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	<title>Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy &#187; Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<title>Bericht &#252;ber Kfz-Massenabgleich geleakt [erg&#228;nzt am 19.01.2012]</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 18:06:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Kennzeichenscanning]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlen und Fakten]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf der US-Enth&#252;llungsplattform &#8222;Public Intelligence&#8220; ist ein hochinteressanter Forschungsbericht nebst Pr&#228;sentation &#252;ber &#8222;Recht und Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg&#8220; aufgetaucht &#8211; leider erst, nachdem die entsprechenden Gesetze vom Landtag bereits verl&#228;ngert worden sind. Der Bericht gibt wichtige Einblicke in die Praxis des umstrittenen Kfz-Massenabgleichs. So funktioniert der Kfz-Massenabgleich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der US-Enth&#252;llungsplattform &#8222;Public Intelligence&#8220; ist ein hochinteressanter <a href="http://info.publicintelligence.net/MaxPlanckInstitute-Report.pdf">Forschungsbericht</a> nebst <a href="http://info.publicintelligence.net/MaxPlanckInstitute-Presentation.pdf">Pr&#228;sentation</a> &#252;ber &#8222;Recht und Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in Brandenburg&#8220; aufgetaucht &#8211; leider erst, nachdem die entsprechenden Gesetze vom Landtag bereits verl&#228;ngert worden <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/rot-rot-in-brandenburg-plant-dauerhaften-kfz-massenabgleich/">sind</a>. Der Bericht gibt wichtige Einblicke in die Praxis des umstrittenen Kfz-Massenabgleichs.</p>
<p><strong>So funktioniert der Kfz-Massenabgleich</strong></p>
<p>Dem Bericht zufolge kommen in Brandenburg zurzeit f&#252;nf station&#228;re und drei mobile Ger&#228;te zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen zum Einsatz. In 98% der F&#228;lle werden die ortsfesten Ger&#228;te aktiviert, in 2% der F&#228;lle werden die <del>station&#228;ren</del> mobilen Ger&#228;te herangezogen. Brandenburg nennt seine Technik &#8222;Kraftfahrzeug-Kennzeichen-Erkennungssystem (KESY)&#8220;.</p>
<p>Das Erkennungssystem speichert von jedem vorbeifahrenden Fahrzeug</p>
<ol>
<li>ein Foto (von hinten aufgenommen),</li>
<li>das eingelesene Kfz-Kennzeichen,</li>
<li>das Ausstellungsland des Kennzeichens,</li>
<li>das Trefferdatum mit Uhrzeit,</li>
<li>den Standort,</li>
<li>eine interne Identifikationsnummer (LD) und</li>
<li>den Status (Treffer).</li>
</ol>
<p>Das brandenburgische Gesetz erlaubt allerdings nur, &#8222;die Kennzeichen von Fahrzeugen&#8220; zu erheben. In der Sachverst&#228;ndigenanh&#246;rung im brandenburgischen Landtag habe ich ohne Erfolg darauf <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/rot-rot-in-brandenburg-plant-dauerhaften-kfz-massenabgleich/">hingewiesen</a>, dass die Erhebung der weiteren Daten (z.B. Foto, Zeit, Ort) ohne besondere gesetzliche Erm&#228;chtigung unzul&#228;ssig ist.</p>
<p>Die erfassten Daten werden von den station&#228;ren Ger&#228;ten in Echtzeit an einen Zentralserver &#252;bermittelt. Wie die &#220;bermittlung erfolgt und ob sie gesichert ist, gibt der Bericht nicht an. Wenn der Zentralserver die &#220;bereinstimmung eines eingelesenen Kennzeichens mit der Fahndungsliste zu erkennen glaubt, werden die Daten an eine Zentralstelle in Frankfurt/Oder weitergeleitet. Andernfalls werden die Daten gel&#246;scht.</p>
<p><strong>Verzehnfachung des Kfz-Massenabgleichs binnen zwei Jahren</strong></p>
<p>Mithilfe dieser Technik rasterte die Brandenburger Polizei im Jahr 2009 545mal den Fahrzeugverkehr, 2010 schon 2.479mal. Die Einsatzh&#228;ufigkeit habe &#8222;nahezu kontinuierlich von Monat zu Monat zugenommen&#8220;, so der Bericht. Im Vergleich von Januar 2009 zu Dezember 2010 h&#228;tte sich die Zahl der Eins&#228;tze mehr als Verzehnfacht. Inzwischen gebe es &#8222;praktisch keine v&#246;llig &#252;berwachungsfreien Tage mehr&#8220;. Dies spricht den Aussagen von Politikern der rot-roten Landeskoalition, aber auch der Auftragsforscher des Max-Planck-Instituts Hohn, wonach von der Befugnis &#8222;zur&#252;ckhaltend&#8220; oder &#8222;ma&#223;voll&#8220; Gebrauch gemacht werde.</p>
<p style="text-align: center;"><img src="/data/brandenburg1.PNG" alt="" width="500" height="347" /></p>
<p><strong>Massenabgleich wegen Diebst&#228;hlen?</strong></p>
<p>Brandenburg ist stolz auf sein vermeintlich restriktives Gesetz zum Kfz-Massenabgleich, das eine Anwendung der Ma&#223;nahme nur in bestimmten F&#228;llen &#8211; beispielsweise zur Abwehr von Gefahren f&#252;r Leib und Leben &#8211; erlaubt. Wer meint, der Kfz-Massenabgleich werde dementsprechend schwerpunktm&#228;&#223;ig zum Schutz von Menschen oder zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt, der irrt: Fast durchweg (zu 93%) wird der Fahrzeugverkehr zur Suche nach gestohlenen Fahrzeugen gerastert. Nur 5% der Abgleiche dienen der Abwehr von Gefahren, 2% der Eins&#228;tze der Verfolgung einer anderen Straftat als Kfz-Diebstahl.</p>
<p style="text-align: center;"><img src="/data/brandenburg2.PNG" alt="" width="504" height="457" /></p>
<p>Wird in Brandenburg ein Kfz-Diebstahl gemeldet, so wird 24 Stunden lang mithilfe des Massenabgleichs nach diesem Kennzeichen gefahndet (sog. &#8222;Eilfahndung&#8220;). &#220;ber 1.800 solcher Diebstahlsfahndungen verzeichneten die Forscher im Untersuchungszeitraum &#8211; doch nur 28mal wurde das gesuchte Fahrzeug gemeldet. Zu 98% war die Diebstahlsfahndung also von vornherein erfolglos. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn kein halbwegs intelligender Autodieb wird sich mit dem Originalkennzeichen des gestohlenen Fahrzeugs auf die Autobahn begeben.</p>
<p><strong>Erfolge &#8222;nicht in hinreichender Anzahl&#8220; feststellbar</strong></p>
<p>Wenn in der Zentrale ein Treffer angezeigt wird, bedeutet dies noch nicht die Sicherstellung des gestohlenen Fahrzeugs. Die Frage, in wievielen der 28 Trefferf&#228;llen eine Sicherstellung gelang, beantwortet der teure Forschungsbericht wie folgt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8222;Folgema&#223;nahmen [&#8230;] konnten auf der Basis der verf&#252;gbaren Unterlagen nicht in hinreichender Anzahl erkannt werden.&#8220;</p>
<p>Im Klartext: Es ist nur vereinzelt ersichtlich, dass auf Treffermeldungen &#252;berhaupt reagiert wurde. Ob aufgrund des Kfz-Massenabgleichs auch nur ein Fahrzeug beschlagnahmt wurde, ist nicht bekannt.</p>
<p><strong>Illegale Praxis</strong></p>
<p>Der Einsatz des Kfz-Massenabgleichs zur Aufkl&#228;rung blo&#223;er Fahrzeugdiebst&#228;hle in Brandenburg ist rechtswidrig. Die Polizei und auch die Forscher des Max-Planck-Instituts wollen die Praxis mit § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100h.html" title="&sect; 100h StPO">100h Abs. 1 S. 1 Nr. 2</a> der Strafprozessordnung rechtfertigen, der eine &#8222;Observation&#8220; mit &#8222;technischen Mitteln&#8220; erlaubt. Diese Vorschrift deckt aber keinen Kfz-Massenabgleichs ab. <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100h.html" title="&sect; 100h StPO">§ 100h StPO</a> erf&#252;llt nicht ansatzweise die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an eine gesetzliche Erm&#228;chtigung zum Kfz-Massenabgleich. Dies zuzulassen, war nie die Absicht des Gesetzgebers gewesen. Vielmehr hat die Bundesregierung <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/029/1602938.pdf">ausgef&#252;hrt</a>, der Einsatz eines Kennzeichenlesesystems k&#246;nne (nur) &#8222;im Rahmen der Einrichtung einer Kontrollstelle nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/111.html" title="&sect; 111 StPO">§ 111 StPO</a> unter den dort genannten Voraussetzungen in Betracht kommen, wenn es sich im Einzelfall um eine geeignete, erforderliche und angemessene Ma&#223;nahme handelt&#8220;. Kfz-Diebst&#228;hle erf&#252;llen die Voraussetzungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/111.html" title="&sect; 111 StPO">§ 111 StPO</a> nicht. Der Bundesgesetzgeber hat zurecht keinen Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen in F&#228;llen eines blo&#223;en Diebstahls zugelassen.</p>
<p><strong>Durchleuchtung von Fu&#223;ballfans</strong></p>
<p>Neben der Suche nach entwendeten Fahrzeugen werden Kfz-Kennzeichen teilweise auch zu weitaus diffuseren Zwecken abgeglichen, n&#228;mlich an Orten und bei Veranstaltungen, die als &#8222;gef&#228;hrdet&#8220; oder als &#8222;gef&#228;hrlich&#8220; angesehen werden. Abgeglichen wird beispielsweise vor Fu&#223;ballspielen, weil &#8222;rivalisierende Gruppen der konkurrierenden Vereine aufeinandertreffen k&#246;nnten&#8220;. Aber auch an &#8222;Rockertreffpunkten&#8220; werden die Anreisenden gescannt, so etwa w&#228;hrend einer &#8222;Jack Daniels Night&#8220; oder eines &#8222;Memory Run&#8220; des Bandidos MC, w&#228;hrend Gr&#252;ndungsfeiern, &#8222;City Runs&#8220; oder gar einer Geburtstagsfeier der &#8222;Hells Angels&#8220; und sogar vor einer &#8222;Rockerhochzeit&#8220;.</p>
<p>Bei solchen Gelegenheiten wird keineswegs gezielt nach einer Person gesucht, die man festnehmen oder des Platzes verweisen will. Gesucht wird vielmehr allgemein nach Personen, welche die Polizei &#8222;Risikogruppen&#8220; wie &#8222;Gewaltt&#228;ter Sport&#8220;, &#8222;Hooligans&#8220;, &#8222;Rechtsradikale&#8220; oder &#8222;Rocker&#8220; zurechnet. Eine Durchsuchung dieser Personen k&#246;nnte zu interessanten Ergebnissen f&#252;hren, so das Kalk&#252;l der Polizei.</p>
<p>Beispielsweise wurde unter den am 6.3.2009 zu einem Fu&#223;ballspiel zwischen Hertha BSC und dem FC Energie Cottbus Anreisenden nach einer Rekordzahl von 4.192 &#8222;verd&#228;chtigen Kennzeichen&#8220; gesucht, wobei es sich wohl um einen Auszug aus der Datei &#8222;Gewaltt&#228;ter Sport&#8220; gehandelt hat. Auch vor einem &#8222;Rockertreffen&#8220; wurde einmal pauschal nach 3.615 &#8222;Risikopersonen&#8220; gesucht.</p>
<p>Bei einer so breitfl&#228;chigen Fahndung verwundert es nicht, dass es &#8222;teilweise zu mehreren Hundert Treffermeldungen&#8220; kam. Ob und wie oft die Polizei auf die Meldungen allerdings reagierte und Folgema&#223;nahmen einleitete, ist nicht bekannt. Dass mithilfe solcher breitfl&#228;chiger Ma&#223;nahmen jemals eine konkrete Gefahr abgewendet worden sei, bet&#228;tigt der Bericht nicht. Sicher ist nur, dass Folgema&#223;nahmen den Unterlagen nicht in &#8222;hinreichender Zahl&#8220; zu entnehmen waren.</p>
<p>Dass Brandenburg vor vermeintlich &#8222;gef&#228;hrlichen&#8220; oder &#8222;gef&#228;hrdeten&#8220; Veranstaltungen vollkommen ungezielt nach angeblichen &#8222;Risikopersonen&#8220; sucht, halte ich f&#252;r rechtswidrig. In diesen F&#228;llen fehlt es an der in Brandenburg gesetzlich vorausgesetzten (§ 36a bbgPolG) &#8222;gegenw&#228;rtigen Gefahr&#8220;. Die auf blo&#223;e Erfahrungss&#228;tze und Wahrscheinlichkeiten gest&#252;tzte Annahme, Personen k&#246;nnten gewaltt&#228;tig werden, ersetzt nicht konkrete, einzelfallbezogene Anhaltspunkte f&#252;r das Bestehen einer gegenw&#228;rtigen Gefahr, die von bestimmten Personen ausgeht. Gegenw&#228;rtige Gefahr ist nur eine solche, die gegenw&#228;rtig besteht und sich jederzeit realisieren kann (nicht erst auf einer sp&#228;teren Versammlung). Es gen&#252;gt nach dem brandenburgischen Gesetz nicht, dass anl&#228;sslich eines allgemeinen Abgleichs mit Fahndungsdateien gegenw&#228;rtige Gefahren erst festgestellt werden k&#246;nnten. Auch &#8222;unmittelbar bevor&#8220; steht eine Straftat nur, wenn sie bereits geplant ist, nicht aber, wenn nur m&#246;glicherweise der Entschluss zu einer Straftat (K&#246;rperverletzung usw.) erst noch gefasst werden k&#246;nnte. Von § 36a bbgPolG gedeckt ist sodann nur die gezielte Suche nach einem (tats&#228;chlichen und bekannten) St&#246;rer, nicht nach angeblichen &#8222;Risikopersonen&#8220;. Die &#8222;zur Abwehr der Gefahr gespeicherten Daten&#8220; d&#252;rfen laut Gesetz nur Kfz-Kennzeichen von Personen sein, von denen tats&#228;chlich eine im Einzelfall bestehende Gefahr ausgeht oder die eine Straftat vorhaben. Von der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist die Brandenburgische Polizei weit entfernt.</p>
<p><strong>Bewegungsprofile: Der &#8222;Aufzeichnungsmodus&#8220;</strong></p>
<p>Sehr problematisch ist auch, dass die Kfz-Scanner &#252;ber 20mal nicht zum Abgleich der passierenden Fahrzeuge mit einer Fahndungsliste, sondern zur Aufzeichnung der Kfz-Kennzeichen s&#228;mtlicher passierender Fahrzeuge eingesetzt wurde (sog. &#8222;Aufzeichnungsmodus&#8220;). Ziel dieser Praxis seien &#8222;l&#228;ngerfristige Observationen&#8220;, meist im Zusammenhang mit Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalit&#228;t. Die Kennzeichenerfassung erfolge in solchen F&#228;llen &#252;ber Tage, Wochen oder Monate hinweg. Rechtsgrundlage soll die Strafprozessordnung sein. Es sollen richterliche Anordnungen der Ma&#223;nahmen vorgelegen haben.</p>
<p><strong>Fehleranf&#228;llige Technik</strong></p>
<p>4% der Kennzeichen werden falsch eingelesen, etwa wegen Verschmutzung oder Abdeckung von Kennzeichen, aber auch, weil Leerzeichen und Bindestriche nicht erkannt werden. &#8222;BI-N 1&#8243; wird beispielsweise als identisch mit &#8222;B-IN 1&#8243; angesehen. 4% h&#246;rt sich nicht nach einer hohen Fehlerquote an, jedoch erfasst jedes Ger&#228;t st&#252;ndlich 2.000 Kennzeichen. Bei f&#252;nf &#252;ber 24 Stunden eingesetzten Ger&#228;ten kommt es so zu 9.600 falsch eingelesenen Kennzeichen.</p>
<p>Die fehleranf&#228;llige Technik f&#252;hrt nicht nur dazu, dass die Arbeitszeit von Polizeibeamte immer wieder durch Fehlmeldungen von vermeintlich gesuchten Kennzeichen in Anspruch genommen wird (wie viele Falschmeldungen es sind, hat der Forscher nicht festgestellt). Vielmehr werden immer wieder auch die Kennzeichen von Fahrzeugen, die tats&#228;chlich zur Fahndung ausgeschrieben sind, trotz Passierens der Scanner nicht erkannt und gemeldet.</p>
<p><strong>Versteckspiel</strong></p>
<p>Niemand erf&#228;hrt, wann sein Kennzeichen wo abgeglichen wird. Die Polizei sieht darin kein Problem. Es handele sich um eine offene Ma&#223;nahme, weil &#8222;f&#252;r die B&#252;rger ersichtlich ist, dass &#252;berhaupt irgendeine polizeiliche Ma&#223;nahme durchgef&#252;hrt wird. Um welche Ma&#223;nahme es sich dabei genau handelt, muss f&#252;r den B&#252;rger nicht erkennbar sein.&#8220; Mit anderen Worten: Wenn die Polizei am Stra&#223;enrand steht oder ein Ger&#228;t aufh&#228;ngt, hat es den B&#252;rger nicht zu interessieren, was da eigentlich genau mit den eigenen Daten geschieht.</p>
<p><strong>Katastrophale Bilanz</strong></p>
<p>Wo gezielt nach gef&#228;hrdeten Personen oder Tatverd&#228;chtigen gesucht wird, f&#252;hrt der Abgleich vereinzelt zum Erfolg. So konnte eine &#8222;suizidgef&#228;hrdete Person&#8220; aufgegriffen werden. Auch eine Person, die im Verdacht einer T&#246;tung stand, wurde gefasst. Ferner wird berichtet, ein Waffendiebstahl sei verhindert und ein mutma&#223;licher Bandendieb festgenommen worden. Dabei kann es sich aber auch um Zufallstreffer gehandelt haben, wie sie bei zuf&#228;lligen Kontrollen immer wieder auftreten. Ob der Waffendieb wegen eines entsprechenden Verdachts zur Fahndung ausgeschrieben war oder ob er nur zuf&#228;llig anl&#228;sslich eines anderweitigen Treffers angetroffen wurde, erschlie&#223;t sich aus dem Bericht beispielsweise nicht.</p>
<p>Insgesamt ist die Erfolgsbilanz des Kfz-Massenabgleichs katastrophal: Nur 54 von &#252;ber 2.000 Abgleichen erbrachten &#252;berhaupt Treffermeldungen, so dass 98% der Eins&#228;tze von vornherein erfolglos blieben. Selbst die beauftragten Forscher bezeichnen dies als &#8222;insgesamt geringe Trefferquote&#8220;. Und auf wieviele dieser sp&#228;rlichen Treffer die Polizei reagierte, wie viele Fahrzeuge sie kontrollierte und wie h&#228;ufig dadurch letztlich eine Gefahr abgewendet oder eine Straftat aufgekl&#228;rt wurde, bleibt vollends im Dunkeln.</p>
<p>Dem mangelnden Nutzen steht ein hoher Einsatz an finanziellen Mitteln und Personal gegen&#252;ber, das zu anderen Zwecken sinnvoller eingesetzt werden k&#246;nnte. Hinzu kommt ein massiver Eingriff in B&#252;rgerrechte unbescholtener Autofahrer, der etwa im Vorfeld vermeintlich &#8222;gef&#228;hrlicher&#8220; Demonstrationen eine rechtsstaatlich gef&#228;hrliche Abschreckungswirkung entfalten kann. Wenn man zu Demonstrationen nur noch nach Erfassung des eigenen Kfz-Kennzeichens anreisen kann, werden viele Menschen zuhause bleiben.</p>
<p>Ungeachtet einiger interessanter Erkenntnisse ist das Max-Planck-Institut f&#252;r ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht mit seinem Forschungsbericht weit hinter seinen eigenen Zielen zur&#252;ckgeblieben. Geplant war urspr&#252;nglich eine Untersuchung der folgenden Fragen:</p>
<ol>
<li>Wie gro&#223; war der durch den Massenabgleich ausgel&#246;ste Personalaufwand?</li>
<li>Wieviele Treffermeldungen gab es? Wieviele davon waren Falschmeldungen? (Wieviele Fahrzeuge abgeglichen wurden, sollte von vornherein nicht in Erfahrung gebracht werden.)</li>
<li>Welche Trefferquote wurde erzielt?</li>
<li>F&#252;hrten Treffermeldungen zu einer Anschlussma&#223;nahme?</li>
<li type="_moz">F&#252;hrten Anschlussma&#223;nahmen zu irgend einem konkreten Ergebnis, z.B. zur Abwehr einer Gefahr, Verhinderung einer Straftat, Festnahme einer Person oder sonstigen weiteren Ma&#223;nahme?</li>
</ol>
<p>Keine dieser Fragen beantwortet das Gutachten. Damit ist in gerade einmal einem Fall (suizidgef&#228;hrdete Person) nachgewiesen, dass der Kfz-Massenabgleich dazu gef&#252;hrt hat, dass eine Gefahr, welche den Anlass f&#252;r einen Kennzeichenabgleich gebildet hat, tats&#228;chlich abgewendet worden ist.</p>
<p>Andere Bundesl&#228;nder ziehen daraus Konsequenzen: Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erm&#228;chtigen ihre Polizei nicht zum Kfz-Massenabgleich. Weitere Bundesl&#228;nder wenden entsprechende Befugnisse nicht an und setzen ihre Ressourcen f&#252;r erfolgversprechendere, gezieltere Ma&#223;nahmen ein. Leider hat die rot-rote Koalition in Brandenburg diese Chance verpasst.</p>
<p><strong>Exkurs: Neues zur Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Am Rande erw&#228;hnt der Bericht vom April 2011 auch interessante Fakten zur Vorratsdatenspeicherung: Die vom Bundesjustizministerium 2010 in Auftrag gegebene und bis heute unter Verschluss gehaltene Untersuchung des Max-Planck-Instituts zur Vorratsdatenspeicherung tr&#228;gt den Titel &#8222;Schutzl&#252;cken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?&#8220;. Das vorl&#228;ufige Ergebnis der Forscher:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong></strong>&#8222;Die inzwischen deutlich verk&#252;rzten Speicherfristen d&#252;rften sich auf die F&#228;lle der unmittelbaren Gefahrenabwehr freilich nicht in nennenswertem Umfang auswirken. Denn f&#252;r eine kurze Zeitspanne von etwa sieben Tagen sind die Daten bei den allermeisten Anbietern auch heute noch verf&#252;gbar, sodass die Standortdatenabfrage, die im Gefahrenfall ja in aller Regel auf Echtzeitdaten bezogen ist, als Ma&#223;nahme der Gefahrenabwehr jedenfalls grunds&#228;tzlich auch weiterhin verf&#252;gbar sein d&#252;rfte.&#8220;</p>
<p><strong>Die Dokumente im Volltext</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://info.publicintelligence.net/MaxPlanckInstitute-Presentation.pdf">Die Pr&#228;sentation (Zusammenfassung)</a></li>
<li><a href="http://info.publicintelligence.net/MaxPlanckInstitute-Report.pdf">Der Forschungsbericht</a></li>
</ul>
<p>Erg&#228;nzung vom 17.01.2012:</p>
<p>Die auf der US-Enth&#252;llungsplattform &#8222;Public Intelligence&#8220; ver&#246;ffentlichten Dokumente sind inzwischen auch auf der Internetseite des Landtags Brandenburg aufgefunden <a href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w5/apr/AI/23-1.pdf#page=56">worden</a>. Dort findet sich auch ein <a href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w5/apr/AI/23-1.pdf">Protokoll</a> &#252;ber die Vorstellung und Erl&#228;uterung des Forschungsberichts im Innenausschuss des Brandenburgischen Landtags. Darin finden sich erstaunlich kritische Nachfragen der Linken, die jedoch ohne Folge blieben. Der Gutachter musste eingestehen, dass er nicht &#252;berpr&#252;ft hat, ob der pr&#228;ventive Kfz-Massenabgleich tats&#228;chlich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. zur Abwehr &#8222;gegenw&#228;rtiger Gefahren&#8220;) zum Einsatz kam (was nicht der Fall war, siehe oben).</p>
<p>Die Potsdamer Neuen Nachrichten berichten heute: <a href="http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/614536/">Polizei schweigt zu zweifelhafter Massenfahndung</a> (17.01.2012).</p>
<p>Zweite Erg&#228;nzung vom 17.01.2012:</p>
<p>Das Max-Planck-Institut als Verfasser des Gutachtens hat eine <a href="http://www.mpicc.de/shared/data/pdf/pm_01_12_kennzeichenfahndung_heise_online.pdf">Pressemitteilung</a> zu der diesbez&#252;glichen <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Interne-Papiere-ueber-Rasterfahndung-in-Brandenburg-geleakt-1413299.html">Berichterstattung</a> auf Heise Online herausgegeben. Darin hei&#223;t es, die Zahl der Fehltreffer habe nicht untersucht werden k&#246;nnen, weil falsch erkannte Kennzeichen sogleich wieder gel&#246;scht w&#252;rden. Wieviele Kennzeichen falsch erkannt werden, h&#228;tte aber auch ohne Speicherung des Kennzeichens anonym statistisch erfasst werden k&#246;nnen. So ist man beispielsweise in Bayern verfahren und hat herausgefunden, dass die Ger&#228;te zu fast 99% (!) Fehlalarm <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/bayern-kfz-massenabgleich-verursacht-in-99-von-100-fallen-fehlalarm/">geben</a>.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 19.01.2012:</p>
<p>Die Potsdamer Neuen Nachrichten berichten heute: <a href="http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/615233/">Fehlerhaftes Gutachten f&#252;hrte zu Gesetzes&#228;nderung</a>.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Falschmeldung: &#8222;1000 F&#228;lle ohne Vorratsdaten nicht aufgekl&#228;rt&#8220;</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/falschmeldung-1000-falle-ohne-vorratsdaten-nicht-aufgeklart/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 12:05:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[&#196;hnlich dem Bundeskriminalamt erstellt auch das dem nieders&#228;chsischen Innenminister Sch&#252;nemann (CDU) unterstellte Nieders&#228;chsische Landeskriminalamt Statistiken, welche einen Bedarf nach einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten belegen sollen. Das LKA behauptet gegen&#252;ber der Presse, mangels Vorratsdatenspeicherung h&#228;tten in Niedersachsen seit Juli 2010 fast 1000 Straftaten nicht aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen. Ich habe dem LKA dazu heute einen Brief geschrieben: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#196;hnlich dem Bundeskriminalamt erstellt auch das dem nieders&#228;chsischen Innenminister Sch&#252;nemann (CDU) unterstellte Nieders&#228;chsische Landeskriminalamt Statistiken, welche einen Bedarf nach einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten belegen sollen. Das LKA <a href="https://www.hna.de/nachrichten/niedersachsen/1000-faelle-ohne-vorratsdaten-nicht-aufgeklaert-1548279.html">behauptet</a> gegen&#252;ber der Presse, mangels Vorratsdatenspeicherung h&#228;tten in Niedersachsen seit Juli 2010 fast 1000 Straftaten nicht aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen.</p>
<p>Ich habe dem LKA dazu heute einen Brief geschrieben:</p>
<blockquote><p>Landeskriminalamt Niedersachsen<br />
Am Waterlooplatz 11<br />
30169 Hannover</p>
<div align="right">04.01.12</div>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>nach Angaben des Landeskriminalamts gegen&#252;ber Medien h&#228;tten in Niedersachsen seit Juli 2010 fast 1.000 Straftaten mangels einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten nicht aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen. Seit Mitte 2010 seien in 560 Ermittlungsverfahren angeforderte Verkehrsdaten bereits gel&#246;scht gewesen; in weiteren 640 Verfahren sei von vornherein auf Anfragen verzichtet worden.</p>
<p>Nach unserer Auffassung bedarf es weiterer Informationen, bevor aus diesen Zahlen ein Zusammenhang zu der Nichtigerkl&#228;rung der verfassungswidrigen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung abgeleitet werden kann.<sup id="cite_ref-ftn1_0-0"><a href="../wiki/index.php?title=Sandbox&amp;action=submit#cite_note-ftn1-0">[1]</a></sup> Wir fragen daher:</p>
<ol>
<li>In wie vielen der Ermittlungsverfahren, in denen Telekommunikationsanbieter seit dem 2. M&#228;rz 2010 Datenausk&#252;nfte erteilten, ist die Aufkl&#228;rung der Straftat dennoch nicht gelungen oder ist das Ermittlungsverfahren sp&#228;ter eingestellt worden? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, wie h&#228;ufig zus&#228;tzliche Datenausk&#252;nfte einen Einfluss auf den Verfahrensausgang h&#228;tten haben k&#246;nnen.</li>
<li>Wie viele der 1.200 erfolg- oder aussichtslosen Auskunftsersuchen betrafen Verbindungen, die im Zeitpunkt des Ersuchens l&#228;nger als sechs Monate in der Vergangenheit lagen? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, wie h&#228;ufig eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung h&#228;tte weiter f&#252;hren k&#246;nnen.</li>
<li>Wenn man die 1.200 erfolg- oder aussichtslosen Auskunftsersuchen nach dem 2. M&#228;rz 2010 betrachtet, welche Zeitspanne verstrich (a) durchschnittlich und (b) maximal zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von dem Verdacht der Straftat erlangte und dem Zeitpunkt, zu dem das Auskunftsersuchen an den Anbieter gerichtet wurde oder werden sollte? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, wie h&#228;ufig eine fehlende Datenvorhaltung – und nicht etwa eine verz&#246;gerte Bearbeitung – f&#252;r die fehlende Auskunft verantwortlich war.</li>
<li>Welcher Anteil der Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter blieb in den Jahren 2007-2011 jeweils unbeantwortet? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, ob Auskunftsersuchen w&#228;hrend der Geltung der verfassungswidrigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung h&#228;ufiger beantwortet wurden als ohne fl&#228;chendeckende verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungen.</li>
<li>Welcher Anteil der Auskunftsersuchen in den Jahren 2007-2011 betraf jeweils Verbindungen, die l&#228;nger als sechs Monate in der Vergangenheit lagen? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich ein Zusammenhang gerade mit einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung herstellen.</li>
<li>Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, in denen in den Jahren 2007-2011 Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter gerichtet wurden, blieb jeweils unaufkl&#228;rbar? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, ob w&#228;hrend der Geltung der verfassungswidrigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ein gr&#246;&#223;erer Teil der bekannten Straftaten aufgekl&#228;rt wurden als ohne fl&#228;chendeckende verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungen.</li>
<li>Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, in denen in den Jahren 2007-2011 Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter gerichtet wurden, f&#252;hrte jeweils zu einer Verurteilung? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, ob w&#228;hrend der Geltung der verfassungswidrigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mehr Personen wegen einer Straftat verurteilt wurden als ohne fl&#228;chendeckende verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungen.</li>
<li>Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, mit denen Sie seit dem 2. M&#228;rz 2010 insgesamt befasst waren und die eine mittels Telekommunikation (mittels Internet) begangene Straftat zum Gegenstand hatten, blieb unaufkl&#228;rbar? Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, mit denen Sie seit dem 2. M&#228;rz 2010 insgesamt befasst waren und die keine mittels Telekommunikation (mittels Internet) begangene Straftat zum Gegenstand hatten, blieb unaufkl&#228;rbar? Nur mithilfe dieser Informationen lie&#223;e sich beurteilen, ob mittels Telekommunikation (mittels Internet) begangene Straftaten ohne Vorratsdatenspeicherung seltener aufgekl&#228;rt werden als andere Straftaten.</li>
</ol>
<p>Ihrer Antwort sehen wir mit Interesse entgegen.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,</p>
<p>[&#8230;]</p>
<p>[1] <a href="../wiki/index.php?title=Sandbox&amp;action=submit#cite_ref-ftn1_0-0">↑</a> N&#228;her Bericht des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom Oktober 2010, <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf" rel="nofollow">http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf</a>.</p></blockquote>
<p>Siehe auch die folgenden Informationen des AK Vorrat:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/394/79/lang,de/">B&#252;rgerrechtler hinterfragen BKA-Bericht zur Vorratsdatenspeicherung (18.10.2010)</a></li>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/405/79/lang,de/">Innenminister &#252;bernimmt BKA-Propaganda f&#252;r Vorratsdatenspeicherung ohne nachzufragen (11.11.2010)</a></li>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/462/79/lang,de/">CDU-Innenminister: Ende der Vorratsspeicherung ohne Einfluss auf Aufkl&#228;rung von Straftaten (6.6.2011)</a></li>
<li><a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/505/79/lang,de/">Bundesrechnungshof eingeschaltet: Internetnutzer werfen Bundeskriminalamt Misswirtschaft vor (7.11.2011)</a></li>
</ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Europarechtler gesucht: L&#228;sst sich der EU-Zwang zur Vorratsdatenspeicherung aufheben? [erg&#228;nzt am 11.01.2012]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/europarechtler-gesucht-lasst-sich-der-eu-zwang-zur-vorratsdatenspeicherung-aufheben/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/europarechtler-gesucht-lasst-sich-der-eu-zwang-zur-vorratsdatenspeicherung-aufheben/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 13:22:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Binnenmarktkompetenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwingt aktuell alle EU-Mitgliedsstaaten, die Verbindungsdaten s&#228;mtlicher B&#252;rger ohne Verdacht &#8222;auf Vorrat&#8220; speichern zu lassen. Im Sommer baten 44 europ&#228;ische Nichtregierungsorganisationen die EU-Kommission, an die Stelle der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein europaweites Verbot anlassloser Vorratsdatenspeicherung zu setzen. Sollte dies nicht mehrheitsf&#228;hig sein, solle die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nur noch f&#252;r Staaten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwingt aktuell alle EU-Mitgliedsstaaten, die Verbindungsdaten s&#228;mtlicher B&#252;rger ohne Verdacht &#8222;auf Vorrat&#8220; speichern zu lassen. Im Sommer <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/joint_position_15-07-2011.pdf">baten</a> 44 europ&#228;ische Nichtregierungsorganisationen die EU-Kommission, an die Stelle der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein <strong>europaweites Verbot</strong> anlassloser Vorratsdatenspeicherung zu setzen. Sollte dies nicht mehrheitsf&#228;hig sein, solle die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nur noch f&#252;r Staaten gelten, deren Parlamente und Verfassungsgerichte &#252;berhaupt Telekommunikationsdaten ohne Anlass auf Vorrat speichern lassen wollen, und sollten diesen Staaten enge Grenzen gesetzt werden.</p>
<p>Aus Br&#252;ssel h&#246;rt man nun <strong>Erstaunliches</strong>: Der letztgenannte &#8222;Kompromissvorschlag&#8220; werde in die aktuell laufende Absch&#228;tzung der Folgen unterschiedlicher Handlungsm&#246;glichkeiten der EU-Kommission (impact assessment) nicht einbezogen, weil ihn der Juristische Dienst der EU-Kommission als unzul&#228;ssig bezeichnet habe mit der Begr&#252;ndung, den Mitgliedsstaaten d&#252;rfe die Anwendung einer EU-Richtlinie nicht freigestellt werden.</p>
<p>Diese Rechtsmeinung ist <strong>haneb&#252;chen</strong>: Es geht nicht darum, die Anwendung einer EU-Richtlinie freizustellen, sondern die Richtlinie soll sich darauf beschr&#228;nken, nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu harmonisieren, wo sie existieren.</p>
<p>Dass dies <strong>zul&#228;ssig</strong> ist, ergibt sich schon aus dem fr&#252;heren Artikel <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:201:0037:0047:de:PDF#page=10">15</a> RiL <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a>, der den Mitgliedsstaaten &#8211; optional &#8211; gestattete, Daten aufbewahren zu lassen, und der bestimmte Grenzen nur f&#252;r diesen Fall definierte (nur &#8222;aus den in diesem Absatz aufgef&#252;hrten Gr&#252;nden&#8220;, nur &#8222;w&#228;hrend einer begrenzten Zeit&#8220;).</p>
<p>Ein weiteres Beispiel solcher &#8222;<strong>alternativen Harmonisierung</strong>&#8220; ist die Entscheidung <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:226:0024:0026:EN:PDF">2003/641/EG</a>, die den Gebrauch von Bildern als Gesundheitswarnung auf Zigarettenpackungen nur f&#252;r solche Mitgliedsstaaten harmonisiert, die den Abdruck solcher Bilder vorschreiben. Artikel 1 Abs. 3 dieser Entscheidung lautet: &#8222;Where Member States require health warnings in the form of colour photographs or other illustrations, these shall be in accordance with the rules established by this Decision.&#8220; Dies entspricht genau dem Harmonisierungsmodell, das wir f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung &#8211; hilfsweise &#8211; ins Spiel gebracht haben.</p>
<p>Wir d&#252;rfen nicht zulassen, dass sich die EU-Kommission bei der laufenden &#220;berarbeitung der Richtlinie unter Berufung auf <strong>vermeintliche Rechtszw&#228;nge</strong> nicht einmal mit der M&#246;glichkeit auseinandersetzt, eine Vorratsdatenspeicherung wenn nicht schon EU-weit zu verbieten, dann doch wenigstens nur in denjenigen Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, deren Parlamente und Verfassungsgerichte sich f&#252;r ein entsprechendes Gesetz entscheiden, anstatt EU-weit s&#228;mtliche Staaten zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu zwingen. Zwar <a href="http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/2011_home_006_data_retention_2012_en.pdf">pr&#252;ft</a> die EU-Kommission im Rahmen der Folgenabsch&#228;tzung die M&#246;glichkeit einer ersatzlosen Aufhebung der Richtlinie. Dies w&#228;re aber ung&#252;nstiger als eine alternative Harmonisierung, weil die Mitgliedsstaaten dann ohne jede EU-rechtliche Begrenzung und Kostenerstattung auf Vorrat speichern lassen k&#246;nnten, weit &#252;ber die Grenzen der gegenw&#228;rtigen Richtlinie hinaus.</p>
<p><strong>Deshalb meine Fragen an alle Europarechtler:</strong></p>
<ol>
<li><strong>Gibt es weitere EU-Instrumente zur Harmonisierung des Binnenmarkts, die den Mitgliedsstaaten das &#8222;Ob&#8220; eines Eingriffs freistellen und nur das &#8222;Wie&#8220; regulieren?</strong></li>
<li><strong>Wie k&#246;nnen wir der rechtlichen Bewertung des juristischen Dienstes der EU-Kommission eine andere, zutreffende Bewertung der Rechtslage entgegen setzen? Wen k&#246;nnte man darum bitten oder damit beauftragen?</strong></li>
</ol>
<p>Ich bitte um sachdienliche <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/about/">Hinweise</a>.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 06.01.2012:</p>
<p>Ich danke f&#252;r den Hinweis, dass Artikel 25 (2) der Richtlinie 2011/92/EU den Mitgliedsstaaten die Entscheidung &#252;berl&#228;sst, ob sie Internetsperren einf&#252;hren, ihnen jedoch f&#252;r diesen Fall bestimmte Grenzen setzt (nur innerhalb ihres Staatsgebiets, transparentes Verfahren, Information der Nutzer, Rechtsschutz). Dies ist ein weiteres Beispiel einer Ma&#223;nahme, die den Mitgliedsstaaten das &#8222;Ob&#8220; eines Eingriffs freistellt und nur das &#8222;Wie&#8220; reguliert.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 11.11.2012:</p>
<p>Ich danke f&#252;r den Hinweis, dass die Artikel 9 ff. der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG den Mitgliedsstaaten die Entscheidung &#252;berlassen, ob sie die Aufnahme und die Aus&#252;bung einer Dienstleistungst&#228;tigkeit einer Genehmigung unterwerfen, ihnen jedoch f&#252;r diesen Fall bestimmte Grenzen setzen.</p>
<p>Ferner danke ich f&#252;r den Hinweis, dass Artikel 5 der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG den Mitgliedsstaaten die Entscheidung &#252;berl&#228;sst, ob sie das alleinige Vervielf&#228;ltigungsrecht der Urheber beschr&#228;nken, ihnen jedoch f&#252;r diesen Fall verschiedene Grenzen setzt.</p>
<p>Dies sind weitere Beispiel von Ma&#223;nahmen, die den Mitgliedsstaaten das &#8222;Ob&#8220; eines Eingriffs in den Binnenmarkt freistellen und nur das &#8222;Wie&#8220; regulieren.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt will Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/csu-landesgruppenvorsitzende-gerda-hasselfeldt-will-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 20:33:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=3928</guid>
		<description><![CDATA[Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Gerda Hasselfeldt schrieb mir heute: Sehr geehrte[&#8230;], vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom 22. November 2011 zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie sich immer noch nicht der Position der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zur Wiedereinf&#252;hrung einer verfassungs- und europarechtskonformen Mindestspeicherung von Verbindungsdaten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Gerda Hasselfeldt schrieb mir heute:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte[&#8230;],</p>
<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom 22. November 2011 zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.</p>
<p>Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie sich immer noch nicht der Position der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zur Wiedereinf&#252;hrung einer verfassungs- und europarechtskonformen Mindestspeicherung von Verbindungsdaten angeschlossen haben. Dies ist bedauerlich. Schlie&#223;lich belegen die Ermittlungen im Fall der „Zwickauer Zelle“ einmal mehr die Vorteile einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten. Aufgrund der fehlenden Umsetzung der Richtlinie konnten eine Vielzahl von Gespr&#228;chspartnern der Gruppe bisher nicht ausfindig gemacht werden.</p>
<p>Der Fall ist eine weitere Best&#228;tigung daf&#252;r, dass die anlasslose Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten ein wichtiges Instrument zur Aufkl&#228;rung terroristischer und anderer schwerer Straftaten ist. Die Mindestspeicherung von Verbindungsdaten stellt zudem aus unserer Sicht ein milderes Mittel als die vollst&#228;ndige &#220;berwachung von Kommunikationsinhalten dar. Zu dieser Einsch&#228;tzung war auch bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung gekommen, vgl. Randzeile 208:</p>
<p><em>„Der Gesetzgeber darf eine sechsmonatige Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten auch als erforderlich beurteilen. Weniger einschneidende Mittel, die ebenso weitreichende Aufkl&#228;rungsma&#223;nahmen erm&#246;glichen, sind nicht ersichtlich. Eine vergleichbar effektive Aufkl&#228;rungsm&#246;glichkeit liegt insbesondere nicht im so genannten Quick-Freezing-Verfahren, bei dem an die Stelle der anlasslos-generellen Speicherung der Telekommunikationsdaten eine Speicherung nur im Einzelfall und erst zu dem Zeitpunkt angeordnet wird, zu dem dazu etwa wegen eines bestimmten Tatverdachts konkreter Anlass besteht. Ein solches Verfahren, das Daten aus der Zeit vor der Anordnung ihrer Speicherung nur erfassen kann, soweit sie noch vorhanden sind, ist nicht ebenso wirksam wie eine kontinuierliche Speicherung, die das Vorhandensein eines vollst&#228;ndigen Datenbestandes f&#252;r die letzten sechs Monate gew&#228;hrleistet.“ </em></p>
<p>Der vom Bundesministerium der Justiz Anfang Juni dieses Jahres vorgelegte Diskussionsentwurf widerspricht damit unmittelbar der Aussage des Bundesverfassungsgerichts.</p>
<p>Aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission ist ein weiteres Zuwarten aus unserer Sicht daher nicht mehr vertretbar. Diese Einsch&#228;tzung teilen im &#220;brigen auch das Bundeskriminalamt, der Bund Deutscher Kriminalbeamter sowie der Deutsche Richterbund.</p>
<p>Ich hoffe, Sie k&#246;nnen nun nachvollziehen, warum sich die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag weiterhin f&#252;r die Wiedereinf&#252;hrung einer anlasslosen Mindest-speicherdauer f&#252;r Verbindungsdaten einsetzen wird.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Gerda Hasselfeldt</p></blockquote>
<p>Ich habe das Schreiben leicht korrigiert:</p>
<blockquote><p>Sehr <ins>geehrte Frau Hasselfeldt,</ins></p>
<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom <del></del><ins>12. Dezember</ins> 2011 <ins>zu</ins> der <del></del><ins>CSU-Forderung nach einer verdachtslosen Sammlung aller Verbindungsdaten</ins> in Deutschland.</p>
<p>Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie sich immer noch nicht der Position<ins> von zwei Dritteln</ins> der <del></del><ins>Bev&#246;lkerung und auch der Mehrheit der CSU-W&#228;hler</ins> zur <del></del><ins>Ablehnung</ins> einer <del></del><ins>neuerlichen grundrechtswidrigen verdachtslosen</ins> Mindestspeicherung von Verbindungsdaten angeschlossen haben. Dies ist bedauerlich. Schlie&#223;lich belegen die<ins> erfolgreichen</ins> Ermittlungen im Fall der „Zwickauer Zelle“ einmal mehr die <del></del><ins>&#220;berfl&#252;ssigkeit</ins> einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten. <ins>Es besteht kein Anhaltspunkt f&#252;r die Annahme, dass</ins> eine <ins>Vorratsdatenspeicherung die Ermittlungsbeh&#246;rden weiter gef&#252;hrt h&#228;tte. Demgegen&#252;ber schadet eine Vorratsdatenspeicherung</ins> der <del></del><ins>Strafverfolgung durch die damit verbundene Eliminierung der M&#246;glichkeit anonymer elektronischer Strafanzeigen und indem sie Straft&#228;ter veranlasst, auf selbst im Verdachtsfall</ins> nicht <del></del><ins>mehr &#252;berwachbare Kommunikationskan&#228;le auszuweichen, wo heute Ermittlungen noch m&#246;glich sind.</ins></p>
<p>Der Fall<ins> der „Zwickauer Zelle“</ins> ist<ins> dementsprechend</ins> eine weitere Best&#228;tigung daf&#252;r, dass die anlasslose Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten <ins>kein erforderliches</ins> Instrument zur Aufkl&#228;rung terroristischer und anderer schwerer Straftaten ist. <ins>Eine verdachtslose Sammlung s&#228;mtlicher Kontakte und Bewegungen der gesamten Bev&#246;lkerung</ins> stellt <del></del><ins>laut Bundesverfassungsgericht demgegen&#252;ber „einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie</ins> die <del></del><ins>Rechtsordnung bisher nicht kennt“, dar:</ins> <del></del></p>
<p><del></del><ins>„Erfasst werden &#252;ber den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch s&#228;mtliche Telekommunikationsverkehrsdaten aller B&#252;rger ohne Ankn&#252;pfung an ein zurechenbar vorwerfbares Verhalten,</ins> eine <del></del><ins>–</ins> auch <del></del><ins>nur abstrakte – Gef&#228;hrlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das</ins> im <ins>t&#228;glichen Miteinander elementar und f&#252;r</ins> die <ins>Teilnahme am sozialen Leben in</ins> der <del></del><ins>modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist. […] Die Aussagekraft dieser Daten ist weitreichend. Je nach Nutzung von Telekommunikationsdiensten seitens</ins> der <del></del><ins>Betroffenen lassen sich schon aus den Daten selbst –</ins> und erst <ins>recht, wenn diese als Ankn&#252;pfungspunkte f&#252;r weitere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in</ins> das <ins>soziale Umfeld und die individuellen Aktivit&#228;ten eines jeden B&#252;rgers gewinnen. Zwar werden mit einer Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung, wie in <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> vorgesehen, nur die Verbindungsdaten (Zeitpunkt, Dauer, beteiligte Anschl&#252;sse sowie – bei</ins> der <del></del><ins>Mobiltelefonie –</ins> der <del></del><ins>Standort) festgehalten, nicht aber auch der Inhalt der Kommunikation. Auch aus diesen Daten lassen sich jedoch bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsph&#228;re hineinreichende inhaltliche R&#252;ckschl&#252;sse ziehen. Adressaten (deren Zugeh&#246;rigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, Institutionen oder Interessenverb&#228;nden oder die von ihnen angebotenen Leistungen), Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongespr&#228;chen erlauben, wenn sie &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum beobachtet werden, in</ins> ihrer<ins> Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugeh&#246;rigkeiten sowie pers&#246;nlichen Vorlieben, Neigungen und Schw&#228;chen derjenigen, deren Verbindungsdaten ausgewertet werden. Einen Vertraulichkeitsschutz gibt es insoweit nicht. Je nach Nutzung der Telekommunikation und k&#252;nftig in zunehmender Dichte kann eine solche</ins> Speicherung <del></del><ins>die Erstellung aussagekr&#228;ftiger Pers&#246;nlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden B&#252;rgers erm&#246;glichen. Bezogen auf Gruppen und Verb&#228;nde erlauben die Daten &#252;berdies unter Umst&#228;nden die Aufdeckung von internen Einflussstrukturen und Entscheidungsabl&#228;ufen. […] Hierdurch</ins> ist die<ins> anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gef&#252;hl des Beobachtetseins hervorzurufen,</ins> das <del></del><ins>eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeintr&#228;chtigen kann.“</ins> <del></del></p>
<p><del></del><ins>Die</ins> vom Bundesministerium der Justiz Anfang Juni dieses Jahres <del></del><ins>vorgeschlagene anlassbezogene Speicherung tats&#228;chlich ben&#246;tigter Daten entspricht</ins> damit <del></del><ins>einzig dem Geist</ins> des <del></del><ins>Grundgesetzes, wobei wir die ebenfalls vorgeschlagene IP-Vorratsdatenspeicherung scharf kritisieren.</ins></p>
<p>Aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission ist ein weiteres Zuwarten<ins> auch</ins> aus unserer Sicht<del></del> nicht mehr vertretbar. <del></del><ins>64.704 B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern haben im Oktober von der Bundesregierung in einer Petition gefordert, endlich die „Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen zu lassen (<a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a>) und n&#246;tigenfalls die Genehmigung einzuklagen.“ </ins></p>
<p><ins>Die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung</ins> teilen im &#220;brigen <del></del><ins>48 B&#252;rgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverb&#228;nde etwa von Journalisten, &#196;rzten und Juristen wie Neue Richtervereinigung und Deutscher Anwaltsverein, Gewerkschaften wie ver.di,</ins> der<del></del><ins> Verbraucherzentrale-Bundesverband und</ins> der <del></del><ins>Wirtschaftsverband eco.</ins></p>
<p>Ich hoffe, Sie k&#246;nnen nun nachvollziehen, warum sich die <del></del><ins>gro&#223;e Mehrheit der B&#252;rger</ins> weiterhin <ins>gegen Ihre Pl&#228;ne zur</ins> Wiedereinf&#252;hrung einer anlasslosen <del></del><ins>Mindestspeicherdauer</ins> f&#252;r Verbindungsdaten einsetzen wird.<ins> Es freut mich, dass auch CSU-Politiker wie Dorothee B&#228;r, Peter Ramsauer oder Peter Gauweiler beginnen, sich von der von der Bev&#246;lkerung abgelehnten verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu distanzieren.</ins></p></blockquote>
<p>Diesen Text habe ich als Antwort abgeschickt.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ARD-Politkampagne f&#252;r Vorratsdatenspeicherung? [erg&#228;nzt am 20.12.2011]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/ard-politkampagne-fur-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/ard-politkampagne-fur-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 17:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Folgende E-Mail habe ich heute dem ARD Hauptstadtstudio geschrieben (Auszug, Links hinzugef&#252;gt): Unausgewogene ARD-Berichterstattung zum Thema Vorratsdatenspeicherung Sehr geehrte Damen und Herren, leider muss ich mich &#252;ber eine in den letzten Wochen immer unausgewogenere Berichterstattung der ARD zum Thema Vorratsdatenspeicherung beschweren: 1. Am 20.11.2011 sendet der Bericht aus Berlin einen Beitrag von Markus Spieker zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende E-Mail habe ich heute dem ARD Hauptstadtstudio geschrieben (Auszug, Links hinzugef&#252;gt):</p>
<blockquote><p><strong>Unausgewogene ARD-Berichterstattung zum Thema Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>leider muss ich mich &#252;ber eine in den letzten Wochen immer unausgewogenere Berichterstattung der ARD zum Thema Vorratsdatenspeicherung beschweren:</p>
<p>1. Am 20.11.2011 sendet der Bericht aus Berlin einen <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/video/sendungsbeitrag141710.html">Beitrag </a>von Markus Spieker zur Vorratsdatenspeicherung, der eine starke Tendenz pro verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erkennen l&#228;sst und &#252;berdies von einer Vielzahl von Fehlern strotzt (<a href="http://devianzen.de/2011/11/21/gehaltvolle-berichterstattung/">http://devianzen.de/2011/11/21/gehaltvolle-berichterstattung/</a>).</p>
<p>2. Gleich im Anschluss darf Wolfgang Bosbach (CDU) eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/video/sendungsbeitrag141712.html">fordern</a>.</p>
<p>3. Am 22.11.2011 <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/video/sendungsbeitrag142186_bcId-_ply-internal_res-flash256_vChoice-sendungsbeitrag142186.html">fordert</a> Thomas Berbner (NDR) in den Tagesthemen eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten.</p>
<p>4. Am 23.11.2011 muss sich Christian Lindner (FDP) im Morgenmagazin f&#252;r die Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten rechtfertigen, der Interviewer Werner Sonne macht seine gegenteilige Meinung sehr deutlich.</p>
<p>5. Am 24.11.2011 darf Bernd Witthaut (Gewerkschaft der Polizei) im Morgenmagazin eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten fordern.</p>
<p>6. Am 08.12.2011 <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt3572.html">fordert</a> Werner Sonne in den Tagesthemen eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten.</p>
<p>7. Am 09.12.2011 darf Peter Altmaier (CDU) <del>in den Tagesthemen</del> im Morgenmagazin eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten <a href="http://www.ad-hoc-news.de/altmaier-wirft-fdp-verweigerungshaltung-bei-datenspeicherung--/de/News/22649835">fordern</a>. Der Interviewer Werner Sonne erweckt den Eindruck, als wolle er die CDU pers&#246;nlich dazu antreiben. Der Beitrag wird &#8222;Vorratsdatenspeicherung notfalls mit der SPD&#8220; betitelt, obwohl Herr Altmeier dies keineswegs gesagt hat.</p>
<p>8. Am 11.12.2011 will sich der Bericht aus Berlin schon wieder mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung <a href="http://programm.daserste.de/pages/meldungen/detail.aspx?id=3B4DCDB6C4A1A5AF">befassen</a>. Geplant ist wieder ein Beitrag von Markus Spieker, und wieder unter dem tendenzi&#246;sen Titel &#8222;Sperriger Koalitionspartner: FDP tut sich schwer mit Vorratsdatenspeicherung&#8220;.</p>
<p>9. Anschlie&#223;end soll sich wieder Christian Lindner (FDP) f&#252;r die Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung s&#228;mtlicher Verbindungsdaten rechtfertigen <a href="http://programm.daserste.de/pages/meldungen/detail.aspx?id=3B4DCDB6C4A1A5AF">m&#252;ssen</a>.</p>
<p>Es tut mir leid, aber das ganze erweckt aus meiner Sicht den Eindruck einer regelrechten Politkampagne.</p>
<p>Eine ausgewogene Berichterstattung m&#252;sste doch zu Wort kommen lassen, dass</p>
<ul>
<li>zwei Drittel der Bev&#246;lkerung laut Allensbach eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ablehnt (<a href="http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-09/21251051-allensbach-chefin-koecher-elterngeld-bei-unionsanhaengern-aeusserst-beliebt-003.htm">http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-09/21251051-allensbach-chefin-koecher-elterngeld-bei-unionsanhaengern-aeusserst-beliebt-003.htm</a>); B&#252;rger kommen bei Ihnen aber ebenso selten zu Wort wie B&#252;rgerinitiativen und Organisationen gegen Vorratsdatenspeicherung,</li>
<li>auch beispielsweise der Anwaltsverband, die Neue Richtervereinigung, der Journalistenverband, die Bundes&#228;rztekammer, der eco-Internetverband und viele <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/362/79/lang,de/">andere</a> eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, weil sie Millionen von Euro kostet, ein permanentes Datensicherheitsrisiko schafft, vertrauliche Kommunikation beeintr&#228;chtigt und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen &#252;ber die gesamte Bev&#246;lkerung ebnet,</li>
<li>dass 100 Organisationen aus 23 europ&#228;ischen L&#228;ndern f&#252;r eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/370/79/lang,de/">sind</a> und dass neben Deutschland auch viele andere Staaten keine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten praktizieren.</li>
</ul>
<p>Sie inszenieren in Ihrer Berichterstattung den Eindruck einer Auseinandersetzung &#8222;FDP gegen alle&#8220;, w&#228;hrend tats&#228;chlich die Bef&#252;rworter in der Minderheit sind.</p>
<p>Kein Wort bei Ihnen davon, dass der Nutzen &#228;u&#223;erst umstritten ist und ein Einfluss auf die Aufkl&#228;rungsquote nicht nachzuweisen ist. Kein Wort davon, dass eine Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs zu der Frage ansteht, ob die verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten &#252;berhaupt vor den Grundrechten Bestand haben kann. Kaum ein Wort zu den unerw&#252;nschten Nebenwirkungen einer fl&#228;chendeckenden Verbindungsdatenspeicherung in Bereichen wie Beratung und Recherche. Kein Wort in diesem Zusammenhang zu Verbindungsdatenskandalen und Massenauswertungen wie in Dresden.</p>
<p>Um die Ausgewogenheit der Berichterstattung wieder herzustellen, bitte ich Sie sehr,</p>
<ul>
<li>in Kommentaren und Beitr&#228;gen keine weiteren Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung zu senden, bevor nicht ebenso viele ablehnende Positionen ausgesandt worden sind wie in der Vergangenheit Bef&#252;rworter zu Wort kamen,</li>
<li>zu Interviews auch einmal andere Gegner einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung als die FDP einzuladen, derer es sowohl im politischen Raum (z.B. Gr&#252;ne, Linke, Piraten) wie auch im au&#223;erparlamentarischen Bereich (s.o.) sehr viele gibt.</li>
</ul>
<p>Eine erste Liste kritischer Ansprechpartner f&#252;ge ich Ihnen unten bei. Au&#223;erdem geben Ihnen die in mehr als 20 deutschen St&#228;dten am 14.12. geplanten Protestaktionen gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung (<a href="http://akvorrat.de/s/Aktionstag2011">http://akvorrat.de/s/Aktionstag2011</a>) Gelegenheit, &#252;ber die breite Ablehnung seitens der B&#252;rger zu berichten. Bei der Suche nach weiteren Fakten oder m&#246;glichen Interviewpartnern zum Thema Vorratsdatenspeicherung helfen wir Ihnen sehr gerne.</p>
<p>Ich habe nichts dagegen, dass Bef&#252;rworter einer Vorratsdatenspeicherung in der ARD zu Wort kommen, aber mindestens ebenso viel Sendezeit muss den Gegnern (und zwar der gesamten Bandbreite) und der Kritik an einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung einger&#228;umt werden. Das k&#246;nnen die B&#252;rger von der ARD erwarten.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;,</p></blockquote>
<p>Wer dem ARD-Hauptstadtstudio auch seine Meinung sagen m&#246;chte, findet dessen E-Mail-Adresse <a href="http://www.ard-hauptstadtstudio.de/kontakt104.html">hier</a>.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 11.12.2011:</p>
<p>Es geht weiter: Heute sendete der Bericht aus Berlin einen <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video1026788.html">Beitrag</a> von Markus Spieker zur Vorratsdatenspeicherung, der eine starke Tendenz pro verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erkennen l&#228;sst und wieder den falschen Eindruck einer Isolierung der Bundesjustizministerin und der FDP erweckt (ab Minute 9).</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 16.12.2011:</p>
<p>Die ARD hat die Chance nicht genutzt, anl&#228;sslich des bundesweiten Aktionstags gegen Vorratsdatenspeicherung am 14.12.2011 die vielen B&#252;rger, die auf die Stra&#223;e gegangen <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/516/79/lang,de/">sind</a>, oder die vielen Verb&#228;nde, die eine Gemeinsame Erkl&#228;rung gegen Vorratsdatenspeicherung abgegeben <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/515/79/lang,de/">haben</a>, zu Wort kommen zu lassen.</p>
<p>Au&#223;erdem haben weder ich noch das Magazin Telepolis auf deren <a href="http://www.heise.de/tp/artikel/36/36087/1.html">Anfrage</a> eine Stellungnahme zu den Vorw&#252;rfen oder eine sonstige Reaktion der ARD erhalten.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 19.12.2011:</p>
<p>Thomas Berbner vom ARD Hauptstadtstudio antwortete am 16.12.2011 auf meinen Brief wie folgt:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte[&#8230;],</p>
<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Zuschrift. Ich kann Ihnen nur auf den Teil antworten, den ich verantworte, n&#228;mlich meinen Kommentar in den Tagesthemen. Sie schreiben dazu:</p>
<p>3. Am 22.11.2011 fordert Thomas Berbner (NDR) in den Tagesthemen eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten.</p>
<p>Damit haben Sie den Tenor des Kommentar richtig wiedergegeben. Ich bin aber nicht wie von Ihnen behauptet als Teil einer Kampagne, ich habe in dem Kommentar nur meine Meinung wiedergegeben und das ist der Sinn dieser journalistischen Form. Zudem habe ich auch Gr&#252;nde geliefert. Zu dieser Meinung stehe ich &#252;brigens nach wie vor.</p>
<p>Ich h&#228;nge Ihnen noch eine Nachrichtenagentur an diese mail, sie erschien einen Tag nach meinem Kommentar.</p>
<p>Hamburg (dapd). Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) fordert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu einer Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung auf. Es sei dringend notwendig, endlich eine rechtliche Grundlage f&#252;r die Mindestspeicherfristen f&#252;r Verbindungsdaten zu schaffen, schrieb Neumann in einem Brief an die FDP-Politikerin, wie das «Hamburger Abendblatt» (Mittwochausgabe) vorab berichtete. Die Ministerin solle ihrer Verantwortung f&#252;r die Sicherheit in Deutschland gerecht werden.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner mehr als eineinhalb Jahre zur&#252;ckliegenden Entscheidung deutlich gemacht, dass eine verfassungskonforme Regelung der Speicherung von Verkehrsdaten zweifellos m&#246;glich sei, schrieb Neumann.</p>
<p>Auch der Deutsche Richterbund mahnte angesichts der Mordserie von Rechtsterroristen eine schnelle Regelung bei der Vorratsdatenspeicherung an. «Eine gesetzliche Regelung ist &#252;berf&#228;llig. Wir sind europarechtlich dazu verpflichtet», sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, der Zeitung. Um Strukturen in T&#228;tergruppen zu ermitteln, seien Verbindungsdaten oft der einzige Ansatz. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil eine Blaupause f&#252;r eine Regelung geliefert, die nur umgesetzt werden m&#252;sse. «Die Vorratsdatenspeicherung l&#228;sst sich so regeln, dass nicht die Bev&#246;lkerung unter Generalverdacht gestellt wird. Ein Richter entscheidet, ob auf die Daten von telefon- und Internetanbietern zugegriffen werden kann», sagte Frank.</p>
<p>dapd/roy /1<br />
_230445</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Thomas Berbner, ARD Hauptstadtstudio</p></blockquote>
<p>Meine Antwort an ihn:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Berbner,</p>
<p>zun&#228;chst einmal danke ich Ihnen daf&#252;r, dass Sie mir &#8211; anders als bisher alle anderen Ihrer Kollegen &#8211; antworten.</p>
<p>Ich f&#252;rchte, dass es nicht weiter f&#252;hrt, wenn mir jeder Autor der von mir angef&#252;hrten Beitr&#228;ge einzeln antwortet. Ich habe &#8211; wie erw&#228;hnt &#8211; nichts dagegen, dass Bef&#252;rworter einer Vorratsdatenspeicherung wie Sie in der ARD zu Wort kommen. Doch das Problem liegt gerade in der Gesamtheit der Berichterstattung &#8211; und in den Beitr&#228;gen, die fehlen (n&#228;mlich Gegenstimmen). Mindestens ebenso viel Sendezeit wie den Bef&#252;rwortern m&#252;sste den Gegnern (und zwar der gesamten Bandbreite) und der Kritik an einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung einger&#228;umt werden.</p>
<p>Leider habe ich bislang von der ARD auf diese Forderung keine Antwort erhalten. Der letzte Bericht aus Berlin war wieder einseitig pro Vorratsdatenspeicherung ausgerichtet, und die ARD hat auch diese Woche die Chance nicht genutzt, anl&#228;sslich des bundesweiten Aktionstags gegen Vorratsdatenspeicherung am 14.12.2011 die vielen B&#252;rger, die auf die Stra&#223;e gegangen sind<br />
(<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/516/79/lang,de/">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/516/79/lang,de/</a>), oder die vielen Verb&#228;nde, die eine Gemeinsame Erkl&#228;rung gegen Vorratsdatenspeicherung abgegeben haben<br />
(<a href="http://akvorrat.de/s/erklaerung2011">http://akvorrat.de/s/erklaerung2011</a>), zu Wort kommen zu lassen.</p>
<p>Es w&#252;rde mich freuen, wenn Sie sich daf&#252;r einsetzen k&#246;nnten, dass die ARD mindestens ebenso viel Sendezeit wie den Bef&#252;rwortern auch den Gegnern (und zwar der gesamten Bandbreite) und der Kritik an einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung einr&#228;umt. Auch wenn Sie pers&#246;nlich in der Sache anderer Meinung sind, werden Sie mir sicherlich zustimmen, dass eine ausgewogene politische Berichterstattung der ARD ein hohes Gut ist. Bitte sprechen Sie das Problem bei der n&#228;chsten Sitzung/Besprechung mit Ihren Kollegen einmal an. Ich bin sicher, dass es im Hauptstadtstudio auch Gegner einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung gibt, die sicherlich hervorragende kritische Kommentare und Beitr&#228;ge zum Thema machen k&#246;nnten, welche uns vollauf zufrieden stellen w&#252;rden.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;,</p></blockquote>
<p>Und noch etwas hat sich getan: Das falsch mit &#8222;Vorratsdatenspeicherung notfalls mit der SPD&#8220; betitelte Interview mit Herrn Altmeier hat die ARD aus der Mediathek <a href="http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=8990188" class="broken_link">gel&#246;scht</a>.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 20.12.2011:</p>
<p>Die ARD schl&#228;gt wieder zu: In einem <a href="http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/435054_morgenmagazin/9077278_bundesjustizministerin-fuer-anlassbezogene" class="broken_link">Beitrag</a> des heutigen Morgenmagazins wird erneut eine verdachtslose Speicherung aller Verkehrsdaten gefordert und von dem ber&#252;chtigten Interviewer Werner Sonne wieder behauptet, &#8222;alle anderen&#8220; au&#223;er der Bundesjustizministerin hielten eine verdachtslose Totaldatenspeicherung f&#252;r erforderlich. Au&#223;erdem wird in der Anmoderation behauptet, in einer Woche m&#252;sse eine &#8222;L&#246;sung&#8220; zur Vorratsdatenspeicherung gefunden sein, weil sonst hohe Strafzahlungen zu leisten seien, was falsch <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/513/79/lang,de/">ist</a>.</p>
<p>Wer dem ARD-Hauptstadtstudio auch seine Meinung sagen m&#246;chte, findet dessen Kontaktdaten <a href="http://www.ard-hauptstadtstudio.de/kontakt104.html">hier</a>.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Brief an SPD-Europaabgeordnete zur Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/brief-an-spd-europaabgeordnete-zur-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/brief-an-spd-europaabgeordnete-zur-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 05:43:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus einem Brief an die SPD-Europaabgeordnete und Innenexpertin Birgit Sippel vom 27.11.2011: Hintergrundinformationen zur Vorratsdatenspeicherung Sehr geehrte Frau Sippel, mit gro&#223;em Interesse habe ich Ihre Diskussionsbeitr&#228;ge bei der Podiumsdiskussion zur Vorratsdatenspeicherung am 17.11.2011 in Regensburg verfolgt. Da Sie seit einiger Zeit Mitglied der Expertengruppe zur Vorratsdatenspeicherung sind, w&#252;rde ich Ihnen gerne zu 5 Punkten, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus einem Brief an die SPD-Europaabgeordnete und Innenexpertin <a href="http://www.birgit-sippel.de/">Birgit Sippel</a> vom 27.11.2011:</p>
<p><strong>Hintergrundinformationen zur Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Sehr geehrte Frau Sippel,</p>
<p>mit gro&#223;em Interesse habe ich Ihre Diskussionsbeitr&#228;ge bei der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/508/79/lang,de/">Podiumsdiskussion</a> zur Vorratsdatenspeicherung am 17.11.2011 in Regensburg verfolgt.</p>
<p>Da Sie seit einiger Zeit Mitglied der Expertengruppe zur Vorratsdatenspeicherung sind, w&#252;rde ich Ihnen gerne zu 5 Punkten, die mir aufgefallen sind, einige Hintergrundinformationen zukommen lassen. Ich hoffe, diese Informationen sind Ihnen bei Ihrer Arbeit von Nutzen.</p>
<p><strong>1. Gegenstand der Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um Daten, die ohnehin bei den Anbietern vorhanden und zur Abrechnung gespeichert w&#252;rden. Vielmehr ist Vorratsdatenspeicherung gerade der Zwang zur Aufbewahrung von Kommunikationsdaten ohne betrieblichen oder sonstigen Anlass. Derzeit d&#252;rfen in Deutschland etwa eingehende Verbindungen (z.B. ankommende Anrufe), Handy-Standortdaten (Wer hat wo telefoniert?) und E-Mail-Verbindungsdaten (Wer hat wem eine E-Mail geschickt?) nicht gespeichert werden. Auch die beim Internet-Surfen genutzte Kundenkennung (IP-Adresse) d&#252;rfen Anbieter nicht speichern. Bei Pauschaltarifen (&#8222;flatrates&#8220;) d&#252;rfen keinerlei Verbindungsdaten gespeichert werden, weil dies nicht zur Abrechnung erforderlich ist. Es werden somit derzeit sehr viel weniger Verbindungsdaten gespeichert als mit einer Vorratsdatenspeicherung. Au&#223;erdem l&#228;sst sich die Speicherung von Verbindungsdaten zurzeit insgesamt verhindern (Flatrate), was eine Vorratsdatenspeicherung &#228;ndern w&#252;rde. Nach Sch&#228;tzungen f&#252;hrte eine Vorratsdatenspeicherung zur Speicherung 100-mal so vieler Verkehrsdaten wie bisher.</p>
<p>Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es auch nicht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Staat auf Kommunikationsdaten zugreifen darf. Die Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> „harmonisiert weder die Frage des Zugangs zu den Daten durch die zust&#228;ndigen nationalen Strafverfolgungsbeh&#246;rden noch die Frage der Verwendung […] dieser Daten“ (EuGH, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-301/06" title="C-301/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)">C-301/06</a>). Die EU hat jenseits der F&#228;lle des grenz&#252;berschreitenden Datenaustauschs auch keine Kompetenz, die Frage des innerstaatlichen Zugriffs auf Kommunikationsdaten zur Strafverfolgung zu regeln.</p>
<p>Die von Ihnen bef&#252;rworteten Einschr&#228;nkungen des Zugriffs auf betrieblich gespeicherte Kommunikationsdaten und Verbesserungen der Datensicherheit in diesem Bereich sind &#252;ber die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht m&#246;glich. Diese Richtlinie regelt einzig den zus&#228;tzlichen Vorratsdatenbestand. Die zu betrieblichen Zwecken gespeicherten Daten bleiben so zug&#228;nglich und unsicher wie bisher, egal wie man die Richtlinie ausgestaltet.</p>
<p><strong>2. Risiken und Nachteile einer Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Dass der Telekom-Skandal kein Fall eines staatlichen Datenmissbrauchs war, &#228;ndert nichts daran, dass eine Vorratsdatenspeicherung gesch&#228;tzt 100mal so viele Daten wie bisher dem Risiko eines solchen privaten Missbrauchs oder von Datenpannen bei den tausenden privater Telekommunikationsunternehmen aussetzen w&#252;rde. H&#228;tte es damals eine Vorratsdatenspeicherung gegeben, h&#228;tte die Telekom weit mehr Daten missbraucht als sie es ohne Vorratsdatenspeicherung konnte.</p>
<p>Wenngleich die Gefahr eines Missbrauchs von Kommunikationsdaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung besteht, kann man sich ohne Vorratsdatenspeicherung vor diesem Risiko sch&#252;tzen, indem man einen Pauschaltarif w&#228;hlt und sofortige Datenl&#246;schung w&#252;nscht.</p>
<p>Zwar sind mit jeder Ermittlungsma&#223;nahme Missbrauchsrisiken verbunden. Wegen dieser Risiken sind rechtsstaatliche Ermittlungsma&#223;nahmen aber auf Verd&#228;chtige beschr&#228;nkt und richten sich nicht – wie die Vorratsdatenspeicherung – ohne jeden Anlass gegen jeden B&#252;rger. Nur die Beschr&#228;nkung auf Personen, die zu Grundrechtseingriffen Anlass gegeben haben, rechtfertigt die Inkaufnahme der damit verbundenen Missbrauchsrisiken.</p>
<p>Es trifft nicht zu, dass es keine 100%ige Datensicherheit g&#228;be. Eine 100%ige Datensicherheit l&#228;sst sich dadurch gew&#228;hrleisten, dass Daten nicht gespeichert werden. Nur nicht gespeicherte Daten sind zu 100% sicher vor Missbrauch, Verlust und unbefugtem Zugriff.</p>
<p>An konkreten Missbrauchsf&#228;llen der Vergangenheit kann ich Ihnen nennen:</p>
<ul>
<li>2005-2007 veranlassten die polnische Polizei und zwei gro&#223;e Geheimdienste, dass die Kommunikationsdaten von mindestens 10 Journalisten gespeichert werden, um deren Quellen aufzudecken. Der Zugriff auf die Daten durch Polizei und Geheimdienste erfolgte ohne gerichtlichen Beschluss oder eine andere Legitimierung, und die Ermittlungen waren nicht Teil eines laufenden Verfahrens.<sup id="cite_ref-ftn0_0-0"><a title="" href="#cite_note-ftn0-0" target="_top">[1]</a></sup></li>
<li>2006 verkaufte ein Mitarbeiter von T-Mobile die Kundendaten aller 17 Mio. Kunden an kriminelle Kreise, darunter Geheimnummern und Privatanschriften von Politikern, Staatsoberhaupten, Wirtschaftsf&#252;hrer, Million&#228;re, Kirchenangeh&#246;rige und die Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Juden,<sup id="cite_ref-ftn1_1-0"><a title="" href="#cite_note-ftn1-1" target="_top">[2]</a></sup> die ihre Wohnanschriften aus gutem Grund geheim halten m&#252;ssen. Das Bundeskriminalamt erstellte eine Gef&#228;hrdungsanalyse, um Betroffene sch&#252;tzen zu k&#246;nnen. Zur Aufkl&#228;rung des Datenlecks verletzte T-Mobile erneut das Fernmeldegeheimnis und &#252;berpr&#252;fte illegal auf eigene Faust Verbindungsdaten.<sup id="cite_ref-ftn2_2-0"><a title="" href="#cite_note-ftn2-2" target="_top">[3]</a></sup></li>
<li>Einem Mitarbeiter des BND, der mit der &#220;berwachung der elektronischen Kommunikation betraut war, nutzte 2007 seine technischen M&#246;glichkeiten privat. Er sp&#228;hte den Email-Verkehr eines Deutschen aus, weil dieser ein Verh&#228;ltnis mit seiner Frau hatte.<sup id="cite_ref-ftn3_3-0"><a title="" href="#cite_note-ftn3-3" target="_top">[4]</a></sup></li>
<li>Ein Mitarbeiter von T-Mobile Gro&#223;britannien verkaufte &#252;ber ein Jahr lang (2008-2009) pers&#246;nliche Daten hunderttausender britischer Handykunden von T-Mobile (Name, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten).<sup id="cite_ref-ftn4_4-0"><a title="" href="#cite_note-ftn4-4" target="_top">[5]</a></sup></li>
<li>Ein tschechischer Polizist fragte 2009 und 2010 im Auftrag einer privaten Sicherheitsfirma und politischer Kreise illegal Handy-Verbindungsdaten und Standortdaten &#252;ber Personen des &#246;ffentlichen Lebens ab. Die Liste der so Ausspionierten umfasst den Vorsitzenden des tschechischen Verfassungsgerichtes, Journalisten zweier Tageszeitungen, Gesch&#228;ftsleute aus der Sicherheits-, Energie- und R&#252;stungsbranche sowie mehrere Spitzenpolitiker verschiedener Parteien – darunter Vertraute von Staatspr&#228;sident Václav Klaus.<sup id="cite_ref-ftn5_5-0"><a title="" href="#cite_note-ftn5-5" target="_top">[6]</a></sup></li>
<li>Eine 40-j&#228;hrige irische Polizeibeamtin wurde 2010 versetzt, weil sie nach der Trennung von ihrem Exfreund unter Missbrauch ihres Amtes dessen Telefon-Verbindungs- und Standortdaten angefordert haben soll, um ihm hinterherzuspionieren.<sup id="cite_ref-ftn6_6-0"><a title="" href="#cite_note-ftn6-6" target="_top">[7]</a></sup> Die Beamtin war in der f&#252;r Terrorismus und organisierte Kriminalit&#228;t zust&#228;ndigen Abteilung der Zentrale der irischen Polizei f&#252;r Telekommunikations&#252;berwachung zust&#228;ndig.</li>
<li>In Gro&#223;britannien wurden 2007-2010 &#252;ber 900 Disziplinarverfahren gegen Polizist/innen wegen des Verdachts der Verletzung des Datenschutzgesetzes gef&#252;hrt. 243 Beamte und Mitarbeiter der Polizei wurden wegen Datenschutzverletzungen strafrechtlich verurteilt, 98 wurden entlassen. Der Grund daf&#252;r war meist der Abruf polizeilicher Daten zu privaten Zwecken. Beispielsweise wurden polizeiliche Daten verwendet, um einem potenziellen Partner bel&#228;stigende Nachrichten zu senden. Ausgeforscht wurden auch Exfrauen, Nachbarn und Arbeitskollegen von Polizist/innen.<sup id="cite_ref-ftn7_7-0"><a title="" href="#cite_note-ftn7-7" target="_top">[8]</a></sup></li>
<li>In Frankreich wertete der Inlandsgemeimdienst DCRI Verbindungsdaten aus, um die Quellen von Journalisten offenzulegen.<sup id="cite_ref-ftn16_8-0"><a title="" href="#cite_note-ftn16-8" target="_top">[9]</a></sup> Die Telekommunikationsunternehmen gaben die Daten bereitwillig heraus,<sup id="cite_ref-ftn17_9-0"><a title="" href="#cite_note-ftn17-9" target="_top">[10]</a></sup> obwohl die nach franz&#246;sischem Recht erforderliche Anordnung eines Richters oder der Kontrollkommission CNCIS fehlte.<sup id="cite_ref-ftn18_10-0"><a title="" href="#cite_note-ftn18-10" target="_top">[11]</a></sup> Diese Verletzung des Fernmeldegeheimnisses soll routinem&#228;&#223;ig nach unangenehmen Presseberichten erfolgt sein.<sup id="cite_ref-ftn14_11-0"><a title="" href="#cite_note-ftn14-11" target="_top">[12]</a></sup> Zuvor hatte ein Staatsanwalt die Verbindungsdaten einer Richterin ausgewertet, um die Quellen investigativer Journalisten der Zeitung „Le Monde“ aufzudecken<sup id="cite_ref-ftn19_12-0"><a title="" href="#cite_note-ftn19-12" target="_top">[13]</a></sup> – eine Verletzung des Quellenschutzes, wie ein Gericht sp&#228;ter feststellte.<sup id="cite_ref-ftn15_13-0"><a title="" href="#cite_note-ftn15-13" target="_top">[14]</a></sup></li>
<li>Daneben gab es zahllose Abh&#246;rskandale auch in Griechenland, Gro&#223;britannien, Italien, Portugal, der Slowakei und Slowenien.</li>
</ul>
<p>Dabei verursacht die Missbrauchsgefahr aus meiner Sicht noch nicht einmal den gr&#246;&#223;ten Schaden, den eine Vorratsdatenspeicherung anrichtet. Auch ohne Vorsatz besteht die permanente Gefahr eines ungewollten Bekanntwerdens vertraulichster Informationen durch Datenpannen und -verluste. Ferner ziehen Verbindungs- und Standortdaten oft einen Verdacht gegen Unschuldige nach sich, weil sie massenhaft ausgewertet werden oder der Benutzer eines Anschlusses nicht feststellbar ist. All diese Risiken halten Menschen von Kommunikation ab, was wieder vielf&#228;ltige Nachteile nach sich zieht. Konkrete Beispiele finden Sie in unserem Bericht „Sicherheit geht vor Sammelwut &#8211; Vorratsspeicherung gef&#228;hrdet Menschenleben“,<sup id="cite_ref-ftn8_14-0"><a title="" href="#cite_note-ftn8-14" target="_top">[15]</a></sup> der die folgenden Nachteile anspricht:</p>
<ul>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen gef&#228;hrdet den Schutz von Kindern und kann Menschenleben kosten</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen beg&#252;nstigt Korruption</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen gef&#228;hrdet die Wissenschaft</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen setzt Arbeitspl&#228;tze aufs Spiel</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen l&#228;sst politische Kritiker abtauchen</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen verhindert die Ermittlung von Straft&#228;tern</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen f&#252;hrt zur Verfolgung Unschuldiger</li>
<li>Eine Erfassung s&#228;mtlicher Telefongespr&#228;che und Verbindungen f&#252;hrt zum Bekanntwerden vertraulichster Beziehungen</li>
</ul>
<p>Eine Beschr&#228;nkung der Speicherdauer, des Speicherumfangs oder des legalen staatlichen Zugriffs auf Vorratsdaten oder auch Versuche zur Erh&#246;hung der Datensicherheit w&#252;rden an den jeder verdachtslosen allumfassenden Vorratsdatenspeicherung immanenten Risiken und Nachteilen nichts &#228;ndern. Diese Risiken und Nachteile ergeben sich zwangsl&#228;ufig aus der unterschiedslosen Natur einer Kommunikations- und Bewegungserfassung Unverd&#228;chtiger „auf Vorrat“. Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten.</p>
<p><strong>3. Effektivit&#228;t und Evaluierung</strong></p>
<p>Mit Interesse habe ich vernommen, dass aktuell eine erneute Evaluierung des Nutzens einer Vorratsdatenspeicherung stattfindet. Wie Sie zurecht ausgef&#252;hrt haben, belegt der Evaluierungsbericht der EU-Kommission von vor einigen Monaten nicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung notwendig w&#228;re:</p>
<ul>
<li>Der Bericht spricht von dem Nutzen „gespeicherter Kommunikationsdaten“ („retained data“), ohne aber zu unterscheiden, ob die Daten einzig wegen eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorhanden waren oder auch sonst zu erlangen gewesen w&#228;ren (z.B. Abrechnungsdaten, auf richterliche Anordnung im Verdachtsfall gespeicherte Daten).</li>
<li>Die Nennung von Einzelf&#228;llen zum Beleg eines vermeintlichen Nutzens ber&#252;cksichtigt nicht, dass Straftaten auch bei fehlgeschlagener Verkehrsdatenabfrage nicht selten auf anderem Wege aufgekl&#228;rt werden (z.B. Bankdaten im Fall von Internetbetrug). Wo Kommunikationsdaten die Aufkl&#228;rung einer Straftat erm&#246;glicht haben, erlaubt dies also nicht den Schluss, dass die Straftat sonst nicht aufgekl&#228;rt worden w&#228;re.</li>
<li>Die Nennung von Einzelf&#228;llen zum Beleg eines vermeintlichen Bedarfs ber&#252;cksichtigt nicht, dass Ermittlungsverfahren selbst bei vorhandenen Verkehrsdaten nicht selten ohnehin eingestellt werden m&#252;ssen, dass man also auch mit Verkehrsdaten oft nicht weiter kommt (z.B. wegen der vielf&#228;ltigen Umgehungs- und Verschleierungsm&#246;glichkeiten). Wo Kommunikationsdaten gefehlt haben, erlaubt dies also nicht den Schluss, dass die Straftat sonst aufgekl&#228;rt worden w&#228;re.</li>
<li>Die Untersuchung einzelner Ermittlungsverfahren ber&#252;cksichtigt vor allem nicht, dass einem etwaigen Nutzen der Vorratsdatenspeicherung f&#252;r die Verfolgung einiger Straftaten viele andere Straftaten gegen&#252;ber stehen, deren Aufkl&#228;rung die Vorratsdatenspeicherung vereitelt. So werden der Polizei weniger Straftaten angezeigt, wenn dies nicht mehr im Schutz der Anonymit&#228;t m&#246;glich ist. Unbekannte Straftaten k&#246;nnen auch nicht aufgekl&#228;rt werden. Au&#223;erdem l&#246;st eine fl&#228;chendeckende Vorratsdatenspeicherung Vermeidungsverhalten aus (z.B. verst&#228;rkte Nutzung von Internet-Cafés, offener Internetzug&#228;nge, Anonymisierungsdienste, &#246;ffentlicher Telefone, unregistrierter Handykarten, nicht-elektronischer Kommunikationskan&#228;le), das die Verhinderung und Verfolgung selbst schwerer Straftaten geradezu erschwert. Denn Vermeidungsma&#223;nahmen vereiteln oftmals zugleich verdachtsabh&#228;ngige Telekommunikations&#252;berwachungsma&#223;nahmen, wie sie ohne Vorratsdatenspeicherung noch m&#246;glich sind. Dadurch entfaltet eine Vorratsdatenspeicherung auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung kontraproduktive Wirkungen und verkehrt den erhofften Nutzen der Ma&#223;nahme m&#246;glicherweise sogar in sein Gegenteil.</li>
<li>Der Bericht weist nicht nach, dass in Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung Straftaten seltener aufgekl&#228;rt oder h&#228;ufiger begangen w&#252;rden. Vielmehr ist f&#252;r Deutschland nachgewiesen, dass die 2008-2010 praktizierte Vorratsdatenspeicherung keinerlei erkennbaren Einfluss auf die Zahl der registrierten schweren Straftaten oder ihre Aufkl&#228;rungsquote hatte.<sup id="cite_ref-ftn9_15-0"><a title="" href="#cite_note-ftn9-15" target="_top">[16]</a></sup></li>
</ul>
<p>Eine Saldierung aller positiven und negativen Auswirkungen einer Vorratsdatenspeicherung auf die Strafverfolgung l&#228;sst sich niemals durch Untersuchung von Einzelf&#228;llen vornehmen, sondern einzig durch Vergleich der Aufkl&#228;rungsquoten mit und ohne Vorratsdatenspeicherung. Und hier hat bereits ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ergeben, dass die Einf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung in keinem der 21 untersuchten EU-Mitgliedsstaaten zu signifikanten &#196;nderungen der Aufkl&#228;rungsquote gef&#252;hrt hat.<sup id="cite_ref-ftn10_16-0"><a title="" href="#cite_note-ftn10-16" target="_top">[17]</a></sup></p>
<p>Bitte achten Sie darauf, dass die aktuell laufende Evaluierung nicht wieder von der Methodik her so angelegt ist, dass sie eine wissenschaftlich haltbare Aussage &#252;ber die Frage des Nettonutzens einer Vorratsdatenspeicherung von vornherein nicht zul&#228;sst. Die grundlegende Kritik an dem letzten Evaluierungsbericht finden Sie in Analysen von EDRi<sup id="cite_ref-ftn20_17-0"><a title="" href="#cite_note-ftn20-17" target="_top">[18]</a></sup> und AK Vorrat<sup id="cite_ref-ftn21_18-0"><a title="" href="#cite_note-ftn21-18" target="_top">[19]</a></sup>.</p>
<p>Sie haben in Regensburg gesagt, in der zust&#228;ndigen Expertengruppe seien B&#252;rgerrechtler vertreten. Bitte teilen Sie mir mit, wer dies ist. Die EU-Richtlinie sieht meines Wissens keine Teilnahme von Vertretern der Zivilgesellschaft vor, und die EU-Kommission hat einen Antrag von uns, zu den Sitzungen der Expertengruppe eingeladen zu werden, abgelehnt, obwohl diese M&#246;glichkeit in der Gesch&#228;ftsordnung vorgesehen ist.</p>
<p><strong>4. Rechtslage</strong></p>
<p>Es trifft nicht zu, dass keines der Verfassungsgerichte von Deutschland, Tschechien und Rum&#228;nien die Vorratsdatenspeicherung grunds&#228;tzlich verboten h&#228;tte. Vielmehr hat der Rum&#228;nische Verfassungsgerichtshof 2009 entschieden, dass jede anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" title="Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens">8</a> der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist. Eine Vorratsdatenspeicherung f&#252;hre „zur Beseitigung des Kerngehalts dieses Rechts“, denn „[d]ie rechtliche Verpflichtung zur kontinuierlichen Vorratsspeicherung per­s&#246;nlicher Daten macht [&#8230;] die Ausnahme vom Grundsatz des Schutzes des Rechts auf Privatsph&#228;re und Meinungsfreiheit zur absoluten Regel“. Sie finden die vollst&#228;ndige Urteilsbegr&#252;ndung im Internet.<sup id="cite_ref-ftn11_19-0"><a title="" href="#cite_note-ftn11-19" target="_top">[20]</a></sup></p>
<p>Auch der Tschechische Verfassungsgerichtshof &#228;u&#223;erte 2011 „Zweifel daran, ob eine unterschiedslose und vorsorgliche Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten nahezu jeder elektronischer Kommunikation im Hinblick auf die Intensit&#228;t des Eingriffs und die Vielzahl der privaten Nutzer elektronischer Kommunikation erforderlich und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig ist.“<sup id="cite_ref-ftn12_20-0"><a title="" href="#cite_note-ftn12-20" target="_top">[21]</a></sup> Da der Staat die Erforderlichkeit und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit einer Vorratsdatenspeicherung &#252;berzeugend nachweisen muss, ist dieser Beweis im Zweifelsfall nicht erbracht und das Prinzip einer anlasslosen fl&#228;chendeckenden Vorratsdatenspeicherung auch nach dieser Entscheidung menschenrechtswidrig.</p>
<p>Dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung selbst noch nicht verworfen worden ist, liegt einzig daran, dass ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten vom Europ&#228;ischen Gerichtshof bislang nicht gepr&#252;ft worden ist. Der irische High Court hat 2010 angek&#252;ndigt, dem Europ&#228;ischen Gerichtshof diese Frage vorzulegen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird dies – wie zuvor in Rum&#228;nien, Deutschland und Tschechien – zur Nichtigerkl&#228;rung f&#252;hren.</p>
<p>Es trifft nicht zu, dass alle Mitgliedsstaaten der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt h&#228;tten. Zwei Mitgliedsstaaten haben dagegen gestimmt (Irland, Slowakei) und &#214;sterreich hat sich enthalten. W&#228;re die Richtlinie ordnungsgem&#228;&#223; als Instrument zur Strafverfolgung innerhalb der damaligen „Dritten S&#228;ule“ behandelt worden, h&#228;tte sie mangels Einstimmigkeit niemals angenommen werden k&#246;nnen.</p>
<p>Dass die Nichtumsetzung der Richtlinie den EU-Vertrag verletzt, mag sein. Ihre Umsetzung w&#252;rde aber die Europ&#228;ische Menschenrechtskonvention verletzen. Es ist klar, dass die Menschenrechte Vorrang haben m&#252;ssen vor einer Richtlinie, die ohnehin bald f&#252;r nichtig erkl&#228;rt werden wird, zumal schon jetzt 20 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim Europ&#228;ischen Gerichtshof anh&#228;ngig sind.<sup id="cite_ref-ftn22_21-0"><a title="" href="#cite_note-ftn22-21" target="_top">[22]</a></sup> <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Artikel 114 Absatz 4 AEUV</a> er&#246;ffnet Deutschland im &#220;brigen eine legale M&#246;glichkeit, das bestehende Verbot der Vorratsdatenspeicherung ungeachtet der EU-Richtlinie beizubehalten.</p>
<p><strong>5. Alternativen</strong></p>
<p>Erfreulicherweise haben Sie der Erwartung Ausdruck verliehen, dass es der EU-Kommission voraussichtlich nicht gelingen wird, die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung nachzuweisen. Diese Meinung teile ich vollkommen.</p>
<p>Es ist richtig, dass Alternativen zu einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung gefunden werden m&#252;ssen. Wirklich n&#252;tzlich zur Verbesserung der Strafverfolgung w&#228;ren ganz andere Ma&#223;nahmen als eine Erfassung der Verbindungsdaten Unverd&#228;chtiger: N&#252;tzlich w&#228;re etwa eine schnelle, grenz&#252;berschreitende Datensicherung, wie sie schon in der Cybercrime-Konvention des Europarats vorgesehen, bislang aber nicht zufriedenstellend umgesetzt ist. Wichtig w&#228;re auch eine bessere Ausbildung und Ausstattung der Strafverfolger und der Justiz, die heute nicht einmal die bekannten Straftaten in angemessener und unverj&#228;hrter Zeit bearbeiten und auswerten k&#246;nnen. Zur Verh&#252;tung von Identit&#228;tsdiebstahl und sonstigem Datenmissbrauch muss die Verf&#252;gbarkeit pers&#246;nlicher Daten f&#252;r Straftaten reduziert werden; hier tut ein verbesserter Daten- und Verbraucherschutz Not.</p>
<p>Gegen eine gezielte, rechtsstaatliche Sicherung und Aufzeichnung der Daten Verd&#228;chtiger habe ich nichts einzuwenden. Dieses Verfahren wird „Data Preservation“ oder „Quick Freeze“ genannt. Demgegen&#252;ber lehnen wir den „Quick Freeze Plus“ genannten Vorschlag entschieden ab, denn dieser bedeutet nichts anderes als „Quick Freeze plus Vorratsdatenspeicherung“. Soweit die Bef&#252;rworter von „Quick Freeze plus Vorratsdatenspeicherung“ – wie die Bundesjustizministerin – eine „kurze Speicherfrist“ propagieren, ist oben bereits erl&#228;utert worden, dass dies nichts an dem grundlegenden Schaden f&#252;r unsere Gesellschaft &#228;ndern w&#252;rde, den der anlass- und unterschiedlose Charakter einer Vorratsdatenspeicherung zwangsl&#228;ufig nach sich zieht.</p>
<p>Leider k&#246;nnen wir bei der Suche nach Alternativen nicht auf die Unterst&#252;tzung oder Vorschl&#228;ge der EU-Kommission hoffen. Die Kommission hat sich n&#228;mlich bereits auf die Vorratsdatenspeicherung festgelegt. „Data retention is here to stay“ sagte EU-Innenkommissarin Malmstr&#246;m 2010, noch bevor die Evaluierung der Richtlinie abgeschlossen war. „Die EU sollte die Vorratsdatenspeicherung als Sicherheitsma&#223;nahme unterst&#252;tzen und regeln“, hei&#223;t es dann auch im Evaluierungsbericht vom April 2011.</p>
<p>Der Grund f&#252;r die Unbeweglichkeit der EU-Kommission liegt darin, dass EU-Innenkommissarin Malmstr&#246;m keine Mehrheit f&#252;r eine Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht, gegen die sie damals selbst gestimmt hat. Da Malmstr&#246;m das Mantra einer gr&#246;&#223;tm&#246;glichen Vereinheitlichung verfolgt, weigert sie sich auch, Alternativen zu einer Vorratsdatenspeicherung wenigstens zuzulassen und in der Richtlinie nur noch Obergrenzen f&#252;r diejenigen Mitgliedsstaaten zu setzen, deren Parlamente und Verfassungsgerichte eine Vorratsdatenspeicherung &#252;berhaupt zulassen wollen. Eine solche Flexibilisierung haben eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen bereits vorgeschlagen.<sup id="cite_ref-ftn13_22-0"><a title="" href="#cite_note-ftn13-22" target="_top">[23]</a></sup> Die EU-Kommission jedoch will eine gezielte Datensicherung im Bedarfsfall allenfalls zus&#228;tzlich zur Vorratsdatenspeicherung regulieren, anstatt sie als Alternative zuzulassen.</p>
<p>Da Folgenabsch&#228;tzung und Richtlinienvorschlag der EU-Kommission nur marginale, v&#246;llig unzureichende &#196;nderungen vorschlagen werden, wird es am Europ&#228;ischen Parlament liegen, dem europaweiten Zwang zu einer anlasslosen, fl&#228;chendeckenden Vorratsdatenspeicherung ein Ende zu setzen. Ich hoffe, dass Sozialdemokraten, Liberale, Gr&#252;ne und Linke dazu ein breites B&#252;ndnis gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung bilden werden. Ich denke, dass sich dann auch die Mitgliedsstaaten nicht l&#228;nger der Einsicht werden entziehen k&#246;nnen.</p>
<p>Es trifft zwar zu, dass die meisten Innenminister der Mitgliedsstaaten bisher noch verbissener an der Vorratsdatenspeicherung festhalten als die EU-Kommission. Gro&#223;britannien etwa hat im Koalitionsvertrag aber vereinbart, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung im Internetbereich abzuschaffen. Soweit Sie die Anschl&#228;ge auf Madrid angesprochen haben, sind diese zwar mithilfe von Kommunikationsdaten, jedoch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgekl&#228;rt worden. Es gibt keinen terroristischen Anschlag, zu dessen Aufkl&#228;rung es einer Vorratsdatenspeicherung bedurft h&#228;tte.</p>
<p>[&#8230;] von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen m&#246;chte Anfang 2012 ein Gespr&#228;ch der Abgeordneten der S&amp;D-Fraktion im Europ&#228;ischen Parlament zur Vorratsdatenspeicherung organisieren. Es w&#252;rde mich freuen, wenn Sie ihn bei der Organisation eines solchen Gespr&#228;chs unterst&#252;tzen k&#246;nnten. Geeignete Fachleute und Sachverst&#228;ndige kann ich Ihnen gerne nennen.</p>
<p>Es w&#252;rde mich freuen, wenn wir in dieser Sache im Gespr&#228;ch blieben k&#246;nnten.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en [&#8230;]</p>
<hr />
<ol>
<li id="cite_note-ftn0-0"><a title="" href="#cite_ref-ftn0_0-0" target="_top">↑</a> The News.pl, Journalists&#8216; phones monitored in politically inspired investigation?, 8 October 2010, <a title="http://www.thenews.pl/1/9/Artykul/5241,Journalists-phones-monitored-in-politically-inspired-investigation" href="http://www.thenews.pl/1/9/Artykul/5241,Journalists-phones-monitored-in-politically-inspired-investigation" rel="nofollow" target="_top">http://www.thenews.pl/1/9/Artykul/5241,Journalists-phones-monitored-in-politically-inspired-investigation</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn1-1"><a title="" href="#cite_ref-ftn1_1-0" target="_top">↑</a> Deutsche Welle, Telekom Says Data From 17 Million Customers Was Stolen, 4 October 2008, <a title="http://www.dw-world.de/dw/article/0,,3690132,00.html" href="http://www.dw-world.de/dw/article/0,,3690132,00.html" rel="nofollow" target="_top">http://www.dw-world.de/dw/article/0,,3690132,00.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn2-2"><a title="" href="#cite_ref-ftn2_2-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.heise.de/newsticker/Telekom-Mitarbeiter-verhielten-sich-bei-Suche-nach-Datendieb-gesetzeswidrig--/meldung/118106" href="http://www.heise.de/newsticker/Telekom-Mitarbeiter-verhielten-sich-bei-Suche-nach-Datendieb-gesetzeswidrig--/meldung/118106" rel="nofollow" target="_top">http://www.heise.de/newsticker/Telekom-Mitarbeiter-verhielten-sich-bei-Suche-nach-Datendieb-gesetzeswidrig&#8211;/meldung/118106</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn3-3"><a title="" href="#cite_ref-ftn3_3-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.berliner-zeitung.de/archiv/bka-reform---das-bundeskriminalamt-soll-per-gesetz-mehr-befugnisse-bei-der-terrorabwehr-bekommen--neue-fahndungsmethoden-sollen-die-jagd-auf-staatsfeinde-erleichtern--beamter-unter-verdacht,10810590,10501420.html" href="http://www.berliner-zeitung.de/archiv/bka-reform---das-bundeskriminalamt-soll-per-gesetz-mehr-befugnisse-bei-der-terrorabwehr-bekommen--neue-fahndungsmethoden-sollen-die-jagd-auf-staatsfeinde-erleichtern--beamter-unter-verdacht,10810590,10501420.html" rel="nofollow" target="_top">http://www.berliner-zeitung.de/archiv/bka-reform&#8212;das-bundeskriminalamt-soll-per-gesetz-mehr-befugnisse-bei-der-terrorabwehr-bekommen&#8211;neue-fahndungsmethoden-sollen-die-jagd-auf-staatsfeinde-erleichtern&#8211;beamter-unter-verdacht,10810590,10501420.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn4-4"><a title="" href="#cite_ref-ftn4_4-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.telegraph.co.uk/news/newstopics/politics/lawandorder/6598947/T-Mobile-data-was-sold-on-for-more-than-a-year.html" href="http://www.telegraph.co.uk/news/newstopics/politics/lawandorder/6598947/T-Mobile-data-was-sold-on-for-more-than-a-year.html" rel="nofollow" target="_top">http://www.telegraph.co.uk/news/newstopics/politics/lawandorder/6598947/T-Mobile-data-was-sold-on-for-more-than-a-year.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn5-5"><a title="" href="#cite_ref-ftn5_5-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.pragerzeitung.cz/?c_id=17621" href="http://www.pragerzeitung.cz/?c_id=17621" rel="nofollow" target="_top">http://www.pragerzeitung.cz/?c_id=17621</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn6-6"><a title="" href="#cite_ref-ftn6_6-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.webcitation.org/5xTUKdNqb" href="http://www.webcitation.org/5xTUKdNqb" rel="nofollow" target="_top">http://www.webcitation.org/5xTUKdNqb</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn7-7"><a title="" href="#cite_ref-ftn7_7-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.bigbrotherwatch.org.uk/Police_databases.pdf" href="http://www.bigbrotherwatch.org.uk/Police_databases.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.bigbrotherwatch.org.uk/Police_databases.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn16-8"><a title="" href="#cite_ref-ftn16_8-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.sueddeutsche.de/medien/poltische-affaeren-erschuettern-frankreich-staatsspionage-gegen-journalisten-1.1144365" href="http://www.sueddeutsche.de/medien/poltische-affaeren-erschuettern-frankreich-staatsspionage-gegen-journalisten-1.1144365" rel="nofollow" target="_top">http://www.sueddeutsche.de/medien/poltische-affaeren-erschuettern-frankreich-staatsspionage-gegen-journalisten-1.1144365</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn17-9"><a title="" href="#cite_ref-ftn17_9-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.fr-online.de/politik/frankreich-geheimdienst—betreut--angeblich-journalisten,1472596,4801086.html" href="http://www.fr-online.de/politik/frankreich-geheimdienst%E2%80%94betreut--angeblich-journalisten,1472596,4801086.html" rel="nofollow" target="_top"><a href="http://www.fr-online.de/politik/frankreich-geheimdienst">http://www.fr-online.de/politik/frankreich-geheimdienst</a>—betreut&#8211;angeblich-journalisten,1472596,4801086.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn18-10"><a title="" href="#cite_ref-ftn18_10-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740" href="http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740" rel="nofollow" target="_top">http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn14-11"><a title="" href="#cite_ref-ftn14_11-0" target="_top">↑</a> <a title="http://blog-de-canard.blog4ever.com/blog/lire-article-442415-1993515-sarko_supervise_l_espionnage_des_journalistes.html" href="http://blog-de-canard.blog4ever.com/blog/lire-article-442415-1993515-sarko_supervise_l_espionnage_des_journalistes.html" rel="nofollow" target="_top">http://blog-de-canard.blog4ever.com/blog/lire-article-442415-1993515-sarko_supervise_l_espionnage_des_journalistes.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn19-12"><a title="" href="#cite_ref-ftn19_12-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740" href="http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740" rel="nofollow" target="_top">http://www.oe24.at/welt/Sarkozy-droht-Spitzelaffaere/6900740</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn15-13"><a title="" href="#cite_ref-ftn15_13-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.franceinfo.fr/france-justice-police-2011-05-06-affaire-woerth-bettencourt-l-enquete-du-procureur-courroye-sur-la-534584-9-11.html" href="http://www.franceinfo.fr/france-justice-police-2011-05-06-affaire-woerth-bettencourt-l-enquete-du-procureur-courroye-sur-la-534584-9-11.html" rel="nofollow" target="_top">http://www.franceinfo.fr/france-justice-police-2011-05-06-affaire-woerth-bettencourt-l-enquete-du-procureur-courroye-sur-la-534584-9-11.html</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn8-14"><a title="" href="#cite_ref-ftn8_14-0" target="_top">↑</a> <a title="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf" href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn9-15"><a title="" href="#cite_ref-ftn9_15-0" target="_top">↑</a> Hintergrundinformationen und Fakten zur Evaluierung der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, <a title="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf</a>, 15 ff.</li>
<li id="cite_note-ftn10-16"><a title="" href="#cite_ref-ftn10_16-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sachstand_036-11.pdf" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sachstand_036-11.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sachstand_036-11.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn20-17"><a title="" href="#cite_ref-ftn20_17-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf" href="http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn21-18"><a title="" href="#cite_ref-ftn21_18-0" target="_top">↑</a> Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Hintergrundinformationen und Fakten zur Evaluierung der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, 17. April 2011, <a title="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn11-19"><a title="" href="#cite_ref-ftn11_19-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil" rel="nofollow" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn12-20"><a title="" href="#cite_ref-ftn12_20-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/437/79/lang,de/" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/437/79/lang,de/" rel="nofollow" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/437/79/lang,de/</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn22-21"><a title="" href="#cite_ref-ftn22_21-0" target="_top">↑</a> <a title="http://ec.europa.eu/eu_law/docs/docs_infringements/annual_report_28/statannex_1-3_en.pdf" href="http://ec.europa.eu/eu_law/docs/docs_infringements/annual_report_28/statannex_1-3_en.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://ec.europa.eu/eu_law/docs/docs_infringements/annual_report_28/statannex_1-3_en.pdf</a>.</li>
<li id="cite_note-ftn13-22"><a title="" href="#cite_ref-ftn13_22-0" target="_top">↑</a> <a title="http://www.daten-speicherung.de/data/joint_position_15-07-2011.pdf" href="http://www.daten-speicherung.de/data/joint_position_15-07-2011.pdf" rel="nofollow" target="_top">http://www.daten-speicherung.de/data/joint_position_15-07-2011.pdf</a>.</li>
</ol>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Kriminalstatistik widerlegt BKA-Panikmache zur Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/neue-kriminalstatistik-widerlegt-bka-panikmache-zur-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 08:39:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Zahlen und Fakten]]></category>
		<category><![CDATA[BKA]]></category>
		<category><![CDATA[IP-Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundeskriminalamt hat inzwischen die Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 in vollst&#228;ndiger Form ver&#246;ffentlicht. Auf pdf-Seite 260 finden sich die Zahlen f&#252;r im Netz begangene Straftaten, die f&#252;r das Thema IP-Vorratsdatenspeicherung relevant sind. Sie best&#228;tigen die Vorabmeldung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom Mai, wonach von einem „rechtsfreien Raum“ Internet auch ohne Vorratsdatenspeicherung keine Rede sein kann: Kriminalstatistik rechtfertigt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundeskriminalamt hat inzwischen die Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 in vollst&#228;ndiger Form <a href="/data/pks2010.pdf">ver&#246;ffentlicht</a>. Auf <a href="/data/pks2010.pdf#page=260">pdf-Seite 260</a> finden sich die Zahlen f&#252;r im Netz begangene Straftaten, die f&#252;r das Thema IP-Vorratsdatenspeicherung relevant sind. Sie best&#228;tigen die <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/455/79/lang,de/">Vorabmeldung</a> des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom Mai, wonach von einem „rechtsfreien Raum“ Internet auch ohne Vorratsdatenspeicherung keine Rede sein kann:</p>
<p><strong>Kriminalstatistik rechtfertigt keine IP-Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland unter allen bekannten Internetdelikten eine Aufkl&#228;rungsquote von 71% erzielt. Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung weit h&#228;ufiger aufzukl&#228;ren als au&#223;erhalb des Internet begangene Straftaten (55%). Die Vorratsdatenspeicherung hatte in Deutschland keine erkennbare Auswirkung auf die <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/455/79/lang,de/#Schaubilder">Entwicklung von Aufkl&#228;rungsquote und Anzahl registrierter Straftaten</a> &#8211; sie ist somit &#252;berfl&#252;ssig.</p>
<p>Neu sind die Zahlen f&#252;r den Bereich der Verbreitung strafbarer Pornographie (insbesondere Kinderpornographie) im Internet, mit deren Verfolgung Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihren Vorsto&#223; zur erneuten Einf&#252;hrung einer <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/481/186/lang,de/">IP-Vorratsdatenspeicherung</a> rechtfertigen will. 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Stopp der letzten IP-Vorratsdatenspeicherung wurde eine Aufkl&#228;rungsquote von 76% aller registrierten Verdachtsf&#228;lle der Verbreitung strafbarer Pornographie (insbesondere Kinderpornographie) im Internet erreicht. Die Zahl solcher Verdachtsf&#228;lle ist &#252;berdies massiv r&#252;ckl&#228;ufig, wiederum ganz unabh&#228;ngig von Inkrafttreten und Au&#223;erkrafttreten der letzten, sechsmonatigen IP-Vorratsdatenspeicherung (2008: 10.323 F&#228;lle, 2009: 6.092 F&#228;lle, 2010: 4.655 F&#228;lle). Das Vorhaben des Bundesjustizministeriums, zur Aufkl&#228;rung der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Netz erneut s&#228;mtliche Internet-Verbindungsdaten auf Vorrat speichern zu lassen, ist somit fachlich nicht zu rechtfertigen.</p>
<p><strong>Schutzl&#252;cken-Kampagne des BKA</strong></p>
<p>Leider hat es die BKA-Kriminalstatistik nicht vermocht, das eigene Haus zur Aufgabe dessen haneb&#252;chener <a href="https://www.bka.de/nn_196810/DE/ThemenABisZ/Mindestspeicherfristen/DatenerhebungBKA/datenerhebungBKA.html?__nnn=true">Schutzl&#252;cken-Kampagne</a> zu bewegen (&#8222;84% der IP-Abfragen erfolglos&#8220;). Immerhin ist das BKA inzwischen gezwungen worden, seine politisch motivierte &#8222;Sondererhebung zur Begr&#252;ndung des polizeilichen Bedarfs der Auskunft &#252;ber l&#228;ngerfristig gespeicherte Verkehrsdaten&#8220; selbst als nicht aussagekr&#228;ftig zu <a href="https://www.bka.de/nn_196810/DE/ThemenABisZ/Mindestspeicherfristen/DatenerhebungBKA/datenerhebungBKA.html?__nnn=true">bezeichnen</a>:</p>
<blockquote><p>&#8222;Die BKA-interne Vollerhebung bildet &#8230; nur einen bestimmten Ausschnitt der aufgrund fehlender Mindestspeicherfristen erfolglosen Straftatenaufkl&#228;rung sowie Gefahrenabwehr ab. Die Ergebnisse sind insofern f&#252;r eine Argumentation zu m&#246;glichen Auswirkungen auf die Aufkl&#228;rungsquoten der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik [PKS] nicht aussagekr&#228;ftig. Die Erhebung liefert letztlich aufgrund ihrer Konzipierung keine belastbaren Aussagen zur Aufkl&#228;rungsh&#228;ufigkeit wie eine Aufkl&#228;rungsquote der Polizeilichen Kriminalstatistik. So wird nicht erfasst, ob die zugrundeliegende Straftat bei positiver Antwort des Providers letztlich aufgekl&#228;rt werden konnte&#8230;&#8220;</p></blockquote>
<p>Das best&#228;tigt wesentliche Teile unserer fachlichen <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bericht_Sicherheit-vor-Sammelwut.pdf#page=9">Kritik</a> an der politisch<br />
motivierten BKA-Sondererhebung, deren Ergebnisse schon auf den ersten Blick der hohen Aufkl&#228;rungsquote im Bereich der Internetkriminalit&#228;t widersprechen. Das erzwungene Eingest&#228;ndnis h&#228;lt BKA-Pr&#228;sident Ziercke leider nicht davon ab, seine Horrorzahlen weiter zu <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/ziercke-greift-ak-vorrat-an/">verbreiten</a>. Mit Erfolg, wie der beharrlich aufrecht erhaltene FDP-Vorschlag einer IP-Vorratsdatenspeicherung zeigt.</p>
<p><strong>Bew&#228;hrte Verkaufstaktik: Angst machen</strong></p>
<p>Es war &#252;brigens ein ehemaliger Versicherungsvertreter, der in der ZDF-Doku &#8222;<a href="http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1480360/ZDFzoom-Die-Tricks-der-Versicherer">Die Tricks der Versicherer</a>&#8220; diese Woche eine Verkaufstaktik beschrieb, welche derjenigen des BKA erschreckend &#228;hnelt:</p>
<blockquote><p>Es geht da um Angst, Angst, Angst, Angst. Wenn Sie st&#228;ndig Horrorszenarien aufmalen,  was passieren kann, was m&#246;glich ist, und dann noch zwei, drei Beispiele finden, wo er es selbst im Freundes- und Bekanntenkreis hat, dann haben Sie eine ultimative Killerphrase: &#8222;Wie wollen Sie das denn bei sich dauerhaft verhindern?&#8220; Sobald Sie Angst vor etwas haben, k&#246;nnen Sie es nicht mehr in einen klaren Kontext setzen. Und dann fangen Leute an, falsche Entscheidungen zu treffen.</p></blockquote>
<p>Ob wir die drohende falsche Entscheidung der Wiedereinf&#252;hrung einer neuerlichen, wie auch immer gearteten verdachtslosen fl&#228;chendeckenden Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verhindern k&#246;nnen, wird sich in den n&#228;chsten Wochen und Monaten entscheiden.</p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Keine europarechtliche Pflicht zur Wiedereinf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-europarechtliche-pflicht-zur-wiedereinfuhrung-einer-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Oct 2011 08:07:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
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		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Binnenmarktkompetenz]]></category>
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		<description><![CDATA[Der folgende Aufsatz ist erstmals erschienen in MMR 9/2011, V (MMR-Aktuell 2011, 321241) – alle Rechte vorbehalten. Vorangetrieben insbesondere von Gro&#223;britannien beschloss die EU im Jahr 2006 mehrheitlich die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung. Diese Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, verdachtslos f&#252;r die gesamte Bev&#246;lkerung aufzeichnen zu lassen, wer mit wem wann und wo per Telefon, Handy [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der folgende Aufsatz ist erstmals erschienen in <a href="http://www.beck.de/cms/main?site=MMR">MMR</a> 9/2011, V (MMR-Aktuell 2011, 321241) – alle Rechte vorbehalten.</strong></p>
<div>
<p>Vorangetrieben insbesondere von Gro&#223;britannien beschloss die EU im Jahr 2006 mehrheitlich die Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsdatenspeicherung. Diese Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, verdachtslos f&#252;r die gesamte Bev&#246;lkerung aufzeichnen zu lassen, wer mit wem wann und wo per Telefon, Handy oder E-Mail Kontakt hatte und wer wann unter welcher Kennung das Internet genutzt hat.</p>
</div>
<div>
<p>Nach Einsch&#228;tzung des <em>Europ&#228;ischen Datenschutzbeauftragten</em> stellt die Richtlinie „gemessen an Tragweite und Zahl der Menschen, die sie betrifft, das am tiefsten in die Privatsph&#228;re eingreifende Instrument der EU“ dar. Nach Verfassungsbeschwerden von &#252;ber 34.000 Menschen in Deutschland hat das <em>Bundesverfassungsgericht </em>(<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2010, 356" title="BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08: Vorratsdatenspeicherung">MMR 2010, 356</a>) die deutschen Umsetzungsvorschriften (§§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">113a</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html" title="&sect; 113b TKG: Verwendung der nach &sect; 113a gespeicherten Daten">113b TKG</a>) f&#252;r nichtig erkl&#228;rt.</p>
<p><em>Prof. Dr. Alexander Ro&#223;nagel,</em> der seit 2010 im Auftrag von Bundesforschungsministerin <em>Annette Schavan</em> (CDU) Vorschl&#228;ge zur Wiedereinf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung erarbeitet („Projekt INVODAS“), vertrat in der Augustausgabe der MMR 2011 (<a href="https://www.beck.de/cms/main?docid=320670">MMR 2011, 493</a>) die These, Deutschland m&#252;sse die Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsdatenspeicherung wieder umsetzen. Diese These bedarf kritischer Hinterfragung.</p>
<p>Nicht nur nach <a href="http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-05-30_Evaluation_Report_DRD_DE.pdf">Meinung</a> des <em>Europ&#228;ischen Datenschutzbeauftragten</em> (<em>Hawellek</em>, MMR-Aktuell 2011, 318502) verfehlt die Richtlinie die Anforderungen der h&#246;herrangigen Art. 7, 8 und 52 der Europ&#228;ischen Grundrechtecharta und ist daher ung&#252;ltig. Im Unterschied zu den deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung, welche das <em>Bundesverfassungsgericht</em> am deutschen Grundgesetz zu messen hatte (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 125, 260" title="BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08: Vorratsdatenspeicherung">BVerfGE 125, 260</a>), dient die Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> nicht der Strafverfolgungsvorsorge. Ausgehend von ihrer Rechtsgrundlage (<a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 AEUV</a>) ist alleiniger Zweck der Richtlinie vielmehr die „Gew&#228;hrleistung der Funktionsf&#228;higkeit des Binnenmarkts“ durch Ann&#228;herung („Harmonisierung“) der Wettbewerbsbedingungen europ&#228;ischer TK-Anbieter. Wenn die EU einzig mit dieser Begr&#252;ndung ihren &#220;bergriff in den Bereich der innerstaatlichen Strafverfolgung rechtfertigt, dann muss sie sich an diesem Richtlinienzweck auch festhalten lassen, was die Vereinbarkeit mit den Grundrechten anbelangt.</p>
<p>Es liegt auf der Hand, dass es das rein &#246;konomische Ziel einheitlicher Wettbewerbsbedingungen nicht zu rechtfertigen vermag, alle Mitgliedsstaaten zur anlasslosen Erfassung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens ihrer s&#228;mtlichen B&#252;rger zu verpflichten, selbst wo die zust&#228;ndigen Parlamente oder Verfassungsgerichte der Mitgliedsstaaten dies nicht f&#252;r erforderlich und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig halten, um Straftaten wirksam verfolgen zu k&#246;nnen. Das Interesse an einer Marktvereinheitlichung wiegt offensichtlich weit weniger schwer als das allgemeine Bed&#252;rfnis nach vertraulicher, unbefangener und nicht r&#252;ckverfolgbarer Kommunikation, auf das Einzelpersonen und unsere Gesellschaft in vielen Situationen dringend angewiesen sind (z.B. anonyme Information von Journalisten per E-Mail, anonyme Meinungs&#228;u&#223;erung im Internet, vertraulicher Austausch von Gesch&#228;ftsgeheimnissen, vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung oder Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten).</p>
<p>Im Sinne der Rechtsprechung des <em>EuGH</em> (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2011, 122" title="EuGH, 09.11.2010 - C-92/09: Volker und Markus Schecke">MMR 2011, 122</a>, Rdnr. 81 m. Anm. <em>Hornung</em>) stehen weniger eingreifende Mittel zur Verf&#252;gung, die hinreichend zur F&#246;rderung des Ziels der Richtlinie beitragen: Eine Marktvereinheitlichung k&#246;nnte grundrechtskonform bereits dadurch erreicht werden, dass die EU nationale Vorschriften zur verdachtslosen und fl&#228;chendeckenden Datensammlung verbietet. Alternativ k&#246;nnten die Wettbewerbsnachteile von Unternehmen, die national zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind, durch eine europaweit verbindliche Erstattung der damit verbundenen Kosten durch den Staat hinreichend ausgeglichen werden.</p>
<p>Nicht durchsetzen konnte sich bislang die Auffassung, dass die M&#228;ngel der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> ihr derart „auf die Stirn geschrieben“ sind, dass sie von vornherein nichtig ist. Es gilt daher die Rechtsprechung des <em>EuGH</em>, wonach der <em>Gerichtshof</em> alleine befugt ist, Richtlinie f&#252;r nichtig zu erkl&#228;ren (Verwerfungsmonopol). Schon mehrfach hat es der <em>Gerichtshof</em> vermieden, &#252;ber die Vereinbarkeit der der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> mit den Grundrechten zu entscheiden, auf eine Nichtigkeitsklage Irlands (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2009, 244" title="EuGH, 10.02.2009 - C-301/06: Irland / Parlament und Rat">MMR 2009, 244</a>) ebenso wie in mehreren Vorabentscheidungsverfahren (so <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2011, 122" title="EuGH, 09.11.2010 - C-92/09: Volker und Markus Schecke">MMR 2011, 122</a> m. Anm. <em>Hornung</em>; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2008, 227" title="EuGH, 29.01.2008 - C-275/06: Productores de M&uacute;sica de Espa&ntilde;a (Promusicae) ./. Telef&oacute;nica de Esp...">MMR 2008, 227</a>) und Vertragsverletzungsverfahren (u.a. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2010, 783" title="EuGH, 29.07.2010 - C-189/09: Kommission / &Ouml;sterreich">MMR 2010, 783</a>). Nach der (mit den Grundrechten unvereinbaren) Rechtsprechung des <em>EuGH</em> sollen die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung auch ung&#252;ltiger Richtlinie verpflichtet sein und in Vertragsverletzungsverfahren die Ung&#252;ltigkeit einer Richtlinie nicht einwenden k&#246;nnen, wenn sie – wie Deutschland – die Frist zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage vers&#228;umt haben. Der <em>EuGH</em> wird die Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> daher voraussichtlich erst auf Vorlage des <em>Irischen High Court</em> f&#252;r nichtig erkl&#228;ren, welcher seit 2010 ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen vorbereitet (U.v. 5.5.2010 - <a href="http://www.bailii.org/ie/cases/IEHC/2010/H221.html">2006/3785 P</a>).</p>
<p>Einer europarechtlichen Umsetzungspflicht Deutschlands steht allerdings ein aus der EMRK erwachsendes Umsetzungsverbot entgegen. Wie sich aus dem Urteil des <em>Europ&#228;ischen Gerichtshofs f&#252;r Menschenrechte</em> (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&amp;Datum=04.12.2008&amp;Aktenzeichen=30562/04">EuGRZ 2009, 299</a>, Rdnr. 125 &#8211; Marper) sowie aus der Entscheidung des <em>Rum&#228;nischen Verfassungsgerichtshofs</em> zur Vorratsdatenspeicherung (<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil">U.v. 8.10.2009 &#8211; Az. 1258</a>), ergibt, rechtfertigt auch das Ziel der Strafverfolgungsvorsorge nicht den Eingriff in die Rechte auf Achtung der Privatsph&#228;re und Korrespondenz (<a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" title="Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens">Art. 8 EMRK</a>) sowie auf freie Meinungs&#228;u&#223;erung (<a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html" title="Art. 10 MRK: Freiheit der Meinungs&auml;u&szlig;erung">Art. 10 EMRK</a>), der in der „fl&#228;chendeckenden und unterschiedslosen Natur der Befugnisse zur Vorratsspeicherung“ liegt. Dass eine Information irgendwann einmal in einem Strafverfahren n&#252;tzlich sein k&#246;nnte, &#252;berwiegt das Interesse am Schutz der fast durchweg unschuldig Betroffenen vor ungerechtfertigten Ermittlungen und Eingriffen auf Grund eines falschen Verdachts sowie vor Verlust, Verkauf oder Missbrauch der sensiblen Informationen &#252;ber ihre Kontakte und Bewegungen nicht. Gen&#252;gte eine potenzielle N&#252;tzlichkeit zur Rechtfertigung staatlich angeordneter Erfassungen des t&#228;glichen Verhaltens der gesamten Bev&#246;lkerung, w&#228;re das Grundrecht auf Achtung der Privatsph&#228;re obsolet, was mit seinem Wesensgehalt und Zweck nicht in Einklang zu bringen ist. Das Urteil des <em>Bundesverfassungsgericht</em> (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2010, 356" title="BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08: Vorratsdatenspeicherung">MMR 2010, 356</a>) &#228;ndert an der Verletzung der EMRK nichts, weil dort einzig das deutsche Grundgesetz zur Pr&#252;fung stand.</p>
<p>Deutschland scheint sich dementsprechend in einer Pflichtenkollision zu befinden. Es scheint zugleich zum Erlass (vgl. § 113a <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/DiskE_.pdf#page=7">TKG-DiskE</a> des <em>BMJ</em> v. 7.6.2011) und zum Nichterlass von Vorschriften &#252;ber eine anlasslose, fl&#228;chendeckende Kommunikationsdatenerfassung verpflichtet. Man k&#246;nnte bereits rechtstheoretisch begr&#252;nden, dass die Pflicht zum Unterlassen des Grundrechtseingriffs Vorrang haben muss, denn eine Handlungspflicht kann stets nur im Rahmen des rechtlich M&#246;glichen bestehen. Da die EU die EMRK als allgemeinen Rechtsgrundsatz anerkennt, kann eine Pflicht zur Umsetzung konventionsverletzender Richtlinie nicht bestehen. Es liegt auch sonst auf der Hand, dass die unver&#228;u&#223;erlichen, in der EMRK verbrieften Grundrechte Vorrang vor einer blo&#223;en Marktrichtlinie haben m&#252;ssen, die demn&#228;chst f&#252;r ung&#252;ltig erkl&#228;rt werden wird.</p>
<p>Tats&#228;chlich besteht keine Pflichtenkollision. <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a> gibt Deutschland das Recht, von der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> abzuweichen und das geltende Verbot einer Aufzeichnung unseres Kommunikationsverhaltens (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html" title="&sect; 96 TKG: Verkehrsdaten">§ 96 TKG</a>) aus wichtigen Gr&#252;nden des Grundrechtsschutzes als Bestandteil unserer &#246;ffentlichen Ordnung beizubehalten. <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a> setzt nach der Rechtsprechung des <em>EuGH</em> nicht voraus, dass eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung das deutsche Grundgesetz verletzt. Es gen&#252;gt der „besonders schwere Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“, in die Grundrechte des Grundgesetzes (so: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 125, 260" title="BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08: Vorratsdatenspeicherung">BVerfGE 125, 260</a>) und die Verletzung der Grundrechte der EMRK. Aus den Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" title="Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens">8</a> und <a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html" title="Art. 10 MRK: Freiheit der Meinungs&auml;u&szlig;erung">10 EMRK</a> ist eine Pflicht Deutschlands abzuleiten, von dieser Abweichungsm&#246;glichkeit Gebrauch zu machen und sie notfalls vor dem <em>EuGH</em> durchzusetzen.</p>
<p>Den Grundsatz der sofortigen L&#246;schung von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungsdaten beizubehalten, tr&#228;gt nicht nur den Grundrechten der betroffenen B&#252;rger Rechnung. Nach statistischen Auswertungen <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sachstand_036-11.pdf">des <em>Wissenschaftlichen Dienstes</em></a> des Bundestags sowie <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/455/79/lang,de/">des <em>Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung</em></a> tr&#228;gt eine nur verdachtsbezogene Datenspeicherung (vgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html" title="&sect; 100g StPO">§ 100g StPO</a>) auch dem Strafverfolgungsinteresse insgesamt nicht weniger Rechnung als eine anlasslose und fl&#228;chendeckende Informationssammlung. Letztere zieht n&#228;mlich neben nutzbaren Datenbest&#228;nden auch Vermeidungsverhalten nach sich (z.B. verst&#228;rkte Nutzung von Internet-Cafés, offener Internetzug&#228;nge, Anonymisierungsdienste, &#246;ffentlicher Telefone, unregistrierter Handykarten, nicht-elektronischer Kommunikationskan&#228;le), welches die Verhinderung und Verfolgung selbst schwerer Straftaten geradezu erschwert. In der Summe ist nur ohne Vorratsdatenspeicherung zu gew&#228;hrleisten, dass das Informationszeitalter ein freies und sicheres Zeitalter sein wird.</p>
<p><strong>Der vorstehende Aufsatz ist erstmals erschienen in <a href="http://www.beck.de/cms/main?site=MMR">MMR</a> 9/2011, V (MMR-Aktuell 2011, 321241) – alle Rechte vorbehalten.</strong></p>
<p>Siehe auch:</p>
<ul>
<li><a title="Keine EU-Kompetenz f&#252;r Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung" href="../index.php/keine-eu-kompetenz-fuer-vorratsdatenspeicherung-zur-strafverfolgung/">Keine EU-Kompetenz f&#252;r Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung</a> (6.10.2011)</li>
<li><a title="Keine EU-Pflicht zur Wiedereinf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung [erg&#228;nzt am 05.10.2011]" href="../index.php/keine-eu-pflicht-zur-wiedereinfuehrung-einer-vorratsdatenspeicherung/">Keine EU-Pflicht zur Wiedereinf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung</a> (5.5.2010)</li>
</ul>
</div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine EU-Kompetenz f&#252;r Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 06:56:59 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Jahr 2006 beschloss die EU mehrheitlich eine Richtlinie, derzufolge alle EU-Staaten Telekommunikationsanbieter zur verdachtslosen Vorratsspeicherung s&#228;mtlicher Verbindungsdaten verpflichten sollen (Richtlinie 2006/46/EG zur Vorratsdatenspeicherung). Zur Begr&#252;ndung ihrer Zust&#228;ndigkeit berief sich die EU auf den heutigen Art. 114 AEUV, demzufolge die EU &#8222;Ma&#223;nahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2006 beschloss die EU mehrheitlich eine Richtlinie, derzufolge alle EU-Staaten Telekommunikationsanbieter zur verdachtslosen Vorratsspeicherung s&#228;mtlicher Verbindungsdaten verpflichten sollen (Richtlinie 2006/46/EG zur Vorratsdatenspeicherung). Zur Begr&#252;ndung ihrer Zust&#228;ndigkeit berief sich die EU auf den heutigen <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 AEUV</a>, demzufolge die EU &#8222;Ma&#223;nahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben&#8220;, beschlie&#223;en darf.</p>
<p><strong>EU-Zust&#228;ndigkeit f&#252;r Marktharmonisierung<br />
</strong></p>
<p>Die EU nimmt an, dass grunds&#228;tzlich jedes Gesetz, welches den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten einschr&#228;nkt, &#8222;die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand&#8220; habe. Der Europ&#228;ische Gerichtshof rechtfertigte den Erlass der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dementsprechend damit, diese n&#228;here einzelstaatliche Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung einander an und erleichtere Telekommunikationsanbietern dadurch das grenz&#252;berschreitende Angebot von Telekommunikationsdiensten.</p>
<p>Begr&#252;ndet die EU die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung allerdings mit der Erleichterung des grenz&#252;berschreitenden Angebots von Telekommunikationsdiensten, so muss sie sich daran auch festhalten lassen, wenn es um die Frage der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit geht: Ist es verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, alle EU-Staaten zur verdachtslosen Vorratsspeicherung s&#228;mtlicher Verbindungsdaten ihrer B&#252;rger zu zwingen, nur um die grenz&#252;berschreitende wirtschaftliche T&#228;tigkeit der Anbieter zu erleichtern?</p>
<p>Es liegt auf der Hand, dass diese Frage zu verneinen ist. Das Gewicht des Interesses an einer Vereinheitlichung von Wettbewerbsbedingungen steht offensichtlich au&#223;er Verh&#228;ltnis zu dem Eingriff in die Grundrechte aller 500 Mio. EU-B&#252;rger durch verdachtslose Protokollierung ihrer t&#228;glichen Kommunikation. Eine Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen k&#246;nnte durch ein EU-weites Verbot anlassloser Vorratsdatenspeicherung viel besser erreicht werden.</p>
<p><strong>Keine EU-Zust&#228;ndigkeit f&#252;r Strafverfolgung</strong></p>
<p>Die EU-Kommission h&#228;lt dem entgegen, eine Vorratsdatenspeicherung sei f&#252;r Zwecke der Strafverfolgung erforderlich. Mit diesem Argument kann die EU ihre Richtlinie aber nur rechtfertigen, wenn sie f&#252;r Ma&#223;nahmen zur Erleichterung der Strafverfolgung zust&#228;ndig ist.</p>
<p>Die Zust&#228;ndigkeit der EU im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts regeln nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/67.html" title="Art. 67 AEUV: (ex-Artikel 61 EGV und ex-Artikel 29 EUV)">Art. 67 ff. AEUV</a>. Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/87.html" title="Art. 87 AEUV: (ex-Artikel 30 EUV)">Art. 87 AEUV</a> kann die EU Ma&#223;nahmen der Datenverarbeitung ausschlie&#223;lich zum Zweck der &#8222;polizeiliche[n] Zusammenarbeit zwischen [&#8230;] Mitgliedsstaaten&#8220; beschlie&#223;en. <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/87.html" title="Art. 87 AEUV: (ex-Artikel 30 EUV)">Art. 87 AEUV</a> erlaubt es der EU also ausschlie&#223;lich, die Verarbeitung von Personendaten f&#252;r Zwecke der grenz&#252;berschreitenden Strafverfolgung zu regeln. Die Vertr&#228;ge erlauben es der EU demgegen&#252;ber nicht, ihren Mitgliedsstaaten vorzuschreiben, welche Informationen sie ihren eigenen Strafverfolgungsbeh&#246;rden in Ermittlungsverfahren ohne grenz&#252;berschreitenden Bezug bereitzustellen haben. Dementsprechend haben schon der <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-301/06">Europ&#228;ische Gerichtshof</a>, der <a href="http://www.statewatch.org/news/2005/apr/Council-legal-opinion-data-retention.pdf">juristische Dienst des Rates</a> und der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/commission-legal-opinion-data-retention-de.pdf">juristische Dienst der Kommission</a> die Bestimmungen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit nicht f&#252;r einschl&#228;gig erachtet.</p>
<p>Es liegt nun auf der Hand, dass es v&#246;llig unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig w&#228;re, eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung f&#252;r die wenigen F&#228;lle grenz&#252;berschreitender Verkehrsdatenabfragen vorzuschreiben. Laut Evaluierungsbericht der EU-Kommission erfolgen nicht einmal 1% der Zugriffe auf Vorratsdaten grenz&#252;berschreitend.</p>
<p>Die EU kann die Verarbeitung von Telekommunikationsdaten deshalb auch unter dem Vertrag von Lissabon nur zur Marktharmonisierung, nicht aber zur Erleichterung der Strafverfolgung regeln. Das Ziel der Marktharmonisierung rechtfertigt den mit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verbundenen Grundrechtseingriff offensichtlich nicht. Zum Abbau von Wettbewerbsunterschieden infolge unterschiedlicher nationaler Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung gibt es vielf&#228;ltige mildere Mittel gegen&#252;ber einem EU-weiten Zwang zur Vorratsdatenspeicherung (z.B. EU-weites Verbot der Vorratsdatenspeicherung oder verpflichtende Kostenerstattung).</p>
<p>Der Europ&#228;ische Gerichtshof wird auf Vorlage des obersten irischen Gerichtshofs hoffentlich bald &#252;ber die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten entscheiden und sie als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig verwerfen.</p>
<p><strong>Keine EU-Zust&#228;ndigkeit f&#252;r Zugriffe auf Vorratsdaten<br />
</strong></p>
<p>Unzust&#228;ndig ist die EU auch f&#252;r das Vorhaben der EU-Kommission, k&#252;nftig einheitlich zu regeln, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Zwecken Vorratsdaten durch nationale Strafverfolgungsbeh&#246;rden abgerufen und verwendet werden d&#252;rfen (z.B. Straftatenkatalog). Der EU ist es nicht erlaubt, ihren Mitgliedsstaaten vorzuschreiben, unter welchen Voraussetzungen sie ihren Strafverfolgungsbeh&#246;rden die Erhebung von Daten in ihrem eigenen Hoheitsgebiet erlauben.</p>
<p>Daran &#228;ndert auch die Bemerkung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs nichts, die Frage des Zugangs zu Vorratsdaten durch Strafverfolgungsbeh&#246;rden, die Verwendung abgerufener Daten und deren Austausch zwischen Strafverfolgungsbeh&#246;rden falle &#8222;grunds&#228;tzlich in den von Titel VI des EU-Vertrags erfassten Bereich&#8220; (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-301/06" title="C-301/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)">C-301/06</a>), also in den Anwendungsbereich des Titels &#252;ber die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (jetzt <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/67.html" title="Art. 67 AEUV: (ex-Artikel 61 EGV und ex-Artikel 29 EUV)">Art. 67-89 AEUV</a>). Von der Frage des Anwendungsbereichs dieses Titels zu unterscheiden ist n&#228;mlich die Frage, ob die Voraussetzungen einer seiner Bestimmungen vorliegen. Dies ist laut <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/87.html" title="Art. 87 AEUV: (ex-Artikel 30 EUV)">Art. 87 AEUV</a> nur bei Vorschriften zur Erleichterung  grenz&#252;berschreitender Ermittlungsverfahren der Fall. Nur die Voraussetzungen grenz&#252;berschreitender Datenzugriffe k&#246;nnte die EU regeln, nicht aber, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Zwecken Verkehrsdaten durch innerstaatliche Strafverfolgungsbeh&#246;rden angefordert und verwendet werden d&#252;rfen.</p>
<p>Die gegenw&#228;rtige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung &#8222;harmonisiert weder die Frage des Zugangs zu den Daten durch die zust&#228;ndigen nationalen Strafverfolgungsbeh&#246;rden noch die Frage der Verwendung [&#8230;] dieser Daten&#8220; (EuGH, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-301/06" title="C-301/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)">C-301/06</a>). Deswegen l&#228;sst sich die Richtlinie bereits dadurch umsetzen, dass jede Nutzung von Vorratsdaten verboten wird (zur fehlenden Umsetzungspflicht siehe <a title="Keine EU-Pflicht zur Wiedereinf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung [erg&#228;nzt am 05.10.2011]" href="../index.php/keine-eu-pflicht-zur-wiedereinfuehrung-einer-vorratsdatenspeicherung/">Keine EU-Pflicht zur Wiedereinf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung</a>).</p>]]></content:encoded>
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		<title>State of play of the revision of the EU Data Retention Directive</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Sep 2011 17:31:28 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[On 7 September EU Commission official Cecilia Verkleij presented the state of play of the revision of the EU Data Retention Directive in Berlin. Ms Verkleij is head of the sector &#8222;Access to information&#8220; (A.3.002) within the EU Commission&#8217;s home affairs directorate general. Her team is dealing with the revision of the EU&#8217;s unpopular 2006 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>On 7 September EU Commission official <strong>Cecilia Verkleij </strong><a href="http://cms.uni-kassel.de/unicms/fileadmin/groups/w_030405/Projekte/Invodas/DRD_Pr%C3%A4sentation_Berlin_07_09_2011.pdf">presented</a> the state of play of the revision of the EU Data Retention Directive in Berlin. Ms Verkleij is head of the sector &#8222;Access to information&#8220; (A.3.002) within the EU Commission&#8217;s home affairs directorate general. Her <a href="http://ec.europa.eu/staffdir/plsql/gsys_www.guide?pLang=EN&amp;pId=3703">team</a> is dealing with the revision of the EU&#8217;s unpopular 2006 data retention directive which requires the blanket and  indiscriminate collection of telephone records, and mobile phone  location and Internet data, revealing sensitive information about the  movements and social contacts of 500 million Europeans not suspected of  any wrongdoing.</p>
<p>Ms Verkleij started by jokingly pointing out that hers was the &#8222;<strong>most criminal unit in the Commission</strong>&#8220;, dealing with all issues such as the retention of communications data, of passenger data (PNR) and of financial data (SWIFT). &#8222;If you want to know about surveillance, please call us. We can advise you&#8220;, she suggested.</p>
<p>Heading the unit on law enforcement access to information, it did not come as a surprise to hear that the first <strong>policy objective </strong>the Commission is pursuing in revising the data retention directive is ensuring &#8222;access to the communications information which is necessary for combating serious crime&#8220;. (The European Court of Justice has pointed out though that the sole legal purpose of the directive is &#8222;the functioning of the internal market&#8220; on telecommunications.)</p>
<p>The unit is mainly considering <strong>amending the data retention directive </strong>in three areas: 1) define more precisely the purpose for which retained data can be used (e.g. list of crimes), 2) define more precisely the mode of access to retained data, 3) regulate the security of retained data. The Commission also intends to pursue the idea of cost reimbursement for providers (which was rejected by member states and parliament in 2006). Another idea they are considering is exempting business to business  communications from retention obligations as such data is rarely  requested. On the other hand the speaker noted that &#8222;data generated via the Internet&#8220; was becoming &#8222;increasingly important&#8220; for law enforcement. Ms Verkleij spoke out against the opinion that retaining such data was unnecessary. This thinking, she felt, was due to a &#8222;lack of experience&#8220; of law enforcement authorities with Internet data. Ms Verkleij did not consider relevant the fact that most traffic data is accessed within the first three months, as this may concern only the first request in the context of a criminal investigation and more data may be needed at a later stage of the investigation.</p>
<p>In regard to the impact of blanket retention on the fundamental right to <strong>privacy</strong>, Ms Verkleij said that other fundamental rights needed to be considered as well, namely the rights of victims of crime. Ms Verkleij interpreted Article 52 of the Fundamental Rights Charta to say &#8222;don&#8217;t kill a fundamental right, but don&#8217;t abstain [from interfering] either&#8220;.</p>
<p>The speaker pointed out that a qualified majority of member states is currently opposed to amending the data retention directive at all. Still the Commission will proceed with an <strong>impact assessment </strong>before it will decide on how the future instrument should look like. As part of the impact assessment the Commission intends to identify policy options and assess those against the different interests at stake (law enforcement, data protection and market harmonisation). Among the options will be repealing the directive, not amending it at all and options to modify it as identified through stakeholder workshops with civil society, industry, data protection authorities and law enforcement. What options specifically will be assessed Ms Verkleij would not say.</p>
<p>The Commission intends to launch a <strong>study </strong>to assess the impact of the various policy options on internal security in the EU, industry, and data protection. Ms Verkleij would not say who will be commissioned to do this study (apparently there is to be a &#8222;study group&#8220;). (I recommended that independent researchers, e.g. criminologists, should be commissioned to do the study. The worst case scenario would probably be the commissioning of the EU&#8217;s &#8222;data retention expert group&#8220; which is composed of law enforcement, industry and selected MEPs only.)</p>
<p>The study is also to examine how <strong>data preservation </strong>is applied within the EU and elsewhere, and how effective it has proven to be in criminal investigations. This is to be done by comparing the role of communications data which are available as a result of data retention obligations and those available as a result of data preservation. Ms Verkleij made it clear that nobody could argue with her that data preservation was equally effective as data retention. She did not consider data preservation an alternative to data retention in terms of getting the same results. The Commission is considering it only as a &#8222;longer term issue&#8220;. (It appears the Commission is considering data preservation only in the context of proposing an EU instrument on data preservation. They have no plans for that at present as even law enforcement representatives do not see a need for an EU instrument. I agree as there is already a provision on data preservation in the existing Council of Europe Convention on Cybercrime).</p>
<p>The <strong>time schedule </strong>of the revision process has been further delayed. Apparently Commissioner Malmstr&#246;m (who voted against the directive in 2006) has asked the unit to do a &#8222;thorough job&#8220; on data retention. The impact assessment is to be presented only in <a href="http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/police/police_data_en.htm">early 2012</a>. Ms Verkleij warned that on a reasonable timeline, it could take 4-5 years to amend the directive, and it is unclear whether there will be a majority to amend it at all. Therefore the Commission intends to continue forcing Sweden, Germany, Romania and the Czech Republic to transpose the directive as it is.</p>
<p>The Commission is calling for <strong>input </strong>via <a href="mailto:home-data-retention@ec.europa.eu">e-mail</a>.</p>
<p>In the meantime Digital Rights Ireland is hoping that in October, the Irish High Court will finally refer to the <strong>European Court of Justice </strong>the question of whether the data retention directive violates fundamental rights and is therefore to be annulled completely. In my opinion, chances are good that the ECJ will follow the example of constitutional courts in Romania (2009), Germany (2010) and the Czech Republic (2011) that have all annulled data retention laws in the past. In view of the scale of damage done to fundamental rights by data retention and the lack of evidence for a statistically significant impact on crime or the prosecution of crime, the idea of indiscriminately collecting information on the daily communications of every single citizen will be ruled disproportionate and incompatible with human rights.</p>
<p>More information:</p>
<ul>
<li><a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Resources#NGOs">NGO positions on the revision of the data retention directive</a></li>
<li>AK Vorrat press release: <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/471/79/lang,en/">86 cents for one year without blanket telecommunications data retention</a> (25 Jul 2011)</li>
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