<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy &#187; TK-Unternehmen</title>
	<atom:link href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/category/datenschutz-im-privatsektor/tk-unternehmen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.daten-speicherung.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 17:01:05 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>Fehlalarm: Keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintert&#252;r</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/fehlalarm-keine-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertur/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/fehlalarm-keine-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertur/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 15:51:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Unternehmen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=3746</guid>
		<description><![CDATA[Als diese Woche die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes in einem umstrittenen Schnellverfahren vom Bundestag beschlossen wurde, warnten einige Politiker und Medien, das Gesetz erlaube eine &#8222;unbegrenzte Speicherung von Verkehrsdaten&#8220;. Was war passiert? Nach § 97 Abs. 4 TKG d&#252;rfen TK-Diensteanbieter Verkehrsdaten verwenden, &#8222;soweit es f&#252;r die Abrechnung des Diensteanbieters mit anderen Diensteanbietern oder mit deren Teilnehmern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als diese Woche die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes in einem umstrittenen Schnellverfahren vom Bundestag beschlossen wurde, warnten einige Politiker und <a href="http://news.google.de/news/story?cf=all&amp;ned=de&amp;num=100&amp;cf=all&amp;ncl=doSeZ7Yzdrf8ZaMWDth23dW5CCqFM">Medien</a>, das Gesetz erlaube eine &#8222;unbegrenzte Speicherung von Verkehrsdaten&#8220;.</p>
<p><strong>Was war passiert?<br />
</strong></p>
<p>Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/97.html" title="&sect; 97 TKG: Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung">§ 97 Abs. 4 TKG</a> d&#252;rfen TK-Diensteanbieter Verkehrsdaten verwenden, &#8222;soweit es f&#252;r die Abrechnung des Diensteanbieters mit anderen Diensteanbietern oder mit deren Teilnehmern sowie anderer Diensteanbieter mit ihren Teilnehmern erforderlich ist&#8220;. Gemeint ist beispielsweise die Abrechnung der Anbieter untereinander. Nutzt ein Anbieter etwa Leitungen der Telekom, um ein Gespr&#228;ch durchzustellen, muss er daf&#252;r zahlen.</p>
<p>Die Bundesregierung wollte die Datenspeicherung zur Abrechnung mit Nichtkunden im Zuge der TKG-Novelle auf die Dauer von 90 Tagen begrenzen. Der Bundestag hat diesen Vorschlag nun wieder gestrichen.</p>
<p><strong>Bedeutet dies, dass eine &#8222;unbegrenzte Speicherung von Verkehrsdaten&#8220; zul&#228;ssig ist? </strong></p>
<p>Nein.</p>
<p>Erstens &#228;ndert sich durch die TKG-Novelle in diesem Punkt nichts. Es bleibt bei der schon seit Jahren geltenden Gesetzesfassung.</p>
<p>Zweitens ist f&#252;r die Speicherdauer die H&#246;chstfrist von sechs Monaten nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/97.html" title="&sect; 97 TKG: Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung">§ 97 Abs. 3 TKG</a> zu beachten (Berliner TKG-Kommentar, § 97, Rn. 19).</p>
<p>Drittens darf der Diensteanbieter Verkehrsdaten nach dem Gesetz nur speichern, &#8222;soweit es f&#252;r die Abrechnung des Diensteanbieters mit anderen Diensteanbietern [&#8230;] erforderlich ist&#8220;. Wie in der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/anzeige_verkehrsdatenspeicherung_anon.pdf">Anzeige</a> des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung an die Bundesnetzagentur erkl&#228;rt, ist zur Interconnection-Abrechnung nur die Speicherung der gespr&#228;chsbeteiligten Netzbetreiber und der Gespr&#228;chsdauer, nicht aber die Speicherung der Anschlusskennungen erforderlich (also wer mit wem telefoniert hat). W&#252;rde der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Bundesnetzagentur oder die Gerichte dies durchsetzen, dann w&#228;re es egal, wie lange diese anonymen Daten gespeichert werden. Bisher <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/telekom-kontrolliert-deutschlands-telekommunikation/">segnet</a> der Bundesdatenschutzbeauftragte aber die rechtswidrige Speicherung von Anschlussnummern ab, woran auch eine Begrenzung auf 90 Tage nichts ge&#228;ndert h&#228;tte.</p>
<p>Viertens speichert die Telekom Interconnection-Daten gegenw&#228;rtig <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/telekom-kontrolliert-deutschlands-telekommunikation/">120 Tage</a> lang, eine Verk&#252;rzung auf 90 Tage h&#228;tte da keinen wirklichen Unterschied gemacht.</p>
<p><strong>Der eigentliche Skandal </strong></p>
<p>Der eigentliche Skandal an dem Gesetz liegt in ganz anderen Punkten:</p>
<ul>
<li>Die Au&#223;erlandesschaffung von Kommunikationsdaten<br />
in Staaten wie Bulgarien wird legalisiert (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/92.html" title="&sect; 92 TKG: Daten&uuml;bermittlung an ausl&auml;ndische nicht &ouml;ffentliche Stellen">§ 92 TKG</a>).</li>
<li>Die anlasslose Vorratsspeicherung u.a. von IP-Adressen zur „St&#246;rungserkennung“ (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/100.html" title="&sect; 100 TKG: St&ouml;rungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten">§ 100 TKG</a>) wird nicht klar verboten.</li>
<li>Das fr&#252;here Wahlrecht auf L&#246;schung von Verbindungsdaten wird nicht wieder eingef&#252;hrt (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/97.html" title="&sect; 97 TKG: Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung">§ 97 TKG</a>).</li>
<li>Die Polizei kann Inhaber von IP-Adressen weiterhin ohne richterliche Anordnung selbst zur Verfolgung von Bagatelltaten identifizieren lassen (§§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/88.html" title="&sect; 88 TKG: Fernmeldegeheimnis">88</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">112</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">113 TKG</a>).</li>
<li>Der verfassungswidrige Identifizierungszwang f&#252;r Prepaid-Mobiltelefonkarten bleibt bestehen (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">§ 111 TKG</a>).</li>
<li>Keine Information der Kunden &#252;ber die Dauer der Aufbewahrung ihrer Verkehrsdaten (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">§ 95 TKG</a>, siehe die <a href="http://www.malte-spitz.de/blog/index.html#anchor_4632564">Initiative</a> von Malte Spitz).</li>
<li>Keine Verpflichtung zur dynamischen Vergabe von IPv6-Adressen.</li>
<li>Kein Verbot der Zweckentfremdung von Verbindungsdaten (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html" title="&sect; 96 TKG: Verkehrsdaten">§ 96 TKG</a>).</li>
<li>Kein Schutz vor Ausspionieren durch „Spyware“ und „Web-Bugs“.</li>
</ul>
<p>Neun Verb&#228;nde und Organisationen von Datensch&#252;tzern, Journalisten, Telefonseelsorge und Juristen hatten vom Bundestag in all diesen Punkten einen besseren Schutz vor Datenmissbrauch, Datenklau und Datenpannen bei Telekommunikationsunternehmen <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/452/79/lang,de/">gefordert</a>. Eine qualifizierte Antwort von Seiten des Bundestags darauf gab es aber nicht. Die Verfasser der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Stellungnahme_TKG-Novelle.pdf">Stellungnahme</a> wurden nicht zu der Expertenanh&#246;rung eingeladen, ihre Stellungnahme nicht auf die entsprechende <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a09/anhoerungen/Archiv_der_Anhoerungen/8_Oeffentliche_Anhoerung/Stellungnahmen/index.html">Bundestagsseite</a> eingestellt. Man wollte sich mit dem Telekommunikationsdatenschutz ganz einfach nicht befassen, obwohl das dringend Not t&#228;te und auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gemischte-Reaktionen-auf-Neujustierung-des-Telekommunikationsmarktes-1367979.html">gefordert</a> worden war. Das ist der eigentliche Skandal an der TKG-Novelle.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/fehlalarm-keine-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertur/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Umfrage: B&#252;rger fordern besseren Datenschutz im Internet</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/umfrage-buerger-fordern-besseren-datenschutz-im-internet/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/umfrage-buerger-fordern-besseren-datenschutz-im-internet/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 10:16:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Zugangsprovider]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Surfprotokollierung]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlen und Fakten]]></category>
		<category><![CDATA[Eurobarometer]]></category>
		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=3144</guid>
		<description><![CDATA[Neue repr&#228;sentative Meinungsumfragen der BITKOM vom Januar 2011 und der EU vom November/Dezember 2010 liefern Argumente f&#252;r einen besseren Datenschutz im Internet: 81% der befragten Internetnutzer in Deutschland fordern, die Unternehmen m&#252;ssten f&#252;r einen besseren Datenschutz sorgen. 72% fordern, der Staat m&#252;sse strengere Regeln f&#252;r den Datenschutz im Internet erlassen. 43% f&#252;hlen sich im Internet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neue repr&#228;sentative Meinungsumfragen <a href="http://www.webcitation.org/query?url=http%3A%2F%2Fwww.bitkom.org%2Ffiles%2Fdocuments%2FBITKOM_Publikation_Datenschutz_im_Internet.pdf&amp;date=2011-07-01">der BITKOM</a> vom Januar 2011 und <a href="http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_359_en.pdf">der EU</a> vom November/Dezember 2010 liefern Argumente f&#252;r einen besseren Datenschutz im Internet:</p>
<ul>
<li>81% der befragten Internetnutzer in Deutschland fordern, die Unternehmen m&#252;ssten f&#252;r einen <strong>besseren Datenschutz</strong> sorgen.</li>
<li>72% fordern, der Staat m&#252;sse <strong>strengere Regeln </strong>f&#252;r den Datenschutz im Internet erlassen.</li>
<li>43% f&#252;hlen sich im Internet wegen des Risikos der <strong>Aussp&#228;hung und illegalen Nutzung pers&#246;nlicher Daten</strong> &#8222;bedroht&#8220;.</li>
<li>6% geben an, durch Schadprogramme oder infolge eines <strong>Datendiebstahls </strong>im Internet bereits einen finanziellen Schaden erlitten zu haben. 3% sagen, ihre pers&#246;nlichen Daten seien bereits &#8222;ausgesp&#228;ht und illegal genutzt worden&#8220;.</li>
<li>70% der <strong>Internetnutzer verzichten aus Sicherheitsgr&#252;nden</strong> bewusst auf bestimmte Aktivit&#228;ten im Internet wie E-Mail-Dokumentenversand, Online-Banking oder Online-Shopping.</li>
<li>78% meinen, der Staat solle zum <strong>Verbraucherschutz </strong>st&#228;rker im Internet eingreifen.</li>
<li>51% meinen, der Staat solle zum <strong>Schutz personenbezogener Daten</strong> st&#228;rker im Internet eingreifen.</li>
<li>51% der Europ&#228;er und 62% der Deutschen sagen, es mache ihnen etwas aus, wenn sie zur <strong>Nutzung kostenfreier Dienste</strong> (z.B. E-Mail-Konto) personenbezogene Daten angeben m&#252;ssten.</li>
<li>64% der Europ&#228;er mussten bereits <strong>mehr pers&#246;nliche Daten preisgeben </strong>als zur Nutzung des Dienstes erforderlich gewesen w&#228;ren. 72% (73% der Deutschen) sind dar&#252;ber ziemlich oder sehr besorgt.</li>
<li>Die wichtigsten <strong>Risiken einer Preisgabe pers&#246;nlicher Daten</strong> werden darin gesehen, dass diese ohne Wissen des Betroffenen genutzt, an Dritte weiter gegeben oder zu anderen Zwecken als gewollt verwendet werden k&#246;nnen, dass man Opfer eines Betrugs oder eines Identit&#228;tsdiebstahls werden kann und dass man unerw&#252;nschte Werbung erhalten kann.</li>
<li>49% der Europ&#228;er (55% der Deutschen) sind besorgt, dass bei der Nutzung von Handy oder mobilem Internet ihr <strong>Verhalten erfasst </strong>wird (z.B. Gespr&#228;chsinhalt, Aufenthaltsort). 41% (54% der Deutschen) besorgt, dass ihr Verhalten auf Privatgel&#228;nde (z.B. Restaurant, Arbeitsplatz) z.B. mithilfe von Kameras aufgezeichnet wird; f&#252;r 34% (37% der Deutschen) gilt dies auch auf &#246;ffentlichem Gel&#228;nde (z.B. Stra&#223;e, U-Bahn, Flugh&#228;fen). 51% der Internetnutzer (62% der deutschen Internetnutzer) machen sich Sorgen dar&#252;ber, dass ihr Verhalten im Internet (z.B. beim Surfen) erfasst wird.</li>
<li>54% (69% der Deutschen) f&#252;hlen sich nicht wohl bei dem Gedanken, dass Internetunternehmen ihr <strong>Internet-Nutzungsverhalten aufzeichnen</strong>, um ihnen Inhalte zu pr&#228;sentieren, die auf ihre pers&#246;nlichen Interessen zugeschnitten sein sollen.</li>
<li>Um ihre Anonymit&#228;t zu sch&#252;tzen, machen 7% der Europ&#228;er (8% der Deutschen) bei Fragen nach ihren pers&#246;nlichen Daten teilweise <strong>falsche Angaben</strong>.</li>
<li>12% (10% der Deutschen) berichteten, sie selbst, Verwandte oder Bekannte seien schon von <strong>Datenverlust und Identit&#228;tsdiebstahl </strong>betroffen gewesen.</li>
<li>63% (78% der Deutschen) <strong>misstrauen Telekommunikationsunternehmen </strong>beim Umgang mit ihren pers&#246;nlichen Daten. Internetunternehmen (z.B. Suchmaschinen, soziale Netzwerke, E-Mail-Dienste) misstrauen 62% (74% der Deutschen).</li>
<li>74% (95% der Deutschen) sagen, die Sammlung und Verarbeitung jeglicher pers&#246;nlicher Daten sollte eine <strong>konkrete Einwilligung </strong>voraus setzen.</li>
<li><strong>In F&#228;llen von Datenmissbrauch sollte eine Aufsichtsbeh&#246;rde </strong>eine Geldbu&#223;e verh&#228;ngen (51%, 49% der Deutschen), die Datenverwendung k&#252;nftig untersagen (40%, 42% der Deutschen), den Verarbeiter zur Entsch&#228;digung der Betroffenen verpflichten (39%, 40% der Deutschen) und bessere technische M&#246;glichkeiten zum Datenschutz und zur Datensicherheit finden (30%, 46% der Deutschen).</li>
</ul>
<p>Auch <strong>Argumente gegen staatliche &#220;berwachung </strong>lassen sich aus den Umfragen ableiten:</p>
<ul>
<li>52% der deutschen Internetnutzer machen sich laut BITKOM-Umfrage <strong>Sorgen um die Freiheit im Internet</strong>.</li>
<li><strong>62% der Internetnutzer sprechen sich laut BITKOM-Umfrage dagegen aus, dass der Staat  verst&#228;rkt Internet-Verbindungsdaten f&#252;r polizeiliche Zwecke (auf Vorrat) speichern  l&#228;sst.</strong></li>
<li>Laut EU-Umfrage sind 63% der B&#252;rger (65% der Deutschen) der Meinung, <strong>Zugriffe der Polizei auf personenbezogene Daten</strong> sollten nur bei bestimmten Daten und nur im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren oder sogar nur mit richterlicher Genehmigung zugelassen sein. Nur 33% der B&#252;rger finden, die Polizei sollte allgemein zur Kriminalit&#228;tsverh&#252;tung Zugriff auf personenbezogene Daten haben.</li>
</ul>
<p>Nach dem B&#252;rgerwillen bez&#252;glich der vorsorglichen Massenerfassung von Telekommunikations- oder Flugreisedaten der gesamten Bev&#246;lkerung fragte die EU leider nicht. Die EU-Kommission plant aber eine Umfrage zur Vorratsdatenspeicherung.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/umfrage-buerger-fordern-besseren-datenschutz-im-internet/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Deutschland muss Datenschutz in der Telekommunikation verbessern</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/deutschland-muss-datenschutz-in-der-telekommunikation-verbessern/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/deutschland-muss-datenschutz-in-der-telekommunikation-verbessern/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 13:11:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsverletzungsverfahren]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=2057</guid>
		<description><![CDATA[Aus einem Schreiben an die Vertragsverletzungsabteilung der EU-Kommission vom 19.02.2010: Nichtumsetzung der Richtlinie 2002/58/EG in Deutschland Sehr geehrte Damen und Herren, Deutschland hat die Richtlinie 2002/58/EG (bereits in ihrer urspr&#252;nglichen Fassung) in mehreren Punkten nicht ordnungsgem&#228;&#223; umgesetzt: 1. Art. 5 Abs. 3 RiL 2002/58/EG ist im deutschen Recht nicht ordnungsgem&#228;&#223; umgesetzt. Zwar sehen TKG und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus einem Schreiben an die Vertragsverletzungsabteilung der EU-Kommission vom 19.02.2010:</p>
<blockquote><p>Nichtumsetzung der Richtlinie <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a> in Deutschland</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>Deutschland hat die <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002L0058:20091219:DE:PDF">Richtlinie <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a></a> (bereits in ihrer urspr&#252;nglichen Fassung) in mehreren Punkten <strong>nicht ordnungsgem&#228;&#223; umgesetzt</strong>:</p>
<p>1. Art. 5 Abs. 3 RiL <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a> ist im deutschen Recht nicht ordnungsgem&#228;&#223; umgesetzt. Zwar sehen TKG und TMG Informationspflichten vor (etwa <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html" title="&sect; 13 TMG: Pflichten des Diensteanbieters">§ 13 Abs. 1 S. 2 TMG</a>). Sie machen die Zul&#228;ssigkeit der &#8222;Speicherung von Informationen oder den <strong>Zugriff auf Informationen, die im Endger&#228;t eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind</strong>&#8220;, aber nicht von einer ordnungsgem&#228;&#223;en Information abh&#228;ngig, wie es Art. 5 Abs. 3 RiL <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a> vorschreibt. Ein Formulierungsvorschlag zur ordnungsgem&#228;&#223;en Richtlinienumsetzung findet sich auf Seite 34 meiner ausf&#252;hrlichen Stellungnahme gegen&#252;ber dem Bundestag (<a href="http://www.daten-speicherung.de/data/Forderungen_Telemedienrecht_26-02-2009_publ.pdf">http://www.daten-speicherung.de/data/Forderungen_Telemedienrecht_26-02-2009_publ.pdf</a>).</p>
<p>2. § <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/100.html" title="&sect; 100 TKG: St&ouml;rungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten">100</a> des Telekommunikationsgesetzes verst&#246;&#223;t gegen Art. 6 Abs. 1 RiL <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a>, soweit er die <strong>generelle Aufbewahrung von Verkehrsdaten </strong>zu Zwecken der St&#246;rungs- und Missbrauchsbek&#228;mpfung &#252;ber das Verbindungsende hinaus legalisiert. Anders als die Vorg&#228;ngervorschrift des § 9 TDSV (<a href="http://www.netlaw.de/gesetze/tdsv.htm">http://www.netlaw.de/gesetze/tdsv.htm</a>) erlaubt <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/100.html" title="&sect; 100 TKG: St&ouml;rungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten">§ 100 TKG</a> die Erhebung und Speicherung von Verkehrsdaten zur St&#246;rungs- und Missbrauchsbek&#228;mpfung nicht mehr nur &#8222;im Einzelfall&#8220;. Eine generelle, bedarfsunabh&#228;ngige Vorratsspeicherung s&#228;mtlicher Verkehrsdaten, damit sie im Bedarfsfall zur St&#246;rungs- und Missbrauchsbek&#228;mpfung zur Verf&#252;gung stehen, ist nicht mehr &#8222;in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig&#8220; im Sinne des Art. 15 Abs. 1 RiL <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a>. Der Bundesrat hat dazu ausgef&#252;hrt (BR-Drs. 62/09, 10): <em>&#8222;Dies erscheint insbesondere deshalb veranlasst, weil die zu <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/100.html" title="&sect; 100 TKG: St&ouml;rungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten">§ 100 Absatz 1 TKG</a> ergangene Rechtsprechung in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die vorbeugende Speicherung von IP-Adressen zur St&#246;rungseingrenzung und -beseitigung zul&#228;sst, ohne dass tats&#228;chliche Anhaltspunkte bei einem bestimmten Nutzer vorliegen (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 06.06.2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10 O 562/03" title="LG Darmstadt, 06.06.2007 - 10 O 562/03">10 O 562/03</a> &#8211;, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=CR 2007, 574" title="LG Darmstadt, 06.06.2007 - 10 O 562/03">CR 2007, 574</a>).&#8220;</em> Zwar wird die Vorschrift von anderen Teilen der Rechtsprechung und Literatur einschr&#228;nkend dahin ausgelegt, dass sie tats&#228;chliche Anhaltspunkte bei einem bestimmten Nutzer voraus setzte (etwa LG Darmstadt, Urteil vom 07.12.2005, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=25 S 118/2005" title="LG Darmstadt, 25.01.2006 - 25 S 118/05">25 S 118/2005</a>). Die ordnungsgem&#228;&#223;e Umsetzung von Richtlinien erfordert aber, dass der Gesetzgeber solche Fragen normenklar selbst regelt.</p>
<p>Dazu muss <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/100.html" title="&sect; 100 TKG: St&ouml;rungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten">§ 100 TKG</a> <strong>einschr&#228;nkend formuliert </strong>werden, wobei Absatz 1 etwa wie folgt formuliert werden k&#246;nnte:</p>
<p><em>&#8222;</em><em>(1) Liegen dem Diensteanbieter <strong>im Einzelfall </strong>zu dokumentierende tats&#228;chliche Anhaltspunkte vor, dass bestimmte Nutzer seine zur Bereitstellung seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen st&#246;ren, darf er Bestands- und Verkehrsdaten dieser Nutzer nur erheben, speichern und nutzen, soweit dies zur Beseitigung der St&#246;rung erforderlich ist; eine Verwendung der Daten f&#252;r andere Zwecke ist unzul&#228;ssig. Der Diensteanbieter hat die Daten unverz&#252;glich zu l&#246;schen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten zur St&#246;rungsbeseitigung nicht mehr ben&#246;tigt werden. Der betroffene Nutzer ist zu unterrichten, sobald dies ohne Gef&#228;hrdung des mit der Ma&#223;nahme verfolgten Zweckes m&#246;glich ist.&#8220;</em></p>
<p>Absatz 3 k&#246;nnte in Anlehnung an <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 TMG</a> wie folgt formuliert werden:</p>
<p><em>&#8222;</em><em>(3) Liegen dem Diensteanbieter im Einzelfall zu dokumentierende tats&#228;chliche Anhaltspunkte vor, dass seine Dienste <strong>von bestimmten Nutzern </strong>in der Absicht in Anspruch genommen werden, das Entgelt nicht oder nicht vollst&#228;ndig zu entrichten, darf er Bestands- und Verkehrsdaten dieser Nutzer nur verwenden, soweit dies zur Geltendmachung seiner Anspr&#252;che gegen die Nutzer erforderlich ist. Der Diensteanbieter hat die Daten unverz&#252;glich zu l&#246;schen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten f&#252;r die Rechtsverfolgung nicht mehr ben&#246;tigt werden. Der betroffene Nutzer ist zu unterrichten, sobald dies ohne Gef&#228;hrdung des mit der Ma&#223;nahme verfolgten Zweckes m&#246;glich ist.&#8220;</em></p>
<p>3. Art. 13 Abs. 2 RiL <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a> ist in <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">§ 95 Abs. 2 S. 2 TKG</a> nicht korrekt umgesetzt: <strong>Emailwerbung ist nach der Richtlinie nur zul&#228;ssig</strong>, wenn das Unternehmen die Emailadresse &#8222;im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung [&#8230;] erhalten hat&#8220;. Es reicht also &#8211; anders als in <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">§ 95 TKG</a> vorgesehen &#8211; beispielsweise nicht, wenn sich ein Kunde wegen einer Reklamation per Email an das Unternehmen wendet, denn in einem solchen Fall kann von einem Einverst&#228;ndnis mit Werbung nicht ausgegangen werden.</p>
<p>Die Richtlinie erlaubt eine Nutzung von E-Mail-Adressen zu Werbezwecken ferner nur, wenn Kunden &#8222;die M&#246;glichkeit erhalten, eine solche Nutzung ihrer elektronischen Kontaktinformationen bei deren Erhebung und bei jeder &#220;bertragung geb&#252;hrenfrei und <strong>problemlos abzulehnen</strong>&#8220;. Das nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">§ 95 Abs. 2 S. 2 TKG</a> bestehende Widerspruchsrecht erm&#246;glicht dies nicht. Vielmehr setzt ein Widerspruch voraus, mit dem Anbieter umst&#228;ndlich in Verbindung zu treten, indem man eine Kontaktm&#246;glichkeit sucht und eine gesonderte Nachricht verfasst.</p>
<p>Schlie&#223;lich ist Emailwerbung nach der Richtlinie <strong>nur f&#252;r &#8222;eigene &#228;hnliche Produkte </strong>oder Dienstleistungen&#8220; zul&#228;ssig. Die beworbenen Produkte m&#252;ssen also denjenigen vergleichbar sein, f&#252;r die sich der Verbraucher im Rahmen eines Verkaufsgespr&#228;chs interessiert hat. <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">§ 95 TKG</a> setzt auch dies nicht um.</p>
<p>Einen <strong>Formulierungsvorschlag </strong>zur ordnungsgem&#228;&#223;en Umsetzung des Art. 13 Abs. 2 RiL <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a> in das deutsche Recht findet sich auf Seite 64 meiner Stellungnahme gegen&#252;ber dem Bundestag (<a href="http://www.daten-speicherung.de/data/Forderungen_Telemedienrecht_26-02-2009_publ.pdf">http://www.daten-speicherung.de/data/Forderungen_Telemedienrecht_26-02-2009_publ.pdf</a>).</p>
<p>Da das <strong>Bundeswirtschaftsministerium</strong> zurzeit eine &#8222;TKG-Novelle 2010&#8243; vorbereitet, in deren Rahmen das 2009 beschlossene &#8222;Telekom-Paket&#8220; umgesetzt werden soll, w&#252;rde es mich freuen, wenn Sie darauf dringen k&#246;nnten, dass im Zuge dieser Novelle auch die vorbestehenden Umsetzungsdefizite beseitigt werden.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;,</p></blockquote>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/deutschland-muss-datenschutz-in-der-telekommunikation-verbessern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Teldafax wegen werblicher E-Mail-Anh&#228;nge verurteilt</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/teldafax-wegen-werblicher-e-mail-anhaenge-verurteilt/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/teldafax-wegen-werblicher-e-mail-anhaenge-verurteilt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 27 May 2009 11:38:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Unternehmen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=1164</guid>
		<description><![CDATA[Das Troisdorfer Telekommunikationsunternehmen Teldafax Systems darf einem Voice-over-IP-Kunden mit der monatlichen Rechnungsbenachrichtigung keine unerw&#252;nschten werblichen E-Mail-Dateianh&#228;nge schicken. Das geht aus einem Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Siegburg vom 20.05.2009 (Az. 105 C 3/09) hervor (pdf-Dokument). Der Kunde hatte dem Unternehmen zuvor mehrfach mitgeteilt, dass er keine Nutzung seiner Kundendaten zu Werbezwecken w&#252;nsche, unter anderem, weil er seine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Troisdorfer Telekommunikationsunternehmen Teldafax Systems darf einem Voice-over-IP-Kunden mit der monatlichen Rechnungsbenachrichtigung keine unerw&#252;nschten werblichen E-Mail-Dateianh&#228;nge schicken. Das geht aus einem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Anerkenntnisurteil" target="_blank">Anerkenntnisurteil</a> des Amtsgerichts Siegburg vom 20.05.2009 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=105 C 3/09" title="AG Siegburg, 20.05.2009 - 105 C 3/09">105 C 3/09</a>) hervor (<a href="http://daten-speicherung.de/data/ag-siegburg-teldafax.pdf">pdf-Dokument</a>).</p>
<p>Der Kunde hatte dem Unternehmen zuvor mehrfach mitgeteilt, dass er keine Nutzung seiner Kundendaten zu Werbezwecken w&#252;nsche, unter anderem, weil er seine E-Mails h&#228;ufig mobil abrufe und nicht bereit sei, hohe Datenkosten f&#252;r bekannterma&#223;en unerw&#252;nschte PDF-Werbung f&#252;r Versicherungsangebote zahlen zu m&#252;ssen. Auch eine berechtigte E-Mail-Benachrichtigung, die &#252;ber das Bereitstehen neuer Onlinerechnungen informiert, gebe keinen Anlass zum Beimengen von Werbung. Daran wollte sich Teldafax nicht halten.</p>
<p>Nachdem eine Abmahnung erfolglos verlief, wurde Unterlassungsklage eingereicht. Dagegen verteidigte sich Teldafax bis zuletzt und bezeichnete die Werbung als rechtm&#228;&#223;ig, weil die Gestaltung von Rechnungsbenachrichtigungen nicht Sache des Kunden sei und das individuelle Ausnehmen von Werbung einzelner Kunden zu aufw&#228;ndig sei. Diese Ansicht gab Teldafax jedoch kurz vor Ablauf der ma&#223;geblichen Frist auf und erkannte die Klage an. Bei Zuwiderhandlungen droht dem Unternehmen nun die Festsetzung von Ordnungsgeld bis 250.000 Euro, ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft der Gesch&#228;ftsf&#252;hrung. In einer Stellungnahme zum Urteil erkl&#228;rte Teldafax-Sprecherin Tanja Gerlach, das Unternehmen habe den Fehler selbst lange Zeit nicht identifizieren k&#246;nnen und man bedauere die St&#246;rungen. Demgegen&#252;ber hatte Teldafax noch kurz zuvor vorgetragen, der Versand sei planm&#228;&#223;ig erfolgt, stelle keine verbotene werbliche Datennutzung dar und man lehne eine Umstellung wegen unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Aufwands ab.</p>
<p>Ein Missbrauch personenbezogener Daten zu anderen als den vereinbarten Zwecken ist in Staat wie Wirtschaft ein <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/faelle-von-datenmissbrauch-und-irrtuemern/" target="_blank">Problem</a>. Der Fall Teldafax zeigt einmal mehr, dass nur nicht gespeicherte Daten sichere Daten sind und man, wo immer m&#246;glich, keine oder falsche Daten angeben sollte. Durch zweckfremde Datennutzung und -&#252;bermittlung k&#246;nnen teils irreparable Sch&#228;den entstehen, wenn Daten etwa an Dritte weiterverkauft werden und unkontrolliert in Umlauf geraten.</p>
<p>Gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html" title="&sect; 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung f&uuml;r eigene Gesch&auml;ftszwecke">§ 28 Abs. 4 S. 1 BDSG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">§ 95 Abs. 2 S. 2 TKG</a> hat jeder Kunde jederzeit das Recht, seinem Anbieter die Nutzung und &#220;bermittlung seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken zu untersagen. Das Unternehmen ist daran gebunden, Zuwiderhandlungen k&#246;nnen auf Kosten des Verletzers abgemahnt und gerichtlich unterbunden werden. Eine mildere, oft aber auch weniger wirksame M&#246;glichkeit ist es, sich an die <a href="http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/links/aufsichtsbehoerden.htm" target="_blank">Datenschutzaufsichtsbeh&#246;rden der L&#228;nder</a>, bei Telekommunikationsunternehmen den <a href="http://www.bfd.bund.de/" target="_blank">Bundesdatenschutzbeauftragten</a> oder die <a href="http://www.bundesnetzagentur.de/" target="_blank">Bundesnetzagentur</a> oder allgemein an die <a href="http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/" target="_blank">Zentrale zur Bek&#228;mpfung unlauteren Wettbewerbs</a> zu wenden.</p>
<p>Jonas</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/teldafax-wegen-werblicher-e-mail-anhaenge-verurteilt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gericht befreit auch E-Mail-Anbieter von Vorratsdatenspeicherung [erg&#228;nzt am 07.12.2009]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/gericht-befreit-auch-e-mail-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/gericht-befreit-auch-e-mail-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2009 06:19:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachungskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=1067</guid>
		<description><![CDATA[Neben Festnetz- und Mobilfunkanbietern hat das Verwaltungsgericht Berlin mit der Domain Factory GmbH den ersten Hoster und E-Mail-Anbieter einstweilig von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Die Bundesnetzagentur darf bis zur Kl&#228;rung des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht insoweit keine Zwangsma&#223;nahmen gegen den Anbieter einleiten, wie bei Hansenet (&#8222;Alice&#8220;) geschehen. Das ist in einem von Domain Factory erwirkten Beschluss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neben <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzfreundlich-surfen-mit-qsc/" target="_blank">Festnetz-</a> und <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/weitere-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung-befreit/" target="_blank">Mobilfunkanbietern</a> hat das Verwaltungsgericht Berlin mit der <a href="http://www.df.eu/" target="_blank"><strong>Domain Factory GmbH</strong></a> den ersten <strong>Hoster und E-Mail-Anbieter</strong> einstweilig von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Die Bundesnetzagentur darf bis zur Kl&#228;rung des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht insoweit keine Zwangsma&#223;nahmen gegen den Anbieter einleiten, wie bei Hansenet (&#8222;Alice&#8220;) <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/weitere-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung-befreit/" target="_blank">geschehen</a>. Das ist in einem von Domain Factory erwirkten <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vg-berlin_2009-01-15_anon.pdf" target="_blank">Beschluss vom 15.01.2009</a> nachzulesen (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=27 A 316.08" title="VG Berlin, 15.01.2009 - 27 A 316.08">27 A 316.08</a>).</p>
<p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Webhosting" target="_blank">Hoster</a> haben die Funktion, Speicherplatz f&#252;r Internetseiten und in diesem Zusammenhang auch E-Mail-Postf&#228;cher unter der gebuchten Domain bereitzustellen. F&#252;r das Erstere gilt die Vorratsdatenspeicherpflicht nicht, wohl aber f&#252;r die E-Mail-Adressen. Seit 2009 speichern <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-vorratsdatenspeicherung-fuer-unentgeltliche-dienste/" target="_blank">entgeltliche</a> E-Mail-Dienste daher nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> auch ohne Anhaltspunkte auf ein Vorliegen irgendeines Rechtsversto&#223;es f&#252;r 6 Monate bei jedem Zugriff auf das Postfach</p>
<ul>
<li>IP-Adresse und</li>
<li>Zeit,</li>
</ul>
<p>ferner bei jeder ein- und ausgehenden E-Mail</p>
<ul>
<li>die beteiligten E-Mail-Adressen,</li>
<li>die jeweilige Absender-IP-Adresse und</li>
<li>die Zeit.</li>
</ul>
<p>Da <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/IP-Adresse#Grundlagen" target="_blank">IP-Adressen</a> der eindeutigen Adressierung von Daten im Internet dienen, werden sie zu einem bestimmten Zeitpunkt internetweit nur einmalig vergeben und es ist nachtr&#228;glich eine Zuordnung des Surfverhaltens zu einem physischen Internetanschluss m&#246;glich.</p>
<p>In seiner Begr&#252;ndung stellt das Gericht <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzfreundlich-surfen-mit-qsc/" target="_blank">wie</a> <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/weitere-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung-befreit/" target="_blank">zuvor</a> bei Netzbetreibern und Mobilfunk-Resellern darauf ab, dass es verfassungswidrig sei, dass die Anbieter die Kosten f&#252;r die Umsetzung und den Betrieb der Vorratsdatenspeicherung selbst tragen m&#252;ssen, zumal der Bestand der Vorratsspeicherpflicht ungewiss sei. Gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sind derzeit mehrere Antr&#228;ge beim Bundesverfassungsgericht anh&#228;ngig, darunter eine vom <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/" target="_blank">Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</a> unterst&#252;tzte <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/" target="_blank">Grundrechtsbeschwerde von &#252;ber 34.000 besorgten B&#252;rgern</a> sowie eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Berlin.</p>
<p>Auf R&#252;ckfrage erkl&#228;rte die Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin des Anbieters, Tobia Sara Marburg, derzeit speichere man E-Mail-Verbindungsdaten regelm&#228;&#223;ig <strong>nicht l&#228;nger als 1 Tag</strong>. Das Gleiche gelte f&#252;r Zugriffe auf die gehosteten Webseiten (logging). Das ist im Vergleich zu anderen Hostern wie Strato, der eigenen Angaben zufolge 48 Tage lang speichert, immerhin eine Verbesserung. Dar&#252;ber hinaus denkt der Anbieter dar&#252;ber nach, so Marburg, IP-Adressen der Besucher aus den den Kunden bereitgestellten Logdateien ganz zu entfernen.</p>
<p>Jonas</p>
<p><strong>Erg&#228;nzung vom 07.12.2009:</strong></p>
<p>Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Beschluss<br />
am 02.12.2009 <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/20091207.1530.148812.html">best&#228;tigt</a>. Es best&#252;nden Zweifel, ob das Unternehmen &#252;berhaupt der Vorratsdatenspeicherungspflicht unterliegt. Au&#223;erdem w&#228;re das (Klein-)Unternehmen voraussichtlich zur Einstellung seines Gesch&#228;ftsbetriebs gezwungen, m&#252;sste es auf Vorrat speichern.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/gericht-befreit-auch-e-mail-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Weitere Anbieter von Vorratsdatenspeicherung befreit [erg&#228;nzt am 07.12.2009]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/weitere-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung-befreit/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/weitere-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung-befreit/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 05:53:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Zugangsprovider]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachungskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=1044</guid>
		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Berlin hat neben den Telekommunikationsanbietern BT Germany und QSC auch die Freenet-Mobilfunkt&#246;chter Mobilcom, Debitel (inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile einstweilen von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Das geht aus einem Beschluss vom 16.01.2009 im Verfahren VG 27 A 331.08, hervor. In seiner Begr&#252;ndung bezeichnet das Gericht die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Berlin hat neben den Telekommunikationsanbietern <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/verwaltungsgericht-entschaedigungslose-ueberwachungspflichten-verfassungswidrig/" target="_blank">BT Germany</a> und <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzfreundlich-surfen-mit-qsc/" target="_blank">QSC</a> auch die Freenet-Mobilfunkt&#246;chter Mobilcom, Debitel (inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile einstweilen <strong>von der Vorratsdatenspeicherung befreit</strong>. Das geht aus einem <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vg-berlin_2009-01-16_anon.pdf">Beschluss vom 16.01.2009</a> im Verfahren VG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=27 A 331.08" title="VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08">27 A 331.08</a>, hervor. In seiner Begr&#252;ndung bezeichnet das Gericht die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen als verfassungswidrig, erst recht, weil sie reine Reseller ohne eigenes Netz seien. Auch ein <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/120727">geplantes</a> Entsch&#228;digungsgesetz sei absehbar verfassungswidrig, weil es weder die hohen Anschaffungs- noch laufenden Unterhaltskosten ber&#252;cksichtige, die bei Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu erwarten seien.</p>
<p>Auf Anfrage teilte das Verwaltungsgericht mit, im ersten Verfahren von BT Germany habe es die Frage der Verfassungsm&#228;&#223;igkeit dem Bundesverfassungsgericht <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/270/79/">vorgelegt</a>, dem damit nunmehr <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/" target="_blank">mehrere</a> <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/134616" target="_blank">Antr&#228;ge</a> zur Vorratsdatenspeicherung vorliegen. Solange das Bundesverfassungsgericht nicht abschlie&#223;end &#252;ber die Verfassungsm&#228;&#223;igkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden habe, werde das Gericht die Befreiungen voraussichtlich auch nicht aufheben. Befreiungsantr&#228;ge noch weiterer Unternehmen l&#228;gen der ausschlie&#223;lich zust&#228;ndigen Kammer nicht vor und w&#252;rden auch nicht erwartet. Die Bundesnetzagentur habe n&#228;mlich Anbietern, die die Speicherung ohne Gerichtsbeschluss verweigerten,  Ende Januar die Speicherung per <strong>Verf&#252;gung</strong> angeordnet.</p>
<p>Das ist insofern ung&#252;nstig, als ein davon betroffener Anbieter auf diese Weise erstens in die Defensive ger&#228;t und binnen eines Monats gegen die Verf&#252;gung vorgehen muss, da sie andernfalls ungeachtet ihrer m&#246;glichen Rechtswidrigkeit bestandskr&#228;ftig wird (<a href="http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__43.html" target="_blank">§ 43 Abs. 2 VwVfG</a>). Zweitens ist f&#252;r die hiergegen gerichtete Klage nicht mehr das den Unternehmen bislang wohlgesonnene Berliner Verwaltungsgericht zust&#228;ndig, sondern das <strong>Verwaltungsgericht K&#246;ln</strong> (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__52.html" target="_blank">§ 52 Nr. 2 VwGO</a>).</p>
<p><strong>Hansenet vorratsspeichert nicht&#8230;</strong></p>
<p>Von den Pressestellen der Bundesnetzagentur, Hansenets und des Verwaltungsgerichts K&#246;ln war zu erfahren, dass die Bundesnetzagentur mit <a href="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/6/64/Vfg_hansenet.pdf" target="_blank">Verf&#252;gung vom 27.01.2009</a> tats&#228;chlich Hansenet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet hat, weil Hansenet nicht wie vorgesehen vorratsspeichert. Gegen die Verf&#252;gung klagt Hansenet derzeit vor dem Verwaltungsgericht K&#246;ln (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21 L 234/09" title="VG K&ouml;ln, 20.05.2009 - 21 L 234/09">21 L 234/09</a>). Eine Entscheidung, auch &#252;ber den Eilantrag des Anbieters vom 20.02.2009, steht laut Gerichtssprecher Uhlenberg noch aus.</p>
<p>Bis dahin speichert Hansenet seit 2008 <strong>keinerlei IP-Adressen</strong>, auch nicht f&#252;r die fr&#252;her &#252;bliche Dauer von 5 Tagen, so Hansenets Pressesprecher Carsten Nillies. Alle &#252;brigen Verbindungsdaten w&#252;rden aber gespeichert. Das hat f&#252;r Hansenets Kunden zur Folge, dass ihr Surfverhalten nach Verbindungsende nicht mehr ohne Weiteres auf ihren Anschluss zur&#252;ckgef&#252;hrt werden kann.</p>
<p><strong>&#8230;und einige Mobilfunkanbieter ebenfalls nicht</strong></p>
<p>Von Interesse ist, welche Verbindungsdaten die vom Verwaltungsgericht Berlin befreiten Mobilfunkanbieter nun tats&#228;chlich speichern. Denn sie haben die Wahl, in welchem Ma&#223; sie die Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Bei <strong>Talkline</strong> vermeldete ein Mitarbeiter der Datenschutzabteilung auf Anfrage, Verbindungsdaten w&#252;rden in der Regel wie bisher 80 Tage lang gespeichert, auf Wunsch auch nur bis Rechnungsversand. IP-Adressen mobiler Internetverbindungen w&#252;rden &#252;berhaupt nicht gespeichert. Genau die gleiche Speicherpraxis praktiziert <strong>Debitel</strong> laut Kundenbetreung. <strong>Mobilcom</strong> speichert die Daten laut Kundenbetreuung 90 Tage; ob eine L&#246;schung mit Rechnungsversand m&#246;glich ist, blieb unklar. Zumindest vor Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung musste diese M&#246;glichkeit kraft Gesetzes angeboten werden. Ein vorliegender Vertragsbogen von 2006 best&#228;tigt, dass Mobilcom dies auch anbot. <strong>Klarmobil</strong> <a href="http://www.klarmobil.de/agb/index.html" target="_blank">spricht</a> und <a href="http://web.archive.org/web/20071016065540/http://klarmobil.de/agb/index.html" target="_blank">sprach</a> in den Gesch&#228;ftsbedingungen von einer 180-t&#228;tigen Speicherung, aber mit der M&#246;glichkeit der L&#246;schung bei Rechnungsversand. <strong>Callmobile</strong> speichert laut AGB und Kundenbetreuung stets 180 Tage ohne Wahlm&#246;glichkeit.</p>
<p>Leider werden, soweit ersichtlich, alle online wie in Offline-Shops bezogenen Karten s&#228;mtlicher der genannten Anbieter auf die Personalausweisdaten registriert, so dass man allenfalls durch den <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/kartentausch/" target="_blank">Kartentausch</a> an eine anonyme Mobilfunkkarte kommen k&#246;nnte. Das gilt selbst f&#252;r die wenig bekannte und nur in Freenet-Filialen erh&#228;ltliche Klarmobil-Prepaidkarte. Mindestens Callmobile fordert auch noch zwingend die Angabe einer Bankverbindung.</p>
<p><strong>Vorratsdatenspeicherung, die Zweite</strong></p>
<p>Doch Vorsicht: Die Reseller ohne eigenes Netz wie alle genannten Freenet-T&#246;chter bekommen die Verbindungsdaten lediglich von den <strong>Netzbetreibern</strong> &#252;bermittelt, die teilweise ihrerseits vorratsspeichern. Vodafone-Pressesprecher Dirk Ellenbeck r&#228;umte dies ein, meinte allerdings, solche Daten w&#252;rden von Vodafone grunds&#228;tzlich nicht beauskunftet. Dabei fiel beil&#228;ufig auch die Information ab, dass Vodafone die gesetzliche Auflage, Rufnummern von Resellerkunden auf Wunsch verk&#252;rzt oder nur bis Rechnungsversand zu speichern, <strong>nie umgesetzt</strong> hatte. T-Mobiles Pressesprecher Philipp Blank gab dagegen an, man richte sich nach den Speicher- und Beauskunftungsw&#252;nschen des beauftragenden Resellers. Diese konnte ich leider nicht ermitteln, anscheinend sind einige Anbieter abermals auf eine <a href="http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__34.html" target="_blank">Auskunftsklage</a> <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/auskunft-ueber-vorratsgespeicherte-kommunikationsdaten/" target="_blank">erpicht</a>. Von den Netzbetreibern E-Plus und O2 war auch keine Stellungnahme zur Handhabung von Reseller-Verbindungsdaten zu erhalten. Hinsichtlich eigener Kundendaten best&#228;tigten die Pressestellen der Netzbetreiber Deutsche Telekom einschlie&#223;lich T-Online, T-Mobile, Vodafone, Arcor und Versatel, die Vorratsdatenspeicherung ohne juristischen Widerstand umgesetzt zu haben. Im &#220;brigen best&#228;tigte United Internet dasselbe f&#252;r 1&amp;1, GMX und Web.de und deren E-Mail-Angebote, ebenso die E-Plus-Discounter Alditalk und Simyo.</p>
<p><strong>Vorratsdatenspeicherung, die Dritte</strong></p>
<p>Selbst, wenn der Netzbetreiber aber nicht speichert, k&#246;nnen immer noch Vorratsdaten anfallen: Nach <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/telekom-kontrolliert-deutschlands-telekommunikation/" target="_blank">Angaben</a> des Bundesdatenschutzbeauftragten werden &#252;blicherweise 120 Tage lang Verbindungsdaten zur <strong>Interconnectionabrechnung</strong> in einer weiteren Datenbank gespeichert. Damit hat es die Bewandtnis, dass beispielsweise ein Gespr&#228;ch eines Arcor-Anschlusses zu einem Telekom-Anschluss dazu f&#252;hrt, dass die Telekom von Arcor ein min&#252;tliches Entgelt f&#252;r den Einlass in ihr Netz von Arcor verlangen kann, zu dessen Nachweis die Anbieter offenbar unterschiedslos die vollst&#228;ndigen Kundenverbindungsdaten speichern. Umfang und Zul&#228;ssigkeit dieser „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintert&#252;r“ waren k&#252;rzlich <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/telekom-kontrolliert-deutschlands-telekommunikation/" target="_blank">Er&#246;rterungsgegenstand</a> beim Bundesdatenschutzbeauftragten.</p>
<p>Jonas</p>
<p><strong>Erg&#228;nzung vom 07.12.2009:</strong></p>
<p>Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin mit Beschluss vom 02.12.2009 <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/20091207.1530.148812.html">aufgehoben</a>. Damit m&#252;ssen die Unternehmen &#8211; mit Ausnahme eines Webhosters &#8211; die Vorratsdatenspeicherung einstweilen umsetzen.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/weitere-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung-befreit/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>E-Mailen ohne Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/e-mailen-ohne-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/e-mailen-ohne-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2009 20:44:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Produkttests]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=1039</guid>
		<description><![CDATA[Der neu gestartete E-Mail-Anbieter Privatdemail erm&#246;glicht kostenloses, anonymes, verschl&#252;sseltes und vorratsdatenspeicherfreies E-Mailen unter Verwendung von Mail-Clients wie Thunderbird oder Outlook &#252;ber die Standards POP3, SMTP und IMAP4, auch mit SSL-Verschl&#252;sselung. Seit Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung m&#252;ssen nicht nur Internetprovider Verbindungsdaten speichern. Auch entgeltliche E-Mail-Anbieter, wozu auch werbefinanzierte Freemailer wie GMX oder Web.de z&#228;hlen, speichern f&#252;r 6 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der neu gestartete E-Mail-Anbieter <a href="http://privatdemail.net/" target="_blank">Privatdemail</a> erm&#246;glicht kostenloses, anonymes, verschl&#252;sseltes und vorratsdatenspeicherfreies E-Mailen unter Verwendung von Mail-Clients wie Thunderbird oder Outlook &#252;ber die Standards POP3, SMTP und IMAP4, auch mit SSL-Verschl&#252;sselung.</p>
<p>Seit Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung m&#252;ssen nicht nur Internetprovider Verbindungsdaten speichern. Auch <a href="http://www.daten-speicherung.de/?p=605">entgeltliche</a> E-Mail-Anbieter, wozu auch werbefinanzierte Freemailer wie GMX oder Web.de z&#228;hlen, speichern f&#252;r 6 Monate von <strong>jedem B&#252;rger ohne den geringsten Verdacht einer Straftat</strong>, wann wer mit wem aktiv und passiv korrespondiert hat. Das er&#246;ffnet Risiken von <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/faelle-von-datenmissbrauch-und-irrtuemern/" target="_blank">Missbrauch und falschen Verd&#228;chtigungen</a> sowie von <strong>Verhaltensanpassungen unschuldiger B&#252;rger</strong>. So <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/108890" target="_blank">w&#252;rde</a> einer Forsa-Umfrage von 2008 zufolge eine Mehrheit der B&#252;rger auf Grund der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr bei „Eheberatungsstellen, Psychotherapeuten oder Drogenberatungsstellen“ anrufen.</p>
<p><strong>Speichern wie ein &#196;gypter</strong></p>
<p>Das inzwischen stabil laufende Privatdemail speichert bei normaler Nutzung keinerlei Nutzungsdaten wie <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/IP-Adresse#Grundlagen" target="_blank">IP-Adressen</a>, die erforderlich f&#252;r die Identifizierung von Internetsurfern sind. Lediglich bei Fehlern wie Hackingangriffen werden die betreffenden Daten f&#252;r 1 Tag gespeichert (errorlog). Betreiber ist ein Team 3 internationaler Privatpersonen, das zum Schutz vor beh&#246;rdlichen Sanktionen unerkannt bleiben will. Das ist einerseits ein Risiko f&#252;r den Nutzer, andererseits garantieren letztlich auch behauptete Namen oder Firmen weder Unabh&#228;ngigkeit von Beh&#246;rden noch Professionalit&#228;t. Im Gespr&#228;ch ergab sich wenigstens der Eindruck umfangreicher technischer Kenntnisse. Zur weiteren Sicherheit vor unerw&#252;nschten Zugriffen steht der verschl&#252;sselte Server in <strong>&#196;gypten</strong>. Verbindungen mit Israel sind leider <strong>blockiert</strong>.</p>
<p><strong>Internationale Rechtshilfe</strong></p>
<p>Ob man sich zu sehr auf die rechtliche Nichtkooperation &#228;gyptischer mit deutschen Beh&#246;rden verlassen sollte, erscheint indes fraglich. Zwar sind nur wenige v&#246;lkerrechtliche Rechtshilfeabkommen mit &#196;gypten ersichtlich, etwa auf dem Gebiet des Drogenhandels. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums kooperiert &#196;gypten aber auch <a href="http://www.bmj.bund.de/files/-/2762/Aegypten_10414.pdf" target="_blank" class="broken_link">„vertragslos“</a>, so dass man letztlich auf technische Schutzma&#223;nahmen angewiesen bleibt. Auch eine umgekehrte Daten&#252;bermittlung Deutschlands an &#196;gypten ist prinzipiell <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/irg/__66.html" target="_blank">m&#246;glich</a>. Privatdemail will mit Beh&#246;rden nur kooperieren, sofern der Verdacht einer <a href="http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100a.html" target="_blank">schweren Straftat</a> und ein gerichtlicher Beschluss vorliegen; denkbar w&#228;re etwa die k&#252;nftige &#220;berwachung einer bestimmten E-Mail-Adresse. Im Gegensatz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung erscheint das noch hinnehmbar.</p>
<p>Bei der Anmeldung zum Dienst werden ein Pseudonym und eine externe E-Mail-Adresse zwecks Passwortversand abgefragt. Diese und die Anmelde-IP-Adresse werden unmittelbar nach dem wegen Spam-Missbrauchs nunmehr manuell erfolgenden Passwortversand gel&#246;scht. Pro Mailbox stehen 100 MB, auf Anfrage auch mehr zur Verf&#252;gung, Dateianh&#228;nge d&#252;rfen 50 MB gro&#223; sein. Der Nutzer kann seine Mails jederzeit l&#246;schen. Von Seiten des Anbieters erfolgt keine Anfertigung von Sicherheitskopien.</p>
<p><strong>IP-&#220;bermittlung? Nein danke</strong></p>
<p>Positiv ist, dass der Anbieter neuerdings auch IP-Stripping bietet, das hei&#223;t, bei ausgehenden E-Mails wird in den Kopfdaten die <strong>IP-Adresse des absendenden Rechners entfernt</strong>. Gleiches bietet auch der Anonymisierungsdienst <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#xerobankshadowvpn" target="_blank">Xerobank</a>, allerdings gegen monatliche Grundgeb&#252;hr. Ein Test best&#228;tigte das Funktionieren des Features, es zeigten sich auch keine Probleme bei der Mailannahme seitens GMX oder Web.de. Weiterhin unterst&#252;tzt der Anbieter den Anti-<strong>Spam</strong>-Standard <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/104949" target="_blank">DKIM</a>. Dar&#252;ber hinaus ist zur Spamvermeidung die Zahl ausgehender Mails pro Konto auf 1.000 pro Tag begrenzt und Anmeldungen aus Nigeria, Ukraine, Georgien und Rum&#228;nien sollen nicht m&#246;glich sein. Eingehende, von Spamhaus als Spam eingestufte Mails werden abgelehnt, von Spam Assassin beanstandete Mails werden mit „Spam“-Zusatz im Betreff zugestellt.</p>
<p>Alles in allem ist Privatdemail trotz einiger Eigenheiten eine sch&#246;ne M&#246;glichkeit, notfalls sogar ohne <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/" target="_blank">Anonymisierungsdienst</a> vorratsspeicherfrei und datenschutzfreundlich zu e-mailen.</p>
<p>Jonas</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/e-mailen-ohne-vorratsdatenspeicherung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>18</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Auskunft &#252;ber vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten [erg&#228;nzt]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/auskunft-ueber-vorratsgespeicherte-kommunikationsdaten/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/auskunft-ueber-vorratsgespeicherte-kommunikationsdaten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2009 21:20:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Zugangsprovider]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Unternehmen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=1032</guid>
		<description><![CDATA[Seit 2008 m&#252;ssen die Anbieter von Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internetzugangs- und Anonymisierungsdiensten aufzeichnen, wer mit wem an welchem Standort in Kontakt gestanden hat (Vorratsdatenspeicherung). Zurzeit wird kontrovers diskutiert, ob man als Inhaber eines Telefon- oder Handyanschlusses, eines E-Mail-Kontos, eines Internetzugangsvertrags oder eines Anonymisierungsdienst-Zugangs von seinem Anbieter Auskunft &#252;ber die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten verlangen kann. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2008 m&#252;ssen die Anbieter von Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internetzugangs- und Anonymisierungsdiensten aufzeichnen, wer mit wem an welchem Standort in Kontakt gestanden hat (Vorratsdatenspeicherung). Zurzeit wird kontrovers diskutiert, ob man als Inhaber eines Telefon- oder Handyanschlusses, eines E-Mail-Kontos, eines Internetzugangsvertrags oder eines Anonymisierungsdienst-Zugangs von seinem Anbieter Auskunft &#252;ber die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten verlangen kann.</p>
<p><strong>Auskunft auch &#252;ber Vorratsdaten</strong></p>
<p>Im Grundsatz gibt § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html" title="&sect; 34 BDSG: Auskunft an den Betroffenen">34</a> Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) jeder Person einen Anspruch auf Auskunft &#252;ber die zu ihrer Person gespeicherten Daten (siehe <a title="Auskunftsrecht" href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/">Auskunftsrecht</a>). § <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/93.html" title="&sect; 93 TKG: Informationspflichten">93</a> Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht eine Informationspflicht des TK-Anbieters vor und bestimmt: &#8222;Das Auskunftsrecht nach dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt davon unber&#252;hrt.&#8220; Das Auskunftsrecht nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html" title="&sect; 34 BDSG: Auskunft an den Betroffenen">§ 34 BDSG</a> besteht also im Grundsatz auch gegen&#252;ber TK-Anbietern.</p>
<p>Teilweise wird die Auskunft &#252;ber Verkehrsdaten, die auf Vorrat gespeichert werden (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a>), verweigert mit dem Argument, die Verwendung dieser Daten sei gesetzlich nur f&#252;r bestimmte staatliche Zwecke erlaubt, zu denen die Auskunfterteilung an den Betroffenen nicht geh&#246;re (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html" title="&sect; 113b TKG: Verwendung der nach &sect; 113a gespeicherten Daten">§ 113b TKG</a>). Eine gesetzliche Verwendungsbeschr&#228;nkung steht der Auskunfterteilung an den Betroffenen aber nicht entgegen. Es ist Voraussetzung jedes Eingriffs in unsere Privatsph&#228;re, dass der Zweck der Daten verbindlich festgelegt wird. Eine solche Festlegung findet sich in jedem Gesetz &#252;ber pers&#246;nliche Daten, ohne dass damit der gesetzliche Auskunftsanspruch ausgeschlossen w&#228;re. Dass in gesetzlichen Zweckbestimmungen nicht immer auch die Auskunfterteilung an den Betroffenen ausdr&#252;cklich erw&#228;hnt wird, schlie&#223;t diese nicht aus.</p>
<p>Teilweise wird der Auskunft &#252;ber vorratsgespeicherte Verkehrsdaten entgegen gehalten, Vorratsdaten seien nur aufgrund gesetzlicher Anordnung gespeichert, und eine Auskunfterteilung w&#252;rde einen unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Aufwand erfordern (§§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html" title="&sect; 34 BDSG: Auskunft an den Betroffenen">34 Abs. 4</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/33.html" title="&sect; 33 BDSG: Benachrichtigung des Betroffenen">33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG</a>). Die Auskunfterteilung &#252;ber Verkehrsdaten kann aber schon deshalb keinen unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Aufwand erfordern, weil Deutschlands Telekommunikationsanbieter t&#228;glich &#252;ber 100mal Verbindungsdaten an Staatsbeh&#246;rden <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/neue-zahlen-zur-ueberwachung-von-telefon-und-internetnutzern/">weitergeben</a>. Wenn dem Staat routinem&#228;&#223;ig Auskunft erteilt wird, k&#246;nnen solche Ausk&#252;nfte auch an den Betroffenen keinen unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Aufwand erfordern. &#8211; Im &#220;brigen verst&#246;&#223;t §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html" title="&sect; 34 BDSG: Auskunft an den Betroffenen">34 Abs. 4</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/33.html" title="&sect; 33 BDSG: Benachrichtigung des Betroffenen">33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG</a> gegen Art. 12 der Datenschutzrichtlinie <a target="_blank" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:HTML">95/46/EG</a>. Die Richtlinie befreit bei Unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit nur von der Initiativbenachrichtigung (Art. 11 Abs. 2), nicht aber von dem Auskunftsanspruch (Art. 12, siehe auch die <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/043/1404329.pdf">Begr&#252;ndung</a> des Gesetzentwurfs auf S. 45).</p>
<p><strong>Schutz von Mitbenutzern und anonymen Anrufern</strong></p>
<p>Die einzige Einschr&#228;nkung des Auskunftsanspruchs &#252;ber Vorratsdaten, die &#8211; auch nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten &#8211; besteht, betrifft Daten, die wegen eines &#252;berwiegenden Interesses anderer Personen geheim gehalten werden m&#252;ssen (§§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html" title="&sect; 34 BDSG: Auskunft an den Betroffenen">34 Abs. 4</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/33.html" title="&sect; 33 BDSG: Benachrichtigung des Betroffenen">33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BDSG</a>). Wo die Vorratsdaten andere Personen neben dem Anschlussinhaber betreffen, k&#246;nnen sie diesem nicht ohne Weiteres mitgeteilt werden.</p>
<p>Als andere Personen sind erstens die Mitbenutzer des Anschlusses zu ber&#252;cksichtigen. Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/99.html" title="&sect; 99 TKG: Einzelverbindungsnachweis">§ 99 TKG</a> kann der Inhaber eines Anschlussinhaber einen Einzelverbindungsnachweis nur verlangen, wenn er vor dem ma&#223;geblichen Zeitraum alle zum Haushalt geh&#246;renden Mitbenutzer des Anschlusses dar&#252;ber informiert hat, dass ihm die Verkehrsdaten bekannt gegeben werden. Bei Anschl&#252;ssen in Betrieben und Beh&#246;rden sind die Mitarbeiter zu informieren und der Betriebsrat zu beteiligen. Anrufe bei Beratungseinrichtungen wie der Telefonseelsorge d&#252;rfen in keinem Fall mitgeteilt werden, um vor dem Bekanntwerden der zugrunde liegenden Notlage zu sch&#252;tzen. Auf die Auskunft &#252;ber Vorratsdaten &#252;bertragen bedeutet dies: Wenn der Anschlussinhaber bereits einen Einzelverbindungsnachweis erh&#228;lt oder seinen Anschluss alleine nutzt, ist ihm umfassend Auskunft zu erteilen. Andernfalls erh&#228;lt er Auskunft nur mit Einwilligung aller Mitbenutzer. Kontakte mit Beratungseinrichtungen sind von dem Auskunftsanspruch ausgenommen, wenn der Betroffene nicht ausnahmsweise ein besonderes Interesse an der Mitteilung gerade solcher Verbindungen hat.</p>
<p>Andere Personen, deren Geheimhaltungsinteresse das Auskunftsinteresse des Anschlussinhabers &#252;berwiegen kann, sind dessen Kommunikationspartner. Die vom Anschluss aus gew&#228;hlten Rufnummern sind nicht geheimhaltungsbed&#252;rftig, weil sie der Anschlussnutzer selbst gew&#228;hlt hat. Auf Vorrat gespeichert werden jedoch auch Informationen &#252;ber eingegangene Verbindungen (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a>). Die Rufnummern, von denen aus der Anschluss des Auskunft ersuchenden Kunden angew&#228;hlt worden ist, unterliegen dem Fernmeldegeheimnis. Man kann die Anzeige der eigenen Rufnummer bei dem Angerufenen aus gutem Grund verhindern (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/102.html" title="&sect; 102 TKG: Rufnummernanzeige und -unterdr&uuml;ckung">§ 102 TKG</a>), um anonym anzurufen (z.B. bei der Presse). Diese wichtige M&#246;glichkeit darf nicht unterlaufen werden, indem der Angerufene nachtr&#228;glich eine Auskunft seines Anbieters &#252;ber die eingegangene Verbindung einholt. Allerdings kann im Einzelfall das Auskunftsinteresse des Angerufenen h&#246;her zu bewerten sein als das Geheimhaltungsinteresse, insbesondere bei klar rechtswidrigen oder sogar strafbaren Anrufen. Der Telekommunikationsanbieter darf die Rufnummern eingehender Verbindungen also nicht beauskunften, solange nicht der Kunde ein besonderes Interesse daran glaubhaft macht. Andere Daten &#252;ber eingehende Verbindungen sind dagegen ausnahmslos offenzulegen, etwa die Zeit eingehender Verbindungen und die Funkzelle des angerufenen Mobiltelefons.</p>
<p><strong>Zusammenfassung</strong></p>
<p>Als Ergebnis ist festzuhalten, dass jeder Inhaber eines Telefon- oder Handyanschlusses, eines E-Mail-Kontos, eines Internetzugangsvertrags oder eines Anonymisierungsdienst-Zugangs einen Anspruch auf Auskunft &#252;ber die dar&#252;ber ein- und ausgegangenen Verbindungen hat, wenn er 1. einen Einzelverbindungsnachweis erh&#228;lt oder 2. seinen Zugang alleine benutzt oder 3. die Einwilligung aller Mitbenutzer vorlegt. Mitzuteilen sind ihm alle zu seinem Zugang gespeicherten Daten einschlie&#223;lich der auf Vorrat gespeicherten Informationen nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a>. Verbindungen zu Beratungsstellen und die Rufnummern eingehender Verbindungen d&#252;rfen im Normalfall nicht mitgeteilt werden.</p>
<p><strong>Erg&#228;nzung vom 09.04.2009:</strong></p>
<p>Eine Muster-Auskunftanforderung ist nun im Netz aufgetaucht:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich mache hiermit von meinem Auskunftsrecht (nach Artikel <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html" title="&sect; 34 BDSG: Auskunft an den Betroffenen">34</a> Bundesdatenschutzgesetz und insbesondere Artikel <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/93.html" title="&sect; 93 TKG: Informationspflichten">93</a> Telekommunikationsgesetz (TKG)) Ihnen gegen&#252;ber Gebrauch. Bitte senden Sie mir alle, insbesondere auch die nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">Artikel 113a des TKG</a> (also im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung), zu meiner Person gespeicherten Daten. Ich nutze den Account XXX alleine, die Einwilligung eventueller Mitnutzer entf&#228;llt also.</p>
<p>Vielen Dank f&#252;r Ihren Aufwand,</p>
<p>XXX</p></blockquote>
<p><strong>2. Erg&#228;nzung vom 19.04.2009:</strong></p>
<p>OVG M&#252;nster, Urteil vom 11. 12. 1974 &#8211; IV A 1340/73, NJW 1975, 1335:</p>
<blockquote><p>Daher haben die tats&#228;chlichen Beteiligten eines Telefonats gegen die Post einen Anspruch darauf, da&#223; das Fernmeldegeheimnis auch gegen&#252;ber dem Inhaber des Fernsprechanschlusses gewahrt bleibt, wenn dieser nicht selbst Gespr&#228;chsteilnehmer war. Die Post kann deshalb, wenn der Inhaber eines Fernsprechanschlusses Auskunft &#252;ber s&#228;mtliche von seinem Anschlu&#223; aus gef&#252;hrte Telefongespr&#228;che begehrt, die Erteilung der Auskunft von dem Nachweis abh&#228;ngig machen, da&#223; in dem fraglichen Zeitraum nur der Anschlu&#223;inhaber selbst telefoniert hat oder da&#223; s&#228;mtliche Mitbenutzer des Anschlusses die Post von der Wahrung des Fernmeldegeheimnisses entbinden. (Vgl. Aubert, aaO, S. 77.) Eine Ausnahme kann m&#246;glicherweise dann Platz greifen, wenn zwischen dem Anschlu&#223;inhaber und der Post Streit &#252;ber die H&#246;he der Telefonrechnung entstanden ist, der nur durch die begehrte Auskunft ausger&#228;umt werden kann; ein solcher Fall ist hier jedoch nicht gegeben.</p></blockquote>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/auskunft-ueber-vorratsgespeicherte-kommunikationsdaten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>5</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Datenschutzfreundlich surfen mit QSC [erg&#228;nzt am 07.12.2009]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzfreundlich-surfen-mit-qsc/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzfreundlich-surfen-mit-qsc/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2009 09:41:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Zugangsprovider]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachungskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=979</guid>
		<description><![CDATA[Die Unternehmen BT Germany und QSC mitsamt Tochtergesellschaft haben vor dem Verwaltungsgericht Berlin erwirkt, dass sie die Vorratsdatenspeicherung bis auf Weiteres nicht umsetzen m&#252;ssen. Das gilt jedenfalls solange, bis entweder das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren &#252;ber die Verfassungsm&#228;&#223;igkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden hat oder die Berliner Anordnung in h&#246;herer Instanz aufgehoben wird. Aus dieser Situation ergibt sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Unternehmen <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/117717" target="_blank">BT Germany</a> und <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/126797" target="_blank">QSC</a> mitsamt Tochtergesellschaft haben vor dem Verwaltungsgericht Berlin <a href="http://membres.lycos.fr/mystorage/ds/vgberlinqsc.pdf">erwirkt</a>, dass sie die Vorratsdatenspeicherung bis auf Weiteres nicht umsetzen m&#252;ssen. Das gilt jedenfalls solange, bis entweder das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren &#252;ber die <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/" target="_blank">Verfassungsm&#228;&#223;igkeit der Vorratsdatenspeicherung</a> entschieden hat oder die Berliner Anordnung in h&#246;herer Instanz aufgehoben wird. Aus dieser Situation ergibt sich f&#252;r Kunden die M&#246;glichkeit, die 6-monatige <strong>Vorratsdatenspeicherung zu umgehen</strong>, ohne einen <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/">Anonymisierungsdienst</a> nutzen zu m&#252;ssen.</p>
<p>Bei <strong>BT Germany</strong> besteht insoweit das Problem, dass das Unternehmen keine Produkte f&#252;r Privatkunden, sondern nur f&#252;r Gesch&#228;ftskunden wie Internetprovider im Portfolio hat. Auch die Idee, auf BT Germanys Infrastruktur aufsetzende Reseller zu nutzen, d&#252;rfte daran scheitern, dass die Reseller eine eigenst&#228;ndige Vorratsdatenspeicherpflicht treffen wird, so dass eine L&#246;schung seitens BT Germany nichts n&#252;tzen w&#252;rde, was auch BT Germanys Pressestelle best&#228;tigte.</p>
<p>Konkret verbleibt jedoch die M&#246;glichkeit, die <a href="http://www.q-dsl-home.de/" target="_blank">„Q-DSL home“</a>-Anschl&#252;sse von <strong>QSC </strong>zu nutzen, um der seit 2009 gesetzlich angeordneten 6-monatigen Vorratsdatenspeicherung zu entgehen. QSC bietet die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/DSL" target="_blank">DSL</a>-Anschl&#252;sse ab 29 € monatlich inklusive Flatrate und bietet Geschwindigkeiten bis 16.000 KBit/s, soweit verf&#252;gbar. „Achillesfersen“ der Produktlinie sind die im Vergleich zu <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/TDSL" target="_blank">TDSL</a> (also ADSL der Deutschen Telekom) deutlich geringere &#246;rtliche Verf&#252;gbarkeit in nur etwa 200 St&#228;dten, die mindestens 12-monatige Vertragslaufzeit sowie der Wegfall des Telefonanschlusses, an dessen Stelle allenfalls Internettelefonie tritt. Zwar basiert der Gesch&#228;ftskundenanschluss „Q-DSL pro“ tats&#228;chlich auf TDSL, so dass die Probleme „Telefonanschluss“ und „Verf&#252;gbarkeit“ gel&#246;st w&#228;ren, jedoch kommen hier feste IP-Adressen zur Anwendung, was den Datenschutzvorteil zunichte macht. Andererseits wird QSC in den verf&#252;gbaren Gebieten regelm&#228;&#223;ig h&#246;here Geschwindigkeiten als die Deutsche Telekom erzielen. Dies ergibt sich aus mehreren Gr&#252;nden:</p>
<ul>
<li>Die Anschl&#252;sse „Q-DSL home 3072“ und „Q-DSL home 1536“ basieren technisch auf <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Symmetric_Digital_Subscriber_Line" target="_blank">SDSL</a>, was neben identischer Sende- und Empfangsdatenrate bedeutet, dass auch die reichweitenstarken, niederen Telefon-Leitungsfrequenzen f&#252;r DSL genutzt werden.</li>
<li>Der Anschluss „Q-DSL home 16.000“ basiert auf der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Adsl2%2B" target="_blank" class="broken_link">ADSL2+</a>-Technik und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Annex_B#Annex_B" target="_blank">verzichtet</a> zwar auf die Nutzung der reichweitenstarken niederen Telefonfrequenzen. Der Anschluss wird aber, ebenso wie die beiden obigen SDSL-Anschl&#252;sse und anders als viele ADSL1-Anschl&#252;sse der Deutschen Telekom ratenadaptiv geschaltet. Das hei&#223;t, dass die Geschwindigkeit f&#252;r jede Verbindung neu ausgehandelt und auf etwaige Eventualit&#228;ten wie Einstreuungen angepasst wird, so dass auf den festen Sicherheitsabstand der Deutschen Telekom verzichtet werden kann, auf Grund dessen viele Leitungskapazit&#228;ten aus &#252;bertriebener Vorsicht und mangelnder Anpassungsf&#228;higkeit generell brachliegen. Die Deutsche Telekom bietet ADSL2+ regul&#228;r nur bei ihren 16.000-KBit/s-Anschl&#252;ssen an, die sie aber anders als QSC erst ab einer tats&#228;chlich verf&#252;gbaren Datenrate von <a href="http://www.t-home.de/dlp/agb/33842.pdf" target="_blank">6.304 KBit/s</a> schaltet. Allein mit ratenadaptiver Schaltung kann die effektive DSL-Geschwindigkeit h&#228;ufig verdreifacht werden.</li>
</ul>
<p>Auf Anfrage, welche Daten denn nun genau wie lange gespeichert w&#252;rden, erkl&#228;rte QSCs Pressestelle, IP-Adressen w&#252;rden <strong>k&#252;rzer als 1 Woche</strong> gespeichert. Sonstige Verbindungsdaten w&#252;rden bei echten Flatratetarifen genauso lang, im &#220;brigen (etwa das Verbindungsvolumen bei sog. Fair-Flat-Tarifen) bis zu 6 Monate gespeichert. Beides gilt auch f&#252;r QSCs <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/IP-Telefonie" target="_blank">VoIP</a>-Produkt <a href="http://www.q-dsl-home.de/de/ipfonie_privat/" target="_blank" class="broken_link">„IPfonie privat“</a>. Aus alledem folgt als Fazit f&#252;r den Nutzer, dass Internet-Nutzungsspuren <strong>immerhin in der Regel nicht l&#228;nger als 1 Woche lang</strong> einem Anschluss zugeordnet werden k&#246;nnen.</p>
<p>Jonas</p>
<p><strong>Erg&#228;nzung vom 02.04.2009:</strong></p>
<p>Laut <a href="http://ht4u.net/news/20188_qsc_akzeptiert_keine_neuen_privatkunden_mehr/">Pressebericht</a> nimmt QSC keine Privatkunden mehr an.</p>
<p><strong>Erg&#228;nzung vom 07.12.2009:</strong></p>
<p>Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin mit Beschluss vom 02.12.2009 <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/20091207.1530.148812.html">aufgehoben</a>. Damit m&#252;ssen die Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung einstweilen umsetzen.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzfreundlich-surfen-mit-qsc/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Telekom kontrolliert Deutschlands Telekommunikation [1. Erg&#228;nzung]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/telekom-kontrolliert-deutschlands-telekommunikation/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/telekom-kontrolliert-deutschlands-telekommunikation/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Feb 2009 17:30:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TK-Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[DTAG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=959</guid>
		<description><![CDATA[Selbst die eindringlichsten Warner vor der Vorratsdatenspeicherung rieben sich letztes Jahr verwundert die Augen: Einem einzigen Mitarbeiter der Telekom-Konzernsicherheit war es m&#246;glich, an die Daten von 250.000 Telefon- und Handy-Verbindungen zu gelangen und diese von einem externen Unternehmen abgleichen zu lassen. Auf diese Weise wurden Dutzende von Journalisten, Arbeitnehmer-Aufsichtsr&#228;te, Manager, Gewerkschafter und Betriebsr&#228;te &#252;berwacht &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Selbst die eindringlichsten Warner vor der Vorratsdatenspeicherung rieben sich letztes Jahr verwundert die Augen: Einem einzigen Mitarbeiter der Telekom-Konzernsicherheit war es m&#246;glich, an die Daten von <strong>250.000</strong> Telefon- und Handy-Verbindungen zu gelangen und diese von einem externen Unternehmen abgleichen zu lassen. Auf diese Weise wurden  Dutzende von Journalisten, Arbeitnehmer-Aufsichtsr&#228;te, Manager, Gewerkschafter und Betriebsr&#228;te &#252;berwacht &#8211; einschlie&#223;lich ihrer Bewegungen (Standortdaten).</p>
<p>Nachdem die Meldungen &#252;ber <a href="http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,7246034,00.html">immer neue Telekom-Skandale</a> &#8211; mit <a href="http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Skandale-Telekom-Betrug,-Bestechung,-Doping/622357.html">langer Geschichte</a> &#8211; nicht abrissen, <strong>wechselten </strong>die ersten Telekom-Kunden zur Konkurrenz, um ihre Daten zu sch&#252;tzen. Doch wie sich jetzt herausstellt, sch&#252;tzt das nicht vor der <a href="http://www.youtube.com/watch?v=yYL4UOAXs94">Telekom-sTasi</a>.</p>
<p>Von den monatelangen Spitzelaktionen des Unternehmens waren n&#228;mlich auch Kunden von <strong>Telekom-Wettbewerbern</strong> wie Netcologne, E-Plus und O2 betroffen. Das Handelsblatt <a href="http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/telekom-spitzelte-auch-im-festnetz;2093529;0">weist</a> darauf hin, dass die Telekom jedes Telefonat &#252;ber das Telekomnetz erfasst. Die Telekomanbieter berechnen sich gegenseitig Geb&#252;hren f&#252;r die Weiterleitung von Gespr&#228;chen in ihr eigenes Netz. F&#252;r diese Abrechnung werden die Anrufdaten auch der Kunden von Wettbewerbern bei der Telekom gespeichert.</p>
<p>Wegen des fl&#228;chendeckenden Telefonnetzes der Telekom d&#252;rfte die <strong>gro&#223;e Mehrzahl</strong> der Verbindungen Deutschlands &#8211; zumal bei Beteiligung eines Festnetzanschlusses &#8211; von der Telekom protokolliert werden. Ob und wann die Telekom ihre Aufzeichnungen &#252;ber Fremdkunden wieder l&#246;scht, ist nicht bekannt.</p>
<p>Der zust&#228;ndige Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten teilt nun mit, dass die Abrechnung zwischen Anbietern (Interconnection) zwar volumenabh&#228;ngig erfolgt. Es sei jedoch erforderlich, auch die einzelnen Verbindungen festzuhalten f&#252;r den Fall, dass &#8222;es <strong>Differenzen </strong>zwischen den Anbietern gibt&#8220;. Er halte dies &#8222;entsprechend <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/97.html" title="&sect; 97 TKG: Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung">§ 97 Abs. 4 TKG</a> f&#252;r zul&#228;ssig&#8220; und sehe keinen Anlass, einzuschreiten.</p>
<p>Tats&#228;chlich erlaubt § <a href="http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__97.html">97</a> Abs. 4 TKG die Erfassung von Verbindungen aber nur, &#8222;soweit es f&#252;r die <strong>Abrechnung </strong>&#8230; erforderlich ist&#8220; &#8211; und nicht, wenn es zur Kl&#228;rung m&#246;glicher zuk&#252;nftiger &#8222;Differenzen&#8220; f&#252;r erforderlich gehalten wird. Da die Abrechnung volumenabh&#228;ngig erfolgt, ist die Erfassung der Verbindungen von Wettbewerbern illegal und mit einem Bu&#223;geld bis zu 300.000 Euro bedroht (§ <a href="http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__149.html">149</a> Abs. 1 Nr. 17 TKG). Zur Kl&#228;rung von Differenzen gen&#252;gt es im &#220;brigen, wenn der Netzbetreiber die Gespr&#228;chszeiten und den genutzten Anbieter festh&#228;lt &#8211; nicht aber die unverk&#252;rzten Rufnummern der beteiligten Anschl&#252;sse. Auch die Vorratsdatenspeicherung berechtigt die Telekom nicht, Verbindungsdaten von Personen mitzuprotokollieren, die nicht ihre Kunden sind.</p>
<p>Falls der Bundesdatenschutzbeauftragte in dieser Sache <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/89/55/">erneut</a> unt&#228;tig bleibt, bleibt nur der Weg vor die <strong>Gerichte</strong>. Jeder Kunde eines Wettbewerbers kann die Telekom auf Unterlassung verklagen, wenn er nicht riskieren will, in die n&#228;chste Bespitzelungsaktion verwickelt zu werden. Die <a href="http://www.heise.de/newsticker/Telekom-Mitarbeiter-verhielten-sich-bei-Suche-nach-Datendieb-gesetzeswidrig--/meldung/118106">letzte</a> Aktion ist gerade einmal wenige Monate her.</p>
<p>Aus meiner E-Mail an den Bundesdatenschutzbeauftragten vom 20.12.2008:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte&#8230;,</p>
<p>der Presse ist zu entnehmen, dass die &#8222;Konzernsicherheit&#8220; der DTAG nicht  nur Verbindungsdaten eigener Kunden missbraucht hat, sondern auch  Verbindungsdaten von Wettbewerbern, soweit die Verbindungen &#252;ber das  Netz der DTAG geleitet wurden.</p>
<p>Die Speicherung solcher Interconnection-Verbindungsdaten durch die DTAG  halte ich f&#252;r rechtswidrig. <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/97.html" title="&sect; 97 TKG: Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung">§ 97 TKG</a> als Rechtsgrundlage wird meist  schon deshalb ausscheiden, weil die Abrechnung mit den Wettbewerbern  kaum volumenabh&#228;ngig erfolgen d&#252;rfte. Selbst wenn dies der Fall w&#228;re,  ist keinesfalls eine Speicherung der Rufnummer erforderlich. Zur  Berechnung des Entgelts gen&#252;gt die Speicherung des Anbieters.</p>
<p>Ich bitte Sie, die Frage zu pr&#252;fen und ggf. daf&#252;r zu sorgen, dass die  Speicherung vollst&#228;ndiger Interconnection-Verbindungsdaten k&#252;nftig  unterbleibt. Es ist h&#246;chst Besorgnis erregend, dass die DTAG praktisch  &#252;ber die Daten s&#228;mtlicher Verbindungen in der Republik zu verf&#252;gen scheint.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<br />
&#8230;</p></blockquote>
<p>Aus der Antwort eines Mitarbeiters des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 04.02.2009:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte&#8230;,</p>
<p>vielen Dank f&#252;r Ihre E-Mail. Die Abrechnung zwischen den TK-Anbietern erfolgt volumenabh&#228;ngig. Sofern es Differenzen zwischen den Anbietern gibt, ist es erforderlich, die Verkehrsdaten zu nutzen. Bei Beratungs- und Kontrollbesuchen wurde dies mit mehreren Anbietern diskutiert. &#220;bereinstimmend wurde ausgesagt, dass die Verkehrsdaten f&#252;r eine Analyse erforderlich w&#228;ren, wenn Abrechnungen differieren. Ich halte deshalb eine Speicherung von Verkehrsdaten f&#252;r eine Abrechnung zwischen zwei Diensteanbietern entsprechend <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/97.html" title="&sect; 97 TKG: Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung">§ 97 Abs. 4 TKG</a> f&#252;r zul&#228;ssig.</p>
<p>&#8230;</p></blockquote>
<p><strong>Erg&#228;nzung vom 25.03.2009:</strong></p>
<p>Aus meiner E-Mail an den Bundesdatenschutzbeauftragten vom 05.02.2009:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte&#8230;,</p>
<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Stellungnahme und Informationen.</p>
<p>Ist Ihnen bekannt, wie lange die DTAG Verbindungsdaten von Fremdkunden  speichert?</p>
<p>Die Heranziehung von <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/97.html" title="&sect; 97 TKG: Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung">§ 97 Abs. 4 TKG</a> als <strong>Rechtsgrundlage </strong>teile ich  nicht. Diese Vorschrift rechtfertigt die Erfassung von Verbindungen nur,  &#8222;soweit es f&#252;r die Abrechnung &#8230; erforderlich ist&#8220; – und nicht, wenn es  zur Kl&#228;rung m&#246;glicher zuk&#252;nftiger &#8222;Differenzen&#8220; f&#252;r erforderlich  gehalten wird. Da die Abrechnung volumenabh&#228;ngig erfolgt, ist die  Erfassung der Verbindungen von Wettbewerbern illegal und mit einem  Bu&#223;geld bis zu 300.000 Euro bedroht (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/149.html" title="&sect; 149 TKG: Bu&szlig;geldvorschriften">§ 149 Abs. 1 Nr. 17 TKG</a>).</p>
<p>Zur <strong>Kl&#228;rung von Differenzen</strong> gen&#252;gt es im &#220;brigen, wenn der Netzbetreiber  die Gespr&#228;chszeiten und den genutzten Anbieter festh&#228;lt – nicht aber die  unverk&#252;rzten Rufnummern der beteiligten Anschl&#252;sse.</p>
<p>Ich m&#246;chte Sie daher bitten, die Frage erneut zu pr&#252;fen und die  gegenw&#228;rtige Speicherpraxis zu unterbinden.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<br />
&#8230;</p></blockquote>
<p>Aus der Antwort eines Mitarbeiters des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 12.03.2009 (Aktenzeichen: VIII-191 II#2919):</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte&#8230;,</p>
<p>vielen Dank f&#252;r Ihre E-Mail. Zur Speicherdauer von Verkehrsdaten f&#252;r Interconnection-Abrechnungen wurde mir bei einer zur&#252;ckliegenden Besprechung <strong>120 Tage</strong> genannt. Auch wenn mir hierzu eine Best&#228;tigung fehlt, liegt dies in dem Bereich, der branchen&#252;blich ist.</p>
<p>Eine reine Abrechnung von Minuten ist m. E. nicht ausreichend, da etwa die <strong>Zielrufnummer </strong>erforderlich sein kann, um das Entgelt zu bestimmen. Wenn etwa die Telekom f&#252;r einen Stadtnetzbetreiber die Terminierung von Gespr&#228;chen zu Mobilfunknetzbetreibern &#252;bernimmt, h&#228;ngt das Entgelt vom Netzbetreiber ab. Da eine Rufnummernportierung m&#246;glich ist, ist die individuelle Rufnummer erforderlich, um im Nachhinein noch festzustellen, zu welchem Netzbetreiber das Gespr&#228;ch geleitet werden musste. Hier w&#228;ren sicher eine Vielzahl weiterer Beispiele m&#246;glich.</p>
<p>Ich sehe nicht nur das Schreiben einer Rechnung als Abrechnung, sondern den gesamten Vorgang, zu dem auch die Kl&#228;rung von Differenzen geh&#246;rt. Dabei halte ich es f&#252;r <strong>verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig</strong>, dass nach einer Monatsrechnung noch 2 &#8211; 3 Monate f&#252;r Reklamationen verbleiben.<br />
&#8230;</p></blockquote>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/telekom-kontrolliert-deutschlands-telekommunikation/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

