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	<title>Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy &#187; Datenschutz im Staatssektor</title>
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		<title>De-Mail reloaded: Boykottiert den gl&#228;sernen Briefersatz!</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Jul 2010 09:51:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In dem Beitrag Boykottiert das gl&#228;serne De-Mail! warnte ich letzte Woche vor den Nachteilen des vom Bundesinnenministerium erdachten Systems De-Mail (besser genannt &#8222;De-Maizière-Mail&#8220;) vor allem im Vergleich zu E-Mail. Die h&#228;ufigste Entgegnung von Bef&#252;rwortern lautete, man d&#252;rfe De-Maizière-Mail eben nicht als E-Mail-Ersatz verwenden, sondern nur anstelle von Briefen oder Einschreiben, die ohnehin nicht anonym seien. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dem Beitrag <a title="Permanenter Link zu Boykottiert das gl&#228;serne  De-Mail!" rel="bookmark" href="http://daten-speicherung.de/index.php/boykottiert-das-glaeserne-de-mail/">Boykottiert das gl&#228;serne De-Mail!</a> warnte ich letzte Woche vor den Nachteilen des vom Bundesinnenministerium erdachten Systems <a href="http://www.de-mail.de/">De-Mail</a> (besser genannt &#8222;<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_de_Maizi%C3%A8re">De-<em>Maizière</em></a>-Mail&#8220;) vor allem im Vergleich zu E-Mail. Die h&#228;ufigste Entgegnung von Bef&#252;rwortern lautete, man d&#252;rfe De-<em>Maizière</em>-Mail eben nicht als E-Mail-Ersatz verwenden, sondern nur anstelle von Briefen oder Einschreiben, die ohnehin nicht anonym seien. Als Ersatz f&#252;r offizielle, nicht-anonyme Briefe sei De-<em>Maizière</em>-Mail praktisch und unbedenklich.</p>
<p>Tats&#228;chlich weist De-<em>Maizière</em>-Mail gerade f&#252;r offizielle, nicht-anonyme Korrespondenz <strong>entscheidende Nachteile gegen&#252;ber der Briefpost</strong> auf:</p>
<ol>
<li>Weil sich eine Ende-zu-Ende-Verschl&#252;sselung bisher nicht durchgesetzt hat, <strong>fehlt De-<em>Maizière</em>-Mail der Briefumschlag und wird dadurch zur Postkarte</strong>. Wer ein De-Mail-Postfach einrichtet, erm&#246;glicht Mitarbeitern des Anbieters (z.B. der <a href="http://daten-speicherung.de/index.php/faelle-von-datenmissbrauch-und-irrtuemern/#Deutschland_3">skandaltr&#228;chtigen</a> Deutschen Telekom), Mitarbeitern von <a href="http://daten-speicherung.de/index.php/faelle-von-datenmissbrauch-und-irrtuemern/#Deutschland_4">Polizei</a>, Verfassungsschutz und <a href="http://daten-speicherung.de/index.php/faelle-von-datenmissbrauch-und-irrtuemern/#Deutschland_4">Bundesnachrichtendienst</a> sowie Hackern und Phishern, unerkannt seine gesamte offizielle De-Mail-Korrespondenz mitzulesen, die bisher sicher in der eigenen Wohnung verwahrt war. Ein so unaufw&#228;ndiges, nicht erkennbares und massenhaftes Mitlesen ist bei der Briefpost ausgeschlossen. Eine f&#252;r elektronische Systeme typische Sicherheitsl&#252;cke oder Datenpanne kann bei De-<em>Maizière</em>-Mail mit einem Mal den Inhalt hunderttausender von Postf&#228;chern enth&#252;llen &#8211; bei der Briefpost sind solche Massenlecks undenkbar. Wer De-<em>Maizière</em>-Mail f&#252;r offizielle Korrespondenz verwendet, riskiert gerade das Bekanntwerden sensibelster Teile seiner Pers&#246;nlichkeit: seiner angeblichen Verfehlungen (Korrespondenz mit Polizei, Gerichten, Rechtsanw&#228;lten), seiner Einkommens- und Verm&#246;gensverh&#228;ltnisse (Gehaltsabrechnung, Kontoausz&#252;ge, Steuerbescheide), seiner Krankheiten (Korrespondenz mit &#196;rzten und Krankenkassen).</li>
<li><strong>De-<em>Maizière</em>-Mail fehlt die Wohnungszustellung.</strong> De-Mail-Korrespondenz landet nicht im eigenen Briefkasten, sondern bei einem Anbieter, der die Zugangsdaten zum Postfach auf Anforderung ohne richterliche Anordnung an Strafverfolgungsbeh&#246;rden, Polizeibeh&#246;rden, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Milit&#228;rischen  Abschirmdienst  herauszugeben hat (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a>).</li>
<li><strong>De-<em>Maizière</em>-Mail fehlt die Verk&#246;rperung.</strong> Wenn Informationen &#252;ber Krankheiten, Verfehlungen oder Verm&#246;gen in digitaler Form bei Absender und Empf&#228;nger gespeichert werden, ist das Risiko von Missbrauch, Rasterung, Auswertung, Weitergabe, Vorratsspeicherung und Verlust systembedingt viel h&#246;her als bei Unterlagen, die in Papierform aufbewahrt werden. Bei der Post kann niemand nachfragen, mit welchen Personen, Gruppierungen und Unternehmen jemand in Briefkontakt steht &#8211; De-Mail-Kontakte sollen dagegen nach der Vorstellung des Bundesinnenministeriums ohne Anlass auf Vorrat gespeichert werden.</li>
<li><strong>De-<em>Maizière</em>-Mail kostet doppelt so viel Zeit.</strong> Neben dem Briefkasten muss der Inhaber einer De-Mail-Adresse auch sein De-Mail-Postfach st&#228;ndig auf offizielle, fristgebundene Eing&#228;nge &#252;berpr&#252;fen oder &#252;berpr&#252;fen lassen &#8211; auch im Urlaub.</li>
<li>Anders als die Postanschrift <strong>ist eine De-Mail-Adresse eine potenziell lebenslange  Personenkennziffer</strong>. Die meisten Nutzer werden nur eine De-Mail-Adresse unterhalten und diese lebenslang beibehalten; auch sonst ist dem Staat eine Zusammenf&#252;hrung leicht m&#246;glich. Unter einer De-Mail-Adresse k&#246;nnen staatliche  Stellen lebensl&#228;nglich ermitteln, wann der Inhaber wo gewohnt hat &#8211;  eine L&#246;schung dieser &#8222;Dokumentation&#8220; soll erst 30 Jahre nach Schlie&#223;ung  eines Postfachs erfolgen (<a href="http://www.netzpolitik.org/wp-upload/100702_De-Mail-Gesetz_Referentenentwurf.pdf">§  13</a>). Anders als mit dem oft nicht eindeutigen Namen und  eventuell Geburtsdatum k&#246;nnen anhand einer zeichengenauen De-Mail-Adresse Datenbest&#228;nde &#252;ber eine Person aus ganz unterschiedlichen Quellen  (z.B. Telekommunikationsdaten, Finanzamt, Arztberichte, Bankdaten) eindeutig zusammen gef&#252;hrt werden, um ein  Pers&#246;nlichkeitsprofil zu erstellen. Laut Bundesverfassungsgericht ist  ein &#252;bergreifend gespeichertes Personenkennzeichen &#8222;ein  entscheidender Schritt, den einzelnen B&#252;rger in seiner ganzen  Pers&#246;nlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren&#8220; (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 65, 1" title="BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83: Volksz&auml;hlung">BVerfGE 65, 1</a>,  57).</li>
<li>Anders als die Briefpost <strong>verdr&#228;ngt De-<em>Maizière</em>-Mail allm&#228;hlich die Anonymit&#228;t aus dem Internet</strong>. Ziel des Vorhabens ist <a href="http://www.cio.bund.de/cae/servlet/contentblob/63262/publicationFile/4016/egov2_programm_des_bundes_download.pdf">ausdr&#252;cklich</a>,   „die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation  zum   Normalfall“ zu machen. Man wird es auf Dauer nicht durchhalten (k&#246;nnen), seine De-Mail-Adresse nur dort anzugeben, wo man sonst auch seinen Ausweis vorgezeigt h&#228;tte. Beh&#246;rden und Unternehmen, die ihre Leistungen  bisher anonym oder ohne  &#220;berpr&#252;fung der Kundenangaben anbieten,  werden schrittweise  eine De-Mail-Adresse zur  Voraussetzung der Nutzung ihrer Leistungen machen, wenn sich De-<em>Maizière</em>-Mail durchsetzt.</li>
</ol>
<p>Es bleibt daher dabei: Um die Entstehung eines faktischen Zwangs zur Nutzung von De-Mail zu  verhindern, m&#252;ssen wir De-<em>Maizière</em>-Mail &#8211; auch und gerade als Ersatz f&#252;r Briefpost &#8211; <strong>boykottieren</strong>, damit es nicht nicht durchsetzt.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Boykottiert das gl&#228;serne De-Mail!</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 19:54:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit kurzem kann man von einigen privaten Anbietern De-Mail-Adressen registrieren lassen. De-Mail ist ein E-Mail-Postfach, vor dessen Einrichtung man sich mit einem Ausweis eindeutig identifizieren muss (z.B. per Postident).
Aus den folgenden Gr&#252;nden kann von einer Registrierung und Nutzung von De-Mail nur abgeraten werden:

Vor der Einrichtung eines De-Mail-Briefkastens muss man sich  identifizieren, was bei einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit kurzem kann man von einigen privaten Anbietern De-Mail-Adressen registrieren lassen. De-Mail ist ein E-Mail-Postfach, vor dessen Einrichtung man sich mit einem Ausweis eindeutig identifizieren muss (z.B. per Postident).</p>
<p>Aus den folgenden Gr&#252;nden kann von einer Registrierung und Nutzung von De-Mail nur <strong>abgeraten </strong>werden:</p>
<ol>
<li>Vor der Einrichtung eines De-Mail-Briefkastens muss man sich  <strong>identifizieren</strong>, was bei einem normalen Briefkasten, bei dem Versand  von Briefen oder bei sonstigen E-Mail-Konten nicht erforderlich ist. Nur anonyme Kommunikation ist aber sicher vor missbr&#228;uchlicher Aufdeckung.</li>
<li>Aufgrund der Architektur von De-Mail flie&#223;en alle Daten und Kontakte  auf die Person r&#252;ckf&#252;hrbar an einer <strong>zentralen Stelle </strong>zusammen; die  Verwendung mehrerer, nicht in Verbindung zu bringender Identit&#228;ten ist  nicht m&#246;glich.</li>
<li>Die hinterlegten pers&#246;nlichen Daten des Nutzers sind f&#252;r eine  <strong>Vielzahl von Sicherheitsbeh&#246;rden und Geheimdiensten</strong> ohne richterliche  Anordnung anforderbar (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a>), die Identit&#228;t hinter einer  De-Mail-Adresse ist f&#252;r &#252;ber 1.000 Beh&#246;rden in einem Onlineverfahren  abrufbar (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">§ 112 TKG</a>), in dem t&#228;glich 12.000 Zugriffe auf Kundendaten  <a href="http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/152206/publicationFile/6683/Jahresbericht2009Id18409pdf.pdf">erfolgen</a>.</li>
<li>Der <a href="http://www.netzpolitik.org/wp-upload/100702_De-Mail-Gesetz_Referentenentwurf.pdf">De-Mail-Gesetzentwurf</a> sieht in § 16 sogar die Namhaftmachung des Postfachinhabers auf <strong>Anfrage  Privater</strong> vor – f&#252;r die Post oder einen E-Mail-Anbieter w&#228;re eine solche  Auskunft eine schwerwiegende Verletzung des Datenschutzes.</li>
<li>Eine <strong>Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten</strong> jeder De-Mail (vgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/100.html" title="&sect; 100 TKG: St&ouml;rungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten">§ 100 TKG</a>)  schlie&#223;t der Gesetzentwurf nicht aus.</li>
<li><strong>Kennung und Passwort zu einem De-Mail-Postfach sind auf Anforderung  einer Strafverfolgungsbeh&#246;rde</strong>, einer Polizeibeh&#246;rde, des Bundesamts f&#252;r  Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder des Milit&#228;rischen  Abschirmdienstes ohne richterliche Anordnung herauszugeben (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a>).  Die im De-Mail-Postfach liegenden Dokumente und Informationen sind damit weit weniger gesch&#252;tzt als Papierdokumente oder Briefe in der eigenen  Wohnung. Das Recht zur Passwortabfrage besteht zwar bei allen  E-Mail-Konten. Normalerweise kann man sich aber mit anonymen Postf&#228;chern,  multiplen Identit&#228;ten und ausl&#228;ndischen Konten vor Zugriffen sch&#252;tzen,  was bei De-Mail nicht m&#246;glich ist.</li>
<li>Obwohl die Beantragung einer De-Mail-Adresse freiwillig sein soll, werden Beh&#246;rden und Unternehmen, die ihre Leistungen  bisher anonym oder ohne &#220;berpr&#252;fung der Kundenangaben angeboten haben,  faktisch schrittweise eine personengebundene und identit&#228;tsgepr&#252;fte  E-Mail-Adresse zur Voraussetzung des Angebots ihrer Leistungen machen. Ziel des Vorhabens ist dem Bundesinnenministerium zufolge <a href="http://www.cio.bund.de/cae/servlet/contentblob/63262/publicationFile/4016/egov2_programm_des_bundes_download.pdf">ausdr&#252;cklich</a>, &#8222;<strong>die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation  zum Normalfall</strong>&#8220; zu machen. Die eindeutige Identifizierung im Internet kann beispielsweise zum  Ausschluss bestimmter Personen genutzt werden, etwa wegen angeblich  mangelnder Bonit&#228;t oder auch nur wegen Missliebigkeit oder Kritik am  Unternehmen.</li>
</ol>
<p>Der Bundestag hat dem Bundesinnenministerium auf Wunsch der FDP im Haushaltsplan 2010 &#8222;Ausgaben zum Zwecke der Verwirklichung des Projekts DeMail&#8220; bis auf weiteres <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2010/html/ep06/ep06kp02nra06.html">untersagt</a>. Es ist zu hoffen, dass De-Mail endg&#252;ltig eingestellt und die dadurch eingesparten Mittel f&#252;r eine Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit eingesetzt werden. Um die Entstehung eines faktischen Zwangs zur Nutzung von De-Mail zu verhindern, muss De-Mail <strong>boykottiert </strong>werden, damit es sich nicht durchsetzt.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EuGH-Generalanw&#228;ltin: Leistungsbezieher d&#252;rfen nicht gl&#228;sern gemacht werden</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/eugh-generalanwaeltin-leistungsbezieher-duerfen-nicht-glaesern-gemacht-werden/</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Jun 2010 11:12:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
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		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[gläserne Leistungsbezieher]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Europ&#228;ische Gerichtshof soll zum ersten Mal eine EU-Vorschrift wegen Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung f&#252;r nichtig erkl&#228;ren: Die Generalanw&#228;ltin Eleanor Sharpston hat heute  in Luxemburg beantragt,  dass der EU-Gerichtshof die Ver&#246;ffentlichung von Namen, Wohnort und Leistungsh&#246;he s&#228;mtlicher Empf&#228;nger von Landwirtschaftsbeihilfen als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig verwerfen soll. Auf der Grundlage dieser Schlussantr&#228;ge wird der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Europ&#228;ische Gerichtshof soll zum ersten Mal </strong>eine EU-Vorschrift wegen Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung f&#252;r nichtig erkl&#228;ren: Die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Generalanwalt_%28EuGH%29">Generalanw&#228;ltin</a> <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Eleanor_Sharpston">Eleanor Sharpston</a> hat heute  in Luxemburg <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79899382C19090092&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=CONCL">beantragt</a>,  dass der EU-Gerichtshof die Ver&#246;ffentlichung von Namen, Wohnort und Leistungsh&#246;he s&#228;mtlicher Empf&#228;nger von Landwirtschaftsbeihilfen als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig verwerfen soll. Auf der Grundlage dieser Schlussantr&#228;ge wird der Europ&#228;ische Gerichtshof noch dieses Jahr &#252;ber die Frage entscheiden, ob  die EU berechtigt ist, die Identit&#228;t aller Bezieher von EU-Landwirtschaftsbeihilfen ver&#246;ffentlichen zu lassen. Gegen diese Praxis <a href="http://daten-speicherung.de/index.php/entscheidet-der-europaeische-gerichtshof-ueber-die-vorratsdatenspeicherung/">geklagt</a> haben drei der 6 Mio. von der EU unterst&#252;tzten Landwirte, deren Name,  Wohnort und Leistungsh&#246;he seit 2008 im Internet ver&#246;ffentlicht wird.</p>
<p><strong>Die Stellungnahme der Generalanw&#228;ltin</strong></p>
<p>In ihren <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79899382C19090092&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=CONCL">Schlussantr&#228;gen</a> vom 17.06.2010 (Az. C‑92/09 und C‑93/09) kommt die Generalanw&#228;ltin zu dem Schluss, eine andere Art der Ver&#246;ffentlichung w&#228;re &#8222;sowohl weniger  beeintr&#228;chtigend als auch besser geeignet&#8220;. Falls publik gemacht werden solle, wer besonders hohe  Beihilfen beziehe, reiche die namentliche Ver&#246;ffentlichung der Bezieher besonders hoher Leistungen aus. Solle andererseits die &#214;ffentlichkeit in die Lage versetzt werden, informiert zu debattieren, ob Beihilfen eher an die eine oder die andere Gruppe von Inhabern  landwirtschaftlicher Betriebe gehen sollen oder ob eine bestimmte Art  landwirtschaftlicher Bet&#228;tigung st&#228;rker unterst&#252;tzt werden sollte als  eine andere, dann m&#252;ssten die Daten in zusammengefasster, nicht personenbezogener Form nebst n&#228;heren Informationen &#252;ber die jeweilige Betriebs- oder Bet&#228;tigungsart ver&#246;ffentlicht  werden, um dem B&#252;rger einen &#220;berblick zu verschaffen. Die derzeitige Ver&#246;ffentlichung s&#228;mtlicher Rohdaten, die nicht   gruppiert oder zusammengefasst oder mit irgend einem Merkmal der Agrarf&#246;rderung, &#252;ber das die  &#214;ffentlichkeit m&#246;glicherweise   eine Debatte f&#252;hren m&#246;chte, verkn&#252;pft sind, erf&#252;lle den verfolgten   Zweck der Transparenz nicht auf verh&#228;ltnism&#228;&#223;ige Weise und <strong>verletze die   Grundrechte </strong>der Millionen betroffener Landwirte auf Schutz ihrer Privatsph&#228;re und auf   Schutz ihrer personenbezogenen Daten.</p>
<p>Dass die Landwirte in den Antragsformularen auf die beabsichtigte Ver&#246;ffentlichung hingewiesen werden und der Leistungsbezug <strong>freiwillig </strong>ist, &#228;ndere an der Grundrechtsverletzung nichts. Von einer Person, die bei einer &#246;ffentlichen Einrichtung Mittel beantrage, k&#246;nne &#8222;als Voraussetzung  f&#252;r die Erlangung dieser Mittel grunds&#228;tzlich nicht verlangt werden [&#8230;], auf ein Grundrecht zu verzichten, das ihr andernfalls Schutz  verliehe.&#8220;</p>
<p>Weitere Fragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, welches den Europ&#228;ischen Gerichtshof befasst hat, beantwortet die Generalanw&#228;ltin nicht, weil sie nichts zur Sache t&#228;ten: Der Gerichtshof solle in diesem Verfahren nicht zur G&#252;ltigkeit der umstittenen EU-Richtlinie zur <strong>Vorratsdatenspeicherung </strong>Stellung nehmen. Er soll auch nicht dazu Stellung nehmen, ob der Betreiber eines Internetportals das Surfverhalten der Nutzer samt IP-Adresse ohne deren Einwilligung aufzeichnen darf.</p>
<p><strong>Bewertung</strong></p>
<p>Die Schlussantr&#228;ge der Generalanw&#228;ltin sind sehr zu begr&#252;&#223;en. Schlie&#223;t sich der Gerichtshof ihrer Argumentation an, dann sind <strong>Leistungsbezieher allgemein</strong> (z.B. auch Sozialleistungsbezieher) vor ihrer &#246;ffentlichen Namhaftmachung samt Einkommen unter dem Vorwand der Transparenz gesch&#252;tzt. Vollkommen zurecht f&#252;hrt die Generalanw&#228;ltin aus, dass es kein &#246;ffentliches Interesse daran gibt, die Namen von Millionen von Leistungsempf&#228;ngern zu erfahren.</p>
<p>Wichtig ist auch die Feststellung der Generalanw&#228;ltin, dass der Gesetzesvorbehalt der Grundrechte nicht systematisch dadurch umgangen werden darf, dass &#246;ffentliche Leistungen nur noch nach <strong>&#8222;Einwilligung&#8220; </strong>in gesetzlich nicht legitimierte Grundrechtseingriffe zur Verf&#252;gung gestellt werden. Grundrechtseingriffe kann nur die demokratisch gew&#228;hlte Volksvertretung erlauben und nicht die Verwaltung durch abgen&#246;tigte Erkl&#228;rungen, die sie von den Gesetzen freistellen sollen. Derartige etwa der USA &#252;bliche Praktiken d&#252;rfen in Europa nicht geduldet werden.</p>
<p>Den Schlussantr&#228;gen kommt auch &#252;ber den Bereich des Leistungsbezugs hinaus <strong>Signalwirkung</strong> zu: Zum ersten Mal soll der Europ&#228;ische Gerichtshof eine EU-Vorschrift f&#252;r nichtig  erkl&#228;ren, weil sie das Grundrecht auf Datenschutz unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig weit einschr&#228;nke. Der EU-Gerichtshof hat bisher keinen guten Ruf im Bereich des Grundrechtsschutzes. Anders als etwa das Bundesverfassungsgericht hat es der Gerichtshof bisher vermieden, die Grundrechte durch Nichtigerkl&#228;rung von EU-Recht konsequent durchzusetzen und eine eigene, echte Pr&#252;fung der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit vorzunehmen. Dass der Europ&#228;ische Gerichtshof nun zum ersten Mal EU-Recht wegen unverh&#228;ltnism&#228;&#223;iger Einschr&#228;nkung des Grundrechts auf Privatsph&#228;re verwerfen soll, hat erhebliche Auswirkungen auf bestehende und k&#252;nftige EU-&#220;berwachungsvorhaben: Bei dem <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/366/79/lang,de/">anstehenden</a> Verfahren &#252;ber die G&#252;ltigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung steigen die Aussichten, dass der EU-Gerichtshof &#8211; wie zuvor schon nationale Verfassungsgerichte &#8211; die anlasslose Speicherung s&#228;mtlicher Verbindungsdaten als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig verwerfen wird. Und bei k&#252;nftigen &#220;berwachungsvorhaben wie der allgemeinen Flugreisedatenbank wird die EU sehr viel genauer als bisher pr&#252;fen m&#252;ssen, ob ihre Vorhaben mit dem Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz vereinbar sind. Dass der Europ&#228;ische Gerichtshof im jetzigen Verfahren nicht auf die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten und Internetspuren eingehen soll, ist eher zu begr&#252;&#223;en, weil dieses Verfahren nicht den richtigen Rahmen f&#252;r eine Entscheidung dieser fundamentalen Fragen bietet. &#220;ber die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird in einem <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/366/79/lang,de/">anderen</a> Verfahren entschieden werden, das sich spezifisch mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Und die Frage der Surfprotokollierung ist bereits anderweitig <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzbeauftragte-protokollierung-von-ip-adressen-ist-unzulaessig/">gekl&#228;rt</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Angriff auf das Bundesverfassungsgericht</title>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 11:29:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
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		<category><![CDATA[Sicherheitspolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Zu Tomuschat, DIE ZEIT, 12.05.2010 Nr. 20, „Die Karlsruher Republik“:
Ein Spielverlierer will die Spielregeln &#228;ndern – dieser Eindruck dr&#228;ngt sich beim Lesen der Klage des Regierungsbevollm&#228;chtigten Tomuschat auf. Tomuschat wirft dem Bundesverfassungsgericht illegale Machtanma&#223;ung vor, obwohl es nur seine Aufgabe erf&#252;llt, f&#252;r die Einhaltung unseres Grundgesetzes zu sorgen. Wer Stimmung gegen die Richterspr&#252;che macht, greift [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu Tomuschat, DIE ZEIT, 12.05.2010 Nr. 20, „<a href="http://www.haerting.de/downloads/pdfs/NJW-aktuell_3_2010_Haerting.pdf">Die Karlsruher Republik</a>“:</p>
<p>Ein Spielverlierer will die Spielregeln &#228;ndern – dieser Eindruck dr&#228;ngt sich beim Lesen der <a href="http://www.zeit.de/2010/20/P-oped-Verfassungsgericht?page=all">Klage</a> des <a href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1672693_Stoppschild-im-Grundgesetz.html">Regierungsbevollm&#228;chtigten</a> Tomuschat auf. Tomuschat wirft dem Bundesverfassungsgericht illegale Machtanma&#223;ung vor, obwohl es nur seine Aufgabe erf&#252;llt, f&#252;r die Einhaltung unseres Grundgesetzes zu sorgen. Wer Stimmung gegen die Richterspr&#252;che macht, greift mittelbar die angewandten Verfassungsprinzipien selbst an: Demokratieprinzip (Lissabon-Urteil), Sozialstaatsgebot (Hartz IV-Urteil) und Grundrechte (Vorratsdatenspeicherung). Wer das Grundgesetz als „Verlust an Flexibilit&#228;t und Anpassungsf&#228;higkeit“ Deutschlands ansieht, ist blind f&#252;r die deutsche Geschichte.</p>
<p>Die ausf&#252;hrlichen Urteile des Bundesverfassungsgerichts tragen der Forderung der Politik Rechnung, man m&#246;ge doch bitte aufzeigen, wie verfassungswidrige Gesetze nachgebessert werden k&#246;nnen. Wird eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen, so erwarten die Beschwerdef&#252;hrer zu Recht eine Begr&#252;ndung, weshalb die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht &#252;berschritten sein sollen. Tomuschat widerspricht sich selbst, wenn er einerseits ein &#220;bergreifen des Verfassungsgerichts in die politische Sph&#228;re beklagt, andererseits aber mehr „politische Vorbildung“ der Richter fordert.</p>
<p>Ursache f&#252;r die zunehmenden Korrekturen aus Karlsruhe ist eine verfassungsvergessene Politik. Nach einer weitgehend nicht-&#246;ffentlichen und intransparenten politischen Entscheidungsfindung werden in Karlsruhe meist zum ersten Mal die Betroffenen &#246;ffentlich angeh&#246;rt und die Wahrung der Verfassung unvoreingenommen gepr&#252;ft, erforderlichenfalls unter Einbeziehung neutraler Sachverst&#228;ndiger. Nicht die sorgf&#228;ltige Gesetzeskontrolle in Karlsruhe ist das Problem, sondern die unzureichende Entscheidungsfindung in Berlin. Eine Reparlamentarisierung politischer Entscheidungen, die Einf&#252;hrung direktdemokratischer Elemente und die fr&#252;he Begutachtung von Gesetzesvorhaben durch einen unabh&#228;ngigen Grundrechtskontrollrat w&#228;ren allesamt hilfreicher als Stimmung gegen die H&#252;ter unseres Grundgesetzes zu machen.</p>
<p>Weitere Reaktionen auf Tomuschats <a href="http://www.zeit.de/2010/20/P-oped-Verfassungsgericht?page=all">Artikel</a>:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.zeit.de/2010/21/P-Widerspruch-Verfassungsgericht-Tomuschat">Burkhard Hirsch: Die Politik, nicht Karlsruhe, ma&#223;t sich Macht an</a></li>
<li><a href="http://www.fixmbr.de/angriff-auf-karlsruhe/">F!XMBR: Angriff auf Karlsruhe</a></li>
</ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>WLAN-Haftung mit Anonymisierungsdiensten umgehen</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/wlan-haftung-mit-anonymisierungsdiensten-umgehen/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/wlan-haftung-mit-anonymisierungsdiensten-umgehen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 21 May 2010 13:57:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Richten Sie einen anonymisierten drahtlosen Internetzugang (WLAN) ein, indem Sie einen WLAN-Router mit einem Anonymisierungsdienst verbinden. So geht&#8217;s:
Inhalts&#252;bersicht
1. Anonymisierungsdienste und Vorratsdatenspeicherung
2. Wann ist eine Anonymisierung mehrerer Rechner sinnvoll?
3. Welche Anonymisierungsdienste sind f&#252;r den Router geeignet?
4. Die DrayTek-Vigor-Modelle im Test
5. Der Linksys WRT54GL mit FreedomRouter-Firmware im Test
6. Fazit
1. Anonymisierungsdienste und Vorratsdatenspeicherung
Vor einiger Zeit hatte ich einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Richten Sie einen anonymisierten drahtlosen Internetzugang (WLAN) ein, indem Sie einen WLAN-Router mit einem Anonymisierungsdienst verbinden. So geht&#8217;s:</p>
<p><strong>Inhalts&#252;bersicht</strong><br />
<strong>1. <a href="#1">Anonymisierungsdienste und Vorratsdatenspeicherung</a><br />
2. <a href="#2">Wann ist eine Anonymisierung mehrerer Rechner sinnvoll?</a><br />
3. <a href="#3">Welche Anonymisierungsdienste sind f&#252;r den Router geeignet?</a><br />
4. <a href="#4">Die DrayTek-Vigor-Modelle im Test</a><br />
5. <a href="#5">Der Linksys WRT54GL mit FreedomRouter-Firmware im Test</a><br />
6. <a href="#6">Fazit</a></strong></p>
<p><a name="1"></a><strong>1. Anonymisierungsdienste und Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Vor einiger Zeit hatte ich einen <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/ ">Test</a> zahlreicher Internet-Vollanonymisierungsdienste ver&#246;ffentlicht, den ich seitdem immer wieder fortgeschrieben habe. Der Schwerpunkt liegt dabei auf solchen Diensten, die den gesamten Datenverkehr m&#246;glichst verschl&#252;sselt &#252;ber einen Mittler-Server des Anonymisierungsanbieters leiten. Man spricht dabei von einem VPN-Tunnel (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_Private_Network">Virtual Private Network</a>). Vorteil dessen ist, dass nach au&#223;en hin die eindeutige Kennung des Nutzers, die IP-Adresse, nicht mehr sichtbar ist, sondern nur die IP-Adresse des Anonymisierungsanbieters.</p>
<p>Nach der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/lang,de/">Vorratsdatenspeicherung</a>, die nach dem <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html">Urteil</a> des Bundesverfassungsgerichts in ihrer urspr&#252;nglichen Form zwar wegen mangelnder Schutzvorkehrungen <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/577/504786/text/">f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt</a> wurde, aber grunds&#228;tzlich wieder eingef&#252;hrt werden kann und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/24/EG_&#252;ber_die_Vorratsspeicherung_von_Daten">europarechtlich</a> sogar <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-eu-pflicht-zur-wiedereinfuehrung-einer-vorratsdatenspeicherung/">m&#246;glicherweise</a> eingef&#252;hrt werden muss, mussten die Internetanbieter IP-Adresse und Zeit jeder Internetverbindung des Nutzers f&#252;r 6 Monate speichern &#8211; und werden dies m&#246;glicherweise auch wieder m&#252;ssen. Das l&#228;sst sich mit Anonymisierungsdiensten zwar nicht direkt verhindern, weil man dazu in das Rechenzentrum des Internetanbieters eingreifen m&#252;sste. Wenn man aber im Internet st&#228;ndig mit anderer IP-Adresse auftritt als mit der vom Internetanbieter gespeicherten, werden quasi mehrere Identit&#228;ten geschaffen und die Speicherung der Erstidentit&#228;t mit Original-IP f&#252;hrt ins Leere. Das setzt voraus, dass der Anonymisierungsanbieter seinerseits nicht auch vorratsspeichert oder zumindest Sammel-IP-Adressen f&#252;r mehrere Nutzer verwendet (IP-Sharing), so dass eine IP-Speicherung zu keiner einzelnen Person f&#252;hrt. Auch sonst sollte man Anonymisierungsanbieter, zumal wenn rechtlich schwer greifbar, nicht in &#8222;Daten-Versuchung&#8220; f&#252;hren und von einer Datenangabe, auch indirekt durch Bezahlung per Kreditkarte oder Paypal, absehen.</p>
<p>Weiterer Vorteil von solchen VPN-Anonymisierungsdiensten ist es, dass die seit einiger Zeit m&#246;glichen Internetsperren kraft Zugangserschwernisgesetz dadurch unterlaufen werden; selbst ohne Zugangserschwernisgesetz bleiben die Seitensperrungen <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bezirksregierung-Duesseldorf-geht-gegen-Gluecksspielseiten-vor-188667.html">gem&#228;&#223; Rundfunkstaatsvertrag</a>. Es werden mit Anonymisierungsdienst n&#228;mlich zur URL-Abfrage nicht die Server des eigenen, sperrpflichtigen Internetanbieters zu Rate gezogen, sondern die des Anonymisierungsanbieters, der sich mit Sitz beispielsweise in Panama wenig um deutsche Sperrvorgaben scheren wird. Die Benutzung von Anonymisierungsdiensten ist legal.</p>
<p><a name="2"></a><strong>2. Wann ist eine Anonymisierung mehrerer Rechner sinnvoll?</strong></p>
<p>Problematisch ist, dass die genannten Anonymisierungsdienste gew&#246;hnlich nur von einem Rechner aus nutzbar sind: Mit einer Software wird eine verschl&#252;sselte Datenverbindung zum Anonymisierungsdiensteanbieter aufgebaut und fortan werden alle Daten des PCs dar&#252;ber geleitet.</p>
<ul>
<li>Oft gibt es pro Haushalt aber mehr als einen Rechner, der anonymisiert werden soll, etwa den PC der Eltern und den der Kinder. Das gilt im Besonderen, da die insoweit <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20080026.htm">fehlgeleitete</a> <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20070078.htm">Rechtsprechung</a> <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20080131.htm">zur</a> <a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1695">Haftung</a> <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20100018.htm">offener</a> <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20080006.htm">WLAN-Netze</a> eine ungesch&#252;tzte Nutzung selbst durch die eigenen Kinder ohne vorheriges Informatikstudium der Eltern zu einem nicht vertretbaren Risiko werden lassen. Selbst wenn nun der Bundesgerichtshof die Haftung des WLAN-Betreibers auf Unterlassungsanspr&#252;che <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-schraenkt-Folgen-der-Stoererhaftung-fuer-WLAN-Betreiber-ein-998591.html">begrenzt</a> hat, bleiben erstens die Abmahnkosten, zweitens gilt deren Deckelung bei 100 € ausschlie&#223;lich im Fall von Urheberrechtsverst&#246;&#223;en (<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz">§§ 97</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html" title="&sect; 97a UrhG: Abmahnung">97a UrhG</a>). Gern arbeiten Rechteinhaber hier auch mit <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/11/provider-liefert-falsche-daten-ans-bka/">zweifelhaften</a> <a href="http://www.heise.de/ix/meldung/IP-Adressen-nur-mit-sicherem-Routing-eindeutig-999457.html">Beweisen</a> mit <a href="http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html">noch zweifelhafteren Zielen</a>, so dass der Anschlussinhaber unter Umst&#228;nden in Beweisnot ger&#228;t und selbst Schaden erleidet.</li>
<li>Au&#223;erdem hat sich etwa die Initiative <a href="http://start.freifunk.net/">Freifunk</a> zum Ziel gesetzt, aus altruistischen Motiven heraus die Internetzug&#228;nge ihrer Mitglieder kostenlos Dritten zur Verf&#252;gung zu stellen, um so auch internetlose Gebiete zu versorgen, eigentlich ein <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Breitband-Internet-soll-bis-Ende-2010-ueberall-verfuegbar-sein-197720.html">erkl&#228;rtes</a> Ziel der Bundesregierung. Laut obiger Rechtsprechung kann der Betreiber aber selbst dann haften und Opfer teurer Rechtsstreitigkeiten werden, wenn er eigentlich nur helfen wollte und von den Verst&#246;&#223;en Dritter weder etwas wusste noch diese wollte noch sie zumutbar verhindern konnte.</li>
<li>Weitere Vorteile auch bei Einzelplatznutzung sind, dass man durch Anonymisierung schon des Routers nicht mehr an den Aufbau der VPN-Verbindung denken muss und der eigene Rechner entlastet wird – was bei besseren Verschl&#252;sselungen wie OpenVPN mit AES 256 nicht ganz unerheblich ist, zumal, wenn man mit Laptops arbeitet, die konstruktionsbedingt nicht so leistungsf&#228;hig wie Desktop-PCs sind. Gerade bei nicht brandaktuellen Rechnern kann es sogar die beim Rechner ankommende Bandbreite erh&#246;hen, wenn die Verschl&#252;sselungsarbeit nicht vom Rechner erledigt werden muss.</li>
<li>Nicht zuletzt muss man, wenn man alle Rechner zu einem Anonymisierungszugang b&#252;ndelt, diesen nur einmal zahlen. Da die meisten Betreiber Flatrates anbieten, kommt es auf die Nutzungsintensit&#228;t nicht an, solange der Anonymisierungsanbieter eine geb&#252;ndelte Nutzung in seinen Nutzungsbedingungen nicht verbietet.</li>
</ul>
<p>Gew&#246;hnlich verwendet man f&#252;r die „Verteilung“ eines Internetzugangs an mehrere Rechner einen sog. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Router">Router</a>. Wenn sich ein Router nun nicht nur wie &#252;blich &#252;ber einen DSL-Anschluss einw&#228;hlt, sondern au&#223;erdem anschlie&#223;end bei einem Anonymisierungsdienst und den Verkehr aller angeschlossenen Rechner dar&#252;ber leitet, so sind alle angeschlossenen Rechner automatisch anonymisiert. Fortan kann man seinen Zugang z.B. f&#252;r Nachbarn oder Passanten &#246;ffnen, Beschwerden der Verwertungsgesellschaften wegen angeblicher Rechtsverst&#246;&#223;e wandern direkten Wegs nach Panama o.&#228;.</p>
<p>Einerseits ist diese L&#246;sung nicht ganz befriedigend, weil so auch schwere Rechtsverst&#246;&#223;e kaum mehr verfolgt oder unterbunden werden k&#246;nnen. Andererseits zwingt die fehlgeleitete und letztlich keinen rechten Halt im Gesetz findende St&#246;rerrechtsprechung der deutschen Zivilgerichte zu dieser L&#246;sung, weil sonst nicht nur alle WLAN-Bereitsteller, sondern in der Konsequenz auch alle Internetanbieter schlie&#223;en m&#252;ssten oder Sperrzust&#228;nde wie in China best&#252;nden, weil die Nutzung des Internets ebenso wie aller anderen Mittel zu rechtswidrigen Taten nie ganz ausgeschlossen werden kann. Eine Software zur gezielten Verhinderung solcher Handlungen ist nicht konstruierbar: Solange irgendein Kommunikationskanal offen ist, k&#246;nnen dar&#252;ber stets beispielsweise harmlose Informationen oder urheberrechtswidrige Texte verbreitet werden. Eine Beobachtung des Datenverkehrs w&#228;re sinnlos, weil mit Verschl&#252;sselung ein Einblick verwehrt wird. Die Unterbindung von Verschl&#252;sselungen ist unm&#246;glich, weil mit Steganografie Verschl&#252;sselung nicht mehr nachweisbar ist. Man denke an fr&#252;here Telefonate zwischen der DDR und Westdeutschland: Hie&#223; es, das Wetter sei schlecht, konnte das ein Hinweis auf die politische Lage sein, aber nachweisbar war das nicht. Man h&#228;tte also entweder verbieten m&#252;ssen, &#252;ber das Wetter zu reden, oder man h&#228;tte Telefonate nicht zulassen d&#252;rfen. &#220;bertragen auf die heutige Zeit hei&#223;t das: Man m&#252;sste das Internet verbieten, um Rechtsverst&#246;&#223;e im Internet sicher zu verhindern. Unabh&#228;ngig davon scheint es bei Abmahnungen immer &#246;fter entweder um die Abmahnkosten zu gehen, oder sie sind sogar <a href="http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html">betr&#252;gerisch motiviert</a>.</p>
<p><a name="3"></a><strong>3. Welche Anonymisierungsdienste sind f&#252;r den Router geeignet?</strong></p>
<p>Die Einwahl bei einem Anonymisierungsdienst per Router setzt voraus, dass sich der Anonymisierungsdienst an einheitliche technische Standards h&#228;lt. Das schlie&#223;t Dienste mit einer eigenen, inkompatiblen Software, die sich nicht auf Router installieren l&#228;sst, aus. Von vornherein scheiden daher Anonymisierungsdienste wie Jondonym, Tor, SAD Cyberghost, Steganos Internet Anonym VPN, Safersurf oder Your Freedom aus.</p>
<p>Es muss eine Einwahl &#252;ber die Standards OpenVPN, PPTP oder L2TP angeboten werden. <strong>OpenVPN</strong> setzt auf eine SSL-Verschl&#252;sselung &#228;hnlich wie beim Onlinebanking, die sehr sicher, aber etwas langsamer ist. Das Protokoll <strong>L2TP</strong> ist dann sicher, wenn es in Verbindung mit IPSec-Verschl&#252;sselung eingesetzt wird, wobei IPSec wieder verschiedene Algorithmen zwecks Verschl&#252;sselung unterst&#252;tzt. Als wohl sicher gilt insoweit AES. Auch der &#228;ltere 3DES (&#8222;Triple-DES&#8220;), der etwas unsicherer ist und mehr Rechenleistung ben&#246;tigt, sollte f&#252;r Nicht-Topterroristen ausreichen. <strong>PPTP</strong> mit MPPE-Verschl&#252;sselung ist unsicherer, daf&#252;r leicht zu bedienen und schnell. Wir erinnern uns: Hauptziel sollte nicht sein, auf dem Weg zum Anonymisierungsdienst eine sichere Verschl&#252;sselung zu erreichen und damit st&#252;mperhaft gegen Geheimdienste anzuk&#228;mpfen, zumal die Daten hinter dem Anonymisierungsdienst ohnehin im Klartext ins Internet wandern, sondern die viel dringlichere Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Dazu reicht es, dass die Daten &#252;berhaupt &#252;ber einen Anonymisierungsserver geleitet werden – wie hochwertig auf dem Weg dorthin verschl&#252;sselt wird, ist meines Erachtens nachrangig. Und der Anonymisierungsanbieter sieht die Klartextdaten ohnehin, wenn er denn will, denn an seinem Knoten flie&#223;en die Daten unverschl&#252;sselt ins Internet, und er kennt auch die Zuordnung zwischen Original- und Deck-IP, weswegen man zumindest auf vorratsspeicherfreie Anonymisierungsanbieter achten sollte. Der Anbieter Jondonym meint, man k&#246;nne auch dem Anonymisierungsanbieter nicht trauen, und hat ein dezentrales Konzept entwickelt, wonach jede Verbindung &#252;ber 3 Anbieter l&#228;uft, die nur bei kollusivem Zusammenwirken mitlauschen k&#246;nnten. Das Verfahren ist gut und dank ver&#246;ffentlichter Quelltexte auch transparent, kann aber wie erw&#228;hnt hier schon mangels Router-Kompatibilit&#228;t keine Ber&#252;cksichtigung finden.</p>
<p>Die M&#246;glichkeit, Daten unterwegs zwischen dem eigenen Anschluss und dem Anonymisierungsanbieter abzuh&#246;ren, haben au&#223;er dem Anonymisierungsanbieter selbst in erster Linie Geheimdienste, nicht Polizei- und Strafverfolgungsbeh&#246;rden (allerdings auch korrupte Telekom-Mitarbeiter). Wer sich diesen entziehen will, kommt mit einem Billig-Anonymisierungsdienst ohnehin nicht weit. Es n&#252;tzt auch nichts, eine m&#246;glichst starke Verschl&#252;sselung zu w&#228;hlen, da die meisten erfolgreichen Krypto-Attacken <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Brute_force_attack">ganz</a> <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Side_channel_attack">anders</a> funktionieren. Wer sicher gehen will, sollte lieber entweder etwas h&#246;herwertige Anonymisierungsdienste wie Xerobank bzw. Onyx oder Cryptohippie (oder ohne Router Jondonym) mit mehreren transnationalen Serverketten verwenden oder anderenfalls einfache Anonymisierungsserver in nahegelegenen, demokratischen, kontinentaleurop&#228;ischen Staaten mit gez&#252;gelten Geheimdiensten w&#228;hlen. Wer andererseits einen Anonymisierungsserver in dubiosen Staaten mit schwacher Verschl&#252;sselung verwendet, wird sich kaum darauf verlassen k&#246;nnen, dass alle Geheimdienste, sonstigen Beh&#246;rden und Unternehmen unterwegs gesittet wegh&#246;ren. Aus demselben Grund sind auch bei Filesharern beliebte russische Server ein zweischneidiges Schwert: Einerseits schert sich Russland zwar derzeit noch wenig um Urheberrechte, andererseits setzt man sich dem Wohlwollen der russischen Regierung und Wirtschaft aus, und in Russland und sonstigen abenteuerlichen Staaten stehen zwar nicht Urheberrechte, auch eben auch nicht Datenschutz und Menschenrechte weit oben auf der politischen Agenda. Au&#223;erdem haben Entwicklungsl&#228;nder tendenziell eine lausige Internetanbindung, worunter die Geschwindigkeit leidet. Hier sollte man also sinnvolle Priorit&#228;ten setzen, f&#252;r alles gibt es ein F&#252;r und Wider. Eine gute Geschwindigkeit von Deutschland aus, g&#252;nstige Preise und auch sonst keine mir bekannten sicherheitspolitischen Desaster weisen beispielsweise die Niederlanden auf, weswegen auch sehr viele Anonymisierungsdienste dort Server betreiben.</p>
<p><a name="4"></a><strong>4. Die DrayTek-Vigor-Modelle im Test</strong></p>
<p>Eine Befragung verschiedener Hersteller ergab, dass es kaum Router gibt, die sich ins Internet einw&#228;hlen und sich dar&#252;ber als Client bei einem Anonymisierungsdienst einw&#228;hlen k&#246;nnen. Zwar gibt es <a href="http://www.heise.de/ct/artikel/Nach-Hause-tunneln-796611.html">diverse</a> VPN-f&#228;hige Router. Damit ist aber meist nur gemeint, dass sich ferne Rechner &#252;ber das Internet beispielsweise in das Firmennetzwerk des Routers einw&#228;hlen k&#246;nnen, der Router also als VPN-Server agiert. Bei Anonymisierungsdiensten muss sich aber der Router aber selbst einw&#228;hlen, das Gegenteil ist also n&#246;tig. Soweit mir ersichtlich, bietet das nur der taiwanesische Hersteller Draytek mit seinen <a href="http://www.draytek.de/Produkte.htm">Vigor-Modellen</a> an. Eine Auswahl:</p>
<ul>
<li>Draytek bietet mit der <strong>Vigor-2820</strong>-Serie einen Router mit &#8211; nicht abschaltbarem &#8211; ADSL-2+-Modem an, wahlweise mit WLAN („n“, siehe Modellbezeichnungen), VoIP („v“) und sogar, z.B. f&#252;r DSL-Ausf&#228;lle, ISDN-kompatibel („i“). Bei derzeit (April 2010) 163 € geht es los.</li>
<li>Die <strong>Vigor-2710</strong>-Reihe mit ADSL-Modem d&#252;rfte ebenfalls &#252;ber die genannten Features verf&#252;gen und ist g&#252;nstiger, ein Modell ist sogar DECT-kompatibel. Preislich beginnen sie derzeit bei 96 €.</li>
<li><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/8/85/Vigor2110.jpg" alt="Draytek Vigor 2110vn" align="right" />Ohne DSL-Modem kommt die <strong>Vigor-2110</strong>-Serie (Foto) aus, auch hier optional mit WLAN („n“) und VoIP („v“). ISDN wird hier nirgends unterst&#252;tzt, daf&#252;r gibt es einen USB-Druckserver. Preisstart: 84 €. Leider st&#252;rzte im Test das Modell &#246;fter ab und zeigte sich leistungsschwach; rubuster war die 2910-Reihe.</li>
<li>Nennenswert ist noch die modemlose <strong>Vigor-2910</strong>-Reihe, die sich au&#223;er per DSL auch &#252;ber einen angeschlossenen UMTS-/HSPA-Stick per Mobilfunk ins Internet einw&#228;hlen kann, was ich leider mangels <a href="http://www.draytek.com/user/SupportFAQDetail.php?ID=258">kompatiblem UMTS-Stick</a> nicht testen konnte. Auch hier gibt es wie &#252;blich Modelle mit WLAN, VoIP, ISDN oder Kombinationen dessen. Untere Preisgrenze: 142 €.</li>
</ul>
<p>Generell ist eine <strong>Voice-over-IP</strong>-Unterst&#252;tzung jedenfalls dann nicht sinnvoll, wenn der VoIP-Verkehr ebenfalls anonymisiert werden soll, Gespr&#228;che laufen n&#228;mlich nicht &#252;ber den anonymen Tunnel. Dabei w&#228;re das sinnvoll, die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet n&#228;mlich auch VoIP-Anbieter zur Speicherung der IP-Adresse. Man k&#246;nnte versuchen, ein VoIP-Telefon an den LAN-Anschluss des Routers anzuschlie&#223;en – denn dort wird der Verkehr anonymisiert. Mir ist es nicht gelungen, eine VoIP-f&#228;hige <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz!Box">Fritzbox</a> dort so anzuschlie&#223;en, dass an sie angeschlossene VoIP-Ger&#228;te funktionieren. Andererseits ist gegen&#252;ber dem VoIP-Anbieter wirkliche Anonymit&#228;t ohnehin schwer herzustellen, weil zum einen als einziger mir bekannter VoIP-Anbieter <a href="http://www.simply-connect.de/">SimplyConnect</a> mit Ukash &#252;berhaupt eine anonyme Zahlungsm&#246;glichkeit anbietet, und weil zum anderen ja auch die Rufnummern ein- und ausgehender Telefonate gespeichert werden und sp&#228;testens deren Abtelefonieren Hinweise auf die Identit&#228;t ergeben d&#252;rfte.</p>
<p>Konkret testete ich von den Vigor-Routern den:</p>
<ul>
<li>Vigor-2820n-Router mit ADSL-2+-Modem und WLAN (n), den g&#252;nstigeren</li>
<li>Vigor-2110vn ohne Modem, mit WLAN (n) und VoIP</li>
<li>Vigor-2910vg ohne Modem, mit WLAN (nur g) und VoIP.</li>
</ul>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/e/ef/Vigor2820.jpg" alt="Draytek Vigor 2820n" align="right" />Die VPN-Konfiguration ist in den Vigor-Routern praktisch identisch, so dass die folgenden Angaben des 2820-Modells (Bild) einheitlich gelten. Zun&#228;chst gelang eine DSL-Einwahl problemfrei (einzurichten wie bei allen anderen Routern auch). Nach einigem Probieren war auch eine verschl&#252;sselte VPN-Verbindung &#252;ber PPTP hergestellt und der Datenverkehr aller angeschlossenen Rechner dar&#252;ber geleitet. Die <strong>VPN-Einrichtung</strong> &#8211; siehe auch die Bilder unten &#8211; funktioniert folgenderma&#223;en: Man w&#228;hlt in der per Internetbrowser erreichbaren Benutzeroberfl&#228;che im Men&#252; „VPN“ den nicht ganz selbsterkl&#228;renden Eintrag „LAN to LAN“ an. Dort kann man VPN-Profile verschiedener VPN-Anbieter verwalten, die man dann je nach Wunsch auch gleichzeitig im Men&#252;punkt „Connection Management“ aktivieren kann. Im VPN-Profil muss man zun&#228;chst einen beliebigen Namen eingeben, dann „Enable“ anklicken, bei „Call Direction“ „out“ anklicken (denn der Router soll sich beim Anonymisierungsdienst einw&#228;hlen und nicht umgekehrt), und wenn man „Always on“ anklickt, baut der Router die VPN-Verbindung automatisch immer neu auf. Da DSL-Verbindungen in der Regel alle 24 Stunden zwangsgetrennt werden und damit nat&#252;rlich auch die VPN-Verbindung unterbrochen wird, empfiehlt sich die Funktion „Always on“, wenn dauerhaft anonymisiert werden soll. Als nachteilig hat sie sich erwiesen, wenn der VPN-Server ausf&#228;llt, der Vigor aber ungeachtet dessen erfolglos versucht sich einzuw&#228;hlen. Unter „Dial-out-Settings“ werden die Daten des VPN-Anbieters eingetragen. Bei PPTP (was der Anonymisierungsanbieter im Zweifel anbietet) kann man in diesem Abschnitt einfach „PPTP“ anklicken und links den Server und rechts Benutzername und Passwort eintragen. Bei L2TP-Zug&#228;ngen mit IPSec-Verschl&#252;sselung, wie z.B. vom speicherfreien Anbieter <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#vpnuk">VPNUK</a> angeboten, muss man auf „L2TP with IPSec Policy“ und daneben auf „Must“ klicken. Dann m&#252;ssen Benutzername und Passwort und der vom Anbieter mitgeteilte „Pre-Shared-Key“ eingegeben werden, au&#223;erdem bei „IPSec Security Method“ „High“ sowie eine unterst&#252;tzte Verschl&#252;sselung. Im Fall von VPNUK waren das „3DES with Authentication“ und „AES with Authentication“. Im Zweifel liefert <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Advanced_Encryption_Standard">AES</a> die bessere Sicherheit und Geschwindigkeit. Wer nicht wei&#223;, welche Verschl&#252;sselungsalgorithmen sein Anbieter unterst&#252;tzt, kann nach einem Klick auf den Button „Advanced“ bei „IKE phase 1 proposal“ den mit Abstand l&#228;ngsten Eintrag ausw&#228;hlen, der automatisch die beste vom VPN-Dienst unterst&#252;tzte Verschl&#252;sselung aushandelt.</p>
<p>Abschlie&#223;end muss man noch im Abschnitt „TCP/IP Network Settings“ bei „From first subnet to remote network, you have to do“ „NAT“ einstellen, sonst d&#252;rften die meisten Anonymisierungsanbieter nicht funktionieren. Au&#223;erdem muss der Haken bei „Change default route to this VPN tunnel“ gesetzt werden, damit der Router den Verkehr auch &#252;ber den Anonymisierungstunnel leitet. Gespeichert werden die Einstellungen mit „OK“. Wenn man alles richtig gemacht hat und „Always on“ aktiviert hat, sollte der Router den Tunnel in den n&#228;chsten Sekunden automatisch aufbauen, und alle an den Router per LAN und WLAN angeschlossenen Computer sollten automatisch dar&#252;ber surfen. Man merkt das, indem man seine <a href="http://anonymous-proxy-servers.net/de/anontest">IP-Adresse pr&#252;ft</a>, die dann nicht mehr von T-Online, Arcor oder dem sonst gewohnten Internetanbieter kommen sollte, sondern je nach gew&#228;hltem VPN-Dienst eine nichtssagende IP-Adresse eines Rechenzentrums irgendwo auf der Welt. Unter dem Men&#252;punkt „Connection Management“ am linken Rand des Routermen&#252;s kann man daneben eine &#220;bersicht aller VPN-Tunnel sehen und sie bei Bedarf auch manuell auf- und abbauen. Vollends l&#252;ckenlos ist die Anonymisierung durch den Vigor leider nicht: W&#228;hrend des Aufbaus des VPN-Tunnels wird unter der Real-IP-Adresse gesurft, obwohl im VPN-Profil das Gegenteil eingestellt ist. Besonders &#228;rgerlich ist das, wenn der VPN-Server abst&#252;rzt und der Router deshalb endlos versucht sich einzuw&#228;hlen. Allerdings k&#246;nnen solche Zwischenf&#228;lle mit zuverl&#228;ssigen Anonymisierungsdiensten vermindert werden.</p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/4/4f/Vigor2820_pptp.jpg" alt="VPN-Konfiguration PPTP im Vigor 2820" /><br />
<em>VPN-Konfiguration einer PPTP-Verbindung mit MPPE-Verschl&#252;sselung, beispielhaft im Vigor-2820-Router</em></p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/5/5a/Vigor2110_l2tp.jpg" alt="VPN-Konfiguration L2TP im Vigor 2110" /><br />
<em>VPN-Konfiguration einer L2TP-Verbindung mit IP-Sec-Verschl&#252;sselung, beispielhaft im Vigor-2110-Router</em></p>
<p>Man k&#246;nnte meinen, dass der schwache Router-Prozessor bei Verschl&#252;sselungen rasch an seine Grenzen ger&#228;t und die Datenrate dr&#252;ckt, was ich aber nur bei den g&#252;nstigen 2110-Modellen best&#228;tigt fand: Im Test des Vigor-2820n konnte ich bei einem deutschen VPN-Server sowohl per PPTP als auch per L2TP/IPSec/AES256 (schw&#228;chere Verschl&#252;sselungen wie AES192 und 3DES brachten keinen Geschwindigkeitsvorteil) ohne Weiteres und bei vernachl&#228;ssigbaren Latenzen einen <strong>Datendurchsatz</strong> von 8.600 KBit/s im Downstream messen – und hier kann der Flaschenhals mein Internetanschluss sein, der m&#246;gliche Durchsatz des Routers d&#252;rfte tats&#228;chlich h&#246;her liegen, wenn der jeweilige Internetanschluss eine h&#246;here effektive Bandbreite hergibt. Der Geschwindigkeitstest mit dem Vigor-2110vn ergab mit rund 5.900 KBit/s etwas weniger, woran das verwendete externe Modem unschuldig sein sollte. Doch selbst, wenn hier tats&#228;chlich der Vigor-2110 am Ende seiner Leistung ist, w&#228;re die um DSL 6.000 herum liegende Geschwindigkeit beim aktuellen Script- und Plugin-Verseuchungsgrad vieler Webseiten noch brauchbar. Wer anders als per DSL ins Internet geht, dem bleibt ohnehin nichts anderes &#252;brig, als einen modemfreien Router zu verwenden (also keine Vigor-2820-Variante), weil die eingebauten DSL-Modems der Vigor-Modelle zwar gut, aber nicht abschaltbar sind.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Oben habe ich geschrieben, dass sich durch VPNs auch die DNS-<strong><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz">Internetzensur</a></strong> deutscher Internetprovider umgehen l&#228;sst, indem der Router einfach andere DNS-Server zu Rate zieht. DNS-Server sind daf&#252;r zust&#228;ndig, bei Eingabe einer Internetadresse die IP-Adresse des dahinter stehenden Servers mitzuteilen, &#252;ber die dieser technisch nur erreichbar ist. Das k&#246;nnen die Vigor-Router zwar, aber nicht automatisch. Ich musste feststellen, dass trotz aufgebauter VPN-Verbindung eingegebene URLs &#252;ber die DNS-Server des Original-Internetproviders statt die des Anonymisierungsanbieters geleitet wurden. Besonders, wenn man sein Netz f&#252;r Dritte &#246;ffnet, kann das au&#223;er Sperrungen die Folge haben, dass beispielsweise Aufrufe kinderpornografischer URLs dem Anschlussinhaber m&#246;glicherweise zugerechnet werden k&#246;nnten. Man sollte deshalb sicherheitshalber im Router-Men&#252; „LAN“ und „General Setup“ im Abschnitt „DNS Server“ die Option „Force DNS manual setting“ aktivieren, <a href="http://wiki.ak-zensur.de/index.php/Unzensierte_DNS_Server">alternative</a> <a href="http://www.dnsserverlist.org/">DNS-Server</a> eintragen und den Router neu starten. Obwohl die Funktion unter dem Men&#252;punkt „LAN“ steht, gilt die Einstellung meinem Test zufolge auch f&#252;r &#252;ber WLAN angeschlossene Rechner. Zwar habe ich schon <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/internetsperren-umgehen/">beschrieben</a>, wie man die DNS-Server unter Windows zwecks Zensurumgehung wechselt. Diese Einstellung w&#252;rde aber nur f&#252;r den jeweiligen Rechner gelten und daher bei mehreren an den Router angeschlossenen Rechnern nicht ausreichen.</p>
<p>Ein kleiner Wermutstropfen lag darin, dass es mir nicht gelang, <strong><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Portweiterleitung">Port-Weiterleitungen</a></strong> einzurichten. Port-Weiterleitungen bedeuten, dass der hinter dem Router stehende Rechner aus dem Internet auch dann erreichbar ist, wenn er keine Anfrage gesendet hat. N&#246;tig ist das beispielsweise f&#252;r einige Online-Spiele, das Anbieten von Servern und f&#252;r dezentrale Peer-to-peer-Anwendungen wie Tauschb&#246;rsen. Das Problem ergibt sich daraus, dass ein Router, an dem mehrere Rechner angeschlossen sind oder zumindest sein k&#246;nnten, bei ungefragten eingehenden Verbindungen nicht wei&#223;, welchem angeschlossenen Rechner er diese ungefragt ankommenden Daten zuordnen soll, also verwirft er sie. Mit Port-Weiterleitungen kann man einstellen, dass Daten, die auf bestimmten Kan&#228;len (Ports) eingehen, an bestimmte angeschlossene Rechner weitergeleitet werden, so dass der Rechner auf diesen Ports aus dem Internet ansprechbar ist. Zwar bieten die Vigor-Router im Men&#252;punkt „NAT“ eine Funktion „Open Ports“ zur Portweiterleitung zu einem bestimmten Rechner an. Diese scheint aber nur darauf eingestellt zu sein, Ports aus dem „normalen“ Internetzugang weiterzuleiten, nicht aber solche aus dem VPN-Tunnel. Selbst eine individuelle IP-Adresse des VPN-Anbieters wird „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Network_Address_Translation#Funktionsweise">geNATtet</a>“. Der einzige Ausweg, der bei mir funktionierte, war, vom Rechner aus noch einen weiteren OpenVPN-Tunnel aufzubauen, so dass man sich sozusagen „durch den Tunnel tunnelt“. Das funktioniert zwar, d&#252;rfte aber wenig begeistern, weil der VPN-Router ja gerade Mehrfach-Anonymisierungs-Accounts &#252;berfl&#252;ssig machen soll. F&#252;r wen die genannten Anwendungen allerdings b&#246;hmische D&#246;rfer sind, der wird sich an diesem Manko wohl nicht st&#246;ren – zumal man es auch als zus&#228;tzliche Firewall betrachten kann, wenn fremde Verbindungen aus dem Internet abgeblockt werden. Gew&#246;hnliches Surfen, Downloaden, E-Mailen, Skypen etc. ist davon nicht betroffen.</p>
<p>Im Gro&#223;en und Ganzen also eine feine L&#246;sung: Wer es einfach mag oder wessen VPN-Anbieter nur PPTP unterst&#252;tzt (z.B. <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#anonine">Anonine</a>, <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#linkideo">Linkideo</a>), der kann sich mit dem Vigor auf diesem Wege einw&#228;hlen; wer die Verbindung zum VPN-Anbieter dagegen stark verschl&#252;sseln will oder muss, kann den Standard L2TP w&#228;hlen (z.B. <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#vpnuk">VPNUK</a>, <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#roadwarrior">Roadwarrior</a>).</p>
<p><a name="5"></a><strong>5. Der Linksys WRT54GL mit FreedomRouter-Firmware im Test</strong></p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/0/03/Wrt54gl.jpg" alt="Linksys WRT54GL" align="right" />Unter Bastlern beliebt ist der Linksys WRT54GL mit WLAN (ohne VoIP), weil der Hersteller dort aus rechtlichen Gr&#252;nden den Firmware-Programmcode offenlegen musste, was jedermann &#196;nderungen erm&#246;glichte. Die „Firmware“ ist das Betriebssystem des Routers. Wer den Quellcode kennt und programmieren kann, kann relativ leicht Funktionen ver&#228;ndern und hinzuf&#252;gen, das Aufspielen der Firmware („Flashen“) ist nicht weiter schwierig. Diese Besonderheit des WRT54GL hat in der Vergangenheit in der Programmiererszene zu einer Vielzahl von variierten Firmwares gef&#252;hrt, darunter <a href="http://polarcloud.com/tomato">„Tomato“</a>, <a href="http://www.dd-wrt.com/">„DD-WRT“</a>, <a href="http://openwrt.org/">„OpenWRT“</a> und <a href="http://www.freewrt.org/">FreeWRT</a>. Einige von ihnen unterst&#252;tzen zwar nicht nur eine Einwahl per DSL, sondern auch den Aufbau einer Anonymisierungsverbindung und das Umleiten des Datenverkehrs dar&#252;ber, im Test musste ich aber feststellen, dass alle genannten Firmwares hinsichtlich des Aufbaus einer Anonymisierungsverbindung entweder fehlerhaft sind oder die Eingabem&#246;glichkeit f&#252;r wichtige Parameter fehlt oder es – auf Grund doch begrenzter Produktivit&#228;t der Open-Source-Community – selbst nach Jahren an einer Benutzeroberfl&#228;che f&#252;r den VPN-Teil fehlt, was die Bedienung unzumutbar erschwert, weil eine Bedienung dann nur &#252;ber <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Telnet">Telnet</a> m&#246;glich ist. Da sich in den betreffenden Kreisen niemand verantwortlich, geschweige denn verpflichtet f&#252;hlt, einen Finger krumm zu machen, gibt es keinen Support, und die Weiterentwicklung stagniert in vielen F&#228;llen seit Jahren bzw. steht und f&#228;llt faktisch mit dem Gusto einzelner Privatpersonen. Das oben erw&#228;hnte Freifunk-Projekt, das eine Verkettung von Freifunk-Routern erlaubt, basiert ebenfalls auf einer umprogrammierten Firmware f&#252;r den WRT54GL. Vorteil des Routers ist jedenfalls sein relativ niedriger Preis: Im Internet ist er aktuell ab 44 € zu haben, das ist weniger als alle Vigor-VPN-Router.</p>
<p>Im „Kaufzustand“ hat der WRT54GL mit Anonymisierungsnetzwerken wenig am Hut. Jedoch hat der fr&#228;nkische Informatiker Thomas Lehner eine quelloffene Firmware namens <a href="http://www.freedomrouter.de/">„FreedomRouter“</a> kreiert, die eine Einwahl zu Anonymisierungsdiensten &#252;ber das verbreitete und von den Vigor-Modellen nicht beherrschte Protokoll OpenVPN erm&#246;glicht. Im Gegensatz zu den oben genannten Bastler-Firmwares bietet FreedomRouter auch eine vollst&#228;ndige Benutzeroberfl&#228;che. Prim&#228;r will Lehner mit seinem Projekt „FreedomRouter“ zwar seine eigenen Wimondo-Netzleistungen an Hotels etc. verkaufen, die an sicheren Hotspots interessiert sind, es lassen sich aber ohne Weiteres andere Zugangsdaten eintragen.</p>
<p>Die Einrichtung erfordert zun&#228;chst das Aufspielen der Firmware im Router, die diesen erst zur Unterst&#252;tzung von VPN-Diensten bef&#228;higt. Dazu ruft man die Benutzeroberfl&#228;che des Routers im Browser auf (meist durch Eingabe von 192.168.1.1 in die URL-Leiste), klickt auf „Verwaltung“ und „Firmware aktualisieren“, w&#228;hlt dann die von der <a href="http://www.freedomrouter.de/download.php">FreedomRouter</a>-Seite heruntergeladene Firmware (eine .bin-Datei) aus und folgt den Anweisungen.</p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/8/86/Wrt54gl_flash.jpg" alt="Flashen der FreedomRouter-Firmware auf den Linksys WRT54GL" /><br />
<em>Flashen der FreedomRouter-Firmware auf den Linksys WRT54GL</em></p>
<p>Nach einem Neustart ist die neue Firmware aktiv. Man kann dann die Benutzeroberfl&#228;che des Routers neu aufrufen und unter „Setup“ und „VPNR“ die Konfigurationsdaten des VPN-Servers des gew&#252;nschten Anonymisierungsanbieters eintragen. Dazu geh&#246;ren meist je ein Server- und ein Client-Zertifikat („&#8212;&#8211;BEGIN CERTIFICATE&#8212;&#8211;&#8230;“), ein Client-Key („&#8212;&#8211;BEGIN RSA PRIVATE KEY&#8212;&#8211;&#8230;“) und eine HMAC-Signatur („&#8212;&#8211;BEGIN OpenVPN Static key V1&#8212;&#8211;&#8230;“). Teilweise m&#252;ssen die Daten aus den vom Anonymisierungsanbieter gelieferten Konfigurationsdaten extrahiert werden. Au&#223;erdem sind neben dem Servernamen und dem Port oft noch Benutzername und Passwort einzutragen. Weitere eventuell n&#246;tige Parameter, die in das Feld „Special Client Parameters“ eingetragen werden k&#246;nnen, finden sich meist nebst Servername und Port in einer vom Anonymisierungsanbieter gelieferten .ovpn-Datei, deren Inhalt man im Zweifel einfach vollst&#228;ndig in das Feld kopieren kann. Zu beachten ist noch, dass die gelieferten Zertifikatsdateien oft mit anderen Parametern vermengt sind, die nicht hineinkopiert werden d&#252;rfen. Ben&#246;tigt werden nur die Teile zwischen den und einschlie&#223;lich den „&#8212;&#8211;“. Letztlich bleibt es m&#246;glicherweise nicht ganz aus, hier etwas zu experimentieren, mein Screen-Shot mit den Daten des Anbieters Ivacy kann ein Ausgangspunkt dazu sein. Im &#220;brigen bieten viele Anonymisierungsanbieter eine Einrichtungsanleitung f&#252;r OpenVPN auf ihren Internetseiten an, die weiterhelfen k&#246;nnte, oder man fragt direkt an, wo sich welche Daten befinden.</p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/5/58/Wrt54gl_openvpn.jpg" alt="OpenVPN-Konfiguration mit dem Anonymisierungsdienst Ivacy unter der FreedomRouter-Firmware des Linksys WRT54GL" /><br />
<em>OpenVPN-Konfiguration mit dem Anonymisierungsdienst Ivacy unter der FreedomRouter-Firmware des Linksys WRT54GL</em></p>
<p>Die Einrichtung von <strong>Port-Weiterleitungen</strong> bei aktiviertem Anonymisierungstunnel gelang mir auch mit der FreedomRouter-Firmware nicht. Es kann sein, dass man hier weiterkommt, wenn man die richtigen Befehle in das untere Feld „Iptables-Postcommands“ eingibt. Programmierer Lehner schwieg sich dazu auf Anfrage aus.</p>
<p>Nachteil beim WRT54GL ist, dass der 200-MHz-Prozessor im Router der aufw&#228;ndigen OpenVPN-Verschl&#252;sselung nur bedingt gewachsen ist. So ist mit einem <strong>Datendurchsatz</strong> von ca. 2.200 KBit/s im Downstream das Ende der Fahnenstange erreicht. Mit anderen Worten: Viel mehr als DSL-2.000-Geschwindigkeit wird der WRT54GL unter Einsatz von Anonymisierungsdiensten nicht erreichen. Auch an Latenzzeit kommen ca. 45 ms im Vergleich zu sonst hinzu, das hei&#223;t, jede angeforderte Internetseite usw. verz&#246;gert sich zus&#228;tzlich um diese Zeit, bei fernen Anonymisierungsservern wie dem russischen von Ivacy noch l&#228;nger, erst recht, wenn ferne Anonymisierungsserver genutzt werden, um auf deutschen Seiten zu surfen, so dass die Strecke zwischen Deutschland und dem jeweiligen Ort auch noch zweimal zur&#252;ckgelegt werden muss. So brauchte bei Verbindung &#252;ber den russischen Ivacy-Server ein Ping zu einem deutschen Server in Berlin 85 ms l&#228;nger als sonst, insgesamt bei mir 135 ms. Befanden sich die aufgerufenen Seiten am selben Ort wie der VPN-Server, waren es immer noch 45 ms mehr als gewohnt. Fraglich ist, ob damit Telefonie und selbst Skype &amp; Co noch sinnvoll m&#246;glich sind, weil man sich bei zu starken Verz&#246;gerungen st&#228;ndig ins Wort fallen wird. Aber auch gew&#246;hnliches Surfen ist so nicht besonders schnell, zumal, wenn die Daten noch per WLAN gefunkt werden und weitere Verz&#246;gerungen und Verminderungen der Datenrate hinzukommen. Eine Schadenbegrenzung durch Unterst&#252;tzung des neuen, schnelleren „n“-Standards bei WLAN  bietet der WRT54GL auch nicht. Erfahrungsberichte in Foren zeugen davon, dass die m&#228;&#223;ige Geschwindigkeit nicht an der FreedomRouter-Firmware liegt, sondern bei anderen bedienerunfreundlicheren Firmwares &#228;hnlich ist. Es n&#252;tzt also in puncto Geschwindigkeit nichts, sich dort einer vorzeitlichen Bedienerf&#252;hrung per Kommandozeile auszusetzen.</p>
<p>Selbst mit der vermeintlich hohen <strong>Sicherheit</strong> von OpenVPN ist es mit dem WRT54GL eine ungewisse Angelegenheit: Laut Firmware-Entwickler Lehner ist in der Firmware noch die OpenSSL-Version 0.9.6 enthalten, die auf dem Sicherheitsstand von 2004 ist. OpenSSL ist die f&#252;r die Verschl&#252;sselung zust&#228;ndige Komponente in OpenVPN. In den letzten Jahren wurden zahlreiche kleinere und gr&#246;&#223;ere L&#252;cken bekannt und in neueren Versionen auch behoben. Ein Aktualisierung von OpenSSL in der Firmware scheitert aber selbst f&#252;r programmierbef&#228;higte Benutzer am zu geringen Speicherplatz im Router. Abgesehen von diesem Sicherheitsmangel machen die veralteten OpenSSL-Bibliotheken die Firmware leider auch <strong>inkompatibel</strong> zu vielen Anonymisierungsdiensten. Bei den meisten hat sich n&#228;mlich inzwischen der Verschl&#252;sselungsalgorithmus AES 256 durchgesetzt, der von der alten und nicht aktualisierbaren OpenSSL-Version in FreedomRouter aber noch nicht unterst&#252;tzt wird. Eine Einwahl beim Anonymisierer <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#perfectprivacy">Perfect Privacy</a> scheiterte deshalb beispielsweisweise konsequent. Lehner empfiehlt insoweit die Benutzung des US-amerikanischen Anonymisierungsdiensteanbieters StrongVPN. Nachdem sich in meinem <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#strongvpn">Test</a> herausstellte, dass StrongVPN nicht nur vorratsspeichert und nicht einmal Umfang und Speicherdauer nennen will, sondern nicht einmal dementieren wollte, sogar aufgerufene URLs vorratszuspeichern, wobei jeder Kundenaccount auch noch an eine individuelle IP-Adresse hat, was eine nachtr&#228;gliche Identifizierung und das Erstellen von Nutzungsprofilen selbst ohne Vorratsdaten stark beg&#252;nstigt, und weil StrongVPN nach eigenem Bekunden auch brav Daten an anfragende Beh&#246;rden herausgibt, kann ich mich dieser Empfehlung nicht anschlie&#223;en. Erfolgreich war jedoch eine Einwahl beim speicherfreien Anonymisierungsdienst <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#ivacy">Ivacy</a>, der in Russland einen OpenVPN-Server betreibt – der meinen Tests zufolge allerdings nicht ganz selten ausf&#228;llt; die anderen Server von Ivacy sind nicht OpenVPN-kompatibel. Allerdings d&#252;rfte sich wahrscheinlich nach einigem Suchen noch der eine oder andere OpenVPN-Anonymisierungsdienst finden, der mit der FreedomRouter-Firmware zusammenarbeitet, oder man &#252;berzeugt den eigenen Anonymisierungsanbieter, AES 128 zu unterst&#252;tzen, so dass die &#228;ltere OpenSSL-Version mitkommt. Sicherer als eine schlichte PPTP-Verbindung w&#228;re auch ein OpenVPN mit veralteten SSL-Versionen wohl noch immer.</p>
<p><a name="6"></a><strong>6. Fazit</strong></p>
<p>Welcher VPN-Router ist der richtige? F&#252;r den <strong>WRT54GL</strong> mit FreedomRouter-Firmware spricht der niedrige Preis von nur gut 40 €, f&#252;r den man bereits einen WLAN-f&#228;higen Router erh&#228;lt, mit dem man sich per OpenVPN beim Anonymisierungsdienst einw&#228;hlen kann – wenn der Anonymisierungsdienst mit den etwas betagten Verschl&#252;sselungstechniken zurecht kommt. Grunds&#228;tzlich hat OpenVPN die Vorz&#252;ge, verbreitet, flexibel und sicher zu sein. Auch kann, wer will und dazu in der Lage ist, die FreedomRouter-Software im Quelltext auf Fehler &#252;berpr&#252;fen und m&#246;glicherweise &#228;ndern, was gerade im Sicherheitsbereich nicht unwesentlich ist.</p>
<p>F&#252;r die <strong>Vigor-Modelle</strong> spricht, dass die Router einen h&#246;heren Datendurchsatz und schnellere Reaktionszeiten schaffen, nicht wegen Speicherplatzmangel auf veraltete Verschl&#252;sselungsversionen angewiesen sind, und dass sie die Standards PPTP mit MPPE-Verschl&#252;sselung und L2TP mit IPSec-Verschl&#252;sselung unterst&#252;tzen, von denen immerhin der eine verbreitet und einfach zu bedienen und der andere sicher ist. Als Ma&#223;nahme gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die Erstellung von Nutzerprofilen eignen sich alle genannten VPN-f&#228;higen Router. Vorteil der Vigor-Router ist ferner, dass es sie in zahlreichen Varianten (mit und ohne DSL-Modem, WLAN, VoIP, ISDN, UMTS usw.) gibt, so dass f&#252;r alle Bed&#252;rfnisse etwas dabei sein sollte.</p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="1" bordercolor="#cccccc">
<tbody>
<tr>
<td width="50%"></td>
<td width="25%">
<div><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/e/ec/Vpnrouter_tabelle1.gif" alt="Linksys WRT54GL mit FreedomRouter-Firmware" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/d/df/Vpnrouter_tabelle2.gif" alt="DrayTek Vigor, z.B. 2820, 2710, 2110, 2910" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Preis unter 50 €</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Einwahl per OpenVPN</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Einwahl per PPTP mit MPPE-Verschl&#252;sselung</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Einwahl per L2TP mit IPSec-Verschl&#252;sselung inkl. Algorithmen<br />
AES/DES/3DES</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Anonymisierung des Datenverkehrs aller angeschlossenen Ger&#228;te</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Datendurchsatz &#252;ber 2.000 KBit/s m&#246;glich</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">ADSL-Modem eingebaut</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div>m&#246;glich</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">WLAN</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /><br />
(<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/IEEE_802.11#Standard_802.11_und_seine_Erweiterungen">811.11 b, g</a>)</div>
</td>
<td width="25%">
<div>m&#246;glich<br />
(<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/IEEE_802.11#Standard_802.11_und_seine_Erweiterungen">811.11 b, g, n</a>)</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">VoIP</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div>m&#246;glich</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">ISDN</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div>m&#246;glich</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">UMTS/HSPA-USB-Stick-Anschluss</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div>m&#246;glich</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Open Source</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Jonas</p>]]></content:encoded>
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		<title>Nach dem Vorratsdatenspeicherungs-Urteil – Was nun mit den anderen Massendatensammlungen passieren muss</title>
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		<pubDate>Fri, 07 May 2010 09:18:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 2. 3. (NJW 2010, 833) hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschriften &#252;ber die verdachtslose Aufzeichnung von Informationen &#252;ber die Kommunikation, Bewegung und Internetnutzung der gesamten Bev&#246;lkerung (§§ 113a, 113b TKG) f&#252;r verfassungswidrig und nichtig erkl&#228;rt. Dass eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten – anders als etwa in Rum&#228;nien – nicht generell f&#252;r verfassungswidrig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 2. 3. (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 2010, 833" title="BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08">NJW 2010, 833</a>) hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschriften &#252;ber die verdachtslose Aufzeichnung von Informationen &#252;ber die Kommunikation, Bewegung und Internetnutzung der gesamten Bev&#246;lkerung (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§§ 113a</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html" title="&sect; 113b TKG: Verwendung der nach &sect; 113a gespeicherten Daten">113b TKG</a>) f&#252;r verfassungswidrig und nichtig erkl&#228;rt. Dass eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten – anders als etwa in Rum&#228;nien – nicht generell f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht als „Ausnahme“ bezeichnet (Rdnr. 218). Es fragt sich, ob und welche Folgen die „Ausnahmeentscheidung“ f&#252;r andere Massendatensammlungen hat.</p>
<p>1. <em>Elektronische Flugpassagierakte. </em>In dem Ende 2009 beschlossenen „Stockholmer Programm“ der EU ist die fl&#228;chendeckende Einf&#252;hrung einer elektronischen Flugpassagierakte vorgesehen. Entsprechend einer US-amerikanischen Praxis soll k&#252;nftig auch in der EU ohne Verdacht und Anlass in staatlichen Datenbanken festgehalten werden, wer wann mit wem wohin gereist ist und welche sonstigen Buchungsinformationen &#252;ber ihn verf&#252;gbar sind. Die gesammelten Informationen sollen f&#252;r Einreiseentscheidungen, zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr genutzt und weiter gegeben werden.</p>
<p>Flugreisedaten erlauben zwar keinen ebenso tiefen Einblick in unser t&#228;gliches Verhalten und Privatleben wie Telekommunikationsdaten. Wie die Telekommunikationsdatenspeicherung soll aber auch die Flugpassagierakte ohne Anlass vermeintlich n&#252;tzliche Daten f&#252;r die Strafverfolgung oder Gefahrenpr&#228;vention verf&#252;gbar machen. Die Vorratsspeicherung von Flugreisedaten ist noch weniger erforderlich als diejenige von Telekommunikationsdaten, weil Fluggesellschaften Flugreisedaten schon jetzt weit &#252;ber die Dauer einer Reise hinaus aufbewahren und sie dadurch f&#252;r staatliche Zugriffe verf&#252;gbar machen. Mit der US-Verfassung mag eine Vorratsspeicherung s&#228;mtlicher Reisedaten vereinbar sein; Europa war gezwungen, diese Praxis in Bezug auf freiwillig in die USA Reisende hinzunehmen. Hierzulande aber sch&#252;tzen die EU-Grundrechtecharta und die Europ&#228;ische Menschenrechtskonvention unbescholtene B&#252;rger vor einer anlasslosen Vorratsspeicherung ihres Reiseverhaltens. Ber&#252;cksichtigt man, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verbindungsdatenspeicherung nur als „Ausnahme“ zugelassen hat und dass die Flugreisendenakte sogar direkt bei staatlichen Stellen gef&#252;hrt werden soll, erweist sich das Vorhaben als eindeutig grundrechtswidrig, und zwar unabh&#228;ngig von seiner konkreten Ausgestaltung.</p>
<p>2. <em>Surfprotokollierung durch das BSI.</em> Auswirkungen hat das Urteil vom 2. 3. auch auf die seit 2009 erlaubte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Internetnutzungsdaten durch das Bundesamt f&#252;r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Unter nichtigen Voraussetzungen erm&#228;chtigt § 5 BSIG das BSI, aufzuzeichnen, wer mit welchen Bundesbediensteten und mit wem diese z.B. per E-Mail kommuniziert haben, wer sich welche Internetseiten des Bundes angesehen hat und welche Seiten Bundesbedienstete ihrerseits im Internet abgerufen haben.</p>
<p>Diese pauschale und globale Vorratsdatenspeicherung zur „Abwehr von Gefahren f&#252;r die Informationstechnik des Bundes“ ist nicht nur der Sache nach &#252;berfl&#252;ssig; die L&#228;nder und Privatpersonen betreiben ihre Internetserver ohne vergleichbare Erm&#228;chtigungen ebenso sicher. § 5 BSIG ist auch unvereinbar mit den Grunds&#228;tzen des Verfassungsgerichtsurteils (Rdnr. 218), denn die Datenspeicherung soll direkt bei einer staatlichen Stelle erfolgen und sogar die aufgerufenen Internetseiten erfassen. Zu bedenken ist auch, dass die Vorschrift nicht europarechtlich vorgegeben ist. § 5 BSIG ist damit klar verfassungswidrig. Eine Verfassungsbeschwerde ist in Vorbereitung. In der schwarz-gelben Koalition gibt es &#220;berlegungen, § 5 BSIG zu &#228;ndern, zumal das BSI davon bislang keinen Gebrauch zu machen scheint.</p>
<p>3. <em>ELENA.</em> Am &#246;ffentlichkeitswirksamsten gestritten worden ist &#252;ber die Auswirkungen des Urteils auf den Elektronischen Einkommensnachweis „ELENA“. Das von Union und SPD verabschiedete „ELENA-Verfahrensgesetz“ sieht eine staatliche Vorratsspeicherung zahlreicher Informationen &#252;ber s&#228;mtliche Besch&#228;ftigte in Deutschland vor f&#252;r den Fall, dass die Daten beispielsweise zur Auszahlung von Arbeitslosengeld einmal ben&#246;tigt werden. Bisher stellen die Arbeitgeber im Bedarfsfall Bescheinigungen mit den erforderlichen Daten aus. Seit 2010 werden dieselben Angaben bedarfsunabh&#228;ngig f&#252;r jeden Besch&#228;ftigten auf Vorrat erhoben und in einer elektronischen staatlichen Datenbank jahrelang aufbewahrt, angeblich um Kosten zu sparen.</p>
<p>Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung d&#252;rfte sich ergeben, dass jedenfalls die Datenspeicherung unmittelbar bei einer staatlichen Stelle verfassungswidrig ist. Es w&#252;rde gen&#252;gen, wenn der Staat ausschlie&#223;lich im Bedarfsfall die erforderlichen Daten von den Arbeitgebern erheben w&#252;rde. Aber auch ein elektronisches Abrufverfahren w&#228;re problematisch (vgl. Rdnr. 214 des Urteils), weil die gegenw&#228;rtige Zweckbindung der Daten erfahrungsgem&#228;&#223; nicht lange den uners&#228;ttlichen Begehrlichkeiten der Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbeh&#246;rden sowie der Nachrichtendienste standhalten k&#246;nnte. Daher sollte ein „Push“-Verfahren gew&#228;hlt werden. Vor kurzem haben 22.000 B&#252;rger bei dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen „ELENA“ einreichen lassen (Az. 1 BvR 902/10).</p>
<p><em>Fazit. </em>Mit seinem Urteil vom 2. 3. hat das Bundesverfassungsgericht die anlasslose Sammlung von Telekommunikationsdaten der gesamten Bev&#246;lkerung nur in ihrer konkreten Ausgestaltung verworfen, es zugleich aber wegen der „Gesamtheit der verschiedenen schon vorhandenen Datensammlungen“ ausgeschlossen, die angelegten Ma&#223;st&#228;be auf „die Schaffung weiterer vorsorglich anlassloser Datensammlungen“ zu &#252;bertragen. Deutlicher konnte ein Stoppschild f&#252;r andere Massendatenspeicherungen nicht aufgestellt werden. Auch &#252;ber Sinn und Zul&#228;ssigkeit einer globalen Telekommunikationsdatenspeicherung ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.</p>
<p>Jenseits einzelner Gesetze bleibt die grunds&#228;tzliche Herausforderung bestehen, die strukturell unzureichende Grundrechtskonformit&#228;t der Informationsgesetzgebung durch geeignete Verfahren und Institutionen zu verbessern. Entsprechende Vorschl&#228;ge wie die Schaffung einer Grundrechteagentur oder eines Grundrechtskontrollrats liegen auf dem Tisch (etwa <a href="http://daten-speicherung.de/?p=974">http://daten-speicherung.de/?p=974</a>).</p>
<p><a href="http://www.NJW.de"><img align="right" title="NJW_Titel_klein" src="http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/2010/05/NJW_Titel_klein.jpg" alt="" width="180" height="83" /></a><em>Erschienen am 29.04.2010 in <a href="http://www.njw.de/">NJW</a>-aktuell 18/2010, S. 12. <a href="http://www.njw.de"></a></em></p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine EU-Pflicht zur Wiedereinf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-eu-pflicht-zur-wiedereinfuehrung-einer-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 May 2010 12:17:30 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 2. M&#228;rz hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r verfassungswidrig und nichtig erkl&#228;rt (Az. 1 BvR 256/08). Teile von CDU und CSU fordern nun aber die Wiedereinf&#252;hrung einer sechsmonatigen Verbindungsdatenspeicherung insbesondere mit dem Argument, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG zwinge Deutschland dazu.
In der Tat haben Europ&#228;isches Parlament und der Ministerrat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 2. M&#228;rz hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r verfassungswidrig und nichtig erkl&#228;rt (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" title="(7 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a>). Teile von <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Position_von_Michael_Grosse-Br%C3%B6mer">CDU</a> und <a href="http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu/forum/viewtopic.php?id=208">CSU</a> fordern nun aber die Wiedereinf&#252;hrung einer sechsmonatigen Verbindungsdatenspeicherung insbesondere mit dem Argument, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zwinge Deutschland dazu.</p>
<p>In der Tat haben Europ&#228;isches Parlament und der Ministerrat im Jahr 2006 auf der Grundlage von Artikel 95 EGV (jetzt: <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 AEUV</a>) eine Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsdatenspeicherung erlassen. <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 AEUV</a> erm&#228;chtigt die EG &#8222;zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben&#8220;. Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat entschieden, &#8222;dass zwischen den nationalen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung rechtliche und technische Unterschiede&#8220; bestanden h&#228;tten und eine europaweite Vereinheitlichung daher zul&#228;ssig sei (Az. C‑301/06).</p>
<p><strong>Abweichungsm&#246;glichkeit im AEU-Vertrag</strong></p>
<p><a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 AEUV</a> enth&#228;lt jedoch in seinen Abs&#228;tzen 4 und 6 ein bislang noch nicht diskutiertes Recht, von solchen Harmonisierungsma&#223;nahmen abzuweichen:</p>
<blockquote><p>(4) H&#228;lt es ein Mitgliedstaat nach dem Erlass einer Harmonisierungsma&#223;nahme [&#8230;] f&#252;r erforderlich, einzelstaatliche Bestimmungen beizubehalten, die durch wichtige Erfordernisse im Sinne des Artikels 36 [&#8230;] gerechtfertigt sind, so teilt er diese Bestimmungen sowie die Gr&#252;nde f&#252;r ihre Beibehaltung der Kommission mit.</p>
<p>(6) Die Kommission beschlie&#223;t binnen sechs Monaten [&#8230;], die betreffenden einzelstaatlichen Bestimmungen zu billigen oder abzulehnen, nachdem sie gepr&#252;ft hat, ob sie ein Mittel zur willk&#252;rlichen Diskriminierung und eine verschleierte Beschr&#228;nkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen und ob sie das Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Erl&#228;sst die Kommission innerhalb dieses Zeitraums keinen Beschluss, so gelten die [&#8230;] einzelstaatlichen Bestimmungen als gebilligt. [&#8230;]</p></blockquote>
<p>Die Kommission darf die Beibehaltung nationalen Rechts nur ablehnen, wenn eine der Voraussetzungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a> fehlt (vgl. EuGH, Az. C‑512/99).</p>
<p>Fraglich ist hier, ob <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a> eine Abweichung von der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsdatenspeicherung rechtfertigt.</p>
<p><strong>&#214;ffentliches Interesse am Verbot der Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Nach dem Erlass der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> ist es erforderlich, entgegen stehende deutsche Bestimmungen beizubehalten, n&#228;mlich die in den <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/88.html" title="&sect; 88 TKG: Fernmeldegeheimnis">§§ 88 Abs. 3</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html" title="&sect; 96 TKG: Verkehrsdaten">96 Abs. 1 S. 3</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/97.html" title="&sect; 97 TKG: Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung">97 Abs. 3 TKG</a> seit jeher verankerte Pflicht zur fr&#252;hestm&#246;glichen L&#246;schung von Verkehrsdaten. Diese Pflicht ergibt sich auch aus dem in Deutschland als Bundesgesetz geltenden <a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" title="Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens">Artikel 8</a> der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention. Wie der Verfassungsgerichtshof Rum&#228;niens entschieden <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil">hat</a>, ist eine Vorratsdatenspeicherung mit <a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" title="Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens">Art. 8 EMRK</a> <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2009-02-23.pdf">unvereinbar</a>. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage nicht gepr&#252;ft, weil es nur &#252;ber die Anwendung des Grundgesetzes zu entscheiden hatte.</p>
<p>Die Beibehaltung des deutschen Verbots zur Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens ist durch wichtige Erfordernisse im Sinne des <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/36.html" title="Art. 36 AEUV: (ex-Artikel 30 EGV)">Artikels 36 AEUV</a> gerechtfertigt, n&#228;mlich durch Erfordernisse des Grundrechtsschutzes als Bestandteil der &#246;ffentlichen Ordnung. Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat entschieden, dass der Grundrechtsschutz Teil der &#246;ffentlichen Ordnung ist und Abweichungen von Binnenmarktrecht rechtfertigen kann (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-36/02" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">C-36/02</a>). Es sei nicht erforderlich, dass die hierzu von einem Mitgliedstaat f&#252;r erforderlich gehaltenen Mittel einer allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Auffassung entspr&#228;chen. Vielmehr sei jedem Mitgliedsstaat bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum innerhalb der durch den EG-Vertrag (jetzt: AEUV) gesetzten Grenzen zuzubilligen. Allerdings m&#252;sse die gew&#228;hlte Ma&#223;nahme zum Schutz der Belange, die sie gew&#228;hrleisten soll, erforderlich sein und sei nur insoweit zul&#228;ssig, als ihre Ziele nicht mit Ma&#223;nahmen erreicht werden k&#246;nne, die den freien Dienstleistungsverkehr weniger einschr&#228;nkten.</p>
<p>Der Schutz der Freiheit und Unbefangenheit der Telekommunikation liegt im fundamentalen Interesse des Grundrechtsschutzes in Deutschland. Eine Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde die Telekommunikationsfreiheit hierzulande unzumutbar beeintr&#228;chtigen. Eine Protokollierung des gesamten Telekommunikationsverhaltens begr&#252;ndete das Risiko, dass sensibelste Kontakte und Aktivit&#228;ten Unbefugten bekannt werden oder Strafverfolgungsma&#223;nahmen gegen Unschuldige aufgrund eines falschen Verdachts ergriffen werden. Beides ist bereits vorgekommen. In Deutschland wird eine  Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten deshalb von 70% der Bev&#246;lkerung <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/355/79/lang,de/">abgelehnt</a>. &#220;ber 43 Mio. Deutsche <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/79/lang,de/">w&#252;rden</a> unter Geltung einer Vorratsdatenspeicherung davon         absehen, per Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer                         Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer                           Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat ben&#246;tigten. Dies gef&#228;hrdete die Gesundheit Hilfs- und Behandlungsbed&#252;rftiger und die Sicherheit ihres Umfelds unzumutbar. Auch die ungest&#246;rte Aus&#252;bung von Vertrauensberufen w&#228;re nicht mehr gew&#228;hrleistet.</p>
<p>Die Beibehaltung der L&#246;schungspflichten des TKG ist zum Schutz der Telekommunikationsfreiheit in Deutschland geeignet, erforderlich und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. Das deutsche Verbot einer Vorratsdatenspeicherung stellt kein Mittel zur willk&#252;rlichen Diskriminierung ausl&#228;ndischer oder international agierender Unternehmen dar. Die EG-Richtlinie <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a> sieht selbst die grunds&#228;tzliche L&#246;schung von Verkehrsdaten mit Verbindungsende vor. Das deutsche Verbot einer Vorratsdatenspeicherung stellt auch keine verschleierte Beschr&#228;nkung des freien Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen in Europa dar, sondern dient dem Grundrechtsschutz.</p>
<p>Schlie&#223;lich behindert das Verbot der Vorratsdatenspeicherung nicht das Funktionieren des Binnenmarkts. Ein Interesse deutscher Unternehmen, im Sinne einheitlicher Rahmenbedingungen einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland unterworfen zu werden, besteht nicht, zumal die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen nur Mindestvorgaben macht und national sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Ausl&#228;ndische oder international agierende Unternehmen sind ohnehin auf von Land zu Land unterschiedliche Speicher- und Zugriffsvorschriften eingerichtet und werden nicht ernsthaft dadurch belastet, dass sie Verkehrsdaten in Deutschland nicht zu allein staatlichen Zwecken aufbewahren &#8222;d&#252;rfen&#8220;. Telekommunikationsanbieter speichern dem staatlichen Gebrauch vorbehaltene Vorratsdaten in der Praxis in anderen Datenbanken als betrieblich erforderliche Verkehrsdaten. Es bereitet ihnen deshalb keine Schwierigkeiten, von einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland abzusehen. Umgekehrt entlastet sie dies. Die Wirtschaft hat das Ende der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland begr&#252;&#223;t.</p>
<p><strong>Ergebnis</strong></p>
<p>Die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Deutschland nicht zur Wiedereinf&#252;hrung einer anlasslosen, fl&#228;chendeckenden Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten. Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a> hat Deutschland das Recht, seine aktuelle Rechtslage beizubehalten. Die Bundesjustizministerin ist nur verpflichtet, der Europ&#228;ischen Kommission im Namen der Bundesregierung die beibehaltenen Bestimmungen des deutschen Rechts zu melden und die Gr&#252;nde f&#252;r deren Beibehaltung mitzuteilen.</p>
<p>Die Bundesregierung sollte von diesem Recht schnellstm&#246;glich Gebrauch machen.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Auskunft &#252;ber eigene Flugpassagierakte anfordern</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/auskunft-ueber-eigene-flugpassagierakte-anfordern/</link>
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		<pubDate>Sun, 02 May 2010 15:49:20 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[Flugreisen hinterlassen umfangreiche Datenspuren (&#8222;PNR&#8220;) bei dem gew&#228;hlten Reiseb&#252;ro, bei der gew&#228;hlten Fluglinie bzw. deren Computerreservierungssystem und eventuell auch bei dem US-amerikanischen &#8222;Heimatschutzministerium&#8220;.
Der Datenschutzaktivist Edward Hasbrouck stellt englischsprachige Formulare zur Verf&#252;gung, mit denen man eine Kopie seiner pers&#246;nlichen &#8222;Flugpassagierakte&#8220; anfordern kann:

Auskunft vom US-Heimatschutzministerium anfordern (OpenOffice, MS-Word)
Auskunft vom Reiseb&#252;ro oder Reiseveranstalter anfordern (OpenOffice, MS-Word, Text) &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Flugreisen hinterlassen <a href="http://www.passagierrecht.de/html/fluggastdaten-pnr-kurzversion.html">umfangreiche Datenspuren</a> (&#8222;PNR&#8220;) bei dem gew&#228;hlten Reiseb&#252;ro, bei der gew&#228;hlten Fluglinie bzw. deren Computerreservierungssystem und eventuell auch bei dem US-amerikanischen &#8222;Heimatschutzministerium&#8220;.</p>
<p>Der Datenschutzaktivist Edward Hasbrouck <a href="http://hasbrouck.org/blog/archives/001607.html">stellt</a> englischsprachige <strong>Formulare </strong>zur Verf&#252;gung, mit denen man eine Kopie seiner pers&#246;nlichen &#8222;Flugpassagierakte&#8220; anfordern kann:</p>
<ol>
<li>Auskunft vom <strong>US-Heimatschutzministerium</strong> anfordern (<a href="http://hasbrouck.org/IDP/CBP_Privacy_Act_Request.odt">OpenOffice</a>, <a href="http://hasbrouck.org/IDP/CBP_Privacy_Act_Request.doc">MS-Word</a>)</li>
<li>Auskunft vom <strong>Reiseb&#252;ro oder Reiseveranstalter</strong> anfordern (<a href="http://hasbrouck.org/articles/UK-agency-request.odt">OpenOffice</a>, <a href="http://hasbrouck.org/articles/UK-agency-request.doc">MS-Word</a>, <a href="http://hasbrouck.org/articles/UK-agency-request.txt">Text</a>) &#8211; bitte Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses beif&#252;gen</li>
<li>Auskunft von der <strong>Fluggesellschaft</strong> anfordern (<a href="http://hasbrouck.org/articles/UK-airline-request.odt">OpenOffice</a>, <a href="http://hasbrouck.org/articles/UK-airline-request.doc">MS-Word</a>, <a href="http://hasbrouck.org/articles/UK-airline-request.txt">text</a>) &#8211; bitte Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses beif&#252;gen</li>
</ol>
<p>Die Formulartexte sind so formuliert, dass sich die Adressaten (hoffentlich) nicht durch Gemeinpl&#228;tze vor einer <strong>vollst&#228;ndigen Auskunft </strong>dr&#252;cken k&#246;nnen. In der Anfrage an das US-Heimatschutzministerium sind beispielsweise die folgenden m&#246;glichen Datenquellen aufgez&#228;hlt:</p>
<ul>
<li>Automated Targeting System (ATS)</li>
<li>Advance Passenger Information System (APIS)</li>
<li>Border Crossing Information System (BCIS)</li>
<li>U.S. Customs and Border Protection TECS</li>
<li>Non-Federal Entity Data System</li>
<li>DHS Automated Biometric Identification System (IDENT)</li>
<li>Arrival and Departure Information System (ADIS)</li>
<li>Electronic System for Travel Authorization (ESTA)</li>
<li>Nonimmigrant Information System (NIIS)</li>
</ul>
<p>Edward bittet, ihm <strong>erteilte Ausk&#252;nfte</strong> <a href="http://hasbrouck.org/contact.html">zuzusenden</a>; er hilft auch gerne dabei, zu verstehen, was sich hinter den gespeicherten Codes und Angaben verbirgt.</p>
<p>Wer eine deutschsprachige <strong>&#220;bersetzung </strong>der Anfrageformulare anfertigen kann, m&#246;ge sie bitte als Kommentar unten ver&#246;ffentlichen.</p>
<p>Hatte ich schon erw&#228;hnt, dass man <strong>nicht in die USA reisen </strong>und sich gegen die auch hierzulande <a href="http://daten-speicherung.de/index.php/das-eu-sicherheitsprogramm-stockholmer-programm/">geplante Flugpassagierakte</a> <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/16/39/lang,de/">wehren</a> sollte?</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/auskunft-ueber-eigene-flugpassagierakte-anfordern/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Kosten von Kontrolle und Datensammlung</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/die-kosten-von-kontrolle-und-datensammlung/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 12:35:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlen und Fakten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Forschung besch&#228;ftigt sich zunehmend mit den finanziellen Nachteilen ausufernder &#220;berwachung und Datensammlung.
Staatliche Kontrolle
Unter Leitung des Deutschen Instituts f&#252;r Wirtschaftsforschung untersucht seit 2002 eine Forschergruppe aus &#246;konomischer Sicht die Kosten der Terrorismusbek&#228;mpfung. Ihr Leiter Prof. Dr. Tilman Br&#252;ck kritisiert, dass die negativen Auswirkungen der Sicherheitspolitik bislang nicht ausreichend untersucht und ber&#252;cksichtigt w&#252;rden:

Sch&#228;rfere Kontrollen bedeuteten Zeitverlust [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Forschung besch&#228;ftigt sich zunehmend mit den finanziellen Nachteilen ausufernder &#220;berwachung und Datensammlung.</p>
<p><strong>Staatliche Kontrolle</strong></p>
<p>Unter Leitung des Deutschen Instituts f&#252;r Wirtschaftsforschung untersucht seit 2002 eine Forschergruppe aus &#246;konomischer Sicht die Kosten der Terrorismusbek&#228;mpfung. Ihr Leiter Prof. Dr. Tilman Br&#252;ck <a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0222/wirtschaft/0009/index.html">kritisiert</a>, dass die negativen Auswirkungen der Sicherheitspolitik bislang nicht ausreichend untersucht und ber&#252;cksichtigt w&#252;rden:</p>
<ul>
<li>Sch&#228;rfere Kontrollen bedeuteten Zeitverlust und <strong>h&#246;here Kosten</strong>, was sich auf den Handel und die Wirtschaft negativ auswirke.</li>
<li>Die Kosten vieler der praktizierten Sicherheitsma&#223;nahmen st&#252;nden <strong>in keinem Verh&#228;ltnis zu ihrem Effekt</strong>. (siehe auch <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/vortrag-alles-menschenmoegliche-tun-von-kriminalitaet-sicherheit-und-freiheit/">Vortrag: Alles Menschenm&#246;gliche tun? Von Kriminalit&#228;t, Sicherheit und Freiheit</a>)</li>
<li>Dass dennoch immer weiter reichende Sicherheitsma&#223;nahmen gefordert w&#252;rden, beruhe darauf, dass Politiker um <strong>Budgets und Aufmerksamkeit </strong>konkurrierten. Au&#223;erdem forciere die interessierte Industrie den Absatz ihrer &#8222;Sicherheitsprodukte&#8220;. (siehe auch <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/ueberwachung-fragen-und-antworten/#Die_Motive_der_Sicherheitsideologen">Die Motive der Sicherheitsideologen</a>)</li>
<li>Nach Einf&#252;hrung einer Ma&#223;nahme werde <strong>nicht untersucht</strong>, ob sie effizient ist, auch wenn das Bedrohungspotenzial wieder sinke. Bisher werde weder das Ausma&#223; der tats&#228;chlichen Bedrohung noch die Kosten, die Gegenma&#223;nahmen verschlingen, quantitativ untersucht. (siehe auch <a href="../index.php/wissenschaftler-fordern-systematische-ueberpruefung-aller-ueberwachungsmassnahmen/">Wissenschaftler fordern systematische &#220;berpr&#252;fung aller &#220;berwachungsma&#223;nahmen</a>)</li>
<li>Br&#252;ck stellt &#8222;nicht die Sicherheitsma&#223;nahmen generell in Frage, sondern deren <strong>vom Zweck abgekoppelte Durchsetzung</strong> sowie deren Effizienz.&#8220;</li>
<li>Ziel m&#252;sse eine optimale Balance sein zwischen gr&#246;&#223;tm&#246;glicher Sicherheit und geringstm&#246;glicher Behinderung des freien Waren- und Personenverkehrs. Dazu sei eine <strong>Kosten-Nutzen-Analyse der bestehenden Ma&#223;nahmen </strong>erforderlich.</li>
<li>Nach Anschl&#228;gen wachse die <strong>Bereitschaft der B&#252;rger</strong>, auf Freiheitsrechte zugunsten versch&#228;rfter Sicherheitsma&#223;nahmen zu verzichten. Nur wenige Wochen sp&#228;ter sinke die Zustimmung der B&#252;rger zu neuen &#220;berwachungsma&#223;nahmen jedoch wieder.</li>
<li>Br&#252;cks Fazit: &#8222;Fakt ist, dass es in Europa nur wenige Anschl&#228;ge gibt. Priorit&#228;t sollte der <strong>Abbau von irrationalen &#196;ngsten </strong>vor dem Terrorismus haben.&#8220; (siehe auch <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/sicherheit-in-freiheit-vorschlaege-aus-sicht-der-buergerrechte/">Sicherheit in Freiheit – Vorschl&#228;ge aus Sicht der B&#252;rgerrechte</a>)</li>
</ul>
<p><strong>Datensammlung in der Wirtschaft</strong></p>
<p>Auch in der Wirtschaft kann ausufernde Datensammlung &#246;konomisch nachteilig sein. Da nur gel&#246;schte Daten sichere Daten sind, f&#252;hren Datensammlungen immer wieder zu Datenpannen und Datenskandalen. Das amerikanische Ponemon Institute hat 22 deutsche Datenpannen im Jahr 2009 untersucht und <a href="http://www.encryptionreports.com/download/Ponemon_COB_2009_DE_German.pdf">kommt</a> zu den folgenden Ergebnissen:</p>
<ul>
<li>Die durchschnittlichen <strong>Kosten einer Datenpanne </strong>in Deutschland betrugen 2009 2,58 Mio. Euro oder 132 Euro pro betroffenem Datensatz.</li>
<li>Den gr&#246;&#223;ten Teil der Kosten von Datenpannen f&#252;r ein Unternehmen machte der entgangene Gewinn aus. Durchschnittlich 4,2% der von einer Datenpanne betroffenen <strong>Kunden beendeten deswegen die Gesch&#228;ftsbeziehung</strong>.</li>
<li>Wegen der neuen gesetzlichen Informationspflichten bei Datenpannen werden die Kosten durch Datenpannen voraussichtlich <strong>weiter zunehmen</strong>.</li>
<li>Unternehmen, die die Betroffenen z&#252;gig <strong>benachrichtigten</strong>, hatten geringere Folgekosten als Unternehmen, die die Benachrichtigung hinausz&#246;gerten.</li>
<li>Am h&#228;ufigsten beruhten Datenpannen auf vors&#228;tzlichen Handlungen (55% der Vorf&#228;lle). <strong>Fahrl&#228;ssigkeit </strong>und IT-Systemst&#246;rungen (32% der Vorf&#228;lle) verursachten jedoch h&#246;here Kosten.</li>
<li>Unternehmen, die auf <strong>F&#252;hrungsebene</strong> einen Beauftragten f&#252;r zentrale IT-Sicherheit bestellt hatten, hatten erheblich geringere Kosten zu verzeichnen als andere Unternehmen.</li>
<li>36% der Datenpannen hatten einen Bezug zur <strong>Auslagerung </strong>von Daten an Dritte, besonders im Ausland. Diese Pannen waren besonders kostspielig.</li>
</ul>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Die neuen Untersuchungen belegen, dass ein Verzicht auf ausufernde &#220;berwachung und Datensammlung nicht nur den Menschen nutzt, sondern auch Staat und Wirtschaft davon profitieren.<strong><br />
</strong></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Staatliche Surfprotokollierung ist &#252;berfl&#252;ssig</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/staatliche-surfprotokollierung-ist-ueberfluessig/</link>
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		<pubDate>Sat, 24 Apr 2010 21:33:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Surfprotokollierung]]></category>
		<category><![CDATA[ip-retention]]></category>

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		<description><![CDATA[Der damalige Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Sch&#228;uble und BSI-Chef Dr. Udo Helmbrecht beschworen im vergangenen Jahr die Gefahren des Internets f&#252;r staatliche Computer. &#8222;Zwingend&#8220; ben&#246;tige das Bundesamt f&#252;r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Erlaubnis, Surfprotokolle von Internetnutzern &#8222;zu erheben, auszuwerten, zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten&#8220;, so Helmbrecht. Trotz allseitiger Kritik gab der Bundestag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der damalige Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Sch&#228;uble und BSI-Chef Dr. Udo Helmbrecht beschworen im vergangenen Jahr die Gefahren des Internets f&#252;r staatliche Computer. &#8222;Zwingend&#8220; ben&#246;tige das Bundesamt f&#252;r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Erlaubnis, <strong>Surfprotokolle von Internetnutzern </strong>&#8222;zu erheben, auszuwerten, zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten&#8220;, <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung_21/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_02.pdf">so </a>Helmbrecht. Trotz allseitiger <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/296/152/lang,de/">Kritik</a> gab der Bundestag dem BSI noch kurz vor den Neuwahlen im vergangenen Jahr die Befugnis, Daten &#252;ber unseren Mailverkehr mit Bundesbeh&#246;rden und &#252;ber unsere Nutzung deren Internetportale zu sammeln (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2009/__5.html">§ 5 BSIG</a>).</p>
<p>Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz (Gr&#252;ne) stellt sich jetzt <a href="/data/bmi_2010-04-09_anonymis.pdf">heraus (pdf-Dokument)</a>: Von der angeblich &#8222;zwingend erforderlichen&#8220; Befugnis zur Surfprotokollierung macht das BSI auch Monate nach ihrer Einf&#252;hrung <strong>keinen Gebrauch</strong>. Das BSI verweist stattdessen auf die Verantwortung der die Internetportale betreibenden Stellen. Deren Speicherpraxis ist <a href="http://daten-speicherung.de/index.php/untersuchung-ministerien-erfassen-illegal-unser-surfverhalten/">durchwachsen</a> und regelm&#228;&#223;ig rechtswidrig. Immerhin beweist eine wachsende Zahl von Bundesportalen, dass es einer personenbeziehbaren Surfprotokollierung auf Vorrat nicht bedarf. Ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen<strong> </strong>bieten etwa die folgenden Ministerien und Beh&#246;rden ihre Internetportale an:</p>
<ul>
<li> Bundesjustizministerium</li>
<li> Bundesdatenschutzbeauftragter</li>
<li> Bundesrechnungshof</li>
<li> Bundesforschungsministerium</li>
<li> Bundeskriminalamt</li>
<li> Bundesversicherungsamt</li>
<li> Bundesanstalt f&#252;r Arbeitsschutz</li>
<li> Bundesanstalt f&#252;r Wasserbau</li>
<li> Kraftfahr-Bundesamt</li>
<li> Bundeseisenbahnverm&#246;gen</li>
<li> Bundesstelle f&#252;r Seeschiffahrt und Hydrographie</li>
<li> Bundesanstalt f&#252;r Gew&#228;sserkunde</li>
<li> Bundesfinanzministerium</li>
</ul>
<p>Mit § 5 Abs. 1 BSIG hat der Bundestag nun aber das BSI erm&#228;chtigt, ohne Anlass Informationen &#252;ber unsere elektronische Kommunikation mit Bundesbeh&#246;rden und &#252;ber unsere Nutzung &#246;ffentlicher Internetportale von Bundesbeh&#246;rden aufzuzeichnen, darunter wer sich wann f&#252;r welche Internetseiten interessiert hat und <strong>nach welchen Worten wir dort gesucht </strong>haben. Neben den n&#228;heren Umst&#228;nden der Internetkommunikation mit Bundesbeh&#246;rden (z.B. per E-Mail) d&#252;rfen erstmals auch Inhalte (URLs) aufgezeichnet werden, was die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a>) noch ausschloss. Die nach § 5 Abs. 1 BSIG erhobenen Daten sollen bis zur „unverz&#252;glichen“ Auswertung auf Vorrat gespeichert werden d&#252;rfen. Im Anschluss erlaubt § 5 Abs. 2 BSIG eine bis zu dreimonatige Vorratsspeicherung der Daten unter so geringen Voraussetzungen, dass die Speicherung – wie auch Bundesregierung und BSI zugestehen – in der Praxis ohne Anlass, fl&#228;chendeckend und permanent auf Vorrat erfolgen kann. Trotz schwerer Kritik des <a href="http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2009/0001-0100/62-09_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/62-09(B).pdf">Bundesrats</a> und von <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung_21/">Sachverst&#228;ndigen</a>, in deren Rahmen auch ausdr&#252;cklich auf die Unvereinbarkeit mit den Grundrechten <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung_21/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_07.pdf">hingewiesen</a> <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung_21/Stellungnahmen_weitere/Stellungnahme_01.pdf">wurde</a>, hat der Deutsche Bundestag § 5 Abs. 1 und 2 BSIG-E im Kern unver&#228;ndert verabschiedet, ohne die darin vorgesehene globale Vorratsdatenspeicherung auch nur ansatzweise verfassungsrechtlich zu verteidigen.</p>
<p>Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html">entschieden</a>: &#8222;Ma&#223;geblich f&#252;r die Rechtfertigungsf&#228;higkeit einer solchen Speicherung ist deshalb insbesondere, dass sie nicht direkt durch staatliche Stellen erfolgt, dass sie nicht auch die Kommunikationsinhalte erfasst und dass auch die Speicherung der von ihren Kunden aufgerufenen Internetseiten durch kommerzielle Diensteanbieter grunds&#228;tzlich untersagt ist.&#8220; Dass die Surfprotokollierung durch das BSI direkt durch den Staat erfolgt und sogar die aufgerufenen Internetseiten erfasst, macht die Regelung <strong>von Grund auf verfassungswidrig</strong>. Eine Verfassungsbeschwerde gegen § 5 BSIG ist bereits in Vorbereitung.</p>
<p>Die innenpolitische Sprecherin der FDP Gisela Piltz ist &#8222;der festen &#220;berzeugung, dass der richtige Weg ist, hier <strong>gesetzgeberisch zu handeln</strong>.&#8220; Sie verweist darauf, dass die FDP-Abgeordneten &#8211; ebenso wie die Gr&#252;nen und die Linke &#8211; gegen das Gesetz gestimmt hatten. Piltz weiter: &#8222;Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich daher auf Grundlage des Koalitionsvertrags mit der Union daf&#252;r einsetzen, dass im Zuge der vereinbarten Vorhaben zur Informationsgesellschaft die Kritik ber&#252;cksichtigt wird.&#8220; Es bleibt abzuwarten, ob CDU/CSU Einsicht zeigen werden, bevor mit § 5 BSIG das n&#228;chste Gesetz der gef&#228;hrlichen Sicherheitsideologen f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt wird.</p>]]></content:encoded>
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