Archiv des Monats Juni 2007

Erleichterte Überwachung von Schuldnern geplant

Seit 2005 bereiten die Justizministerien einen Gesetzentwurf zur erleichterten Überwachung von Schuldnern vor, also von Personen, die fällige Schulden nicht bezahlen (Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung).

Geplant ist unter anderem folgendes:

Schuldnerverzeichnis

Schon bisher führen die Amtsgerichte Verzeichnisse von Schuldnern, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben (Schuldnerverzeichnis). Auskünfte aus dem Verzeichnis werden erteilt

  • zur Zwangsvollstreckung,
  • zur staatlichen Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit,
  • um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen
  • um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
  • soweit dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

Diverse Stellen erhalten Neueintragungen auch unaufgefordert zugesandt („laufender Bezug“), unter anderem Auskunfteien wie die Schufa.

In der Praxis wird das Verzeichnis regelmäßig in Papierform geführt, was die Datenübermittlung in Grenzen hält.

Nach dem neuen Gesetzentwurf soll das Schuldnerverzeichnis elektronisch und landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt werden. Auch eine bundesweite Vernetzung ist geplant. Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses soll über das Internet zugänglich sein. In das Internet-Register soll jeder Einsicht nehmen können, der angibt, diese Information „zu einem legitimen Zweck“ zu benötigen.

Vermögensermittlung

Schon bisher haben Schuldner ein genaues Verzeichnis über ihr Vermögen vorzulegen und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt zu versichern. Eine falsche Versicherung ist strafbar. Anzugeben sind sämtliches Sachvermögen sowie Forderungen und andere Vermögensrechte.

In Zukunft soll es möglich werden, über diese Erklärung hinaus von verschiedenen Stellen Auskunft über mögliches Schuldnervermögen einzuholen:

  1. zur Ermittlung von Arbeitseinkommen bei Sozialleistungsträgern, privaten Versicherungen und Rentenversicherern,
  2. zur Ermittlung von Konten und Depots des Schuldners durch eine Abfrage des elektronischen Kontenregisters,
  3. zur Ermittlung von Kraftfahrzeugen des Schuldners durch Abfrage des Zentralen Fahrzeugregisters.

Die Auskunftsrechte sollen keine Anhaltspunkte für verschwiegenes Vermögen voraus setzen.

Vermögenstransparenz

Bisher werden die Vermögensverzeichnisse in Papierform bei dem jeweiligen Amtsgericht aufbewahrt. Dieses kann bei berechtigtem Interesse auch anderen Gläubigern Einsicht gewähren.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Vermögensverzeichnisse künftig elektronisch erfasst und in landesweite Datenbanken eingestellt werden; deren bundesweite Vernetzung ist geplant. Damit verbunden soll ein Online-Abruf der Vermögensdaten möglich werden. Zugriff erhalten sollen:

  • Gerichtsvollzieher,
  • Vollstreckungsgerichte,
  • Insolvenzgerichte,
  • Registergerichte und
  • Staatsanwaltschaften zur Strafverfolgung.

Es soll möglich sein, die Führung der zentralen Vermögensdatei auf ein Privatunternehmen zu übertragen.

Aktueller Stand

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den Gesetzentwurf erarbeitet hat, wird demnächst ihre Arbeiten abschließen. Im Herbst kommt der Entwurf auf den Tisch der Justizministerkonferenz. Dann soll das Gesetzgebungsverfahren beginnen (Quelle).

Bewertung

Die Erfahrung lehrt, dass die elektronische Erfassung der Schuldnerdaten im weiteren Verlauf letztlich dazu führen wird, dass alle staatlichen und privaten Stellen Zugriff erhalten, für die die Kenntnis des Vermögens nützlich sein kann. Die elektronische Speicherung und Übermittlung der Daten wird zu einer Vervielfachung der Anzahl von Auskunftsersuchen führen. Da nur Vermögensinteressen in Frage stehen und nicht erkennbar ist, weshalb das bisherige Papierverfahren nicht ausreichen sollte, lehne ich das Vorhaben ab.

Auch die neuen Auskunftsrechte im Interesse von Gläubigern sind nicht begründet. Wer einen Vertrag schließt, ist in erster Linie selbst dafür verantwortlich, sich gegen Zahlungsausfall abzusichern. Dafür gibt es genügend Möglichkeiten, die bisher auch stets ausgereicht haben (z.B. Schufa-Abfrage, Ausfallversicherungen).

Die Datenschutzbehörden scheinen sich mit dem Vorhaben bislang noch nicht ausreichend auseinandergesetzt zu haben.

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CDU/CSU: Wer Grundrechte verteidigt, ist schuld an Anschlägen?

Die CDU/CSU scheint auf eine neue Linie zur Durchsetzung ihrer sicherheitspolitischen Agenda einzuschwenken.

Nötigung von Abgeordneten

Der bayerische Innenminister Beckstein (CSU) sagte bereits im April wörtlich:

Ich fürchte, dass wir uns mit der SPD erst nach einem hoffentlich nie kommenden Terroranschlag einigen können. Wenn es dazu kommt, werden wir in jedem Falle auch eine Diskussion über die Mitschuld bekommen.

Nun legt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uhl nach:

Die SPD muss nun klipp und klar sagen, ob das BKA die rechtlichen Kompetenzen dafür erhalten werde und sollte sich der Verantwortung für die Sicherheit Deutschlands endlich stellen.

Wer sich gerade jetzt vor dem Hintergrund der erhöhten Terrorgefahr verweigert, macht sich im Falle eines Anschlages mitschuldig.

Wer die Grundrechte verteidigt, ist nach Ansicht von CDU/CSU also schuld an terroristischen Anschlägen. Letztlich kosten unsere Grund- und Freiheitsrechte, kostet unser Grundgesetz unschuldige Menschenleben, suggerieren diese Politiker.

Das Gegenteil ist richtig: Unsere Freiheitsrechte schützen unschuldige Menschen vor den Folgen von Vor- und Fehlurteilen des Staates und vor dem Missbrauch staatlicher Macht, wie er immer wieder vorkommt. Unsere Freiheitsrechte bilden das Fundament einer freien, demokratischen Gesellschaft, in der jeder nach seiner Facon glücklich werden kann.

Man sollte die Herren Politiker an § 106 unseres Strafgesetzbuches erinnern, der auszugsweise lautet:

Wer ein Mitglied eines Gesetzgebungsorgans des Bundes rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Dass ein terroristischer Anschlag ein „empfindliches Übel“ darstellt, liegt auf der Hand. Nicht erfasst sind zwar Drohungen mit Anschlägen, auf die man keinen Einfluss hat. Die Union gibt aber gerade vor, Einfluss darauf zu haben, nämlich Anschläge durch schärfere, einschneidende Gesetze verhindern zu können. Sie sagt selbst, wer ihrer Agenda nicht zustimmt, sei schuld an Anschlägen.

Umgang mit den Drohungen

Die SPD reagierte auf die Vorwürfe mit der Aussage, die Union untergrabe „mit solchen Äußerungen die Front der Demokraten im gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus“. Das ist der falsche Ansatz. Sich mit den Nötigern zu solidarisieren, führt nur zu weiteren Drohungen bei zukünftigen Gelegenheiten.

Die richtige Strategie im Umgang mit den Drohungen sieht anders aus. Sie weist zunächst darauf hin, dass die Agenda der Union nicht auch nur ansatzweise mit Terrorismus zu tun hat. Die Pläne der Union für eine „neue Sicherheitsarchitektur“ laufen darauf hinaus, die Befugnisse und Kompetenzen der staatlichen Sicherheitsbehörden immer weiter auszuweiten. Die von der Union geforderte geheime Durchsuchung von Privatcomputern, also letztlich eines Teils der Privatwohnung, ist beispielsweise weder nach dem geplanten Gesetzeswortlaut dazu bestimmt, noch ist sie dazu geeignet, auch nur einen terroristischen Anschlag zu verhinden. Dasselbe gilt für andere von CDU/CSU geforderte Maßnahmen. Weil der Sicherheits- und Überwachungsstaat die Kriminalitätsrate nicht senkt, sind Sicherheitspolitiker auch nicht an einer objektiven Evaluierung ihrer Gesetze interessiert.

Ursachen des Sicherheitsaktionismus

Stattdessen verfolgen die Sicherheitsideologen andere Ziele. Schon von zwei Jahren erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Bosbach: „Reagieren wir aber nicht, dann bekommen wir sofort den Vorwurf, wir würden die Gefahr unterschätzen und nicht das Notwendige tun, um die Menschen zu schützen.“ Sicherheitspolitischer Aktionismus ist ein Mittel, mit dem Politiker sich und ihre Wiederwahl schützen wollen. Letztlich ist der permanente Sicherheitsaktionismus also aus Angst um die eigene Stellung geboren. Man muss Nachsicht mit diesen Politikern haben; sie wissen sich nicht anders zu helfen.

Folgen des Sicherheitsaktionismus

Wer aber suggeriert, der Staat könne alle Gefahren verhindern, wenn man ihm nur die gewünschten Mittel gibt, der verfängt sich in einer Spirale immer neuer Sicherheitsgesetze. Denn es wird trotz aller Aufrüstung der Staatsorgane immer wieder Straftaten und Anschläge geben, die sich nicht verhindern lassen. Letztlich wird die Politik unglaubwürdig, wenn sie permanent eine „menschenmögliche Sicherheit“ verspricht, die sie nicht liefern kann. Langfristig gefährdet der Sicherheitsaktionismus sogar unsere Demokratie. Wenn man den Menschen suggeriert, der starke Staat könne alle Probleme lösen, warum sollten sie dann nicht das Original wählen, Sicherheit und Ordnung über alles?

Antworten

Die Macht des Staates über den Bürger zu erhöhen, ist für viele Sicherheitspolitiker offenbar die einzig denkbare Antwort auf terroristische Anschläge und Kriminalität. Was aber sind die richtigen Antworten?

  • Das Risiko, Opfer von Kriminalität oder gar Terrorismus zu werden, ist in Deutschland verschwindend gering. Deutschland ist das drittsicherste Land Europas.
  • Gegen Terrorismus muss gezielt ermittelt werden, etwa durch Einschleusen von Informanten. Es bringt nichts, im Nebel zu stochern. Gegen Planungen in afghanischen Höhlen hilft es nicht, Deutsche zu durchleuchten.
  • Wer sich vor Terrorismus schützen will, muss glaubwürdig sein und das Ansehen der Menschen gewinnen. Wer sich gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung an Militäroperationen beteiligt, riskiert Anschläge und Tote. Gegen Angst, Verzweiflung und Hass der Betroffenen hilft der perfekteste Überwachungsstaat nicht.
  • Eine effektive Schutzmaßnahme in Deutschland ist Kriminalpräventionsarbeit etwa an Schulen, in Stadtteilen, in Gefängnissen mit Menschen, die kriminalitätsgefährdet sind. Die Politik streicht aber seit Jahren Mittel für Projekte, deren kriminalpräventive Wirksamkeit durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt ist. Die immer neuen Sicherheitsgesetze bringen dagegen nur in der Fantasie ihrer Befürworter mehr Sicherheit im täglichen Leben.
  • Während der Sicherheitsstaat Widerstand provoziert, folgt eine freie Gesellschaft dem Traum von Einigkeit, Recht und Freiheit. Die Achtung der Menschen- und Bürgerrechte ist langfristig noch immer der beste Schutz vor Kriminalität.
  • Die Angstmacherei und der Sicherheitsaktionismus von Politikern lenkt ab von den wirklichen Problemen der Menschen. Die Anzahl der Opfer von islamischem Terrorismus in Deutschland beträgt 0. Der unermesslichen Angst steht ein geringe praktische Relevanz gegenüber. Auch unter Einbeziehung aller Straftaten sind Verletzungen und Todesfälle nur zu 0,2% auf Kriminalität zurückzuführen. Ein Vielfaches an Menschenleben kosten – jedes für sich genommen – falsche Ernäherung, Bewegungsmangel, Alkohol, Nikotin, Verkehrsunfälle, Suizid, Stürze. Ganz zu schweigen davon, dass die Menschen in Deutschland den Anstieg der Lebenshaltungskosten, die Wirtschaftslage, die Arbeitslosigkeit und ihre Gesundheit für viel dringendere Probleme halten als Kriminalität.

Was ist zu tun?

Verantwortungsbewusste Politiker nehmen den Menschen überzogene Kriminalitätsängste, anstatt sie zu schüren. Sie stärken das Vertrauen der Menschen in ihre Sicherheit in einer freiheitlichen Gesellschaft. Sie machen den Wert und Nutzen der Freiheitsrechte, die Überlegenheit einer freiheitlichen Gesellschaft deutlich. Und sie nehmen den Menschen überzogenes Vertrauen in die Möglichkeiten und Absichten des Staates und seiner Akteure. Unser ehemaliger Bundespräsident Rau handelte in dieser Beziehung vorbildlich.

100%ige Sicherheit gibt es nicht, wie auch Bundesinnenminister Schäuble sagt. Wir dürfen aber auch nicht versuchen, möglichst totale Sicherheit zu erreichen, weil die Aufrüstung der Staatsmacht auf Kosten der Freiheitsrechte unserer Gesellschaft weit mehr schadet als sie jemals nützen kann.

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Forsa-Meinungsumfrage zur Sicherheitspolitik [3. Update]

Im Auftrag des Stern hat das Forschungsinstitut Forsa eine repräsentative Umfrage über die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zu Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Gefragt wurde, welche Sicherheitsmaßnahmen die Befragten als unzulässige Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger empfinden.

Für unzulässig halten

  • 18% die Videoüberwachung von Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen
  • 32% eine zentrale Fingerabdruckdatei
  • 35% einen Zugriff auf Daten aus den LKW-Mautkontrolle
  • 44% die Entnahme von Geruchsproben bei Tatverdächtigen
  • 54% eine 6-monatige Speicherung aller Verbindungsdaten
  • 59% eine Online-Durchsuchung von Computern
  • 76% das Öffnen von Briefen.

Die Details:

Datenbasis: 1000 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger am 31. Mai und 1. Juni 2007. Quelle: Forsa-Institut. Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte, Auftraggeber: stern.

Update vom 13.07.2007:

Nach einer forsa-Umfrage für den Nachrichtensender n-tv (9. und 10. Juli 2007; 1001 Befragte) halten knapp zwei Drittel der Bevölkerung (63 Prozent) Schäubles Pläne für weitere Sicherheitsmaßnahmen für zu weit gehend – zum Beispiel das Verbot von Handy- und Internet für mutmaßliche Terroristen oder sogar die gezielte Tötung von Terroristen. Interessanterweise halten SPD-Wähler Schäubles Sicherheitspolitik für besser als CDU-Wähler. Das Verhältnis von Sicherheit und Bürgerrechten beurteilen 46 Prozent der Bundesbürger als gerade richtig. 25 Prozent hingegen sind der Ansicht, die Bürgerrechte seien bereits zu sehr eingeschränkt und genau so viele meinen, die Sicherheit in Deutschland komme immer noch zu kurz.

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2. Update vom 18.07.2007:

Nach den höchst umstrittenen Vorschlägen von Wolfgang Schäuble zur Inneren Sicherheit bewerten die Deutschen die Arbeit des Innenministers gerade noch als „befriedigend“. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) glauben, Schäuble schaffe einen Überwachungsstaat. Gleichzeitig halten ihn ebenso viele (55 Prozent) für kompetent. Zwar halten ihn 71 Prozent der Bürger für fleißig. Doch bei anderen persönlichen Eigenschaften bekommt der CDU-Politiker schlechte Werte: Nicht einmal jeder Zweite hält ihn für ehrlich (40 Prozent) oder besonnen (38 Prozent). Sympathisch finden ihn nur 30 Prozent, und lediglich 17 Prozent sagen, er sei ein moderner Politiker.

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3. Update vom 19.07.2007:

Vor dem Hintergrund eines geringen Bedrohungsgefühls – nur 16 Prozent befürchten Terroranschläge in Deutschland – glaubt eine knappe Mehrheit (54 Prozent), die bestehenden Gesetze würden für den Schutz der Bevölkerung ausreichen. 44 Prozent halten hingegen weitergehende Befugnisse der Sicherheitsbehörden für erforderlich. Weil die Mehrheit der Bevölkerung keine unmittelbare Bedrohung verspürt, wird die Initiative Schäubles zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze offensichtlich als unangemessen wahrgenommen: Statt 54 Prozent sind nur noch 41 Prozent mit dem Wirken des Innenministers einverstanden – der schlechteste Wert in seiner aktuellen Amtszeit.

Grafik 5

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Grünes Grundsatzpapier zum Datenschutz in der Informationsgesellschaft beschlossen

Auf der Grundlage eines Entwurfs der Abgeordneten Silke Stokar hat die Bundestagsfraktion der Grünen am 22. Mai eine überarbeitete Fassung des Papiers „Datenschutz als Fundament der Informationsgesellschaft“ beschlossen und veröffentlicht.

Filtert man das beständige ungerechtfertigte Lob für die rot-grüne Regierungspolitik aus, dann findet man in dem Papier wichtige, konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, darunter:

  • Datenspeicherung durch nicht-öffentliche Stellen nur mit Einwilligung („opt in“). Derzeit gibt es in vielen Bereichen nur eine Widerspruchslösung (Werbung, Nutzungsprofile).
  • Kopplungsverbot: Vertragsabschlüsse dürfen nicht von der Weiterverarbeitung von nicht für die Vertragserfüllung notwendigen Daten abhängig gemacht werden.
  • Informationspflicht und Schadensersatzpflicht nicht-öffentlicher Stellen bei Datenpannen (warum eigentlich nicht auch bei öffentlichen Stellen?)

Hier das vollständige Inhaltsverzeichnis:

I. Informationelles Selbstbestimmungsrecht stärken

  1. Volkszählungsurteil auch in der digitalen Informationsgesellschaft aktuell
  2. Das Leitbild grüner Datenschutz-Politik
  3. Mit neuen Bündnissen gegen die große „Anti-Datenschutz-Koalition“

II. Für einen modernen Datenschutz

  1. Datenschutz ins Grundgesetz
  2. Ein modernes „Bundesdatenschutzgesetzbuch“ schaffen
  3. Behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte stärken

III. Transparenz sicherstellen – Selbstbestimmung stärken

  1. Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher
  2. Verantwortungsvoller Umgang mit neuen Informationstechniken
  3. Datenschutz-Gütesiegel einführen
  4. Für eine bürgerrechtsfreundliche Anwendung der RFID-Technik („Radio Frequency Identification“)
  5. Scoring darf nicht zu digitaler Diskriminierung führen
  6. Informationspflichten nicht-öffentlicher Stellen bei Datenpannen einführen

IV. Sicherheit von Gesundheits- und ALG II-Daten gewährleisten

V. Schutz genetischer Informationen wahren

VI. Forschungsgeheimnis gesetzlich regeln

VII. Zugriffe auf Konten und Steuerdaten klar begrenzen

VIII. Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg bringen

IX. Datenschutz setzt der Sicherheitspolitik Grenzen

  1. Qualität geht vor Quantität – gegen die Datensammelwut
  2. Gegen die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung
  3. Abhören muss begrenzt werden
  4. Fingerabdrücke gehören nicht in Personalausweise
  5. Der Staat ist kein Hacker
  6. Internet keine Spielwiese der Sicherheitsbehörden
  7. Videoüberwachung zielgerichtet einsetzen
  8. Einwohnermeldeämter: keine Zapfsäulen für Sicherheitsbehörden
  9. Volkszählung 2010/2011

X. Datenschutz europäisch und international gewährleisten

XI. Datenschutz im Deutschen Bundestag

Was noch fehlt, findet sich etwa hier und im Wiki. Sinnvoll erscheint auch der bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports gemachte Vorschlag, einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Entschädigung bei staatlichen Grundrechtsverletzungen einzuführen.

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Details der geplanten Vorratsdatenspeicherung [Update]

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung enthält die folgenden Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf aus dem letzten Jahr:

1. Einziger Lichtblick: Das völlig aussichtslose Unterfangen, anonyme E-Mail-Konten zu verbieten, ist nicht mehr vorgesehen (§ 111 TKG-E).

Dafür ist der Speicherumfang bei der E-Mail-Nutzung ausgeweitet worden (§ 111 TKG-E). Gespeichert werden sollen nicht nur die Emailadressen von Absendern und Empfängern wie in der Richtlinie vorgesehen. Gespeichert werden soll jetzt auch (über die Richtlinie hinaus)

a) die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Versenden einer E-Mail,
b) die IP-Adresse des Absenders bei jedem Empfangen einer E-Mail,
c) die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Zugriff auf das Postfach.

Die EG-Richtlinie schreibt nur vor, dass der Internet-Zugangsprovider speichern muss, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet unterwegs war. Der deutsche Entwurf will jetzt außerdem, dass E-Mail-Anbieter bei jedem Zugriff die IP-Adresse des Nutzers sechs Monate auf Vorrat speichern, aber auch die IP-Adressen der Absender von E-Mails.

Wenn man E-Mails über einen ausländischen Freemail-Dienst versendet, der keine Vorratsspeicherung vornimmt, dann speichert der deutsche Anbieter des Empfängers der E-Mail dennoch die IP-Adresse des Absenders auf Vorrat. Es nützt also nichts, einen anonymen ausländischen Anbieter zu nutzen. Man muss außerdem noch einen Anonymisierungsdienst nutzen, der aber wiederum in Deutschland nicht mehr angeboten werden darf.

2. E-Mail-Anbieter müssen vorhandene Bestandsdaten ihrer Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) künftig im Wege des automatisierten Abrufverfahrens (§ 112 TKG) einer Vielzahl von Behörden zum Online-Abruf bereit stellen. Für kleinere, unentgeltliche Anbieter werden die damit verbundenen Kosten sicherlich das Aus bedeuten, zumal sie auch die Verkehrsdaten ihrer Nutzer speichern müssen. Die Ausnahmen der TKÜV für kleine Unternehmen gelten für die Vorratsspeicherungspflichten nicht.

3. Anonymisierungsdienste sollen weiterhin zur Vorratsspeicherung verpflichtet werden.

Jeder in Deutschland sitzende Anbieter eines Tor-Knotens wird unter Bußgeldbewehrung verpflichtet sein, zu protokollieren, wann er welche IP-Adresse durch welche andere IP-Adresse ersetzt hat. Der Wortlaut des Gesetzentwurfs:

(6) Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.

Diese Bestimmung erfasst auch sogenannte Remailer und Proxys.

Da die meisten Betreiber kostenloser Anonymisierungsdienste eine Vorratsprotokollierung nicht leisten können, wird diese Bestimmung das weitgehende Aus für Dienste wie Tor in Deutschland bedeuten.

4. Eine Identifizierungspflicht für Telekommunikationsnutzer soll nicht mehr nur für die Vergabe von Rufnummern gelten, sondern für die Vergabe sämtlicher „Anschlusskennungen“ außer E-Mail (§ 111 TKG-E). Als Beispiel „sonstiger Anschlusskennungen“ nennt die Begründung DSL-Anschlüsse, aber es könnten jegliche IP-Adressen erfasst sein.

5. Die Verwendung vorratsgespeicherter Verkehrsdaten soll nicht mehr nur zur Strafverfolgung, sondern jetzt auch „zur Abwehr von erheblichen Gefahren“ und „zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ aller Geheimdienste erlaubt werden (§ 113b TKG-E).

Das ist durchaus ein qualitativer Sprung. Durch die Aufnahme von Gefahrenabwehr und Geheimdiensten erweitert sich der Kreis der zugriffsberechtigten Behörden substanziell. Eine „erhebliche Gefahr“ kann die Polizei schon annehmen, wenn Hinweise für die Vorbereitung einer Straftat vorliegen, die nicht gerade im Bagatellbereich liegt. Und bei den Geheimdiensten ist eine richterliche Anordnung nicht Voraussetzung eines Datenzugriffs. Ausnahmen für Zeugnisverweigerungsberechtigte (z.B. Verteidiger, Ärzte, Journalisten) gelten hier nicht. Dass die Geheimdienste demokratische Abgeordnete beobachten und Journalisten bespitzelt haben, ist bekannt.

Auch die Musik- und Filmindustrie wird Internetnutzer künftig identifizieren können. Denn die Zugriffsbeschränkung für Vorratsdaten in § 113b TKG-E gilt nicht für Identifikationsdaten („Bestandsdaten“), sondern nur für Verbindungsdaten. Identifikationsdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum des Nutzers einer Rufnummer oder IP-Adresse) sind mindestens 1 Jahr lang auf Vorrat zu speichern, können ohne richterliche Anordnung abgefragt werden, und das schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Falschparken usw.).

Auch die Film- und Musikindustrie und andere „Rechteinhaber“ sollen Auskunft über die Identität der Kommunizierenden verlangen dürfen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können. Wenn die Bundesjustizministerin sagt, ein Zugriff der Wirtschaft sei ausgeschlossen, ist das hochgradig irreführend: Ausgeschlossen ist nämlich nur die direkte Abfrage von Verbindungsdaten. Wenn Logistep etc. die IP-Adresse des Nutzers aber schon haben, brauchen sie nur noch dessen Namen und Anschrift. Und diese Abfrage soll die Wirtschaft sehr wohl direkt über den Provider vornehmen dürfen („Gesetz zur Verbesserung
der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“). Bisher scheitert das daran, dass die Zugangsprovider nicht speichern dürfen, wem welche IP-Adresse zugewiesen war. Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wird das ändern. Immerhin sollen direkte Datenabfragen der Wirtschaft einen richterlichen Beschluss und eine gewerbliche Rechtsverletzung voraussetzen.

Die EU-Richtlinie sieht Zugriffsrechte übrigens nur zur Verfolgung „schwerer Straftaten“ vor.

6. Die Speicherpflichten sollen ab dem 1.1.08 gelten, und zwar auch für Internetdienste (E-Mail, Internetzugang, Anonymisierungsdienste). Der nach der Richtlinie mögliche Aufschub für Internetdienste bis zum 15.3.09 soll nicht erfolgen (Artikel 16 des Entwurfs).

Eine Zusammenstellung aller Punkte, in denen der deutsche Gesetzentwurf über die EG-Richtlinie hinaus geht, findet sich hier.

Update vom 03.06.2007:

Dass die Musik- und Filmindustrie Internetnutzer künftig direkt identifizieren kann, muss ich berichtigen.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (§ 113b TKG-E) heißt es:

Der nach § 113a Verpflichtete darf die allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a gespeicherten Daten

  1. zur Verfolgung von Straftaten,
  2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
  3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes

an die zuständigen Stellen auf deren Verlangen übermitteln, soweit dies in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 113a vorgesehen und die Übermittlung im Einzelfall angeordnet ist; für andere Zwecke darf er die Daten nicht verwenden. § 113 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.

Wenn der Anbieter die gespeicherten IP-Adressen für andere als die genannten Zwecke „nicht verwenden“ darf, dann dürfte das ihre Verwendung zur Erteilung von Auskünften über Filesharer an private Rechteinhaber ausschließen. Volle Entwarnung kann allerdings aus den folgenden Gründen nicht gegeben werden:

  • Die Nutzungsbeschränkung gilt nur für Daten, die „allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a“ gespeichert sind. Derzeit speichern die Zugangsprovider IP-Adressen unter Berufung auf § 100 TKG. Mit diesem Argument könnten sie künftig Auskünfte über Filesharer erteilen.
  • Der Bundesrat fordert schon jetzt, die Beschränkung zu streichen. Es ist zu befürchten, dass sich die Film- und Musiklobby im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchsetzen wird.
  • In jedem Fall werden die Vorratsdaten zur Identifizierung von Filesharern durch die Staatsanwaltschaft genutzt werden, weil eine „mittels Telekommunikation begangene Straftat“ (§ 100g StPO) vorliegt. Eine Auskunftsanforderung der Staatsanwaltschaft setzt weder eine richterliche Anordnung (§ 113 TKG) noch ein gewerbsmäßiges Handeln des Betroffenen voraus. Der Rechteinhaber erhält bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht und kann so den Nutzer identifizieren.

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