Das Innenministerium des von CDU und FDP regierten Landes Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf [1] zur Verschärfung des Polizeigesetzes vorgelegt, der unter anderem folgendes vorsieht:
- Erweiterte Auskunftspflicht von Bürgern und Einschränkung des Auskunftsverweigerungsrechts
- Ausweitung polizeilicher Videoüberwachung
- Feststellung des Aufenthaltsortes und der Bewegungen von Personen und Sachen mit GPS-Peilsendern
- Zulassung des Einsatzes automatisierter Kennzeichenlesesysteme zum Zweck eines massenhaften Abgleichs mit dem Fahndungsbestand
- Die Polizei soll Zugriff auf Telekommunikationsdaten erhalten, also wer mit wem wann an welchem Ort kommuniziert hat, aber auch auf die Position eingeschalteter Handys, mit denen nicht telefoniert wird. Zugriff soll sogar auf anlasslos auf Vorrat gespeicherte Daten gewährt werden.
- Die Polizei soll das Recht erhalten, Telekommunikationsverbindungen zu unterbrechen und zu unterbinden
- Die Polizei soll das Recht erhalten, Personen und Kraftfahrzeuge zur gezielten Kontrolle auszuschreiben sowie europaweit ausgeschriebene Personen und Kraftfahrzeuge zur gezielten Kontrolle anzuhalten
- Die Polizei soll das Recht erhalten, Personen und mitgeführte Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung zu durchsuchen
- Die Polizei soll das Recht erhalten, Platzverweise, Aufenthaltsverbote, Wohnungsverweise, Rückkehrverbote und Annäherungsverbote zu erteilen; Verstöße sollen bußgeldpflichtig werden
- Die Festnahme einer Person soll keiner richterlichen Überprüfung bedürfen, „wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes des Gewahrsams ergehen würde“. Richterliche Entscheidungen sollen künftig auch mündlich ergehen dürfen und ohne Mitteilung an den Betroffenen wirksam sein.
- Die Polizei soll das Recht erhalten, Geld und andere Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen, die zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden sollen
- Speicherung personenbezogener Daten von Tatverdächtigen auch ohne Wiederholungsprognose für zwei Jahre
- Zulassung gemeinsamer Dateien von Polizei und Verfassungsschutz
- Erweiterter Einsatz ausländischer Polizeibeamter in Baden-Württemberg
Nähere Informationen finden sich in einer Zusammenfassung [2] von Beck Online und im Gesetzentwurf [1] selbst. Wer sich einbringen möchte, schreibt seine Meinung am besten den Mitgliedern des Innenausschusses [3] des Landtages, der über den Gesetzentwurf entscheiden wird.