Nachdem das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen ist, will das von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Bundesinnenministerium den Geheimdiensten BND und Verfassungsschutz weitgehende Befugnisse einräumen:
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll – wie das BKA – in Wohnungen heimlich filmen dürfen. Nachrichtendienste operieren allerdings – im Unterscheid zum Bundeskriminalamt – im Geheimen, ohne richterliche Kontrolle und auch dort, wo eine konkrete Gefahr nicht vorliegt. Der SPD-Innenpolitiker Klaus-Uwe Benneter kritisiert das Vorhaben: Der „tiefste Eingriff“ in die Unverletzlichkeit der Wohnung setze ganz konkrete Verdachtsmomente voraus. „Bei solchen ganz konkreten Verdachtsmomenten aber ist nicht mehr der Geheimdienst, sondern die Polizei zuständig“.
- Die Datenbanken des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollen mit dem Verfassungsschutz und den deutschen Polizeibehörden verknüpft werden. Damit möchte der BND seine Erkenntnisse aus abgehörten internationalen Gesprächen automatisch mit Personaldaten im Inland abgleichen.
- Die Union will die Datensammlung des Verfassungsschutzes ausweiten und das bisherige Fundstellenregister Nadis zu einer umfangreichen Datenbank ausbauen.
- Der skandalgebeutelte BND soll künftig das Recht erhalten, gezielt Telefonanschlüsse von Deutschen im Ausland abzuhören, wenn eine „Gefahr für Leib und Leben“ besteht sowie bei „besonders schweren und strategisch bedeutsamen Fällen der illegalen Schleuserkriminalität“.
- Personenbezogene Daten sollen statt ab 16 Jahren künftig schon von Minderjährigen ab 14 Jahren gespeichert werden.
- Die Geheimdienste sollen Zugriff auf anlasslos erfasste Verbindungsdaten erhalten (Vorratsdaten) – ohne richterliche Kontrolle.
- Von einer effektiveren Kontrolle der Geheimdienste sowie verbessertem Datenschutz ist bei alldem nicht die Rede.
Die SPD will die Neuregelungen erst nach der Bundestagswahl vornehmen.