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Brauchen wir ein neues Internet-Grundrecht?

Einige Politiker, unter anderem in der SPD, befürworten die Einführung eines „Grundrechts auf Informationsfreiheit im Internet“. Der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz meint [1]: „Das Internet ist ein neuer Raum der Freiheit, der im Grundgesetz nicht vorkommt“. Tatsächlich haben Richter des Bundesverfassungsgerichts in der mündlichen Verhandlung über das nordrhein-westphälische Gesetz zur staatlichen Online-Spionage darauf hingewiesen, dass die Grundrechte des Grundgesetzes 1949 zwangsläufig noch nicht „auf die Besonderheiten der Internetkommunikation bezogen und abgestimmt“ werden konnten.

Bewertung

Das Vorhaben, ein neues Grundrecht einzuführen, ist symbolisch. Selbst wenn es gelänge, würde es uns am Ende wenig bringen. Anders als Herr Wiefelspütz suggeriert, gewährleistet das Grundgesetz mit Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), Meinungs- und Informationsfreiheit (Artikel 5) und Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 und 1) schon heute ein Grundrecht auf freie und anonyme Nutzung auch des Internet. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Wirklich wichtig und nützlich für uns wären andere, konkrete Verbesserungen (z.B. systematische Evaluierung beschlossener Sicherheitsgesetze, unabhängige Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesvorhaben, Deutsche Grundrechteagentur, Bindung der Bundesregierung an Bundestagsbeschlüsse bei internationalen Verhandlungen, Verbandsklagerecht für Datenschutzvereine usw. usf.). Wir brauchen konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieser Punkte. Anstatt ein neues Grundrecht zu schaffen und damit die Erhaltung unserer Rechte noch weiter nach Karlsruhe zu verlagern, muss die Politik sich selbst bei ihren stakkatoartigen Sicherheits-Gesetzesschüben beherrschen lernen.

Selbst wenn eine Grundgesetzänderung mit guter Absicht angeschoben würde, bliebe zu befürchten, dass hinterher wieder enorme Verschlechterungen das Ergebnis wären, zumal Voraussetzung einer Grundgesetzänderung eine 2/3-Mehrheit im besonders kontrollwütigen Bundesrat ist. Bei dem derzeitigen politischen Klima sollte man möglichst nicht an der Verfassung rühren, weil sie den einzigen Damm bildet, der noch hält. Bei dem derzeitigen politischen Klima kann aus einem Gesetzgebungsprozess auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit nichts Gutes heraus kommen.

Entschieden entgegen zu treten ist der Darstellung, das Grundgesetz müsse an veränderte Bedingungen wie die technische Entwicklung angepasst und „verbessert“ werden. Dies erweckt den Eindruck, das Grundgesetz sei nicht mehr auf der Höhe der Zeit und veränderungsbedürftig. Das aber ist Schäuble-Rhetorik, die wir uns nicht zueigen machen dürfen. Es wäre zwar möglicherweise nett, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ins Grundgesetz zu schreiben, aber wirklich notwendig ist es nicht, denn sie gilt ohnehin. Wenn die Verfassungsrichter angesprochen haben, dass sich die staatliche Online-Spionage nicht ohne weiteres einem einzelnen Grundrecht zuordnen lasse, haben sie damit auch nur auf die „grundrechtsdogmatischen“ – also juristischen – Fragen hingewiesen, aber keineswegs ein neues Grundrecht gefordert.

Eine Verbesserung läge in dem Vorhaben nur, wenn man etwa Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit nur noch auf richterliche Anordnung zulassen würde. Dann müssten sich die Nachrichtendienste massiv umstellen, die bislang ohne wirksame Kontrolle operieren. Die Realisierungschance einer solchen, wirklichen Verbesserung muss aber als nicht bestehend angesehen werden. Keiner der Befürworter eines neuen Grundrechts nennt auch nur eine konkrete Verbesserung, die mit dem Vorhaben gegenüber der heutigen Rechtslage erreicht werden soll. Wollte man den Staat wirklich wieder stärker an Wirksamkeit und Freiheitsrechten orientieren, wären Einschränkungen der Sicherheitsgesetze erforderlich und kein Basteln an unserer Verfassung.

Für eine staatliche Online-Spionage wird das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz voraussichtlich ähnlich strenge Bedingungen ableiten wie beim großen Lauschangriff. In jedem Fall verfassungswidrig ist die Maßnahme wohl nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass die Politik wieder den Mut und den Geist aufbringen muss, auf etwas verfassungsrechtlich noch Zulässiges zu verzichten, weil es schlichtweg nicht sinnvoll und angemessen ist. Dies zu begründen und durchzusetzen, liegt schon seit Jahren außerhalb der Möglichkeiten der Mainstreampolitiker.

Wer sich wirklich als Bürgerrechtspartei profilieren will, sollte für einen Stopp für
neue Sicherheitsgesetze und eine freiheitliche Besetzung von Justiz- und Innenministerium eintreten. Gerade die SPD aber kann niemals Glaubwürdigkeit als Bürgerrechtspartei zurückerlangen. Sie ist verantwortlich für eine beispiellose Aufrüstung [2] des Staates im Innern seit 2001 einschließlich wiederholter Verfassungsverstöße, zuletzt der Vorratsdatenspeicherung. Ein Placebo wie ein neues Grundrecht wird nichts daran ändern, dass diese Partei unwählbar ist für jeden, dem seine Freiheit wichtig ist. Wahlentscheidend können nicht neue Worte im Grundgesetz sein, sondern nur die geschehenen Taten im Bundesgesetzblatt.

CDU-Politiker haben derweil schon deutlich gemacht [3], was sie mit der Idee eines neuen Grundrechts erreichen wollen: Die staatliche Online-Spionage soll selbst dort zugelassen werden, wo sie heute noch verfassungswidrig ist.