Archiv des Monats Juni 2008

EU plant breite Datenauslieferung an die USA

Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums beteiligt, nicht aber das Europäische Parlament.

In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern – wie im Fall der Fluggastdaten – nur Versprechen („Zusicherungen“) der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn – nicht näher definierte – „angemessene Vorkehrungen“ gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen – wie im Fall der Fluggastdaten – keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.

Im Einzelnen hat die EU-US-“High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)“ die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:

  1. Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen „wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen“ erforderlich ist.
  2. Datenintegrität
  3. Verhältnismäßigkeitsgebot
  4. Datensicherheit
  5. Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn – nicht näher definierte – „angemessene Vorkehrungen“ gesetzlich vorgesehen sind.
  6. Verantwortlichkeit
  7. Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
  8. Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
  9. Benachrichtigungsanspruch
  10. Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.

Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich hier. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.

In einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommission und USA von 2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.

Weitere Informationen:

  • Bericht der hochrangigen EU-US-Kontaktgruppe über Datenaustausch vom 12.06.2008
  • Entwurf gemeinsamer Datenschutzprinzipien (englisch)
  • Bericht der New York Times vom 28.06.2008 (englisch)
  • Pressemeldung vom 12.02.2007: Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer

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Umfrage: Besserer Datenschutz im Internet gefordert [ergänzt]

Microsoft hat eine Meinungsumfrage unter je 300 Verbrauchern in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien in Auftrag gegeben. Die Umfrage wurde im Februar 2008 durchgeführt, ihre Ergebnisse jetzt veröffentlicht:

  • Mit 61% vertrauen Deutsche überdurchschnittlich häufig darauf, dass Online-Unternehmen mit ihren Daten korrekt umgehen. – Der Telekom-Skandal hat zwischenzeitlich hoffentlich eine bessere Sensibilisierung herbei geführt.
  • 54% der Deutschen wissen, dass einige Internetunternehmen ihr Nutzungsverhalten in personenbeziehbarer Form protokollieren und dass solche Daten mitunter versehentlich veröffentlicht werden. 57% sind über diese Speicherung sehr besorgt. 60% sorgen sich, dass ihre Daten in die Hände Dritter gelangen könnten. – Anbietern, die diese Sorgen ernst nehmen, sei die Initiative „Wir speichern nicht!“ empfohlen.
  • 82% wissen, dass Suchmaschinen die eingegebenen Suchworte speichern. Nur 24% machen sich deswegen Sorgen. 47% sind allerdings besorgt, dass die gespeicherten Daten Dritten in die Hände fallen könnten.
  • 61% der Deutschen meinen, die Aufsichtsbehörden sollten im Sinne einer Wahlmöglichkeit und zum Schutz ihrer Privatsphäre sicherstellen, dass es eine „starke“ Alternative zu Google gibt. – Suchmöglichkeiten ohne Datenspeicherung finden sich hier.
  • Nur 43% der Deutschen wissen, dass Google Desktop einer Kopie ihrer Dokumente auf Google-Servern ablegt. 61% sind darüber besorgt, dass die Kopie sogar nach Entfernung der Software nicht gelöscht wird. 57% sorgen sich, dass ihre Dokumente Dritten in die Hände fallen könnten.
  • Im internationalen Vergleich kennen die Deutschen die Risiken im Internet recht gut, machen sich aber seltener Sorgen deswegen. Microsoft sieht einen allgemeinen Zusammenhang, wonach die Besorgnis mit zunehmendem Bekanntheitsgrad sinkt.
  • 90% meinen, Internetunternehmen sollten keine Informationen über Kinder speichern. 73% meinen, zu diesem Zweck müsse das Alter des Internetnutzers überprüft werden. – Eine solche Überprüfung wäre allerdings ein Einfallstor für das Ende anonymer Internetnutzung.

Was Verbesserungsmöglichkeiten anbelangt, haben sich im Anschluss an den Telekomskandal 57% der Deutschen für eine Verschärfung der Datenschutzgesetze ausgesprochen. Noch eindeutiger die Ergebnisse der Microsoft-Umfrage zu Internetunternehmen:

  • 86% meinen, der Datenschutz bei Internetunternehmen solle staatlich überprüft werden.
  • 95% der Deutschen sind der Meinung, Internetunternehmen sollten der staatlichen Aufsichtsbehörde nachweisen müssen, wie sie die persönlichen Daten ihrer Nutzer schützen.
  • 99% der Deutschen meinen, Internetunternehmen sollten sie von einer versehentlichen Offenlegung ihrer Daten gegenüber Dritten in Kenntnis setzen. – Unterdessen ist das Europaparlament gerade dabei, einen solchen von der Kommission ursprünglich vorgesehenen Auskunftsanspruch zu verwässern.

Eigene Lösungsvorschläge

Da die Aufsichtsbehörden weit davon entfernt sind, eine breite Kontrolle leisten zu können, sollten alternative Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente implementiert werden:

  1. Einrichtung einer „Stiftung Datentest“
  2. Datenschutzvereine brauchen ebenso ein Verbandsklagerecht wie Verbraucherschutzvereine.
  3. Datenschutzverstöße müssen zudem von Wettbewerbern als Wettbewerbsverstöße abmahnbar werden.
  4. Fälle der versehentlichen Offenlegung persönlicher Daten müssen veröffentlicht werden.
  5. Verkaufte Software muss so voreingestellt sein, dass ihre Benutzer nicht gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Computerprodukte müssen mit einer sicheren und datensparsamen Grundeinstellung ausgeliefert werden.
  6. Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten haben dem jeweiligen Stand der Technik zu entsprechen.
  7. Wer persönliche Daten verarbeitet oder Software dafür vertreibt, muss verpflichtet werden, Schäden infolge unbefugter Nutzung der Daten verschuldensunabhängig zu ersetzen.

Ergänzung vom 12.07.2008:

Einige Ergebnisse der WWW-Benutzer-Analyse „W3B“ (Erhebung April/Mai 2008), in deren Rahmen 101.926 deutschsprachige Internet-Nutzer befragt wurden:

  • Fast alle deutschsprachigen Internet-Nutzer haben schon einmal persönliche Daten im Netz preisgegeben (97%): bei E-Mail-Diensten (74% der Nutzer), beim Online-Shopping (66%) und in sozialen Netzwerken wie StudiVZ (28%).
  • Die Preisgabe solcher Daten erfolgt meist unfreiwillig und nur notgedrungenermaßen, um die Dienste in Anspruch nehmen zu können. Die folgenden Daten möchten die Nutzer nicht preisgeben: Einkommen (81%), Privatanschrift (72%), Foto (61%), Informationen zu Kaufgewohnheiten (45%), Informationen zum Internet-Nutzungsverhalten (37%), Name (31%), Hobbies und Interessen (26%), E-Mail-Adresse (22%), Alter (15%), Geschlecht (9%). Die Autoren der Studie kommentieren: Das Argument der Internet-Anbieter, dass Daten nur im Sinne des Nutzers gesammelt würden, ist aus Datenschutzgründen kritisch zu bewerten, denn ein Großteil der Nutzer ist mit einer solchen Nutzung nicht uneingeschränkt einverstanden.
  • Fast 70% der Nutzer halten die Preisgabe persönlicher Daten im Internet für unsicher, weil sie einen Missbrauch ihrer Daten zu Werbezwecken fürchten.
  • 57% der Nutzer halten die Preisgabe persönlicher Daten im Internet für unsicher, weil sich fürchten, dass ihre Daten gezielt ausspioniert werden könnten.
  • Weitere 14% halten die Preisgabe persönlicher Daten im Internet aus anderen Gründen für unsicher.
  • Nur 8% der Nutzer halten die Preisgabe persönlicher Daten im Internet für sicher, weil strenge Datenschutzbestimmungen vorhanden seien.
  • Nur 5% der Nutzer halten die Preisgabe persönlicher Daten im Internet für sicher, weil „die Technik Übergriffe auf Daten verhindet“.
  • 30% der Internet-Nutzer akzeptieren Online-Werbung, wenn sie der Finanzierung von Web Sites dient. Ob sie auch das damit verbundene Sammeln ihres Surfverhaltens akzeptieren, wurde nicht gefragt.

Im November 2007 stellte außerdem das Allensbach Meinungsforschungsinstitut Umfrageergebnisse zum Thema „Sicher im Netz?“ zusammen, die aus Befragungen von 10.000 Menschen zwischen Januar und August 2007 stammen. Aus den Ergebnissen:

  • 48% der Internetnutzer befürchten, dass der Staat die Bürger im Bereich von Computer und Telekommunikation immer stärker überwachen wird.
  • 54% der Internetnutzer befürchteten, dass ihre persönlichen Daten im Internet ungeschützt sind.
  • 61% befürchten, dass ihre Daten für die Zusendung unerwünschter Werbung genutzt werden.
  • 50% haben Angst, dass ihre Daten missbraucht werden.
  • 48% fürchten, dass Online-Shops ihre Daten an andere weiter geben.
  • 43% geben an, ihre Daten nur an Online-Shops herauszugeben, bei denen sie sich sicher sind, dass sie nicht missbraucht werden.
  • 31% erklären, schon häufiger auf eine Bestellung im Internet verzichtet zu haben, weil sie ihre Daten nicht preisgeben wollten.
  • Nur 11% halten es für unbedenklich, Daten im Internet anzugeben.

Ergänzung vom 08.05.2009:

Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Januar 2009 ergab:

  • Nur 8% der Bundesbürger vertrauen Unternehmen, wie sie mit gespeicherten Daten umgehen. 82% misstrauen den Unternehmen da eher.
  • Nur 16% der Bundesbürger vertrauen dem Staat, wie er mit gespeicherten Daten umgeht. 72% misstrauen dem Staat da eher.
  • 61% der Befragten machen sich Sorgen, dass ihre eigenen
    Daten nicht ausreichend geschützt sind. 31% machen sich darüber keine Sorgen.
  • 52% sind in letzter Zeit vorsichtiger geworden, wenn sie irgendwo ihre persönlichen Daten angeben mussten. Bei 23% der Befragten gab es dafür bislang keinen Grund. Weitere 24% waren schon immer vorsichtig, wenn sie irgendwo ihre persönlichen Daten angeben mussten.

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Video: Bundestag debattiert zentrale deutsche Polizeibehörde (BKA-Gesetz)

Am 20. Juni debattierte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, der erstmals nach dem Ende des Dritten Reiches eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen im gesamten Bundesgebiet schaffen soll. Eine Aufzeichnung der beinahe zweistündigen Debatte ist hier verfügbar:


Video mit externem Player betrachten (RealAlternative oder RealPlayer erforderlich)

Protokoll nachlesen (ab Seite 18029)

Es sprechen: Herr Dr. Schäuble (CDU), Frau Piltz (FDP), Herr Dr. Wiefelspütz (SPD), Frau Jelpke (DIE LINKE), Herr Wieland (B90/GRÜNE), Herr Bosbach (CDU), Herr Dr. Stadler (FDP), Herr Hofmann (SPD), Herr Maurer (DIE LINKE), Herr Stöbele (B90/GRÜNE), Herr Winkelmeyer (DIE LINKE), Herr Mayer (CSU), Herr Benneter (SPD).

Wie die Fraktionen über die Überwachungsgesetze der letzten Jahre abgestimmt haben, ist in einer Übersicht zusammengestellt.

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Bremen streicht Kfz-Massenscanning ersatzlos

Am Freitag, den 5. Juni hat Bremen seine Ermächtigungsgrundlage zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien ersatzlos aufgehoben, und zwar mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linke. Damit ist Bremen nach Schleswig-Holstein das zweite Land, das bewusst auf das umstrittene Instrument verzichtet. Berlin, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und der Bund hatten noch nie eine entsprechende Regelung eingeführt oder geplant.

Zur Begründung der Aufhebung heißt es in dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen, das Instrument sei ohnehin nie eingesetzt worden und es bestehe kein Bedarf danach. Die Begründung wörtlich:

Von der Ermächtigung zur automatisierten Kennzeichenerkennung zu Fahndungszwecken gemäß § 29 Abs. 6 Bremisches Polizeigesetz wurde seit ihrer Einführung mit Gesetz vom 28. Februar 2006 kein Gebrauch gemacht. Zum einen wurde die erforderliche Technik nicht angeschafft, zum anderen gibt es in Bremen und Bremerhaven wenig potenzielle Einsatzorte.

Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an entsprechende Ermächtigungsgrundlagen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. März 2008 definiert. Es erklärte die hessischen und schleswig-holsteinischen Vorschriften zur automatisierten Kennzeichenerkennung für nichtig, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Dem Gebot der Normenbestimmheit und Normenklarheit werde nicht genügt, da weder der Anlass noch der Ermittlungszweck benannt werden. Weiter werde nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit genügt. Für die eingriffssintensiven Maßnahmen werden Eingriffsschwellen nicht
hinreichend normiert.

Nach diesen Maßstäben ist auch von einer Grundrechtswidrigkeit der bremischen Regelung des § 29 Abs. 6 BremPolG auszugehen. Aufgrund des geschilderten fehlenden Bedarfs an einer Ermächtigung zur automatisierten Kennzeichenerkennung ist eine Nachbesserung der Voraussetzungen jedoch verzichtbar und vielmehr eine Aufhebung der Regelung geboten.

Unterdessen wird der Innenausschuss des Hessischen Landtages eine Abhörung über einen Gesetzentwurf der FDP zur Wiederinführung des für nichtig erklärten Kfz-Massenscannings durchführen. Der Gesetzentwurf wurde am 14. Mai kontrovers debattiert (Protokoll ab Seite 106).

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Klagen gegen Kfz-Massenabgleich in Bayern und Niedersachsen [2. Ergänzung]

Zwei Autofahrer aus Bayern und Niedersachsen wehren sich vor Gericht gegen den anlasslosen Massenabgleich ihrer Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt hatte, haben auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz [1] und Hamburg [2] den Massenabgleich ausgesetzt. Nur der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) und Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) haben sich bislang geweigert, die Massenkontrollen des Straßenverkehrs in ihren Ländern einzustellen [3]. Mit den nun beim Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Regensburg eingereichten Klagen sollen auch diese Länder gezwungen werden, die Grundrechte der Autofahrer zu beachten und den Kfz-Massenabgleich einzustellen.

„Schon 2005 rügte Karlsruhe den niedersächsischen Gesetzgeber für eine präventive Bürgerüberwachungsmassnahme. Lernen will man in Hannover offensichtlich aber nicht“, kritisiert Oliver Steinkamp, der die Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Gesetz erhoben hat. In Niedersachsen wurde das Kfz-Massenscanning im Dezember 2007 eingeführt, obwohl die Verfassungsbeschwerden gegen die vergleichbaren Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein bereits kurz vor der Entscheidung standen.

„Bayerische Bürger haben die selben Grundrechte wie alle anderen“, sagt Benjamin Erhart, der die Klage in Regensburg eingereicht hat. „Ich möchte mit meiner Klage auch der Bayerischen Staatsregierung zu dieser Einsicht verhelfen. Leider reißt in den letzten Jahren immer mehr die Unsitte ein, Gesetze nach Gutdünken im Schnellverfahren zu erlassen, statt sie ordentlich auf Verträglichkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen. Wenn die Politik diese Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, müssen das eben die Bürger übernehmen!“

In Bayern wird der Kfz-Massenabgleich so intensiv wie in keinem anderen Bundesland praktiziert. 35 Scanner gleichen im Dauerbetrieb 5 Mio. Fahrzeuge pro Monat ab. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, der aber auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.

Der schleswig-holsteinische Innenminister erklärte nach der Nichtigerklärung der entsprechenden Ermächtigung seines Landes am 11.03.2008, das Kfz-Massenscanning weise nach den gewonnenen Erfahrungen „ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag“ auf und „binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne“ [4]. Schleswig-Holstein verzichtet seither auf die Maßnahme, ebenso wie es Berlin, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und der Bund schon immer getan haben. Dagegen werden in Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Thüringen zurzeit Vorschläge zur Zulassung des umstrittenen Instruments debattiert.

Den nun eingereichten Klageschriften zufolge wird in Bayern und Niedersachsen ein massenhafter Abgleich von Nummerschildern ohne besonderen Anlass routinemäßig praktiziert – unter Verstoß gegen die klaren Vorgaben des Grundgesetzes. Im März hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben.“

Die Klageschriften im Wortlaut:

Verfassungsbeschwerde gegen die niedersächsische Regelung: http://www.daten-speicherung.de/data/Klageschrift_Kfz-Massenscanning_Nds_2008-05-26_anon.pdf

Klage gegen die bayerische Regelung: http://www.daten-speicherung.de/data/Klageschrift_Kfz-Massenscanning_By_2008-06-02_anon.pdf

Fußnoten:

[1] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,540785,00.html

[2] http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/aktuelles/pressemitteilungen/2008/2008-03-11-bfi-pm-kennzeichenlesegeraet-verknpfg.html

[3] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,540785,00.html

[4] http://snipurl.com/22v5f

Ergänzung vom 06.06.2008:

Die Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Gesetz hat das Aktenzeichen 1 BvR 1443/08 erhalten.

2. Ergänzung vom 29.06.2008:

Die Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Gesetz ist dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, allen Länderregierungen und allen Landtagen zugeleitet worden; sie haben bis 1. Oktober 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 17.06.2008:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV14-1914.pdf

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Umfrage: Datenschutz vordringlicher als innere Sicherheit

Eine Umfrage im Auftrag von Unisys vom 02.04.2008 gibt wichtige Aufschlüsse über das Sicherheitsgefühl der Deutschen und ihre Prioritätensetzung.

Um ihre persönliche Sicherheit in den nächsten sechs Monaten waren nur 27% der befragten Deutschen sehr besorgt (Vorjahr: 23%). 43% waren etwas besorgt, 29% nicht besorgt. Im internationalen Vergleich ist die Besorgnis eher gering. Junge Leute (18-24 Jahre) und ärmere Menschen (Monatseinkommen unter 1.000 Euro) sorgten sich erheblich häufiger um ihre Sicherheit.

Auf die Frage nach der Sicherheitslage in Deutschland insgesamt zeigten sich 54% der befragten Deutschen sehr besorgt (Vorjahr: 50%). 34% waren etwas besorgt, 11% nicht besorgt. Im internationalen Vergleich liegen diese Werte im Durchschnitt, im europäischen Vergleich indes überdurchschnittlich hoch. Ältere Menschen (ab 55 Jahre) waren besorgter um die allgemeine Sicherheitslage als jüngere, ärmere besorgter als reichere und Frauen besorgter als Männer.

In Übereinstimmung mit einer neuerlichen EU-Studie zeigten sich 78% der Befragten sehr besorgt um die Gefahr eines illegalen Zugriffs auf oder eines Missbrauchs ihrer persönlichen Daten (Vorjahr: 78%). Nur 21% machten sich kaum oder keine Sorgen deswegen. Im Vergleich zu den anderen abgefragten Risiken und auch im internationalen Vergleich ist die Sorge um den Datenschutz hierzulande am größten.

Das Risiko eines Missbrauchs von Bank- oder Kreditkarten macht 72% der Befragten Sorgen, während 27% wenig oder nicht besorgt sind.

Insgesamt gesehen machen sich die Deutschen überduchschnittlich viele Sorgen (Rang 3 von 11 weltweit). Es äußerten mehr als doppelt so viele Menschen Sorgen wie in Frankreich.

Bewertung

Die Antworten im Bereich der physischen Sicherheit entsprechen dem bekannten Phänomen, wonach das persönliche Sicherheitsrisiko leicht, das allgemeine Sicherheitsrisiko aber weit überschätzt wird. Die Ursache liegt darin, dass die Medien – insbesondere Boulevardzeitungen und Privatfernsehen – und die Politik der Kriminalität überproportional viel Aufmerksamkeit widmen, so dass ein falscher Eindruck hinsichtlich des objektiven Kriminalitätsrisikos entsteht.

Die Antworten im Bereich des Datenschutzes dürften Datenschützer und Bürgerrechtler freuen. Die Deutschen sind sich der Gefahren um die Sicherheit ihrer Daten bewusst. Hierzu können Aktionen der Bürgerrechtler, die zahlreichen Skandale der letzten Zeit oder auch die Exzesse der unersättlichen Innenpolitik beigetragen haben.

Besonders erfreulich ist der Nachweis, dass die Deutschen den Schutz ihrer Daten inzwischen für weitaus problematischer halten (78%) als die Kriminalitätslage (54%). Wenn die Politik dieser Prioritätensetzung weiterhin keine Rechnung trägt und ihre Pläne zur weiteren Erfassung der Bürger unbeirrt voran treibt, dürfte sich dies für die Staatsparteien bei den nächsten Wahlen schmerzhaft bemerkbar machen. In Schleswig-Holstein hatten diese Parteien bereits erhebliche Verluste zu verzeichnen, in Bayern zeichnet sich Ähnliches ab. Dass gleichzeitig freiheitsfreundlichere und überwachungskritischere Kräfte Auftrieb erhalten, ist erfreulich und auch bitter nötig.

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