Archiv des Monats Februar 2006

Die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung

Die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) schrieb am 13.01.2006:

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 8 und 11. Dezember 2005, die ich mit großem Interesse gelesen habe.

Wir SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu einem übertriebenen Überwachungsinstrument geworden ist. Denn auch wir sind der Überzeugung – und daran wird sich nichts ändern – dass nicht alle Mittel mit dem Argument, den Terrorismus bekämpfen zu wollen, geeignet sind. Und auch wir wollen keinen Staat, der Orwellschen Zuständen entspricht!

Lassen Sie mich unseren Standpunkt anhand von zwei Punkten erläutern:

1.) Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Vorratsdatenspeicherung keineswegs ein neues Instrument ist: Telekommunikationsdiensteanbieter erfassen wie Sie wissen längst alle Verkehrsdaten (nicht die Inhalte!), die bei der Kommunikation per Telefon oder Mobilfunk entstanden sind, zu Abrechnungszwecken. Strafverfolgungsbehörden, die im Zusammenhang mit einer Straftat ermitteln, können seitdem nach richterlichem Beschluss Zugang zu diesen Daten erhalten. Es hat sich herausgestellt, dass diese Daten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, übrigens auch, wenn es um Alibis, also um Entlastungen geht. Diese Art der Ermittlungen ist bereits in der gesamten EU gängige Praxis. Aufgrund der Wahrnehmung einer verstärkten Gefahr terroristischer Anschläge haben viele Mitgliedstaaten jedoch bereits auf nationaler Ebene Gesetze umgesetzt, die eine Vorratsdatenspeicherung in diesem Bereich und im Bereich des Internet ausweiten. So werden beispielsweise in Italien die Daten auf vier Jahre gespeichert. In Spanien wurden unbeantwortete Anrufe einbezogen etc.

Um zu verhindern, dass hier auf nationaler Ebene weit über die jetzige Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung hinausgegangen wird, hat die Mehrheit des Parlamentes (und so auch die PSE-Fraktion) eine Mindestharmonisierung und damit die Einführung von Mindestgarantien gefordert und nun auch durchgesetzt. Die Maßnahme, Verkehrsdaten auf Vorrat zu speichern und diese Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen, ist also längst Praxis. Terroristische Anschläge haben die Pläne, hier auch auf europäischer Ebene eine Mindestharmonisierung vorzunehmen, lediglich beschleunigt und wären früher oder später ohnehin umgesetzt geworden, um Straftaten im Allgemeinen verfolgen zu können. Hier ging es also vor allem um die Frage, wer in welcher Form die Pläne beeinflussen kann.

2.) Dass wir nun als Parlament im Rahmen der Mitentscheidung einbezogen wurden, ist auch den Europäischen Sozialdemokraten zu verdanken. Wir haben damals den Rahmenbeschluss des Rates abgelehnt, weil er uns im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Möglichkeit genommen hätte, entscheidende datenschutzrechtliche Mindestgarantien einzubringen. Dies war uns nun möglich, da der Rat dem Druck des Parlamentes nachgeben musste, um seine eigenen Mehrheiten nicht zu verlieren. Somit ist es uns gelungen, wichtige Forderungen durchzusetzen. Ginge es nämlich nach dem Rat, hätten wir jetzt ein Instrument, das die Speicherungspflicht für Daten auf drei Jahre vorschreibt, die unbeantworteten und erfolglosen Anrufe einbezieht, ebenso die aufgerufenen Internetseiten sowie die Bestimmung von Standortdaten zu Beginn und zum Ende einer Kommunikation, durch die ein Bewegungsprofil erstellt werden könnte. Dies alles zum Zwecke der Prävention, Verfolgung und Aufdeckung von Straftaten. Hier haben wir als Fraktion und mit der Mehrheit des Parlamentes durchsetzen können, dass die Speicherfrist auf mindestens 6 Monate (wird vorrausichtlich in Deutschland angewandt) und auf maximal 24 Monate beschränkt wird. Nur dort, wo bereits längere Fristen angewandt werden (Bsp. Italien), ist dies weiterhin möglich. In diesem Zusammenhang haben wir darauf Wert gelegt, dass die Daten nach dieser Frist gelöscht werden und Strafen aufgenommen werden, um einen Mißbrauch der Daten zu verhindern. Ebenso erfolgreich haben wir durchsetzen können, dass die Unternehmen diese Daten nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergeben dürfen, dass die Speicherung erfolgloser Anrufe herausgenommen wird und die Speicherung unbeantworteter Anrufe nicht zur Pflicht wird, sondern nur dort gilt, wo sie bereits gespeichert wird (Bsp. Spanien. In Deutschland wird dies nicht durchgeführt). Auch die Speicherung der Standortdaten zum Ende einer Kommunikation wird nun nicht möglich sein, ebenso wenig wie die aufgerufenen Internetseiten. Zudem konnten wir durchsetzen, dass dieses Instrument lediglich der Verfolgung und Aufdeckung von schweren Straftaten dienen soll, nicht jedoch auch der Prävention. Das bedeutet konkret, dass nur im Falle eines begründeten(!) Verdachts gegen eine Person im Zusammenhang mit einer bereits vorliegenden schweren Straftat, ein richterlicher Beschluss den Strafverfolgungsbehörden den Zugang erlaubt. Somit können zwar auch zukünftige Straftaten ggf. in diesem konkreten Fall verhindert werden. Dies jedoch nur, wenn eine schwere Straftat bereits begangen wurde. Weiterhin ist dies nur möglich, wenn im Zusammenhang mit einer schweren Straftat ermittelt wird und nicht, wie der Rat eigentlich vorgesehen hat, im Zusammenhang mit jeglicher Straftat. Hier gilt nun der Straftatenkatalog des Europäischen Haftbefehls als Orientierung, was unter einer schweren Straftat zu verstehen ist. Dazu zählen unter anderem Mord, Entführung, Kinderpornographie, Menschenhandel und terroristische Aktionen.

Noch etwas in abschließender Sache: Wenn Sie einen Brief verschicken, geben Sie ihre so genannten Verkehrsdaten, jedem, der den Brief in der Hand hält (wie beispielsweise dem Postboten) Preis. Es ist nachvollziehbar, wen Sie, wann, von wo und wohin kontaktiert haben. Wenn Sie Auto fahren, sind Ihre Fahrzeughalterdaten bereits gespeichert. Beim Blitzen ist klar, wo Sie sich gerade befunden haben etc. Im Falle eines Verkehrsdeliktes werden diese Daten ermittelt und für die Untersuchung herangezogen. Die Beispiele könnten noch beliebig erweitert werden. Ich erwähne sie nur, um Ihnen deutlich zu machen, dass es um nichts anderes in der Vorratsdatenspeicherung geht. Hier werden Verkehrsdaten, die bei der Benutzung des Telefons oder Internets entstehen, nicht jedoch die Inhalte gespeichert und nur zugänglich gemacht, wenn nach einem richterlichen Beschluss Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit einer schweren Straftat ermitteln. Dieses Mittel führt nicht zur Abschaffung des Rechtsstaates, sondern bedient sich vielmehr ausschließlich rechtsstaatlicher Praktiken, um zum einen Ihre Sicherheit zu gewähren und zum anderen Ihre Freiheiten zu schützen.

In diesem Sinne hat die Fraktion der Europäischen Sozialdemokraten gehandelt und steht zu ihrer Entscheidung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit unseren Standpunkt deutlich machen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Evelyne Gebhardt

Meine Antwort vom 13.01.2006:

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

ich danke für Ihre ausführliche Antwort, wenn sie mich auch nicht überzeugt.

1. Der Begriff der „Mindestharmonisierung“ ist richtig. Das heißt, die Richtlinie zwingt alle Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Vorratsspeicherungspflicht, wobei sie aber jederzeit über das vorgeschriebene Mindestmaß hinaus gehen können. Deswegen sind die von Ihnen genannten Einschränkungen wertlos. Diese Einschränkungen betreffen nur das vorgeschriebene Mindestmaß. Damit ist die Richtlinie vollkommen ungeeignet, „zu verhindern, dass hier auf nationaler Ebene weit über die jetzige Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung hinausgegangen wird“.

Ich erläutere das gerne. Es heißt in der Richtlinie: „Paragraph 1 does not apply to data specifically required to be retained by Directive 2005/../EC for the purposes referred to in Article 1(1) of that Directive.“ Daraus folgt, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu anderen Zwecken (z.B. Geheimdienste, ungezielte Suche nach Straftaten, Marketing) sehr wohl freigegeben werden dürfen, und dass außerdem auch andere Datentypen – sogar Telekommunikationsinhalte (z.B. SMS) – auf Vorrat gespeichert werden dürfen, wenn die Mitgliedsstaaten das so beschließen.

2. Vor diesem Hintergrund kann die Richtlinie nicht ernsthaft als Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes verkauft werden. Gegenwärtig können die Mitgliedsstaaten eine Vorratsspeicherung insgesamt ablehnen, wie es z.B. der Deutsche Bundestag stets parteiübergreifend getan hat. Nur 10 der 25 Mitgliedsstaaten haben sich bisher für eine Vorratsspeicherung entschieden, und nur 5 praktizieren sie tatsächlich. Eine Speicherung zu Abrechnungszwecken erfolgt bisher keineswegs immer; in Deutschland kann der Bürger die sofortige Löschung wählen, eine Prepaid-Telefonkarte nutzen oder einen Pauschaltarif wählen, um eine Aufzeichnung seines Kommunikationsverhaltens zu verhindern.

3. Der Vergleich mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses kann nicht gezogen werden, weil dieser Entwurf aller Voraussicht nach nicht, schon gar nicht in seiner Entwurfsfassung, beschlossen worden wäre. Einige Staaten waren ganz dagegen (auch mangels Rechtsgrundlage), andere (z.B. Deutschland) drangen auf Einschränkungen, wie sie jetzt auch in der Richtlinie vorgesehen sind. Es wäre nur ein einstimmiger Beschluss möglich gewesen, und jedes nationale Parlament hätte die Möglichkeit gehabt, die Umsetzung des Rahmenbeschlusses abzulehnen (laut Bundesverfassungsgericht). Die Richtlinie kann also nicht als Verbesserung gegenüber dem Rahmenbeschluss, sondern lediglich als gravierende Verschlechterung gegenüber der jetzigen Rechtslage bezeichnet werden.

4. Es ist richtig, dass der Zugriff auf Verkehrsdaten kein neues Instrument ist. Deswegen reicht die bisherige Rechtslage auch vollkommen zur Bekämpfung der Kriminalität aus. In Staaten mit Vorratsspeicherung ist die Kriminalität nicht zurückgegangen oder die Aufklärungsquote erhöht worden. Es gibt keinen Nachweis, dass diese Maßnahme für die Gesellschaft überhaupt von signifikantem Nutzen wäre.

5. Ihren Vergleich mit der Post oder dem Autofahren begrüße ich. Er fällt aber anders aus, als von Ihnen dargestellt. Speichert denn die Post monatelang, wer wem von welchem Ort aus einen Brief geschickt hat? Speichern denn die Mauterfassungsgeräte monatelang, wer wo mit seinem Auto unterwegs war? Wenn Sie also zugeben müssen, dass Verkehrsdaten in anderen Bereichen nicht gespeichert werden, dann gibt es keinerlei Rechtfertigung einer totalen Registrierung gerade des sensiblen Telekommunikationsverhaltens der Bürger.

6. Aus Sicht der Bürgerrechte und der Wirtschaft ist es somit enttäuschend, dass sich die SPE-Fraktion zu einer Zustimmung zu der Richtlinie hergegeben hat und dass es ihr dabei „vor allem um die Frage [ging], wer in welcher Form die Pläne beeinflussen kann.“ Die Mitbestimmung und die Macht des Europäischen Parlaments ist kein Selbstzweck. Das Parlament soll die Rechte der Bürger wahren. Da es mehrheitlich in dieser Frage versagt hat, müssen wir jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieses hat sich – wie ich Ihnen bereits schrieb – schon eindeutig zu den Grenzen der Erhebung von Verkehrsdaten geäußert. Auch planen verschiedene Bürgerrechtsgruppen, bei den nächsten Wahlen eine öffentliche Wahlempfehlung zugunsten derjenigen Fraktionen abgeben, die gegen die Massendatenspeicherung gestimmt haben. Es würde mich freuen, wenn sich Ihre Fraktion dies bei den nächsten Abstimmungen zu Herzen nehmen würde.

Mit freundlichen Grüßen,

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Der Europaabgeordnete Herbert Reul (CDU) zur Vorratsdatenspeicherung

Der Europaabgeordnete Herbert Reul (CDU) schrieb am 20.12.2005:

Sehr geehrter Herr Breyer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Dezember, in dem Sie mich aufgefordert haben, den Vorschlag für eine EU-weite Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten abzulehnen. Ich teile Ihre Meinung nicht und habe für den Richtlinienvorschlag, wie er vom Europäischen Parlament geändert wurde, abgestimmt. Er ist auch in dieser Form mit einer großen Mehrheit angenommen worden. Im Folgenden möchte ich Ihnen meine Position genauer erörtern.

Ich kann Ihre Bedenken sowie diejenigen vieler Menschen sehr gut verstehen, wenn es darum geht, dass Ihre Telefon- und Internetkommunikationen gespeichert werden müssen. Genau deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, die Pläne des Rates und die der Kommission so nicht zu beschließen sondern zu verändern. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben sind diese Bedenken jetzt ausgeräumt.

Es ist aus meiner Sicht dringend notwendig, dass die Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Instrumente in die Hand bekommen, um Terrorismus und organisierte Kriminalität in Zukunft wirksamer bekämpfen zu können. Deshalb ist eine EU-weite Regelung für Vorratsdatenspeicherung wichtig. Aber: es muss gesichert sein, dass die Rechte der Bürger zum Schutz ihrer Daten auch gewährleistet werden und dass nur die Daten, die zur Strafverfolgung nützlich sind, gespeichert werden.

Mit dem angenommenen Vorschlag ist sichergestellt, dass die Daten geschützt und gesichert werden. Es wird genau definiert, wer Zugang zu den Daten haben darf (Art 7bis). Es ist sichergestellt, dass die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen überwacht wird: eine eigenständige Behörde wird dafür sorgen (Art 8bis). Es ist sichergestellt, dass gegen Missbrauch personenbezogener Daten Strafen sowohl administrativer als auch strafrechtlicher Art verhängt werden können (Art 11bis). Und es ist sichergestellt, dass unnötige Daten nicht gespeichert werden müssen und riesige Kosten für die Industrie und hiermit für den Verbraucher nicht entstehen werden: So wird lediglich der Standort zu Beginn eines Gesprächs erfasst werden, nicht jedoch derjenige am Ende. Genauso müssen in Deutschland die nicht erfolgreichen Anrufsversuche nicht gespeichert werden. Die vorgesehene Speicherdauer für Internet- und Telefondaten von 6 bis 24 Monaten bringt Flexibilität mit sich, die es Deutschland ermöglichen wird, die Daten nur 6 Monate zu speichern. Der abgestimmte Text ist für Deutschland ein vernünftiger Kompromiss, der für den Fall schwerer Straftaten wertvolle Erkenntnisse liefern kann, den gläsernen Bürger aber vermeidet.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur bei einer eng eingegrenzten Liste von Straftaten angefragt werden dürfen, zum Beispiel bei denen, die im Europäischen Haftbefehl enthalten sind. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass die Inhalte der Telefongespräche sowie der E-Mails nicht gespeichert werden dürfen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position verdeutlichen. Der Text, der vom Europäischen Parlament angenommen wurde, ist zwar kein perfekter Vorschlag. Er beinhaltet jedoch die wesentlichen Elemente um einerseits Terrorismus und organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen, wobei andererseits die Rechte der Bürger gewahrt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul, MdEP

Meine Antwort vom 13.01.2006:

Sehr geehrter Herr Reul,

ich danke für Ihre Antwort, wenn sie mich auch nicht überzeugt.

1. Es ist richtig, dass der Zugriff auf Verkehrsdaten kein neues Instrument ist. Deswegen reicht die bisherige Rechtslage auch vollkommen zur Bekämpfung der Kriminalität aus. In Staaten mit Vorratsspeicherung ist die Kriminalität nicht zurückgegangen oder die Aufklärungsquote erhöht worden. Es gibt keinen Nachweis, dass diese Maßnahme für die Gesellschaft überhaupt von signifikantem Nutzen wäre.

2. Es ist lediglich eine „Mindestharmonisierung“ erfolgt. Das heißt, die Richtlinie zwingt alle Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Vorratsspeicherungspflicht, wobei sie aber jederzeit über das vorgeschriebene Mindestmaß hinaus gehen können. Deswegen sind die von Ihnen genannten Einschränkungen wertlos. Diese Einschränkungen betreffen nur das vorgeschriebene Mindestmaß.

Ich erläutere das gerne. Es heißt in der Richtlinie: „Paragraph 1 does not apply to data specifically required to be retained by Directive 2005/../EC for the purposes referred to in Article 1(1) of that Directive.“ Daraus folgt, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu anderen Zwecken (z.B. Geheimdienste, ungezielte Suche nach Straftaten, Marketing) sehr wohl freigegeben werden dürfen, und dass außerdem auch andere Datentypen – sogar Telekommunikationsinhalte (z.B. SMS) – auf Vorrat gespeichert werden dürfen, wenn die Mitgliedsstaaten das so beschließen.

3. Vor diesem Hintergrund kann die Richtlinie nicht ernsthaft als Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes verkauft werden. Gegenwärtig können die Mitgliedsstaaten eine Vorratsspeicherung insgesamt ablehnen, wie es z.B. der Deutsche Bundestag stets parteiübergreifend getan hat. Nur 10 der 25 Mitgliedsstaaten haben sich bisher für eine Vorratsspeicherung entschieden, und nur 5 praktizieren sie tatsächlich. Eine Speicherung zu Abrechnungszwecken erfolgt bisher keineswegs immer; in Deutschland kann der Bürger die sofortige Löschung wählen, eine Prepaid-Telefonkarte nutzen oder einen Pauschaltarif wählen, um eine Aufzeichnung seines Kommunikationsverhaltens zu verhindern.

4. Der Vergleich mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses kann nicht gezogen werden, weil dieser Entwurf aller Voraussicht nach nicht, schon gar nicht in seiner Entwurfsfassung, beschlossen worden wäre. Einige Staaten waren ganz dagegen (auch mangels Rechtsgrundlage), andere (z.B. Deutschland) drangen auf Einschränkungen, wie sie jetzt auch in der Richtlinie vorgesehen sind. Es wäre nur ein einstimmiger Beschluss möglich gewesen, und jedes nationale Parlament hätte die Möglichkeit gehabt, die Umsetzung des Rahmenbeschlusses abzulehnen (laut Bundesverfassungsgericht). Die Richtlinie kann also nicht als Verbesserung gegenüber dem Rahmenbeschluss, sondern lediglich als gravierende Verschlechterung gegenüber der jetzigen Rechtslage bezeichnet werden.

5. Ein Vergleich mit der Post oder dem Autofahren ist sinnvoll: Speichert die Post monatelang, wer wem von welchem Ort aus einen Brief geschickt hat? Speichern die Mauterfassungsgeräte monatelang, wer wo mit seinem Auto unterwegs war? Wenn Sie also zugeben müssen, dass Verkehrsdaten in anderen Bereichen nicht gespeichert werden, dann gibt es keinerlei Rechtfertigung einer totalen Registrierung gerade des sensiblen Telekommunikationsverhaltens der Bürger.

6. Aus Sicht der Bürgerrechte und der Wirtschaft ist es somit enttäuschend, dass sich die EVP-Fraktion zu einer Zustimmung zu der Richtlinie entschlossen hat und dass es ihr dabei vor allem um die Frage des Mitbestimmungsrechts ging. Die Macht des Europäischen Parlaments ist kein Selbstzweck. Das Parlament soll die Rechte der Bürger wahren. Da es mehrheitlich in dieser Frage versagt hat, müssen wir jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieses hat sich – wie ich Ihnen bereits schrieb – schon eindeutig zu den Grenzen der Erhebung von Verkehrsdaten geäußert. Auch planen verschiedene Bürgerrechtsgruppen, bei den nächsten Wahlen eine öffentliche Wahlempfehlung zugunsten derjenigen Fraktionen abgeben, die gegen die Massendatenspeicherung gestimmt haben. Es würde mich freuen, wenn sich Ihre Fraktion dies bei den nächsten Abstimmungen zu Herzen nehmen würde.

Mit freundlichen Grüßen,

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Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung zu lasch?

Eine Mitstreiterin vom Institut für Bürgerrechte & Polizei/CILIP schrieb bezüglich der Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung:

Lieber …,

entschuldige bitte die späte Antwort, aber wegen der Winterferien konnten wir den Forderungskatalog erst heute diskutieren.

Wir haben ein grundsätzliches Problem mit dem Vorgehen, einen solchen Forderungskatalog zu diesem Zeitpunkt vorzulegen. CILIP und auch die HU lehnen die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab (wie die anderen Organisationen ja auch). Aus dieser grundsätzlichen Überlegung würden wir aber zunächst keine Forderungen für die Umsetzung der Richtlinie stellen. Zwar ist der Text mittlerweile um einen längeren Vorspann erweitert worden. Wir glauben aber dennoch, dass eher die 10 Forderungen in den Medien hängen bleiben werden und damit die Botschaft „Vorratsdatenspeicherung ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen“. Unser Ansatz wäre es hingegen dahingehend zu argumentieren, warum Vorratsdatenspeicherung in keinem Fall in deutsches Recht umgesetzt werden kann und darf.

Nur ein Gedankenspiel: Ist die Vorratsdatenspeicherung erst einmal etabliert, werden die Schranken – angenommen die Forderungen werden 1 zu 1 vom Gesetzgeber übernommen – sehr schnell fallen. Sind Daten erst einmal vorhanden, wachsen die Begehrlichkeiten sie auch zu verwenden. Es ist daher illusorisch zu glauben, eine weitere Verwendung der Daten verhindern zu können.

Im schlimmsten Fall werden mit den Forderungen kritische Abgeordnete geködert, dann wird ein zunächst beschränkendes Gesetz verabschiedet und bei nächster Gelegenheit (das nächste Ereignis kommt bestimmt), wird der Anwendungsbereich erweitert (Zugriffsmöglichkeiten, Datenarten, Straftatenkataloge, Zwecke). Die Beispiele der Vergangenheit (TKÜ, DNA-Analyse, Sicherungsverwahrung u.a.) kennst du auch.

Zum Punkt 4 Entschädigung: Damit lassen sich die TK-Anbieter doch ihren Widerstand gerade abkaufen. Wenn der Staat zahlt, machen sie mit bei der Überwachung. Eine bürgerrechtliche Forderung ist das daher nicht.

Alles in allem sind uns diese Forderungen zu realpolitisch. Das ist nicht böse gemeint, und wir wissen auch deine Arbeit sehr zu schätzen, viele Gruppen zum organisierten Widerstand zu bewegen. Wir möchten uns trotzdem dieses Mal der Unterstützung enthalten.

Viele Grüße

Meine Antwort:

Liebe …,

danke für deine Mail und deine ausführliche Begründung. Ich verstehe es und finde es gut, dass du „Fundamentalopposition“ betreibst. Das tue ich auch.

Man kann sich trefflich darüber streiten, ob unsere Erklärung ein „Nein“ oder ein „Jein“ zur Vorratsspeicherung darstellt. Zu dem entsprechenden Heise-Artikel ist im Diskussionsforum heiß über diese Frage debattiert worden. In der Tat sehe ich auch die Gefahr, dass der Forderungskatalog in den Vordergrund gestellt werden könnte und nicht die prinzipielle Ablehnung.

Ich habe die Erklärung letztlich geschrieben, weil ich es für praktisch ausgeschlossen halte, die Vorratsspeicherung auf politischem Wege noch zu verhindern. Das EU-Parlament hat zugestimmt. Die EU-Justizminister haben dem Deal schon Anfang Dezember zugestimmt; ihr noch ausstehender Beschluss ist nur noch eine Formsache. Und dass der Bundestag eine EG-Richtlinie nicht umsetzt, ist ebenfalls kaum zu erwarten, zumal jedenfalls die CDU die Maßnahme für sinnvoll hält (wie auch die Bundesregierung). Die Koalition im Bundestag hat die Umsetzung inzwischen auch schon angekündigt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/68951). Vor diesem Hintergrund sehe ich keine Gefahr, kritische Abgeordnete noch umzustimmen.

Wenn nun zu erwarten ist, dass die Vorratsdatenspeicherung in jedem Fall kommt, halte ich doch eine Schadensbegrenzung für sinnvoll und notwendig. Vielleicht können wir ihnen noch ein paar Zugeständnisse bei der Umsetzung abringen.

Zu Fall bringen können wir die Chose nur noch durch eine Verfassungsbeschwerde. Die werde ich auch anleiern. Das geht juristisch aber erst, wenn das deutsche Umsetzungsgesetz beschlossen ist. Eine Zusammenarbeit mit der HU wäre in diesem Punkt übrigens sinnvoll.

Die Kostenerstattung halte ich insofern für wichtig als sie erstens Transparenz schafft. Das heißt, die Kosten werden im Haushalt ausgewiesen, und man sieht, welche sinnvollen Projekte man mit dem Geld stattdessen durchführen könnte. Zweitens wird die Kostenerstattung die Begehrlichkeiten der Innenpolitiker enorm bremsen. Der Bundesrat, Erzbefürworter der VDS, hat bereits vor einer Kostenerstattung gewarnt wegen der Folgen für die Länderhaushalte. Die Kosten sind also ein wunderbarer Hebel, um die VDS bzw. Datenabfragen auf ein Minimum zu beschränken.

Beste Grüße,

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