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	<title>Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy &#187; Datenschutz im Staatssektor</title>
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		<title>Bericht &#252;ber Kfz-Massenabgleich geleakt [erg&#228;nzt am 19.01.2012]</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 18:06:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Kennzeichenscanning]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlen und Fakten]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf der US-Enth&#252;llungsplattform &#8222;Public Intelligence&#8220; ist ein hochinteressanter Forschungsbericht nebst Pr&#228;sentation &#252;ber &#8222;Recht und Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg&#8220; aufgetaucht &#8211; leider erst, nachdem die entsprechenden Gesetze vom Landtag bereits verl&#228;ngert worden sind. Der Bericht gibt wichtige Einblicke in die Praxis des umstrittenen Kfz-Massenabgleichs. So funktioniert der Kfz-Massenabgleich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der US-Enth&#252;llungsplattform &#8222;Public Intelligence&#8220; ist ein hochinteressanter <a href="http://info.publicintelligence.net/MaxPlanckInstitute-Report.pdf">Forschungsbericht</a> nebst <a href="http://info.publicintelligence.net/MaxPlanckInstitute-Presentation.pdf">Pr&#228;sentation</a> &#252;ber &#8222;Recht und Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg&#8220; aufgetaucht &#8211; leider erst, nachdem die entsprechenden Gesetze vom Landtag bereits verl&#228;ngert worden <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/rot-rot-in-brandenburg-plant-dauerhaften-kfz-massenabgleich/">sind</a>. Der Bericht gibt wichtige Einblicke in die Praxis des umstrittenen Kfz-Massenabgleichs.</p>
<p><strong>So funktioniert der Kfz-Massenabgleich</strong></p>
<p>Dem Bericht zufolge kommen in Brandenburg zurzeit f&#252;nf station&#228;re und drei mobile Ger&#228;te zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen zum Einsatz. In 98% der F&#228;lle werden die ortsfesten Ger&#228;te aktiviert, in 2% der F&#228;lle werden die <del>station&#228;ren</del> mobilen Ger&#228;te herangezogen. Brandenburg nennt seine Technik &#8222;Kraftfahrzeug-Kennzeichen-Erkennungssystem (KESY)&#8220;.</p>
<p>Das Erkennungssystem speichert von jedem vorbeifahrenden Fahrzeug</p>
<ol>
<li>ein Foto (von hinten aufgenommen),</li>
<li>das eingelesene Kfz-Kennzeichen,</li>
<li>das Ausstellungsland des Kennzeichens,</li>
<li>das Trefferdatum mit Uhrzeit,</li>
<li>den Standort,</li>
<li>eine interne Identifikationsnummer (LD) und</li>
<li>den Status (Treffer).</li>
</ol>
<p>Das brandenburgische Gesetz erlaubt allerdings nur, &#8222;die Kennzeichen von Fahrzeugen&#8220; zu erheben. In der Sachverst&#228;ndigenanh&#246;rung im brandenburgischen Landtag habe ich ohne Erfolg darauf <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/rot-rot-in-brandenburg-plant-dauerhaften-kfz-massenabgleich/">hingewiesen</a>, dass die Erhebung der weiteren Daten (z.B. Foto, Zeit, Ort) ohne besondere gesetzliche Erm&#228;chtigung unzul&#228;ssig ist.</p>
<p>Die erfassten Daten werden von den station&#228;ren Ger&#228;ten in Echtzeit an einen Zentralserver &#252;bermittelt. Wie die &#220;bermittlung erfolgt und ob sie gesichert ist, gibt der Bericht nicht an. Wenn der Zentralserver die &#220;bereinstimmung eines eingelesenen Kennzeichens mit der Fahndungsliste zu erkennen glaubt, werden die Daten an eine Zentralstelle in Frankfurt/Oder weitergeleitet. Andernfalls werden die Daten gel&#246;scht.</p>
<p><strong>Verzehnfachung des Kfz-Massenabgleichs binnen zwei Jahren</strong></p>
<p>Mithilfe dieser Technik rasterte die Brandenburger Polizei im Jahr 2009 545mal den Fahrzeugverkehr, 2010 schon 2.479mal. Die Einsatzh&#228;ufigkeit habe &#8222;nahezu kontinuierlich von Monat zu Monat zugenommen&#8220;, so der Bericht. Im Vergleich von Januar 2009 zu Dezember 2010 h&#228;tte sich die Zahl der Eins&#228;tze mehr als Verzehnfacht. Inzwischen gebe es &#8222;praktisch keine v&#246;llig &#252;berwachungsfreien Tage mehr&#8220;. Dies spricht den Aussagen von Politikern der rot-roten Landeskoalition, aber auch der Auftragsforscher des Max-Planck-Instituts Hohn, wonach von der Befugnis &#8222;zur&#252;ckhaltend&#8220; oder &#8222;ma&#223;voll&#8220; Gebrauch gemacht werde.</p>
<p style="text-align: center;"><img src="/data/brandenburg1.PNG" alt="" width="500" height="347" /></p>
<p><strong>Massenabgleich wegen Diebst&#228;hlen?</strong></p>
<p>Brandenburg ist stolz auf sein vermeintlich restriktives Gesetz zum Kfz-Massenabgleich, das eine Anwendung der Ma&#223;nahme nur in bestimmten F&#228;llen &#8211; beispielsweise zur Abwehr von Gefahren f&#252;r Leib und Leben &#8211; erlaubt. Wer meint, der Kfz-Massenabgleich werde dementsprechend schwerpunktm&#228;&#223;ig zum Schutz von Menschen oder zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt, der irrt: Fast durchweg (zu 93%) wird der Fahrzeugverkehr zur Suche nach gestohlenen Fahrzeugen gerastert. Nur 5% der Abgleiche dienen der Abwehr von Gefahren, 2% der Eins&#228;tze der Verfolgung einer anderen Straftat als Kfz-Diebstahl.</p>
<p style="text-align: center;"><img src="/data/brandenburg2.PNG" alt="" width="504" height="457" /></p>
<p>Wird in Brandenburg ein Kfz-Diebstahl gemeldet, so wird 24 Stunden lang mithilfe des Massenabgleichs nach diesem Kennzeichen gefahndet (sog. &#8222;Eilfahndung&#8220;). &#220;ber 1.800 solcher Diebstahlsfahndungen verzeichneten die Forscher im Untersuchungszeitraum &#8211; doch nur 28mal wurde das gesuchte Fahrzeug gemeldet. Zu 98% war die Diebstahlsfahndung also von vornherein erfolglos. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn kein halbwegs intelligender Autodieb wird sich mit dem Originalkennzeichen des gestohlenen Fahrzeugs auf die Autobahn begeben.</p>
<p><strong>Erfolge &#8222;nicht in hinreichender Anzahl&#8220; feststellbar</strong></p>
<p>Wenn in der Zentrale ein Treffer angezeigt wird, bedeutet dies noch nicht die Sicherstellung des gestohlenen Fahrzeugs. Die Frage, in wievielen der 28 Trefferf&#228;llen eine Sicherstellung gelang, beantwortet der teure Forschungsbericht wie folgt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8222;Folgema&#223;nahmen [&#8230;] konnten auf der Basis der verf&#252;gbaren Unterlagen nicht in hinreichender Anzahl erkannt werden.&#8220;</p>
<p>Im Klartext: Es ist nur vereinzelt ersichtlich, dass auf Treffermeldungen &#252;berhaupt reagiert wurde. Ob aufgrund des Kfz-Massenabgleichs auch nur ein Fahrzeug beschlagnahmt wurde, ist nicht bekannt.</p>
<p><strong>Illegale Praxis</strong></p>
<p>Der Einsatz des Kfz-Massenabgleichs zur Aufkl&#228;rung blo&#223;er Fahrzeugdiebst&#228;hle in Brandenburg ist rechtswidrig. Die Polizei und auch die Forscher des Max-Planck-Instituts wollen die Praxis mit § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100h.html" title="&sect; 100h StPO">100h Abs. 1 S. 1 Nr. 2</a> der Strafprozessordnung rechtfertigen, der eine &#8222;Observation&#8220; mit &#8222;technischen Mitteln&#8220; erlaubt. Diese Vorschrift deckt aber keinen Kfz-Massenabgleichs ab. <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100h.html" title="&sect; 100h StPO">§ 100h StPO</a> erf&#252;llt nicht ansatzweise die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an eine gesetzliche Erm&#228;chtigung zum Kfz-Massenabgleich. Dies zuzulassen, war nie die Absicht des Gesetzgebers gewesen. Vielmehr hat die Bundesregierung <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/029/1602938.pdf">ausgef&#252;hrt</a>, der Einsatz eines Kennzeichenlesesystems k&#246;nne (nur) &#8222;im Rahmen der Einrichtung einer Kontrollstelle nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/111.html" title="&sect; 111 StPO">§ 111 StPO</a> unter den dort genannten Voraussetzungen in Betracht kommen, wenn es sich im Einzelfall um eine geeignete, erforderliche und angemessene Ma&#223;nahme handelt&#8220;. Kfz-Diebst&#228;hle erf&#252;llen die Voraussetzungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/111.html" title="&sect; 111 StPO">§ 111 StPO</a> nicht. Der Bundesgesetzgeber hat zurecht keinen Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen in F&#228;llen eines blo&#223;en Diebstahls zugelassen.</p>
<p><strong>Durchleuchtung von Fu&#223;ballfans</strong></p>
<p>Neben der Suche nach entwendeten Fahrzeugen werden Kfz-Kennzeichen teilweise auch zu weitaus diffuseren Zwecken abgeglichen, n&#228;mlich an Orten und bei Veranstaltungen, die als &#8222;gef&#228;hrdet&#8220; oder als &#8222;gef&#228;hrlich&#8220; angesehen werden. Abgeglichen wird beispielsweise vor Fu&#223;ballspielen, weil &#8222;rivalisierende Gruppen der konkurrierenden Vereine aufeinandertreffen k&#246;nnten&#8220;. Aber auch an &#8222;Rockertreffpunkten&#8220; werden die Anreisenden gescannt, so etwa w&#228;hrend einer &#8222;Jack Daniels Night&#8220; oder eines &#8222;Memory Run&#8220; des Bandidos MC, w&#228;hrend Gr&#252;ndungsfeiern, &#8222;City Runs&#8220; oder gar einer Geburtstagsfeier der &#8222;Hells Angels&#8220; und sogar vor einer &#8222;Rockerhochzeit&#8220;.</p>
<p>Bei solchen Gelegenheiten wird keineswegs gezielt nach einer Person gesucht, die man festnehmen oder des Platzes verweisen will. Gesucht wird vielmehr allgemein nach Personen, welche die Polizei &#8222;Risikogruppen&#8220; wie &#8222;Gewaltt&#228;ter Sport&#8220;, &#8222;Hooligans&#8220;, &#8222;Rechtsradikale&#8220; oder &#8222;Rocker&#8220; zurechnet. Eine Durchsuchung dieser Personen k&#246;nnte zu interessanten Ergebnissen f&#252;hren, so das Kalk&#252;l der Polizei.</p>
<p>Beispielsweise wurde unter den am 6.3.2009 zu einem Fu&#223;ballspiel zwischen Hertha BSC und dem FC Energie Cottbus Anreisenden nach einer Rekordzahl von 4.192 &#8222;verd&#228;chtigen Kennzeichen&#8220; gesucht, wobei es sich wohl um einen Auszug aus der Datei &#8222;Gewaltt&#228;ter Sport&#8220; gehandelt hat. Auch vor einem &#8222;Rockertreffen&#8220; wurde einmal pauschal nach 3.615 &#8222;Risikopersonen&#8220; gesucht.</p>
<p>Bei einer so breitfl&#228;chigen Fahndung verwundert es nicht, dass es &#8222;teilweise zu mehreren Hundert Treffermeldungen&#8220; kam. Ob und wie oft die Polizei auf die Meldungen allerdings reagierte und Folgema&#223;nahmen einleitete, ist nicht bekannt. Dass mithilfe solcher breitfl&#228;chiger Ma&#223;nahmen jemals eine konkrete Gefahr abgewendet worden sei, bet&#228;tigt der Bericht nicht. Sicher ist nur, dass Folgema&#223;nahmen den Unterlagen nicht in &#8222;hinreichender Zahl&#8220; zu entnehmen waren.</p>
<p>Dass Brandenburg vor vermeintlich &#8222;gef&#228;hrlichen&#8220; oder &#8222;gef&#228;hrdeten&#8220; Veranstaltungen vollkommen ungezielt nach angeblichen &#8222;Risikopersonen&#8220; sucht, halte ich f&#252;r rechtswidrig. In diesen F&#228;llen fehlt es an der in Brandenburg gesetzlich vorausgesetzten (§ 36a bbgPolG) &#8222;gegenw&#228;rtigen Gefahr&#8220;. Die auf blo&#223;e Erfahrungss&#228;tze und Wahrscheinlichkeiten gest&#252;tzte Annahme, Personen k&#246;nnten gewaltt&#228;tig werden, ersetzt nicht konkrete, einzelfallbezogene Anhaltspunkte f&#252;r das Bestehen einer gegenw&#228;rtigen Gefahr, die von bestimmten Personen ausgeht. Gegenw&#228;rtige Gefahr ist nur eine solche, die gegenw&#228;rtig besteht und sich jederzeit realisieren kann (nicht erst auf einer sp&#228;teren Versammlung). Es gen&#252;gt nach dem brandenburgischen Gesetz nicht, dass anl&#228;sslich eines allgemeinen Abgleichs mit Fahndungsdateien gegenw&#228;rtige Gefahren erst festgestellt werden k&#246;nnten. Auch &#8222;unmittelbar bevor&#8220; steht eine Straftat nur, wenn sie bereits geplant ist, nicht aber, wenn nur m&#246;glicherweise der Entschluss zu einer Straftat (K&#246;rperverletzung usw.) erst noch gefasst werden k&#246;nnte. Von § 36a bbgPolG gedeckt ist sodann nur die gezielte Suche nach einem (tats&#228;chlichen und bekannten) St&#246;rer, nicht nach angeblichen &#8222;Risikopersonen&#8220;. Die &#8222;zur Abwehr der Gefahr gespeicherten Daten&#8220; d&#252;rfen laut Gesetz nur Kfz-Kennzeichen von Personen sein, von denen tats&#228;chlich eine im Einzelfall bestehende Gefahr ausgeht oder die eine Straftat vorhaben. Von der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist die Brandenburgische Polizei weit entfernt.</p>
<p><strong>Bewegungsprofile: Der &#8222;Aufzeichnungsmodus&#8220;</strong></p>
<p>Sehr problematisch ist auch, dass die Kfz-Scanner &#252;ber 20mal nicht zum Abgleich der passierenden Fahrzeuge mit einer Fahndungsliste, sondern zur Aufzeichnung der Kfz-Kennzeichen s&#228;mtlicher passierender Fahrzeuge eingesetzt wurde (sog. &#8222;Aufzeichnungsmodus&#8220;). Ziel dieser Praxis seien &#8222;l&#228;ngerfristige Observationen&#8220;, meist im Zusammenhang mit Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalit&#228;t. Die Kennzeichenerfassung erfolge in solchen F&#228;llen &#252;ber Tage, Wochen oder Monate hinweg. Rechtsgrundlage soll die Strafprozessordnung sein. Es sollen richterliche Anordnungen der Ma&#223;nahmen vorgelegen haben.</p>
<p><strong>Fehleranf&#228;llige Technik</strong></p>
<p>4% der Kennzeichen werden falsch eingelesen, etwa wegen Verschmutzung oder Abdeckung von Kennzeichen, aber auch, weil Leerzeichen und Bindestriche nicht erkannt werden. &#8222;BI-N 1&#8243; wird beispielsweise als identisch mit &#8222;B-IN 1&#8243; angesehen. 4% h&#246;rt sich nicht nach einer hohen Fehlerquote an, jedoch erfasst jedes Ger&#228;t st&#252;ndlich 2.000 Kennzeichen. Bei f&#252;nf &#252;ber 24 Stunden eingesetzten Ger&#228;ten kommt es so zu 9.600 falsch eingelesenen Kennzeichen.</p>
<p>Die fehleranf&#228;llige Technik f&#252;hrt nicht nur dazu, dass die Arbeitszeit von Polizeibeamte immer wieder durch Fehlmeldungen von vermeintlich gesuchten Kennzeichen in Anspruch genommen wird (wie viele Falschmeldungen es sind, hat der Forscher nicht festgestellt). Vielmehr werden immer wieder auch die Kennzeichen von Fahrzeugen, die tats&#228;chlich zur Fahndung ausgeschrieben sind, trotz Passierens der Scanner nicht erkannt und gemeldet.</p>
<p><strong>Versteckspiel</strong></p>
<p>Niemand erf&#228;hrt, wann sein Kennzeichen wo abgeglichen wird. Die Polizei sieht darin kein Problem. Es handele sich um eine offene Ma&#223;nahme, weil &#8222;f&#252;r die B&#252;rger ersichtlich ist, dass &#252;berhaupt irgendeine polizeiliche Ma&#223;nahme durchgef&#252;hrt wird. Um welche Ma&#223;nahme es sich dabei genau handelt, muss f&#252;r den B&#252;rger nicht erkennbar sein.&#8220; Mit anderen Worten: Wenn die Polizei am Stra&#223;enrand steht oder ein Ger&#228;t aufh&#228;ngt, hat es den B&#252;rger nicht zu interessieren, was da eigentlich genau mit den eigenen Daten geschieht.</p>
<p><strong>Katastrophale Bilanz</strong></p>
<p>Wo gezielt nach gef&#228;hrdeten Personen oder Tatverd&#228;chtigen gesucht wird, f&#252;hrt der Abgleich vereinzelt zum Erfolg. So konnte eine &#8222;suizidgef&#228;hrdete Person&#8220; aufgegriffen werden. Auch eine Person, die im Verdacht einer T&#246;tung stand, wurde gefasst. Ferner wird berichtet, ein Waffendiebstahl sei verhindert und ein mutma&#223;licher Bandendieb festgenommen worden. Dabei kann es sich aber auch um Zufallstreffer gehandelt haben, wie sie bei zuf&#228;lligen Kontrollen immer wieder auftreten. Ob der Waffendieb wegen eines entsprechenden Verdachts zur Fahndung ausgeschrieben war oder ob er nur zuf&#228;llig anl&#228;sslich eines anderweitigen Treffers angetroffen wurde, erschlie&#223;t sich aus dem Bericht beispielsweise nicht.</p>
<p>Insgesamt ist die Erfolgsbilanz des Kfz-Massenabgleichs katastrophal: Nur 54 von &#252;ber 2.000 Abgleichen erbrachten &#252;berhaupt Treffermeldungen, so dass 98% der Eins&#228;tze von vornherein erfolglos blieben. Selbst die beauftragten Forscher bezeichnen dies als &#8222;insgesamt geringe Trefferquote&#8220;. Und auf wieviele dieser sp&#228;rlichen Treffer die Polizei reagierte, wie viele Fahrzeuge sie kontrollierte und wie h&#228;ufig dadurch letztlich eine Gefahr abgewendet oder eine Straftat aufgekl&#228;rt wurde, bleibt vollends im Dunkeln.</p>
<p>Dem mangelnden Nutzen steht ein hoher Einsatz an finanziellen Mitteln und Personal gegen&#252;ber, das zu anderen Zwecken sinnvoller eingesetzt werden k&#246;nnte. Hinzu kommt ein massiver Eingriff in B&#252;rgerrechte unbescholtener Autofahrer, der etwa im Vorfeld vermeintlich &#8222;gef&#228;hrlicher&#8220; Demonstrationen eine rechtsstaatlich gef&#228;hrliche Abschreckungswirkung entfalten kann. Wenn man zu Demonstrationen nur noch nach Erfassung des eigenen Kfz-Kennzeichens anreisen kann, werden viele Menschen zuhause bleiben.</p>
<p>Ungeachtet einiger interessanter Erkenntnisse ist das Max-Planck-Institut f&#252;r ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht mit seinem Forschungsbericht weit hinter seinen eigenen Zielen zur&#252;ckgeblieben. Geplant war urspr&#252;nglich eine Untersuchung der folgenden Fragen:</p>
<ol>
<li>Wie gro&#223; war der durch den Massenabgleich ausgel&#246;ste Personalaufwand?</li>
<li>Wieviele Treffermeldungen gab es? Wieviele davon waren Falschmeldungen? (Wieviele Fahrzeuge abgeglichen wurden, sollte von vornherein nicht in Erfahrung gebracht werden.)</li>
<li>Welche Trefferquote wurde erzielt?</li>
<li>F&#252;hrten Treffermeldungen zu einer Anschlussma&#223;nahme?</li>
<li type="_moz">F&#252;hrten Anschlussma&#223;nahmen zu irgend einem konkreten Ergebnis, z.B. zur Abwehr einer Gefahr, Verhinderung einer Straftat, Festnahme einer Person oder sonstigen weiteren Ma&#223;nahme?</li>
</ol>
<p>Keine dieser Fragen beantwortet das Gutachten. Damit ist in gerade einmal einem Fall (suizidgef&#228;hrdete Person) nachgewiesen, dass der Kfz-Massenabgleich dazu gef&#252;hrt hat, dass eine Gefahr, welche den Anlass f&#252;r einen Kennzeichenabgleich gebildet hat, tats&#228;chlich abgewendet worden ist.</p>
<p>Andere Bundesl&#228;nder ziehen daraus Konsequenzen: Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erm&#228;chtigen ihre Polizei nicht zum Kfz-Massenabgleich. Weitere Bundesl&#228;nder wenden entsprechende Befugnisse nicht an und setzen ihre Ressourcen f&#252;r erfolgversprechendere, gezieltere Ma&#223;nahmen ein. Leider hat die rot-rote Koalition in Brandenburg diese Chance verpasst.</p>
<p><strong>Exkurs: Neues zur Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Am Rande erw&#228;hnt der Bericht vom April 2011 auch interessante Fakten zur Vorratsdatenspeicherung: Die vom Bundesjustizministerium 2010 in Auftrag gegebene und bis heute unter Verschluss gehaltene Untersuchung des Max-Planck-Instituts zur Vorratsdatenspeicherung tr&#228;gt den Titel &#8222;Schutzl&#252;cken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?&#8220;. Das vorl&#228;ufige Ergebnis der Forscher:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong></strong>&#8222;Die inzwischen deutlich verk&#252;rzten Speicherfristen d&#252;rften sich auf die F&#228;lle der unmittelbaren Gefahrenabwehr freilich nicht in nennenswertem Umfang auswirken. Denn f&#252;r eine kurze Zeitspanne von etwa sieben Tagen sind die Daten bei den allermeisten Anbietern auch heute noch verf&#252;gbar, sodass die Standortdatenabfrage, die im Gefahrenfall ja in aller Regel auf Echtzeitdaten bezogen ist, als Ma&#223;nahme der Gefahrenabwehr jedenfalls grunds&#228;tzlich auch weiterhin verf&#252;gbar sein d&#252;rfte.&#8220;</p>
<p><strong>Die Dokumente im Volltext</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://info.publicintelligence.net/MaxPlanckInstitute-Presentation.pdf">Die Pr&#228;sentation (Zusammenfassung)</a></li>
<li><a href="http://info.publicintelligence.net/MaxPlanckInstitute-Report.pdf">Der Forschungsbericht</a></li>
</ul>
<p>Erg&#228;nzung vom 17.01.2012:</p>
<p>Die auf der US-Enth&#252;llungsplattform &#8222;Public Intelligence&#8220; ver&#246;ffentlichten Dokumente sind inzwischen auch auf der Internetseite des Landtags Brandenburg aufgefunden <a href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w5/apr/AI/23-1.pdf#page=56">worden</a>. Dort findet sich auch ein <a href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w5/apr/AI/23-1.pdf">Protokoll</a> &#252;ber die Vorstellung und Erl&#228;uterung des Forschungsberichts im Innenausschuss des Brandenburgischen Landtags. Darin finden sich erstaunlich kritische Nachfragen der Linken, die jedoch ohne Folge blieben. Der Gutachter musste eingestehen, dass er nicht &#252;berpr&#252;ft hat, ob der pr&#228;ventive Kfz-Massenabgleich tats&#228;chlich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. zur Abwehr &#8222;gegenw&#228;rtiger Gefahren&#8220;) zum Einsatz kam (was nicht der Fall war, siehe oben).</p>
<p>Die Potsdamer Neuen Nachrichten berichten heute: <a href="http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/614536/">Polizei schweigt zu zweifelhafter Massenfahndung</a> (17.01.2012).</p>
<p>Zweite Erg&#228;nzung vom 17.01.2012:</p>
<p>Das Max-Planck-Institut als Verfasser des Gutachtens hat eine <a href="http://www.mpicc.de/shared/data/pdf/pm_01_12_kennzeichenfahndung_heise_online.pdf">Pressemitteilung</a> zu der diesbez&#252;glichen <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Interne-Papiere-ueber-Rasterfahndung-in-Brandenburg-geleakt-1413299.html">Berichterstattung</a> auf Heise Online herausgegeben. Darin hei&#223;t es, die Zahl der Fehltreffer habe nicht untersucht werden k&#246;nnen, weil falsch erkannte Kennzeichen sogleich wieder gel&#246;scht w&#252;rden. Wieviele Kennzeichen falsch erkannt werden, h&#228;tte aber auch ohne Speicherung des Kennzeichens anonym statistisch erfasst werden k&#246;nnen. So ist man beispielsweise in Bayern verfahren und hat herausgefunden, dass die Ger&#228;te zu fast 99% (!) Fehlalarm <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/bayern-kfz-massenabgleich-verursacht-in-99-von-100-fallen-fehlalarm/">geben</a>.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 19.01.2012:</p>
<p>Die Potsdamer Neuen Nachrichten berichten heute: <a href="http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/615233/">Fehlerhaftes Gutachten f&#252;hrte zu Gesetzes&#228;nderung</a>.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Evolutionspsychologe: So wenig Gewalt wie heute gab es noch nie</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/evolutionspsychologe-so-wenig-gewalt-wie-heute-gab-es-noch-nie/</link>
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		<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 00:34:34 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Konservative von rechts und links beschw&#246;ren t&#228;glich, die Welt werde immer brutaler und unberechenbarer, wir st&#252;nden einer &#8222;neuen Qualit&#228;t der Bedrohung&#8220; durch Terrorismus, Cyberwar oder Rechtsextreme gegen&#252;ber, der man durch immer weitreichendere &#220;berwachungsbefugnisse begegnen m&#252;sse. Dem halte ich &#8211; gest&#252;tzt auf kriminologische und Mortalit&#228;tsstatistiken &#8211; seit Jahren entgegen, dass wir heute so lange und so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Konservative von rechts und links beschw&#246;ren t&#228;glich, die Welt werde immer brutaler und unberechenbarer, wir st&#252;nden einer &#8222;<strong>neuen Qualit&#228;t der Bedrohung</strong>&#8220; durch Terrorismus, Cyberwar oder Rechtsextreme gegen&#252;ber, der man durch immer weitreichendere &#220;berwachungsbefugnisse begegnen m&#252;sse. Dem halte ich &#8211; gest&#252;tzt auf kriminologische und Mortalit&#228;tsstatistiken &#8211; seit Jahren <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/aktuelle-sicherheitspolitik-auf-dem-rechtsstaatlichen-pruefstand/">entgegen</a>, dass wir heute so lange und so sicher wie noch nie leben.</p>
<p>Diese Sichtweise best&#228;tigt nun der kanadische Evolutionspsychologe Steve Pinker in seinem Werk &#8222;Gewalt&#8220; auf &#252;ber 1.200 Seiten. Das Ergebnis seiner bis zum Anbeginn der Menschheit zur&#252;ckreichenden Betrachtungen und Auswertungen historischer Datens&#228;tze lautet: &#8222;Die Gewalt ist &#252;ber lange Zeitr&#228;ume immer weiter zur&#252;ckgegangen, und <strong>heute d&#252;rften wir in der friedlichsten Epoche leben, seit unsere Spezies existiert</strong>.&#8220; In der j&#252;ngeren Vergangenheit, namentlich seit dem Fall des Kommunismus (und dem vermeintlichen Aufkommen &#8222;neuer asymmetrischer Bedrohungen&#8220;), h&#228;tten organisierte Konflikte jeglicher Art (z.B. B&#252;rgerkriege oder Terroranschl&#228;ge) und die Zahl ihrer Opfer weltweit abgenommen.</p>
<p>Pinker beklagt, &#8222;dass <strong>die meisten Menschen sich weigern, dies zu glauben</strong>.&#8220; Das historische H&#246;chstma&#223; an Sicherheit, das wir heute genie&#223;en, scheint im Widerspruch zu stehen zu den t&#228;glich berichteten Anschl&#228;gen, Morden und Kriegen in der Welt. Der Grund: Das menschliche Gehirn bewerte die Gr&#246;&#223;e von Risiken danach, wie rasch uns Beispiele daf&#252;r einfallen. Deswegen werde aus au&#223;ergew&#246;hnlichen Ereignissen (z.B. das Attentat in Norwegen) schnell ein Trend gemacht. &#8222;Ein einziger schrecklicher Zwischenfall, egal wie bedeutungslos er f&#252;r langfristige Trends ist, hat eine gr&#246;&#223;ere emotionale Wirkung auf Leser als noch so viele Datenauswertung&#8220;, wei&#223; der Psychologe. &#8222;Es gibt immer gen&#252;gend Gewalt, um damit die Abendnachrichten zu f&#252;llen.&#8220;</p>
<p>Kein Wunder also, dass wir den insgesamt erfolgenden R&#252;ckgang von Gewalt nicht wahrnehmen. In &#8222;fehlendem statistischen Denken&#8220; sieht Pinker &#8222;den wichtigsten intellektuellen Mangel unserer Universit&#228;ten, des Journalismus und der intellektuellen Kultur&#8220;. Aber auch Politiker f&#252;hren, wenn es beispielsweise um die Frage der Notwendigkeit einer vorsorglichen Aufzeichnung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bev&#246;lkerung geht, gerne <strong>emotional einpr&#228;gsame Einzelfallbeispiele</strong> an anstatt das Gesamtbild zu ber&#252;cksichtigen.</p>
<p>Pinker nennt noch weitere Ursachen f&#252;r das unzureichende &#246;ffentliche Sicherheitsbewusstsein: Intellektuelle gest&#252;nden nur ungerne ein, dass Zivilisation und die westliche Gesellschaft positive Auswirkungen h&#228;tten. Auch wiesen <strong>Aktivismus und Meinungsm&#228;rkte</strong> andere Anreizstrukturen auf: Noch niemand habe Anh&#228;nger, Spenden und K&#228;ufer angezogen mit der Aussage, alles werde immer besser. Als letzten die Wahrnehmung verzerrenden Faktor nennt der Psychologe die abnehmende Toleranz f&#252;r Gewalt. W&#228;hrend wir heute etwa den uns&#228;glichen Missbrauch von Gefangenen in Abu Ghraib oder die Vollstreckung der Todesstrafe als Gewalt beklagen, w&#228;re darin fr&#252;her schlichtweg kein Problem gesehen worden.</p>
<p>Doch zur&#252;ck zu der objektiven Sicherheitslage: In einem <a href="http://stevenpinker.com/publications/terrorism">Zeitungsartikel</a> schreibt Pinker, es sei gut m&#246;glich, dass die Annahme, <strong>Terrorismus</strong> stelle eine existenzielle Bedrohung f&#252;r den Westen, grundfalsch sei. Der durch Terroranschl&#228;ge angerichtete Schaden bleibe weit hinter dem Ma&#223; an Furcht davor zur&#252;ck. Terrorismus sei &#8222;nicht f&#252;r viele Tote verantwortlich&#8220;. In den 60er und 70er Jahren habe es hunderte von Bombenanschl&#228;gen, Entf&#252;hrungen, Erschie&#223;ungen, Brigaden, Fraktionen, Untergrundorganisationen und Fronten gegeben, das Risiko nehme seither stark ab. Bisher h&#228;tten sich noch alle terroristischen Gruppierungen selbst wieder aufgel&#246;st oder das T&#246;ten aufgegeben.</p>
<p>Der Sorge, die leichte Verf&#252;gbarkeit von &#8222;<strong>Killerspielen</strong>&#8220; k&#246;nnte gewaltf&#246;rdernd wirken, h&#228;lt der Kanadier <a href="http://healthland.time.com/2011/10/10/mind-reading-steven-pinkers-case-for-why-the-world-is-heading-toward-peace/3/">entgegen</a>, dass mit der Verbreitung solcher Unterhaltungsmedien ein stetiger R&#252;ckgang an Gewalt einher gegangen sei.</p>
<p>Keineswegs ist der Universit&#228;tsprofessor so naiv, auszuschlie&#223;en, dass es immer <strong>wieder zu Kriegen</strong> oder terroristischen Anschl&#228;gen gr&#246;&#223;eren Ausma&#223;es kommen kann, die den Abw&#228;rtstrend vor&#252;bergehend durchbrechen k&#246;nnen. Solche Gegenbewegungen hat es schon in der Vergangenheit gegeben. Sie hatten jedoch keine Auswirkung auf den langfristigen Trend abnehmender menschlicher Gewalt.</p>
<p>Als Schlussfolgerung aus seiner Untersuchung schl&#228;gt Pinker vor, anstelle der Ursachen von Kriegen mehr nach den <strong>Ursachen von Frieden</strong> zu forschen, um daraus zu lernen. Ebenso sollten wir meiner Ansicht nach den Blick weg von spektakul&#228;ren Straftaten hin zu den Ursachen des R&#252;ckgangs an Gewalt und Kriminalit&#228;t lenken. Wir w&#252;rden vermutlich feststellen, dass Freiheitsrechte und demokratische Gewaltenteilung wesentliche Bedingungen dieser Befriedung sind. Die best&#228;ndige Verpolizeilichung und einseitige Aufwertung der Regierungsmacht riskiert, das Gegenteil der Sicherheit zu erreichen, die man anzustreben vorgibt.</p>
<p><strong>Steven Pinker: Gewalt. Eine neue Geschichte der Menschheit</strong><br />
S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main, Oktober 2011<br />
1212 Seiten, 26 Euro, ISBN <a href="http://www.bookbutler.de/search.html?searchFor=3100616049&amp;searchBy=isbn&amp;searchIn=de&amp;sortBy=salesrank&amp;amountIn=eur&amp;shipTo=de&amp;zip=&amp;showMore=&amp;pageNr=1">3100616049</a></p>
<p>Weitere Informationen:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.freitag.de/buch-der-woche/gewalt.-eine-neue-geschichte-der-menschheit/gewalt_leseprobe">Leseprobe</a></li>
<li><a href="https://www.ted.com/talks/lang/en/steven_pinker_on_the_myth_of_violence.html">Video einer Kurzpr&#228;sentation von Pinker</a> (englisch mit deutschen Untertiteln, 10 Min.)</li>
<li><a href="http://edge.org/conversation/mc2011-history-violence-pinker">Video einer Pr&#228;sentation von Pinker</a> (englisch, 90 Min.)</li>
</ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EU-Regierungen planen grenzenlose Ermittlungsma&#223;nahmen</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-regierungen-planen-grenzenlose-ermittlungsmasnahmen/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-regierungen-planen-grenzenlose-ermittlungsmasnahmen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 15:26:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Frühwarnsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Richtlinienvorschlag von sieben EU-Regierungen f&#252;r eine &#8222;Europ&#228;ische Ermittlungsanordnung&#8220; soll die grenz&#252;berschreitende Beschaffung von Personendaten und anderen Beweismitteln ausweiten. Polizei- oder Strafverfolgungsbeh&#246;rden k&#246;nnten dann von der Polizei in anderen EU-Staaten die Durchf&#252;hrung von Ermittlungs- und &#220;berwachungsma&#223;nahmen verlangen, ohne dass diese die verlangte Ma&#223;nahme gegebenenfalls noch ablehnen k&#246;nnte. Ausl&#228;ndische Beamte k&#246;nnten fast alle denkbaren grenz&#252;berschreitenden Ermittlungsma&#223;nahmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein <a href="http://www.statewatch.org/news/2011/dec/eu-council-eio-gen-app-18918-11.pdf" rel="nofollow">Richtlinienvorschlag</a> von sieben EU-Regierungen f&#252;r eine &#8222;Europ&#228;ische Ermittlungsanordnung&#8220; soll die <strong>grenz&#252;berschreitende Beschaffung von Personendaten</strong> und anderen Beweismitteln ausweiten. Polizei- oder Strafverfolgungsbeh&#246;rden k&#246;nnten dann von der Polizei in anderen EU-Staaten die Durchf&#252;hrung von Ermittlungs- und &#220;berwachungsma&#223;nahmen verlangen, ohne dass diese die verlangte Ma&#223;nahme gegebenenfalls noch ablehnen k&#246;nnte.</p>
<p>Ausl&#228;ndische Beamte k&#246;nnten fast <strong>alle denkbaren grenz&#252;berschreitenden Ermittlungsma&#223;nahmen</strong> in Deutschland anordnen, etwa</p>
<ul>
<li>die Identifizierung von Internetnutzern mithilfe der IP-Adresse und die Ausforschung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung,</li>
<li>die Vernehmung von Personen,</li>
<li>die &#220;bermittlung von Polizeiinformationen, z.B. DNA-Daten, Fingerabdr&#252;cke, Informationen &#252;ber Verm&#246;gensverh&#228;ltnisse oder im Fall der Wohnraum&#252;berwachung Daten aus dem h&#246;chstpers&#246;nlichen Umfeld der betroffenen Personen,</li>
<li>die Durchsuchung von Personen, Sachen oder Wohnungen,</li>
<li>die Beschlagnahme von Sachen,</li>
<li>Telefon&#252;berwachung,</li>
<li>Handy-Standortdatenauswertung,</li>
<li>Observation, z.B. mit GPS-Wanzen</li>
<li>Infiltration mit verdeckten Ermittlern,</li>
<li>&#220;berwachung von Bankkonten,</li>
<li>erkennungsdienstliche Behandlung,</li>
<li>geheimes Fotografieren, Filmen und Abh&#246;ren, auch in Wohnungen,</li>
<li>Rasterfahndung,</li>
<li>Computer&#252;berwachung oder -durchsuchung.</li>
</ul>
<p>Eine Umsetzung des Vorhabens w&#252;rde bedeuten,</p>
<ol>
<li>dass ausl&#228;ndische Beamte Ermittlungsma&#223;nahmen in Deutschland anordnen k&#246;nnten, <strong>die nach deutschen Schutzvorschriften nicht zul&#228;ssig w&#228;ren</strong>, z.B. weil keine schwere Straftat vorliegt, weil sich die Anordnung gegen Unverd&#228;chtige richtet, weil die Ma&#223;nahme unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig w&#228;re, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht, weil die Handlung in Deutschland nicht strafbar ist oder weil der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen w&#228;re,</li>
<li>dass Ermittlungsma&#223;nahmen nicht mehr im bisherigen Umfang eine <strong>richterliche Anordnung</strong> voraussetzen w&#252;rden,</li>
<li>dass Ermittlungsanordnungen nicht nur zur Ermittlung von Straft&#228;tern, sondern auch <strong>f&#252;r Verwaltungsverfahren</strong> m&#246;glich w&#252;rden,</li>
<li>dass der anordnende Mitgliedsstaat die erlangten Informationen auch <strong>zu ganz anderen Zwecken weiter verwenden</strong> und weiter geben d&#252;rfte.</li>
</ol>
<p>Zurzeit besch&#228;ftigen sich die EU-Mitgliedsstaaten im Rat mit dem <a href="http://www.statewatch.org/news/2011/dec/eu-council-eio-gen-app-18918-11.pdf" rel="nofollow">Richtlinienentwurf</a>. Wer seine Meinung dazu sagen m&#246;chte, sollte sich an das Bundesjustizministerium oder an die Mitgliedes des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages wenden.</p>
<p>Kritische Stellungnahmen zu dem Vorhaben:</p>
<ul>
<li><a href="http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/SN-29.pdf" rel="nofollow">Deutscher Anwaltverein (Mai 2011)</a></li>
<li><a href="http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/SN-29.pdf" rel="nofollow">Bundesrechtsanwaltskammer (Januar 2011)</a></li>
<li><a href="http://www.drb.de/cms/index.php?id=740" rel="nofollow">Richterbund (Oktober 2011)</a></li>
<li><a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:355:0001:0009:DE:PDF" rel="nofollow">Europ&#228;ischer Datenschutzbeauftragter (Oktober 2010)</a></li>
<li><a href="http://www.ccbe.eu/fileadmin/user_upload/NTCdocument/EN_221010_Comments_f1_1288172534.pdf" rel="nofollow">Europ&#228;ischer Anwaltsverein CCBE (Oktober 2010, englisch)</a></li>
<li><a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703234.pdf" rel="nofollow">Bundestag (Oktober 2010)</a></li>
</ul>
<p>Weitere Informationen und Hinweise dazu bitte im Wiki <a href="http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Aktuelle_Gesetzesvorhaben#Europ.C3.A4ische_Ermittlungsanordnung">eintragen</a>.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Falschmeldung: &#8222;1000 F&#228;lle ohne Vorratsdaten nicht aufgekl&#228;rt&#8220;</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/falschmeldung-1000-falle-ohne-vorratsdaten-nicht-aufgeklart/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 12:05:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[&#196;hnlich dem Bundeskriminalamt erstellt auch das dem nieders&#228;chsischen Innenminister Sch&#252;nemann (CDU) unterstellte Nieders&#228;chsische Landeskriminalamt Statistiken, welche einen Bedarf nach einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten belegen sollen. Das LKA behauptet gegen&#252;ber der Presse, mangels Vorratsdatenspeicherung h&#228;tten in Niedersachsen seit Juli 2010 fast 1000 Straftaten nicht aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen. Ich habe dem LKA dazu heute einen Brief geschrieben: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#196;hnlich dem Bundeskriminalamt erstellt auch das dem nieders&#228;chsischen Innenminister Sch&#252;nemann (CDU) unterstellte Nieders&#228;chsische Landeskriminalamt Statistiken, welche einen Bedarf nach einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten belegen sollen. Das LKA <a href="https://www.hna.de/nachrichten/niedersachsen/1000-faelle-ohne-vorratsdaten-nicht-aufgeklaert-1548279.html">behauptet</a> gegen&#252;ber der Presse, mangels Vorratsdatenspeicherung h&#228;tten in Niedersachsen seit Juli 2010 fast 1000 Straftaten nicht aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen.</p>
<p>Ich habe dem LKA dazu heute einen Brief geschrieben:</p>
<blockquote><p>Landeskriminalamt Niedersachsen<br />
Am Waterlooplatz 11<br />
30169 Hannover</p>
<div align="right">04.01.12</div>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>nach Angaben des Landeskriminalamts gegen&#252;ber Medien h&#228;tten in Niedersachsen seit Juli 2010 fast 1.000 Straftaten mangels einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten nicht aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen. Seit Mitte 2010 seien in 560 Ermittlungsverfahren angeforderte Verkehrsdaten bereits gel&#246;scht gewesen; in weiteren 640 Verfahren sei von vornherein auf Anfragen verzichtet worden.</p>
<p>Nach unserer Auffassung bedarf es weiterer Informationen, bevor aus diesen Zahlen ein Zusammenhang zu der Nichtigerkl&#228;rung der verfassungswidrigen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung abgeleitet werden kann.<sup id="cite_ref-ftn1_0-0"><a href="../wiki/index.php?title=Sandbox&amp;action=submit#cite_note-ftn1-0">[1]</a></sup> Wir fragen daher:</p>
<ol>
<li>In wie vielen der Ermittlungsverfahren, in denen Telekommunikationsanbieter seit dem 2. M&#228;rz 2010 Datenausk&#252;nfte erteilten, ist die Aufkl&#228;rung der Straftat dennoch nicht gelungen oder ist das Ermittlungsverfahren sp&#228;ter eingestellt worden? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, wie h&#228;ufig zus&#228;tzliche Datenausk&#252;nfte einen Einfluss auf den Verfahrensausgang h&#228;tten haben k&#246;nnen.</li>
<li>Wie viele der 1.200 erfolg- oder aussichtslosen Auskunftsersuchen betrafen Verbindungen, die im Zeitpunkt des Ersuchens l&#228;nger als sechs Monate in der Vergangenheit lagen? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, wie h&#228;ufig eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung h&#228;tte weiter f&#252;hren k&#246;nnen.</li>
<li>Wenn man die 1.200 erfolg- oder aussichtslosen Auskunftsersuchen nach dem 2. M&#228;rz 2010 betrachtet, welche Zeitspanne verstrich (a) durchschnittlich und (b) maximal zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von dem Verdacht der Straftat erlangte und dem Zeitpunkt, zu dem das Auskunftsersuchen an den Anbieter gerichtet wurde oder werden sollte? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, wie h&#228;ufig eine fehlende Datenvorhaltung – und nicht etwa eine verz&#246;gerte Bearbeitung – f&#252;r die fehlende Auskunft verantwortlich war.</li>
<li>Welcher Anteil der Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter blieb in den Jahren 2007-2011 jeweils unbeantwortet? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, ob Auskunftsersuchen w&#228;hrend der Geltung der verfassungswidrigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung h&#228;ufiger beantwortet wurden als ohne fl&#228;chendeckende verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungen.</li>
<li>Welcher Anteil der Auskunftsersuchen in den Jahren 2007-2011 betraf jeweils Verbindungen, die l&#228;nger als sechs Monate in der Vergangenheit lagen? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich ein Zusammenhang gerade mit einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung herstellen.</li>
<li>Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, in denen in den Jahren 2007-2011 Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter gerichtet wurden, blieb jeweils unaufkl&#228;rbar? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, ob w&#228;hrend der Geltung der verfassungswidrigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ein gr&#246;&#223;erer Teil der bekannten Straftaten aufgekl&#228;rt wurden als ohne fl&#228;chendeckende verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungen.</li>
<li>Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, in denen in den Jahren 2007-2011 Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter gerichtet wurden, f&#252;hrte jeweils zu einer Verurteilung? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, ob w&#228;hrend der Geltung der verfassungswidrigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mehr Personen wegen einer Straftat verurteilt wurden als ohne fl&#228;chendeckende verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungen.</li>
<li>Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, mit denen Sie seit dem 2. M&#228;rz 2010 insgesamt befasst waren und die eine mittels Telekommunikation (mittels Internet) begangene Straftat zum Gegenstand hatten, blieb unaufkl&#228;rbar? Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, mit denen Sie seit dem 2. M&#228;rz 2010 insgesamt befasst waren und die keine mittels Telekommunikation (mittels Internet) begangene Straftat zum Gegenstand hatten, blieb unaufkl&#228;rbar? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, ob mittels Telekommunikation (mittels Internet) begangene Straftaten ohne Vorratsdatenspeicherung seltener aufgekl&#228;rt werden als andere Straftaten.</li>
</ol>
<p>Ihrer Antwort sehen wir mit Interesse entgegen.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,</p>
<p>[&#8230;]</p>
<p>[1] <a href="../wiki/index.php?title=Sandbox&amp;action=submit#cite_ref-ftn1_0-0">↑</a> N&#228;her Bericht des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom Oktober 2010, <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf" rel="nofollow">http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf</a>.</p></blockquote>
<p>Siehe auch die folgenden Informationen des AK Vorrat:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/394/79/lang,de/">B&#252;rgerrechtler hinterfragen BKA-Bericht zur Vorratsdatenspeicherung (18.10.2010)</a></li>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/405/79/lang,de/">Innenminister &#252;bernimmt BKA-Propaganda f&#252;r Vorratsdatenspeicherung ohne nachzufragen (11.11.2010)</a></li>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/462/79/lang,de/">CDU-Innenminister: Ende der Vorratsspeicherung ohne Einfluss auf Aufkl&#228;rung von Straftaten (6.6.2011)</a></li>
<li><a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/505/79/lang,de/">Bundesrechnungshof eingeschaltet: Internetnutzer werfen Bundeskriminalamt Misswirtschaft vor (7.11.2011)</a></li>
</ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Europarechtler gesucht: L&#228;sst sich der EU-Zwang zur Vorratsdatenspeicherung aufheben? [erg&#228;nzt am 11.01.2012]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/europarechtler-gesucht-lasst-sich-der-eu-zwang-zur-vorratsdatenspeicherung-aufheben/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/europarechtler-gesucht-lasst-sich-der-eu-zwang-zur-vorratsdatenspeicherung-aufheben/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 13:22:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Binnenmarktkompetenz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=3944</guid>
		<description><![CDATA[Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwingt aktuell alle EU-Mitgliedsstaaten, die Verbindungsdaten s&#228;mtlicher B&#252;rger ohne Verdacht &#8222;auf Vorrat&#8220; speichern zu lassen. Im Sommer baten 44 europ&#228;ische Nichtregierungsorganisationen die EU-Kommission, an die Stelle der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein europaweites Verbot anlassloser Vorratsdatenspeicherung zu setzen. Sollte dies nicht mehrheitsf&#228;hig sein, solle die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nur noch f&#252;r Staaten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwingt aktuell alle EU-Mitgliedsstaaten, die Verbindungsdaten s&#228;mtlicher B&#252;rger ohne Verdacht &#8222;auf Vorrat&#8220; speichern zu lassen. Im Sommer <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/joint_position_15-07-2011.pdf">baten</a> 44 europ&#228;ische Nichtregierungsorganisationen die EU-Kommission, an die Stelle der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein <strong>europaweites Verbot</strong> anlassloser Vorratsdatenspeicherung zu setzen. Sollte dies nicht mehrheitsf&#228;hig sein, solle die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nur noch f&#252;r Staaten gelten, deren Parlamente und Verfassungsgerichte &#252;berhaupt Telekommunikationsdaten ohne Anlass auf Vorrat speichern lassen wollen, und sollten diesen Staaten enge Grenzen gesetzt werden.</p>
<p>Aus Br&#252;ssel h&#246;rt man nun <strong>Erstaunliches</strong>: Der letztgenannte &#8222;Kompromissvorschlag&#8220; werde in die aktuell laufende Absch&#228;tzung der Folgen unterschiedlicher Handlungsm&#246;glichkeiten der EU-Kommission (impact assessment) nicht einbezogen, weil ihn der Juristische Dienst der EU-Kommission als unzul&#228;ssig bezeichnet habe mit der Begr&#252;ndung, den Mitgliedsstaaten d&#252;rfe die Anwendung einer EU-Richtlinie nicht freigestellt werden.</p>
<p>Diese Rechtsmeinung ist <strong>haneb&#252;chen</strong>: Es geht nicht darum, die Anwendung einer EU-Richtlinie freizustellen, sondern die Richtlinie soll sich darauf beschr&#228;nken, nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu harmonisieren, wo sie existieren.</p>
<p>Dass dies <strong>zul&#228;ssig</strong> ist, ergibt sich schon aus dem fr&#252;heren Artikel <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:201:0037:0047:de:PDF#page=10">15</a> RiL <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a>, der den Mitgliedsstaaten &#8211; optional &#8211; gestattete, Daten aufbewahren zu lassen, und der bestimmte Grenzen nur f&#252;r diesen Fall definierte (nur &#8222;aus den in diesem Absatz aufgef&#252;hrten Gr&#252;nden&#8220;, nur &#8222;w&#228;hrend einer begrenzten Zeit&#8220;).</p>
<p>Ein weiteres Beispiel solcher &#8222;<strong>alternativen Harmonisierung</strong>&#8220; ist die Entscheidung <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:226:0024:0026:EN:PDF">2003/641/EG</a>, die den Gebrauch von Bildern als Gesundheitswarnung auf Zigarettenpackungen nur f&#252;r solche Mitgliedsstaaten harmonisiert, die den Abdruck solcher Bilder vorschreiben. Artikel 1 Abs. 3 dieser Entscheidung lautet: &#8222;Where Member States require health warnings in the form of colour photographs or other illustrations, these shall be in accordance with the rules established by this Decision.&#8220; Dies entspricht genau dem Harmonisierungsmodell, das wir f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung &#8211; hilfsweise &#8211; ins Spiel gebracht haben.</p>
<p>Wir d&#252;rfen nicht zulassen, dass sich die EU-Kommission bei der laufenden &#220;berarbeitung der Richtlinie unter Berufung auf <strong>vermeintliche Rechtszw&#228;nge</strong> nicht einmal mit der M&#246;glichkeit auseinandersetzt, eine Vorratsdatenspeicherung wenn nicht schon EU-weit zu verbieten, dann doch wenigstens nur in denjenigen Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, deren Parlamente und Verfassungsgerichte sich f&#252;r ein entsprechendes Gesetz entscheiden, anstatt EU-weit s&#228;mtliche Staaten zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu zwingen. Zwar <a href="http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/2011_home_006_data_retention_2012_en.pdf">pr&#252;ft</a> die EU-Kommission im Rahmen der Folgenabsch&#228;tzung die M&#246;glichkeit einer ersatzlosen Aufhebung der Richtlinie. Dies w&#228;re aber ung&#252;nstiger als eine alternative Harmonisierung, weil die Mitgliedsstaaten dann ohne jede EU-rechtliche Begrenzung und Kostenerstattung auf Vorrat speichern lassen k&#246;nnten, weit &#252;ber die Grenzen der gegenw&#228;rtigen Richtlinie hinaus.</p>
<p><strong>Deshalb meine Fragen an alle Europarechtler:</strong></p>
<ol>
<li><strong>Gibt es weitere EU-Instrumente zur Harmonisierung des Binnenmarkts, die den Mitgliedsstaaten das &#8222;Ob&#8220; eines Eingriffs freistellen und nur das &#8222;Wie&#8220; regulieren?</strong></li>
<li><strong>Wie k&#246;nnen wir der rechtlichen Bewertung des juristischen Dienstes der EU-Kommission eine andere, zutreffende Bewertung der Rechtslage entgegen setzen? Wen k&#246;nnte man darum bitten oder damit beauftragen?</strong></li>
</ol>
<p>Ich bitte um sachdienliche <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/about/">Hinweise</a>.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 06.01.2012:</p>
<p>Ich danke f&#252;r den Hinweis, dass Artikel 25 (2) der Richtlinie 2011/92/EU den Mitgliedsstaaten die Entscheidung &#252;berl&#228;sst, ob sie Internetsperren einf&#252;hren, ihnen jedoch f&#252;r diesen Fall bestimmte Grenzen setzt (nur innerhalb ihres Staatsgebiets, transparentes Verfahren, Information der Nutzer, Rechtsschutz). Dies ist ein weiteres Beispiel einer Ma&#223;nahme, die den Mitgliedsstaaten das &#8222;Ob&#8220; eines Eingriffs freistellt und nur das &#8222;Wie&#8220; reguliert.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 11.11.2012:</p>
<p>Ich danke f&#252;r den Hinweis, dass die Artikel 9 ff. der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG den Mitgliedsstaaten die Entscheidung &#252;berlassen, ob sie die Aufnahme und die Aus&#252;bung einer Dienstleistungst&#228;tigkeit einer Genehmigung unterwerfen, ihnen jedoch f&#252;r diesen Fall bestimmte Grenzen setzen.</p>
<p>Ferner danke ich f&#252;r den Hinweis, dass Artikel 5 der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG den Mitgliedsstaaten die Entscheidung &#252;berl&#228;sst, ob sie das alleinige Vervielf&#228;ltigungsrecht der Urheber beschr&#228;nken, ihnen jedoch f&#252;r diesen Fall verschiedene Grenzen setzt.</p>
<p>Dies sind weitere Beispiel von Ma&#223;nahmen, die den Mitgliedsstaaten das &#8222;Ob&#8220; eines Eingriffs in den Binnenmarkt freistellen und nur das &#8222;Wie&#8220; regulieren.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt will Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/csu-landesgruppenvorsitzende-gerda-hasselfeldt-will-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 20:33:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Gerda Hasselfeldt schrieb mir heute: Sehr geehrte[&#8230;], vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom 22. November 2011 zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie sich immer noch nicht der Position der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zur Wiedereinf&#252;hrung einer verfassungs- und europarechtskonformen Mindestspeicherung von Verbindungsdaten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Gerda Hasselfeldt schrieb mir heute:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte[&#8230;],</p>
<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom 22. November 2011 zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.</p>
<p>Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie sich immer noch nicht der Position der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zur Wiedereinf&#252;hrung einer verfassungs- und europarechtskonformen Mindestspeicherung von Verbindungsdaten angeschlossen haben. Dies ist bedauerlich. Schlie&#223;lich belegen die Ermittlungen im Fall der „Zwickauer Zelle“ einmal mehr die Vorteile einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten. Aufgrund der fehlenden Umsetzung der Richtlinie konnten eine Vielzahl von Gespr&#228;chspartnern der Gruppe bisher nicht ausfindig gemacht werden.</p>
<p>Der Fall ist eine weitere Best&#228;tigung daf&#252;r, dass die anlasslose Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten ein wichtiges Instrument zur Aufkl&#228;rung terroristischer und anderer schwerer Straftaten ist. Die Mindestspeicherung von Verbindungsdaten stellt zudem aus unserer Sicht ein milderes Mittel als die vollst&#228;ndige &#220;berwachung von Kommunikationsinhalten dar. Zu dieser Einsch&#228;tzung war auch bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung gekommen, vgl. Randzeile 208:</p>
<p><em>„Der Gesetzgeber darf eine sechsmonatige Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten auch als erforderlich beurteilen. Weniger einschneidende Mittel, die ebenso weitreichende Aufkl&#228;rungsma&#223;nahmen erm&#246;glichen, sind nicht ersichtlich. Eine vergleichbar effektive Aufkl&#228;rungsm&#246;glichkeit liegt insbesondere nicht im so genannten Quick-Freezing-Verfahren, bei dem an die Stelle der anlasslos-generellen Speicherung der Telekommunikationsdaten eine Speicherung nur im Einzelfall und erst zu dem Zeitpunkt angeordnet wird, zu dem dazu etwa wegen eines bestimmten Tatverdachts konkreter Anlass besteht. Ein solches Verfahren, das Daten aus der Zeit vor der Anordnung ihrer Speicherung nur erfassen kann, soweit sie noch vorhanden sind, ist nicht ebenso wirksam wie eine kontinuierliche Speicherung, die das Vorhandensein eines vollst&#228;ndigen Datenbestandes f&#252;r die letzten sechs Monate gew&#228;hrleistet.“ </em></p>
<p>Der vom Bundesministerium der Justiz Anfang Juni dieses Jahres vorgelegte Diskussionsentwurf widerspricht damit unmittelbar der Aussage des Bundesverfassungsgerichts.</p>
<p>Aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission ist ein weiteres Zuwarten aus unserer Sicht daher nicht mehr vertretbar. Diese Einsch&#228;tzung teilen im &#220;brigen auch das Bundeskriminalamt, der Bund Deutscher Kriminalbeamter sowie der Deutsche Richterbund.</p>
<p>Ich hoffe, Sie k&#246;nnen nun nachvollziehen, warum sich die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag weiterhin f&#252;r die Wiedereinf&#252;hrung einer anlasslosen Mindest-speicherdauer f&#252;r Verbindungsdaten einsetzen wird.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Gerda Hasselfeldt</p></blockquote>
<p>Ich habe das Schreiben leicht korrigiert:</p>
<blockquote><p>Sehr <ins>geehrte Frau Hasselfeldt,</ins></p>
<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom <del></del><ins>12. Dezember</ins> 2011 <ins>zu</ins> der <del></del><ins>CSU-Forderung nach einer verdachtslosen Sammlung aller Verbindungsdaten</ins> in Deutschland.</p>
<p>Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie sich immer noch nicht der Position<ins> von zwei Dritteln</ins> der <del></del><ins>Bev&#246;lkerung und auch der Mehrheit der CSU-W&#228;hler</ins> zur <del></del><ins>Ablehnung</ins> einer <del></del><ins>neuerlichen grundrechtswidrigen verdachtslosen</ins> Mindestspeicherung von Verbindungsdaten angeschlossen haben. Dies ist bedauerlich. Schlie&#223;lich belegen die<ins> erfolgreichen</ins> Ermittlungen im Fall der „Zwickauer Zelle“ einmal mehr die <del></del><ins>&#220;berfl&#252;ssigkeit</ins> einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten. <ins>Es besteht kein Anhaltspunkt f&#252;r die Annahme, dass</ins> eine <ins>Vorratsdatenspeicherung die Ermittlungsbeh&#246;rden weiter gef&#252;hrt h&#228;tte. Demgegen&#252;ber schadet eine Vorratsdatenspeicherung</ins> der <del></del><ins>Strafverfolgung durch die damit verbundene Eliminierung der M&#246;glichkeit anonymer elektronischer Strafanzeigen und indem sie Straft&#228;ter veranlasst, auf selbst im Verdachtsfall</ins> nicht <del></del><ins>mehr &#252;berwachbare Kommunikationskan&#228;le auszuweichen, wo heute Ermittlungen noch m&#246;glich sind.</ins></p>
<p>Der Fall<ins> der „Zwickauer Zelle“</ins> ist<ins> dementsprechend</ins> eine weitere Best&#228;tigung daf&#252;r, dass die anlasslose Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten <ins>kein erforderliches</ins> Instrument zur Aufkl&#228;rung terroristischer und anderer schwerer Straftaten ist. <ins>Eine verdachtslose Sammlung s&#228;mtlicher Kontakte und Bewegungen der gesamten Bev&#246;lkerung</ins> stellt <del></del><ins>laut Bundesverfassungsgericht demgegen&#252;ber „einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie</ins> die <del></del><ins>Rechtsordnung bisher nicht kennt“, dar:</ins> <del></del></p>
<p><del></del><ins>„Erfasst werden &#252;ber den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch s&#228;mtliche Telekommunikationsverkehrsdaten aller B&#252;rger ohne Ankn&#252;pfung an ein zurechenbar vorwerfbares Verhalten,</ins> eine <del></del><ins>–</ins> auch <del></del><ins>nur abstrakte – Gef&#228;hrlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das</ins> im <ins>t&#228;glichen Miteinander elementar und f&#252;r</ins> die <ins>Teilnahme am sozialen Leben in</ins> der <del></del><ins>modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist. […] Die Aussagekraft dieser Daten ist weitreichend. Je nach Nutzung von Telekommunikationsdiensten seitens</ins> der <del></del><ins>Betroffenen lassen sich schon aus den Daten selbst –</ins> und erst <ins>recht, wenn diese als Ankn&#252;pfungspunkte f&#252;r weitere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in</ins> das <ins>soziale Umfeld und die individuellen Aktivit&#228;ten eines jeden B&#252;rgers gewinnen. Zwar werden mit einer Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung, wie in <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> vorgesehen, nur die Verbindungsdaten (Zeitpunkt, Dauer, beteiligte Anschl&#252;sse sowie – bei</ins> der <del></del><ins>Mobiltelefonie –</ins> der <del></del><ins>Standort) festgehalten, nicht aber auch der Inhalt der Kommunikation. Auch aus diesen Daten lassen sich jedoch bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsph&#228;re hineinreichende inhaltliche R&#252;ckschl&#252;sse ziehen. Adressaten (deren Zugeh&#246;rigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, Institutionen oder Interessenverb&#228;nden oder die von ihnen angebotenen Leistungen), Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongespr&#228;chen erlauben, wenn sie &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum beobachtet werden, in</ins> ihrer<ins> Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugeh&#246;rigkeiten sowie pers&#246;nlichen Vorlieben, Neigungen und Schw&#228;chen derjenigen, deren Verbindungsdaten ausgewertet werden. Einen Vertraulichkeitsschutz gibt es insoweit nicht. Je nach Nutzung der Telekommunikation und k&#252;nftig in zunehmender Dichte kann eine solche</ins> Speicherung <del></del><ins>die Erstellung aussagekr&#228;ftiger Pers&#246;nlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden B&#252;rgers erm&#246;glichen. Bezogen auf Gruppen und Verb&#228;nde erlauben die Daten &#252;berdies unter Umst&#228;nden die Aufdeckung von internen Einflussstrukturen und Entscheidungsabl&#228;ufen. […] Hierdurch</ins> ist die<ins> anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gef&#252;hl des Beobachtetseins hervorzurufen,</ins> das <del></del><ins>eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeintr&#228;chtigen kann.“</ins> <del></del></p>
<p><del></del><ins>Die</ins> vom Bundesministerium der Justiz Anfang Juni dieses Jahres <del></del><ins>vorgeschlagene anlassbezogene Speicherung tats&#228;chlich ben&#246;tigter Daten entspricht</ins> damit <del></del><ins>einzig dem Geist</ins> des <del></del><ins>Grundgesetzes, wobei wir die ebenfalls vorgeschlagene IP-Vorratsdatenspeicherung scharf kritisieren.</ins></p>
<p>Aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission ist ein weiteres Zuwarten<ins> auch</ins> aus unserer Sicht<del></del> nicht mehr vertretbar. <del></del><ins>64.704 B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern haben im Oktober von der Bundesregierung in einer Petition gefordert, endlich die „Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen zu lassen (<a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a>) und n&#246;tigenfalls die Genehmigung einzuklagen.“ </ins></p>
<p><ins>Die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung</ins> teilen im &#220;brigen <del></del><ins>48 B&#252;rgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverb&#228;nde etwa von Journalisten, &#196;rzten und Juristen wie Neue Richtervereinigung und Deutscher Anwaltsverein, Gewerkschaften wie ver.di,</ins> der<del></del><ins> Verbraucherzentrale-Bundesverband und</ins> der <del></del><ins>Wirtschaftsverband eco.</ins></p>
<p>Ich hoffe, Sie k&#246;nnen nun nachvollziehen, warum sich die <del></del><ins>gro&#223;e Mehrheit der B&#252;rger</ins> weiterhin <ins>gegen Ihre Pl&#228;ne zur</ins> Wiedereinf&#252;hrung einer anlasslosen <del></del><ins>Mindestspeicherdauer</ins> f&#252;r Verbindungsdaten einsetzen wird.<ins> Es freut mich, dass auch CSU-Politiker wie Dorothee B&#228;r, Peter Ramsauer oder Peter Gauweiler beginnen, sich von der von der Bev&#246;lkerung abgelehnten verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu distanzieren.</ins></p></blockquote>
<p>Diesen Text habe ich als Antwort abgeschickt.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ARD-Politkampagne f&#252;r Vorratsdatenspeicherung? [erg&#228;nzt am 20.12.2011]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/ard-politkampagne-fur-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/ard-politkampagne-fur-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 17:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Folgende E-Mail habe ich heute dem ARD Hauptstadtstudio geschrieben (Auszug, Links hinzugef&#252;gt): Unausgewogene ARD-Berichterstattung zum Thema Vorratsdatenspeicherung Sehr geehrte Damen und Herren, leider muss ich mich &#252;ber eine in den letzten Wochen immer unausgewogenere Berichterstattung der ARD zum Thema Vorratsdatenspeicherung beschweren: 1. Am 20.11.2011 sendet der Bericht aus Berlin einen Beitrag von Markus Spieker zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende E-Mail habe ich heute dem ARD Hauptstadtstudio geschrieben (Auszug, Links hinzugef&#252;gt):</p>
<blockquote><p><strong>Unausgewogene ARD-Berichterstattung zum Thema Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>leider muss ich mich &#252;ber eine in den letzten Wochen immer unausgewogenere Berichterstattung der ARD zum Thema Vorratsdatenspeicherung beschweren:</p>
<p>1. Am 20.11.2011 sendet der Bericht aus Berlin einen <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/video/sendungsbeitrag141710.html">Beitrag </a>von Markus Spieker zur Vorratsdatenspeicherung, der eine starke Tendenz pro verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erkennen l&#228;sst und &#252;berdies von einer Vielzahl von Fehlern strotzt (<a href="http://devianzen.de/2011/11/21/gehaltvolle-berichterstattung/">http://devianzen.de/2011/11/21/gehaltvolle-berichterstattung/</a>).</p>
<p>2. Gleich im Anschluss darf Wolfgang Bosbach (CDU) eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/video/sendungsbeitrag141712.html">fordern</a>.</p>
<p>3. Am 22.11.2011 <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/video/sendungsbeitrag142186_bcId-_ply-internal_res-flash256_vChoice-sendungsbeitrag142186.html">fordert</a> Thomas Berbner (NDR) in den Tagesthemen eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten.</p>
<p>4. Am 23.11.2011 muss sich Christian Lindner (FDP) im Morgenmagazin f&#252;r die Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten rechtfertigen, der Interviewer Werner Sonne macht seine gegenteilige Meinung sehr deutlich.</p>
<p>5. Am 24.11.2011 darf Bernd Witthaut (Gewerkschaft der Polizei) im Morgenmagazin eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten fordern.</p>
<p>6. Am 08.12.2011 <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt3572.html">fordert</a> Werner Sonne in den Tagesthemen eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten.</p>
<p>7. Am 09.12.2011 darf Peter Altmaier (CDU) <del>in den Tagesthemen</del> im Morgenmagazin eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten <a href="http://www.ad-hoc-news.de/altmaier-wirft-fdp-verweigerungshaltung-bei-datenspeicherung--/de/News/22649835">fordern</a>. Der Interviewer Werner Sonne erweckt den Eindruck, als wolle er die CDU pers&#246;nlich dazu antreiben. Der Beitrag wird &#8222;Vorratsdatenspeicherung notfalls mit der SPD&#8220; betitelt, obwohl Herr Altmeier dies keineswegs gesagt hat.</p>
<p>8. Am 11.12.2011 will sich der Bericht aus Berlin schon wieder mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung <a href="http://programm.daserste.de/pages/meldungen/detail.aspx?id=3B4DCDB6C4A1A5AF">befassen</a>. Geplant ist wieder ein Beitrag von Markus Spieker, und wieder unter dem tendenzi&#246;sen Titel &#8222;Sperriger Koalitionspartner: FDP tut sich schwer mit Vorratsdatenspeicherung&#8220;.</p>
<p>9. Anschlie&#223;end soll sich wieder Christian Lindner (FDP) f&#252;r die Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung s&#228;mtlicher Verbindungsdaten rechtfertigen <a href="http://programm.daserste.de/pages/meldungen/detail.aspx?id=3B4DCDB6C4A1A5AF">m&#252;ssen</a>.</p>
<p>Es tut mir leid, aber das ganze erweckt aus meiner Sicht den Eindruck einer regelrechten Politkampagne.</p>
<p>Eine ausgewogene Berichterstattung m&#252;sste doch zu Wort kommen lassen, dass</p>
<ul>
<li>zwei Drittel der Bev&#246;lkerung laut Allensbach eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ablehnt (<a href="http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-09/21251051-allensbach-chefin-koecher-elterngeld-bei-unionsanhaengern-aeusserst-beliebt-003.htm">http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-09/21251051-allensbach-chefin-koecher-elterngeld-bei-unionsanhaengern-aeusserst-beliebt-003.htm</a>); B&#252;rger kommen bei Ihnen aber ebenso selten zu Wort wie B&#252;rgerinitiativen und Organisationen gegen Vorratsdatenspeicherung,</li>
<li>auch beispielsweise der Anwaltsverband, die Neue Richtervereinigung, der Journalistenverband, die Bundes&#228;rztekammer, der eco-Internetverband und viele <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/362/79/lang,de/">andere</a> eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, weil sie Millionen von Euro kostet, ein permanentes Datensicherheitsrisiko schafft, vertrauliche Kommunikation beeintr&#228;chtigt und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen &#252;ber die gesamte Bev&#246;lkerung ebnet,</li>
<li>dass 100 Organisationen aus 23 europ&#228;ischen L&#228;ndern f&#252;r eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/370/79/lang,de/">sind</a> und dass neben Deutschland auch viele andere Staaten keine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten praktizieren.</li>
</ul>
<p>Sie inszenieren in Ihrer Berichterstattung den Eindruck einer Auseinandersetzung &#8222;FDP gegen alle&#8220;, w&#228;hrend tats&#228;chlich die Bef&#252;rworter in der Minderheit sind.</p>
<p>Kein Wort bei Ihnen davon, dass der Nutzen &#228;u&#223;erst umstritten ist und ein Einfluss auf die Aufkl&#228;rungsquote nicht nachzuweisen ist. Kein Wort davon, dass eine Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs zu der Frage ansteht, ob die verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten &#252;berhaupt vor den Grundrechten Bestand haben kann. Kaum ein Wort zu den unerw&#252;nschten Nebenwirkungen einer fl&#228;chendeckenden Verbindungsdatenspeicherung in Bereichen wie Beratung und Recherche. Kein Wort in diesem Zusammenhang zu Verbindungsdatenskandalen und Massenauswertungen wie in Dresden.</p>
<p>Um die Ausgewogenheit der Berichterstattung wieder herzustellen, bitte ich Sie sehr,</p>
<ul>
<li>in Kommentaren und Beitr&#228;gen keine weiteren Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung zu senden, bevor nicht ebenso viele ablehnende Positionen ausgesandt worden sind wie in der Vergangenheit Bef&#252;rworter zu Wort kamen,</li>
<li>zu Interviews auch einmal andere Gegner einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung als die FDP einzuladen, derer es sowohl im politischen Raum (z.B. Gr&#252;ne, Linke, Piraten) wie auch im au&#223;erparlamentarischen Bereich (s.o.) sehr viele gibt.</li>
</ul>
<p>Eine erste Liste kritischer Ansprechpartner f&#252;ge ich Ihnen unten bei. Au&#223;erdem geben Ihnen die in mehr als 20 deutschen St&#228;dten am 14.12. geplanten Protestaktionen gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung (<a href="http://akvorrat.de/s/Aktionstag2011">http://akvorrat.de/s/Aktionstag2011</a>) Gelegenheit, &#252;ber die breite Ablehnung seitens der B&#252;rger zu berichten. Bei der Suche nach weiteren Fakten oder m&#246;glichen Interviewpartnern zum Thema Vorratsdatenspeicherung helfen wir Ihnen sehr gerne.</p>
<p>Ich habe nichts dagegen, dass Bef&#252;rworter einer Vorratsdatenspeicherung in der ARD zu Wort kommen, aber mindestens ebenso viel Sendezeit muss den Gegnern (und zwar der gesamten Bandbreite) und der Kritik an einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung einger&#228;umt werden. Das k&#246;nnen die B&#252;rger von der ARD erwarten.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;,</p></blockquote>
<p>Wer dem ARD-Hauptstadtstudio auch seine Meinung sagen m&#246;chte, findet dessen E-Mail-Adresse <a href="http://www.ard-hauptstadtstudio.de/kontakt104.html">hier</a>.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 11.12.2011:</p>
<p>Es geht weiter: Heute sendete der Bericht aus Berlin einen <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1026788.html">Beitrag</a> von Markus Spieker zur Vorratsdatenspeicherung, der eine starke Tendenz pro verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erkennen l&#228;sst und wieder den falschen Eindruck einer Isolierung der Bundesjustizministerin und der FDP erweckt (ab Minute 9).</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 16.12.2011:</p>
<p>Die ARD hat die Chance nicht genutzt, anl&#228;sslich des bundesweiten Aktionstags gegen Vorratsdatenspeicherung am 14.12.2011 die vielen B&#252;rger, die auf die Stra&#223;e gegangen <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/516/79/lang,de/">sind</a>, oder die vielen Verb&#228;nde, die eine Gemeinsame Erkl&#228;rung gegen Vorratsdatenspeicherung abgegeben <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/515/79/lang,de/">haben</a>, zu Wort kommen zu lassen.</p>
<p>Au&#223;erdem haben weder ich noch das Magazin Telepolis auf deren <a href="http://www.heise.de/tp/artikel/36/36087/1.html">Anfrage</a> eine Stellungnahme zu den Vorw&#252;rfen oder eine sonstige Reaktion der ARD erhalten.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 19.12.2011:</p>
<p>Thomas Berbner vom ARD Hauptstadtstudio antwortete am 16.12.2011 auf meinen Brief wie folgt:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte[&#8230;],</p>
<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Zuschrift. Ich kann Ihnen nur auf den Teil antworten, den ich verantworte, n&#228;mlich meinen Kommentar in den Tagesthemen. Sie schreiben dazu:</p>
<p>3. Am 22.11.2011 fordert Thomas Berbner (NDR) in den Tagesthemen eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten.</p>
<p>Damit haben Sie den Tenor des Kommentar richtig wiedergegeben. Ich bin aber nicht wie von Ihnen behauptet als Teil einer Kampagne, ich habe in dem Kommentar nur meine Meinung wiedergegeben und das ist der Sinn dieser journalistischen Form. Zudem habe ich auch Gr&#252;nde geliefert. Zu dieser Meinung stehe ich &#252;brigens nach wie vor.</p>
<p>Ich h&#228;nge Ihnen noch eine Nachrichtenagentur an diese mail, sie erschien einen Tag nach meinem Kommentar.</p>
<p>Hamburg (dapd). Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) fordert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu einer Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung auf. Es sei dringend notwendig, endlich eine rechtliche Grundlage f&#252;r die Mindestspeicherfristen f&#252;r Verbindungsdaten zu schaffen, schrieb Neumann in einem Brief an die FDP-Politikerin, wie das «Hamburger Abendblatt» (Mittwochausgabe) vorab berichtete. Die Ministerin solle ihrer Verantwortung f&#252;r die Sicherheit in Deutschland gerecht werden.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner mehr als eineinhalb Jahre zur&#252;ckliegenden Entscheidung deutlich gemacht, dass eine verfassungskonforme Regelung der Speicherung von Verkehrsdaten zweifellos m&#246;glich sei, schrieb Neumann.</p>
<p>Auch der Deutsche Richterbund mahnte angesichts der Mordserie von Rechtsterroristen eine schnelle Regelung bei der Vorratsdatenspeicherung an. «Eine gesetzliche Regelung ist &#252;berf&#228;llig. Wir sind europarechtlich dazu verpflichtet», sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, der Zeitung. Um Strukturen in T&#228;tergruppen zu ermitteln, seien Verbindungsdaten oft der einzige Ansatz. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil eine Blaupause f&#252;r eine Regelung geliefert, die nur umgesetzt werden m&#252;sse. «Die Vorratsdatenspeicherung l&#228;sst sich so regeln, dass nicht die Bev&#246;lkerung unter Generalverdacht gestellt wird. Ein Richter entscheidet, ob auf die Daten von telefon- und Internetanbietern zugegriffen werden kann», sagte Frank.</p>
<p>dapd/roy /1<br />
_230445</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Thomas Berbner, ARD Hauptstadtstudio</p></blockquote>
<p>Meine Antwort an ihn:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Berbner,</p>
<p>zun&#228;chst einmal danke ich Ihnen daf&#252;r, dass Sie mir &#8211; anders als bisher alle anderen Ihrer Kollegen &#8211; antworten.</p>
<p>Ich f&#252;rchte, dass es nicht weiter f&#252;hrt, wenn mir jeder Autor der von mir angef&#252;hrten Beitr&#228;ge einzeln antwortet. Ich habe &#8211; wie erw&#228;hnt &#8211; nichts dagegen, dass Bef&#252;rworter einer Vorratsdatenspeicherung wie Sie in der ARD zu Wort kommen. Doch das Problem liegt gerade in der Gesamtheit der Berichterstattung &#8211; und in den Beitr&#228;gen, die fehlen (n&#228;mlich Gegenstimmen). Mindestens ebenso viel Sendezeit wie den Bef&#252;rwortern m&#252;sste den Gegnern (und zwar der gesamten Bandbreite) und der Kritik an einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung einger&#228;umt werden.</p>
<p>Leider habe ich bislang von der ARD auf diese Forderung keine Antwort erhalten. Der letzte Bericht aus Berlin war wieder einseitig pro Vorratsdatenspeicherung ausgerichtet, und die ARD hat auch diese Woche die Chance nicht genutzt, anl&#228;sslich des bundesweiten Aktionstags gegen Vorratsdatenspeicherung am 14.12.2011 die vielen B&#252;rger, die auf die Stra&#223;e gegangen sind<br />
(<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/516/79/lang,de/">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/516/79/lang,de/</a>), oder die vielen Verb&#228;nde, die eine Gemeinsame Erkl&#228;rung gegen Vorratsdatenspeicherung abgegeben haben<br />
(<a href="http://akvorrat.de/s/erklaerung2011">http://akvorrat.de/s/erklaerung2011</a>), zu Wort kommen zu lassen.</p>
<p>Es w&#252;rde mich freuen, wenn Sie sich daf&#252;r einsetzen k&#246;nnten, dass die ARD mindestens ebenso viel Sendezeit wie den Bef&#252;rwortern auch den Gegnern (und zwar der gesamten Bandbreite) und der Kritik an einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung einr&#228;umt. Auch wenn Sie pers&#246;nlich in der Sache anderer Meinung sind, werden Sie mir sicherlich zustimmen, dass eine ausgewogene politische Berichterstattung der ARD ein hohes Gut ist. Bitte sprechen Sie das Problem bei der n&#228;chsten Sitzung/Besprechung mit Ihren Kollegen einmal an. Ich bin sicher, dass es im Hauptstadtstudio auch Gegner einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung gibt, die sicherlich hervorragende kritische Kommentare und Beitr&#228;ge zum Thema machen k&#246;nnten, welche uns vollauf zufrieden stellen w&#252;rden.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;,</p></blockquote>
<p>Und noch etwas hat sich getan: Das falsch mit &#8222;Vorratsdatenspeicherung notfalls mit der SPD&#8220; betitelte Interview mit Herrn Altmeier hat die ARD aus der Mediathek <a href="http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=8990188" class="broken_link">gel&#246;scht</a>.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 20.12.2011:</p>
<p>Die ARD schl&#228;gt wieder zu: In einem <a href="http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/435054_morgenmagazin/9077278_bundesjustizministerin-fuer-anlassbezogene" class="broken_link">Beitrag</a> des heutigen Morgenmagazins wird erneut eine verdachtslose Speicherung aller Verkehrsdaten gefordert und von dem ber&#252;chtigten Interviewer Werner Sonne wieder behauptet, &#8222;alle anderen&#8220; au&#223;er der Bundesjustizministerin hielten eine verdachtslose Totaldatenspeicherung f&#252;r erforderlich. Au&#223;erdem wird in der Anmoderation behauptet, in einer Woche m&#252;sse eine &#8222;L&#246;sung&#8220; zur Vorratsdatenspeicherung gefunden sein, weil sonst hohe Strafzahlungen zu leisten seien, was falsch <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/513/79/lang,de/">ist</a>.</p>
<p>Wer dem ARD-Hauptstadtstudio auch seine Meinung sagen m&#246;chte, findet dessen Kontaktdaten <a href="http://www.ard-hauptstadtstudio.de/kontakt104.html">hier</a>.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Umfrage: Datenmissbrauch gr&#246;&#223;eres Risiko als Terroranschl&#228;ge</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/umfrage-datenmissbrauch-groseres-risiko-als-terroranschlage/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 05:00:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlen und Fakten]]></category>
		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer repr&#228;sentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach im Juli 2011 machen sich 74% der Menschen in Deutschland Sorgen &#252;ber den Missbrauch pers&#246;nlicher Daten (z.B. unerlaubte Weitergabe pers&#246;nlicher Daten). 64% sehen darin sogar ein „gro&#223;es Risiko“. Inflation, Krankheiten, Verkehrsunfall, Gewaltverbrechen, Terroranschl&#228;ge oder Arbeitslosigkeit werden allesamt als weniger gro&#223;e Risiken eingesch&#228;tzt. Der Missbrauch pers&#246;nlicher Daten wird als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer repr&#228;sentativen <a href="http://www.download-telekom.de/dt/StaticPage/10/84/08/T-Systems_Sicherheitsreport_2011.pdf_1084082.pdf" class="broken_link">Umfrage</a> des Meinungsforschungsinstituts Allensbach im Juli 2011 machen sich 74% der Menschen in Deutschland <strong>Sorgen &#252;ber den Missbrauch pers&#246;nlicher Daten</strong> (z.B. unerlaubte Weitergabe pers&#246;nlicher Daten). 64% sehen darin sogar ein „gro&#223;es Risiko“. Inflation, Krankheiten, Verkehrsunfall, Gewaltverbrechen, Terroranschl&#228;ge oder Arbeitslosigkeit werden allesamt als weniger gro&#223;e Risiken eingesch&#228;tzt. Der Missbrauch pers&#246;nlicher Daten wird als die gr&#246;&#223;te Gefahr, die vom Internet ausgeht, angesehen (81%). 70% der Menschen meinen, der Missbrauch pers&#246;nlicher Daten werde k&#252;nftig weiter zunehmen.</p>
<p>Auch die <strong>Nutzung pers&#246;nlicher Daten zwecks Internetbetrug</strong> (z.B. illegaler Zugriff auf Bankkonten) wird von 67% als gro&#223;es Risiko angesehen, das auch k&#252;nftig weiter wachsen wird (meinen 70%). 42% der Entscheidungstr&#228;ger in Politik und Wirtschaft sind der Meinung, Internet- und Computer-Kriminalit&#228;t werde k&#252;nftig „stark zunehmen“. 37% meinen, der Missbrauch pers&#246;nlicher Daten werde stark zunehmen. Dass das Risiko terroristischer Anschl&#228;ge oder von Gewaltverbrechen stark zunehmen werde, meinen demgegen&#252;ber nur 8 bzw. 4% der Entscheidungstr&#228;ger.</p>
<p>Entscheidungstr&#228;ger aus Politik und Wirtschaft wurden auch befragt, in welchen Bereichen beim Thema Sicherheit die <strong>Politik etwas ver&#228;ndern</strong> sollte. An erster Stelle wurde eine Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit gefordert (23%), erst an zweiter Stelle ein verst&#228;rktes Vorgehen gegen Internet-Kriminalit&#228;t (19%) und an dritter Stelle ein verst&#228;rktes Vorgehen gegen sonstige Kriminalit&#228;t (15%). Interessanterweise tut die Politik das Gegenteil: Sie treibt die Pl&#228;ne einer Vorratsdatenspeicherung voran, unterl&#228;sst aber dringend erforderliche Verbesserungen von Datenschutz und Datensicherheit.</p>
<p><strong>Boykott nicht-anonymer Angebote</strong></p>
<p>Die Internetnutzer ziehen daraus ihre Konsequenzen: Jeder Vierte (27%) verzichtet auf alle Aktivit&#228;ten im Internet, bei denen man seinen richtigen Namen angeben muss und nicht anonym bleiben kann. Das sollte Anbietern, die ihren Nutzern eine Registrierung oder Klarnamennennung abverlangen, wirtschaftlich zu denken geben.</p>
<p>16% verzichten sogar generell auf Online-Shopping, weil sie Sicherheitsbedenken haben oder ihre pers&#246;nlichen Daten nicht angeben m&#246;chten. 34-46% verzichten immerhin auf bestimmte Bezahlmethoden (z.B. Kreditkarte, Bankverbindung), auf Online-Banking oder Online-Shopping bei weniger bekannten H&#228;ndlern.</p>
<p><strong>Exzessive &#220;berwachung</strong></p>
<p>59% der Menschen machen sich Sorgen, dass der Staat die B&#252;rger zu sehr &#252;berwacht, z.B. Internet- oder Telefonverbindungen. 21% sehen dies als „gro&#223;es Risiko“ an &#8211; erheblich mehr als die Zahl der Menschen, die in Terroranschl&#228;gen (14%) oder Gewaltverbrechen (10%) ein gro&#223;es Risiko f&#252;r Deutschland sehen. 42% sind der Meinung, das Risiko exzessiver &#220;berwachung werde k&#252;nftig weiter zunehmen.</p>
<p><strong>Sicherheit vs. Freiheit</strong></p>
<p>Interessant ist der Generationenkonflikt bei der Frage, ob im Zweifel Freiheit oder Sicherheit wichtiger ist. Bis zum Alter von 60 Jahren halten die Menschen in Deutschland Freiheit f&#252;r wichtiger, jenseits der 60 wird  Sicherheit deutlich h&#246;her bewertet &#8211; angesichts des fortschreitenden demographischen Wandels ein bedenkliches Ergebnis. Offensichtlich hat die B&#252;rgerrechtsbewegung bei Senioren noch deutlichen Nachholbedarf. Immerhin hat seit den Anschl&#228;gen vom 11. September 2001 die Wertsch&#228;tzung der Freiheit gegen&#252;ber der Sicherheit wieder zugenommen.</p>
<p>Entscheidungstr&#228;ger aus Wirtschaft und Politik messen der Freiheit weitaus gr&#246;&#223;ere Bedeutung bei als andere Menschen: Zwei Drittel der Entscheidungstr&#228;ger w&#252;rden sich im Zweifelsfall eher f&#252;r ein H&#246;chstma&#223; an pers&#246;nlicher Freiheit, nur 28 Prozent f&#252;r gr&#246;&#223;tm&#246;gliche Sicherheit entscheiden.</p>]]></content:encoded>
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		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rot-rot in Brandenburg plant dauerhaften Kfz-Massenabgleich [erg&#228;nzt am 23.01.2012]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/rot-rot-in-brandenburg-plant-dauerhaften-kfz-massenabgleich/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/rot-rot-in-brandenburg-plant-dauerhaften-kfz-massenabgleich/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 19:32:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Frühwarnsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Kennzeichenscanning]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Die von einer schwarz-roten Koalition eingef&#252;hrte Erm&#228;chtigung zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen durch die brandenburgische Polizei sollte eigentlich zum Ende des Jahres 2011 auslaufen. Ausgerechnet die rot-rote Regierungskoalition will die Befristung jetzt ersatzlos streichen und die Ma&#223;nahmen dadurch dauerhaft zulassen. Au&#223;erdem soll die Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten in erheblich weiterem Umfang zugelassen werden als bisher. Datei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die von einer schwarz-roten Koalition eingef&#252;hrte Erm&#228;chtigung zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen durch die brandenburgische Polizei sollte eigentlich zum Ende des Jahres 2011 auslaufen. Ausgerechnet die rot-rote Regierungskoalition will die Befristung jetzt ersatzlos streichen und die Ma&#223;nahmen dadurch dauerhaft zulassen. Au&#223;erdem soll die Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten in erheblich weiterem Umfang zugelassen werden als bisher. Datei hatte der innenpolitische Sprecher der Linken im Landtag von Brandenburg Dr. Hans-J&#252;rgen Scharfenber 2008 noch selbst <a href="http://www.dielinke-fraktion.brandenburg.de/index.php?id=17&amp;no_cache=1&amp;tx_ttnews%5Bcat%5D=21&amp;tx_ttnews%5Bpointer%5D=1&amp;tx_ttnews%5BbackPid%5D=25&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=737">erkl&#228;rt</a>: „<em>Eine zwingende Notwendigkeit f&#252;r die Beibehaltung derart einschneidender Ma&#223;nahmen, wie die automatische Kennzeichenerfassung &#8230;, ist nicht ersichtlich.</em>“</p>
<p>Ich habe gegen&#252;ber dem Innenausschuss des Brandenburgischen Landtags eine Stellungnahme zu dem <a title="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_4100/4163.pdf" href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_4100/4163.pdf" rel="nofollow" target="_top">Gesetzentwurf</a> abgegeben. Sie erl&#228;utert,</p>
<ul>
<li>dass die durchgef&#252;hrte Evaluierung die Erforderlichkeit des Kfz-Massenabgleichs nicht belegt,</li>
<li>dass die geplante Erm&#228;chtigung zum Kfz-Massenabgleich in verschiedenen Punkten verfassungswidrig w&#228;re,</li>
<li>dass der gegenw&#228;rtige Einsatz des Kfz-Massenabgleichs im Vorfeld von Veranstaltungen und Versammlungen sowie zur Strafverfolgung rechtswidrig ist.</li>
</ul>
<p>Meine Stellungnahme zum Entwurf eines Achten Gesetzes zur &#196;nderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes (Drs. 5/4163) im Wortlaut:</p>
<h2>I. Eingriffe in die Telekommunikation (§ 33b bbgPolG-E)</h2>
<ol>
<li>W&#228;hrend die geplante Einf&#252;hrung eines Richtervorbehalts zu begr&#252;&#223;en ist, sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Ausweitung der Erhebung von Informationen &#252;ber die Telekommunikation vor, ohne die Notwendigkeit zu begr&#252;nden. Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis waren nach § 33b Abs. 1 i.V.m. § 33a Abs. 1 Nr. 1 bbgPolG bislang nur zugelassen, „<em>wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dadurch Erkenntnisse erlangt werden, die f&#252;r die Gefahrenabwehr von Bedeutung sind und dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit einer Person unerl&#228;sslich ist</em>“. Dass „<em>bestimmte Tatsachen</em>“ als Grundlage der polizeilichen Entscheidung k&#252;nftig nicht mehr gefordert werden sollen, eine „<em>dringende Gefahr</em>“ nicht mehr vorausgesetzt werden soll und der praxisirrelevante „<em>Bestand oder die Sicherheit des Landes</em>“ Eingriffe in vertrauliche Kommunikation rechtfertigen sollen, ist im Gesetzentwurf nicht begr&#252;ndet, aus meiner Sicht nicht notwendig und daher zu kritisieren.</li>
<li>Eigenm&#228;chtige Eingriffe der Polizei in die Telekommunikation ohne Mitwirkung der Netzbetreiber durch sog. IMSI-Catcher sind in zwei Jahren nur zweimal erfolgt. Es wird nicht mitgeteilt, ob die beiden Ma&#223;nahmen erfolgreich waren und weshalb sie gegebenenfalls nicht durch eine Inanspruchnahme des Netzbetreibers h&#228;tten ersetzt werden k&#246;nnen. In dem Fall, in dem der Verdacht einer Kindesentziehung bestand, war die Strafprozessordnung einschl&#228;gig und ausreichend. Vor diesem Hintergrund halte ich die Notwendigkeit und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit des § 33b Abs. 3 Nr. 1 und 2 bbgPolG nicht f&#252;r nachgewiesen. Diese Regelung kann auslaufen, ohne dass eine Regelungsl&#252;cke entsteht. Der Gesetzgeber sollte dabei auch bedenken, dass Anschaffung und Unterhaltung der Technik Mittel in siebenstelliger H&#246;he erfordert und dass diese Mittel, etwa in mehr Personal zur z&#252;gigeren Bearbeitung von Notrufen investiert, an anderer Stelle Menschenleben retten k&#246;nnten (alternative Effizienz).</li>
<li>&#220;ber die Verfassungsm&#228;&#223;igkeit einer Erm&#228;chtigung zur Unterbrechung oder Verhinderung von Telekommunikation ist bislang nicht entschieden. Von der brandenburgischen Erm&#228;chtigung (§ 33b Abs. 3 Nr. 3 bbgPolG) ist bislang nie Gebrauch gemacht worden. Diese Regelung kann dementsprechend auslaufen, ohne dass eine Regelungsl&#252;cke entsteht. Dem fehlenden Bedarf steht ein tiefgreifender Grundrechtseingriff gegen&#252;ber, wie schon der letzte Landesdatenschutzbeauftragte erl&#228;uterte: „<em>Durch eine Unterbrechung der Kommunikation wird auf unbestimmte Dauer einer unbestimmten Anzahl von Teilnehmern die Aus&#252;bung eines Grundrechts verwehrt. Besonders problematisch ist, dass es im Unterbrechungszeitraum nicht m&#246;glich ist, Notrufe abzusetzen, was zu weiteren schweren Beeintr&#228;chtigungen f&#252;hren kann.</em>“ Werden Notrufe vereitelt, kann dies Menschenleben kosten. Die „Kollateralsch&#228;den“ dieser Befugnis sind unabsehbar. Unter Abw&#228;gung des fehlenden praktischen Nutzens einerseits und der Gefahren der Ma&#223;nahme andererseits halte ich die Notwendigkeit und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit des § 33b Abs. 3 Nr. 3 bbgPolG nicht f&#252;r gegeben.</li>
</ol>
<p><a name="II._Massenabgleich_von_Kraftfahrzeugen_.28.C2.A7_36a_bbgPolG.29"></a></p>
<h2>II. Massenabgleich von Kraftfahrzeugen (§ 36a bbgPolG)</h2>
<p><a name="A._Sollte_die_Erm.C3.A4chtigung_auslaufen.3F"></a></p>
<h3>A. Sollte die Erm&#228;chtigung auslaufen?</h3>
<ol>
<li>Die Ma&#223;nahme des massenhaften Kfz-Kennzeichenabgleichs f&#252;r Fahndungszwecke ist wegen der gro&#223;en Streubreite &#228;u&#223;erst umstritten. Der letzte brandenburgische Datenschutzbeauftragte kritisierte die in § 36a bbgPolG vorgesehene Ma&#223;nahme, <em>„weil &#252;ber eine Vielzahl von Personen Daten erhoben werden, die dazu durch ihr eigenes Verhalten keinen Anlass gegeben haben. Sie ist wie die Rasterfahndung ein Verdachtsgewinnungsinstrument, gerichtet gegen einen unbestimmten Personenkreis, von dem zum Zeitpunkt der Datenerfassung keine Gefahr im Sinne des Polizeirechts ausgeht.</em>“ An keiner anderen Stelle erm&#228;chtigt das Polizeigesetz zu einer automatisierten Massenkontrolle beliebiger B&#252;rger, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Ein Kfz-Massenabgleich, besonders wenn er nahezu t&#228;glich eingesetzt wird, erzeugt das Gef&#252;hr st&#228;ndiger Kontrolle und wird als Pr&#228;zedenzfall f&#252;r eine immer weiter reichende Kontrolle beliebiger B&#252;rger, die mit gleicher Begr&#252;ndung k&#252;nftig etwa auch durch Gesichtserkennung erfolgen k&#246;nnte, kritisiert.</li>
<li>Eine Erm&#228;chtigung zur polizeilichen &#220;berwachung von B&#252;rgern ist nur dann zweckm&#228;&#223;ig und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, wenn sie den folgenden drei Anforderungen gen&#252;gt:<br />
a) Auf sie kann nicht ohne Einbu&#223;e an Sicherheit verzichtet werden; hierbei ist nicht die N&#252;tzlichkeit f&#252;r die Sicherheitsbeh&#246;rden ma&#223;geblich, sondern der messbare Einfluss auf die Kriminalit&#228;tsrate.<br />
b) Die dadurch gebundenen Mittel (z.B. f&#252;r &#220;berwachungstechnik und -personal) k&#246;nnten nicht an anderer Stelle mehr Schutz vor Kriminalit&#228;t leisten (insbesondere im Rahmen gezielter Kriminalpr&#228;ventionsprojekte).<br />
c) Die Wirksamkeit des Instruments steht nicht au&#223;er Verh&#228;ltnis zu seinen unerw&#252;nschten Nebenwirkungen. Als unerw&#252;nschte Nebenwirkungen kommen in Frage: staatliche Fehlurteile und falscher Verdacht (z.B. falsche Treffer), Missbrauch des Instruments zu anderen Zwecken, abschreckende Wirkung des Instruments auf die Betroffenen (z.B. Kfz-Massenabgleich vor Demonstrationen).</li>
<li>Es ist sehr zu begr&#252;&#223;en, dass der Landtag zur Kl&#228;rung dieser Fragen eine unabh&#228;ngige Untersuchung u.a. a) der Ergebnisse des Kfz-Massenabgleichs, b) der Anzahl der Betroffenen und c) der Auswirkungen der Ma&#223;nahme (Evaluierung) gefordert hat. Leider beantwortet das Gutachten des Max-Planck-Instituts diese Fragen nicht:</li>
<li>Die mitgeteilte Zahl der Treffermeldungen sagt nichts dar&#252;ber aus, a) wieviele dieser Treffermeldungen sich nach manueller &#220;berpr&#252;fung best&#228;tigten, b) in wievielen der best&#228;tigten F&#228;llen die Polizei etwas veranlasste und c) in wievielen dieser F&#228;lle tats&#228;chlich die Gefahr, wegen der der Abgleich erfolgt ist, abgewendet werden konnte. In Bayern macht die Zahl der tats&#228;chlichen &#220;bereinstimmungen, welchen die Polizei auch nachgeht, nur 1% der gemeldeten Treffer aus. Dort ist kein einziger Fall bekannt, in welchem die Gefahr, zu welcher ein Kfz-Massenabgleich erfolgt ist, tats&#228;chlich abgewendet werden konnte. Auch im Fall Brandenburgs konnten „Folgema&#223;nahmen &#8230; nicht in hinreichender Zahl erkannt werden“ (S. 146).</li>
<li>Nicht untersucht worden ist auch die Zahl der Betroffenen. Aus anderen Untersuchungen ist bekannt, dass auf einen gemeldeten (angeblichen) Treffer &#252;ber 3.000 Fahrzeuge kommen, die kontrolliert worden sind, ohne jegliche Veranlassung dazu gegeben zu haben. Dies entspricht einer gemeldeten Trefferquote von 0,03%, wenn mit dem gesamten Fahndungsbestand abgeglichen wird. Wird – wie in Brandenburg – gezielt gesucht, ist die Trefferquote noch weit geringer.</li>
<li>Nicht untersucht worden sind schlie&#223;lich die Auswirkungen der Ma&#223;nahme, insbesondere ihre sch&#228;dlichen Nebenwirkungen auf das Gebrauchmachen von der Versammlungsfreiheit. Im Vorfeld der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm wurde etwa in Mecklenburg-Vorpommern ein Kfz-Massenabgleich praktiziert. Da die Betroffenen eine Aufzeichnung oder sonstige Nachteile infolge ihres Antreffens bef&#252;rchten m&#252;ssen, geht von einem Kfz-Massenabgleich eine abschreckende Wirkung aus, welche die Aus&#252;bung der Versammlungsfreiheit behindern oder vereiteln kann.</li>
<li>Der Gutachter des Max-Planck-Instituts f&#252;r ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht l&#228;sst ausdr&#252;cklich offen, ob und welche Ma&#223;nahmen auf der Grundlage von Treffermeldungen erfolgten, und zwar entgegen dem „urspr&#252;nglichen Forschungsplan“ (S. 146). Dies macht deutlich, dass die vorliegende Evaluierung keine Grundlage f&#252;r eine unbefristete Verl&#228;ngerung der Erm&#228;chtigung bilden kann. Sie belegt keinen konkreten Nutzen der Ma&#223;nahme auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr und hat die negativen Auswirkungen nicht zum Gegenstand. Auf der Grundlage dieser Evaluierung sollte man die Regelung auslaufen lassen, allenfalls f&#252;r die Dauer einer Vervollst&#228;ndigung der Evaluierung (gesch&#228;tzt ein Jahr) nochmals befristet verl&#228;ngern.</li>
<li>F&#252;r ein Auslaufen der Regelung sprechen die Erfahrungen aus anderen Bundesl&#228;ndern. Danach rechtfertigt der praktische Nutzen eines Kfz-Massenabgleichs bei der Abwehr von Gefahren nicht den damit verbundenen Aufwand, die damit verbundenen Kosten und die Eingriffsintensit&#228;t der Ma&#223;nahme. Es ist nicht bekannt, dass ein Kfz-Massenscanning jemals konkret eine schwere Gefahr abgewendet oder eine schwere Straftat verhindert h&#228;tte. Anschaffung und Unterhaltung der Technik binden Mittel in betr&#228;chtlicher H&#246;he, die etwa in mehr Personal zur z&#252;gigeren polizeilichen Bearbeitung von Notrufen oder in Kriminalpr&#228;ventionsprojekte investiert werden k&#246;nnten (alternative Effizienz). Es ist beispielsweise wissenschaftlich belegt, dass bestimmte Kriminalpr&#228;ventionsprojekte die Straff&#228;lligkeit von Jugendlichen deutlich senken. Demgegen&#252;ber fehlt es an einem Nachweis daf&#252;r, dass ein Kfz-Massenabgleich die Zahl der begangenen Straftaten reduziere. Der damalige innenpolitische Sprecher der Linken im Landtag von Brandenburg Dr. Hans-J&#252;rgen Scharfenberg kam dementsprechend 2008 zu dem folgenden Schluss, dem ich mich anschlie&#223;e: „<em>Eine zwingende Notwendigkeit f&#252;r die Beibehaltung derart einschneidender Ma&#223;nahmen, wie die automatische Kennzeichenerfassung &#8230;, ist nicht ersichtlich.</em>“</li>
<li>Im L&#228;ndervergleich ist zu beachten, dass einige L&#228;nder wie Berlin nie &#252;ber eine entsprechende Erm&#228;chtigung verf&#252;gten, andere L&#228;nder eine fr&#252;here Erm&#228;chtigung ersatzlos gestrichen haben (Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Hamburg seine Regelung nicht anwendet und Schleswig-Holstein auf eine Neuregelung nach Nichtigerkl&#228;rung verzichtete. Der damalige Innenminister Hay (SPD) begr&#252;ndete dies damit, dass das Kfz-Scanning Personal binde, das an anderen Stellen sinnvoller f&#252;r operative Polizeiarbeit eingesetzt werden k&#246;nne. „<em>Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit erwiesen</em>“, so Hay damals. Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse gilt diese Einsch&#228;tzung bis heute.</li>
</ol>
<p><a name="B._Verfassungskonforme_Neuregelung"></a></p>
<h3>B. Verfassungskonforme Neuregelung</h3>
<ol>
<li>Falls der Gesetzgeber gleichwohl weiterhin zu einem Kfz-Massenabgleich in Brandenburg erm&#228;chtigen will, w&#228;re jedenfalls die nun geplante Neuregelung in dieser Formulierung verfassungswidrig:</li>
<li>Es fehlt an der verfassungsrechtlich gebotenen pr&#228;zisen Regelung der Frage, welche Daten erhoben werden d&#252;rfen. Erhoben und verarbeitet wird n&#228;mlich nicht nur ein Kfz-Kennzeichen, sondern eine Bildaufnahme, die Fahrtrichtung, Ort und Zeit des Antreffens.</li>
<li>Es fehlt an der verfassungsrechtlich gebotenen pr&#228;zisen Regelung, ob die Suche anhand unvollst&#228;ndiger Zeichenfolgen (&#8222;Jokersuche&#8220;, z.B. &#8222;B-A 1???&#8220;) zugelassen oder ausgeschlossen werden soll. Materiell w&#228;re eine solche Suche nur unter erh&#246;hten Anforderungen zul&#228;ssig, weil sie die Trefferzahl vervielfacht.</li>
<li>Es fehlt an der verfassungsrechtlich gebotenen pr&#228;zisen Regelung der Verwendung von Treffermeldungen. Zu regeln w&#228;re, ob und ggf. in welchen F&#228;llen und zu welchem Zweck Treffermeldungen gespeichert werden d&#252;rfen, etwa zum Zweck der polizeilichen Beobachtung oder zur Erstellung von Bewegungsprofilen. Materiell ist dies nur unter hohen Voraussetzungen zul&#228;ssig. Es w&#228;re die Dauer der weiteren Speicherung, die Verwendungsm&#246;glichkeiten der gespeicherten Bewegungsdaten (Zweckbindung) und ihre L&#246;schung pr&#228;zise zu regeln. Die Verwendung der in Trefferf&#228;llen gewonnenen Informationen darf nur zu dem Zweck zugelassen werden, zu dem die jeweilige Kontrolle eingerichtet worden ist (Zweckbindung). Die allgemeine Zweckbindungsvorschrift des Polizeigesetzes, die vielfach durchbrochen ist, wird der Eingriffsintensit&#228;t des Kfz-Massenabgleichs nicht gerecht. Eine enge und konkrete Zweckbindung von Trefferdaten aus dem Kfz-Massenabgleich sieht § 36a bbgPolG nicht vor und schr&#228;nkt die weitere Verwendung der Trefferdaten in keiner Weise ein, was mit dem Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgebot nicht vereinbar ist. Um die Zweckbindung l&#228;nger gespeicherter Daten zu gew&#228;hrleisten, muss der Zweck der Speicherung festgehalten werden. Entf&#228;llt der Zweck der zugrunde liegenden Fahndungsausschreibung, m&#252;ssen auch die dazu erhobenen Daten gel&#246;scht werden.</li>
<li>Weil die dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Regelungen schon das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzten, musste das Bundesverfassungsgericht &#252;ber die Vereinbarkeit mit <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" title="Art. 19 GG">Artikel 19 Abs. 4 GG</a> – dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes – noch nicht entscheiden. Aus anderen Urteilen sind die daraus abzuleitenden Anforderungen aber bekannt. Die Betroffenen m&#252;ssen danach von dem Kfz-Massenabgleich in Kenntnis gesetzt werden, damit sie sich gegen unzul&#228;ssige Kontrollen zur Wehr setzen k&#246;nnen. Dazu sind entsprechende Hinweisschilder erforderlich, die hinter der Kontrollstelle aufgestellt werden k&#246;nnen, um den Zweck der Ma&#223;nahme nicht zu gef&#228;hrden. Die blo&#223; offene Datenerhebung gen&#252;gt nicht, weil die Betroffenen die entsprechenden Ger&#228;te von blo&#223;en Geschwindigkeitsmessungen nicht unterscheiden k&#246;nnen. Auch Prof. Alexander Ro&#223;nagel, der im Auftrag des ADAC bundesweit alle Erm&#228;chtigungen zur Vornahme eines Kfz-Massenabgleichs untersucht hat, stellt in diesem Punkt einen Verfassungsversto&#223; der brandenburgischen Regelung fest: „<em>Diese Regelung l&#228;sst den Kontrolleingriff zwar nur unter erheblich engeren Voraussetzungen als in Bayern zu, enth&#228;lt aber keine spezifischen Anforderungen an die Heimlichkeit der Ma&#223;nahme, sondern sieht die Kontrolle &#8218;ohne Wissen der Person&#8216; als Regelfall vor. Somit stellt diese Vorschrift nicht sicher, dass die Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit der zus&#228;tzlichen Eingriffsintensit&#228;t durch Heimlichkeit der Ma&#223;nahme in jedem Anwendungsfall gewahrt ist</em>“.</li>
<li>Ohne dass dies verfassungsrechtlich zwingend geboten w&#228;re, sollte man die Grundrechte nicht bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zul&#228;ssigen einschr&#228;nken. Wenn das Instrument &#252;berhaupt beibehalten werden soll, sollte es schon aus Effizienzgr&#252;nden auf die gezielte Suche nach bestimmten Kennzeichen zur Abwendung einer gegenw&#228;rtigen Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit beschr&#228;nkt werden.</li>
<li>Ein Formulierungsvorschlag, welcher den verfassungsrechtlichen Anforderungen gen&#252;gen d&#252;rfte, wird unten unterbreitet.</li>
</ol>
<p><a name="C._Exkurs:_Legalit.C3.A4t_der_Praxis_des_Kfz-Massenabgleichs_in_Brandenburg"></a></p>
<h3>C. Exkurs: Legalit&#228;t der Praxis des Kfz-Massenabgleichs in Brandenburg</h3>
<ol>
<li>Der in Brandenburg praktizierte Kfz-Massenabgleich im Vorfeld von Versammlungen (z.B. Sportveranstaltungen) und Treffen (z.B. von Rockergruppen), auf denen es zu Ausschreitungen kommen k&#246;nnte, ist nach meiner Ansicht rechtswidrig. In diesem F&#228;llen fehlt es an einer gegenw&#228;rtigen Gefahr. Die auf blo&#223;e Erfahrungss&#228;tze und Wahrscheinlichkeiten gest&#252;tzte Annahme, Personen k&#246;nnten gewaltt&#228;tig werden, ersetzt nicht konkrete, einzelfallbezogene Anhaltspunkte f&#252;r das Bestehen einer gegenw&#228;rtigen Gefahr, die von bestimmten Personen ausgeht. Gegenw&#228;rtige Gefahr ist nur eine solche, die gegenw&#228;rtig besteht und sich jederzeit realisieren kann (nicht erst auf einer sp&#228;teren Versammlung). Es gen&#252;gt bei § 36a bbgPolG nicht, dass anl&#228;sslich eines allgemeinen Abgleichs mit Fahndungsdateien gegenw&#228;rtige Gefahren erst festgestellt werden k&#246;nnten. Unmittelbar bevor steht eine Straftat nur, wenn sie bereits geplant ist, nicht aber, wenn nur m&#246;glicherweise der Entschluss zu einer Straftat (K&#246;rperverletzung usw.) erst noch gefasst werden k&#246;nnte. Von § 36a bbgPolG gedeckt ist sodann nur die gezielte Suche nach einem (tats&#228;chlichen und bekannten) St&#246;rer. Es darf kein allgemeiner Abgleich mit polizeilichen Dateien erfolgen. Die „zur Abwehr der Gefahr gespeicherten Daten“ d&#252;rfen nur Kfz-Kennzeichen von Personen sein, von denen tats&#228;chlich eine im Einzelfall bestehende Gefahr ausgeht oder die eine Straftat vorhaben.</li>
<li>Die Kennzeichen s&#228;mtlicher passierender Kraftfahrzeuge aufzuzeichnen („Aufzeichnungsmodus“), ist rechtswidrig. Es gibt daf&#252;r keine gesetzliche Erm&#228;chtigung. Im Vorfeld von Demonstrationen wie etwa in Finsterwalde verst&#246;&#223;t diese Praxis gegen die Versammlungsfreiheit (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/8.html" title="Art. 8 GG">Art. 8 GG</a>).</li>
<li>Die Auffassung, § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100h.html" title="&sect; 100h StPO">100h</a> der Strafprozessordnung k&#246;nne den Einsatz von Kfz-Kennzeichenscannern zur Verfolgung von Diebstahl und anderen Straftaten legitimieren, halte ich f&#252;r falsch. Die Vorschrift erm&#228;chtigt nicht zur Vornahme eines Kfz-Massenabgleichs und sollte dies nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht. Sie erf&#252;llt auch nicht ansatzweise die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an eine entsprechende Erm&#228;chtigung. Entgegen der Auffassung von Dr. Kilchling sind die L&#228;nder auch nicht befugt, selbst einen Kfz-Massenabgleich zur Suche nach entwendeten Fahrzeugen zuzulassen. Die Fahndung nach entwendeten Fahrzeugen, deren Sicherstellung und Herausgabe an den Eigent&#252;mer sind in der Strafprozessordnung abschlie&#223;end geregelt. Der Bundesgesetzgeber hat bewusst keinen Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen in F&#228;llen eines blo&#223;en Diebstahls zugelassen, was von den L&#228;ndern zu respektieren ist. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts &#252;ber die Frage steht an. Aus anderen Bundesl&#228;ndern ist im &#220;brigen bekannt, dass nur sehr wenige gestohlene Fahrzeuge mithilfe eines Kfz-Massenabgleichs sichergestellt werden k&#246;nnen.</li>
<li>Bei Einhaltung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen h&#228;tte sich in Brandenburg kein Anwendungsfall des Kfz-Massenscanning ergeben, so dass die Ma&#223;nahme verzichtbar ist.</li>
</ol>
<p><a name="III._Formulierungsvorschl.C3.A4ge"></a></p>
<h2>III. Formulierungsvorschl&#228;ge</h2>
<p><a name=".C2.A7_33b_Datenerhebung_durch_Eingriffe_in_die_Telekommunikation"></a></p>
<h3>§ 33b Datenerhebung durch Eingriffe in die Telekommunikation</h3>
<p>(6) Die Polizei kann <span style="text-decoration: underline;">unter den Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 Nr. 1</span> Diensteanbieter verpflichten, unverz&#252;glich Auskunft &#252;ber vorhandene Verkehrsdaten der in Absatz 2 genannten Personen sowie &#252;ber die f&#252;r die Ermittlung des Standortes eines Mobilfunkendger&#228;tes dieser Personen erforderlichen spezifischen Kennungen, insbesondere die Ger&#228;te- und Kartennummer sowie die Zellinformation, zu erteilen. Eine Auskunftsanordnung &#252;ber k&#252;nftig anfallende Verkehrs- oder Standortdaten ist nach Ma&#223;gabe des Absatzes 5 Satz 5 Nummer 1 zu befristen. Eine Verl&#228;ngerung um jeweils den gleichen Zeitraum ist zul&#228;ssig, sofern die Anordnungsvoraussetzungen fortbestehen. Die Ma&#223;nahme darf nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch den Beh&#246;rdenleiter oder seinen Vertreter im Amt, angeordnet werden; in diesem Fall ist unverz&#252;glich eine richterliche Best&#228;tigung einzuholen; Gefahr im Verzug ist insbesondere anzunehmen, wenn f&#252;r die</p>
<p>1. Beseitigung einer Suizidgefahr,</p>
<p>2. Suche nach gef&#228;hrdeten Vermissten,</p>
<p>3. Suche nach minderj&#228;hrigen Vermissten oder</p>
<p>4. die Befreiung aus einer hilflosen Lage</p>
<p>aufgrund einer Pr&#252;fung im Einzelfall die Zeit fehlt, vor dem Auskunftsersuchen einen Richter zu erreichen. Im &#220;brigen gelten die Bestimmungen des Absatzes 5 zur Zust&#228;ndigkeit und zum Verfahren entsprechend.</p>
<p><a name=".C2.A7_36a_Anlassbezogene_automatische_Kennzeichenfahndung"></a></p>
<h3>§ 36a Anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung</h3>
<p>(1) Die Polizei kann <span style="text-decoration: underline;">auf &#246;ffentlichen Stra&#223;en und Pl&#228;tzen</span> die Kennzeichen von Fahrzeugen <span style="text-decoration: underline;">sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung</span> durch den Einsatz technischer Mittel automatisiert erheben, wenn <span style="text-decoration: underline;">dies zur Abwehr einer gegenw&#228;rtigen Gefahr f&#252;r Leib oder Leben einer Person erforderlich ist</span>.</p>
<p>(2) Die erhobenen Daten <span style="text-decoration: underline;">sind</span> mit zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 gespeicherten <span style="text-decoration: underline;">vollst&#228;ndigen Fahrzeugkennzeichen unverz&#252;glich</span> automatisch <span style="text-decoration: underline;">abzugleichen</span>. <span style="text-decoration: underline;">Bleibt der Abgleich ohne Ergebnis, so sind die erhobenen Daten sofort automatisch zu l&#246;schen.</span> Im Trefferfall ist unverz&#252;glich die Daten&#252;bereinstimmung zu &#252;berpr&#252;fen. <span style="text-decoration: underline;">Bei fehlender &#220;bereinstimmung sind die erhobenen Daten sofort zu l&#246;schen.</span> Bei Daten&#252;bereinstimmung k&#246;nnen die Daten polizeilich <span style="text-decoration: underline;">ausschlie&#223;lich zu dem Zweck, zu dem sie erhoben worden sind, </span>verarbeitet und im Falle des Absatzes 1 Nummer 3 zusammen mit den gewonnenen Erkenntnissen an die ausschreibende Stelle &#252;bermittelt werden. <span style="text-decoration: underline;">Der Zweck der Datenerhebung ist festzuhalten. Sind die Daten zu dem Zweck, zu dem sie erhoben worden sind, nicht mehr erforderlich, sind sie unverz&#252;glich zu l&#246;schen. Die Erstellung von Bewegungsprofilen ist unzul&#228;ssig. Der Umstand des Abgleichs und die verantwortliche Stelle sind f&#252;r die Betroffenen durch geeignete Ma&#223;nahmen erkennbar zu machen.</span></p>
<p>(3) Das f&#252;r Inneres zust&#228;ndige Mitglied der Landesregierung erstattet dem Ausschuss f&#252;r Inneres des Landtages j&#228;hrlich einen Bericht &#252;ber jede Ma&#223;nahme, der Angaben enth&#228;lt &#252;ber deren Anlass, Ort und Dauer.</p>
<p><a name="IV._Zusammenfassende_Beantwortung_der_Fragen"></a></p>
<h2>IV. Zusammenfassende Beantwortung der Fragen</h2>
<ol>
<li><strong>Inwieweit entst&#252;nde eine Regelungsl&#252;cke, wenn die Regelungen zum Jahresende ausliefen?</strong><br />
Lie&#223;e man die befristeten Regelungen der §§ 33b Abs. 3 und 36a bbgPolG auslaufen, entst&#252;nde keine Regelungsl&#252;cke.</li>
<li><strong>Wie beurteilen Sie die f&#252;r die Entfristung vorgesehenen Regelungen in Bezug auf Eingriffstiefe und Eingriffsanlass?</strong><br />
Die Erm&#228;chtigung zum Kfz-Massenabgleich weist mit die gr&#246;&#223;te Streubreite unter allen polizeirechtlichen Ma&#223;nahmen auf. Auch die Erm&#228;chtigung zur Verhinderung von Telekommunikation greift tief in B&#252;rgerrechte ein.</li>
<li><strong>Wie bewerten Sie den Nutzen der Ma&#223;nahmen im Verh&#228;ltnis zur Eingriffsintensit&#228;t in die Rechte der betroffenen B&#252;rger?</strong><br />
Ich gehe hier nur auf den Kfz-Massenabgleich ein. Der praktische Nutzen eines Kfz-Massenabgleichs bei der Abwehr von Gefahren rechtfertigt nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht den damit verbundenen Aufwand, die damit verbundenen Kosten und die Eingriffsintensit&#228;t der Ma&#223;nahme. Es ist nicht bekannt, dass ein Kfz-Massenscanning in Brandenburg jemals konkret eine schwere Gefahr abgewendet oder eine schwere Straftat verhindert h&#228;tte. Anschaffung und Unterhaltung der Technik bindet Mittel in betr&#228;chtlicher H&#246;he, die etwa in mehr Personal zur z&#252;gigeren Bearbeitung von Notrufen oder in Kriminalpr&#228;ventionsprojekte investiert, an anderer Stelle Menschenleben retten k&#246;nnten (alternative Effizienz). Es ist wissenschaftlich belegt, dass bestimmte Kriminalpr&#228;ventionsprojekte die Straff&#228;lligkeit von Jugendlichen deutlich senken. Demgegen&#252;ber fehlt es an einem Nachweis daf&#252;r, dass ein Kfz-Massenabgleich die Zahl der begangenen Straftaten reduziere.</li>
<li><strong>Sind die Ma&#223;nahmen der automatischen Kennzeichenfahndung, Handy-Ortung und Verkehrsdatenabfrage f&#252;r die pr&#228;ventive Polizeiarbeit notwendig?</strong><br />
Die Verkehrsdatenabfrage bei Netzbetreibern kann in F&#228;llen einer dringenden Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit einer Person als notwendig angesehen werden. Demgegen&#252;ber ist nicht belegt, dass die §§ 33b Abs. 3 und 36a bbgPolG zur Abwehr von Gefahren erforderlich w&#228;ren.</li>
<li><strong>Wie hoch ist der mit den Ma&#223;nahmen verbundene Personaleinsatz?</strong><br />
Es w&#228;re Aufgabe der Evaluierung gewesen, zu ermitteln, welchen Zeitaufwand insbesondere der Kfz-Massenabgleich nach sich zieht.</li>
<li><strong>Wie sch&#228;tzen Sie den erwarteten Erkenntnisgewinn der Beh&#246;rden im Verh&#228;ltnis zum Datenerhebungsaufwand ein?</strong><br />
Es w&#228;re Aufgabe der Evaluierung gewesen, zu ermitteln, a) wieviele der Treffermeldungen sich nach manueller &#220;berpr&#252;fung best&#228;tigten, b) in wievielen der best&#228;tigten F&#228;llen die Polizei etwas veranlasst hat und c) in wievielen dieser F&#228;lle tats&#228;chlich die Gefahr, welche die Ma&#223;nahme veranlasst hat, abgewendet werden konnte. Nachdem diese Fragen nicht untersucht worden sind, ist nicht nachgewiesen, dass ein Kfz-Massenabgleich auch nur in einem Fall dazu gef&#252;hrt hat, dass die Gefahr, welche den Anlass f&#252;r die Einrichtung gebildet hat, tats&#228;chlich abgewendet worden w&#228;re.</li>
<li><strong>Welche Alternativen gibt es, die genauso wirksam sind?</strong><br />
Diese Fragestellung setzt voraus, dass die Ma&#223;nahmen &#252;berhaupt wirksam sind, was bislang nicht belegt ist. W&#252;rden die durch den Kfz-Massenabgleich gebundenen Mittel und der dadurch verursachte Zeitaufwand in die z&#252;gigere Bearbeitung von Notrufen oder in Kriminalpr&#228;ventionsprojekte investiert, k&#246;nnten sie Menschenleben retten. Es ist wissenschaftlich belegt, dass bestimmte Kriminalpr&#228;ventionsprojekte die Straff&#228;lligkeit von Jugendlichen deutlich senken. Demgegen&#252;ber fehlt es an einem Nachweis daf&#252;r, dass ein Kfz-Massenabgleich die Zahl der begangenen Straftaten reduziere.</li>
<li><strong>Wie bewerten Sie die Missbrauchsgefahr?</strong><br />
Sch&#228;dliche Nebenwirkungen des Kfz-Massenabgleichs sind insbesondere staatliche Fehlurteile und falscher Verdacht (z.B. falsche Treffer), Missbrauch des Instruments zu anderen Zwecken und abschreckende Wirkung des Instruments auf die Betroffenen (z.B. Kfz-Massenabgleich vor Demonstrationen).</li>
<li><strong>Die Einf&#252;hrung der Ma&#223;nahmen wurde 2006 mit der Bek&#228;mpfung des internationalen Terrorismus und der Bek&#228;mpfung der organisierten Kriminalit&#228;t begr&#252;ndet – inwiefern d&#252;rfen die Ma&#223;nahmen auch f&#252;r andere Zwecke verwendet werden?</strong><br />
Keine der Erm&#228;chtigungen ist auf die Abwehr von Gefahren beschr&#228;nkt, die von internationalem Terrorismus oder organisierter Kriminalit&#228;t ausgehen.</li>
<li><strong>In welchen Bundesl&#228;ndern stehen diese Befugnisse der Polizei nicht (mehr) zur Verf&#252;gung? Gibt es dort wegen der fehlenden Befugnisse Probleme bei der Gefahrenabwehr?</strong><br />
Unter anderem Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein erm&#228;chtigen nicht zu einem Kfz-Massenabgleich oder wenden bestehende Regelungen nicht an. Es ist nicht bekannt, dass dies die Abwehr von Gefahren beeintr&#228;chtigte. Umgekehrt kann es der Abwehr von Gefahren dienen, wenn Zeit und Mittel nicht durch den ineffizienten Kfz-Massenabgleich gebunden werden.</li>
<li><strong>Wie bewerten Sie die Tatsache, dass die automatische Kennzeichenfahndung mittlerweise fast t&#228;glich eingesetzt wird? Wie bewerten Sie die Tatsache, dass sie zu ca. 94% bei Kfz-Diebst&#228;hlen (also im Rahmen der Strafverfolgung) eingesetzt wird? Wie bewerten Sie die Trefferquote von 2,62%?</strong><br />
Der Einsatz des Kfz-Massenabgleichs zur Suche nach gestohlenen Kraftfahrzeugen ist mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Der Ertrag steht nach meiner Einsch&#228;tzung &#252;berdies au&#223;er Verh&#228;ltnis zu dem mit einem Kfz-Massenabgleich verbundenen Aufwand und Nachteilen. Der fr&#252;here schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay (SPD) erkl&#228;rte, dass das Kfz-Scanning Personal binde, das an anderen Stellen sinnvoller f&#252;r operative Polizeiarbeit eingesetzt werden k&#246;nne. „<em>Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit erwiesen</em>“, so Hay. Der damalige innenpolitische Sprecher der Linken im Landtag von Brandenburg Dr. Hans-J&#252;rgen Scharfenberg erkl&#228;rte 2008: „<em>Eine zwingende Notwendigkeit f&#252;r die Beibehaltung derart einschneidender Ma&#223;nahmen, wie die automatische Kennzeichenerfassung &#8230;, ist nicht ersichtlich.</em>“ Diesen Einsch&#228;tzungen schlie&#223;e ich mich an.</li>
</ol>
<p>01.12.11</p>
<p><strong>Weitere Informationen:</strong></p>
<ul>
<li>Gr&#252;ne Fraktion Landtag Brandenburg: <a href="https://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&amp;n_firmanr_=124849&amp;sektor=pm&amp;detail=1&amp;r=475868&amp;sid=&amp;aktion=jour_pm&amp;quelle=0">Anh&#246;rung zur Polizeigesetznovelle hat unsere Bedenken best&#228;tigt</a> (02.12.2011)</li>
<li>M&#228;rkische Allgemeine Zeitung: <a href="http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12214463/62249/Der-Innenminister-will-mehr-Polizeibefugnisse-doch-es-gibt.html">Der Innenminister will mehr Polizeibefugnisse – doch es gibt Widerstand</a> (10.11.2011)</li>
</ul>
<p>Erg&#228;nzung vom 07.01.2012:</p>
<p>Der Brandenburgische Landtag hat die Polizeibefugnisse zur Telekommunikations&#252;berwachung und zum Kfz-Massenabgleich nicht auslaufen lassen, sondern &#8211; gegen die Stimmen von FDP und Gr&#252;nen &#8211; um weitere vier Jahre verl&#228;ngert. Im &#220;brigen sind SPD und Linke auf die Kritik der Sachverst&#228;ndigen in der Anh&#246;rung nicht eingegangen. Dass die Verl&#228;ngerung der &#220;berwachungsma&#223;nahmen befristet erfolgt, ist sinnlos, weil innerhalb der Frist keine n&#228;here Evaluierung vorgesehen ist, die n&#228;here Erkenntnisse liefern k&#246;nnte.</p>
<p>Der Innenexperte Dr. Scharfenberg der Linken sagte bei der zweiten Lesung, es sei kaum m&#246;glich, eine einmal eingef&#252;hrte Befugnis wieder zu streichen. Einer Streichung h&#228;tte es aber auch nicht bedurft, sondern blo&#223; eines Auslaufenlassens. Die Linke h&#228;tte eine Verl&#228;ngerung einfach ablehnen k&#246;nnen. Dass sie nun das Gegenteil von dem entschieden hat, was noch in der Opposition gepredigt worden war, macht sie unglaubw&#252;rdig.</p>
<p>Weitere Informationen</p>
<ul>
<li><a href="https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/16__dezember_2011/16__Dezember_2011_-_47__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags.html">Video der Landtagsdebatte &#252;ber das Gesetz am 16.12.2011</a></li>
<li><a href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_4400/4411.pdf">&#196;nderungsantrag der Gr&#252;nen, den Kfz-Massenabgleich zu streichen</a></li>
</ul>
<p>Erg&#228;nzung vom 20.01.2012:</p>
<p>Kritische <a href="/data/StN-GI-BbgPolG-rev.pdf">Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Dr. Heiko Stamer</a>, Gesellschaft f&#252;r Informatik (pdf)</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 23.01.2012:</p>
<p>Das Protokoll der Sachverst&#228;ndigenanh&#246;rung und die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverst&#228;ndigen zum Gesetzentwurf sind jetzt <a href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w5/apr/AI/25-1.pdf">abrufbar (pdf)</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Brief an SPD-Europaabgeordnete zur Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 05:43:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus einem Brief an die SPD-Europaabgeordnete und Innenexpertin Birgit Sippel vom 27.11.2011: Hintergrundinformationen zur Vorratsdatenspeicherung Sehr geehrte Frau Sippel, mit gro&#223;em Interesse habe ich Ihre Diskussionsbeitr&#228;ge bei der Podiumsdiskussion zur Vorratsdatenspeicherung am 17.11.2011 in Regensburg verfolgt. Da Sie seit einiger Zeit Mitglied der Expertengruppe zur Vorratsdatenspeicherung sind, w&#252;rde ich Ihnen gerne zu 5 Punkten, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus einem Brief an die SPD-Europaabgeordnete und Innenexpertin <a href="http://www.birgit-sippel.de/">Birgit Sippel</a> vom 27.11.2011:</p>
<p><strong>Hintergrundinformationen zur Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Sippel,</p>
<p>mit gro&#223;em Interesse habe ich Ihre Diskussionsbeitr&#228;ge bei der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/508/79/lang,de/">Podiumsdiskussion</a> zur Vorratsdatenspeicherung am 17.11.2011 in Regensburg verfolgt.</p>
<p>Da Sie seit einiger Zeit Mitglied der Expertengruppe zur Vorratsdatenspeicherung sind, w&#252;rde ich Ihnen gerne zu 5 Punkten, die mir aufgefallen sind, einige Hintergrundinformationen zukommen lassen. Ich hoffe, diese Informationen sind Ihnen bei Ihrer Arbeit von Nutzen.</p>
<p><strong>1. Gegenstand der Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um Daten, die ohnehin bei den Anbietern vorhanden und zur Abrechnung gespeichert w&#252;rden. Vielmehr ist Vorratsdatenspeicherung gerade der Zwang zur Aufbewahrung von Kommunikationsdaten ohne betrieblichen oder sonstigen Anlass. Derzeit d&#252;rfen in Deutschland etwa eingehende Verbindungen (z.B. ankommende Anrufe), Handy-Standortdaten (Wer hat wo telefoniert?) und E-Mail-Verbindungsdaten (Wer hat wem eine E-Mail geschickt?) nicht gespeichert werden. Auch die beim Internet-Surfen genutzte Kundenkennung (IP-Adresse) d&#252;rfen Anbieter nicht speichern. Bei Pauschaltarifen (&#8222;flatrates&#8220;) d&#252;rfen keinerlei Verbindungsdaten gespeichert werden, weil dies nicht zur Abrechnung erforderlich ist. Es werden somit derzeit sehr viel weniger Verbindungsdaten gespeichert als mit einer Vorratsdatenspeicherung. Au&#223;erdem l&#228;sst sich die Speicherung von Verbindungsdaten zurzeit insgesamt verhindern (Flatrate), was eine Vorratsdatenspeicherung &#228;ndern w&#252;rde. Nach Sch&#228;tzungen f&#252;hrte eine Vorratsdatenspeicherung zur Speicherung 100-mal so vieler Verkehrsdaten wie bisher.</p>
<p>Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es auch nicht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Staat auf Kommunikationsdaten zugreifen darf. Die Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> „harmonisiert weder die Frage des Zugangs zu den Daten durch die zust&#228;ndigen nationalen Strafverfolgungsbeh&#246;rden noch die Frage der Verwendung […] dieser Daten“ (EuGH, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-301/06" title="C-301/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)">C-301/06</a>). Die EU hat jenseits der F&#228;lle des grenz&#252;berschreitenden Datenaustauschs auch keine Kompetenz, die Frage des innerstaatlichen Zugriffs auf Kommunikationsdaten zur Strafverfolgung zu regeln.</p>
<p>Die von Ihnen bef&#252;rworteten Einschr&#228;nkungen des Zugriffs auf betrieblich gespeicherte Kommunikationsdaten und Verbesserungen der Datensicherheit in diesem Bereich sind &#252;ber die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht m&#246;glich. Diese Richtlinie regelt einzig den zus&#228;tzlichen Vorratsdatenbestand. Die zu betrieblichen Zwecken gespeicherten Daten bleiben so zug&#228;nglich und unsicher wie bisher, egal wie man die Richtlinie ausgestaltet.</p>
<p><strong>2. Risiken und Nachteile einer Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Dass der Telekom-Skandal kein Fall eines staatlichen Datenmissbrauchs war, &#228;ndert nichts daran, dass eine Vorratsdatenspeicherung gesch&#228;tzt 100mal so viele Daten wie bisher dem Risiko eines solchen privaten Missbrauchs oder von Datenpannen bei den tausenden privater Telekommunikationsunternehmen aussetzen w&#252;rde. H&#228;tte es damals eine Vorratsdatenspeicherung gegeben, h&#228;tte die Telekom weit mehr Daten missbraucht als sie es ohne Vorratsdatenspeicherung konnte.</p>
<p>Wenngleich die Gefahr eines Missbrauchs von Kommunikationsdaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung besteht, kann man sich ohne Vorratsdatenspeicherung vor diesem Risiko sch&#252;tzen, indem man einen Pauschaltarif w&#228;hlt und sofortige Datenl&#246;schung w&#252;nscht.</p>
<p>Zwar sind mit jeder Ermittlungsma&#223;nahme Missbrauchsrisiken verbunden. Wegen dieser Risiken sind rechtsstaatliche Ermittlungsma&#223;nahmen aber auf Verd&#228;chtige beschr&#228;nkt und richten sich nicht – wie die Vorratsdatenspeicherung – ohne jeden Anlass gegen jeden B&#252;rger. Nur die Beschr&#228;nkung auf Personen, die zu Grundrechtseingriffen Anlass gegeben haben, rechtfertigt die Inkaufnahme der damit verbundenen Missbrauchsrisiken.</p>
<p>Es trifft nicht zu, dass es keine 100%ige Datensicherheit g&#228;be. Eine 100%ige Datensicherheit l&#228;sst sich dadurch gew&#228;hrleisten, dass Daten nicht gespeichert werden. Nur nicht gespeicherte Daten sind zu 100% sicher vor Missbrauch, Verlust und unbefugtem Zugriff.</p>
<p>An konkreten Missbrauchsf&#228;llen der Vergangenheit kann ich Ihnen nennen:</p>
<ul>
<li>2005-2007 veranlassten die polnische Polizei und zwei gro&#223;e Geheimdienste, dass die Kommunikationsdaten von mindestens 10 Journalisten gespeichert werden, um deren Quellen aufzudecken. Der Zugriff auf die Daten durch Polizei und Geheimdienste erfolgte ohne gerichtlichen Beschluss oder eine andere Legitimierung, und die Ermittlungen waren nicht Teil eines laufenden Verfahrens.<sup id="cite_ref-ftn0_0-0"><a title="" href="#cite_note-ftn0-0" target="_top">[1]</a></sup></li>
<li>2006 verkaufte ein Mitarbeiter von T-Mobile die Kundendaten aller 17 Mio. Kunden an kriminelle Kreise, darunter Geheimnummern und Privatanschriften von Politikern, Staatsoberhaupten, Wirtschaftsf&#252;hrer, Million&#228;re, Kirchenangeh&#246;rige und die Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Juden,<sup id="cite_ref-ftn1_1-0"><a title="" href="#cite_note-ftn1-1" target="_top">[2]</a></sup> die ihre Wohnanschriften aus gutem Grund geheim halten m&#252;ssen. Das Bundeskriminalamt erstellte eine Gef&#228;hrdungsanalyse, um Betroffene sch&#252;tzen zu k&#246;nnen. Zur Aufkl&#228;rung des Datenlecks verletzte T-Mobile erneut das Fernmeldegeheimnis und &#252;berpr&#252;fte illegal auf eigene Faust Verbindungsdaten.<sup id="cite_ref-ftn2_2-0"><a title="" href="#cite_note-ftn2-2" target="_top">[3]</a></sup></li>
<li>Einem Mitarbeiter des BND, der mit der &#220;berwachung der elektronischen Kommunikation betraut war, nutzte 2007 seine technischen M&#246;glichkeiten privat. Er sp&#228;hte den Email-Verkehr eines Deutschen aus, weil dieser ein Verh&#228;ltnis mit seiner Frau hatte.<sup id="cite_ref-ftn3_3-0"><a title="" href="#cite_note-ftn3-3" target="_top">[4]</a></sup></li>
<li>Ein Mitarbeiter von T-Mobile Gro&#223;britannien verkaufte &#252;ber ein Jahr lang (2008-2009) pers&#246;nliche Daten hunderttausender britischer Handykunden von T-Mobile (Name, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten).<sup id="cite_ref-ftn4_4-0"><a title="" href="#cite_note-ftn4-4" target="_top">[5]</a></sup></li>
<li>Ein tschechischer Polizist fragte 2009 und 2010 im Auftrag einer privaten Sicherheitsfirma und politischer Kreise illegal Handy-Verbindungsdaten und Standortdaten &#252;ber Personen des &#246;ffentlichen Lebens ab. Die Liste der so Ausspionierten umfasst den Vorsitzenden des tschechischen Verfassungsgerichtes, Journalisten zweier Tageszeitungen, Gesch&#228;ftsleute aus der Sicherheits-, Energie- und R&#252;stungsbranche sowie mehrere Spitzenpolitiker verschiedener Parteien – darunter Vertraute von Staatspr&#228;sident Václav Klaus.<sup id="cite_ref-ftn5_5-0"><a title="" href="#cite_note-ftn5-5" target="_top">[6]</a></sup></li>
<li>Eine 40-j&#228;hrige irische Polizeibeamtin wurde 2010 versetzt, weil sie nach der Trennung von ihrem Exfreund unter Missbrauch ihres Amtes dessen Telefon-Verbindungs- und Standortdaten angefordert haben soll, um ihm hinterherzuspionieren.<sup id="cite_ref-ftn6_6-0"><a title="" href="#cite_note-ftn6-6" target="_top">[7]</a></sup> Die Beamtin war in der f&#252;r Terrorismus und organisierte Kriminalit&#228;t zust&#228;ndigen Abteilung der Zentrale der irischen Polizei f&#252;r Telekommunikations&#252;berwachung zust&#228;ndig.</li>
<li>In Gro&#223;britannien wurden 2007-2010 &#252;ber 900 Disziplinarverfahren gegen Polizist/innen wegen des Verdachts der Verletzung des Datenschutzgesetzes gef&#252;hrt. 243 Beamte und Mitarbeiter der Polizei wurden wegen Datenschutzverletzungen strafrechtlich verurteilt, 98 wurden entlassen. Der Grund daf&#252;r war meist der Abruf polizeilicher Daten zu privaten Zwecken. Beispielsweise wurden polizeiliche Daten verwendet, um einem potenziellen Partner bel&#228;stigende Nachrichten zu senden. Ausgeforscht wurden auch Exfrauen, Nachbarn und Arbeitskollegen von Polizist/innen.<sup id="cite_ref-ftn7_7-0"><a title="" href="#cite_note-ftn7-7" target="_top">[8]</a></sup></li>
<li>In Frankreich wertete der Inlandsgemeimdienst DCRI Verbindungsdaten aus, um die Quellen von Journalisten offenzulegen.<sup id="cite_ref-ftn16_8-0"><a title="" href="#cite_note-ftn16-8" target="_top">[9]</a></sup> Die Telekommunikationsunternehmen gaben die Daten bereitwillig heraus,<sup id="cite_ref-ftn17_9-0"><a title="" href="#cite_note-ftn17-9" target="_top">[10]</a></sup> obwohl die nach franz&#246;sischem Recht erforderliche Anordnung eines Richters oder der Kontrollkommission CNCIS fehlte.<sup id="cite_ref-ftn18_10-0"><a title="" href="#cite_note-ftn18-10" target="_top">[11]</a></sup> Diese Verletzung des Fernmeldegeheimnisses soll routinem&#228;&#223;ig nach unangenehmen Presseberichten erfolgt sein.<sup id="cite_ref-ftn14_11-0"><a title="" href="#cite_note-ftn14-11" target="_top">[12]</a></sup> Zuvor hatte ein Staatsanwalt die Verbindungsdaten einer Richterin ausgewertet, um die Quellen investigativer Journalisten der Zeitung „Le Monde“ aufzudecken<sup id="cite_ref-ftn19_12-0"><a title="" href="#cite_note-ftn19-12" target="_top">[13]</a></sup> – eine Verletzung des Quellenschutzes, wie ein Gericht sp&#228;ter feststellte.<sup id="cite_ref-ftn15_13-0"><a title="" href="#cite_note-ftn15-13" target="_top">[14]</a></sup></li>
<li>Daneben gab es zahllose Abh&#246;rskandale auch in Griechenland, Gro&#223;britannien, Italien, Portugal, der Slowakei und Slowenien.</li>
</ul>
<p>Dabei verursacht die Missbrauchsgefahr aus meiner Sicht noch nicht einmal den gr&#246;&#223;ten Schaden, den eine Vorratsdatenspeicherung anrichtet. Auch ohne Vorsatz besteht die permanente Gefahr eines ungewollten Bekanntwerdens vertraulichster Informationen durch Datenpannen und -verluste. Ferner ziehen Verbindungs- und Standortdaten oft einen Verdacht gegen Unschuldige nach sich, weil sie massenhaft ausgewertet werden oder der Benutzer eines Anschlusses nicht feststellbar ist. All diese Risiken halten Menschen von Kommunikation ab, was wieder vielf&#228;ltige Nachteile nach sich zieht. Konkrete Beispiele finden Sie in unserem Bericht „Sicherheit geht vor Sammelwut &#8211; Vorratsspeicherung gef&#228;hrdet Menschenleben“,<sup id="cite_ref-ftn8_14-0"><a title="" href="#cite_note-ftn8-14" target="_top">[15]</a></sup> der die folgenden Nachteile anspricht:</p>
<ul>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen gef&#228;hrdet den Schutz von Kindern und kann Menschenleben kosten</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen beg&#252;nstigt Korruption</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen gef&#228;hrdet die Wissenschaft</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen setzt Arbeitspl&#228;tze aufs Spiel</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen l&#228;sst politische Kritiker abtauchen</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen verhindert die Ermittlung von Straft&#228;tern</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen f&#252;hrt zur Verfolgung Unschuldiger</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen f&#252;hrt zum Bekanntwerden vertraulichster Beziehungen</li>
</ul>
<p>Eine Beschr&#228;nkung der Speicherdauer, des Speicherumfangs oder des legalen staatlichen Zugriffs auf Vorratsdaten oder auch Versuche zur Erh&#246;hung der Datensicherheit w&#252;rden an den jeder verdachtslosen allumfassenden Vorratsdatenspeicherung immanenten Risiken und Nachteilen nichts &#228;ndern. Diese Risiken und Nachteile ergeben sich zwangsl&#228;ufig aus der unterschiedslosen Natur einer Kommunikations- und Bewegungserfassung Unverd&#228;chtiger „auf Vorrat“. Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten.</p>
<p><strong>3. Effektivit&#228;t und Evaluierung</strong></p>
<p>Mit Interesse habe ich vernommen, dass aktuell eine erneute Evaluierung des Nutzens einer Vorratsdatenspeicherung stattfindet. Wie Sie zurecht ausgef&#252;hrt haben, belegt der Evaluierungsbericht der EU-Kommission von vor einigen Monaten nicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung notwendig w&#228;re:</p>
<ul>
<li>Der Bericht spricht von dem Nutzen „gespeicherter Kommunikationsdaten“ („retained data“), ohne aber zu unterscheiden, ob die Daten einzig wegen eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorhanden waren oder auch sonst zu erlangen gewesen w&#228;ren (z.B. Abrechnungsdaten, auf richterliche Anordnung im Verdachtsfall gespeicherte Daten).</li>
<li>Die Nennung von Einzelf&#228;llen zum Beleg eines vermeintlichen Nutzens ber&#252;cksichtigt nicht, dass Straftaten auch bei fehlgeschlagener Verkehrsdatenabfrage nicht selten auf anderem Wege aufgekl&#228;rt werden (z.B. Bankdaten im Fall von Internetbetrug). Wo Kommunikationsdaten die Aufkl&#228;rung einer Straftat erm&#246;glicht haben, erlaubt dies also nicht den Schluss, dass die Straftat sonst nicht aufgekl&#228;rt worden w&#228;re.</li>
<li>Die Nennung von Einzelf&#228;llen zum Beleg eines vermeintlichen Bedarfs ber&#252;cksichtigt nicht, dass Ermittlungsverfahren selbst bei vorhandenen Verkehrsdaten nicht selten ohnehin eingestellt werden m&#252;ssen, dass man also auch mit Verkehrsdaten oft nicht weiter kommt (z.B. wegen der vielf&#228;ltigen Umgehungs- und Verschleierungsm&#246;glichkeiten). Wo Kommunikationsdaten gefehlt haben, erlaubt dies also nicht den Schluss, dass die Straftat sonst aufgekl&#228;rt worden w&#228;re.</li>
<li>Die Untersuchung einzelner Ermittlungsverfahren ber&#252;cksichtigt vor allem nicht, dass einem etwaigen Nutzen der Vorratsdatenspeicherung f&#252;r die Verfolgung einiger Straftaten viele andere Straftaten gegen&#252;ber stehen, deren Aufkl&#228;rung die Vorratsdatenspeicherung vereitelt. So werden der Polizei weniger Straftaten angezeigt, wenn dies nicht mehr im Schutz der Anonymit&#228;t m&#246;glich ist. Unbekannte Straftaten k&#246;nnen auch nicht aufgekl&#228;rt werden. Au&#223;erdem l&#246;st eine fl&#228;chendeckende Vorratsdatenspeicherung Vermeidungsverhalten aus (z.B. verst&#228;rkte Nutzung von Internet-Cafés, offener Internetzug&#228;nge, Anonymisierungsdienste, &#246;ffentlicher Telefone, unregistrierter Handykarten, nicht-elektronischer Kommunikationskan&#228;le), das die Verhinderung und Verfolgung selbst schwerer Straftaten geradezu erschwert. Denn Vermeidungsma&#223;nahmen vereiteln oftmals zugleich verdachtsabh&#228;ngige Telekommunikations&#252;berwachungsma&#223;nahmen, wie sie ohne Vorratsdatenspeicherung noch m&#246;glich sind. Dadurch entfaltet eine Vorratsdatenspeicherung auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung kontraproduktive Wirkungen und verkehrt den erhofften Nutzen der Ma&#223;nahme m&#246;glicherweise sogar in sein Gegenteil.</li>
<li>Der Bericht weist nicht nach, dass in Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung Straftaten seltener aufgekl&#228;rt oder h&#228;ufiger begangen w&#252;rden. Vielmehr ist f&#252;r Deutschland nachgewiesen, dass die 2008-2010 praktizierte Vorratsdatenspeicherung keinerlei erkennbaren Einfluss auf die Zahl der registrierten schweren Straftaten oder ihre Aufkl&#228;rungsquote hatte.<sup id="cite_ref-ftn9_15-0"><a title="" href="#cite_note-ftn9-15" target="_top">[16]</a></sup></li>
</ul>
<p>Eine Saldierung aller positiven und negativen Auswirkungen einer Vorratsdatenspeicherung auf die Strafverfolgung l&#228;sst sich niemals durch Untersuchung von Einzelf&#228;llen vornehmen, sondern einzig durch Vergleich der Aufkl&#228;rungsquoten mit und ohne Vorratsdatenspeicherung. Und hier hat bereits ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ergeben, dass die Einf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung in keinem der 21 untersuchten EU-Mitgliedsstaaten zu signifikanten &#196;nderungen der Aufkl&#228;rungsquote gef&#252;hrt hat.<sup id="cite_ref-ftn10_16-0"><a title="" href="#cite_note-ftn10-16" target="_top">[17]</a></sup></p>
<p>Bitte achten Sie darauf, dass die aktuell laufende Evaluierung nicht wieder von der Methodik her so angelegt ist, dass sie eine wissenschaftlich haltbare Aussage &#252;ber die Frage des Nettonutzens einer Vorratsdatenspeicherung von vornherein nicht zul&#228;sst. Die grundlegende Kritik an dem letzten Evaluierungsbericht finden Sie in Analysen von EDRi<sup id="cite_ref-ftn20_17-0"><a title="" href="#cite_note-ftn20-17" target="_top">[18]</a></sup> und AK Vorrat<sup id="cite_ref-ftn21_18-0"><a title="" href="#cite_note-ftn21-18" target="_top">[19]</a></sup>.</p>
<p>Sie haben in Regensburg gesagt, in der zust&#228;ndigen Expertengruppe seien B&#252;rgerrechtler vertreten. Bitte teilen Sie mir mit, wer dies ist. Die EU-Richtlinie sieht meines Wissens keine Teilnahme von Vertretern der Zivilgesellschaft vor, und die EU-Kommission hat einen Antrag von uns, zu den Sitzungen der Expertengruppe eingeladen zu werden, abgelehnt, obwohl diese M&#246;glichkeit in der Gesch&#228;ftsordnung vorgesehen ist.</p>
<p><strong>4. Rechtslage</strong></p>
<p>Es trifft nicht zu, dass keines der Verfassungsgerichte von Deutschland, Tschechien und Rum&#228;nien die Vorratsdatenspeicherung grunds&#228;tzlich verboten h&#228;tte. Vielmehr hat der Rum&#228;nische Verfassungsgerichtshof 2009 entschieden, dass jede anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" title="Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens">8</a> der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist. Eine Vorratsdatenspeicherung f&#252;hre „zur Beseitigung des Kerngehalts dieses Rechts“, denn „[d]ie rechtliche Verpflichtung zur kontinuierlichen Vorratsspeicherung per­s&#246;nlicher Daten macht [&#8230;] die Ausnahme vom Grundsatz des Schutzes des Rechts auf Privatsph&#228;re und Meinungsfreiheit zur absoluten Regel“. Sie finden die vollst&#228;ndige Urteilsbegr&#252;ndung im Internet.<sup id="cite_ref-ftn11_19-0"><a title="" href="#cite_note-ftn11-19" target="_top">[20]</a></sup></p>
<p>Auch der Tschechische Verfassungsgerichtshof &#228;u&#223;erte 2011 „Zweifel daran, ob eine unterschiedslose und vorsorgliche Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten nahezu jeder elektronischer Kommunikation im Hinblick auf die Intensit&#228;t des Eingriffs und die Vielzahl der privaten Nutzer elektronischer Kommunikation erforderlich und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig ist.“<sup id="cite_ref-ftn12_20-0"><a title="" href="#cite_note-ftn12-20" target="_top">[21]</a></sup> Da der Staat die Erforderlichkeit und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit einer Vorratsdatenspeicherung &#252;berzeugend nachweisen muss, ist dieser Beweis im Zweifelsfall nicht erbracht und das Prinzip einer anlasslosen fl&#228;chendeckenden Vorratsdatenspeicherung auch nach dieser Entscheidung menschenrechtswidrig.</p>
<p>Dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung selbst noch nicht verworfen worden ist, liegt einzig daran, dass ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten vom Europ&#228;ischen Gerichtshof bislang nicht gepr&#252;ft worden ist. Der irische High Court hat 2010 angek&#252;ndigt, dem Europ&#228;ischen Gerichtshof diese Frage vorzulegen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird dies – wie zuvor in Rum&#228;nien, Deutschland und Tschechien – zur Nichtigerkl&#228;rung f&#252;hren.</p>
<p>Es trifft nicht zu, dass alle Mitgliedsstaaten der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt h&#228;tten. Zwei Mitgliedsstaaten haben dagegen gestimmt (Irland, Slowakei) und &#214;sterreich hat sich enthalten. W&#228;re die Richtlinie ordnungsgem&#228;&#223; als Instrument zur Strafverfolgung innerhalb der damaligen „Dritten S&#228;ule“ behandelt worden, h&#228;tte sie mangels Einstimmigkeit niemals angenommen werden k&#246;nnen.</p>
<p>Dass die Nichtumsetzung der Richtlinie den EU-Vertrag verletzt, mag sein. Ihre Umsetzung w&#252;rde aber die Europ&#228;ische Menschenrechtskonvention verletzen. Es ist klar, dass die Menschenrechte Vorrang haben m&#252;ssen vor einer Richtlinie, die ohnehin bald f&#252;r nichtig erkl&#228;rt werden wird, zumal schon jetzt 20 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim Europ&#228;ischen Gerichtshof anh&#228;ngig sind.<sup id="cite_ref-ftn22_21-0"><a title="" href="#cite_note-ftn22-21" target="_top">[22]</a></sup> <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Artikel 114 Absatz 4 AEUV</a> er&#246;ffnet Deutschland im &#220;brigen eine legale M&#246;glichkeit, das bestehende Verbot der Vorratsdatenspeicherung ungeachtet der EU-Richtlinie beizubehalten.</p>
<p><strong>5. Alternativen</strong></p>
<p>Erfreulicherweise haben Sie der Erwartung Ausdruck verliehen, dass es der EU-Kommission voraussichtlich nicht gelingen wird, die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung nachzuweisen. Diese Meinung teile ich vollkommen.</p>
<p>Es ist richtig, dass Alternativen zu einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung gefunden werden m&#252;ssen. Wirklich n&#252;tzlich zur Verbesserung der Strafverfolgung w&#228;ren ganz andere Ma&#223;nahmen als eine Erfassung der Verbindungsdaten Unverd&#228;chtiger: N&#252;tzlich w&#228;re etwa eine schnelle, grenz&#252;berschreitende Datensicherung, wie sie schon in der Cybercrime-Konvention des Europarats vorgesehen, bislang aber nicht zufriedenstellend umgesetzt ist. Wichtig w&#228;re auch eine bessere Ausbildung und Ausstattung der Strafverfolger und der Justiz, die heute nicht einmal die bekannten Straftaten in angemessener und unverj&#228;hrter Zeit bearbeiten und auswerten k&#246;nnen. Zur Verh&#252;tung von Identit&#228;tsdiebstahl und sonstigem Datenmissbrauch muss die Verf&#252;gbarkeit pers&#246;nlicher Daten f&#252;r Straftaten reduziert werden; hier tut ein verbesserter Daten- und Verbraucherschutz Not.</p>
<p>Gegen eine gezielte, rechtsstaatliche Sicherung und Aufzeichnung der Daten Verd&#228;chtiger habe ich nichts einzuwenden. Dieses Verfahren wird „Data Preservation“ oder „Quick Freeze“ genannt. Demgegen&#252;ber lehnen wir den „Quick Freeze Plus“ genannten Vorschlag entschieden ab, denn dieser bedeutet nichts anderes als „Quick Freeze plus Vorratsdatenspeicherung“. Soweit die Bef&#252;rworter von „Quick Freeze plus Vorratsdatenspeicherung“ – wie die Bundesjustizministerin – eine „kurze Speicherfrist“ propagieren, ist oben bereits erl&#228;utert worden, dass dies nichts an dem grundlegenden Schaden f&#252;r unsere Gesellschaft &#228;ndern w&#252;rde, den der anlass- und unterschiedlose Charakter einer Vorratsdatenspeicherung zwangsl&#228;ufig nach sich zieht.</p>
<p>Leider k&#246;nnen wir bei der Suche nach Alternativen nicht auf die Unterst&#252;tzung oder Vorschl&#228;ge der EU-Kommission hoffen. Die Kommission hat sich n&#228;mlich bereits auf die Vorratsdatenspeicherung festgelegt. „Data retention is here to stay“ sagte EU-Innenkommissarin Malmstr&#246;m 2010, noch bevor die Evaluierung der Richtlinie abgeschlossen war. „Die EU sollte die Vorratsdatenspeicherung als Sicherheitsma&#223;nahme unterst&#252;tzen und regeln“, hei&#223;t es dann auch im Evaluierungsbericht vom April 2011.</p>
<p>Der Grund f&#252;r die Unbeweglichkeit der EU-Kommission liegt darin, dass EU-Innenkommissarin Malmstr&#246;m keine Mehrheit f&#252;r eine Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht, gegen die sie damals selbst gestimmt hat. Da Malmstr&#246;m das Mantra einer gr&#246;&#223;tm&#246;glichen Vereinheitlichung verfolgt, weigert sie sich auch, Alternativen zu einer Vorratsdatenspeicherung wenigstens zuzulassen und in der Richtlinie nur noch Obergrenzen f&#252;r diejenigen Mitgliedsstaaten zu setzen, deren Parlamente und Verfassungsgerichte eine Vorratsdatenspeicherung &#252;berhaupt zulassen wollen. Eine solche Flexibilisierung haben eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen bereits vorgeschlagen.<sup id="cite_ref-ftn13_22-0"><a title="" href="#cite_note-ftn13-22" target="_top">[23]</a></sup> Die EU-Kommission jedoch will eine gezielte Datensicherung im Bedarfsfall allenfalls zus&#228;tzlich zur Vorratsdatenspeicherung regulieren, anstatt sie als Alternative zuzulassen.</p>
<p>Da Folgenabsch&#228;tzung und Richtlinienvorschlag der EU-Kommission nur marginale, v&#246;llig unzureichende &#196;nderungen vorschlagen werden, wird es am Europ&#228;ischen Parlament liegen, dem europaweiten Zwang zu einer anlasslosen, fl&#228;chendeckenden Vorratsdatenspeicherung ein Ende zu setzen. Ich hoffe, dass Sozialdemokraten, Liberale, Gr&#252;ne und Linke dazu ein breites B&#252;ndnis gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung bilden werden. Ich denke, dass sich dann auch die Mitgliedsstaaten nicht l&#228;nger der Einsicht werden entziehen k&#246;nnen.</p>
<p>Es trifft zwar zu, dass die meisten Innenminister der Mitgliedsstaaten bisher noch verbissener an der Vorratsdatenspeicherung festhalten als die EU-Kommission. Gro&#223;britannien etwa hat im Koalitionsvertrag aber vereinbart, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung im Internetbereich abzuschaffen. Soweit Sie die Anschl&#228;ge auf Madrid angesprochen haben, sind diese zwar mithilfe von Kommunikationsdaten, jedoch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgekl&#228;rt worden. Es gibt keinen terroristischen Anschlag, zu dessen Aufkl&#228;rung es einer Vorratsdatenspeicherung bedurft h&#228;tte.</p>
<p>[&#8230;] von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen m&#246;chte Anfang 2012 ein Gespr&#228;ch der Abgeordneten der S&amp;D-Fraktion im Europ&#228;ischen Parlament zur Vorratsdatenspeicherung organisieren. Es w&#252;rde mich freuen, wenn Sie ihn bei der Organisation eines solchen Gespr&#228;chs unterst&#252;tzen k&#246;nnten. Geeignete Fachleute und Sachverst&#228;ndige kann ich Ihnen gerne nennen.</p>
<p>Es w&#252;rde mich freuen, wenn wir in dieser Sache im Gespr&#228;ch blieben k&#246;nnten.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en [&#8230;]</p>
<hr />
<ol>
<li id="cite_note-ftn0-0"><a title="" href="#cite_ref-ftn0_0-0" target="_top">↑</a> The News.pl, Journalists&#8216; phones monitored in politically inspired investigation?, 8 October 2010, <a title="http://www.thenews.pl/1/9/Artykul/5241,Journalists-phones-monitored-in-politically-inspired-investigation" href="http://www.thenews.pl/1/9/Artykul/5241,Journalists-phones-monitored-in-politically-inspired-investigation" rel="nofollow" target="_top">http://www.thenews.pl/1/9/Artykul/5241,Journalists-phones-monitored-in-politically-inspired-investigation</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn1-1"><a title="" href="#cite_ref-ftn1_1-0" target="_top">↑</a> Deutsche Welle, Telekom Says Data From 17 Million Customers Was Stolen, 4 October 2008, <a title="http://www.dw-world.de/dw/article/0,,3690132,00.html" href="http://www.dw-world.de/dw/article/0,,3690132,00.html" rel="nofollow" target="_top">http://www.dw-world.de/dw/article/0,,3690132,00.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn2-2"><a title="" href="#cite_ref-ftn2_2-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.heise.de/newsticker/Telekom-Mitarbeiter-verhielten-sich-bei-Suche-nach-Datendieb-gesetzeswidrig--/meldung/118106" href="http://www.heise.de/newsticker/Telekom-Mitarbeiter-verhielten-sich-bei-Suche-nach-Datendieb-gesetzeswidrig--/meldung/118106" rel="nofollow" target="_top">http://www.heise.de/newsticker/Telekom-Mitarbeiter-verhielten-sich-bei-Suche-nach-Datendieb-gesetzeswidrig&#8211;/meldung/118106</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn3-3"><a title="" href="#cite_ref-ftn3_3-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.berliner-zeitung.de/archiv/bka-reform---das-bundeskriminalamt-soll-per-gesetz-mehr-befugnisse-bei-der-terrorabwehr-bekommen--neue-fahndungsmethoden-sollen-die-jagd-auf-staatsfeinde-erleichtern--beamter-unter-verdacht,10810590,10501420.html" href="http://www.berliner-zeitung.de/archiv/bka-reform---das-bundeskriminalamt-soll-per-gesetz-mehr-befugnisse-bei-der-terrorabwehr-bekommen--neue-fahndungsmethoden-sollen-die-jagd-auf-staatsfeinde-erleichtern--beamter-unter-verdacht,10810590,10501420.html" rel="nofollow" target="_top">http://www.berliner-zeitung.de/archiv/bka-reform&#8212;das-bundeskriminalamt-soll-per-gesetz-mehr-befugnisse-bei-der-terrorabwehr-bekommen&#8211;neue-fahndungsmethoden-sollen-die-jagd-auf-staatsfeinde-erleichtern&#8211;beamter-unter-verdacht,10810590,10501420.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn4-4"><a title="" href="#cite_ref-ftn4_4-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.telegraph.co.uk/news/newstopics/politics/lawandorder/6598947/T-Mobile-data-was-sold-on-for-more-than-a-year.html" href="http://www.telegraph.co.uk/news/newstopics/politics/lawandorder/6598947/T-Mobile-data-was-sold-on-for-more-than-a-year.html" rel="nofollow" target="_top">http://www.telegraph.co.uk/news/newstopics/politics/lawandorder/6598947/T-Mobile-data-was-sold-on-for-more-than-a-year.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn5-5"><a title="" href="#cite_ref-ftn5_5-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.pragerzeitung.cz/?c_id=17621" href="http://www.pragerzeitung.cz/?c_id=17621" rel="nofollow" target="_top">http://www.pragerzeitung.cz/?c_id=17621</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn6-6"><a title="" href="#cite_ref-ftn6_6-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.webcitation.org/5xTUKdNqb" href="http://www.webcitation.org/5xTUKdNqb" rel="nofollow" target="_top">http://www.webcitation.org/5xTUKdNqb</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn7-7"><a title="" href="#cite_ref-ftn7_7-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.bigbrotherwatch.org.uk/Police_databases.pdf" href="http://www.bigbrotherwatch.org.uk/Police_databases.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.bigbrotherwatch.org.uk/Police_databases.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn16-8"><a title="" href="#cite_ref-ftn16_8-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.sueddeutsche.de/medien/poltische-affaeren-erschuettern-frankreich-staatsspionage-gegen-journalisten-1.1144365" href="http://www.sueddeutsche.de/medien/poltische-affaeren-erschuettern-frankreich-staatsspionage-gegen-journalisten-1.1144365" rel="nofollow" target="_top">http://www.sueddeutsche.de/medien/poltische-affaeren-erschuettern-frankreich-staatsspionage-gegen-journalisten-1.1144365</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn17-9"><a title="" href="#cite_ref-ftn17_9-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.fr-online.de/politik/frankreich-geheimdienst—betreut--angeblich-journalisten,1472596,4801086.html" href="http://www.fr-online.de/politik/frankreich-geheimdienst%E2%80%94betreut--angeblich-journalisten,1472596,4801086.html" rel="nofollow" target="_top"><a href="http://www.fr-online.de/politik/frankreich-geheimdienst">http://www.fr-online.de/politik/frankreich-geheimdienst</a>—betreut&#8211;angeblich-journalisten,1472596,4801086.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn18-10"><a title="" href="#cite_ref-ftn18_10-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740" href="http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740" rel="nofollow" target="_top">http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn14-11"><a title="" href="#cite_ref-ftn14_11-0" target="_top">↑</a> <a title="http://blog-de-canard.blog4ever.com/blog/lire-article-442415-1993515-sarko_supervise_l_espionnage_des_journalistes.html" href="http://blog-de-canard.blog4ever.com/blog/lire-article-442415-1993515-sarko_supervise_l_espionnage_des_journalistes.html" rel="nofollow" target="_top">http://blog-de-canard.blog4ever.com/blog/lire-article-442415-1993515-sarko_supervise_l_espionnage_des_journalistes.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn19-12"><a title="" href="#cite_ref-ftn19_12-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740" href="http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740" rel="nofollow" target="_top">http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn15-13"><a title="" href="#cite_ref-ftn15_13-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.franceinfo.fr/france-justice-police-2011-05-06-affaire-woerth-bettencourt-l-enquete-du-procureur-courroye-sur-la-534584-9-11.html" href="http://www.franceinfo.fr/france-justice-police-2011-05-06-affaire-woerth-bettencourt-l-enquete-du-procureur-courroye-sur-la-534584-9-11.html" rel="nofollow" target="_top">http://www.franceinfo.fr/france-justice-police-2011-05-06-affaire-woerth-bettencourt-l-enquete-du-procureur-courroye-sur-la-534584-9-11.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn8-14"><a title="" href="#cite_ref-ftn8_14-0" target="_top">↑</a> <a title="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf" href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn9-15"><a title="" href="#cite_ref-ftn9_15-0" target="_top">↑</a> Hintergrundinformationen und Fakten zur Evaluierung der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, <a title="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf</a>, 15 ff.</li>
<li id="cite_note-ftn10-16"><a title="" href="#cite_ref-ftn10_16-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sachstand_036-11.pdf" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sachstand_036-11.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sachstand_036-11.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn20-17"><a title="" href="#cite_ref-ftn20_17-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf" href="http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn21-18"><a title="" href="#cite_ref-ftn21_18-0" target="_top">↑</a> Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Hintergrundinformationen und Fakten zur Evaluierung der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, 17. April 2011, <a title="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn11-19"><a title="" href="#cite_ref-ftn11_19-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil" rel="nofollow" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn12-20"><a title="" href="#cite_ref-ftn12_20-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/437/79/lang,de/" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/437/79/lang,de/" rel="nofollow" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/437/79/lang,de/</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn22-21"><a title="" href="#cite_ref-ftn22_21-0" target="_top">↑</a> <a title="http://ec.europa.eu/eu_law/docs/docs_infringements/annual_report_28/statannex_1-3_en.pdf" href="http://ec.europa.eu/eu_law/docs/docs_infringements/annual_report_28/statannex_1-3_en.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://ec.europa.eu/eu_law/docs/docs_infringements/annual_report_28/statannex_1-3_en.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn13-22"><a title="" href="#cite_ref-ftn13_22-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.daten-speicherung.de/data/joint_position_15-07-2011.pdf" href="http://www.daten-speicherung.de/data/joint_position_15-07-2011.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.daten-speicherung.de/data/joint_position_15-07-2011.pdf</a>.</li>
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