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	<title>Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy &#187; TKG-Verfassungsbeschwerde</title>
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		<title>Systematisch illegaler Zugriff auf Telekommunikationsdaten in den Niederlanden</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 16:54:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie in Deutschland (§ 112 TKG) haben auch in den Niederlanden Beh&#246;rden einen direkten Online-Zugriff auf eine Datenbank aller Inhaber eines Telefon-, Handy- oder Internetanschlusses oder E-Mail-Kontos. Eine Untersuchung im Auftrag des niederl&#228;ndischen Justizministeriums ergab jetzt (englische &#220;bersetzung): Ermittler haben ihre Zugangskennung zu der Datenbank an andere Beamte weiter gegeben, die zum Zugriff nicht berechtigt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie in Deutschland (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">§ 112 TKG</a>) haben auch in den Niederlanden Beh&#246;rden einen direkten Online-Zugriff auf eine Datenbank aller Inhaber eines Telefon-, Handy- oder Internetanschlusses oder E-Mail-Kontos. Eine <a href="http://translate.google.de/translate?hl=de&amp;sl=nl&amp;tl=en&amp;u=http%3A%2F%2Fwww.rijksoverheid.nl%2Fbestanden%2Fdocumenten-en-publicaties%2Frapporten%2F2010%2F07%2F01%2Feindrapport-audit-ciot-en-omgevingen-2009%2Feindrapport-audit-ciot-en-omgevingen-2009.pdf">Untersuchung</a> im Auftrag des niederl&#228;ndischen Justizministeriums <a href="https://www.bof.nl/live/wp-content/uploads/2010/07/Net-gebeld-Daar-komen-ze-wel-achter-NRC-Handelsblad-270710.pdf">ergab</a> <a href="http://translate.google.de/translate?hl=de&amp;sl=nl&amp;tl=en&amp;u=http%3A%2F%2Fwww.farmaactueel.nl%2Fforum%2Fread.php%3F12%2C20320%2C20563%2Cquote%3D1"></a>jetzt (<a href="http://translate.google.de/translate?hl=de&amp;sl=nl&amp;tl=en&amp;u=http%3A%2F%2Fwww.farmaactueel.nl%2Fforum%2Fread.php%3F12%2C20320%2C20563%2Cquote%3D1">englische &#220;bersetzung</a>):</p>
<ul>
<li>Ermittler haben ihre <strong>Zugangskennung zu der Datenbank an andere Beamte weiter gegeben</strong>, die zum Zugriff nicht berechtigt waren, damit auch diese Abfragen t&#228;tigen konnten (z.B. Steuerbeamte).</li>
<li>Ermittler <strong>vers&#228;umen es regelm&#228;&#223;ig</strong>, der Pflicht nachzukommen, die Abfrage und ihr Ergebnis zu dokumentieren (das deutsche Recht fordert eine solche Dokumentation schon nicht).</li>
<li>Ermittler greifen auf historische Daten regelm&#228;&#223;ig <strong>ohne die nach  niederl&#228;ndischem Recht erforderliche Zustimmung der Staatsanwaltschaft </strong>zu (das deutsche Recht fordert eine solche Zustimmung schon nicht).</li>
<li>Ermittlern ist oftmals <strong>nicht bekannt, unter welchen Voraussetzungen Abrufe &#252;berhaupt zul&#228;ssig </strong>sind.</li>
<li>All dies wurde <strong>bereits im Vorjahr </strong>beanstandet. Die Probleme bestanden 2009 jedoch &#8222;nahezu unver&#228;ndert&#8220; fort.</li>
</ul>
<p><strong>Kommentar:</strong></p>
<p>In Deutschland sind &#228;hnliche M&#228;ngel denkbar. Mir ist nicht bekannt, dass die Legalit&#228;t automatisierter Abrufe von Kundendaten hierzulande einmal &#252;berpr&#252;ft worden w&#228;re. Gegen das deutsche Abrufverfahren (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">§ 112 TKG</a>) ist eine <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/">Verfassungsbeschwerde</a> anh&#228;ngig.</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong></p>
<p>2009 wurden &#252;ber das Online-Abrufverfahren die Daten von 3 Mio. niederl&#228;ndischen Anschlussinhabern abgefragt (in Deutschland j&#228;hrlich 4 Mio. Abrufe). Die seit 2006 bestehende niederl&#228;ndische Datenbank enth&#228;lt Name, Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Login-Name aller Nutzer von Telefon, Handy, E-Mail oder Internet (in Deutschland zus&#228;tzlich Geburtsdatum, jedoch ohne IP-Adresse und Internet-Login-Name). &#220;ber <a href="http://www.xs4all.nl/overxs4all/privacy/privacy_jaarverslag2007.php">40</a> niederl&#228;ndische Beh&#246;rden haben Zugriff auf die Datenbank (in Deutschland rund 1.000 Beh&#246;rden). In den Niederlanden, wo auch Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert werden m&#252;ssen, sollen Ermittler k&#252;nftig auch diese Vorratsdaten in einem Onlineverfahren direkt abrufen k&#246;nnen (in Deutschland sind die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im M&#228;rz als verfassungswidrig aufgehoben worden).</p>]]></content:encoded>
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		<title>Scharfe Kritik an Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Aug 2010 17:34:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[In seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. M&#228;rz 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Auffassung vertreten, eine anlasslose und fl&#228;chendeckende Aufzeichnung von Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten sei nicht unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. Die entsprechenden, die Entscheidung nicht tragenden Ausf&#252;hrungen des Gerichts sto&#223;en nun erstmals auf scharfe Kritik. Das folgende Zitat findet sich in einem Schriftsatz vom 12.08.2010 betreffend die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In seinem <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html">Urteil</a> zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. M&#228;rz 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Auffassung vertreten, eine anlasslose und fl&#228;chendeckende Aufzeichnung von Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten sei nicht unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. Die entsprechenden, die Entscheidung nicht tragenden Ausf&#252;hrungen des Gerichts sto&#223;en nun erstmals auf scharfe Kritik. Das folgende Zitat findet sich in einem <a href="http://daten-speicherung.de/data/TKG-Verfassungsbeschwerde_Schriftsatz_2010-08-12.pdf">Schriftsatz</a> vom 12.08.2010 betreffend die weiterhin anh&#228;ngige <a href="http://daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/">Verfassungsbeschwerde</a> gegen den Identifizierungszwang f&#252;r Handykartennutzer (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">§ 111 TKG</a>) und gegen die ausufernden staatlichen Zugriffsm&#246;glichkeiten auf Daten von Telekommunikationskunden (§§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">112</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">113 TKG</a>):</p>
<blockquote><p>Unserer &#220;berzeugung nach ergibt sich die Nichtigkeit der §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">95 Abs. 3</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">111 Abs. 4 TKG</a> bereits daraus, dass das <strong>Prinzip einer anlasslosen, fl&#228;chendeckenden Vorratsdatenspeicherung</strong> &#8211; unabh&#228;ngig von ihrer Ausgestaltung &#8211; das Gebot der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit verletzt. Die mit Urteil vom 2. M&#228;rz vertretene gegenteilige Auffassung des Hohen Gerichts kann nicht &#252;berzeugen. Dem Urteil fehlt eine Auseinandersetzung mit den empirischen Nachweisen des eklatanten Missverh&#228;ltnisses zwischen Tragweite der Vorratsdatenspeicherung auf der einen und ihrem Ertrag auf der anderen Seite. Auch fehlt eine Auseinandersetzung mit den Belegen f&#252;r die ebenso hohe Aufkl&#228;rungsrate ohne Vorratsdatenspeicherung. Das Urteil setzt sich ferner nicht mit der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention und der diesbez&#252;glichen Rechtsprechung des EGMR<sup><a name="sdfootnote1anc" href="#sdfootnote1sym"><sup>1</sup></a></sup> und des Verfassungsgerichtshofs Rum&#228;niens<sup><a name="sdfootnote2anc" href="#sdfootnote2sym"><sup>2</sup></a></sup> auseinander, obwohl das Bundesverfassungsgericht im Fall konventionsverletzender Gesetze zur Abhilfe verpflichtet ist (<a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/13.html" title="Art. 13 MRK: Recht auf wirksame Beschwerde">Art. 13 EMRK</a>) und das Grundgesetz nach M&#246;glichkeit konventionskonform auszulegen ist.<sup><a name="sdfootnote3anc" href="#sdfootnote3sym"><sup>3</sup></a></sup> Dem Urteil fehlt auch eine Auseinandersetzung mit der fr&#252;heren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mit welcher eine allumfassende, permanente Vorratsdatenspeicherung nicht in Einklang zu bringen ist.<sup><a name="sdfootnote4anc" href="#sdfootnote4sym"><sup>4</sup></a></sup></p>
<p>Wenn das Bundesverfassungsgericht dabei bleibt, dass eine Vorratsdatenspeicherung deshalb verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sei, weil der Staat ihre Durchf&#252;hrung <strong>Privatunternehmen </strong>&#252;bertrage,<sup><a name="sdfootnote5anc" href="#sdfootnote5sym"><sup>5</sup></a></sup> dann k&#246;nnte der Staat auch in anderen F&#228;llen die bisher geltenden verfassungsrechtlichen Grenzen durch Outsourcing sprengen. Die engen Voraussetzungen, die das Hohe Gericht etwa f&#252;r Rasterfahndung oder Kfz-Massenabgleich aufgestellt hat,<sup><a name="sdfootnote6anc" href="#sdfootnote6sym"><sup>6</sup></a></sup> w&#228;ren nicht mehr bindend, wenn der Staat Private mit der Durchf&#252;hrung betraute. Es ist offensichtlich, dass dies nicht richtig sein kann. Es f&#252;hrte zu einer massiven Absenkung der rechtstaatlichen Anforderungen an die staatliche Datenverarbeitung, insbesondere im sensiblen Bereich der pr&#228;ventiven und repressiven Ermittlungst&#228;tigkeit staatlicher Beh&#246;rden. Die Betrauung Privater kann eine Vorratsdatenspeicherung daher nicht rechtfertigen. Dass das Urteil f&#252;r andere Vorhaben &#8222;gr&#246;&#223;ere Zur&#252;ckhaltung&#8220; fordert,<sup><a name="sdfootnote7anc" href="#sdfootnote7sym"><sup>7</sup></a></sup> ist zu unbestimmt als dass es ein &#220;bergreifen des Prinzips einer permanenten, fl&#228;chendeckenden Datensammlung ins Blaue hinein auf immer weitere Lebensbereiche verhindern k&#246;nnte.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht argumentiert weiter, die Telekommunikation weise ein <strong>spezifisches Gefahrenpotential </strong>auf. Sie erleichtere die Begehung klassischer Straftaten und habe neue Formen von Straftaten hervor gebracht, deren Begehung sich &#8222;weithin der Beobachtung&#8220; entziehe. Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen sei daher f&#252;r eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung.<sup><a name="sdfootnote8anc" href="#sdfootnote8sym"><sup>8</sup></a></sup> All dies als richtig unterstellt, rechtfertigt es gleichwohl nicht eine generelle und undifferenzierte, globale und pauschale Erfassung von Informationen &#252;ber jegliche Telekommunikation der gesamten Bev&#246;lkerung. Spezifischen Gefahren und damit einher gehend einem besonderen Aufkl&#228;rungsinteresse kann n&#228;mlich schon ohne Vorratsdatenspeicherung Rechnung getragen werden. Auch ohne Vorratsdatenspeicherung waren ausweislich einer repr&#228;sentativen Aktenanalyse des Max-Planck-Instituts 96% aller Auskunftersuchen nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html">§ 100g StPO</a> erfolgreich.<sup><a name="sdfootnote9anc" href="#sdfootnote9sym"><sup>9</sup></a></sup> Zudem ist die Rekonstruktion und &#220;berwachung der Telekommunikation technikbedingt ohnehin sehr viel leichter, geheimer und kosteng&#252;nstiger zu bewerkstelligen als die Rekonstruktion und &#220;berwachung unmittelbarer oder postalischer Kommunikation. Dementsprechend liegt die polizeiliche Aufkl&#228;rungsquote im Bereich der Straftaten mit Tatmittel Internet daher seit jeher bei etwa 80% der bekannt gewordenen Internetkriminalit&#228;t (2005: 84,9%, 2006: 84%, 2007: 82,9%, 2008: 79,8%, 2009 [Nordrhein-Westfalen]: 77,3%) und &#252;bersteigt damit deutlich die durchschnittliche Aufkl&#228;rungsquote von Straftaten (2008: 54,8%). Sind Telekommunikationsverbindungen schon ohne Vorratsdatenspeicherung &#252;berdurchschnittlich h&#228;ufig rekonstruierbar, k&#246;nnen die Eigenarten der Telekommunikation nicht auch noch eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen. Die Vorratsdatenspeicherung hat die Aufkl&#228;rungsrate im &#220;brigen nicht weiter gesteigert.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht argumentiert weiter, <strong>hinsichtlich der Telekommunikationsdaten existiere mangels &#246;ffentlicher Wahrnehmbarkeit kein gesellschaftliches Ged&#228;chtnis</strong>, das es wie in anderen Bereichen erlaubte, zur&#252;ckliegende Vorg&#228;nge auf der Grundlage zuf&#228;lliger Erinnerung zu rekonstruieren.<sup><a name="sdfootnote10anc" href="#sdfootnote10sym"><sup>10</sup></a></sup> Demgegen&#252;ber ist bereits umfassend ausgef&#252;hrt worden, weshalb dieser Unterschied teils nicht besteht und andernteils keine Identifizierungspflicht rechtfertigt.<sup><a name="sdfootnote11anc" href="#sdfootnote11sym"><sup>11</sup></a></sup> Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Ausf&#252;hrungen Bezug genommen. Auch ohne Identifizierungspflicht sind telekommunizierende Straft&#228;ter leichter zu identifizieren als anders kommunizierende Straft&#228;ter, was die weit &#252;berdurchschnittliche Aufkl&#228;rungsquote bei Straftaten mit Tatmittel Internet belegt.</p>
<p>Die Vorratsdatenspeicherung ist schlie&#223;lich damit gerechtfertigt worden, dass die Verbreitung bestimmter <strong>Vertragsgestaltungen</strong> der Telekommunikationsdiensteanbieter die Verf&#252;gbarkeit von Daten reduziere.<sup><a name="sdfootnote12anc" href="#sdfootnote12sym"><sup>12</sup></a></sup> Die verfassungsrechtliche W&#252;rdigung einer Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich kann sich indes nicht an &#252;berkommenen Vertragsgestaltungen der Telekommunikationsdiensteanbieter orientieren, sondern nur an nicht elektronisch vermittelter Kommunikation, bei der keinerlei Erfassung menschlicher Kontakte oder Identit&#228;ten bei einem Kommunikationsmittler erfolgt.</p></blockquote>
<p>Abgelehnt wird in dem Schriftsatz vom 12. August auch die Meinung des Bundesverfassungsgerichts, die Identifizierung von Internetnutzern anhand von Verkehrsdaten sei unter sehr viel geringeren Voraussetzungen zul&#228;ssig als die Identifizierung etwa von Telefonnutzern anhand von Verkehrsdaten. Laut Bundesverfassungsgericht soll die Identifizierung von Internetnutzern beispielsweise bereits zur Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkeiten vorgenommen  werden k&#246;nnen und keine richterliche Anordnung erfordern.</p>
<blockquote><p>Die Argumentation, mit der das Bundesverfassungsgericht <strong>geringere verfassungsrechtliche Anforderungen an die Identifizierung von Internetnutzern </strong>stellt als an sonstige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis, &#252;berzeugt nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Identifizierung eines Teilnehmers anhand einer IP-Adresse geringeren Anforderungen unterliegen soll als seine Identifizierung anhand anderer Verkehrsdaten (z.B. IMEI-Kennung, Zeitpunkt einer Telefonverbindung). Diese Diskriminierung von Internetverbindungen f&#252;hrt zu unaufl&#246;sbaren Wertungswiderspr&#252;chen: Ruft jemand mit unterdr&#252;ckter Rufnummer zu einer bekannten Uhrzeit einen bekannten Zielanschluss an, so darf er anhand der bekannten Verbindungsdaten nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nur mit richterlicher Anordnung nach Ma&#223;gabe des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html">§ 100g StPO</a> identifiziert werden (&#8222;Zielwahlsuche&#8220;). Erfolgt der Anruf dagegen unter Verwendung eines anonymen Internettelefoniedienstes (z.B. Skype), so soll die Identifizierung des Anrufers anhand bekannter Verbindungsdaten (IP-Adresse, Zeit) ohne richterliche Anordnung und bereits zur Aufkl&#228;rung des Verdachts einer &#8222;erheblichen&#8220; Ordnungswidrigkeit oder Bagatellstraftat zul&#228;ssig sein. Sendet jemand ohne Rufnummern&#252;bermittlung ein Telefax, so darf seine Anonymit&#228;t im Wege einer Zielwahlsuche nur mit richterlicher Anordnung nach Ma&#223;gabe des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html">§ 100g StPO</a> aufgehoben werden. Wird dasselbe Dokument dagegen &#252;ber ein anonymes E-Mail-Postfach versandt, so soll die Identifizierung des Anschlussinhabers anhand der verwendeten IP-Adresse ohne richterliche Anordnung und bereits zur Aufkl&#228;rung des Verdachts einer &#8222;erheblichen&#8220; Ordnungswidrigkeit oder Bagatellstraftat zul&#228;ssig sein. Die Privilegierung einer Internet-Zielwahlsuche gegen&#252;ber einer Telefon-Zielwahlsuche ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Auch ist nicht plausibel zu machen, weshalb unbedeutende Verkehrsdaten zu schon bekannten Verbindungen (z.B. Datenvolumen, genaue Anrufdauer) einen besseren Schutz genie&#223;en sollen als die &#228;u&#223;erst grundrechtsbedeutsame Identit&#228;t eines noch unbekannten Kommunikationsteilnehmers. Soweit das Bundesverfassungsgericht dynamische IP-Adressen offenbar nicht anders als statische Anschlusskennungen behandeln will, k&#246;nnte dieses Argument f&#252;r andere Verkehrsdaten (z.B. IMEI-Kennung, Zeitpunkt einer Telefonverbindung) gleicherma&#223;en angef&#252;hrt werden. Letztlich l&#228;sst sich eine konsistente Gleichbehandlung aller Identifizierungen von Teilnehmern nur erreichen, wenn diese s&#228;mtlich als Eingriff in das Fernmeldegeheimnis anerkannt und den diesbez&#252;glich f&#252;r Verkehrsdaten anerkannten Anforderungen unterworfen werden.</p>
<p>Das Argument, im Rahmen einer Bestandsdatenauskunft w&#252;rden <strong>intern verarbeitete Verkehrsdaten nicht mitgeteilt</strong>, stellt allein auf die Art der verarbeiteten Daten ab. Seit dem Volksz&#228;hlungsurteil ist aber anerkannt, dass f&#252;r die Eingriffstiefe nicht die Art der verarbeiteten Daten entscheidend ist, sondern deren Nutzbarkeit und Verwendungsm&#246;glichkeiten.<sup><a name="sdfootnote13anc" href="#sdfootnote13sym"><sup>13</sup></a></sup> Dass die Zuordnung einer IP-Adresse zur Aufdeckung der gesamten Internetnutzung w&#228;hrend der ma&#223;geblichen Verbindung genutzt werden kann, ist bereits ausgef&#252;hrt worden.</p>
<p>Auf das Argument, <strong>Bestandsdatenausk&#252;nfte beschr&#228;nkten sich auf punktuelle Informationen</strong>, ist bereits im Rahmen des <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">§ 112 TKG</a> eingegangen worden.<sup><a name="sdfootnote14anc" href="#sdfootnote14sym"><sup>14</sup></a></sup> Im Hinblick auf <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> &#252;berzeugt das Argument noch weniger: So kann die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse die inhaltliche Rekonstruktion der gesamten Internetsitzung anhand von Nutzungsdaten (z.B. URL, &#8222;Referer&#8220;) und somit die Erstellung tiefgreifender Pers&#246;nlichkeitsprofile erm&#246;glichen, wie sie bei Telefon-Verbindungsdaten nicht erstellt werden k&#246;nnen. Die f&#252;r die verfassungsrechtliche Beurteilung entscheidende Nutzbarkeit<sup><a name="sdfootnote15anc" href="#sdfootnote15sym"><sup>15</sup></a></sup> der Zuordnung einer IP-Adresse ist also sehr hoch. Soweit das Bundesverfassungsgericht darauf abstellt, dass die <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/11.html" title="&sect; 11 TMG: Anbieter-Nutzer-Verh&auml;ltnis">§§ 11 ff. TMG</a> Internet-Diensteanbieter grunds&#228;tzlich zur L&#246;schung von nicht f&#252;r die Abrechnung erforderlichen Nutzungsdaten verpflichteten,<sup><a name="sdfootnote16anc" href="#sdfootnote16sym"><sup>16</sup></a></sup> werden diese Vorschriften in der Praxis verbreitet nicht angewandt, von den Aufsichtsbeh&#246;rden nicht durchgesetzt und gelten f&#252;r die gr&#246;&#223;ten, im Ausland ans&#228;ssigen Anbieter wie Google, Facebook oder eBay von vornherein nicht. Diese Anbieter erteilen gleichwohl grenz&#252;berschreitend Ausk&#252;nfte an deutsche Beh&#246;rden &#252;ber Internet-Nutzungsprotokolle und erm&#246;glichen diesen dadurch den Nachvollzug potenziell jedes Klicks und jeder Eingabe eines Internetnutzers noch nach Monaten. Weiters erm&#246;glicht <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> den Zugriff auf elektronische Adressb&#252;cher und sogar auf Schl&#252;ssel zum Abruf von Kommunikationsinhalten (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 Abs. 1 S. 2 TKG</a>). Solche Informationen erm&#246;glichen ebenfalls tiefgreifende Einblicke in die pers&#246;nliche Lebenssituation sowie die Erstellung von Pers&#246;nlichkeitsprofilen.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat weiter argumentiert, es bestehe ein <strong>gesteigertes Interesse </strong>an der M&#246;glichkeit, Kommunikationsverbindungen im Internet zum Rechtsg&#252;terschutz oder zur Wahrung der Rechtsordnung den jeweiligen Akteuren zuordnen zu k&#246;nnen. Gesteigert im Vergleich zu unmittelbarer Kommunikation oder zur Telefonnutzung w&#228;re das Identifizierungsinteresse im Internet aber nur, wenn die durchschnittliche Internetverbindung h&#228;ufiger zu Rechtsverletzungen eingesetzt w&#252;rde als die durchschnittliche Telefonverbindung oder das durchschnittliche pers&#246;nliche Gespr&#228;ch. Daf&#252;r ist indes nichts ersichtlich oder gar empirisch belegt. Alleine die Tatsache, dass sich das Medium Internet zunehmend durchsetzt und dadurch naturgem&#228;&#223; die absolute Zahl der hier begangenen Straftaten im gleichen Ma&#223; steigt wie die Dauer der Nutzung des Mediums, rechtfertigt es nicht, von den sonst g&#252;ltigen Eingriffsgrenzen abzugehen. Bei einer solchen Rechnung bliebe unbeachtet, dass die absolute Zahl der registrierten Straftaten seit Jahren f&#228;llt, die steigende Zahl registrierter Straftaten im Internet also eine blo&#223;e Verlagerung von Kriminalit&#228;t in moderne Kommunikationsformen darstellt. Bei einer insgesamt fallenden Zahl von Delikten w&#252;rde es dem Grundgesetz nicht gerecht, eine blo&#223;e Kriminalit&#228;tsverlagerung zur Rechtfertigung geringerer Eingriffsschwellen heranzuziehen. Dies w&#252;rde zu einer zunehmenden Aush&#246;hlung und Verminderung des Grundrechtsschutzes f&#252;hren, anstatt ihn auf neue technische Medien m&#246;glichst ungeschm&#228;lert zu &#252;bertragen, wie es dem Zweck der Grundrechte alleine gerecht wird.</p>
<p>Von einem <strong>rechtsfreien Raum </strong>w&#228;re das Internet auch dann weit entfernt, wenn man die Anonymit&#228;t des Nutzers und Bestandsdaten ebenso sch&#252;tzte wie die sonstigen Umst&#228;nde der Telekommunikation. Es ist bereits ausgef&#252;hrt worden, dass verschiedene Rechtsordnungen seit jeher Bestands- und Verkehrsdaten als &#8222;Kommunikationsdaten&#8220; demselben einheitlichen Schutz und identischen Eingriffsschwellen unterwerfen. Niemand w&#252;rde deswegen ernstlich das Internet in diesen Nachbarstaaten als rechtsfreien Raum bezeichnen. Es ist nicht einmal belegt, dass ein einheitlicher Schutz f&#252;r Kommunikationsdaten &#252;berhaupt eine statistisch nachweisbare, negative Auswirkung auf Aufkl&#228;rungsquote oder Kriminalit&#228;tsrate h&#228;tte.</p>
<p>Soweit das Urteil vom 2. M&#228;rz 2010 ausf&#252;hrt, die Offenlegung der Zuordnung einer Internetkennung habe ein erheblich <strong>weniger belastendes Gewicht als eine Offenlegung nahezu vollst&#228;ndig gespeicherter Daten s&#228;mtlicher Telekommunikationsverbindungen</strong>,<sup><a name="sdfootnote17anc" href="#sdfootnote17sym"><sup>17</sup></a></sup> kann diesem Vergleich nicht beigetreten werden. Die Offenlegung nahezu vollst&#228;ndig gespeicherter Daten s&#228;mtlicher &#252;ber einen Anschluss hergestellter Telekommunikationsverbindungen ist n&#228;mlich weitgehend bedeutungslos, solange die Identit&#228;t des Anschlussinhabers nicht bekannt ist. Gerade die Aufhebung dieser Anonymit&#228;t erm&#246;glicht <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> in ausufernder Weite. Dass im Internet verbreitet freiwillig eine nahezu vollst&#228;ndige Speicherung der gesamten Telemediennutzung in sogenannten &#8222;Logfiles&#8220; erfolgt und diese – anders als Verbindungsdaten – auch nicht dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterliegen, ist bereits ausgef&#252;hrt worden. Vor dem Hintergrund kooperationswilliger Telemedienanbieter, die nicht dem Fernmeldegeheimnis verpflichtet sind, stellt <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> regelm&#228;&#223;ig den einzigen Schutz des Internetnutzers vor der potenziell vollst&#228;ndigen Aufdeckung seiner Nutzung eines Telemediums dar. Im &#220;brigen verkennt der Vergleich des Bundesverfassungsgerichts, dass <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html">§ 100g StPO</a> nicht nur f&#252;r die vollst&#228;ndige Offenlegung s&#228;mtlicher Telekommunikationsverbindungen gilt, sondern auch etwa f&#252;r die Mitteilung unbedeutender Verbindungsdetails zu bereits bekannten Verbindungen. Unter Ber&#252;cksichtigung dessen ist nicht zu vermitteln, weshalb die zentrale Frage der Identit&#228;t eines Kommunikationsteilnehmers, aber auch etwa seines elektronischen Telefonbuchs oder gar der Zugangsdaten zu seinen Kommunikationsinhalten (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 Abs. 1 S. 2 TKG</a>) geringeren verfassungsrechtlichen Anforderungen unterliegen soll als unbedeutendste Verbindungsdetails. Dass <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html">§ 100g StPO</a> einerseits und <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> andererseits alleine nach der Art der zu beauskunftenden Daten unterscheiden, deren vergleichbare Nutzbarkeit und Verwendungsm&#246;glichkeiten aber ignorieren, ist verfassungsrechtlich nicht haltbar. Es wurde bereits ausgef&#252;hrt, dass insbesondere die Identit&#228;t der Kommunikationsteilnehmer und der Inhaber der genutzten Telekommunikationsanschl&#252;sse integraler Bestandteil der Telekommunikation und nicht weniger schutzw&#252;rdig als diese selbst ist.<sup><a name="sdfootnote18anc" href="#sdfootnote18sym"><sup>18</sup></a></sup></p></blockquote>
<p>Abschlie&#223;end fordert der Schriftsatz, die §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">95 Abs. 3</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">111 Abs. 4 TKG</a> (Vorratsspeicherung von Kundendaten), § <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">111 Abs. 1 S. 1</a> und Abs. 2 S. 1 TKG (Identifizierungszwang f&#252;r Prepaid-Handykarten), <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">§ 112 TKG</a> (Onlinezugriff der Beh&#246;rden auf Kundendaten) und <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> (Zugriff der Beh&#246;rden auf Kundendaten) f&#252;r verfassungswidrig und nichtig zu erkl&#228;ren. &#220;ber die Verfassungsbeschwerde <a href="http://www.bverfg.de/organisation/erledigungen_2010.html">soll</a> noch im Jahr 2010 entschieden werden. Weitere Informationen dazu finden sich unter <a title="TKG-Verfassungsbeschwerde" href="../index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/">TKG-Verfassungsbeschwerde</a>.</p>
<p>Was die Vorratsdatenspeicherung angeht: In Anbetracht der unterschiedlichen Meinungen des rum&#228;nischen  Verfassungsgerichtshofs einerseits und des deutschen  Bundesverfassungsgerichts andererseits wird wohl erst die <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/366/79/lang,de/">anstehende</a> Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs Klarheit &#252;ber die  Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit einer sechsmonatigen Speicherung aller  Verbindungsdaten bringen. Auch diese EuGH-Entscheidung wird dann noch  der Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte zu &#252;berpr&#252;fen haben. In  der Zwischenzeit bis zur gerichtlichen Kl&#228;rung m&#252;ssen wir  alles daran setzen, dass der &#8211; <a href="http://daten-speicherung.de/index.php/keine-eu-pflicht-zur-wiedereinfuehrung-einer-vorratsdatenspeicherung/">nicht ausnahmslose</a> &#8211; EU-weite Zwang zur Vorratsdatenspeicherung  politisch aufgehoben <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/370/79/lang,de/">wird</a> und es in Deutschland nicht zu einer Wiedereinf&#252;hrung der unm&#228;&#223;igen Totaldatenspeicherung kommt.</p>
<p>Fu&#223;noten:</p>
<div id="sdfootnote1">
<p><a name="sdfootnote1sym" href="#sdfootnote1anc">1</a> EGMR, S. und Marper-GB vom 04.12.2008, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&amp;Datum=04.12.2008&amp;Aktenzeichen=30562/04">30562/04 und 30566/04</a>, NJOZ 	2010, 696.</p>
</div>
<div id="sdfootnote2">
<p><a name="sdfootnote2sym" href="#sdfootnote2anc">2</a> Verfassungsgerichtshofs Rum&#228;niens, 1258 vom 08.10.2009, 	<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/79/lang,de/.">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/79/lang,de/.</a></p>
</div>
<div id="sdfootnote3">
<p><a name="sdfootnote3sym" href="#sdfootnote3anc">3</a> BVerfG, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvR 1481/04" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">2 BvR 1481/04</a> vom 14.10.2004, Absatz-Nr. 32.</p>
</div>
<div id="sdfootnote4">
<p><a name="sdfootnote4sym" href="#sdfootnote4anc">4</a> N&#228;her Schriftsatz vom 13.08.2008 im Verfahren <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" title="(8 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a>, 	 <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-08-13.pdf,">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-08-13.pdf,</a> 	33.</p>
</div>
<div id="sdfootnote5">
<p><a name="sdfootnote5sym" href="#sdfootnote5anc">5</a> BVerfG, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" title="(8 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a> vom 02.03.2010, Absatz-Nr. 214.</p>
</div>
<div id="sdfootnote6">
<p><a name="sdfootnote6sym" href="#sdfootnote6anc">6</a> <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 115, 320" title="BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02: Rasterfahndung II">BVerfGE 115, 320</a>; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 120, 378" title="BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05: Automatisierte Kennzeichenerfassung">BVerfGE 120, 378</a>.</p>
</div>
<div id="sdfootnote7">
<p><a name="sdfootnote7sym" href="#sdfootnote7anc">7</a> BVerfG, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" title="(8 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a> vom 02.03.2010, Absatz-Nr. 218.</p>
</div>
<div id="sdfootnote8">
<p><a name="sdfootnote8sym" href="#sdfootnote8anc">8</a> BVerfG, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" title="(8 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a> vom 02.03.2010, Absatz-Nr. 216.</p>
</div>
<div id="sdfootnote9">
<p><a name="sdfootnote9sym" href="#sdfootnote9anc">9</a> MPI-Forschungsbericht, 253.</p>
</div>
<div id="sdfootnote10">
<p><a name="sdfootnote10sym" href="#sdfootnote10anc">10</a> BVerfG, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" title="(8 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a> vom 02.03.2010, Absatz-Nr. 217.</p>
</div>
<div id="sdfootnote11">
<p><a name="sdfootnote11sym" href="#sdfootnote11anc">11</a> <a href="http://daten-speicherung.de/data/TKG-Verfassungsbeschwerde_Schriftsatz_2009-05-05.pdf">Schriftsatz vom 05.05.2009</a>, 8 f. und 15.</p>
</div>
<div id="sdfootnote12">
<p><a name="sdfootnote12sym" href="#sdfootnote12anc">12</a> BVerfG, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" title="(8 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a> vom 02.03.2010, Absatz-Nr. 217.</p>
</div>
<div id="sdfootnote13">
<p><a name="sdfootnote13sym" href="#sdfootnote13anc">13</a> <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 65, 1" title="BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83: Volksz&auml;hlung">BVerfGE 65, 1</a>, 45.</p>
</div>
<div id="sdfootnote14">
<p><a name="sdfootnote14sym" href="#sdfootnote14anc">14</a> [&#8230;]</p>
</div>
<div id="sdfootnote15">
<p><a name="sdfootnote15sym" href="#sdfootnote15anc">15</a> <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 65, 1" title="BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83: Volksz&auml;hlung">BVerfGE 65, 1</a>, 45.</p>
</div>
<div id="sdfootnote16">
<p><a name="sdfootnote16sym" href="#sdfootnote16anc">16</a> BVerfG, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" title="(8 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a> vom 2.3.2010, Absatz-Nr. 270.</p>
</div>
<div id="sdfootnote17">
<p><a name="sdfootnote17sym" href="#sdfootnote17anc">17</a> BVerfG, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" title="(8 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a> vom 02.03.2010, Absatz-Nr. 257.</p>
</div>
<div id="sdfootnote18">
<p><a name="sdfootnote18sym" href="#sdfootnote18anc">18</a> <a href="http://daten-speicherung.de/data/TKG-Verfassungsbeschwerde_Schriftsatz_2009-05-05.pdf">Schriftsatz vom 05.05.2009</a>, 30.</p>
</div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Dient Anonymit&#228;t dem Terrorisieren, Mobben und Verunglimpfen?</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 21:24:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>
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		<description><![CDATA[Am 13.02.2010 meldete c&#8217;t magazin.tv: Anonym terrorisieren, mobben und verunglimpfen Den ungeliebten Nachbarn zum Terroristen erkl&#228;ren, die Polizei in Atem halten, groben Unfug anstellen – all das ist leichter als man denkt. Eine schon fast fahrl&#228;ssige L&#252;cke erm&#246;glicht dies jedermann, v&#246;llig anonym und ohne gro&#223;es Risiko. SIM-Karten von Supermarktketten und Elektronikm&#228;rkten lassen sich n&#228;mlich telefonisch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 13.02.2010 <a href="http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Voellig-anonym-Terrorisieren-verunglimpfen-mobben-922970.html">meldete</a> c&#8217;t magazin.tv:</p>
<blockquote><p>Anonym terrorisieren, mobben und verunglimpfen</p>
<p>Den ungeliebten Nachbarn zum Terroristen erkl&#228;ren, die Polizei in Atem halten, groben Unfug anstellen – all das ist leichter als man denkt. Eine schon fast fahrl&#228;ssige L&#252;cke erm&#246;glicht dies jedermann, v&#246;llig anonym und ohne gro&#223;es Risiko. SIM-Karten von Supermarktketten und Elektronikm&#228;rkten lassen sich n&#228;mlich telefonisch oder per Internet unter falschem Namen freischalten. Die Verursacher dieses Problems? Die interessiert anscheinend nur der kurzfristige Profit.</p></blockquote>
<p>Aus der <a href="http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Kuendigung-des-c-t-Abos-mit-Begruendung/forum-174204/msg-18093721/read/">E-Mail</a> von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Holger_Voss">Datenopfer Holger Voss</a> vom 13.02.2010 an den Heise-Verlag (Hervorhebungen und Links redaktionell hinzugef&#252;gt):</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>hiermit k&#252;ndige ich mein Abonnement Ihrer Zeitschrift c&#8217;t zum n&#228;chstm&#246;glichen Termin.</p>
<p>Begr&#252;ndung:</p>
<p>Seit circa f&#252;nfzehn Jahren lese ich die c&#8217;t regelm&#228;&#223;ig, seit vielen Jahren beziehe ich die c&#8217;t im Abonnement. Dabei habe ich an der c&#8217;t nicht nur die hohe Sachkompetenz und die kritische Beurteilung von Hardware, Software und EDV-Dienstleistungen gesch&#228;tzt, sondern vor allem die kritische Beurteilung von gesellschaftlichen Fragen mit Computer-Bezug, seien es Software-Patente, Urheberrecht, Kopierverbote oder staatliche &#220;berwachung.</p>
<p>Mit dem <a href="http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Voellig-anonym-Terrorisieren-verunglimpfen-mobben-922971.html">Artikel</a> &#8222;Inkognito. Lebensmittel-Discounter schlampen bei der <strong>Identit&#228;tspr&#252;fung f&#252;r SIM-Karten</strong>&#8220; in der heute erschienen c&#8217;t 5/2010 haben Sie dieser &#220;berwachungs-kritischen Grundhaltung sehr deutlich den R&#252;cken gekehrt. Noch schlimmer waren m. E. der entsprechende <a href="http://www.heise.de/ct-tv/video/Sendung-vom-13-Februar-2010-922427.html">Beitrag</a> in der heutigen c&#8216;t-TV-Sendung und die dazugeh&#246;rige <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-magazin-tv-Anonym-terrorisieren-mobben-und-verunglimpfen-928232.html">Newsticker-Meldung</a>.</p>
<p><a href="http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Voellig-anonym-Terrorisieren-verunglimpfen-mobben-922971.html">c&#8217;t 2010, Heft 5, S. 82-84</a></p>
<p><a href="http://www.heise.de/ct-tv/video/Sendung-vom-13-Februar-2010-922427.html">http://www.heise.de/ct-tv/video/Sendung-vom-13-Februar-2010-922427.html</a></p>
<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-magazin-tv-Anonym-terrorisieren-mobben-und-verunglimpfen-928232.html">http://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-magazin-tv-Anonym-terrorisieren-mobben-und-verunglimpfen-928232.html</a></p>
<p>Das Post- und <strong>Fernmeldegeheimnis </strong>(<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html">Art. 10 Abs. 1 GG</a>) ist ein wichtiges Grundrecht. Es sch&#252;tzt nicht nur die Inhalte von Briefen und Telefonaten, sondern auch die n&#228;heren Umst&#228;nde von Telefonaten, zum Beispiel wer mit wem telefoniert hat. In das Post- und Fernmeldegeheimnis wird nicht erst dann eingegriffen, wenn Daten genutzt werden, sondern bereits dann, wenn Daten ohne konkreten Grund (etwa, weil sie f&#252;r die Telefonrechnung ben&#246;tigt werden oder, weil gegen einzelne Personen ein konkreter Straftatsverdacht besteht) erhoben werden.</p>
<p>Dementsprechend kann und konnte in der BRD schon immer <strong>anonym telefoniert </strong>werden, seit den 1940er Jahren durch Nutzung &#246;ffentlicher Fernsprecher (Telefonzellen), sp&#228;ter zus&#228;tzlich durch Mobiltelefone mit Prepaid-Karte.</p>
<p><strong>Bis 2004 war es sogar verboten</strong>, beim Verkauf von Prepaid-Vertr&#228;gen zu verlangen, dass der K&#228;ufer/die K&#228;uferin sich identifiziert: Die Mobilfunkanbieter waren nicht verpflichtet, die entsprechenden Daten zu verlangen  (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mobilfunkanbieter-muessen-Daten-von-Handynutzern-nicht-speichern-87249.html<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mobilfunkanbieter-muessen-Daten-von-Handynutzern-nicht-speichern-87249.html"></a>), entsprechend war es ihnen auch nicht erlaubt, die entsprechenden Daten zu verlangen (Grundsatz der Datensparsamkeit, <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3a.html" title="&sect; 3a BDSG: Datenvermeidung und Datensparsamkeit">§ 3a BDSG</a>).</p>
<p>Im Jahr 2004 wurde <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">§ 111 TKG</a> so ge&#228;ndert, dass Mobilfunkanbieter seither die Identit&#228;t ihrer Kundinnen und Kunden erfassen m&#252;ssen. Diese Gesetzes&#228;nderung war <strong>verfassungswidrig</strong>, weil der ge&#228;nderte <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">§ 111 TKG</a> unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig in das Grundrecht auf Post- und Fernmeldegeheimnis eingreift. Entsprechend wurde im Sommer 2005 Verfassungsbeschwerde eingelegt (http://www.tkg-verfassungsbeschwerde.de/). Das BVerfG hat die Beschwerde zur Entscheidung angenommen, aber bis heute &#8211; viereinhalb Jahre sp&#228;ter &#8211; noch nicht &#252;ber diese Beschwerde entschieden.</p>
<p>Wer sich vor der immer weiter ausufernden staatlichen Telekommunikations&#252;berwachung <strong>sch&#252;tzen </strong>will, kann dazu auf Prepaid-Karten zur&#252;ckgreifen und die anonym gekaufte Prepaid-Karte mit falschen personenbezogenen Daten registrieren. Das ist ebenso legal wie die anonyme Benutzung einer Telefonzelle oder das anonyme Versenden von Briefen per Post.</p>
<p>Soweit zur juristischen Situation.</p>
<p>Dar&#252;ber hinaus haben c&#8217;t und c&#8216;t-TV in ihren aktuellen Ausgabe weitere Behauptungen aufgestellt, die ich nicht unkommentiert lassen will:</p>
<p><strong>Straft&#228;ter mit anonymer Prepaid-Karte seien nicht zu </strong><strong>identifizieren.</strong> Diese Behauptung ist falsch. Bei der Mobiltelefonie wird sowohl eine eindeutige Nummer des verwendeten Handys (IMEI) als auch die Nummer der verwendeten SIM-Karte an den Mobilfunkbetreiber &#252;bermittelt. Telefone oder SIM-Karten, die im Zusammenhang mit Straftaten bereits aufgefallen sind, lassen sich so ermitteln und orten, sobald sie das n&#228;chste Mal eingeschaltet werden und sich entsprechend beim Mobilfunkanbieter anmelden. Die Ortung eines Handys ist nat&#252;rlich aufw&#228;ndiger als eine Datenbankabfrage beim Mobilfunbetreiber. Das ist allerdings kein Nachteil, sondern ein Vorteil, denn so ist sichergestellt, dass dieser Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis nicht bei jeder Lappalie, sondern nur bei besonders schweren Straftaten erfolgen kann.</p>
<p><strong>Falsch personalisierte Prepaid-Karten br&#228;chten </strong><strong>Unschuldige in Verdacht. </strong>Man kann Briefe und Pakete mit falscher Absender-Adresse beschriften, man kann sich beim Telefonieren aus der Telefonzelle mit falschem Namen melden, man kann Prepaid-Karten unter falschem Namen registrieren. Das alles ist kein Geheimnis, das alles ist auch der Polizei bekannt. Entsprechend muss die Polizei bei ihren Ermittlungen ber&#252;cksichtigen, dass der scheinbare Absender eines Briefes oder die scheinbare Anruferin noch lange nicht der tats&#228;chliche Absender bzw. die tats&#228;chliche Anruferin sein muss. Wenn die Polizei das nicht ausreichend ber&#252;cksichtigt, dann haben wir ein Problem bei der Polizei, nicht bei den Mobilfunkanbietern.</p>
<p><strong>Wir werden fast </strong><strong>l&#252;ckenlos &#252;berwacht, Mobiltelefonie solle deshalb keine Ausnahme bilden. </strong>Sp&#228;testens seit Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung werden wir bei unserer Telekommunikation fast l&#252;ckenlos &#252;berwacht. Das ist schlimm, das muss sich dringend wieder &#228;ndern. c&#8217;t und c&#8216;t-TV aber ziehen einen gegenteiligen Schluss: Wenn wir schon fast l&#252;ckenlos &#252;berwacht werden, dann sollen die noch vorhandenen L&#252;cken dringend geschlossen werden. Ich war zun&#228;chst sprachlos, als ich diesen unverhohlenen Ruf nach einem l&#252;ckenlosen &#220;berwachungsstaat sowohl in c&#8216;t-TV gesehen als auch in der c&#8217;t gelesen habe.</p>
<p><strong>Anonymes Telefonieren beg&#252;nstige Terrorismus, </strong><strong>Kinderpornographie, Nazis. </strong>Es liegt in der Natur von Grund- und Menschenrechten, dass sie die Menschen vor staatlicher Kontrolle und/oder Einflussnahme sch&#252;tzen. Genau daf&#252;r sind sie da! Es soll und muss in einer Demokratie m&#246;glich sein, Dinge zu tun, von denen der Staat nichts mitkriegt. Dass die Grund- und Menschenrechte vor allem als Chance f&#252;r Terroristen, Kinderpornographen und Nazis dargestellt werden, ist in Medien wie der BILD-Zeitung gang und g&#228;be. Dass die c&#8217;t (und noch wesentlich &#252;bler: c&#8216;t-TV) sich auf dieses Niveau begeben, hat mich schwer entt&#228;uscht.</p>
<p>Im <a href="http://www.heise.de/ct-tv/video/Sendung-vom-13-Februar-2010-922427.html">c&#8216;t-TV-Beitrag</a> bleibt die sehr eindeutige Kernaussage, dass das <strong>Telefongeheimnis b&#246;se </strong>und gef&#228;hrlich ist. Im <a href="http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Voellig-anonym-Terrorisieren-verunglimpfen-mobben-922971.html">c&#8216;t-Artikel</a> gibt es immerhin drei Abs&#228;tze (&#8222;Viele Falschregistrierer [&#8230;]&#8220; und die beiden letzten Abs&#228;tze), die eine Identifizierungspflicht kritisch erscheinen lassen. Diese Abs&#228;tze k&#246;nnen aber nicht dar&#252;ber hinweg t&#228;uschen, dass die Kernaussagen des Artikels sind: Anonyme Handys sind gef&#228;hrlich. Staatliche &#220;berwachung muss jedes Telefonat erfassen k&#246;nnen. Discounter sollen sich O2 zum Vorbild nehmen und anonyme SIM-Karten nachtr&#228;glich Personen zuordnen. Staatliche Stellen sollen sehr hohe Bu&#223;gelder verh&#228;ngen, um die Mobilfunkanbieter dazu zu bringen, anonyme Prepaid-Karten abzuschaffen.</p>
<p>Vermutlich werde ich die c&#8217;t auch nach meiner Abonnements-K&#252;ndigung gelegentlich lesen. Aber die genannten Beitr&#228;ge in c&#8216;t, c&#8216;t-TV und dem Heise-Newsticker waren m. E. so &#252;ble Propaganda gegen das Menschenrecht auf geheime Telekommunikation (Post- und Fernmeldegeheimnis), dass ich die c&#8217;t bis auf Weiteres nicht mehr durch mein Abonnement mitfinanzieren m&#246;chte.</p>
<p>Trotzdem vielen Dank f&#252;r den oft herausragenden Journalismus der vergangenen Jahre, mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Holger Voss</p>
<p>P. S.: Diese Schreiben habe ich auch im Forum des Heise-Newstickers ver&#246;ffentlicht: <a href="http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Kuendigung-des-c-t-Abos-mit-Begruendung/forum-174204/msg-18093721/read/">[URL]</a></p></blockquote>
<p>Weitere Informationen:</p>
<ul>
<li><a title="Kartentausch" href="http://daten-speicherung.de/index.php/kartentausch/">Kartentausch</a> &#8211; Tauschb&#246;rse f&#252;r vorausbezahlte Handykarten mit Hinweisen f&#252;r die anonyme Registrierung von Handykarten</li>
<li><a title="TKG-Verfassungsbeschwerde" href="http://daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/">TKG-Verfassungsbeschwerde</a> gegen die Identifizierungspflicht bei Prepaid-Handykarten</li>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/foren/S-c-t-magazin-tv-Anonym-terrorisieren-mobben-und-verunglimpfen/forum-174204/list/">Diskussion</a> der Frage im registrierungspflichtigen Heise-Forum</li>
</ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schlagabtausch &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<pubDate>Sat, 23 Jan 2010 19:56:09 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
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		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 15. Dezember 2009 verhandelte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe &#252;ber unsere Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtslose Erfassung unseres Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetzugangsverhaltens (Vorratsdatenspeicherung). Da ich Gelegenheit hatte, pers&#246;nlich an der Verhandlung teilzunehmen, m&#246;chte ich hier einige Eindr&#252;cke wiedergeben. Der Pr&#228;sident Der Pr&#228;sident des Gerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Papier, sagte in seiner Einf&#252;hrung, die Verfassungsbeschwerden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 15. Dezember 2009 verhandelte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe &#252;ber unsere <a href="http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de">Verfassungsbeschwerden</a> gegen die verdachtslose Erfassung unseres Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetzugangsverhaltens (Vorratsdatenspeicherung). Da ich Gelegenheit hatte, pers&#246;nlich an der Verhandlung teilzunehmen, m&#246;chte ich hier einige Eindr&#252;cke wiedergeben.</p>
<p><strong>Der Pr&#228;sident</strong></p>
<p>Der Pr&#228;sident des Gerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Papier, sagte in seiner Einf&#252;hrung, die Verfassungsbeschwerden w&#252;rden grundlegende Fragen zum Verh&#228;ltnis von Freiheit und Sicherheit aufwerfen. Im Mittelpunkt stehe die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar sei. Es sei ein Grundsatzproblem, ob eine anlasslose Datenspeicherung mit dem in <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html">Art. 10 GG</a> garantierten Fernmeldegeheimnis vereinbar sein k&#246;nne. Falls ja, seien die Voraussetzungen zu kl&#228;ren, unter denen eine anlasslose Datenspeicherung verfassungsgem&#228;&#223; sei; die Zugriffsnormen m&#252;ssten in diesem Fall verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sein. Es stelle sich auch die Frage, inwieweit der Bundesgesetzgeber die Modalit&#228;ten der Speicherung regeln m&#252;sse.</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Verhandlung merkte der Pr&#228;sident an, im Unterschied zu den fr&#252;heren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sei zu bedenken, dass hier nicht eine staatliche Datensammlung in Rede stehe, sondern eine private.</p>
<p>Wir vertreten allerdings die Auffassung, dass die Auslagerung (Outsourcing) der Verbindungsdatensammlung auf Private die Eingriffsintensit&#228;t nicht mindert, weil der Staat Zugriff auf die Daten hat. Auch im Fall einer staatlichen Datensammlung k&#246;nnte eine richterliche Anordnung zur Voraussetzung eines Zugriffs gemacht werden; darin liegt keine Minderung der Eingriffstiefe der privaten Vorratsdatenspeicherung. Umgekehrt gehen mit einer Speicherung bei hunderten kleiner Unternehmen h&#246;here Datensicherheitsrisiken einher.</p>
<p>Nach der Mittagspause kritisierte der Pr&#228;sident, unter den Richtern sto&#223;e es auf Verwunderung, dass sich kein politisch Verantwortlicher bereit gefunden habe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu verteidigen. Die Bundesjustizministerin sei damit nicht gemeint.</p>
<p><strong>Der Berichterstatter</strong></p>
<p>Der zust&#228;ndige Berichterstatter des Senats, Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Masing, merkte an, dass die EG-Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsdatenspeicherung keine Vorgaben hinsichtlich der Nutzung der zu speichernden Daten mache. Eine Beschwerdef&#252;hrerin halte die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Kosten f&#252;r unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig (Anm.: Tats&#228;chlich geht es dieser Beschwerdef&#252;hrerin – ein Anonymisierungsdienst – nicht nur um die Kosten; vielmehr wirkt die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r deutsche Anonymisierungsdienste ann&#228;hernd wie ein Berufsverbot).</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Verhandlung wies Prof. Dr. Masing darauf hin, dass mobile Internetdienste den Standort des Nutzers nicht speichern d&#252;rften. Nach einer <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bfdi_schreiben_2009-11-24_1-bvr-256-08.pdf">Untersuchung</a> des Bundesdatenschutzbeauftragten geschieht eben dies in der gegenw&#228;rtigen Praxis.</p>
<p><strong>Der Vertreter der Bundesregierung </strong></p>
<p>Der Vertreter der Bundesregierung Prof. Dr. M&#246;llers vertrat die Auffassung, elektronische Spuren bed&#252;rften der besonderen Sicherung, weil sie einfacher zu ver&#228;ndern und zu l&#246;schen seien als andere Spuren.</p>
<p>Dem hielt ein sp&#228;terer Redner zutreffend entgegen, dass elektronische Spuren umgekehrt schwerer von dem Betroffenen zu kontrollieren sind, weil sie bei Unternehmen anfallen und au&#223;erhalb der Kontrolle des Betroffenen gespeichert werden. Au&#223;erdem geht es bei der Vorratsdatenspeicherung nicht um Zufallsspuren, sondern um bewusst angelegte Protokolle. Die m&#252;ndliche und postalische Kommunikation hinterl&#228;sst au&#223;erhalb der Kommunikationsnetze typischerweise &#252;berhaupt keine Spuren und schon gar keine, auf die der Staat bei wenigen Unternehmen geb&#252;ndelt geheim zugreifen k&#246;nnte.</p>
<p>Herr Prof. Dr. M&#246;llers meinte weiter, durch Einf&#252;hrung von Flatrates verschw&#228;nden fr&#252;her vorhandene Verbindungsdaten zunehmend.</p>
<p>Richtig ist, dass bis in die 90er Jahre &#252;berhaupt keine Verbindungsdaten gespeichert wurden und Internetzugangsdaten auch danach nur unter Versto&#223; gegen das Gesetz erfasst wurden, welches ihre L&#246;schung mit Verbindungsende vorschreibt (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html" title="&sect; 96 TKG: Verkehrsdaten">§ 96 TKG</a>). &#220;berdies wird der Datenverlust durch Flatrates mehr als ausgeglichen durch die insgesamt zunehmende Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet. Insgesamt stehen dem Staat heute so viele Informationen &#252;ber unser Kommunikations- und Bewegungsverhalten zur Verf&#252;gung wie nie zuvor, und der Staat nutzt diese Informationen so h&#228;ufig wie noch nie.</p>
<p>Prof. Dr. M&#246;llers f&#252;hrte noch die <a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=843777&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649">Entscheidung</a> des Europ&#228;ischen Gerichtshofs gegen Finnland an. Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass jemand eine sexuelle Kontaktanzeige im Namen eines Minderj&#228;hrigen mit dessen Foto in das Internet eingestellt hatte. Der Gerichtshof entschied, dass Finnland kein Gesetz verabschieden durfte, welches die Identifizierung des Anschlussinhabers durch dessen Zugangsanbieter verbot.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Diese Entscheidung verlangt aber keine Vorratsdatenspeicherung, sondern lediglich die Herausgabe ohnehin vorhandener Daten zur Ermittlung wegen schwerer Straftaten. In dem entschiedenen Fall verf&#252;gte der finnische Internetanbieter ohnehin &#252;ber die Daten, die eine Identifizierung des mutma&#223;lichen T&#228;ters erm&#246;glicht h&#228;tten;<sup><span><span lang="de-DE"><a class="sdfootnoteanc" name="sdfootnote1anc" href="#sdfootnote1sym"></a></span></span></sup> das finnische Recht erlaubte nur die Herausgabe dieser Daten nicht.<sup><span><span lang="de-DE"><a class="sdfootnoteanc" name="sdfootnote2anc" href="#sdfootnote2sym"></a></span></span></sup> Der Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung beanstandet, dass das finnische Recht einen Zugriff auf ohnehin vorhandene Daten selbst zur Aufkl&#228;rung einer vom Gerichtshof als schwer angesehenen Straftat (sexuelle Verleumdung eines Kindes in der &#214;ffentlichkeit, welche das Kind der Gefahr sexueller &#220;bergriffe aussetzte) nicht zulie&#223;. Dass der Staat zur Aufkl&#228;rung schwerer Straftaten auf ohnehin zu betrieblichen Zwecken gespeicherte Daten zugreifen darf, stellen wir nicht in Frage. Der Gerichtshof hat in der genannten Entscheidung demgegen&#252;ber nicht gefordert oder zugelassen, zur Aufkl&#228;rung m&#246;glicher zuk&#252;nftiger Straftaten rein vorsorglich das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bev&#246;lkerung erfassen zu lassen. Gegen diese Annahme spricht auch die Anmerkung des Gerichtshofs, wonach Finnland das „Defizit“ in seinem Prozessrecht in einem sp&#228;teren „Gesetz &#252;ber die Aus&#252;bung der Meinungsfreiheit in Massenmedien“ angegangen sei.<sup><span><span lang="de-DE"><a class="sdfootnoteanc" name="sdfootnote3anc" href="#sdfootnote3sym"></a></span></span></sup> Dieses Gesetz sah eine Befugnis zur Identifizierung von Kommunikationsteilnehmern auf richterliche Anordnung vor,<sup><span><span lang="de-DE"><a class="sdfootnoteanc" name="sdfootnote4anc" href="#sdfootnote4sym"></a></span></span></sup> nicht jedoch eine anlasslose und fl&#228;chendeckende Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Schlie&#223;lich f&#252;hrte Prof. Dr. M&#246;llers an, eine abschreckende Wirkung der Vorratsdatenspeicherung sei nicht nachgewiesen. Auch ein Richter stellte sp&#228;ter einem Sachverst&#228;ndigen die Frage, ob es wissenschaftliche, empirische Nachweise f&#252;r eine abschreckende Wirkung der Vorratsdatenspeicherung gebe. Der Sachverst&#228;ndige sagte, ihm seien keine solchen Nachweise bekannt. Herr Dr. Hirsch &#228;u&#223;erte die Vermutung, das Kommunikationsverhalten &#228;ndere sich vielleicht nur deswegen nicht, weil die Betroffenen von der Vorratsdatenspeicherung nicht w&#252;ssten.</p>
<p>Leider wurde als Beleg nicht die <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/79/lang,de/">Forsa-Umfrage</a> genannt, derzufolge sieben von zehn Befragten von der Vorratsdatenspeicherung wussten und die Mehrheit der Befragten angab, sie w&#252;rde wegen der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, per Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat ben&#246;tigten. Hochgerechnet entspricht dies &#252;ber 43 Mio. Deutschen. Jede dreizehnte Person hatte wegen der Verbindungsdatenspeicherung bereits mindestens einmal darauf verzichtet, Telefon, Handy oder E-Mail zu benutzen. Hochgerechnet entspricht dies 6,5 Mio. Deutschen. Des weiteren hat der Deutsche Fachjournalistenverband eine <a href="http://www.dfjv.de/fileadmin/user_upload/pdf/DFJV_Studie_Freie_Journalisten.pdf">Online-Befragung</a> (Vollerhebung) freier Journalisten in Auftrag gegeben. Jeder vierzehnte Journalist erkl&#228;rte, die Vorratsdatenspeicherung habe sich bereits negativ auf die Kommunikation mit seinen Informanten ausgewirkt.</p>
<p>&#220;ber solche unabh&#228;ngigen Umfragen hinaus k&#246;nnte letztlich nur experimentelle Forschung dar&#252;ber Aufschluss geben, ob eine Verbindungsdatenspeicherung tats&#228;chlich von der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung abschreckt. Dass solche Nachweise f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung nicht vorliegen, liegt ausschlie&#223;lich daran, dass entsprechende Experimente mangels Finanzierung bislang nicht durchgef&#252;hrt worden sind. Dies ist ein Vers&#228;umnis der Bundesregierung, nicht der Beschwerdef&#252;hrer, die nicht &#252;ber die erforderlichen Mittel verf&#252;gen. Dort, wo Experimente durchgef&#252;hrt worden sind, konnten Auswirkungen von &#220;berwachung eindeutig nachgewiesen werden: Unter dem Eindruck eines Augenpaars <a href="http://rsbl.royalsocietypublishing.org/content/2/3/412.full.pdf">zahlen</a> Studenten etwa williger in eine Kaffeekasse ein; bei Erfassung ihrer Arbeitszeit <a href="http://www.iew.unizh.ch/wp/iewwp193.pdf">machen</a> Arbeitnehmer nur noch Dienst nach Vorschrift.</p>
<p><strong>Zahlen</strong></p>
<p>Der Pr&#228;sident der Bundesnetzagentur Kurth nannte in der Verhandlung interessante Zahlen: Seiner Beh&#246;rde l&#228;gen 550 Sicherheitskonzepte von Anbietern &#246;ffentlich zug&#228;nglicher Telekommunikationsdienste vor. Darunter bef&#228;nden sich 23 Anbieter von Telefonie, 4 Mobilfunkanbieter, 9 Anbieter von Internetzug&#228;ngen und 92 E-Mail-Anbieter. Allerdings deckten 9 Telefonieanbieter 98% des Telefoniemarktes ab und 20 E-Mail-Anbieter 95% des E-Mail-Marktes. 150 Unternehmen speicherten insgesamt Verkehrsdaten auf Vorrat. Was die Datenmenge angehe, speichere ein Festnetz- und Mobilfunkanbieter 8 TB an Festnetz-Verbindungsdaten und 12 TB an Mobilfunk-Verkehrsdaten.</p>
<p>Der Direktor am Max-Planck-Institut f&#252;r ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht Prof. Dr. Dr. Albrecht berichtete als Sachverst&#228;ndiger von seiner <a href="http://www.bmj.de/files/996762ea61b31c0bd35d3a85e90354d8/3045/MPI-GA-2008-02-13%20Endfassung.pdf" class="broken_link">Untersuchung</a> &#252;ber „Die Auskunftserteilung &#252;ber Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html">100g</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100h.html">100h</a> StPO“. Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung komme auf 10.000 erfasste Personen eine Person, deren Verkehrsdaten sp&#228;ter tats&#228;chlich abgefragt w&#252;rden. 70% der Strafverfahren, in denen Verkehrsdaten abgefragt werden, w&#252;rden sp&#228;ter wieder eingestellt. Es handele sich haupts&#228;chlich um Strafverfahren gegen Unbekannt. Untersuchungen zeigten, dass Strafverfahren gegen Unbekannt selbst dann zumeist erfolglos blieben, wenn sehr viel in die Ermittlungen investiert werde. Von den mittels Telekommunikation begangenen Straftaten seien 80% ohne Verkehrsdaten nicht aufkl&#228;rbar (Anm.: Auch ohne Vorratsdatenspeicherung werden Abrechnungsdaten erfasst und k&#246;nnen im Verdachtsfall weitere Verbindungsdaten gespeichert werden).</p>
<p>Der Vertreter des Telekommunikationsverbands VATM berichtete von den Erfahrungen eines Mitgliedsunternehmens mit der Vorratsdatenspeicherung. Im Laufe eines Jahres seien 26mal Verbindungsdaten des Unternehmens angefordert worden, wobei s&#228;mtliche Anfragen mithilfe ohnehin gespeicherter Abrechnungsdaten h&#228;tten beantwortet werden k&#246;nnen. Ferner sei 300mal die Identit&#228;t von Internetnutzern anhand von dynamischen IP-Adressen erfragt worden, wobei nahezu s&#228;mtliche dieser Ermittlungsverfahren leichte Straftaten betroffen h&#228;tten.</p>
<p>Berichterstatter Prof. Dr. Masing fragte einen Sachverst&#228;ndigen, ob es technisch m&#246;glich sei, Verbindungen zu anonymen Beratungseinrichtungen (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/99.html" title="&sect; 99 TKG: Einzelverbindungsnachweis">§ 99 Abs. 2 TKG</a>) von der &#220;bermittlung an staatliche Stellen auszunehmen. Die Frage wurde bejaht.</p>
<p><strong>Identifizierung von Internetnutzern</strong></p>
<p>Diskutiert wurde auch die Befugnis zur Identifizierung von Kommunikationspartnern ohne richterliche Anordnung (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a>).  Pr&#228;sident Prof. Dr. Dres. h.c. Papier erkl&#228;rte dazu eingangs, Ausk&#252;nfte &#252;ber bestimmte Verbindungen w&#252;rden nach dieser Vorschrift nicht erteilt.</p>
<p>Die Praxis scheint allerdings von einem anderen Verst&#228;ndnis der Vorschrift auszugehen. Erstens wird nach dieser Vorschrift beispielsweise angefragt, wer eine bestimmte Telefonverbindung zu einer bestimmten Zeit hergestellt habe. Zweitens betreffen auch Anfragen nach der Identit&#228;t von Internetnutzern „bestimmte Verbindungen“, n&#228;mlich eine bestimmte Internetverbindung.</p>
<p>Dass es <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> erm&#246;glicht, Internetnutzer schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten anhand ihrer dynamischen IP-Adresse und der Verbindungszeit zu identifizieren, best&#228;tigte der Verfassungsrichter Prof. Dr. Masing in seinem Bericht. Er &#228;u&#223;erte die Auffassung, die Abfrage von IP-Adressen &#228;hnele der Abfrage einer Telefonnummer. Im weiteren Verlauf der Verhandlung erkl&#228;rte er, im Bereich der Vorratsdatenspeicherung erlaube es <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> ausschlie&#223;lich, eine IP-Adresse der Person des Kunden zuzuordnen. In anderen F&#228;llen sei die Identifizierung anhand von Verbindungsdaten nicht gestattet.</p>
<p>Demgegen&#252;ber findet sich in <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> meiner Ansicht nach kein Anhaltspunkt daf&#252;r, eine Internetverbindung anders zu behandeln als eine Telefonverbindung. Der Teilnehmer an einer bestimmten Telefonverbindung muss vor Identifizierung ebenso gesch&#252;tzt sein wie der Teilnehmer an einer bestimmten Internetverbindung. Die Identifizierung des Inhabers eines Festnetzanschlusses anhand der Rufnummer des Kommunikationspartners und der Zeit der Verbindung („Wer hat am 01.01.2010 um 12 Uhr den Anschluss 0161-xxxxxx angerufen?“) unterscheidet sich auch nicht darin von der Internetverbindung, dass bei dieser bereits Verbindungsdaten bekannt sind, die eine Individualisierung des Teilnehmers erm&#246;glichen (dynamische IP-Adresse und Verbindungszeit). Denn auch im Festnetzfall sind Verbindungsdaten bekannt, die eine Individualisierung des Teilnehmers erm&#246;glichen (Zielanschluss und Verbindungszeit). Es bleibt abzuwarten, wie sich das Verfassungsgericht zu dieser Frage positionieren wird.</p>
<p><strong>Die Zukunft unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung </strong></p>
<p>H&#246;hepunkt der bis zum sp&#228;ten Nachmittag dauernden Verhandlung war, als kurz vor der Mittagspause Richterin Dr. Hohmann-Dennhardt und Richter Prof. Dr. Masing den Bevollm&#228;chtigten der Bundesregierung zu der Frage ins Kreuzverh&#246;r nahmen, ob bei Zulassung der Vorratsdatenspeicherung nicht auch jegliche andere Erfassung des Verhaltens der gesamten Bev&#246;lkerung zul&#228;ssig sei und wo die Grenze zu ziehen sei. In Bedr&#228;ngnis geraten, gestand der Vertreter der Bundesregierung schlie&#223;lich ein, dass eine solche Grenze nicht zu ziehen ist.</p>
<p>In der Tat w&#228;re die Zulassung der Vorratsdatenspeicherung – selbst unter strengsten Bedingungen – ein Dammbruch mit weitreichendsten Konsequenzen f&#252;r unsere Zukunft. Die vorsorgliche Protokollierung personenbezogener Daten ist f&#252;r den Staat stets und in allen Bereichen n&#252;tzlich. Wenn eine Erfassung pers&#246;nlicher Lebenssachverhalte ins Blaue hinein selbst bei der verfassungsrechtlich besonders gesch&#252;tzten (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html">Art. 10 GG</a>) Telekommunikation verfassungsrechtlich zul&#228;ssig w&#228;re, w&#228;re sie auch &#252;berall sonst zul&#228;ssig. Die Vorratsspeicherung von Flugreisen und Nahverkehrsfahrten, von Fahrzeugbewegungen auf Autobahnen, von Aufzeichnungen privater &#220;berwachungskameras, von Eink&#228;ufen in Gesch&#228;ften und Ausleihvorg&#228;ngen in B&#252;chereien sind allesamt Beispiele einer Vorratsspeicherung, die im Ausland geplant oder bereits realisiert sind und in Deutschland auch schrittweise eingef&#252;hrt w&#252;rden. Es droht auch eine Totalerfassung von Schiffs- und Bahnreisen, des Brief- und Postverkehrs einschlie&#223;lich der bestellten Zeitschriften und Zeitungen, der Stromnutzung und von Warenbestellungen. Gestattet das Bundesverfassungsgericht dem Staat die permanente Aufzeichnung des Verhaltens s&#228;mtlicher seiner B&#252;rger ohne Anlass, werden schrittweise s&#228;mtliche Lebensbereiche in einer Weise registriert werden, wie es selbst unter fr&#252;heren totalit&#228;ren Regimes wie der DDR undenkbar war.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht wird mit seinem Urteil in Sachen Vorratsdatenspeicherung &#252;ber die Zukunft unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entscheiden.</p>
<p><strong>Anhang: Argumentationspapier</strong></p>
<p>Es folgt eine Zusammenfassung unserer Argumentation zu den einzelnen Punkten der <a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-136.html">Verhandlungsgliederung</a>:</p>
<table border="0" bgcolor="#fffacd">
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<td>
<h3>C. Europarecht</h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;"><span>Unsere Position</span></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Wir beantragen,dem Europ&#228;ischen 		Gerichtshof die Frage <span style="text-decoration: underline;">vorzulegen</span>, ob die Richtlinie 		<a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> g&#252;ltig ist.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Das BVerfG ist nach Artikel 267 		AEUV (ex-Artikel 234 EGV) <span style="text-decoration: underline;">zur Vorlage verpflichtet</span>. Denn 		wenn die  Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> ung&#252;ltig ist, ist unsere 		Verfassungsbeschwerde gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> insgesamt zul&#228;ssig 		und begr&#252;ndet.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> ist 		<span style="text-decoration: underline;">ung&#252;ltig</span>.</span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Richtlinie ist mit den 		Gemeinschaftsgrundrechten aus Art. 7 (Privatleben), 8 		(Datenschutz), 11 (Meinungsfreiheit), 15 (Berufsfreiheit), 17 		(Eigentum) und 20 (Gleichheitssatz) der <span style="text-decoration: underline;">Grundrechte-Charta</span> unvereinbar.</span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Sie verletzt das in Art. 52 		GRCh verankerte <span style="text-decoration: underline;">Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgebot</span></span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Der <span style="text-decoration: underline;">Verfassungsgerichtshof 		Rum&#228;niens</span> hat bereits einen Versto&#223; gegen die EMRK 		angenommen. Nach Art. 52 GRCh folgt daraus zugleich ein Versto&#223; 		gegen die Gemeinschaftsgrundrechte.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Der Europ&#228;ische 		<span style="text-decoration: underline;">Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte</span> (S. und Marper gg. das 		Vereinigte K&#246;nigreich, Urteil vom 4.12.2008) hat schon in der 		Vorratsspeicherung von Fingerabdr&#252;cken eine 		Grundrechtsverletzung gesehen, weil eine solche „umfassende 		und wahllose Befugnis zur Speicherung [&#8230;] einen 		unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Eingriff“ begr&#252;nde. 		Erst recht muss dies f&#252;r die weit tiefer eingreifende 		Totalprotokollierung des Telekommunikations-, Bewegungs- und 		Internetnutzungsverhaltens gelten.</span></li>
</ul>
</li>
</ul>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Richtlinie mangels 		<span style="text-decoration: underline;">Rechtsgrundlage</span> ung&#252;ltig.<br />
</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>E</span>ntgegen der Meinung des EuGH 		rechtfertigt <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 AEUV</a> (ex-Artikel 95 EGV) nicht den Erlass der 		Richtlinie. Das Fernmeldegeheimnis und die Strafverfolgung geh&#246;ren 		nicht zu den „Rechts- und Verwaltungsvorschriften der 		Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des 		<span style="text-decoration: underline;">Binnenmarkts</span> zum Gegenstand haben“. Andernfalls k&#246;nnte 		die EU weite Teile des Straf- und Strafprozessrechts mit der 		Begr&#252;ndung harmonisieren, Unterschiede begr&#252;ndeten 		Wettbewerbsverzerrungen.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Auch der EU-Vertrag 		rechtfertigt die Richtlinie nicht. Sie <span style="text-decoration: underline;">betrifft nicht die 		grenz&#252;berschreitende Zusammenarbeit</span> der Polizei.</span></li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;"><span>Gegenargumente widerlegt</span></span></p>
<p>„<span><strong>Die Verfassungsbeschwerde 	gegen Umsetzungsrecht ist unzul&#228;ssig. Anderweitiger 	Rechtsschutz ist durch Anrufung der <span style="text-decoration: underline;">Fachgerichte</span> er&#246;ffnet, 	die ihrerseits den EuGH befassen k&#246;nnen.“</strong></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Eine Abweisung als unzul&#228;ssig 		ist mit <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/93.html">Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html">§ 93 Abs. 3 BVerfGG</a> 		unvereinbar, wo eine unmittelbare <span style="text-decoration: underline;">Gesetzesverfassungsbeschwerde</span> ausdr&#252;cklich vorgesehen ist, weil gegen Gesetze „ein 		Rechtsweg nicht offensteht“.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Beschwerde ist „<span style="text-decoration: underline;">von 		allgemeiner Bedeutung</span>“ und daher vor Ersch&#246;pfung des 		Rechtswegs zul&#228;ssig (<a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html">§ 90 Abs. 2 BVerfGG</a>).</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Vorratsdatenspeicherung 		zieht „<span style="text-decoration: underline;">schwere und unabwendbare Nachteile</span>“ (§ 		90 Abs. 2 BVerfGG) f&#252;r die Beschwerdef&#252;hrer nach sich, 		weil sie sich bei vertraulichen Aktivit&#228;ten der 		Telekommunikation nicht mehr gesch&#252;tzt vor Nachteilen bedienen 		k&#246;nnen. Falls sie auf die Fachgerichte verwiesen w&#252;rden, 		m&#252;ssten sie unzumutbar lange auf Abhilfe warten.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die lange Verfahrensdauer, die 		<span style="text-decoration: underline;">eingeschr&#228;nkte Qualit&#228;t und Autorit&#228;t</span> einer 		Vorlage durch ein Amts- oder Landgericht w&#228;re mit dem Recht 		auf effektiven Rechtsschutz unvereinbar (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html">Art. 19 Abs. 4 GG</a>).</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Das <span style="text-decoration: underline;">italienische 		Verfassungsgericht</span> hat die Zul&#228;ssigkeit von 		Verfassungsbeschwerden gegen Umsetzungsgesetze inzwischen anerkannt 		und legt in solchen F&#228;llen vor.</span></li>
</ul>
<p style="text-align: center;">
<h3>D.I.1. Gewicht der Datenspeicherung</h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;"><span>Unsere Position</span></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Vorratsdatenspeicherung 		zieht nicht wiedergutzumachende Nachteile f&#252;r die Betroffenen 		nach sich.</span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>B&#252;rger k&#246;nnen 		Beratung, Informationen und Hilfsangebote am Telefon und im 		Internet (z.B. Telefonseelsorge, Eheberatung, Suchtberatung, 		AIDS-Beratung) nicht mehr ohne das Risiko eines Bekanntwerdens 		ihres Problems in Anspruch nehmen. Dies kann schwerste Folgen nach 		sich ziehen, bis hin zu schweren Straftaten (z.B. Kindesmissbrauch 		durch P&#228;dophilen, der sich zu einer Behandlung h&#228;tte 		&#252;berzeugen lassen).</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Arbeit regierungs- und 		staatskritischer Personen und Gruppierungen wird beeintr&#228;chtigt, 		wenn sie Ermittlungen aufgrund ihrer elektronischen Kontakte 		bef&#252;rchten m&#252;ssen. Der Beschwerdef&#252;hrer zu 2 ist 		allein wegen Kontakten zu „linksradikalen Gruppen“ vom 		Verfassungsschutz beobachtet worden. Die Furcht vor staatlichen 		Ermittlungen kann etwa die Vorbereitung von Demonstrationen 		beeintr&#228;chtigen. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Informationsfreiheit im 		Internet ist nicht mehr gew&#228;hrleistet, weil man zurzeit 		Nachteile durch den Aufruf „potenziell verd&#228;chtiger“ 		Seiten oder die Verwendung „potenziell verd&#228;chtiger“ 		Suchw&#246;rter bef&#252;rchten muss. Bis 2008 ermittelte das 		Bundeskriminalamt gegen Personen, die „auff&#228;llig oft“ 		auf Internetseiten &#252;ber die „militante gruppe“ 		zugriffen, obwohl dies aus vielerlei Gr&#252;nden, etwa 		journalistischer Art, legitim sein kann. 2007 ist eine – 		ergebnislose – Wohnungsdurchsuchung bei 		Globalisierungskritikern damit begr&#252;ndet worden, der 		Betroffene habe eine „umfassende Internetrecherche“ zu 		einer Firma vorgenommen, die sp&#228;ter Ziel eines Brandanschlags 		wurde.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Journalisten verlieren 		Informanten und damit Informationen, mit deren Hilfe Missst&#228;nde 		in Staat und Gesellschaft aufgedeckt werden k&#246;nnen. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Strafverfolgungsbeh&#246;rden 		und Aufsichtsbeh&#246;rden entgehen wichtige Informationen &#252;ber 		Rechtsverletzer, weil Voraussetzung einer &#220;bermittlung solcher 		Insider-Informationen oft die absolute Anonymit&#228;t des 		Informanten ist („Whistleblower“).</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Insgesamt f&#252;hrt die 		Vorratsdatenspeicherung teilweise dazu, dass sensible Kontakte und 		Kommunikationen auf umst&#228;ndlichere Kan&#228;le verlegt werden 		m&#252;ssen und dadurch erschwert werden oder sogar insgesamt 		enden. Dies f&#252;gt nicht nur den Betroffenen, sondern auch ihren 		Mitmenschen und der Gesellschaft gravierenden Schaden zu.</span></li>
</ul>
</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;"><span>Zahlen und Fakten</span></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die mit <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-02-11_anon.pdf">Schriftsatz vom 		11.02.2008</a> vorgetragene <span style="text-decoration: underline;">Umfrage des Arbeitskreis 		Vorratsdatenspeicherung</span> ergab, dass die Vorratsdatenspeicherung 		die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet in weiten 		Teilen der Gesellschaft behindert:</span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span><span style="text-decoration: underline;">B&#252;rger</span>, die keine 		E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu 		Informanten verlieren, Unternehmer, die Unterlagen wieder per Post 		verschicken m&#252;ssen &#8211; die Vorratsdatenspeicherung f&#252;hrt in 		weiten Bereichen der Gesellschaft zur&#252;ck in die Zeit, als es 		weder Telefon noch Internet gab.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Eine B&#252;rgerin berichtet, 		ein <span style="text-decoration: underline;">Selbsthilfeforum von Missbrauchsopfern</span> im Internet werde 		nicht mehr genutzt.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Ein <span style="text-decoration: underline;">Journalist</span> berichtet, ein Informant aus einer Sicherheitsbeh&#246;rde habe ihm 		bereits in der Neujahrsnacht mitgeteilt, er m&#246;chte &#8222;ab 		heute nie mehr unter dieser Nummer&#8220; angerufen werden. Auch SMS 		mit &#8222;Sitzungsergebnissen&#8220; erhalte der Journalist seit 		Jahresbeginn nicht mehr. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Ein <span style="text-decoration: underline;">Steuerberater</span> teilt 		mit, seine Mandanten w&#252;rden seit Jahresanfang telefonische 		R&#252;ckfragen bei ihm scheuen. Er bef&#252;rchte, &#8222;dass sich 		die Mandanten mangels Beratung strafbar machen&#8220; k&#246;nnten. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Ein <span style="text-decoration: underline;">Unternehmer</span> aus 		S&#252;ddeutschland klagt, seine Kunden w&#252;rden 		&#8222;sicherheitsrelevante Beschreibungen&#8220; nur noch pers&#246;nlich 		&#252;bergeben wollen, was dem Unternehmen gro&#223;e 		Schwierigkeiten bereite. Seine Firma habe dadurch vor wenigen Tagen 		&#8222;einen Gro&#223;kunden verloren&#8220;, was den Verlust von 		2-3 Arbeitspl&#228;tzen nach sich ziehen werde. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span><span style="text-decoration: underline;">Drogenberater und 		Psychotherapeuten</span> beklagen, dass Anrufe ausbleiben oder 		inhaltslos verlaufen. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Ein <span style="text-decoration: underline;">Rettungsassistent</span> berichtet gar von einem Patienten, der nicht wollte, dass sein 		Zustand telefonisch an die Klinik durchgegeben wird, in die er 		eingeliefert werden sollte.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Berichte &#252;ber nachteilige 		Auswirkungen kamen auch von <span style="text-decoration: underline;">Anw&#228;lten, Forschern, 		betrieblichen Vertrauenspersonen, &#196;rzten, Seelsorgern und 		Geistlichen</span>.</span></li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Eine repr&#228;sentative 		<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/79/lang,de/">Umfrage</a> des Meinungsforschungsinstituts <span style="text-decoration: underline;">Forsa</span> unter 1.002 		Bundesb&#252;rgern am 27./28. Mai 2008 ergab:</span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Mehrheit der Befragten 		w&#252;rde wegen der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, per 		Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer <span style="text-decoration: underline;">Eheberatungsstelle, 		einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle</span> aufzunehmen, wenn sie deren Rat ben&#246;tigten (517 der 		Befragten). Hochgerechnet entspricht dies &#252;ber 43 Mio. 		Deutschen.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Jede dreizehnte Person hat 		wegen der Verbindungsdatenspeicherung <span style="text-decoration: underline;">bereits mindestens einmal 		darauf verzichtet</span>, Telefon, Handy oder E-Mail zu benutzen (79 		der Befragten). Hochgerechnet entspricht dies 6,5 Mio. Deutschen. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Jede sechzehnte Person hat den 		Eindruck, dass andere Menschen seit Beginn der 		Vorratsdatenspeicherung <span style="text-decoration: underline;">seltener per Telefon, Handy oder E-Mail 		Kontakt mit ihr aufnehmen</span> (62 der Befragten). Hochgerechnet 		entspricht dies 5 Mio. Deutschen. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Besonders stark ist die 		Ver&#228;nderung des Kommunikationsverhaltens unter <span style="text-decoration: underline;">Menschen mit 		geringem Bildungsniveau</span> (Haupt- oder Grundschulabschluss), die 		annehmbar besonders hohen Beratungsbedarf haben.</span></li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>96% der deutschen Haushalte 		verf&#252;gen &#252;ber mindestens einen <span style="text-decoration: underline;">Telefonanschluss</span>. 		71% der Haushalte verf&#252;gen &#252;ber einen Internetzugang. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Nach Angaben der Deutschen 		Telekom AG fallen <span style="text-decoration: underline;">j&#228;hrlich 120 Mrd. Verbindungsdaten</span> von Telefongespr&#228;chen bei ihr an, unter Einschluss von 		Fehlverbindungen 180 Mrd. Datens&#228;tze. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Laut MIT entspricht der 		<span style="text-decoration: underline;">Informationsgehalt</span> der von 95 Personen in neun Monaten 		erzeugten Verkehrsdaten dem Ergebnis einer 35-j&#228;hrigen 		Beobachtung der Personengruppe.  Im Vergleich zu den traditionellen 		Befugnissen ist der Zugriff auf Verkehrsdaten also 46mal 		eingriffsintensiver. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Verkehrsdaten von 8% der 		Mitglieder einer Gruppe gen&#252;gen, um die Beziehungen s&#228;mtlicher 		<span style="text-decoration: underline;">Mitglieder der Gruppe</span> zueinander aufzudecken. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>In einem Versuch des 		US-amerikanischen Forschungszentrums MIT wurden 		Telekommunikations-Verbindungsdaten und auf 10m genaue 		<span style="text-decoration: underline;">Standortdaten</span> von 100 Versuchspersonen erhoben. Mithilfe 		dieser Daten gelang es mit einer 90%igen Genauigkeit, die 		Arbeitskollegen, Bekannten und Freunde einer jeden Person zu 		identifizieren. Ferner waren umfangreiche Vorhersagen m&#246;glich. 		Anhand der Bewegungsdaten einer Person w&#228;hrend eines Monats 		konnte mit einer 95%igen Genauigkeit vorhergesagt werden, wann sich 		die Person am Arbeitsplatz, zu Hause oder an einem anderen Ort 		aufhalten w&#252;rde. Weiter konnte mit einer 90%igen Genauigkeit 		vorhergesagt werden, ob sich zwei Personen innerhalb der n&#228;chsten 		Stunde begegnen w&#252;rden. Anhand der Aktivit&#228;ten einer 		Person w&#228;hrend der ersten 12 Stunden eines Tages konnten die 		Aktivit&#228;ten w&#228;hrend der verbleibenden 12 Stunden mit etwa 		80% Genauigkeit vorhergesagt werden.</span></li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;"><span>Gegenargumente widerlegt</span></span></p>
<p>„<span><strong>Durch strikte <span style="text-decoration: underline;">Begrenzung 	der Zugriffsrechte und hohe Datensicherheitsanforderungen</span> l&#228;sst 	sich das Vertrauen der B&#252;rger und damit eine unbefangene 	Telekommunikation wieder herstellen.“</strong></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Falsch. Ungeachtet striktester 		Vorkehrungen beeintr&#228;chtigt das <span style="text-decoration: underline;">mit der 		Vorratsdatenspeicherung notwendig verbundene Risiko</span> von 		Nachteilen infolge eines Bekanntwerdens vertraulicher Kontakte, 		Aktivit&#228;ten und Interessen die Fernmeldefreiheit unzumutbar.</span></li>
</ul>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Im Bereich der legalen 		Datennutzung begr&#252;nden Verkehrsdaten ein <span style="text-decoration: underline;">hohes Risiko von 		Falschverd&#228;chtigungen</span>. Immer wieder lenken sie den 		Verdacht auf Unschuldige. So wurde 2007 die Wohnung eines deutschen 		Professors durchsucht und seine Computer beschlagnahmt, weil er 		Kinderpornografie &#252;ber das Internet verbreitet haben soll. 		Tats&#228;chlich hatte sein Internet-Zugangsanbieter der Polizei 		eine falsche Auskunft erteilt. H&#228;ufig sind auch F&#228;lle, in 		denen Anschl&#252;sse von Dritten genutzt werden und der Inhaber zu 		Unrecht in Verdacht ger&#228;t.</span></li>
</ul>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Auch au&#223;erhalb des 		Bereichs der legalen Datennutzung begr&#252;ndet die 		Vorratsdatenspeicherung unzumutbare Risiken. </span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die mit der 		Vorratsdatenspeicherung verbundenen Risiken <span style="text-decoration: underline;">&#252;bersteigen das 		allgemeine Datensicherheitsrisiko</span>, weil die 		Vorratsdatenspeicherung eine so gro&#223;e Menge an so sensiblen 		Informationen bei so vielen Unternehmen anfallen l&#228;sst. 		Dementsprechend ist die Gefahr eines unerw&#252;nschten 		Bekanntwerdens von Vorratsdaten besonders gro&#223;.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko <span style="text-decoration: underline;">illegaler 		Zugriffe durch das speichernde Unternehmen</span>. So wertete die 		Deutsche Telekom AG &#252;ber einen Zeitraum von insgesamt 		anderthalb Jahren missbr&#228;uchlich 250.000 		Telefonverbindungsdaten von Journalisten sowie von 		Arbeitnehmer-Aufsichtsr&#228;ten, Managern und Betriebsr&#228;ten 		des Unternehmens aus. Anhand von Handy-Standortdaten wurden auch 		die Bewegungen der Betroffenen nachverfolgt. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span><span style="text-decoration: underline;">Europaweit</span> erfolgten in 		den letzten Jahren wiederholt versehentliche und absichtliche 		Weitergaben und Missbr&#228;uche von Informationen &#252;ber unsere 		Telekommunikation, so in Italien, Griechenland, Lettland, 		Bulgarien, der Slowakei und in Ungarn. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko <span style="text-decoration: underline;">illegaler 		Zugriffe durch Alleing&#228;nge einzelner Mitarbeiter</span><span style="text-decoration: none;"> eines der speichernden Unternehmen</span>. </span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Im Jahr 2006 verkaufte ein 		Mitarbeiter von <span style="text-decoration: underline;">T-Mobile</span> die Daten der 17 Mio. Prepaid- und 		Postpaid-Kunden des Mobilfunkunternehmens, darunter eine 		erstaunliche Anzahl geheimer Nummern und Privatadressen von 		bekannten Politikern, Ministern, Ex-Bundespr&#228;sidenten, 		Wirtschaftsf&#252;hrern, Milliard&#228;ren und Glaubensvertretern, 		f&#252;r die die Verbreitung ihrer Kontaktdaten in kriminellen 		Kreisen eine Bedrohung ihrer Sicherheit darstellt (etwa Charlotte 		Knobloch, Pr&#228;sidentin des Zentralrats der Juden). </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Im Jahr 2009 veranlassten zwei 		<span style="text-decoration: underline;">rheinland-pf&#228;lzische CDU-Politiker</span> Polizistinnen zu 		illegalen Datenabrufen aus dem Polizeicomputer. &#196;hnliche 		Kontakte zu TK-Unternehmen sind nicht auszuschlie&#223;en. 		Zugriffe werden zurzeit nicht einmal protokolliert; selbst dann 		aber w&#228;re keine effektive &#220;berpr&#252;fung der vielen 		Protokolle m&#246;glich.</span></li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko einer 		versehentlichen Bekanntgabe der Daten (<span style="text-decoration: underline;">Datenpanne</span>). So waren 		im Januar 2009 bei der Deutschen Telekom Vertragsdaten f&#252;r 		jedermann &#252;ber das Internet abrufbar. In der letzten Zeit sind 		immer wieder Datenpannen verschiedenster Wirtschaftsunternehmen 		bekannt geworden. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko illegaler 		Zugriffe Dritter (<span style="text-decoration: underline;">Hacker</span>). </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko <span style="text-decoration: underline;">illegaler 		staatlicher Datenzugriffe</span>. Oft wird die Rechtswidrigkeit erst 		nachtr&#228;glich oder nie festgestellt, denn der Betroffene kann 		Rechtsmittel erst einlegen, wenn die Informationen bereits bekannt 		geworden sind.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko von 		<span style="text-decoration: underline;">Missbrauch durch einzelne Staatsbeamte</span>, besonders, wo kein 		Richtervorbehalt existiert (Identifizierung von Internetnutzern).</span></li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span><span style="text-decoration: underline;">Letztlich sind nur nicht 		gespeicherte Daten sichere Daten</span>. Deswegen l&#228;sst sich nur 		durch strikte Datensparsamkeit und die Aufhebung der 		Vorratsdatenspeicherung selbst eine spurenlose und furchlose 		Telekommunikation wieder herstellen.</span></li>
</ul>
<p>„<span><strong>Etwaige Beeintr&#228;chtigungen 	der unbefangenen Telekommunikation sind dem Staat nicht zuzurechnen, 	weil sie auf <span style="text-decoration: underline;">politischen Kampagnen oder unbegr&#252;ndeten 	&#196;ngsten</span> beruhen.“</strong></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Falsch. Sowohl die 		B&#252;rgerinitiativen wie auch die &#196;ngste der B&#252;rger 		sind <span style="text-decoration: underline;">begr&#252;ndet</span>, wie die o.g. Beispiele zeigen.</span></li>
</ul>
<h3>D.I.3.a. Datenabruf zur Strafverfolgung</h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Unsere Position</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Eine Nutzung von Vorratsdaten zur 		Strafverfolgung muss dem Staat schon deswegen <span style="text-decoration: underline;">insgesamt 		untersagt werden</span>, weil die Vorratsdatenspeicherung selbst 		verfassungswidrig ist.
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die <span style="text-decoration: underline;">Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a></span> steht nicht 		entgegen. Sie regelt laut EuGH nicht, ob und unter welchen 		Voraussetzungen Datenzugriffe zugelassen werden.</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Vorratsdatenspeicherung ist aus 		empirischer Sicht bei der Strafverfolgung problemlos <span style="text-decoration: underline;">verzichtbar</span>. 		Eine angemessene und wirksame Strafverfolgung ist auch ohne 		Vorratsdatenspeicherung m&#246;glich.
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dies belegt die <span style="text-decoration: underline;">Situation in Deutschland</span> vor Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung (bis 2007)</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dies belegt die <span style="text-decoration: underline;">Situation in Staaten ohne 		Vorratsdatenspeicherung</span> noch heute (z.B. &#214;sterreich)</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Insbesondere gen&#252;gt die M&#246;glichkeit 		von <span style="text-decoration: underline;">Speicher- und Aufbewahrungsanordnungen</span> im Verdachtsfall.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Vorratsdatenspeicherung erh&#246;ht die 		<span style="text-decoration: underline;">Aufkl&#228;rungsrate</span> oder senkt die Kriminalit&#228;tsrate 		nicht in einem statistisch signifikanten Ma&#223;.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Umgekehrt <span style="text-decoration: underline;">gef&#228;hrdet die 		Vorratsdatenspeicherung Menschenleben</span>, indem sie Straft&#228;tern, 		Kranken und Hilfsbed&#252;rftigen die M&#246;glichkeit nimmt, sich 		anonym und ohne Furcht vor Nachteilen helfen zu lassen. So hat ein 		Sch&#252;ler, der einen Amoklauf an seiner Schule plante, vor 		Beginn der Vorratsdatenspeicherung noch ohne Furcht vor Verhaftung 		die Telefonseelsorge anrufen k&#246;nnen und konnte &#252;berzeugt 		werden, sein Vorhaben aufzugeben.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dass es der Vorratsspeicherung in der 		Telekommunikation nicht bedarf, zeigt sich daran, dass <span style="text-decoration: underline;">auch 		m&#252;ndliche und schriftliche Kontakte</span> sowie unsere 		Bewegungen noch nie nachvollziehbar gewesen sind und trotzdem 		entsprechende Straftaten ausreichend verfolgt werden k&#246;nnen.</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto; page-break-after: avoid;"><span style="color: #ffffff;">Zahlen und Fakten</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die <span style="text-decoration: underline;">durchschnittliche Aufkl&#228;rungsquote</span> unter den polizeilich registrierten Straftaten betr&#228;gt 55%. 		Mittels Telekommunikation begangene Straftaten m&#252;ssen 		ebensowenig immer aufkl&#228;rbar sein wie andere Straftaten, zumal 		es sich – wenn es bei einem einmaligen Kontakt bleibt – 		typischerweise um leichte Vergehen handelt.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Das <span style="text-decoration: underline;">Max-Planck-Institut</span> f&#252;r 		ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht hat festgestellt, 		dass schon die nach bisherigem Recht verf&#252;gbaren 		Kommunikationsdaten eine effektive Strafverfolgung sicher stellen: 		Bei nur 4% der Zielanschl&#252;sse konnten die begehrten 		Verkehrsdaten nicht erlangt werden. Selbst wenn man mit 		Rheinland-Pfalz davon ausginge, dass die Zahl das 2,5-fache 		betrage, weil gel&#246;schte Verkehrsdaten zum Teil schon nicht 		abgefragt w&#252;rden, so w&#228;ren Abfragen doch zu 90% 		erfolgreich. Das reicht vollauf, um die Aufkl&#228;rungsquote von 		55% zu sichern.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">70% der vom Max-Planck-Institut 		untersuchten, abgeschlossenen Verfahren mit Zugriffen auf 		Verkehrsdaten wurden <span style="text-decoration: underline;">trotz vorhandener Verkehrsdaten 		eingestellt</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Unter Ber&#252;cksichtigung aller Umst&#228;nde 		ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten <span style="text-decoration: underline;">zu bestenfalls 		0,006% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert 		werden kann</span> (n&#228;her <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf">Schriftsatz vom 17.03.2008</a>).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Das Bundeskriminalamt nennt in einer Studie 		381 Ermittlungsverfahren, in denen den Beh&#246;rden 		Verbindungsdaten fehlten  – gemessen an den 6 Mio. pro Jahr 		begangenen Straftaten ein verschwindend geringer <span style="text-decoration: underline;">Bruchteil von 		nicht einmal 0,01%</span>.</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Gegenargumente widerlegt</span></p>
<p>„<strong>Wegen der zunehmenden Verbreitung von 	<span style="text-decoration: underline;">Flatrates</span> werden immer weniger Abrechnungsdaten gespeichert.“</strong></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Diese Entwicklung wird durch andere 		Entwicklungen <span style="text-decoration: underline;">mehr als ausgeglichen</span>:
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Im Informationszeitalter spielt sich ein 		immer gr&#246;&#223;erer Teil unseres Lebens an Telefon, Handy und 		im Internet ab. Unter dem Strich werden heute daher <span style="text-decoration: underline;">so viele 		Abrechnungsdaten gespeichert wie noch nie</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Auch die staatlichen Zugriffsm&#246;glichkeiten 		sind best&#228;ndig ausgeweitet worden. Unter dem Strich <span style="text-decoration: underline;">eignet 		sich der Staat Verkehrsdaten heute so h&#228;ufig an wie noch nie</span> (2008 in &#252;ber 8.000 Ermittlungsverfahren).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Es ist daher falsch, dass die 		<span style="text-decoration: underline;">Ermittlungsm&#246;glichkeiten heute geringer</span> w&#228;ren als 		fr&#252;her; das Gegenteil ist der Fall. Bis 1990 fielen &#252;berhaupt 		keine Telekommunikations-Verbindungsdaten an.</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Au&#223;erdem hat die Verbreitung von 		Flatrates in der Praxis <span style="text-decoration: underline;">keinerlei messbare Auswirkung auf die 		Aufkl&#228;rungsquote</span> gehabt. So hat die Zahl der 		Internet-Flatrates schon vor Einf&#252;hrung der 		Internet-Vorratsdatenspeicherung 2009 rasant zugenommen; gleichwohl 		belegen die Statistiken des Bundeskriminalamts keinen merklichen 		R&#252;ckgang der weit &#252;berdurchschnittlichen Aufkl&#228;rungsquote 		bei Internetkriminalit&#228;t.</li>
</ul>
<p>„<strong>Schwerste Straftaten (z.B. Stalking, 	Betrug, Bombendrohungen) k&#246;nnen <span style="text-decoration: underline;">ohne Vorratsdatenspeicherung 	nicht aufgekl&#228;rt</span> werden.“</strong></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Falsch. Es stehen <span style="text-decoration: underline;">mildere Mittel</span> zur 		Verf&#252;gung (Fangschaltung im Verdachtsfall).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Es ist <span style="text-decoration: underline;">nicht gesagt, ob Vorratsdaten die 		&#220;berf&#252;hrung des T&#228;ters erm&#246;glicht</span> h&#228;tten. 		70% der Verfahren werden ausweislich der Studie des 		Max-Planck-Instituts trotz vorhandener Verkehrsdaten eingestellt.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Insgesamt gesehen hat die 		Vorratsdatenspeicherung <span style="text-decoration: underline;">keinen statistisch signifikanten 		Einfluss auf die Aufkl&#228;rungsrate</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die <span style="text-decoration: underline;">Situation in Deutschland vor 		Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung</span> wie auch in 		Staaten, die bis heute keine Vorratsdatenspeicherung kennen, zeigt, 		dass die Vorratsdatenspeicherung problemlos verzichtbar ist.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die durchschnittliche Aufkl&#228;rungsrate 		liegt bei 55%, in anderen Rechtsstaaten teils erheblich darunter. 		Es ist <span style="text-decoration: underline;">normal, dass viele Straftaten nicht aufkl&#228;rbar sind</span>. 		Es gibt keinen Grund, warum gerade mittels Telekommunikation 		begangene Straftaten total aufkl&#228;rbar sein m&#252;ssten, zumal 		es sich ganz regelm&#228;&#223;ig um minderschwere Vergehen 		handelt.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Der Zugriff auf Daten &#252;ber die 		Telekommunikation von B&#252;rgern in der Vergangenheit ist 		<span style="text-decoration: underline;">ebensowenig „unverzichtbar“</span> wie Aufzeichnungen 		&#252;ber das sonstige Kommunikations-, Bewegungs- und 		Informationsverhalten der B&#252;rger.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Das Interesse an einer strafrechtlichen 		Verfolgung einzelner T&#228;ter muss hinter die 		Telekommunikationsfreiheit der unz&#228;hligen rechtm&#228;&#223;ig 		handelnden Nutzer <span style="text-decoration: underline;">zur&#252;cktreten</span>.</li>
</ul>
<p>„<strong>Ohne Vorratsdatenspeicherung ist die 	<span style="text-decoration: underline;">Sicherheit der Bev&#246;lkerung bedroht</span>.“</strong></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Falsch. Umgekehrt <span style="text-decoration: underline;">gef&#228;hrdet die 		Vorratsdatenspeicherung Menschenleben</span>, indem sie Straft&#228;tern, 		Kranken und Hilfsbed&#252;rftigen die M&#246;glichkeit nimmt, sich 		anonym und ohne Furcht vor Nachteilen helfen zu lassen. Schon 		zahlenm&#228;&#223;ig wiegt diese jeden TK-Nutzer treffende 		Gef&#228;hrdung schwerer als die von vereinzelten Straft&#228;tern 		schon immer ausgehenden Gefahren.</li>
</ul>
<h3>D.I.3.b. Datenabruf zur Gefahrenabwehr</h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Unsere Position</span></p>
<ul>
<li> Eine pr&#228;ventive Nutzung von 		Vorratsdaten muss dem Staat schon deswegen <span style="text-decoration: underline;">versagt bleiben</span>, 		weil die Vorratsdatenspeicherung selbst verfassungswidrig ist.
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die <span style="text-decoration: underline;">Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a></span> steht nicht 		entgegen. Sie regelt laut EuGH nicht, ob und unter welchen 		Voraussetzungen Datenzugriffe zugelassen werden.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Besonders <span style="text-decoration: underline;">Nachrichtendienste</span> d&#252;rfen 		keinen Zugriff erhalten:
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Sie operieren <span style="text-decoration: underline;">in Abwesenheit jeder 		Gefahr</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Sie handeln im Geheimen, ben&#246;tigen 		keine richterlichen Anordnungen und sind zur nachtr&#228;glichen 		Benachrichtigung der Betroffenen nicht verpflichtet, weswegen eine 		<span style="text-decoration: underline;">effektive Kontrolle ihres Handelns nicht zu gew&#228;hrleisten</span> ist. Dies zeigen schon die Skandale um illegale 		&#220;berwachungsma&#223;nahmen des Bundesnachrichtendienstes.</li>
</ul>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"> Die Beschwerdegegner haben in ihren 		Stellungnahmen <span style="text-decoration: underline;">nicht einen konkreten Fall aufzuzeigen vermocht</span>, 		in dem ein Nachrichtendienst &#252;ber vorhandene Abrechnungsdaten 		hinaus weitere Verkehrsdaten ben&#246;tigt h&#228;tte.</li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Vorratsdatenspeicherung ist aus 		empirischer Sicht problemlos <span style="text-decoration: underline;">verzichtbar</span>. Eine angemessene 		und wirksame Gefahrenabwehr ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung 		m&#246;glich.
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dies belegt die <span style="text-decoration: underline;">Situation in Deutschland</span> vor Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung (bis 2007)</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dies belegt die <span style="text-decoration: underline;">Situation in Staaten ohne 		Vorratsdatenspeicherung</span> (z.B. &#214;sterreich)</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Insbesondere gen&#252;gt die M&#246;glichkeit 		von <span style="text-decoration: underline;">Speicheranordnungen</span> und Ortungen im Verdachtsfall.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Vorratsdatenspeicherung <span style="text-decoration: underline;">erh&#246;ht 		die Zahl abgewehrter Gefahren nicht</span> in einem statistisch 		signifikanten Ma&#223;.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Umgekehrt <span style="text-decoration: underline;">gef&#228;hrdet die 		Vorratsdatenspeicherung Menschenleben</span>, indem sie Straft&#228;tern, 		Kranken und Hilfsbed&#252;rftigen die M&#246;glichkeit nimmt, sich 		anonym und ohne Furcht vor Nachteilen helfen zu lassen. So hat ein 		Sch&#252;ler, der einen Amoklauf an seiner Schule plante, vor 		Beginn der Vorratsdatenspeicherung noch ohne Furcht vor Verhaftung 		die Telefonseelsorge anrufen k&#246;nnen und konnte &#252;berzeugt 		werden, sein Vorhaben aufzugeben.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dass es der Vorratsspeicherung in der 		Telekommunikation nicht bedarf, zeigt sich daran, dass <span style="text-decoration: underline;">auch 		m&#252;ndliche und schriftliche Kontakte</span> sowie unsere 		Bewegungen noch nie nachvollziehbar gewesen sind und trotzdem 		entsprechende Gefahren ausreichend abgewehrt werden k&#246;nnen.</li>
</ul>
<h3>D.I.4. Nutzung der Daten zur Auskunftserteilung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 Abs. 1 TKG</a></h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Unsere Position</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span style="text-decoration: underline;">Die §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html" title="&sect; 113b TKG: Verwendung der nach &sect; 113a gespeicherten Daten">113b</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">113 TKG</a> 		erm&#246;glichen es</span> einer Vielzahl von Sicherheitsbeh&#246;rden, 		ohne Eingriffsschwelle (schon zur Abwehr von Bagatellgefahren oder 		Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten) und ohne richterliche 		Kontrolle, das Fernmeldegeheimnis durch „Bestandsdatenanfragen“ 		der folgenden Art zu durchbrechen:
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Welcher Kunde Ihres Unternehmens hat am 		01.01.2009 um 12:01 an der <span style="text-decoration: underline;">Internetverbindung</span> mit der 		IP-Adresse 101.101.101.101 teilgenommen (&#252;ber die auf ein 		AIDS-Beratungsportal zugegriffen wurde)?</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Welche Kunden Ihres Unternehmens haben am 		01.01.2009 zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr <span style="text-decoration: underline;">in den Funkzellen 		mobil telefoniert</span>, welche den Schlo&#223;bezirk 3 in Karlsruhe 		abdecken?</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Mit welchen Kunden Ihres Unternehmens sind 		in den letzten sechs Monaten &#252;ber den Anschluss 072191010 		<span style="text-decoration: underline;">Verbindungen hergestellt</span> worden?</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Mit solche Anfragen zwingt der Staat 		Kommunikationsmittler, durch eine <span style="text-decoration: underline;">Rasterung von Verkehrsdaten</span> die Identit&#228;t der Teilnehmer an bestimmten 		Kommunikationsvorg&#228;ngen zu ermitteln und dem Staat offen zu 		legen.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Es ist offensichtlich, dass solche Anfragen 		der <span style="text-decoration: underline;">Ausforschung des Fernmeldeverkehrs</span> dienen. Das 		Fernmeldegeheimnis sch&#252;tzt n&#228;mlich nach st. Rspr. des 		BVerfG die Information, „zwischen welchen Personen oder 		Fernmeldeanschl&#252;ssen Fernmeldeverkehr stattgefunden hat“</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Information, wer kommuniziert hat, ist 		auch <span style="text-decoration: underline;">nicht weniger schutzw&#252;rdig</span> wie die Information, 		wie lange man kommuniziert hat oder wor&#252;ber. Sie ist 		integraler Bestandteil des Fernmeldevorgangs.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Deswegen m&#252;ssen solche Anfragen 		<span style="text-decoration: underline;">denselben gesetzlichen Anforderungen unterworfen werden</span> wie 		die sonstige Ausforschung der Telekommunikation.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span style="text-decoration: underline;">&#214;sterreich</span> hat dies bereits 		erkannt und will die Bestandsdatenabfrage entsprechend regeln 		(n&#228;her <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bf_schreiben_2009-12-11_1-bvr-256-08.pdf">Schriftsatz vom 11.12.2009</a>).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Der deutsche Gesetzgeber hat den <span style="text-decoration: underline;">Eingriff 		in das Fernmeldegeheimnis verkannt</span>. Deswegen ist <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> 		verfassungswidrig.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Viele <span style="text-decoration: underline;">Anbieter von Internet-Portalen 		protokollieren</span> zurzeit dem deutschen Telemediengesetz zuwider 		anhand der Internet-Kennung (IP-Adresse), wer welche Texte gelesen 		oder geschrieben, wer welche Videos betrachtet oder welche 		Suchw&#246;rter eingegeben hat. Die Zuordnung von Internetkennungen 		muss nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> sechs Monate lang gespeichert werden.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Wer seine Zeitung statt gedruckt im Internet 		liest oder Informationen statt in der Bibliothek im Internet 		recherchiert, muss gegenw&#228;rtig – unter den l&#228;cherlich 		geringen Voraussetzungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> – sechs Monate 		lang damit rechnen, in einen <span style="text-decoration: underline;">falschen Verdacht oder unter 		Beobachtung</span> zu geraten.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Was speziell die Vorratsdatenspeicherung 		angeht, muss die Nutzung von Vorratsdaten dem Staat schon deswegen 		generell <span style="text-decoration: underline;">versagt bleiben</span>, weil die Vorratsdatenspeicherung 		selbst verfassungswidrig ist.</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Zahlen und Fakten</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="page-break-inside: auto; widows: 2; orphans: 2; page-break-before: auto;"><span style="text-decoration: underline;"><a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 Abs. 1 TKG</a> lautet</span>: „Wer gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig 		Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat im 		Einzelfall den zust&#228;ndigen Stellen auf deren Verlangen 		unverz&#252;glich Ausk&#252;nfte &#252;ber die nach den §§ 		95 und 111 erhobenen Daten zu erteilen, soweit dies f&#252;r die 		<span style="text-decoration: underline;">Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten</span>, zur 		<span style="text-decoration: underline;">Abwehr von Gefahren</span> f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit 		oder Ordnung oder f&#252;r die Erf&#252;llung der gesetzlichen 		Aufgaben der <span style="text-decoration: underline;">Verfassungsschutzbeh&#246;rden</span> des Bundes und 		der L&#228;nder, des <span style="text-decoration: underline;">Bundesnachrichtendienstes</span> oder des 		<span style="text-decoration: underline;">Milit&#228;rischen Abschirmdienstes</span> <span style="text-decoration: none;">erforderlich</span> ist. Ausk&#252;nfte &#252;ber Daten, mittels derer der Zugriff auf 		Endger&#228;te oder in diesen oder im Netz eingesetzte 		Speichereinrichtungen gesch&#252;tzt wird, insbesondere PIN oder 		PUK, hat der nach Satz 1 Verpflichtete auf Grund eines 		Auskunftsersuchens nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/161.html">161 Abs. 1 Satz 1</a>, § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/163.html">163 Abs. 1</a> 		der Strafprozessordnung, der Datenerhebungsvorschriften der 		Polizeigesetze des Bundes oder der L&#228;nder zur Abwehr von 		Gefahren f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit oder Ordnung, § 		8 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der entsprechenden 		Bestimmungen der Landesverfassungsschutzgesetze, § 2 Abs. 1 		des BND-Gesetzes oder § 4 Abs. 1 des MAD-Gesetzes zu erteilen; 		an andere &#246;ffentliche oder nicht &#246;ffentliche Stellen 		d&#252;rfen diese Daten nicht &#252;bermittelt werden. <span style="text-decoration: underline;">Ein 		Zugriff auf Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist nur 		unter den Voraussetzungen der hierf&#252;r einschl&#228;gigen 		gesetzlichen Vorschriften zul&#228;ssig</span>. &#220;ber die 		Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegen&#252;ber seinen 		Kundinnen und Kunden sowie Dritten gegen&#252;ber Stillschweigen zu 		wahren.“</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> stellt wegen seiner 		unzureichenden Voraussetzungen den <span style="text-decoration: underline;">Schwerpunkt der Nutzung von 		Vorratsdaten</span> dar. Der Deutsche Telekom-Konzern hat schon 2006 		94.417 Ausk&#252;nfte nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> erteilt und rechnete f&#252;r 		2007 mit &#252;ber 210.000 Ausk&#252;nften. Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html">§ 100g StPO</a> 		erfolgten im Jahr 2008 hingegen nur knapp 14.000 Anfragen 		(Beschl&#252;sse).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">&#220;ber <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> wird im 		Internetbereich <span style="text-decoration: underline;">massenhaft Kleinkriminalit&#228;t</span> verfolgt. 		Bei der Deutschen Telekom AG erfolgten die Anfragen
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen Betrug und Computerbetrug zu 54,44%</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen Beleidigungen zu 6,19%</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen Aussp&#228;hens von Daten zu 6,18%</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen Urheberrechtsdelikten zu 3,94%</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen der Verbreitung pornographischer 		Schriften zu 3,15%</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen sexuellen Missbrauchs zu 1,31%</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Laut polizeilicher Kriminalstatistik setzten 		sich die 2008 <span style="text-decoration: underline;">im Internet begangenen und registrierten 		Straftaten</span> wie folgt zusammen:
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">zu 76,7% Betrug, vor allem Warenbetrug und 		Warenkreditbetrug (Aufkl&#228;rungsquote 82%)</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">zu 5,9% Urheberrechtsdelikte 		(Aufkl&#228;rungsquote 62%)</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">zu 6,2% die Verbreitung pornografischer 		Schriften (Aufkl&#228;rungsquote 64%)</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die <span style="text-decoration: underline;">Aufkl&#228;rungsquote</span> betrug 2008 		– also vor Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung f&#252;r 		Internet-Zugangsanbieter – knapp 80% und &#252;berstieg die 		durchschnittliche Aufkl&#228;rungsquote von 54,8% in allen 		Bereichen.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Das Bundeskriminalamt ermittelte mit § 		113 TKG seit 2004 insgesamt 417 Personen, die „auff&#228;llig 		oft“ auf <span style="text-decoration: underline;">Internetseiten</span> &#252;ber die „militante 		gruppe“ zugriffen. Die Personen stellten sich haupts&#228;chlich 		als Pressemitglieder und Beh&#246;rden heraus. Ermittlungen gegen 		die &#252;brigen Personen verliefen im Sande.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">2007 ist eine – ergebnislose – 		<span style="text-decoration: underline;">Wohnungsdurchsuchung bei Globalisierungskritikern</span> damit 		begr&#252;ndet worden, der Betroffene habe eine „umfassende 		Internetrecherche“ zu einer Firma vorgenommen, die sp&#228;ter 		Ziel eines Brandanschlags wurde.</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto; page-break-after: avoid;"><span style="color: #ffffff;">Gegenargumente widerlegt</span></p>
<p>„<strong>Ohne die Speicherung von IP-Adressen 	ist die Aufkl&#228;rung schwerster Straftaten im Internet/die 	Durchsetzung des Urheberrechts im Internet <span style="text-decoration: underline;">von vornherein 	unm&#246;glich</span>.“</strong></p>
<p>Falsch. <span style="text-decoration: underline;">Auch ohne Vorratsdatenspeicherung</span> ist eine angemessen wirksame Verfolgung von Internetdelikten 	m&#246;glich.</p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Im Bereich andauernder Straftaten (z.B. 		Urheberrechtsdelikte) gen&#252;gt ein Anruf bei dem Anbieter, um 		noch w&#228;hrend der bestehenden Verbindung die Identit&#228;t des 		Anschlussinhabers gezielt zu sichern. Dieses <span style="text-decoration: underline;">Quick-Freeze-Verfahren</span> ist in der Cybercrime-Konvention des Europarats vorgesehen und in 		Deutschland vertragswidrig noch nicht umgesetzt. Ein Urteil des 		Landgerichts Hamburg zeigt, dass gerade Urheberrechtsdelikte in 		diesem Verfahren wirksam verfolgt werden k&#246;nnen.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Im Bereich von Wiederholungstaten (z.B. 		Stalking) gen&#252;gt eine <span style="text-decoration: underline;">verdachtsbezogene Fangschaltung</span>. 		Auf diese Weise konnte beispielsweise ein Erpresser in einem 		Internet-Café festgenommen werden.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Viele F&#228;lle k&#246;nnen <span style="text-decoration: underline;">trotz 		verf&#252;gbarer Daten nicht aufgekl&#228;rt</span> werden, z.B. wegen 		der vielen Verschleierungsm&#246;glichkeiten. Viele Verfahren 		werden trotz verf&#252;gbarer Daten eingestellt.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">In den verbleibenden, sehr wenigen F&#228;llen 		(weniger als 0,01% aller Straftaten) ist es <span style="text-decoration: underline;">normal, dass im 		Internet – wie sonst auch – viele Straftaten nicht 		aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen</span>. Die Aufkl&#228;rungsquote 		liegt im Schnitt bei 55%; 45% der angezeigten Straftaten k&#246;nnen 		auch au&#223;erhalb des Internet nicht aufgekl&#228;rt werden. Es 		gibt keine Gr&#252;nde, die es rechtfertigen k&#246;nnten, gerade 		das besonders grundrechtswichtige Internet zu einem Raum der 		&#220;berwachbarkeit und Nachverfolgbarkeit auszugestalten.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Deutschland vor Einf&#252;hrung der 		Vorratsdatenspeicherung und ausl&#228;ndische Staaten ohne 		Vorratsdatenspeicherung (z.B. &#214;sterreich) <span style="text-decoration: underline;">belegen, dass 		auch ohne Vorratsdatenspeicherung</span> eine angemessen wirksame 		Verfolgung von Internetdelikten m&#246;glich ist. Unternehmen, die 		nicht auf Vorrat speichern (z.B. Hansenet), und ausl&#228;ndische 		Anonymisierungsdienste erm&#246;glichen schon heute eine spurenlose 		Internetnutzung, ohne dass dies zu untragbaren Folgen gef&#252;hrt 		h&#228;tte.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Empirisch betrachtet f&#252;hrt die 		Vorratsdatenspeicherung auch im Internet <span style="text-decoration: underline;">nicht zu einer h&#246;heren 		Aufkl&#228;rungsquote</span> oder gar geringeren Kriminalit&#228;tsrate 		als wo nicht auf Vorrat gespeichert wird.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Was Urheberrechtsdelikte angeht, kann der 		Gesetzgeber au&#223;erdem eine <span style="text-decoration: underline;">pauschale Abgeltung privater 		Vervielf&#228;ltigungen</span> in Betracht ziehen. Es ist nicht 		erforderlich und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, wegen weniger 		Rechtsverletzer alle Internetnutzer erfassen zu lassen.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Das Interesse an einer zivil- oder 		strafrechtlichen Verfolgung einzelner T&#228;ter muss hinter die 		Telekommunikationsfreiheit der <span style="text-decoration: underline;">unz&#228;hligen rechtm&#228;&#223;ig 		handelnden Nutzer</span><span style="text-decoration: none;"> zur&#252;cktreten</span>.</li>
</ul>
<p>„<strong>Durch die Zunahme von Flatrates und 	eine ver&#228;nderte Speicherpraxis der Internet-Zugangsanbieter 	<span style="text-decoration: underline;">stehen immer weniger Daten</span> zur Verfolgung von 	Straft&#228;tern/&#8216;Musik-Piraten&#8216; zur Verf&#252;gung.“</strong></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Diese Entwicklung <span style="text-decoration: underline;">hat nichts mit 		Flatrates</span> zu tun. Internet-Zugangsanbieter durften die 		zugewiesene IP-Adresse noch nie zu Abrechnungszwecken speichern, 		weil sie abrechnungsirrelevant ist (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html" title="&sect; 96 TKG: Verkehrsdaten">§ 96 TKG</a>).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Abnahme betrieblich gespeicherter Daten 		wird zudem durch andere Entwicklungen <span style="text-decoration: underline;">mehr als ausgeglichen</span>:
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Im Informationszeitalter wickeln immer mehr 		Menschen einen immer gr&#246;&#223;eren Teil ihrer Aktivit&#228;ten 		im Internet ab. Unter dem Strich werden heute daher <span style="text-decoration: underline;">so viele 		Daten betrieblich gespeichert wie noch nie</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Auch die staatlichen Zugriffsm&#246;glichkeiten 		sind best&#228;ndig ausgeweitet worden. Unter dem Strich werden 		Internetnutzer heute so h&#228;ufig identifiziert <span style="text-decoration: underline;">wie noch nie</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Es ist daher falsch, dass die 		<span style="text-decoration: underline;">Ermittlungsm&#246;glichkeiten heute geringer</span> w&#228;ren als 		fr&#252;her; das Gegenteil ist der Fall.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Was <span style="text-decoration: underline;">Urheberrechtsverletzungen</span> angeht, 		ist die Benutzung eines Tonbandger&#228;ts, CD-Brenners oder 		Fotokopierger&#228;ts viel weniger nachvollziehbar als die 		Internetnutzung – selbst ohne Vorratsdatenspeicherung.</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Au&#223;erdem hat die Verbreitung von 		Flatrates in der Praxis <span style="text-decoration: underline;">keinerlei messbare Auswirkung auf die 		Aufkl&#228;rungsquote</span> gehabt. So hat die Zahl der 		Internet-Flatrates schon vor Einf&#252;hrung der 		Internet-Vorratsdatenspeicherung 2009 rasant zugenommen; gleichwohl 		belegen die Statistiken des Bundeskriminalamts keinen merklichen 		R&#252;ckgang der (&#252;berdurchschnittlichen) Aufkl&#228;rungsquote 		bei Internetkriminalit&#228;t.</li>
</ul>
<h3>D.I.5. Transparenz, Rechtsschutz, Sanktionen</h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Unsere Position</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Wirksam 		w&#228;re die Beteiligung eines unabh&#228;ngigen Repr&#228;sentanten 		des Betroffenen, also eines „<span style="text-decoration: underline;">B&#252;rgeranwalts</span>“, 		schon vor dem staatlichen Zugriff. Nur ein B&#252;rgeranwalt k&#246;nnte 		gegebenenfalls noch vor Durchf&#252;hrung der Ma&#223;nahme 		Rechtsmittel einlegen und dadurch Grundrechtsverletzungen 		verhindern. Im Ausland bestehen solche Institutionen teilweise 		bereits.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Nachschau: <span style="text-decoration: underline;">Der 		Richter sollte dar&#252;ber informiert werden</span>, zu welchem 		Ergebnis seine Anordnung gef&#252;hrt hat. Nur durch solche 		R&#252;ckmeldungen kann er die Erfolgsaussichten und damit die 		Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit etwaiger k&#252;nftiger 		Anordnungen beurteilen.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Benachrichtigung</span>: 		Die Benachrichtigungspflicht des §  <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/101.html">101 StPO</a> hat der 		Gesetzgeber so ausgeh&#246;hlt, dass sie in der Praxis fast 		durchgehend keine Wirkung mehr entfaltet; dies ist zu &#228;ndern 		(n&#228;her <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2009-06-09.pdf">Schriftsatz vom 09.06.2009</a>). Daneben ist eine Pflicht 		zur Benachrichtigung der Betroffenen auch von Ausk&#252;nften &#252;ber 		ihre Bestandsdaten zu fordern (§§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">112</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">113 TKG</a>, 101a 		UrhG).</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Verwertungsverbot</span>: 		Zu fordern ist eine Pflicht zur sofortigen Vernichtung sowie ein 		Verwertungsverbot f&#252;r Informationen, die durch rechtswidrige 		verdeckte Ermittlungsma&#223;nahmen erlangt worden sind.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Entsch&#228;digungsanspruch</span>: 		Zu fordern ist ein Anspruch der von rechtswidrigen 		Ermittlungsma&#223;nahmen Betroffenen auf angemessene 		Entsch&#228;digung. F&#252;r die Verletzung immaterieller Rechte 		ist wiederum eine angemessene Pauschale als Entsch&#228;digung 		vorzusehen. Nur durch solche Anreize kann eine gerichtliche 		Befassung mit dem Zugriff auf Telekommunikationsdaten erreicht 		werden.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Verbandsklagerecht</span>: 		B&#252;rgerrechtsverb&#228;nde sollten das Recht erhalten, gegen 		grundrechtsverletzende Praktiken von Beh&#246;rden als Verband zu 		klagen. Der Individualrechtsschutz l&#228;uft oft aus finanziellen 		und fachlichen Gr&#252;nden leer.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Erfolgskontrolle</span>: 		Zur rechtsstaatlichen Einhegung des Zugriffs auf 		Telekommunikationsdaten ist es geboten, fortlaufend die Wirksamkeit 		der staatlichen Zugriffspraxis auszuwerten und die Ergebnisse zu 		ver&#246;ffentlichen, zumal vor dem Hintergrund der explodierenden 		Zugriffszahlen der letzten Jahre.</p>
</li>
</ul>
<p style="text-decoration: none;">
<h3>D.II. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html">Art. 12 Abs. 1 GG</a></h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Unsere Position</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die 		nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> zur Vorratsdatenspeicherung Verpflichteten 		m&#252;ssen f&#252;r die damit verbundenen <span style="text-decoration: underline;">Anschaffungs-, 		Investitions-, Speicher-, Vorhalte- und Personalkosten</span> alleine 		aufkommen.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die Beschwerde 		f&#252;hrenden und schrifts&#228;tzlich n&#228;her beschriebenen 		Anbieter von Anonymisierungs- und Telekommunikationsdiensten haben 		die Vorratsdatenspeicherung <span style="text-decoration: underline;">bis heute nicht umgesetzt</span> – 		unter Inkaufnahme der damit verbundenen, hohen Risiken. Bliebe ihre 		Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg, k&#246;nnte ihr Dienst 		jedenfalls in Deutschland nicht fortbestehen. Dies w&#252;rde nicht 		nur die Anbieter und ihre Angestellten treffen, sondern auch f&#252;r 		die Kunden zu einer weiteren Marktkonzentration, weniger Wettbewerb 		und h&#246;heren Preisen f&#252;hren.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die 		entsch&#228;digungslose Speicherpflicht verletzt das 		<span style="text-decoration: underline;">Gleichbehandlungsgebot</span> des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html">Art. 3 GG</a>. Es existiert kein 		Grund, der nach Art und Gewicht die Belastung der beteiligten 		Unternehmen oder mittelbar ihrer Kunden mit den Kosten einer 		Kommunikationsdatenspeicherung zu staatlichen Zwecken rechtfertigen 		k&#246;nnte. Die Abwehr von Gefahren und die Ahndung von Straftaten 		ist eine Aufgabe der Allgemeinheit, deren Lasten nur die 		Allgemeinheit treffen d&#252;rfen und die deshalb im Wesentlichen 		nur aus Steuermitteln finanziert werden darf.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Besonders 		kleine Unternehmen</span> sind ohne hinreichenden Grund st&#228;rker 		belastet als gr&#246;&#223;ere Wettbewerber. Eine Umsetzung der 		Vorratsdatenspeicherung erfordert Fixkosten, die Kleinunternehmen 		&#252;berproportional viel st&#228;rker belasten als gro&#223;e 		Firmen.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Bei kleinen 		Unternehmen liegt auch ein unzumutbarer Eingriff in die 		<span style="text-decoration: underline;">Berufsfreiheit</span> (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html">Art. 12 GG</a>) vor, weil sie die hohen 		Fixkosten einer Vorratsdatenspeicherung nicht aufbringen k&#246;nnen 		und andererseits praktisch niemals Auskunftsersuchen an sie 		gerichtet werden.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die 		<span style="text-decoration: underline;">Verfassungsgerichte &#214;sterreichs und Frankreichs</span> haben 		bereits entschieden, dass eine Entsch&#228;digung von 		Telekommunikationsunternehmen f&#252;r die Erf&#252;llung 		staatlicher Aufgaben geboten ist, ebenso das VG Berlin. &#214;sterreich 		will Kleinunternehmen &#252;berhaupt von der Verpflichtung zur 		Vorratsdatenspeicherung befreien.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die <span style="text-decoration: underline;">Richtlinie 		<a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a></span> steht einer Entsch&#228;digung nicht entgegen. 		Umgekehrt spricht ihr Zweck, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, 		gerade f&#252;r eine Entsch&#228;digung, wie sie auch ausl&#228;ndische 		Staaten verbreitet gew&#228;hren.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">F&#252;r 		<span style="text-decoration: underline;">Anonymisierungsdienste</span> kommt <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> einem 		Berufsverbot nahe und verletzt <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html">Art. 12 GG</a>.</p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Ein 		Anonymisierungsdienst ist definitionsgem&#228;&#223; ein Dienst, 		der eine R&#252;ckverfolgung der Internetnutzung verhindern soll. 		Wird hinter den vorratsspeichernden Internet-Zugangsanbieter blo&#223; 		ein weiterer vorratsspeichernder Anonymisierungsdienst geschaltet, 		so wird der Dienst &#252;berfl&#252;ssig und sein <span style="text-decoration: underline;">Gesch&#228;ftsmodell 		obsolet</span>.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Wie wichtig 		die M&#246;glichkeit anonymer Kommunikation <span style="text-decoration: underline;">in vielen 		Lebenssituationen</span> ist, ist schrifts&#228;tzlich – auch im 		Parallelverfahren – umfassend ausgef&#252;hrt worden.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die <span style="text-decoration: underline;">Richtlinie 		<a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a></span> sieht keine Speicherpflichten f&#252;r 		Anonymisierungsdienste vor, sondern setzt das Fortbestehen echter 		Anonymisierungsdienste voraus.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Mir ist <span style="text-decoration: underline;">kein 		anderes Land in Europa</span> bekannt, das Anonymisierungsdiensten 		Speicherpflichten auferlegt h&#228;tte.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Diese 		Pflichten sind auch <span style="text-decoration: underline;">nicht zielf&#252;hrend</span>, weil sich 		Dutzende oder Hunderte von Nutzern eines solchen Dienstes 		gleichzeitig eine IP-Adresse teilen und <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> daher keine 		R&#252;ckverfolgbarkeit gew&#228;hrleistet.</p>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; text-decoration: none; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Gegenargumente widerlegt</span></p>
<p style="text-decoration: none;">„<strong>Die 	Beschwerdef&#252;hrer haben eine unzumutbare Kostenbelastung <span style="text-decoration: underline;">nicht 	ausreichend dargelegt</span>.“</strong></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Wir haben zu 		den drohenden wirtschaftlichen Auswirkungen <span style="text-decoration: underline;">sehr wohl 		vorgetragen</span>.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Au&#223;erdem 		hat es das <span style="text-decoration: underline;">OVG Berlin-Brandenburg</span> mit Beschluss vom 		02.12.2009 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 S 32.09" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">11 S 32.09</a>) im Fall eines Webhosting-Unternehmens aus Bremen f&#252;r 		glaubhaft gehalten, die Kosten einer Umsetzung der 		Vorratsdatenspeicherung w&#252;rden das Unternehmen „zur 		sofortigen Gesch&#228;ftsaufgabe zwingen“ bzw. der Betrieb 		m&#252;sse „mangels Liquidit&#228;t eingestellt werden“. 		Die Situation des Beschwerde f&#252;hrenden Anonymisierungsdienstes 		ist nicht anders.</p>
</li>
</ul>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Das Argumentationspapier als <a href="http://daten-speicherung.de/data/argumentationspapier-vds.pdf">pdf-Dokument</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Fernmeldegeheimnis gew&#228;hrleistet die Anonymit&#228;t der Telekommunikation</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/das-fernmeldegeheimnis-gewaehrleistet-die-anonymitaet-der-telekommunikation/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 10:15:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus Anlass des Beschlusses des OVG M&#252;nster vom 17.02.2009 (Az. 13 B 33/09) schreiben die Beschwerdef&#252;hrer der TKG-Verfassungsbeschwerde dem Bundesverfassungsgericht, weshalb das Fernmeldegeheimnis auch die Anonymit&#228;t der Kommunizierenden und ihrer Kommunikationskennungen (z.B. Rufnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse) gew&#228;hrleisten m&#252;sse. W&#228;hrend das OVG M&#252;nster in der Identifizierung eines Internetnutzers keinen Eingriff in dessen Fernmeldegeheimnis sieht, kommt der Schriftsatz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus Anlass des Beschlusses des OVG M&#252;nster vom 17.02.2009 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 B 33/09" title="OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 B 33/09">13 B 33/09</a>) schreiben die Beschwerdef&#252;hrer der <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/">TKG-Verfassungsbeschwerde</a> dem Bundesverfassungsgericht, weshalb das Fernmeldegeheimnis auch die Anonymit&#228;t der Kommunizierenden und ihrer Kommunikationskennungen (z.B. Rufnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse) gew&#228;hrleisten m&#252;sse.</p>
<p>W&#228;hrend das OVG M&#252;nster in der Identifizierung eines Internetnutzers keinen Eingriff in dessen Fernmeldegeheimnis sieht, kommt der <a href="http://daten-speicherung.de/data/TKG-Verfassungsbeschwerde_Schriftsatz_2009-05-05.pdf">Schriftsatz</a> der Beschwerdef&#252;hrer vom 05.05.2009 nach eingehender Untersuchung zu dem folgenden Ergebnissen:</p>
<blockquote><p>Es ist gezeigt worden, dass das Fernmeldegeheimnis jedenfalls insoweit vor der staatlichen Erhebung von Bestandsdaten bei einem Kommunikationsmittler sch&#252;tzt, wie die Auskunft unmittelbar noch <strong>unbekannte Fernmeldevorg&#228;nge aufdeckt oder bereits bekannte Fernmeldevorg&#228;nge n&#228;her beschreibt</strong>, insbesondere die an einem Fernmeldevorgang Beteiligten identifiziert. Insoweit ist das Fernmeldegeheimnis in seiner klassischen Funktion als Garant der Vertraulichkeit der n&#228;heren Umst&#228;nde einzelner Fernmeldevorg&#228;nge einschl&#228;gig.</p>
<p>Es ist gezeigt worden, dass das Fernmeldegeheimnis vor der staatlichen Erhebung von Bestandsdaten bei einem Kommunikationsmittler auch dann sch&#252;tzt, wenn die Daten <strong>es erm&#246;glichen, durch weitere Datenerhebungen </strong>Fernmeldevorg&#228;nge aufzudecken oder n&#228;her auszuforschen. Ein wirksamer Schutz der Vertraulichkeit der Fernkommunikation erfordert schon die Einbeziehung dieser Schl&#252;sseldaten in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses. Das Fernmeldegeheimnis sch&#252;tzt danach erstens davor, dass der Staat einen Kommunikationsmittler zu der Auskunft zwingt, welcher Teilnehmer unter welcher Kennung kommuniziert oder kommuniziert hat. Das Fernmeldegeheimnis sch&#252;tzt zweitens davor, dass der Staat bei einem Kommunikationsmittler einen Schl&#252;ssel beschafft, der ihm unmittelbaren Zugriff auf zwischengespeicherte Nachrichten er&#246;ffnet. In beiden F&#228;llen &#252;berwindet der Staat die entscheidende technische H&#252;rde f&#252;r eine Aussp&#228;hung der Fernkommunikation des Betroffenen.</p>
<p>Es ist gezeigt worden, dass das Fernmeldegeheimnis auch unabh&#228;ngig von einzelnen Fernmeldevorg&#228;ngen davor sch&#252;tzt, dass sich der Staat <strong>bei einem Kommunikationsmittler Kenntnisse verschafft</strong>, &#252;ber die der Mittler lediglich zur Erm&#246;glichung und Abrechnung der Fernkommunikation verf&#252;gt. Insoweit kann sich das Fernmeldegeheimnis nicht von anderen Berufsgeheimnissen unterscheiden, bei denen die gesamte Vertrags- und Vertrauensbeziehung einen besonderen Schutz genie&#223;t, um die Unbefangenheit der gesch&#252;tzten Kommunikation zu gew&#228;hrleisten.</p>
<p>Abschlie&#223;end ist gezeigt worden, dass das Fernmeldegeheimnis davor sch&#252;tzt, dass der Staat Kommunikationsmittler zur <strong>Erhebung der Personalien von Teilnehmern und zur Vorhaltung </strong>dieser Daten f&#252;r staatliche Zugriffe zwingt. Ein solches „Outsourcing“ kann nicht anders zu beurteilen sein als wenn der Staat die Daten selbst erheben und vorhalten w&#252;rde.</p></blockquote>
<p>Da der Gesetzgeber in Ausk&#252;nften &#252;ber &#8222;Bestandsdaten&#8220; keinen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gesehen hat, seien die <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">§§ 111-113 TKG</a> verfassungswidrig, in denen folgendes vorgesehen ist:</p>
<ul>
<li>die Pflicht zur Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum bei der Anmeldung eines Telefon- oder Internetanschlusses, selbst wenn man ein kostenfreies oder vorausbezahltes Angebot wie eine Prepaid-Handykarte nutzen m&#246;chte (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">§ 111 TKG</a>),</li>
<li>die Erm&#228;chtigung vieler Beh&#246;rden, ohne richterliche Anordnung in weitem Umfang Ausk&#252;nfte &#252;ber Name, Anschrift, Rufnummern, PINs, Passw&#246;rter und weitere pers&#246;nliche Daten von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern verlangen zu k&#246;nnen (§§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">112</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">113 TKG</a>).</li>
</ul>
<p>Weitere Informationen:</p>
<ul>
<li><a href="http://daten-speicherung.de/data/TKG-Verfassungsbeschwerde_Schriftsatz_2009-05-05.pdf">Schriftsatz der Beschwerdef&#252;hrer vom 05.05.2009</a></li>
<li><a href="http://daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/">TKG-Verfassungsbeschwerde</a></li>
</ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>TKG-Verfassungsbeschwerde: Grundrechtsverletzung vertieft [erg&#228;nzt]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde-grundrechtsverletzung-vertieft/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde-grundrechtsverletzung-vertieft/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 16:36:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>

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		<description><![CDATA[In der seit 2005 anh&#228;ngigen Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ist ein neuer Schriftsatz eingereicht worden. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den 2004 eingef&#252;hrten Identifizierungszwang f&#252;r Telekommunikationsnutzer und die millionenfache Identifizierung von Telekommunikationsnutzern durch verschiedenste Beh&#246;rden (Details). Der neue Schriftsatz weist darauf hin, dass die angefochtenen Vorschriften durch das Gesetz zur Neuregelung verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der seit 2005 anh&#228;ngigen Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ist ein neuer <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-Verfassungsbeschwerde_Schriftsatz_2008-01-29.pdf">Schriftsatz</a> eingereicht worden.</p>
<p>Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den 2004 eingef&#252;hrten Identifizierungszwang f&#252;r Telekommunikationsnutzer und die millionenfache Identifizierung von Telekommunikationsnutzern durch verschiedenste Beh&#246;rden (<a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/">Details</a>).</p>
<p>Der neue <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-Verfassungsbeschwerde_Schriftsatz_2008-01-29.pdf">Schriftsatz</a> weist darauf hin, dass die angefochtenen Vorschriften durch das Gesetz zur Neuregelung verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen noch versch&#228;rft worden sind. Die Identifizierungspflicht bezieht sich nun auch auf Internet-Anschl&#252;sse. Der direkte Online-Zugriff f&#252;r ca. 1.000 Beh&#246;rden ist auf Kundendaten s&#228;mtlicher &#246;ffentlicher E-Mail-Anbieter erweitert worden. Eine &#196;hnlichkeitsfunktion erlaubt die Abfrage &#228;hnlicher Personen, was eine Verwechselungsgefahr mit sich bringt. Schlie&#223;lich nennt der Schriftsatz Zahlen &#252;ber Zweck und Umfang der Datenabfrage.</p>
<p>Eine &#220;bersicht &#252;ber den bisherigen Verfahrensgang (pdf-Dokumente):</p>
<ol>
<li><a href="http://www.starostik.de/downloads/anwalt-berlin-tkg-verfassungsbeschwerde.pdf" class="broken_link">Verfassungsbeschwerdeschrift vom 13.07.2005</a></li>
<li><a href="http://www.daten-speicherung.de/1_BvR_1299-05_2006-06-21.pdf" target="_blank">Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.06.2006</a></li>
<li><a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN.pdf">Stellungnahmen der Bundesregierung vom 31.01.2007 sowie des Bundesdatenschutzbeauftragten und zweier Landesdatenschutzbeauftragter<br />
</a></li>
<li><a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN.pdf">Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten</a></li>
<li><a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN_03-2007.pdf">Schriftsatz der Beschwerdef&#252;hrer vom 23.03.2007</a></li>
<li><a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-Verfassungsbeschwerde_Schriftsatz_2008-01-29.pdf">Schriftsatz der Beschwerdef&#252;hrer vom 29.01.2008</a></li>
</ol>
<p>Erg&#228;nzung vom 30.05.2008:</p>
<ul>
<li><a href="/data/Bundesregierung_2008-03-31.pdf">Schriftsatz des Bevollm&#228;chtigten der Bundesregierung vom 31.03.2008</a></li>
</ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gericht: Entsch&#228;digungsanspruch f&#252;r &#220;berwachungs-Hilfsdienste [3. Erg&#228;nzung]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/gericht-entschaedigungsanspruch-fuer-ueberwachungs-hilfsdienste/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/gericht-entschaedigungsanspruch-fuer-ueberwachungs-hilfsdienste/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 Dec 2007 21:09:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Bundesnetzagentur durch einstweilige Anordnung untersagt, vor dem rechtskr&#228;ftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens die Einrichtung einer sogenannten &#8222;Auslandskopf&#252;berwachung&#8220; durch ein Telekommunikationsunternehmen auf dessen Kosten durchzusetzen. Der Beschluss vom 08.11.2007 (Az. VG 27 A 315.07) k&#246;nnte den Beginn einer allgemeinen Entsch&#228;digung von TK-Anbietern f&#252;r die Einrichtung und Vorhaltung von &#220;berwachungsvorrichtungen markieren. Hintergrund Im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Bundesnetzagentur durch einstweilige Anordnung untersagt, vor dem rechtskr&#228;ftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens die Einrichtung einer sogenannten &#8222;Auslandskopf&#252;berwachung&#8220; durch ein Telekommunikationsunternehmen auf dessen Kosten durchzusetzen. Der Beschluss vom 08.11.2007 (Az. VG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=27 A 315.07" title="VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07">27 A 315.07</a>) k&#246;nnte den Beginn einer allgemeinen Entsch&#228;digung von TK-Anbietern f&#252;r die Einrichtung und Vorhaltung von &#220;berwachungsvorrichtungen markieren.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong></p>
<p>Im Jahr 2005 ist die sogenannte &#8222;Auslandskopf&#252;berwachung&#8220; in die Telekommunikations-&#220;berwachungsverordnung (TK&#220;V) aufgenommen worden. Deutsche Beh&#246;rden erhalten dadurch die M&#246;glichkeit, ausl&#228;ndische Telekommunikationsanschl&#252;sse zu &#252;berwachen. Beispielsweise k&#246;nnen alle Anrufe aus Deutschland an eine franz&#246;sische Telefonnummer oder alle deutschen E-Mails an eine US-amerikanische Emailadresse abgefangen werden. Dazu m&#252;ssen allerdings alle Betreiber internationaler Knotenpunkte in Deutschland entsprechende Vorrichtungen einbauen. Diese sind teuer, und die Auslandskopf&#252;berwachung wird nur sehr selten in Anspruch genommen.</p>
<p>Eine Entsch&#228;digung erhalten die Netzbetreiber daf&#252;r nicht. Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/110.html" title="&sect; 110 TKG: Umsetzung von &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, Erteilung von Ausk&uuml;nften">§ 110 TKG</a> haben die Betreiber &#8222;auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Ma&#223;nahmen zur &#220;berwachung der Telekommunikation vorzuhalten&#8220;. Entsch&#228;digt werden die Anbieter nur f&#252;r die Kosten einzelner &#220;berwachungsanordnungen &#8211; und auch dies nur zu einem Bruchteil der tats&#228;chlich anfallenden Kosten. Die Volksparteien wollen die Entsch&#228;digungss&#228;tze nun anheben (<a href="http://dip.bundestag.de/btd/16/071/1607103.pdf">Gesetzentwurf</a>). Die Einrichtung und Vorhaltung von &#220;berwachungsvorkehrungen soll aber entsch&#228;digungslos bleiben.</p>
<p><strong>Rechtliche W&#252;rdigung</strong></p>
<p>Die fehlende Entsch&#228;digung f&#252;r Investitions- und Vorhaltekosten ist schon lange als verfassungswidrig eingeordnet worden (ausf&#252;hrliche Begr&#252;ndung <a href="http://www.vorratsspeicherung.de.vu/">hier</a> auf den Seiten 357-368). In &#214;sterreich und Frankreich haben die Verfassungsgerichte bereits entschieden, dass der Ausschluss einer Entsch&#228;digung f&#252;r Investitions- und Vorhaltekosten verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende <a href="http://www.tkg-verfassungsbeschwerde.de">Verfassungsbeschwerde</a> aus dem Jahr 2004 nicht zur Entscheidung angenommen mit der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060621_1bvr129905.html">Begr&#252;ndung</a>, die Beschwerdef&#252;hrer m&#252;ssten zuerst die Untergerichte anrufen.</p>
<p>Eben dies hat nun ein Netzbetreiber im Fall der Auslandskopf&#252;berwachung getan und vorl&#228;ufig Recht bekommen. Die entscheidende Passage in dem <a href="/data/VG_Berlin_2007-12-07.pdf">Beschluss</a> des Verwaltungsgerichts Berlin lautet:</p>
<blockquote><p>b) Die Kammer hat jedoch erhebliche Bedenken gegen die Verfassungskonformit&#228;t der Verpflichtung zur Einrichtung und Bereithaltung von technischen Einrichtungen zur &#220;berwachung an den Auslandsk&#246;pfen, soweit dies gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/110.html" title="&sect; 110 TKG: Umsetzung von &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, Erteilung von Ausk&uuml;nften">§ 110 Abs. 1 TKG</a> auf Kosten der Antragstellerin durchzuf&#252;hren ist. Der von der Antragstellerin angegebene Kostenbetrag [&#8230;] ist von der Antragsgegnerin nicht in Zweifel gezogen worden. Kosten in dieser H&#246;he sind [&#8230;] nicht als &#8218;geringf&#252;gig&#8216; anzusehen. Die nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/110.html" title="&sect; 110 TKG: Umsetzung von &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, Erteilung von Ausk&uuml;nften">§ 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG</a> bestehende und bereits in der vorangegangenen Fassung des TKG enthaltene (vgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/88.html" title="&sect; 88 TKG: Fernmeldegeheimnis">§ 88 TKG</a> in der Fassung vom 25. Juli 1996, BGBl. I S. 1120) Regelung, dass die technischen Einrichtungen der Netzbetreiber &#8222;auf eigene Kosten&#8220; vorzuhalten sind, ist im Gesetzgebungsverfahren des TKG 1996 mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums begr&#252;ndet worden (BT-Drucksache 13/4438, S. 21), was bereits damals in einem Teil der Literatur als verfassungswidrig angesehen wurde (vgl. Nachweise bei L&#246;wnau-Iqbal in Scheuerle/Mayen, TKG, 2002, Rdnr. 14 zu <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/88.html" title="&sect; 88 TKG: Fernmeldegeheimnis">§ 88 TKG</a>). Die Kammer teilt diese Zweifel, soweit es um den vorliegenden Fall geht. Nach der Rechtsprechung des BVerfG m&#252;ssen Eigentumsbindungen stets verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sein; sie d&#252;rfen, gemessen am sozialen Bezug und an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjekts sowie im Blick auf den Regelungszweck insbesondere nicht zu einer &#252;berm&#228;&#223;igen Belastung f&#252;hren und den Eigent&#252;mer im verm&#246;gensrechtlichen Bereich unzumutbar treffen (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 21, 150" title="BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63: Weinwirtschaftsgesetz">BVerfGE 21, 150</a> [155]; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 50, 290" title="BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77: Mitbestimmung">50, 290</a> [340 f., 351]; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 52, 1" title="BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76: Kleingarten">52, 1</a> [29 f., 32]; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 53, 257" title="BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77: Versorgungsausgleich I">53, 257</a> [292]), dar&#252;ber hinaus ist der Gleichheitssatz als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip zu beachten (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 51, 1" title="BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74: Rentenversicherung im Ausland">BVerfGE 51, 1</a> [29 f.]). An der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit der f&#252;r die Antragstellerin bei Einrichtung/Vorhaltung der &#220;berwachungstechnik entstehenden Kosten bestehen bereits im Hinblick auf ihre H&#246;he Zweifel. Diese gr&#252;nden sich schon darauf, dass die H&#246;he der Einrichtungs- und Vorhaltekosten [&#8230;] gravierend erscheinen und &#8211; was die Antragstellerin plausibel dargelegt hat &#8211; jedenfalls nicht ohne Weiteres auf ihre Kunden abzuw&#228;lzen sind. Noch schwerwiegender erscheint, dass nach der eigenen Einsch&#228;tzung der Bundesregierung im Rechtssetzungsverfahren (Begr&#252;ndung zu den &#196;nderungen der Telekommunikations-&#220;berwachungsverordnung, BR-Drucksachen 631/05, S. 26 zu § 4 Abs. 2, b) die Nutzung der bereitgestellten &#220;berwachungstechnik an den Auslandk&#246;pfen nur in &#8222;sehr seltenen&#8220; F&#228;llen f&#252;r die strafrechtliche Ermittlungst&#228;tigkeit erfolgen wird. Es ist daher nicht einsichtig, dass die mit der Einrichtung der &#220;berwachungstechnik der Antragstellerin entstehenden Kosten dem Nutzen f&#252;r die strafrechtlichen Ermittlungen ad&#228;quat sein werden.</p>
<p>Zudem weist die Antragstellerin zurecht darauf hin, dass sie mit der Verpflichtung zur Errichtung/Vorhaltung der &#220;berwachungstechnik auf eigene Kosten entsch&#228;digungslos zur Verwirklichung der genuin staatlichen Aufgabe der Ermittlungst&#228;tigkeit bei bestimmten &#8211; schweren &#8211; Straftaten beteiligt wird, obwohl ihr diese Straftaten in keiner Weise zurechenbar sind. Eine Inanspruchnahme Privater f&#252;r staatliche Aufgaben wurde schon in vorkonstitutioneller Zeit als jedenfalls entsch&#228;digungspflichtige Aufopferung verstanden. Selbst dann, wenn dem Verpflichteten eine staatlich abzuwendende St&#246;rung zurechenbar ist, steht die Belastung des Verpflichteten mit den entstehenden Kosten unter der Pr&#228;misse der Zumutbarkeit (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 242/91" title="BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91: Altlasten">1 BvR 242/91</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 315/99" title="BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91: Altlasten">1 BvR 315/99</a> = <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 102, 1" title="BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91: Altlasten">BVerfGE 102, 1</a> zur Altlastensanierung).</p>
<p>c) Bestehen danach Zweifel daran, ob die Antragstellerin im Hinblick auf <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/14.html">Art. 14 Abs. 2 GG</a> verfassungskonform durch die Regelung des <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/110.html" title="&sect; 110 TKG: Umsetzung von &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, Erteilung von Ausk&uuml;nften">§ 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG</a> zur Einrichtung und Bereithaltung der &#220;berwachungstechnik auf ihre Kosten verpflichtet werden kann, so k&#246;nnen diese Zweifel im Verfahren des vorl&#228;ufigen Rechtsschutzes nicht abschlie&#223;end entschieden werden, zumal die &#8211; falls das Gericht zu der &#220;berzeugung kommen sollte, dass die genannte gesetzliche Regelung &#252;ber die Kostentragungslast jedenfalls im vorliegenden Fall verfassungswidrig ist &#8211; nach <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/100.html">Art. 100 GG</a> erforderliche Vorlage an das Bundesverfassungsgericht bereits aufgrund der Eilbed&#252;rftigkeit der Entscheidung nicht m&#246;glich ist. [&#8230;]</p></blockquote>
<p><strong>Folgen</strong></p>
<p>Es besteht danach die Aussicht, dass das Verwaltungsgericht Berlin dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorlegen wird, ob die Pflicht zur entsch&#228;digungslosen Vorhaltung von &#220;berwachungsvorrichtungen nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/110.html" title="&sect; 110 TKG: Umsetzung von &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, Erteilung von Ausk&uuml;nften">§ 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG</a> mit den Grundrechten der betroffenen Unternehmen vereinbar ist. Zu erwarten ist, dass das Bundesverfassungsgericht diese Frage verneinen, den Entsch&#228;digungsausschluss f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;ren und dem Gesetzgeber eine verfassungskonforme Entsch&#228;digung der Anbieter auch f&#252;r Investitions- und Vorhaltekosten aufgeben wird.</p>
<p>Diese Entsch&#228;digungspflicht wird allgemein f&#252;r die Inpflichtnahme von TK-Anbietern zu staatlichen Zwecken gelten, nicht nur f&#252;r die Auslandskopf&#252;berwachung. Die Entsch&#228;digungspflicht wird nicht nur zu einer gerechteren Kostenverteilung f&#252;hren, weil die &#220;berwachungskosten durch die von der Allgemeinheit zu tragenden Steuern finanziert werden &#8211; schlie&#223;lich sollen auch die &#220;berwachungsma&#223;nahmen der Allgemeinheit dienen und nicht nur den Kunden des jeweiligen Unternehmens. Die Entsch&#228;digungspflicht f&#252;hrt auch erstmals dazu, dass die Kosten des staatlichen &#220;berwachungsapparats nachvollziehbar und der parlamentarischen Kontrolle unterworfen werden. Erstmals kann eine &#246;ffentliche Diskussion dar&#252;ber stattfinden, ob man etwa die f&#252;r eine seltene Auslandskopf&#252;berwachung eingesetzten Mittel nicht mit wirklichem Nutzen f&#252;r die Sicherheit in anderen Bereichen einsetzen k&#246;nnte, etwa zur Kriminalpr&#228;vention oder zur Verst&#228;rkung des schrumpfenden Personals der Polizei. Die staatliche Kostentragung wird insgesamt dazu f&#252;hren, dass der Gesetzgeber und die Beh&#246;rden zur&#252;ckhaltender &#252;berwachen werden. Bei jeder Ma&#223;nahme werden sie die dadurch entstehenden Kosten abw&#228;gen m&#252;ssen.</p>
<p>Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin ist allen Anbietern zu empfehlen, sich gegen die entsch&#228;digungslose Verpflichtung zur Mitwirkung an staatlichen &#220;berwachungsma&#223;nahmen vor den Gerichten zur Wehr zu setzen. Zu diesen entsch&#228;digungslosen Mitwirkungspflichten z&#228;hlt insbesondere auch die ab 2008 geplante Pflicht zur Erhebung und Vorhaltung von Telekommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung), ebenso die neue Verpflichtung von E-Mail-Anbietern zum Anschluss an das automatisierte Abrufverfahren des <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">§ 112 TKG</a>.</p>
<p><strong>Weitere Informationen:</strong></p>
<ul>
<li><a href="/data/VG_Berlin_2007-12-07.pdf">Beschluss des VG Berlin (eingescannt)</a></li>
<li><a href="http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Verwaltungsgericht-Berlin-20071108.html">Beschluss des VG Berlin (Text)</a></li>
</ul>
<p><strong>Erg&#228;nzung vom 13.12.2007:</strong></p>
<p>Der Beschluss des VG Berlin ist rechtskr&#228;ftig.</p>
<p><strong>2. Erg&#228;nzung vom 03.07.2008:</strong></p>
<p>Im Hauptsacheverfahren hat das Verwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20080702.1610.104165.html">vorgelegt</a>, ob die Kostentragungspflicht nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/110.html" title="&sect; 110 TKG: Umsetzung von &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, Erteilung von Ausk&uuml;nften">§ 110 TKG</a> mit den Grundrechten der Telekommunikationsunternehmen vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht verneint dies mit den schon oben angef&#252;hrten Argumenten.</p>
<p><strong>3. Erg&#228;nzung vom 22.10.2008:</strong></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht f&#252;hrt das Vorlageverfahren unter dem Aktenzeichen <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvL 7/08" title="BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08">1 BvL 7/08</a>.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun einen TK-Anbieter mit denselben Argumenten vor der Vorratsdatenspeicherung <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20081021.1410.112145.html">gesch&#252;tzt</a> (Beschluss vom 17.10.2008).</p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Bundesregierung verteidigt Telekommunikations&#252;berwachung in Karlsruhe</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/bundesregierung-verteidigt-telekommunikationsueberwachung-in-karlsruhe/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2007 23:55:08 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>

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		<description><![CDATA[Die gesetzliche Identifizierungspflicht f&#252;r Telefon- und Handynutzer steht auf dem Pr&#252;fstand der Bundesverfassungsrichter. In der Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz liegen nun die Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten vor. Die Datenschutzbeauftragten bezeichnen die leichte Identifizierbarkeit aller Telekommunikationsnutzer als verfassungswidrig. Die Bundesregierung verteidigt die Regelungen demgegen&#252;ber als unverzichtbares Ermittlungsinstrument und will ab Herbst auch Verbindungsdaten speichern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gesetzliche Identifizierungspflicht f&#252;r Telefon- und Handynutzer steht auf dem Pr&#252;fstand der Bundesverfassungsrichter. In der Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz liegen nun die Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten vor. Die Datenschutzbeauftragten bezeichnen die leichte Identifizierbarkeit aller Telekommunikationsnutzer als verfassungswidrig. Die Bundesregierung verteidigt die Regelungen demgegen&#252;ber als unverzichtbares Ermittlungsinstrument und will ab Herbst auch Verbindungsdaten speichern lassen.</p>
<p>In der &#252;ber 100-seitigen <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN.pdf">Stellungnahme</a> der Bundesregierung gegen&#252;ber dem Bundesverfassungsgericht hei&#223;t es, der Zugriff auf „Telekommunikationsspuren“ sei heute zu einem unverzichtbaren Ermittlungsinstrument in der t&#228;glichen Arbeit der Sicherheitsbeh&#246;rden geworden. Das Instrument habe sich in langj&#228;hriger Praxis bew&#228;hrt. Es „w&#252;rde jegliche effektive Sicherheitsgew&#228;hrleistung l&#228;hmen, wenn man den Staat selbst bez&#252;glich derartiger grundlegender Identifikationsdaten darauf verweisen w&#252;rde, diese Daten nicht systematisch und ohne weiteres abrufbar vorzuhalten, sondern in jedem Einzelfall m&#252;hsam zu ermitteln.“ Weiter hei&#223;t es in der Stellungnahme: „Gerade die – jedermann unterschiedslos treffende – v&#246;llige Verdachtslosigkeit der Datenvorhaltung [&#8230;] hat [&#8230;] zur Folge, dass mit der Einstellung in den entsprechenden Datensatz nicht die geringste abstempelnde oder stigmatisierende Wirkung verkn&#252;pft ist [&#8230;] Gerade weil der Eingriff verdachtslos ist, ist er auch von so geringer Intensit&#228;t.“</p>
<p>Das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2004 schreibt vor, dass Telefon- und Handynummern nur noch gegen Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum zugeteilt werden d&#252;rfen. Auch vorausbezahlte Handykarten d&#252;rfen nicht mehr anonym verkauft werden. Die Kundendaten werden in eine Datenbank eingestellt, auf die eine Vielzahl von Beh&#246;rden direkten Zugriff hat. Die amtliche Statistik z&#228;hlt mittlerweile 9.000 Datenabfragen am Tag. Diese Zahl hat sich innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt. Die Bundesregierung nennt dem Bundesverfassungsgericht nun zehn konkrete Beispielsf&#228;lle, in denen Telekommunikationsdaten zur Aufkl&#228;rung von Straftaten beigetragen haben, darunter Drogenhandel, Mord, Falschgeldproduktion und „geheimdienstliche Agentent&#228;tigkeit“. Ein Netzwerk P&#228;dophiler habe aufgedeckt werden k&#246;nnen, Ermittlungen wegen der Unterst&#252;tzung einer terroristischen Vereinigung seien gef&#246;rdert worden.</p>
<p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar beanstandet in seiner <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN.pdf">Stellungnahme</a>, die allgemeine Identifizierungspflicht stehe „in keinem Verh&#228;ltnis zu einem v&#246;llig ungewissen und unbestimmten m&#246;glichen Nutzen der Speicherung“. Straft&#228;ter k&#246;nnten die Ma&#223;nahme durch den Einsatz von Strohleuten und den Tausch von Prepaidkarten leicht umgehen. Im Ausland gebe es eine derartige „Datenerhebung auf Vorrat“ nicht. Die staatlichen Zugriffsrechte seien „zu weitgehend und zu unbestimmt“. Sie k&#246;nnten vor den Grundrechten daher keinen Bestand haben. 13 Landesdatenschutzbeauftragte pflichten dieser Auffassung in einem eigenen <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN.pdf">Positionspapier</a> bei.</p>
<p>Die Beschwerdef&#252;hrer <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN_03-2007.pdf">f&#252;hren</a> an, wer eine politische Demonstration vorbereite oder gegen&#252;ber der Presse vertraulich Missst&#228;nde aufdecken wolle, habe ein berechtigtes Interesse an der Nutzung einer anonymen Mobiltelefonkarte. Das Telekommunikationsgesetz erlaube die Identifizierung von Anrufern und Internetnutzern schon zur Verfolgung von Parks&#252;ndern. Geheimdienste d&#252;rften ohne richterliche Genehmigung Passw&#246;rter f&#252;r E-Mail-Postf&#228;cher abfragen. „Immer &#246;fter verabschiedet die Politik verfassungswidrige Gesetze“, erkl&#228;rt der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat. „Niemand will dem Staat zielgerichtete Ermittlungen wegen schwerer Straftaten verbieten. Der Gesetzgeber verliert aber zunehmend jedes Ma&#223; und stellt blindw&#252;tig alle unter Generalverdacht. Der permanente Sicherheitsaktionismus der Politik vergeudet Geld und politische Energie, die anderswo fehlen.“</p>
<p>Unterdessen bereitet die Bundesregierung die n&#228;chste Ausdehnung der Telekommunikations&#252;berwachung vor. Ab Herbst sollen s&#228;mtliche Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert werden. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers nachvollziehbar sein. Anonyme E-Mail-Konten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von B&#252;rgerrechtlern, sieht in den Pl&#228;nen einen „klaren Verfassungsbruch“. In einer Gemeinsamem <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/80/55/">Erkl&#228;rung</a> vom Januar haben &#252;ber 30 Verb&#228;nde die Koalition aufgefordert, die Pl&#228;ne auszusetzen, bis die Gerichte &#252;ber die Rechtm&#228;&#223;igkeit der „Abbildung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bev&#246;lkerung“ entschieden haben.</p>
<p>Weitere Informationen:</p>
<p>Die Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten</p>
<p><a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN.pdf">http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN.pdf</a></p>
<p>Die Erwiderung der Beschwerdef&#252;hrer</p>
<p><a href="http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN_03-2007.pdf">http://www.daten-speicherung.de/data/TKG-StN_03-2007.pdf</a></p>
<p>Gemeinsame Erkl&#228;rung zur Vorratsdatenspeicherung</p>
<p><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/80/55/">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/80/55/</a></p>
<p>Siehe auch:</p>
<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/87282">heise online: Bundesregierung verteidigt Identifikationszwang f&#252;r Telefon- und Handynutzer (23.03.2007)</a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz zum Teil ohne Erfolg</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/verfassungsbeschwerde-gegen-telekommunikationsgesetz-zum-teil-ohne-erfolg/</link>
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		<pubDate>Sun, 23 Jul 2006 22:24:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem heute ver&#246;ffentlichten Beschluss vom 21.06.2006 lehnte das Bundesverfassungsgericht aus formellen Gr&#252;nden eine Entscheidung &#252;ber die Verfassungsm&#228;&#223;igkeit einiger Datenspeicherungs- und &#220;berwachungsvorschriften f&#252;r Telekommunikationsunternehmen ab. Im letzten Jahr hatten zwei Privatpersonen und drei E-Mail-Provider beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingelegt. Die E-Mail-Provider wehrten sich dagegen, dass sie laut TKG und der Telekommunikations-&#220;berwachungsverordnung (TK&#220;V) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem heute ver&#246;ffentlichten <a target="_blank" href="http://www.daten-speicherung.de/1_BvR_1299-05_2006-06-21.pdf">Beschluss</a> vom 21.06.2006 lehnte das Bundesverfassungsgericht aus formellen Gr&#252;nden eine Entscheidung &#252;ber die Verfassungsm&#228;&#223;igkeit einiger Datenspeicherungs- und &#220;berwachungsvorschriften f&#252;r Telekommunikationsunternehmen ab. Im letzten Jahr hatten zwei Privatpersonen und drei E-Mail-Provider beim Bundesverfassungsgericht <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/">Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz</a> (TKG) eingelegt. Die E-Mail-Provider wehrten sich dagegen, dass sie laut TKG und der Telekommunikations-&#220;berwachungsverordnung (TK&#220;V) teure Abh&#246;rboxen auf eigene Kosten vorhalten m&#252;ssen, obwohl sie so gut wie nie Anfragen der Sicherheitsbeh&#246;rden erhalten. Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt aber, dass vor anderen Gerichten geklagt werden muss, bevor eine Verfassungsbeschwerde m&#246;glich ist.</p>
<p>Einer weiteren Pr&#252;fung unterziehen will das Bundesverfassungsgericht die §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">95 Abs. 3</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">111</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">112</a> und <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">113</a> des Telekommunikationsgesetzes. Diese Vorschriften sehen eine Pflicht zur Angabe pers&#246;nlicher Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses vor, auch etwa beim Kauf von Prepaidkarten. Die Telekommunikationsunternehmen m&#252;ssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die eine Vielzahl staatlicher Stellen Zugriff hat, darunter Strafverfolgungsbeh&#246;rden und Geheimdienste. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurde die Datenbank letztes Jahr 3,4 Mio. mal (9.000mal am Tag) abgefragt. Die Zahl der Abfragen verdoppelt sich alle drei Jahre.</p>
<p>Die Verfassungsbeschwerde moniert, eine Identifizierungspflicht f&#252;r Telekommunikationsnutzer sei unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. Wenn Personen wie Journalisten, Organisatoren staatskritischer Demonstrationen oder Vertreter von Wirtschaftsunternehmen, die Wirtschaftsspionage bef&#252;rchten, nicht mehr anonym telefonieren k&#246;nnen, k&#246;nne dies zur Folge haben, dass auf den Austausch sensibler Informationen mittels Telekommunikation zunehmend verzichtet werde. Die Verfassungsbeschwerde r&#252;gt au&#223;erdem, die staatlichen Rechte zur Einsicht in Kundendaten gingen zu weit, weil keinerlei einschr&#228;nkende Voraussetzungen vorgesehen seien. Der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, erkl&#228;rt dazu: „Ich hoffe, dass das Bundesjustizministerium im Zuge der geplanten Reform der Telekommunikations&#252;berwachung ein einheitliches Schutzniveau f&#252;r s&#228;mtliche Informationen &#252;ber die Telekommunikation der B&#252;rger etablieren wird, so dass staatliche Zugriffe nur ausnahmsweise zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten erlaubt sein werden.“</p>]]></content:encoded>
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		<title>Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. M&#228;rz 2006</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Mar 2006 10:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Email an RA Starostik gesandt wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. M&#228;rz 2006: Hallo, Herr Starostik, wenn Sie wegen dem neuen Urteil noch einen Schriftsatz schreiben wollen, k&#246;nnte man zum Beleg der Unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit allgemeiner Vorratsspeicherungsrechte die folgenden Ausf&#252;hrungen des Gerichts zitieren (Rn. 91): &#8222;Die Menge und der Aussagegehalt anfallender Verbindungsdaten lassen ein immer klareres [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Email an RA Starostik gesandt wegen des <a target="_blank" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20060302_2bvr209904">Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. M&#228;rz 2006</a>:</p>
<blockquote><p>Hallo, Herr Starostik,</p>
<p>wenn Sie wegen dem neuen Urteil noch einen Schriftsatz schreiben wollen, k&#246;nnte man zum Beleg der Unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit allgemeiner Vorratsspeicherungsrechte die folgenden Ausf&#252;hrungen des Gerichts zitieren (Rn. 91): &#8222;Die Menge und der Aussagegehalt anfallender Verbindungsdaten lassen ein immer klareres Bild von den Kommunikationsteilnehmern entstehen. Auf Grund der Konvergenzen der &#220;bertragungswege, Dienste und Endger&#228;te kommt es in der Telekommunikation in zunehmendem Ma&#223;e zu einer Komprimierung des Informationsflusses. Die Endger&#228;te, vor allem Mobiltelefon und Personalcomputer, dienen nicht nur dem pers&#246;nlichen Austausch, sondern zunehmend auch der Abwicklung von Alltagsgesch&#228;ften, wie dem Einkaufen oder dem Bezahlen von Rechnungen, der Beschaffung und Verbreitung von Informationen und der Inanspruchnahme vielf&#228;ltiger Dienste. Immer mehr Lebensbereiche werden von modernen Kommunikationsmitteln gestaltet. Damit erh&#246;ht sich nicht nur die Menge der anfallenden Verbindungsdaten, sondern auch deren Aussagegehalt. Sie lassen in zunehmendem Ma&#223;e R&#252;ckschl&#252;sse auf Art und Intensit&#228;t von Beziehungen, auf Interessen, Gewohnheiten und Neigungen und nicht zuletzt auch auf den jeweiligen Kommunikationsinhalt zu und vermitteln &#8211; je nach Art und Umfang der angefallenen Daten &#8211; Erkenntnisse, die an die Qualit&#228;t eines Pers&#246;nlichkeitsprofils heranreichen k&#246;nnen.&#8220;</p>
<p>Auf der Negativseite zu verbuchen ist, dass das BVerfG eine &#8222;wirksame Strafverfolgung&#8220; weiterhin f&#252;r sich genommen als Rechtfertigungsgrund f&#252;r die Einschr&#228;nkung von Grundrechten gen&#252;gen l&#228;sst (Rn. 98), ohne zu pr&#252;fen, ob und inwieweit der jeweilige Eingriff den Rechtsg&#252;terschutz tats&#228;chlich f&#246;rdert.</p>
<p>Was die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung anbelangt, wird unser Verfahren wohl Pr&#228;zedenzfall sein, weil es uns ebenfalls um die (Un-)Zul&#228;ssigkeit einer systematischen und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung geht. Man sollte das BVerfG vielleicht erg&#228;nzend auf folgendes hinweisen: Wenn es eine allgemeine Speicherung von TK-Daten in unserem Verfahren legalisiert (sei es auch &#8222;nur&#8220; f&#252;r sechs Monate, &#8222;nur&#8220; von Bestandsdaten oder &#8222;nur&#8220; zur Missbrauchsbek&#228;mpfung oder zu Nachweiszwecken), dann gibt es die bisherigen Grenzen von Grundrechtseingriffen (Verdachtsschwelle, Verbot der Vorratsspeicherung, Zweckbindung, Datensparsamkeit) allgemein auf und ebnet den Weg, dass in Zukunft immer mehr pers&#246;nliche Daten (z.B. auch TK-Inhalte, Mautdaten, Videoaufzeichnungen) aufgezeichnet und zu immer vielf&#228;ltigeren Zwecken vorgehalten werden.</p>
<p>Die Vorratsspeicherungsrichtlinie ist ein Lehrbeispiel f&#252;r diese Entwicklung: Zuerst zur Bek&#228;mpfung von Terrorismus gedacht, dann auch von organisierter Kriminalit&#228;t, dann s&#228;mtlicher &#8222;schwerer Straftaten&#8220;, in Deutschland schon zur Aufkl&#228;rung &#8222;erheblicher Straftaten&#8220; und sogar jeglicher mittels TK begangener Straftaten (http://dip.bundestag.de/btd/16/005/1600545.pdf), bald auch f&#252;r zivilrechtliche Anspr&#252;che wegen Urheberrechtsverletzungen (siehe <a href="http://youthful2.free.fr/data/DurchsetzungsG-E.pdf">http://youthful2.free.fr/data/DurchsetzungsG-E.pdf</a>), in Zukunft sicherlich bereits zur Verfolgung und Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten, zum routinem&#228;&#223;igen Abgleich mit Daten von Sozialleistungsempf&#228;ngern und zur &#220;berpr&#252;fung von Steuererkl&#228;rungen. Diese Entwicklung sollte dem Gericht zu denken geben.</p>
<p>Beste Gr&#252;&#223;e,<br />
&#8230;</p></blockquote>]]></content:encoded>
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