Archiv des Monats August 2007

Schäuble bereitet Bruch mit dem Rechtsstaat vor

Das Deutschlandradio hat eine Zusammenstellung von über 50 Text- und Wortbeiträgen veröffentlicht, die sich mit dem Konflikt von Terrorbekämpfung und Freiheitsstaat auseinandersetzen.

Unter den vielen lesens- und hörenswerten Beiträgen soll das Interview mit dem FDP-Innenpolitiker Max Stadler, der früher als Staatsanwalt und Richter tätig war, hier vorgestellt werden:

  • „Die Methode von Schäuble, dass er behauptet, er sei missverstanden worden, er habe ja nur Fragen aufgeworfen, darf man ihm nicht durchgehen lassen. Er hat nämlich Fragen aufgeworfen, die sonst niemand gestellt hat, nämlich etwa, ob es zulässig sei, gezielt bestimmte Personen zu töten. Und er hat gemeint, dazu bräuchte man klare rechtliche Regelungen. Die gibt es. Das ist verboten - außer bei Notwehr und Nothilfe. […] Ein Verfassungsminister hätte von Haus aus, wenn er denn solche Fragen aufwirft, ganz klar sagen müssen: Das ist in einem Rechtsstaat nicht möglich, das ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar.“
  • „Ich habe die Befürchtung, dass es Wolfgang Schäuble um nicht mehr und nicht weniger geht, als die Bundesrepublik Deutschland bei der Terrorismusabwehr auf das amerikanische Denken einzuschwören. Die Amerikaner haben ja eine andere Art der Terrorismusabwehr, sie haben ja eine dritte Kategorie geschaffen der sogenannten feindlichen Kombattanten. Dafür gilt weder das normale Strafrecht, noch gilt das Kriegsrecht, sondern, wie wir in Guantánamo sehen können, sind diese Personen rechtlos gestellt. […] Die Amerikaner sagen, unsere Methode, die amerikanische, schützt Menschenleben. Wir sagen, wir brauchen diese Methode nicht, es muss auch so gelingen, dass wir uns schützen. Und all die Vorschläge, die Herr Schäuble in den letzten Wochen ja staccatomäßig, wie der Bundespräsident sagt, unentwegt präsentiert hat, haben eines gemeinsam, nämlich einen Bruch mit der liberalen, rechtsstaatlichen Tradition unseres Denkens vorzubereiten. […] Herr Schäuble sagt, da, wo das Grundgesetz nicht passt, muss man es eben ändern.“

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Neue Zahlen zur Überwachung von Telefon- und Internetnutzern [3. Ergänzung]

In den letzten Tagen sind neue Zahlen über das Ausmaß der Überwachung von Telefon- und Internetnutzern bekannt geworden.

Bisher wusste man nur über die inhaltliche Überwachung der Telekommunikation Bescheid. Im Jahr 2005 ist in 4.925 Strafverfahren Telekommunikation überwacht worden. Da es 1997 nur 2.384 Verfahren waren, ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von fast 10% (9,5%). Damit kommt es durchschnittlich alle sieben Jahre zu einer Verdoppelung der Verfahren, in denen Telekommunikationsüberwachung eingesetzt wird. Da die gesamte Zahl der Strafverfahren nicht steigt, kann der Anstieg nur darauf beruhen, dass immer öfter auf dieses bequeme Mittel zurückgegriffen wird.

Amerikanischen Zahlen zufolge sind von einer Überwachungsmaßnahme durchschnittlich 130 Personen betroffen (vor allem Gesprächspartner). Folglich wären in Deutschland Jahr für Jahr 640.000 Personen von einer Überwachung ihrer Telekommunikation betroffen.

Das Bayerische Landeskriminalamt teilt nun erstmals Zahlen auch für die Abfrage von Verkehrsdaten zu Strafverfolgungszwecken mit. Verkehrsdaten gegen darüber Aufschluss, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. In der Stellungnahme heißt es: „Alleine in Bayern fallen jährlich mehr als 40.000 Beschlüsse/Vorgänge zur Erhebung von Verkehrsdaten an, eine Steigerung der Anzahl ist zu erwarten“.

Aus der Abhörstatistik ist bekannt, dass 18% der deutschen Überwachungsmaßnahmen in Bayern stattfinden. Von der bayerischen Zahl für die Verkehrsdatenabfrage kann man folglich auf etwa 220.000 jährliche Abfragen von Verkehrsdaten bundesweit schließen. Verkehrsdaten würden dementsprechend 40mal so oft abgefragt wie eine Inhaltsüberwachung stattfindet. Wenn auch hier durchschnittlich 130 Gesprächspartner mit betroffen sind, wird jährlich das Kommunikationsverhalten von 28 Mio. Deutschen offen gelegt.

In wie vielen Fällen solche Datenabfragen zum Erfolg führen, ist unbekannt. Für die inhaltliche Überwachung der Telekommunikation hat eine Studie des Max-Planck-Instituts ergeben, dass nur 17% der Überwachungsmaßnahmen die erhofften Erkenntnisse erbringen (zitiert hier auf S. 24).

Gleichzeitig hat die Telekom einige Zahlen offen gelegt. Verbindungsdaten aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG wurden 2006 in 26.000 Fällen angefordert. Nur in 20% der Fälle wollten die Behörden wissen, wen der Beschuldigte angerufen hat. In 80% der Fälle ging es darum, welche Personen den Beschuldigten angerufen haben (sogenannte Zielwahlsuche). Falls die Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt, rechnet die Telekom mit einer Vervielfachung der Anfragen. In 16% der Abfragen von Verkehrsdaten wurde wegen Betrugs ermittelt, in 14% der Fälle wegen Drogenhandels, in 12% wegen Tötungsdelikten und nur in 0,42 % wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Auch die Personalien von Internetnutzern („Bestandsdaten“) werden immer häufiger abgefragt, und zwar ausgehend von der IP-Adresse des Nutzers. Im letzten Jahr legte die Telekom die Bestandsdaten von 94.000 Nutzern offen. Möglich ist das nur, weil die T-Com illegal auf Vorrat speichert, wer welche IP-Adresse genutzt hat (siehe Musterklage). Für dieses Jahr rechnet die Telekom wegen der Massenanzeigen der Unterhaltungsindustrie gar mit 210.000 Auskünften.

Wenn die Staatsanwaltschaft wegen Straftaten im Internet ermittelt, dann geht es in den weitaus meisten Fällen um Betrug (79,5%), also um minder schwere Delikte, die nur das Vermögen schädigen und sich im Regelfall mit der erforderlichen Sorgfalt vermeiden lassen. Wegen Urheberrechtsverletzungen wird in 8,8 % der Fälle ermittelt, wegen der Verbreitung pornografischer Darstellungen nur in 4,8 % der Fälle.

Auch die Abfrage der Identität von Internetnutzern erfolgt in über 50% der Fälle zur Ermittlung von Betrugsdelikten. Um die Verbreitung pornographischer Darstellungen geht es nur in 3% der Fälle, um sexuellen Missbrauch nur in 1% der Fälle. Der Erfolg solcher Abfragen ist unbekannt.

Eigene Bewertung

Es wird deutlich, bei welchen „mittels Telekommunikation begangenen Straftaten“ die geplante Vorratsspeicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten hauptsächlich genutzt würde: Zur Verfolgung von eBay-Betrügereien und von Tauschbörsennutzern. Soviel zum Thema „Terrorismus und Delikte der organisierten Kriminalität“, mit denen die Maßnahme begründet wird.

1. Ergänzung vom 31.08.2007:

Hochrechnungen korrigiert.

2. Ergänzung vom 10.03.2008:

Bayern legt neue Zahlen vor:

Über die zentrale bayernweite Leitstelle Verkehrsdaten des Sachgebietes 643 des BLKA wurden im Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2007 gesamt abgearbeitet:

5.222 [richterliche Beschlüsse] (Vorjahr 3.152)

Die Anzahl der Beschlüsse führten zu:

  • 16.030 Anfragen [an Telekommunikationsdienstleister] (10.361)
  • 60.359 Antworten [von Telekommunikationsdienstleistern] (29.596)
  • 11.358 Rechnungen (6.378)

mit einer Gesamtsumme von 438.184 €

Auf dieser Grundlage lässt sich die frühere Auskunft, in Bayern fielen „40.000 Beschlüsse/Vorgänge zur Erhebung von Verkehrsdaten“ jährlich an, nicht nachvollziehen.

Das Max-Planck-Institut schätzt die Zahl der bundesweiten Beschlüsse über die Abfrage von Verkehrsdaten zu Strafverfolgungszwecken auf 40.000 Beschlüsse im Jahr 2005. Legt man die bayrische Steigerungsrate von 60% in nur einem Jahr (2006: 3.152 Beschlüsse, 2007: 5.222 Beschlüsse) zugrunde, werden 2008 bereits 163.840 Beschlüsse die Offenlegung der näheren Umstände der Telekommunikation fordern.

3. Ergänzung vom 01.01.2009:

Die Bundesregierung musste auf Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erstmals eine Erhebung der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten zur Strafverfolgung vornehmen. In einem Zeitraum von drei Monaten ergingen danach 4.356 Anordnungen in 2.186 Strafverfahren. Auf ein Jahr hochgerechnet würde es sich um jährlich 17.424 Anordnungen in 8.744 Strafverfahren handeln.

Diese Zahlen sind seltsam gering. Für Bayern ergäben sich auf 12 Monate hochgerechnet nur 2.916 Beschlüsse, obwohl Bayern für 2007 von 5.222 Beschlüssen berichtete. Dies entspräche einem Rückgang um 45% in 2008, der nicht nachvollziehbar ist. Möglicherweise lassen sich die geringen Zahlen auf den Erhebungszeitraum zurückführen, der in die Feriensaison fällt (01.05.2008-31.07.2008).

Das Bundesverfassungsgericht hat eine zweite Statistik für den Zeitraum 01.08.2008-01.02.2009 angeordnet, deren Ergebnisse mit Spannung erwartet werden dürfen.

4. Ergänzung vom 07.11.2009:

Es gibt weitere Statistiken über die Herausgabe anlasslos sowie betrieblich gespeicherter Verbindungs- und Standortdaten. Danach wurden im Jahr 2008 in 8.316 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Verbindungsdaten angefordert – 55% häufiger als Maßnahmen zur Überwachung von Telekommunikationsinhalten (5.348 Verfahren). Die Zahl der Verfahren, in denen überwacht wurde, hat gegenüber dem Vorjahr um 11% zugenommen.

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Auskunft an Unterhaltungsindustrie

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24.01.2007 sieht vor, dass Zugangsprovider an Inhaber von Patent-, Urheber- und anderen Rechten Auskunft über Nutzerdaten erteilen müssen, wenn dies zur Verfolgung von Rechtsverletzungen erforderlich ist. Der Bundestag wird im April 2008 über den Entwurf entscheiden.

Stellungnahme

Aus Sicht der Nutzer ist dazu folgendes anzumerken:

1. Fehlende Beschränkung auf gerichtliche Verfahren

Die umzusetzende Richtlinie schreibt einen Auskunftsanspruch gegen Unbeteiligte (z.B. Internetprovider) ausdrücklich nur im Rahmen gerichtlicher Verfahren und auf gerichtliche Anordnung vor. Das Justizministerium will auf diese Einschränkungen aber verzichten und jede „offensichtliche Rechtsverletzung“ genügen lassen. Zur Begründung heißt es, „dass Rechtsinhaber durchaus ein berechtigtes Interesse auf Auskunft haben können, um den Verletzer überhaupt erst ermitteln zu können.“ Rechtsinhaber sollen also einen allgemeinen Auskunftsanspruch zum Aufspüren von „Rechtsverletzern“ bekommen.

Das geht zu weit. Mit guten Gründen haben sowohl das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (Urteil vom 25.1.200511 U 51/04, GRUR-RR 2005, 147) wie auch das Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 28.4.20055 U 156/04, GRUR-RR 2005, 209) die Auskunftspflicht von Internet-Zugangsvermittlern verneint. Allenfalls, wenn schon ein gerichtliches Verfahren gegen den Verletzer anhängig ist, ist ein Auskunftanspruch angemessen. So regelt es auch die Richtlinie. Ein allgemeiner Auskunftanspruch geht zu weit und würde dazu führen, dass Verbraucher mit Abmahnungen und Prozessen überzogen werden, wenn sie – selbst unabsichtlich – eine „offensichtliche Rechtsverletzung“ begehen.

Aus dem Entwurf muss daher die Passage „In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder“ gestrichen werden, so dass nur „in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat“ verbleibt (§§ 140b Patentgesetz-E, 24b Gebrauchsmustergesetz-E, 19 MarkenG-E, 101 UrhG-E, 46 Geschmacksmustergesetz-E, 37b Sortenschutzgesetz-E).

2. Fehlende Beschränkung auf Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß

In der Entwurfsbegründung heißt es: „Auch der in Absatz 2 geregelte Auskunftsanspruch gegenüber Dritten setzt voraus, dass die Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr erfolgt ist. Damit wird auch hier dem Erwägungsgrund 14 der Richtlinie Rechnung getragen, wonach ein Auskunftsanspruch auf jeden Fall dann vorgesehen werden muss, wenn die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorgenommen worden ist.“ (Seite 49).

Die Beschränkung der Richtlinie auf Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß ist richtig und notwendig, um den erheblichen Grundrechtseingriff zugunsten privater Vermögensinteressen zu rechtfertigen. Man sucht sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung aber vergeblich. Der vorgeschlagene Gesetzestext lässt jegliche Einschränkung vermissen, so dass auch private “Rechtsverletzer”, selbst wenn sie gelegentlich und unabsichtlich handeln, mit Hilfe des Auskunftsanspruchs “aufgespürt” werden dürften. Auch dies würde dazu führen, dass Verbraucher massenhaft mit Abmahnungen und Prozessen überzogen werden.

Der Gesetzestext reflektiert nicht einmal die Absicht der Bundesregierung, dass nur Rechtsverletzungen „im geschäftlichen Verkehr“ Anlass zu einer Auskunft geben sollen; diese Einschränkung findet man im Gesetzestext nicht. Darüber hinaus ist die Beschränkung auf den geschäftlichen Verkehr unzureichend. Ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ ist nach der Rechtsprechung bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten gegeben, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszweckes dienen. Eine Gewinnerzielung ist nicht erforderlich, nicht einmal ein Handeln gegen Entgelt.

Damit geht der Begriff erheblich weiter als die Voraussetzung einer „Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß“. Diese fordert erstens ein gewerbsmäßiges Handeln und zweitens, dass auch die jeweilige Rechtsverletzung für sich genommen ein gewerbsmäßiges Ausmaß erreicht. Diese Einschränkung ist gerade vor dem Hintergrund unverzichtbar, dass der Auskunftsanspruch bereits im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens eingeräumt werden soll.

Verwendet ein Schüler beispielsweise urheberrechtswidrig eine geschützte Hintergrundgrafik auf seiner Homepage, weil er sich über die Rechtslage nicht im klaren ist, so liegt ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ bereits dann vor, wenn der Schüler auf seiner Homepage beispielsweise Werbebanner einblenden lässt oder Hilfe beim Rasenmähen anbietet. Eine „Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß“ liegt dagegen sicherlich nicht vor.

Im Gesetzestext muss daher festgelegt werden, dass ein Auskunftsanspruch nur zur Ermittlung von Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß besteht. Die Passage “in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat” muss daher richtig lauten: “in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer wegen einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung Klage erhoben hat”. (§§ 140b Patentgesetz-E, 24b Gebrauchsmustergesetz-E, 19 MarkenG-E, 101 UrhG-E, 46 Geschmacksmustergesetz-E, 37b Sortenschutzgesetz-E).

Links

Gesetzentwurf:

Materialien zum aktuellen Gesetzentwurf:

Weitere Materialien zum Thema Auskunftsanspruch gegen Provider:

Ergänzung vom 01.04.2008:

Laut Heise-Meldung vom 01.04.2008 soll der Auskunftsanspruch nur noch bei Rechtsverletzungen „in gewerblichem Ausmaß“ bestehen.

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Wir brauchen keine Schafe, um unsere Grundrechte zu schützen

Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation ACLU schaltet Anzeigen, um ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck zu bringen, dass die Demokraten den Abhörplänen Bushs zugestimmt haben.

Quelle

Auf die deutschen Verhältnisse übertragen würde die Anzeige so lauten:

Quelle

Wenn die SPD-Führung Schäubles Plänen zum Ausspionieren der Bürger zustimmt, ist das schleeeeeeeeeecht.

Als die Deutschen 2005 einen neuen Bundestag wählten, hofften wir, dass die Fraktionsführer den Plänen des Innenministers gegenhalten würden, dass sie für die Zurückgewinnung der Freiheiten kämpfen würden, die wir in den vergangenen Jahren unter Otto Schily verloren hatten. Stattdessen knicken Sebastian Edathy und Dieter Wiefelspütz vor neuen Angriffen Schäubles auf unsere Grundrechte ein. Sie haben eine gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden und einen Online-Zugriff auf die Ausweisdaten aller Deutschen ermöglicht. Sie wollen Online-Durchsuchungen und der Vorratsspeicherung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung zustimmen. Diese Gesetze geben der Polizei und den Geheimdiensten unglaublicherweise noch weitere Befugnisse, die Menschen in Deutschland ohne nennenswerte richterliche oder parlamentarische Kontrolle auszuspionieren. Wir brauchen keine Schafe, um unsere Grundrechte zu schützen. Wir brauchen Löwen.

Es wird Zeit, dass der Bundestag aufhört, zu folgen, und anfängt, zu führen.

Unsere Freiheitsrechte stehen auf dem Spiel.

Quelle

Für weitere Informationen besuchen Sie
www.freiheit-statt-angst.de

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Über den Sinn und Unsinn von Videoüberwachung

Aus einer E-Mail an eine Bundestagsabgeordnete:

Es freut mich, dass Sie unsere Demonstration und den Aufruf dazu unterstützen, wenngleich unsere Forderung betreffend des Stopps der Videoüberwachung tatsächlich wörtlich gemeint ist. Auch meine ich, dass nicht der Abbau von Überwachungskameras den Nachweis ihrer Wirkungslosigkeit voraussetzt, sondern der Aufbau und die Beibehaltung von Videoüberwachung den Nachweis ihrer Wirksamkeit (der nicht geführt ist). Wie das Bundesverfassungsgericht neulich deutlich gemacht hat, ist eine Videoüberwachung und -aufzeichnung ein schwerer Grundrechtseingriff, weil er permanent und anlassunabhängig stattfindet, zu über 99% vollkommen unschuldige Menschen erfasst und deren Recht auf unbefangenes Verhalten in der Öffentlichkeit beeinträchtigt. Bei Videokameras mit hoher Auflösung, Zoom usw. ist der Grundrechtseingriff noch tiefer, weil dann beispielsweise Handydisplays oder andere Texte mitgelesen werden können.

In der Zielsetzung stimme ich Ihnen zu, dass Konzepte zur angstfreien Benutzung öffentlicher Räume angeboten werden müssen. Das Problem scheint mir hier aber eher die Angst zu sein und weniger die Kriminalität. Jedenfalls ist Videoüberwachung weder zur Kriminalitätsreduktion nennenswert geeignet (auch nicht im Wege der nachträglichen Aufklärung von Straftaten), noch – auf Dauer – zur Angstreduktion, wie die englische Studie zeigt.

Es ist daher wichtig, alternative Konzepte zu entwickeln. In sachlicher Hinsicht kommt beispielsweise in Frage, für eine bessere Beleuchtung und Übersichtlichkeit zu sorgen, für Sauberkeit und regelmäßige Müllbeseitigung, für regelmäßige Wachgänge und z.B. für Sicherheitsbegleiter in dem vordersten U-Bahn-Wagen, wie es u.a. in Frankfurt am Main abends praktiziert wird.

Der größte Teil des Problems scheint mir aber in der Kriminalitätsfurcht zu liegen, die – wie zahllose wissenschaftliche Untersuchungen zeigen – vom tatsächlichen persönlichen Risiko unabhängig und weit übersteigert ist. Hier ist vor allem ein Konzept zur öffentlichen Aufklärung wichtig, siehe die Ideen [hier]. Gerade Frauen und ältere Menschen sind ja am seltensten von Kriminalität betroffen; der weitaus größte Teil von Kriminalität spielt sich unter jungen Männern ab.

Übrigens gibt es die Idee, dass Bürgerrechtsorganisationen, Bürgerrechtsparteien, Opferschutzgruppen und Kriminologen gemeinsam einen Kongress zum Thema „Mehr Sicherheit, weniger Überwachung“ veranstalten könnten, um Konzepte zu diskutieren, wie anders als durch technische Überwachung mehr Sicherheit geschaffen werden könnte (z.B. durch gezielte Kriminalpräventionsprojekte). Das Ergebnis könnte Grundlage einer alternativen Sicherheitspolitik sein. Vielleicht sind Sie an dieser Idee interessiert.

Mit freundlichem Gruß

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Datensparsam Fliegen

Heise weist darauf hin, dass Fluglinien die Daten ihrer Flugpassagiere in zentralen Buchungssystemen speichern, die sich mit einer Ausnahme alle in den USA befinden. Folglich haben die US-amerikanischen Dienste Zugriff auf die Daten und können diese in ihre eigenen Systeme einspeisen, und zwar unabhängig von dem Fluggastdaten-Übereinkommen. Während dieses Übereinkommen nur Flüge in die USA betrifft, sind in den Reservierungssystemen sämtliche Flüge weltweit gespeichert, auch innereuropäische Flüge.

Das einzige Buchungssystem, das in Europa liegt und das die Daten europäischer Kunden nicht in den USA speichert, ist Amadeus. Dem sicherheitsbewussten Reisenden, der nicht in die ewigen Inkriminierungsdatenpools der USA geraten will, sei daher empfohlen, nur Fluglinien zu buchen, die das Buchungssystem Amadeus nutzen. Dies sind:

  • Air France
  • BMI
  • British Airways
  • Egypt Air
  • Etihad Airways
  • Finnair
  • Iberia
  • Icelandair
  • LAN Airlines
  • LOT Polish Airlines
  • Lufthansa
  • Qantas
  • Qatar Airways
  • SAS Scandinavian Airlines System
  • Spanair
  • South African Airways
  • TACA Airlines
  • Thai Airways International
  • United Airlines Signed

Amadeus‘ Rechenzentrum liegt in Erding in Deutschland.

Weitere Informationen:

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Ixquick: Datensparsame und gute Google-Alternative [8. Ergänzung]

Die in den Niederlanden basierte deutschsprachige Metasuchmaschine Ixquick löscht personenbezogene Daten ihrer Nutzer – insbesondere die IP-Adresse – nach 48 Stunden. Im Vergleich zur 1,5-jährigen Datenspeicherung durch Google und der wohl unbegrenzten Speicherung durch andere Suchmaschinen ist das ein großer Fortschritt, zumal Ixquick in Europa speichert und nicht in den USA. Was in den USA mit Suchdaten passieren kann, zeigt der AOL-Skandal. Von den NSA-, DHS-, CIA- und FBI-Schnüffelpraktiken erfährt man erst gar nicht, aber die Fluggast- und SWIFT-Datensammlungen lassen die Dimension der Auswertung auch von Suchmaschinendaten erahnen.

Kennen muss man die Funktionsweise der Metasuchmaschine: Aus 12 großen Suchmaschinen (z.B. Google, Altavista, OpenDirectory, Wikipedia, Yahoo) wertet Ixquick jeweils die erste Ergebnisseite aus, also nur die besten 10 Treffer jeder Suchmaschine. Diese Ergebnisse präsentiert Ixquick dann in sortierter Form. Man findet so die relevantesten Ergebnisse. Für ausführliche Suchen muss man aber weiterhin die einzelnen Suchmaschinen nutzen, weil meistens nach 20-50 Treffern Schluss ist und Ixquick ein „Weiterblättern“ nicht anbietet. Dafür versteht Ixquick Operatoren wie „AND“, „OR“ und die Phrasensuche (Anführungszeichen) und übersetzt sie in das Format der jeweiligen Suchmaschine.

Der Schutz vor unbegrenzter Schnüffelei und Datenspeicherung in den USA ist es mir wert, diese Suchmaschine standardmäßig zu nutzen, zumal sie gute Ergebnisse liefert. Das Firefox-Plugin, mit dem man Ixquick einfach über das Suchfeld nutzen kann, findet sich hier. Es gibt auch eine Suchleiste.

Anmerkung: Informationen über die Daten, die Ixquick an Google übermittelt, finden sich hier.

1. Ergänzung vom 12.08.2007:

Googlonymous ist ein Portal, über das man die Google-Suchmaschine anonym nutzen können soll. Google kann so nur die IP-Adresse des Portalbetreibers auslesen und protokollieren, nicht aber die des Nutzers. Auf der Homepage heißt es, auch Googlonymous selbst protokolliere nicht, wer wonach gesucht hat. Selbst wenn man dafür keine Garantie hat – sicherer als Google direkt zu benutzen, ist Googlonymous allemal.

Anders als bei Ixquick werden beliebig viele Sucherergebnisse angezeigt. Dagegen werden deutsche Umlaute in den Suchergebnissen bisher nicht korrekt dargestellt.

Anmerkung vom 27.06.2008: Googonymous ist eingestellt worden.

2. Ergänzung vom 24.08.2007:

Auch Scroogle ist ein Portal, über das man die Google-Suchmaschine anonym nutzen können soll. Der Betreiber löscht die IP-Adressen der Besucher angeblich nach 48 Stunden. Leider steht der Server in den USA.

Die Zahl der Treffer, die Scroogle ausgibt, ist auf 100 beschränkt. Umlaute werden korrekt angezeigt. Scroogle kann im Gegensatz zu Googlonymous auch das deutsche Google abfragen. Es werden keine Suchbegriffe in der URL angezeigt. Die verschlüsselte Benutzung (SSL) ist möglich.

3. Ergänzung vom 28.09.2007:

Die deutsche Metasuchmaschine Metager speichert die IP-Adressen ihrer Nutzer nach eigenen Angaben drei Tage lang.

4. Ergänzung vom 26.02.2008:

Metager speichert nun nur noch die ersten drei Bytes der IP-Adresse, außerdem allerdings einen deanonymisierbaren Hashwert (Details).

5. Ergänzung vom 28.02.2008:

Die Personensuchmaschine yasni verzichtet nach eigenen Angaben insgesamt darauf, die IP-Adressen der Nutzer auf ihren eigenen Servern zu speichern. Ob die IP-Adressen auf anderen Servern erfasst werden, wird nicht mitgeteilt.

6. Ergänzung vom 27.06.2008:

Blackboxsearch.com ist ein Proxy für die Google-, Yahoo- und MSN-Websuchen. In einem Satz heißt es: „BLACK BOX SEARCH… no IP, no tracking cookies, no logging – EVER!“ Diese Policy wird jedoch nicht näher erläutert. Auch sucht man vergeblich eine Kontaktadresse. Der Dienst kann also nur eingeschränkt empfohlen werden.

7. Ergänzung vom 14.07.2008:

google.auth-o-mat.com bietet die Original-Google-Suche über einen Proxy an. IP-Adressen werden nur für 48 Stunden gespeichert. Der Zugang ist über SSL verschlüsselt. Der Vorteil liegt darin, dass die Original-Google-Suchmaske genutzt werden kann.

8. Ergänzung vom 05.02.2009:

Die Suchmaschine cuil.com schreibt, dass sie „keine personenbeziehbaren Daten erheben“ und „nicht wissen, wer Suchanfragen abschickt: nicht nach Namen, nicht nach IP-Adresse und nicht nach Cookie“. „Wir erstellen keine Logs über die Suchen unserer Nutzer“.

Auf Nachfrage, ob dies bedeutet, dass Access und Error log deaktiviert sind, antwortete cuil.com nicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in den USA und bietet keinen verschlüsselten SSL-Zugang an.

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BBC-Doku: Die Macht von Alpträumen – Der Aufstieg der Angstpolitik

Eine dreiteilige BBC-Dokumentation aus dem Jahr 2004 mit dem Titel „The Power of Nightmares: The Rise of the Politics of Fear“ kann online betrachtet und heruntergeladen werden. Aus dem einleitenden Text des Regisseurs Adam Curtis:

Früher versprachen Politiker, eine bessere Welt zu schaffen. Sie taten dies auf verschiedene Art und Weise, aber ihre Kraft und Autorität beruhte auf den optimistischen Visionen, die sie ihren Völkern ausmalten. Diese Träume zerplatzten, und heute haben die Menschen den Glauben an Ideologien verloren. Zunehmend werden Politiker nur noch als Manager des öffentlichen Lebens gesehen.

Jetzt aber haben sie eine neue Rolle für sich entdeckt, die ihre Macht und Autorität wieder herstellt: Anstatt Träume zu vermitteln, versprechen Politiker jetzt, uns zu beschützen, vor Alpträumen. Sie sagen, sie würden uns vor schrecklichen Gefahren retten, die wir nicht sehen und verstehen können. Und die größte Gefahr von allen sei der internationale Terrorismus, ein mächtiges und böses Netzwerk von Schläferzellen auf der ganzen Welt – eine Bedrohung, die mit einem Krieg gegen den Terror bekämpft werden müsse.

Ein großer Teil dieser Bedrohung aber ist eine Fantasie, die von Politikern aufgeblasen und verzerrt worden ist. Sie ist eine dunkle Illusion, die sich weltweit unter Regierungen, Sicherheitsbehörden und internationalen Medien verbreitet hat, ohne hinterfragt zu werden.

Dies ist eine Serie von Filmen darüber, wie und warum diese Fantasie geschaffen worden ist und wer davon profitiert. Im Herzen der Geschichte befinden sich zwei Gruppen: Die amerikanischen Neokonservativen und die radikalen Islamisten. Beides waren Idealisten, geboren aus dem Scheitern des liberalen Traums, eine bessere Welt zu schaffen. Beide hatten eine sehr ähnliche Erklärung für die Gründe dieses Scheiterns.

Diese beiden Gruppen haben die Welt verändert, aber keine von beiden Gruppen so, wie sie es beabsichtigt hatte. Zusammen schufen sie die heutige Horrorvision des verborgenen, organisierten Bösen, das die Welt bedroht – eine Fantasie, von der Politiker merkten, dass sie ihre Macht und Autorität in einem desillusionierten Zeitalter wieder herstellte. Und diejenigen mit den dunkelsten Ängsten wurden am mächtigsten.

Diese Serie, die erstaunliche Parallelen zwischen den Ideologien konservativer Bedrohungsrhetoriker und radikaler Islamisten aufzeigt, sei jedem empfohlen, der des Englischen mächtig ist und sich 180 Minuten Zeit nehmen kann.

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Privacy-Lobbyismus für Anfänger

Hanno Zulla, Unternehmer, Blogger und Privacy-Aktivist, hat in einer bewundernswerten Aktion Klinken geputzt und persönlich mit Abgeordneten seines Wahlkreises über IT-Politik und Bürgerrechte gesprochen, also über Themen wie Wahlcomputer, Bundestrojaner, Vorratsdatenspeicherung, Softwarepatente, Killerspiele, Mautdatenerhebung. Vor einigen Tagen hat er ein langes Radiointerview über seine Aktion gegeben, aus dem hier zitiert werden soll.

Notwendigkeit persönlicher Gespräche

Dass Hanno als Aktionsform direkte Gespräche mit Politikern gewählt hat, begründet er damit, dass Online-Aktionen (z.B. Unterschriftenlisten) nichts bewirkten. Auch von E-Mails und schriftlichem Material würden Abgeordnete geradezu „erschlagen“, wie er mitbekommen habe. Die Parlamentarier würden mit den verschiedensten Eingaben „zugeworfen“. „Wenn man das gesehen hat, dann steigt die Achtung vor Politikern“, so der Aktivist.

Ein persönliches Gespräch über die eigenen Sorgen und Erfahrungen ist dagegen ein sehr effektives Mittel der Kommunikation. Hanno weist darauf hin, dass professionelle Interessenvertreter und Lobbyisten täglich nichts anderes tun als Gespräche zu führen. Es gehe einfach darum, immer wieder die eigenen Interessen bei den Parlamentariern in Erinnerung zu rufen. Die eigenen Vertreter im Parlament zu besuchen und mit ihnen über seine Sorgen zu reden, sollte eigentlich normal sein in einer Demokratie, meint Hanno.

Dies sei von den Politikern auch durchaus erwünscht. Es habe ihn überrascht, wie leicht es bei den meisten Politikern gewesen sei, einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Die Abgeordneten hätte sich dann auch immer 30-90 Minuten Zeit für den persönlichen Gesprächstermin genommen. Ein CDU-Politiker sagte ausdrücklich, er vermisse es sehr, dass sich Informatiker in die politische Debatte einbringen und mit Politikern sprechen.

Praktische Tipps für das Gespräch

Hanno nahm ein ganzes Besuchsprogramm in Angriff und besuchte eine Reihe Hamburger Bundestagsabgeordneter. Dazu schrieb er ihnen einfach einen kurzen, freundlichen Brief. Eine modifizierte Fassung seines Anschreibens hat Hanno mir zur Verfügung gestellt:

Sehr geehrte…,

ich bin ein Firmengründer aus Hamburg. (*)

Als Informatiker habe ich einige Bedenken und Anmerkungen rund um die Themen IT-Politik, Datenschutz, Internet-Kriminalität und innere Sicherheit.

Deshalb bitte ich um ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Wann passt es Ihnen? Ich freue mich auf einen Termin. Gerne besuche ich Sie in Berlin, stehe aber auch für ein Telefonat zur Verfügung.

Herzlichen Dank,

Hanno Zulla
…straße …
22… Hamburg
040-…

* P.S.: Mein Unternehmen betreut die Technik einer Reihe prominenter deutscher Websites. Vielleicht kennen Sie oder Ihre Mitarbeiter unsere Arbeit.

Die große Mehrzahl der angesprochenen Politiker meldete sich innerhalb kurzer Zeit und vereinbarte tatsächlich einen Gesprächstermin. Nicht selten hatte man den/die Abgeordnete/n persönlich am Telefon. Sie luden Hanno beispielsweise in die „Bürgersprechstunde“ in ihrem Wahlkreis ein.

Für das Gespräch empfiehlt Hanno in erster Linie, sich gut vorzubereiten. Wenn man falsche Fakten nennt, kann man keinen Politiker überzeugen. (Anmerkung: Materialien finden sich z.B. hier).

An die Gespräche ging Hanno nicht mit der Einstellung heran, „ich erkläre Ihnen jetzt mal, wie das Internet funktioniert.“ Er schilderte den Politikern stattdessen seine Sorgen und sah seine Rolle darin, ihnen Argumente zu liefern, die sie vielleicht gebrauchen können bei ihren nächsten Entscheidungen über Überwachungsgesetze.

Ins Nachdenken kamen Politiker etwa, wenn man ihnen konkrete Missbrauchsfälle nannte. Auch wenn man die Salamitaktik beschreib, mit der beispielsweise bei den Mautdaten oder bei der Kontendatenabfrage sukzessive immer weiter gehenden Grundrechtseingriffe vorgenommen wurden, konnte man Aufmerksamkeit ernten.

Speziell CDU-Politiker reagieren allerdings hauptsächlich auf Wirtschaftsargumente. Hanno argumentierte hier etwa, dass Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung die Unternehmen Geld kosten, ihre Produkte und Leistungen verteuern und damit zu Wettbewerbsnachteilen führen. Wirksam war auch das Argument, dass der Datenschutz in Deutschland ein Standortfaktor ist. Viele Verbraucher und Unternehmen bevorzugen deutsche Produkte und Dienstleistungen, weil sie darauf vertrauen, dass ihre Daten – anders als etwa in den USA – hier relativ gut geschützt sind. Mit diesem Pfund können deutsche Firmen wuchern, solange der Staat einen hohen Datenschutzstandard garantiert.

Erfahren musste Hanno allerdings auch, dass die meisten Justiz- und Innenpolitiker von SPD und CDU der Meinung waren, wenn die Polizei eine Ermächtigung fordert, solle man ihr die entsprechenden Instrumente geben. Oftmals verhielt es sich bei den Politikern nicht anders als bei anderen Menschen: Sie hatten schlichtweg Angst und waren schockiert in Anbetracht terroristischer Anschläge, brutaler Propaganda im Internet (z.B. Enthauptungen), Gewalttaten in ihrer Stadt oder Kinderpornografie auf Computern.

Hanno hielt ihnen entgegen, dass er die Arbeit der Polizei zwar für wichtig hält, dass sie sich mit immer neuen Überwachungsgesetzen aber „technisches Spielzeug“ wünscht, bevor sie mit den vorhandenen Möglichkeiten umgehen kann und diese ausschöpft. Wenn erst wenige hundert Polizist/innen im Internet aktiv sind und eine verschlüsselte E-Mail an die Privatadresse eines Polizisten geschickt werden muss, weil er auf der Arbeit keine Verschlüsselungssoftware hat, dann wird deutlich, an welcher Stelle man wirklich ansetzen müsste: Mehr technische Ausbildung für Polizist/innen, bessere Ausstattung, mehr Personal für solche Aufgaben. Anstelle technischer Überwachung sollte man das Sparen bei Polizei und Justiz beenden.

Hanno empfahl seinen Gespächspartnern oft auch, einfach einmal Techniker in ihrem persönlichen Umfeld („Wer repariert Ihren Computer?“) zu befragen, was sie von bestimmten Gesetzesvorhaben halten. Er empfahl den Politikern, sich nicht nur auf Experten zu verlassen, die von ihrer Fraktion „durchgereicht“ werden, sondern sich auch selbst zu erkundigen, beispielsweise bei Universitäten.

Schließlich war Hanno wichtig, bei den Politikern für die nächste Begegnung einen positiven Eindruck zu hinterlassen, damit die Politiker gerne wieder mit ihm sprechen und sich bei Gelegenheit vielleicht sogar selbst an ihn als Experten wenden würden.

Erfahrungen

Das Ergebnis der Gespräche war wechselnd. Aufmerksam waren alle Politiker. Einige waren von Hannos Argumenten beeindruckt. Andere folgten dagegen der Bedarfslogik der Sicherheitsbehörden und sahen Bedenken als Paranoia an. Wieder andere interessierten sich nicht sehr für das Thema, weil sie auf einem anderen Gebiet arbeiten und diesen Bereich den „Fachleuten“ ihrer Fraktion überlassen wollen.

Nach einigen Besuchen kam Hanno zu dem Schluss, es sei „nicht so richtig sinnvoll“, CDU-Abgeordnete zu besuchen, weil diese ohnehin schon ihre gefestigte Meinung haben. Stattdessen besuchte er SPD-Abgeordnete, um diesen gute Argumente zu liefern.

Hanno meint, für Politiker sei die symbolische Bedeutung einer Entscheidung oft wichtiger als der Inhalt der Entscheidung selbst. Im Sicherheitsbereich sollten neue Gesetze oft die Menschen beruhigen, ihnen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, dafür sorgen, dass sie sich gut fühlen. Deutlich wird dies etwa an der stets populären Videoüberwachung. Oft werden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit selbst dann eingeführt bzw. beibehalten, wenn feststeht, dass sie ineffektiv sind – einfach weil man sich damit besser fühlt. „Rein vorsorglich. Es könnte ja sein, dass es einmal hilft.“

Im Radiointerview kam das Gespräch dann darauf, dass man dieses Verlangen nach Sicherheit durch Überwachung vielleicht nicht nur bei Politikern, sondern in der Bevölkerung selbst angehen müsse. Umfragen zeigen in der Tat, dass sich die Vorstellungen der Menschen von Kriminalitätsrate und Kriminalitätsentwicklung genau entgegengesetzt zur wirklichen Lage entwickeln. Dass gerade junge Menschen Dienste wie Myspace und StudiVZ extensiv nutzen, verdeutlicht zudem, dass ihnen ihre Privatsphäre nicht viel wert ist.

Unter anderem das Netzwerk Freiheitsredner hat sich zur Aufgabe gemacht, der Bevölkerung zu vermitteln, „welche Bedeutung überwachungsfreie Räume für uns und unsere Gesellschaft haben. Wir möchten aufzeigen, wie groß die ‚Bedrohung‘ durch Kriminalität wirklich ist und wieviel Sicherheit Überwachung tatsächlich bewirken kann.“ Insbesondere die positiven Wirkungen der Freiheitsrechte im allgemeinen und des Internet im besonderen sind zu wenig bekannt. Die Freiheitsredner bieten an, kostenlos auf Veranstaltungen zu reden und zu informieren.

Im Interview mit Hanno wurde über das Phänomen gesprochen, dass spektakuläre Einzelfälle (z.B. Terroranschlag, Kindesmord) immer wieder genutzt werden, um politische Ziele durchzusetzen. Ein Moderator schlug vor, sich diese Methode selbst zunutze zu machen. Man müsse spektakuläre Fälle finden und benennen, in denen Überwachung zu verhängnisvollen Fehlern geführt hat (siehe auch Missbrauchsfälle).

Hanno glaubt, dass die jetzt anstehenden Überwachungsgesetze nicht zu verhindern sein werden. Dennoch ist er optimistisch. Beschlossene Gesetze können wieder geändert werden, sagt er. Das Bundesverfassungsgericht kann Gesetze kippen. In zehn Jahren werden die Politiker mit dem Internet aufgewachsen sein und dessen Vorzüge besser zu schätzen wissen.

Fazit

Auf die Frage, ob seine Gespräche etwas bewirkt haben, sagt Hanno: „Ich glaube, es kann erfolgreich sein, wenn viele es tun.“

In der Tat wäre es schön, wenn sich viele von uns dazu aufschwingen würden, ein persönliches Gespräch mit unseren Abgeordneten zu vereinbaren. Ich habe es das noch vor mir.

Kommentare (1)

Data retention and the German constitution

Excerpt from an e-mail of 2007/08/08:

If the German parliament passes the bill on data retention later this year, we will file a complaint with the German Constitutional Court arguing that a blanket retention of the entire population’s communications data is grossly disproportionate and violates the German constitution. The German Constitutional Court has already ruled rather clearly that this is indeed the case.

However, the directive as part of the „aquis commun“ takes precedence even over the German constitution. So the only thing the Court can do is

a. order that the application of the German transposition act be suspended

b. apply for a preliminary ruling (Art. 234 TEC) by the ECJ on whether the DR directive violates human rights as enshrined in European law.

For as long as the directive is in force, the German Constitutional Court is unlikely to declare unconstitutional an act merely transposing European obligations into national law, as such a ruling would entail a major constitutional crisis in the EU.

However, if the ECJ declares the directive void (no matter on which grounds), the German Constitutional Court will be free to declare the German law unconstitutional as this would no longer conflict with European obligations.

By the way: Even if the directive was re-enacted as a framework decision, framework decisions do not have precedence over national constitutional law, according to our Constititional Court (Reason: no co-decision of the European Parliament). So even this scenario would be a major breakthrough. Anyway, a framework decision would require unanimity which did not and is not going to happen.

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