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"Bundesgerichtshof hebt Urteil zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen auf [ergänzt am 19.01.2011]" per E-Mail versenden
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10 Kommentare
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Vorratsdatenspeicherung – Dichtung und Wahrheit | Freie Abgeordnete — 24. April 2012 @ 19.19 Uhr
[...] Abmahnanwälte erhalten Tausende von realen Benutzeradressen auf Anfrage bei Internetanbietern mit dynamischen IP Adressen. Wahrheit: Internetanbieter (Telekom, Vodafone, 1&1 …) dürfen die mit dynamischen [...]
ip speicherung — 23. März 2011 @ 23.07 Uhr
heute auf anfrage bei der DTAG bekommen. wens interessiert.
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Deutsche Telekom AG speichert die dynamisch zugewiesenen IP-Adressen für die Dauer von sieben Tagen zur Missbrauchsbekämpfung. Diese Vorgehensweise ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt. Zudem wurde die kurzzeitige Speicherpraxis, welche in unseren Datenschutzhinweisen bei Vertragsabschluss beschrieben und auch Vertragsbestandteil zwischen unseren Kunden und der Deutschen Telekom ist, durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Insofern erfolgt hier keine Speicherung von IP-Adressen für Abrechnungszwecke, sondern lediglich zur Missbrauchsbekämpfung.
Zudem dürfen Auskünfte über personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich an staatliche Bedarfsträger (z. B. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte) zum Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erteilt werden. Eine Herausgabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter http://www.telekom.de/datenschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Telekom AG
Konzerndatenschutz
Deutsche Telekom AG
Aufsichtsrat: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)
Vorstand: René Obermann (Vorsitzender)
Dr. Manfred Balz, Reinhard Clemens, Niek Jan van Damme, Timotheus Höttges, Guido Kerkhoff, Edward R. Kozel, Thomas Sattelberger
Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 6794
Sitz der Gesellschaft: Bonn
WEEE-Reg.-Nr.: DE50478376
DIE INHALTE DIESER NACHRICHT SIND VERTRAULICH UND DÜRFEN NUR FÜR DIE ANGEGEBENEN ZWECKE VERWENDET WERDEN – THE CONTENT OF THIS MESSAGE IS CONFIDENTIAL AND MAY ONLY BE USED FOR THE PURPOSES NAMED
Webmaster: Danke, wir sammeln dies auf http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer
Urteilsbegründung scheint vorzuliegen — 8. Februar 2011 @ 20.38 Uhr
http://www.internet-law.de/2011/02/bgh-zur-speicherung-dynamischer-ip-adressen.html
Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber - Seite 1199 - netzwelt.de Forum — 18. Januar 2011 @ 15.27 Uhr
[...] [...]
[DE] Bundesgerichtshof hebt Urteil zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen auf — 18. Januar 2011 @ 13.38 Uhr
[...] [...]
Arcor oder Vodafone — 16. Januar 2011 @ 15.20 Uhr
Arcor wurde von Vodafone übernommen.
Lesezeichen vom 14.1.2011 bis 15.1.2011 | Florian Altherr — 15. Januar 2011 @ 22.42 Uhr
[...] Daten-Speicherung.de » Bundesgerichtshof hebt Urteil zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen au... [...]
Warum so lange warten? — 15. Januar 2011 @ 22.24 Uhr
Mich verwundert immer wieder, dass der Bundesgerichtshof solange nach dem Urteil braucht, um die Begründung zu veröffentlichen.
Bundesgerichtshof hebt Urteil zur Vorratsspeicherung von IP … | My Wikileaks — 15. Januar 2011 @ 6.03 Uhr
[...] den Originalbeitrag weiterlesen: 15 – Bundesgerichtshof hebt Urteil zur Vorratsspeicherung von IP … Ende Zitat/ Auszug Dieser Beitrag wurde unter Leaks abgelegt und mit [...]
Abmahnwahn 2.0 - allumfassend - Seite 303 - netzwelt.de Forum — 14. Januar 2011 @ 21.04 Uhr
[...] [...]