Archiv des Monats Dezember 2005

EU-Parlament segnet Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ab

Heute, am 14. Dezember 2005, stimmte das Europaparlament mit 378 zu 197 Stimmen für den „Kompromissvorschlag“ der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Für die Richtlinie stimmte eine „große Koalition“ von Konservativen und Sozialdemokraten. Gegen die Richtlinie stimmten im Wesentlichen nur die Grünen, die linken Fraktionen und teilweise auch die Liberalen.

Kommentieren

Stimmen zur Vorratsdatenspeicherung

Mail an die deutschen Europaabgeordneten gesandt:

Sehr geehrte…,

am Mittwoch werden Sie über den Entwurf einer Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten abstimmen. Der Entwurf sieht vor, dass Informationen über die Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung für Zwecke der Strafverfolgung aufgezeichnet werden sollen.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie auf die Meinung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu diesem Vorhaben aufmerksam machen:

  1. Die Verbraucher meinen: „Vorratsdatenspeicherung unter ‚Berücksichtigung des Datenschutzes‘ ist Widerspruch in sich […] Der vzbv fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Bundesregierung auf, den Richtlinienentwurf zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten komplett zurückzunehmen. […] ‚Eine Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat verstößt gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz.“ (Verbraucherzentrale Bundesverband, 09.12.2005, Quelle).
  2. Die Presse meint: „Die geplante europaweite Speicherung von Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten untergräbt den Informantenschutz und gefährdet damit die Pressefreiheit. […] An das Europäische Parlament richtet der Verlegerverband den Appell, sich nicht durch das übereilte Verfahren und den Ministerrat unter Druck setzen zu lassen und die Richtlinie nicht in der vorliegenden Form zu verabschieden.“ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, 09.12.2005, Quelle).
  3. Die Wirtschaft meint: „Die Strafverfolgungsbehörden haben nicht den Nachweis erbracht, dass die derzeitige Speicherungs-, Aufbewahrungs- und Offenlegungspraxis konkret geändert werden müsse und nicht effektiv sei. […] Im Kern stellen die gegenwärtigen Vorschläge eine aktive Abwendung von dem bewährten und konstruktiven Ansatz dar, die Erfahrung und Kooperationsbereitschaft der Industrie zur bestmöglichen Kriminalitätsbekämpfung zu nutzen, hin zu einem ungezielten, teuren und allumfassenden Vorgehen.“ (Wirtschaftsverbände ecta, etno, EuroISPA, GSM Europe, ECCA, 22.08.2005, Quelle).
  4. Die Polizei meint: „Für Kriminelle bliebe es einfach, mit relativ simplen technischen Mitteln eine Entdeckung zu verhindern, z.B. durch den Einsatz und häufigen Wechsel im Ausland gekaufter, vorausbezahlter Mobiltelefonkarten. ‚Das Ergebnis wäre ein enormer Aufwand mit wenig mehr Wirkung auf Kriminelle und Terroristen, als sie etwas zu verärgern‘, sagt Herr Kiefer. ‚Vorhaben wie dieses werden kaum das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit der EU stärken, sie vor schweren Verbrechen und Terrorismus zu schützen.‘“ (Europäischer Verband der Polizei EuroCOP, 02.06.2005, Quelle).
  5. Das Europäische Parlament meint: „Dem Vorschlag des Rates mangelt es an einer europaweit harmonisierten Regelung zur Verteilung der hierdurch entstehenden Kostenlast. […] Der Berichterstatter sieht weiterhin eine Verletzung des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. […] Der Berichterstatter weist darauf hin, dass durch die Umsetzung der Cybercrime-Convention des Europarates und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem in Frage stehenden Gebiet bereits die Ziele des vorliegenden Richtlinienvorschlages erreicht werden könnten.“ (Alvaro-Bericht, 01.06.2005, Quelle).
  6. Die Bürger/innen und Wähler/innen meinen: „Fast jeder zweite Bundesbürger lehnt EU-Pläne zur Vorratsdatenspeicherung ab […] Gleichzeitig lehnen es 78 Prozent der Befragten ab, die aus der Vorratsdatenspeicherung resultierenden Kosten zu tragen.“ (repräsentative Befragung der Forschungsgruppe Wahlen, 08.09.2005, Quelle).
  7. Das Bundesverfassungsgericht meint: „Die staatlichen Maßnahmen richteten sich zwar unmittelbar an die Telekommunikationsunternehmen und nicht an die Beschwerdeführer. […] Der Eingriff ist jedoch hoheitlich angeordnet worden und war von den Betreibern der Telekommunikationsanlagen auszuführen, ohne dass ihnen ein Handlungsspielraum zur Verfügung stand. […] Die schwerwiegenden Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind nur verhältnismäßig im engeren Sinne, wenn die Gegenbelange entsprechend gewichtig sind. […] Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient (siehe oben aa). Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis […]. Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht.“ (Urteil vom 12.03.2003, Quelle).

Und was ist Ihre Meinung?

Lassen Sie sich bei der Abstimmung nicht von der Drohung der britischen Ratspräsidentschaft leiten, der Rat könne einen noch schärferen Rahmenbeschluss fassen, wenn das Parlament dem „Kompromissvorschlag“ (Änderungsanträge 48-92) nicht bedingungslos zustimme. Die für einen Rahmenbeschluss erforderliche Einstimmigkeit in Rat ist unerreichbar, weil die Niederlande und andere Staaten einen Rahmenbeschluss aus grundsätzlichen Erwägungen blockieren (Quelle).

Bitte stimmen Sie dem „first reading deal“ von Rat und Parteiführung (Änderungsanträge 48-92) nicht zu. Bestehen Sie auf das Recht des Parlaments, Gesetzesvorlagen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu behandeln und frei über den Inhalt von Richtlinien zu entscheiden. Ignorieren Sie nicht die Meinung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten (Änderungsanträge 1-46) und der Bürgerinnen und Bürger. Lehnen Sie den Richtlinienentwurf ab (Änderungsantrag 47) oder stimmen Sie wenigstens für einen engen Anwendungsbereich (Änderungsanträge 1-46) und eine staatliche Kostenerstattung (Änderungsantrag 93).

Mit freundlichen Grüßen,

Kommentieren

Pressemitteilung vom 08.12.2005 – Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung

Über 20 Organisationen von Bürgern, Freiberuflern und Unternehmen haben dem Europäischen Parlament heute eine „Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung“ übergeben.

Hintergrund: Das Europäische Parlament wird am Montag über eine Richtlinie zur Einführung einer Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten abstimmen. Die Richtlinie sieht vor, dass Daten über die Telekommunikation, Bewegungen und Internetnutzung aller Bürger Europas künftig 6-24 Monate lang gespeichert werden sollen, damit sie zur Verfolgung von Straftaten zur Verfügung stehen.

Bisher dürfen deutsche Telekommunikations-Unternehmen nur abrechnungsrelevante Verbindungsdaten speichern, nicht aber z.B. Daten über den Standort von Mobiltelefonen oder über die Nutzung von E-Mail und Internet.

Die „Gemeinsame Erklärung“ der Bürgerrechtler, Berufsorganisationen und Unternehmen lautet wie folgt:

Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung

Als Repräsentanten von Bürgern, Freiberuflern und Unternehmen in Europa und weltweit,

Überzeugt, dass die Anerkennung unveräußerlicher Menschenrechte die Grundlage von Freiheit, Sicherheit und wirtschaftlichem Wohlstand darstellt,

Besorgt, dass wir im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität diejenigen Werte aufgeben, die wir zu schützen versuchen,

Der Ansicht, dass die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben darstellen könnten,

bringen wir unsere folgende Überzeugung zum Ausdruck:

1. Die systematische Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten über unsere Kommunikation, Bewegungen und Mediennutzung („Vorratsdatenspeicherung“) über das für Geschäftszwecke erforderliche Maß hinaus ist inakzeptabel. Wir verlangen, dass sämtliche Vorhaben zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sofort aufgegeben werden.
2. Die folgenden Überlegungen haben uns zu dieser Schlussfolgerung geführt:

Eine Vorratsdatenspeicherung greift exzessiv in die persönliche Privatsphäre ein. Sie beeinträchtigt freiberufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen.
Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet die Wirtschaft.
Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet.
3. Rechtliche Bestimmungen über den Umgang mit Kommunikationsdaten dürfen nur mit vorheriger parlamentarischer Zustimmung beschlossen werden. Zusätzliche Kosten, die Anbietern infolge sicherheitsbedingter Pflichten entstehen, müssen ihnen erstattet werden.

Begründung lesen


Unterstützer:

Weltweit tätig:
Centre for the International Study of Cyberethics and Human Rights, vertritt Bürger.
Computer Professionals for Social Responsibility (CPSR), vertritt eine Berufsgruppe.
IP Justice, vertritt Bürger.
PacketExchange Ltd, Unternehmen.

Europaweit tätig:
Association Européenne pour la Défense des Droits de l‘Homme (FIDH-AE), vertritt Bürger.
Entanet International, Unternehmen.

National tätig:
BlueLink Information Network, Bulgarien, vertritt Bürger.
Bürgerrechte & Polizei/CILIP, Deutschland, vertritt Bürger.
Catux, Spanien, vertritt Bürger.
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V., Deutschland, vertritt Bürger.
Electronic Privacy Information Center (EPIC), U.S.A., vertritt Bürger.
Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V., Deutschland, vertritt eine Berufsgruppe.
Gent de la Terra, Spanien, vertritt Bürger.
Humanistische Union e.V., Deutschland, vertritt Bürger.
Initiative zur Wahrung der Rechte der Nutzer digitaler Systeme und Medien (inwa), Deutschland, vertritt Bürger.
IrelandOffline, Irland, vertritt Bürger.
p2pinfo, Ungarn, vertritt Bürger.
Paranoika, Spanien.
Progetto Winston Smith, Italien.
Softcatalà, Katalonien, vertritt Bürger.
S0ftpj, Italien.
Union of Bulgarian Journalists, Bulgarien, vertritt eine Berufsgruppe.
Union of the Journalists in Bulgaria Podkrepa, Bulgarien, vertritt eine Berufsgruppe.
ZaMirNET, Ungarn, vertritt Bürger.

Weitere Informationen: http://www.JointDeclaration.com/de

Kommentieren

Call on MEPs to vote against data retention

Sent the following e-mail to MEPs:

Dear …,

on Dec, 12th, the European Parliament will vote on a draft directive on data retention (COM(2005)0438). Whereas current EU legislation permits the storage of telephone and internet data only where it is needed for billing purposes, the new draft’s aim is to indiscriminately collect information on everybody’s communications and movements for law enforcement purposes.

Please note that systematically storing all communications data, as proposed, would create the most comprehensive records in history of the private and professional lives of all 450 million citizens in the EU.

It appears some MEPs are considering rushing through a „compromise deal“ with the Council (source). However, any kind of systematic collection of communications data

- is too invasive to personal privacy,

- obstructs professional activities (e.g. in medicine, law, religion, journalism) as well as political and commercial activities that rely on confidentiality,

- does not prevent terrorism or other types of crime and is easy for criminals to circumvent,

- violates the human right to privacy and control of personal information,

- is expensive and burdens the economy,

- discriminates against users of telephones, mobile phones and the Internet.

You can read more about these facts at http://www.jointdeclaration.com/notes.htm.

What makes sense is to introduce a common regime for the storage and preservation of communications data in specific cases (data preservation), as successfully practised in the U.S. and in a number of EU member states. To that end, the articles 14-20 of the European Convention on Cybercrime could be transposed into EU law. The European Parliament’s report on data retention (A6-0174/2005) rightly concludes: „It should be pointed out that the proposal’s objectives could be achieved simply by implementing the Council of Europe’s Convention on Cybercrime and improving crossborder cooperation in the area in question.“

On the other hand, for the reasons pointed out above, compelling providers to indiscriminately retain communications data on everybody would be disproportionate and excessive.

In the interest of your constituents and all citizens in Europe, I urge you and the … group to reject the proposed blanket collection of information on all citizens‘ communications.

Yours sincerely,

Kommentieren


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: