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„Ein Mehr an Demokratie und ein Weniger der Räte“ – Interview mit Jörg Tauss

Von 1994 bis 2009 saß Jörg Tauss als Medien- und Datenschutzexperte für die SPD im Deutschen Bundestag, bis er im Bundestagswahlkampf über ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials stolperte. Kurz darauf lief der langjährige Sprecher der IG Metall und Abgeordnete unter Verzicht auf die bisherigen Parteiämter von der SPD zur Piratenpartei über. Im Interview spricht der twitternde Politiker, der außerdem unter www.tauss-gezwitscher.de ein Blog betreibt, über seine parlamentarische Arbeit, sein Zerwürfnis mit der SPD und die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn.

Herr Tauss, wie haben Sie sich als Wechsler von der SPD bei den Piraten eingelebt?

Ich bin zur Zeit aktiv bei den Piraten Bretten-Bruchsal. Dort fühle ich mich sehr wohl. Das letzte Projekt an dem wir gearbeitet haben, war ein Nordbaden-Treffen, auch im Hinblick auf die Gründung unseres Bezirksverbands. Außerdem bringe ich mich beim Landtagswahlprogramm für unsere Landtagswahl 2011 ein und habe auch bundesweit viele Einladungen.

Können Sie sich vorstellen, erneut als Pirat in den Landtag oder Bundestag zu ziehen?

Man soll niemals „nie“ sagen, aber wahrscheinlich ist es nicht. Ich bin 56 Jahre alt. Das ist zwar noch nicht zu alt für den Bundestag, aber zu alt, um noch mal von vorne zu beginnen, besonders, wenn eine Partei viele junge qualifizierte Leute hat. Außerdem läuft noch das Strafverfahren wegen Kinderpornografie gegen mich, und solange das der Fall ist, wird das von politischen Gegnern gegen mich und meine Partei instrumentalisiert werden. So war es ja auch bei der Bundestagswahl, als drei Tage zuvor beispielsweise Report Mainz meine Akte bundesweit herumgeschickt hat. Und je nach Ausgang des Verfahrens kann die Sache in die zweite Instanz gehen, so dass eine Jahre lange politische Hängepartie droht.

Wie kam es im Einzelnen zu Ihrem Bruch mit der SPD?

Der Bruch begann schon im November 2008. Damals entband mich die Fraktionsführung von meiner Koordinatorenfunktion für den Datenschutz, als es just darum ging, einen besseren Datenschutz in Deutschland zu etablieren. Man ersetzte mich durch Herrn Bürsch, der erkennbar kein Interesse am Thema hatte. Schon seinerzeit überlegte ich kurzzeitig, mein Bundestagsmandat niederzulegen, allerdings begann dann die Vorwahlphase mit all ihrem Hype, und ich überlegte es mir noch einmal anders. Ich hätte auch noch einmal kandidiert. Der endgültige Bruch kam mit „Zensursula“, als die SPD von ihrer Jahre langen Linie der Bundestagsfraktion gegen Internetsperren abrückte. Auch fand ich den Umgang mit den 134.000 Petenten gegen Internetsperrungen nicht in Ordnung.

Es gab eine Jahre lange SPD-Linie gegen Internetsperren?

Die gab es. Ich habe mich etwa für die SPD Jahre lang gegen die Internetsperren des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Büssow gewandt, mit denen das ganze Übel begann. Gut – wenn man so will, gab es nur eine „Tauss-Linie“, die allerdings in der Fraktion immer mitgetragen wurde. Genau bis zum 5. März, dem Tag meiner Hausdurchsuchung. Da kippte die Stimmung.

Ebenso wie gegen Internetsperren haben Sie sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, die vergangene Woche vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde. Warum haben Sie an der Bundestagsabstimmung darüber nicht teilgenommen?

Ich war und bin ein scharfer Kritiker der Vorratsdatenspeicherung. Beispielsweise hatte ich in der vorletzten (15./Schröder II) Legislaturperiode einen fraktionsübergreifenden Antrag gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht, sogar gemeinsam mit der Union, die sich wohlgemerkt in der Opposition befand. In der folgenden (16./Merkel I) Legislaturperiode folgte die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Bei deren Umsetzung ins deutsche Recht war ich unmittelbar beteiligt, was zu viel Krach und Türenschlagen bei den Verhandlungen führte. Am Wochenende vor der Abstimmung verhandelte ich noch am Rande eines Parteitags mit Justizministerin Zypries, deren Beamte zu dieser Zeit nicht da waren. Dabei handelte ich nicht nur aus, dass die Europäische Richtlinie höchstens mit den Minimalvorgaben umgesetzt wird und ein Zugriff nur bei schweren statt bei allen über Telekommunikation begangenen Straftaten möglich ist, sondern auch ein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, um die Pressefreiheit etwas zu schonen. Davon war bei der Abstimmung absprachewidrig plötzlich nicht mehr viel übrig geblieben. Ein weiterer Grund war, dass viele SPD-Abgeordnete ja die Erklärung abgaben, sie würden zwar für die Vorratsdatenspeicherung stimmen, hielten sie aber für falsch und hofften, das Bundesverfassungsgericht werde sie kippen. Das fand ich eine völlig unparlamentarische, alberne Haltung dieser Kollegen meiner Fraktion, der ich mich nicht anschließen wollte. Deshalb bin ich aus Protest der Abstimmung ferngeblieben. Kurz vor der Abstimmung hat mich die Fraktionsführung noch angerufen, ich sollte gleich zur Abstimmung kommen; als ich aber sagte, ich würde entweder fernbleiben oder mit „nein“ stimmen, hieß es, dann sollte ich lieber doch nicht kommen. Ich hätte mich schwer getan, mit „nein“ zu stimmen, denn wenn man einen Kompromiss selbst mit ausgehandelt hat, muss man zu dem gemeinsamen Ergebnis stehen. Andernfalls ist man politikunfähig.

An den internen Verhandlungen zum BKA-Gesetz – Stichwort: Onlinedurchsuchung – waren Sie aber auch beteiligt und haben trotzdem dagegen gestimmt.

Das stimmt, dort war ich aber mit meinen Forderungen noch weniger durchgedrungen als bei der Vorratsdatenspeicherung. Bei der Vorratsdatenspeicherung hatten die Länder ja gefordert, die Speicherdauer auf 3 Jahre auszuweiten. Wenigstens das konnte ich verhindern, ungeachtet dessen, dass ich schon die Speicherung an sich für problematisch halte.

Wie hätte Ihr Kompromiss zum BKA-Gesetz aussehen können?

Man hätte die Onlinedurchsuchung streichen können. Software muss so gestaltet sein, dass sie gegen Trojaner abgesichert ist, alles andere ist ein unnötiges Sicherheitsrisiko.

Halten Sie die nun behauptete Kehrtwende der SPD im Bereich Internetsperren für glaubwürdig?

Die SPD weiß immer noch nicht, was sie will: „Löschen vor Sperren“ oder „Löschen statt sperren“ oder was auch immer. Auch ich bin beim Internetsperrgesetz getäuscht worden. Es war vereinbart, die Verhandlungen mit der Union mit dem Ziel zu führen, das Gesetz in die Diskontinuität zu führen und erst einmal auf die lange Bank zu schieben, um eine besonnene Debatte zu führen und den Internetprovidern den Rücken zu stärken. Denn die Provider gaben erst klein bei, als sich die Signale verdichteten, dass es bald ein Sperrgesetz gibt. Statt aber Druck auf die Union auszuüben, schwenkte die Fraktion nach meiner Hausdurchsuchung voll auf Frau von der Leyens Linie ein und fasste sogar einen ausdrücklichen Beschluss, sie zu unterstützen. Wenn führende SPD-Politiker wie Martin Dörmann, der das Gesetz mit ausgehandelt hat, nun eine Kehrtwende behaupten, halte ich das für unseriös.

Sicherheitsvorhaben kommen immer häufiger von Seiten der EU, die leider wegen des Rats sehr exekutivlastig ist und daher die justizbehördliche Arbeit oft mehr im Blick hat als Bürgerrechte. Neben der Stärkung der Parlamente wird deshalb auch ein Mehr direkter Demokratie durch mehr Volksabstimmungen gefordert. Wie stehen Sie dazu?

Ich befürworte das. Leider war es in der Vergangenheit so, dass entsprechende Anträge von der Union abgelehnt wurden, sobald das Wort „plebiszitär“ darin auch nur auftauchte.

Warum hat sich Ihre Fraktion dann gegen ein Referendum zum Europäischen Verfassungsvertrag gestellt, der das Europäische Parlament gestärkt und so das Europäische Demokratiedefizit gelindert hätte?

Die Union wollte damals in Wahrheit nicht über den Europäischen Verfassungsvertrag oder den Lissabon-Vertrag abstimmen, sondern die Bevölkerung aufputschen und eine reine Abstimmung über den EU-Beitritt der Türkei durchführen, der damals im Zusammenhang mit der Europawahl diskutiert wurde. Dagegen führte die Union eine regelrechte Kampagne. Die SPD wollte dagegen eine generelle Abstimmungsregel durchsetzen und keine als Lissabon getarnte „Türkei-Abstimmung“. Ich halte das für richtig.

Sie haben dem Lissabon-Vertrag als Nachfolger des Europäischen Verfassungsvertrags zugestimmt. Was können wir uns davon für die Bürger- und Freiheitsrechte erhoffen?

Er stärkt das Parlament, weswegen ich ihm zugestimmt habe. Die Frage ist allerdings, was das Europäische Parlament nun aus seinen Möglichkeiten macht. Macht das Parlament von seiner Macht Gebrauch, werden wir ein Mehr an Demokratie und ein Weniger der Räte haben. Denn vieles im Bereich der inneren Sicherheitspolitik auf europäischer Ebene wurde vom Rat initiiert, der seine Vorhaben oft genug gegen den Widerstand des Parlaments durchgesetzt hat. Lässt sich das Parlament dagegen zum Spielball von Lobbyisten machen, wie etwa im Bereich des Urheberrechts geschehen, dann wäre es ein Pyrrhussieg. Gleiches gilt übrigens für den Deutschen Bundestag, der durch das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls gestärkt wurde.

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestags haben Sie mit für schärfere Strafgesetze gegen die Verbreitung von Kinderpornografie gesorgt, um Missbrauch entgegenzuwirken. Bis heute ist ein Kausalzusammenhang zwischen Nachfrage an Kinderpornografie und tatsächlichem Missbrauch nicht nachgewiesen. Laut Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts finden nur 0,7% aller erfassten Missbrauchsfälle zum Zweck der Produktion von zu verbreitender Kinderpornografie (§ 176a Abs. 3 StGB) statt. Das lässt daran zweifeln, dass eine Strafbewehrung kinderpornografischer Darstellungen wirklich Missbrauch verhindert.

Ich bin natürlich gegen eine Freigabe von Kinderpornografie, sowohl hinsichtlich des Besitzes als auch der Verbreitung. Dieser Meinung sind auch viele Fachleute aus dem Jugendschutzbereich, mit denen ich darüber gesprochen habe. Das gilt jedenfalls für seriöse Jugendschützer, nicht Unicef und andere, die auf Frau von der Leyens Zug aufgesprungen sind. Wir haben vor allem durch die Änderung des Gesetzesbegriffs kinderpornografischer Schriften analoges mit digitalem Material gleichgestellt. Ich denke schon, dass das den Internetmarkt, soweit er existierte, ein Stück weit ausgetrocknet hat. Das ändert nichts daran, dass zumindest heute und entgegen der Aussage von Frau von der Leyen ein solcher Markt eine geringe Rolle spielt und die Verbreitung vielmehr derart stattfindet, dass in geschlossenen Zirkeln privat erstelltes Material getauscht wird.

Ihre Fraktion hat 2008 auch die Strafvorschrift zur sogenannten Jugendpornografie eingeführt, die selbst 18-jährige Darsteller erfasst, und das auch dann, wenn die Darsteller etwa im Rahmen eines Romans frei erfunden sind. Unter Umständen kriminalisiert das Gesetz auch Nacktaufnahmen minderjähriger Ehepartner. War das nötig?

In der Tat halte ich die Jugendpornografiebestimmung für überflüssig, suspekt und gefährlich. Jemand, der in der christlichen Jugendarbeit Zeltlager organisiert, erzählte mir, dass er deshalb Jugendliche inzwischen davon abhält, sich im Schwimmbad gegenseitig zu fotografieren. Das ist eine völlige Fehlentwicklung und Ausdruck einer kaum noch nachzuvollziehenden Hysterie, die mit den tatsächlichen Jugendgefährdungen nichts mehr zu tun hat. Die Vorschrift zur Jugendpornografie war ein populistischer Schnellschuss von Frau Zypries und den Jugend- und Familienpolitikern des Bundestags. Auch hier wurde allerdings auf Grund einer Europäischen Richtlinie des Rats gehandelt; auch hier hatte zuvor das Spiel stattgefunden „kann ich mein Anliegen national nicht durchsetzen, setze ich es über Europa durch“.

Wobei die gern vorgebrachte Entschuldigung der Bundesregierung „Europa hat es vorgegeben“ nicht zieht, weil die Bundesregierung ja selbst im Rat vertreten ist.

Das ist wahr. Nicht selten nimmt die deutsche Bundesregierung dabei sogar eine treibende Funktion ein. Wie Herr Schily oder Herr Schäuble, die in Europa für die Vorratsdatenspeicherung den nötigen Druck ausgeübt haben, um sich hinterher scheinheilig auf eine europäische Regelung zu berufen.

Nun sind Sie selbst wegen Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt. Darf ich nach dem Stand des Verfahrens fragen?

Der Stand des Verfahrens ist, dass unmittelbar vor der Bundestagswahl meine Immunität zum Zweck der Anklageerhebung aufgehoben wurde, dass unmittelbar vor der Bundestagswahl die sehr reißerisch geschriebene Anklageschrift publiziert wurde und man nach der Bundestagswahl hingegen nicht mehr sonderlich viel gehört hat. Zuletzt wurde Anklage erhoben. Ich rechne frühestens im Frühjahr mit einem Verhandlungstermin beim Landgericht Karlsruhe.

Medienberichten zufolge haben Sie eingeräumt, sich kinderpornografisches Material zu dienstlichen Zwecken per MMS beschafft zu haben, um damit neue Vertriebswege der Kinderpornografie zu recherchieren. Trifft das zu, und was gibt es dort zu recherchieren?

Das trifft zu. Ich habe im Zusammenhang mit der Internet-Sperrdebatte versucht nachzuweisen, dass der Austausch von Kinderpornografie über MMS wesentlich leichter als über das Internet möglich ist, um Frau von der Leyen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Frau von der Leyen behauptet bis heute fälschlich, im Internet gäbe es gewissermaßen einen völlig freien Markt, über den Kinderpornografie hauptsächlich ausgetauscht wird, um ihr Internetsperrgesetz zu rechtfertigen. Ich denke, dieser Nachweis ist mir auch gelungen. Zu diesem Zweck stand ich in Kontakt mit einer Person, bei der eine Hausdurchsuchung stattfand. Dadurch stieß man auf mich, und so wurde ich zum „Kinderpornografen Tauss“.

Seit wann ist der Gesetzgeber für Ermittlungsarbeit zuständig?

Es ging um die Auseinandersetzung über die Rolle des Internets bei der Verbreitung von Kinderpornografie. Wäre mir das gelungen, wäre ich ziemlich unangreifbar gewesen.

Sie wollten also mit kinderpornografischen Fotos in Ihre Fraktion laufen und verkünden: „Seht her, diese Kinderpornos habe ich mir per MMS besorgt“?

Das hätte ich öffentlich getan, allerdings wollte ich den kompletten Kreislauf nachweisen, dass etwa auch die Erstellung von Kinderpornografie per Mobiltelefon organisiert wird. Das konnte ich nicht mehr beenden. Dass Bilder per MMS lediglich übermittelt werden, war bekannt, das allein wäre nicht so sehr spektakulär gewesen.

Wozu haben Sie die gar nicht so spektakulären Bilder dann abgespeichert?

Wenn man mit dieser Szene in Kontakt kommen will, geht das nicht, indem man sagt: „Guten Tag, ich bin Bundestagsabgeordneter und recherchiere gerade“, sondern es ist ein Tauschverfahren. Man muss eine Art Eintrittskarte vorzeigen. Dazu war das Material bestimmt. Die entscheidende Frage in meinem Verfahren ist nun, ob ich als Bundestagsabgeordneter dazu berechtigt bin (§ 184b Abs. 5 StGB) oder ob nur der Präsident des Bundeskriminalamts Kinderpornografie als Waffe in die politische Debatte einführen darf. Insofern verspricht das Verfahren auch unter parlamentsrechtlichen Gesichtspunkten interessant zu werden.

Herr Tauss, vielen Dank für das Interview.

 
Das Gespräch fand am 22.12.2009 statt.

Jonas

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Die neue Bundesregierung – ein sicherheitspolitischer Ausblick

Die Bundestagswahl 2009 hat die politischen Mehrheiten verändert. Nicht nur im Bundestag, sondern auch in der Bundesregierung stehen personelle und damit verbunden auch inhaltliche Änderungen an. Dies ist umso wichtiger, als in den vergangenen Jahren zunehmend eine einseitige „Allmacht der Exekutive“ entstanden ist und im Bundestag Sicherheitsgesetze der Fachministerien offenbar weitgehend gedankenfrei und allenfalls auf die Fraktionsdisziplin bedacht durchgewinkt wurden. Welche sicherheits- und datenschutzpolitisch relevanten Positionen lassen die neuen Personalien in der Bundesregierung vermuten?

Justizministerium

Das Bundesjustizministerium, zuständig etwa für Vorratsdatenspeicherung und großen Lauschangriff, wird Brigitte Zypries (SPD) an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) abgeben. Leutheusser-Schnarrenberger war schon 1992 bis 1995 unter Helmut Kohl Bundesjustizministerin, trat dann aber aus Protest gegen den später für verfassungswidrig erklärten, zuvor aber auch von der FDP mitgetragenen Großen Lauschangriff zurück. Leutheusser-Schnarrenberger hat im Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt und Verfassungsbeschwerde gegen sie eingelegt. Sie wandte sich gegen Internetsperren, die von den vielfach internetignoranten Parteien CDU, CSU und SPD favorisiert werden, und hat im Bundestag gegen sie gestimmt. Leutheusser-Schnarrenberger stimmte auch gegen das BKA-Gesetz einschließlich Onlinedurchsuchung. Von ihr ist daher eine größere Achtung unserer Grundrechte zu erwarten als von ihrer halswenderischen Amtsvorgängerin. Allerdings war Leutheusser-Schnarrenberger bis 1990 Regierungsdirektorin des Deutschen Patent- und Markenamts, woher wohl ihr starker Einsatz für Urheber- und gewerbliche Schutzrechte rührt. So befürwortete sie 2008 gemeinsam mit Zypries im Wesentlichen einen inzwischen geltendes Recht gewordenen Gesetzentwurf, der neben Strafverfolgungsbehörden auch privaten Rechteinhabern direkten Zugriff auf die Telekommunikationsdaten mutmaßlicher Raubkopierer gewährt. Abgelehnt wurde Zypries‘ Gesetzentwurf von der FDP nur deshalb, weil er zugleich die Abmahnkosten begrenzte. Auch dieses Thema wird künftig in Leutheuser-Schnarrenbergers Ressort fallen. Es bleibt also spannend, inwieweit Leutheusser-Schnarrenbergers Vorliebe für Freiheit und Datenschutz womöglich rasch endet, wenn es um das Protegieren geistigen Eigentums sowie von Freiberuflern (Rechtsanwälten) geht. Dennoch ist festzuhalten: Gegenüber Brigitte Zypries, die mit einem Vorsprung von ganzen 45 Stimmen auch 2009 den Einzug in den Bundestag als Direktkandidatin geschafft hat, ist Leutheusser-Schnarrenberger ein echter Lichtblick. Es bleibt zu hoffen, dass ihre Ansichten nicht übermäßig den Weisungen der Bundeskanzlerin zum Opfer fallen und Meinungsdifferenzen in dieser Amtszeit nicht abermals zu Leutheusser-Schnarrenbergers Rücktritt führen.

Innenministerium

Der bisherige Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) löst Wolfgang Schäuble als Bundesinnenminister ab, welcher künftig das Bundesfinanzministerium leiten und dort hoffentlich weniger Gelegenheit zum Anrichten von Schaden haben wird. Thomas de Maizière ist ein Cousin des früheren DDR-Ministerpräsidenten und Stasimitarbeiters Lothar de Maizière, welcher seinen DDR-Posten auch unserem künftigen Bundesinnenminister verdankte. Thomas de Maizière bezog in der Bundesrepublik merkwürdig nomadisch und chamäleonartig eine Vielzahl von Ämtern: 1985-1989 war er Pressesprecher der Berliner CDU-Fraktion, 1990-1994 arbeitete er für das Kultusministerium Meckenburg-Vorpommern. 1999 zog es de Maizière nach Sachsen, wo er 2001 Finanzminister, 2002 Justizminister und 2004 Innenminister wurde. 2005 wurde er wiederum Bundeskanzleramtschef in Berlin und damit Beauftragter und Koordinator der Geheimdienste. In die Zuständigkeit des Innenministeriums fallen Dinge wie geheime Onlinedurchsuchungen (deren „Notwendigkeit“ sich darin zeigt, dass sie bis dato noch nie eingesetzt wurden), die Antiterrordatei, das geheime Überwachen von Journalisten, das umstrittene BSI-Gesetz einschließlich anlassunabhängiger Aufzeichnung des Surfverhaltens und die sowohl von Alt-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) als auch Wolfgang Schäuble angestrebte Tötung mutmaßlicher Terroristen. Die große Frage ist, ob von de Maizière gegenüber Schäuble eine freiheitsfreundlichere Innenpolitik auf dem Boden von Grundrecht und Verfassung zu erwarten ist. Die Chance darf als gering eingeschätzt werden: 2004 bezeichnete de Maizière die noch unter Schily 2004 errichteten „Informations- und Analysezentren“ zur Terrorbekämpfung, in dem Mitarbeiter von Polizei- und Geheimdienstbehörden von Bund und Ländern untereinander Informationen austauschen, als „längst überfälligen Schritt“. 2006 verweigerte er dem BND-Untersuchungsausschuss Informationen und stellte als Kanzleramtschef die Staatssicherheit – pardon – die „Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ ausdrücklich über ein „kurzfristiges Aufklärungsinteresse“ der Parlamentarier, weil der Bundesnachrichtendienst ohne demokratische Kontrolle operieren können müsse. Ähnliche Vorwürfe hatte die FDP gegen de Maizière schon in seiner früheren Amtszeit in Sachsen erhoben. Damals soll de Maizière Hinweisen auf Korruption und kriminelle Verstrickungen sächsischer Politiker pflichtwidrig nicht nachgegangen sein. De Maizière unterstützte 2007 ausdrücklich Schäubles BKA-Gesetzentwurf einschließlich Onlinedurchsuchung und Telefonabhören. 2009 unterstützte er nicht nur den Vorstoß, sondern auch eine Ausweitung der Internetsperren. Nicht einmal von Schäuble, der sich nach Amtsantritt zum Hardliner entwickelte, waren vor der Bundestwagswahl 2005 derart klare Ansichten bekannt. Demnach spricht wenig dafür, von de Maizière eine freiheitsfreundlichere Politik oder auch nur eine Achtung der parlamentarischen Demokratie zu erwarten.

Wirtschaftsministerium

Das Bundeswirtschaftsministerium soll nach Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) künftig Rainer Brüderle (FDP) anführen. Das Wirtschaftsministerium ist unter anderem für Telekommunikation und Telemedien zuständig. Brüderle war von 1987 bis 1998 Minister für Wirtschaft und Verkehr in Rheinland-Pfalz und zeitweise dessen stellvertretender Ministerpräsident. Als Wirtschaftsminister, noch dazu der FDP, könnte Brüderle die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsmaßnahmen der Union gemeinsam mit Leutheuser-Schnarrenberger insoweit verleiden, als er dafür sorgen könnte, dass der Staat seine unfreiwilligen Hilfssheriffs aus der Wirtschaft künftig für ihre Dienste zumindest entschädigen muss. Da die Sicherheitsideologie von Union und SPD bekanntermaßen nicht auf Sicherheit, sondern auf haushaltsfreundliche Symbolgesetzgebung abzielt, ist es gut möglich, dass der Union ihre Politik – deren Unwirksamkeit sie kennt – im Ernstfall kein Geld wert ist und dass aus diesem Grund von Überwachungsmaßnahmen abgesehen wird. 2008 sprach sich Brüderle im Deutschlandradio klar gegen die Vorratsdatenspeicherung und die elektronische Gesundheitskarte aus. Zu Recht warnte er, die „Datensammelwut des Staates“ sei „unbegrenzt“ und Datenschutz sei eine Voraussetzung für „Kundenvertrauen“ im Wirtschaftsverkehr. Brüderle votierte seinerzeit gegen die Vorratsdatenspeicherung, ebenso gegen Internetsperren und gegen Schäubles BKA-Gesetz. Andererseits setzt Brüderle als Liberaler zur Vermeidung von Datenmissbräuchen auf wirtschaftliche Selbstverpflichtungen, die selten funktionieren, weil Wirtschaftsunternehmen naturgemäß interessengeleitet sind und sich Interessengeleitete nicht selbst unabhängig kontrollieren können. Brüderle stimmte von 2006 bis 2008 im Bundestag für eine Verlängerung des Antiterroreinsatzes der deutschen Bundeswehr in Afrika und des Afghanistan-Einsatzes. In der neuen Wahlperiode könnte Brüderle als für Telemedienrecht zuständiger Minister gemeinsam mit Leutheusser-Schnarrenberger die Chance nutzen, die unklare Haftungslage für Internet-Inhalteanbieter zu klären, wie es im Koalitionsvertrag bereits vorgesehen ist. Die unklare Rechtslage rührt zum Teil daher, dass das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg eine pressefeindliche Rechtsprechung verfolgen und dass jeder Unterlassungskläger wegen des sogenannten fliegenden Gerichtsstands trotz fehlenden örtlichen Bezugs zu Hamburg stets dort klagen und auch siegen kann, so dass faktisch zwei Gerichte ihre einseitige Rechtsprechung ganz Deutschland aufzwingen. Schon Brigitte Zypries hatte diesen ungewollten Gesetzesfehler erkannt und versucht ihn zu beseitigen, war damit aber nicht durchgedrungen.

Familien- und Verteidigungsministerium

Als Störfaktor verbleibt insbesondere die alte und neue Bundesfamilienministerin von der Leyen (CDU), die mit beträchtlichem Ausmaß technischer und kriminologischer Ignoranz ihr Prestigeprojekt zentraler und intransparenter Internetsperren vorantrieb. 2007 wollte von der Leyen außerdem gewalttätige Computerspiele für Jugendliche verbieten, um eine legislative Antwort auf den Amoklauf in Emsdetten zu geben. Es steht zu vermuten, dass diese symbolpolitische Kamelle nach dem nächsten Amoklauf wieder aus der Schublade geholt und abermals nutzlose Symptombekämpfung betrieben wird.

Nicht viel anders steht es um den bisherigen Bundeswirtschafts- und künftigen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, der auch ohne Sacherfolge innerhalb kürzester Zeit zu großer Popularität gelangte. Ungeachtet seiner fachlichen Unzuständigkeit sprach sich zu Guttenberg für Internetsperren aus. Seine Ehefrau ist Präsidentin des Vereins „Innocence in danger“, der sich unter anderem mit einer kostenpflichtigen Betroffenenhotline gegen sexuellen Kindesmissbrauch einsetzen will. Bei der Bundestagsabstimmung zu Internetsperren war zu Guttenberg ebenso wenig zugegen wie bei der BKA-Gesetzesabstimmung. Zu Guttenberg stimmte im Bundestag gegen Volksentscheide beim europäischen Verfassungsvertrag.

Kanzlerin und Vizekanzler

Hoffnungslos sieht es natürlich innenpolitisch auch bei Bundeskanzlerin Angela Merkel aus. Merkel stimmte in der vergangenen Legislaturperiode für das BKA-Gesetz, die Abstimmungen über Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren waren ihr ihre Anwesenheit nicht wert. Merkel äußerte im Zusammenhang mit Onlinedurchsuchungen, es dürfe keine Räume geben, auf die die Sicherheitsbehörden keinen Zugriff haben. Das ist schlicht verfassungswidrig und zeigt, aus welcher Richtung die im Gegensatz zu ungewissen Terroranschlägen viel konkretere Bedrohung unserer Freiheit kommt; jedenfalls nicht aus Afghanistan. Nicht uninteressant ist auch, dass sich an verfassungsfeindlichen Äußerungen (Merkel), Verbindungen zur DDR-Politik (de Maizière) oder Geldwäsche (Schäuble, Jung) in der CDU niemand zu stören scheint, während im Zusammenhang mit der Linkspartei diese Themen gewissenhaft am Köcheln gehalten werden.

Auch der Ex-Kanzlerkandidat und künftige Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle (FDP) ist nicht für größere Kenntnisse in der Innen- und Sicherheitspolitik bekannt. Im sogenannten TV-Dreikampf vor der Bundestagswahl am 14.09.2009 erklärte Westerwelle etwa, die FDP sei für Videoüberwachung an Gefahrenpunkten, lediglich eine flächendeckende Überwachung lehne die Partei ab. Wo Westerwelle die Grenze ziehen will, bleibt der Fantasie des Zuschauers überlassen. In der ZDF-Sendung „Erst fragen, dann wählen“ am 19.09.2009 sprach sich Westerwelle zwar gegen „Internetzensur“ aus, hielt es andererseits aber weder bei der Abstimmung hierüber, noch bei jener über den Bundeswehreinsatz im Inneren, noch bei jener über eine stärkere parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten im Mai 2009 für angezeigt, im Bundestag zu erscheinen. Westerwelle stimmte gegen eine Volksabstimmung über den europäischen Verfassungsvertrag. Wenigstens stimmte Westerwelle für eine Missbilligung des Verteidigungsministers wegen dessen Ankündigung, Passagierflugzeuge abschießen lassen zu wollen, sowie gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Ergebnis

Zusammenfassend besteht die nicht ganz unbegründete Hoffnung, dass die FDP in der Regierungsverantwortung die Union in ihren unheilvollen und undurchdachten Projekten zumindest bremsen wird. Das kleinere Übel im Vergleich zu einer großen Koalition ist es wohl. Denn sicherheitspolitisch muss die große Koalition, in der sich die informationstechnische Ignoranz zweier staatsgläubiger Parteien zusammenfand, mangels Regierungsbeteiligung entweder der Grünen oder der FDP als größter anzunehmender Unfall bezeichnet werden, wie die vergangenen Jahre gezeigt haben.

Jonas

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Bundestagswahl: Mehr Freiheit wagen – diesmal nur mit der FDP (Fortsetzung)

Vor einigen Tagen habe ich in einer persönlichen Einschätzung an dieser Stelle empfohlen: Eine freiheitsfreundlichere Regierung und Koalition als die gegenwärtige bekommen wir bei der Bundestagswahl 2009 realistischerweise nur, wenn wir schwarz-gelb wählen. Diese Einschätzung hat erfreulicherweise eine breite Diskussion ausgelöst, ist aber auch auf viel Widerspruch gestoßen. Auf die wichtigsten Gegenargumente möchte ich an dieser Stelle eingehen.

„Auf die FDP und ihr Wahlprogramm ist kein Verlass. Die FDP trägt auf Bundes- und Länderebene immer weitere Einschnitte in unsere Freiheitsrechte mit (z.B. Großer Lauschangriff, Online-Durchsuchung, Versammlungsgesetz, Videoüberwachung). Das würde sie auch auf Bundesebene 2009-2013 tun.“

Die letztgenannte Prognose teile ich. Unter schwarz-gelb würde es zu einem weiteren Abbau unserer Freiheitsrechte kommen. Auch ich werde dagegen entschieden protestieren. Nur: Diese Einschnitte wären bei Fortsetzung der derzeitigen Koalition, in der beispielsweise Wolfgang Schäuble, Brigitte Zypries und Dieter Wiefelspütz ungebremst mitmischen, noch weit tiefer. Dies müssen wir verhindern, soweit es möglich ist, und dazu gibt es am Sonntag nur eine Möglichkeit: die Wahl von schwarz-gelb.

Die FDP würde nicht nur neue Überwachungspläne der Union (siehe zuletzt Schäubles Horrorliste) bremsen. Sie würde der Union in den Koalitionsverhandlungen sogar teilweise mehr Freiheitsrechte und eine Einschränkungen bestehender Überwachungsgesetze abtrotzen. Ich erinnere an Bayern, wo die FDP eine deutliche Entschärfung des Versammlungsgesetzes und der Online-Durchsuchung durchgesetzt hat. Bei einer weiteren Großkoalition könnten wir nicht einmal davon träumen, dass irgend eine Rückgewinnung unserer Freiheitsrechte erfolgen würde. Keine der beiden Staatsparteien fordert die Einschränkung oder Rücknahme bestehender Überwachungsgesetze.

„Mit einer Stimme für schwarz-gelb legitimiert man deren zu erwartende Überwachungsgesetze.“

Mit einer Stimme gegen schwarz-gelb legitimiert man die zu erwartenden, erheblich übleren Überwachungsgesetze einer weiteren Großkoalition. Das geringere Übel bekommen wir nur, wenn wir das geringere Übel wählen.

„Abgeschwächte Überwachungsgesetze gehen gleichwohl in die falsche Richtung. Damit sich die gesamte Richtung der Innenpolitik grundlegend ändert, muss man die der eigenen Überzeugung entsprechende Partei wählen, auch wenn es dadurch bei dieser Wahl noch einmal zu einer Großkoalition kommen sollte. Ohne ein deutliches Zeichen (‚Denkzettel‘) wird die Politik so weiter machen wie bisher.“

Ich respektiere die Entscheidung derjenigen, die Koalitionsfragen ausblenden und die für sie überzeugendste Partei wählen. Ich freue mich auch darüber, falls dadurch in Zukunft einmal neue Koalitionsoptionen eröffnet werden sollten. Ob die Hoffnung auf große Veränderungen ab 2013 wichtiger ist als die Aussicht auf deutliche Verbesserungen ab 2009, muss jeder für sich selbst entscheiden. Dass die Parteien uns durch ihre „Ausschließeritis“ zu dieser schwierigen Entscheidung zwingen und dadurch vielleicht sogar einen Regierungswechsel verhindern, habe ich bereits deutlich kritisiert. Dass eine Koalition unter Beteiligung zweier „Bürgerrechtsparteien“ optimal wäre, habe ich auch schon geschrieben, nur steht diese Möglichkeit 2009 nicht offen. Wir müssen daher das beste aus den Optionen machen, die wir haben. Und hier gilt:

Wenn es 2009 wieder zu einer Großkoalition kommt, ändert sich in den nächsten vier Jahren erst einmal nichts zum Besseren, im Gegenteil würde die Überwachungslawine ungebremst weiter donnern. Für eine vage Hoffnung auf eine bessere Zukunft dürfen wir nach meiner Überzeugung nicht den sicheren Verlust wichtiger Freiheitsrechte in den nächsten vier Jahren in Kauf nehmen. Was uns der Staat an Freiheitsrechten einmal genommen hat, lässt sich später kaum einmal zurückerobern. Wer jetzt eine freiheitsfreundlichere Regierung und Parlamentsmehrheit will, muss schwarz-gelb wählen.

„Neue Optionen bei der Bundestagswahl 2013 werden sich erst bieten, wenn wir 2009 noch einmal eine Fortsetzung der Großkoalition in Kauf nehmen. Dadurch zwingen wir die Parteien, ihre ‚Ausschließeritis‘ zu beenden. Die bürgerrechtsfreundlichen Teile der Opposition würden gestärkt aus der nächsten Legislaturperiode hervor gehen.“

Ich bezweifle, ob die Koalitionsoptionen 2013 tatsächlich davon abhängen, ob die eine oder andere Partei am Sonntag zwei Prozentpunkte mehr oder weniger erhält. Jedenfalls sind es solche unsicheren Zukunftshoffnungen meiner Meinung nach nicht wert, den sicheren und unwiederbringlichen Verlust von Freiheitsrechten in den nächsten vier Jahren in Kauf zu nehmen. In Anbetracht der Freiheitsrechte, die auf dem Spiel stehen, müssen wir den Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach vorziehen.

„Nur die Piratenpartei tritt glaubwürdig für unsere Freiheitsrechte ein.“

Mir scheint die Piratenpartei vergleichbar mit den frühen Grünen: Solange sie absolut prinzipientreu ist, wird sie nicht an einer Regierung beteiligt sein. Sobald sie an einer Regierung beteiligt ist, wird die Piratenpartei nicht anders agieren als andere Juniorpartner (FDP, Grüne, Linke) einer Staatspartei (CDU/CSU, SPD). Dass sich „Bürgerrechtsparteien“ als Juniorpartner einer Staatspartei nicht ausreichend durchsetzen, ist ein allgemeines Problem. Um dies zu verändern, müssen wir einerseits das Gewicht der „Bürgerrechtsparteien“ erhöhen und andererseits die Freiheitsrechte innerhalb der Staatsparteien (und der Bevölkerung) zu einem wichtigeren Thema machen.

„Wieso die Wahlempfehlung zugunsten von CDU/CSU, der politischen Heimat von Wolfgang Schäuble und Ursula von der Leyen? Wenn, dann sollte man FDP wählen, um die Freiheitsrechte besser zu schützen.“

Die Empfehlung auch zugunsten der Union – der übelsten Überwachungspartei von allen – bezieht sich nur auf die Erststimme. Eine Erststimme zugunsten eines FDP-Kandidaten ist in den meisten Bezirken wirkungslos, weil die FDP-Kandidaten meist keine Aussicht auf eine Mehrheit der Erststimmen in ihrem Wahlkreis haben (im derzeitigen Bundestag befindet sich kein einziger direkt gewählter FDP-Abgeordneter). Erreicht auch der CDU/CSU-Kandidat keine Mehrheit, kann es zur Wahl des SPD-Konkurrenten kommen. SPD-Überhangmandate können dazu führen, dass eine schwarz-gelbe Koalition die Mehrheit verfehlt. Hat der FDP-Kandidat keine Aussicht auf eine Mehrheit der Erststimmen, sollte man mit der Erststimme folglich den CDU/CSU-Kandidaten wählen, wenn man eine schwarz-gelbe Bundesregierung will.

„Stimmen für CDU/CSU werden zur Fortsetzung der Großkoalition führen und nicht zu einer Koalition mit der FDP.“

Ich glaube Angela Merkel, dass sie lieber mit der FDP als mit der SPD koalieren wird, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet. In einer Koalition mit der FDP hat die Union ein größeres Gewicht, weshalb sie ein starkes Eigeninteresse an einer schwarz-gelben Regierung hat.

„Anders als einigen FDP-Bürgerrechtlern sind der Partei und ihrem Vorsitzenden die Bürgerrechte nicht wichtig. Insgesamt würde die FDP keine Verbesserungen durchsetzen.“

Dass unsere Freiheitsrechte den meisten FDP-Spitzenpolitikern nichts bedeuteten, glaube ich nicht. Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung haben beispielsweise nicht nur Burkhard Hirsch, Gisela Piltz und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erhoben, sondern auch der als möglicher Finanzminister gehandelte Finanzexperte Hermann Otto Solms. Es mag sein, dass die Freiheitsrechte in der FDP-Spitze keine hohe Priorität im Vergleich zu anderen Themen (z.B. Steuerpolitik, Wirtschaftspolitik) haben. Dennoch bin ich sicher, dass unsere Freiheitsrechte bei der FDP weit besser aufgehoben wären als in einer weiteren Großkoalition. Die Innen- und Justizpolitiker der FDP, die an den Koalitionsverhandlungen teilnehmen würden, nehmen das Thema Bürgerrechte sehr ernst und stehen auch persönlich dahinter.

Fazit: Wer bei der Bundestagswahl einen besseren Schutz unserer Freiheitsrechte durchsetzen will, muss diesmal FDP und mit der Erststimme möglichst CDU oder CSU wählen. Es gibt keine Alternative: Nach der beispiellosen Überwachungspolitik der letzten Jahre und in Anbetracht immer wahnwitzigerer Überwachungspläne brauchen wir dringend freiheitsfreundlichere Politiker an der Macht.

Siehe auch:

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Bundestagswahl: Freiheitsrechte wählen, Überwachung abwählen – diesmal nur mit der FDP [ergänzt am 22.09.2009]

Die Website bürgerrechte-wählen.de macht es Freiheitsfreunden leicht, eine Partei zu finden, die glaubwürdig für einen besseren Schutz unserer Freiheitsrechte vor Schily, Schäuble, Zypries und Kollegen eintritt. Doch erreicht man mit einer Stimme für die beste Partei auch die beste Politik nach der Bundestagswahl? Oder kann eine Stimme für die Freiheit sogar das Gegenteil bewirken?

Möglichkeit 1: Koalition aus Union und SPD

Fest steht: Die Politik nach der Bundestagswahl wird von einer Koalition gemacht werden. Laut Wahlfieber.de ist zurzeit einen Fortsetzung der Großkoalition von Union und SPD am wahrscheinlichsten. Was aber würden vier weitere Jahre der Politik von Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries, Wolfgang Bosbach und Dieter Wiefelspütz für uns bedeuten?

In den letzten vier Jahren haben die Staatsparteien CDU/CSU und SPD eine beispiellose Aufrüstung des Staates gegen seine Bürger betrieben: Gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden, verdachtslose Totalprotokollierung unser aller Kommunikations- und Bewegungsverhalten (Vorratsdatenspeicherung), Aufrüstung des Bundeskriminalamts zu einer zentralen Staatspolizei mit zahlreichen Befugnissen wie Computerüberwachung („Online-Durchsuchung“), Abhören und Filmen, Fingerabdrücke in Ausweisen und Pässen, zentrale Steuerdatei, mehr Videoüberwachung, Schiffspassagierlisten, Speicherung sämtlicher Einkommensdaten von Arbeitnehmern, Internetsperren, Vorratsspeicherung der Nutzung staatlicher Internetportale, Online-Zugriff der USA auf deutsche Datenbanken und unzählige weitere Überwachungsgesetze.

In den nächsten vier Jahren würde eine große Koalition diese Maßnahmen voraussichtlich noch ausweiten und neue Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durchpeitschen: Die von Schäuble geplante zentrale Meldeakte über jeden Bürger (Bundesmelderegister), die Abnahme von mehr DNA-Proben, die Einführung einer nationalen Visa-Einlader- und Warndatei, die Aufrüstung der Geheimdienste wie zuvor das BKA mitsamt Computerdurchsuchung, eine elektronische Flugreiseakte über jeden Bürger (europäische Fluggastdatensammlung), eine systematische, europaweite Weitergabe persönlicher Daten sowie die systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs und Massendatenanalyse in der EU stünden uns bevor.

Unter allen denkbaren Koalitionen für 2009 bis 2013 würde eine Fortsetzung der großen Koalition unsere Freiheitsrechte eindeutig am nachhaltigsten zerstören. Sie zu verhindern, muss unser wichtigstes Ziel sein.

Möglichkeit 2: Koalition aus Union und FDP

Die mit 40% laut Wahlfieber.de zweitwahrscheinlichste Koalition ist eine Zusammenarbeit von Union und FDP. Was würden vier Jahre schwarz-gelber Politik für unsere Freiheitsrechte bedeuten?

Personell würde die FDP voraussichtlich mindestens das von Brigitte Zypries (SPD) zu räumende Bundesjustizministerium besetzen. Neue Justizministerin würde wohl Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die mit ihrem Rücktritt im Jahr 1996 aus Protest gegen den Großen Lauschangriff bewiesen hat, wie sehr ihr unsere Grundrechte persönlich am Herzen liegen. Auch der innenpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Max Stadler, hat in vielen Reden und als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Geheimdienste bewiesen, dass ihm der Schutz unserer Freiheitsrechte ein persönliches Anliegen ist.

In einer schwarz-gelben Koalition würde die FDP etwa ein Viertel der Koalitionsmandate im Bundestag stellen. Mit diesem Gewicht könnte sie der Union im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wichtige Zugeständnisse im Bereich des Grundrechtsschutzes abtrotzen. Würde auch nur ein Viertel der Bürgerrechtspläne im ehrgeizigen FDP-Wahlprogramm umgesetzt, wäre dies ein Durchbruch für unsere Freiheitsrechte.

Führende FDP-Politiker setzen sich etwa glaubwürdig für ein Ende der Totalprotokollierung unserer Telekommunikation (Vorratsdatenspeicherung) ein. Die FDP-Bundestagsabgeordneten haben in Karlsruhe eine eigene Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Sie haben Ende 2008 auch einen Gesetzentwurf eingebracht, demzufolge die Speicherpflicht auf dem Papier zwar einstweilen fortbestehen soll, eine Nichtspeicherung aber nicht mehr unter Strafe stünde. Zumindest diesen Minimalkompromiss gegenüber der Union durchzusetzen, dürfte gelingen. Dadurch könnten kundenorientierte Unternehmen wie Hansenet wieder speicherfreie Internetzugänge anbieten. Es wäre endlich Raum für Lobbying der Zivilgesellschaft für die Wiedereinführung einer protokollierungsfreien Kommunikation in Deutschland.

Ebenfalls durchsetzen dürfte die FDP ihre Forderung nach einer „Evaluierung der seit 1998 beschlossenen Überwachungsgesetze unter den Gesichtspunkten der Wirksamkeit, der Verfassungsmäßigkeit und der dadurch gebundenen Mittel“. Erst eine unabhängige Evaluierung wird die Voraussetzungen für eine Rückeroberung unserer Freiheitsrechte und Überarbeitung der vorhandenen Überwachungsgesetze schaffen können.

Schließlich wird die FDP die meisten der Vorhaben der Union zum weiteren Abbau unserer Freiheitsrechte erheblich entschärfen können. Ob es der FDP dagegen gelingt, heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer wieder abzuschaffen, Fluggastdaten den USA künftig vorzuenthalten, den Großen Lauschangriff wieder abzuschaffen oder die Aufrüstung des Bundeskriminalamts rückgängig zu machen, muss leider bezweifelt werden.

Insgesamt wäre – auch unter Berücksichtigung der ernüchtenden Erfahrungen aus den Bundesländern – eine schwarz-gelbe Koalition ein Quantensprung im Schutz und Ausbau unserer Freiheitsrechte verglichen mit einer Fortsetzung der Großkoalition.

Weitere Möglichkeiten: Ampelkoalition, Jamaika-Koalition

Wirklich stark vertreten wären die Freiheitsrechte in einem Dreiparteienbündnis unter Beteiligung von zwei „Bürgerrechtsparteien“. Ein solches Bündnis ist die Wunschkonstellation für Bürgerrechtler. In Hessen hatte eine faktische Dreiparteienkoalition beispielsweise einen äußerst vielversprechenden, modernen und freiheitsfreundlichen Koalitionsvertrag ausgehandelt – bevor sie platzte.

Auf Bundesebene ist es leider sehr unwahrscheinlich, dass es zu einer Dreiparteienkoalition kommt. Bei höchstens 6% liegt die Wahrscheinlichkeit der möglichen Dreierbündnisse. Der Grund: Trotz der bitteren Erfahrung mit einem notwendigen „Wortbruch“ in Hessen halten die Bundesparteien an ihrer „Ausschließeritis“ fest. Die FDP schließt eine „Ampel“ aus SPD, Grüne und FDP aus. Ausgehend von ihrer diesbezüglichen Zuverlässigkeit in der Vergangenheit und in Anbetracht der persönlichen Position des Vorsitzenden Westerwelle kann man sich darauf verlassen, dass die FDP tatsächlich lieber in der Opposition bleiben würde als mit rot-grün zu regieren. Eine „Jamaika-Koalition“ aus CDU/CSU, FDP und Grünen wiederum schließen die Grünen aus. Auch sie werden sich nach den Erfahrungen in Hessen nicht gegen ihre wiederholten Ankündigungen und Beschlüsse stellen, zumal Merkel und Steinmeier ihre Großkoalition nur allzu gerne fortsetzen würden. Eine Koalition unter Beteiligung der Linken wird von allen Parteien abgelehnt.

Was tun? Eine Wahlempfehlung

Aller Voraussicht nach wird die Bundestagswahl 2009 somit entweder auf eine Union-FDP-Koalition oder auf eine Fortsetzung der verfassungsfeindlichen Union-SPD-Koalition hinaus laufen. In dieser Situation muss man leider feststellen, dass jede Erst- oder Zweitstimme für SPD, Grüne, Linke, Piratenpartei oder andere eine Stimme gegen Schwarz-Gelb und damit eine Stimme für die ungehemmte Fortsetzung der Schäuble-Zypries’schen Sicherheitsideologie ist. Zum gleichen Ergebnis führt es, wenn man nicht zur Bundestagswahl geht. Wer bei der Bundestagswahl einen besseren Schutz unserer Freiheitsrechte durchsetzen will, muss daher – wohl oder übel – FDP, CDU oder CSU wählen.

Viele von uns werden ihre Überzeugungen nicht gerne den Machtverhältnissen und der fatalen Ausschließeritis (oder weniger schmeichelhaft: Erpressungstaktik) der Bundesparteien opfern. Andere werden bei ihrer Wahlentscheidung an Perspektiven ihrer Wunschpartei in der Zukunft denken (z.B. Piratenpartei). Für viele wird eine Wahl von FDP, CDU oder CSU als Zumutung erscheinen, gerade wegen Positionen dieser Parteien in anderen Politikbereichen. Mit dem dringend nötigen Befreiungsschlag für unsere Freiheitsrechte könnte in anderen Bereichen eine Politik einher gehen, die viele ablehnen (z.B. Urheberrecht, Steuerpolitik, Kernenergie). Nach der beispiellosen Überwachungspolitik der letzten Jahre muss uns der Schutz vor Bespitzelung diesmal aber wichtiger sein als andere Fragen.

Und immerhin: Union und FDP haben aus dem Debakel 2005 gelernt, dass ein neoliberales Experiment unerwünscht ist. Die Alternative, eine weitere Großkoalition, wäre nicht nur für unsere Freiheit unerträglich (Stichwort Heiligendamm, Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Internetzensur). Wir erinnern uns: Die Großkoalition begann 2005 mit der großen Mehrwertsteuerlüge. Die wortbrüchige, massive Mehrwertsteuererhöhung um 20 Milliarden Euro hat die Steuerlast weiter zulasten der Geringverdiener in Deutschland verschoben. Mit dem Gesundheitsfonds folgte ein bürokratisches Monster, das niemand gewollt hatte. Die schwarz-rote Koalition endete mit dreistelligen Milliardenausgaben für Banken und Automobilindustrie. Die Großkoalition hat innerhalb kürzester Zeit einen einmaligen Schuldenberg aufgetürmt, dessen Zinslasten unseren Handlungsspielraum auf Jahrzehnte fesseln werden. Gegenüber einer Fortsetzung dieser staatsgläubigen und zukunftsvergessenen Großkoalition ist schwarz-gelb insgesamt betrachtet die bessere Alternative. Winston Churchill sagte einmal: „Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen – ausgenommen alle anderen.“ Bei der Bundestagswahl muss man formulieren: Schwarz-gelb ist die schlechteste aller möglichen Koalitionen – ausgenommen alle anderen.

Deswegen gilt: Wer seine Stimmen für die Rückgewinnung unserer Freiheitsrechte einsetzen will, muss bei dieser Bundestagswahl FDP, CDU oder CSU wählen. Wer daran zweifelt, ob er eine dieser Wahlmöglichkeiten vertreten kann, der sollte die Sachfragen des Wahl-o-maten und des Wahltests beantworten. Wer hier in den meisten Fragen (über 50%) etwa mit der FDP überein stimmt, der kann am Sonntag guten Gewissens seine Stimmen für die Zukunft unserer Freiheitsrechte einsetzen. Es gibt keine Alternative: Wir brauchen dringend freiheitsfreundliche Politiker an der Macht. Nicht nur mit Verfassungsbeschwerden, auf Demonstrationen und in Petitionen, sondern auch in der Wahlkabine am Sonntag müssen wir alle unsere Stimme erheben für unser Recht auf ein Leben in Freiheit statt Angst.

Ergänzung vom 22.09.2009:

Zur Klarstellung meiner persönlichen Wahlempfehlung oben: Die Empfehlung auch zugunsten der Union – der übelsten Überwachungspartei von allen – bezieht sich nur auf die Erststimme. Eine Erststimme zugunsten eines FDP-Kandidaten ist in den meisten Bezirken eine verlorene Stimme, weil die FDP-Kandidaten meist keine Aussicht auf eine absolute Mehrheit der Erststimmen haben. Erreicht auch der CDU/CSU-Kandidat keine Mehrheit, kann es zur Wahl des SPD-Konkurrenten kommen. SPD-Überhangmandate können dazu führen, dass eine schwarz-gelbe Koalition die Mehrheit verfehlt. Hat der FDP-Kandidat keine Aussicht auf eine Mehrheit der Erststimmen, sollte man mit der Erststimme stattdessen den CDU/CSU-Kandidaten wählen, wenn man eine schwarz-gelbe Bundesregierung will.

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Streitgespräch zwischen Dr. Schäuble und Verfassungsrichter über Sicherheitspolitik

Anfang 2009 hat ein Ausschuss der Internationalen Juristenkommission einen Bericht über die Wirkungen von Anti-Terror-Maßnahmen vorgelegt. Der Bericht ist das Ergebnis einer ausführlichen Untersuchung von acht angesehenen Richter/innen, Rechtsanwält/innen und Professor/innen aus allen Regionen der Welt. Für den Bericht haben die Experten Gespräche mit Menschen aus über 40 Staaten geführt, darunter auch Regierungsvertreter/innen. Wichtige Ergebnisse des Berichts stelle ich im folgenden in Form eines fiktiven Streitgesprächs zwischen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) und dem Vorsitzenden der Rechtsexperten, dem ehemaligen südafrikatischen Verfassungsrichter Arthur Chaskalson, dar. Das fiktive Gespräch lehnt sich eng an den Bericht des Ausschusses und (verlinkte) Aussagen des Bundesinnenministers an.

Dr. Schäuble: Der UN-Sicherheitsrat hat gemäß der UN-Charta nach den Angriffen vom 11. September auf die Vereinigten Staaten beschlossen, dass das ein Angriff war, aufgrund dessen die USA gemäß der UN-Charta das Recht zur Selbstverteidigung haben. Das hätte man früher als Kriegszustand bezeichnet, deshalb nennen die Amerikaner das auch den „war on terror“.

Chaskalson: Um Terrorismus zu begegnen, haben die Vereinigten Staaten von Amerika Maßnahmen ergriffen, die mit anerkannten Grundsätzen des internationalen humanitären Rechts und den Menschenrechten unvereinbar sind. Die USA haben terroristische Anschläge fälschlich zu Kriegshandlungen erklärt und einen „Krieg gegen den Terror“ ausgerufen. Sie haben sich selbst auf Kriegsrecht berufen, während sie der anderen Seite die Rechte einer Kriegspartei verweigert haben. Dem Paradigma des „Krieges gegen den Terror“ fehlt eine glaubhafte rechtliche Grundlage. Andere Staaten haben an entsprechenden Maßnahmen der USA mitgewirkt.

Viele der neuen Anti-Terror-Maßnahmen sind illegal, weil sie den Anforderungen an legitime Beschränkungen und Abweichungen von Grundrechten nicht genügen. Dazu gehören Folter, grausame, unmenschliche oder unwürdige Behandlung, geheime Inhaftierung, Entführung, illegale Verbringungen, Abschiebungen in Folterstaaten, willkürliche, längerfristige Haft ohne Benachrichtigung der Angehörigen, unfaire Gerichtsverfahren und erzwungenes Verschwinden. Solche Praktiken verstoßen nicht nur gegen anerkannte Grundsätze des Völkerrechts und untergraben die Werte, auf denen freie und demokratische Gesellschaften aufgebaut sind. Wie die Lehren der Vergangenheit zeigen, ziehen sie auch die Möglichkeit kurzfristiger Vorteile aus illegalen Maßnahmen den langfristigen Nachteilen vor, welche diese Maßnahmen nach sich ziehen.

Dr. Schäuble: Im Grunde haben wir seit dem 11. September 2001, in Wahrheit seit dem 9. November 1989, seit dem Fall der Mauer, eine völlig veränderte Bedrohungslage. Lesen Sie den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, zur Reform der UN, dort sind die neuen Bedrohungslagen sehr eindrucksvoll beschrieben. Und darauf müssen wir Antworten finden.

Chaskalson: Frühere Gefahren durch Terrorismus waren auch sehr ernsthaft. In Algerien tötete die GIA beispielsweise tausende von Menschen, oftmals in weitreichenden Massakern, in denen ganze Dörfer zerstört wurden. In Peru wurden Zehntausende von der „Sendero Luminoso“ getötet, gefoltert oder verschwanden. Jede Behauptung, dass solche Erlebnisse weniger schwerwiegend gewesen seien als die heutige Gefahr dürfte sich für die Opfer terroristischer Gewalt und staatlicher Unterdrückung in Algerien, Peru und in vielen anderen Ländern der Welt hohl anhören.

In der Vergangenheit hielt die von Terrorismus ausgehende Gefahr oftmals lange Zeit an. Zudem stellt die Gefahr von heute zu einem Großteil die Fortsetzung der Gefahren von gestern dar. Auch die heutigen Anti-Terror-Gesetze und -Maßnahmen ähneln vielfach den in der Vergangenheit angewandten Anti-Terror-Maßnahmen.

Einige Regierungen scheinen gleichwohl entschieden zu haben, dass die terroristische Gefahr von heute außerordentliche Antworten erfordere, welche die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben drohen. Unser Ausschuss ist sich einig, dass uns keine hinreichende Rechtfertigung für diese Rückschritte im Schutzniveau geliefert wurde. Ob die heutigen Gefahren über das frühere Maß hinaus gehen oder nicht: Wir haben jedenfalls keine überzeugenden Belege dafür gefunden, dass der bewährte internationale Rechtsrahmen unzureichend wäre. Im vorliegenden Zusammenhang ist es also irrelevant, ob es eine oder mehrere terroristische Gefahren gibt oder ob sich diese Gefahr qualitativ oder quantitativ von früheren unterscheidet. Es ist jedenfalls nicht akzeptabel, dass der Schrecken der Anschläge vom 11. September und anderer großer terroristischer Taten weiteren Schrecken nach sich zieht, indem manche Staaten Entführungen und Folter als Gegenmaßnahmen billigen.

Darüber hinaus glauben wir, dass die Terrorismusdebatte in einigen Fällen zu einem Klima der Furcht geführt hat, in dem besonders Minderheiten und Verteidiger der Menschenrechte an den Rand gedrängt werden. Der Raum für öffentliche Debatte sollte geöffnet werden, wird stattdessen aber beschränkt. Wenn Regierungen darauf bestehen, dass ihnen vertraut wird, sie unter Berufung auf dieses Vertrauen aber immer eingreifendere Anti-Terror-Maßnahmen einführen, ohne eine nüchterne und verhältnismäßige Bewertung der Gefahr vorzulegen, dann verstärken sie unwillentlich das Ziel von Terrorismus und verbreiten Angst in der Öffentlichkeit.

Die Berufung auf „nie da gewesene“ Bedrohungen erfolgte in der Vergangenheit häufig, um die Verletzung von Menschenrechten zu rechtfertigen. Befristete Maßnahmen wurden oft zu dauerhaften. Es ist äußerst schwer, Garantien zum Schutz der Menschenrechte wieder herzustellen, nachdem sie einmal verloren gegangen sind. Die Außerordentlichkeitsdoktrin einer „neuen Bedrohung“ ist problematisch, weil sie unannehmbare Gegenmaßnahmen nach sich zu ziehen droht und Regierungen den Blick auf positive Maßnahmen verstellen kann, die in der Vergangenheit funktioniert haben und heute wieder funktionieren könnten.

Um uns unmittelbar über frühere Anti-Terror-Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zu informieren, haben wir Anhörungen beispielsweise in Nordirland und in Südamerika veranstaltet. Es scheint eine große Zahl von Parallelen zwischen den früheren und den heutigen Besorgnissen sowohl hinsichtlich des Terrorismus wie auch hinsichtlich Anti-Terror-Maßnahmen zu geben. Unser Ausschuss hat festgestellt, dass die Regierungen die Lehren der Vergangenheit größtenteils ignoriert haben, als sie über ihre Reaktion auf die Anschläge vom 11.09.2001 entschieden. Unserer Auffassung nach ist es ein Fehler, die Lehren der Vergangenheit zu ignorieren.

Über den Kampf gegen kommunistische Terroristen in Argentinien beispielsweise mag es zwar heute noch geteilte Meinungen geben. Es gibt wahrscheinlich noch Militärangehörige und andere, die glauben, die damalige Reaktion Argentiniens auf diese Taten sei erforderlich gewesen. Auf lange Sicht hat diese traurige Epoche jedoch tausende von Opfern hinterlassen, von denen viele noch heute gegen Straflosigkeit kämpfen. Sie hat ein langes Ringen um die Wiedereinführung der Rechtsstaatlichkeit und eine schwerwiegende Spaltung der Gesellschaft nach sich gezogen.

Dr. Schäuble: Meine Überzeugung ist, dass nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht zu dieser neuen Form der Bedrohung im Grunde nicht mehr richtig passen. Das Grundgesetz würde doch zerbrechen, wenn wir es nicht anpassen würden, gerade bei solchen zentralen Fragen. Wir leben nicht mehr in der Welt des Jahres 1949.

Chaskalson: Wir haben keinen Zweifel, dass eine echte und erhebliche Gefahr von Terrorismus in verschiedenen Teilen der Welt ausgeht und dass Regierungen verpflichtet sind, dieser Gefahr mit wirksamen Maßnahmen zu begegnen. Das bedeutet aber nicht, dass dabei anerkannte Grundsätze des Völkerrechts ignoriert werden könnten oder sollten.

Die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht wurden entwickelt, um das Verhalten von Staaten in Krisenzeiten zu regulieren. Dieser rechtliche Rahmen wurde im Anschluss an Völkermord und Krieg formuliert und zwar von Menschen, welche die Herausforderungen verstanden, denen sich Staaten in Krisenzeiten stellen müssen. Diese Gesetze sind kein Hindernis bei dem Vorgehen gegen Terrorismus. Sie wurden von Staaten so geschrieben, dass diese flexibel auf Krisen reagieren können, gleichzeitig aber die Eile nicht Mindeststandards verdrängen, welche das Aushängeschild freier und demokratischer Gesellschaften sind, in denen die Würde aller Menschen geachtet und gewahrt wird.

Menschenrechte und das humanitäre Recht wurden nicht vor dem Hintergrund von Frieden und politischer Stabilität geschaffen. Umgekehrt dienen diese Regeln gerade dazu, den Staaten einen Rahmen zu geben, der es ihnen erlaubt, selbst auf die gravierendsten Krisen wirksam zu reagieren. Die rechtlichen Kriterien, an denen Staaten gemessen werden sollen, wurden in langen und schwierigen Verhandlungen von souveränen Staaten selbst ausgehandelt.

Der Rechtsrahmen, der vor dem 11.09.2001 bestanden hat, ist äußerst robust und wirksam. Internationale Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht wurden gerade deshalb ausgearbeitet, um die Sicherheit der Menschen zu garantieren. Unser Ausschuss ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser rechtliche Rahmen ausreichend flexibel ist, um auch den aktuellen Gefahren zu begegnen.

Terroristische Taten sind Straftaten. Wenn man das Label „Terrorismus“ weglässt, handelt es sich um Mord, Geiselnahme, Entführung und Gewalttaten. In jeder Rechtsordnung sind das schwere Verbrechen. Es ist auch ein Missverständnis, dass Strafverfolgung nur oder hauptsächlich nachträglich erfolgte. Strafverfolgern ist es schon immer gelungen, terroristische und andere organisierte kriminelle Netzwerke aufzudecken und proaktiv zu ermitteln und zu bestrafen, um terroristische Angriffe noch vor ihrer Begehung zu verhindern.

Das Strafrecht hat sich über Generationen entwickelt, um sicher zu stellen, dass Unschuldige freigelassen und Schuldige bestraft werden. Die Gesellschaft kann sich darauf verlassen, dass der Rechtsstaat sie vor Straftaten schützt. Die Strafverfolgung muss allerdings so ausgestattet werden, dass sie ihren Aufgaben wirksam nachkommen kann. Sie darf nicht untergraben werden, wie es im Zusammenhang mit Terrorismus oft geschieht.

Dr. Schäuble: Verteidigung mit militärischen Mitteln muss auch möglich werden gegen Angriffe, selbst wenn diese nicht von staatlichen Truppen geführt werden, aber die Qualität von kriegerischen Angriffen haben. Es macht auf Dauer keinen Sinn, dass die Bundeswehr überall auf der Welt vielfältige Aufgaben wahrnehmen kann, nur nicht in dem Land, in dem das Grundgesetz gilt.

Chaskalson: Einige Regierungen ordnen Terrorismus als militärische Bedrohung ein, die in erster Linie eine militärische Reaktion erforderlich machen soll. Die Anwendung militärischer Gewalt hat in der Vergangenheit oft zu ernsten Verstößen gegen internationale Menschenrechte und/oder internationales humanitäres Recht geführt und ein generelles Klima der Straflosigkeit mit sich gebracht.

Einer Armee die primäre Verantwortung für ein Vorgehen gegen Terroristen zu übertragen führt oft dazu, dass rein militärische Bedürfnisse auf Kosten der Suche nach alternativen Lösungen bevorzugt werden. Wir haben erfahren, dass die Zuständigkeit des Militärs oftmals die Verfolgung anderer politischer, sozialer oder wirtschaftlicher Lösungen verzögert hat. Militärische Beteiligung führte auch dazu, dass die zivile und gerichtliche Aufsicht erheblich eingeschränkt wurde, von Rechts wegen oder de facto. Diese unzureichende Aufsicht zog dann oft die Straflosigkeit schwerer Menschenrechtsverletzungen nach sich.

Jenseits echter bewaffneter Konflikte lässt sich Terrorismus am besten mit einer starken, gut ausgestatteten und menschenrechtskonformen Strafverfolgung begegnen. Wenn unter außergewöhnlichen Umständen Streitkräfte eingeschaltet werden, müssen diese Kräfte ziviler Kontrolle unterliegen und vor den ordentlichen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können.

Dr. Schäuble: Ich bin kein Freund von rechtlichen Grauzonen, deshalb darf der Gesetzgeber nicht untätig bleiben.

Chaskalson: Aus unserer Sicht sind nicht neue gesetzliche Regelungen nötig, sondern eine bessere Beachtung und strenge Befolgung der bestehenden Gesetze. Oft ist anstelle einer Gesetzesänderung ein Politikwechsel nötig.

Staaten sollten sicher stellen, dass ihr Strafrecht und die verschiedenen Institutionen zur Strafverfolgung gut aufgestellt sind, um den langfristigen Herausforderungen des Terrorismus gerecht werden zu können. Die Priorität sollte auf Anstrengungen zur Stärkung der Kapazitäten der ordentlichen Strafverfolgung und Justiz und auf einer Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit liegen.

Daneben sind internationale und nationale Anstrengungen zur Durchsetzung von bürgerlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rechten aller Menschen ohne Diskriminierung sowie Maßnahmen gegen den politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Ausschluss von Menschen unentbehrliche Instrumente, um Terrorismus zu verhüten und auszulöschen. Die Verhütung von Terrorismus kann sich nicht auf den schmalen Bereich juristischer und verfahrensmäßiger Maßnahmen beschränken. Die Lehren der Vergangenheit zeigen, dass eine Vielzahl von Instrumenten benötigt wird: im Bereich von Bildung, Beziehungen zur Zivilgesellschaft, Polizeiarbeit, Wirtschaft, Außenpolitik, bei der Achtung von Minderheitenrechten und bei der Implementierung von Menschenrechten und Gleichbehandlungsgrundsätzen in alle Politikbereiche.

Die Anstrengungen von Regierungen scheinen sich auf gesetzgeberische Maßnahmen zu konzentrieren. So wichtig das Recht auch ist, kann es die Aufgabe der Verhütung von Terrorismus nicht alleine übernehmen. Regierungen sollten die Herausforderungen ganzheitlicher angehen.

Dr. Schäuble: Wichtig ist, dass wir das Menschenmögliche tun, um zu verhindern, dass etwas passiert.

Chaskalson: Neue Gesetze oder Maßnahmen gegen Terrorismus sollten eine nachweisliche Lücke im bestehenden Recht füllen. Sie sollten mit allen Erfordernissen des internationalen Menschenrechts und gegebenenfalls des humanitären Völkerrechts im Einklang stehen. Der Legislative sollte zugestanden werden, Vorschläge eigenständig und genau zu prüfen. Von ihr sollte nicht verlangt werden, Blankobefugnisse unbedacht in einem Einverfahren abzunicken.

Neue Anti-Terror-Gesetze oder -Maßnahmen sollten klar befristet sein. Auch sollten sie regelmäßig und unabhängig überprüft werden, nicht nur im Hinblick auf ihre Anwendung, sondern auch im Hinblick auf ihre fortbestehende Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Regelmäßige Überprüfungen sollten sicher stellen, dass Anti-Terror-Gesetze keine unbeabsichtigten Auswirkungen (etwa auf die Zivilgesellschaft und Minderheiten) haben und dass sie eine wirksame Verantwortlichkeit der Handelnden gewährleisten. Staaten sollten explizite Vorkehrungen dafür treffen, dass als außerordentlich eingeführte Maßnahmen nicht Bestandteil der gewöhnlichen Rechtsordnung werden. Völkerrechtlich können Notstandsmaßnahmen nur für die Dauer eines echten Notstandes rechtmäßig sein und müssen deswegen zeitlich beschränkt sein und einer unabhängigen Überprüfung unterworfen werden.

Dr. Schäuble: Zunehmende Schwierigkeiten habe ich damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen solle wie jeder Bürger.

Chaskalson: Es ist nicht nur falsch, dass Menschenrechte das Vorgehen gegen Terrorismus behindern würden. Vielmehr lässt sich argumentieren, dass die Menschenrechte eine wirksame Waffe der Verteidigung demokratischer Gesellschaften sind. Sie verstärken die Glaubwürdigkeit und Legitimität eines Staates, der auf Gewalt gegen sich reagiert. Menschenrechte können auch tatsächlichen Ungerechtigkeiten, welche Terrorismus begünstigen, begegnen und ihnen abhelfen.

Gewaltsame Konflikte werden mitunter von echten Missständen ausgelöst. Manchmal werden auch schon zuvor bestehende Missstände von Terroristen für ihre eigenen Zwecke ausgenutzt. Teilweise werden Missstände empfunden, die tatsächlich nicht existieren. Schließlich können Missstände auch das Ergebnis von Anti-Terror-Maßnahmen sein. Sicherheitsbeamte wie Opfer berichteten unserem Ausschuss von vielen Fällen, in denen staatliche Menschenrechtsverletzungen genau die Gewalt schüren, der sie begegnen sollen.

Dr. Schäuble: Wir werden auch in Zukunft jeden Hinweis nutzen, den wir bekommen können. Wenn wir für Informationen anderer Nachrichtendienste eine Garantie übernehmen müssen, daß sie unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien zustande gekommen sind, können wir den Betrieb einstellen.

Chaskalson: Das innerstaatliche Recht sollte die Verwendung von Geständnissen, die unter Zwang abgelegt wurden, ebenso ausdrücklich verbieten wie die Verwendung von Beweismitteln, die durch Folter, andere Misshandlungen oder sonstige schwere Menschenrechtsverletzungen erlangt wurden. Dieses Verbot sollte unabhängig davon gelten, ob die verbotene Behandlung im In- oder Ausland und mit oder ohne Beteiligung eigener Amtsträger erfolgte.

Die Unterscheidung zwischen einer Verwendung solcher Erkenntnisse zu Beweis- und zu operativen Zwecken ist aus mehreren Gründen problematisch. Sie untergräbt das absolute Folterverbot, welches dauerhafte Pflichten nach sich zieht – nicht zu foltern, Folter nicht zu dulden und die Ergebnisse von Folter nicht für gültig zu erklären. Außerdem werden Staaten, die Foltererkenntnisse verwenden, zu „Abnehmern“ von Folter und legitimieren, ja ermutigen, derartige Praktiken, indem sie einen „Markt“ für daraus gewonnene Erkenntnisse schaffen. In der Sprache des Strafrechts leisten die Staaten Anstiftung und Beihilfe zu den Menschenrechtsverletzungen anderer.

Informationen sollten auch niemals an einen fremden Staat weitergegeben werden, wenn das glaubhafte Risiko besteht, dass dies ernsthafte Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht oder zu solchen Menschenrechtsverletzungen beiträgt. Wenn ein Staat systematisch Informationen mit einem Land austauscht, in dem bekanntermaßen Menschenrechte verletzt werden, kann man sich kaum der Argumentation entziehen, dass der Staat – willentlich oder unwillentlich – an den Menschenrechtsverletzungen seines Partners beteiligt ist.

Dr. Schäuble: Wir müssen klären, ob unser Rechtsstaat ausreicht, um den neuen Bedrohungen zu begegnen. Den sogenannten Unterbindungsgewahrsam gibt es ja jetzt schon, zum Beispiel für Hooligans bei Fußballspielen, wenn auch in engen rechtlichen Grenzen. Und wir müssen darüber reden, ob das Maß an Prävention, das unseren Polizeigesetzen heute schon eigen ist, genügt. Man könnte zum Beispiel bestimmte Auflagen für jemand erlassen, den man nicht abschieben kann, etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy.

Chaskalson: In den letzten Jahren haben verschiedene Staaten präventive Kontrollanordnungen eingeführt. Es handelt sich um polizeiliche Anordnungen, welche die Handlungsmöglichkeiten eines Menschen einschränken, ohne diesen zu inhaftieren. Beispielsweise können die Bewegungs- oder Niederlassungsfreiheit beschränkt werden. Es können lange Zeiten des Hausarrestes angeordnet werden. Die Aushändigung von Reisedokumenten oder die Meldung bei einer Polizeistation kann verlangt werden. Es kann beschränkt werden, wen man treffen oder mit wem man kommunizieren darf. Finanzielle Transaktionen oder die Arbeitsmöglichkeiten können beschränkt werden. Es kann sogar angeordnet werden, welche Moschee der Betroffene besuchen darf und ob er Gebete vorsprechen darf oder nicht.

In der Praxis werden Betroffene mitunter ohne besondere richterliche Anordnung immer wieder durchsucht, zu jeder Tag- und Nachtzeit. Die Schwere dieser Beschränkungen – vor allem, wenn man sie zusammen nimmt – kann ein normales Leben praktisch unmöglich machen. Kontrollanordnungen können jemanden auch als „Terrorverdächtigen“ stigmatisieren und seine Reputation schädigen. Es ist wahrscheinlich, dass auch Familienmitglieder, Freunde und Arbeitskollegen die Folgen einer solchen Stigmatisierung zu spüren bekommen. Diese abschreckende Wirkung kann das Gefühl der Betroffenen von Einsamkeit verstärken.

In einem Fall wurden derartige Beschränkungen bereits kurze Zeit, nachdem eine Person von dem Vorwurf des Terrorismus freigesprochen worden war, auferlegt. In einem anderen Fall hatte sich ein Betroffener auf ein Strafmaß geeinigt und ein Geständnis abgelegt. Im Anschluss an seine Entlassung aus der Strafhaft wurden jedoch Kontrollanordnungen gegen ihn verhängt.

Gesetze, die außerhalb von echten Notstandssituationen eine präventive Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren vorsehen, sollten aufgehoben werden.

Staaten ist es nicht erlaubt, Menschen auf der Grundlage von Informationen abzuschieben oder zu inhaftieren, die im Wege der Folter oder sonst grausamer, unmenschlicher oder würdeverletzender Maßnahmen gewonnen wurden. Es gibt aber einen starken Verdacht, dass genau dies geschieht. Obwohl der Einsatz von Folter oder sonst grausamer, unmenschlicher oder würdeverletzender Behandlung oftmals nur schwer nachgewiesen werden kann (besonders, wo Menschen ohne Benachrichtigung der Angehörigen festgehalten werden), so sind die bewährten Grundsätze des Strafrechts doch noch das beste Mittel, um derartigen Rechtsverletzungen auf die Spur zu kommen und sie möglicherweise auch abzustellen. In einem Strafverfahren haben die Betroffenen Gelegenheit, gegen sie sprechende Beweise zu erfahren und gegebenenfalls zu entkräften, Fehlverhalten von Behörden zu bezeugen und ihre widerstreitenden Behauptungen von einer unabhängigen Einrichtung richten zu lassen. Unserem Ausschuss wurde jedoch von vielen Präventivmaßnahmen berichtet, die offenbar gerade zu dem Zweck geschaffen wurden, um die bewährten, traditionellen rechtlichen Anforderungen zu umgehen.

Die Strafverfolgung mit ihren bewährten Beweisanforderungen ist zumindest teilweise durch ein Netz von verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und einwanderungsrechtlichen Verfahren ersetzt worden. Einige Staaten haben erklärt, eine strafrechtliche Verfolgung zu bevorzugen, aber in der Praxis scheinen sie lieber auf der Grundlage des geringeren Standards des „Risikos“ als des „Beweises“ zu handeln.

Unserer Ansicht nach ist eine wirksame Strafverfolgung auf der Grundlage der Beachtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit langfristig der bestmögliche Schutz einer Gesellschaft vor Terrorismus. Dies ist die Lehre aus der Vergangenheit. Tatsächlich aber werden unter Außerachtlassung historischer Erfahrungen bewährte Strafverfolgungssysteme mit der Begründung abgelöst, sie seien unzureichend. Grundsätze der Fairness und des fairen Verfahrens, die im Zentrum jeder Strafjustiz stehen sollten, werden von einigen Staaten wegen der angeblich einmaligen Gefahr des Terrorismus ignoriert. Anstelle von bewährten Verfahren werden außerordentliche Verfahren vorgeschlagen. Einige Regierungen nutzen die Verhütung von Terrorismus nur als Vorwand, um unterdrückende Gesetze und Maßnahmen zur Stärkung ihrer Macht zu rechtfertigen, während andere wirklich versuchen, wirksam auf die Gefahr zu reagieren, so wie sie sie sehen. Das Problem liegt oft nicht in einem Fehlen von Gesetzen, sondern in unter Eile veranschiedeten, unbedachten neuen Gesetzen. Wo die Strafjustiz schwach ist, muss sie gestärkt und besser ausgestattet werden, anstatt sie zu umgehen.

Dr. Schäuble: Wir müssen darüber reden, wie wir Terrorverdächtige unter Beachtung ihrer Rechte leichter abschieben können.

Chaskalson: Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat erklärt: „Die Anwendung von Abschiebemaßnahmen gegen [schon lange hier lebende Einwanderer] scheint sowohl unverhältnismäßig wie auch diskriminierend zu sein. Unverhältnismäßig, weil sie lebenslange Folgen für den Betroffenen hat und oft die Trennung von seiner Familie und die Herauslösung aus seiner Umgebung mit sich bringt. Diskriminierend, weil der Staat eine solche Maßnahme gegen seine eigenen Staatsbürger nicht einsetzen kann.“ Staaten sollten sicherstellen, dass das Ausländerrecht im Zuge des Vorgehens gegen Terrorismus nicht als Ersatz für das Strafrecht genutzt wird.

Sie sollten insbesondere ihr Bekenntnis zu dem Grundsatz bekräftigen, dass eine Abschiebung nicht in Staaten erfolgen darf, in denen dem Betroffenen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Staaten sollten sich dabei nicht auf diplomatische Zusicherungen oder andere unverbindliche Übereinkünfte verlassen, um Menschen trotz des echten Risikos schwerer Verletzungen ihrer Menschenrechte ausliefern zu können. Der frühere UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, der UNO-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Terrorismus, andere weltweite und regionale Menschenrechtsinstitutionen wie auch führende Nichtregierungs-Menschenrechtsorganisationen haben allesamt den Einsatz diplomatischer Zusicherungen abgelehnt, nicht zuletzt, weil sich Systeme zur Beobachtung ihrer Einhaltung als fehlerhaft herausgestellt haben. Es handelt sich schließlich um unverbindliche Zusicherungen, die von Staaten eingeholt werden, die selbst ihre rechtlich bindenden Verpflichtungen zur Verhütung und zum Verbot von Folter ignorieren. Diplomatische Zusicherungen werden außerdem in einer Situation gegeben, in der weder der entsendende noch der empfangende Staat ein eigenes Interesse daran haben, dass die Zusicherungen eingehalten werden. Selbst wenn ein Interesse an der Überwachung der Einhaltung gegeben wäre, ist kaum vorstellbar, wie ein solches System wirksam funktionieren könnte. Anders als die Todesstrafe, die relativ einfach überprüft werden kann, ist es äußerst schwer, zu garantieren, dass in einem bestimmten Fall keine Folter stattgefunden hat, weil der Betroffene Misshandlungen kaum offenlegen wird, solange er sich in der Hand seiner Folterer befindet. In vielen Fällen ist die Gefahr von Folter zudem höchst ortsabhängig und kann man sich auf Zusicherungen von hohen Regierungsbeamten aus der Hauptstadt nicht verlassen. Selbst wenn trotz allem einmal der Verstoß gegen eine Zusicherung bekannt werden sollte, bestehen für den Betroffenen keine oder kaum Abhilfemöglichkeiten für den angerichteten Schaden. Bereits im Vorfeld können Betroffene die Verlässlichkeit von Zusicherungen kaum angreifen.

Dr. Schäuble: Die meisten Menschen sind über Terrorismus und Kriminalität beunruhigt, nicht über polizeiliche Schutzmaßnahmen.

Chaskalson: Es ist weithin bekannt und vorhersehbar, dass ein Abbau grundlegender Sicherungen schwere Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der wirklichen Absicht der Autoren von Anti-Terror-Gesetzen. Dienen solche Gesetze wirklich der Gewährleistung von Sicherheit und der Eindämmung von Gewalt? Oder sollen sie den Sicherheitsbehörden eine Lizenz dafür geben, vorzugehen, wie sie es für richtig halten?

Einen länger währenden Ausnahmezustand zeichnet aus, dass die Macht der Exekutive ausgeweitet wird, ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der Menschenrechtsverletzungen (einschließlich Folter und Misshandlung) begünstigt, dass Mechanismen der Verantwortlichkeit eingeschränkt werden und dass zuletzt die allgemeine Strafrechtspflege in Mitleidenschaft gezogen wird. Befugnisse, um mit einem Ausnahmezustand fertig zu werden, sind in der Vergangenheit oft dauerhaft geworden.

Unter Anwendung von Anti-Terror-Gesetzen wurden in Indien beispielsweise Zehntausende festgenommen, aber nur 8.000 von ihnen wurden vor Gericht gestellt und nur 0,8% wurden verurteilt. Diese geringe Verurteilungsrate, welche aus anderen Rechtsordnungen ebenfalls berichtet wird, bestätigt, dass viele wegen Terrorverdachts festgenommene Menschen keine echte Verbindung zu Terrorismus aufweisen. Ihre Verhaftung könnte in erster Linie nicht der Strafverfolgung, sondern der Informationsgewinnung oder der Einschüchterung einer verdächtigen Gruppe dienen.

Eine weitere Maßnahme zur Verhinderung von Terrorismus ist das Listen. In „Terrorlisten“ aufgenommen werden Personen und Organisationen, die im Verdacht stehen, in Terrorismus verwickelt zu sein. Gelistete Organisationen werden meist verboten, während gelistete Personen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit oder ihrer finanziellen Transaktionen unterworfen werden. Die Reisefreiheit kann beschränkt und Vermögen konfisziert werden. Für unseren Ausschuss war klar, dass die Praxis der Listung zu Menschenrechtsverletzungen geführt hat und dass, wo es sie überhaupt gibt, verfahrensmäßige Sicherungen unzureichend sind.

Uns wurde von den schrecklichen Auswirkungen von Maßnahmen wie präventiver Haft, Auslieferung oder Deportation berichtet. In einigen Fällen, in denen Menschen gefoltert wurden, müssen sie im Fall ihrer Rückkehr erneute Folterung befürchten. In anderen Fällen sind die Konsequenzen zwar nicht so gravierend, schließen aber das Auseinanderbrechen von Familien und schwere Traumatisierungen ein.

Die potenziell schädliche Wirkung kann weit über die Betroffenen hinaus reichen. Unserem Ausschuss wurde berichtet, dass sich ganze Gemeinschaften unverhältnismäßig vielen Maßnahmen ausgesetzt sehen. Wenn der Anschein besteht, dass Personen wegen ihres Einflusses und nicht wegen einer aktiven Beteiligung an Terrorismus in den Fokus der Behörden geraten, dann könnte der Staat ganze Gemeinschaften gegen sich aufbringen. Vorbeugende Maßnahmen könnten als Sanktionierung kontroverser Meinungsäußerungen und Ideen wahrgenommen werden.

Dr. Schäuble: Wir tun, was wir können – ohne in einen Zustand ständiger Erregung zu geraten. Wir müssen beständig und in Ruhe die Instrumente der Terrorabwehr verbessern.

Chaskalson: Frühere Instrumente der Terrorabwehr wurden uns gegenüber – an ihren eigenen Zielen gemessen – als kontraproduktiv beschrieben, weil sie oftmals genau diejenigen Menschen gegen den Staat aufbringen, die bei der Sammlung von Informationen, bei der Verhütung von Anschlägen, bei der Lieferung von Beweismitteln zur Festnahme, Anklage und Bestrafung von Terroristen behilflich sein könnten.

So bestand unter den Teilnehmern an der nordirischen Anhörung, darunter höchste Polizeibeamte, weitgehende Einigkeit darüber, dass viele der früheren Ausnahmebefugnisse aus Sicherheitssicht, in politischer Hinsicht und auch unter dem Aspekt der Menschenrechte ein Fehlschlag waren. Der Vorwurf, dass Ausnahmegesetzgebung sogar an ihren eigenen Zielen gemessen fehlschlug, gilt insbesondere für das Instrument der präventiven Sicherungsverwahrung. Die Festnahme von Terrorverdächtigen zwischen 1972 und 1975 wurde von Armeeoffizieren und Ministern inzwischen als „vollkommene Katastrophe“ bewertet. Die Spannungen in Gemeinschaften wurden verstärkt, Hoffnungen auf friedlichen Wandel durch Reform und Dialog wurden zerstört und der Zustrom zu bewaffneten Gruppierungen (Republikaner und Loyalisten) nahm zu.

Auch das diskriminierende Vorgehen gegen oder die Verdrängung bestimmter Gruppen hat sich oft als kontraproduktiv erwiesen. Maßnahmen, die sich gegen Mitglieder bestimmter Gemeinschaften zu richten scheinen, bergen die Gefahr, Unschuldige zu treffen, ganze Gruppen zu stigmatisieren und für Behörden unerlässliche Erkenntnisse und Zusammenarbeit versiegen zu lassen. Staatliche Maßnahmen, die sich gegen Minderheiten richten oder von denen dies angenommen wird, erschweren es gemäßigten und alternativen Stimmen innerhalb dieser Minderheiten, zu sprechen und gehört zu werden.

Die Gefahr, Menschen oder Gemeinschaften (oftmals gerade diejenigen, auf die man zur Verhütung von Terrorismus am meisten angewiesen ist) gegen sich aufzubringen, ist noch größer, wo man sich auf unsubstanziierte geheimdienstliche Informationen verlässt. Zweifel über die Verlässlichkeit, Qualität und Herkunft geheimdienstlicher Informationen können ein eigentlich legitimes Vorgehen untergraben, weil geheimdienstliche Informationen einer unabhängigen Überprüfung weniger zugänglich sind. Im Ergebnis können präventive Maßnahmen willkürlich und diskriminierend sein oder erscheinen.

Langfristig können Anti-Terror-Maßnahmen nur mit Unterstützung einer informierten Öffentlichkeit wirksam sein. Gegen tatsächliche oder wahrgenommene Missstände, die von Terroristen ausgenutzt werden könnten, sollte ein Aktionsplan entwickelt werden.

Dr. Schäuble: Wir sollten die Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste nicht durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse gefährden.

Chaskalson: Die Beachtung der Demokratie und Menschenrechte erfordert Transparenz und Verantwortlichkeit. In vielen Staaten fördert die Gefahr von Terrorismus stattdessen eine Kultur der Geheimhaltung. Natürlich gibt es ein Bedürfnis nach einem gewissen Maß an Geheimhaltung, aber Geheimhaltung kann oftmals als nützliche Deckung für diejenigen dienen, die sich nie für ihre Handlungen verantworten wollten oder die ernsthafte Verstöße verbergen wollen.

Verantwortlichkeit ist kein Hindernis für das Vorgehen gegen Terrorismus. Sie bildet vielmehr die entscheidende Grundlage, um Anti-Terror-Maßnahmen die öffentliche Unterstützung und Legitimität zu beschaffen, die sie brauchen, um wirklich wirksam zu sein. Nach Auffassung unseres Ausschusses müssen Behörden damit rechnen, für ihre Handlungen in vollem Umfang verantwortlich gemacht zu werden und einer hinreichenden, unabhängigen Überprüfung unterzogen zu werden.

Wo Staaten Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, sollten sie wirksame Ermittlungen mit genügender Offenlegung der erforderlichen Informationen gegenüber den Ermittlungsorganen sicherstellen. Die Verantwortlichkeit sollte auf allen Ebenen gestärkt werden. Vor allem sollten Immunitäts- und Straflosigkeitsklauseln sowie Beschränkungen des Zugangs zu den Gerichten aufgehoben werden. Staaten sollten wirksame Abhilfemöglichkeiten und Entschädigung für Menschenrechtsverletzungen sicherstellen (einschließlich der von ihren Geheimdiensten begangenen). Sie sollten Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen wie Entführungen, geheimer Inhaftierung oder Misshandlung sorgfältig und unabhängig aufklären lassen. Das Bedürfnis nach Geheimhaltung der Aktivitäten von Geheimdiensten darf dem Zugang von Opfern zu wirksamer Abhilfe und Entschädigung nicht im Wege stehen.

Geheimdiensten weltweit sind neue Befugnisse und Ressourcen eingeräumt worden, aber die juristische und politische Verantwortlichkeit hat oftmals nicht Schritt gehalten. Geheimhaltung und das Fehlen eines fairen Verfahrens, welches oft die Folge von Geheimhaltung ist, können sowohl in der Wahrnehmung wie auch in der Wirklichkeit Unrecht nach sich ziehen. Dies wiederum kann die wahrgenommene Legitimität staatlicher Anti-Terror-Maßnahmen untergraben.

Wir müssen leider beobachten, dass Menschenrechtsverletzungen nicht aufgeklärt werden oder Ermittlungen behindert werden durch Geheimhaltung, mangelnde Abhilfemöglichkeiten, fehlende Bestrafung oder Immunitätsbestimmungen. Wir glauben, dass dies geändert werden muss. Die Straflosigkeit zu beenden und die Verantwortlichkeit zu gewährleisten ist entscheidend, um das Vertrauen in die Geheimdienste zu gewährleisten. Wirklich verantwortliche Geheimdienste sind unabdingbar, wenn Staaten ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen einschließlich der einschlägigen Beschlüsse des Weltsicherheitsrats nachkommen sollen.

Wo dies noch nicht erfolgt ist, sollten Ermittlungen eingeleitet werden, um Vorwürfe ernster Menschenrechtsverletzungen vollständig aufzuklären, mutmaßliche Rechtsverletzer vor Gericht zu stellen und die Opfer zu entschädigen. Um die Wiederholung solcher Verstöße in Zukunft zu vermeiden, können dauerhafte Beschwerdeverfahren (vor Ombudsmännern oder Generalinspektoren wie in Kanada oder Australien) von großem Wert sein, besonders wenn diese von Amts wegen tätig werden und alle relevanten Informationen einsehen können.

Die für wirksame Geheimdienstarbeit erforderliche Geheimhaltung sollte angestrebt werden, ohne eine institutionelle Kultur der Geheimhaltung zu fördern. Besonders wichtig ist es, dass Staaten dafür sorgen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen niemals im Namen des „Staatsgeheimnisses“ gerechtfertigt werden können und dass derartige Verbrechen nie wegen einer Kultur der Geheimhaltung vor Bestrafung sicher sind. Opfern darf wirksame Abhilfe und Entschädigung nicht auf der Grundlage nationaler Institute wie des Staatsgeheimnisses vorenthalten werden.

Staaten sollten sicher stellen, dass ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen bei der Sammlung und Speicherung von Informationen beachtet werden. In besonderem Maße muss dafür gesorgt werden, dass derartiges Material nicht in diskriminierender Weise genutzt wird. Vorherige richterliche Anordnungen und gerichtliche Aufsicht sollten ein integraler Bestandteil tiefgreifender Überwachungsbefugnisse sein. Es sollte rechtlich klar festgelegt sein, wann solche Befugnisse genutzt werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen.

Dr. Schäuble: Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären, und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten.

Chaskalson: Der Terrorismus ist Realität und Staaten sind verpflichtet, der Gefahr zu begegnen. Viele der aktuellen Anti-Terror-Maßnahmen sind aber illegal und sogar kontraproduktiv.

Es ist das Grundmotiv unseres Berichts, dass jeder implizite Widerspruch zwischen der Gewährleistung der Rechte der Menschen und ihrer Sicherheit falsch ist. Die Gewährleistung der Menschenrechte bedeutet nicht, dass man nicht entschieden genug gegen Terrorismus vorgehen würde. Im Gegenteil ist das Vorgehen gegen Terrorismus selbst ein menschenrechtliches Ziel, weil Staaten eine Pflicht zum Schutz der Menschen auf ihrem Staatsgebiet vor Terrorismus trifft. Diese Schutzpflicht verpflichtet sie, Schaden durch Terrorismus abzuwenden, zu bestrafen, zu untersuchen und Abhilfe zu schaffen. Zugleich müssen Staaten akzeptieren, dass diese Schutzpflicht sowohl für diejenigen, die der Gefahr von Terrorismus ausgesetzt sind, als auch für diejenigen, die des Terrorismus verdächtigt werden, gilt. Dem Staat steht es nicht zu, bestimmte Menschen aus des Rechtsordnung auszuschließen.

Die Wechselwirkung zwischen Menschenrechten und Sicherheit lässt sich am besten erklären, indem man die Entstehungsgeschichte des modernen Menschenrechtsrahmens betrachtet. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 im Anschluss an den Horror von Völkermord im Zweiten Weltkrieg beschlossen und verkündet. Die Völker der Welt erkannten an, dass „die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen“. Die Anerkennung der Tiefen, in welche verkommene Menschen sinken können, führte die Weltgemeinschaft zu der Erkenntnis, dass die einzige Möglichkeit, solchen Schrecken in der Zukunft zu verhindern, in der Beachtung des Grundsatzes liegt, dass „alle Menschen […] frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind. Die internationale Einigkeit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der UN-Charta zum Ausdruck kommt, lag darin, dass niemand jemals wieder den Schutz des Rechts verlieren sollte. In anderen Worten: Der moderne Rahmen des Völkerrechts, ausgehend von der Charta der Vereinten Nationen, wurde wegen und nicht trotz des Bedürfnisses nach Sicherheit geschaffen. Wir sind davon überzeugt, dass Staaten, die sich an diesem Rahmen zu schaffen machen, zu ihrem eigenen Schaden handeln.

Nachdem wir Menschen aus der ganzen Welt angehört haben, können wir ohne jedes Zögern bekräftigen, dass die beste Garantie der Sicherheit jedes Einzelnen in der Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Menschenwürde liegt. Die Würde des Menschen – ein moralischer und rechtlicher Imperativ – lässt sich nur durch Beachtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts gewährleisten. Die Würde des Menschen und die Beachtung der Herrschaft des Rechts muss deswegen im Zentrum der Anstrengungen zur Erzielung eines neuen internationalen Konsenses über das Vorgehen gegen Terrorismus stehen.

Dr. Schäuble: Ich bin von dem Urteil nicht überrascht. Ich begrüße es. Wir haben jetzt Klarheit, und es bestätigt auch das, was wir immer gesagt haben. Insofern werten wir es sorgfältig aus, aber wir ziehen keine neuen Erkenntnisse daraus.

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Interview: Überwachung ist nicht unabwendbar

Aus einem Gespräch, das der Journalist Stefan Becker für die SWR-Radiosendung „Freedom Not Fear“ am 15. Juni 2008 mit mir führte:

Von Mitte der 80er Jahre bis jetzt vor zwei Jahren, das waren 20 Jahre, in denen der Datenschutz nicht in den Medien vorkam. Warum ist er jetzt wieder so präsent?

Ich denke mal, dass nach dem 11. September 2001 die Sicherheitsbehörden viele Pläne aus den Schubladen wieder herausgeholt haben, die da schon vorher lagen und die jetzt als Sicherheitspakete eingebracht und durchgesetzt werden konnten mit dem Argument des Terrorismus. Wir hatten ja alle die Bilder der zusammenbrechenden Hochhäuser im Kopf.

Das hat natürlich auch zu Gegenreaktionen geführt, denn wenn solche Freiheitsrechte gesetzlich beschränkt werden, dann werden sie nicht wieder zurückgegeben. Es ist nur ganz selten vorgekommen in unserer Geschichte der Bundesrepublik, dass solche Gesetze wieder abgeschafft oder eingeschränkt wurden. Selbst Gesetze, die in den 70er Jahren vor dem Hintergrund des RAF-Terrorismus beschlossen wurden – diese Gefahr besteht ja bei weitem nicht mehr – sind nicht wirklich überprüft oder aufgehoben worden. Der Radikalenerlass ja, aber die entsprechenden Gesetze nicht. Der Begriff „terroristische Vereinigung“ zum Beispiel ist sogar noch ausgedehnt worden, wird gerade ausgedehnt. Die Beschränkung der strafprozessualen Rechte, im Verkehr mit Verteidigern und so weiter und so fort.

Das sind Gesetze, die werden aus einem bestimmten Anlass eingeführt. Sie sind meistens von vornherein nicht auf diesen Anlass beschränkt, sondern gehen viel weiter, als es dieser eine Anlass erfordert hätte. Zum Beispiel die Terrorismusgesetzgebung. Die betrifft allesamt nicht terroristische Straftaten, sondern meistens sämtliche Straftaten.

Die Gesetze werden auch nachträglich nicht überprüft, ob sie das gebracht haben, was man sich von ihnen erhofft hat. Es gibt keine Überprüfung der Wirksamkeit von Gesetzen. Man weiß nicht, ob wir mit Sicherheitsgesetzen wirklich sicherer leben als wenn diese Gesetze nicht beschlossen worden wären.

Wenn man vergleicht, die Sicherheitslage in Deutschland etwa mit dem Ausland: Großbritannien, USA, China – die haben ja sehr viel weiter gehende Überwachungsmöglichkeiten, Sicherheits-, Kontrollbefugnisse. Da ist es unsicherer als in Deutschland. Deutschland ist mit das sicherste Land auf der Welt, und zugleich haben wir aber mit den stärksten Datenschutz und Grundrechtsschutz, auch durch das Bundesverfassungsgericht, auf der Welt. Und das spricht natürlich eher dafür, dass Freiheit Sicherheit schafft und nicht diese Maßnahmen, die Sicherheitsmaßnahmen genannt werden, die aber letztendlich ein Klima des Misstrauens schaffen können, und mit denen man sich Menschen auch zum Feind machen kann.

Wenn wir uns einmal Guantanamo ansehen: Wie die Menschen dort behandelt werden. Die Bilder sind ja um die Welt gegangen, wie die Menschen in Overalls, mit Tüten über die Köpfe gestülpt und die Arme zusammengebunden, verwahrt werden, oder sogar die Bilder aus Abu Graib, wo Gefangene misshandelt wurden. Das bringt natürlich eine ganze Kultur gegen ein Land auf und das schafft dann auch keine Sicherheit, sondern Unsicherheit.

Die USA haben inzwischen selbst zugegeben, dass die Gefangenen in Guantanamo an und für sich keine Terroristen waren, dass sie sie aber deswegen nicht mehr freilassen können, weil sie jetzt eine Sicherheitsgefahr für die USA sind, wenn man sie jetzt freilassen würde. Das heißt, sie sind gerade erst durch diese Behandlung zu einer Sicherheitsgefahr geworden.

Und deswegen muss man sehen, dass alle Gesetze und Maßnahmen, die Sicherheit schaffen wollen – die vielleicht auch Menschenleben retten wollen –, umgekehrt auch Menschenleben auf das Spiel setzen können, wenn man dafür Grundregeln aufgibt, durch die sich der Staat zum Vorbild macht und durch die ein freiheitlicher Staat, eine Demokratie etwas ist, was eine Anziehungskraft entfaltet auf seine Bürger, mit dem sie sich identifizieren.

Die Kriminologie weiß schon lange: Ob jemand Straftäter wird, hängt nur in einem ganz, ganz geringem Maße von dem Entdeckungsrisiko ab, von dem er ausgeht. Das hängt zu viel höherem Maße von seiner Vita ab, von seiner Bildung, von seiner sozialen Situation, von seiner Herkunft. Es sind ganz viele Faktoren, die da hineinspielen. Und das Entdeckungsrisiko ist wirklich nur ein ganz kleiner Faktor. Deswegen müssen wir sehen, dass mit Hilfe von Polizei und Geheimdiensten eigentlich nur in ganz geringem Maße Einfluss genommen werden kann auf Kriminalität, die Kriminalitätsrate.

Die Wissenschaft hat auch schon lange herausgefunden, dass die Anzahl der Polizeibeamten in einem Staat oder in einer Region nicht zusammenhängt mit der Kriminalitätsrate dort. Das heißt, Sie können nicht die Kriminalität senken, indem Sie mehr Polizisten einstellen oder auf die Straße bringen. Und das hängt damit zusammen, dass der Staat eigentlich nur einen geringen direkten Einfluss auf Kriminalität hat. Dass er nur sehr selten Kriminalität wirklich direkt verhindern kann, sondern es auf andere Weise, indirekte Art und Weise viel effektiver ist, wenn die Menschen sich erst gar nicht dazu entschließen, solche Straftaten zu begehen.

Und da spielt eine ganz wichtige Rolle das Vertrauen. Das Vertrauen der Menschen in den Staat, aber auch natürlich des Staates in die Menschen. Misstrauen schafft Unsicherheit und schafft Verunsicherung. Exzessive Sicherheitsmassnahmen provozieren Widerstand und zum Teil eben auch Vergeltung. Und deswegen ist die Freiheit, sind die Freiheitsrechte selbst ein ganz wichtiger Sicherheitsfaktor.

Wir hatte ja gestern in den Nachrichten ein gutes Beispiel dafür, dass in Afghanistan Selbstmordattentäter ein ganzes Gefängnis aufgesprengt haben und anscheinend zwischen 500 und 1.000 Insassen entwischen konnten. Die haben natürlich ein sehr großes Potenzial, sich auf diese Seite zu schlagen.

Gerade zu Afghanistan muss man sagen: Unser Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat öffentlich gesagt, dass der Bundeswehreinsatz in Afghanistan das Risiko Deutschlands erhöht hat, zum Ziel terroristische Anschläge zu werden. Das zeigt doch ganz eindeutig, dass dieser Einsatz nicht für mehr Sicherheit sorgt, sondern das Gegenteil bewirkt hat.

Wenn man sich die Sicherheitspolitik auf die Fahnen schreibt, ist es auch ganz wichtig, wie ein Staat nach außen auftritt, wie er mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern umgeht. Wie gesagt: Wenn es da zu Demütigungen kommt, zieht das Reaktionen nach sich. Wie ein Staat im Ausland auftritt und mit den Menschen dort umgeht, das ist ein ganz wichtiger Sicherheitsfaktor.

Mein Thema sind diese Daten, die überhaupt nicht zu greifen sind. Ich kann sie nicht in die Hand nehmen, es sei denn, ich habe sie auf einem Träger. Einer dieser Träger, ein CD-Rohling, kostet mich keinen Euro. Aber so ein Rohling mit ein paar Daten darauf ist vor kurzem für 5 Mio. Euro gekauft worden, nur weil interessante Daten von einer Liechtensteinischen Bank darauf waren. Was macht Daten so begehrt?

Daten, muss man sich vorstellen, sind Wissen, Wissen über uns. Wissen ist Macht, sagt schon der Volksmund. Und dadurch, dass jemand etwas über uns weiß – über unser Verhalten weiß, über unser Leben, über unsere Identität –, bekommt er natürlich eine enorme Macht. Er kann uns damit manipulieren. Er kann die Informationen weitergeben. Er kann drohen sie weiterzugeben. Er kann uns diskreditieren. Er kann peinliche Sachen aus der Privatsphäre verwenden gegen uns. Er kann einen Verdacht gegen uns generieren aus Auffälligkeiten, wegen dessen wir uns vielleicht rechtfertigen müssen – das ist dann die Umkehr der Beweislast, über die viel gesprochen wurde, das Ende der Unschuldsvermutung. Und deswegen sind Daten ein harmloses Wort, aber es geht um Wissen über uns. Und dieses Wissen verleiht unheimliche Macht.

Deswegen ist einer der wichtigsten Grundsätze des Datenschutzrechts überhaupt das Gebot der Datensparsamkeit. Das heißt so wenige Daten wie möglich zu speichern, zu erheben, vorzuhalten, weiter zu geben. Und deswegen bin ich in gewissem Maße auch dankbar, dass diese Skandale der letzten Monate bekannt geworden sind.

Aus dem Ausland hat man schon früher immer wieder von Datenpannen gehört. Da sind CDs verloren gegangen, Laptops gestohlen worden, Emailadressen gekauft worden von Spammern, um Werbung dorthin zu schicken. Aus Deutschland hat man verdächtig wenig gehört. Und dass jetzt diese Fälle, die auch schon einige Jahre zurück liegen, an das Licht der Öffentlichkeit geraten, bestätigt doch eigentlich, dass es schon vorher auch immer mal ab und zu solche Fälle gegeben hat, dass man das oft nur natürlich nicht erfährt.

Es ist ja nur die Spitze des Eisberges. In einer Umfrage vor zwei Wochen hat eine ganz große Mehrheit der befragten Deutschen gesagt, sie glaubt nicht, dass der Telekomskandal ein Einzelfall ist. Diese Einschätzung ist sehr realistisch. Wir bekommen von diesen Fällen nichts mit.

Aber dadurch, dass sie jetzt ins Licht der Öffentlichkeit geraten sind, wird uns noch einmal ins Bewusstsein gerufen, dass solche Daten, wenn sie vorhanden sind, immer ein Missbrauchspotenzial darstellen, ein Missbrauchsrisiko, und dass die besten Sicherungsmaßnahmen – wir haben es bei der Telekom gesehen – und die besten Kontrollen solch einen Missbrauch nicht wirklich verhindern können, wenn er beabsichtigt und gezielt durchgeführt wird, und dass sie auch Fehler nicht verhindern können.

Datenpannen hat es früher schon bei der Telekom gegeben. Da waren auf einmal Kundendaten im Internet einsehbar. Da hat die Telekom einmal die Anschrift eines Frauenhauses an einen gewalttätigen Ehemann herausgegeben, so dass das gesamte Frauenhaus geschlossen werden musste, weil es nicht mehr sicher war.

Fehler passieren, weil Irren menschlich ist. Der Datenschutz ist dazu da, zu verhindern, dass solche Fehler passieren. Das heißt, er dient letztendlich unserer Sicherheit. Denn wenn so wenige wie möglich Daten gespeichert sind, dann können diese Daten auch nicht missbraucht und irrtümlich herausgegeben werden. In diesem Sinne ist es gut, dass das mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit geraten ist.

Diejenigen, die sich für den Datenschutz einsetzen, werden ja oft als paranoid bezeichnet. Gerade letzte Woche wieder wurde paranoid genannt, wer vor Fingerabdrücken in Personalausweisen gewarnt hat. Eine große Fraktion im Bundestag ist der Meinung, dass wer seinen Fingerabdruck nicht abgeben will, paranoid sei. Ich bin gespannt, wenn der neue Personalausweis kommt, der freiwillig die Abnahme des Fingerabdrucks zulässt, wie viele Menschen sich freiwillig ihren Fingerabdruck abnehmen lassen. Das ist ja etwas, was wir bisher nur von Straftätern kennen, dass sie sich polizeilich registrieren lassen müssen.

Ich kann nur sagen, was diesen Personalausweis anbelangt: Der Fingerabdruck soll auf einem RFID-Funkchip gespeichert werden. Dieser ist zumindest legal im Ausland auslesbar, in anderen Staaten, und was dort mit unseren biometrischen Daten passiert, ist schon nicht mehr für uns in Deutschland, unter deutschem Recht, kontrollierbar. Da können wir noch so gute Schutzvorschriften in Deutschland haben, sobald diese Daten im Ausland liegen, ist es mit dem Schutz vorbei.

Übrigens hat die Bundesregierung auch dieses Jahr ein Abkommen mit den USA geschlossen, wonach die USA das Recht erhalten sollen, die deutschen Fingerabdruckdatenbanken zu nutzen. Das heißt, bei der Einreise können die USA künftig überprüfen, ob jemand, der dort einreist, bei uns mit seinem Fingerabdruck gespeichert ist oder nicht.

Und das bekräftigt wieder das Thema der Datensparsamkeit, dass nur wirklich nicht gespeicherte, nicht vorhandene Daten, sichere Daten sind. Da kann jeder von uns darauf achten, dass er bewusst mit seinen Daten umgeht, dass er sich bewusst ist, was diese Daten wert sind für ihn und für andere, was damit gemacht wird, wie sie gebraucht und missbraucht werden können.

[…]

Dadurch, dass diese Datenskandale nun bekannt geworden sind und die Menschen das Risiko kennen, das verbunden ist mit der zunehmenden Sammlung von Daten, machen sie sich natürlich auch Gedanken, dass ihre Daten missbraucht werden können und richten auch ihr Verhalten danach aus.

Zunehmend werden Menschen, die Bescheid wissen, davon absehen, bestimmte Kommunikationskanäle zu nutzen. Ursprünglich war das in der Tat – wie Sie gesagt haben – speziell bei professionell agierenden Straftätern der Fall, die schon immer ihre Handys zum Beispiel in schneller Reihenfolge gewechselt haben oder per Post verwendet haben anstelle von Telekommunikation. Von Al Quaida ist bekannt, dass sie noch nie das Internet genutzt haben. Das heißt, sie wissen, dass das inzwischen vollständig unsicher und abgehört ist. Sie verwenden dann eben die Post oder die direkte Übergabe von Nachrichten und Finanzen.

Eine solche Überwachung führt in der Tat zu Ausweichverhalten. Aber, wenn sie so sehr zunimmt, wirkt sich das eben nicht mehr nur auf die aus, die wirklich etwas zu verbergen haben – wir meinen damit ja die, die eine Straftat begangen haben, die sich etwas zu Schulden kommen lassen haben –, sondern eben auch auf andere Menschen.

Zum Beispiel auf Informanten von Journalisten. Wenn ich einem Journalisten eine vertrauliche Information zuspielen will und das nicht nachvollzogen werden darf von anderen Personen, die dieses Dokument zum Beispiel geschützt wissen wollen, dann werde ich das nicht mehr per Fax oder Email tun, weil das ja ohne weiteres nachvollziehbar ist; dieser Kontakt hinterlässt Spuren. Vielleicht mache ich das dann per Brief. Vielleicht übergebe ich es persönlich. Vielleicht will ich aber auch keinen persönlichen Kontakt mit dem Journalisten haben, und dann wird es schwierig.

Wir sehen, dass es nicht immer möglich ist, diese Aufzeichnung und Überwachung zu umgehen. Das führt dazu, dass oft genug einfach ein Kontakt unterbleibt. Das heißt, eine bestimmte Information wird einem Journalisten nicht mehr zugespielt, weil das nicht in sicherer Art und Weise so einfach und anonym möglich ist, wie es über die elektronischen Medien eigentlich möglich sein sollte. Es ist ja ein großer Zuwachs an Freiheit gewesen, als das Internet kam, als die Gebühren so sehr fielen. Das hätte ja eigentlich die Kommunikation sehr viel erleichtern können.

In solchen sensiblen Bereichen entfällt aber jetzt die Möglichkeit durch diese vielfache Aufzeichnung, und das führt in der Tat dazu, dass ausweislich der neuesten Forsa-Umfrage mehr als die Hälfte der befragten Deutschen gesagt haben: Wenn sie sich an eine Eheberatungsstelle oder an eine Psychotherapeutenpraxis oder eventuell an eine Drogenberatungsstelle wenden müssten, würden sie dazu nicht das Telefon verwenden wegen der Vorratsdatenspeicherung, sondern vielleicht persönlich hingehen oder direkten Kontakt auf andere Weise aufnehmen. Nur ob das dann wirklich funktioniert und ob es wirklich dazu kommt, ist in höchstem Maße unsicher.

Wenn solche Menschen keine Beratung in Anspruch nehmen können, kann ihnen nicht geholfen werden. Sie können sich weiterhin selbst gefährden - ich sage nur Gewalt in der Ehe, ich sage Drogenfälle. Sie können aber auch Dritte gefährden, zum Beispiel Psychotherapie: Es hilft psychisch kranken Menschen, sich behandeln zu lassen, um zum Beispiel nicht gewalttätig zu werden. Das heißt, diese Möglichkeit der vertraulichen Beratung, der vertraulichen Kommunikation ist wichtig für uns und auch für die allgemeine Sicherheit. Wenn diese Möglichkeit entfällt, dann, glaube ich, führt das nicht zu mehr Sicherheit.

Es mag durchaus sein, dass man damit vielleicht einige Straftäter fangen kann – nur in der Regel diejenigen, die wenig umsichtig sind. Es führt aber insgesamt nicht zu einem Rückgang der Kriminalitätsrate. Wir haben das für die Vorratsdatenspeicherung berechnet und auch anhand von Zahlen des Max-Planck-Instituts in Freiburg, einem unabhängigen Institut, überprüft, wonach mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung im besten Fall die Aufklärungsquote von Straftaten in Deutschland um 0,01% vielleicht erhöht werden könnte. Und dabei ist noch nicht berücksichtigt, in wie vielen Fällen diese Datenspeicherung Menschen schadet, indem sie eben davon abschreckt, frei zu kommunizieren.

Das war ja immer der Normalfall in der Vergangenheit, dass wir miteinander anonym sprechen können auf der Straße, dass wir Briefe schreiben können, ohne einen Absender anzugeben. Das war immer so. Nur jetzt soll es nicht mehr der Fall sein im Internet, am Telefon. Da soll es nicht mehr möglich sein miteinander anonym zu kommunizieren, sondern da soll jeder Kontakt aufgezeichnet werden. Das ist natürlich ein Bruch mit allem, was es bisher gegeben hat.

In der Tat wirkt sich das auf das Verhalten der Menschen zunehmend aus. Wir haben noch nicht wirklich viel Forschung dazu, aber ein berühmtes Experiment, das es dazu gibt, ist das „honesty box“-Experiment. Das wurde an einer Universität durchgeführt. Da gab es in der Kaffeeküche eine Kasse, in die jeder, der sich einen Kaffee nahm, einen Dollar – glaube ich – werfen sollte. Die Zahlungsmoral der Menschen war natürlich nicht sehr hoch. Ich glaube, dass anfänglich nur jeder Zehnte wirklich auch diesen Dollar gezahlt hat. Man konnte das sehen anhand des Kaffees, wie viele Menschen sich tatsächlich Kaffee geholt hatten und wie viele gezahlt hatten.

Man hat dann als Experiment Folgendes gemacht: Man hat hinter diese „honesty box“ ein Plakat gehängt, auf dem ein Augenpaar abgebildet war. Und man hat das jede Woche gewechselt: Die nächste Woche war dann nur ein Blümchenmuster darauf, die übernächste Woche war ein anderes Augenpaar drauf, die überübernächste Woche wieder ein Blümchenmuster und so weiter, über mehrere Wochen hinweg.

In der Auswertung ist ganz, ganz deutlich sichtbar, dass allein schon dieses Augenpaar hinter der Kasse die Einnahmen verdreifacht hat. Das heißt, als die Menschen den Eindruck hatten – wenn auch nur unterbewusst und auch den irrationalen Eindruck im Grunde – durch dieses Augenpaar beobachtet zu werden, haben sie sich sofort angepasst an das, was von ihnen erwartet wurde.

In dem Fall mag das vielleicht noch etwas Gutes sein, weil die Menschen natürlich auch dieses Geld bezahlen sollten, aber die Anpassung erfolgt ja nicht an das Gesetz. Die wenigsten Menschen kennen die Details des Gesetzes, so dass auch Graubereiche – Dinge, die eigentlich noch legal aber ungewöhnlich sind – zunehmend unterlassen werden, und auch auffällige Dinge, die sozusagen sozial geächtet sind – auffälliges Verhalten –, dass auch so etwas unter Überwachung eher unterlassen wird.

Das heißt, das Verhalten wird zunehmend gleichförmig. Und das ist für eine Gesellschaft letztendlich schädlich. Das zeigt ja schon die Evolution. Die Evolution hat immer so funktioniert, dass sie sehr viel experimentiert hat. Dass es immer wieder Variationen gab von Lebewesen, die anders waren. Nur dadurch hat sich die gesamte Menschheit zu dem entwickelt, was wir heute sind. Wenn es diese Devianz, also diese Abweichung, nicht mehr gibt, dann bedeutet das Stillstand und ist letztendlich für eine Gesellschaft insgesamt auch schädlich. Deswegen ist die Freiheit sehr wichtig.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist wichtig für die Entwicklung einer Gesellschaft insgesamt, und übrigens auch für das wirtschaftliche Vorankommen der Gesellschaft. Es gibt dazu interessante Studien. Unternehmen haben herausgefunden, dass wenn eine Firma den eigenen Angestellten mit Misstrauen gegenüber tritt und präventive Kontrollmechanismen implementiert, um zum Beispiel die Einhaltung der Arbeitszeit zu überprüfen, dass dann sehr viel weniger engagiert gearbeitet wird als wenn man es den Menschen überlässt, ihre Arbeitszeit freiwillig einzuhalten. Wenn man das tat, dann haben die Menschen länger gearbeitet, williger gearbeitet. Es war zwar in der Tat so, dass einige Menschen das ausgenutzt haben und früher gegangen sind. Aber in der Summe war es so, dass dieses Vertrauen weit mehr als aufgefangen worden ist – ich glaube, es war auch um den Faktor des Zwei- oder Dreifachen – und dem Unternehmen weit mehr Vorteile gebracht hat.

Und das zeigt, dass Vertrauen und Freiheit zwar von Einzelnen missbraucht wird, dass sie aber insgesamt der Gesellschaft sehr viel mehr Vorteile bieten als wenn man versucht, möglichst jedes Abweichen und unerwünschte Verhalten zu unterbinden, weil sich das eben auch auf diejenigen auswirkt, die es nicht missbraucht hätten. Das ist eigentlich wissenschaftlich recht gut erwiesen, dass Vertrauen eine Grundlage auch der Wirtschaft und einer Gesellschaft ist und dass, wo dieses Vertrauen durch Misstrauen ersetzt wird, das zwar in einzelnen Fällen Missbräuche aufdecken mag, aber insgesamt eine Gesellschaft hemmt und stört.

In der ehemaligen DDR, wo quasi wegen der Stasi niemand mehr niemandem getraut hat, selbst in den Familien nicht mehr, hat die Effizienz gelitten und die Kreativität und Fantasie. Dass Fantasie vielleicht nur noch in eine bestimmte Richtung gesteuert wird, nämlich „Wie komme ich hier raus, aus dem Dilemma?“

Das Problem ist, dass wir heute zunehmend nicht mehr bereit sind, Missbräuche hinzunehmen, die notwendig mit Freiheit einher gehen. Das heißt, wir wollen möglichst jede Straftat verhindern und vergessen dabei, dass es normal ist, dass es Straftaten gibt. Die gab es in jeder Gesellschaft. Die wird es auch immer geben. Und es ist deswegen auch gar nicht erstrebenswert, möglichst jede Straftat zu verhindern. Das schafft sogar eine Diktatur nicht. Und wenn wir es versuchen, führt das wie gesagt zu diesem Misstrauen, das für die ganze Gesellschaft schädlich ist.

Und deswegen ist es hart zu sagen und hart zu vermitteln, aber es ist einfach so: dass wir in Kauf nehmen müssen, dass Straftaten begangen werden und nicht verhindert werden können, selbst terroristische Anschläge, die vielleicht Menschenleben kosten. Wir müssen in Kauf nehmen, dass diese nicht immer verhindert werden können, weil wir sonst Freiheitsrechte aufgeben, die wir für unser Überleben brauchen. Diese Freiheit wird von sehr wenigen missbraucht. Im Verhältnis sind das ganz winzige Bruchteile. Sie nützt aber jedem Einzelnen von uns jeden Tag im täglichen Leben. Das heißt, der Nutzen dieser Freiheitsrechte ist so hoch, dass wir dafür auch in Kauf nehmen müssen, dass sie missbraucht werden können.

Ein einfaches Beispiel dafür ist ja der Straßenverkehr. Anfangs, als Autos eingeführt wurden, gab es ganz strenge Vorschriften. Es gab, glaube ich, ein Gesetz, wonach jemand vor einem Auto herlaufen und die Menschen warnen musste, dass sich dieses näherte, weil man wusste, ein Auto hat man schlecht unter Kontrolle, der Motor läuft weiter, es ist so schnell, es rollt, man kann nicht immer bremsen usw. Und heute ist es ganz selbstverständlich, dass wir Straßen haben, dass wir Autobahnen haben, auf denen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung gefahren werden kann.

Wir wissen, dass das Menschenleben kostet – übrigens ein Vielfaches der Menschenleben, die durch Straftaten in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir nehmen die Verletzten und Toten im Straßenverkehr in Kauf, weil uns die Vorteile durch den Autoverkehr einfach wichtiger sind. Das klingt vielleicht zynisch, aber es wird so gemacht.

Und genau so müssen wir es auch auf dem Bereich der Freiheitsrechte und der staatlichen Kontrollen handhaben. Wir müssen ein gewisses Maß von Straftaten – was auch Anschlagsopfer beinhalten kann – in Kauf nehmen, um diese Freiheitsrechte zu erhalten, weil sie einfach viel mehr Nutzen schaffen und stiften, als wenn wir versuchen würden, möglichst jede Straftat zu verhindern und dafür unsere Freiheitsrechte aufzugeben.

Vor Kurzem habe ich gelesen, dass es wahrscheinlicher sei, vom Blitz getroffen zu werden als einem terroristischen Anschlag zum Opfer zu fallen. Kann man das so sagen?

Das ist richtig, ja. In den letzten zehn Jahren war das Risiko weitaus höher, in Deutschland von einem Blitzschlag getroffen zu werden als Opfer eines terroristischen Anschlags geworden zu sein.

Ich habe letzthin auf einer Veranstaltung in einem Gymnasium die Schüler gefragt, wie viele Menschen sie glauben in den letzten zehn Jahren in Deutschland durch terroristische Anschläge zu Tode gekommen sind. Es gab Schätzungen von „50″, „100″, aber einige Schüler wussten, dass es kein einziger war. Es hat in den letzten zehn Jahren keinen einzigen Anschlag in Deutschland gegeben, der Menschenleben gekostet oder zu Verletzungen geführt hätte.

Und wenn man sich das mal vor Augen hält, gerade im Vergleich zu anderen Risiken wie Blitzschlag. Ich nenne mal die ganz großen Risiken, die unser Leben und unsere Gesundheit wirklich gefährden: Das sind Dinge wie Bluthochdruck, Bewegungsmangel, Fehlernährung, Tabakkonsum, Alkoholkonsum. Das sind Gesundheitsfaktoren, die jedes Jahr Millionen das Leben kosten, und die auch leicht zu beeinflussen wären, von uns, aber auch von Seiten der Regierung.

Vor diesem Hintergrund ist es einfach auch nicht mehr verhältnismäßig, dass zur Bekämpfung des Terrorismus unsere Freiheitsrechte derart drastisch eingeschränkt werden, obwohl es, wie gesagt, in den letzten zehn Jahren keine Opfer gab von terroristischen Taten in Deutschland. Und selbst wenn man Europa dazu nimmt, wo es in Madrid und London Anschläge gegeben hat, muss man ebenfalls feststellen, dass die Risiken von Dingen wie eine Treppe herunterzustürzen oder zu ertrinken oder sogar in Folge des Klimawandels zu sterben – wir hatten 2003 eine Hitzewelle, die in Europa mehrere tausend Menschen das Leben gekostet hat – dass sehr viele dieser Risikofaktoren uns sehr viel mehr gefährden als das Risiko, Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden.

Übrigens hat eine Dame, die in einem Zug der Londoner U-Bahn saß, in dem es im Zuge der Anschläge zu einer Explosion kam, hinterher gesagt: Wenn sie durch diesen Anschlag gestorben wäre, hätte sie nicht gewollt, dass deswegen die Freiheitsrechte für alle eingeschränkt werden. Das ist ein sehr kluger Ausspruch, denke ich, denn wie ich anfangs gesagt hatte, ist überhaupt nicht ersichtlich, dass diese Einschränkungen der Freiheitsrechte irgend eine Auswirkung auf unser Kriminalitätsrisiko haben. Im internationalen Vergleich und auch im zeitlichen Vergleich ist ein solcher Zusammenhang nicht nachweisbar.

Man kann vielleicht Einzelfälle nennen, in denen uns diese Gesetze nützlich waren, aber das heißt noch nicht, dass sie uns sicherer machen. Die Fälle wären vielleicht anders aufgeklärt worden mit anderen Methoden oder sie fallen insgesamt nicht ins Gewicht. Wir haben jedes Jahr in Deutschland Millionen von Straftaten. Damit leben wir seit Jahrzehnten.

Früher war übrigens das Kriminalitätsrisiko höher in Deutschland, das Risiko, auch Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. Wir haben in der Tendenz ein sinkendes Risiko Opfer von Kriminalität zu werden in den letzten Jahren. Wir haben im Grunde genommen in Deutschland noch nie so sicher und so lange auch gelebt wie heute. Und das sind Fakten, die viel zu selten vermittelt werden.

Wenn wir das Fernsehen einschalten, haben wir den Eindruck, die Bedrohung würde steigen. Tatsächlich steigt aber nur der Eindruck der Bedrohung. In Wirklichkeit leben wir sehr sicher, in Wirklichkeit ist es sehr unwahrscheinlich, dass wir Opfer von Gewaltkriminalität werden.

Umfragen zeigen, dass ein bis zwei Prozent der Bevölkerung angeben, im letzten Jahr Opfer eines Gewaltdelikts geworden zu sein. Und das sind in den weitaus meisten Fällen Gewalt innerhalb der Familie, zum Beispiel in der Ehe. In den weitaus meisten Fällen sind die Täter Personen, die man kennt. Es ist also nicht der unbekannte Räuber oder Terrorist, sondern es kommt vielleicht zu einer Schlägerei in der Kneipe. In den weitaus meisten Fällen findet Gewalt unter jungen Menschen, und zwar jungen Männern, statt, dort gibt es die meisten Delikte.

Das heißt, was wir uns unter Gewalt vorstellen, meinetwegen terroristische Anschläge: In Deutschland hat es in den letzten zehn Jahren keine Anschläge mit Opfern gegeben, und sie sind auch weltweit so selten, dass jedes Jahr alleine in Deutschland im Straßenverkehr mehr Menschen sterben als in den letzten zehn Jahren in ganz Europa Menschen terroristischen Anschlägen zum Opfer gefallen sind. Das muss man einfach ins Verhältnis setzen.

Sie sagen, wir leben in einem sicheren Staat, was die Kriminalität angeht. Aber viele, die sich früher vielleicht der Mittelschicht zugehörig gefühlt haben, sagen, sie sind auf einem absteigenden Ast. Also diese wirtschaftliche Sicherheit für uns Bürger geht immer mehr bergab. Der Großteil der Bürger vermisst diese Sicherheiten von früher. Und dafür kommt jetzt der große Ritter Innenminister und sagt, wir machen für euch Gesetze, die das alles regeln.

Das ist in der Tat ein Phänomen, dass es in den letzten Jahren eine allgemeine Verunsicherung gegeben hat. Vielleicht einhergehend mit dem wirtschaftlichen Abschwung zeitweise in Deutschland, aber auch einhergehend mit der Globalisierung. Arbeitsplätze werden verlagert. Man weiß aus Gesundheitsstatistiken, dass die Zahl der Ängste in Deutschland zunimmt, auch die Zahl der psychischen Krankheiten. Das heißt, wir haben ein allgemeines Verunsicherungsphänomen zu verzeichnen.

Wenn man die Menschen fragt, ob sie sich Sorgen machen um Kriminalität, dann bejahen das recht viele Menschen. Wenn man aber die Menschen fragt, „worum machen Sie sich die meisten Sorgen?“, dann werden eigentlich ganz klar an erster Stelle Dinge genannt wie Arbeitslosigkeit – das Risiko, arbeitslos zu werden – oder im Alter nicht genügend versorgt zu sein – Rente – oder krank zu werden und nicht genügend abgesichert zu sein. Es sind also die ganz praktischen Ängste, die sehr viel ausgeprägter sind als die Angst vor Kriminalität. In derselben Umfrage wurde nur von – ich glaube – 11% der Befragten Kriminalität zu den wichtigsten Problemen gezählt, die sie selbst persönlich betreffen. Das heißt, man muss schon unterscheiden zwischen diesem allgemeinen Unbehagen, das in vielen Bereichen besteht, und der Frage, ob wir wirklich durch Kriminalität bedroht sind.

Es ist sicherlich richtig, dass diese innenpolitischen Verschärfungen und diese „Kriminalitätsbekämpfung“, wie man etwas martialisch sagt, uns ablenken. Ich will damit nicht unbedingt sagen, dass sie auch als Ablenkung beabsichtigt sind, aber sie lenken jedenfalls rein praktisch ab. Die ganz öffentliche Debatte lenkt ab von den wirklichen Problemen und Herausforderungen in unseren Ländern.

Wenn wir uns überlegen, in zehn oder zwanzig Jahren, ob wir dann besser leben als jetzt, ob unsere Kinder dann besser leben als jetzt. Das hängt nicht wirklich davon ab, ob die Polizei dann Online-Trojaner einsetzen darf. Sondern unsere Zukunft, die Zukunft unserer Gesellschaft, hängt doch zum Beispiel ab von Bildung, das ist doch ein großes Thema. In Deutschland wird mit am wenigsten in Bildung investiert international von allen Ländern. Darüber wird wenig diskutiert – wenn überhaupt, dann über das Schulsystem. Daran gemessen ist es in der Tat so, dass diese Innere-Sicherheits-Debatte ablenkt von den wirklichen Problemen, derer wir uns eigentlich annehmen müssten.

Und selbstverständlich hat diese Debatte Vorteile, und zwar politische Vorteile, für diejenigen, die sie schüren. Denn was die Globalisierung zum Beispiel anbelangt, hat die Politik in Deutschland nicht sehr große Handlungsspielräume, kann sie nicht sehr einfach Erfolge verkaufen. Auch soziale Wohltaten sind heute nicht mehr einfach, denn zunehmend hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass man auf den Haushalt im Sinne der Nachhaltigkeit achten muss und dass es nicht weiter gehen kann, wie bisher, dass immer mehr Schulden aufgenommen werden. Das heißt, es wird für die Politik schwierig, Erfolge zu präsentieren, Wählerstimmen zu sammeln. Ein Bereich, wo das aber sehr einfach ist und leider auch recht gut funktioniert, ist, den starken Mann oder starke Frau oder den starken Staat gegenüber Kriminalität zu markieren.

Ein anderer Bereich ist übrigens bei Naturkatastrophen: Wenn eine Naturkatastrophe da ist und derjenige, der gerade an der Regierung ist, sich als kompetenter Helfer darstellen kann, dann steigen die Zustimmungswerte erheblich, das zeigt die Geschichte. Übrigens ähnlich im Kriegsfall: Wenn ein Land im Krieg ist und das einigermaßen gemanagt wird, führt das auch dazu, dass sich die Menschen hinter die jeweiligen Machthaber und Regierungen stellen.

Und ähnlich ist es natürlich im Bereich der Sicherheit, wenn man den Eindruck vermitteln kann, dass wir unter einer ständigen Bedrohung leben. Dann führt das zu einer Solidarisierung mit der Regierung, steigert die Popularität derjenigen, die behaupten können, etwas gegen diese Bedrohung zu tun und daraus werden politische Vorteile erzielt.

Ein weiterer Bereich, der davon profitiert, ist die Wirtschaft. In den vergangenen Jahrzehnten hat ja die Rüstungsindustrie sehr viele Aufträge vom Staat erhalten und eine bedeutende Rolle in der Wirtschaft gespielt. Jetzt, nach dem Ende des kalten Krieges sind da nicht mehr so die großen Gelder zu verdienen. Zunehmend satteln Rüstungskonzerne um oder machen jedenfalls einen weiteren Bereich auf, und zwar die sogenannte „Homeland Security“, das heißt innere Sicherheit.

Da werden Millionen und Milliarden verdient. Ich habe schon angesprochen das Beispiel der biometrischen Merkmale in den Personalausweisen. Jetzt kann man sich natürlich fragen: Diese Merkmale freiwillig aufzunehmen, wie es im Moment die Regierung plant, was bringt das gegen Straftäter? Erwartet man wirklich, dass Straftäter freiwillig ihren Fingerabdruck abgeben? Wohl kaum! Also das Einzige, was das eigentlich bringt, ist, dass die entsprechende Infrastruktur angeschafft werden muss, um die Fingerabdrücke aufzunehmen. Daran verdienen einige Unternehmen sehr gut, und die Infrastruktur ermöglicht es natürlich später, zu einem verpflichtenden System überzugehen, was schon absehbar ist.

Also das sind diejenigen, die profitieren von dieser Entwicklung, würde ich sagen: die Politiker, die sich profilieren wollen und die Wirtschaft, die damit Geld verdient.

Also im Prinzip eine ähnliche Geschichte wie Otto Schily. Ich glaube, diese Fingerabdrücke in die europäischen Pässe aufzunehmen, war eines der schnellsten Verfahren, das je über die europäische Bühne ging, und kurz danach taucht er auf in den oberen Reihen von Firmen, die diese Chips herstellen, als Gehaltsempfänger. Das Kuriose für mich ist auch, dass Otto Schily, glaube ich, in der Humanistischen Union ist.

Ja, das ist noch aus alten Zeiten gewesen, er war ja einmal RAF-Verteidiger. Er hat auch einmal in den 70er Jahren eine Erklärung mit unterschrieben, in der er sich gegen exzessive Überwachung ausgesprochen hat, und in der es, glaube ich, heißt: Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser. Aber davon ist in seiner Politik nichts mehr übrig geblieben.

Diese politische Entwicklung zur Zeit ist ja nicht unabwendbar, sondern hängt schon sehr zusammen mit der Koalition, die zur Zeit regiert, der schwarz-roten Koalition. Das sind beides Parteien, die sehr stark dem Staat vertrauen, die staatsgläubig sind, die meinen, dass der Staat Sicherheit garantieren kann, obwohl das – wie ich ausgeführt hatte – nur in sehr engen Grenzen – wenn überhaupt – möglich ist. Es gibt andere Strömungen, die das sehr viel kritischer sehen, die aber leider im Moment nicht an der Regierung beteiligt sind.

Die CDU/CSU haben in der Sicherheitspolitik ja das Motto des Bundesinnenministers: „Wir wollen alles Menschenmögliche tun, um die Sicherheit zu gewährleisten.“ Das schränkt er inzwischen dahin gehend ein, dass er nur die Mittel meint, die mit der Verfassung in Einklang stehen. Wenn man „alles Menschenmögliche“ nämlich wörtlich nähme, würden dazu ja auch Instrumente gehören, die die USA etwa einsetzen, wie Folter und Todesstrafe.

Das Motto der SPD in der Innenpolitik ist „Sicherheit mit Augenmaß“. Das heißt aber in der praktischen Auswirkung nur, dass man diese Schritte hin zu Überwachung und Kontrolle etwas langsamer geht und dass man den Koalitionspartner etwas bremst, dass es aber letztendlich zu derselben Entwicklung kommt.

Es ist klar, dass bei dieser Koalition die politischen Mehrheitsvoraussetzungen gegeben sind für die stärksten und schnellsten Schritte in diese Richtung. Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Antrittsrede im Bundestag gesagt, dass auf dem Gebiet der inneren Sicherheit so viele Übereinstimmungen zwischen beiden Parteien bestehen wie auf keinem anderen Gebiet. Und das wirkt sich eben so aus, dass keine primär freiheitsfreundlich gesinnte Partei an der Regierung beteiligt ist.

Aber das ist nicht unabwendbar. Die Bürger können durch ihre Wahl selbstverständlich ihre Präferenzen zum Ausdruck bringen, wenn ihnen das Thema wichtig ist und wenn sie es zur Grundlage ihrer Wahlentscheidung machen wollen.

Das Problem ist, dass die Einschränkung der Freiheitsrechte vielleicht keine unmittelbar sichtbaren Auswirkungen auf die meisten Bürger hat. Wer nicht politisch engagiert ist, bei dem ist es unwahrscheinlich, dass er einmal von einem Irrtum oder einem Missbrauch betroffen sein wird. Dagegen diejenigen, die regierungskritisch arbeiten, seien es auch nur die, die nach Heiligendamm gegangen sind, um gegen den G8-Gipfel zu demonstrieren, die haben schon mitbekommen, wie sich Kontrollen auswirken können, oder wenn die Bundeswehr-Tornados eingesetzt werden, um über die Demonstranten zu fliegen.

Diejenigen, die verreisen, werden an den Grenzen mitbekommen, wie man inzwischen da behandelt werden kann. Diejenigen, die als Journalisten vielleicht kritisch berichten oder die solchen Personen kritische Berichte zuspielen, die werden das auch an eigenem Leibe erfahren können, wie schwer das geworden ist heutzutage und welche Konsequenzen solche Kritik haben kann.

Sicherlich gehören die meisten Menschen nicht zu dieser Gruppe, die besonders gefährdet ist, aber sie sollte uns trotzdem nicht egal sein, weil die Menschen ja in unser aller Interesse aktiv sind. Dass demonstriert und protestiert wird liegt in unser aller Interesse. Selbst wenn wir die Meinung der Demonstranten nicht teilen, ist es doch gut, dass auf die Probleme aufmerksam gemacht wird und dass sich diejenigen, die an der Regierung sind, immer mal wieder damit auseinandersetzen müssen und sich der öffentlichen Debatten stellen müssen.

Die Journalisten, die solche Missstände aufdecken, wie zum Beispiel das Verhalten unserer Nachrichtendienste, leisten auch eine ganz wichtige Arbeit für die Demokratie insgesamt, weil es nur so zu Verbesserungen kommt. Das hat zum Beispiel jetzt dazu geführt, dass die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste sehr viel besser gestaltet werden soll als es bisher der Fall war. Diese Skandale, bei denen herausgekommen ist, dass Nachrichtendienste Journalisten überwacht haben, mehrmals ist das ja herausgekommen.

Und umgekehrt schadet natürlich auch die Überwachung unserer Demokratie, wenn sie begründet wird damit, dass dadurch Anschläge verhindert werden können, wenn sich aber langfristig herausstellt, dass das doch nicht möglich ist, weil es eben das in jedem Staat immer mal wieder gibt. Wer absolute Sicherheit verspricht und das zwangsläufig nicht halten kann, wer immer wieder sagt, wir brauchen dieses und jenes Gesetz um sicherer zu leben, aber doch nicht alle Straftaten verhindern kann, der gefährdet letztendlich auch das Vertrauen der Bürger in die Demokratie und die Ehrlichkeit der Politik.

Zu so einer solchen Ehrlichkeit würde es gehören, den Menschen zu sagen, wie sicher sie leben, welche Risiken sie eingehen, wie groß diese Risiken wirklich sind, aber auch, wie klein die Möglichkeiten des Staates sind, letztendlich darauf Einfluss zu nehmen. Eine solche Ehrlichkeit ist in einer Demokratie wichtig, wenn man gerade gegen die Politikverdrossenheit, gegen extremistische Parteien vorgehen will. Es ist ganz wichtig, das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen.

Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau hat einmal in einer Berliner Rede gesagt, dass Alarmismus der Demokratie schadet, weil er das Vertrauen der Bürger aufs Spiel setzt. Wenn Versprechungen gemacht werden, die doch nicht gehalten werden können, setzt das das Vertrauen der Menschen aufs Spiel. Und das, denke ich, ist keine verantwortungsvolle Politik.

Gerade im Bereich der Sicherheitspolitik werden Suggestionen gemacht, was die Wirksamkeit dieser Mittel angeht und was die Bedrohungslage angeht, die wirklich nicht mit der Realität im Einklang stehen. Das halte ich für gefährlich.

Wenn man den Menschen sagt: „Je mehr Überwachung und Kontrolle wir haben, desto mehr Sicherheit haben wir“, spielt man doch letztendlich gerade den extremistischen Parteien in die Hand, die man vorgeblich bekämpfen will, denn dann sagen die Menschen: „Warum sollen wir dann nicht gleich das Original wählen, Sicherheit und Ordnung über alles?“ Das hatten wir ja schon einmal. Da muss man schon ganz klar machen, warum man das nicht will, einen solchen Kontroll- und Überwachungsstaat.

Und dann muss man auch sagen, welche Grenzen man einzieht, damit es nicht dazu kommt. Daran kann man sehr gut sehen, ob Politiker ein verantwortliches Konzept haben im Bereich der Innenpolitik, wenn man sie fragt: „Wo sind die Grenzen? Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, ob ein Gesetz sinnvoll ist, oder nicht?“ Wenn dabei nur so etwas kommt wie: „Wir gehen jetzt nur so weit, mehr machen wir nicht, und wir müssen immer wieder schauen, was die Situation erforderlich macht“, dann ist das kein Konzept, sondern dann ist das letztendlich eine Politik, die diese Entwicklung verstärken wird und die letztendlich in Richtung Überwachung führen wird.

Wenn man ganz klare rote Linien zieht – und die zieht die Verfassung mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zum Beispiel – dann muss man sagen, dass eine Massenüberwachung, also eine Überwachung beliebiger Menschen ins Blaue hinein, unzulässig und verfassungswidrig ist.

Welche Funktion hat da unser Bundesverfassungsgericht?

Ursprünglich hatte das Bundesverfassungsgericht nicht diese Funktion [des Ersatzgesetzgebers] und musste auch nie so oft einschreiten wie in den letzten paar Jahren, das ist schon ein neues Phänomen. Gerade nach dem zweiten Weltkrieg hatten ja unsere Politiker selbst noch sehr genau vor Augen, wozu ein solcher Überwachungs- und Kontrollstaat geführt hatte, und da hat die Politik selbst sehr darauf geachtet, diese Rechte nicht oder nur so wenig wie möglich einzuschränken. Da gab es sehr große Debatten darüber, als man doch einmal die Verfassung eingeschränkt hat, mit den Notstandsgesetzen zum Beispiel.

Es ist eigentlich ein Phänomen der letzten Jahre, dass die Politik mit ihren Gesetzen zunehmend an die Grenzen der Verfassung geht, oder sogar darüber hinaus. Man weiß es nie so genau von Seiten der Politik, wie weit die Verfassung etwas zulässt oder nicht. Das heißt, wenn man verfassungskonforme Gesetze machen will, muss man immer etwas hinter dem zurück bleiben, was vielleicht möglich wäre. Denn niemand kann im Voraus sagen, wo genau die Grenzen vom Bundesverfassungsgericht gezogen werden. Aber diese Bereitschaft sozusagen in der Mitte der Straße zu fahren und nicht an den Leitplanken unserer Verfassung entlang zu schrammen, diese Bereitschaft ist in den letzten Jahren nicht mehr gegeben.

Die Politik geht sehr weit mit ihren Sicherheitsgesetzen, und das Bundesverfassungsgericht muss dann diesen Konflikt lösen zwischen [der Regierung und] den Bürgern, denen ihre Freiheit wichtig ist – das sind oft die Beschwerdeführer in Karlsruhe. Wir haben ja dieses Jahr die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten gesehen und zwar gegen die Vorratsdatenspeicherung: über 30.000 Menschen haben Verfassungsbeschwerde dagegen erhoben. Und zwischen diesen Menschen und dem Staat muss neuerdings [immer öfter] das Bundesverfassungsgericht schlichten, weil die Interessen der Menschen, denen ihre Freiheitsrechte wichtig sind, zunehmend von der Politik nicht mehr in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht kann allerdings keine politischen Entscheidungen treffen. Es kann nur sagen: „Bis hierhin dürfen die Verfassungsrechte eingeschränkt werden und nicht weiter.“ Inwieweit aber eine Einschränkung sinnvoll ist, wird durch das Bundesverfassungsgericht nicht überprüft. Das bleibt eine politische Aufgabe. Auch der Trend hin zu einer Überwachungsgesellschaft, den wir in den letzten Jahren gesehen haben, wird nicht vom Bundesverfassungsgericht aufgehalten werden, weil es einfach eine politische Frage ist, ob man diese Entwicklung will und für sinnvoll hält.

Von daher ist das Bundesverfassungsgericht sozusagen der Letztinterpret der Verfassung, sagt man, aber eigentlich soll der Gesetzgeber der Erstinterpret sein. Er soll sich daran orientieren, was die Grundlage der Verfassung, des Grundgesetzes ist.

Und da steht ja im Artikel 1 des Grundgesetzes etwas sehr wichtiges drin, dass nämlich das deutsche Volk sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, weil sie die Grundlage von Frieden und Gerechtigkeit auf der Welt sind. Das klingt nach sehr viel Pathos, aber man hat damals tatsächlich erkannt, als das Grundgesetz beschlossen wurde, dass dem so ist, dass nur Freiheit eine Grundlage bilden kann für Frieden, dass also Unfreiheit zu Unfrieden, zu Widerstand führt.

Der Gesetzgeber, die Politiker sollten sich an dieser Idee orientieren bei ihren Gesetzen, sollten vorher prüfen, ob Sicherheitsgesetze wirklich die Sicherheit erhöhen, sollten prüfen, welche schädlichen Nebenwirkungen sie haben. Das sollte nicht erst in Karlsruhe geprüft werden. Bei dem Verfahren zur Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht Sachverständige angehört und einen Tag lang mit ihnen die technischen Einzelheiten diskutiert, was möglich ist und was die Gefahren sind. Im Bundestag hat eine solche ausführliche und kontroverse Anhörung nicht stattgefunden. Es hätte aber dort durchaus stattfinden müssen.

Also in den letzten Jahren lässt doch aus meiner Sicht die Qualität und im Ergebnis auch die Verfassungskonformität der Gesetzgebung zu wünschen übrig. Wenn Gesetze keinen Bestand mehr haben vor der Verfassung, dann ist das ja auch eine Frage der Fähigkeit der Politik. Wenn die Politik Gesetze beschließt, müssen es ja Gesetze sein, die wirksam sind, die auch vor der Verfassung Bestand haben.

Zunehmend haben wir in den letzten Monaten gesehen, dass auch Polizeiverbände und Verbände von Kriminalbeamten kritisiert haben, dass die Sicherheitsgesetze der letzten Jahre so weit gehend und exzessiv sind, dass sie immer wieder aufgehoben werden vom Bundesverfassungsgericht. Das liegt ja auch nicht im Interesse der Sicherheit, dass solche Gesetze insgesamt der Polizei aus der Hand geschlagen werden, die vielleicht, wenn sie mit Maß und gezielt und eingeschränkt eingeführt worden wären, einen Nutzen hätten entfaltet können.

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Bundestag debattiert Überwachungsstopp

Am 7. Mai diskutierte der Bundestag einen Antrag der Linken, mit dem ein Moratorium für neue Sicherheitsgesetze bis zur Vorlage eines Prüfberichts gefordert wird. Ein Video der Debatte ist hier verfügbar:

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Der Antrag der Linken datiert vom April 2008. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Computerüberwachung forderte die Linke die Einsetzung einer unabhängigen Expertengruppe, um die Vereinbarkeit bestehender Sicherheitsgesetze mit dem neuen Computergrundrecht zu überprüfen. Die Expertengruppe soll auch „eine umfassende Evaluation aller in der Vergangenheit beschlossenen Sicherheitsgesetze mit Blick auf deren Verhältnismäßigkeit und objektive Wirksamkeit für die Sicherheit“ durchführen. Bis zur Vorlage des Berichts solle die Bundesregierung keine Gesetze vorlegen, „die das neue Grundrecht tangieren könnten, und dabei insbesondere auf die Verabschiedung eines neuen BKA-Gesetzes […] verzichten.“

Einen Stopp neuer Überwachungsgesetze fordern Bürgerrechtler seit langem. Auch eine systematische Evaluierung der bestehenden Überwachungsermächtigungen fordern wir seit langem, allerdings durch eine ständige Grundrechteagentur. Der Antrag der Linken bezieht sich leider nur auf das Computergrundrecht und richtet sich nur an die Bundesregierung, die im Übrigen keine Gesetze „verabschiedet“. Auch war der Antrag im Zeitpunkt seiner Beratung im Mai 2009 schon veraltet, weil das BKA-Gesetz bereits verabschiedet war. Diese Mängel machten es den übrigen Fraktionen leicht, den Antrag von sich zu weisen. Die Debatte zeigt immerhin eindrucksvoll, wie die Fraktionen zu der richtigen Forderung eines Überwachungsstopps und einer systematischen Evaluierung stehen.

Eingangs erwähnt Jan Korte (Die Linke) bei der Vorstellung des Antrags die „wachsende Bürgerrechtsbewegung“, die „mehrere Demonstrationen unter dem Motto ‚Freiheit statt Angst‘“ veranstaltet hat.

Sodann wirft Helmut Brandt (CDU/CSU) Korte vor, die Kritik der Überwachungsgesetze als verfassungswidrig verunsichere die Bürger und sei „verantwortungslos“. Zu der Forderung nach einer umfassenden Evaluierung erklärt Brandt: „Dagegen spricht nichts.“ Er verweist aber nur auf vereinzelte, unzureichende Auswertungen durch die begünstigten Behörden oder im Einvernehmen mit diesen bestellten Personen. Eine aussagekräftige Evaluierung kann alleine eine ständige, unabhängige Grundrechteagentur, die allein dem Parlament untergeordnet ist, leisten. Die Forderung nach einem Stopp für weitere Überwachungsgesetze hält Brandt für „absurd“, weil damit nicht mehr auf vorgeblich „unabdingbare“ Erfordernisse der inneren Sicherheit reagiert werden könne.

Gisela Piltz (FDP) erklärte, die Bundesregierung achte in der Tat „oft genug die Grundrechte mangelhaft“. Auch der Bundestag habe mehrfach die Grundrechte der Bürger verletzt. Die Forderung nach einer nicht demokratisch legitimierten Expertengruppe sei aber der falsche Weg. Der Bundestag müsse selbst aufhören, verfassungswidrige Gesetze zu beschließen. Die Forderung nach einer Evaluierung sei richtig.

Frank Hofmann (SPD) erklärte, das BKA-Gesetz werde durch einen unabhängigen Experten evaluiert, für den das Bundesinnenministerium eine Stelle ausgeschrieben habe. (!) Im Übrigen seien Sicherheitsgesetze nur mit Evaluierung, Befristung und Rechtsschutz beschlossen worden. Damit bestätigt Hofmann, dass die SPD die Grundrechte fortlaufend weiter im Namen der Sicherheit abbauen will, wenn auch mit geringfügig langsamerer Geschwindigkeit als die Union.

Wolfgang Wieland (Grüne) bezeichnete den Antrag als „groben Unsinn“. Das „ganz große Moratorium“ müssten die Wähler durch „die Ablösung dieser Bundesregierung“ herbeiführen, insbesondere des Bundesinnenministers. Eine „Verbesserung der Evaluierung“ sei sinnvoll. Wieland kritisiert aber, dass der Gesetzgeber nach dem Antrag „nichts tun“ soll, bis die Arbeit der Expertengruppe abgeschlossen ist.

Die Debatte zeigt, dass die Fraktionen des Bundestages mehrheitlich nicht bereit sind, auf neue Überwachungsgesetze generell zu verzichten. Für eine aussagekräftige Evaluierung hat keine der Fraktionen ein taugliches Konzept, obwohl solche schon lange vorliegen. Wir werden weiter für unsere Forderung nach „Freiheit statt Angst“ eintreten.

Weitere Informationen:

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Vortrag: Alles Menschenmögliche tun? Von Kriminalität, Sicherheit und Freiheit

I. Überwachungspolitik

Wer kennt den Slogan „Alles Menschenmögliche tun“ von Wolfgang Schäuble? Das ist gewissermaßen die Sicherheitsdoktrin Deutschlands in den letzten Jahren. Wir müssten alles Menschenmögliche tun, um die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat der Bundesinnenminister gesagt. Und darüber möchte ich heute sprechen und zeigen, was das bedeutet, wohin das führt und welche Alternativen es dazu gibt.

Wie sieht die Überwachungspolitik der letzten zehn Jahre aus? Das fing an unter einer schwarz-gelben Koalition mit dem Großen Lauschangriff, der später für verfassungswidrig erklärt wurde. Unter rot-grün ging es mit beschleunigtem Tempo weiter mit verschiedenen Gesetzen, angefangen mit den „Otto-Paket“. Ich nenne außerdem beispielhaft die Online-Abfrage von Bankkonten, die später ebenfalls teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde. Unter schwarz-rot haben wir nun die höchste Geschwindigkeit erreicht, was die Sicherheitsgesetzgebung, die Überwachungsgesetzgebung angeht. Von dieser Koalition sind so viele Überwachungsgesetze beschlossen worden wie noch nie zuvor. Es sind auch noch etliche Verfassungsbeschwerden anhängig, zum Beispiel gegen die Biometrie im Reisepass, gegen die Vorratsdatenspeicherung, gegen das BKA-Gesetz, gegen die gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden und gegen das neue Versammlungsgesetz in Bayern. Nicht wenige Gesetze mussten in den letzten Jahren für verfassungswidrig erklärt werden: der Große Lauschangriff, die Telefonüberwachung durch den Zoll – ein schwarz-gelbes Gesetz –, die präventive Telefonüberwachung in einem Bundesland, die Rasterfahndung nach dem 11. September, die Suche nach „Schläfern“, die Umsetzung des europäischen Haftbefehls, das Luftsicherheitsgesetz mit der Ermächtigung zum Abschuss unschuldiger Flugzeugpassagiere, die Videoüberwachung in Bayern – für die es schlichtweg keine Ermächtigungsgrundlage gab –, der automatisierte Kontenabruf, die Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz, der Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen.

Nicht nur der Gesetzgeber war tätig im Sinne von „alles Menschenmögliche tun“, sondern auch verwaltungsmäßig ist vieles in diese Richtung geschehen. Ich will hier die Personalpolitik nennen: Zwischen den Jahren 2000 und 2006 sind 10.000 Stellen im Polizeivollzugsbereich und 7.000 Stellen im Tarifbereich der Polizei ersatzlos entfallen. Es erfolgte also eine enorme Personaleinsparung bei der Polizei. Gleichzeitig sind die Ausgaben im Bereich Innere Sicherheit gestiegen, zwischen den Jahren 1992 und 2004 um 45%. Das ist ein Anstieg, von dem andere Politikbereiche nur träumen können. Es wird also sehr viel Geld in diesen Bereich hinein gesteckt, gleichzeitig aber Personal abgebaut. Da kann man sich schon fragen, welche Auswirkungen das auf unsere Sicherheit hat.

Ich beende den Rückblick mit einem Zitat von Otto Schily, dem ehemaligen Bundesinnenminister: „Die Verbrechen beginnen im Geist und in der Seele von Menschen, derer sich das Böse bemächtigt.“ Dieses Zitat sagt einiges über das Menschenbild aus und darüber, wie diese Innenpolitiker die Menschen sehen. Sie sehen das Böse, das sich im Menschen verwirklicht. Und das zieht sich wirklich auch durch die Gesetze, dieses systematische Misstrauen und die Auffassung, dass möglichst viel Kontrolle und Überwachung auch möglichst viel Sicherheit bringen würde.

Nun ist noch lange nicht das Ende dieser Politik des Sicherheits-Aktionismus erreicht. Ich möchte nur einige wenige, schon konkretisierte Pläne nennen; wir wissen aber, dass sobald ein Überwachungsgesetz verabschiedet ist, zwei neue Pläne an seine Stelle treten. Ich nenne erstens die zentrale Einkommensdatenbank aller Bürger. Es soll zentral in Berlin in einer Datei gespeichert werden, wer wie viel verdient. Begründet wird das damit, dass man diese Daten zur Ausstellung von Sozialbescheinigungen brauche. Es handelt sich also um eine Vorratsdatenspeicherung, die in den allermeisten Fällen nicht benötigt wird. Genannt wird das Vorhaben „ELENA“.

Es ist weiter geplant eine breitflächige Informationsauslieferung an die USA. Behörden der Vereinigten Staaten sollen Zugriff auf unsere Datenbanken erhalten und einen Abgleich vornehmen können mit Fingerabdruck- und DNA-Datenbanken unserer Polizei. Zum ersten Mal sollen die USA Onlinezugriff auf deutsche Daten erhalten. Das haben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ausgehandelt und letztes Jahr vorgestellt. Der Bundestag hat das Abkommen noch nicht ratifiziert.

Drittens: Die europäische Fluggast-Akte. Nachdem die USA angefangen haben, jahrelang zu speichern, wer wann dorthin geflogen ist, mit welcher Kreditkarte und was sie gegessen haben, findet die EU das auch ganz praktisch und würde das gerne auch tun. Für sage und schreibe 12 Jahre soll festgehalten werden, wohin wir geflogen sind, und zwar für jeden, ohne Verdacht, in einer zentralen Datenbank, auf die die Regierung Zugriff haben soll. Die Bundesjustizministerin hat erklärt, sie wolle das Vorhaben bis nach der Wahl zurückstellen, weil dies im Moment nicht vermittelbar sei. Das, denke ich, ist durchaus ein gewisser Erfolg für uns.

Ein weiterer Plan ist das zentrale Bundesmelderegister. Bisher liegen unsere Meldedaten bei unserer Gemeinde, bei unserer Stadt. Zukünftig soll es ein Zentralregister geben, in dem noch sehr viel mehr Daten gesammelt werden sollen. Unter anderem soll die lebenslange Steuernummer, die ja angeblich nur für Steuerverfahren gedacht war, jetzt auch in das Melderegister aufgenommen werden.

Fünftens ist geplant eine Aufrüstung der Geheimdienste. Es handelt sich um ein neues Vorhaben des Bundesinnenministeriums, das aber schon angekündigt worden war vor Verabschiedung des BKA-Gesetzes. Man sagte damals, sobald das BKA-Gesetz beschlossen ist, sollen auch die Geheimdienste diese Befugnisse bekommen. Nur werden die Geheimdienste natürlich nicht kontrolliert von den Gerichten, sie brauchen keine richterliche Anordnung. Nach den neuen Plänen sollen die Geheimdienste zum Beispiel die Inhalte von Telefonaten überwachen dürfen, ohne richterliche Anordnung.

Und das Allerneueste ist das geplante „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“. In diesem Gesetzentwurf halte ich eine Klausel für besonders problematisch, die es Anbietern von Internetseiten – angeblich zur „Störungserkennung“ – erlauben soll, auf Vorrat zu speichern, wer wann wohin gesurft ist und wer welche Suchworte eingegeben hat.1 Diese Daten würden gespeichert und könnten vom Staat dem jeweiligen Internetnutzer zugeordnet werden. Das hat auch schon zu einigen Haftbefehlen geführt, beispielsweise bei einer Person, die auf einer Suchmaschine nach „Dussmann in Berlin“ gesucht hatte. Es handelt sich um ein Kaufhaus, auf das ein Brandanschlag verübt worden war. Nur leider ist es eben ein Kaufhaus. Das heißt, es suchen doch schon einige Leute nach „Dussmann“ auf Google, und deswegen ist das natürlich nicht schön, wenn das eigene Suchverhalten gespeichert wird, um daraus Verdachtsmomente zu gewinnen.

Zum Abschluss dieses kurzen Ausblicks ein Zitat der Bundeskanzlerin: „Ich glaube, wir sollten uns auch vergegenwärtigen, dass es keine Räume in dieser Gesellschaft geben darf, wo die Sicherheitsbehörden keine Möglichkeit des Zugriffs haben.“ Diese Politik ist davon geprägt, dass es keine Freiräume, keine geschützten Räume mehr geben darf. Und das ist im Grunde verfassungswidrig, verfassungsfeindlich. Das ist das genaue Gegenteil der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden später noch etwas mehr hören zum absoluten Kernbereich der privaten Lebensführung von Constanze Kurz. Professor Albrecht aus Frankfurt hat es einmal „organisierte Verfassungsfeindlichkeit“ genannt, die von dieser Politik, von dieser Regierung ausgeht. Deswegen mussten auch so viele Gesetze für verfassungswidrig erklärt werden. Weil die Politik sich nicht einmal Mühe gibt, die Verfassung einzuhalten und, wenn etwas unklar ist, im Zweifel für die Freiheit zu entscheiden. Die Politik hat ganz anderes auf der Agenda, nämlich möglichst viel Überwachung und Kontrolle zu schaffen und es im Zweifel in Kauf zu nehmen, dass ein Gesetz zurückgestutzt wird. Und das ist natürlich eine Politik gegen die Verfassung und gegen ihren Geist.

II. Alles Menschenmögliche tun?

Welche Auswirkungen hat diese Politik? Diese Gesetze können in Einzelfällen helfen, gewisse Straftaten – mitunter auch schwere Straftaten – aufzuklären, die sonst vielleicht nicht aufklärbar gewesen wären, und unter Umständen vielleicht auch einmal helfen, etwas zu verhindern. Es lassen sich immer Einzelfälle finden, in denen diese Gesetze geholfen haben und nützlich waren. Das muss man auch zugestehen. Aber die Frage ist: Ist es uns das wert?

Und da muss man als erstes sagen: Der zusätzliche Nutzen dieser breiten Massenüberwachungsgesetze gegenüber den klassischen Befugnissen – den verdachtsgebundenen, gefahrengebundenen Befugnissen, die die Polizei schon immer hatte – ist sehr klein. Zum einen können diese Erfolge, die angeführt werden zur Begründung dieser Gesetze, oft auch auf anderem Wege erzielt werden. Um als Beispiel die Vorratsdatenspeicherung zu nennen: Etwa ein Drittel der Fälle, in denen keine Verbindungsdaten zur Verfügung stehen, kann auch auf andere Weise aufgeklärt werden.

Zweitens: Es geht meistens um die Aufklärung von Straftaten. Und das ist nicht dasselbe wie Sicherheit. Es ist nicht nachgewiesen, dass ein Zusammenhang zwischen der Aufklärungsquote und der Kriminalitätsrate besteht. Das heißt, selbst wenn es gelänge, die Aufklärungsquote um 5 oder 10% zu steigern, würden wir deswegen noch nicht sicherer leben. Dass man solche Gesetze einmal zur Verhinderung einer Straftat gebrauchen kann, das ist ganz selten. Und wenn man sich anschaut die konkreten Beispiele, die genannt werden: Kofferbomber in Kiel, U-Bahn-Schläger in München, Sauerland-Attentäter – in keinem dieser Fälle waren es Überwachungstechnologien, die zum Erfolg geführt haben. Das sind also falsche Beispiele, wenn man sie genau betrachtet. Es waren andere Technologien, die wirklich zu den Tätern geführt haben.

Drittens: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wir jemals auf diese Gesetze angewiesen sein werden. Zum einen haben die Gesetze etwas im Blick wie Terrorismus – von dem es in Deutschland in den letzten zehn Jahre wie viel Betroffene gab? (Zwischenrufe) Null. Es hat in den letzten zehn Jahren kein Opfer terroristischer Anschläge in Deutschland gegeben. Und da muss man sich schon fragen: Worauf konzentrieren wir unsere Politik? Konzentrieren wir unsere Energien richtig? Bekämpfen wir nicht ein Scheinproblem, welches gar keines ist? Das Kriminalitätsrisiko in Deutschland ist sehr gering. Ich habe dazu eine Grafik vorbereitet, die auf einer Statistik der Weltgesundheitsorganisation beruht. Danach beruht der vorzeitige Verlust gesunder Lebenszeit durch Krankheit, Behinderung oder Tod für Westeuropäer zu 92% auf Krankheiten, zu 2% auf Verkehrsunfällen, zu 1% auf Stürzen, zu 1,7% auf Suizid und nur zu 0,2% auf Gewalt. Straftaten sind der Statistik zufolge für die Gesundheit der Bevölkerung in etwa so schädlich wie versehentliche Vergiftungen, Karies, Rückenschmerzen oder Durchfall. Die großen Risiken für unsere Gesundheit sind Bluthochdruck, Tabak, Alkohol, Cholesterin, Übergewicht, Fehlernäherung und Bewegungsmangel. Würde man z.B. den Tabakkonsum nur um 2% zurückfahren, dann würde man der Gesundheit der Bevölkerung einen größeren Dienst erweisen als durch die Verhinderung sämtlicher Gewalttaten.


Viertens: Diesem geringen Nutzen staatlicher Überwachung für unser Wohlergehen stehen gravierende kontraproduktive Wirkungen solcher Maßnahmen gegenüber. Überwachungsmaßnahmen können unsere Sicherheit gefährden. Beispielsweise kostet eine Massenüberwachung, durch die vielleicht Tauschbörsennutzer im Internet oder Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV gefunden werden können, sehr viel Ressourcen, die dann bei der Verfolgung schwerer Straftaten fehlen. Unsere Sicherheit kann abnehmen, weil die massenhafte Verfolgung von Bagatelldelikten das Vorgehen gegen wirklich gefährliche Kriminalität verdrängt.

Hinzu kommt: Exzessive Überwachung schafft Angst, Ablehnung und Widerstand auf Seiten der betroffenen Gruppen. Ein Beispiel hierfür ist das martialische Vorgehen gegen Demonstranten auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm. Dort gab es etwa unbegründete Wohnungsdurchsuchungen, Postdurchsuchungen, Geruchsprobenentnahmen und Tornadoflüge über Demonstranten. Solche unverhältnismäßigen Maßnahmen verschaffen denjenigen Gruppierungen Zulauf, die den Rechtsstaat ablehnen und bekämpfen. Ein weiteres Beispiel ist die menschenverachtende Behandlung Gefangener auf Guantanamo, Abu Ghuarib und in anderen US-amerikanischen Geheimgefängnissen. Solche Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen schaffen Extremisten und Terroristen Zulauf und gefährden unter dem Strich unsere Sicherheit weit mehr als sie nützen können.

Als kontraproduktive Wirkung ist schließlich zu nennen, dass die rechtliche und technische Aufrüstung der Staatsmacht mit einem enormen Stellenabbau bei der Polizei und Kürzungen bei bewährten Kriminalpräventionsprojekten einher gegangen ist. Viele dieser Überwachungsgesetze sind letztlich auf Arbeitserleichterung und Personaleinsparung gerichtet. Damit schafft man aber nicht mehr Sicherheit, sondern gefährdet sie.

Insgesamt besagen empirische Daten, dass die ständige Aufrüstung der Staatsmacht wirkungslos ist und Kriminalität nicht reduziert. Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit. Zum Beleg nenne ich eine US-amerikanische Vergleichsstudie.3 Die Autoren haben sich zunutze gemacht, dass in den USA die Bundesstaaten bestimmen, welche Eingriffsbefugnisse sie ihren Ermittlungsbehörden einräumen, und dass sich das Ergebnis von Staat zu Staat oft stark unterscheidet. Die ausführliche Untersuchung hat nicht feststellen können, dass die Einführung einer neuen Eingriffsbefugnis in einem Bundesstaat zu einer geringeren Kriminalitätsrate dort geführt hätte oder dass der Verzicht auf eine Eingriffsbefugnis in einem Bundesstaat zu einer höheren Kriminalitätsrate dort geführt hätte. Paragraphen können Straftaten schlichtweg nicht verhindern.

Umgekehrt können wir empirisch beobachten, dass Staaten mit verbreiteter Überwachung und Kontrolle wie etwa die USA oder Großbritannien eine erheblich höhere Kriminalitätsrate aufweisen als wir in Deutschland. Diese Aussage beruht nicht auf nicht aussagekräftigen amtlichen Kriminalstatistiken, sondern auf Umfragen, bei denen man repräsentativ Menschen befragt hat: „Wie oft sind Sie Opfer einer Straftat geworden in den letzten Jahren?“ und so weiter. Danach ist in den USA und in Großbritannien die Kriminalitätsgefahr höher – bei sehr viel mehr Überwachung und Kontrolle als in Deutschland, wo ja noch das Bundesverfassungsgericht stark eingreift in diese Überwachungsgesetzgebung. Das heißt, die empirischen Daten sprechen dafür, dass mehr Überwachung und Kontrolle zu weniger Sicherheit führt, wenn sie überhaupt eine Auswirkung auf die Kriminalitätsrate haben.

Mit dieser verstärkten Überwachung nehmen wir allerdings Nachteile in Kauf auf Gebieten, die nicht unsere Sicherheit vor Straftaten betreffen. Diese Gesetze richten sich in der Hauptsache nicht gegen Täter, sondern gegen Verdächtige. Die allermeisten Strafverfahren werden eingestellt. Wir müssen also davon ausgehen, dass die Beschuldigten unschuldig waren. Ermittlungsverfahren und damit Überwachungsmaßnahmen treffen ganz überwiegend Unschuldige.

Zum zweiten erwachsen aus der ausufernden Überwachung zum Teil gravierende Fehlurteile. Es kann Lebensschicksale entscheiden, wenn Menschen wegen Überwachungsmaßnahmen zu Unrecht in einen Verdacht geraten. Ich nenne nur zwei Beispiele: Der Hausmeister Donald Stellwag musste acht Jahre unschuldig im Gefängnis verbringen, weil er anhand von Bildern einer Überwachungskamera fälschlich für den Täter eines Banküberfalls gehalten wurde. Erst danach wurde zufällig der richtige Täter gefunden. Zweites Beispiel: Über dreißig englische Staatsbürger nahmen sich das Leben, nachdem sie aufgrund von Datenspuren verdächtigt wurden, sich Kinderpornographie beschafft zu haben. Dieses Material war zwar mit ihren Kreditkarten bezahlt worden. Aber nicht die Beschuldigten hatten es beschafft. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass in sehr vielen dieser Fälle andere Menschen die Kreditkarten der Beschuldigten missbraucht hatten, um damit entsprechende Zahlungen zu leisten. Die Männer, die sich das Leben genommen haben, hatten voll im Leben gestanden. Wegen der Beschuldigung verloren sie plötzlich ihren Job, wurden von ihrer Familie verlassen. Das hat, wie gesagt, zu dreißig Suiziden geführt. Es ist schlimm, wenn man einer solchen Maßnahme zu Unrecht ausgesetzt ist.

Massenüberwachung hat gerade die Wirkung, dass sie Verdacht generiert. Massenüberwachung führt dazu, dass man nicht mehr ausgehend von konkreten Anhaltspunkten ermittelt, sondern dass man beispielsweise nachsieht, welche Personen mit ihrem Handy am Tatort waren oder wer irgendwie in Verbindung zu jemanden stand. Massenüberwachung ist eine Verdachtsgenerierungsmaschinerie, die sehr viel häufiger einen falschen Verdacht nach sich zieht, als es bei den bisherigen Befugnissen der Fall gewesen ist.

Wie wird es sich anfühlen, in dem Staat zu leben, auf den wir zusteuern mit all diesen Gesetzen? Ein Gefühl davon haben wir vielleicht in Heiligendamm bekommen; zu einem gewissen Grade haben wir dort den entfesselten Staat erlebt: Menschen wurden in Käfige gesperrt, Tornados flogen über friedliche Demonstranten, Hundestaffeln wurden eingesetzt und Geruchsproben entnommen. Ein weiteres Gefühl für den Sicherheitsstaat bekommen wir vielleicht an Flughäfen, wenn wir durch die Kontrolle gehen. Auch das ist ein Vorbote dafür, wie es in Zukunft an immer mehr Stellen aussehen könnte. Die Flüssigkeitskontrollen etwa, durch die man keine Muttermilch mehr mitnehmen darf, oder andere Exzesse an den Flughäfen. Oder wenn man in die USA einreist, wie das da vor sich geht. Man bekommt eine Punktzahl zugewiesen, man muss in die rote, grüne oder gelbe Schlange, man wird verhört. Da müssen sich tatsächlich unschuldige Menschen Fragen anhören wie: „Sie wollen doch nicht wirklich als Tourist hier rein? Was wollen Sie wirklich hier?“ Einem Freund von mir ist das passiert. Um einen weiteren Vorgeschmack zu nennen: In einem Stadtteil von London sind an Videoüberwachungskameras Lautsprecher gekoppelt. Wenn man Abfall neben einen Papierkorb oder auf die Straße fallen lässt, wird man per Lautsprecher ermahnt: „Would the gentleman please pick up the rubbish!“ Was passiert, wenn man das nicht tut? Da kommt nicht etwa ein Polizist, sondern die Polizei nimmt das Videobild und stellt es in die Gemeindezeitung mit der Bitte um Identifizierung. Der Polizeibeamte, der dafür verantwortlich ist, war ganz stolz und hat gesagt: „In der letzten Ausgabe haben wir um Identifizierung von 30 Menschen gebeten, und alle dreißig sind gemeldet worden.“ Man sieht schon, in welche Gesellschaft das letztendlich führt, auf die wir da zusteuern. Es führt in den Überwachungsstaat, wenn die Politik so weiter läuft wie in den letzten Jahren. Wir werden dadurch unfreier, unglücklicher, aber auch unsicherer leben – denken Sie an die Statistiken über die Kriminalitätsrate in Großbritannien und den USA.

Unser Bundesinnenminister stellt sich die zukünftige Politik so vor: „Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann.“ Dieses Zitat zeigt ganz deutlich: Es gibt keine rote Linie bei dieser Politik. Diese Sicherheitsideologie führt in den Überwachungsstaat.

III. Sicherheit in Freiheit

Was können wir dem entgegen setzen? Wie sieht eine bessere, neue Innenpolitik aus, die sowohl mehr Sicherheit bringt, als auch unsere Freiheit besser schützt? Das ist möglich. Ich möchte einige Ideen vorstellen. Als erster Punkt ist ganz wichtig: Was ist eigentlich Sicherheit? Durch Überwachung und durch Erhöhung des Entdeckungsrisikos wird der Entschluss, eine Straftat zu begehen, nicht beeinflusst und wird die Kriminalitätsrate gar nicht bis minimal gesenkt.3 Unsere Sicherheit hängt hauptsächlich von der Achtung vor dem Recht des anderen ab.4 Sicherheit kann nur aus dem Menschen selbst kommen. Nur wenn jemand sich selbst entschieden hat, eine Straftat nicht zu begehen, kann man sie wirklich verhindern. Wenn ich jemanden ermorden will, werden Sie mich nicht wirklich daran hindern können. Der Entschluss, dies nicht zu tun, muss aus dem Menschen selbst kommen, und dabei ist die Achtung vor dem Recht des Anderen ein ganz wichtiges Element.

Wie kann der Staat die Achtung vor dem Recht des Anderen stärken? Er hat zum Beispiel eine Vorbildfunktion. Wenn er unsere Rechte und die Rechtsprechung dazu achtet, werden auch wir ihn eher achten. Erziehung, aber auch Präventionsarbeit ist ebenfalls wichtig. Es ist empirisch erwiesen, dass Präventionsarbeit unsere Sicherheit stärkt. Man hat Präventionsprojekte kriminologisch untersucht, in denen Kinder aus sozial gefährdeten Familien begleitet wurden unter Einbeziehung ihrer Eltern und ihres sonstigen sozialen Umfeldes. Bei diesen Projekten wurde versucht, den Jugendlichen zu helfen, damit sie nicht straffällig werden. Und tatsächlich zeigt der Vergleich zu einer Kontrollgruppe, dass diejenigen, die in der Präventionsgruppe begleitet wurden, vierzig Prozent seltener straffällig geworden sind in ihrem späteren Leben. Das heißt, im Bereich Präventionsarbeit haben wir einen nachweislichen Nutzen, von dem die Sicherheits- und Überwachungsgesetzgebung nur träumen kann. Innenpolitiker können keinerlei Nachweis erbringen, dass ihre immer neuen Grundrechtseingriffe irgend einen Einfluss auf unsere Sicherheit haben.

Zweiter Vorschlag: Was die Politik vollkommen ignoriert in den letzten Jahren ist das Problem der gefühlten Sicherheit. Sicherheit ist für uns zu einem großen Maße nicht das objektive Kriminalitätsrisiko; dieses ist in Deutschland gering, und auch historisch haben wir noch nie so sicher und lange gelebt wie heute. Was die Menschen wirklich verunsichert, ist die Verunsicherung. Wenn man in Umfragen fragt, wie hoch unsere Kriminalitätsrate ist, ob die Zahl der Kindermörder, Kinderschänder, Sexualmorde usw. zugenommen hat oder nicht, werden irrsinnige Zahlen und Zuwachsraten als Antworten genannt. Diese Fehlvorstellungen bekommen die Menschen aus den Zeitungen und anderen Medien. In Wirklichkeit ist in diesen Bereichen ein drastischer Rückgang der Kriminalität zu verzeichnen. Es gibt weniger dieser schweren Straftaten als früher. Vor dem Hintergrund dieser Fehlvorstellung müsste man aktiv informieren über das tatsächliche Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, auch im Vergleich zu den anderen Risiken, die ich vorhin genannt habe. Wie sicher vor Kriminalität wir eigentlich leben und dass wir in Deutschland in einem der sichersten Länder der Welt leben, das ist kaum jemanden bewusst. Weitere Möglichkeiten, das Gefühl der Sicherheit zu stärken, bestehen darin, vor Ort in unserem Lebensumfeld zu schauen, wo sich Menschen unsicher fühlen. Können wir dort vielleicht baulich umgestalten, damit das Areal übersichtlicher wird? Können wir dort vielleicht mehr Beleuchtung schaffen? Übrigens hat eine britische Studie gezeigt, dass eine verbesserte Beleuchtung zu einem Rückgang der Kriminalitätsrate um durchschnittlich 8% geführt hat, während die Einrichtung von Videoüberwachung keinen messbaren Rückgang der Kriminalitätsrate nach sich zog. Das zeigt, dass man massiv auf solche alternativen Lösungen bauen müsste, wenn einem wirklich an messbarer Sicherheit gelegen wäre.

Drittens: Sicherheit durch Wirksamkeit. Niemand interessiert sich zurzeit dafür, welche Wirksamkeit „Sicherheitsgesetze“ entfalten, wie viel sie kosten, welche schädlichen Nebenwirkungen sie haben, ob es Alternativen gibt. Eine rationale, aufgeklärte Sicherheitspolitik müsste schon im Interesse unserer Sicherheit überprüfen, welche Maßnahme wie viel nutzt, ob sie kontraproduktiv ist, wo unser Geld – unser „Sicherheitseuro“ – besser eingesetzt ist als in anderen Bereichen. All dies wird bislang überhaupt nicht analysiert. Es findet keine systematische Evaluierung statt. Die Politik ist umgekehrt offenbar gar nicht interessiert daran, dass man ihr sagt: „Einige Gesetze bringen nichts, diese Maßnahmen stoppen wir und stecken das Geld lieber in ein anderes Projekt.“ Die Ursache für dieses Verhalten ist, dass diese Gesetze Arbeitserleichterungen für die Eingriffsbehörden mit sich bringen. Deswegen besteht kein Interesse daran, zu untersuchen, ob die Gesetze mehr Sicherheit bringen, welches ihre kontraproduktiven Nebenwirkungen sind. Ein ganz wichtiges Element einer neuen Innenpolitik ist also Sicherheit durch Wirksamkeitsanalyse. Es ist wichtig, Geld und Anstrengung in diejenigen Bereiche zu stecken, in denen es am meisten bringt.

Vierter Punkt: Sicherheit durch Mittelumschichtung. Man müsste in Personal und Ausrüstung investieren, statt in Überwachung und Aufrüstung des Staates. Ich hatte die Zahlen bereits genannt: In den letzten Jahren hatten wir einen massiven Personalabbau bei der Polizei zu verzeichnen. Es kann nicht mehr Sicherheit bringen, bei gleichzeitigem Anwachsen des Sicherheitsbudgets immer weniger Personal vor Ort zu haben. In den Berichten über den Einsatz im Fall der sogenannten „Sauerland-Attentäter“ heißt es, dass Polizisten teilweise mit ihren Privathandys miteinander kommunizieren mussten. Es gibt sehr viele Bereiche, in denen man Geld sinnvoll investieren könnte anstatt in Datenbanken wie die Einkommensdatenbank. Solche Mammut-IT-Projekte kosten Millionen und Abermillionen von Euro. Das Geld, das im Sicherheitsbereich zur Verfügung steht, könnte man sehr viel besser als bisher einsetzen.

Fünftens: Wenn uns an Sicherheit gelegen ist, an Menschenleben, an der Gesundheit, müssen wir überlegen, wo wir in anderen Bereichen als der Kriminalität wirklich etwas verbessern können. Aus meiner Sicht wären dies zum Beispiel die Bereiche Gesundheitsschutz und Unfallschutz. Oder wir müssten uns auf Zukunftsaufgaben konzentrieren wie die Bildung. Der Terrorismus wird uns nie treffen, niemanden von uns in unserem Leben – das kann man mit fast hundertprozentiger Sicherheit sagen. Demgegenüber haben wir massive Defizite etwa im Bereich der Bildung, im Bereich des Gesundheitsschutzes. Es wird geworben für Dinge wie Tabak und Alkohol, die hunderttausende von Menschenleben kosten. Das ist schon ein bisschen schizophren, finde ich.

Ich glaube, wenn man eine Innenpolitik rational gestalten und ausrichten würde – auch an unserer Freiheit –, dann könnte man nicht nur mehr Freiräume aufbauen, sondern auch unser Leben sicherer und letztendlich glücklicher machen. Es gibt eine Sicherheitspolitik, die beide Ziele vereint. Es bringt im Ergebnis mehr Sicherheit, wenn wir nicht auf diese Politik des dauernden Abbaus und der Erosion von Grundrechten setzen, die im Endergebnis eher kontraproduktiv wirkt.

IV. Was kann ich tun?

Ich möchte Ihnen nun einige Möglichkeiten vorstellen, wie Sie aktiv werden können, wenn Sie meinen, das ist eine Sache, für die Sie sich gerne einsetzen möchten, wenn Sie der Meinung sind, diese Entwicklung in den letzten Jahren ist falsch. Es ist viel, was wir tun und erreichen können.

Erstens: Sie sind beruflich mit der Anwendung von Rechtsnormen befasst. Man kann in jedem Rechtsbereich das freiheitliche Gesellschaftsbild des Grundgesetzes im Blick behalten, wenn man Gesetze anwendet. Ich denke da auch an den Zivilrechtsbereich, in dem man vielleicht einmal mit Haftung zu tun hat oder mit Internethaftung. Ich bin nächste Woche im Bundestag, wo das Telemediengesetz beraten wird. Müssen die Anbieter von Internetseiten verhindern, dass ihre Kunden illegale Inhalte einstellen, illegale Dateien herunterladen oder in Meinungsforen Beiträge schreiben, die das Persönlichkeitsrecht verletzen? Hier legt die Rechtsprechung den Betreibern Überwachungspflichten auf. Zur Verhinderung von Rechtsverletzungen müsse präventiv kontrolliert werden, ob ein Inhalt rechtsverletzend ist. Dieses Beispiel zeigt: In allen Bereichen der Rechtsanwendung besteht die Gelegenheit, sich für eine Gesellschaftsordnung und für einen Staat einzusetzen, der auf Vertrauen statt auf Misstrauen setzt.

Nach allem, was wir wissen, führt Vertrauen zu mehr Sicherheit. Dazu kann ich eine empirische Studie aus der Spieltheorie beisteuern.5 Man hat mithilfe eines Spiels untersucht, wie sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhalten, wenn die Spielregeln auf Vertrauen oder auf Misstrauen beruhen. In der ersten Situation hat der Chef seinen Angestellten vertraut, dass sie die Arbeitszeiten einhalten und die Leistungen bringen, die sie bringen sollten. Diese Spielregel hat dazu geführt, dass einige in der Testgruppe der Arbeitnehmer dieses Vertrauen ausgenutzt haben, früh gegangen sind oder wenig geleistet haben. In der zweiten Situation sah die Spielregel so aus, dass der Chef die Arbeitszeit kontrolliert und Angestellte bestrafen kann, die ihre Arbeitszeit nicht einhalten. Wozu hat das geführt? Die wenigen Arbeitnehmer, die das Vertrauen unter der ersten Spielregel ausgenutzt hatten, arbeiteten jetzt vorschriftsmäßig. Aber gleichzeitig hat die Vielzahl der Arbeitnehmer, die vorher freiwillig mehr als vorgeschrieben geleistet hatten, ebenfalls nur noch Dienst nach Vorschrift gemacht. Insgesamt hat derjenige Chef, der auf Vertrauen gesetzt hat, eine weit höhere Leistung erwirtschaftet. Das, denke ich, ist sinnbildlich für den Nutzen von Freiheit für unsere Gesellschaft. Freiräume bedeuten immer auch Missbrauch durch Einzelne. Aber nur, wenn wir dieses Risiko annehmen, können wir den riesigen, weit überwiegenden Nutzen von Freiheitsrechten abschöpfen, davon profitieren und in Freiheit leben. Dafür müssen wir im Einzelfall auch schrecklichste Verbrechen in Kauf nehmen. Aber insgesamt sind freiheitliche Systeme weit überlegen, wie auch die Geschichte gezeigt hat. Ich denke, dieses Gesellschaftsbild sollte man auch bei der Rechtsanwendung, bei der täglichen Arbeit vor Augen haben.

Zweiter Punkt: Wer Richterin oder Richter ist, hat eine enorme Macht wegen Artikel 100 Grundgesetz und Artikel 234 EG-Vertrag. Er kann Vorlagen veranlassen, um überprüfen zu lassen, ob ein Gesetz im Einklang mit den Grundrechten und den Gemeinschaftsgrundrechten steht. Jeder Ermittlungsrichter am Amtsgericht hat mit Eingriffsermächtigungen zu tun. Jeder Verwaltungsrichter hat mit entschädigungslosen Inpflichtnahmen Privater zu tun. Zivilrichter entscheiden zum Beispiel Haftungsfälle. Als Richter/in haben Sie die Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit von Sicherheitsgesetzen mit einem gut begründeten Vorlagebeschluss überprüfen zu lassen. Es ist eine sehr große Machtstellung, eine solche Vorlage machen zu können. Davon müsste genauso oft Gebrauch gemacht werden wie Bürgerrechtsvereinigungen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Damit komme ich zum dritten Punkt: Als Juristin oder Jurist haben Sie das Know How, um auch privat gegen bestimmte Maßnahmen zu klagen oder Verfassungsbeschwerde einzulegen gegen bestimmte Gesetze. Wir brauchen mehr Menschen, die das machen. Ich tue das in einigen Fällen, bin aber vollkommen damit ausgelastet. Wir müssen das auf mehr Schultern verteilen. Mehr Menschen sollten sich vor den Gerichten gegen exzessive Sicherheitsgesetze wehren. Das kann jeder tun, besonders Sie.

Sie haben weiter die Möglichkeit, in Fachzeitschriften zu publizieren. Vor zwei Jahren hat Herr Wolfgang Schäuble es gewagt, in der Zeitschrift für Rechtspolitik einen Artikel über seine Sicherheitspolitik zu schreiben.6 Ich hoffe, dass da noch mehr Menschen als Burkhard Hirsch und ich die Idee hatten, darauf zu erwidern. Unsere Antworten sind damals abgedruckt worden. Man muss solche Ansichten auch in der Fachöffentlichkeit massiv kritisieren. Wenn Grundrechtseingriffe nur noch technisch abhandelt werden, muss man immer wieder die verfassungsrechtliche Dimension in Erinnerung rufen. Also bitte publizieren Sie dazu, wenn es Ihnen möglich ist.

Fünftens können Sie aktiv werden, wo Sie unmittelbar mit Überwachung konfrontiert werden, nämlich an Ihrem Arbeitsplatz, an Ihrem Gericht, in der Staatsanwaltschaft. Dort fängt es oft an. Es wird videoüberwacht, es wird aufgezeichnet, wer wann durch die Tür gekommen ist, am Computer wird aufgezeichnet, wer welche Internetseiten aufgerufen oder E-Mails empfangen hat. Wer sich für Überwachung interessiert und juristisch seinen Sachverstand einbringen möchte, der kann auch ganz einfach bei sich anfangen.

Was können Sie neben dem juristischen Bereich als Bürger/in tun? Ich nenne drei Punkte: Der erste lautet informieren. Wir haben einen gewaltigen Wissensvorsprung, was die Kriminalitätswirklichkeit, Sicherheit und Freiheit anbelangt, und wir sollten unser Wissen weiter geben. Im Jahr 2009 wird auf Europaebene und auf Bundesebene gewählt. Das ist eine einmalige Chance, auf die Politik einwirken zu können. Da sollten wir uns in jedem Fall einbringen mit dem Thema Bürgerrechte und Demokratie. Wir können beispielsweise Infoveranstaltungen machen, und Sie können natürlich auch Freiheitsrednerinnen und Freiheitsredner einladen.

Zweite Möglichkeit: Protestieren. Sie sehen hier das Foto einer Demonstration „Freiheit statt Angst“, die wir seit einigen Jahren veranstalten und die dankenswerterweise auch von der NRV unterstützt wird. Diejenigen von Ihnen, die auf der Demonstration letztes Jahr waren, haben mich gebeten, Sie ganz herzlich einzuladen, dieses Jahr mitzukommen und die NRV-Gruppe zu unterstützen. Man muss inzwischen durchaus auf die Straße gehen, um Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, um zu zeigen, wie viele Überwachungsgesetze es gibt und wohin diese führen.

Wer nicht auf die Straße gehen möchte, kann Abgeordnete anschreiben beispielsweise. Abgeordnete sind erstaunlich zugänglich, wenn man einmal face-to-face mit ihnen diese Fragen thematisiert. Oder Sie können Leserbriefe schreiben. Wir fahren im Moment eine Kampagne gegen die geplante Internetprotokollierung, derzufolge Internetanbieter das Recht erhalten sollen, das Internet-Surfverhalten aufzuzeichnen. Und man kann sehr leicht aktiv werden und sich engagieren in Organisationen von Gleichgesinnten wie etwa der NRV, aber auch der Humanistischen Union oder dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Arbeitskreis hat Ortsgruppen in über fünfzig Städten.7 Das heißt, auch in Ihrer Stadt ist da einiges gegen Überwachung im Gange. Am 23.5. planen wir einen Grundrechte-Tag,8 und Sie können sich aktiv dafür einsetzen, wenn Ihnen das wichtig ist.

Um noch einmal meinen Vortrag zusammenzufassen – ich komme zum Schluss: Wir haben erstens gesehen, dass die Politik in den letzten Jahren in einem einmaligen Tempo Bürgerrechte und Grundrechte abgebaut und den Staat aufgerüstet hat. Wir dürfen uns keine Illusionen machen: Diese Gesetze werden nicht zurückgenommen. Was sich der Staat einmal genommen hat, wird allenfalls noch nachgebessert, aber nicht mehr zurückgegeben. Wir erleben also eine nachteilige Entwicklung, die in den nächsten fünf, zehn, fünfzehn Jahren – wenn sie so weiter geht – schrittweise in den Überwachungsstaat führen wird. Die Politiker handeln nach dem Motto, wir müssten alles Menschenmögliche tun. Wir haben gesehen, wohin das führt: dass es empirisch betrachtet nicht mehr Sicherheit bringt, sondern einiges dafür spricht, dass es in einer Gesellschaft des Misstrauens letztendlich eine höhere Kriminalitätsrate gibt, und dass diese Überwachungsgesetze auch massive Nebenwirkungen und schädliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und auf das Leben in unserer Gesellschaft haben. Wir haben drittens gesehen, dass es diverse Möglichkeiten gibt, umzusteuern in Richtung einer neuen Innenpolitik, die auf Wirksamkeit setzt, auf Freiheit, auf Evaluierung, auf Präventionsarbeit, die nachhaltig ist und nicht nur mehr Freiheit bringt, sondern auch mehr Sicherheit. Wer für Bürgerrechte und Demokratie eintritt, hat nicht nur die Freiheit auf seiner Seite, sondern auch die Sicherheit. Das müssen wir noch viel deutlicher machen. Denn im Moment behaupten die Innenpolitiker: „Wir kümmern uns um die Sicherheit, ihr tut etwas für die Freiheit.“ Das ist nicht so. In Wahrheit tun sie weder etwas für die Sicherheit noch für die Freiheit, und das müssen wir deutlich machen. Wir haben gesehen, was wir tun können. Jeder von uns kann viel tun, juristisch und auch als Bürger/in. Wir brauchen auch Ihr Engagement, das Engagement jedes Einzelnen von Ihnen, damit mehr Leute aktiv tätig werden und Einfluss nehmen auf unsere Zukunft. Es geht schließlich um unsere Zukunft. Insofern sind die Bürgerrechte egoistisch: Wir tun etwas für uns selbst, für unsere Zukunft und für die Zukunft unserer Kinder. Und das sollte uns wichtig sein. Da braucht es mehr als einige wenige Verteidiger der Freiheit, die es derzeit gibt.

Ich schließe mit einem Zitat von Erich Kästner, der gesagt hat: „Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten.“ Und in diesem Sinne möchte ich Sie einladen, mit auf die Piste zu kommen und an der Schneeballschlacht um die Bürgerrechte teilzunehmen. Und wie jeder weiß, kann eine Schneeballschlacht auch ganz schön Spaß machen. In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vortrag auf der Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung am 28.02.2009 in Recklinghausen. Eine gekürzte Fassung dieses Vortrags ist veröffentlicht in der Zeitschrift Betrifft Justiz, Ausgabe. 98. Dieser Beitrag unterliegt nicht der CreativeCommons-Lizenz.

Fußnoten:

1 Näher Breyer, Editorial in MMR 2/2009.

2 Zit. bei Peter Maria Rohe: Verdeckte Informationsgewinnung mit technischen Hilfsmitteln zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Frankfurt a.M. 1998.

3 BMI/BMJ, Sicherheitsbericht 2001, 382; Kunz, Kriminologie (1998), § 30, Rn. 15; Feltes, MschrKrim 1993, 341 (344 f.); Bönitz, Strafgesetze und Verhaltenssteuerung (1991), 329.

4 Von Humboldt, Wirksamkeit des Staates (1792).

5 „Distrust – The Hidden Cost of Control“ von Armin Falk und Michael Kosfeld, American Economic Review, 2006, 96 (5), 1611-1630.

6 Schäuble, ZRP 2007, 210.

7 http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen.

8 Weitere Informationen: http://www.freiheitstattangst.de.

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Kunstausstellung „All eyes on you“ zum Thema Überwachung in Mainz

Industriell und kalt wirkt die Atmosphäre in den abgedunkelten Räumen der Kunstausstellung „All eyes on you“ zum Thema „Überwachung“. Im Alten Weinlager im Zollhafen Mainz (Haltestelle: Feldbergplatz) hat der Frankfurter Künstler Raul Gschrey verschiedene Exponate zusammengestellt, die sich vor allem mit der massenhaften Videoüberwachung im öffentlichen Raum auseinandersetzen.

Der Besucher kann sich in die Perspektive der Überwacher versetzen, er kann sich selbst filmen lassen und dabei visuelle Effekte begutachten. Er kann sich auch echte Videoaufnahmen von Überwachungskameras anschauen, während direkt auf einem benachbarten Monitor wechselnde Zitate des Wachpersonals wie „Man handelt je nachdem, was man für einen Wachauftrag bekommt – was der Hausherr anordnet“ oder „Die Leute wissen nicht, dass sie beobachtet werden, wie soll man das merken“ liest. Eine große Leinwand zeigt Fotos zum Thema Videoüberwachung, die zum Nachdenken anregen. Direkt am Eingang stellen sich einem die Buchstaben „SEE“ wie ein Denkmal in den Weg.

Nachdem die Ausstellung bereits in Frankfurt am Main und Potsdam gezeigt wurde, ist nun die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt an der Reihe, in Planung sind ferner Hamburg, Leipzig und Luxemburg. Die Besucher sollen über das Thema Überwachung nachdenken, mit welchem Ergebnis auch immer, so das Anliegen Gschreys. Die Inspiration zu der ungewöhnlichen Ausstellung sei dem studierten Kunstpädagogen vor allem im Zusammenhang mit der ausufernden Videoüberwachung in London gekommen, wo davon ausgegangen wird, dass jeder Bürger 200 mal täglich von öffentlichen Videokameras erfasst wird. Im digitalen Zeitalter sei darüber hinaus zu bedenken, dass Überwachungsvideos beliebig übermittelt, vervielfältigt und automatisiert ausgewertet werden könnten.

Die Meinungen der Besucher, mit denen sich Gschrey gern auch aktiv unterhält, zum Thema Überwachung seien ganz unterschiedlich. Vor allem habe Gschrey aber festgestellt, dass im Allgemeinen erstaunlich wenig über Überwachung, ihre Ausmaße und deren Konsequenzen nachgedacht werde, wenn die Besucher nicht explizit darauf aufmerksam gemacht würden.

Im Vorfeld der Ausstellung führte Gschrey außerdem Außenaktionen durch, von denen Bilder gezeigt werden. So wickelte er sich vor der Kamera des Polizeipräsidiums selbst mit Klebeband ein, bis er sich selbst nicht mehr bewegen konnte. Ein anderes Mal klebte er in der Öffentlichkeit alle von Videokameras erfassten Bereiche mit Klebeband ab. Daraufhin habe ihn ein Verantwortlicher gefragt, ob er von den Stadtwerken komme, was er bejahte, schließlich müssten die Passanten doch wissen, wann sie gefilmt würden. Dies leuchtete dem Angestellten nach einigem Überlegen auch ein und er ging wieder seiner angestammten Tätigkeit nach. Oftmals seien Passanten erst durch Gschreys Kunstaktionen auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht worden und es sei dann zu Gesprächen gekommen. Auch für die aktuelle Ausstellung plant Gschrey wieder an mehreren Tagen spektakuläre Außeneinsätze in Mainz.

Neben der Ausstellung selbst, die vom 5. bis 20. Juni offen steht, plant Gschrey am 10. Juni einen Filmabend mit anschließender Diskussion und am 13. Juni einen Poetry-Slam, für den sich noch Teilnehmer anmelden können, jeweils zur gleichen Thematik.

Der Eintritt zur Ausstellung, die vom Land Rheinland-Pfalz gefördert wird, ist frei. Informationen stehen auf der Internetseite bereit. Ein Interview mit Gschrey plant nach eigenen Angaben das Südwestfernsehen am Samstag um 19.15 Uhr im Rahmen der Sendung „Landesart“.

Jonas

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Bundesverfassungsgericht prüft Informationsweitergabe an das Ausland

Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 637/09 prüft das Bundesverfassungsgericht zurzeit die Verfassungsbeschwerde zweier Juristen gegen die Weitergabe persönlicher Informationen über Deutsche an das Ausland. Die Beschwerdeführer wollen die deutsche Zusammenarbeit etwa mit den USA stoppen, weil sie darin eine „Beihilfe zu nachfolgenden Menschenrechtsverletzungen“ im Ausland sehen.

Die am 23. März eingereichte Verfassungsbeschwerde richtet sich konkret gegen die Entscheidung des Bundestages, dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität beizutreten. Entgegen seines Titels ist dieses Abkommen weder auf Europa noch auf Computerkriminalität beschränkt. Mit dem Beitritt im Jahre 2008 hat sich Deutschland vielmehr verpflichtet, einer Vielzahl von Staaten „im größtmöglichen Umfang […] Beweismaterial in elektronischer Form für eine Straftat“ zu verschaffen. Auf Anforderung eines der zurzeit 25 Vertragsstaaten muss die deutsche Polizei beispielsweise Computer beschlagnahmen und Aufzeichnungen über Telefonverbindungen oder Handybewegungen sichern und an das Ausland weitergeben.

Die Beschwerdeführer befürchten, im Zuge dieser weitreichenden Zusammenarbeit könnten jederzeit sie betreffende Daten an unsichere Drittstaaten wie die USA oder Albanien gelangen, selbst wenn sich die Ermittlungen gegen ganz andere Personen richteten. Solche Informationsauslieferungen könnten eine weitere Überwachung, eine Aufnahme in Flugverbotslisten oder Terrorverdachtslisten, eine Vernehmung oder Festnahme bei der Einreise oder eine Bestrafung bis hin zur Todesstrafe oder Folterung nach sich ziehen, etwa im Zuge des US-amerikanischen „Krieges gegen Terror“. Die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit den USA habe bereits dazu geführt, dass der Deutsche Zammar im Jahr 2001 in ein syrisches Foltergefängnis verbracht worden sei.

Die 93-seitige Beschwerdeschrift kritisiert das Abkommen vom 23.11.2001 als verfassungswidrig, weil es Deutschen keinerlei Schutz vor Verletzungen ihrer Menschenrechte im Ausland biete. Informationen aus Deutschland dürften im Ausland unbegrenzt auf Vorrat gespeichert und nach Gutdünken zweckentfremdet werden, ohne dass eine Aufsicht durch unabhängige Datenschutzbeauftragte bestehe und gerichtlicher Rechtsschutz gegen illegale Maßnahmen in Anspruch genommen werden könne. Deutsche würden von einer Übermittlung ihrer Daten an das Ausland nicht einmal benachrichtigt. Ausländische Stellen könnten private Handydaten oder Wohnungsdurchsuchungen ohne Anlass „ins Blaue hinein“ fordern, selbst wenn der Betroffene mit der angeblichen Straftat nichts zu tun habe. Das Abkommen erlaube es ausländischen Staaten auch, von international tätigen Unternehmen wie SWIFT oder Vodafone beliebig Informationen über deutsche Kunden anzufordern.

Besonders scharf kritisiert die Beschwerdeschrift die Zusammenarbeit mit den USA. Die USA seien auf dem Gebiet des Schutzes der Grundrechte anderer Staatsangehöriger ein Entwicklungsland. Die USA inhaftierten Einreisende aus Europa ohne Angabe von Gründen, überwachten unbescholtene Europäer anhand ihres Zahlungsverkehrs (SWIFT) und ihrer Telekommunikation (ECHELON), verhängten Flugverbote und Finanzsperren ohne gerichtliche Verfahren, verschleppten Menschen aus Europa in Lager außerhalb der USA und vollstreckten die Todesstrafe an Europäern. Jede deutsche Auslieferung von Informationen über Europäer stelle eine „Beihilfe zu nachfolgenden Verletzungen ihrer Menschenrechte im Wege der beschriebenen US-Praktiken dar“. Von 47 Staaten weltweit schützten nur Singapur, Malaysia, Russland und China persönliche Daten schlechter als die USA.

Insgesamt möchten die Beschwerdeführer mit dem Verfahren erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die deutsche Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz verbietet. „Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warne ich den Deutschen Bundestag davor, einer noch weiter gehenden Informationsauslieferung an das Ausland zuzustimmen“, erklärt der Jurist Patrick Breyer als einer der Beschwerdeführer. „Insbesondere muss der neueste Vorstoß der Bundesregierung gestoppt werden, im europäischen Alleingang einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden und Geheimdienste einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen. Jede derartige Zusammenarbeit bringt Menschen in Deutschland in die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen und verstößt gegen das Grundgesetz.“

Weitere Informationen:

Ergänzung vom 05.05.2009

Die Zusammenfassung der Verfassungsbeschwerde im Wortlaut:

a) Die Grundrechte schützen davor, dass die deutsche Staatsgewalt internationale Verpflichtungen eingeht, die sie ganz oder teilweise nur unter Verletzung der Grundrechte erfüllen kann. Die Grundrechte schützen außerdem davor, dass die deutsche Staatsgewalt Grundrechtsverletzungen durch ausländische Staaten zurechenbar herbeiführt.

b) Als Grundrechtseingriff der deutschen Staatsgewalt zuzurechnen sind solche Maßnahmen ausländischer Staaten, welche die typische und vorhersehbare Folge von Handlungen der deutschen Staatsgewalt sind oder in denen sich ein von Anfang an bestehendes „echtes Risiko“ einer solchen Folgemaßnahme verwirklicht.

c) Die Besonderheiten der internationalen Zusammenarbeit rechtfertigen es nicht, zurechenbare Folgemaßnahmen ausländischer Staaten an einem – im Vergleich zu unmittelbaren innerdeutschen Grundrechtseingriffen – von vornherein minderen Grundrechtsstandard zu messen.

d) In keinem Fall darf die deutsche Staatsgewalt Grundrechtseingriffe durch ausländische Staaten zurechenbar herbeiführen, die gegen Deutschlands bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte verstoßen, namentlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

e) Interessen der Allgemeinheit rechtfertigen eine grundrechtseingreifende Zusammenarbeit mit Staaten, welche ihrerseits die Grundrechte schützen – und zwar sowohl durch materielle Regeln als auch durch ein Verfahren zur Kontrolle ihrer Einhaltung – in einer Art, die wenigstens als gleichwertig zu dem vom Grundgesetz gewährten Schutz anzusehen ist, soweit nicht trotz des generell gleichwertigen Schutzniveaus im Einzelfall gleichwohl eine Grundrechtsverletzung durch den ausländischen Staat zu befürchten ist.

f) Grundrechtspositionen Dritter rechtfertigen eine Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz im Notstandsfall zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit, soweit nicht eine Verletzung der Menschenwürde durch den ausländischen Staat zu besorgen ist.

g) Im Übrigen ist eine Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz nicht gerechtfertigt.

h) Das hier angefochtene Zustimmungsgesetz verletzt das Zitiergebot (Art. 19 GG), weil es das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung einschränkt, ohne diese ausdrücklich zu benennen.

i) Das Zustimmungsgesetz verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2, 1 GG), das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), das Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) und weitere Grundrechte, weil es Grundrechtsverletzungen zurechenbar nach sich zieht, die sich auch durch eine möglichst grundrechtsschonende Umsetzung und Anwendung des Abkommens vom 23.11.2001 nicht vermeiden lassen. Eine zweite Grundrechtsverletzung liegt darin, dass der Gesetzgeber nicht einmal seine wenigen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, für eine möglichst grundrechtsschonende Anwendung des Abkommens Sorge zu tragen.

j) Das angefochtene Zustimmungsgesetz beschränkt die genannten Grundrechte unverhältnismäßig weit gehend, indem es die deutschen Rechtshilfestellen zur unmittelbaren Vornahme (mangelnde Eingriffsschwelle für deutsche Rechtshilfehandlungen) und zur mittelbaren Herbeiführung (Informationsweitergabe an Staaten ohne Eingriffsschwelle, Zweckbindung, Protokollierung, Benachrichtigung, Auskunftsanspruch, Berichtigungsanspruch, Beaufsichtigung, Rechtsweg) unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe ohne die gebotenen Sicherungsvorkehrungen zwingt und ermächtigt sowie die übrigen Vertragsstaaten zu unmittelbaren Grundrechtsverletzungen ermächtigt.

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