BITKOM-Leitfaden Datenübermittlung

Mail an BITKOM gesandt:

Sehr geehrter Herr …,

mit Interesse habe ich Ihren BITKOM-Leitfaden Datenübermittlung gelesen.

Was die Zulässigkeit einer Übermittlung auf der Grundlage einer Einwilligung angeht, schlage ich eine Ergänzung des Leitfadens dahin gehend vor, dass vorformulierte Einwilligungsklauseln an § 307 BGB zu messen sind. Vorformulierte Einwilligungserklärungen unterliegen damit einer Angemessenheits- und Transparenzkontrolle. Insbesondere sind Regelungen unwirksam, die mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren sind (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Auf dieser Grundlage halte ich es etwa für fragwürdig, ob es zulässig ist, die Übermittlung sämtlicher Daten an Drittstaaten ohne angemessenes Datenschutzniveau zu erlauben. Wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen sind zumindest die Geltung zentraler Grundsätze des Datenschutzes wie des Zweckbindungsgebots sowie deren rechtliche Absicherung und Kontrolle. Während die gesetzlichen Erlaubnisnormen dies gewährleisten (und sei es auch nur im Rahmen des Safe Harbour-Programms), ist dies im Fall einer vorformulierten Einwilligungserklärung regelmäßig nicht der Fall. Derartige Einwilligungsklauseln dürften daher m.E. unwirksam sein.

Mit freundlichen Grüßen,

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