Archiv des Monats August 2009

Bundesregierung will Überweisungsdaten an USA ausliefern [ergänzt am 07.11.2009]

Seit dem 11.09.2001 forschen US-amerikanische Behörden ohne richterliche Anordnung systematisch und massenhaft den internationalen Überweisungsverkehr aus – auch Überweisungen zwischen EU-Staaten. Diese Massen-Rasterfahndung der USA soll angeblich dem Auffinden von Terroristen oder ihrer Finanzierung dienen.

Auf öffentliche Proteste entschied das europäische Bankenkonsortium SWIFT, ab Oktober 2009 keine Daten über innereuropäische Überweisungen mehr in den USA zu speichern. Damit haben die USA keine Handhabe mehr, Herausgabe der Daten zu fordern.

Die USA wünschen aber weiterhin Zugriff auf unsere Überweisungdaten. Die EU-Außenminister haben die schwedische Ratspräsidentschaft am 27.07.2009 einstimmig ermächtigt, bis September 2009 ein Abkommen auszuhandeln, welches den USA weiterhin Zugriff auf den innereuropäischen Zahlungsverkehr gewähren soll – nach wie vor ohne richterliche Anordnung und nicht nur im Rahmen gezielter Ermittlungen. Dieser Beschluss wurde mit der Stimme von Außenminister Steinmeier (SPD) gefasst.

Das geplante Abkommen soll nun erstmals sämtliche europäische Finanzunternehmen zur Herausgabe verpflichten, nicht nur SWIFT. Es ist schon deswegen illegal, weil es ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments geschlossen werden soll.

Die EU-Kommission plant, dass künftig auch europäische Behörden ohne richterliche Anordnung auf Bankdaten zugreifen sollen. Bei Fluggastdaten hat ein Abkommen mit den USA bereits dazu geführt, dass eine ähnliche Massendatenbank für Europa vorgeschlagen worden ist.

Das Abkommen bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Der Bundestag hat auch jetzt schon die Möglichkeit, „rote Linien“ zu beschließen, die bei den Verhandlungen nicht überschritten werden dürfen. Eine Petition gegen das Vorhaben kann zurzeit unterzeichnet werden.

Die wesentlichen Kritikpunkte an dem geplanten Abkommen ergeben sich aus der Pressemitteilung vom 04.05.2009:

Solche Informationsauslieferungen könnten eine weitere Überwachung, eine Aufnahme in Flugverbotslisten oder Terrorverdachtslisten, eine Vernehmung oder Festnahme bei der Einreise oder eine Bestrafung bis hin zur Todesstrafe oder Folterung nach sich ziehen, etwa im Zuge des US-amerikanischen „Krieges gegen Terror“. Die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit den USA habe bereits dazu geführt, dass der Deutsche Zammar im Jahr 2001 in ein syrisches Foltergefängnis verbracht worden sei.

Die 93-seitige Beschwerdeschrift kritisiert das Abkommen […] als verfassungswidrig, weil es Deutschen keinerlei Schutz vor Verletzungen ihrer Menschenrechte im Ausland biete. Informationen aus Deutschland dürften im Ausland […] auf Vorrat gespeichert und nach Gutdünken zweckentfremdet werden, ohne dass eine Aufsicht durch unabhängige Datenschutzbeauftragte bestehe und gerichtlicher Rechtsschutz gegen illegale Maßnahmen in Anspruch genommen werden könne. Deutsche würden von einer Übermittlung ihrer Daten an das Ausland nicht einmal benachrichtigt. Ausländische Stellen könnten private Handydaten oder Wohnungsdurchsuchungen ohne Anlass „ins Blaue hinein“ fordern, selbst wenn der Betroffene mit der angeblichen Straftat nichts zu tun habe. […]

Besonders scharf kritisiert die Beschwerdeschrift die Zusammenarbeit mit den USA. Die USA seien auf dem Gebiet des Schutzes der Grundrechte anderer Staatsangehöriger ein Entwicklungsland. Die USA inhaftierten Einreisende aus Europa ohne Angabe von Gründen, überwachten unbescholtene Europäer anhand ihres Zahlungsverkehrs (SWIFT) und ihrer Telekommunikation (ECHELON), verhängten Flugverbote und Finanzsperren ohne gerichtliche Verfahren, verschleppten Menschen aus Europa in Lager außerhalb der USA und vollstreckten die Todesstrafe an Europäern. Jede deutsche Auslieferung von Informationen über Europäer stelle eine „Beihilfe zu nachfolgenden Verletzungen ihrer Menschenrechte im Wege der beschriebenen US-Praktiken dar“. Von 47 Staaten weltweit schützten nur Singapur, Malaysia, Russland und China persönliche Daten schlechter als die USA.

Weitere Informationen:

Aktuelle Informationen im Wiki…

Ergänzung vom 04.09.2009:

Das Europäische Parlament hat das geplante Abkommen am 03.09.2009 diskutiert und Experten dazu angehört.

Ergänzung vom 07.11.2009:

Im Wiki finden sich aktualisierte Informationen zum Verhandlungsstand.

Kommentare (2)

Das Märchen vom rechtsfreien Raum Internet

Einige Politiker behaupten oder suggerieren immer wieder, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, so etwa Ministerin von der Leyen in einem Interview mit der FAZ. Auch der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz (SPD) stimmte im Juni gegenüber der Berliner Zeitung in das Credo ein, es könne doch nicht sein, „dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt.“ Damit möchten die Politiker ihrer mit dem Internet unversierten Wählerklientel Angst machen: Das Internet sei etwas Unbekanntes und Bedrohliches, das man von Gesetzes wegen in seine Schranken weisen müsse. Der Wahlkampf mit der Angst ist längst bekannt.

Vielleicht sind die Statements auch auf eigene Unkenntnis und damit einhergehende Angst der Politiker zurückzuführen. So wusste Justizministerin Zypries (SPD) in einer berüchtigten Sendung des ARD-Morgenmagazins vom 27.06.2007 genauso wenig wie Parteikollege und Verteidigungsminister Struck (SPD), was ein Browser ist. Dennoch entwarf sie federführend das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.

„Wahrscheinlich auch net“

Innenminister Schäuble (CDU) tat auf einer Pressekonferenz zur Onlinedurchsuchung seine Vorstellung vom Internet wie folgt kund:

„Unter Onlinedurchsuchung wird Verschiedenes verstanden, das ist wahr. Da wird zum, da wird wohl, sowohl verstanden der Telekommunikation, der Verkehr, als auch die Durchsuchung in den System selbst, weil die technische Entwicklung eben so ist. Aber da müssen wir jetzt dann schon fast die, die, die Internetexperten genauer befragen. Nicht so entwickelt, dass eben unsere, oder meine laienhafte Vorstellung, dass das Internet so etwas ähnliches sei wie eine moderne Telefonanlage, das stimmt eben lange nicht mehr. Und deswegen braucht man da… Wenn Sie wollen, kann der Herr Fromm das auch genauer erläutern, der versteht’s, ein wenig, richtig verstehen tut er’s wahrscheinlich auch nicht. Denn das wäre ja gar nicht gut, wenn der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz ein Onlineexperte wäre.“

Wie will Minister Schäuble eigentlich beurteilen, dass die – bis heute gar nicht eingesetzte – Onlinedurchsuchung notwendig war, wenn er offenkundig noch nicht einmal den Unterschied zwischen dem Internet und einer Telefonanlage kennt, aber trotzdem über die Notwendigkeit und Tauglichkeit der Maßnahme urteilt?

Ein-, zweimal im Internet gewesen

In besagter Sendung des ARD-Morgenmagazins antwortete der Linke-Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi auf die Frage, ob er die E-Mails seiner Mitarbeiter lesen könne, das könne er schon deshalb nicht, weil ihm der technische Durchblick fehle. Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) verneinte dieselbe Frage mit der Begründung, sie wisse ja die Passwörter ihrer Mitarbeiter gar nicht. Gut, dass Frau Schmidt uns so auf ein probates Mittel gegen die Onlinedurchsuchung bringt: Wir verraten einfach Herrn Schäuble unser Passwort nicht. Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Ströbele gab indes im Interview an, er sei bislang nur ein- oder zweimal im Internet gewesen und könne auch seine Homepage nicht bedienen. Der FPD-Vorsitzende Westerwelle gab immerhin an, der Computer sei für ihn „ein ganz einfaches Instrument, so wie ein Hammer oder ein Nagel“. Dieser heimwerkerische Sachverstand der FDP hinderte die Fraktion nicht daran, seinerzeit etwa für den erklärtermaßen verfassungswidrigen großen Lauschangriff zu stimmen. Wie man Kriminalität in einer modernen Telefonanlage zu bekämpfen hat, das wissen aber alle miteinander.

Weltfremdheit

Tatsächlich ist es ausgemachter Unsinn, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, es war auch noch nie einer. Alle Gesetze gelten, und zwar seit jeher, selbstverständlich auch im Internet, und auch dort begangene Straftaten sind strafbar und werden rechtlich wie faktisch bestraft. Man denke an die zahlreichen Prozesse über eBay-Bewertungen, über die Anfechtung von Kaufverträgen in Onlineshops oder über Abmahnungen vermeintlicher Raubkopierer. Das Urheberrechtsgesetz sanktioniert auch Raubkopien im Internet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt online wie offline vor Werbe- oder anderen Belästigungen, und das Strafgesetzbuch erfasst auch Internetbetrug oder Internetbeleidigung. Das Internet ist keine eigene, in sich abgeschlossene Welt, in der juristisch andere Gesetze gälten, auch wenn einige sich das mangels praktischer Erfahrung möglicherweise so vorstellen. Die Vorstellung der sich Äußernden über das Internet als ein solches Konstrukt spricht insoweit für ihre völlige Weltfremdheit.

Falsche Sicherheit

Es gibt außer der auch vom Abgeordneten Tauss kritisierten notorischen Unkenntnis der zuständigen Politiker überhaupt keinen Grund, weshalb im Internet nicht seit jeher dieselben Gesetze wie sonst auch gelten sollen. Ein „Internetgesetz“ ist nicht nötig, sondern es ist nötig, dass sich verantwortliche Politiker auf einen zeitgemäßen Kenntnisstand bringen, ehe sie Entscheidungen treffen und Ängste über etwas Unbekanntes in der Wählerschaft schüren, um sie hinterher auszunutzen. Auch Kinderpornografie ist seit jeher im Internet verboten, mehrere Internettauschringe wurden gesprengt. Es ist weit und breit nicht ersichtlich, inwieweit das Internet ein rechtsfreier Raum sein soll. Dass naturgemäß nicht alle Straftaten aufgeklärt werden können, weil es eine 100-prozentige Aufklärungsquote nur beim Bullen von Tölz gibt, ist auch in der Offlinewelt nicht anders und ist auch von der Politik nicht veränderbar. Ist vielleicht nicht das Internet ein rechtsfreier Raum, sondern unsere Bundesregierung ein internetkenntnisfreier Raum, der uns Bürgern durch immer neue, nutzlose Gesetze über eine ihm unbekannte Materie eine falsche Sicherheit vorspiegelt?

Jonas

Kommentare (7)

Streitgespräch zwischen Dr. Schäuble und Verfassungsrichter über Sicherheitspolitik

Anfang 2009 hat ein Ausschuss der Internationalen Juristenkommission einen Bericht über die Wirkungen von Anti-Terror-Maßnahmen vorgelegt. Der Bericht ist das Ergebnis einer ausführlichen Untersuchung von acht angesehenen Richter/innen, Rechtsanwält/innen und Professor/innen aus allen Regionen der Welt. Für den Bericht haben die Experten Gespräche mit Menschen aus über 40 Staaten geführt, darunter auch Regierungsvertreter/innen. Wichtige Ergebnisse des Berichts stelle ich im folgenden in Form eines fiktiven Streitgesprächs zwischen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) und dem Vorsitzenden der Rechtsexperten, dem ehemaligen südafrikatischen Verfassungsrichter Arthur Chaskalson, dar. Das fiktive Gespräch lehnt sich eng an den Bericht des Ausschusses und (verlinkte) Aussagen des Bundesinnenministers an.

Dr. Schäuble: Der UN-Sicherheitsrat hat gemäß der UN-Charta nach den Angriffen vom 11. September auf die Vereinigten Staaten beschlossen, dass das ein Angriff war, aufgrund dessen die USA gemäß der UN-Charta das Recht zur Selbstverteidigung haben. Das hätte man früher als Kriegszustand bezeichnet, deshalb nennen die Amerikaner das auch den „war on terror“.

Chaskalson: Um Terrorismus zu begegnen, haben die Vereinigten Staaten von Amerika Maßnahmen ergriffen, die mit anerkannten Grundsätzen des internationalen humanitären Rechts und den Menschenrechten unvereinbar sind. Die USA haben terroristische Anschläge fälschlich zu Kriegshandlungen erklärt und einen „Krieg gegen den Terror“ ausgerufen. Sie haben sich selbst auf Kriegsrecht berufen, während sie der anderen Seite die Rechte einer Kriegspartei verweigert haben. Dem Paradigma des „Krieges gegen den Terror“ fehlt eine glaubhafte rechtliche Grundlage. Andere Staaten haben an entsprechenden Maßnahmen der USA mitgewirkt.

Viele der neuen Anti-Terror-Maßnahmen sind illegal, weil sie den Anforderungen an legitime Beschränkungen und Abweichungen von Grundrechten nicht genügen. Dazu gehören Folter, grausame, unmenschliche oder unwürdige Behandlung, geheime Inhaftierung, Entführung, illegale Verbringungen, Abschiebungen in Folterstaaten, willkürliche, längerfristige Haft ohne Benachrichtigung der Angehörigen, unfaire Gerichtsverfahren und erzwungenes Verschwinden. Solche Praktiken verstoßen nicht nur gegen anerkannte Grundsätze des Völkerrechts und untergraben die Werte, auf denen freie und demokratische Gesellschaften aufgebaut sind. Wie die Lehren der Vergangenheit zeigen, ziehen sie auch die Möglichkeit kurzfristiger Vorteile aus illegalen Maßnahmen den langfristigen Nachteilen vor, welche diese Maßnahmen nach sich ziehen.

Dr. Schäuble: Im Grunde haben wir seit dem 11. September 2001, in Wahrheit seit dem 9. November 1989, seit dem Fall der Mauer, eine völlig veränderte Bedrohungslage. Lesen Sie den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, zur Reform der UN, dort sind die neuen Bedrohungslagen sehr eindrucksvoll beschrieben. Und darauf müssen wir Antworten finden.

Chaskalson: Frühere Gefahren durch Terrorismus waren auch sehr ernsthaft. In Algerien tötete die GIA beispielsweise tausende von Menschen, oftmals in weitreichenden Massakern, in denen ganze Dörfer zerstört wurden. In Peru wurden Zehntausende von der „Sendero Luminoso“ getötet, gefoltert oder verschwanden. Jede Behauptung, dass solche Erlebnisse weniger schwerwiegend gewesen seien als die heutige Gefahr dürfte sich für die Opfer terroristischer Gewalt und staatlicher Unterdrückung in Algerien, Peru und in vielen anderen Ländern der Welt hohl anhören.

In der Vergangenheit hielt die von Terrorismus ausgehende Gefahr oftmals lange Zeit an. Zudem stellt die Gefahr von heute zu einem Großteil die Fortsetzung der Gefahren von gestern dar. Auch die heutigen Anti-Terror-Gesetze und -Maßnahmen ähneln vielfach den in der Vergangenheit angewandten Anti-Terror-Maßnahmen.

Einige Regierungen scheinen gleichwohl entschieden zu haben, dass die terroristische Gefahr von heute außerordentliche Antworten erfordere, welche die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben drohen. Unser Ausschuss ist sich einig, dass uns keine hinreichende Rechtfertigung für diese Rückschritte im Schutzniveau geliefert wurde. Ob die heutigen Gefahren über das frühere Maß hinaus gehen oder nicht: Wir haben jedenfalls keine überzeugenden Belege dafür gefunden, dass der bewährte internationale Rechtsrahmen unzureichend wäre. Im vorliegenden Zusammenhang ist es also irrelevant, ob es eine oder mehrere terroristische Gefahren gibt oder ob sich diese Gefahr qualitativ oder quantitativ von früheren unterscheidet. Es ist jedenfalls nicht akzeptabel, dass der Schrecken der Anschläge vom 11. September und anderer großer terroristischer Taten weiteren Schrecken nach sich zieht, indem manche Staaten Entführungen und Folter als Gegenmaßnahmen billigen.

Darüber hinaus glauben wir, dass die Terrorismusdebatte in einigen Fällen zu einem Klima der Furcht geführt hat, in dem besonders Minderheiten und Verteidiger der Menschenrechte an den Rand gedrängt werden. Der Raum für öffentliche Debatte sollte geöffnet werden, wird stattdessen aber beschränkt. Wenn Regierungen darauf bestehen, dass ihnen vertraut wird, sie unter Berufung auf dieses Vertrauen aber immer eingreifendere Anti-Terror-Maßnahmen einführen, ohne eine nüchterne und verhältnismäßige Bewertung der Gefahr vorzulegen, dann verstärken sie unwillentlich das Ziel von Terrorismus und verbreiten Angst in der Öffentlichkeit.

Die Berufung auf „nie da gewesene“ Bedrohungen erfolgte in der Vergangenheit häufig, um die Verletzung von Menschenrechten zu rechtfertigen. Befristete Maßnahmen wurden oft zu dauerhaften. Es ist äußerst schwer, Garantien zum Schutz der Menschenrechte wieder herzustellen, nachdem sie einmal verloren gegangen sind. Die Außerordentlichkeitsdoktrin einer „neuen Bedrohung“ ist problematisch, weil sie unannehmbare Gegenmaßnahmen nach sich zu ziehen droht und Regierungen den Blick auf positive Maßnahmen verstellen kann, die in der Vergangenheit funktioniert haben und heute wieder funktionieren könnten.

Um uns unmittelbar über frühere Anti-Terror-Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zu informieren, haben wir Anhörungen beispielsweise in Nordirland und in Südamerika veranstaltet. Es scheint eine große Zahl von Parallelen zwischen den früheren und den heutigen Besorgnissen sowohl hinsichtlich des Terrorismus wie auch hinsichtlich Anti-Terror-Maßnahmen zu geben. Unser Ausschuss hat festgestellt, dass die Regierungen die Lehren der Vergangenheit größtenteils ignoriert haben, als sie über ihre Reaktion auf die Anschläge vom 11.09.2001 entschieden. Unserer Auffassung nach ist es ein Fehler, die Lehren der Vergangenheit zu ignorieren.

Über den Kampf gegen kommunistische Terroristen in Argentinien beispielsweise mag es zwar heute noch geteilte Meinungen geben. Es gibt wahrscheinlich noch Militärangehörige und andere, die glauben, die damalige Reaktion Argentiniens auf diese Taten sei erforderlich gewesen. Auf lange Sicht hat diese traurige Epoche jedoch tausende von Opfern hinterlassen, von denen viele noch heute gegen Straflosigkeit kämpfen. Sie hat ein langes Ringen um die Wiedereinführung der Rechtsstaatlichkeit und eine schwerwiegende Spaltung der Gesellschaft nach sich gezogen.

Dr. Schäuble: Meine Überzeugung ist, dass nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht zu dieser neuen Form der Bedrohung im Grunde nicht mehr richtig passen. Das Grundgesetz würde doch zerbrechen, wenn wir es nicht anpassen würden, gerade bei solchen zentralen Fragen. Wir leben nicht mehr in der Welt des Jahres 1949.

Chaskalson: Wir haben keinen Zweifel, dass eine echte und erhebliche Gefahr von Terrorismus in verschiedenen Teilen der Welt ausgeht und dass Regierungen verpflichtet sind, dieser Gefahr mit wirksamen Maßnahmen zu begegnen. Das bedeutet aber nicht, dass dabei anerkannte Grundsätze des Völkerrechts ignoriert werden könnten oder sollten.

Die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht wurden entwickelt, um das Verhalten von Staaten in Krisenzeiten zu regulieren. Dieser rechtliche Rahmen wurde im Anschluss an Völkermord und Krieg formuliert und zwar von Menschen, welche die Herausforderungen verstanden, denen sich Staaten in Krisenzeiten stellen müssen. Diese Gesetze sind kein Hindernis bei dem Vorgehen gegen Terrorismus. Sie wurden von Staaten so geschrieben, dass diese flexibel auf Krisen reagieren können, gleichzeitig aber die Eile nicht Mindeststandards verdrängen, welche das Aushängeschild freier und demokratischer Gesellschaften sind, in denen die Würde aller Menschen geachtet und gewahrt wird.

Menschenrechte und das humanitäre Recht wurden nicht vor dem Hintergrund von Frieden und politischer Stabilität geschaffen. Umgekehrt dienen diese Regeln gerade dazu, den Staaten einen Rahmen zu geben, der es ihnen erlaubt, selbst auf die gravierendsten Krisen wirksam zu reagieren. Die rechtlichen Kriterien, an denen Staaten gemessen werden sollen, wurden in langen und schwierigen Verhandlungen von souveränen Staaten selbst ausgehandelt.

Der Rechtsrahmen, der vor dem 11.09.2001 bestanden hat, ist äußerst robust und wirksam. Internationale Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht wurden gerade deshalb ausgearbeitet, um die Sicherheit der Menschen zu garantieren. Unser Ausschuss ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser rechtliche Rahmen ausreichend flexibel ist, um auch den aktuellen Gefahren zu begegnen.

Terroristische Taten sind Straftaten. Wenn man das Label „Terrorismus“ weglässt, handelt es sich um Mord, Geiselnahme, Entführung und Gewalttaten. In jeder Rechtsordnung sind das schwere Verbrechen. Es ist auch ein Missverständnis, dass Strafverfolgung nur oder hauptsächlich nachträglich erfolgte. Strafverfolgern ist es schon immer gelungen, terroristische und andere organisierte kriminelle Netzwerke aufzudecken und proaktiv zu ermitteln und zu bestrafen, um terroristische Angriffe noch vor ihrer Begehung zu verhindern.

Das Strafrecht hat sich über Generationen entwickelt, um sicher zu stellen, dass Unschuldige freigelassen und Schuldige bestraft werden. Die Gesellschaft kann sich darauf verlassen, dass der Rechtsstaat sie vor Straftaten schützt. Die Strafverfolgung muss allerdings so ausgestattet werden, dass sie ihren Aufgaben wirksam nachkommen kann. Sie darf nicht untergraben werden, wie es im Zusammenhang mit Terrorismus oft geschieht.

Dr. Schäuble: Verteidigung mit militärischen Mitteln muss auch möglich werden gegen Angriffe, selbst wenn diese nicht von staatlichen Truppen geführt werden, aber die Qualität von kriegerischen Angriffen haben. Es macht auf Dauer keinen Sinn, dass die Bundeswehr überall auf der Welt vielfältige Aufgaben wahrnehmen kann, nur nicht in dem Land, in dem das Grundgesetz gilt.

Chaskalson: Einige Regierungen ordnen Terrorismus als militärische Bedrohung ein, die in erster Linie eine militärische Reaktion erforderlich machen soll. Die Anwendung militärischer Gewalt hat in der Vergangenheit oft zu ernsten Verstößen gegen internationale Menschenrechte und/oder internationales humanitäres Recht geführt und ein generelles Klima der Straflosigkeit mit sich gebracht.

Einer Armee die primäre Verantwortung für ein Vorgehen gegen Terroristen zu übertragen führt oft dazu, dass rein militärische Bedürfnisse auf Kosten der Suche nach alternativen Lösungen bevorzugt werden. Wir haben erfahren, dass die Zuständigkeit des Militärs oftmals die Verfolgung anderer politischer, sozialer oder wirtschaftlicher Lösungen verzögert hat. Militärische Beteiligung führte auch dazu, dass die zivile und gerichtliche Aufsicht erheblich eingeschränkt wurde, von Rechts wegen oder de facto. Diese unzureichende Aufsicht zog dann oft die Straflosigkeit schwerer Menschenrechtsverletzungen nach sich.

Jenseits echter bewaffneter Konflikte lässt sich Terrorismus am besten mit einer starken, gut ausgestatteten und menschenrechtskonformen Strafverfolgung begegnen. Wenn unter außergewöhnlichen Umständen Streitkräfte eingeschaltet werden, müssen diese Kräfte ziviler Kontrolle unterliegen und vor den ordentlichen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können.

Dr. Schäuble: Ich bin kein Freund von rechtlichen Grauzonen, deshalb darf der Gesetzgeber nicht untätig bleiben.

Chaskalson: Aus unserer Sicht sind nicht neue gesetzliche Regelungen nötig, sondern eine bessere Beachtung und strenge Befolgung der bestehenden Gesetze. Oft ist anstelle einer Gesetzesänderung ein Politikwechsel nötig.

Staaten sollten sicher stellen, dass ihr Strafrecht und die verschiedenen Institutionen zur Strafverfolgung gut aufgestellt sind, um den langfristigen Herausforderungen des Terrorismus gerecht werden zu können. Die Priorität sollte auf Anstrengungen zur Stärkung der Kapazitäten der ordentlichen Strafverfolgung und Justiz und auf einer Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit liegen.

Daneben sind internationale und nationale Anstrengungen zur Durchsetzung von bürgerlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rechten aller Menschen ohne Diskriminierung sowie Maßnahmen gegen den politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Ausschluss von Menschen unentbehrliche Instrumente, um Terrorismus zu verhüten und auszulöschen. Die Verhütung von Terrorismus kann sich nicht auf den schmalen Bereich juristischer und verfahrensmäßiger Maßnahmen beschränken. Die Lehren der Vergangenheit zeigen, dass eine Vielzahl von Instrumenten benötigt wird: im Bereich von Bildung, Beziehungen zur Zivilgesellschaft, Polizeiarbeit, Wirtschaft, Außenpolitik, bei der Achtung von Minderheitenrechten und bei der Implementierung von Menschenrechten und Gleichbehandlungsgrundsätzen in alle Politikbereiche.

Die Anstrengungen von Regierungen scheinen sich auf gesetzgeberische Maßnahmen zu konzentrieren. So wichtig das Recht auch ist, kann es die Aufgabe der Verhütung von Terrorismus nicht alleine übernehmen. Regierungen sollten die Herausforderungen ganzheitlicher angehen.

Dr. Schäuble: Wichtig ist, dass wir das Menschenmögliche tun, um zu verhindern, dass etwas passiert.

Chaskalson: Neue Gesetze oder Maßnahmen gegen Terrorismus sollten eine nachweisliche Lücke im bestehenden Recht füllen. Sie sollten mit allen Erfordernissen des internationalen Menschenrechts und gegebenenfalls des humanitären Völkerrechts im Einklang stehen. Der Legislative sollte zugestanden werden, Vorschläge eigenständig und genau zu prüfen. Von ihr sollte nicht verlangt werden, Blankobefugnisse unbedacht in einem Einverfahren abzunicken.

Neue Anti-Terror-Gesetze oder -Maßnahmen sollten klar befristet sein. Auch sollten sie regelmäßig und unabhängig überprüft werden, nicht nur im Hinblick auf ihre Anwendung, sondern auch im Hinblick auf ihre fortbestehende Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Regelmäßige Überprüfungen sollten sicher stellen, dass Anti-Terror-Gesetze keine unbeabsichtigten Auswirkungen (etwa auf die Zivilgesellschaft und Minderheiten) haben und dass sie eine wirksame Verantwortlichkeit der Handelnden gewährleisten. Staaten sollten explizite Vorkehrungen dafür treffen, dass als außerordentlich eingeführte Maßnahmen nicht Bestandteil der gewöhnlichen Rechtsordnung werden. Völkerrechtlich können Notstandsmaßnahmen nur für die Dauer eines echten Notstandes rechtmäßig sein und müssen deswegen zeitlich beschränkt sein und einer unabhängigen Überprüfung unterworfen werden.

Dr. Schäuble: Zunehmende Schwierigkeiten habe ich damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen solle wie jeder Bürger.

Chaskalson: Es ist nicht nur falsch, dass Menschenrechte das Vorgehen gegen Terrorismus behindern würden. Vielmehr lässt sich argumentieren, dass die Menschenrechte eine wirksame Waffe der Verteidigung demokratischer Gesellschaften sind. Sie verstärken die Glaubwürdigkeit und Legitimität eines Staates, der auf Gewalt gegen sich reagiert. Menschenrechte können auch tatsächlichen Ungerechtigkeiten, welche Terrorismus begünstigen, begegnen und ihnen abhelfen.

Gewaltsame Konflikte werden mitunter von echten Missständen ausgelöst. Manchmal werden auch schon zuvor bestehende Missstände von Terroristen für ihre eigenen Zwecke ausgenutzt. Teilweise werden Missstände empfunden, die tatsächlich nicht existieren. Schließlich können Missstände auch das Ergebnis von Anti-Terror-Maßnahmen sein. Sicherheitsbeamte wie Opfer berichteten unserem Ausschuss von vielen Fällen, in denen staatliche Menschenrechtsverletzungen genau die Gewalt schüren, der sie begegnen sollen.

Dr. Schäuble: Wir werden auch in Zukunft jeden Hinweis nutzen, den wir bekommen können. Wenn wir für Informationen anderer Nachrichtendienste eine Garantie übernehmen müssen, daß sie unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien zustande gekommen sind, können wir den Betrieb einstellen.

Chaskalson: Das innerstaatliche Recht sollte die Verwendung von Geständnissen, die unter Zwang abgelegt wurden, ebenso ausdrücklich verbieten wie die Verwendung von Beweismitteln, die durch Folter, andere Misshandlungen oder sonstige schwere Menschenrechtsverletzungen erlangt wurden. Dieses Verbot sollte unabhängig davon gelten, ob die verbotene Behandlung im In- oder Ausland und mit oder ohne Beteiligung eigener Amtsträger erfolgte.

Die Unterscheidung zwischen einer Verwendung solcher Erkenntnisse zu Beweis- und zu operativen Zwecken ist aus mehreren Gründen problematisch. Sie untergräbt das absolute Folterverbot, welches dauerhafte Pflichten nach sich zieht – nicht zu foltern, Folter nicht zu dulden und die Ergebnisse von Folter nicht für gültig zu erklären. Außerdem werden Staaten, die Foltererkenntnisse verwenden, zu „Abnehmern“ von Folter und legitimieren, ja ermutigen, derartige Praktiken, indem sie einen „Markt“ für daraus gewonnene Erkenntnisse schaffen. In der Sprache des Strafrechts leisten die Staaten Anstiftung und Beihilfe zu den Menschenrechtsverletzungen anderer.

Informationen sollten auch niemals an einen fremden Staat weitergegeben werden, wenn das glaubhafte Risiko besteht, dass dies ernsthafte Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht oder zu solchen Menschenrechtsverletzungen beiträgt. Wenn ein Staat systematisch Informationen mit einem Land austauscht, in dem bekanntermaßen Menschenrechte verletzt werden, kann man sich kaum der Argumentation entziehen, dass der Staat – willentlich oder unwillentlich – an den Menschenrechtsverletzungen seines Partners beteiligt ist.

Dr. Schäuble: Wir müssen klären, ob unser Rechtsstaat ausreicht, um den neuen Bedrohungen zu begegnen. Den sogenannten Unterbindungsgewahrsam gibt es ja jetzt schon, zum Beispiel für Hooligans bei Fußballspielen, wenn auch in engen rechtlichen Grenzen. Und wir müssen darüber reden, ob das Maß an Prävention, das unseren Polizeigesetzen heute schon eigen ist, genügt. Man könnte zum Beispiel bestimmte Auflagen für jemand erlassen, den man nicht abschieben kann, etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy.

Chaskalson: In den letzten Jahren haben verschiedene Staaten präventive Kontrollanordnungen eingeführt. Es handelt sich um polizeiliche Anordnungen, welche die Handlungsmöglichkeiten eines Menschen einschränken, ohne diesen zu inhaftieren. Beispielsweise können die Bewegungs- oder Niederlassungsfreiheit beschränkt werden. Es können lange Zeiten des Hausarrestes angeordnet werden. Die Aushändigung von Reisedokumenten oder die Meldung bei einer Polizeistation kann verlangt werden. Es kann beschränkt werden, wen man treffen oder mit wem man kommunizieren darf. Finanzielle Transaktionen oder die Arbeitsmöglichkeiten können beschränkt werden. Es kann sogar angeordnet werden, welche Moschee der Betroffene besuchen darf und ob er Gebete vorsprechen darf oder nicht.

In der Praxis werden Betroffene mitunter ohne besondere richterliche Anordnung immer wieder durchsucht, zu jeder Tag- und Nachtzeit. Die Schwere dieser Beschränkungen – vor allem, wenn man sie zusammen nimmt – kann ein normales Leben praktisch unmöglich machen. Kontrollanordnungen können jemanden auch als „Terrorverdächtigen“ stigmatisieren und seine Reputation schädigen. Es ist wahrscheinlich, dass auch Familienmitglieder, Freunde und Arbeitskollegen die Folgen einer solchen Stigmatisierung zu spüren bekommen. Diese abschreckende Wirkung kann das Gefühl der Betroffenen von Einsamkeit verstärken.

In einem Fall wurden derartige Beschränkungen bereits kurze Zeit, nachdem eine Person von dem Vorwurf des Terrorismus freigesprochen worden war, auferlegt. In einem anderen Fall hatte sich ein Betroffener auf ein Strafmaß geeinigt und ein Geständnis abgelegt. Im Anschluss an seine Entlassung aus der Strafhaft wurden jedoch Kontrollanordnungen gegen ihn verhängt.

Gesetze, die außerhalb von echten Notstandssituationen eine präventive Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren vorsehen, sollten aufgehoben werden.

Staaten ist es nicht erlaubt, Menschen auf der Grundlage von Informationen abzuschieben oder zu inhaftieren, die im Wege der Folter oder sonst grausamer, unmenschlicher oder würdeverletzender Maßnahmen gewonnen wurden. Es gibt aber einen starken Verdacht, dass genau dies geschieht. Obwohl der Einsatz von Folter oder sonst grausamer, unmenschlicher oder würdeverletzender Behandlung oftmals nur schwer nachgewiesen werden kann (besonders, wo Menschen ohne Benachrichtigung der Angehörigen festgehalten werden), so sind die bewährten Grundsätze des Strafrechts doch noch das beste Mittel, um derartigen Rechtsverletzungen auf die Spur zu kommen und sie möglicherweise auch abzustellen. In einem Strafverfahren haben die Betroffenen Gelegenheit, gegen sie sprechende Beweise zu erfahren und gegebenenfalls zu entkräften, Fehlverhalten von Behörden zu bezeugen und ihre widerstreitenden Behauptungen von einer unabhängigen Einrichtung richten zu lassen. Unserem Ausschuss wurde jedoch von vielen Präventivmaßnahmen berichtet, die offenbar gerade zu dem Zweck geschaffen wurden, um die bewährten, traditionellen rechtlichen Anforderungen zu umgehen.

Die Strafverfolgung mit ihren bewährten Beweisanforderungen ist zumindest teilweise durch ein Netz von verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und einwanderungsrechtlichen Verfahren ersetzt worden. Einige Staaten haben erklärt, eine strafrechtliche Verfolgung zu bevorzugen, aber in der Praxis scheinen sie lieber auf der Grundlage des geringeren Standards des „Risikos“ als des „Beweises“ zu handeln.

Unserer Ansicht nach ist eine wirksame Strafverfolgung auf der Grundlage der Beachtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit langfristig der bestmögliche Schutz einer Gesellschaft vor Terrorismus. Dies ist die Lehre aus der Vergangenheit. Tatsächlich aber werden unter Außerachtlassung historischer Erfahrungen bewährte Strafverfolgungssysteme mit der Begründung abgelöst, sie seien unzureichend. Grundsätze der Fairness und des fairen Verfahrens, die im Zentrum jeder Strafjustiz stehen sollten, werden von einigen Staaten wegen der angeblich einmaligen Gefahr des Terrorismus ignoriert. Anstelle von bewährten Verfahren werden außerordentliche Verfahren vorgeschlagen. Einige Regierungen nutzen die Verhütung von Terrorismus nur als Vorwand, um unterdrückende Gesetze und Maßnahmen zur Stärkung ihrer Macht zu rechtfertigen, während andere wirklich versuchen, wirksam auf die Gefahr zu reagieren, so wie sie sie sehen. Das Problem liegt oft nicht in einem Fehlen von Gesetzen, sondern in unter Eile veranschiedeten, unbedachten neuen Gesetzen. Wo die Strafjustiz schwach ist, muss sie gestärkt und besser ausgestattet werden, anstatt sie zu umgehen.

Dr. Schäuble: Wir müssen darüber reden, wie wir Terrorverdächtige unter Beachtung ihrer Rechte leichter abschieben können.

Chaskalson: Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat erklärt: „Die Anwendung von Abschiebemaßnahmen gegen [schon lange hier lebende Einwanderer] scheint sowohl unverhältnismäßig wie auch diskriminierend zu sein. Unverhältnismäßig, weil sie lebenslange Folgen für den Betroffenen hat und oft die Trennung von seiner Familie und die Herauslösung aus seiner Umgebung mit sich bringt. Diskriminierend, weil der Staat eine solche Maßnahme gegen seine eigenen Staatsbürger nicht einsetzen kann.“ Staaten sollten sicherstellen, dass das Ausländerrecht im Zuge des Vorgehens gegen Terrorismus nicht als Ersatz für das Strafrecht genutzt wird.

Sie sollten insbesondere ihr Bekenntnis zu dem Grundsatz bekräftigen, dass eine Abschiebung nicht in Staaten erfolgen darf, in denen dem Betroffenen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Staaten sollten sich dabei nicht auf diplomatische Zusicherungen oder andere unverbindliche Übereinkünfte verlassen, um Menschen trotz des echten Risikos schwerer Verletzungen ihrer Menschenrechte ausliefern zu können. Der frühere UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, der UNO-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Terrorismus, andere weltweite und regionale Menschenrechtsinstitutionen wie auch führende Nichtregierungs-Menschenrechtsorganisationen haben allesamt den Einsatz diplomatischer Zusicherungen abgelehnt, nicht zuletzt, weil sich Systeme zur Beobachtung ihrer Einhaltung als fehlerhaft herausgestellt haben. Es handelt sich schließlich um unverbindliche Zusicherungen, die von Staaten eingeholt werden, die selbst ihre rechtlich bindenden Verpflichtungen zur Verhütung und zum Verbot von Folter ignorieren. Diplomatische Zusicherungen werden außerdem in einer Situation gegeben, in der weder der entsendende noch der empfangende Staat ein eigenes Interesse daran haben, dass die Zusicherungen eingehalten werden. Selbst wenn ein Interesse an der Überwachung der Einhaltung gegeben wäre, ist kaum vorstellbar, wie ein solches System wirksam funktionieren könnte. Anders als die Todesstrafe, die relativ einfach überprüft werden kann, ist es äußerst schwer, zu garantieren, dass in einem bestimmten Fall keine Folter stattgefunden hat, weil der Betroffene Misshandlungen kaum offenlegen wird, solange er sich in der Hand seiner Folterer befindet. In vielen Fällen ist die Gefahr von Folter zudem höchst ortsabhängig und kann man sich auf Zusicherungen von hohen Regierungsbeamten aus der Hauptstadt nicht verlassen. Selbst wenn trotz allem einmal der Verstoß gegen eine Zusicherung bekannt werden sollte, bestehen für den Betroffenen keine oder kaum Abhilfemöglichkeiten für den angerichteten Schaden. Bereits im Vorfeld können Betroffene die Verlässlichkeit von Zusicherungen kaum angreifen.

Dr. Schäuble: Die meisten Menschen sind über Terrorismus und Kriminalität beunruhigt, nicht über polizeiliche Schutzmaßnahmen.

Chaskalson: Es ist weithin bekannt und vorhersehbar, dass ein Abbau grundlegender Sicherungen schwere Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der wirklichen Absicht der Autoren von Anti-Terror-Gesetzen. Dienen solche Gesetze wirklich der Gewährleistung von Sicherheit und der Eindämmung von Gewalt? Oder sollen sie den Sicherheitsbehörden eine Lizenz dafür geben, vorzugehen, wie sie es für richtig halten?

Einen länger währenden Ausnahmezustand zeichnet aus, dass die Macht der Exekutive ausgeweitet wird, ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der Menschenrechtsverletzungen (einschließlich Folter und Misshandlung) begünstigt, dass Mechanismen der Verantwortlichkeit eingeschränkt werden und dass zuletzt die allgemeine Strafrechtspflege in Mitleidenschaft gezogen wird. Befugnisse, um mit einem Ausnahmezustand fertig zu werden, sind in der Vergangenheit oft dauerhaft geworden.

Unter Anwendung von Anti-Terror-Gesetzen wurden in Indien beispielsweise Zehntausende festgenommen, aber nur 8.000 von ihnen wurden vor Gericht gestellt und nur 0,8% wurden verurteilt. Diese geringe Verurteilungsrate, welche aus anderen Rechtsordnungen ebenfalls berichtet wird, bestätigt, dass viele wegen Terrorverdachts festgenommene Menschen keine echte Verbindung zu Terrorismus aufweisen. Ihre Verhaftung könnte in erster Linie nicht der Strafverfolgung, sondern der Informationsgewinnung oder der Einschüchterung einer verdächtigen Gruppe dienen.

Eine weitere Maßnahme zur Verhinderung von Terrorismus ist das Listen. In „Terrorlisten“ aufgenommen werden Personen und Organisationen, die im Verdacht stehen, in Terrorismus verwickelt zu sein. Gelistete Organisationen werden meist verboten, während gelistete Personen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit oder ihrer finanziellen Transaktionen unterworfen werden. Die Reisefreiheit kann beschränkt und Vermögen konfisziert werden. Für unseren Ausschuss war klar, dass die Praxis der Listung zu Menschenrechtsverletzungen geführt hat und dass, wo es sie überhaupt gibt, verfahrensmäßige Sicherungen unzureichend sind.

Uns wurde von den schrecklichen Auswirkungen von Maßnahmen wie präventiver Haft, Auslieferung oder Deportation berichtet. In einigen Fällen, in denen Menschen gefoltert wurden, müssen sie im Fall ihrer Rückkehr erneute Folterung befürchten. In anderen Fällen sind die Konsequenzen zwar nicht so gravierend, schließen aber das Auseinanderbrechen von Familien und schwere Traumatisierungen ein.

Die potenziell schädliche Wirkung kann weit über die Betroffenen hinaus reichen. Unserem Ausschuss wurde berichtet, dass sich ganze Gemeinschaften unverhältnismäßig vielen Maßnahmen ausgesetzt sehen. Wenn der Anschein besteht, dass Personen wegen ihres Einflusses und nicht wegen einer aktiven Beteiligung an Terrorismus in den Fokus der Behörden geraten, dann könnte der Staat ganze Gemeinschaften gegen sich aufbringen. Vorbeugende Maßnahmen könnten als Sanktionierung kontroverser Meinungsäußerungen und Ideen wahrgenommen werden.

Dr. Schäuble: Wir tun, was wir können – ohne in einen Zustand ständiger Erregung zu geraten. Wir müssen beständig und in Ruhe die Instrumente der Terrorabwehr verbessern.

Chaskalson: Frühere Instrumente der Terrorabwehr wurden uns gegenüber – an ihren eigenen Zielen gemessen – als kontraproduktiv beschrieben, weil sie oftmals genau diejenigen Menschen gegen den Staat aufbringen, die bei der Sammlung von Informationen, bei der Verhütung von Anschlägen, bei der Lieferung von Beweismitteln zur Festnahme, Anklage und Bestrafung von Terroristen behilflich sein könnten.

So bestand unter den Teilnehmern an der nordirischen Anhörung, darunter höchste Polizeibeamte, weitgehende Einigkeit darüber, dass viele der früheren Ausnahmebefugnisse aus Sicherheitssicht, in politischer Hinsicht und auch unter dem Aspekt der Menschenrechte ein Fehlschlag waren. Der Vorwurf, dass Ausnahmegesetzgebung sogar an ihren eigenen Zielen gemessen fehlschlug, gilt insbesondere für das Instrument der präventiven Sicherungsverwahrung. Die Festnahme von Terrorverdächtigen zwischen 1972 und 1975 wurde von Armeeoffizieren und Ministern inzwischen als „vollkommene Katastrophe“ bewertet. Die Spannungen in Gemeinschaften wurden verstärkt, Hoffnungen auf friedlichen Wandel durch Reform und Dialog wurden zerstört und der Zustrom zu bewaffneten Gruppierungen (Republikaner und Loyalisten) nahm zu.

Auch das diskriminierende Vorgehen gegen oder die Verdrängung bestimmter Gruppen hat sich oft als kontraproduktiv erwiesen. Maßnahmen, die sich gegen Mitglieder bestimmter Gemeinschaften zu richten scheinen, bergen die Gefahr, Unschuldige zu treffen, ganze Gruppen zu stigmatisieren und für Behörden unerlässliche Erkenntnisse und Zusammenarbeit versiegen zu lassen. Staatliche Maßnahmen, die sich gegen Minderheiten richten oder von denen dies angenommen wird, erschweren es gemäßigten und alternativen Stimmen innerhalb dieser Minderheiten, zu sprechen und gehört zu werden.

Die Gefahr, Menschen oder Gemeinschaften (oftmals gerade diejenigen, auf die man zur Verhütung von Terrorismus am meisten angewiesen ist) gegen sich aufzubringen, ist noch größer, wo man sich auf unsubstanziierte geheimdienstliche Informationen verlässt. Zweifel über die Verlässlichkeit, Qualität und Herkunft geheimdienstlicher Informationen können ein eigentlich legitimes Vorgehen untergraben, weil geheimdienstliche Informationen einer unabhängigen Überprüfung weniger zugänglich sind. Im Ergebnis können präventive Maßnahmen willkürlich und diskriminierend sein oder erscheinen.

Langfristig können Anti-Terror-Maßnahmen nur mit Unterstützung einer informierten Öffentlichkeit wirksam sein. Gegen tatsächliche oder wahrgenommene Missstände, die von Terroristen ausgenutzt werden könnten, sollte ein Aktionsplan entwickelt werden.

Dr. Schäuble: Wir sollten die Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste nicht durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse gefährden.

Chaskalson: Die Beachtung der Demokratie und Menschenrechte erfordert Transparenz und Verantwortlichkeit. In vielen Staaten fördert die Gefahr von Terrorismus stattdessen eine Kultur der Geheimhaltung. Natürlich gibt es ein Bedürfnis nach einem gewissen Maß an Geheimhaltung, aber Geheimhaltung kann oftmals als nützliche Deckung für diejenigen dienen, die sich nie für ihre Handlungen verantworten wollten oder die ernsthafte Verstöße verbergen wollen.

Verantwortlichkeit ist kein Hindernis für das Vorgehen gegen Terrorismus. Sie bildet vielmehr die entscheidende Grundlage, um Anti-Terror-Maßnahmen die öffentliche Unterstützung und Legitimität zu beschaffen, die sie brauchen, um wirklich wirksam zu sein. Nach Auffassung unseres Ausschusses müssen Behörden damit rechnen, für ihre Handlungen in vollem Umfang verantwortlich gemacht zu werden und einer hinreichenden, unabhängigen Überprüfung unterzogen zu werden.

Wo Staaten Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, sollten sie wirksame Ermittlungen mit genügender Offenlegung der erforderlichen Informationen gegenüber den Ermittlungsorganen sicherstellen. Die Verantwortlichkeit sollte auf allen Ebenen gestärkt werden. Vor allem sollten Immunitäts- und Straflosigkeitsklauseln sowie Beschränkungen des Zugangs zu den Gerichten aufgehoben werden. Staaten sollten wirksame Abhilfemöglichkeiten und Entschädigung für Menschenrechtsverletzungen sicherstellen (einschließlich der von ihren Geheimdiensten begangenen). Sie sollten Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen wie Entführungen, geheimer Inhaftierung oder Misshandlung sorgfältig und unabhängig aufklären lassen. Das Bedürfnis nach Geheimhaltung der Aktivitäten von Geheimdiensten darf dem Zugang von Opfern zu wirksamer Abhilfe und Entschädigung nicht im Wege stehen.

Geheimdiensten weltweit sind neue Befugnisse und Ressourcen eingeräumt worden, aber die juristische und politische Verantwortlichkeit hat oftmals nicht Schritt gehalten. Geheimhaltung und das Fehlen eines fairen Verfahrens, welches oft die Folge von Geheimhaltung ist, können sowohl in der Wahrnehmung wie auch in der Wirklichkeit Unrecht nach sich ziehen. Dies wiederum kann die wahrgenommene Legitimität staatlicher Anti-Terror-Maßnahmen untergraben.

Wir müssen leider beobachten, dass Menschenrechtsverletzungen nicht aufgeklärt werden oder Ermittlungen behindert werden durch Geheimhaltung, mangelnde Abhilfemöglichkeiten, fehlende Bestrafung oder Immunitätsbestimmungen. Wir glauben, dass dies geändert werden muss. Die Straflosigkeit zu beenden und die Verantwortlichkeit zu gewährleisten ist entscheidend, um das Vertrauen in die Geheimdienste zu gewährleisten. Wirklich verantwortliche Geheimdienste sind unabdingbar, wenn Staaten ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen einschließlich der einschlägigen Beschlüsse des Weltsicherheitsrats nachkommen sollen.

Wo dies noch nicht erfolgt ist, sollten Ermittlungen eingeleitet werden, um Vorwürfe ernster Menschenrechtsverletzungen vollständig aufzuklären, mutmaßliche Rechtsverletzer vor Gericht zu stellen und die Opfer zu entschädigen. Um die Wiederholung solcher Verstöße in Zukunft zu vermeiden, können dauerhafte Beschwerdeverfahren (vor Ombudsmännern oder Generalinspektoren wie in Kanada oder Australien) von großem Wert sein, besonders wenn diese von Amts wegen tätig werden und alle relevanten Informationen einsehen können.

Die für wirksame Geheimdienstarbeit erforderliche Geheimhaltung sollte angestrebt werden, ohne eine institutionelle Kultur der Geheimhaltung zu fördern. Besonders wichtig ist es, dass Staaten dafür sorgen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen niemals im Namen des „Staatsgeheimnisses“ gerechtfertigt werden können und dass derartige Verbrechen nie wegen einer Kultur der Geheimhaltung vor Bestrafung sicher sind. Opfern darf wirksame Abhilfe und Entschädigung nicht auf der Grundlage nationaler Institute wie des Staatsgeheimnisses vorenthalten werden.

Staaten sollten sicher stellen, dass ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen bei der Sammlung und Speicherung von Informationen beachtet werden. In besonderem Maße muss dafür gesorgt werden, dass derartiges Material nicht in diskriminierender Weise genutzt wird. Vorherige richterliche Anordnungen und gerichtliche Aufsicht sollten ein integraler Bestandteil tiefgreifender Überwachungsbefugnisse sein. Es sollte rechtlich klar festgelegt sein, wann solche Befugnisse genutzt werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen.

Dr. Schäuble: Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären, und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten.

Chaskalson: Der Terrorismus ist Realität und Staaten sind verpflichtet, der Gefahr zu begegnen. Viele der aktuellen Anti-Terror-Maßnahmen sind aber illegal und sogar kontraproduktiv.

Es ist das Grundmotiv unseres Berichts, dass jeder implizite Widerspruch zwischen der Gewährleistung der Rechte der Menschen und ihrer Sicherheit falsch ist. Die Gewährleistung der Menschenrechte bedeutet nicht, dass man nicht entschieden genug gegen Terrorismus vorgehen würde. Im Gegenteil ist das Vorgehen gegen Terrorismus selbst ein menschenrechtliches Ziel, weil Staaten eine Pflicht zum Schutz der Menschen auf ihrem Staatsgebiet vor Terrorismus trifft. Diese Schutzpflicht verpflichtet sie, Schaden durch Terrorismus abzuwenden, zu bestrafen, zu untersuchen und Abhilfe zu schaffen. Zugleich müssen Staaten akzeptieren, dass diese Schutzpflicht sowohl für diejenigen, die der Gefahr von Terrorismus ausgesetzt sind, als auch für diejenigen, die des Terrorismus verdächtigt werden, gilt. Dem Staat steht es nicht zu, bestimmte Menschen aus des Rechtsordnung auszuschließen.

Die Wechselwirkung zwischen Menschenrechten und Sicherheit lässt sich am besten erklären, indem man die Entstehungsgeschichte des modernen Menschenrechtsrahmens betrachtet. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 im Anschluss an den Horror von Völkermord im Zweiten Weltkrieg beschlossen und verkündet. Die Völker der Welt erkannten an, dass „die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen“. Die Anerkennung der Tiefen, in welche verkommene Menschen sinken können, führte die Weltgemeinschaft zu der Erkenntnis, dass die einzige Möglichkeit, solchen Schrecken in der Zukunft zu verhindern, in der Beachtung des Grundsatzes liegt, dass „alle Menschen […] frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind. Die internationale Einigkeit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der UN-Charta zum Ausdruck kommt, lag darin, dass niemand jemals wieder den Schutz des Rechts verlieren sollte. In anderen Worten: Der moderne Rahmen des Völkerrechts, ausgehend von der Charta der Vereinten Nationen, wurde wegen und nicht trotz des Bedürfnisses nach Sicherheit geschaffen. Wir sind davon überzeugt, dass Staaten, die sich an diesem Rahmen zu schaffen machen, zu ihrem eigenen Schaden handeln.

Nachdem wir Menschen aus der ganzen Welt angehört haben, können wir ohne jedes Zögern bekräftigen, dass die beste Garantie der Sicherheit jedes Einzelnen in der Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Menschenwürde liegt. Die Würde des Menschen – ein moralischer und rechtlicher Imperativ – lässt sich nur durch Beachtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts gewährleisten. Die Würde des Menschen und die Beachtung der Herrschaft des Rechts muss deswegen im Zentrum der Anstrengungen zur Erzielung eines neuen internationalen Konsenses über das Vorgehen gegen Terrorismus stehen.

Dr. Schäuble: Ich bin von dem Urteil nicht überrascht. Ich begrüße es. Wir haben jetzt Klarheit, und es bestätigt auch das, was wir immer gesagt haben. Insofern werten wir es sorgfältig aus, aber wir ziehen keine neuen Erkenntnisse daraus.

Kommentieren

Keine Abmahnkosten bei nutzergenerierten Inhalten

Stellen Nutzer z.B. in Wikis, Foren oder Blog-Kommentaren rechtswidrige Inhalte ein, so muss der Anbieter des Dienstes zwar den rechtswidrigen Inhalt auf einen Hinweis hin löschen. Er muss aber weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch Abmahnkosten erstatten oder Schadensersatz zahlen.

Der folgende Fall hat sich zugetragen: In ein Wiki war ein fingiertes Interview mit dem ehemaligen BKA-Präsidenten Horst Herold eingestellt worden. Über einen Rechtsanwalt ließ Herr Herold den Betreiber des Wikis auffordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der auch eine Verpflichtung zur Erstattung der Anwaltsgebühren enthalten war. Ein ähnliches Aufforderungsschreiben ist auszugsweise veröffentlicht.

Das fingierte Interview ist unverzüglich aus dem Wiki entfernt worden. Dem Betreiber ist aber davon abgeraten worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder Anwaltskosten zu erstatten:

Ich rate davon ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben und würde eher einen Prozess riskieren. Im Fall einer Unterlassungserklärung müssten wir befürchten, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen, obwohl wir eine Wiederholung nicht verhindern können. Jedenfalls stünde ggf. ein zweiter Prozess über die Frage an, ob eine Zuwiderhandlung schuldhaft erfolgt wäre oder nicht.

Eine Unterlassungserklärung muss nur abgegeben werden, wenn ein Unterlassungsanspruch - und nicht nur ein Beseitigungsanspruch (§ 7 TMG) – besteht. Zwar hat der BGH für eBay entschieden, dass nicht nur die konkrete Rechtsverletzung, von der eBay Kenntnis erlangt hat, unverzüglich zu sperren ist, sondern dass auch Vorsorge dafür zu treffen ist, dass es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.

Einer Übertragung dieser Rechtsprechung auf öffentliche, kostenfreie Wikis ist aber schon grundsätzlich abzulehnen. Selbst wenn man dies anders sähe, hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden: „Weil die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers nach der Rechtsprechung des Senats die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist“ (BGHZ 158, 236). Eine Pflicht, zukünftige Störungen zu unterlassen, scheidet danach aus, wenn den Betreiber keine Prüfungspflichten trifft und er deswegen nicht verpflichtet ist, zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern.

So liegt es hier. Dem ehrenamtlichen Betreiber eines kostenlosen Wikis ist es nicht zumutbar, Maßnahmen zur Abwendung zukünftiger Rechtsverletzungen der Nutzer zu treffen.

a) Jeden eingestellten Text vor der Veröffentlichung zu überprüfen, ist schon wegen § 7 Abs. 1 TMG nicht geboten (BGH a.a.O.).

b) Eine automatisierte Filterung nach bestimmten Begriffen ist nicht geeignet, einer Rechtsverletzung vorzubeugen. Denn der Nutzer kann die Begriffe abändern, um die Sperre zu umgehen (z.B. durch Verwendung von HTML-Codes oder Leerzeichen in den Begriffen). Überdies werden Begriffe wie „Horst Herold“ ganz regelmäßig rechtmäßig verwendet. Ihre Komplettsperre ist mit Art. 5 GG nicht vereinbar. Dem ehrenamtlichen Betreiber eines Wikis ist es auch nicht zumutbar, bei Verwendung bestimmter Begriffe eine manuelle Prüfung vorzunehmen. Im Übrigen sieht die verwendete Software „Mediawiki“ eine Filterung nicht vor. Einem ehrenamtlichen Betreiber ist es nicht zumutbar, Standardsoftware umzuprogrammieren.

c) Die Sperrung bestimmter Nutzer ist nicht möglich, weil das Wiki anmeldefrei editiert werden kann. Die Sperrung bestimmter IP-Adressen ist erstens nicht geeignet, weil Rechtsverletzer bei jeder Einwahl eine neue IP-Adresse erhalten, und zweitens rechtlich unmöglich, weil die IP-Adresse von Autoren nicht gespeichert werden darf (AG Berlin Mitte K&R 2007, 600). Eine Anmeldepflicht ist unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit nicht zumutbar und würde das Ende von Angeboten wie der Wikipedia bedeuten. Sie ist auch untauglich, weil Rechtsverletzer jederzeit eine Neuanmeldung vornehmen könnten.

d) Einen Hinweis auf die Unzulässigkeit urheberrechtswidriger Veröffentlichungen ist in dem Wiki von Anfang an angebracht gewesen, und zwar auf der Seite „bearbeiten“. Mehr hat der BGH von Kopierläden auch nicht gefordert (http://www.uni-lernstadt.de/fileadmin/ella/files/urteile/BGH-I_ZR_70-81.pdf), obwohl dort das Risiko von Urheberrechtsverletzungen erheblich größer ist.

[…]

Schließlich lässt sich der Wiederholungsgefahr entgegen halten, dass Herr […] das Wiki nicht mehr betreibt.

Aus einem Schreiben an den Wiki-Betreiber:

a) Was die vom Gegenanwalt angesprochene Rechtsprechung der Hamburger Gerichte anbelangt, weise ich auf ein Urteil des AG Hamburg hin, in dem Abmahnkosten mit der Begründung versagt wurden, dem Geschädigten sei es regelmäßig zumutbar, eine Abmahnung selbst zu verschicken: [Az. 36A C 124/07]

Ich zitiere auch den BGH (Az. VI ZR 175/05): „Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall die Verantwortlichkeit für den Schaden und damit die Haftung von vornherein nach Grund und Höhe klar, so ist es auch außerhalb des Wettbewerbsrechts nicht erforderlich, schon für die erstmalige Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Schädiger einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Vielmehr ist der Geschädigte in derart einfach gelagerten Fällen grundsätzlich gehalten, den Schaden zunächst selbst geltend zu machen. Die sofortige Einschaltung eines Anwalts kann sich nur unter besonderen Voraussetzungen als erforderlich erweisen, wenn etwa der Geschädigte aus Mangel an geschäftlicher Gewandtheit oder sonstigen Gründen wie etwa Krankheit oder Abwesenheit nicht in der Lage ist, den Schaden selbst anzumelden.“ – Im vorliegenden Fall war aus Sicht des Verletzten die Rechtsverletzung klar, weil darüber bereits ein Rechtsstreit geführt worden war.

b) Eine Haftung für Beiträge Dritter, insbesondere eine Pflicht zur regelmäßigen Sichtung des Wikis, besteht – entgegen der Meinung des Gegenanwalts – keineswegs.

In § 7 TMG heißt es bekanntlich: „Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt.“ – Die Entfernung haben wir bereits vorgenommen.

Der BGH hat entschieden (Az. I ZR 304/01): „Einem Unternehmen, das – wie die Beklagte – im Internet eine Plattform für Fremdversteigerungen betreibt, ist es nicht zuzumuten, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Eine solche Obliegenheit würde das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen (vgl. Erwägungsgrund 42 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr). Sie entspräche auch nicht den Grundsätzen, nach denen Unternehmen sonst für Rechtsverletzungen haften, zu denen es auf einem von ihnen eröffneten Marktplatz – etwa in den Anzeigenrubriken einer Zeitung oder im Rahmen einer Verkaufs­ messe – kommt.“ – Ist einem kommerziellen Unternehmen eine Vorabprüfung nicht zuzumuten, so gilt dies erst recht für eine nicht-kommerziell handelnde Einzelperson.

Zu eBay hat der BGH entschieden (I ZR 18/04): „Der Bekl. dürfen keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren. In diesem Zusammenhang ist die Regelung des § 7 II TMG zu beachten, der Art. 15 I der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr in das deutsche Recht umsetzt. Danach sind Diensteanbieter nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Bei der gebotenen Abwägung dieser Gesichtspunkte kann die Bereitstellung der Internet-Auktionsplattform durch die Bekl. für sich allein nicht schon Prüfungspflichten der Bekl. begründen. Die Bekl. nimmt die Angebote nach den Feststellungen des BerGer. vor Veröffentlichung auf ihrer Auktionsplattform nicht zur Kenntnis. Sie werden vielmehr im Rahmen des Registrierungsverfahrens automatisch durch den Anbieter ins Internet gestellt. Der Bekl. ist es als Betreiberin einer Plattform für Internetauktionen nicht zuzumuten, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Dem entspricht die gesetzliche Regelung in § 7 II TMG, die eine entsprechende Verpflichtung ausschließt. Eine Handlungspflicht der Bekl. entsteht aber, sobald sie selbst oder über Dritte Kenntnis von konkreten jugendgefährdenden Angeboten erlangt hat. Ab Kenntniserlangung kann sie sich nicht mehr auf ihre medienrechtliche Freistellung von einer Inhaltskontrolle der bei ihr eingestellten Angebote berufen (vgl. Fritzsche, in: MünchKomm-UWG, § 8 Rdnr. 265). Ist die Bekl. auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden, besteht für sie ein lauterkeitsrechtliches Handlungsgebot. Es ist mit der Lauterkeit des Wettbewerbs nicht zu vereinbaren, wenn die Bekl. bewusst in Kauf nimmt, ihre Umsätze mit Provisionen für Auktionsgeschäfte zu erzielen, die auf Grund von Angeboten abgeschlossen worden sind, die gegen das Jugendschutzrecht verstoßen.“

Der BGH schließt also generelle Überwachungspflichten aus und begründet auch Prüfpflichten im Anschluss an einen Verstoß mit dem Provisionsinteresse von eBay, das in unserem Fall nicht gegeben ist.

Weiter hat der BGH im Fall eines Internetforums entschieden (Az. VI ZR 101/06): „Die Revision weist zu Recht darauf hin, dass die für Live-Sendungen in Rundfunk und Fernsehen geltende mediale Privilegierung sich nicht auf Wiederholungen erstrecken kann, da dem Veranstalter hier die Möglichkeit offen steht, die (erneute) Verbreitung von Äußerungen Dritter zu verhindern (Jürgens, CR 2006, 188, 189; Pankoke, Von der Presse- zur Providerhaftung, 2000, S. 90). Entsprechendes gilt für Internetforen, sofern dem Betreiber – wie vorliegend unstreitig – die erfolgte Rechtsverletzung bekannt ist.“

Daraus ist zu folgern, dass der BGH im Fall von nutzergenerierten Inhalten (Foren wie auch Wikis) keineswegs eine vorherige Überwachung, sondern nur eine Entfernung nach Kenntniserlangung fordert.

Selbst das LG Hamburg (Az. 324 O 794/07) hat die Haftung des Betreibers eines Blogs nur mit der Begründung angenommen, wegen eines kontroversen Artikels und einer „grenzwertig verlaufenden Diskussion“ in Nutzerkommentaren sei eine Überwachung der Kommentare zu diesem (einen) Artikel erforderlich gewesen. In unserem Fall enthielt das Wiki keinerlei Inhalte, die den Dritten hätten veranlassen können, rechtsverletzende Beiträge einzustellen. Der Artikel ist vom Verletzer neu angelegt worden.

3. Soweit sich die Gegenseite nicht nur auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ihres Mandanten, sondern auch auf eine Urheberrechtsverletzung beruft, erfolgt dies zuunrecht. Das einzige Urheberrecht, das verletzt sein könnte, ist das der Zeitschrift. Diese vertritt der Anwalt der Gegenseite aber nicht. Sein Mandant hat kein Urheberrecht an dem mit ihm geführten Interview.

Was die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen angeht, ist es absurd, zu behaupten, dass der Wikibetreiber sich bei urheberrechtswidrigen fremden Inhalten strafbar mache. Der BGH erkennt selbstverständlich an, dass § 10 TMG im Bereich des Strafrechts Geltung hat. Mit einer Strafanzeige sollten wir uns sicherlich nicht einschüchtern lassen.

4. Hat der Gegenanwalt sich schon legitimiert? Bisher liegt mir keine Vollmacht vor. Eine Abmahnung ohne Vollmacht kann unverzüglich zurückgewiesen werden (OLG Düsseldorf, http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/202/5/2). In unserem Fall könnte Unverzüglichkeit vielleicht noch gegeben sein, weil die Rechtsprechung hier ungefähr eine Zweiwochenfrist annimmt.

Wird eine Abmahnung mangels Vollmacht unverzüglich zurückgewiesen, besteht kein Erstattungsanspruch, und zwar selbst dann nicht, wenn die Vollmacht nachträglich vorgelegt wird. Denn in diesem Fall sind die maßgeblichen Anwaltsgebühren bereits durch die (unberechtigte) Abmahnung angefallen.

Die Frage ist nun, was dir zu raten ist, […]. Letztlich hast du drei Möglichkeiten:

a) Du gibst die geforderte Erklärung ab. Davon rate ich ab, weil das teuer wird und in Zukunft womöglich ein weiterer Verstoß erfolgt, wofür du auch noch eine hohe Vertragsstrafe zahlen müsstest.

Übrigens: Wenn du die Abgabe trotzdem in Erwägung ziehst, denke auf jeden Fall nochmal über den Streitwert und die Höhe der Vertragsstrafe nach; beides erscheit mir überzogen.

b) Du verpflichtest dich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Unterlassung, nicht aber zur Kostentragung. Wenn du einen Rechtsstreit vermeiden möchtest, könnte ich es nachvollziehen, wenn du diesen Weg gehst. Dadurch dürfte sich der Streitwert eines etwaigen Prozesses auf die Anwaltskosten der Gegenseite reduzieren und das Amtsgericht zuständig sein; vielleicht würde die Gegenseite auch ganz auf die Geltendmachung der Kosten verzichten (zumal sie tatsächlich keinen Anspruch darauf haben).

Ich bin hingegen, wie gesagt, der Überzeugung, dass kein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch besteht und du deswegen auch keine Erklärung abgeben musst. Die vom BGH gesehene Prüfpflicht besteht gegenwärtig schon deshalb nicht, weil du das Wiki nicht mehr betreibst. Auch sonst wärst du zur Kontrolle der Inhalte nicht verpflichtet, wie in der letzten Mail ausführlich dargelegt.

Im Übrigen hätte selbst ich, wenn ich den Artikel gesehen hätte, nicht erkannt, dass er das Persönlichkeitsrecht verletzt, weil das Interview gefakt ist. Eine entsprechende Prüfpflicht kann es schon mangels Erkennbarkeit nicht geben. Auf die angebliche Urheberrechtsverletzung kann sich die Gegenseite nicht berufen, weil sie nicht Urheber des Artikels ist.

c) Damit bleibt die dritte Option, nämlich jede Verpflichtungserklärung zu verweigern. Es ist zu befürchten, dass es dadurch zu einem Verfahren (ggf. auch einstweilige Verfügung) vor dem Landgericht Hamburg kommt. Die berüchtigte Hamburger Rechtsprechung ist bekannt. Du müsstest zunächst mit Niederlagen rechnen, weil selbst der BGH teilweise eine Pflicht zur (künftigen) Filterung von Inhalten annimmt (bisher hat er das allerdings nur für kommerzielle Dienste wie eBay zumutbar gehalten).

Wenn du diesen Fall durchziehen willst (was ich an deiner Stelle tun würde), müsstest du bereit sein, weiter zu gehen als die Hamburger Gerichte, also bis zum BGH und zum Bundesverfassungsgericht. Das wird einige Jahre dauern und tausende von Euro kosten. Du musst überlegen, ob es dir das wert ist.

Meines Erachtens müssen wir das allerdings früher oder später sowieso klären lassen, weil es nicht sein kann, dass einige Gerichte (speziell die Hamburger) mit überzogenem Kontrollforderungen letztlich den Betrieb von Internetportalen unmöglich oder unglaublich kostenträchtig machen (siehe auch http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27999/1.html). Letztlich haben wir hier mit demselben Kontroll- und Überwachungswahn zu kämpfen wie im Bereich des Staates (siehe meinen Artikel in der letzten Mail).

[…] Für einen Präzendenzfall sind die Voraussetzungen in diesem Fall denkbar günstig:
- Das Wiki ist frei editierbar
- Es ist nichtkommerziell (auch ohne Werbung)
- Es wird von einer Privatperson betrieben
- Es ist riesig und unüberschaubar groß
- Du hast den Betrieb inzwischen an eine andere Person abgegeben.
- Die Persönlichkeitsverletzung durch das Interview war nicht erkennbar.

Ich glaube daher, dass du (spätestens bei BGH oder BVerfG) gewinnen würdest und damit dem gesamten Internet einen großen Dienst erweisen würdest (Positiv-preisverdächtig ;-) .

Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, rate ich dir folgendes:

aa) Deine Weigerung sollte gegenüber der Gegenseite ausführlich begründet werden, und zwar mit allen einschlägigen Urteilen (siehe diese und die letzte Mail samt Anlage). Nur dadurch wird der Anwalt der Gegenseite gezwungen, sich endlich substanziell mit der Rechtslage auseinander zu setzen, was bisher nicht geschehen ist. Wenn er BGH-Urteile ignoriert, läuft er Gefahr, wegen Falschberatung zu haften. Zurzeit berät er eindeutig falsch, wenn er meint, jeder Artikel müsse kontrolliert werden.

bb) Ob Herr […] auf Internethaftung ausreichend spezialisiert ist oder du lieber einen spezialisierten Anwalt in diesem Fall einschalten möchtest, musst du – ggf. nach Rücksprache mit ihm – entscheiden. Vor Gericht kommt es natürlich entscheidend auf die juristische Argumentation an.

cc) […]

dd) Meines Erachtens haftet dir der Verletzer – also derjenige, der das Interview ins Wiki gestellt hat ([…]) – auf Schadensersatz und muss deine Kosten erstatten. Die Benutzung des Wikis könnte man als Vertragsschluss ansehen. Auf der Seite „Bearbeiten“ war festgelegt, dass keine rechtsverletzenden Inhalte eingestellt werden dürfen; dagegen wurde verstoßen. In einem etwaigen Rechtsstreit sollte dem Verletzer der Streit verkündet werden, um später ggf. Kostenersatz von ihm verlangen zu können (wenn er denn Geld hat).

Wie gesagt, wie auch immer du dich entscheidest: Nur die erste Gerichtsentscheidung des Landgerichts abzuwarten und dann doch zu zahlen, bringt nichts. Wenn, dann muss die Sache bis ganz oben geklärt werden. Ich fände es klasse, wenn du das durchziehst.

Aus einer weiteren Mail:

Was das Urheberrecht angeht:

a) Das Interview ist schon keine geistige Schöpfung iSd § 2 UrhG. Der Bundesgerichtshof stellt hier zurecht hohe Anforderungen an die Schöpfungshöhe. Mündliche und schriftliche Äußerungen sind danach grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt. Ein Interview ist kein „Sprachwerk“ und keine „Rede“ iSd § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Insofern ist es bereits nicht urheberrechtsfähig.

b) Sähe man das anders, wäre jedenfalls die interviewte Person nicht Schöpfer und Urheber, sondern allenfalls der Interviewer. Er stellt die Fragen, er bringt das Gesagte in eine schriftliche Form.

Dementsprechend hat das AG Frankfurt a.M. entschieden: „Weil die Antworten in einem Interview zum ganz maßgeblichen Teil von
der Gesprächsleitung, der Gesprächsführung, der Themenwahl und der Kreativität des Fragestellers abhängen, ist bei einem Interview
derjenige Urheber, der das Interview führt, und nicht derjenige, der die Antworten gibt.“ (AfP 2006, 283, ZUM-RD 2006, 479). Gegenteilige Rechtsprechung besteht nicht.

c) Urheber kann Herr Herold schon deswegen nicht sein, weil er gerade bestreitet, das gesagt zu haben, was ihm in den Mund gelegt wird. Ein verfälschtes Interview kann keinesfalls ein Werk der interviewten Person sein.

Auszug aus einer weiteren E-Mail:

Wegen der Kosten: Gehen wir für die Berechnung zunächst mal vom Streitwert von 20.000 Euro aus, wie ihn die Gegenseite angegeben hat. Obwohl wir alles daran setzen sollten, ihn massiv reduziert zu bekommen, denn davon hängen entscheidend die Kosten ab.

Bei einem Streitwert von 20.000 Euro jedenfalls kosten dich zwei Instanzen im Verlustfall gut 10.000 Euro (siehe http://rvg.pentos.ag/). […]

Allerdings hatte ich schon darauf hingewiesen, dass wir unbedingt mit drei Instanzen kalkulieren sollten. Wenn die Gegenseite in Hamburg klagt, müssen wir einen Verlust in den ersten beiden Instanzen einkalkulieren. Selbst, wenn wir in zweiter Instanz gewinnen, würde wahrscheinlich die Gegenseite in Revision gehen. Drei Instanzen kosten gut 18.000 Euro, wenn du verlierst.

Das soll nicht heißen, dass du die Kosten schon jetzt gedeckt haben musst. Aber wenn du dich entschließt, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, musst du jedenfalls bereit sein, durch alle Instanzen zu gehen. Bei nur zwei Instanzen würde ich mich eher nicht darauf einlassen, zumindest nicht in Hamburg. Du weißt, was sie zu Rapidshare entschieden haben? Das war ja in meinem Artikel beschrieben.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass einstweilige Verfügung und Hauptsacheverfahren zu trennen sind und getrennte Gebühren anfallen. Das Verfahren kann also im teuersten Fall wie folgt laufen:
1. Landgericht erlässt einstweilige Verfügung,
2. Oberlandesgericht bestätigt diese
3. Landgericht verurteilt in der Hauptsache,
4. Berufung und
5. Revision werden zurückgewiesen.
Dieser Spaß würde 28.000 Euro kosten, wenn du verlierst. Wenn Herold rechtsschutzversichert ist, zieht er das durch.

Aber wie gesagt, wir könnten mit einiger Aussicht versuchen, gegen den exorbitanten Streitwert anzugehen. Du musst allerdings wissen, dass Rechtsanwälte daran wenig Interesse haben, weil sie dadurch selbst weniger verdienen.

[…]

Übrigens ist nicht gesagt, dass Herold wirklich in Hamburg klagen kann. Wir könnten mit guten Aussichten beantragen, das Verfahren an Herolds Wohnort oder aber deinen Wohnort verweisen zu lassen. Bei diesen Gerichten wären die Erfolgsaussichten schon in den unteren Instanzen größer.

Letztlich hat sich die Sache in Luft aufgelöst, weil Herr Herold trotz entsprechender Drohungen seines Rechtsanwalts nicht versucht hat, vor Gericht zu ziehen. Dies auch zurecht, weil der Wikibetreiber nicht verpflichtet war, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder Anwaltskosten zu erstatten.

In einer aktuellen Entscheidung hat nun auch das OLG Hamburg (Az. 5 U 180/07) den ehrenamtlichen Betreiber eines Meinungsforums, in dem früher noch keine Rechtsverletzungen aufgetreten waren, nicht für verpflichtet gehalten, mehr zur Verhinderung rechtswidriger Inhalte zu tun als den konkret rechtsverletzenden Inhalt zu sperren. Die Klage auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten hat es abgewiesen.

Kommentieren

Interview: Überwachung ist nicht unabwendbar

Aus einem Gespräch, das der Journalist Stefan Becker für die SWR-Radiosendung „Freedom Not Fear“ am 15. Juni 2008 mit mir führte:

Von Mitte der 80er Jahre bis jetzt vor zwei Jahren, das waren 20 Jahre, in denen der Datenschutz nicht in den Medien vorkam. Warum ist er jetzt wieder so präsent?

Ich denke mal, dass nach dem 11. September 2001 die Sicherheitsbehörden viele Pläne aus den Schubladen wieder herausgeholt haben, die da schon vorher lagen und die jetzt als Sicherheitspakete eingebracht und durchgesetzt werden konnten mit dem Argument des Terrorismus. Wir hatten ja alle die Bilder der zusammenbrechenden Hochhäuser im Kopf.

Das hat natürlich auch zu Gegenreaktionen geführt, denn wenn solche Freiheitsrechte gesetzlich beschränkt werden, dann werden sie nicht wieder zurückgegeben. Es ist nur ganz selten vorgekommen in unserer Geschichte der Bundesrepublik, dass solche Gesetze wieder abgeschafft oder eingeschränkt wurden. Selbst Gesetze, die in den 70er Jahren vor dem Hintergrund des RAF-Terrorismus beschlossen wurden – diese Gefahr besteht ja bei weitem nicht mehr – sind nicht wirklich überprüft oder aufgehoben worden. Der Radikalenerlass ja, aber die entsprechenden Gesetze nicht. Der Begriff „terroristische Vereinigung“ zum Beispiel ist sogar noch ausgedehnt worden, wird gerade ausgedehnt. Die Beschränkung der strafprozessualen Rechte, im Verkehr mit Verteidigern und so weiter und so fort.

Das sind Gesetze, die werden aus einem bestimmten Anlass eingeführt. Sie sind meistens von vornherein nicht auf diesen Anlass beschränkt, sondern gehen viel weiter, als es dieser eine Anlass erfordert hätte. Zum Beispiel die Terrorismusgesetzgebung. Die betrifft allesamt nicht terroristische Straftaten, sondern meistens sämtliche Straftaten.

Die Gesetze werden auch nachträglich nicht überprüft, ob sie das gebracht haben, was man sich von ihnen erhofft hat. Es gibt keine Überprüfung der Wirksamkeit von Gesetzen. Man weiß nicht, ob wir mit Sicherheitsgesetzen wirklich sicherer leben als wenn diese Gesetze nicht beschlossen worden wären.

Wenn man vergleicht, die Sicherheitslage in Deutschland etwa mit dem Ausland: Großbritannien, USA, China – die haben ja sehr viel weiter gehende Überwachungsmöglichkeiten, Sicherheits-, Kontrollbefugnisse. Da ist es unsicherer als in Deutschland. Deutschland ist mit das sicherste Land auf der Welt, und zugleich haben wir aber mit den stärksten Datenschutz und Grundrechtsschutz, auch durch das Bundesverfassungsgericht, auf der Welt. Und das spricht natürlich eher dafür, dass Freiheit Sicherheit schafft und nicht diese Maßnahmen, die Sicherheitsmaßnahmen genannt werden, die aber letztendlich ein Klima des Misstrauens schaffen können, und mit denen man sich Menschen auch zum Feind machen kann.

Wenn wir uns einmal Guantanamo ansehen: Wie die Menschen dort behandelt werden. Die Bilder sind ja um die Welt gegangen, wie die Menschen in Overalls, mit Tüten über die Köpfe gestülpt und die Arme zusammengebunden, verwahrt werden, oder sogar die Bilder aus Abu Graib, wo Gefangene misshandelt wurden. Das bringt natürlich eine ganze Kultur gegen ein Land auf und das schafft dann auch keine Sicherheit, sondern Unsicherheit.

Die USA haben inzwischen selbst zugegeben, dass die Gefangenen in Guantanamo an und für sich keine Terroristen waren, dass sie sie aber deswegen nicht mehr freilassen können, weil sie jetzt eine Sicherheitsgefahr für die USA sind, wenn man sie jetzt freilassen würde. Das heißt, sie sind gerade erst durch diese Behandlung zu einer Sicherheitsgefahr geworden.

Und deswegen muss man sehen, dass alle Gesetze und Maßnahmen, die Sicherheit schaffen wollen – die vielleicht auch Menschenleben retten wollen –, umgekehrt auch Menschenleben auf das Spiel setzen können, wenn man dafür Grundregeln aufgibt, durch die sich der Staat zum Vorbild macht und durch die ein freiheitlicher Staat, eine Demokratie etwas ist, was eine Anziehungskraft entfaltet auf seine Bürger, mit dem sie sich identifizieren.

Die Kriminologie weiß schon lange: Ob jemand Straftäter wird, hängt nur in einem ganz, ganz geringem Maße von dem Entdeckungsrisiko ab, von dem er ausgeht. Das hängt zu viel höherem Maße von seiner Vita ab, von seiner Bildung, von seiner sozialen Situation, von seiner Herkunft. Es sind ganz viele Faktoren, die da hineinspielen. Und das Entdeckungsrisiko ist wirklich nur ein ganz kleiner Faktor. Deswegen müssen wir sehen, dass mit Hilfe von Polizei und Geheimdiensten eigentlich nur in ganz geringem Maße Einfluss genommen werden kann auf Kriminalität, die Kriminalitätsrate.

Die Wissenschaft hat auch schon lange herausgefunden, dass die Anzahl der Polizeibeamten in einem Staat oder in einer Region nicht zusammenhängt mit der Kriminalitätsrate dort. Das heißt, Sie können nicht die Kriminalität senken, indem Sie mehr Polizisten einstellen oder auf die Straße bringen. Und das hängt damit zusammen, dass der Staat eigentlich nur einen geringen direkten Einfluss auf Kriminalität hat. Dass er nur sehr selten Kriminalität wirklich direkt verhindern kann, sondern es auf andere Weise, indirekte Art und Weise viel effektiver ist, wenn die Menschen sich erst gar nicht dazu entschließen, solche Straftaten zu begehen.

Und da spielt eine ganz wichtige Rolle das Vertrauen. Das Vertrauen der Menschen in den Staat, aber auch natürlich des Staates in die Menschen. Misstrauen schafft Unsicherheit und schafft Verunsicherung. Exzessive Sicherheitsmassnahmen provozieren Widerstand und zum Teil eben auch Vergeltung. Und deswegen ist die Freiheit, sind die Freiheitsrechte selbst ein ganz wichtiger Sicherheitsfaktor.

Wir hatte ja gestern in den Nachrichten ein gutes Beispiel dafür, dass in Afghanistan Selbstmordattentäter ein ganzes Gefängnis aufgesprengt haben und anscheinend zwischen 500 und 1.000 Insassen entwischen konnten. Die haben natürlich ein sehr großes Potenzial, sich auf diese Seite zu schlagen.

Gerade zu Afghanistan muss man sagen: Unser Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat öffentlich gesagt, dass der Bundeswehreinsatz in Afghanistan das Risiko Deutschlands erhöht hat, zum Ziel terroristische Anschläge zu werden. Das zeigt doch ganz eindeutig, dass dieser Einsatz nicht für mehr Sicherheit sorgt, sondern das Gegenteil bewirkt hat.

Wenn man sich die Sicherheitspolitik auf die Fahnen schreibt, ist es auch ganz wichtig, wie ein Staat nach außen auftritt, wie er mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern umgeht. Wie gesagt: Wenn es da zu Demütigungen kommt, zieht das Reaktionen nach sich. Wie ein Staat im Ausland auftritt und mit den Menschen dort umgeht, das ist ein ganz wichtiger Sicherheitsfaktor.

Mein Thema sind diese Daten, die überhaupt nicht zu greifen sind. Ich kann sie nicht in die Hand nehmen, es sei denn, ich habe sie auf einem Träger. Einer dieser Träger, ein CD-Rohling, kostet mich keinen Euro. Aber so ein Rohling mit ein paar Daten darauf ist vor kurzem für 5 Mio. Euro gekauft worden, nur weil interessante Daten von einer Liechtensteinischen Bank darauf waren. Was macht Daten so begehrt?

Daten, muss man sich vorstellen, sind Wissen, Wissen über uns. Wissen ist Macht, sagt schon der Volksmund. Und dadurch, dass jemand etwas über uns weiß – über unser Verhalten weiß, über unser Leben, über unsere Identität –, bekommt er natürlich eine enorme Macht. Er kann uns damit manipulieren. Er kann die Informationen weitergeben. Er kann drohen sie weiterzugeben. Er kann uns diskreditieren. Er kann peinliche Sachen aus der Privatsphäre verwenden gegen uns. Er kann einen Verdacht gegen uns generieren aus Auffälligkeiten, wegen dessen wir uns vielleicht rechtfertigen müssen – das ist dann die Umkehr der Beweislast, über die viel gesprochen wurde, das Ende der Unschuldsvermutung. Und deswegen sind Daten ein harmloses Wort, aber es geht um Wissen über uns. Und dieses Wissen verleiht unheimliche Macht.

Deswegen ist einer der wichtigsten Grundsätze des Datenschutzrechts überhaupt das Gebot der Datensparsamkeit. Das heißt so wenige Daten wie möglich zu speichern, zu erheben, vorzuhalten, weiter zu geben. Und deswegen bin ich in gewissem Maße auch dankbar, dass diese Skandale der letzten Monate bekannt geworden sind.

Aus dem Ausland hat man schon früher immer wieder von Datenpannen gehört. Da sind CDs verloren gegangen, Laptops gestohlen worden, Emailadressen gekauft worden von Spammern, um Werbung dorthin zu schicken. Aus Deutschland hat man verdächtig wenig gehört. Und dass jetzt diese Fälle, die auch schon einige Jahre zurück liegen, an das Licht der Öffentlichkeit geraten, bestätigt doch eigentlich, dass es schon vorher auch immer mal ab und zu solche Fälle gegeben hat, dass man das oft nur natürlich nicht erfährt.

Es ist ja nur die Spitze des Eisberges. In einer Umfrage vor zwei Wochen hat eine ganz große Mehrheit der befragten Deutschen gesagt, sie glaubt nicht, dass der Telekomskandal ein Einzelfall ist. Diese Einschätzung ist sehr realistisch. Wir bekommen von diesen Fällen nichts mit.

Aber dadurch, dass sie jetzt ins Licht der Öffentlichkeit geraten sind, wird uns noch einmal ins Bewusstsein gerufen, dass solche Daten, wenn sie vorhanden sind, immer ein Missbrauchspotenzial darstellen, ein Missbrauchsrisiko, und dass die besten Sicherungsmaßnahmen – wir haben es bei der Telekom gesehen – und die besten Kontrollen solch einen Missbrauch nicht wirklich verhindern können, wenn er beabsichtigt und gezielt durchgeführt wird, und dass sie auch Fehler nicht verhindern können.

Datenpannen hat es früher schon bei der Telekom gegeben. Da waren auf einmal Kundendaten im Internet einsehbar. Da hat die Telekom einmal die Anschrift eines Frauenhauses an einen gewalttätigen Ehemann herausgegeben, so dass das gesamte Frauenhaus geschlossen werden musste, weil es nicht mehr sicher war.

Fehler passieren, weil Irren menschlich ist. Der Datenschutz ist dazu da, zu verhindern, dass solche Fehler passieren. Das heißt, er dient letztendlich unserer Sicherheit. Denn wenn so wenige wie möglich Daten gespeichert sind, dann können diese Daten auch nicht missbraucht und irrtümlich herausgegeben werden. In diesem Sinne ist es gut, dass das mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit geraten ist.

Diejenigen, die sich für den Datenschutz einsetzen, werden ja oft als paranoid bezeichnet. Gerade letzte Woche wieder wurde paranoid genannt, wer vor Fingerabdrücken in Personalausweisen gewarnt hat. Eine große Fraktion im Bundestag ist der Meinung, dass wer seinen Fingerabdruck nicht abgeben will, paranoid sei. Ich bin gespannt, wenn der neue Personalausweis kommt, der freiwillig die Abnahme des Fingerabdrucks zulässt, wie viele Menschen sich freiwillig ihren Fingerabdruck abnehmen lassen. Das ist ja etwas, was wir bisher nur von Straftätern kennen, dass sie sich polizeilich registrieren lassen müssen.

Ich kann nur sagen, was diesen Personalausweis anbelangt: Der Fingerabdruck soll auf einem RFID-Funkchip gespeichert werden. Dieser ist zumindest legal im Ausland auslesbar, in anderen Staaten, und was dort mit unseren biometrischen Daten passiert, ist schon nicht mehr für uns in Deutschland, unter deutschem Recht, kontrollierbar. Da können wir noch so gute Schutzvorschriften in Deutschland haben, sobald diese Daten im Ausland liegen, ist es mit dem Schutz vorbei.

Übrigens hat die Bundesregierung auch dieses Jahr ein Abkommen mit den USA geschlossen, wonach die USA das Recht erhalten sollen, die deutschen Fingerabdruckdatenbanken zu nutzen. Das heißt, bei der Einreise können die USA künftig überprüfen, ob jemand, der dort einreist, bei uns mit seinem Fingerabdruck gespeichert ist oder nicht.

Und das bekräftigt wieder das Thema der Datensparsamkeit, dass nur wirklich nicht gespeicherte, nicht vorhandene Daten, sichere Daten sind. Da kann jeder von uns darauf achten, dass er bewusst mit seinen Daten umgeht, dass er sich bewusst ist, was diese Daten wert sind für ihn und für andere, was damit gemacht wird, wie sie gebraucht und missbraucht werden können.

[…]

Dadurch, dass diese Datenskandale nun bekannt geworden sind und die Menschen das Risiko kennen, das verbunden ist mit der zunehmenden Sammlung von Daten, machen sie sich natürlich auch Gedanken, dass ihre Daten missbraucht werden können und richten auch ihr Verhalten danach aus.

Zunehmend werden Menschen, die Bescheid wissen, davon absehen, bestimmte Kommunikationskanäle zu nutzen. Ursprünglich war das in der Tat – wie Sie gesagt haben – speziell bei professionell agierenden Straftätern der Fall, die schon immer ihre Handys zum Beispiel in schneller Reihenfolge gewechselt haben oder per Post verwendet haben anstelle von Telekommunikation. Von Al Quaida ist bekannt, dass sie noch nie das Internet genutzt haben. Das heißt, sie wissen, dass das inzwischen vollständig unsicher und abgehört ist. Sie verwenden dann eben die Post oder die direkte Übergabe von Nachrichten und Finanzen.

Eine solche Überwachung führt in der Tat zu Ausweichverhalten. Aber, wenn sie so sehr zunimmt, wirkt sich das eben nicht mehr nur auf die aus, die wirklich etwas zu verbergen haben – wir meinen damit ja die, die eine Straftat begangen haben, die sich etwas zu Schulden kommen lassen haben –, sondern eben auch auf andere Menschen.

Zum Beispiel auf Informanten von Journalisten. Wenn ich einem Journalisten eine vertrauliche Information zuspielen will und das nicht nachvollzogen werden darf von anderen Personen, die dieses Dokument zum Beispiel geschützt wissen wollen, dann werde ich das nicht mehr per Fax oder Email tun, weil das ja ohne weiteres nachvollziehbar ist; dieser Kontakt hinterlässt Spuren. Vielleicht mache ich das dann per Brief. Vielleicht übergebe ich es persönlich. Vielleicht will ich aber auch keinen persönlichen Kontakt mit dem Journalisten haben, und dann wird es schwierig.

Wir sehen, dass es nicht immer möglich ist, diese Aufzeichnung und Überwachung zu umgehen. Das führt dazu, dass oft genug einfach ein Kontakt unterbleibt. Das heißt, eine bestimmte Information wird einem Journalisten nicht mehr zugespielt, weil das nicht in sicherer Art und Weise so einfach und anonym möglich ist, wie es über die elektronischen Medien eigentlich möglich sein sollte. Es ist ja ein großer Zuwachs an Freiheit gewesen, als das Internet kam, als die Gebühren so sehr fielen. Das hätte ja eigentlich die Kommunikation sehr viel erleichtern können.

In solchen sensiblen Bereichen entfällt aber jetzt die Möglichkeit durch diese vielfache Aufzeichnung, und das führt in der Tat dazu, dass ausweislich der neuesten Forsa-Umfrage mehr als die Hälfte der befragten Deutschen gesagt haben: Wenn sie sich an eine Eheberatungsstelle oder an eine Psychotherapeutenpraxis oder eventuell an eine Drogenberatungsstelle wenden müssten, würden sie dazu nicht das Telefon verwenden wegen der Vorratsdatenspeicherung, sondern vielleicht persönlich hingehen oder direkten Kontakt auf andere Weise aufnehmen. Nur ob das dann wirklich funktioniert und ob es wirklich dazu kommt, ist in höchstem Maße unsicher.

Wenn solche Menschen keine Beratung in Anspruch nehmen können, kann ihnen nicht geholfen werden. Sie können sich weiterhin selbst gefährden - ich sage nur Gewalt in der Ehe, ich sage Drogenfälle. Sie können aber auch Dritte gefährden, zum Beispiel Psychotherapie: Es hilft psychisch kranken Menschen, sich behandeln zu lassen, um zum Beispiel nicht gewalttätig zu werden. Das heißt, diese Möglichkeit der vertraulichen Beratung, der vertraulichen Kommunikation ist wichtig für uns und auch für die allgemeine Sicherheit. Wenn diese Möglichkeit entfällt, dann, glaube ich, führt das nicht zu mehr Sicherheit.

Es mag durchaus sein, dass man damit vielleicht einige Straftäter fangen kann – nur in der Regel diejenigen, die wenig umsichtig sind. Es führt aber insgesamt nicht zu einem Rückgang der Kriminalitätsrate. Wir haben das für die Vorratsdatenspeicherung berechnet und auch anhand von Zahlen des Max-Planck-Instituts in Freiburg, einem unabhängigen Institut, überprüft, wonach mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung im besten Fall die Aufklärungsquote von Straftaten in Deutschland um 0,01% vielleicht erhöht werden könnte. Und dabei ist noch nicht berücksichtigt, in wie vielen Fällen diese Datenspeicherung Menschen schadet, indem sie eben davon abschreckt, frei zu kommunizieren.

Das war ja immer der Normalfall in der Vergangenheit, dass wir miteinander anonym sprechen können auf der Straße, dass wir Briefe schreiben können, ohne einen Absender anzugeben. Das war immer so. Nur jetzt soll es nicht mehr der Fall sein im Internet, am Telefon. Da soll es nicht mehr möglich sein miteinander anonym zu kommunizieren, sondern da soll jeder Kontakt aufgezeichnet werden. Das ist natürlich ein Bruch mit allem, was es bisher gegeben hat.

In der Tat wirkt sich das auf das Verhalten der Menschen zunehmend aus. Wir haben noch nicht wirklich viel Forschung dazu, aber ein berühmtes Experiment, das es dazu gibt, ist das „honesty box“-Experiment. Das wurde an einer Universität durchgeführt. Da gab es in der Kaffeeküche eine Kasse, in die jeder, der sich einen Kaffee nahm, einen Dollar – glaube ich – werfen sollte. Die Zahlungsmoral der Menschen war natürlich nicht sehr hoch. Ich glaube, dass anfänglich nur jeder Zehnte wirklich auch diesen Dollar gezahlt hat. Man konnte das sehen anhand des Kaffees, wie viele Menschen sich tatsächlich Kaffee geholt hatten und wie viele gezahlt hatten.

Man hat dann als Experiment Folgendes gemacht: Man hat hinter diese „honesty box“ ein Plakat gehängt, auf dem ein Augenpaar abgebildet war. Und man hat das jede Woche gewechselt: Die nächste Woche war dann nur ein Blümchenmuster darauf, die übernächste Woche war ein anderes Augenpaar drauf, die überübernächste Woche wieder ein Blümchenmuster und so weiter, über mehrere Wochen hinweg.

In der Auswertung ist ganz, ganz deutlich sichtbar, dass allein schon dieses Augenpaar hinter der Kasse die Einnahmen verdreifacht hat. Das heißt, als die Menschen den Eindruck hatten – wenn auch nur unterbewusst und auch den irrationalen Eindruck im Grunde – durch dieses Augenpaar beobachtet zu werden, haben sie sich sofort angepasst an das, was von ihnen erwartet wurde.

In dem Fall mag das vielleicht noch etwas Gutes sein, weil die Menschen natürlich auch dieses Geld bezahlen sollten, aber die Anpassung erfolgt ja nicht an das Gesetz. Die wenigsten Menschen kennen die Details des Gesetzes, so dass auch Graubereiche – Dinge, die eigentlich noch legal aber ungewöhnlich sind – zunehmend unterlassen werden, und auch auffällige Dinge, die sozusagen sozial geächtet sind – auffälliges Verhalten –, dass auch so etwas unter Überwachung eher unterlassen wird.

Das heißt, das Verhalten wird zunehmend gleichförmig. Und das ist für eine Gesellschaft letztendlich schädlich. Das zeigt ja schon die Evolution. Die Evolution hat immer so funktioniert, dass sie sehr viel experimentiert hat. Dass es immer wieder Variationen gab von Lebewesen, die anders waren. Nur dadurch hat sich die gesamte Menschheit zu dem entwickelt, was wir heute sind. Wenn es diese Devianz, also diese Abweichung, nicht mehr gibt, dann bedeutet das Stillstand und ist letztendlich für eine Gesellschaft insgesamt auch schädlich. Deswegen ist die Freiheit sehr wichtig.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist wichtig für die Entwicklung einer Gesellschaft insgesamt, und übrigens auch für das wirtschaftliche Vorankommen der Gesellschaft. Es gibt dazu interessante Studien. Unternehmen haben herausgefunden, dass wenn eine Firma den eigenen Angestellten mit Misstrauen gegenüber tritt und präventive Kontrollmechanismen implementiert, um zum Beispiel die Einhaltung der Arbeitszeit zu überprüfen, dass dann sehr viel weniger engagiert gearbeitet wird als wenn man es den Menschen überlässt, ihre Arbeitszeit freiwillig einzuhalten. Wenn man das tat, dann haben die Menschen länger gearbeitet, williger gearbeitet. Es war zwar in der Tat so, dass einige Menschen das ausgenutzt haben und früher gegangen sind. Aber in der Summe war es so, dass dieses Vertrauen weit mehr als aufgefangen worden ist – ich glaube, es war auch um den Faktor des Zwei- oder Dreifachen – und dem Unternehmen weit mehr Vorteile gebracht hat.

Und das zeigt, dass Vertrauen und Freiheit zwar von Einzelnen missbraucht wird, dass sie aber insgesamt der Gesellschaft sehr viel mehr Vorteile bieten als wenn man versucht, möglichst jedes Abweichen und unerwünschte Verhalten zu unterbinden, weil sich das eben auch auf diejenigen auswirkt, die es nicht missbraucht hätten. Das ist eigentlich wissenschaftlich recht gut erwiesen, dass Vertrauen eine Grundlage auch der Wirtschaft und einer Gesellschaft ist und dass, wo dieses Vertrauen durch Misstrauen ersetzt wird, das zwar in einzelnen Fällen Missbräuche aufdecken mag, aber insgesamt eine Gesellschaft hemmt und stört.

In der ehemaligen DDR, wo quasi wegen der Stasi niemand mehr niemandem getraut hat, selbst in den Familien nicht mehr, hat die Effizienz gelitten und die Kreativität und Fantasie. Dass Fantasie vielleicht nur noch in eine bestimmte Richtung gesteuert wird, nämlich „Wie komme ich hier raus, aus dem Dilemma?“

Das Problem ist, dass wir heute zunehmend nicht mehr bereit sind, Missbräuche hinzunehmen, die notwendig mit Freiheit einher gehen. Das heißt, wir wollen möglichst jede Straftat verhindern und vergessen dabei, dass es normal ist, dass es Straftaten gibt. Die gab es in jeder Gesellschaft. Die wird es auch immer geben. Und es ist deswegen auch gar nicht erstrebenswert, möglichst jede Straftat zu verhindern. Das schafft sogar eine Diktatur nicht. Und wenn wir es versuchen, führt das wie gesagt zu diesem Misstrauen, das für die ganze Gesellschaft schädlich ist.

Und deswegen ist es hart zu sagen und hart zu vermitteln, aber es ist einfach so: dass wir in Kauf nehmen müssen, dass Straftaten begangen werden und nicht verhindert werden können, selbst terroristische Anschläge, die vielleicht Menschenleben kosten. Wir müssen in Kauf nehmen, dass diese nicht immer verhindert werden können, weil wir sonst Freiheitsrechte aufgeben, die wir für unser Überleben brauchen. Diese Freiheit wird von sehr wenigen missbraucht. Im Verhältnis sind das ganz winzige Bruchteile. Sie nützt aber jedem Einzelnen von uns jeden Tag im täglichen Leben. Das heißt, der Nutzen dieser Freiheitsrechte ist so hoch, dass wir dafür auch in Kauf nehmen müssen, dass sie missbraucht werden können.

Ein einfaches Beispiel dafür ist ja der Straßenverkehr. Anfangs, als Autos eingeführt wurden, gab es ganz strenge Vorschriften. Es gab, glaube ich, ein Gesetz, wonach jemand vor einem Auto herlaufen und die Menschen warnen musste, dass sich dieses näherte, weil man wusste, ein Auto hat man schlecht unter Kontrolle, der Motor läuft weiter, es ist so schnell, es rollt, man kann nicht immer bremsen usw. Und heute ist es ganz selbstverständlich, dass wir Straßen haben, dass wir Autobahnen haben, auf denen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung gefahren werden kann.

Wir wissen, dass das Menschenleben kostet – übrigens ein Vielfaches der Menschenleben, die durch Straftaten in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir nehmen die Verletzten und Toten im Straßenverkehr in Kauf, weil uns die Vorteile durch den Autoverkehr einfach wichtiger sind. Das klingt vielleicht zynisch, aber es wird so gemacht.

Und genau so müssen wir es auch auf dem Bereich der Freiheitsrechte und der staatlichen Kontrollen handhaben. Wir müssen ein gewisses Maß von Straftaten – was auch Anschlagsopfer beinhalten kann – in Kauf nehmen, um diese Freiheitsrechte zu erhalten, weil sie einfach viel mehr Nutzen schaffen und stiften, als wenn wir versuchen würden, möglichst jede Straftat zu verhindern und dafür unsere Freiheitsrechte aufzugeben.

Vor Kurzem habe ich gelesen, dass es wahrscheinlicher sei, vom Blitz getroffen zu werden als einem terroristischen Anschlag zum Opfer zu fallen. Kann man das so sagen?

Das ist richtig, ja. In den letzten zehn Jahren war das Risiko weitaus höher, in Deutschland von einem Blitzschlag getroffen zu werden als Opfer eines terroristischen Anschlags geworden zu sein.

Ich habe letzthin auf einer Veranstaltung in einem Gymnasium die Schüler gefragt, wie viele Menschen sie glauben in den letzten zehn Jahren in Deutschland durch terroristische Anschläge zu Tode gekommen sind. Es gab Schätzungen von „50″, „100″, aber einige Schüler wussten, dass es kein einziger war. Es hat in den letzten zehn Jahren keinen einzigen Anschlag in Deutschland gegeben, der Menschenleben gekostet oder zu Verletzungen geführt hätte.

Und wenn man sich das mal vor Augen hält, gerade im Vergleich zu anderen Risiken wie Blitzschlag. Ich nenne mal die ganz großen Risiken, die unser Leben und unsere Gesundheit wirklich gefährden: Das sind Dinge wie Bluthochdruck, Bewegungsmangel, Fehlernährung, Tabakkonsum, Alkoholkonsum. Das sind Gesundheitsfaktoren, die jedes Jahr Millionen das Leben kosten, und die auch leicht zu beeinflussen wären, von uns, aber auch von Seiten der Regierung.

Vor diesem Hintergrund ist es einfach auch nicht mehr verhältnismäßig, dass zur Bekämpfung des Terrorismus unsere Freiheitsrechte derart drastisch eingeschränkt werden, obwohl es, wie gesagt, in den letzten zehn Jahren keine Opfer gab von terroristischen Taten in Deutschland. Und selbst wenn man Europa dazu nimmt, wo es in Madrid und London Anschläge gegeben hat, muss man ebenfalls feststellen, dass die Risiken von Dingen wie eine Treppe herunterzustürzen oder zu ertrinken oder sogar in Folge des Klimawandels zu sterben – wir hatten 2003 eine Hitzewelle, die in Europa mehrere tausend Menschen das Leben gekostet hat – dass sehr viele dieser Risikofaktoren uns sehr viel mehr gefährden als das Risiko, Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden.

Übrigens hat eine Dame, die in einem Zug der Londoner U-Bahn saß, in dem es im Zuge der Anschläge zu einer Explosion kam, hinterher gesagt: Wenn sie durch diesen Anschlag gestorben wäre, hätte sie nicht gewollt, dass deswegen die Freiheitsrechte für alle eingeschränkt werden. Das ist ein sehr kluger Ausspruch, denke ich, denn wie ich anfangs gesagt hatte, ist überhaupt nicht ersichtlich, dass diese Einschränkungen der Freiheitsrechte irgend eine Auswirkung auf unser Kriminalitätsrisiko haben. Im internationalen Vergleich und auch im zeitlichen Vergleich ist ein solcher Zusammenhang nicht nachweisbar.

Man kann vielleicht Einzelfälle nennen, in denen uns diese Gesetze nützlich waren, aber das heißt noch nicht, dass sie uns sicherer machen. Die Fälle wären vielleicht anders aufgeklärt worden mit anderen Methoden oder sie fallen insgesamt nicht ins Gewicht. Wir haben jedes Jahr in Deutschland Millionen von Straftaten. Damit leben wir seit Jahrzehnten.

Früher war übrigens das Kriminalitätsrisiko höher in Deutschland, das Risiko, auch Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. Wir haben in der Tendenz ein sinkendes Risiko Opfer von Kriminalität zu werden in den letzten Jahren. Wir haben im Grunde genommen in Deutschland noch nie so sicher und so lange auch gelebt wie heute. Und das sind Fakten, die viel zu selten vermittelt werden.

Wenn wir das Fernsehen einschalten, haben wir den Eindruck, die Bedrohung würde steigen. Tatsächlich steigt aber nur der Eindruck der Bedrohung. In Wirklichkeit leben wir sehr sicher, in Wirklichkeit ist es sehr unwahrscheinlich, dass wir Opfer von Gewaltkriminalität werden.

Umfragen zeigen, dass ein bis zwei Prozent der Bevölkerung angeben, im letzten Jahr Opfer eines Gewaltdelikts geworden zu sein. Und das sind in den weitaus meisten Fällen Gewalt innerhalb der Familie, zum Beispiel in der Ehe. In den weitaus meisten Fällen sind die Täter Personen, die man kennt. Es ist also nicht der unbekannte Räuber oder Terrorist, sondern es kommt vielleicht zu einer Schlägerei in der Kneipe. In den weitaus meisten Fällen findet Gewalt unter jungen Menschen, und zwar jungen Männern, statt, dort gibt es die meisten Delikte.

Das heißt, was wir uns unter Gewalt vorstellen, meinetwegen terroristische Anschläge: In Deutschland hat es in den letzten zehn Jahren keine Anschläge mit Opfern gegeben, und sie sind auch weltweit so selten, dass jedes Jahr alleine in Deutschland im Straßenverkehr mehr Menschen sterben als in den letzten zehn Jahren in ganz Europa Menschen terroristischen Anschlägen zum Opfer gefallen sind. Das muss man einfach ins Verhältnis setzen.

Sie sagen, wir leben in einem sicheren Staat, was die Kriminalität angeht. Aber viele, die sich früher vielleicht der Mittelschicht zugehörig gefühlt haben, sagen, sie sind auf einem absteigenden Ast. Also diese wirtschaftliche Sicherheit für uns Bürger geht immer mehr bergab. Der Großteil der Bürger vermisst diese Sicherheiten von früher. Und dafür kommt jetzt der große Ritter Innenminister und sagt, wir machen für euch Gesetze, die das alles regeln.

Das ist in der Tat ein Phänomen, dass es in den letzten Jahren eine allgemeine Verunsicherung gegeben hat. Vielleicht einhergehend mit dem wirtschaftlichen Abschwung zeitweise in Deutschland, aber auch einhergehend mit der Globalisierung. Arbeitsplätze werden verlagert. Man weiß aus Gesundheitsstatistiken, dass die Zahl der Ängste in Deutschland zunimmt, auch die Zahl der psychischen Krankheiten. Das heißt, wir haben ein allgemeines Verunsicherungsphänomen zu verzeichnen.

Wenn man die Menschen fragt, ob sie sich Sorgen machen um Kriminalität, dann bejahen das recht viele Menschen. Wenn man aber die Menschen fragt, „worum machen Sie sich die meisten Sorgen?“, dann werden eigentlich ganz klar an erster Stelle Dinge genannt wie Arbeitslosigkeit – das Risiko, arbeitslos zu werden – oder im Alter nicht genügend versorgt zu sein – Rente – oder krank zu werden und nicht genügend abgesichert zu sein. Es sind also die ganz praktischen Ängste, die sehr viel ausgeprägter sind als die Angst vor Kriminalität. In derselben Umfrage wurde nur von – ich glaube – 11% der Befragten Kriminalität zu den wichtigsten Problemen gezählt, die sie selbst persönlich betreffen. Das heißt, man muss schon unterscheiden zwischen diesem allgemeinen Unbehagen, das in vielen Bereichen besteht, und der Frage, ob wir wirklich durch Kriminalität bedroht sind.

Es ist sicherlich richtig, dass diese innenpolitischen Verschärfungen und diese „Kriminalitätsbekämpfung“, wie man etwas martialisch sagt, uns ablenken. Ich will damit nicht unbedingt sagen, dass sie auch als Ablenkung beabsichtigt sind, aber sie lenken jedenfalls rein praktisch ab. Die ganz öffentliche Debatte lenkt ab von den wirklichen Problemen und Herausforderungen in unseren Ländern.

Wenn wir uns überlegen, in zehn oder zwanzig Jahren, ob wir dann besser leben als jetzt, ob unsere Kinder dann besser leben als jetzt. Das hängt nicht wirklich davon ab, ob die Polizei dann Online-Trojaner einsetzen darf. Sondern unsere Zukunft, die Zukunft unserer Gesellschaft, hängt doch zum Beispiel ab von Bildung, das ist doch ein großes Thema. In Deutschland wird mit am wenigsten in Bildung investiert international von allen Ländern. Darüber wird wenig diskutiert – wenn überhaupt, dann über das Schulsystem. Daran gemessen ist es in der Tat so, dass diese Innere-Sicherheits-Debatte ablenkt von den wirklichen Problemen, derer wir uns eigentlich annehmen müssten.

Und selbstverständlich hat diese Debatte Vorteile, und zwar politische Vorteile, für diejenigen, die sie schüren. Denn was die Globalisierung zum Beispiel anbelangt, hat die Politik in Deutschland nicht sehr große Handlungsspielräume, kann sie nicht sehr einfach Erfolge verkaufen. Auch soziale Wohltaten sind heute nicht mehr einfach, denn zunehmend hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass man auf den Haushalt im Sinne der Nachhaltigkeit achten muss und dass es nicht weiter gehen kann, wie bisher, dass immer mehr Schulden aufgenommen werden. Das heißt, es wird für die Politik schwierig, Erfolge zu präsentieren, Wählerstimmen zu sammeln. Ein Bereich, wo das aber sehr einfach ist und leider auch recht gut funktioniert, ist, den starken Mann oder starke Frau oder den starken Staat gegenüber Kriminalität zu markieren.

Ein anderer Bereich ist übrigens bei Naturkatastrophen: Wenn eine Naturkatastrophe da ist und derjenige, der gerade an der Regierung ist, sich als kompetenter Helfer darstellen kann, dann steigen die Zustimmungswerte erheblich, das zeigt die Geschichte. Übrigens ähnlich im Kriegsfall: Wenn ein Land im Krieg ist und das einigermaßen gemanagt wird, führt das auch dazu, dass sich die Menschen hinter die jeweiligen Machthaber und Regierungen stellen.

Und ähnlich ist es natürlich im Bereich der Sicherheit, wenn man den Eindruck vermitteln kann, dass wir unter einer ständigen Bedrohung leben. Dann führt das zu einer Solidarisierung mit der Regierung, steigert die Popularität derjenigen, die behaupten können, etwas gegen diese Bedrohung zu tun und daraus werden politische Vorteile erzielt.

Ein weiterer Bereich, der davon profitiert, ist die Wirtschaft. In den vergangenen Jahrzehnten hat ja die Rüstungsindustrie sehr viele Aufträge vom Staat erhalten und eine bedeutende Rolle in der Wirtschaft gespielt. Jetzt, nach dem Ende des kalten Krieges sind da nicht mehr so die großen Gelder zu verdienen. Zunehmend satteln Rüstungskonzerne um oder machen jedenfalls einen weiteren Bereich auf, und zwar die sogenannte „Homeland Security“, das heißt innere Sicherheit.

Da werden Millionen und Milliarden verdient. Ich habe schon angesprochen das Beispiel der biometrischen Merkmale in den Personalausweisen. Jetzt kann man sich natürlich fragen: Diese Merkmale freiwillig aufzunehmen, wie es im Moment die Regierung plant, was bringt das gegen Straftäter? Erwartet man wirklich, dass Straftäter freiwillig ihren Fingerabdruck abgeben? Wohl kaum! Also das Einzige, was das eigentlich bringt, ist, dass die entsprechende Infrastruktur angeschafft werden muss, um die Fingerabdrücke aufzunehmen. Daran verdienen einige Unternehmen sehr gut, und die Infrastruktur ermöglicht es natürlich später, zu einem verpflichtenden System überzugehen, was schon absehbar ist.

Also das sind diejenigen, die profitieren von dieser Entwicklung, würde ich sagen: die Politiker, die sich profilieren wollen und die Wirtschaft, die damit Geld verdient.

Also im Prinzip eine ähnliche Geschichte wie Otto Schily. Ich glaube, diese Fingerabdrücke in die europäischen Pässe aufzunehmen, war eines der schnellsten Verfahren, das je über die europäische Bühne ging, und kurz danach taucht er auf in den oberen Reihen von Firmen, die diese Chips herstellen, als Gehaltsempfänger. Das Kuriose für mich ist auch, dass Otto Schily, glaube ich, in der Humanistischen Union ist.

Ja, das ist noch aus alten Zeiten gewesen, er war ja einmal RAF-Verteidiger. Er hat auch einmal in den 70er Jahren eine Erklärung mit unterschrieben, in der er sich gegen exzessive Überwachung ausgesprochen hat, und in der es, glaube ich, heißt: Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser. Aber davon ist in seiner Politik nichts mehr übrig geblieben.

Diese politische Entwicklung zur Zeit ist ja nicht unabwendbar, sondern hängt schon sehr zusammen mit der Koalition, die zur Zeit regiert, der schwarz-roten Koalition. Das sind beides Parteien, die sehr stark dem Staat vertrauen, die staatsgläubig sind, die meinen, dass der Staat Sicherheit garantieren kann, obwohl das – wie ich ausgeführt hatte – nur in sehr engen Grenzen – wenn überhaupt – möglich ist. Es gibt andere Strömungen, die das sehr viel kritischer sehen, die aber leider im Moment nicht an der Regierung beteiligt sind.

Die CDU/CSU haben in der Sicherheitspolitik ja das Motto des Bundesinnenministers: „Wir wollen alles Menschenmögliche tun, um die Sicherheit zu gewährleisten.“ Das schränkt er inzwischen dahin gehend ein, dass er nur die Mittel meint, die mit der Verfassung in Einklang stehen. Wenn man „alles Menschenmögliche“ nämlich wörtlich nähme, würden dazu ja auch Instrumente gehören, die die USA etwa einsetzen, wie Folter und Todesstrafe.

Das Motto der SPD in der Innenpolitik ist „Sicherheit mit Augenmaß“. Das heißt aber in der praktischen Auswirkung nur, dass man diese Schritte hin zu Überwachung und Kontrolle etwas langsamer geht und dass man den Koalitionspartner etwas bremst, dass es aber letztendlich zu derselben Entwicklung kommt.

Es ist klar, dass bei dieser Koalition die politischen Mehrheitsvoraussetzungen gegeben sind für die stärksten und schnellsten Schritte in diese Richtung. Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Antrittsrede im Bundestag gesagt, dass auf dem Gebiet der inneren Sicherheit so viele Übereinstimmungen zwischen beiden Parteien bestehen wie auf keinem anderen Gebiet. Und das wirkt sich eben so aus, dass keine primär freiheitsfreundlich gesinnte Partei an der Regierung beteiligt ist.

Aber das ist nicht unabwendbar. Die Bürger können durch ihre Wahl selbstverständlich ihre Präferenzen zum Ausdruck bringen, wenn ihnen das Thema wichtig ist und wenn sie es zur Grundlage ihrer Wahlentscheidung machen wollen.

Das Problem ist, dass die Einschränkung der Freiheitsrechte vielleicht keine unmittelbar sichtbaren Auswirkungen auf die meisten Bürger hat. Wer nicht politisch engagiert ist, bei dem ist es unwahrscheinlich, dass er einmal von einem Irrtum oder einem Missbrauch betroffen sein wird. Dagegen diejenigen, die regierungskritisch arbeiten, seien es auch nur die, die nach Heiligendamm gegangen sind, um gegen den G8-Gipfel zu demonstrieren, die haben schon mitbekommen, wie sich Kontrollen auswirken können, oder wenn die Bundeswehr-Tornados eingesetzt werden, um über die Demonstranten zu fliegen.

Diejenigen, die verreisen, werden an den Grenzen mitbekommen, wie man inzwischen da behandelt werden kann. Diejenigen, die als Journalisten vielleicht kritisch berichten oder die solchen Personen kritische Berichte zuspielen, die werden das auch an eigenem Leibe erfahren können, wie schwer das geworden ist heutzutage und welche Konsequenzen solche Kritik haben kann.

Sicherlich gehören die meisten Menschen nicht zu dieser Gruppe, die besonders gefährdet ist, aber sie sollte uns trotzdem nicht egal sein, weil die Menschen ja in unser aller Interesse aktiv sind. Dass demonstriert und protestiert wird liegt in unser aller Interesse. Selbst wenn wir die Meinung der Demonstranten nicht teilen, ist es doch gut, dass auf die Probleme aufmerksam gemacht wird und dass sich diejenigen, die an der Regierung sind, immer mal wieder damit auseinandersetzen müssen und sich der öffentlichen Debatten stellen müssen.

Die Journalisten, die solche Missstände aufdecken, wie zum Beispiel das Verhalten unserer Nachrichtendienste, leisten auch eine ganz wichtige Arbeit für die Demokratie insgesamt, weil es nur so zu Verbesserungen kommt. Das hat zum Beispiel jetzt dazu geführt, dass die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste sehr viel besser gestaltet werden soll als es bisher der Fall war. Diese Skandale, bei denen herausgekommen ist, dass Nachrichtendienste Journalisten überwacht haben, mehrmals ist das ja herausgekommen.

Und umgekehrt schadet natürlich auch die Überwachung unserer Demokratie, wenn sie begründet wird damit, dass dadurch Anschläge verhindert werden können, wenn sich aber langfristig herausstellt, dass das doch nicht möglich ist, weil es eben das in jedem Staat immer mal wieder gibt. Wer absolute Sicherheit verspricht und das zwangsläufig nicht halten kann, wer immer wieder sagt, wir brauchen dieses und jenes Gesetz um sicherer zu leben, aber doch nicht alle Straftaten verhindern kann, der gefährdet letztendlich auch das Vertrauen der Bürger in die Demokratie und die Ehrlichkeit der Politik.

Zu so einer solchen Ehrlichkeit würde es gehören, den Menschen zu sagen, wie sicher sie leben, welche Risiken sie eingehen, wie groß diese Risiken wirklich sind, aber auch, wie klein die Möglichkeiten des Staates sind, letztendlich darauf Einfluss zu nehmen. Eine solche Ehrlichkeit ist in einer Demokratie wichtig, wenn man gerade gegen die Politikverdrossenheit, gegen extremistische Parteien vorgehen will. Es ist ganz wichtig, das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen.

Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau hat einmal in einer Berliner Rede gesagt, dass Alarmismus der Demokratie schadet, weil er das Vertrauen der Bürger aufs Spiel setzt. Wenn Versprechungen gemacht werden, die doch nicht gehalten werden können, setzt das das Vertrauen der Menschen aufs Spiel. Und das, denke ich, ist keine verantwortungsvolle Politik.

Gerade im Bereich der Sicherheitspolitik werden Suggestionen gemacht, was die Wirksamkeit dieser Mittel angeht und was die Bedrohungslage angeht, die wirklich nicht mit der Realität im Einklang stehen. Das halte ich für gefährlich.

Wenn man den Menschen sagt: „Je mehr Überwachung und Kontrolle wir haben, desto mehr Sicherheit haben wir“, spielt man doch letztendlich gerade den extremistischen Parteien in die Hand, die man vorgeblich bekämpfen will, denn dann sagen die Menschen: „Warum sollen wir dann nicht gleich das Original wählen, Sicherheit und Ordnung über alles?“ Das hatten wir ja schon einmal. Da muss man schon ganz klar machen, warum man das nicht will, einen solchen Kontroll- und Überwachungsstaat.

Und dann muss man auch sagen, welche Grenzen man einzieht, damit es nicht dazu kommt. Daran kann man sehr gut sehen, ob Politiker ein verantwortliches Konzept haben im Bereich der Innenpolitik, wenn man sie fragt: „Wo sind die Grenzen? Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, ob ein Gesetz sinnvoll ist, oder nicht?“ Wenn dabei nur so etwas kommt wie: „Wir gehen jetzt nur so weit, mehr machen wir nicht, und wir müssen immer wieder schauen, was die Situation erforderlich macht“, dann ist das kein Konzept, sondern dann ist das letztendlich eine Politik, die diese Entwicklung verstärken wird und die letztendlich in Richtung Überwachung führen wird.

Wenn man ganz klare rote Linien zieht – und die zieht die Verfassung mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zum Beispiel – dann muss man sagen, dass eine Massenüberwachung, also eine Überwachung beliebiger Menschen ins Blaue hinein, unzulässig und verfassungswidrig ist.

Welche Funktion hat da unser Bundesverfassungsgericht?

Ursprünglich hatte das Bundesverfassungsgericht nicht diese Funktion [des Ersatzgesetzgebers] und musste auch nie so oft einschreiten wie in den letzten paar Jahren, das ist schon ein neues Phänomen. Gerade nach dem zweiten Weltkrieg hatten ja unsere Politiker selbst noch sehr genau vor Augen, wozu ein solcher Überwachungs- und Kontrollstaat geführt hatte, und da hat die Politik selbst sehr darauf geachtet, diese Rechte nicht oder nur so wenig wie möglich einzuschränken. Da gab es sehr große Debatten darüber, als man doch einmal die Verfassung eingeschränkt hat, mit den Notstandsgesetzen zum Beispiel.

Es ist eigentlich ein Phänomen der letzten Jahre, dass die Politik mit ihren Gesetzen zunehmend an die Grenzen der Verfassung geht, oder sogar darüber hinaus. Man weiß es nie so genau von Seiten der Politik, wie weit die Verfassung etwas zulässt oder nicht. Das heißt, wenn man verfassungskonforme Gesetze machen will, muss man immer etwas hinter dem zurück bleiben, was vielleicht möglich wäre. Denn niemand kann im Voraus sagen, wo genau die Grenzen vom Bundesverfassungsgericht gezogen werden. Aber diese Bereitschaft sozusagen in der Mitte der Straße zu fahren und nicht an den Leitplanken unserer Verfassung entlang zu schrammen, diese Bereitschaft ist in den letzten Jahren nicht mehr gegeben.

Die Politik geht sehr weit mit ihren Sicherheitsgesetzen, und das Bundesverfassungsgericht muss dann diesen Konflikt lösen zwischen [der Regierung und] den Bürgern, denen ihre Freiheit wichtig ist – das sind oft die Beschwerdeführer in Karlsruhe. Wir haben ja dieses Jahr die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten gesehen und zwar gegen die Vorratsdatenspeicherung: über 30.000 Menschen haben Verfassungsbeschwerde dagegen erhoben. Und zwischen diesen Menschen und dem Staat muss neuerdings [immer öfter] das Bundesverfassungsgericht schlichten, weil die Interessen der Menschen, denen ihre Freiheitsrechte wichtig sind, zunehmend von der Politik nicht mehr in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht kann allerdings keine politischen Entscheidungen treffen. Es kann nur sagen: „Bis hierhin dürfen die Verfassungsrechte eingeschränkt werden und nicht weiter.“ Inwieweit aber eine Einschränkung sinnvoll ist, wird durch das Bundesverfassungsgericht nicht überprüft. Das bleibt eine politische Aufgabe. Auch der Trend hin zu einer Überwachungsgesellschaft, den wir in den letzten Jahren gesehen haben, wird nicht vom Bundesverfassungsgericht aufgehalten werden, weil es einfach eine politische Frage ist, ob man diese Entwicklung will und für sinnvoll hält.

Von daher ist das Bundesverfassungsgericht sozusagen der Letztinterpret der Verfassung, sagt man, aber eigentlich soll der Gesetzgeber der Erstinterpret sein. Er soll sich daran orientieren, was die Grundlage der Verfassung, des Grundgesetzes ist.

Und da steht ja im Artikel 1 des Grundgesetzes etwas sehr wichtiges drin, dass nämlich das deutsche Volk sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, weil sie die Grundlage von Frieden und Gerechtigkeit auf der Welt sind. Das klingt nach sehr viel Pathos, aber man hat damals tatsächlich erkannt, als das Grundgesetz beschlossen wurde, dass dem so ist, dass nur Freiheit eine Grundlage bilden kann für Frieden, dass also Unfreiheit zu Unfrieden, zu Widerstand führt.

Der Gesetzgeber, die Politiker sollten sich an dieser Idee orientieren bei ihren Gesetzen, sollten vorher prüfen, ob Sicherheitsgesetze wirklich die Sicherheit erhöhen, sollten prüfen, welche schädlichen Nebenwirkungen sie haben. Das sollte nicht erst in Karlsruhe geprüft werden. Bei dem Verfahren zur Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht Sachverständige angehört und einen Tag lang mit ihnen die technischen Einzelheiten diskutiert, was möglich ist und was die Gefahren sind. Im Bundestag hat eine solche ausführliche und kontroverse Anhörung nicht stattgefunden. Es hätte aber dort durchaus stattfinden müssen.

Also in den letzten Jahren lässt doch aus meiner Sicht die Qualität und im Ergebnis auch die Verfassungskonformität der Gesetzgebung zu wünschen übrig. Wenn Gesetze keinen Bestand mehr haben vor der Verfassung, dann ist das ja auch eine Frage der Fähigkeit der Politik. Wenn die Politik Gesetze beschließt, müssen es ja Gesetze sein, die wirksam sind, die auch vor der Verfassung Bestand haben.

Zunehmend haben wir in den letzten Monaten gesehen, dass auch Polizeiverbände und Verbände von Kriminalbeamten kritisiert haben, dass die Sicherheitsgesetze der letzten Jahre so weit gehend und exzessiv sind, dass sie immer wieder aufgehoben werden vom Bundesverfassungsgericht. Das liegt ja auch nicht im Interesse der Sicherheit, dass solche Gesetze insgesamt der Polizei aus der Hand geschlagen werden, die vielleicht, wenn sie mit Maß und gezielt und eingeschränkt eingeführt worden wären, einen Nutzen hätten entfaltet können.

Interview anhören

Download (mp3)

Kommentieren


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: