Bundesinnenministerium: Mehr Demokratie führt zu „abnehmendem Sachverstand“ [1. Ergänzung]

Letztes Jahr hatte ich in einer Petition an den Deutschen Bundestag gefordert, bei Bundestagswahlen die Erst- und Zweitstimme zu ersetzen durch mehrere Stimmen (z.B. 10), die jeder Wähler auf alle Kandidaten seines Bundeslandes verteilen kann. Die Begründung:

Das derzeitige Wahlrecht belässt dem Wähler de facto nur sehr geringe Wahlmöglichkeiten, weil die meisten Kandidaten und Listen von vornherein keine realistische Chance haben, ins Parlament zu kommen. Bei der Erststimme gibt es meist nur zwei Kandidaten, die ernsthaft eine Mehrheit erhalten können. Bei der Zweitstimme gibt es nur wenige Listen, die ersthaft die 5%-Hürde überwinden können. Außerdem können Parteien die Plätze auf den Landeslisten verteilen, wodurch „sichere Listenplätze“ zugeteilt werden können. Dies widerspricht demokratischen Grundprinzipien und erhöht die Abhängigkeit der Abgeordneten von ihrer Partei weiter.

Stattdessen sollte jeder Bürger mehrere Stimmen (z.B. 10) erhalten, die er frei auf alle Kandidaten sämtlicher Landeslisten verteilen kann („kumulieren und panaschieren“). Alternativ sollte es möglich bleiben, alle Stimmen einer Liste (Partei) zu geben. Die Sitzverteilung nach der Wahl bestimmt sich nach der Anzahl der insgesamt auf eine Liste abgegebenen Stimmen.

Durch ein solches Wahlsystem wird einerseits die Entscheidungsfreiheit des Bürgers enorm gestärkt und andererseits die Abhängigkeit der Kandidaten von ihrer Partei erheblich verringert.

Der Petitionsausschuss hat mir nun eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums übersandt:

Sehr geehrter …,

als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholte Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Die Ausführungen sind sachgerecht und nicht zu beanstanden. Es sind ferner in der Tat keine Bestrebungen im Deutschen Bundestag erkennbar, an den geltenden wahlrechtlichen Vorschriften etwas zu ändern.

Sofern Sie nichts Gegenteiliges mitteilen, gehe ich davon aus, dass Ihre Eingabe damit als erledigt angesehen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Anlage:
Bundesministerium des Innern
DATUM Berlin, 7. Dezember 2006
BETREFF Wahlrecht
BEZUG Ihr Schreiben vom 26.10.2006

Zu dem Vorschlag des Patenten, ein Wahlrecht mit lose gebundenen Listen einzuführen, nehme ich im Rahmen meiner Zuständigkeit wie folgt Stellung:

So genannte lose gebundene oder begrenzt offene Listen geben dem Wahlberechtigten nicht nur die Möglichkeit, die Landesliste der von ihm bevorzugten Partei zu wählen, sondern erlauben es ihm zugleich, mit seiner Stimme die parteiintern beschlossene Reihenfolge der Kandidaten unü Kandidatinnen auf der Liste zu verändern. Eine solche Möglichkeit ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 12, 200, 204). Sie führt zu einer Verstärkung der Einflussmöglichkeiten des Bürgers auf die personelle Zusammensetzung des zu wählenden Parlaments und damit zu einer Verbesserung seiner Mitspracherechte (vgl. Schlußbericht der Enquete-Kommission Verfassungsreform vom 9. Dezember 1976, Bundestags-Drucksache 7/5924, Seite 17ff, und Protokollerklärung im Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission vom 5. November 1993, Bundestags-Drucksache 12/6000, Seite 99f).

Gegenüber lose gebundenen Listen haben aber insbesondere die folgenden gewichtigen Nachteile Anlass zur Zurückhaltung hinsichtlich der Einführung dieses Systems bei Bundestagswahlen gegeben:

  • Gefährdung der Ausgewogenheit der Listen unter fachlichen, regionalen, sozialen, innerparteilichen und anderen Gesichtspunkten;
  • daraus sich ergebende Folgen für die Zusammensetzung des Bundestages, dessen Sachverstand abnimmt, wenn wichtige Fachleute nicht vertreten sind;
  • Abschwächung der Fähigkeit der großen Parteien, alle Bevölkerungsgruppen zu integrieren;
  • Faktisches Leerlaufen der Möglichkeiten zur Reihenfolgeveränderung, wenn die Partei die ihr zustehenden Mandate bereits in den Wahlkreisen erlangt hat und daher keine (oder kaum) Sitze über die Landeslisten verteilt werden;
  • Gefahr verstärkter Einflussnahme der Landesverbände der Parteien auf die Aufstellung der Direktkandidaten im Wahlkreis als Ausgleich für den Einflussverlust bei der Listengestaltung;
  • Notwendigkeit der Schaffung überschaubarer regionaler Listen, um das Bekanntsein der Mehrzahl der Kandidaten für den Durchschnittswähler zu ermöglichen, d.h. im Ergebnis Aufgabe des Systems der Landeslisten;
  • als Folge davon Notwendigkeit der Anpassung der Parteiorganisation an die Listenregionalisierung;
  • überproportionaler Vorteil für prominente Kandidaten und damit Verstärkung der Tendenz von einer Programm- zu einer Personenorientierung bei Wahlen;
  • Verkomplizierung und Verteuerung des Wahlverfahrens durch größere Stimmzettel für die Listenwahl,
  • Erschwerung und Verzögerung der Feststellung des Wahlergebnisses sowie Gefahr der Zunahme von Fehlerquellen;
  • Ansteigen der Zahl ungültiger Stimmen;
  • Möglichkeit einer Verringerung der Wahlbeteiligung als Folge des komplizierten Stimmabgabeverfahrens.

Grundlegende Änderungen wahlrechtlicher Vorschriften werden im Übrigen in der Regel vom Deutschen Bundestag aufgrund von Initiativen aus dem politischen Raum vorgenommen. Mir sind von dort keine Änderungsbestrebungen in dem vom Petenten genannten Sinn bekannt geworden.

Im Auftrag

Meine Antwort:

Sehr geehrte…,

ich danke für die Übersendung der Stellungnahme des Bundesinnenministeriums.

Die angeführten Argumente gegen eine verstärkte Einflussmöglichkeit der Wähler auf das Wahlergebnis und damit gegen eine Stärkung der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten greifen nicht durch.

Soweit befürchtet wird, das vor mir befürwortete Wahlsystem würde die fachliche, regionale und soziale Ausgewogenheit des Bundestages gefährden, hat sich diese Befürchtung dort als unbegründet erwiesen, wo das Wahlsystem erfolgreich praktiziert wird. Im Übrigen ist der Bundestag schon heute kein Spiegelbild der Gesellschaft. Der Einfluss der Parteien auf die Listen führt nicht zu einer höheren Ausgewogenheit, sondern wird nicht selten sachfremd genutzt, um „verdienten“ Parteimitgliedern ein Mandat zu sichern. Der Wähler kann solche Personen auf sicheren Listenplätzen bislang nicht abwählen, was dem Demokratieprinzip zuwider läuft.

Letztendlich gehen die Argumente dahin, dass die Parteien die Zusammensetzung des Bundestags besser bestimmen könnten als die Wählerinnen und Wähler. Mit diesem Argument lässt sich sogar die Abschaffung der Wahlen überhaupt rechtfertigen. Richtigerweise kann aber der Wähler noch immer selbst am besten entscheiden, wer ihn vertreten soll. Wie bereits erwähnt, zeigt die Praxis im In- und Ausland, dass sich die vorgeschlagene Änderung nicht nachteilig auf die Zusammensetzung der Parlamente auswirkt.

Auch hat sich die Befürchtung als unbegründet erwiesen, es könnten weniger Menschen zur Wahl gehen. Im Gegenteil fördert eine größere Einflussnahmemöglichkeit das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Wahl und den einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten. Mehr Fehler bei Stimmenabgabe und -zählung lassen sich in der Praxis ebenfalls nicht feststellen.

Ohnehin ist zu beachten, dass die Möglichkeit einer Listenwahl nach meinem Vorschlag beibehalten werden soll. Erfahrungsgemäß machen die meisten Wählerinnen und Wähler von dieser Möglichkeit auch dann Gebrauch, wenn sie stattdessen bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten wählen könnten. Auf diese Weise behalten die Parteien einen wichtigen Einfluss auf die Wahl und das Wahlergebnis. Die dadurch erhofften Vorteile (Ausgewogenheit, Fachkompetenz) bleiben somit erhalten.

Soweit angeführt wird, es seien keine Änderungsbestrebungen erkennbar, ist dies unzutreffend, da in vielen Parteien (SPD, FDP, Grüne, Linke) eine verstärkte Demokratisierung des Wahlrechts gefordert wird. Im Übrigen dient meine Petition gerade dazu, einen Anstoß zu einer entsprechenden Initiative zu geben.

Offenbar hat der Petitionsausschuss noch nicht über die Behandlung meiner Eingabe entschieden, so dass ich Sie bitte, die Angelegenheit nunmehr dem Ausschuss vorzulegen.

Mit freundlichem Gruß,

1. Ergänzung vom 16.03.2008:

Der Deutsche Bundestag hat das Petitionsverfahren am 24.01.2008 mit der folgenden Begründung abgeschlossen:

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

Die in der Stellungnahme des BMI aufgeführten Gründe gegen eine Einführung lose gebundener Listen sind für den Petitionsausschuss überzeugende Argumente dafür, das mit der Petition verfolgte Anliegen nicht zu unterstützen. Konkrete Aktivitäten einzelner Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien sind nicht bekannt.

Es gibt zwar gelegentlich Diskussionen über die mit der Petition unterbreiteten Vorschläge, eine konkrete parlamentarische Umsetzung steht jedoch nicht im Raum. Der Petitionsausschuss sieht daher keine Möglichkeit, das Anliegen des Petenten aufzugreifen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.

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