Archiv des Monats Juni 2005

Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz eingereicht

Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz eingereicht -
Mehr Datenschutz und Kostenerstattung für Unternehmen gefordert

Die TKG-Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 1299/05) richtet sich gegen die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über die Erfassung von Kundendaten und die staatlichen Zugriffsrechte darauf.

Am 20.06.2005 hat der Berliner Rechtsanwalt Starostik im Namen von zwei Privatpersonen und vier Internet-Unternehmen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingelegt.

Mit der Verfassungsbeschwerde wird angegriffen:

  • die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses (z.B. auch beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten),
  • das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen (z.B. Vorratsspeicherung von Internet-Nutzungsdaten zur „Missbrauchsbekämpfung“),
  • die weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern,
  • die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen.

Die an der Beschwerde beteiligten Unternehmen sind E-Mail-Provider. Sie wehren sich dagegen, dass sie laut TKG und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) teuren Abhörboxen auf eigene Kosten vorhalten müssen, obwohl sie so gut wie nie Anfragen der Sicherheitsbehörden erhalten.

Die beteiligten Privatpersonen argumentieren, es sei grob unverhältnismäßig, persönliche Daten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat zu speichern, nur weil ein Bruchteil dieser Daten zur „Missbrauchsbekämpfung“ einmal nützlich sein könnte. Der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, kündigt an, auch gegen die aktuell von der Bundesregierung geplante Vorratsspeicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Weitere Informationen:

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Europaparlament gegen Projekt zur Zwangsspeicherung sämtlicher Kommunikationsdaten

Pressemitteilung vom 07.06.2005:

Europaparlament gegen Projekt zur Zwangsspeicherung sämtlicher Kommunikationsdaten

Das Europäische Parlament hat heute mit klarer Mehrheit beschlossen, den EU-Ministerrat zur Aufgabe seiner Pläne zur Einführung einer generellen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten aufzufordern. Hierzu erklärt der Jurist Patrick Breyer, Verfasser eines Aufrufs gegen die Einführung einer generellen Verkehrsdatenspeicherung (siehe unten):

Bundesjustizministerin Zypries begründet die Pläne damit, dass die Madrider Anschläge auf Grund von Telekommunikationsdaten aufgeklärt worden seien. Sie verschweigt dabei aber, dass die Aufklärung gerade ohne eine unterschiedslose Vorratsspeicherung der Kommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung möglich war. Die erfolgreiche Aufklärung der Madrider Anschläge beweist damit, dass die bisherige Speicherpraxis vollauf genügt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar weist zurecht darauf hin, dass eine Aufzeichnung von Kommunikationsdaten im Verdachtsfall, wie es auch die internationale CyberCrime-Konvention vorsieht, ausreicht. Daneben sind Verbesserungen des grenzüberschreitenden Zugriffs auf Kommunikationsdaten möglich.

Grob unverhältnismäßig ist es aber, die Telekommunikationsbeziehungen und Handy-Positionsdaten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat zu speichern, nur weil ein Bruchteil dieser Daten (Untersuchungen zufolge etwa 0,0004%) für die Sicherheitsbehörden einmal nützlich sein könnte. Die Abschaffung der prinzipiellen Anonymität der Telekommunikation würde Vertrauensbeziehungen erheblich beeinträchtigen (z.B. Beziehungen zu Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten, politischen Dissidenten usw.), weil jedermann befürchten müsste, dass seine Telekommunikation einmal nachverfolgt werden könnte.

Aus diesen Gründen lehnen nicht nur die EU-Parlamentarier eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung ab. Entsprechende Beschlüsse haben bereits der Deutsche Bundestag am 27. Januar 2005 und die EU-Datenschutzgruppe am 9. November 2004 gefasst. Bürgerrechtsgruppen laufen ohnehin Sturm gegen die Pläne (siehe der Aufruf unten).

Vor diesem Hintergrund sind die Innen- und Justizministerien isoliert in ihrem Bestreben, eine „totale Kommunikationsdatenspeicherung“ ohne parlamentarische Mitbestimmung im EU-Rat durchzudrücken. Solche Pläne verstärken die Ressentiments in der Bevölkerung gegen die EU, wie sie in den jüngsten Referenden zur EU-Verfassung zum Ausdruck gekommen sind. Nach dem klaren Beschluss des Europäischen Parlaments ist zu hoffen, dass Frau Zypries und ihre Amtskollegen die Pläne zur Aufzeichnung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger aufgeben werden.

Weitere Informationen:

Der Aufruf von Bürgerrechtsgruppen gegen die EU-Pläne zur Einführung einer generellen Verkehrsdatenspeicherung ist hier abrufbar.

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Legal analysis: Telecommunications data retention and human rights

This paper examines the compatibility of blanket traffic data retention with the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms (ECHR). The essay was published in the European Law Journal in 2005.

View paper (11 pages)

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Allgemeine Kfz-Kennzeichenüberwachung in Hessen: Verfassungsbeschwerde geplant

Der Beitrag mit dem Titel „Allgemeine Kfz-Kennzeichenüberwachung in Hessen: Verfassungsbeschwerde geplant“ ist in der Zeitschrift DANA (Datenschutz-Nachrichten) 2005, S. 25-26 erschienen.

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