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"Bundesverfassungsgericht verhandelt über Kfz-Massenabgleich [5. Ergänzung]" per E-Mail versenden

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2 Kommentare


  1. Hessische Polizei hat seit März eine Million Kfz-Kennzeichen gescannt | euro-police — 6. Juli 2010 @ 0.56 Uhr

    [...] gespeichert ist. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird nach Ansicht der Kläger "psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit [...]


  2. Kennzeichenscanning — 19. November 2007 @ 20.05 Uhr

    nach meiner Meinung werden sämtliche Abfragen in die polizeilichen Datenbestände dergestallt protokolliert, das der Anfragende (hier das Scannsystem) und auch welches Daten abgefragt wurden gelogt werden.
    Durch diese indirekte Protokollierung dürfte jederzeit die Verknüpfung der erhobenen Daten möglich sein, auch wenn diese vor Ort nicht mehr vorgehalten werden.

    Diesses sollte sicher nochmals geprüft werden.

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