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BKA kann Missbrauchsdarstellungen auch ohne Vorratsdatenspeicherung verfolgen

Vor einigen Tagen forderte [1] der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, von der Bundesregierung wieder einmal eine flächendeckende Speicherung aller Verbindungsdaten in Deutschland zum „Kampf gegen Kinderschänder“. Die Begründung: Das FBI habe dem BKA im August die IP-Adressen von 15 aus Deutschland stammenden mutmaßlichen Mitgliedern eines internationalen Kinderpornorings mitgeteilt. Das BKA habe aber in keinem Fall ermitteln können, wer sich hinter den IP-Adressen verberge, da die Unternehmen, über die der Internetzugang erfolgte, ihre Nutzungsdaten bereits gelöscht hatten. Das Fazit [2]: „BKA kann Pädophile im Internet nicht verfolgen“.

Richtig daran ist nur, dass US-Behörden im Rahmen der „Operation Delego“ ein Internetforum namens „Dreamboard“ geschlossen haben, über welches ca. 600 Personen Darstellungen von Kindesmissbrauch austauschten (siehe Pressemitteilung des US-Ministeriums für „Heimatsicherheit“ vom 03.08.2011 [3]). Bislang ist nur von 15 dieser 600 Personen bekannt, dass sie selbst Kinder missbraucht hätten, so dass von einem „Kampf gegen Kinderschänder“ nur sehr bedingt die Rede sein kann (siehe IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet zum Schutz von Kindern [4]).

Falsch ist der von Ziercke erweckte Eindruck, sämtliche Ermittlungen in Deutschland seien fehlgeschlagen. Vielmehr hat das BKA selbst bestätigt [5], dass „hierzulande mittlerweile mehrere Verdächtige festgenommen“ worden sind. Diese Festnahmen waren ohne verdachtslose Vorratsdatenspeicherung möglich. Auch in den USA, in Kanada und in Schweden gab [3] es Festnahmen mutmaßlicher Nutzer des Forums, obwohl auch diese Staaten nicht flächendeckend sämtliche Internetverbindungen auf Vorrat erfassen lassen. Ein Zusammenhang mit Vorratsdatenspeicherung lässt sich also nicht herstellen.

Wenn sich 15 deutsche IP-Adressen nicht haben zuordnen lassen, dann beruht das auf Mängeln bei der internationalen Zusammenarbeit. Hätte das FBI die IP-Adressen zeitnah mitgeteilt, so hätten die Verdächtigen noch während der bestehenden Internetverbindung durchaus auch ohne Vorratsdatenspeicherung in Deutschland identifiziert werden können.

Das BKA teilt wohlweislich nicht mit, wann die 15 IP-Adressen registriert wurden. Ohne diese Information lässt sich weder behaupten, dass die vom Bundesjustizministerium propagierte einwöchige IP-Vorratsdatenspeicherung weiter geführt hätte, noch die vom Bundesinnenministerium geforderte sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung. In den US-amerikanischen Anklageschriften [6] werden den Betroffenen Taten im Jahr 2010 vorgeworfen. Wenn das FBI solche Daten erst im August 2011 übermittelt, hätte selbst eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung nicht weiter geführt.

Selbst wenn Daten vorhanden gewesen wären, ist völlig offen, ob die IP-Adressen darüber einer Person hätten zugeordnet werden können oder nur einem Internetcafé, einem offenen WLAN-Internetzugang oder einem Anonymisierungsdienst. Nach US-Angaben nutzten [3] die Täter Proxyserver, so dass nur deren IP-Adresse geloggt wurde. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erfasst die Betreiber solcher Server jedoch von vornherein nicht.

Der vom BKA hergestellte Zusammenhang zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Aus einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundesjustizministeriums ist bekannt, dass 72% der Ermittlungsverfahren mit erfolgreicher Verbindungsdatenabfrage gleichwohl eingestellt werden.

Hinzu kommt, dass schon immer, auch unter Geltung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, ein gewisser Teil von Internetdelikten nicht aufzuklären war. 2009 wurden trotz 6-monatiger IP-Vorratsdatenspeicherung beispielsweise 1.016 [7] Verdachtsfälle der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht aufgeklärt. Die 15 Fälle, wegen derer das BKA jetzt Krokodilstränen vergießt, fallen bei 2,7 Mio. [7] jährlich in Deutschland unaufgeklärten Straftaten nicht merklich ins Gewicht (unter 0,001%).

Verbreitung, Besitz und Verschaffung kinderpornografischer Darstellungen ist auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung massiv rückläufig (2007: 11.704 Fälle, 2008: 9.585 Fälle, 2009: 7.069 Fälle, 2010: 5.944 Fälle). Diese Delikte wurden 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung zu 79% und damit deutlich häufiger aufgeklärt als sonstige Straftaten (56%).

Gleiches ergibt sich aus einer bislang unveröffentlichten Auskunft [8] des Bayerischen Innenministers Herrmann vom Juli. Darin muss selbst der notorische Scharfmacher in Sachen Vorratsdatenspeicherung eingestehen, dass 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung mehr als 83% der in Bayern polizeilich registrierten Fälle kinderpornographischer Schriften im Internet erfolgreich aufgeklärt werden konnten!

Fachleute kommentieren die immer wieder auftauchenden BKA-Zahlen dementsprechend kritisch: „Für eine seriöse wissenschaftliche Stellungnahme fehlt jede Basis“, erklärte [9] etwa Dr. Michael Kilchling vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, das seriöse wissenschaftliche Rechtstatsachenforschung betreibt.

Der ehemalige Leiter des Referats für Rechtstatsachenforschung im Bundesjustizministerium, seines Zeichens Ministerialrat, warnte in einem bislang unveröffentlichten Vermerk in noch deutlicheren Worten vor BKA-Zahlen:

[Das] Referat [für Rechtstatsachenforschung] hält BKA-Erkenntnisse nur bedingt für brauchbar und nur am Rande für verwertbar. Die Initiative zur Sammlung rechtstatsächlicher Erkenntnisse im BKA wurde erstmals 1998 auf dem Forum „Rechtstatsachen als Grundlage einer rationalen Kriminalpolitik“ thematisiert. Angekündigt wurde die Einrichtung einer „Rechtstatsachensammelstelle“ im BKA und die Einrichtung eines Gesprächskreises „Rechtstatsachen“, dessen Ziel nach Vorstellung des BMI die Effektivierung der Kooperation auf dem Gebiet der Rechtstatsachenforschung sein sollte. Bereits zu Beginn des Gesprächskreises hatte der Unterzeichner, der Mitglied des neu eingerichteten Gesprächskreises „Rechtstatsachen“ wurde, Veranlassung, an der Aufrichtigkeit der proklamierten Zielsetzung zu zweifeln. Sehr schnell wurde deutlich, dass erklärtes Ziel der beim BKA neu eingerichteten Arbeitsgruppe RETASAST (Rechtstatsachensammelstelle) war, Gesetzgebungsforderungen der Innenseite durch einzelne Fallbeispiele besser belegen zu können; ein insbesondere durch die damalige politische Konstellation eines liberal geführten BMJ und konservativ geführten BMI begründeter Wunsch. Aus diesem Grunde hat die Arbeitsgruppe von Anfang an auch nur von einzelnen Ländern Informationen erhalten; die meisten Innenverwaltungen der Länder verweigerten die gewünschte Anlieferung von einschlägigen Fällen an die Arbeitsgruppe des BKA. Repräsentative Rechtstatsachenermittlung, d.h. Erhebung von einer Zahl von Sachverhalten auf dem Gebiet des Rechts, die einen Rückschluss von einer Teilmenge auf die gesamte Einheit zulässt, konnte die Arbeitsgruppe nicht leisten. Der Unterzeichner hat keine Erkenntnisse, die vermuten ließen, dass sich an dieser Situation etwas grundlegend geändert hat.

Ungeachtet der BKA-Kampagne bleibt es somit dabei, dass eine verdachtslose Erfassung sämtlicher Telekommunikations- oder Internetverbindungen in Deutschland, wie sie jetzt für den Internetbereich selbst die Bundesjustizministerin vorschlägt [10], nutzlos [11] und vor allem schädlich [12] für unsere Gesellschaft wäre. Um die drohende neuerliche Totalerfassung unserer Kommunikation oder Internetverbindungen vor dem Bundestag persönlich ablehnen zu können, braucht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung innerhalb von drei Wochen 50.000 Unterstützer seiner Petition „Verbot der Vorratsdatenspeicherung“. Helft mit, dieses Ziel zu erreichen! [13]