Agenda der EU-Innenminister veröffentlicht („future group“)

Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen am 15. bis 17. Juli 2009 in Stockholm eine gemeinsame Agenda innenpolitischer Ziele für die nächsten fünf Jahre festlegen (Stockholmer Programm). Auf dieser Grundlage soll die EU-Kommission einen Aktionsplan ausarbeiten und konkrete Gesetzentwürfe vorlegen. Die innenpolitischen Mehrjahrespläne werden von Ministern und Ministerpräsidenten ohne demokratische Beteiligung festgelegt.

Zur Erinnerung: Der letzte Aktionsplan aus dem Jahr 2005 (Haager Programm) hat unter anderem die Einführung biometrischer Merkmale in Datenbanken und Reisedokumente vorgesehen, ebenso ein allgemeines Recht von Strafverfolgern zum Zugriff auf ausländische Daten („Grundsatz der Verfügbarkeit“) – gegebenenfalls auch durch Online-Zugriffe – und eine europäische Vorratsspeicherung von Fluggastdaten. Der erste Aktionsplan stammte aus dem Jahr 1999 (Tampere).

Sechs EU-Innenminister haben auf Initiative von Dr. Wolfgang Schäuble Vorarbeiten für den für 2009 geplanten, nächsten Aktionsplan geleistet. In ihrem Abschlussbericht fordern sie unter anderem:

1. „Optimaler Datenfluss“

Die Innenminister möchten persönliche Informationen, die zu einem bestimmten Zweck erhoben worden sind, in größtmöglichem Umfang anderen Staaten und zu anderen Zwecken zur Verfügung stellen. Das Ziel ist ausdrücklich ein „maximaler Informationsfluss zwischen den Mitgliedstaaten“. Dieser soll auch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten stattfinden, wobei Deutschland sein Modell eines „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums“ vorschlägt. Zunächst nur bei Auslandseinsätzen sollen auch Polizei und Militär eng zusammen arbeiten. Es ist allerdings zu erwarten, dass dies bald auch auf das Inland ausgedehnt wird.

Die Innenminister wünschen sich den „Grundsatz der Verfügbarkeit“, demzufolge sämtliche in einem Mitgliedsstaat zugänglichen Daten auch allen anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden müssen. Tatsächlich hat die EU-Kommission schon 2005 den Entwurf eines Rahmenbeschlusses vorgelegt, der genau dies vorsieht. Der Entwurf liegt seither jedoch auf Eis, wahrscheinlich weil die Beratungen zum Rahmenbeschluss über den Datenschutz nicht voran kommen. Der derzeitige Entwurf des Datenschutzbeschlusses – von Deutschland vorgelegt – weist ein katastrophales Schutzniveau auf, bei dem es besser wäre, auf den sogenannten „Datenschutzbeschluss“ ganz zu verzichten.

2. „Management sicherheitsrelevanter Informationen“

Die Innenminister wünschen sich ein „Management sicherheitsrelevanter Informationen“ (die deutsche Übersetzung verwendet fälschlich den Begriff „strafverfolgungsrelevanter Informationen“). Staatliche und private Datensammlungen möchte man im Wege einer „europäischen Strategie des Informationsmanagements“ erschließen. Den Strafverfolgern sollen also zu anderen Zwecken gespeicherte Daten EU-weit per Mausklick zur Verfügung gestellt werden. Der Staat soll Einblick in sämtliche Lebensbereiche der Bürger erhalten.

Die Polizeibehörden sollen den Innenministern zufolge eine Wunschliste von Datenbanken erstellen, auf die sie gerne Zugriff hätten. Diese Verfügbarkeit soll dann EU-weit ermöglicht und erleichtert werden. Konkret hätten die Behörden gerne Zugriff auf DNA-Datenbanken, Fingerabdruckdatenbanken, Ballistikdatenbanken, Fahrzeugregister, Register der Inhaber von Telekommunikationsanschlüsse und Melderegister. Insgesamt existiert aber eine (nicht öffentliche) Liste von 49 Informationsquellen, auf die man gerne Zugriff hätte.

Neben der Erschließung neuer Datenbanken soll der EU-weite Austausch auch dazu dienen, „erweiterte Funktionen für bestehende Systeme“ im Inland durchzusetzen.

3. Mehr Videoüberwachung

Die Innenminister fordern „weitere Maßnahmen der Videoüberwachung“ und „spezielle Ermittlungstechniken“, ohne dass letzteres genauer erläutert wird.

4. Systematische Überwachung von Finanztransaktionen

…wobei eine mögliche zukünftige Maßnahme darin bestehen könnte, Finanztransaktionen in der Union systematisch zu überwachen.

Neben diesem Wunsch nach dem gläsernen Bankkunden wollen die Innenminister ohne Rücksicht auf das Bankgeheimnis den Eingriffsbehörden Zugriff auf den Zahlungsverkehr (SWIFT) eröffnen.

5. Massendatenanalyse

Die Vision der Innenminister ist die einer „zunehmend vernetzten Welt, in der Sicherheitsbehörden Zugang zu schier grenzenlosen Mengen an potenziell nützlichen Informationen haben werden.“ Ausweislich des portugiesischen Konzepts sind damit Daten gemeint, die in Zukunft etwa von RFID-Funkchips, Wimax-Internetfunknetzwerken und Technologien wie Bluetooth generiert werden könnten. Diese Daten sollen es den Eingriffsbehörden zunehmend ermöglichen, „Objekte in Echtzeit zu verfolgen und ihre Bewegungen und Aktivitäten nachträglich nachzuvollziehen.“ Beispielsweise bei Pkw und anderen Konsumgütern erwartet man eine technische Entwicklung, die entsprechende Daten verfügbar machen soll.

Die Minister planen den Einsatz von Techniken zur „automatisierten Datenanalyse“, um die selbst geschaffene „Datenflut“ auszuwerten. Solche Technologien sollen auf EU-Ebene gemeinsam erforscht und entwickelt werden. – Mit diesem Modell der Massendatenverarbeitung entfernt sich der Staat allerdings zunehmend von dem rechtsstaatlichen Modell gezielter Ermittlungen und geht zu ungezielter Suche und Massenüberwachung über.

Ausweislich des portugiesischen Konzepts soll Software „Ungewöhnlichkeiten“ melden, die dann von den Eingriffsbehörden untersucht werden sollen. Als Beispiel wird genannt, dass Videoüberwachungssysteme ungewöhnliche Bewegungen melden sollen. Auch soll eine „Serie ungewöhnlicher Telefonanrufe“ automatisch erkannt und gemeldet werden können.

6. „Überwachung des Internet“

Terroristen missbrauchen das Internet zunehmend auf verschiedene Arten, u. a. zur Hetze, Rekrutierung oder zur praktischen Unterstützung potenzieller Terroristen. Damit wurde es zu einem entscheidenden Mittel der Radikalisierung. Die Überwachung des Internet ist daher eine Aufgabe von höchster Bedeutung. Die Gruppe vertritt daher die Auffassung, dass weitere Überlegungen zu möglichen Maßnahmen gegen die terroristische Verwendung des Internet unerlässlich sind.

7. „Optimale Überwachungsverfahren“

Die Innenminister wollen sich untereinander und mit außereuropäischen Vertretern über ihre „besten Verfahren“ (best practices) austauschen, unter anderem über ihre Möglichkeiten „zur Ausweisung und Überwachung“. Auf dieser Grundlage sollen erweiterte Eingriffsbefugnisse aus dem Ausland übernommen und in weiteren Staaten eingeführt werden.

8. Standardisierung von Datenbanken und IT-Systemen

Die Innenminister möchten einen einheitlichen Aufbau von Datenbanken durchsetzen (Standards). Dieser soll einen weitreichenden Datenaustausch und Datenzugriff ermöglichen. Ziel ist die „Interoperabilität aller Polizeidatenbanken und anderer technischer Materialien […], insbesondere in den Bereichen Videoüberwachung, Internettelefonie und Verwendung von unbemanntem Fluggerät durch die Polizei“, letztendlich sogar die „Zusammenführung von Datenbanken“ und „alle[r] Datenströme“.

Langfristig kann nur ein gemeinsamer europäischer Standard zur Datenspeicherung und -übertragung, darunter Kompatibilitätsleitlinien und harmonisierte technische Datenformate, die Bedingungen für einen effizienteren Informationsaustausch verbessern.

Die EU soll zudem einen „kohärenten Ansatz bei der Entwicklung von Informationstechnologien (IT)“ entwickeln, so dass die Systeme schon von der Anlage her nicht auf den Schutz der Daten, sondern auf die weitest mögliche und kostengünstige Weiterverbreitung der Daten ausgelegt werden sollen.

9. Entwicklung neuer Technologie

Die Innenminister wollen die Förderung der Entwicklung von Überwachungs- und Kontrolltechniken im Rahmen des bestehenden „Sicherheitsforschungsprogramms“ verstärken. Unter anderem wird die Finanzierung von Forschung zur „Echtzeitüberwachung von Personen in Gebäuden“ laut Portugal gerade vorbereitet.

10. Zusammenarbeit mit Interpol

Die Innenminister wollen, dass Europol mit Interpol zusammen arbeitet. Dies würde bedeuten, dass die bei Europol gespeicherten europäischen Daten den Schutz den europäischen Daten- und Grundrechtsschutz verlieren würden.

Unter Berücksichtigung der externen Dimension der polizeilichen Zusammenarbeit sollte langfristig eine „Sicherheitspartnerschaft“ zwischen Europol und Interpol mittels gegenseitiger Information und Konsultation über Arbeitsprogramme ins Auge gefasst werden.

11. Allgemeiner Datenaustausch mit den USA

Die Innenminister streben im Verhältnis zu den USA eine „Angleichung“ der Datenschutzvorschriften an, also offenbar eine Anhebung des US-amerikanischen und Absenkung des europäischen Schutzniveaus. Ihr Ziel ist es, „einen gemeinsamen euroatlantischen Raum der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten zu schaffen“.

Dies würde bedeuten, dass die USA – wie bisher nur andere europäische Staaten – Zugriff auf Daten von Europäern erhalten würden. Die USA werden aber nicht durch die Europäische Menschenrechtskonvention oder ein anderes Instrument gezwungen, in unsere Privatsphäre nur insoweit einzugreifen, wie es gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist (Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention). In den USA gibt es keine Pflicht, persönliche Daten nur zu bestimmten und vorher festgelegten Zwecken zu verwenden und sie dann wieder zu löschen. Europäer können sich gegen Rechtsverletzungen durch US-amerikanische Behörden und Gesetze nicht vor Gericht wehren. Die USA sind im Bereich des Grundrechtsschutzes ein Entwicklungsland. Daran würde das zurzeit von der EU geplante „Datenschutzabkommen“ nichts ändern.

Ziel dieses „Datenschutzabkommens“ mit den USA ist in den Worten der Innenminister:

Die Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten, indem wir sicherstellen, dass Strafverfolgungsbehörden auf die Informationen zugreifen können, die sie für ihre Arbeit und den Schutz der Grundrechte sowie der Privatsphäre unserer Bürger benötigen. […] Ferner sollte die Schaffung eines gemeinsamen transatlantischen Raums erwogen werden, in dem mehr relevante Informationen ausgetauscht […] werden.

Entwaffnend ehrlich erklärt Großbritannien in seinem Beitrag:

Eine Einigung auf allgemeine Datenschutzprinzipien könnte nützlich sein bei Staaten, bei denen ein insgesamt angemessenes Schutzniveau unwahrscheinlich ist, mit denen aber gleichwohl erhebliche Mengen an Sicherheitsdaten ausgetauscht werden müssen, wie beispielsweise mit den USA.

12. Finanzierung

Zwischen 2007 und 2012 ist ein unglaublicher Zuwachs der EU-Ausgaben im Sicherheitsbereich um 968% vorgesehen.

13. „Anpassung“ des Datenschutzes

Die Datenschutzvorschriften der Mitgliedsstaaten sollen angeglichen werden, um „sie an die aktuellen Erfordernisse der Eingriffsbehörden anzupassen.“ Im Fall einer solchen Angleichung würden Staaten mit hohem Schutzniveau – wie Deutschland – dieses jedoch verlieren.

Kritik an ihren Plänen sehen die Innenminister bereits voraus:

Eine Priorität sollte sein, bei der Öffentlichkeit ein besseres Verständnis für die Vorteile des Datenaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen.

Es soll also keine Debatte geführt werden, sondern lediglich die öffentliche Meinung im Sinne der eigenen Ziele beeinflusst werden.

14. Positive Vorschläge

Zu begrüßen sind die folgenden Vorschläge:

  • Transparente Darstellung, Vereinfachung und Kodifizierung innenpolitischer Verträge und Vereinbarungen
  • Klare Darstellung, wer für welche Maßnahme politisch verantwortlich ist. Kein Schimpfen über „EU-Maßnahmen“, denen man selbst zugestimmt hat.
  • Verbesserte Abstimmung und Koordinierung der nationalen Behörden.
  • Terrorismus weniger attraktiv machen, indem „die zentralen europäischen Werte der good governance, der Grundrechte und des Schutzes von Frieden und Freiheit“ nach außen – auch über das Internet – vermittelt werden. Eine glaubwürdige Vermittlung dieser Werte setzt allerdings voraus, dass ausländische Staatsangehörige in Europa und an seinen Grenzen auch entsprechend diesen Werten behandelt werden.
  • Datenaustausch mit Drittstaaten nur, wenn „bestimmte Garantien“ hinsichtlich des Datenschutzes gegeben werden.

Eigene Kritik

In dem Abschlussbericht hat Wolfgang Schäuble sein Mantra verewigt, der Staat müsse einen „größtmöglichen Schutz gegen die terroristische Bedrohung“ gewährleisten. Dieses Motto ist mit den Grundrechten jedoch unvereinbar, weil die Gewährleistung der Menschenwürde und Freiheit des Menschen das oberste Ziel eines Rechtsstaats ist und das blinde Streben nach Sicherheit die eigentlichen Staatsziele zusehends gefährdet. Die Innenminister sehen sich „andauernden und vielfältigen Bedrohungen durch den Terrorismus“ ausgesetzt, ohne zu berücksichtigen, dass das Risiko, Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden, verschwindend gering ist. Die tatsächlichen Herausforderungen und Risiken in unserem Leben sind andere, etwa Bildung, Gesundheit, Armut, Arbeitslosigkeit. Die natürliche Besorgnis um die eigene Sicherheit erlaubt es den Innenministern aber, eine „wachsende Vielfalt an Bedrohungen“ zu beschwören, um immer tiefere staatliche Eingriffe in unser Leben durchzusetzen. Tatsächlich geht das Kriminalitätsrisiko seit Jahren zurück. Für die Innenminister ist hingegen klar: „Terrorismus ist eine ständige Bedrohung.

Ausblick

Dass die Innenminister auf eine möglichst vollständige Überwachung und Kontrolle der Bürger bedacht sind, ist nichts Neues. Entscheidend wird sein, inwieweit sie ihre Agenda durchsetzen können. Mittelfristig wird dies maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, eine freiheitsfreundliche Innenpolitik als Alternative zu entwickeln.

Wenn es bei der Europawahl 2009 gelingt, die bisherige konservative Mehrheit im Europaparlament zu brechen und vielleicht sogar einen freiheitsfreundlichen Innenkommissar wählen zu lassen, sind Verbesserungen denkbar. Andererseits ist die EU-Innenpolitik schon vom System her undemokratisch aufgebaut. Es wird von Seiten der Gesellschaft nicht leicht fallen, die exekutiv dominierte EU-Innenpolitik im Sinne der Bürger zu beeinflussen.

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2 Kommentare »


  1. Die Krankheitskarte — 11. September 2008 @ 22.55 Uhr

    [...] the capacity now exists, or will very soon, where the state will be able to combine data from different sources on every individual - financial transactions, train journeys, visits to a town hall, a fairground, [...]


  2. 08.08. Stockholmer Sicherheitsprogramm 2010-2014 « Troublescanner's Blog — 29. Juli 2009 @ 11.43 Uhr

    [...] Daten-Speicherung.de [...]

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