Archiv des Monats Dezember 2006

Veranstaltungen zum Thema Privatsphäre auf dem Chaos Communication Congress (27.-30.12.) [2. Update]

Vom 27.-30.12. hat in Berlin der 23. Chaos Communication Congress (23C3) stattgefunden. Die folgenden Veranstaltungen haben sich mit Privatsphäre und Überwachung beschäftigt. Falls vorhanden, ist ein Link zur Videoaufzeichnung angegeben.

  1. Mi, 11.30-12.30 Uhr: Das neue gesetzliche Verbot des Hackings. Praktische Auswirkungen des neuen Strafrechtes, das in wenigen Monaten in Kraft treten wird. Peter Voigt.
  2. Mi, 12.45-13.45 Uhr: 4+2+1 Jahre BigBrotherAwards Deutschland. Eine Lesung aus dem Buch „Schwarzbuch Datenschutz“. Rena Tangens und padeluun.
  3. Mi, 12.45-13.45 Uhr: Know Your Citizens. State Authorities‘ Access to Sensitive Information. Marco Gercke.
  4. Mi, 14-15 Uhr: Gäste-Überwachung in Hotels durch staatliche und private Schnüffler. Manfred Fink. Video ansehen
  5. Mi, 16-17 Uhr: Privacy, Identity, and Anonymity in Web 2.0. Udo Neitzel, Ralf Bendrath, Jan Schallaböck.
  6. Mi, 20.30-21.30 Uhr: Güter und Personen „tracken“ – Lokalisierung im Pizzamann-Universum. Technische Mittel und soziale Aspekte des „Tracking & Tracing“. Volker Birk. Video ansehen
  7. Mi, 23-24 Uhr: Data Retention Update. News and Perspectives on Implementation and Opposition. Rikke Frank Jørgensen, Ralf Bendrath and Patrick Breyer. Video ansehen
  8. Do, 14-15 Uhr in Saal 4: Öffentliches Treffen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Besprechung laufender und geplanter Aktivitäten gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation. padeluun, Ralf Bendrath und Patrick Breyer.
  9. Do, 18.30-19.30 Uhr: Warum wir uns so gerne überwachen lassen… Erhellendes aus Philosophie und Soziologie zur Klärung des Phänomens steigender Kontrolle und Überwachung. Christine Ketzer.
  10. Do, 18.30-19.30 Uhr: In the Absence of Trust. Artists‘ strategies to raise the debate on privacy. Régine Débatty. Video ansehen
  11. Do, 20.30-21.30 Uhr: Elektronische Reisedokumente. Neue Entwicklungen beim ePass. starbug, Constanze Kurz. Video ansehen
  12. Do, 20.30-21.30 Uhr: Vehicular Communication and VANETs. The future and security of communicating vehicles. Frank Kargl. Video ansehen
  13. Fr, 17.15-18.15 Uhr: An Introduction to Traffic Analysis. Attacks, Defences and Public Policy Issues… George Danezis. Video ansehen
  14. Fr, 20.30-21.30 Uhr: Überwachungsdruck – einige Experimente. Wie wirkt Überwachung? Martin Slunksy und Adrian Dabrowski. Video ansehen
  15. Sa, 10-19 Uhr: Bundesweites Treffen der Piratenpartei. Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit Datenschutz und Privatsphäre (Datenschutz-Grundsätze der PIRATEN im Lichte aktueller Politik, Entwicklung der Zusammenarbeit mit NGOs zu diesem Thema, langfristige Einzelziele und Entwicklung kampagnenfähiger Positionen für 2007).

Bei der Liste handelt es sich um eine persönliche Auswahl. Der vollständige Veranstaltungskalender findet sich hier. Die Videoaufzeichnungen finden sich hier.

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Zehn Forderungen für eine datenschutzfreundlichere Informationstechnik

Der Bundesdatenschutzbeauftragte erhebt anlässlich des IT-Gipfels der Bundesregierung zehn wichtige Forderungen, um Computerprodukte (Hard- und Software) und das Internet künftig datenschutzfreundlicher zu gestalten. Hier eine Zusammenfassung der Thesen, denen man nur voll und ganz zustimmen kann:

  1. Informationstechnik transparent gestalten: Wir müssen informiert werden, was mit unseren Daten geschieht.
  2. Entscheidungsfreiheit der Betroffenen stärken. Wirklich freiwillig ist unsere Einwilligung nur dann, wenn es wirkliche Alternativen gibt.
  3. Datenschutzanforderungen müssen schon bei der Entwicklung neuer Systeme und Software berücksichtigt werden.
  4. Insbesondere auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit muss die Entwicklung neuer Computerprodukte ausgerichtet werden. Dies gilt besonders für Prozess- und Verkehrsdaten, die bei der Benutzung der Produkte beiläufig anfallen.
  5. Für den Nutzer muss nachprüfbar werden, dass ein Produkt den Datenschutz wahrt, z.B. durch ein Gütesiegel.
  6. Voreingestellte Sicherheit: Computerprodukte müssen mit einer sicheren und datensparsamen Grundeinstellung ausgeliefert werden.
  7. Vertraulichkeit der Kommunikation stärken: Das Fernmeldegeheimnis muss zu einem umfassenden Mediennutzungsgeheimnis ausgebaut werden. Nur wenn der einzelne sicher sein kann, dass sein individuelles Nutzungsverhalten weder durch private noch durch öffentliche Stellen überwacht wird, wird er sich im virtuellen Raum frei bewegen.
  8. Datenschutz-Werkzeuge – etwa zur Verwendung von Pseudonymen, zur Erzeugung von sicheren Passworten, zum Auslesen des Inhalts von persönlichen Datenspeichern und zur automatischen Bewertung des Datenschutz-Niveaus – müssen entwickelt und kostengünstig bereitgestellt werden.
  9. Keine Persönlichkeitsprofile. Personenbezogene Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile dürfen – wenn überhaupt – nur mit Zustimmung der Betroffenen erstellt werden, müssen sich auf konkret definierte Sachverhalte und Zwecke beschränken und unter Kontrolle der Betroffenen bleiben.
  10. Informationelle Selbstbegrenzung von Staat und Wirtschaft. „Die Informationstechnik bietet das Potenzial einer Totalüberwachung. Politik und Wirtschaft sind deshalb aufgerufen, mit diesen Möglichkeiten verantwortungsbewusst umzugehen und sich selbst zu begrenzen. Nicht alles, was irgendwie sinnvoll erscheint, darf auch realisiert werden.“

Die Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten im Volltext (18.12.2006)

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EU-Kommission: Datenschutz in Deutschland muss vom Staat unabhängig werden [2. Update]

Die Europäische Kommission verlangt von den deutschen Bundesländern, innerhalb von zwei Monaten die „völlige Unabhängigkeit“ ihrer Datenschutzbehörden herzustellen. Andernfalls droht sie mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. In einem nun bekannt gewordenen Schreiben vom 12.12.2006 teilte die EU-Kommission der Bundesregierung mit, es verstoße gegen Europarecht, dass die deutschen Datenschutzbehörden derzeit einer staatlichen Aufsicht unterliegen. Das Schreiben beanstandet, „dass die bestehenden unterschiedlichen Organisationsformen der Kontrollstellen in den Bundesländern und die dort gewählten verschiedenen Formen von Staatsaufsicht (Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht) nicht den Anforderungen der verlangten ‚völligen Unabhängigkeit‘ im Sinne […] der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG entsprechen.“ Weiter heißt es: „Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen.“

Die EG-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 schreibt die „völlige Unabhängigkeit“ der Behörden vor, die die Einhaltung des Datenschutzes kontrollieren. In Deutschland ist die Aufsicht über die Einhaltung des Datenschutzes in der Wirtschaft in vielen Bundesländern aber nicht den Datenschutzbeauftragten, sondern der Staatsverwaltung zugewiesen, in einigen Bundesländern sogar unmittelbar dem Innenministerium.

Das Verfahren eingeleitet hatte der Jurist PatrickiBreyer. Er argumentiert, der Staat sei aus Gründen der inneren Sicherheit an einer möglichst breiten Datenspeicherung interessiert. „Es liegt auf der Hand, dass Staatsbehörden eher auf der Seite von Polizei und Geheimdiensten stehen als entschieden für den Schutz unseres Privatlebens einzutreten. Als Gegengewicht zu politischem Sicherheitsaktionismus und Datensammelei in der Wirtschaft brauchen wir unabhängige Datenschutzbeauftragte, die es sich leisten können, bei Bedarf auch die Innenminister öffentlich zu kritisieren.“ Daneben sei zu beobachten, dass staatliche Aufsichtsbehörden auf Eingaben von Bürgern „eher lethargisch“ reagierten, während sich Datenschutzbeauftragte engagierter für die Bürgerrechte einsetzten.

Jutta Limbach, frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, erläuterte in einer Rede aus dem Jahr 2002: „Die Unabhängigkeit ist den Datenschützern nicht um ihrer selbst willen, sondern im Interesse der Bürger und Bürgerinnen eingeräumt worden. Weisungsfreiheit und Gesetzesunterworfenheit sollen die Freiheit gegenüber politischem und gesellschaftlichem Druck verbürgen. Das Amtsverständnis der Datenschutzbeauftragten sollte von der Einsicht geprägt sein, dass es sich um ein Mandat der Bürger handelt. Das schützt nicht nur vor der Deformation zur Bürokratie. Diese Geisteshaltung bewahrt auch vor der Gefahr vorauseilender Selbstzensur in einer Zeit, die den Datenschutz gern als Täterschutz oder gar als Standortnachteil begreift.“

Update vom 04.01.2007:

Bundesinnenminister Schäuble will die in der EU-Datenschutzrichtlinie enthaltene Garantie der Unabhängigkeit der Datenschutzstellen einschränken.

Wörtlich heißt es im Arbeitsprogramm der deutschen Ratspräsidentschaft für 2007: „Der deutsche Vorsitz strebt an, die Anwendung der EG-Datenschutzrichtlinie zu vereinfachen, und wird die Regelungen zu Meldepflichten und zur Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden untersuchen.“

Update vom 25.04.2007:

Die von der Kommission gesetzte Frist zur Abhilfe ist mit Ablauf des Monats Februar 2007 ergebnislos verstrichen.

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Datenschutzbeauftragter: Lügen erlaubt bei unnötiger Datenabfrage [ergänzt]

Im Internet wird man oft damit konfrontiert, dass vor der Anmeldung selbst zu kostenlosen Diensten die Angabe persönlicher Daten verlangt wird. Aber auch vor der Benutzung von Prepaid-Karten muss man unnötigerweise Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben.

Der Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums in Kiel Thilo Weichert rät nun in der Welt:

„Es ist übrigens auch zulässig, Fantasieangaben zu machen, wenn die Informationen für den Vertragsabschluss nicht unbedingt gebraucht werden. Es gibt also ein Recht auf Lüge.“

Danach ist es erlaubt, sich unter falschem Namen für Dienste anzumelden, wenn Daten erhoben werden sollen, die zur Bereitstellung und Abrechnung des Dienstes nicht gebraucht werden. Der Nutzer hat ein Notwehrrecht – und kann seine Kreativität bei der Erfindung von Fantasienamen spielen lassen.

Ergänzung vom 15.09.2008:

Aus einem neuerlichen Bericht des Deutschlandradios: „Wer nur eine Auskunft haben will über ein Produkt, dem rät der Datenschützer sogar, einen anderen Namen anzugeben. Das ist völlig legal. Auch das Geburtsdatum muss nicht stimmen.“

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Kritik an Sicherheitsaktionismus der letzten Jahre

Aus dem Statement von Petra Pau (Linke) auf der Konferenz „Neue Sicherheits-Architektur – Chancen und Risiken“ am 08.12.2006:

  • Die Sicherheitsgesetze der letzten Jahren lösen grundlegende Grenzen zwischen Landesverteidigung und weltweiten Kriegen, zwischen militärischen und polizeilichen Befugnissen und zwischen polizeilichen und geheimdienstlichen Aufgaben auf. Diese Grenzen waren begründete Lehren aus der Geschichte, insbesondere aus dem Nationalsozialismus. Eine „veränderte Bedrohungslage“ taugt zur Rechtfertigung nicht (Anm.: zumal wir noch nie so sicher gelebt haben wie heute).

  • Jede Bürgerin und jeder Bürger gilt als potentielles Sicherheitsrisiko. Das war die Philosophie des Ministeriums für Staatssicherheit in der DDR. Diese Philosophie ist gescheitert und das ist gut so. Aber man kann sie nicht verteufeln und zugleich mit ihr liebäugeln.

  • Das Fundament der Gesellschaft sind immer weniger die Bürger als Souverän, sondern immer mehr die Organe des Staates. Diesem Demokratie-Verlust folgt der Demokratie-Verdruss.

  • Die Frage der Zweckmäßigkeit des Sicherheits-Neubaus der letzten Jahre hat bisher niemand schlüssig beantwortet. Und trotzdem werden die Sicherheitsgesetze erweitert.

  • Die „neue Sicherheitsarchitektur“ hält den Vergleich mit dem Grundgesetz nicht aus. Sie folgt der Logik eines Ausnahmezustandes, der zur gesellschaftlichen Regel erklärt wird.

  • Selbstverständlich haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Sicherheit und der Staat eine Pflicht, dafür zu sorgen. Aber er hat kein Recht, eine Gesellschaft der Bürgerinnen und Bürger in Frage zu stellen.

  • Man kann nicht vorgeben, etwas zu verteidigen, was man selber in Frage stellt und gefährdet. Genau das ist der Widersinn der „neuen Sicherheitsarchitektur“.

Die vollständige Rede findet sich hier.

Auch auf einem Symposium in Sachsen kritisierten Bürgerrechtler den „grassierenden Sicherheitswahn“:

  • Aus Angst vor Versagen wollte der Staat tun, was immer technisch möglich ist, und nehme dafür »Kollateralschäden bei Freiheit und Demokratie« in Kauf.

  • Die Gesellschaft habe »kein Rezept, die Möglichkeiten der modernen Technologie im Verhältnis zu den Grundrechten zu begrenzen«.

  • Damit gefährde sich der demokratische Rechtsstaat selbst. Angst sei schließlich »das Schmieröl der Staatstyrannen«.

Kommentar

Letztlich sind die Erweiterungen der Sicherheitsgesetze Augenwischerei. Wenn die Behörden sie auch im Einzelfall nützlich finden, bringen sie doch keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität. Wenn die Volksparteien die Waffen des Staates gleichwohl weiter schärfen, liegt dies daran, dass sie damit bei den Bürgern punkten können. Mittelfristig erwartet die Politik aber ein Vertrauensverlust. Die Bürger werden früher oder später feststellen, dass immer neue Gesetze nutzlos sind und die Sicherheitsversprechen der Politik nicht eingelöst werden können.

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Kriminalität? Die Bürger haben andere Sorgen – Zur inneren Unsicherheit in Deutschland [ergänzt]

Der neulich veröffentlichte Zweite Sicherheitsbericht der Bundesregierung (Langfassung, Kurzfassung, Pressemitteilung) enthält wichtige Fakten zum Thema innere Sicherheit, die nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Da der Bericht lang und nicht immer allgemein verständlich formuliert ist, soll an dieser Stelle eine Zusammenstellung wichtiger Feststellungen erfolgen.

Verfasst worden ist der Sicherheitsbericht von Kriminologen, also von Experten aus der Wissenschaft, wobei die Bundesregierung eigene Kommentare hinzugefügt hat.

Kriminalitätslage

2005 registrierte die Polizei 6,4 Mio. Vorfälle als Straftaten. Die polizeilich registrierte Kriminalität ist dabei kein repräsentativer Ausschnitt aller begangenen Straftaten. Dies liegt unter anderem daran, dass die Anzeigebereitschaft der Betroffenen von Straftat zu Straftat schwankt. Laut Sicherheitsbericht lässt sich aus den amtlichen Statistiken weder ableiten, wieviele Straftaten es insgesamt oder in bestimmten Bereichen gegeben hat, noch lässt sich die Häufigkeit bestimmter Arten von Straftaten (z.B. Gewaltkriminalität, Vermögenskriminalität) miteinander vergleichen. Auch die Entwicklung der Kriminalstatistik über die Jahre hinweg lässt keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Kriminalitätsentwicklung zu. Untersuchungen aus den USA zeigen, dass die Schwankungen der Polizeistatistiken nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung einher gehen, sondern sich sogar entgegengesetzt entwickeln können (Beispiel: Kriminalitätsstatistik steigt, tatsächlich begangene Straftaten nehmen ab). Die verbreiteten Aussagen von Politikern und Funktionären, der Kriminalitätsstatistik lasse sich dieses oder jenes entnehmen, sind also nicht haltbar.

Dies gilt beispielsweise für die statistische Zunahme von Gewaltkriminalität in den letzten Jahren. Die Kriminologen: „Es zeigt sich keinesfalls die oft befürchtete allgemeine Brutalisierung unserer Gesellschaft, im Sinne einer stetigen Zunahme oder auch einer qualitativen Verschärfung dieser Formen schwerer Gewaltkriminalität. Eher ist das Gegenteil der Fall: Die Bürger lehnen nicht nur Gewalt in zunehmendem Maße ab; es ist auch ein Rückgang der Gewalt in zahlreichen Lebensbereichen zu beobachten.“

Die tatsächliche Kriminalität lässt sich nur im Wege repräsentativer Erhebungen, insbesondere Befragungen, ermitteln. „Im Unterschied zu zahlreichen ausländischen Staaten, in denen schon seit Jahren [regelmäßige] Opferbefragungen bei national repräsentativen, großen Stichproben durchgeführt werden, gibt es in Deutschland derzeit noch keine [solche] Opferbefragung.“

Laut Polizeistatistik wurden von den polizeilich registrierten Straftaten in Deutschland 2005 insgesamt 55,0 % aufgeklärt. Für Gewaltdelikte ist die polizeiliche Aufklärungsquote von 65 % im Jahr 1993 auf 75 % im Jahr 2005 kontinuierlich angestiegen. Als aufgeklärt zählt die Polizei eine Straftat allerdings schon dann, wenn sie eine Person ermittelt hat, die sie als Täter für überführt hält. Zu einer Verurteilung kommt es nur in erheblich weniger Fällen.

Im Bereich des Konsums von Kinderpornografie werden besonders hohe Aufklärungsquoten erreicht: 2005 wurden 4.403 Fälle des Sichverschaffens von Kinderpornografie registriert; 90,5% davon wurden aufgeklärt. Ferner wurden 3.788 Fälle des Verbreitens von Kinderpornografie registriert; 73,4% davon wurden aufgeklärt.

Laut Bericht sind „nach dem gegenwärtigen Stand der kriminologischen Forschung die Abschreckungswirkungen (negative Generalprävention) von Androhung, Verhängung oder Vollzug von Strafen eher gering.“ Nur das wahrgenommene Entdeckungsrisiko – und auch dieses nur bei einigen leichteren Delikten – beeinflusst die Begehung von Straftaten. „Bislang wurden auch keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass eine Verschärfung des Strafrechts das Normbewusstsein positiv beeinflussen würde“, also das Unrechtsbewusstsein steigern könnte.

Die Rückfallwahrscheinlichkeit von Straftätern ist geringer als oft vermutet. Nur ein Drittel der Verurteilten wurde innerhalb von vier Jahren erneut gerichtlich registriert. Selbst wenn es zu einer weiteren Verurteilung kommt, ist eine Gefängnisstrafe die Ausnahme: Nicht mehr als 5 % wurden zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt, nur 1,2 % zu einer Strafe von mehr als zwei Jahren.

Abhilfe: Senkung der Kriminalität

Die Verhinderung von Straftaten oder Kriminalprävention „ist durch das Strafrecht allein nur begrenzt möglich“, so die vorsichtige Formulierung des Sicherheitsberichts. „Hierzu bedarf es umfassenderer Konzepte“. Nützlich ist bereits die Förderung sozialer Fähigkeiten und Orientierungen in Kindheit und Jugend. Zweitens nützt die Reduzierung von Tatgelegenheiten und -anreizen und die „Reduzierung tatfördernder Situationen (z. B. Verbot des Alkoholausschanks bei Fußballspielen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen im Straßenverkehr)“. Erst in dritter Linie stehen geeignete Reaktionen auf bereits begangene Straftaten, um die Rückfallwahrscheinlichkeit zu verringern und die Resozialisierung zu fördern. Straftäter von weiteren Straftaten abzuhalten, ist allerdings viel schwieriger als von vornherein zu verhindern, dass jemand kriminell wird.

Eine Reduzierung von Kriminalität ist durch Polizei und Justiz kaum möglich. Stattdessen erfordert sie „vorrangig gesellschafts- und sozialpolitische Weichenstellungen und Strukturen der Kommunikation und Kooperation.“ An konkreten Projekten hat sich die Arbeit mit den Familien gefährdeter Jugendlicher als wirksam erwiesen, wenn die Jugendlichen dem schlechten Vorbild und dem Einfluss Gleichaltriger entzogen werden konnten. „Die beiden derzeit besonders positiv evaluierten Programme sind die Multisystemtherapie (MST) und die Multidimensional Treatment Foster Care (MTFC), die als Alternative zur Einsperrung Jugendlicher in Heime und Jugendstrafanstalten entwickelt wurde. Die besonders erfolgversprechenden Programme sind also entweder außerhalb des Strafrechts angesiedelt oder es sind Alternativen zu strafrechtlichen Sanktionen, die die Familie und das soziale Umfeld einbeziehen.“

Die gerne vorgebrachte Forderung nach mehr Polizeibeamten geht am Problem vorbei. Zwischen der Anzahl der Polizeibeamte und dem Kriminalitätsrisiko ist keinerlei statistisch signifikanter Zusammenhang festzustellen.

Unnütz ist es auch, härtere Strafen zu fordern. Laut Sicherheitsbericht gilt: Je härter die verhängte Strafe, desto höher sind die Rückfallraten. Am meisten Rückfälle gibt es nach Gefängnisstrafe, Jugendstrafe oder Jugendarrest. Das bedeutet zwar nicht notwendigerweise, dass härtere Strafen die Ursache für die hohen Rückfallraten sind. Jedenfalls aber ist aus diesem Befund abzuleiten, dass mildere Strafen die Rückfallwahrscheinlichkeit nicht erhöhen. Die Härte der Strafe hat, so der Bericht, keine Auswirkung auf die Rückfallwahrscheinlichkeit. Es macht auch keinen Unterschied, ob ein Täter verurteilt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Im Ergebnis hält der Bericht fest, „dass die Intensität von strafrechtlicher Übelzufügung zurückgenommen werden kann, ohne damit einen messbaren Verlust an Prävention befürchten zu müssen.“

Wenn der Bericht die begrenzte Effizienz von Polizei und Justiz bei der Kriminalitätsbekämpfung hervorhebt, so stellt dies insbesondere den Nutzen der ständigen Verschärfungen der Staatsbefugnisse und des Strafrechts der letzten Jahre in Frage.

Gefühlte Sicherheit

Der Sicherheitsbericht setzt sich erstmals eingehend mit der „gefühlten Sicherheit“ und den Kriminalitätsängsten der Bevölkerung auseinander.

Auf der Suche nach den Ursachen von Kriminalitätsfurcht stellt der Bericht zunächst klar, dass „direkte Zusammenhänge mit der objektiven Kriminalitätslage eher selten gegeben sind“, die gefühlte Sicherheit mit dem tatsächlichen Kriminalitätsrisiko also kaum etwas zu tun hat. Die Furcht vor Kriminalität hängt auch nicht davon ab, ob man selbst schon einmal Opfer war. „Ein großer Teil derer, die sich als furchtsam erweisen, war in den letzten Jahren gerade nicht selbst Opfer.“

Selbst wenn die Angst der Menschen somit in keinem Zusammenhang mit dem tatsächlichen Kriminalitätsrisiko steht, beeinträchtigt sie trotzdem das Wohlbefinden. Denn aus Sicht der Betroffenen ist die geglaubte Kriminalität real. Außerdem können Kriminalitätsängste, so ein deutlicher Fingerzeig der Wissenschaftler, „kriminalpolitische Entscheidungen nachhaltig beeinflussen und deren Optionen begrenzen“. Im Klartext: Wenn die Menschen überzogene Ängste haben und nach immer mehr „Sicherheit“ rufen, dann ist eine sachliche Politik der inneren Sicherheit nur schwer noch möglich, dann tummeln sich Populisten und Scharfmacher aller Art auf der politischen Bühne.

Als weitere Folgen von Sicherheitsängsten wird ein „Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat“ und die „Förderung von Selbstjustiz/Bürgerwehren“ genannt, aber auch die „Förderung einer Mentalität des Wegsehens“ und die tatsächliche Verwaisung von zunächst nur gefährlich geglaubten Plätzen. Die Bundesregierung macht sogar eine Gefahr „für die Funktionsfähigkeit einer Gesellschaft, das soziale Zusammenleben insgesamt“ aus.

Persönliche Kriminalitätsfurcht

Bei der Untersuchung des Sicherheitsgefühls der Menschen trennt die Forschung zwei Arten von Kriminalitätsangst, die kaum miteinander zusammen hängen: Einerseits die Angst, persönlich Opfer einer Straftat zu werden („personale Kriminalitätsfurcht“), andererseits die geglaubte allgemeine Kriminalitätslage im Land („soziale Kriminalitätsfurcht“).

Das Risiko, selbst Opfer einer Straftat zu werden, schätzen wir niedriger und – gemessen am objektiven Kriminalitätsrisiko – realistischer ein als die allgemeine Kriminalitätsbelastung. Trotzdem überschätzen wir unser persönliches Kriminalitätsrisiko ganz erheblich. Der Sicherheitsbericht: „Obwohl der tatsächliche Anteil von Gewaltdelikten an der Gesamtkriminalität nur etwa drei Prozent beträgt und, wie dieser Sicherheitsbericht deutlich macht, sich zum Großteil innerhalb der Bevölkerungsgruppe der männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden ereignet, ist beispielsweise auch in weniger gefährdeten Bevölkerungskreisen die Angst davor, Opfer eines Gewaltdeliktes zu werden, weit verbreitet.“

Bei der Einschätzung unserer Kriminalitätsgefährdung greifen wir auf eigene Erfahrungen zurück und auf das, was uns Freunde und Bekannte berichten. Dazu gehört auch der Zustand unseres Wohngebiets (z.B. Zustand von Straßen oder Gebäuden) und der soziale Zusammenhalt zwischen den Bewohnern. Gerade Zeichen des Verfalls und der Verwahrlosung im eigenen Wohngebiet verunsichern die Menschen stark.

Die Risikowahrnehmung der Menschen unterscheidet sich. Keine Rolle spielt dabei, wie gefährdet wir wirklich sind, sondern maßgeblich ist, wie wir unsere Verletzlichkeit einschätzen, wie schwerwiegend die Schäden für uns wären und inwieweit wir in der Lage wären, die Folgen einer Straftat zu bewältigen. Das erklärt, warum ältere Menschen zwar deutlich seltener Opfer von Kriminalität werden als jüngere, gleichzeitig aber mehr Angst haben. Ähnliches gilt für Frauen, die furchtsamer sind als Männer, obwohl sie seltener Opfer von Straftaten werden.

Fragt man die Menschen allgemein nach ihren persönlichen Sorgen und Ängsten, so wird die Kriminalität am seltensten genannt. Sorgen machen vor allem der Anstieg der Lebenshaltungskosten und die Verschlechterung der Wirtschaftslage. Außerdem steigt in den letzten Jahren die Angst, krank oder pflegebedürftig zu werden. Dies kann an der als ungenügenden empfundenen Gesundheits- und Altersvorsorge liegen. Sehr große Angst haben die Menschen vor Arbeitslosigkeit. Die Angst vor Terrorismus stieg von 2001 bis 2003 infolge des 11. Septembers zwar deutlich an, ging seitdem aber wieder zurück und liegt nun unterhalb der Ängste, die sich auf wirtschaftliche und soziale Absicherung beziehen. Diese Entwicklung zeigt allerdings, dass Ängste vor massiven Gefahren sehr schnell geweckt werden und sehr stark sein können.

Im zeitlichen Vergleich nimmt die Angst, Opfer einer Straftat zu werden, seit Mitte der 90er Jahre kontinuierlich ab. 1993 hatten noch 45 % der Bürger Angst vor Kriminalität, 2002 noch 33 % und 2005 nur noch 24 % der Menschen – der tiefste Stand seit 1990. Stattdessen sorgen sich die Menschen, wie gezeigt, um andere Bedrohungen wie Arbeitslosigkeit, Gesundheitsversorgung oder Alterssicherung. Diese Sorgen waren 2005 so groß wie noch nie.

Sorgen der Bundesbürger/innen

Allgemeine Kriminalitätswahrnehmung

Ganz anders sieht es mit der Beurteilung der allgemeinen Kriminalitätsgefährdung unserer Stadt oder unseres Landes aus. Hier haben wir völlig überzogene Vorstellungen sowohl von der Anzahl der Straftaten wie auch von der Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre. Beispielsweise glauben zwischen 70% und 90% der Menschen irrtümlich, die Kriminalität habe in den letzten Jahren zugenommen. Dieses Phänomen war in der Vergangenheit stets zu beobachten, auch in Zeiten sinkender Kriminalität.

Der Sicherheitsbericht weiter: „Reale Trends, wie beispielsweise die deutliche Abnahme der Tötungsdelikte, werden nicht erkannt bzw. es wird sogar deren Gegenteil vermutet.“ So unterliegen wir dem Irrtum, dass schwere Gewaltdelikte in den letzten Jahren deutlich zugenommen hätten. Wir glauben irrig an eine gestiegene Ausländerkriminalität. „Interessanterweise gilt dies nicht für das unmittelbare eigene Lebensumfeld, sondern in erster Linie für Gebiete, in denen die Bürger selbst nicht leben, über die sie insofern nur sehr begrenzte, zumeist den überregionalen Medien entnommene Informationen haben.“

Der Grund für diese Fehleinschätzungen liegt darin, dass wir die allgemeine Kriminalitätslage nicht aus eigener Kenntnis beurteilen können, sondern auf Informationen aus den Medien – besonders aus dem Fernsehen – zurückgreifen müssen. Die Darstellung von Kriminalität in den Medien aber hat mit der Realität wenig zu tun: „Die medialen Bilder des Kriminalitätsgeschehens sind […] drastisch verzerrt. In ihnen dominieren Mord- und Tötungsdelikte sowie schwere Sexualstraftaten, die nur einen sehr kleinen Anteil des tatsächlichen Kriminalitätsgeschehens […] ausmachen.“ Diese stark verzerrte Darstellung der Kriminalitätslage erweckt „bei vielen Menschen – entgegen den vorliegenden Fakten – den Eindruck einer sich stetig verschlimmernden Lage“. „Eine solche […] selektive Berichterstattung trägt dazu bei, dass die Auffassungen der Bürger zur Struktur der Kriminalität, der Größenordnung von Opferrisiken und ihrer Entwicklung weit entfernt von der tatsächlichen Lage sind.“

Untersuchungen zeigen, dass die „enorme Überschätzung des Risikos vor allem von Gewalttaten“ direkt davon abhängt, wie oft die Menschen fernsehen und welche Sender sie einschalten. Insbesondere die häufige Nutzung privater Fernsehsender verstärke die Fehlwahrnehmungen deutlich. „Je häufiger Personen Sendungen der privaten Sender konsumieren, desto höher ist nach den vorliegenden Befunden auch ihre Überschätzung der Kriminalitätsentwicklung.“ Dies liege an der „überproportional starke[n] Verzerrung der in diesen Kanälen angebotenen Informationen im Vergleich zu den tatsächlichen Verhältnissen“. Aber auch „Leser der Boulevardpresse nehmen grundsätzlich eine problematischere Entwicklung der Kriminalität an.“ Fehlvorstellungen beherrschen aktuellen Untersuchungen zufolge nicht nur bildungsschwache und politisch schlecht informierte Bevölkerungsschichten, sondern sind auch unter Studenten, Lehrern und Richtern vorherrschend. Auch Politiker machen hier sicherlich keine Ausnahme.

Der Sicherheitsbericht weiter: „Solche fehlerhaften Einschätzungen der Bürger haben auch kriminalpolitische Auswirkungen, da die so gespeiste öffentliche Meinung Druck auf die Politik zu entfalten vermag. Insofern sind gerade Gewaltdelikte […] von kriminalpolitisch hoher Bedeutung. International wird dies als ein wichtiger Hintergrund dafür gesehen, dass trotz sinkender Kriminalitätszahlen in vielen Ländern gleichwohl die Gefangenenzahlen anwachsen.“ Dass trotz sinkender Kriminalität zunehmend härter bestraft wird, führen die Kriminologen also darauf zurück, dass Gewaltkriminalität in den Medien überbetont wird.

Noch eine politisch wichtige Tatsache hat die Forschung herausgefunden: Die von den Menschen geforderte Sicherheits- und Strafrechtspolitik hängt nicht von der Einschätzung ihres persönlichen Kriminalitätsrisikos ab, sondern von der geglaubten Kriminalitätslage insgesamt. Glauben wir also irrig, dass Deutschland unsicher ist und dass die Kriminalität zunimmt, dann fordern wir weiter gehende Sicherheitsmaßnahmen des Staates. Weil unsere Kriminalitätseinschätzung von der Mediendarstellung abhängt, machen also letztlich die Medien die Sicherheitspolitik in unserem Land.

Obwohl unsere Kriminalitätsängste überzogen sind, rücken sie zunehmend in den Hintergrund. Immer weniger Menschen in Deutschland halten die Kriminalität für ein dringendes, politisch vorrangiges Problem, zuletzt 25% der Befragten. 2005 gaben nur 14% an, die Kriminalität gehöre zu einem der beiden drängendsten politischen Probleme. Stattdessen nahm Arbeitslosigkeit den ersten Rang ein. Sie wurde von 81% der Befragten zu den beiden wichtigsten Problemen gerechnet. An zweiter Stelle folgte mit 42% die wirtschaftliche Lage. Erst auf dem dritten Rang findet sich mit 14% das Problem Kriminalität. Diese Quote ist den Nennungen für Renten (13%), Schulsystem (12%) und Gesundheitssystem (10%) in etwa vergleichbar. Nur 3% meinen, die Bekämpfung des Terrorismus gehöre zu den beiden wichtigsten Aufgaben der Politik.

Setzt man die Kriminalität allerdings nicht in Beziehung zu anderen Problemen, so halten 50% der Deutschen die Verbrechensbekämpfung für eine „sehr wichtige Aufgabe“; 42,5% machen sich „große Sorgen um die Kriminalitätsentwicklung“. Gleichzeitig ist paradoxerweise die Zufriedenheit mit der Inneren Sicherheit und der Kriminalitätsbekämpfung seit Mitte der 90er Jahre gewachsen und befindet sich auf dem höchsten Stand seit der Wiedervereinigung.

Abhilfe: Kriminalitätsängste abbauen

Es fragt sich, wie sich die übersteigerte Kriminalitätsfurcht der Menschen reduzieren lässt. Fragt man die Menschen, welche Maßnahmen ihr Sicherheitsgefühl erhöhen würden, so fordern sie meist eine Erhöhung der Polizeipräsenz, das heißt eine stärkere Sichtbarkeit von Beamten im öffentlichen Raum. Tatsächlich zeigt die Forschung aber, dass eine hohe Präsenz der Polizei für sich genommen der Kriminalitätsangst nicht entgegen wirkt. Nicht selten verstärkt sie umgekehrt noch die Ängste der Menschen – es muss ja einen Grund für die vielen Polizisten auf der Straße geben. Der Bericht: „ Je höher die Polizeidichte, desto ausgeprägter ist auch die Kriminalitätsfurcht.“ Dies muss allerdings nicht bedeuten, dass die höhere Polizeidichte die Ursache für die vermehrten Ängste ist. Denkbar sei „umgekehrt, dass bei hoher Furcht vermehrt Polizei zum Einsatz kommt.“

Ängste abbauen kann eine verstärkte Polizeipräsenz jedenfalls nur, wenn gleichzeitig die Kontakte zwischen Polizei und Bürgern verbessert werden (sogenanntes „Community Policing“) und sichtbare Zeichen der Verwahrlosung beseitigt werden. „Demnach treten furchtreduzierende Effekte stärkerer polizeilicher Präsenz nur dann auf, wenn eine solche Präsenz nicht nur objektiv gegeben ist, sondern von den Bürgern auch subjektiv wahrgenommen wird und mit einer Reduktion äußerlich sichtbarer Anzeichen sozialer Desorganisation einhergeht.“ Wichtig ist also, Verfall und Verwahrlosung vor Ort durch bauliche Maßnahmen anzugehen.

Schlussfolgerungen für die Zukunft

Laut Sicherheitsbericht sollte sich eine rationale Kriminalpolitik immer an den Ergebnissen der Forschung orientieren, im Bereich der Verhinderung wie der Verfolgung von Straftaten. Die Experten lassen es nicht an Deutlichkeit fehlen: „Ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen. Solange also verlässliche und abgesicherte Erkenntnisse darüber fehlen, welches Problem besteht, mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen die besten Ergebnisse erzielt und schädliche Nebenwirkungen am ehesten vermieden werden können, ist eine rationale Entscheidung zwischen Alternativen nicht möglich.“

Die Wissenschaftler fordern in deutlichen Worten eine breite Überprüfung der Wirksamkeit von Sicherheitsgesetzen: „Die inzwischen vorliegenden Hilfen zur Evaluation polizeilicher Arbeitsformen müssten ergänzt werden durch eine breite Evaluation strafrechtlicher Maßnahmen; hier liegt ein großes Evaluationsdefizit vor. Denn weder dürfen Evaluationen nur auf nichtstrafrechtliche Interventionen beschränkt bleiben; Wirkungsforschung muss schon aus verfassungsrechtlichen Vorgaben alle staatlichen Maßnahmen betreffen. […] Auch gibt es immer wieder Situationen, in denen gehandelt werden muss, ohne dass die verfügbaren Strategien bereits evaluiert sind. Allerdings: Ehe sie in Allgemeinpraxis überführt werden, müssen sie sich erfolgreich einer externen Evaluation gestellt haben. Dies entspricht auch dem verfassungsrechtlichen Gebot, staatliche – insbesondere auch strafende staatliche Eingriffe – nach Art und Maß am Gebot der Erforderlichkeit (und damit auch zwingend der Wirksamkeit) auszurichten und zu begrenzen. Die Forderung nach mehr oder härteren strafenden Eingriffen findet in den – national wie international – vorliegenden Befunden jedenfalls keine Rechtfertigung. Umso wichtiger ist die systematische Evaluation sowohl präventiver wie auch klassisch-strafrechtlicher Reaktionsformen.“

Die Bundesregierung teilt diese Forderung nur insofern, als „gesetzgeberische Maßnahmen auf den Gebieten des Strafverfahrensrechts und Strafrechts, die praktische Anwendung von einzelnen Vorschriften dieser Rechtsgebiete und Wirkungen der strafrechtlichen Sanktionen evaluiert werden sollen, soweit dies im Einzelfall erforderlich und von den finanziellen Ressourcen her möglich ist.“

Auf dem Gebiet der „gefühlten Sicherheit“ hält die Regierung es „für erforderlich, einer übermäßigen oder einseitigen Betonung der Entwicklung einzelner Deliktbereiche entgegenzuwirken.“ Sie „sieht es als eine wesentliche kriminalpolitische Aufgabe an, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen, da dessen Beeinträchtigung gravierende gesellschaftliche Folgen hat. […] Eine realistische Darstellung der Kriminalität und der von ihr ausgehenden Gefahren ist daher wichtig.“ Es sei vonnöten, „wirkliche und scheinbare Bedrohungen zu unterscheiden, Risiken realistischer einzuschätzen und damit beängstigenden Dramatisierungen entgegenzuwirken.“ Konkrete Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, werden allerdings nicht genannt.

Reaktion der Politik

Die Politik in Gestalt von Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries fand zwar einen gewissen Gefallen daran, bei der Vorstellung des Sicherheitsberichts zu betonen, dass Deutschland zu den sichersten Ländern der Welt gehört. Seither fahren die beiden aber in gewohnter Weise fort, auf den verschiedensten Gebieten weitere Verschärfungen der Polizei- und Geheimdienstrechte voranzutreiben (z.B. Terrorismusbekämpfung, Vorratsdatenspeicherung, Ausspähen von Computern). Mit der Feststellung, dass in Deutschland seit Jahren – unabhängig von den jeweiligen Sicherheitsgesetzen und den jeweiligen Regierungen – ein sehr gutes Sicherheitsniveau gewährleistet ist, lassen sich eben keine politischen Vorteile erzielen. Wenn der bisherige Zustand gut wäre, könnten die Wähler ja ebenso gut eine andere Partei wählen. Und deswegen setzen die Volksparteien ihren „sicherheitspolitischen Überbietungswettbewerb“ (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger) unbeeindruckt fort.

So heißt es im Sicherheitsbericht: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der offene Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel darstellt, um die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung wirksam zu unterstützen.“ Diese Aussage erfolgt, ohne Belege für die angebliche Wirksamkeit anzuführen. Für die Bundesregierung scheint die Wirksamkeit verstärkter Videoüberwachung keine Frage der Fakten zu sein, sondern eine Frage der „Auffassung“. Anders ausgedrückt: Zur Rechtfertigung der Überwachung genügt es der Regierung, dass Videoaufzeichnungen der Polizei ab und zu nützlich sind. Ob sie die Kriminalität tatsächlich senken, ist dagegen egal. Im Sicherheitsbericht selbst heißt es zu dieser Frage: „In England, den USA und Kanada konnten dadurch Autodiebstahl und insbesondere Diebstähle aus Autos reduziert werden, vor allem in Parkhäusern. In Stadtzentren und Wohngebieten hatte die Videoüberwachung aber entweder nur einen geringen oder keinen signifikanten Effekt auf die Kriminalitätslage. Es ergab sich auch kein Erfolg hinsichtlich der Verringerung von Gewaltdelikten.“ Selbst die Reduzierung der Diebstähle erweist sich bei näherer Betrachtung als zu teuer erkauft.

Die Bundeskanzlerin bleibt trotzdem dabei: „Ich bin eigentlich sehr froh, dass wir jetzt manche Schlacht von gestern hinter uns gelassen haben. Ich nenne das Thema Videoüberwachung als ein Mittel, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu unterstützen. […] Deshalb ist es wichtig, dass wir zu solchen Mitteln greifen, dass wir uns darüber nicht streiten und dass wir, wie ich finde, immer ein Credo haben. Und das muss uns leiten. Es muss gelten: Opferschutz vor Täterschutz. Bei aller Achtung vor dem Datenschutz stehen für mich die Opfer im Mittelpunkt. Das wird auch das Sicherheitsgefühl in unserem Lande prägen.“

Die Regierung hängt also weiterhin dem Glauben an, verschärfte Sicherheitsgesetze könnten das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken. Dabei zeigt der Sicherheitsbericht, dass das Sicherheitsgefühl der Menschen mit der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung nichts zu tun hat. Wenn man aber eine Rechtfertigung für weitere Verschärfungen der Sicherheitsgesetze sucht, kann das Sicherheitsgefühl stets angeführt werden. Nimmt es ab, so muss etwas gegen diese Entwicklung getan werden. Fühlen sich die Bürger sicherer, so ist dies das Ergebnis der vergangenen Verschärfungen und diese müssen so fortgesetzt werden. Die wirkliche oder gefühlte Kriminalität kann zu- oder abnehmen – stets lässt sich sicherheitspolitischer Aktionismus rechtfertigen. Einziger Ausweg aus diesem Teufelskreis ist eine objektive und systematische Untersuchung der Wirksamkeit von Sicherheitsgesetzen.

Polizeifunktionäre, die schon im eigenen Interesse mehr Geld für die Sicherheitsbehörden fordern müssen, zeigen sich ebenfalls unbeeindruckt von den Erkenntnissen der Forschung. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, bezeichnete den Sicherheitsbericht als „unrealistisch“. Freiberg wörtlich: „Unsere Wahrnehmung ist in vieler Hinsicht eine andere, und ich denke, dass die Polizisten näher an der Wirklichkeit sind als viele Politiker.“ Maßgeblich für die Sicherheitspolitik soll also offenbar nicht die Realität sein, sondern die subjektive Wahrnehmung der Polizisten.

Eigene Schlussfolgerungen

Der Sicherheitsbericht fasst zusammen: „In der Summe kann somit nicht davon gesprochen werden, dass die Menschen in Deutschland das Gemeinwesen oder auch ihre persönliche Lebensqualität durch Kriminalität heutzutage in besonderem Maße oder gar stärker als in früheren Jahren beeinträchtigt sehen.“ Dies sollte eigentlich gegen einen weitere Aufrüstung von Polizei und Nachrichtendiensten sprechen, zumal selbst diese gesunkene Kriminalitätsangst das wirkliche Kriminalitätsrisiko noch weit übersteigt.

Bei der Politik ist diese Botschaft aber nicht angekommen. Die fehlenden Reaktionen der Politiker zeigen, dass die Hoffnung auf eine „rationale Kriminalpolitik“ mit Union und SPD ein frommer Wunsch bleiben wird. Die Bundeskanzlerin wies bei ihrer ersten Rede im Bundestag zurecht darauf hin, dass die Schnittmenge beider Parteien auf dem Gebiet der inneren Sicherheit so groß ist wie in keiner anderen Parteienkonstellation. Das liegt daran, dass beide Volksparteien auf sicherheitspolitischen Aktionismus setzen, weitgehend ohne Rücksicht auf Wirksamkeit, Kosten und Verluste. Wen diese Entwicklung besorgt, der sollte bei der nächsten Wahl einer der Oppositionsparteien seine Stimme geben. FDP, Grüne und Linke stehen der herrschenden Kriminalpolitik allesamt kritisch gegenüber.

Erfrischend ist die Feststellung des Sicherheitsberichts: „Strafrecht und Kriminalpolitik sind nicht Selbstzweck. Sie dienen dem Rechtsgüterschutz und damit dem Schutz der freien Entfaltung des Einzelnen.“ In der Tat darf die Verfolgung von Straftaten nicht um ihrer selbst Willen angestrebt werden. Straftäter werden in einer zivilisierten Gesellschaft nicht aus Rache verfolgt, sondern um die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern. Wird bei der Verfolgung von Straftaten in die Rechte unbescholtener Bürger eingegriffen, so lässt sich das nur rechtfertigen, wenn die Maßnahme effektiv vor Kriminalität schützt und dieser Schutz auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann.

Beide Punkte werden zurzeit nicht beachtet. Es findet erstens keinerlei Überprüfung statt, ob vorhandene oder geplante Sicherheitsgesetze tatsächlich die Kriminalität reduzieren. Um diese Frage zu untersuchen, müsste man im zeitlichen Vergleich, aber auch im Ländervergleich, überprüfen, ob es ohne diese Gesetze tatsächlich mehr Straftaten gäbe. Dafür gibt es bisher keinen Beleg. Das Entdeckungsrisiko schreckt von der Begehung leichter Straftaten zwar in einem gewissen Maße ab. Dieser Abschreckungseffekt dürfte aber unabhängig von den jeweiligen Sicherheits- und Kontrollrechten des Staates sein, solange der Täter nur überhaupt mit einer Entdeckung rechnen muss. Wie hoch das Entdeckungsrisiko ist, können Straftäter nicht einschätzen – so die Forschung. Deswegen dürften die neuen Sicherheitsgesetze der letzten Jahren an der Kriminalität in unserem Land spurlos vorüber gegangen sein.

Auch findet bislang keinerlei Überprüfung statt, ob Sicherheitsausgaben wirksamer an anderer Stelle getätigt werden könnten. Gerade Überwachungstechnik und -personal, etwa im Zusammenhang mit Videoüberwachung, kostet Millionen von Euro und bewirkt keine messbare Senkung der Kriminalität. Eine rationale Kriminalpolitik würde diese Gelder stattdessen in Projekte zur gezielten Kriminalprävention investieren. Die Wirksamkeit solcher Projekte ist nachgewiesen. Trotzdem sind in den vergangenen Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene die Mittel für Projekte gegen Jugendgewalt und Rechtsextremismus radikal zusammengestrichen worden. Daneben haben die Länder seit 2001 7.000 Polizeistellen eingespart.

Der Sicherheitsbericht betont: „Perfekte Kriminalprävention, also die Verhinderung jeglicher Straftat, ist unmöglich; vielmehr ist eine gewisse Kriminalitätsquote für jede Gesellschaft ‚normal‘.“ Je sicherer ein Land schon ist, desto größeren Aufwand erfordern weitere Verbesserungen und desto weniger nutzen sie. Vor diesem Hintergrund muss sich die Politik fragen lassen, ob sie mit ihrer beständigen Aufrüstung von Polizei und Geheimdiensten die richtigen Prioritäten setzt, gerade in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit, unsicherer Gesundheits- und Altersvorsorge und Milliardenschulden. Die Forschung zeigt eindrucksvoll, dass die Menschen andere Prioritäten setzen würden. Das darf nicht länger ignoriert werden.

Anstatt auf verstärkte Erforschung und Evaluierung von Sicherheitsgesetzen zu setzen, hält die Bundesregierung eine Überprüfung ihrer Maßnahmen nur für erforderlich, „soweit dies im Einzelfall erforderlich und von den finanziellen Ressourcen her möglich ist.“ Damit kehrt die Regierung die Forderung der Experten in ihr Gegenteil um. Diese fordern gerade nicht nur eine Fortsetzung der bisherigen, vereinzelten Untersuchungen, sondern eine breite Evaluierung aller Sicherheitsgesetze, und zwar schon vor ihrer Einführung.

Davon ist die Regierung weit entfernt. Sie ist an einer objektiven Bewertung des Nutzens ihrer Politik offensichtlich nicht interessiert. Das sollte denjenigen zu denken geben, denen an einer tatsächlichen Starkung der Sicherheit gelegen ist. Wo in den letzten Jahren überhaupt eine Untersuchung der Wirksamkeit von Sicherheitsgesetzen stattfand, schrieb entweder das Innenministerium den Bericht selbst (Terrorismusbekämpfungsgesetz), oder ein Ministerium gab die Untersuchung in Auftrag und formulierte anschließend den Abschlussbericht mit (Telefonüberwachung).

Der Sicherheitsbericht beschreibt den gegenwärtigen Stand der Innenpolitik sehr deutlich: „Ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen. Solange also verlässliche und abgesicherte Erkenntnisse darüber fehlen, welches Problem besteht, mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen die besten Ergebnisse erzielt und schädliche Nebenwirkungen am ehesten vermieden werden können, ist eine rationale Entscheidung zwischen Alternativen nicht möglich.“

Um hier Abhilfe zu schaffen, müssten die Untersuchungen von einer unabhängigen Behörde durchgeführt oder zumindest direkt vom Parlament in Auftrag gegeben werden. Die Aufgabe einer systematischen Untersuchung und Bewertung von Sicherheitsgesetzen könnte wohl nur eine neue Institution schultern, eine „Deutsche Grundrechteagentur“. Vor der Vorlage neuer Sicherheitsgesetze müsste diese Agentur stets zur Frage der Wirksamkeit, der Kosten und der schädlichen Nebenwirkungen der Vorhaben angehört werden.

Um die politischen Voraussetzungen für eine rationale Kriminalpolitik und ein Ende des Sicherheitsaktionismus zu schaffen, muss auch das Problem der überzogenen Kriminalitätsängste angegangen werden. Dies fordert auch die Bundesregierung, ohne aber entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen oder ausarbeiten zu lassen. Dabei zeigt der Sicherheitsbericht sehr deutlich, an welchen Punkten angesetzt werden müsste: An der überzogenen Kriminalitätsdarstellung in Medien und Politik. Ein Verzicht auf die politische Beschwörung der angeblichen Bedrohung durch Terrorismus und Kriminalität wäre der Politik ohne weiteres möglich, würde ihr aber ein beliebtes Stimmenfangmittel aus der Hand nehmen. Eine Beeinflussung der Medienberichterstattung ist wegen der Unabhängigkeit der Medien schwieriger. Der Staat kann reißerische Berichterstattung nicht verbieten, aber er kann eine rationale Berichterstattung fördern. Möglich sind etwa regelmäßige Pressekonferenzen mit Kriminologen, vielleicht auch eine wöchentliche Fernsehsendung im Privatfernsehen, eine realistische „Reality-TV“-Sendung oder eine Kolumne in der Bild-Zeitung.

Solche Maßnahmen verharmlosen weder die Kriminalität, noch bedeuten sie, dass man die Ängste der Menschen nicht ernst nimmt. Stattdessen holen sie die „gefühlte Kriminalität“ auf den Boden der Tatsachen zurück und ermöglichen es den Menschen, die wirklichen Probleme in ihrem Leben anzugehen.

Oberstaatsanwalt Breymann schreibt in der „Zeitschrift für Rechtspolitik“: „Basiert der öffentliche Bedrohungskonsens aber ganz offensichtlich auf einem Irrtum über die Wirklichkeit von Kriminalitätsbedrohung, so taugt er auch nicht als demokratische Legitimation“ immer neuer Sicherheitsgesetze. „Die neue Sicherheitspolitik entdeckt ständig neue Sicherheitslücken und -risiken, wo die bestehenden Regelungen wohlausgewogene Güterabwägungen vorgenommen und Kompromisse politisch gestaltet haben, die auf historisch gewachsenen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Übereinstimmungen beruhen. Nun ließe sich argumentieren, die Zeiten hätten sich verändert, die moderne Risikogesellschaft schaffe sich deshalb aus Notwendigkeit den Sicherheitsstaat […] Diese Argumentation setzt voraus, dass die zu Grunde liegenden Risikoeinschätzungen zutreffend wären, sie sind es aber eben nicht. Die moderne Risikogesellschaft der Bundesrepublik ist keine besondere Kriminalitätsrisikogesellschaft. Wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.“

Ein weiterer (ehemaliger) Staatsanwalt, Heribert Prantl, kommentiert: „Wer die Leute nach der Zahl der Morde und schweren Gewaltverbrechen im Lande befragt, dem werden Zahlen genannt, die die Realität potenzieren; und es wird von Steigerungsraten phantasiert, die es nicht gibt.

Warum das so ist? Erstens hat die Politik der inneren Sicherheit viele Jahre lang nach dem Motto ‚Alles wird immer schlimmer‘ gearbeitet und sich aus den Statistiken nur die Zahlen und Kriminalitätsbereiche herausgepickt, die in dieses Schema passten; so wurden immer schärfere Gesetze und Grundrechtseingriffe begründet: Die Kriminalität sank, aber der Politik passte das nicht. Die Gewerkschaft der Polizei arbeitet noch immer so: Sie betrachtet Angstpolitik als Standespolitik, mit der sie ihre (berechtigten!) Anliegen besser durchsetzen kann. Und für die staatliche Anti-Terror-Politik ist die Angst nach wie vor eine Autobahn für Sicherheitsgesetze.

Zweitens ist die horrende Kriminalitätsangst eine Resultante der medialen Darstellung von Kriminalität. Das Spektakuläre, das Angstmachende wird vergröbert und vergrößert. Vor allem das Fernsehen vermittelt die Vorstellung von einer Kriminalität, die nicht in der Gesellschaft entsteht, sondern ihr von außen angetan wird.

Und drittens: Es gibt eine tiefe und verständliche Sehnsucht nach innerer Sicherheit, die noch weiter wachsen wird – in dem Maß, in dem Wohlstand und gewohnte Ordnung bedroht sind. Es gibt einen Zusammenhang zwischen Hartz IV und einer Generalverunsicherung, einem Gefühl des Bedrohtseins an sich. Wer verunsichert ist, will bei der Hand genommen werden. Diese Handreichung darf man nicht den Populisten überlassen.

Sicherheit entsteht nicht wie beim Bleigießen, wo man die Masse am Kochen hält und dann in eine Form gießt. Innerer Frieden entsteht anders. Unter anderem dadurch, dass man das Recht in Frieden lässt.“

Update:

In der Ausgabe 50/2006 berichtet der Spiegel unter der Überschrift „Sperrfeuer aus der Glotze“:

Innen- und Justizpolitiker nutzen gerade spektakuläre Straftaten dazu, sich mit Forderungen nach härteren Gesetzen ins Rampenlicht zu stellen. Das kostet nichts und klingt gut. …

Das hat die absurde Folge, dass einer abnehmenden Kriminalität mit immer härteren Gesetzen und Strafen begegnet wird. Obwohl die Delikte in den Achtzigern zurückgingen, sind im Strafgesetzbuch Dutzende Vorschriften verschärft worden. Die Zahl der Häftlinge stieg seit 2002 um rund zehn Prozent auf mehr als 77 000…

Seit den Anschlägen der Quaida in den USA am 11. September 2001 rangiert auch die Angst vor Terroranschlägen weit vor der Kriminalitätsfurcht – auch wenn die Chance, in Deutschland Opfer eines Terrorangriffs zu werden, verschwindend klein ist im Vergleich dazu, etwa bei einem Verkehrsunfall getötet zu werden.

Experten stellen sich deshalb die Frage, ob der Mensch ein gewisses Maß an Furcht für eine ausgeglichene Psyche braucht. Bleibt die Summe der Ängste gleich, auch wenn die Themenfelder wechseln? Schon vor mehr als 4000 Jahren, so der Kriminologe Heinz, sei in mesopotamischer Keilschrift festgehalten worden: „Mit unserer Erde geht es abwärts. Bestechung und Unehrlichkeit breiten sich aus. Die Kinder folgen den Eltern nicht mehr. Der Untergang der Welt steht offensichtlich bevor.“

In derselben Ausgabe findet sich ein Artikel „Beim Kopfe des Propheten“ über die Aufführung der Oper „Idomeneo“:

Dabei steht der Berliner Polizeisprecher Bernhard Schodrowski vor einer anspruchsvollen Aufgabe: Er muss erklären, warum die Terrorexperten des Landeskriminalamts im Sommer einen Anschlag auf die Oper für möglich hielten, nun aber, nachdem der abgeschlagene Mohammed-Kopf es selbst in Guatemala auf die Titelseiten schaffte, sich die Gefahr verflüchtigt habe.

„Hinweise auf geplante Aktionen“, heißt es, „hatten wir weder damals noch heute.“ Dem Eindruck, dass solche Gefährdungsanalysen zumeist Hokuspokus sind oder ganz simpel nach politischer Opportunität formuliert werden, tritt Polizeisprecher Schodrowski freilich „ganz entschieden entgegen“.

Ergänzung vom 04.09.2008:

Eine neue Studie über die Ängste der Deutschen liegt vor.

Angst macht danach

  • 76% die Lebenshaltungskosten (1991: Rang 3 mit 34%)
  • 58% eine schlechte Wirtschaftslage
  • 58% Naturkatastrophen
  • 51% ein Pflegefall im Alter zu werden (1991: Rang 5 mit 30%)
  • 51% eine schwere Erkrankung (1991: Rang 7 mit 22%)
  • 49% eine Überforderung der Politiker
  • 48% eigene Arbeitslosigkeit (1991: Rang 4 mit 30%)
  • 47% die Arbeitslosigkeit in Deutschland
  • 42% eine Drogensucht der eigenen Kinder
  • 41% der Lebensstandard im Alter (1991: Rang 6 mit 28%)
  • 41% Terrorismus
  • 37% Spannungen durch Ausländer (1991: Rang 1 mit 49%)
  • 31% Vereinsamung im Alter
  • 31% Krieg mit deutscher Beteiligung
  • 25% Straftaten (1991: Rang 2 mit 34%)
  • 21% Zerbrechen der Partnerschaft

Insgesamt haben im Jahr 2008 44% der Menschen große Angst (1991: 27%). Menschen bis 19 Jahre machen sich weniger Sorgen (37%).

51% würden die Leistung der Politiker mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ (5 oder 6) bewerten.

Kommentare (1)

Juristische Diskussion zur Umsetzungspflicht der Vorratsspeicherung geht weiter

Aus einer Mail der Humanistischen Union vom 13.12.2006:

Was die Umsetzungspflicht des deutschen Gesetzgebers bezüglich der Richtlinie betrifft: ich glaube, man müsste zwischen der Rechtmäßigkeit der Richtlinie und der Verfassungsmäßigkeit des Umsetzungsgesetzes unterscheiden. Für beides gelten unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe – das Grundgesetz bzw. das primäre Gemeinschaftsrecht. Das Verwerfungsmonopol liegt dementsprechend beim Bundesverfassungsgericht bzw. beim EuGH. Wird daher eine Richtlinie vom EuGH für nichtig erklärt, besteht für die Mitgliedsstaaten keine Umsetzungspflicht mehr. Bis dahin scheint mir die Umsetzungspflicht aber zu bestehen. Das ergibt sich m.E. aus Art. 242 EGV sowie aus Art. 249 Abs. 3 i.V.m. Art. 10 EGV. Eine nichtige Richtlinie ist zwar nicht umsetzungsfähig, die Nichtigkeit muss aber vom EuGH festgestellt werden. Die Sanktionen bei fehlender bzw. fehlerhafter Richtilinienumsetzung können auferlegt werden, eben weil die Umsetzungspflicht bis zur Feststellung der Nichtigkeit durch den EuGH gegeben ist. Diese Feststellung könnte auch im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erfolgen, wenn z.B. das Bundesverfassungsgericht oder ein Fachgericht, das mit dem Umsetzungsgesetz befasst ist, Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Richtlinie hat und die Sache dem EuGH vorlegt.

Die Verfassungswidrigkeit des Umsetzungsgesetzes könnte vom BVerfG auch unabhängig von der Richtlinie festgestellt werden. Dann wäre das Umsetzungsgesetz verfassungswidrig, die Umsetzungspflicht bestünde aber weiter. Als einen möglichen Ausweg bietet sich dann, durch politischen Verhandlungen auf die Rücknahme oder auf die Änderung der Richtlinie hinzuwirken. Erst das BVerfG ist m.E. auch zur Festzustellung befugt, dass eine Umsetzungspflicht wegen Gefährdung des Wesensgehalts der Grundrechte oder weil die EG beim Erlass der Richtlinie nicht im Rahmen der von den Mitgliedsstaaten übertragenen Befugnisse gehandelt hat, nicht besteht.

Eine andere Frage ist, dass es aus rechtspolitischer Sicht sachgerecht erscheint, bis zur Entscheidung des EuGH von der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in nationales Recht abzusehen. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die Kommission angesichts der anhängigen Klage und der Tatsache, dass die Regelungen inhaltlich sehr umstritten sind, gleich nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird.

Trotzdem finde ich Ihre Idee, zu begründen, dass keine Umsetzungspflicht besteht, weiterhin interessant und würde sie mit den Kollegen, die an unserer Stellungnahme zum Gesetzentwurf mitarbeiten, besprechen.

Aus meiner Antwort:

Die Frage, ob auch nichtige Richtlinien bis zur Entscheidung des EuGH umzusetzen sind, ist vom EuGH bisher nicht entschieden worden, so dass man sich trefflich darüber streiten kann. Die Rechtsprechung zu rechtswidrigen Entscheidungen ist nicht einschlägig, weil zwischen Einzelakten und abstrakten Rechtsnormen zu unterscheiden ist. Bei Einzelakten besteht ein besonderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit, so dass die Durchbrechung des Vorrangs höherrangigen Rechts gerechtfertigt ist.

Bei Rechtsakten muss es dagegen meiner Ansicht nach dabei bleiben, dass Rechtsakte, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, wegen des Vorrangs höherrangigen Rechts von Anfang an nichtig sind und keine Rechtswirkungen entfalten, und zwar bereits vor einer Entscheidung des zuständigen Gerichts. Im deutschen Recht ist das unumstritten, etwa bei nichtigen Satzungen.

Dass zur Entscheidung über die Nichtigkeit ein bestimmtes Gericht berufen ist, heißt nicht, dass die Entscheidung dieses Gerichts konstitutiv sein muss. Vielmehr ist die Nichtigerklärung von Rechtsakten stets nur eine deklaratorische Feststellung der Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Will das Gericht die Folgen seiner Entscheidung auf die Zukunft beschränken, so muss es ausdrücklich eine entsprechende Übergangsregelung aussprechen. Andernfalls bleibt es bei dem Regelfall, wonach der Rechtsakt von Anfang an nichtig ist und war.

Die von mir zitierte Literatur, wonach nichtige Richtlinien von Anfang an keine Umsetzungspflicht auslösen, setzt keine Entscheidung des EuGH voraus. Auch das Bundesverfassungsgericht verbietet die Umsetzung vertragswidriger Rechtsakte, ohne die Feststellung der Vertragswidrigkeit durch den EuGH vorauszusetzen. Von einem solchen Erfordernis ist in der Maastricht-Entscheidung keine Rede. Vielmehr heißt es ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht (und nicht der EuGH) über die Frage der Vereinbarkeit mit dem Vertragsgesetz entscheidet. Diese richtet sich also nach dem deutschen Recht.

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Interview zur Vorratsdatenspeicherung

Das folgende Interview wurde am 02.12.2006 einer Schülerzeitung gegeben:

Guten Tag. Bitte stellen Sie sich den Lesern kurz vor.

Mein Name ist PatrickiBreyer. Ich bin von Beruf Jurist und ehrenamtlich im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv (http://www.vorratsdatenspeicherung.de).

Was ist Ihre persönliche Motivation, an dem Projekt teilzunehmen?

Mir geht es um den Schutz unserer Freiheit vor einem Schnüffelstaat, der aus überzogener Kriminalitätsfurcht überwacht, was ihn nichts angeht. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiger Bestandteil des sich entwickelnden Überwachungsstaates. Wenn der Staat jeden überwacht, ermöglicht ihm dieses Wissen, Einzelne zu kontrollieren und z.B. gezielt gegen unbequeme Kritiker vorzugehen. Außerdem entsteht ein allgemeines Klima des Misstrauens und der Beobachtung, das Menschen davon abhält, sich kritisch zu engagieren und sich für Verbesserungen in unserem Land einzusetzen. In einem freien Land muss Überwachung und Kontrolle die Ausnahme bleiben und sich auf konkret verdächtige Menschen beschränken. Es darf nicht sein, dass unverdächtige und ungefährliche Menschen rein vorsorglich überwacht werden.

Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten des Vereins?

Unser Arbeitskreis kann schon jetzt Erfolge vorweisen: Wir haben mit unseren Demos gegen Überwachungswahn ein Netzwerk aufgebaut und Menschen sensibilisiert. Die Offenen Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung scheinen einige SPD-Abgeordnete zum kritischen Überdenken der Pläne bewegt zu haben. Selbst der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vom November hätte schlimmer ausfallen können. Ausgeschlossen ist darin eine Verwendung der Daten durch Geheimdienste und durch private Rechteinhaber. Ich denke, dass diese Einschränkung auch dem öffentlichen Widerstand gegen die Pläne zu verdanken ist. Für die Zukunft denke ich, dass wir zumindest eine Abschwächung der Pläne erreichen können, z.B. wo ein Verbot anonymer Emailkonten und von Anonymisierungsdiensten vorgesehen ist. Außerdem halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht die geplante Vorratsdatenspeicherung kippen wird, für sehr hoch.

Sind Sie mit der bisherigen Resonanz zufrieden?

Es ist überwältigend, wie viele Menschen sich an unserer Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation beteiligen wollen. Mit mehreren Tausend Teilnehmern hatte niemand gerechnet. Die Menschen sehen endlich eine Möglichkeit, sich gegen ihre verdachtslose Überwachung zu wehren.

Durch die Aktion mit der Verfassungsbeschwerde sind auch viele neue Mitglieder in unseren Arbeitskreis eingetreten. Darunter finden sich nicht nur Computerspezialisten, sondern die verschiedensten Menschen, auch Sozialhilfeempfänger oder Rentner. Gerade Ostdeutsche wissen noch aus Stasizeiten, dass staatliche Überwachung ganz konkrete Einschränkungen unserer Freiheit und Handlungsmöglichkeiten zur Folge hat.

Sind noch weitere Kampagnen und Maßnahmen geplant, um die Thematik mehr in die öffentliche Diskussion zu rücken?

Wir möchten das Thema Vorratsdatenspeicherung in eine Fernseh-Talkshow bringen. Außerdem wollen wir eine Kampagne starten, damit Zeitungen und Zeitschriften mehr über dieses Überwachungsprojekt berichten und informieren. Nächstes Jahr wird es weitere Demonstrationen geben.

Wie kam es zum Zusammenschluss der verschiedenen Initiativen und Vereine?

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung entstand aus einer Diskussionsliste der Bürgerrechtsaktivisten von STOP1984. In diese Liste haben sich nach und nach Vertreter/innen verschiedener Bürgerrechtsorganisationen und besorgte Internetnutzer/innen eingeklinkt. Zulauf hatten wir besonders nach unseren ersten Aktionen wie den Demonstrationen in Berlin und Bielefeld („Freiheit statt Angst – Demo gegen Sicherheits- und Überwachungswahn“).

Wo sehen Sie die größten Gefahren für die momentane Gesellschaft in der Vorratsdatenspeicherung? Wird sich die Nutzung des Internets grundlegend ändern?

Die Nutzung des Internet wird sich grundlegend ändern, weil wir künftig damit rechnen müssen, dass uns der Staat beim Surfen über die Schulter sieht. Man wird – vermeintlich – illegales Verhalten meiden, aber auch solches Verhalten, bei dem man nur damit rechnet, dass es nachteilige Folgen haben könnte.

Mit wem wir telefonieren und Emails schreiben, welche Seiten wir im Internet betrachten und was wir dort schreiben, wird künftig nachvollziehbar. Anhand dieser Daten kann beispielsweise festgestellt werden, mit wem wir befreundet sind (häufige Anrufe), welche politische Meinung wir haben (betrachtete Internetseiten) oder welche Probleme wir haben (betrachtete Internetseiten, Anrufe bei Telefonhotlines). Damit werden wir erpressbar oder passen unser Verhalten schon in vorauseilendem Gehorsam an, um jedes Risiko von Nachteilen auszuschließen.

Nicht nur ein großer Teil unseres täglichen Lebens wird abgebildet. Wir laufen auch Gefahr, vom Staat zuunrecht als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft zu werden. Schon heute kontrollieren die USA bei der Einreise, ob sich die Einreisenden kritisch über die Politik der US-Regierung (z.B. Irak-Krieg) geäußert haben. Die friedliche Teilnahme an Globalisierungs- oder Umweltdemonstrationen kann in Deutschland zu Ausreiseverboten führen, wenn es auf der Demonstration Gewalt gegeben hat – selbst wenn man daran nicht beteiligt war und nichts dafür kann. Wer künftig anhand von Telekommunikationsdaten als Risiko eingestuft wird, hat mit Durchsuchungen, Befragung von Nachbarn und Arbeitgeber bis hin zur vorläufigen Festnahme zu rechnen. Irrtümer der staatlichen Behörden passieren immer wieder.

Eine Folge des Vorratsdatenspeicherung ist sicher: Künftig werden private Urheberrechtsverletzungen (Tauschbörsennutzung) lückenlos verfolgt werden können.

Auf der Website kann man Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung schreiben, die an die Bundestagsabgeordneten gesendet werden. Wissen Sie von interessanten Antworten?

Die Antworten können auf http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu/forum.htm nachgelesen werden. Wenn die Abgeordneten von CDU und SPD überhaupt antworten, dann meistens mit einem Standardbrief, den sie jedem Briefeschreiber schicken. Zur Rechtfertigung der Regierungspläne wird meistens argumentiert, „Wir müssen die Bürger vor Terroristen und organisierter Kriminalität schützen“, „Die Datenspeicherung ist gar nicht so schlimm“ und „Die EU schreibt uns das so vor“.

Keines dieser Argumente ist bei näherer Betrachtung stichhaltig. Die Vorratsdatenspeicherung kann keinen nennenswerten Beitrag zur Strafverfolgung leisten. Das Bundeskriminalamt nennt nur 381 Fälle, in denen in den letzten Jahren Telekommunikationsdaten fehlten. Diese 381 Fälle machen weniger als 0,001% der insgesamt 2,8 Mio. ungeklärten Straftaten pro Jahr aus. Außerdem: Es geht dabei nur um die nachträgliche Bestrafung, nicht um die Verhinderung von Straftaten. Man sollte die Millionen, die die geplante Totalprotokollierung Wirtschaft und Staat kosten würde, stattdessen in ein Programm zur Kriminalitätsprävention zu investieren. Seit Jahren fehlt es an Geld für Projekte, die an Schulen oder in Stadtteilen gezielt etwa gegen Drogenhandel oder Gewaltkriminalität arbeiten. Dass solche Projekte Kriminalität reduzieren, ist durch unabhängige Untersuchungen belegt, während die geplante Datenanhäufung nur in der Fantasie ihrer Befürworter für mehr Sicherheit im täglichen Leben sorgen kann.

Die Aktion „Offene Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung“ ist trotz der spärlichen Antworten nicht sinnlos. Denn hinter den Kulissen gibt es zunehmend Abgeordnete, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprechen. Die ständigen Briefe besorgter Bürger liefern ihnen gute Argumente. Ich bitte euch daher alle, den Abgeordneten auf http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu eure Meinung zur Vorratsdatenspeicherung zu schreiben. Die Abgeordneten müssen sehen, dass nicht nur „Datenschützer“ gegen die Pläne sind, sondern Menschen aus der gesamten Bevölkerung.

Gibt es Schätzungen, wie groß die Datenmenge wäre, die innerhalb eines Jahres zusammenkäme?

Es wird sich um die größte Datensammlung Deutschlands handeln. Genaue Zahlen sind nicht bekannt.

Wie sollen die Daten ausgewertet und genutzt werden?

Jeder Verdacht einer am Telefon oder im Internet begangenen Straftat rechtfertigt eine Abfrage von Verbindungsdaten über die Verdächtigen. Schon eine telefonische Beleidigung und ähnliche Bagatellvergehen können also genügen, um eine Datenabfrage zu rechtfertigen. Auch zur Erforschung nicht elektronisch begangener Straftaten dürfen die Strafverfolger auf die Daten zugreifen, wenn es sich um eine „erhebliche“ Straftat handelt.

Der Zugriff soll nur bei konkretem Verdacht einer Straftat und mit Genehmigung eines Richters zugelassen werden. Wir befürchten aber, dass die Zugriffsbeschränkungen – wie in der Vergangenheit in anderen Bereichen geschehen – immer weiter verwässert werden. Bald werden Politiker sagen: „Warum sollten wir die sowieso vorhandenen Daten nicht auch gegen Sozialhilfebetrüger und Autobahnraser einsetzen?“ „Die Geheimdienste brauchen Zugriff zur Bekämpfung von Terroristen.“ „Es muss möglich sein, Schulschwänzer anhand ihrer Handy-Positionsdaten aufzufinden.“ Und so weiter.

Wie sollen die Daten geschützt werden? Besteht die Gefahr, dass diese in die „falschen“ Hände geraten und z.B. Data Mining mit den Daten durchgeführt wird?

Ja, es wird zur illegalen Weitergabe, Nutzung und Veröffentlichung solcher Daten kommen, denn Gelegenheit macht Diebe. Wenn die Daten erst einmal vorhanden sind, gibt es immer Mittel und Wege, um an sie heran zu kommen. Man muss nur den richtigen Mitarbeiter beim zuständigen Unternehmen (z.B. Telekom) kennen oder den richtigen Beamten bei den Strafverfolgern. Mit den Daten können z.B. Politiker zum Rücktritt gezwungen werden (hat der CSU-Politiker X Telefonsex?), Menschen erpresst werden (z.B. wegen sexueller Affären), Prominente von der Klatschpresse bloßgestellt werden, Regierungskritiker oder politische Gegner von der Regierung bespitzelt werden.

Eine Rasterfahndung mit den Daten („Data Mining“) ist zurzeit nicht vorgesehen. Bei einer passenden Gelegenheit (z.B. Terroranschlag) kann sie aber ganz schnell erlaubt werden. Es wäre dann möglich, die Kommunikations- und Bewegungsdaten automatisch auf „auffälliges Verhalten“ durchsuchen und der Polizei melden zu lassen.

Wird die Industrie Zugriff auf die Daten haben?

Das Telekommunikations-Unternehmen, bei dem man Kunde ist, muss die Daten speichern und hat dementsprechend auch Zugriff darauf.

Stehen die Einschränkungen der Gesellschaft überhaupt in Relation zum Nutzen für diese?

Nein, es ist vollkommen unverhältnismäßig, zur besseren Verfolgung von ein paar Straftätern das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren. Staaten, die eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt haben (z.B. Irland) konnten ihre Kriminalitätsrate nicht senken. Demgegenüber hat diese Maßnahme eine sehr abschreckende Wirkung auf die freie Kommunikation der Menschen.

Letzte Frage: Ab welchem Alter kann man die Sammelklage unterstützen?

Es gibt kein Mindestalter. Bei Minderjährigen muss das Vollmachtsformular aber von den Erziehungsberechtigten mit unterschrieben werden.

Vielen Dank für das Interview und viel Erfolg noch !

Gerne, und bitte macht mit bei unseren Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung: http://www.vorratsdatenspeicherung.de. Denkt daran: Es geht hier um eure Zukunft. Was man euch jetzt an Freiheiten wegnimmt, könnt ihr später nicht mehr zurückholen. Einmal eingeführte Sicherheits- und Kontrollgesetze sind noch nie wieder zurückgenommen worden.

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