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Bundesregierung will Überweisungsdaten an USA ausliefern [ergänzt am 07.11.2009]

Seit dem 11.09.2001 forschen US-amerikanische Behörden ohne richterliche Anordnung systematisch und massenhaft den internationalen Überweisungsverkehr aus – auch Überweisungen zwischen EU-Staaten. Diese Massen-Rasterfahndung der USA soll angeblich dem Auffinden von Terroristen oder ihrer Finanzierung dienen.

Auf öffentliche Proteste entschied das europäische Bankenkonsortium SWIFT, ab Oktober 2009 keine Daten über innereuropäische Überweisungen mehr in den USA zu speichern. Damit haben die USA keine Handhabe mehr, Herausgabe der Daten zu fordern.

Die USA wünschen aber weiterhin Zugriff auf unsere Überweisungdaten. Die EU-Außenminister haben die schwedische Ratspräsidentschaft am 27.07.2009 einstimmig ermächtigt, bis September 2009 ein Abkommen auszuhandeln, welches den USA weiterhin Zugriff auf den innereuropäischen Zahlungsverkehr gewähren soll – nach wie vor ohne richterliche Anordnung und nicht nur im Rahmen gezielter Ermittlungen. Dieser Beschluss wurde mit der Stimme von Außenminister Steinmeier (SPD) gefasst.

Das geplante Abkommen soll nun erstmals sämtliche europäische Finanzunternehmen zur Herausgabe verpflichten, nicht nur SWIFT. Es ist schon deswegen illegal [1], weil es ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments geschlossen werden soll.

Die EU-Kommission plant, dass künftig auch europäische Behörden ohne richterliche Anordnung auf Bankdaten zugreifen sollen. Bei Fluggastdaten hat ein Abkommen mit den USA bereits dazu geführt, dass eine ähnliche Massendatenbank für Europa vorgeschlagen worden ist.

Das Abkommen bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Der Bundestag hat auch jetzt schon die Möglichkeit, „rote Linien“ zu beschließen, die bei den Verhandlungen nicht überschritten werden dürfen. Eine Petition gegen das Vorhaben kann zurzeit unterzeichnet [2] werden.

Die wesentlichen Kritikpunkte an dem geplanten Abkommen ergeben sich aus der Pressemitteilung [3] vom 04.05.2009:

Solche Informationsauslieferungen könnten eine weitere Überwachung, eine Aufnahme in Flugverbotslisten oder Terrorverdachtslisten, eine Vernehmung oder Festnahme bei der Einreise oder eine Bestrafung bis hin zur Todesstrafe oder Folterung nach sich ziehen, etwa im Zuge des US-amerikanischen „Krieges gegen Terror“. Die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit den USA habe bereits dazu geführt, dass der Deutsche Zammar [4] im Jahr 2001 in ein syrisches Foltergefängnis verbracht worden sei.

Die 93-seitige Beschwerdeschrift kritisiert das Abkommen […] als verfassungswidrig, weil es Deutschen keinerlei Schutz vor Verletzungen ihrer Menschenrechte im Ausland biete. Informationen aus Deutschland dürften im Ausland […] auf Vorrat gespeichert und nach Gutdünken zweckentfremdet werden, ohne dass eine Aufsicht durch unabhängige Datenschutzbeauftragte bestehe und gerichtlicher Rechtsschutz gegen illegale Maßnahmen in Anspruch genommen werden könne. Deutsche würden von einer Übermittlung ihrer Daten an das Ausland nicht einmal benachrichtigt. Ausländische Stellen könnten private Handydaten oder Wohnungsdurchsuchungen ohne Anlass „ins Blaue hinein“ fordern, selbst wenn der Betroffene mit der angeblichen Straftat nichts zu tun habe. […]

Besonders scharf kritisiert die Beschwerdeschrift die Zusammenarbeit mit den USA. Die USA seien auf dem Gebiet des Schutzes der Grundrechte anderer Staatsangehöriger ein Entwicklungsland. Die USA inhaftierten Einreisende aus Europa ohne Angabe von Gründen, überwachten unbescholtene Europäer anhand ihres Zahlungsverkehrs (SWIFT) und ihrer Telekommunikation (ECHELON), verhängten Flugverbote und Finanzsperren ohne gerichtliche Verfahren, verschleppten Menschen aus Europa in Lager außerhalb der USA und vollstreckten die Todesstrafe an Europäern. Jede deutsche Auslieferung von Informationen über Europäer stelle eine „Beihilfe zu nachfolgenden Verletzungen ihrer Menschenrechte im Wege der beschriebenen US-Praktiken dar“. Von 47 Staaten weltweit schützten nur Singapur, Malaysia, Russland und China persönliche Daten schlechter als die USA.

Weitere Informationen:

Aktuelle Informationen im Wiki… [10]

Ergänzung vom 04.09.2009:

Das Europäische Parlament hat das geplante Abkommen am 03.09.2009 diskutiert und Experten dazu angehört.

Ergänzung vom 07.11.2009:

Im Wiki [10] finden sich aktualisierte Informationen zum Verhandlungsstand.