Archiv des Monats September 2006

Schneier: Der Wert der Privatsphäre

Letzte Woche hat die Enthüllung eines weiteren NSA-Programms zur Überwachung des amerikanischen Volkes die Debatte über die Privatsphäre erneut angefacht. Die Befürworter des Programms haben dieselbe rhetorische Frage gestellt wie jedes Mal, wenn sich Bürgerrechtler gegen Identitätskontrollen, Videokameras, riesige Datenbanken, Data Mining und andere Methoden großflächiger Überwachung aussprechen: „Wenn Sie nichts Unrechtes tun, was haben Sie dann zu verbergen?“

Ein paar kluge Antworten: „Wenn ich nichts Unrechtes tue, dann haben Sie auch keinen Grund, mich zu beobachten.“ „Weil der Staat definiert, was Unrecht ist, und weil sich diese Definition immer wieder ändert.“ „Weil Sie mit meinen Daten etwas Unrechtes tun könnten.“ Das Problem solcher Slogans – so richtig sie sind – ist, dass sie die Unterstellung akzeptieren, die Privatsphäre hätte das Verbergen von Unrecht zum Ziel. Das hat sie nicht. Die Privatsphäre ist ein ureigenes Menschenrecht und Grundbedingung eines würdigen und respektvollen Lebens.

Zwei Sprichwörter drücken es am besten aus: Quis custodiet custodes ipsos? (Wer überwacht die Wächter?) und „Absolute Macht korrumpiert absolut.“

Kardinal Richelieu verstand den Wert von Überwachung, als er den berühmten Satz sagte: „Man gebe mir sechs Zeilen, geschrieben von dem redlichsten Menschen, und ich werde darin etwas finden, um ihn aufhängen zu lassen.“ Wenn man jemanden nur lange genug beobachtet, findet man etwas, um ihn festzunehmen – oder zu erpressen. Die Privatsphäre ist wichtig, weil Überwachungserkenntnisse ohne sie missbraucht werden: um zu spannen, um sie an Werbeunternehmen zu verkaufen und um politische Gegner zu bespitzeln – wer auch immer dies gerade sein mag.

Die Privatsphäre schützt uns vor Missbrauch durch die Machthaber, selbst wenn wir während der Überwachung kein Unrecht tun.

Wir tun kein Unrecht, wenn wir Sex haben oder auf die Toilette gehen. Wir haben nicht vor, etwas zu verbergen, wenn wir geschützte Räume aufsuchen, um nachzudenken oder zu reden. Wir schreiben vertrauliche Tagebücher, singen in der Privatsphäre der Dusche, schreiben geheime Briefe an Angebetete und verbrennen sie danach. Privatsphäre ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis.

Eine Zukunft, in der die Privatsphäre beständig angegriffen wird, war den Müttern und Vätern der Verfassung so unvorstellbar, dass sie nie daran dachten, die Privatsphäre ausdrücklich als Recht aufzuführen. Die Privatsphäre war Bestandteil der Würde ihres Seins und ihrer Ziele. Natürlich war es undenkbar, in der eigenen Wohnung beobachtet zu werden. Überhaupt war Beobachten eine so ungehörige Handlung, dass sie für die damaligen Gentlemen unvorstellbar war. Man beobachtete verurteilte Straftäter, nicht freie Bürger. Man war Herr der eigenen Wohnung. Dies war untrennbar mit der Idee der Freiheit verbunden.

Denn wenn wir in allen unseren Handlungen überwacht werden, schwebt ständig die Gefahr einer Korrektur, Bewertung, Kritik, sogar Imitation unserer eigenen Individualität über uns. Wir werden zu Kindern, die – von wachsamen Augen geschützt – stets Angst haben, dass uns – jetzt oder in Zukunft – Spuren, die wir zurücklassen, vorgehalten werden könnten, um uns zu belasten, welche Stelle auch immer sich mit unseren ehemals vertraulichen und rechtschaffenen Handlungen beschäftigen mag. Wir verlieren unsere Individualität, weil jede unserer Handlungen beobachtet und protokolliert werden kann.

Wie viele von uns haben in den letzten vierundhalb Jahren im Gespräch gestockt und plötzlich daran gedacht, dass man uns belauschen könnte? Wahrscheinlich bei einem Telefongespräch, obwohl es auch eine Email, eine Instant Message oder eine Unterhaltung in der Öffentlichkeit gewesen sein kann. Vielleicht wurde über Terrorismus, über Politik oder über den Islam gesprochen. Wir stocken plötzlich und befürchten, unsere Worte könnten aus ihrem Zusammenhang gerissen werden, lachen dann über unsere paranoiden Gedanken und reden weiter. Aber unser Verhalten hat sich geändert und unsere Worte werden etwas anders gewählt.

Dies ist der Verlust an Freiheit, den es mit sich bringt, wenn uns unsere Privatsphäre genommen wird. Dies ist das Leben in der DDR oder im Irak unter Saddam Hussein. Und dies ist auch unsere Zukunft, wenn wir ein stets durchdringendes Auge in unser persönliches Privatleben blicken lassen.

Zu viele charakterisieren die Debatte fälschlich als „Sicherheit gegen Datenschutz“. Die wahre Entscheidung ist zwischen Freiheit und Kontrolle. Tyrannei, ob sie unter der Bedrohung ausländischer Angriffe oder infolge ständiger staatlicher Überwachung im Inland entsteht, bleibt Tyrannei. Freiheit braucht Sicherheit ohne Eindringen, Sicherheit plus Privatsphäre. Eine weitreichende Überwachung durch die Polizei ist die genaue Definition eines Polizeistaats. Und deswegen sollten wir uns für die Privatsphäre einsetzen, selbst wenn wir nichts zu verbergen haben.

Übersetzung aus dem Englischen von Schneier: The value of privacy (19.05.2006)

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Verfassungsgerichtspräsident: Aktionismus des Gesetzgebers schadet

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, hat der Neuen Osnabrücker Zeitung ein am 16.09.2006 veröffentlichtes Interview gegeben. Es folgt ein Auszug zum Thema gesetzgeberischer Aktionismus. Die sehr richtigen Warnungen des Präsidenten treffen auch auf die beständige Flut neuer Sicherheitsgesetze und -forderungen zu (Hervorhebungen von mir).

Herr Papier, nach jedem Skandal – jetzt etwa um Gammelfleisch oder Doping im Sport – rufen Politiker nach neuen Gesetzen. Lösen mehr Gesetze wirklich die Probleme?
Nein. Mehr Gesetze bedeuten ja nicht automatisch mehr Recht. Wenn der Staat immer neue Aufgaben an sich zieht, resultiert daraus eine Flut von Vorschriften, die er aber mangels Personals in immer mehr Fällen gar nicht effektiv durchsetzen kann. Ich will den Sinn einzelner Maßnahmen hier gar nicht bewerten. Es geht mir um den Trend: Wir haben kein Gesetzes-, sondern ein zunehmendes Vollzugsdefizit.

Viele Gesetze laufen also ins Leere?
Richtig. Und das hat schlimme Konsequenzen: Zum einen schwindet das Rechtsbewusstsein der Bürger, weil Gesetze nicht immer als verbindlich begriffen werden. Zum anderen wird den Menschen etwas vorgemacht, wenn nach jedem Skandal die Gesetzesmaschine angeworfen wird und so der Eindruck entsteht, man könne mittels Gesetzen und Bürokratie alle Probleme der Gesellschaft lösen. Das führt am Ende nur zu Politikverdrossenheit, weil sich das Versprechen nicht einlösen lässt und Politiker damit als unfähig oder unwillig dastehen.

Obendrein bleiben auch noch die Kosten der Bürokratie am Bürger hängen …
Die immense Staatsverschuldung ist auch Ausfluss der Aufgabenexpansion beim Staat. Ich habe den Eindruck, diese finanzpolitischen Folgen werden bei Verantwortlichen und Bürgern nicht immer gesehen.

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Vorratsspeicherung auf Kundenwunsch?

Eines der Argumente der Befürworter einer verdachtslosen Protokollierung der Telekommunikation (Vorratsdatenspeicherung) ist: Diese Daten werden schon heute gespeichert. Richtig ist dies für Abrechnungsdaten, also für Verbindungsdaten, von denen die Höhe der Rechnung abhängt.

Bisher hat der Kunde aber das Recht, von seinem Provider die Löschung der Verbindungsdaten (mindestens der gewählten Rufnummern) mit Rechnungsversand zu verlangen. Seltsamerweise scheinen nur wenige Menschen von diesem Recht Gebrauch zu machen, obwohl ihre Verbindungsdaten dann 80 Tage bis 6 Monate auf Vorrat gespeichert werden und damit dem Zugriff des Unternehmens, der Strafverfolger und der Geheimdienste offen stehen!

Angst vor falschen Rechnungen braucht man nicht zu haben. Denn die Löschung erfolgt erst mit Rechnungsversand. Das heißt, dass man Rechnung und Einzelverbindungsnachweis ganz normal bekommen kann, um die einzelnen Verbindungen nachzuprüfen.

Da bisher dennoch nur wenige Kunden die Löschung mit Rechnungsversand verlangen, ist es nicht ganz einfach, dem Provider klarzumachen, was man möchte. Mir ist es jetzt nach längerer Korrespondenz gelungen, die Deutsche Telekom AG (T-Com) dazu zu bewegen, mir einen Einzelverbindungsnachweis zuzusenden und gleichzeitig die Verbindungsdaten mit Rechnungsversand zu löschen. Das entsprechende Leistungsmerkmal heißt: „keine Datenspeicherung, EVÜ mit ungekürzter Zielrufnummer, Typ2″. Telekom- bzw. T-Com-Kunden können die Löschung ihrer Verbindungsdaten mit diesem Formular verlangen. Wenn die Auftragsbestätigung kommt, sollte man darauf achten, dass wirklich „keine Datenspeicherung“ angegeben ist. Bei mir hat dies nämlich zuerst nicht geklappt.

Außerdem können Kunden von Rechnung Online die Variante „Einzelverbindungsnachweis + Löschung mit Rechnungsversand“ nicht wählen. Denn Rechnung Online speichert den Einzelverbindungsnachweis ja über den Rechnungsversand hinaus. Ich musste daher erst Rechnung Online kündigen, was aber keine Zusatzkosten verursacht.

Auch andere Festnetz- und Handyunternehmen als die Telekom müssen die Löschung der Verbindungsdaten anbieten – einfach mal nachfragen.

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Klage gegen Suchmaschinen-Staubsauger

Drei AOL-Kunden haben in Kalifornien Klage gegen die Vorratsspeicherung ihrer Suchwörter erhoben. AOL speichert – ebenso wie Google und andere Suchmaschinen – bei jeder Anfrage an seine Suchmaschine ab, wer wann nach welchen Wörtern gesucht hat. Der Suchende wird entweder direkt mit seiner Kundenkennung gespeichert, oder es wird seine IP-Adresse protokolliert. Mithilfe anderer Datenbestände, wie sie etwa bei Internet-Zugangsprovidern vorliegen, kann auch aus der IP-Adresse auf die Identität des Anschlussinhabers geschlossen werden. Im Übrigen lässt sich nicht selten schon aus der Suchanfrage selbst die Identität aufdecken: Viele Menschen suchen nach ihrer Stadt oder gar ihrem Namen.

Die Suchmaschinen bewahren diese Daten monate- oder sogar jahrelang auf und weigern sich, dies zu ändern. In den Blickpunkt der Öffentlichkeit geriet diese Praxis erst, als AOL einen dreimonatigen Bestand seiner Suchprotokolle öffentlich ins Internet stellte. Die Nutzerkennungen waren zwar durch Kennziffern ersetzt worden. Anhand der Suchanfragen konnten trotzdem mehrere Menschen identifiziert werden.

Wer meint, in Europa sei eine derartige Datenspeicherung nicht möglich, irrt sich. Googles europäischer Server befindet sich in Irland und protokolliert die Suchanfragen ungehindert mit. Sogar Suchmaschinen mit Sitz in Deutschland wie Fireball (betrieben von der Lycos Europe GmbH in Gütersloh) lassen sich nicht lumpen. Auf Anfrage teilt man zwar nicht mit, wie lange die Suchprotokolle aufbewahrt werden. In der revidierten Datenschutzerklärung wird jetzt aber immerhin eingeräumt, dass auch das deutsche Unternehmen jeden einzelnen Seitenaufruf mitsamt IP-Adresse protokolliert. Bei dem Konkurrenten Web.de fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzerklärung gänzlich.

Um die massenhafte Nutzerdurchleuchtung zu stoppen, fordern Datenschutzgruppen Änderungen des geplanten Telemediengesetzes.

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EU erforscht und forciert Überwachungstechnologie

Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit hat die EU-Kommission ein „EU-Sicherheitsforschungsprogramm“ (EU Security Research Programme, ESRP) eingerichtet. Gefördert wird die Entwicklung äußerst problematischer Überwachungstechnologien. Das Programm wird nicht demokratisch verwaltet, sondern von einem Gremium, dem hauptsächlich Vertreter der Industrie und der staatlichen „Bedarfsträger“ (Polizei usw.) angehören. In einem Bericht vom April 2006 machte die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch auf die Hintergründe dieses Programms aufmerksam. Die Verfasser des Berichts warnen:

Das Resultat wird eine Vielzahl von lokalen und globalen Überwachungssystemen sein, die Einführung biometrischer Identifikationsmechanismen, RFID-Funkchips, elektronische Kennzeichnung und Satellitenüberwachung, „weniger als tödliche Waffen“, paramilitärische Ausrüstung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zur Krisenbewältigung sowie die Militarisierung der Außengrenzen. Diese Technologien sind nur selten neutral. Sehr schnell werden neue Technologien zu politischen Zwängen; ihr zuvor noch umstrittener Einsatz erscheint zunehmend unausweichlich.

Da bisher soweit ersichtlich noch keine deutsche Übersetzung des Statewatch-Berichts vorliegt, erfolgt an dieser Stelle eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

Entstehungsgeschichte

Im Jahr 2003 bildete die EU-Kommission ohne Einschaltung des Europäischen Parlaments eine „Gruppe von Persönlichkeiten“ (Group of Personalities, GoP), bestehend aus EU-Beamte, einem NATO-Repräsentant, vier Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Vertretern Europas größter Rüstungs- und Technologieunternehmen. In ihrem Abschlussbericht monierte die Gruppe, dass europäische Sicherheitsunternehmen gegenüber ihren US-amerikanischen Wettbewerbern benachteiligt seien, weil das US-Ministerium für „Heimatsicherheit“ jährlich eine Milliarde US-$ an Geldern für die Sicherheitsforschung zur Verfügung hat, nicht aber die EU.

Die EU-Kommission reagierte, indem sie ein EU-Sicherheitsforschungsprogramm (EU Security Research Programme, ESRP) einrichtete, wiederum ohne Beteiligung des EU-Parlaments oder der EU-Regierungen. Das Programm wird von einem „Europäischen Beirat für Sicherheitsforschung (ESRAB)“ beaufsichtigt. In diesem Beirat vertreten sind die potenziellen Nutzer der Technologien (also staatliche Behörden), die Industrie und Forschungsinstitute. Zu den 50 Mitgliedern zählt nicht ein Parlamentarier. Damit haben auf Gewinnerzielung angelegte Unternehmen einen offiziellen Status in der EU bekommen und erhalten die Gelegenheit, nicht nur die Sicherheitsforschung, sondern auch die Sicherheitspolitik zu beeinflussen. Wenig überraschend hat der Beirat im September 2006 einen Tätigkeitsbericht herausgegeben, in dem „etwa 120 Sicherheitskompetenzen und 100 Schlüsseltechnologien genannt [werden], bei denen auf EU-Ebene weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich sind.“

Am Rande weisen die Statewatch-Autoren darauf hin, dass es der Rüstungslobby auch gelungen ist, die folgende Passage in der EU-Verfassung durchzusetzen (Artikel I-40): „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird eine Europäisches Agentur für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Grundlage des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen.“

Inhalt des EU-Sicherheitsforschungsprogramms

Das EU-Sicherheitsforschungsprogramm betrifft die folgenden Bereiche:

  1. Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten (Klartext: Überwachung und Informationssammlung)

  2. Optimierung der Sicherheit und des Schutzes von Netzwerken

  3. Schutz vor Terrorismus

  4. Verbesserung des Krisenmanagements

  5. Kompatible und integrierte Informations- und Kommunikationssysteme (Klartext: nationale und internationale Datenbanken sollen vernetzt werden).

17 der 24 bisher angenommenen Forschungsprojekte werden von Rüstungsunternehmen durchgeführt. 10 der 24 Projekte beschäftigen sich mit Überwachung. Darunter finden sich:

  • Forschungsprojekte zur Überwachung der Außengrenzen,

  • Forschungsprojekte zum Auffinden versteckter Explosive,

  • Forschungsprojekte zur Visualisierung und Verfolgung von Menschen innerhalb von Gebäuden.

  • Entwickelt werden soll eine „Hilfe für Einsatzkräfte in Krisenfällen“, die mithilfe einer Vielzahl von Sensoren, Pulssignaltechniken, fortgeschrittener Datenverarbeitung und Biometrie funktionieren soll.

  • Ein Satellitenüberwachungsprojekt hat „Überwachung und Erkennung auf der Erde“ zum Gegenstand.

  • Ein weiteres Projekt betrifft die „integrierte Überwachung von Menschenmengen und öffentlichen Plätzen“ mithilfe biometrischer Erkennungssysteme. Überwacht werden sollen „zugangsbeschränkte Gebiete, in denen strenge Kontrollen und eine volle biometrische Identifikation an den Eingangspunkten möglich sind“. Als Anwendungsbeispiel genannt werden „Vergnügungsparks“.

  • Ein weiteres Projekt betrifft die Identifikation von Containern und Fahrzeugen an Grenzen mithilfe von RFID.

  • Entwickelt werden sollen auch unbemannte Flugobjekte (unmanned aerial vehicles, UAVs) zur Überwachung der Außengrenzen. Solche Flugzeuge können auch militärisch eingesetzt werden. Im Afganistan- und im Irakkrieg sind unbemannte Flugobjekte sowohl zur Aufklärung wie auch für Angriffe eingesetzt worden. Die USA haben sie für die gezielte Tötung von Terrorverdächtigen in Yemen, Pakistan und Afghanistan eingesetzt, was gegen internationales Recht verstößt.

  • Entwickelt werden soll auch ein System zur Erkennung terroristischer Bedrohungen (Explosive, chemische, biologische, strahlende und nukleare Stoffe) in öffentlichen Schienenverkehrsmitteln. Eingesetzt werden sollen „Sensoren, ferngesteuerte oder selbstgesteuerte Kameras, Erdoberflächenradare“.

  • Bereits beschlossen ist das Galileo-Satellitenprogramm, dessen erster Satellit Ende 2005 in das All befördert wurde. Als Einsatzmöglichkeiten nennt die EU unter anderem das Auffinden von Fahrzeugen, die Verfolgung von Fahrten, die Geschwindigkeitskontrolle, das Auffinden von Verdächtigen und die Kontrolle der Außengrenzen.

  • Ein einziges Projekt hat die „Entwicklung und Erprobung eines Katalogs von Kriterien und Richtlinien für eine datenschutzfreundliche Sicherheitsforschung und Technologieentwicklung“ zum Gegenstand.

Im Jahr 2007 wird das volle EU-Sicherheitsforschungsprogramm seine Arbeit aufnehmen. Es wird ein Volumen von 250 Mio. € pro Jahr aufweisen.

Einen Ausblick in die Zukunft erlaubt das gemeinsame Forschungszentrum der EU (Joint Research Centre, JRC), das eine Reihe von „neuen Technologien“ aufzählt, mit denen in Zukunft zu rechnen ist. Darunter befinden sich Zugangskontrollen ohne Mitwirkung der Betroffenen, „weniger als tödliche Waffen innerhalb von Flugzeugen“ (darunter „schmerzhafte Laser“, „kraftvolle, gezielte Beschallung“ und „verwirrende Laserpistolen“), die „Kontrolle von Menschenmengen“ (darunter Identifizierung und Aussonderung von Führungsfiguren, Anwendung von „Korrekturmitteln“), „Evaluierungs- und Risikobewertungsmodelle und -datenbanken“ (darunter „fortgeschrittene heterogene Datenverknüpfung“, „Verhaltensanalyse“, Unsicherheitsmanagement).

Bewertung der Autoren

Ein vom EU-Parlament in Reaktion auf das Echelon-Abhörsystem in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahr 1997 führt zwar aus, einige der neueren Überwachungstechnologien und paramilitärischen Polizeiausrüstungen könnten bei funktionierender Regulierung und Kontrolle legitime Mittel demokratischer Sicherheitsbehörden sein. Aber: „Ohne diese demokratischen Sicherungsmechanismen stellen sie mächtige Werkzeuge der Repression dar“.

Die Autoren des Statewatch-Berichts merken an, dass die Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen schon heute gewaltige Subventionen erhalten, etwa Zuschüsse für Rüstungsexporte. Die vier großen Europäischen Rüstungsunternehmen alleine erzielen einen jährlichen Gewinn von 50 Mrd. €. Das gesamte EU-Budget liegt nur wenig über dieser Summe. Es sei nicht einzusehen, warum die Konzerne ihre Entwicklungen nicht auf eigene Kosten betreiben könnten. Auch sei es ungerecht, dass sicherheitskritische Mitgliedsstaaten die Wünsche der sicherheitsgläubigen Länder mitfinanzieren müssten.

Den von der EU vorgebrachten Argumente für das Sicherheitsprogramm treten die Autoren entgegen. Die EU müsse keineswegs mit der US-amerikanischen Sicherheitsforschung gleichziehen. Würden die USA beispielsweise ein Forschungsprogramm für genmanipulierte Lebensmittel auflegen, würde die EU wohl auch kaum auf die Idee kommen, gleichziehen zu müssen. Auch das Versprechen, die Sicherheitsforschung könne zivilen Nebennutzen entfalten, habe sich im Bereich der Rüstung im Großen und Ganzen nicht erfüllt. Nur selten und nach langer Entwicklungszeit sei es gelungen, Militärtechnologien zivil nutzbar zu machen. Wenn die EU die terroristische Bedrohung anführe, vergesse sie, dass technische Lösungen zu kurz greifen. Technologie könne niemals die eigentlichen Ursachen der sozialen Probleme beseitigen, die Terrorismus und Kriminalität zugrunde liegen.

Während einige der EU-finanzierten Projekte legitime, zivile Ziele hätten (z.B. Vorsorge für Nuklearunfälle, Schutz kritischer Infrastrukturen), beträfen die meisten Überwachung und die Entwicklung militärischer Technologien der politischen Kontrolle, die kaum Garantien für die versprochene „Sicherheit“ bieten. Die Autoren erinnern an die Aussage des britischen Innenministers nach den Londoner Terroranschlägen: „Alle Überwachung der Welt hätte dies nicht verhindern können.“

Die Autoren weisen darauf hin, dass die finanziellen Mittel Europas knapp, die Probleme der Menschen aber vielfältig sind: Krankheiten, Klimawechsel, Armut, Ungleichheit, Umweltschäden und andere Gefahrenquellen. Vor diesem Hintergrund sei das EU-Sicherheitsforschungsprogramm besonders rechtfertigungsbedürftig. Es sei zu hoffen, dass das Europäische und die nationalen Parlamente besonders kritisch die Kosten und den angeblichen Nutzen der Sicherheitsforschung prüfen. Noch sei es möglich, das Sicherheitsforschungsprogramm zu beeinflussen oder wenigstens unter demokratische Kontrolle zu stellen. Organisationen der Zivilgesellschaft hätten die Aufgabe, die Öffentlichkeit auf diese problematische Entwicklung aufmerksam zu machen und das Geschehen kritisch zu begleiten.

Eigene Bewertung

Bei jeder Sicherheitsforschung sollte man in Erinnerung behalten, dass der Staat tendenziell alle technisch verfügbaren Mittel, die ihm nützlich erscheinen, auch einsetzt. Dies hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Da es keinen Sinn macht, öffentliche Gelder für die Entwicklung von Technologien einzusetzen, die nicht genutzt werden sollen, müssen derartige Forschungsprogramme und auch die einzelnen Projekte von vornherein von den Parlamenten kontrolliert werden. Anstelle des Advisory Board, in dem nur die Industrie und staatliche Bedarfsträger repräsentiert sind, müssen Volksvertreter darüber entscheiden, welche Technologien entwickelt werden sollen und welche nicht.

Leider ist eine demokratische Kontrolle dieser Forschungsprogramme bislang nicht in Sicht. Dies gilt allerdings nicht nur für die EU.

Förderung von Personenüberwachung und Biometrie

Unterdessen gehen die EU-Bestrebungen zur „Sicherheitsforschung und Normung“ weiter. Am 01.09.2006 legte die Kommission ein „Grünbuch über Detektionstechnologien“ vor. Es betrifft Technologien zum Auffinden und zur Überwachung von Personen und Sachen, wie sie etwa zur Kriminalitätsbekämpfung, im Luftverkehr, bei sportlichen Großereignissen und an Grenzen eingesetzt werden. Konkret genannt werden Überwachungslösungen, Handdetektoren, Detektorschleusen, Biometrische Detektionstechniken, Data- und Textminingsysteme sowie andere IT-gestützte Detektionssysteme.

Die Kommission sieht bei diesen Technologien „durchaus noch Handlungsbedarf“ und ergreift die Initiative, um „mit vereinten Kräften bei den Detektionstechnologien voranzukommen“. Angestrebt wird die Entwicklung und Verbesserung von Überwachungssystemen. Das Programm soll „zur Entwicklung eines breiteren und damit letztlich auch kostengünstigeren Angebots an Detektionsprodukten und Sicherheitslösungen beitragen.“

Die Kommission führt zu dem Vorschlag derzeit eine öffentliche Anhörung durch und fordert eine „breite Beteiligung der Mitgliedstaaten, der Privatwirtschaft sowie anderer Interessengruppen“. Der Fragenkatalog macht allerdings deutlich, dass eine kritische Hinterfragung und Grenzziehung nicht gewünscht ist. Abgefragt wird lediglich der Handlungs- und Technologiebedarf. Dem Anhörungspapier lassen sich die folgenden Ideen der EU-Kommission entnehmen:

  • Verbesserte Einsetzbarkeit vorhandener Detektionsinstrumente und -ausrüstungen durch mobile und tragbare Geräte

  • Verbesserte Kompatibilität der Geräte für den Datenaustausch und -abgleich zwischen Behörden

  • „Integration von Daten aus verschiedenen Detektionssystemen in ein einziges Analysesystem“, also der Aufbau zentraler Datenbanken mit personenbezogenen Daten

  • Zeitnahe Erprobung neu entwickelter Überwachungstechnik mit EU-Mitteln

  • „Daten- und Textminingsysteme“ sollen entwickelt werden für eine „Schnellerkennung von Schlüsselbegriffen in Dokumentenbeständen“ und die „automatisierte Analyse von Informationen aus mehreren Quellen“. Das Potenzial dieser neuen Software werde „noch nicht voll ausgeschöpft“. Auch die automatische „Überwachung von E-Mails“ mithilfe solcher Analysesysteme ist für die Kommission kein Tabu. Mitgliedstaaten, „die nicht über ausreichende Data- und Textminingkapazitäten verfügen“, könnten die „Systeme anderer Einrichtungen“ nutzen. Denkbar wäre auch, „europäische oder regionale Zentren für Data- und Textmining einzurichten, die von mehreren Mitgliedstaaten und ihren Behörden genutzt werden könnten“.

  • Erstellung einer Studie über die „Rechtsvorschriften für den Einsatz von Personendetektionssystemen (einschließlich Personenüberwachung) in der EU“, womöglich um die Grenzen des rechtlich Zulässigen auszuloten und eine gegebenenfalls erforderliche Lockerung der Gesetze vorzubereiten.

  • Erforschung der „Akzeptanz der Personendetektion (einschließlich Personenüberwachung und Einsatz von Biometrie) in der EU“. Eine entsprechende Studie soll auch „geeignete Kommunikationsstrategien zu diesen Fragen“ entwickeln, also Kritik in der Bevölkerung überwinden helfen.

  • Es soll ein Expertengremium gebildet werden, um „die Interaktion zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Bereich der Detektionstechnologien zu verbessern“. Gewollt ist eine Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Bedarfsträgern und der Industrie. Die Gruppe würde nichtöffentlich und ohne demokratische Kontrolle verhandeln.

Insgesamt handelt es sich um ein weiteres Programm zur Förderung der Überwachung und Kontrolle der Bürger, zwar nicht durch Erweiterung der rechtlichen Grenzen, aber durch eine verbesserte Verfügbarkeit solcher Technologien. Schlussendlich wird dieses Programm zu mehr Überwachung und Kontrolle der Menschen führen. In dem Papier klingt bereits an, dass bestimmte Fragen „aus Sicherheitsgründen selbstverständlich nicht in aller Öffentlichkeit erörtert werden“ können, dass das Programm also zukünftig im Geheimen fortgesetzt werden wird.

Rückmeldungen zu dem EU-Plan können bis zum 10. Januar 2007 an JLS-D1-Detection@ec.europa.eu gesandt werden. Sofern nicht um vertrauliche Behandlung gebeten wird, werden alle Beiträge auf der Website der Kommission veröffentlicht.

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E-Überwachung 2.0: Bundesregierung will Anonymität im Internet verdrängen

Am 13. September hat die Bundesregierung das Programm „E-Government 2.0“ beschlossen. Entgegen seinem Namen geht dieses Programm weit über die Modernisierung der Verwaltung und Internetangebote von Behörden hinaus; es betrifft jeden einzelnen Bürger.

Inhalt

Die Bundesregierung will eine „Infrastruktur zur eindeutigen elektronischen Identifizierung für Bürgerinnen und Bürger“ aufbauen. Die Identifizierung soll gegenüber dem Staat wie auch gegenüber Privatunternehmen möglich werden. Dazu soll ab 2008 ein „elektronischer Personalausweis“ bereitgestellt werden, und zwar in Form eines Chips auf dem herkömmlichen Personalausweis. Der Chip soll auch biometrische Daten speichern, nämlich ein digitales Bild vom Gesicht sowie Fingerabdrücke. Außerdem ist geplant, dass der künftige elektronische Personalausweis mit einer elektronischen Authentisierungsfunktion und optional auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet wird. Die Authentisierungsfunktion soll dem Ausweisinhaber die Möglichkeit eröffnen, sich im Internet elektronisch auszuweisen. Sie soll offenbar zwingender Bestandteil des Ausweises werden, aber immerhin „nur auf Wunsch des Inhabers und mit seiner expliziten Zustimmung im Einzelfall ausgelesen werden können.“

Ein „E-Identity-Konzept“ soll dafür sorgen, dass die bei Behörden gespeicheren personenbezogenen Daten eindeutig dem Betroffenen zugeordnet werden können, gerade auch beim „Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Behörden“. Hier soll auch eine „europäische Harmonisierung“ erfolgen, also letztendlich eine europaweite Identifizierung der Bürger.

Außerdem will der Staat zukünftig eine „sichere elektronische Kommunikation“ für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung anbieten. „Zertifizierte Bürger-Portale“ sollen „einen geschützten, sicheren elektronischen Kommunikationsraum im Internet aufspannen“. Bürgerinnen und Bürger sollen „eine elektronische Präsenz im Netz mit elektronischer Meldeadresse“ (sic!) erhalten, um sich „gegenüber Dritten im Internet verlässlich authentisieren“ zu können. Bei dieser elektronischen Meldeadresse soll es sich offenbar um eine Emailadresse handeln. Diese Adresse soll „auch auf dem elektronischen Personalausweis festgehalten werden“. In dem Postfach sollen „Dokumente und Informationen“ zur eigenen Person „langfristig sicher aufbewahrt und ausgewählten Kommunikationspartnern bereitgestellt werden“. Dazu zählen „Anträge und Bescheide, Fotos und Videos, Abrechnungen und andere persönlichen Daten“. Erstaunlich offen heißt es weiter: „Bürger-Portale geben Bürgerinnen und Bürgern im Internet ein Gesicht. Sie machen die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall“.

Bis Ende 2006 soll geprüft werden, ob ein E-Government-Gesetz notwendig ist. Das Bundesministerium des Innern erarbeitet außerdem ein „Grobkonzept“, das Aussagen zu den Funktionen und zum technischen Lösungskonzept, zu Datenschutz und -sicherheit, der Organisation zur Einführung sowie Fragen der Finanzierung und Herstellung des Dokuments beleuchten soll. Der Abschluss des Grobkonzepts ist für Ende des Jahres geplant. Es ist beabsichtigt, im Anschluss das Projekt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu erörtern.

Zu den Kosten äußert sich das Programm nicht. Schätzungen rechnen mit 669 Mio. Euro Einmalkosten und 610 Mio. Euro laufenden jährlichen Kosten. Das Innenministerium soll bis Anfang 2007 „eine detaillierte Kosten-Nutzen-Abschätzung und ein Finanzierungskonzept“ erstellen. Für Februar 2007 ist ein erster „Umsetzungsplan zum E-Government-Programm“ geplant. 2007 soll außerdem beim Innenministerium ein „E-Government-Kompetenzzentrum“ eingerichtet werden.

Kritik

Dass das Bundesinnenministerium neben der Bundesverwaltung auch für die innere Sicherheit zuständig ist, macht sich bei diesem Programm in fataler Weise bemerkbar. Das Programm soll die Anonymität im Internet verdrängen und nicht nicht-anonyme Nutzung zum „Normalfall“ machen. Es braucht wenig Fantasie, um vorherzusehen, dass die zunächst freiwilligen Identifizierungsverfahren nach und nach obligatorisch werden werden und die anonyme Nutzung von Angeboten unmöglich werden wird, sei es der Abruf von Verwaltungsinformationen oder der Einkauf im Internet. Im Internet wird eine Identifizierung mit Personalausweis viel öfters gefordert werden als im „wirklichen“ Leben; auf diese Weise verändert sich unsere Gesellschaft. Bei der Bestellung aus einem Versandkatalog musste sich bisher kein Neukunde ausweisen. Bei Internetbestellungen wird dies dagegen künftig gefordert werden, da es ja der Sicherheit dient. Unter die Räder kommt dabei, dass es durchaus legitime Gründe geben kann, einem Versandhaus nicht seinen wirklichen Namen anzuvertrauen, etwa wenn die bestellte Ware eigene Krankheiten oder auch sexuelle Aktivitäten betrifft.

Die eindeutige Identifizierung im Internet kann auch zum Ausschluss bestimmter Kundengruppen genutzt werden, etwa wegen angeblich mangelnder Bonität oder auch nur wegen Missliebigkeit oder Kritik am Unternehmen (wie schon vorgekommen). Die eindeutige Identifizierung gibt Kundenprofilen im Internet eine ganz neue Bedeutung. Wenn man sich bisher mit Zweitaccounts schützen konnte, können künftig alle Informationen eindeutig der Person des Nutzers zugeordnet werden. Wenn kostenlose Dienste zur Anmeldung unnötig Namen und Adresse abfragen, konnte man sich bisher dagegen schützen, indem man falsche Angaben machte. Künftig wird dies nicht mehr möglich sein.

Wenn auch außerhalb des Internet angestrebt wird, personenbezogene Daten in staatlichen Datenbanken eindeutig zuzuordnen, dann kann dies nur als Vorbereitung für Data-Mining und Rasterfahndungen verstanden werden. Bislang genügte es vollauf, seine Daten bei der Behörde in ein Formular einzutragen und vielleicht seinen Ausweis vorzuzeigen. Es ist nicht erforderlich, die Daten direkt, zeichengenau und womöglich noch mit der Ausweisnummer in den Behördencomputer einzulesen. Genau dies wird künftig der Fall sein und einen übergreifenden Datenabgleich ungleich leichter machen.

Was den geplanten elektronischen Briefkasten anbelangt: Während lobenswert ist, dass die „Bürger-Portale“ privat und dezentral angeboten werden sollen, ist klar, dass Strafverfolger und Geheimdienste – wie bereits heute – Zugriff auf die elektronischen Postfächer haben werden. Die dort „langfristig“ aufzubewahrenden „Dokumente und Informationen zur eigenen Person“ werden also keineswegs sicher so sein wie Papierdokumente in der eigenen Wohnung. Es würde auch nicht wundern, wenn die Zugriffe auf das Postfach auf Vorrat gespeichert würden.

En passant werden anonyme Emails eingedämmt, indem zunehmend nur noch „zertifizierte“ Emailadressen akzeptiert werden. Und der Emailverkehr wird mit Sicherheit auf Vorrat gespeichert werden, so sieht es die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Die Zuordnung einer Emailadresse zur Person des Absenders wird mithilfe der „elektronischen Meldeadresse“ kein Problem mehr sein.

Forderungen

Da im Grunde genommen keinerlei Handlungsbedarf bezüglich der oben genannten Punkte besteht, müssen die Pläne am besten ganz gestoppt werden. Im Ausland sind vergleichbare Projekte nur vereinzelt vorhanden; in den USA existieren sie beispielsweise überhaupt nicht.

Wenn das Vorhaben nicht zu verhindern sein sollte, muss es wenigstens möglichst datenschutzfreundlich ausgestaltet werden. Mit dem Selbstbestimmungsrecht der Bürger können die Pläne der Bundesregierung allenfalls dann vereinbart werden, wenn

  • ein elektronischer Personalausweis oder ein elektronisches Postfach nur auf besonderen Wunsch des Bürgers zur Verfügung gestellt wird und jederzeit zurückgegeben werden kann

  • auch kein faktischer Zwang zur Beantragung von Personalausweis oder Postfach geschaffen wird

  • staatliche und privatwirtschaftliche Angebote inner- und außerhalb des Internet nicht von einer Identifizierung per elektronischem Personalausweis oder von der Nutzung eines zertifizierten Postfachs abhängig gemacht werden dürfen

  • eine anonyme Nutzungsmöglichkeit gleichberechtigt angeboten werden muss, wo immer das möglich ist

  • nichtstaatliche Signatur- und Verschlüsselungssysteme gleichberechtigt zu den staatlichen Systemen eingesetzt werden können

  • das Verbot der Verwendung von Personalausweisnummern als Personenkennziffer erhalten bleibt

  • zertifizierte Postfächer auch mit nicht-zertifizierten Postfächern kommunizieren können

  • zertifizierte Postfächer nur die unbedingt erforderlichen Daten speichern und nicht (mehr) erforderliche Daten sogleich löschen.

Links

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BfD: Kein Recht auf anonyme FreeMail-Adresse

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hält es für zulässig, wenn kostenlose Emaildienste die Anmeldung eines Postfachs davon abhängig machen, dass sich der Kunde identifiziert. Unter dem 20.09.2006 schreibt die zuständige Mitarbeiterin:

Ich habe die Stellungnahmen von GMX zur Rechtfertigung der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der Anmeldung zu dem kostenfreien Dienst FreeMail nun bewertet und komme zu folgendem Ergebnis.

GMX stützt die Erhebung der Daten auf § 95 Abs. 1 S. 1 TKG i.V.m. § 3 Nr. 3 TKG, wonach Bestandsdaten erhoben werden dürfen, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind.

Ich schließe mich der Auffassung von GMX an, daß die Kostenpflichtigkeit eines Dienstes nicht alleiniger Maßstab bei der Prüfung der Erforderlichkeit der Datenerhebung sein kann. Vielmehr müssen auch andere gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien als die der Abrechnung berücksichtigt werden. Hierzu gehört auch, daß GMX für die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einem Kunden die Schriftform fordert. Denn vor dem Hintergrund einer Kündigung durch GMX muß diese Kündigung beweiskräftig nachvollziehbar sein, um ggf. zivilrechtlichen Ansprüchen des Kunden begegnen zu können. Dies gilt etwa für den Fall, daß der Kunde seinen Account für geschäftliche Zwecke nutzt und ihm durch das „Abschalten“ ein finanzieller Schaden entstehen würde. Auch im Falle einer Schadensersatzforderung oder Verhängung einer Vertragsstrafe von seiten GMX ist die nachweisbare Zustellung eines entsprechenden Schreibens zur Wahrung der eigenen Geschäftsinteressen von Bedeutung. Insoweit erscheint die Datenerhebung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses gerechtfertigt.

Allgemein anerkannt und praktiziert wird die Erhebung des Geburtsdatums zur Unterscheidung bei namensgleichen Kunden und – in beschränktem Maße – zur Feststellung der Volljährigkeit. Auch wenn dies in einigen Fällen, z.B. bei sehr seltenen Namen, nicht erforderlich ist, so ist die Erhebung als Gesamtmaßnahme doch gerechtfertigt.

Da keine Verifizierung der erhobenen Daten erfolgt, bestehen meinerseits zumindest grundsätzliche Zweifel an der Geeignetheit der Maßnahme. Aus der nicht stattfindenden Verifizierung kann jedoch nicht abgeleitet werden, daß die Daten nicht erforderlich seien. Unerheblich ist auch, daß die Maßnahme im Einzelfall möglicherweise keinen Erfolg haben kann, wenn sie aber insgesamt zum Erreichen des Ziels beiträgt. Denn erfahrungsgemäß geben die meisten Nutzer ihre korrekten Daten an.

Zusammenfassend halte ich die Erhebung von Bestandsdaten auch bei kostenfreien Email-Diensten für gerechtfertigt.

Mich überzeugt das aus den hier genannten Gründen nicht. Mir fehlen aber Zeit und Geld, um in München eine Klage gegen GMX einzureichen. Geklagt werden könnte auf Löschung der nicht erforderlichen und daher rechtswidrig gespeicherten Kundendaten. Einstweilen bleibt einem nichts anderes übrig als einen anonymen Anbieter zu nutzen oder aber falsche Daten bei der Anmeldung anzugeben. Letzteres ist als „Notwehr“ durchaus erlaubt, weil die zwingende Abfrage von Bestandsdaten bei kostenfreien Email-Diensten entgegen der Meinung des BfD unzulässig ist.

Dass sich der BfD zulasten der Bürger irrt, passiert schon einmal. So meinte er letztes Jahr, der Internet-Zugangsprovider T-Online dürfte die an seine Kunden vergebenen, dynamischen IP-Adressen aus Sicherheitsgründen zwei Wochen lang speichern. Amtsgericht und Landgericht Darmstadt haben ihn inzwischen eines besseren belehrt: Die abrechnungsirrelevanten IP-Adressen müssen nach dem Gesetz unverzüglich nach Verbindungsende gelöscht werden.

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Zypries Lippenbekenntnis für die Privatsphäre

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat heute das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auch in Zeiten terroristischer Bedrohung verteidigt. Es sei falsch, Datenschutz als Täterschutz zu „missdeuten“, sagte sie beim Juristentag am Dienstag in Stuttgart. Das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung aus dem Jahr 1983 sei weiterhin der Maßstab für die Freiheitsrechte. Der Staat dürfe nicht in Blaue hinein unbescholtene Bürger überwachen, um herauszufinden, ob jemand verdächtig sei. Es gebe in Deutschland nicht ein Zuviel an Datenschutz, und Datenschutz sei kein Täterschutz. „Der Staat muss die Verhältnismäßigkeit achten“, betonte Zypries in ihrer Eröffnungsrede. Es mache keinen Sinn, „über eine Vielzahl von Bürgern einfach Daten anzuhäufen“. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel“, erteilte Zypries einer weiteren Verschärfung der Überwachungsmaßnahmen eine klare Absage.

Dass die Bundesjustizministerin in Zeiten permanenter Sicherheitshysterie den Datenschutz verteidigt, ist zu begrüßen. Leider handelt es sich aber um ein Lippenbekenntnis, denn gleichzeitig wirkt Zypries bei dem beständigen Abbau der Grund- und Bürgerrechte kräftig mit. Die Zeiten, in denen Justizministerinnen wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger oder Frau Däubler-Gmelin Überwachungsplänen der Innenminister noch mutig entgegen traten, sind lange vorbei. Der größte Sündenfall ist Zypries‘ Lieblingsprojekt einer anlasslosen Protokollierung sämtlicher Telefon- und Handygespräche in Deutschland („Vorratsdatenspeicherung“). Ein entsprechendes Gesetz lässt die Ministerin gerade vorbereiten. Wie glaubwürdig sind in Anbetracht dieses Vorhabens die Aussagen Zypries‘,

  • der Staat dürfe nicht in Blaue hinein unbescholtene Bürger überwachen,
  • der Staat müsse die Verhältnismäßigkeit achten,
  • es mache keinen Sinn, über eine Vielzahl von Bürgern einfach Daten anzuhäufen,
  • eine weitere Verschärfung der Überwachungsmaßnahmen komme nicht in Betracht?

Update vom 29.09.2006

Zypries Rede im Original:

Im Jahr des letzten Stuttgarter Juristentages wurde nicht nur die Mitbestimmung gesetzlich geregelt. 1976 hat der Bundestag auch das erste Datenschutzgesetz beschlossen. Nur wenige Monate später warf der Terrorismus der RAF zum ersten Mal jene Frage auf, die uns heute noch sehr viel stärker beschäftigt als damals: Wie schaffen wir es, ein Optimum an Sicherheit zu organisieren und gleichzeitig ein Höchstmaß an bürgerlichen Freiheiten zu bewahren?

Den Terrorismus der Gegenwart erleben wir als eine reale, aber zugleich diffuse Gefahr. Wir versuchen, ihr Namen zu geben, und sprechen von „Al-Kaida“ oder „Bin Laden“. Aber letzen Endes kennen wir weder die potentiellen Angreifer, noch lässt sich erahnen, wann und wo sie erneut zuschlagen. Diese wenig fassbare Bedrohung verleitet manche dazu, wenigstens dort konkret zu werden, wo sie die vermeintlichen Hemmnisse einer effektiven Verbrechensbekämpfung vermuten. Da wird dann der Datenschutz an den Pranger gestellt, als „Täterschutz“ missdeutet und der Eindruck erweckt, wenn nur dieses eine Gesetz, diese eine fehlende Datenbank geschaffen werde, dann sei endlich alles im Lot.

Solche Reaktionen entspringen gewiss nicht nur politischem Kalkül. Sie sind auch menschlich verständlich. Ich meine aber, wir Juristinnen und Juristen, zumal jene von uns, die dazu berufen sind, über die Einhaltung von Recht und Gesetz zu wachen, sollten kühlen Kopf bewahren – gerade weil die Zeiten manchmal hitzig sind.

Wir sollten deshalb im Blick behalten, was das Bundesverfassungsgericht seit dem Volkszählungsurteil in ständiger Rechtssprechung immer wieder betont: „Die freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“

Seit diesem Urteil hat die digitale Revolution die Möglichkeiten der Datenverarbeitung vervielfacht. Vielfältig aber eben zugleich diffus sind auch die Risiken, die vom islamistischen Terrorismus ausgehen. Die Konsequenz kann deshalb nicht darin bestehen, alle Muslime pauschal unter Generalverdacht zu stellen. Wir können auch nicht über eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern immer mehr Daten anhäufen, um so einem Verdacht auf die Spur zu kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat solchen Tendenzen zuletzt mit seinen Urteilen zur präventiven Telefonüberwachung oder zur Rasterfahndung einen Riegel vorgeschoben.

Richtig ist: Wer sich verdächtig macht, der muss mit einem Eingreifen der Polizei rechnen. Aber der Staat darf nicht ins Blaue hinein unbescholtene Bürger überwachen, um herauszufinden, ob jemand überhaupt verdächtig sein könnte. Dies wäre der Weg in einen Präventionsstaat, in dem Freiheitsrechte nur noch als Risiko für die Sicherheit gelten und letztlich jedermann als „potentieller Täter“ verdächtig ist.

Das heißt allerdings nicht, angesichts neuer Entwicklungen tatenlos zu bleiben. Das sind wir in den letzten Jahren ja auch nicht gewesen. Wir arbeiten derzeit auf europäischer Ebene ganz gezielt an einer Reihe von Projekten: Wir erweitern das Schengener Informationssystems SIS, wir bauen eine europäische Visadatenbank auf und wir vernetzen unsere Strafregister. Alle diese Vorhaben sind ein sinnvolles und notwendiges Äquivalent in der europäischen Integration: Je durchlässiger die Grenzen in Europa werden, desto enger muss auch der Informationsaustausch der Behörden sein.

Bei allem, was der Staat in dieser Richtung tut, muss er aber die Grenzen, die ihm durch die bürgerlichen Freiheiten gezogen sind, strikt beachten. Für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt dies: Transparente und exakt bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen für die Datenerhebung, klare Regelungen der Verwendungszwecke und genaue Prüfung von Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

Dass das alles möglich ist, zeigen wir jetzt mit der Anti-Terror-Datei, die morgen im Bundeskabinett beschlossen wird. Im lautstarken Geschrei haben Kritiker aus allen Lagern eines häufig übersehen: Es geht keineswegs darum, zusätzliche Daten zu erheben und bislang nicht betroffene Personen erstmals in Dateien zu erfassen. Was wir erreichen wollen und woran es bislang oft mangelt, das hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung neulich treffend auf den Punkt gebracht: Es fehle bei der Terrorismusbekämpfung weniger an Gesetzen, als an Kooperation.

Statt weitere Daten zu sammeln, müssen wir dafür sorgen, dass vorhandene Erkenntnisse trotz der Vielfalt von Behörden und Zuständigkeiten diejenigen – aber auch nur diejenigen – erreichen, die sie brauchen. Wie so etwas sogar über Staatsgrenzen hinweg gelingen kann, haben wir mit der europäischen Vernetzung der Strafregister gezeigt. Dort hilft die moderne Technik sogar, die Gebote der Datensparsamkeit und Datensicherheit zu beachten. Entgegen mancher Bestrebungen in der Kommission haben wir nicht etwa eine neue europäische Zentraldatei geschaffen. Es reicht, die Daten, die in Deutschland gespeichert sind, auf Anfrage den europäischen Partnern zu übermitteln.

In Deutschland ist eine Vielzahl von Behörden an der Terrorismusbekämpfung beteiligt. Man muss kein Verwaltungswissenschaftler sein, um zu ahnen, dass jede Institution spezifische Interessen und Herangehensweisen hat. Das ist bis zu einem gewissen Grad sogar sinnvoll, aber man darf sich mit Eigenbrödelei nicht gegenseitig im Weg stehen. Deshalb brauchen wir mehr Zusammenarbeit, und hierbei kann eine Anti-Terror-Datei helfen. Sie sorgt dafür, dass die richtigen Ansprechpartner zueinanderfinden und sich rasch und gezielt über ihre Erkenntnisse austauschen.

Wir haben deshalb verabredet, die Anti-Terror-Datei zum Teil als Fundstellendatei zu schaffen. Grunddaten zu einer Person werden schon bei der Recherche sichtbar, die erweiterten Grunddaten sind als Suchdatei ausgestaltet und wenn dort jemand gefunden ist, dann können die Behörden in Kontakt treten und weitere Daten austauschen.

Meine Damen und Herren,
seien wir ehrlich: Der Datenschutz hat es derzeit nicht leicht. Wer auf die strikte Beachtung bürgerlicher Freiheitsrechte pocht, macht sich nur wenig Freunde. Schnell gilt man als Bedenkenträger, der den Ernst der Lage nicht erkannt habe. Wer heute dem Publikum gefallen will und Beifall sucht, der muss mit markigen Forderungen auftrumpfen.

Ich habe ein gesundes Vertrauen in die Stärke unseres Rechtsstaates. Für das Gerede vom drohenden Überwachungsstaat habe ich wenig Verständnis, manche Kritik kommt auch mir überzogen und weltfremd vor. Aber es gilt auch: Unsere Grundrechte, und dazu gehört auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bleiben der Maßstab und die Grenze der Staatsgewalt. Trotz neuer Risiken gilt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Meine Damen und Herren,
der Geringschätzung des Datenschutzes in der politischen Debatte entspricht auch eine gewisse Leichtfertigkeit vieler Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit ihren persönlichen Daten.

Wer eine Bibliothek besucht, eine Buchhandlung oder ein Kaufhauses betritt, der bleibt anonym. Wer das gleiche im Internet tut, hinterlässt eine ganze Menge Daten – oft ohne dies zu wissen. Bei Kundenumfragen offenbaren Menschen eine Vielzahl persönlicher Angaben. Und für Rabattaktionen gar machen sich Hunderttausende bereitwillig zum gläsernen Kunden und legen ihr Kaufverhalten bedenkenlos offen.

Nicht nur wenn es um die Terrorismusbekämpfung geht, vertreten heute viele die Meinung, „Ich habe nichts getan und nichts zu befürchten, deshalb habe ich auch nichts zu verbergen“. Dass dies im öffentlichen Bereich nur solange gilt, wie staatliche Eingriffe nicht verdachtslos erfolgen, darauf habe ich schon hingewiesen. Aber auch im Wirtschaftsleben werden aus persönlichen Daten oft Schlüsse gezogen, ohne dass der Betroffene dies durch eigenes rechtstreues Verhalten beeinflussen kann. Ich denke etwa an das sogenannte Scoring. Dabei wird anhand von persönlichen und/oder soziodemographischen Daten die Bonität eines Kunden automatisiert eingeschätzt. Damit entscheidet sich häufig, ob jemand einen Bankkredit erhält, ob er versichert wird oder ob er Kunde im Versandhandel werden kann.

In seinem Volkszählungsurteil warnte das Bundesverfassungsgericht davor, dass aus Datenbeständen Persönlichkeitsbilder zusammengefügt werden, deren Richtigkeit und Verwendung der Betroffene nicht kontrollieren kann. Der Blick auf das ständig wachsende Informationsbedürfnis der Wirtschaft zeigt, wie aktuell diese Warnung ist.

Meine Damen und Herren,
das Beispiel der informationellen Selbstbestimmung hat deutlich gemacht: Wenn das Recht seinen Geltungs- und Gestaltungsanspruch behalten will, dann muss es auf der Höhe der Zeit bleiben. Das war vor 30 Jahren so, und das gilt auch heute. In diesem Sinne wünsche ich dem 66. Deutschen Juristentag ein gutes Gelingen.

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Aufruf zur Demo „Freiheit statt Angst“

Pressemitteilung vom 08.09.2006:

Freiheit statt Angst – Demo gegen Sicherheits- und Überwachungswahn

Aufruf zur Demo in Bielefeld am Freitag, den 20. Oktober ab 15 Uhr

Der Überwachungswahn greift um sich. Staat und Unternehmen registrieren, überwachen und kontrollieren uns immer vollständiger. Egal, was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir engagiert sind – der „große Bruder“ Staat und die „kleinen Brüder“ aus der Wirtschaft wissen es immer genauer.

Nach den fehlgeschlagenen „Kofferbombenanschlägen“ in Deutschland stehen weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda. Dabei bewirkt die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro und gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger. Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen (z.B. Arbeitslosigkeit und Armut).

Hinzu kommt: Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entsteht allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die „nichts zu verbergen“ haben und dem Staat gegenüber – zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit – ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!

Um gegen Sicherheitswahn und die ausufernde Überwachung zu protestieren, gehen wir am 20. Oktober 2006 in Bielefeld unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ auf die Straße. Treffpunkt ist der Bahnhof (Westseite) am Multiplex-Kino um 15 Uhr. Um 17 Uhr schließt sich die Verleihung der Big Brother Awards 2006 an.

Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, an der Demo teilzunehmen. Die Politiker sollen sehen, dass die Bürger für ihre Freiheiten wieder auf die Straße gehen!

Auf der Demo-Homepage (http://www.Freiheit-statt-Angst.de.vu) finden sich jeweils die neuesten Infos zur Demo, zu Anreisemöglichkeiten und zu Möglichkeiten mitzuhelfen. Wer mit dem Kfz anreist, möge freie Plätze für Mitfahrer/innen bitte melden.

Unsere Forderungen

1. Weniger Überwachung

Wir fordern

  • keine Totalprotokollierung von Telefon, Handy und Internet (Vorratsdatenspeicherung),
  • Stopp der Videoüberwachung des öffentlichen Raums, keine automatische Gesichtskontrolle,
  • Stopp von Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen,
  • keine Aufzeichnung des Flugreiseverkehrs,
  • kein automatischer Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen.

2. Bestehende Überwachungsgesetze auf den Prüfstand stellen

Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen.

3. Stopp für neue Überwachungsgesetze

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben.

Unterstützer

Themen

Staat

  • Vorratsdatenspeicherung
  • Stärkung der Geheimdienste („Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“)
  • automatische Kfz-Kennzeichenerfassung und Abgleich mit Fahndungsbestand (Mautdaten)
  • Biometrie in Ausweisen und Pässen
  • BND- und Cicero-Skandale: Journalistenbespitzelung und -durchsuchung
  • Fluggastdatenübermittlung in die USA
  • RFID-Chips in Pässen und Visa
  • Telefonüberwachung und TKÜV
  • Videoüberwachung und -aufzeichnung
  • Automatisierte Kontenabfrage und Bankgeheimnis, akustische Wohnraumüberwachung, Ausländerzentralregister, Auswertungs- und Analysezentren, Datenabgleich bei Leistungsempfängern, Datenaustausch mit den USA zur Strafverfolgung, elektronische Gesundheitskarte, Echelon, Geldwäschebekämpfungsgesetz, Genanalyse für Bagatelldelikte, großer Lauschangriff, Massengentests, präventive Telekommunikations- und Postüberwachung, Rasterfahndung, Satellitenüberwachung, Schengener Informationssystem, Schleierfahndung, Sicherheitsüberprüfungen bei der WM, steuerliche Identifikationsnummer ab der Geburt, Telefonbefragungen von Leistungsempfängern, Visa-Informationssystem, Zollfahndungsgesetz

Privatwirtschaft

Bankdatenübermittlung in die USA (Swift), intransparentes Schufa-Scoring, Kundenprofile mit Kundenkarten, Kundenprofile im Internet (z.B. Amazon, Ebay), Personalausweisnummern und RFID-Chips in Tickets, unsichtbare Markierungen, Überwachung am Arbeitsplatz.

Zukünftig zu erwarten

Auskunftsanspruch der Musikindustrie über Internet-Nutzungsdaten, Digital Restrictions Management, biometrische Gesichtserkennung, Datenbank mit Fahrzeug- und Fluggastbewegungsdaten, RFID-Chips in Geldscheinen.

Weitere Informationen

Im Wiki finden sich weitere Informationen zu

  • Anreise, Stadtplan und Ablauf
  • Übernachtung
  • Möglichkeiten, mitzuhelfen (bitte helft mit!)
  • Parolen
  • Sprüche für Banner und Schilder
  • Demomusik
  • T-Shirts
  • Spendenkonto

Zum Wiki…

Direkter Link zur Demo-Homepage

http://www.Freiheit-statt-Angst.de.vu

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Springer-Kampagne: Privatsphäre ist nichts, Sicherheit ist alles

Springer betreibt derzeit eine wahrhafte Kampagne gegen das Recht auf Privatsphäre und unsere Grundrechte.

In einem Bild-Kommentar vom 11. August heißt es:

Wir, die mündigen Bürger, müssen aber nun akzeptieren, dass Geheimdienste, Polizei und andere Staatsorgane bis an die Grenze ihrer Möglichkeiten gehen dürfen.

Datenschutz ist gut, Menschenleben retten und den Terror eindämmen ist viel wichtiger.

In einem Bild-Kommentar vom 19. August heißt es:

Innenminister Schäuble fordert nun viel mehr Überwachungskameras in Deutschland. Ja, sofort, was sonst.

Aber vor der Sicherheit kommt bei uns immer noch der Datenschutz. Persönlichkeitsrecht, Schutz der Intimsphäre und andere Argumente.

Aufhören damit, bitte, aufhören! Straßen, Bahnsteige, Busse, Tunnel, Einkaufspassagen, Parkplätze oder Stadien sind öffentliche Plätze. Wer was zu verbergen hat, darf da eben nicht hin. […]

Wir müssen uns die Freiheit nehmen, unser Leben mit allen Mitteln zu schützen. Alles andere wäre ein tödlicher Fehler.

Jetzt schreibt ein ehemaliger Kriminaloberrat des Landeskriminalamts Hamburg in der Welt:

[Über Datenschützer:] Wie ein Gen-Defekt gehört zu ihrem Selbstverständnis, dass unsere Bürger ständig durch Polizei und Verfassungsschutz bedroht sind und nur durch sie, die Datenschützer, verteidigt werden. Deshalb nehmen sie sich das Recht heraus, in allen Fragen der Inneren Sicherheit mitzubestimmen. Sie verhindern die konsequente Nutzung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts im Dienste der Kriminalistik. Und sie erzwingen unsinnigen bürokratischen Aufwand, zum Beispiel durch Richtervorbehalte bei Alltagsroutinen der kriminalistischen Arbeit. […]

Die „Vorratsdatenspeicherung“ von Telekommunikationsdaten, das „Einfrieren“ dieser Daten für begrenzte Zeit, kann ein entscheidender Beitrag zur Aufklärung schwerster Straftaten und damit auch zur Verhinderung weiterer Taten sein, ohne die Interessen der Normalbürger überhaupt nur zu berühren. Selbstverständlich sind die Datenschützer dagegen und behaupten, dass damit alle Bürger zu Verdächtigen gemacht würden. […]

Doch auch das Karlsruher Verfassungsgericht hat zum „Lauschangriff“ und zur „Rasterfahndung“ katastrophale Urteile gefällt, von denen die rechtstreuen Bürger nicht den geringsten Vorteil haben, die aber die Verbrechensbekämpfung gravierend beeinträchtigen. Ein Trost bleibt: Die Mehrheit der Bürger hat ein sehr viel realistischeres Bild von unserer Gesellschaft. Sie hat besser verstanden, dass der „amtliche Datenschutz“ immer die schützt, die sich in unserer Gesellschaft unsolidarisch verhalten.

Bis auf die Überschrift dieses Beitrags (Privatsphäre ist nichts, Sicherheit ist alles) enthalte ich mich eines Kommentars zu den demagogischen Springer-Artikeln.

Kommentare (2)

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