Archiv des Monats September 2009

Bundestagswahl: Mehr Freiheit wagen – diesmal nur mit der FDP (Fortsetzung)

Vor einigen Tagen habe ich in einer persönlichen Einschätzung an dieser Stelle empfohlen: Eine freiheitsfreundlichere Regierung und Koalition als die gegenwärtige bekommen wir bei der Bundestagswahl 2009 realistischerweise nur, wenn wir schwarz-gelb wählen. Diese Einschätzung hat erfreulicherweise eine breite Diskussion ausgelöst, ist aber auch auf viel Widerspruch gestoßen. Auf die wichtigsten Gegenargumente möchte ich an dieser Stelle eingehen.

„Auf die FDP und ihr Wahlprogramm ist kein Verlass. Die FDP trägt auf Bundes- und Länderebene immer weitere Einschnitte in unsere Freiheitsrechte mit (z.B. Großer Lauschangriff, Online-Durchsuchung, Versammlungsgesetz, Videoüberwachung). Das würde sie auch auf Bundesebene 2009-2013 tun.“

Die letztgenannte Prognose teile ich. Unter schwarz-gelb würde es zu einem weiteren Abbau unserer Freiheitsrechte kommen. Auch ich werde dagegen entschieden protestieren. Nur: Diese Einschnitte wären bei Fortsetzung der derzeitigen Koalition, in der beispielsweise Wolfgang Schäuble, Brigitte Zypries und Dieter Wiefelspütz ungebremst mitmischen, noch weit tiefer. Dies müssen wir verhindern, soweit es möglich ist, und dazu gibt es am Sonntag nur eine Möglichkeit: die Wahl von schwarz-gelb.

Die FDP würde nicht nur neue Überwachungspläne der Union (siehe zuletzt Schäubles Horrorliste) bremsen. Sie würde der Union in den Koalitionsverhandlungen sogar teilweise mehr Freiheitsrechte und eine Einschränkungen bestehender Überwachungsgesetze abtrotzen. Ich erinnere an Bayern, wo die FDP eine deutliche Entschärfung des Versammlungsgesetzes und der Online-Durchsuchung durchgesetzt hat. Bei einer weiteren Großkoalition könnten wir nicht einmal davon träumen, dass irgend eine Rückgewinnung unserer Freiheitsrechte erfolgen würde. Keine der beiden Staatsparteien fordert die Einschränkung oder Rücknahme bestehender Überwachungsgesetze.

„Mit einer Stimme für schwarz-gelb legitimiert man deren zu erwartende Überwachungsgesetze.“

Mit einer Stimme gegen schwarz-gelb legitimiert man die zu erwartenden, erheblich übleren Überwachungsgesetze einer weiteren Großkoalition. Das geringere Übel bekommen wir nur, wenn wir das geringere Übel wählen.

„Abgeschwächte Überwachungsgesetze gehen gleichwohl in die falsche Richtung. Damit sich die gesamte Richtung der Innenpolitik grundlegend ändert, muss man die der eigenen Überzeugung entsprechende Partei wählen, auch wenn es dadurch bei dieser Wahl noch einmal zu einer Großkoalition kommen sollte. Ohne ein deutliches Zeichen (‚Denkzettel‘) wird die Politik so weiter machen wie bisher.“

Ich respektiere die Entscheidung derjenigen, die Koalitionsfragen ausblenden und die für sie überzeugendste Partei wählen. Ich freue mich auch darüber, falls dadurch in Zukunft einmal neue Koalitionsoptionen eröffnet werden sollten. Ob die Hoffnung auf große Veränderungen ab 2013 wichtiger ist als die Aussicht auf deutliche Verbesserungen ab 2009, muss jeder für sich selbst entscheiden. Dass die Parteien uns durch ihre „Ausschließeritis“ zu dieser schwierigen Entscheidung zwingen und dadurch vielleicht sogar einen Regierungswechsel verhindern, habe ich bereits deutlich kritisiert. Dass eine Koalition unter Beteiligung zweier „Bürgerrechtsparteien“ optimal wäre, habe ich auch schon geschrieben, nur steht diese Möglichkeit 2009 nicht offen. Wir müssen daher das beste aus den Optionen machen, die wir haben. Und hier gilt:

Wenn es 2009 wieder zu einer Großkoalition kommt, ändert sich in den nächsten vier Jahren erst einmal nichts zum Besseren, im Gegenteil würde die Überwachungslawine ungebremst weiter donnern. Für eine vage Hoffnung auf eine bessere Zukunft dürfen wir nach meiner Überzeugung nicht den sicheren Verlust wichtiger Freiheitsrechte in den nächsten vier Jahren in Kauf nehmen. Was uns der Staat an Freiheitsrechten einmal genommen hat, lässt sich später kaum einmal zurückerobern. Wer jetzt eine freiheitsfreundlichere Regierung und Parlamentsmehrheit will, muss schwarz-gelb wählen.

„Neue Optionen bei der Bundestagswahl 2013 werden sich erst bieten, wenn wir 2009 noch einmal eine Fortsetzung der Großkoalition in Kauf nehmen. Dadurch zwingen wir die Parteien, ihre ‚Ausschließeritis‘ zu beenden. Die bürgerrechtsfreundlichen Teile der Opposition würden gestärkt aus der nächsten Legislaturperiode hervor gehen.“

Ich bezweifle, ob die Koalitionsoptionen 2013 tatsächlich davon abhängen, ob die eine oder andere Partei am Sonntag zwei Prozentpunkte mehr oder weniger erhält. Jedenfalls sind es solche unsicheren Zukunftshoffnungen meiner Meinung nach nicht wert, den sicheren und unwiederbringlichen Verlust von Freiheitsrechten in den nächsten vier Jahren in Kauf zu nehmen. In Anbetracht der Freiheitsrechte, die auf dem Spiel stehen, müssen wir den Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach vorziehen.

„Nur die Piratenpartei tritt glaubwürdig für unsere Freiheitsrechte ein.“

Mir scheint die Piratenpartei vergleichbar mit den frühen Grünen: Solange sie absolut prinzipientreu ist, wird sie nicht an einer Regierung beteiligt sein. Sobald sie an einer Regierung beteiligt ist, wird die Piratenpartei nicht anders agieren als andere Juniorpartner (FDP, Grüne, Linke) einer Staatspartei (CDU/CSU, SPD). Dass sich „Bürgerrechtsparteien“ als Juniorpartner einer Staatspartei nicht ausreichend durchsetzen, ist ein allgemeines Problem. Um dies zu verändern, müssen wir einerseits das Gewicht der „Bürgerrechtsparteien“ erhöhen und andererseits die Freiheitsrechte innerhalb der Staatsparteien (und der Bevölkerung) zu einem wichtigeren Thema machen.

„Wieso die Wahlempfehlung zugunsten von CDU/CSU, der politischen Heimat von Wolfgang Schäuble und Ursula von der Leyen? Wenn, dann sollte man FDP wählen, um die Freiheitsrechte besser zu schützen.“

Die Empfehlung auch zugunsten der Union – der übelsten Überwachungspartei von allen – bezieht sich nur auf die Erststimme. Eine Erststimme zugunsten eines FDP-Kandidaten ist in den meisten Bezirken wirkungslos, weil die FDP-Kandidaten meist keine Aussicht auf eine Mehrheit der Erststimmen in ihrem Wahlkreis haben (im derzeitigen Bundestag befindet sich kein einziger direkt gewählter FDP-Abgeordneter). Erreicht auch der CDU/CSU-Kandidat keine Mehrheit, kann es zur Wahl des SPD-Konkurrenten kommen. SPD-Überhangmandate können dazu führen, dass eine schwarz-gelbe Koalition die Mehrheit verfehlt. Hat der FDP-Kandidat keine Aussicht auf eine Mehrheit der Erststimmen, sollte man mit der Erststimme folglich den CDU/CSU-Kandidaten wählen, wenn man eine schwarz-gelbe Bundesregierung will.

„Stimmen für CDU/CSU werden zur Fortsetzung der Großkoalition führen und nicht zu einer Koalition mit der FDP.“

Ich glaube Angela Merkel, dass sie lieber mit der FDP als mit der SPD koalieren wird, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet. In einer Koalition mit der FDP hat die Union ein größeres Gewicht, weshalb sie ein starkes Eigeninteresse an einer schwarz-gelben Regierung hat.

„Anders als einigen FDP-Bürgerrechtlern sind der Partei und ihrem Vorsitzenden die Bürgerrechte nicht wichtig. Insgesamt würde die FDP keine Verbesserungen durchsetzen.“

Dass unsere Freiheitsrechte den meisten FDP-Spitzenpolitikern nichts bedeuteten, glaube ich nicht. Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung haben beispielsweise nicht nur Burkhard Hirsch, Gisela Piltz und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erhoben, sondern auch der als möglicher Finanzminister gehandelte Finanzexperte Hermann Otto Solms. Es mag sein, dass die Freiheitsrechte in der FDP-Spitze keine hohe Priorität im Vergleich zu anderen Themen (z.B. Steuerpolitik, Wirtschaftspolitik) haben. Dennoch bin ich sicher, dass unsere Freiheitsrechte bei der FDP weit besser aufgehoben wären als in einer weiteren Großkoalition. Die Innen- und Justizpolitiker der FDP, die an den Koalitionsverhandlungen teilnehmen würden, nehmen das Thema Bürgerrechte sehr ernst und stehen auch persönlich dahinter.

Fazit: Wer bei der Bundestagswahl einen besseren Schutz unserer Freiheitsrechte durchsetzen will, muss diesmal FDP und mit der Erststimme möglichst CDU oder CSU wählen. Es gibt keine Alternative: Nach der beispiellosen Überwachungspolitik der letzten Jahre und in Anbetracht immer wahnwitzigerer Überwachungspläne brauchen wir dringend freiheitsfreundlichere Politiker an der Macht.

Siehe auch:

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Kfz-Massenabgleich in Bayern bleibt umstritten

Pressemitteilung vom 23.09.2009:

Das Verwaltungsgericht München[1] hat heute in erster Instanz die Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern abgewiesen (Az. M 7 K 08.3052). Zur Begründung führte der Vorsitzende Richter aus, weil in Bayern derzeit nur an 13 Standorten kontrolliert würde, liege lediglich eine stichprobenartige Kontrolle vor. Weil die Sache von grundsätzlicher Bedeutung sei und man aufgrund der guten Argumente des Klägers auch anderer Auffassung sein könne, ließ das Gericht aber die Berufung gegen sein Urteil zu.

Der Kläger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als „Freiheitsredner“[2] engagiert, möchte Berufung gegen das Urteil einlegen: „Das Gericht hat mich ermutigt, in die Berufung zu gehen. Wenn die Finanzierung gesichert werden kann, werde ich das auf jeden Fall tun. 50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden.“ Um die Prozesskosten für die Berufung von bis zu 2.500 Euro aufzubringen, ruft Benjamin Erhart auf seiner Homepage ab sofort zu Spenden auf: http://blog.tladesignz.com/kennzeichenscanning/

„Die mündliche Begründung des heutigen Urteils überzeugt mich nicht“, kommentiert der Jurist Patrick Breyer, der den Kläger am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht München vertreten hat. „Im Gesetz ist nicht festgelegt, wie viele Geräte wo zum Einsatz kommen; das kann sich jederzeit ändern. In Großbritannien werden schon heute eine dreistellige Zahl von Kreuzungen im gesamten Land dauerüberwacht und die passierenden Fahrzeuge für die Dauer von zwei Jahren gespeichert.“

Ein Polizeidirektor erklärte in der heutigen Verhandlung, Bayern verfüge zurzeit über 25 Anlagen zum Kfz-Massenabgleich. 22 Anlagen würden an 12 festen Standorten eingesetzt, 3 Anlagen könnten mobil eingesetzt werden. Nach Berechnungen des Klägers werden in Bayern 5 Mio. Fahrzeuge monatlich abgeglichen. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde bisher nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, wobei der Verdächtige auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.

Der Kläger Benjamin Erhart befürchtet, Autofahrer könnten durch den Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Je nach Lichtverhältnissen würden bis zu 40% der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Bereits die Ausschreibung von Kennzeichen zur Fahndung erfolge oft zu Unrecht. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, etwa im Vorfeld von Demonstrationen.

Der Vorsitzende Richter begründete die Klageabweisung heute im Einzelnen wie folgt: Bayern verfüge über die nötige Gesetzgebungskompetenz. Selbst wenn die Maßnahme überwiegend dem Auffinden gestohlener Fahrzeuge diene, werde zumindest zu einem „bedeutenden Anteil“ auch die Abwehr von Gefahren betrieben. Das bayerische Gesetz zum Kfz-Massenabgleich sei ausreichend präzise, weil es auf die Regelung zur Identitätsfeststellung Bezug nehme. Die Ermächtigung sei verhältnismäßig, weil der Massenabgleich nur an 13 Standorten und nicht flächendeckend erfolge. Außer im „Trefferfall“ sei es auch nicht erforderlich, die Maßnahme offen durchzuführen.

Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig und entschied: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben.“[3] Nach dem Urteil stellte Innenminister Lothar Hay den Kfz-Massenabgleich in Schleswig-Holstein ein und erklärte: „Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen“.[4] Es binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne. Während auch andere Länder auf den bedenklichen Massenabgleich verzichten oder entsprechende Gesetze nicht anwenden, wird der Kfz-Massenabgleich gerade in Bayern aufgrund eines noch von der CSU alleine beschlossenen Gesetzes ungebremst und massenhaft praktiziert.

Der Kfz-Massenabgleich ist in der letzten Zeit zunehmend in die Kritik geraten: Bei dem Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen eingereicht worden (Az. 1 BvR 1443/08).[5] Gegen die neu eingeführte Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in Baden-Württemberg soll in Kürze ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Der Automobilclub ADAC fordert ein „Recht auf datenfreie Fahrt“.[6] ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert: „Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt.“[7] Ein vom ADAC im Frühjahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten[8] des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Roßnagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der hessische Landtag berät in Kürze über einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung des Kfz-Massenabgleichs in Hessen.[9]

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Kfz-Massenabgleich in Bayern auf dem Prüfstand

Pressemitteilung vom 21.09.2008:

Am Mittwoch, den 23.09.2008 um 11 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht München[1] öffentlich über die Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern (Az. M 7 K 08.3052). Der Kläger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als „Freiheitsredner“[2] engagiert, will ausweislich seiner Klageschrift[3] verhindern, auf bayerischen Straßen regelmäßig von automatischen Kfz-Kennzeichenlesegeräten[4] erfasst zu werden.

Durch den Massenabgleich könne er jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden, so Erhart. Je nach Lichtverhältnissen würden bis zu 40% der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Bereits die Ausschreibung von Kennzeichen zur Fahndung erfolge oft zu Unrecht. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, etwa im Vorfeld von Demonstrationen.

Bayern lässt Autofahrer so häufig erfassen wie kein anderes Bundesland: Bis zu 35 bayerische Scanner gleichen im Dauerbetrieb 5 Mio. Fahrzeuge pro Monat ab. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde bisher nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, wobei der Verdächtige auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.

Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig und entschied: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben.“[5] Nach dem Urteil stellte Innenminister Lothar Hay den Kfz-Massenabgleich in Schleswig-Holstein ein und erklärte: „Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen“.[6] Es binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne. Während auch andere Länder auf den bedenklichen Massenabgleich verzichten oder entsprechende Gesetze nicht anwenden, wird der Kfz-Massenabgleich gerade in Bayern aufgrund eines noch von der CSU alleine beschlossenen Gesetzes ungebremst und massenhaft praktiziert.

„Bayerische Bürger haben die selben Grundrechte wie alle anderen“, sagt der Kläger Benjamin Erhart. „Ich möchte mit meiner Klage auch der Bayerischen Staatsregierung zu dieser Einsicht verhelfen. Leider reißt in den letzten Jahren immer mehr die Unsitte ein, Gesetze nach Gutdünken im Schnellverfahren zu erlassen, statt sie ordentlich auf Verträglichkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen. Wenn die Politik diese Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, müssen das eben die Bürger übernehmen!“

Der Jurist Patrick Breyer, der den Kläger am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht München vertreten wird, kritisiert: „Die Gesetze zum verdachtslosen Massenabgleich unserer Kennzeichen sind ein Armutszeugnis für die Parlamentarier in Deutschland, denen die Unvereinbarkeit ihrer Gesetze mit unserer Verfassung bekannt sein müsste. Um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze zu bremsen, brauchen wir einen unabhängigen Grundrechts-TÜV für Gesetzentwürfe.“ Breyer hält die bayerische Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich für mehrfach verfassungswidrig: Die Länder seien für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen und Straftätern schon nicht zuständig. Der Einsatz des Massenabgleichs werde zudem so weitreichend zugelassen, dass quasi auf jeder Straße und permanent ein Abgleich vorgenommen werden könne. Das Bundesverfassungsgericht habe hingegen nur einen anlassbezogenen oder stichprobenhaften Abgleich als zulässig bezeichnet.

Der Kfz-Massenabgleich ist in der letzten Zeit zunehmend in die Kritik geraten: Bei dem Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen eingereicht worden (Az. 1 BvR 1443/08).[7] Gegen die neu eingeführte Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in Baden-Württemberg soll in Kürze ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Der Automobilclub ADAC fordert ein „Recht auf datenfreie Fahrt“.[8] ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert: „Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt.“[9] Ein vom ADAC im Frühjahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten[10] des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Roßnagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der hessische Landtag berät in Kürze über einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung des Kfz-Massenabgleichs in Hessen.[11]

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen im Internet

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Bundestagswahl: Freiheitsrechte wählen, Überwachung abwählen – diesmal nur mit der FDP [ergänzt am 22.09.2009]

Die Website bürgerrechte-wählen.de macht es Freiheitsfreunden leicht, eine Partei zu finden, die glaubwürdig für einen besseren Schutz unserer Freiheitsrechte vor Schily, Schäuble, Zypries und Kollegen eintritt. Doch erreicht man mit einer Stimme für die beste Partei auch die beste Politik nach der Bundestagswahl? Oder kann eine Stimme für die Freiheit sogar das Gegenteil bewirken?

Möglichkeit 1: Koalition aus Union und SPD

Fest steht: Die Politik nach der Bundestagswahl wird von einer Koalition gemacht werden. Laut Wahlfieber.de ist zurzeit einen Fortsetzung der Großkoalition von Union und SPD am wahrscheinlichsten. Was aber würden vier weitere Jahre der Politik von Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries, Wolfgang Bosbach und Dieter Wiefelspütz für uns bedeuten?

In den letzten vier Jahren haben die Staatsparteien CDU/CSU und SPD eine beispiellose Aufrüstung des Staates gegen seine Bürger betrieben: Gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden, verdachtslose Totalprotokollierung unser aller Kommunikations- und Bewegungsverhalten (Vorratsdatenspeicherung), Aufrüstung des Bundeskriminalamts zu einer zentralen Staatspolizei mit zahlreichen Befugnissen wie Computerüberwachung („Online-Durchsuchung“), Abhören und Filmen, Fingerabdrücke in Ausweisen und Pässen, zentrale Steuerdatei, mehr Videoüberwachung, Schiffspassagierlisten, Speicherung sämtlicher Einkommensdaten von Arbeitnehmern, Internetsperren, Vorratsspeicherung der Nutzung staatlicher Internetportale, Online-Zugriff der USA auf deutsche Datenbanken und unzählige weitere Überwachungsgesetze.

In den nächsten vier Jahren würde eine große Koalition diese Maßnahmen voraussichtlich noch ausweiten und neue Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durchpeitschen: Die von Schäuble geplante zentrale Meldeakte über jeden Bürger (Bundesmelderegister), die Abnahme von mehr DNA-Proben, die Einführung einer nationalen Visa-Einlader- und Warndatei, die Aufrüstung der Geheimdienste wie zuvor das BKA mitsamt Computerdurchsuchung, eine elektronische Flugreiseakte über jeden Bürger (europäische Fluggastdatensammlung), eine systematische, europaweite Weitergabe persönlicher Daten sowie die systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs und Massendatenanalyse in der EU stünden uns bevor.

Unter allen denkbaren Koalitionen für 2009 bis 2013 würde eine Fortsetzung der großen Koalition unsere Freiheitsrechte eindeutig am nachhaltigsten zerstören. Sie zu verhindern, muss unser wichtigstes Ziel sein.

Möglichkeit 2: Koalition aus Union und FDP

Die mit 40% laut Wahlfieber.de zweitwahrscheinlichste Koalition ist eine Zusammenarbeit von Union und FDP. Was würden vier Jahre schwarz-gelber Politik für unsere Freiheitsrechte bedeuten?

Personell würde die FDP voraussichtlich mindestens das von Brigitte Zypries (SPD) zu räumende Bundesjustizministerium besetzen. Neue Justizministerin würde wohl Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die mit ihrem Rücktritt im Jahr 1996 aus Protest gegen den Großen Lauschangriff bewiesen hat, wie sehr ihr unsere Grundrechte persönlich am Herzen liegen. Auch der innenpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Max Stadler, hat in vielen Reden und als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Geheimdienste bewiesen, dass ihm der Schutz unserer Freiheitsrechte ein persönliches Anliegen ist.

In einer schwarz-gelben Koalition würde die FDP etwa ein Viertel der Koalitionsmandate im Bundestag stellen. Mit diesem Gewicht könnte sie der Union im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wichtige Zugeständnisse im Bereich des Grundrechtsschutzes abtrotzen. Würde auch nur ein Viertel der Bürgerrechtspläne im ehrgeizigen FDP-Wahlprogramm umgesetzt, wäre dies ein Durchbruch für unsere Freiheitsrechte.

Führende FDP-Politiker setzen sich etwa glaubwürdig für ein Ende der Totalprotokollierung unserer Telekommunikation (Vorratsdatenspeicherung) ein. Die FDP-Bundestagsabgeordneten haben in Karlsruhe eine eigene Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Sie haben Ende 2008 auch einen Gesetzentwurf eingebracht, demzufolge die Speicherpflicht auf dem Papier zwar einstweilen fortbestehen soll, eine Nichtspeicherung aber nicht mehr unter Strafe stünde. Zumindest diesen Minimalkompromiss gegenüber der Union durchzusetzen, dürfte gelingen. Dadurch könnten kundenorientierte Unternehmen wie Hansenet wieder speicherfreie Internetzugänge anbieten. Es wäre endlich Raum für Lobbying der Zivilgesellschaft für die Wiedereinführung einer protokollierungsfreien Kommunikation in Deutschland.

Ebenfalls durchsetzen dürfte die FDP ihre Forderung nach einer „Evaluierung der seit 1998 beschlossenen Überwachungsgesetze unter den Gesichtspunkten der Wirksamkeit, der Verfassungsmäßigkeit und der dadurch gebundenen Mittel“. Erst eine unabhängige Evaluierung wird die Voraussetzungen für eine Rückeroberung unserer Freiheitsrechte und Überarbeitung der vorhandenen Überwachungsgesetze schaffen können.

Schließlich wird die FDP die meisten der Vorhaben der Union zum weiteren Abbau unserer Freiheitsrechte erheblich entschärfen können. Ob es der FDP dagegen gelingt, heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer wieder abzuschaffen, Fluggastdaten den USA künftig vorzuenthalten, den Großen Lauschangriff wieder abzuschaffen oder die Aufrüstung des Bundeskriminalamts rückgängig zu machen, muss leider bezweifelt werden.

Insgesamt wäre – auch unter Berücksichtigung der ernüchtenden Erfahrungen aus den Bundesländern – eine schwarz-gelbe Koalition ein Quantensprung im Schutz und Ausbau unserer Freiheitsrechte verglichen mit einer Fortsetzung der Großkoalition.

Weitere Möglichkeiten: Ampelkoalition, Jamaika-Koalition

Wirklich stark vertreten wären die Freiheitsrechte in einem Dreiparteienbündnis unter Beteiligung von zwei „Bürgerrechtsparteien“. Ein solches Bündnis ist die Wunschkonstellation für Bürgerrechtler. In Hessen hatte eine faktische Dreiparteienkoalition beispielsweise einen äußerst vielversprechenden, modernen und freiheitsfreundlichen Koalitionsvertrag ausgehandelt – bevor sie platzte.

Auf Bundesebene ist es leider sehr unwahrscheinlich, dass es zu einer Dreiparteienkoalition kommt. Bei höchstens 6% liegt die Wahrscheinlichkeit der möglichen Dreierbündnisse. Der Grund: Trotz der bitteren Erfahrung mit einem notwendigen „Wortbruch“ in Hessen halten die Bundesparteien an ihrer „Ausschließeritis“ fest. Die FDP schließt eine „Ampel“ aus SPD, Grüne und FDP aus. Ausgehend von ihrer diesbezüglichen Zuverlässigkeit in der Vergangenheit und in Anbetracht der persönlichen Position des Vorsitzenden Westerwelle kann man sich darauf verlassen, dass die FDP tatsächlich lieber in der Opposition bleiben würde als mit rot-grün zu regieren. Eine „Jamaika-Koalition“ aus CDU/CSU, FDP und Grünen wiederum schließen die Grünen aus. Auch sie werden sich nach den Erfahrungen in Hessen nicht gegen ihre wiederholten Ankündigungen und Beschlüsse stellen, zumal Merkel und Steinmeier ihre Großkoalition nur allzu gerne fortsetzen würden. Eine Koalition unter Beteiligung der Linken wird von allen Parteien abgelehnt.

Was tun? Eine Wahlempfehlung

Aller Voraussicht nach wird die Bundestagswahl 2009 somit entweder auf eine Union-FDP-Koalition oder auf eine Fortsetzung der verfassungsfeindlichen Union-SPD-Koalition hinaus laufen. In dieser Situation muss man leider feststellen, dass jede Erst- oder Zweitstimme für SPD, Grüne, Linke, Piratenpartei oder andere eine Stimme gegen Schwarz-Gelb und damit eine Stimme für die ungehemmte Fortsetzung der Schäuble-Zypries’schen Sicherheitsideologie ist. Zum gleichen Ergebnis führt es, wenn man nicht zur Bundestagswahl geht. Wer bei der Bundestagswahl einen besseren Schutz unserer Freiheitsrechte durchsetzen will, muss daher – wohl oder übel – FDP, CDU oder CSU wählen.

Viele von uns werden ihre Überzeugungen nicht gerne den Machtverhältnissen und der fatalen Ausschließeritis (oder weniger schmeichelhaft: Erpressungstaktik) der Bundesparteien opfern. Andere werden bei ihrer Wahlentscheidung an Perspektiven ihrer Wunschpartei in der Zukunft denken (z.B. Piratenpartei). Für viele wird eine Wahl von FDP, CDU oder CSU als Zumutung erscheinen, gerade wegen Positionen dieser Parteien in anderen Politikbereichen. Mit dem dringend nötigen Befreiungsschlag für unsere Freiheitsrechte könnte in anderen Bereichen eine Politik einher gehen, die viele ablehnen (z.B. Urheberrecht, Steuerpolitik, Kernenergie). Nach der beispiellosen Überwachungspolitik der letzten Jahre muss uns der Schutz vor Bespitzelung diesmal aber wichtiger sein als andere Fragen.

Und immerhin: Union und FDP haben aus dem Debakel 2005 gelernt, dass ein neoliberales Experiment unerwünscht ist. Die Alternative, eine weitere Großkoalition, wäre nicht nur für unsere Freiheit unerträglich (Stichwort Heiligendamm, Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Internetzensur). Wir erinnern uns: Die Großkoalition begann 2005 mit der großen Mehrwertsteuerlüge. Die wortbrüchige, massive Mehrwertsteuererhöhung um 20 Milliarden Euro hat die Steuerlast weiter zulasten der Geringverdiener in Deutschland verschoben. Mit dem Gesundheitsfonds folgte ein bürokratisches Monster, das niemand gewollt hatte. Die schwarz-rote Koalition endete mit dreistelligen Milliardenausgaben für Banken und Automobilindustrie. Die Großkoalition hat innerhalb kürzester Zeit einen einmaligen Schuldenberg aufgetürmt, dessen Zinslasten unseren Handlungsspielraum auf Jahrzehnte fesseln werden. Gegenüber einer Fortsetzung dieser staatsgläubigen und zukunftsvergessenen Großkoalition ist schwarz-gelb insgesamt betrachtet die bessere Alternative. Winston Churchill sagte einmal: „Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen – ausgenommen alle anderen.“ Bei der Bundestagswahl muss man formulieren: Schwarz-gelb ist die schlechteste aller möglichen Koalitionen – ausgenommen alle anderen.

Deswegen gilt: Wer seine Stimmen für die Rückgewinnung unserer Freiheitsrechte einsetzen will, muss bei dieser Bundestagswahl FDP, CDU oder CSU wählen. Wer daran zweifelt, ob er eine dieser Wahlmöglichkeiten vertreten kann, der sollte die Sachfragen des Wahl-o-maten und des Wahltests beantworten. Wer hier in den meisten Fragen (über 50%) etwa mit der FDP überein stimmt, der kann am Sonntag guten Gewissens seine Stimmen für die Zukunft unserer Freiheitsrechte einsetzen. Es gibt keine Alternative: Wir brauchen dringend freiheitsfreundliche Politiker an der Macht. Nicht nur mit Verfassungsbeschwerden, auf Demonstrationen und in Petitionen, sondern auch in der Wahlkabine am Sonntag müssen wir alle unsere Stimme erheben für unser Recht auf ein Leben in Freiheit statt Angst.

Ergänzung vom 22.09.2009:

Zur Klarstellung meiner persönlichen Wahlempfehlung oben: Die Empfehlung auch zugunsten der Union – der übelsten Überwachungspartei von allen – bezieht sich nur auf die Erststimme. Eine Erststimme zugunsten eines FDP-Kandidaten ist in den meisten Bezirken eine verlorene Stimme, weil die FDP-Kandidaten meist keine Aussicht auf eine absolute Mehrheit der Erststimmen haben. Erreicht auch der CDU/CSU-Kandidat keine Mehrheit, kann es zur Wahl des SPD-Konkurrenten kommen. SPD-Überhangmandate können dazu führen, dass eine schwarz-gelbe Koalition die Mehrheit verfehlt. Hat der FDP-Kandidat keine Aussicht auf eine Mehrheit der Erststimmen, sollte man mit der Erststimme stattdessen den CDU/CSU-Kandidaten wählen, wenn man eine schwarz-gelbe Bundesregierung will.

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