Archiv des Monats Oktober 2008

Europarats-Resolution – Pressefreiheit auch in Deutschland mangelhaft

Der Europarat hat Anfang des Monats eine Entschließung 1636 (2008) mit dem Titel „Indikatoren für die Funktion der Medien“ angenommen (deutsch). Darin werden Kriterien beschrieben, an denen sich die Pressefreiheit in europäischen Staaten messen lassen muss.

Mehrerer dieser Kriterien erfüllt Deutschland nicht:

8.2 Staatsbeamte sollten nicht in stärkerem Maße vor Kritik und Beschimpfung geschützt sein als normale Bürger, beispielsweise durch Strafgesetze, die eine höhere Strafe vorsehen. Es sollten weder Journalisten inhaftiert noch Medieneinrichtungen aufgrund kritischer Kommentare geschlossen werden

In Deutschland gibt es Sonder-Strafvorschriften für deutsche und ausländische Regierungschefs.

8.8 die Vertraulichkeit der Informationsquellen von Journalisten muss gewahrt bleiben

Der Deutsche Fachjournalistenverband weist darauf hin, dass die Vorratsspeicherung aller Telefonkontakte gegen diesen Quellenschutz verstößt.

8.17 der Staat darf den Zugang zu ausländischen Printmedien oder elektronischen Medien, einschließlich Internet, nicht beschränken

In Deutschland kann nach dem Rundfunkstaatsvertrag die Sperrung (auch ausländischer) Medien angeordnet werden, wenn ihr Inhalt gegen deutsche Gesetze verstoßen soll. Eine gerichtliche Prüfung ist nicht Voraussetzung.

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Widerspruch gegen staatlichen Adresshandel möglich

Die deutschen Melderegister stellen eine im Dritten Reich eingeführte Vorratserfassung der Bevölkerung dar, die es in den meisten Ländern Europas nicht gibt.

Wie aus einer Stellungnahme der Bundesregierung hervor geht, werden unsere Registerdaten wie Name und Anschrift allerdings zu 90% zu gewerblichen Zwecken genutzt. Tatsächlich übermitteln die Meldebehörden Listen über alle Einwohner offenbar schon dann, wenn die Daten von der Wirtschaft ganz allgemein für Auskunftei- oder Werbezwecke angefordert werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun 2006 entschieden, dass die Meldebehörden keine Auskünfte erteilen dürfen, die erkennbar Werbezwecken dienen. Jeder von uns habe das Recht, im Melderegister eine unsere Daten betreffende Auskunftssperre eintragen zu lassen, „soweit diese Daten erkennbar für Zwecke der Direktwerbung verarbeitet werden sollen“.

Die Bundesregierung hat keine konkreten Pläne, gegen die finanziell lukrativen Massenauskünfte der Städte und Gemeinden vorzugehen. Sie plant im Gegenteil sogar den Aufbau eines deutschlandweit zentralen Melderegisters, wie wir es gerade in der DDR abgeschafft hatten.

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Privat surfen: Meine Datenschutz-Konfiguration

Mit diesem Beitrag möchte ich andere Nutzer und Blogger einladen, ihre Datenschutz-Einstellungen zum Surfen im Internet vorzustellen und zu diskutieren.

1. Firefox 2

Einstellungen unter Extras > Einstellungen > Datenschutz:

  • Besuchte Seiten speichern für die letzten 1 Tage
  • Daten speichern, die in Formulare und die Suchleiste eingegeben werden: ja
  • Heruntergeladene Dateien merken: ja
  • Cookies akzeptieren: ja, bis Firefox geschlossen wird
  • Private Daten löschen, wenn Firefox beendet wird: ja. Erweitert: (alles ausgewählt außer Passwörter)
  • Vor dem Löschen von privaten Daten fragen: nein

Extras > Einstellungen > Erweitert:

  • Update: Alles deaktiviert (weil Mozilla sonst erfährt, wann ich online gehe)

2. Firefox-Erweiterung Adblock Plus mit ABP Tracking Filter

Werbe- und Schnüffelfilter.

In Adblock Plus habe ich den ABP Tracking Filter aktiviert. Dieser Filter entfernt bekannte Tracking-, Counter-, Statistik-, Webbug- und Marketing-Analyseelemente von allen Seiten. Beispielsweise wird das Skript von Google Analytics nicht mehr geladen, wenn es auf besuchten Seiten eingebettet ist.

3. Firefox-Erweiterung CSLite

Cookie Manager, mit dessen Hilfe man für jede Seite separat einstellen kann, ob sie Cookies nicht, nur für die Dauer der Sitzung oder permanent setzen darf. Es erscheint dazu ein praktisches Symbol unten rechts im Browserfenster.

Einstellungen unter „Global“: Alle Cookies akzeptieren, bis Browser geschlossen wird

4. Firefox-Erweiterung BetterPrivacy

Nicht alle Cookies werden von den Firefox-Cookieeinstellungen erfasst. Es gibt z.B. LSO Flash Cookies, die nur mit dieser Erweiterung gelöscht werden können.

Einstellungen unter „Optionen“:

  • Entferne Flash-Cookies automatisch beim Start: ja
  • Entferne Flash-Cookies automatisch alle 2 Stunden, wenn nicht kürzlich modifiziert
  • Entferne auch das Default-Cookie: nein (sonst gehen die Flash-Einstellungen wie Lautstärke verloren)
  • Deaktiviere DOM Storage: ja
  • Deaktiviere Ping Tracking: ja

5. Firefox-Erweiterung x (Paranoia) mod

In der Toolbar von Firefox erscheint damit ein Button, mit dessen Hilfe man Chronik, Formulardaten, Cache, Cookies usw. auch während der Sitzung manuell löschen kann.

6. Firefox-Erweiterung RefControl

Es geht Websites nichts an, welche Seite ich zuvor besucht habe. RefControl lässt sich so einstellen, dass als verweisende Seite immer die gerade aufgerufene Seite übermittelt wird.

7. Firefox-Suchplugin Scroogle-Suche (SSL)

Als Standardsuchmaschine nutze ich Scroogle, wo man die Suchergebnisse von Google bei einer IP-Speicherdauer von nur 48 Stunden und mit SSL-Verschlüsselung erhält. Außerdem ist das Plugin so eingestellt, dass die Sucheingaben nicht in der URL erscheinen, und man erhält standardmäßig 100 Suchergebnisse angezeigt.

Wer andere speicherarme Suchmaschinen bevorzugt, wird hier fündig.

8. Firefox-Erweiterung CustomizeGoogle

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, Google zu nutzen. Mit dieser Erweiterung kann man die Klick-Verfolgung von Google deaktivieren und die UID aus Google-Cookies entfernen. Auch das Senden von Cookies an Google-Analytics lässt sich blockieren, wobei dies schon vom ABP Tracking Filter abgedeckt ist. Gegen die langfristige Speicherung aller Aktionen mitsamt IP-Adresse kann CustomizeGoogle natürlich nichts ausrichten.

9. Proxomitron

Proxomitron schaltet sich zwischen den Browser und das Internet. Da es eine Reihe von Seiten zerschießt, sollte man die vielen verfügbaren Filter sparsam einsetzen. Ich habe beispielsweise den User-Agent-Filter aktiviert, so dass allen besuchten Seiten ein Standard-Browser und -Betriebssystem angezeigt wird.

Zur Benutzung muss man in Firefox unter Extras > Einstellungen > Erweitert > Netzwerk > Einstellungen die manuelle Proxy-Konfiguration wählen und als HTTP-Proxy „127.0.0.1″ und als Port „8080″ eintragen.

Mitmachen

Und jetzt seid ihr dran: Wie sieht eure Datenschutz-Konfiguration aus? Schreibt in eurem Blog oder im Forum hier.

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Wissenschaftler fordern systematische Überprüfung aller Überwachungsmaßnahmen

Im Einklang mit Forderungen von Bürgerrechtlern tritt nun auch ein Bericht des US-amerikanischen Nationalen Forschungsrats dafür ein, dass Überwachungsmaßnahmen systematisch evaluiert und überprüft werden.

Auszüge aus dem Bericht:

Die US-amerikanische Regierung hat ihre Investitionen in Anti-Terror-Programme unter Verwendung von Telekommunikationsüberwachung, Datenrasterung und Informationszusammenführung ausgeweitet. Sicherheitsbehörden sind besonders interessiert an einer Zusammenführung verschiedener Datenbanken (Informationsfusion), um aus dem Gesamtbestand Transaktionen und Interaktionen bestimmter Personen oder Organisationen abzulesen (Data Mining). Sie würden auch gerne (mithilfe von Datenrasterung und Verhaltensüberwachung) Einzelpersonen ausfiltern, deren Transaktionen und Verhalten auf mögliche Terrorismusverbindungen hinweisen könnten.

Derartige Technologien funktionieren gut in wirtschaftlichen Zusammenhängen, beispielsweise bei der Betrugsaufdeckung, wo sie auf hochstrukturierte Datenbestände angewandt werden und durch beständige Benutzung und Lernprozesse verbessert werden. Die Probleme, die sich bei der Terrorbekämpfung stellen, sind jedoch unvergleichlich schwieriger. Eine automatisierte Identifikation von Terroristen mithilfe von Datenfilterung (oder anderer bekannter Methoden) ist weder als Ziel erreichbar noch als Forschungsziel erstrebenswert. […]

Vor dem Hintergrund dieser Sorgen und Fragen gibt der Ausschuss die folgenden Empfehlungen:

Empfehlung 1:

US-Regierungsbehörden sollten verpflichtet werden, ein systematisches Verfahren zur Evaluierung der Effektivität, Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit US-amerikanischen Werten jedes informationsgestützten Projekts – sei es geheim oder öffentlich, diene es der Aufdeckung oder der Verfolgung von Terroristen – vor dessen Einführung und in regelmäßigen Abständen danach anzuwenden. In den meisten Fällen sollte diese Evaluierung eine Vorbedingung des Einsatzes informationsgestützter Anti-Terror-Programme sein, während die regelmäßige Evaluierung und beständige Verbesserung bereits laufender Programme immer gefordert werden sollte.

Nachdem ein Programm in Kraft getreten ist, müssen die Entscheidungsträger in regelmäßigen Abständen und insbesondere, wenn eine Entscheidung über die Verlängerung oder Ausweitung ansteht, ein Verfahren, wie es in Kapitel 2 vorgeschlagen wird, anwenden, bevor sie eine Fortsetzung oder Ausweitung des Programms zulassen. Die Vereinbarkeit mit den einschlägigen Gesetzen und Normen und die Auswirkungen auf die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und auf die Bürgerrechte – wie auch die Richtigkeit, Effektivität und technische Funktionalität – sollten rigoros geprüft werden. Eine derartige Überprüfung ist erforderlich, weil der Ausschuss kaum Belege für eine effektive Evaluierung der laufenden Programme gefunden hat, die mithilfe automatischer Datenbankanalyse terroristische Aktivitäten aufdecken sollen. (Wenn derartige Belege existieren, sollten sie den jeweiligen Aufsichtsgremien im Rahmen derartiger Überprüfungen vorgelegt werden.) Regelmäßige Überprüfungen können zu erheblichen Änderungen oder zur Einstellung eines Programms führen.

Jedes informationsbasierte Anti-Terror-Programm der US-amerikanischen Regierung sollte einer robusten, unabhängigen Aufsicht unterworfen werden. Allen drei Staatsgewalten kommt eine wichtige Rolle dabei zu, die Vereinbarkeit solcher Programme mit den einschlägigen Gesetzen sicher zu stellen. Alle Programme sollten substanzielle Abhilfemöglichkeiten für Personen vorsehen, die durch das Programm unangemessen geschädigt werden.

Zum Schutz der Privatsphäre Unschuldiger sollte die Forschung und Entwicklung sämtlicher informationsgestützter Anti-Terror-Programme unter Verwendung künstlicher Bevölkerungsdaten erfolgen. Falls und erst wenn ein Programm die Einsatzkriterien aus Kapitel 2 erfüllt, sollte es stufenweise zum Einsatz kommen, z.B. durch Evaluierung und Tests an einer kleinen Zahl von Orten vor dem allgemeinen Einsatz. In allen Stufen der schrittweisen Einführung müssen personenbezogene Daten rigoros den vollen Sicherungen des einschlägigen Rahmens unterliegen.

Empfehlung 2:

Die US-amerikanische Regierung sollte die Gesetze, Politik und Verfahren der Nation zum Schutz personenbezogener Daten in regelmäßigen Abständen auf ihre Relevanz und Wirksamkeit überprüfen, und zwar vor dem Hintergrund sich verändernder Technologien und Rahmenbedingungen. Insbesondere sollte das Parlament das bestehende Recht überprüfen, um sicherzustellen, wie die Privatsphäre im Zusammenhang mit informationsgestützten Anti-Terror-Programmen (z.B. Data Mining) geschützt werden kann. Derartige Überprüfungen sollten die Implementierung von Einschränkungen der Verwendbarkeit personenbezogener Daten einschließen. Derzeit konzentrieren sich rechtliche Bestimmungen auf die Sammlung und Überprüfung von Daten und nicht auf ihre Nutzung.

Hier die Zusammenfassung der Rahmenkriterien, anhand derer bestehende und geplante Überwachungsmaßnahmen evaluiert werden sollen:

2.5.1 Richtlinien zur Überprüfung der Effektivität

1. Verfolgt das informationsgestützte Programm einen eindeutigen Zweck?

  • Lohnt sich die Verfolgung des Ziels?
  • Ist seine Verfolgung rechtmäßig?
  • Gibt es einen Bedarf oder Bedürfnis danach?
  • Wird es gegenwärtig bereits oder könnte es auf andere, weniger eingreifende oder kostengünstigere Art und Weise erreicht werden?

2. Gibt es eine belastbare, rationale Grundlage für das informationsgestützte Programm und jedes seiner Bestandteile?

  • Ist das System wissenschaftlich untermauert?

3. Gibt es eine belastbare experimentelle Grundlage für das informationsgestützte Programm und jedes seiner Bestandteile?

  • Erreicht das System das angestrebte Ziel?
  • Hat sich das neue System in Probeläufen oder unter Laborbedingungen als funktionsfähig erwiesen oder ist es im Einsatz getestet worden?
  • Erfolgten die Tests mit Rücksicht auf reale Bedingungen?
  • Ist es auf historische Daten angewandt worden, um zu überprüfen, ob es treffsicher sein Ziel erreicht?
  • Konnten experimentelle Erfolge wiederholt werden, um sicherzustellen, dass es sich nicht um Zufälle handelte?
  • Ist das System kritisch analysiert worden, wurde es an Herausforderungen und möglichen Gegenmaßnahmen gemessen (zum Beispiel durch Bildung von „Gegenteams“)?

4. Ist das informationsgestützte Programm erweiterbar?

  • Ist es mithilfe eines Datensatzes angemessener Größe getestet worden, um seine Erweiterbarkeit abschätzen zu können?
  • Ist es an wahrscheinlichen Gegenmaßnahmen oder Änderungen von Technik, Gefahren oder Gesellschaft gemessen worden?

5. Gibt es präzise festgelegte Anwendungs- oder Betriebsverfahren, die vollständig aufzeigen, wie das informationsgestützte Programm in der Behörde funktionieren soll?

6. Ermöglicht das informationsgestützte Programm in der Praxis seine Integration in ähnliche Systeme und Werkzeuge?

  • Arbeitet das System effizient mit den Informationsquellen zusammen, auf die es aufbaut?
  • Wenn es eine Zusammenführung von Daten erfordert, ist es dazu in der Praxis so in der Lage, dass nennenswerte Ergebnisse in der erforderlichen Geschwindigkeit erzielt werden?
  • Können Menschen oder andere Systeme ausgehend von den Endergebnissen sinnvolle Maßnahmen ergreifen?

7. Ist das informationsbasierte Programm stabil?

  • Können Benutzerfehler es stören?
  • Kann es durch einfache Gegenmaßnahmen umgangen werden?

8. Gibt es angemessene Garantien dafür, dass die erforderlichen Daten richtig und zuverlässig sind?

  • Gibt es angemessene Garantien für die Richtigkeit, Herkunft, Verfügbarkeit und Integrität der Daten?
  • Können die Daten auf einfache Weise offen gelegt oder manipuliert werden, um das System auszuhebeln?

9. Sorgt das informationsgestützte Programm für eine angemessene Datenkontrolle?

  • Sind die Daten geschützt vor gesetzwidriger oder unbefugter Offenlegung, Veränderung oder Löschung?
  • Sind in das System Techniken und/oder Verfahren eingebaut, die sicherstellen, dass Datenschutz-, Sicherheits- und andere Verwendungsrichtlinien eingehalten werden?

10. Gibt es angemessene Garantien für die Objektivität von Tests und Auswertungen des informationsgestützten Programms?

  • Hat eine Begutachtung durch unabhängige Fachkollegen oder ein vergleichbares Verfahren stattgefunden?
  • Ist das Programm von Einheiten ausgewertet worden, die kein Eigeninteresse an seinem Erfolg haben?
  • Sind die Ergebnisse der Tests von unabhängigen Experten überprüft worden?
  • Wurden die Tests für Forscher und Testpersonen anonym durchgeführt, soweit es möglich war?

11. Findet eine laufende Auswertung des informationsbasierten Programms statt?

  • Gibt es Verfahren zur Suche nach und Meldung von Fehlern?
  • Gibt es Beobachtungswerkzeuge und regelmäßige Kontrollen, um die Leistungsfähigkeit des Systems und des Bedienungspersonals zu überprüfen?

12. Ist die Effektivität des informationsgestützten Systems und seine Übereinstimmung mit diesen Schlüsselvoraussetzungen dokumentiert worden?

  • Ist die Dokumentation von einer Organisation überprüft worden, die die wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweise überprüfen kann und außerhalb der Behörde, die das System einsetzen möchte, angesiedelt ist?

2.5.2 Richtlinien zur Überprüfung der Übereinstimmung mit Gesetzen und Werten

Die Behörde

  1. Gibt es bei der Behörde einen Datenschutzbeauftragten, der auf der Ebene der Entscheidungsträger angesiedelt ist?
  2. Berichtet die Behörde dem Parlament wenigstens jährlich – oder häufiger, wenn gesetzlich gefordert –, über den Einsatz ihrer informationsbasierten Programme, ihre Effektivität, Art und Einsatz von Abhilfeverfahren und die Unversehrtheit ihrer Programme und der Daten, auf welche sie aufbauen? Ist der Bericht soweit wie möglich veröffentlicht worden?
  3. Sind alle Personen, die informationsgestützte Programme entwickeln oder anwenden, in ihrer angemessenen Anwendung und in den für ihre Benutzung anwendbaren Gesetzen und Richtlinien ausgebildet worden?

Das Programm

  1. Ist das Ziel des informationsgestützten Programms eindeutig festgelegt? Darf die Behörde, die das informationsgestützte Programm entwickelt, bereit stellt oder anwendet, dieses Ziel rechtmäßigerweise verfolgen?
  2. Steht das informationsgestützte Programm vollständig in Einklang mit den einschlägigen Gesetzen?
  3. Ist die Wirksamkeit des Programms hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele nachgewiesen worden? Ist dieser Nachweis auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Bedingungen erfolgt?
  4. Ist nachgewiesen, dass die Anzahl der falschen Treffer, die das Programm ergibt, gemessen an dem Zweck der Suche, der Belastungswirkung für die Betroffenen und der Wahrscheinlichkeit weiterer Ermittlungen akzeptabel?
  5. Gibt es ein Verfahren zur Messung der Häufigkeit und der Auswirkungen falscher Treffer, für den Umgang damit (z.B. Meldung falscher Treffer an die Entwickler des Systems, um es zu verbessern, wenn möglich Berichtigung falscher Informationen, schnellstmögliche Abhilfe bei falschen Treffern) sowie eine bestimmte Stelle, die für diese Verfahren verantwortlich ist?
  6. Sind die wahrscheinlichen Folgen für die gemeldeten Personen klar festgelegt worden (z.B. sie werden näher überprüft, wozu eine richterliche Anordnung benötigt wird; sie werden vor dem Betreten eines Flugzeugs näher überprüft usw.)?
  7. Greift das informationsbasierte Programm auf so wenige Daten zurück wie es seinem Zweck nach möglich ist? Erfolgt ein Zugriff, eine Weitergabe und eine Speicherung nur der unbedingt erforderlichen Daten?
  8. Sind Daten, mit deren Hilfe Personen gemeinhin identifiziert werden können (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Sozialversicherungsnummer, eindeutiger Titel) entfernt, verschlüsselt oder sonst unkenntlich gemacht worden, soweit dies möglich ist?
  9. Führt das informationsbasierte Programm permanente, fälschungssichere Protokolle darüber, wer auf welche Daten zugegriffen hat? Ermöglicht es eine fortlaufende, automatisierte Auswertung der Protokolle?
  10. Wird das informationsbasierte Programm so transparent wie es im Hinblick auf sein Ziel möglich ist entwickelt, eingerichtet und benutzt?
  11. Ist das informationsbasierte Programm gegen versehentlichen oder absichtlichen unbefugten Zugriff, Verwendung, Veränderung oder Zerstörung gesichert? Ist der Zugriff auf das informationsbasierte Programm auf Personen mit einem legitimen Bedürfnis danach beschränkt und mithilfe angemessener Zugangskontrollen geschützt, die der Sensibilität der Daten Rechnung tragen?
  12. Hat ein vorgesetzter Beamter, vorzugsweise ein Beamter, der vom Parlament bestätigt werden muss, schriftlich bestätigt, dass das informationsgestützte Programm mit den Bedingungen dieser Liste übereinstimmt, oder ist er dazu bereit?
  13. Wenn das informationsbasierte Programm sensible, verdeckt erhobene, von Dritten erhobene oder zu einem anderen Zweck erhobene persönliche Daten einsetzt, ist sein Einsatz und seine Verwendung von der Genehmigung einer Stelle außerhalb der Einsatzstelle abhängig gemacht worden und ist die Genehmigung erfolgt (z.B. durch ein zuständiges Gericht oder eine andere Behörde)?
  14. Wird das informationsgestützte Programm mindestens jährlich überprüft, um seine Übereinstimmung mit den Bedingungen des vorgeschlagenen Rahmens und anderer anwendbarer Gesetze und Vorschriften sicherzustellen?

Die Daten

  1. Sind personenbezogene Daten erforderlich, um das Ziel des informationsgestützten Programms zu erreichen? Ist die Verwendung der Daten im Einzelnen festgelegt? Gibt es zur Erreichung des Ziels ebenso effektive Möglichkeiten, die weniger (oder keine) personenbezogene Daten erfordern?
  2. Sind die Quellen personenbezogener Daten bekannt? Ist die Weitergabe der Daten durch ihre Quelle und ihre Erhebung durch die Behörde rechtmäßig?
  3. Ist es angemessen, die personenbezogenen Daten zu dem angestrebten Zweck zu verwenden mit Rücksicht auf die Zwecken, zu denen die Daten erhoben wurden, ihr Alter, den Bedingungen, unter denen sie gespeichert und geschützt wurden? Beziehen sich die Daten ausschließlich auf den ersten Verfassungszusatz (z.B. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Petitionsrecht)?
  4. Wenn ein informationsbasiertes Programm Daten von anderen Behörden oder privaten Stellen nutzt, sind die folgenden zusätzlichen Schutzmechanismen gewährleistet:
  • Sind der Zweck, zu dem die Daten gesammelt wurden, ihr Alter und die Bedingungen, unter denen sie gespeichert und gesichert wurden, bei der Prüfung der Angemessenheit des geplanten informationsgestützten Programms berücksichtigt worden?
  • Wenn Daten für Zwecke eingesetzt werden sollen, die mit dem ursprünglichen Erhebungszweck unvereinbar sind, hat die Behörde geprüft, ob diese Zweckänderung gerechtfertigt ist und ob es angemessen ist, die Daten für den geänderten Zweck zu verwenden?
  • Werden die Daten so weit wie möglich an ihrem Speicherort belassen? Wenn dies nicht möglich ist, werden sie so bald wie praktikabel zurück gegeben oder gelöscht?
  • Entschädigt die Erhebungsbehörde Private, die Daten auf Anforderung oder zwangsweise übermitteln, für ihre damit verbundenen Kosten?

2.5.3 Richtlinien zur Schaffung neuer Gesetze und Richtlinien

1. Behördenzuständigkeit

  • Ist die Behörde, welcher der Betrieb oder die Benutzung des informationsbasierten Programms übertragen wird, dafür zuständig?
  • Ist das Programm mit dem Auftrag der Behörde vereinbar?
  • Ist die Behörde angemessen mit Personal ausgestattet?
  • Ist ihr Personal angemessen ausgebildet?
  • Hat sie einen Datenschutzbeauftragten auf der Ebene der Entscheidungsträger?
  • Hat sie eine Kultur des Respekts vor dem Gesetz und den Grundrechten?

2. Zweck

  • Hat das informationsgestützte Programm einen konkret festgelegten Zweck, an welchem seine Effektivität und Auswirkungen auf die Bürgerrechte gemessen werden können?
  • Gibt es angemessene Schutzmechanismen gegen eine schleichende Zweckentfremdung oder gegen eine ohne sorgfältige Überlegung vorgenommene Verwendung zu anderen Zwecken?
  • Wird der Zweck des Programms unter Berücksichtigung von Umgehungsmaßnahmen oder absehbaren technologischen Veränderungen relevant bleiben?
  • Gibt es Verfahren, um den Zweck des Programms nach einiger Zeit zu überprüfen?

3. Effektivität

  • Ist nachgewiesen, dass das informationsgestützte Programm das angestrebte Ziel erreicht?
  • Ist dieser Nachweis auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Bedingungen erfolgt?
  • Gibt es glaubhafte Verfahren, um die Effektivität zu messen und eine fortlaufende Messung der Wirksamkeit und Verbesserungen der Effektivität zu gewährleisten?
  • Werden die Effektivitätsmessungen festgehalten?

4. Genehmigung

  • Ist festgelegt, dass der Aufbau, die Entwicklung, der Einsatz und die Einspeisung von personenbezogenen Daten in informationsgestützte Systeme der Genehmigung einer namentlich benannten Person bedarf?
  • Stammt die Genehmigung von einer richterlichen oder behördenfremden Stelle, insbesondere wenn eine verdeckte Datensammlung oder Datenverwendung erfolgt?

5. Daten

  • Sind personenbezogene Daten erforderlich, um das Ziel des jeweiligen informationsgestützten Programms zu erreichen?
  • Sind die einzelnen Verwendungszwecke persönlicher Daten klar festgelegt?
  • Gibt es gleichermaßen effektive Mittel zur Erreichung des Zwecks, die weniger (oder keine) personenbezogenen Daten benötigen?
  • Gibt es Mechanismen, um sicherzustellen, dass nur erforderliche Daten genutzt, sie nicht länger als erforderlich gespeichert und gegen versehentlichen oder absichtlichen Missbrauch geschützt werden?
  • Verarbeitet das informationsbasierte Programm so wenige personenbezogene Daten wie es gemessen an seinem Ziel möglich ist?
  • Erhebt, übermittelt und speichert das Programm nur erforderliche Daten?
  • Sind Daten, mit deren Hilfe Personen gemeinhin identifiziert werden können (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Sozialversicherungsnummer, eindeutiger Titel) entfernt, verschlüsselt oder sonst unkenntlich gemacht worden, soweit dies möglich ist?
  • Gibt es vernünftige Garantien dafür, dass die personenbezogenen Daten, die für ein informationsgestütztes Programm genutzt werden sollen, passend, gemessen am verfolgten Zweck hinreichend genau und zuverlässig verfügbar sind?
  • Sind die Quellen dieser personenbezogenen Daten eindeutig bekannt?
  • Ist der Zugriff auf das informationsgestützte Programm beschränkt auf Personen mit einem legitimen Bedürfnis danach und geschützt durch angemessene Zugriffskontrollen, gemessen an der Sensibilität der Daten?
  • Darf die Quelle die Daten rechtmäßig übermitteln und die Behörde die Daten rechtmäßig erheben?
  • Stehen die Daten und die Art und Weise ihrer Erhebung im Einklang mit US-amerikanischen Werten?
  • Schreckt ihre Verwendung von dem Gebrauch verfassungsrechtlich geschützter Freiheiten ab?
  • Wenn ein informationsgestütztes Programm Daten von anderen Behörden oder privaten Stellen einsetzt, sind angemessene zusätzliche Sicherungen vorhanden?

6. Abhilfe

  • Gibt es ein Verfahren zur Messung der Häufigkeit und der Auswirkungen falscher Treffer, für den Umgang damit (z.B. Meldung falscher Treffer an die Entwickler des Systems, um es zu verbessern, wenn möglich Berichtigung falscher Informationen, den Folgen falscher Treffer so schnell wie praktikabel abzuhelfen) sowie eine bestimmte Stelle, die für diese Verfahren verantwortlich ist?
  • Sind die wahrscheinlichen Folgen für die gemeldeten Personen klar festgelegt worden (z.B. sie werden näher überprüft, wozu eine richterliche Anordnung benötigt wird; sie werden vor dem Betreten eines Flugzeugs näher überprüft usw.)?
  • Ist nachgewiesen, dass die Anzahl der falschen Treffer, die das Programm ergibt, gemessen an dem Zweck der Suche, der Belastungswirkung für die gemeldeten Personen und der Wahrscheinlichkeit weiterer Ermittlungen akzeptabel ist?
  • Sind belastbare Systeme vorhanden, um Fehler wie z.B. falsche Treffer festzustellen und sie zu nutzen, um informationsgestützte Programme systematisch zu verbessern und schnelle, wirksame Abhilfe für betroffene Personen zu gewährleisten?

7. Auswertung

  • Gibt es zuverlässige Werkzeuge, um die Leistung informationsgestützter Programme und ihre Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Richtlinien auszuwerten und um auf diese Auswertungen zu reagieren?
  • Erzeugt das informationsgestützte Programm ein permanentes, fälschungssicheres Protokoll darüber, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat?
  • Ermöglicht es die fortlaufende, automatisierte Analyse dieser Prüfprotokolle?
  • Wird das informationsgestützte Programm wenigstens einmal jährlich überprüft, um seine Übereinstimmung mit diesen Richtlinien sowie den einschlägigen Gesetzen und anderen Richtlinien sicherzustellen?
  • Werden die Ergebnisse der fortlaufenden Auswertung dokumentiert?

8. Aufsicht

  • Erfolgt eine nennenswerte behördeninterne und behördenexterne – auch parlamentarische – Aufsicht über das informationsbasierte Programm?
  • Sind das Programm und die Mechanismen zu seiner Beaufsichtigung für die Öffentlichkeit und Presse so weit wie möglich erkennbar?
  • Wenn Transparenz unmöglich ist, gibt es zuverlässige Mechanismen für eine verstärkte Aufsicht durch unabhängige Behörden, Justiz und/oder Parlament?

Bewertung

Die Kriterien der Wissenschaftler machen deutlich, dass sie aus Erfahrung sprechen. Die gegenwärtigen Überwachungsmaßnahmen tragen wissenschaftlichen Kriterien also keine Rechnung. Eine systematische Überprüfung aller Überwachungsmaßnahmen fordern wir schon lange unter dem Stichwort „Deutsche Grundrechteagentur“.

Ein aktuelles Papier der FDP-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Datenschutz im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich“ fordert nun zumindest „eine Evaluierung sämtlicher seit 1998 beschlossenen Überwachungsgesetze unter den Gesichtspunkten der Wirksamkeit, der Verfassungsmäßigkeit und der dadurch gebundenen Mittel.“ Da das Papier nicht aufzeigt, wer die Evaluierung vornehmen soll, dürfte der gute Ansatz jedoch nicht zur Realisierung kommen. Eine systematische, unabhängige und fortlaufende Bewertung bedarf einer geeigneten, permanenten Institution wie einer Grundrechteagentur.

Ergänzung vom 21.10.2008:

Laut wired.com warnt der Bericht im Hinblick auf Daten-Rasterungstechnologie mit den Worten: „Sogar gut geführte Programme ziehen wahrscheinlich eine signifikanten Zahl falscher Treffer nach sich.“ Bei der Vorstellung des Berichts sagte der Vizepräsident des Kommittees: „Terroristen können unser Land und unser Leben auf zwei Weisen schädigen: durch physische, psychologische Schäden und durch unsere eigene, unangemessene Antwort darauf.“

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Nacktkörperscanner an Flughäfen geplant

Die EU-Kommission will den Einsatz von Scannern an Flughäfen zulassen, die mithilfe elektromagnetischer Strahlen den nackten Körper von Menschen – trotz getragener Kleidung – sichtbar machen. In Deutschland prüft die Bundespolizei zurzeit den Einsatz solcher Geräte.

Kritiker argumentieren:

  • Die Betrachtung nackter Menschen verletzt deren Würde.
  • Kein Flugpassagier würde einwilligen, sich auszuziehen. Das elektronische Äquivalent darf nicht eingeführt werden.
  • Eine angebliche Freiwilligkeit existiert nicht. Wer widerspricht, macht sich verdächtig. Menschen sind sich nicht im klaren darüber, worin sie einwilligen.
  • Erfahrungsgemäß wird eine einmal eingeführte Maßnahme mit der Zeit immer häufiger und zwingender durchgeführt („wehret den Anfängen“, Schneeballtheorie).
  • Der Sicherheitsgewinn ist die Grundrechtsstörung nicht wert. Tests der amerikanischen Behörden haben ergeben, dass die meisten Sprengstoffe und Waffen trotz der Scanner mitgeführt werden konnten.
  • Es gibt andere Technologien, die tatsächlich funktionieren (z.B. „Puffer Portal“-Partikeldetektoren)
  • Die Geräte sind sehr teuer.

Weitere Informationen im Wiki

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Innenministerium: Kein Schutz vor Ausweiszwang für Onlineangebote

E-Mail an das Bundesinnenministerium vom 10.07.2008:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte anregen, dass Sie bei der Einführung der Projekte „elektronischer Personalausweis“ und „Bürgerportale“ zum Schutz der Nutzer die folgenden Punkte implementieren:

  1. Es darf kein faktischer Zwang zur Beantragung von Personalausweis oder zertifiziertem Postfach geschaffen werden.
  2. Gesetzliches Koppelungsverbot: Staatliche und privatwirtschaftliche Angebote inner- und außerhalb des Internet dürfen nicht von einer Identifizierung per elektronischem Personalausweis oder von der Nutzung eines zertifizierten Postfachs abhängig gemacht werden.
  3. Obligatorische Ausweichmöglichkeit: Eine anonyme Nutzungsmöglichkeit muss gleichberechtigt angeboten werden, wo immer das möglich ist.
  4. Offenheit: Nichtstaatliche Signatur- und Verschlüsselungssysteme müssen gleichberechtigt zu den staatlichen Systemen eingesetzt werden können.
  5. Das Verbot der Verwendung von Personalausweisnummern als Personenkennziffer muss auch für den elektronischen Personalausweis gelten.
  6. Zertifizierte E-Mail-Postfächer müssen auch mit nicht-zertifizierten Postfächern kommunizieren können.
  7. Zertifizierte Postfächer dürfen nur die unbedingt erforderlichen Daten speichern und müssen nicht (mehr) erforderliche Daten sogleich löschen.

Eine kritische Begründung dieser Vorschläge finden Sie auf http://www.daten-speicherung.de/index.php?p=92 .

Mit freundlichem Gruß,

Antwort des Bundesinnenministeriums vom 15.08.2008:

Sehr geehrter Herr […],

wir haben uns mit Ihren Punkten/Fragen intensiv auseinandergesetzt. Ich darf Ihnen unsere Überlegungen dazu nachfolgend mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
[…]

1. Es darf kein faktischer Zwang zur Beantragung von Personalausweis oder zertifiziertem Postfach geschaffen werden.

Es besteht bereits heute Ausweispflicht für Deutsche ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz im Inland und damit ein rechtlicher Zwang einen Ausweis zu beantragen soweit keine der Ausnahmen vorliegt (insb. Besitz eines Passes). Es besteht keine Absicht dies zu ändern. Sollte Ihre Frage auf den elektronischen Identitätsnachweis abzielen besteht jedoch keine solche Pflicht. Sowohl hinsichtlich ihrer generellen Einschaltung als auch hinsichtlich ihrer Verwendung im Einzelfall ist diese Funktion für die Bürgerinnen und Bürger optional. Ein faktischer Zwang zur Nutzung könnte lediglich dann entstehen, wenn elektronische Verfahren (einschließlich des elektronischen Identitätsnachweises) herkömmliche Verfahren nicht ergänzen, sondern gänzlich ablösen würden. Angesichts der derzeitigen Internetdurchdringung der Gesellschaft dürfte eine gänzliche Ablösung schon aus faktischen Gründen in den nächsten Jahren nicht umsetzbar sein. Die Beantragung eines zertifizierten Bürgerportals und des damit enthaltenen zertifizierten elektronischen Postfachs erfolgt durch den Nutzer ohnehin immer freiwillig.

2. Gesetzliches Koppelungsverbot: Staatliche und privatwirtschaftliche Angebote inner- und außerhalb des Internet dürfen nicht von einer Identifizierung per elektronischem Personalausweis oder von der Nutzung eines zertifizierten Postfachs abhängig gemacht werden.

Angebote, die heute auf einer Identifizierung beruhen und nunmehr mittels des elektronischen Identitätsnachweises auch auf elektronischem Wege angeboten werden sollen, werden auch in Zukunft nicht ohne Identifizierung auskommen. Es wird deshalb Onlineangebote geben, die nur auf diesem Wege elektronisch durchgeführt werden können. Das Angebot einer Diensteerbringung auf herkömmlichen Wege (siehe Frage 1) bleibt davon aber unberührt. Die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit einer Datenerhebung zur Identitätsprüfung wird aber im Vergabeverfahren für Berechtigungen / Berechtiungszertifikate für den elektronischen Identitätsnachweis geprüft, so dass dem ungehemmten Einsatz desselben für alle denkbaren Angebote jenseits der Erforderlichkeit aktiv entgegengewirkt wird. Diese Methode ist nach hiesiger Ansicht im Einzelfall effektiver, als ein allgemeines gesetzliches Kopplungsverbot, wie es z.B. heute im Telemedienrecht besteht. Eine Abhängigkeit der Nutzung von Bürgerportalen entsteht nicht, da die Nutzung eines zertifizierten Bürgerportals nur eine zusätzliche Möglichkeit zu den schon vorhandenen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten darstellt.

3. Obligatorische Ausweichmöglichkeit: Eine anonyme Nutzungsmöglichkeit muss gleichberechtigt angeboten werden, wo immer das möglich ist.

Für den Bereich der Telemedien ist dies bereits heute in § 13 Abs. 6 S. 1 Telemediengesetz vorgegeben. Darüber hinaus wird die Umsetzung durch die datenschutzrechtliche Erforderlichkeitsprüfung bei der Vergabe der Berechtigungen / Berechtigungszertifikate unterstützt: Wenn anonyme oder pseudonyme Nutzung möglich ist, besteht regelmäßig keine Erforderlichkeit personenbezogene Daten zu erheben. Die im Entwurf des Personalausweisgesetzes vorgesehene Möglichkeit der Übermittlung eines dienste- und kartenspezifischen Kennzeichens unterstützt die pseudonyme Nutzung von Diensten aktiv. Das Kennzeichen verfügt darüber hinaus über Mechanismen, die eine Auflösung des Pseudonyms erheblich erschweren. Ein diensteübergreifendes Tracking von Pseudonymen wird durch die Ausgestaltung unterbunden.

4. Offenheit: Nichtstaatliche Signatur- und Verschlüsselungssysteme müssen gleichberechtigt zu den staatlichen Systemen eingesetzt werden können.

Der elektronische Identitätsnachweis begibt sich als staatlich angebotene Infrastrukturlösung in den Markt der elektronischen Identifizierungsmöglichkeiten. Die Bundesregierung hält ihn sowohl aufgrund seiner datenschutzkonformen Ausgestaltung als auch im Hinblick auf seinen technisch-organisatorischen Sicherheitsstandard für ein sehr konkurrenzfähiges Produkt und wird deshalb bei seinen eigenen Angeboten auf diese Lösung setzen. Über die Verwendung darüber hinaus wird der Markt entscheiden.

5. Das Verbot der Verwendung von Personalausweisnummern als Personenkennziffer muss auch für den elektronischen Personalausweis gelten.

Der aktuelle Entwurf des Personalausweisgesetzes sieht für die Personalausweisnummer das gleiche rechtliche Schutzniveau vor, wie im geltenden Gesetz. Es wurde darüber hinaus auf neue, als eindeutige Kennzeichen verwendbare Zeichenfolgen ausgedehnt.

6. Zertifizierte E-Mail-Postfächer müssen auch mit nicht-zertifizierten Postfächern kommunizieren können.

Die Kommunikation zwischen zertifizierten Postfächern eines Bürgerportals und nicht-zertifizierten Postfächern (z. B. eines normalen E-mail-Anbieters) ist möglich und in der Konzeption der Bürgerportale auch vorgesehen.

7. Zertifizierte Postfächer dürfen nur die unbedingt erforderlichen Daten speichern und müssen nicht (mehr) erforderliche Daten sogleich löschen.

Nach der Konzeption der Bürgerportale ist gewährleistet, dass nur die unbedingt erforderlichen Daten des Nutzers eines Bürgerportals gespeichert werden und nicht (mehr) erforderliche Daten gelöscht werden. Im Rahmen der Zertifizierung der Bürgerportale stellt der Datenschutz einen eigenen Teilbereich dar.

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Bundesregierung: Biometrie im Ausweis, Identifizierungszwang im Internet

Die schwarz-rote Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personalausweisgesetzes in den Bundestag eingebracht. Zentrale Inhalte und Kritikpunkte sind:

  1. In den Personalausweis soll künftig zwingend ein kontaktlos auslesbarer Funkchip aufgenommen werden, auf dem alle Ausweisdaten einschließlich der Anschrift, des Fotos und auf Wunsch auch der Fingerabdrücke gespeichert werden. Dies ermöglicht es Deutschland und anderen Staaten, die Daten in Sekundenschnelle auszulesen, in eigene Dateien zu übernehmen und auf unbegrenzte Zeit zu speichern (im Ausland). Dadurch können Bewegungsprofile erstellt werden. Einen kontaktlos auslesbaren Personalausweis gibt es in praktisch keinem anderen Land der Welt.
  2. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist nach Protesten zwar zunächst freiwillig. Durch den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur kann sie durch einen Federstreich des Gesetzgebers aber jederzeit zum Zwang erhoben werden.
  3. Der Personalausweis-Funkchip soll es auf Wunsch des Inhabers ermöglichen, sich an Automaten und im Internet gegenüber Behörden und Unternehmen auszuweisen („elektronischer Personalausweis“). Diese erhalten dadurch Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Inhabers und können die Daten abspeichern und weiter geben. Man kann diese Funktion auf dem Ausweis zwar sperren lassen. Faktisch werden aber Behörden und Unternehmen, die ihre Leistungen bisher anonym oder ohne Überprüfung der Angaben angeboten haben, schrittweise eine elektronische Identifizierung zur Voraussetzung des Angebots ihrer Leistungen machen. Kritiker sprechen daher vom „Ende der Anonymität“. Einen „elektronischen Personalausweis“ gibt es in praktisch keinem anderen Land der Welt.
  4. Wer keinen gültigen Ausweis und Reisepass besitzt, soll künftig bis zu 5.000 Euro statt bisher 1.000 Euro zahlen müssen (Ausweiszwang).
  5. Wie bisher sollen alle Ausweisdaten (außer Fingerabdrücken, einschließlich Lichtbildern) in Ausweisregistern elektronisch gespeichert werden, die bundesweit abrufbar sind. Zusätzlich zu Polizei und Grenzbehörden sollen jetzt auch – ohne Begründung der Notwendigkeit – Ordnungsämter, Steuerfahndung und Zoll elektronischen Zugriff erhalten.
  6. Das Vorhaben kostet jährlich mehrere Millionen von Euro. Diese tragen wir entweder über höhere Ausweisgebühren oder über Steuern. Für andere staatliche Zwecke (z.B. Bildung, Präventionsarbeit) sie nicht mehr zur Verfügung.

Nicht im Gesetzentwurf enthalten ist das Vorhaben des Bundesinnenministeriums, identifizierte E-Mail-Konten anzubieten, und zwar über die Telekom („DE-Mail“ oder „Bürgerportale“ genannt). Obwohl die Beantragung einer solchen E-Mail-Adresse freiwillig sein soll, werden Behörden und Unternehmen, die ihre Leistungen bisher anonym oder ohne Überprüfung der Angaben angeboten haben, faktisch schrittweise eine personengebundene und identitätsgeprüfte E-Mail-Adresse zur Voraussetzung des Angebots ihrer Leistungen machen.

Weitere Informationen und Links im Wiki

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    Unser Traum

    55% der Bundesbürger halten unseren Bundesinnenminister für kompetent. Bei aller Kritik sind sie offenbar der Meinung, man könnte ihm zumindest nicht vorwerfen unsere Sicherheit zu vernachlässigen. Ist das wirklich so? Sind Schily und Schäuble fachlich gut? Wie sieht ihre Bilanz, wie sieht ihre Politik aus? Wir hatten

    • den großen Lauschangriff 1998,
    • biometrische Ausweise seit 2001,
    • die Aufhebung des Bankgeheimnisses 2003,
    • die Steuer-ID für jede Person ab der Geburt 2003,
    • der Abschuss unschuldiger Flugpassagiere 2004,
    • eine gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden 2006,
    • RFID-Funkchips in Pässen und eine zentrale Fotodatei 2007,
    • die Totalprotokollierung jeder Telekommunikation 2007 und jetzt noch
    • Exekutivbefugnisse des Bundeskriminalamts einschließlich Computerdurchsuchung,
    • Bundesabhörzentrale,
    • Speicherung von Fluggastdaten,
    • Internetpersonalausweis mit Biometrie.

    Diese Politik wird nicht eher Halt machen, als der Staat alles kontrolliert und weiß. Das ist nicht unsere Sicherheit. Denn unsere Sicherheit ist immer auch Sicherheit vor dem Staat! (starker Applaus)

    Unsere Sicherheit ist keine, die auf spektakulären Einzelfällen und täuschenden Nützlichkeiten gegründet ist. Unsere Sicherheit gründet sich auf die Erkenntnis, dass Wissenschaftler keinen Beleg dafür gefunden haben, dass mehr polizeiliche Befugnisse weniger begangene Straftaten nach sich ziehen würden. Unsere Sicherheit beruht auf dem Wissen, dass wir in Deutschland mit starken Grundrechten sicherer leben als in Kontroll- und Überwachungsstaaten wie China, Großbritannien oder den USA. Es ist deswegen unverantwortlich, wenn unsere Politiker mit diesen Staaten gemeinsame Sache machen! Eine Zusammenarbeit mit Folter- und Überwachungsstaaten macht uns unsicherer, nicht sicherer! (Applaus)

    Unser Verständnis von Sicherheit hat nicht vergessen, zu welchen Verbrechen ein übermächtiger Staat als Drittes Reich oder DDR geführt hat. Erich Kästner sagte einmal: „Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat’ genannt wird; man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist.“ Und deshalb sind wir heute hier. Wir warten diesmal nicht, bis es zu spät ist! (starker Applaus)

    Unsere Sicherheit ist nicht die dauernde Behauptung, unsere Rechte gegenüber dem Staat stellten eine Gefahr dar und müssten immer weiter zusammengestrichen werden. Diese Angstmache schafft Verunsicherung und keine Sicherheit. (Applaus) Unsere Sicherheit ist keine einfältige, die nur in Straftätern und Wirtschaftsunternehmen ein Risiko sieht, während unsere Daten beim Staat sicher sein sollen. Ich will nur eine wenige Fälle ansprechen:

    • 2003 verkauften Mitarbeiter des Bundeskriminalamts sensible Daten.
    • 2005 ergab eine Untersuchung des Bayerischen Datenschutzbeauftragten, dass 5% der polizeilichen Datenabrufe eindeutig zu privaten Zwecken der Polizeibeamte erfolgten.
    • 2006 kam heraus, dass Mitarbeiter des Pergamon-Museums 1 Jahr lang das Wohnzimmer von Bundeskanzlerin Angela Merkel überwacht haben.
    • 2007 kam heraus, dass ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts die E-Mails des neuen Partners seiner Frau mit dienstlichen Mitteln überwacht hat.

    Wer blind ist für die nahezu täglichen Irrtümer und den Missbrauch, gerade auch bei Sicherheitsbehörden, der setzt unsere Sicherheit aufs Spiel. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit mehr Vertrauen und Selbstverantwortung nicht nur freier, sondern auch sicherer leben können! (Applaus)

    Unsere Sicherheit ist keine, die finanziell Vorrang vor Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Kinderarmut, Hunger, Umweltzerstörung und Bildung hat. Es ist nicht unsere Sicherheit, die von Jahr zu Jahr mehr Geld verschlingt, während die Armut in Deutschland zunimmt und unsere Kinder international mit am schlechtesten ausgebildet werden. Von diesen Herausforderungen hängt unsere Zukunft ab, nicht von Kriminalität, die es immer schon gegeben hat und immer geben wird! (Applaus)

    Das Risiko in Deutschland an einem Terroranschlag zu sterben, ist selbst dann, wenn es tatsächlich einmal zu einem solchen Anschlag käme, noch geringer als das Risiko, dass wir in unserer Badewanne ertrinken. (Applaus)

    Das ist unsere Sicherheit: Wir wollen sicher sein, dass die Polizei einschreitet, wenn wir sie brauchen, dass sie uns aber in Ruhe lässt, wenn wir sie nicht brauchen! (starker Applaus) Freiheit ist Sicherheit und schützt Unschuldige vor missbräuchlicher oder irrtümlich Verfolgung. Das darf man nie vergessen bei Überwachungsgesetzen. Das macht unsere Regierung falsch, und deswegen schafft sie Unsicherheit statt Sicherheit mit ihren Gesetzen! (Applaus)

    Freiheitsrechte und Vertrauen werden immer auch von einigen missbraucht werden. Zu 99% ist das Vertrauen aber gerechtfertigt und werden vor dem Staat geschützte Räume zu unserem Wohl und zum Wohl unserer Gesellschaft genutzt, etwa, wo nur vertraulich beraten und geholfen werden kann, wo nur vertraulich Missstände offengelegt und an die Presse weitergegeben werden können. Wir nehmen das verbleibende Risiko eines terroristischen Anschlags gern in Kauf, wenn wir dafür frei von staatlicher Bevormundung und Überwachung leben können! (starker Applaus)

    Unser Traum ist der von einer Gesellschaft, die Sicherheit erreicht, indem sie die Achtung vor dem Recht des anderen stärkt. Eine Gesellschaft, in der wir wieder durch unsere Stadt gehen können ohne Videoüberwachung, und stattdessen ist die Polizei erreichbar, wenn sie gebraucht wird. (starker Applaus) Eine Gesellschaft, in der wir wieder ebenso anonym telefonieren können, wie wir miteinander sprechen können, ohne, dass jemand mitschreibt. Wie uns gerade die permanenten Telekom-Skandale wieder zeigen, würden wir damit sicherer leben und nicht unsicherer. Die Vorratsdatenspeicherung muss weg! (Applaus)

    Wir wollen eine Gesellschaft, in der wir wieder Bus und Bahn fahren können, ohne grundlos gefilmt zu werden. Mögliche Schäden durch Vandalismus können problemlos aus den eingesparten Überwachungskosten beglichen werden, und es ist noch immer Geld übrig um Verkehrsverbindungen zu verbessern oder Fahrpreise zu senken. (Applaus) Stellt euch diese Welt vor! Wir können wieder Weltreisen machen, ohne in Verdacht zu geraten, wenn wir muslimische Länder zu besuchen. Wir können wieder reisen, ohne an der Grenze wie ein Verbrecher registriert zu werden. Die gesparten Millionen für Biometrietechnik werden in Ausrüstung der Polizei investiert, damit Polizisten nicht mehr mit ihrem Privathandy telefonieren müssen! (wendet sich an Polizisten) (Applaus) Stellt euch vor, wir können wieder Auto fahren, ohne massenhaft mit Polizeidateien abgeglichen zu werden, und das Geld fließt stattdessen in gezielte Präventionsarbeit mit gefährdeten Jugendlichen. Stellt euch vor, Informationen über unsere Krankheiten bleiben weiterhin ausschließlich bei unserem Arzt gespeichert, und die gesparten Milliarden für die Gesundheitskarte fließen in eine bessere Versorgung. (Applaus) Eine Welt ohne Massenüberwachung, in der wir noch dazu sicherer leben als heute, ist möglich. Wir wollen, dass unsere Kinder in einer solchen Welt aufwachsen, und dafür kämpfen wir! (Applaus)

    Deshalb fordern wir mit unserer heutigen Demonstration ein radikales Umsteuern in der Innenpolitik in 5 Punkten:

    • Wir müssen die gegenwärtige Überwachung reduzieren,
    • bestehende Überwachungsgesetze unabhängig evaluieren,
    • die aktuellen Überwachungspläne eliminieren,
    • in gezielte Kriminalpräventionsarbeit investieren und
    • auf die wirklichen Probleme der Menschen im täglichen Leben fokussieren.

    Das ist unsere Sicherheit! (starker Applaus)

    Eine neue, freiheitsfreundliche Sicherheitspolitik ist möglich, und wir können sie möglich machen. Dazu bitte ich euch: Geht nächstes Jahr zur Europawahl und zur Bundestagswahl. Ihr entscheidet mit über das Schicksal unserer Freiheit. Wählt Parteien, die sich glaubwürdig an einer neuen Innenpolitik orientieren. Gebt keine Stimme den Parteien, die in Europaparlament und Bundestag der Vorratsdatenspeicherung und anderen Überwachungsgesetzen zugestimmt haben. Wir brauchen endlich freiheitsfreundliche Abgeordnete und einen freiheitsfreundlichen Innenminister! (Applaus)

    Sprecht mit eurem Abgeordneten, begleitet Wahlkampfauftritte führender Politiker, engagiert euch in Bürgerrechtsgruppen, denn gemeinsam sind wir stark! (Applaus)

    Ihr seid herzlich eingeladen, auch im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mitzuarbeiten. Ich will meinen Kindern einmal sagen können: „Ich habe für eure Freiheiten gekämpft und getan, was ich konnte, damit ihr freier und selbstbestimmter leben könnt, als ich es konnte.“ Und deswegen freut es mich, dass der heutige Tag in die Geschichte eingehen wird als der Tag des ersten weltweiten Protests gegen die ausufernde Bespitzelung und Überwachung der Bürger und als der Tag der größten Demonstration für Freiheit und Grundrechte, die es in Deutschland seit 20 Jahren gegeben hat! Nicht nur heute sind wir hier, sondern auch weiterhin werden wir nicht locker lassen, uns einsetzen und engagieren für unseren Traum von einem Leben in Freiheit statt Angst. Ich danke euch! (starker Applaus)

    Rede auf der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 11. Oktober 2008 in Berlin, der größten Bürgerrechtsdemonstration seit 20 Jahren (auch als Video verfügbar).

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    European Court to decide on traceability of communications [2nd update]

    The European Court of Human Rights is to decide on the complaint of a victim of identity theft (Application Number 2872/02).

    In 1999, an unidentified person published an advertisement for a homosexual relationship under the name of the applicant, a then 12 year old boy. The offender was not prosecuted because national law limited access to IP addresses to serious crime.

    The applicant is complaining before the European Court of Human Rights that he had not had an effective remedy under national law to discover the identity of the perpetrator. On 27 June 2006 the Court ruled the complaint to be admissible as it raised serious issues of fact and law under the Convention and was not manifestly ill-founded.

    An amicus curiae brief has now been submitted to the Court, pointing out that the outcome of the case could have far-reaching effects on the privacy of all European Internet users. A ruling requiring Contracting States to provide for the traceability of communications would have very serious consequences on user privacy.

    According to the brief, freedom of expression on the Internet is protected under Article 10 of the Convention. The privacy of communications is protected under Article 8 of the Convention. „Considering the importance of those freedoms and the fact that their benefits by far outweigh the damage caused by their abuse, the Convention requires the creation of effective mechanisms for having illegal content on the Internet removed, but does not require traceability of Internet publishers or users.“

    The brief is available on-line for more details. The Helsinki Foundation for Human Rights is already involved in the case.

    See also:

    Update of 28 October 2008:

    The Court has rejected the brief mentioned above. A letter dated 20 October 2008 reads: „Having examined the matter in light of Rule 44 § 2 of the Rules of Court, the President of the Chamber has decided to refuse your request as it has not been submitted within the time allowed (Rule 44 § 2 (b)) and having regard to the state of the proceedings in the case.“

    Rule 44 § 2 states:

    (a) Once notice of an application has been given to the respondent Contracting Party under Rule 51 § 1 or Rule 54 § 2 (b), the President of the Chamber may, in the interests of the proper administration of justice, as provided in Article 36 § 2 of the Convention, invite, or grant leave to, any Contracting Party which is not a party to the proceedings, or any person concerned who is not the applicant, to submit written comments or, in exceptional cases, to take part in a hearing.

    (b) Requests for leave for this purpose must be duly reasoned and submitted in writing in one of the official languages as provided in Rule 34 § 4 not later than twelve weeks after notice of the application has been given to the respondent Contracting Party. Another time limit may be fixed by the President of the Chamber for exceptional reasons.

    Update of 4 November 2008:

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    Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Passregister ab

    Mit Beschluss vom 24.06.2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsspeicherung von Passdaten in Passregistern nicht zur Entscheidung anzunehmen, „da sie unzulässig ist“. Eine nähere Begründung enthält der Beschluss nicht.

    Es ist anzunehmen, dass die Beschwerde an der Beschwerdefrist von einem Jahr gescheitert ist. Das Bundesverfassungsgericht ist offenbar nicht der Argumentation gefolgt, durch die Einführung eines bundesweiten elektronischen Zugriffs auf Passdaten und Passbilder der gesamten Bevölkerung im November 2007 habe sich die Bedeutung der Passregister derart grundlegend geändert, dass sie auch nach Ablauf der Jahresfrist erneut auf den Prüfstand gestellt werden könnten.

    Die Verfassungsbeschwerde[1] richtete sich gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller 28 Mio. Inhaber von Reisepässen. Derzeit werden von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in sogenannten Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten. Eine unbestimmte Vielzahl von Behörden kann die Daten einsehen. Seit November 2007 sind die örtlichen Register zudem elektronisch verknüpft. Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf die Personalien und Fotos praktisch der gesamten Bevölkerung.

    Die Verfassungsbeschwerde bezeichnete solche Register als „Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein“. „Volkskartei“ und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus. Europäische Partnerländer wie Großbritannien zeigten, dass Passregister mit Lichtbildern in einer demokratischen Gesellschaft überflüssig seien. Aufgrund der 2007 von Union und SPD eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister sei zu erwarten, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen. Sogar eine automatisierte Selektion des farbigen Anteils der Bevölkerung sei möglich.

    Dem Bundesverfassungsgericht liegt noch eine Verfassungsbeschwerde der Schriftstellerin Juli Zeh gegen die zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen vor.[2] Auch der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz klagt seit November 2007 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke.[3]

    Die schwarz-rote Bundesregierung denkt demgegenüber nicht an eine Einschränkung der massenhaften Registrierung der Bevölkerung, sondern plant umgekehrt noch ihre Ausweitung: Fingerabdrücke und kontaktlos auslesbare RFID-Funkchips sollen nach ihrem Willen künftig auch in Personalausweise aufgenommen werden.[4] Zudem soll ein „Elektronischer Personalausweis“ die anonyme Nutzung des Internet verdrängen.[5] Die in den Vordergrund gestellte Freiwilligkeit dieser Maßnahmen wird jedoch schon wenig später faktisch, später auch rechtlich aufgehoben werden.

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