Bestandsdatenspeicherung bei der Telekom

Mail an Bundesbeauftragten für Datenschutz gesandt (07.04.2006):

Sehr geehrte Frau …,

zumindest T-Com speichert Bestandsdaten über die gesetzlich zulässige Dauer hinaus, wie ich letzthin erfahren musste:

Im Jahr 2004 hatte ich meinen (einzigen) Telefonanschluss bei der T-Com gekündigt. Im März diesen Jahres (2006) meldete ich dann telefonisch einen neuen Anschluss an. Gefragt, ob ich schon einmal Kunde war und unter welcher Anschrift, gab ich die Anschrift aus dem Jahr 2004 an. Der Mitarbeiter sagte daraufhin, dass er den Datensatz gefunden habe, und fragte nur noch nach meiner neuen Anschrift.

Nach § 95 Abs. 3 TKG waren meine Bestandsdaten spätestens Ende 2005 zu löschen. Hiergegen ist verstoßen worden.

Außerdem normiert § 95 Abs. 3 TKG lediglich eine Höchstspeicherfrist. Dass eine Mindestspeicherpflicht bestehen soll, ist der Vorschrift nicht hinreichend normenklar zu entnehmen. Dies bedeutet, dass das allgemeine Erforderlichkeits- und Datensparsamkeitsprinzip des BDSG Anwendung findet. Danach sind Bestandsdaten nach Beendigung eines Vertrags unverzüglich zu löschen, wenn keine Rechnungsbeträge mehr offen sind. Demnach hätte in meinem Fall die Löschung bereits 2004 erfolgen müssen.

Der Fall deutet auf eine generell rechtswidrige Handhabung bei T-Com hin, so dass ich bitte, die Speicherpraxis dort einmal unter die Lupe zu nehmen. Außerdem ist zu befürchten, dass die anderen Unternehmen des DTAG-Konzerns ebenso rechtswidrig handeln, so dass ich bitte, auch die Dauer der Bestandsdatenspeicherung bei T-Mobile und T-Online zu überprüfen.

Bitte halten Sie mich über den Verfahrensstand auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ich erhielt im Mai die Antwort, auf Anfrage habe die Telekom mitgeteilt, es habe sich um einen technischen Fehler gehandelt. Mein Datensatz sei zwar „zum Löschen markiert“ gewesen. Die Löschung sei aber wegen eines Fehlers nicht erfolgt. Die Daten seien jetzt gelöscht worden. Der Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für Datenschutz sah daher keinen Handlungsbedarf. Ich aber frage mich: Bei wievielen anderen Personen ist dieser „Fehler“ auch aufgetreten? Ist er jetzt behoben worden? Diese Fragen bleiben offen.

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2 Kommentare »


  1. Kai — 3. Juni 2006 @ 16.50 Uhr

    Hallo!

    Leider hat der Gesetzgeber am Datenschutz zu Gunsten der Bürger nur ein sehr geringes Interesse. Vor wenigen Jahren war das noch anders.

    Zufälligerweise bin ich gerade eben erstmalig auf dieses Blog gestoßen. Sehr positiv, dass das Thema Datenschutz so detailliert problematisiert wird.

    Also wenn es schon Datenschutzgesetze gibt, die generell sowieso als problematisch gelten können (warum müssen alle E-Mails gespeichert werden?), dann sollte man doch zumindest die bestehenden Gesetze einhalten. Das gilt insbesondere dann, wenn man ehemals ein staatliches Unternehmen war und noch immer eine vorherrschende Stellung auf dem Markt hat.

    Es wird Zeit, dass die Bürger sich – wie hier in diesem Blog vorgemacht – endlich mal vermehrt zur Wehr setzen.

    Man sollte auch mal dem ehemaligen Telekommunikationsmonopolisten vermitteln, dass Datensparsamkeit ein rechtsstaatliches Gebot ist.


  2. Kein Einzelfall — 10. März 2010 @ 13.48 Uhr

    Wir haben in den letzten Jahren sehr viele ehemalige Telekom Kunden auf einen andern Anbieter umgestellt.
    Die ehemaligen Kunden der Telekom berichten über diverse „Rückgewinnungsaktionen“ auch nach Ablauf der Höchstspeicherdauer. Testanrufe durch die Kunden ergaben, dass alle! Datensätze noch vorhanden waren.
    Die Begründung der DTAG war immer die gleiche:
    Der Datensatz ist einmal erhoben worden und kann nun nicht mehr gelöscht werden. Außerdem habe man alle Daten bereits parat, wenn der Kunde wieder zur Telekom „zurückkehrt“.

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