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	<title>Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy &#187; Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<title>WLAN-Haftung mit Anonymisierungsdiensten umgehen</title>
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		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/wlan-haftung-mit-anonymisierungsdiensten-umgehen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 21 May 2010 13:57:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Zugangsprovider]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Richten Sie einen anonymisierten drahtlosen Internetzugang (WLAN) ein, indem Sie einen WLAN-Router mit einem Anonymisierungsdienst verbinden. So geht&#8217;s:
Inhalts&#252;bersicht
1. Anonymisierungsdienste und Vorratsdatenspeicherung
2. Wann ist eine Anonymisierung mehrerer Rechner sinnvoll?
3. Welche Anonymisierungsdienste sind f&#252;r den Router geeignet?
4. Die DrayTek-Vigor-Modelle im Test
5. Der Linksys WRT54GL mit FreedomRouter-Firmware im Test
6. Fazit
1. Anonymisierungsdienste und Vorratsdatenspeicherung
Vor einiger Zeit hatte ich einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Richten Sie einen anonymisierten drahtlosen Internetzugang (WLAN) ein, indem Sie einen WLAN-Router mit einem Anonymisierungsdienst verbinden. So geht&#8217;s:</p>
<p><strong>Inhalts&#252;bersicht</strong><br />
<strong>1. <a href="#1">Anonymisierungsdienste und Vorratsdatenspeicherung</a><br />
2. <a href="#2">Wann ist eine Anonymisierung mehrerer Rechner sinnvoll?</a><br />
3. <a href="#3">Welche Anonymisierungsdienste sind f&#252;r den Router geeignet?</a><br />
4. <a href="#4">Die DrayTek-Vigor-Modelle im Test</a><br />
5. <a href="#5">Der Linksys WRT54GL mit FreedomRouter-Firmware im Test</a><br />
6. <a href="#6">Fazit</a></strong></p>
<p><a name="1"></a><strong>1. Anonymisierungsdienste und Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Vor einiger Zeit hatte ich einen <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/ ">Test</a> zahlreicher Internet-Vollanonymisierungsdienste ver&#246;ffentlicht, den ich seitdem immer wieder fortgeschrieben habe. Der Schwerpunkt liegt dabei auf solchen Diensten, die den gesamten Datenverkehr m&#246;glichst verschl&#252;sselt &#252;ber einen Mittler-Server des Anonymisierungsanbieters leiten. Man spricht dabei von einem VPN-Tunnel (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_Private_Network">Virtual Private Network</a>). Vorteil dessen ist, dass nach au&#223;en hin die eindeutige Kennung des Nutzers, die IP-Adresse, nicht mehr sichtbar ist, sondern nur die IP-Adresse des Anonymisierungsanbieters.</p>
<p>Nach der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/lang,de/">Vorratsdatenspeicherung</a>, die nach dem <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html">Urteil</a> des Bundesverfassungsgerichts in ihrer urspr&#252;nglichen Form zwar wegen mangelnder Schutzvorkehrungen <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/577/504786/text/">f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt</a> wurde, aber grunds&#228;tzlich wieder eingef&#252;hrt werden kann und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/24/EG_&#252;ber_die_Vorratsspeicherung_von_Daten">europarechtlich</a> sogar <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-eu-pflicht-zur-wiedereinfuehrung-einer-vorratsdatenspeicherung/">m&#246;glicherweise</a> eingef&#252;hrt werden muss, mussten die Internetanbieter IP-Adresse und Zeit jeder Internetverbindung des Nutzers f&#252;r 6 Monate speichern &#8211; und werden dies m&#246;glicherweise auch wieder m&#252;ssen. Das l&#228;sst sich mit Anonymisierungsdiensten zwar nicht direkt verhindern, weil man dazu in das Rechenzentrum des Internetanbieters eingreifen m&#252;sste. Wenn man aber im Internet st&#228;ndig mit anderer IP-Adresse auftritt als mit der vom Internetanbieter gespeicherten, werden quasi mehrere Identit&#228;ten geschaffen und die Speicherung der Erstidentit&#228;t mit Original-IP f&#252;hrt ins Leere. Das setzt voraus, dass der Anonymisierungsanbieter seinerseits nicht auch vorratsspeichert oder zumindest Sammel-IP-Adressen f&#252;r mehrere Nutzer verwendet (IP-Sharing), so dass eine IP-Speicherung zu keiner einzelnen Person f&#252;hrt. Auch sonst sollte man Anonymisierungsanbieter, zumal wenn rechtlich schwer greifbar, nicht in &#8222;Daten-Versuchung&#8220; f&#252;hren und von einer Datenangabe, auch indirekt durch Bezahlung per Kreditkarte oder Paypal, absehen.</p>
<p>Weiterer Vorteil von solchen VPN-Anonymisierungsdiensten ist es, dass die seit einiger Zeit m&#246;glichen Internetsperren kraft Zugangserschwernisgesetz dadurch unterlaufen werden; selbst ohne Zugangserschwernisgesetz bleiben die Seitensperrungen <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bezirksregierung-Duesseldorf-geht-gegen-Gluecksspielseiten-vor-188667.html">gem&#228;&#223; Rundfunkstaatsvertrag</a>. Es werden mit Anonymisierungsdienst n&#228;mlich zur URL-Abfrage nicht die Server des eigenen, sperrpflichtigen Internetanbieters zu Rate gezogen, sondern die des Anonymisierungsanbieters, der sich mit Sitz beispielsweise in Panama wenig um deutsche Sperrvorgaben scheren wird. Die Benutzung von Anonymisierungsdiensten ist legal.</p>
<p><a name="2"></a><strong>2. Wann ist eine Anonymisierung mehrerer Rechner sinnvoll?</strong></p>
<p>Problematisch ist, dass die genannten Anonymisierungsdienste gew&#246;hnlich nur von einem Rechner aus nutzbar sind: Mit einer Software wird eine verschl&#252;sselte Datenverbindung zum Anonymisierungsdiensteanbieter aufgebaut und fortan werden alle Daten des PCs dar&#252;ber geleitet.</p>
<ul>
<li>Oft gibt es pro Haushalt aber mehr als einen Rechner, der anonymisiert werden soll, etwa den PC der Eltern und den der Kinder. Das gilt im Besonderen, da die insoweit <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20080026.htm">fehlgeleitete</a> <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20070078.htm">Rechtsprechung</a> <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20080131.htm">zur</a> <a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1695">Haftung</a> <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20100018.htm">offener</a> <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20080006.htm">WLAN-Netze</a> eine ungesch&#252;tzte Nutzung selbst durch die eigenen Kinder ohne vorheriges Informatikstudium der Eltern zu einem nicht vertretbaren Risiko werden lassen. Selbst wenn nun der Bundesgerichtshof die Haftung des WLAN-Betreibers auf Unterlassungsanspr&#252;che <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-schraenkt-Folgen-der-Stoererhaftung-fuer-WLAN-Betreiber-ein-998591.html">begrenzt</a> hat, bleiben erstens die Abmahnkosten, zweitens gilt deren Deckelung bei 100 € ausschlie&#223;lich im Fall von Urheberrechtsverst&#246;&#223;en (<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="&sect; 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz">§§ 97</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html" title="&sect; 97a UrhG: Abmahnung">97a UrhG</a>). Gern arbeiten Rechteinhaber hier auch mit <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/11/provider-liefert-falsche-daten-ans-bka/">zweifelhaften</a> <a href="http://www.heise.de/ix/meldung/IP-Adressen-nur-mit-sicherem-Routing-eindeutig-999457.html">Beweisen</a> mit <a href="http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html">noch zweifelhafteren Zielen</a>, so dass der Anschlussinhaber unter Umst&#228;nden in Beweisnot ger&#228;t und selbst Schaden erleidet.</li>
<li>Au&#223;erdem hat sich etwa die Initiative <a href="http://start.freifunk.net/">Freifunk</a> zum Ziel gesetzt, aus altruistischen Motiven heraus die Internetzug&#228;nge ihrer Mitglieder kostenlos Dritten zur Verf&#252;gung zu stellen, um so auch internetlose Gebiete zu versorgen, eigentlich ein <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Breitband-Internet-soll-bis-Ende-2010-ueberall-verfuegbar-sein-197720.html">erkl&#228;rtes</a> Ziel der Bundesregierung. Laut obiger Rechtsprechung kann der Betreiber aber selbst dann haften und Opfer teurer Rechtsstreitigkeiten werden, wenn er eigentlich nur helfen wollte und von den Verst&#246;&#223;en Dritter weder etwas wusste noch diese wollte noch sie zumutbar verhindern konnte.</li>
<li>Weitere Vorteile auch bei Einzelplatznutzung sind, dass man durch Anonymisierung schon des Routers nicht mehr an den Aufbau der VPN-Verbindung denken muss und der eigene Rechner entlastet wird – was bei besseren Verschl&#252;sselungen wie OpenVPN mit AES 256 nicht ganz unerheblich ist, zumal, wenn man mit Laptops arbeitet, die konstruktionsbedingt nicht so leistungsf&#228;hig wie Desktop-PCs sind. Gerade bei nicht brandaktuellen Rechnern kann es sogar die beim Rechner ankommende Bandbreite erh&#246;hen, wenn die Verschl&#252;sselungsarbeit nicht vom Rechner erledigt werden muss.</li>
<li>Nicht zuletzt muss man, wenn man alle Rechner zu einem Anonymisierungszugang b&#252;ndelt, diesen nur einmal zahlen. Da die meisten Betreiber Flatrates anbieten, kommt es auf die Nutzungsintensit&#228;t nicht an, solange der Anonymisierungsanbieter eine geb&#252;ndelte Nutzung in seinen Nutzungsbedingungen nicht verbietet.</li>
</ul>
<p>Gew&#246;hnlich verwendet man f&#252;r die „Verteilung“ eines Internetzugangs an mehrere Rechner einen sog. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Router">Router</a>. Wenn sich ein Router nun nicht nur wie &#252;blich &#252;ber einen DSL-Anschluss einw&#228;hlt, sondern au&#223;erdem anschlie&#223;end bei einem Anonymisierungsdienst und den Verkehr aller angeschlossenen Rechner dar&#252;ber leitet, so sind alle angeschlossenen Rechner automatisch anonymisiert. Fortan kann man seinen Zugang z.B. f&#252;r Nachbarn oder Passanten &#246;ffnen, Beschwerden der Verwertungsgesellschaften wegen angeblicher Rechtsverst&#246;&#223;e wandern direkten Wegs nach Panama o.&#228;.</p>
<p>Einerseits ist diese L&#246;sung nicht ganz befriedigend, weil so auch schwere Rechtsverst&#246;&#223;e kaum mehr verfolgt oder unterbunden werden k&#246;nnen. Andererseits zwingt die fehlgeleitete und letztlich keinen rechten Halt im Gesetz findende St&#246;rerrechtsprechung der deutschen Zivilgerichte zu dieser L&#246;sung, weil sonst nicht nur alle WLAN-Bereitsteller, sondern in der Konsequenz auch alle Internetanbieter schlie&#223;en m&#252;ssten oder Sperrzust&#228;nde wie in China best&#252;nden, weil die Nutzung des Internets ebenso wie aller anderen Mittel zu rechtswidrigen Taten nie ganz ausgeschlossen werden kann. Eine Software zur gezielten Verhinderung solcher Handlungen ist nicht konstruierbar: Solange irgendein Kommunikationskanal offen ist, k&#246;nnen dar&#252;ber stets beispielsweise harmlose Informationen oder urheberrechtswidrige Texte verbreitet werden. Eine Beobachtung des Datenverkehrs w&#228;re sinnlos, weil mit Verschl&#252;sselung ein Einblick verwehrt wird. Die Unterbindung von Verschl&#252;sselungen ist unm&#246;glich, weil mit Steganografie Verschl&#252;sselung nicht mehr nachweisbar ist. Man denke an fr&#252;here Telefonate zwischen der DDR und Westdeutschland: Hie&#223; es, das Wetter sei schlecht, konnte das ein Hinweis auf die politische Lage sein, aber nachweisbar war das nicht. Man h&#228;tte also entweder verbieten m&#252;ssen, &#252;ber das Wetter zu reden, oder man h&#228;tte Telefonate nicht zulassen d&#252;rfen. &#220;bertragen auf die heutige Zeit hei&#223;t das: Man m&#252;sste das Internet verbieten, um Rechtsverst&#246;&#223;e im Internet sicher zu verhindern. Unabh&#228;ngig davon scheint es bei Abmahnungen immer &#246;fter entweder um die Abmahnkosten zu gehen, oder sie sind sogar <a href="http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html">betr&#252;gerisch motiviert</a>.</p>
<p><a name="3"></a><strong>3. Welche Anonymisierungsdienste sind f&#252;r den Router geeignet?</strong></p>
<p>Die Einwahl bei einem Anonymisierungsdienst per Router setzt voraus, dass sich der Anonymisierungsdienst an einheitliche technische Standards h&#228;lt. Das schlie&#223;t Dienste mit einer eigenen, inkompatiblen Software, die sich nicht auf Router installieren l&#228;sst, aus. Von vornherein scheiden daher Anonymisierungsdienste wie Jondonym, Tor, SAD Cyberghost, Steganos Internet Anonym VPN, Safersurf oder Your Freedom aus.</p>
<p>Es muss eine Einwahl &#252;ber die Standards OpenVPN, PPTP oder L2TP angeboten werden. <strong>OpenVPN</strong> setzt auf eine SSL-Verschl&#252;sselung &#228;hnlich wie beim Onlinebanking, die sehr sicher, aber etwas langsamer ist. Das Protokoll <strong>L2TP</strong> ist dann sicher, wenn es in Verbindung mit IPSec-Verschl&#252;sselung eingesetzt wird, wobei IPSec wieder verschiedene Algorithmen zwecks Verschl&#252;sselung unterst&#252;tzt. Als wohl sicher gilt insoweit AES. Auch der &#228;ltere 3DES (&#8222;Triple-DES&#8220;), der etwas unsicherer ist und mehr Rechenleistung ben&#246;tigt, sollte f&#252;r Nicht-Topterroristen ausreichen. <strong>PPTP</strong> mit MPPE-Verschl&#252;sselung ist unsicherer, daf&#252;r leicht zu bedienen und schnell. Wir erinnern uns: Hauptziel sollte nicht sein, auf dem Weg zum Anonymisierungsdienst eine sichere Verschl&#252;sselung zu erreichen und damit st&#252;mperhaft gegen Geheimdienste anzuk&#228;mpfen, zumal die Daten hinter dem Anonymisierungsdienst ohnehin im Klartext ins Internet wandern, sondern die viel dringlichere Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Dazu reicht es, dass die Daten &#252;berhaupt &#252;ber einen Anonymisierungsserver geleitet werden – wie hochwertig auf dem Weg dorthin verschl&#252;sselt wird, ist meines Erachtens nachrangig. Und der Anonymisierungsanbieter sieht die Klartextdaten ohnehin, wenn er denn will, denn an seinem Knoten flie&#223;en die Daten unverschl&#252;sselt ins Internet, und er kennt auch die Zuordnung zwischen Original- und Deck-IP, weswegen man zumindest auf vorratsspeicherfreie Anonymisierungsanbieter achten sollte. Der Anbieter Jondonym meint, man k&#246;nne auch dem Anonymisierungsanbieter nicht trauen, und hat ein dezentrales Konzept entwickelt, wonach jede Verbindung &#252;ber 3 Anbieter l&#228;uft, die nur bei kollusivem Zusammenwirken mitlauschen k&#246;nnten. Das Verfahren ist gut und dank ver&#246;ffentlichter Quelltexte auch transparent, kann aber wie erw&#228;hnt hier schon mangels Router-Kompatibilit&#228;t keine Ber&#252;cksichtigung finden.</p>
<p>Die M&#246;glichkeit, Daten unterwegs zwischen dem eigenen Anschluss und dem Anonymisierungsanbieter abzuh&#246;ren, haben au&#223;er dem Anonymisierungsanbieter selbst in erster Linie Geheimdienste, nicht Polizei- und Strafverfolgungsbeh&#246;rden (allerdings auch korrupte Telekom-Mitarbeiter). Wer sich diesen entziehen will, kommt mit einem Billig-Anonymisierungsdienst ohnehin nicht weit. Es n&#252;tzt auch nichts, eine m&#246;glichst starke Verschl&#252;sselung zu w&#228;hlen, da die meisten erfolgreichen Krypto-Attacken <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Brute_force_attack">ganz</a> <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Side_channel_attack">anders</a> funktionieren. Wer sicher gehen will, sollte lieber entweder etwas h&#246;herwertige Anonymisierungsdienste wie Xerobank bzw. Onyx oder Cryptohippie (oder ohne Router Jondonym) mit mehreren transnationalen Serverketten verwenden oder anderenfalls einfache Anonymisierungsserver in nahegelegenen, demokratischen, kontinentaleurop&#228;ischen Staaten mit gez&#252;gelten Geheimdiensten w&#228;hlen. Wer andererseits einen Anonymisierungsserver in dubiosen Staaten mit schwacher Verschl&#252;sselung verwendet, wird sich kaum darauf verlassen k&#246;nnen, dass alle Geheimdienste, sonstigen Beh&#246;rden und Unternehmen unterwegs gesittet wegh&#246;ren. Aus demselben Grund sind auch bei Filesharern beliebte russische Server ein zweischneidiges Schwert: Einerseits schert sich Russland zwar derzeit noch wenig um Urheberrechte, andererseits setzt man sich dem Wohlwollen der russischen Regierung und Wirtschaft aus, und in Russland und sonstigen abenteuerlichen Staaten stehen zwar nicht Urheberrechte, auch eben auch nicht Datenschutz und Menschenrechte weit oben auf der politischen Agenda. Au&#223;erdem haben Entwicklungsl&#228;nder tendenziell eine lausige Internetanbindung, worunter die Geschwindigkeit leidet. Hier sollte man also sinnvolle Priorit&#228;ten setzen, f&#252;r alles gibt es ein F&#252;r und Wider. Eine gute Geschwindigkeit von Deutschland aus, g&#252;nstige Preise und auch sonst keine mir bekannten sicherheitspolitischen Desaster weisen beispielsweise die Niederlanden auf, weswegen auch sehr viele Anonymisierungsdienste dort Server betreiben.</p>
<p><a name="4"></a><strong>4. Die DrayTek-Vigor-Modelle im Test</strong></p>
<p>Eine Befragung verschiedener Hersteller ergab, dass es kaum Router gibt, die sich ins Internet einw&#228;hlen und sich dar&#252;ber als Client bei einem Anonymisierungsdienst einw&#228;hlen k&#246;nnen. Zwar gibt es <a href="http://www.heise.de/ct/artikel/Nach-Hause-tunneln-796611.html">diverse</a> VPN-f&#228;hige Router. Damit ist aber meist nur gemeint, dass sich ferne Rechner &#252;ber das Internet beispielsweise in das Firmennetzwerk des Routers einw&#228;hlen k&#246;nnen, der Router also als VPN-Server agiert. Bei Anonymisierungsdiensten muss sich aber der Router aber selbst einw&#228;hlen, das Gegenteil ist also n&#246;tig. Soweit mir ersichtlich, bietet das nur der taiwanesische Hersteller Draytek mit seinen <a href="http://www.draytek.de/Produkte.htm">Vigor-Modellen</a> an. Eine Auswahl:</p>
<ul>
<li>Draytek bietet mit der <strong>Vigor-2820</strong>-Serie einen Router mit &#8211; nicht abschaltbarem &#8211; ADSL-2+-Modem an, wahlweise mit WLAN („n“, siehe Modellbezeichnungen), VoIP („v“) und sogar, z.B. f&#252;r DSL-Ausf&#228;lle, ISDN-kompatibel („i“). Bei derzeit (April 2010) 163 € geht es los.</li>
<li>Die <strong>Vigor-2710</strong>-Reihe mit ADSL-Modem d&#252;rfte ebenfalls &#252;ber die genannten Features verf&#252;gen und ist g&#252;nstiger, ein Modell ist sogar DECT-kompatibel. Preislich beginnen sie derzeit bei 96 €.</li>
<li><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/8/85/Vigor2110.jpg" alt="Draytek Vigor 2110vn" align="right" />Ohne DSL-Modem kommt die <strong>Vigor-2110</strong>-Serie (Foto) aus, auch hier optional mit WLAN („n“) und VoIP („v“). ISDN wird hier nirgends unterst&#252;tzt, daf&#252;r gibt es einen USB-Druckserver. Preisstart: 84 €. Leider st&#252;rzte im Test das Modell &#246;fter ab und zeigte sich leistungsschwach; rubuster war die 2910-Reihe.</li>
<li>Nennenswert ist noch die modemlose <strong>Vigor-2910</strong>-Reihe, die sich au&#223;er per DSL auch &#252;ber einen angeschlossenen UMTS-/HSPA-Stick per Mobilfunk ins Internet einw&#228;hlen kann, was ich leider mangels <a href="http://www.draytek.com/user/SupportFAQDetail.php?ID=258">kompatiblem UMTS-Stick</a> nicht testen konnte. Auch hier gibt es wie &#252;blich Modelle mit WLAN, VoIP, ISDN oder Kombinationen dessen. Untere Preisgrenze: 142 €.</li>
</ul>
<p>Generell ist eine <strong>Voice-over-IP</strong>-Unterst&#252;tzung jedenfalls dann nicht sinnvoll, wenn der VoIP-Verkehr ebenfalls anonymisiert werden soll, Gespr&#228;che laufen n&#228;mlich nicht &#252;ber den anonymen Tunnel. Dabei w&#228;re das sinnvoll, die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet n&#228;mlich auch VoIP-Anbieter zur Speicherung der IP-Adresse. Man k&#246;nnte versuchen, ein VoIP-Telefon an den LAN-Anschluss des Routers anzuschlie&#223;en – denn dort wird der Verkehr anonymisiert. Mir ist es nicht gelungen, eine VoIP-f&#228;hige <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz!Box">Fritzbox</a> dort so anzuschlie&#223;en, dass an sie angeschlossene VoIP-Ger&#228;te funktionieren. Andererseits ist gegen&#252;ber dem VoIP-Anbieter wirkliche Anonymit&#228;t ohnehin schwer herzustellen, weil zum einen als einziger mir bekannter VoIP-Anbieter <a href="http://www.simply-connect.de/">SimplyConnect</a> mit Ukash &#252;berhaupt eine anonyme Zahlungsm&#246;glichkeit anbietet, und weil zum anderen ja auch die Rufnummern ein- und ausgehender Telefonate gespeichert werden und sp&#228;testens deren Abtelefonieren Hinweise auf die Identit&#228;t ergeben d&#252;rfte.</p>
<p>Konkret testete ich von den Vigor-Routern den:</p>
<ul>
<li>Vigor-2820n-Router mit ADSL-2+-Modem und WLAN (n), den g&#252;nstigeren</li>
<li>Vigor-2110vn ohne Modem, mit WLAN (n) und VoIP</li>
<li>Vigor-2910vg ohne Modem, mit WLAN (nur g) und VoIP.</li>
</ul>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/e/ef/Vigor2820.jpg" alt="Draytek Vigor 2820n" align="right" />Die VPN-Konfiguration ist in den Vigor-Routern praktisch identisch, so dass die folgenden Angaben des 2820-Modells (Bild) einheitlich gelten. Zun&#228;chst gelang eine DSL-Einwahl problemfrei (einzurichten wie bei allen anderen Routern auch). Nach einigem Probieren war auch eine verschl&#252;sselte VPN-Verbindung &#252;ber PPTP hergestellt und der Datenverkehr aller angeschlossenen Rechner dar&#252;ber geleitet. Die <strong>VPN-Einrichtung</strong> &#8211; siehe auch die Bilder unten &#8211; funktioniert folgenderma&#223;en: Man w&#228;hlt in der per Internetbrowser erreichbaren Benutzeroberfl&#228;che im Men&#252; „VPN“ den nicht ganz selbsterkl&#228;renden Eintrag „LAN to LAN“ an. Dort kann man VPN-Profile verschiedener VPN-Anbieter verwalten, die man dann je nach Wunsch auch gleichzeitig im Men&#252;punkt „Connection Management“ aktivieren kann. Im VPN-Profil muss man zun&#228;chst einen beliebigen Namen eingeben, dann „Enable“ anklicken, bei „Call Direction“ „out“ anklicken (denn der Router soll sich beim Anonymisierungsdienst einw&#228;hlen und nicht umgekehrt), und wenn man „Always on“ anklickt, baut der Router die VPN-Verbindung automatisch immer neu auf. Da DSL-Verbindungen in der Regel alle 24 Stunden zwangsgetrennt werden und damit nat&#252;rlich auch die VPN-Verbindung unterbrochen wird, empfiehlt sich die Funktion „Always on“, wenn dauerhaft anonymisiert werden soll. Als nachteilig hat sie sich erwiesen, wenn der VPN-Server ausf&#228;llt, der Vigor aber ungeachtet dessen erfolglos versucht sich einzuw&#228;hlen. Unter „Dial-out-Settings“ werden die Daten des VPN-Anbieters eingetragen. Bei PPTP (was der Anonymisierungsanbieter im Zweifel anbietet) kann man in diesem Abschnitt einfach „PPTP“ anklicken und links den Server und rechts Benutzername und Passwort eintragen. Bei L2TP-Zug&#228;ngen mit IPSec-Verschl&#252;sselung, wie z.B. vom speicherfreien Anbieter <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#vpnuk">VPNUK</a> angeboten, muss man auf „L2TP with IPSec Policy“ und daneben auf „Must“ klicken. Dann m&#252;ssen Benutzername und Passwort und der vom Anbieter mitgeteilte „Pre-Shared-Key“ eingegeben werden, au&#223;erdem bei „IPSec Security Method“ „High“ sowie eine unterst&#252;tzte Verschl&#252;sselung. Im Fall von VPNUK waren das „3DES with Authentication“ und „AES with Authentication“. Im Zweifel liefert <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Advanced_Encryption_Standard">AES</a> die bessere Sicherheit und Geschwindigkeit. Wer nicht wei&#223;, welche Verschl&#252;sselungsalgorithmen sein Anbieter unterst&#252;tzt, kann nach einem Klick auf den Button „Advanced“ bei „IKE phase 1 proposal“ den mit Abstand l&#228;ngsten Eintrag ausw&#228;hlen, der automatisch die beste vom VPN-Dienst unterst&#252;tzte Verschl&#252;sselung aushandelt.</p>
<p>Abschlie&#223;end muss man noch im Abschnitt „TCP/IP Network Settings“ bei „From first subnet to remote network, you have to do“ „NAT“ einstellen, sonst d&#252;rften die meisten Anonymisierungsanbieter nicht funktionieren. Au&#223;erdem muss der Haken bei „Change default route to this VPN tunnel“ gesetzt werden, damit der Router den Verkehr auch &#252;ber den Anonymisierungstunnel leitet. Gespeichert werden die Einstellungen mit „OK“. Wenn man alles richtig gemacht hat und „Always on“ aktiviert hat, sollte der Router den Tunnel in den n&#228;chsten Sekunden automatisch aufbauen, und alle an den Router per LAN und WLAN angeschlossenen Computer sollten automatisch dar&#252;ber surfen. Man merkt das, indem man seine <a href="http://anonymous-proxy-servers.net/de/anontest">IP-Adresse pr&#252;ft</a>, die dann nicht mehr von T-Online, Arcor oder dem sonst gewohnten Internetanbieter kommen sollte, sondern je nach gew&#228;hltem VPN-Dienst eine nichtssagende IP-Adresse eines Rechenzentrums irgendwo auf der Welt. Unter dem Men&#252;punkt „Connection Management“ am linken Rand des Routermen&#252;s kann man daneben eine &#220;bersicht aller VPN-Tunnel sehen und sie bei Bedarf auch manuell auf- und abbauen. Vollends l&#252;ckenlos ist die Anonymisierung durch den Vigor leider nicht: W&#228;hrend des Aufbaus des VPN-Tunnels wird unter der Real-IP-Adresse gesurft, obwohl im VPN-Profil das Gegenteil eingestellt ist. Besonders &#228;rgerlich ist das, wenn der VPN-Server abst&#252;rzt und der Router deshalb endlos versucht sich einzuw&#228;hlen. Allerdings k&#246;nnen solche Zwischenf&#228;lle mit zuverl&#228;ssigen Anonymisierungsdiensten vermindert werden.</p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/4/4f/Vigor2820_pptp.jpg" alt="VPN-Konfiguration PPTP im Vigor 2820" /><br />
<em>VPN-Konfiguration einer PPTP-Verbindung mit MPPE-Verschl&#252;sselung, beispielhaft im Vigor-2820-Router</em></p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/5/5a/Vigor2110_l2tp.jpg" alt="VPN-Konfiguration L2TP im Vigor 2110" /><br />
<em>VPN-Konfiguration einer L2TP-Verbindung mit IP-Sec-Verschl&#252;sselung, beispielhaft im Vigor-2110-Router</em></p>
<p>Man k&#246;nnte meinen, dass der schwache Router-Prozessor bei Verschl&#252;sselungen rasch an seine Grenzen ger&#228;t und die Datenrate dr&#252;ckt, was ich aber nur bei den g&#252;nstigen 2110-Modellen best&#228;tigt fand: Im Test des Vigor-2820n konnte ich bei einem deutschen VPN-Server sowohl per PPTP als auch per L2TP/IPSec/AES256 (schw&#228;chere Verschl&#252;sselungen wie AES192 und 3DES brachten keinen Geschwindigkeitsvorteil) ohne Weiteres und bei vernachl&#228;ssigbaren Latenzen einen <strong>Datendurchsatz</strong> von 8.600 KBit/s im Downstream messen – und hier kann der Flaschenhals mein Internetanschluss sein, der m&#246;gliche Durchsatz des Routers d&#252;rfte tats&#228;chlich h&#246;her liegen, wenn der jeweilige Internetanschluss eine h&#246;here effektive Bandbreite hergibt. Der Geschwindigkeitstest mit dem Vigor-2110vn ergab mit rund 5.900 KBit/s etwas weniger, woran das verwendete externe Modem unschuldig sein sollte. Doch selbst, wenn hier tats&#228;chlich der Vigor-2110 am Ende seiner Leistung ist, w&#228;re die um DSL 6.000 herum liegende Geschwindigkeit beim aktuellen Script- und Plugin-Verseuchungsgrad vieler Webseiten noch brauchbar. Wer anders als per DSL ins Internet geht, dem bleibt ohnehin nichts anderes &#252;brig, als einen modemfreien Router zu verwenden (also keine Vigor-2820-Variante), weil die eingebauten DSL-Modems der Vigor-Modelle zwar gut, aber nicht abschaltbar sind.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Oben habe ich geschrieben, dass sich durch VPNs auch die DNS-<strong><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz">Internetzensur</a></strong> deutscher Internetprovider umgehen l&#228;sst, indem der Router einfach andere DNS-Server zu Rate zieht. DNS-Server sind daf&#252;r zust&#228;ndig, bei Eingabe einer Internetadresse die IP-Adresse des dahinter stehenden Servers mitzuteilen, &#252;ber die dieser technisch nur erreichbar ist. Das k&#246;nnen die Vigor-Router zwar, aber nicht automatisch. Ich musste feststellen, dass trotz aufgebauter VPN-Verbindung eingegebene URLs &#252;ber die DNS-Server des Original-Internetproviders statt die des Anonymisierungsanbieters geleitet wurden. Besonders, wenn man sein Netz f&#252;r Dritte &#246;ffnet, kann das au&#223;er Sperrungen die Folge haben, dass beispielsweise Aufrufe kinderpornografischer URLs dem Anschlussinhaber m&#246;glicherweise zugerechnet werden k&#246;nnten. Man sollte deshalb sicherheitshalber im Router-Men&#252; „LAN“ und „General Setup“ im Abschnitt „DNS Server“ die Option „Force DNS manual setting“ aktivieren, <a href="http://wiki.ak-zensur.de/index.php/Unzensierte_DNS_Server">alternative</a> <a href="http://www.dnsserverlist.org/">DNS-Server</a> eintragen und den Router neu starten. Obwohl die Funktion unter dem Men&#252;punkt „LAN“ steht, gilt die Einstellung meinem Test zufolge auch f&#252;r &#252;ber WLAN angeschlossene Rechner. Zwar habe ich schon <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/internetsperren-umgehen/">beschrieben</a>, wie man die DNS-Server unter Windows zwecks Zensurumgehung wechselt. Diese Einstellung w&#252;rde aber nur f&#252;r den jeweiligen Rechner gelten und daher bei mehreren an den Router angeschlossenen Rechnern nicht ausreichen.</p>
<p>Ein kleiner Wermutstropfen lag darin, dass es mir nicht gelang, <strong><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Portweiterleitung">Port-Weiterleitungen</a></strong> einzurichten. Port-Weiterleitungen bedeuten, dass der hinter dem Router stehende Rechner aus dem Internet auch dann erreichbar ist, wenn er keine Anfrage gesendet hat. N&#246;tig ist das beispielsweise f&#252;r einige Online-Spiele, das Anbieten von Servern und f&#252;r dezentrale Peer-to-peer-Anwendungen wie Tauschb&#246;rsen. Das Problem ergibt sich daraus, dass ein Router, an dem mehrere Rechner angeschlossen sind oder zumindest sein k&#246;nnten, bei ungefragten eingehenden Verbindungen nicht wei&#223;, welchem angeschlossenen Rechner er diese ungefragt ankommenden Daten zuordnen soll, also verwirft er sie. Mit Port-Weiterleitungen kann man einstellen, dass Daten, die auf bestimmten Kan&#228;len (Ports) eingehen, an bestimmte angeschlossene Rechner weitergeleitet werden, so dass der Rechner auf diesen Ports aus dem Internet ansprechbar ist. Zwar bieten die Vigor-Router im Men&#252;punkt „NAT“ eine Funktion „Open Ports“ zur Portweiterleitung zu einem bestimmten Rechner an. Diese scheint aber nur darauf eingestellt zu sein, Ports aus dem „normalen“ Internetzugang weiterzuleiten, nicht aber solche aus dem VPN-Tunnel. Selbst eine individuelle IP-Adresse des VPN-Anbieters wird „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Network_Address_Translation#Funktionsweise">geNATtet</a>“. Der einzige Ausweg, der bei mir funktionierte, war, vom Rechner aus noch einen weiteren OpenVPN-Tunnel aufzubauen, so dass man sich sozusagen „durch den Tunnel tunnelt“. Das funktioniert zwar, d&#252;rfte aber wenig begeistern, weil der VPN-Router ja gerade Mehrfach-Anonymisierungs-Accounts &#252;berfl&#252;ssig machen soll. F&#252;r wen die genannten Anwendungen allerdings b&#246;hmische D&#246;rfer sind, der wird sich an diesem Manko wohl nicht st&#246;ren – zumal man es auch als zus&#228;tzliche Firewall betrachten kann, wenn fremde Verbindungen aus dem Internet abgeblockt werden. Gew&#246;hnliches Surfen, Downloaden, E-Mailen, Skypen etc. ist davon nicht betroffen.</p>
<p>Im Gro&#223;en und Ganzen also eine feine L&#246;sung: Wer es einfach mag oder wessen VPN-Anbieter nur PPTP unterst&#252;tzt (z.B. <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#anonine">Anonine</a>, <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#linkideo">Linkideo</a>), der kann sich mit dem Vigor auf diesem Wege einw&#228;hlen; wer die Verbindung zum VPN-Anbieter dagegen stark verschl&#252;sseln will oder muss, kann den Standard L2TP w&#228;hlen (z.B. <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#vpnuk">VPNUK</a>, <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#roadwarrior">Roadwarrior</a>).</p>
<p><a name="5"></a><strong>5. Der Linksys WRT54GL mit FreedomRouter-Firmware im Test</strong></p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/0/03/Wrt54gl.jpg" alt="Linksys WRT54GL" align="right" />Unter Bastlern beliebt ist der Linksys WRT54GL mit WLAN (ohne VoIP), weil der Hersteller dort aus rechtlichen Gr&#252;nden den Firmware-Programmcode offenlegen musste, was jedermann &#196;nderungen erm&#246;glichte. Die „Firmware“ ist das Betriebssystem des Routers. Wer den Quellcode kennt und programmieren kann, kann relativ leicht Funktionen ver&#228;ndern und hinzuf&#252;gen, das Aufspielen der Firmware („Flashen“) ist nicht weiter schwierig. Diese Besonderheit des WRT54GL hat in der Vergangenheit in der Programmiererszene zu einer Vielzahl von variierten Firmwares gef&#252;hrt, darunter <a href="http://polarcloud.com/tomato">„Tomato“</a>, <a href="http://www.dd-wrt.com/">„DD-WRT“</a>, <a href="http://openwrt.org/">„OpenWRT“</a> und <a href="http://www.freewrt.org/">FreeWRT</a>. Einige von ihnen unterst&#252;tzen zwar nicht nur eine Einwahl per DSL, sondern auch den Aufbau einer Anonymisierungsverbindung und das Umleiten des Datenverkehrs dar&#252;ber, im Test musste ich aber feststellen, dass alle genannten Firmwares hinsichtlich des Aufbaus einer Anonymisierungsverbindung entweder fehlerhaft sind oder die Eingabem&#246;glichkeit f&#252;r wichtige Parameter fehlt oder es – auf Grund doch begrenzter Produktivit&#228;t der Open-Source-Community – selbst nach Jahren an einer Benutzeroberfl&#228;che f&#252;r den VPN-Teil fehlt, was die Bedienung unzumutbar erschwert, weil eine Bedienung dann nur &#252;ber <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Telnet">Telnet</a> m&#246;glich ist. Da sich in den betreffenden Kreisen niemand verantwortlich, geschweige denn verpflichtet f&#252;hlt, einen Finger krumm zu machen, gibt es keinen Support, und die Weiterentwicklung stagniert in vielen F&#228;llen seit Jahren bzw. steht und f&#228;llt faktisch mit dem Gusto einzelner Privatpersonen. Das oben erw&#228;hnte Freifunk-Projekt, das eine Verkettung von Freifunk-Routern erlaubt, basiert ebenfalls auf einer umprogrammierten Firmware f&#252;r den WRT54GL. Vorteil des Routers ist jedenfalls sein relativ niedriger Preis: Im Internet ist er aktuell ab 44 € zu haben, das ist weniger als alle Vigor-VPN-Router.</p>
<p>Im „Kaufzustand“ hat der WRT54GL mit Anonymisierungsnetzwerken wenig am Hut. Jedoch hat der fr&#228;nkische Informatiker Thomas Lehner eine quelloffene Firmware namens <a href="http://www.freedomrouter.de/">„FreedomRouter“</a> kreiert, die eine Einwahl zu Anonymisierungsdiensten &#252;ber das verbreitete und von den Vigor-Modellen nicht beherrschte Protokoll OpenVPN erm&#246;glicht. Im Gegensatz zu den oben genannten Bastler-Firmwares bietet FreedomRouter auch eine vollst&#228;ndige Benutzeroberfl&#228;che. Prim&#228;r will Lehner mit seinem Projekt „FreedomRouter“ zwar seine eigenen Wimondo-Netzleistungen an Hotels etc. verkaufen, die an sicheren Hotspots interessiert sind, es lassen sich aber ohne Weiteres andere Zugangsdaten eintragen.</p>
<p>Die Einrichtung erfordert zun&#228;chst das Aufspielen der Firmware im Router, die diesen erst zur Unterst&#252;tzung von VPN-Diensten bef&#228;higt. Dazu ruft man die Benutzeroberfl&#228;che des Routers im Browser auf (meist durch Eingabe von 192.168.1.1 in die URL-Leiste), klickt auf „Verwaltung“ und „Firmware aktualisieren“, w&#228;hlt dann die von der <a href="http://www.freedomrouter.de/download.php">FreedomRouter</a>-Seite heruntergeladene Firmware (eine .bin-Datei) aus und folgt den Anweisungen.</p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/8/86/Wrt54gl_flash.jpg" alt="Flashen der FreedomRouter-Firmware auf den Linksys WRT54GL" /><br />
<em>Flashen der FreedomRouter-Firmware auf den Linksys WRT54GL</em></p>
<p>Nach einem Neustart ist die neue Firmware aktiv. Man kann dann die Benutzeroberfl&#228;che des Routers neu aufrufen und unter „Setup“ und „VPNR“ die Konfigurationsdaten des VPN-Servers des gew&#252;nschten Anonymisierungsanbieters eintragen. Dazu geh&#246;ren meist je ein Server- und ein Client-Zertifikat („&#8212;&#8211;BEGIN CERTIFICATE&#8212;&#8211;&#8230;“), ein Client-Key („&#8212;&#8211;BEGIN RSA PRIVATE KEY&#8212;&#8211;&#8230;“) und eine HMAC-Signatur („&#8212;&#8211;BEGIN OpenVPN Static key V1&#8212;&#8211;&#8230;“). Teilweise m&#252;ssen die Daten aus den vom Anonymisierungsanbieter gelieferten Konfigurationsdaten extrahiert werden. Au&#223;erdem sind neben dem Servernamen und dem Port oft noch Benutzername und Passwort einzutragen. Weitere eventuell n&#246;tige Parameter, die in das Feld „Special Client Parameters“ eingetragen werden k&#246;nnen, finden sich meist nebst Servername und Port in einer vom Anonymisierungsanbieter gelieferten .ovpn-Datei, deren Inhalt man im Zweifel einfach vollst&#228;ndig in das Feld kopieren kann. Zu beachten ist noch, dass die gelieferten Zertifikatsdateien oft mit anderen Parametern vermengt sind, die nicht hineinkopiert werden d&#252;rfen. Ben&#246;tigt werden nur die Teile zwischen den und einschlie&#223;lich den „&#8212;&#8211;“. Letztlich bleibt es m&#246;glicherweise nicht ganz aus, hier etwas zu experimentieren, mein Screen-Shot mit den Daten des Anbieters Ivacy kann ein Ausgangspunkt dazu sein. Im &#220;brigen bieten viele Anonymisierungsanbieter eine Einrichtungsanleitung f&#252;r OpenVPN auf ihren Internetseiten an, die weiterhelfen k&#246;nnte, oder man fragt direkt an, wo sich welche Daten befinden.</p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/5/58/Wrt54gl_openvpn.jpg" alt="OpenVPN-Konfiguration mit dem Anonymisierungsdienst Ivacy unter der FreedomRouter-Firmware des Linksys WRT54GL" /><br />
<em>OpenVPN-Konfiguration mit dem Anonymisierungsdienst Ivacy unter der FreedomRouter-Firmware des Linksys WRT54GL</em></p>
<p>Die Einrichtung von <strong>Port-Weiterleitungen</strong> bei aktiviertem Anonymisierungstunnel gelang mir auch mit der FreedomRouter-Firmware nicht. Es kann sein, dass man hier weiterkommt, wenn man die richtigen Befehle in das untere Feld „Iptables-Postcommands“ eingibt. Programmierer Lehner schwieg sich dazu auf Anfrage aus.</p>
<p>Nachteil beim WRT54GL ist, dass der 200-MHz-Prozessor im Router der aufw&#228;ndigen OpenVPN-Verschl&#252;sselung nur bedingt gewachsen ist. So ist mit einem <strong>Datendurchsatz</strong> von ca. 2.200 KBit/s im Downstream das Ende der Fahnenstange erreicht. Mit anderen Worten: Viel mehr als DSL-2.000-Geschwindigkeit wird der WRT54GL unter Einsatz von Anonymisierungsdiensten nicht erreichen. Auch an Latenzzeit kommen ca. 45 ms im Vergleich zu sonst hinzu, das hei&#223;t, jede angeforderte Internetseite usw. verz&#246;gert sich zus&#228;tzlich um diese Zeit, bei fernen Anonymisierungsservern wie dem russischen von Ivacy noch l&#228;nger, erst recht, wenn ferne Anonymisierungsserver genutzt werden, um auf deutschen Seiten zu surfen, so dass die Strecke zwischen Deutschland und dem jeweiligen Ort auch noch zweimal zur&#252;ckgelegt werden muss. So brauchte bei Verbindung &#252;ber den russischen Ivacy-Server ein Ping zu einem deutschen Server in Berlin 85 ms l&#228;nger als sonst, insgesamt bei mir 135 ms. Befanden sich die aufgerufenen Seiten am selben Ort wie der VPN-Server, waren es immer noch 45 ms mehr als gewohnt. Fraglich ist, ob damit Telefonie und selbst Skype &amp; Co noch sinnvoll m&#246;glich sind, weil man sich bei zu starken Verz&#246;gerungen st&#228;ndig ins Wort fallen wird. Aber auch gew&#246;hnliches Surfen ist so nicht besonders schnell, zumal, wenn die Daten noch per WLAN gefunkt werden und weitere Verz&#246;gerungen und Verminderungen der Datenrate hinzukommen. Eine Schadenbegrenzung durch Unterst&#252;tzung des neuen, schnelleren „n“-Standards bei WLAN  bietet der WRT54GL auch nicht. Erfahrungsberichte in Foren zeugen davon, dass die m&#228;&#223;ige Geschwindigkeit nicht an der FreedomRouter-Firmware liegt, sondern bei anderen bedienerunfreundlicheren Firmwares &#228;hnlich ist. Es n&#252;tzt also in puncto Geschwindigkeit nichts, sich dort einer vorzeitlichen Bedienerf&#252;hrung per Kommandozeile auszusetzen.</p>
<p>Selbst mit der vermeintlich hohen <strong>Sicherheit</strong> von OpenVPN ist es mit dem WRT54GL eine ungewisse Angelegenheit: Laut Firmware-Entwickler Lehner ist in der Firmware noch die OpenSSL-Version 0.9.6 enthalten, die auf dem Sicherheitsstand von 2004 ist. OpenSSL ist die f&#252;r die Verschl&#252;sselung zust&#228;ndige Komponente in OpenVPN. In den letzten Jahren wurden zahlreiche kleinere und gr&#246;&#223;ere L&#252;cken bekannt und in neueren Versionen auch behoben. Ein Aktualisierung von OpenSSL in der Firmware scheitert aber selbst f&#252;r programmierbef&#228;higte Benutzer am zu geringen Speicherplatz im Router. Abgesehen von diesem Sicherheitsmangel machen die veralteten OpenSSL-Bibliotheken die Firmware leider auch <strong>inkompatibel</strong> zu vielen Anonymisierungsdiensten. Bei den meisten hat sich n&#228;mlich inzwischen der Verschl&#252;sselungsalgorithmus AES 256 durchgesetzt, der von der alten und nicht aktualisierbaren OpenSSL-Version in FreedomRouter aber noch nicht unterst&#252;tzt wird. Eine Einwahl beim Anonymisierer <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#perfectprivacy">Perfect Privacy</a> scheiterte deshalb beispielsweisweise konsequent. Lehner empfiehlt insoweit die Benutzung des US-amerikanischen Anonymisierungsdiensteanbieters StrongVPN. Nachdem sich in meinem <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#strongvpn">Test</a> herausstellte, dass StrongVPN nicht nur vorratsspeichert und nicht einmal Umfang und Speicherdauer nennen will, sondern nicht einmal dementieren wollte, sogar aufgerufene URLs vorratszuspeichern, wobei jeder Kundenaccount auch noch an eine individuelle IP-Adresse hat, was eine nachtr&#228;gliche Identifizierung und das Erstellen von Nutzungsprofilen selbst ohne Vorratsdaten stark beg&#252;nstigt, und weil StrongVPN nach eigenem Bekunden auch brav Daten an anfragende Beh&#246;rden herausgibt, kann ich mich dieser Empfehlung nicht anschlie&#223;en. Erfolgreich war jedoch eine Einwahl beim speicherfreien Anonymisierungsdienst <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/#ivacy">Ivacy</a>, der in Russland einen OpenVPN-Server betreibt – der meinen Tests zufolge allerdings nicht ganz selten ausf&#228;llt; die anderen Server von Ivacy sind nicht OpenVPN-kompatibel. Allerdings d&#252;rfte sich wahrscheinlich nach einigem Suchen noch der eine oder andere OpenVPN-Anonymisierungsdienst finden, der mit der FreedomRouter-Firmware zusammenarbeitet, oder man &#252;berzeugt den eigenen Anonymisierungsanbieter, AES 128 zu unterst&#252;tzen, so dass die &#228;ltere OpenSSL-Version mitkommt. Sicherer als eine schlichte PPTP-Verbindung w&#228;re auch ein OpenVPN mit veralteten SSL-Versionen wohl noch immer.</p>
<p><a name="6"></a><strong>6. Fazit</strong></p>
<p>Welcher VPN-Router ist der richtige? F&#252;r den <strong>WRT54GL</strong> mit FreedomRouter-Firmware spricht der niedrige Preis von nur gut 40 €, f&#252;r den man bereits einen WLAN-f&#228;higen Router erh&#228;lt, mit dem man sich per OpenVPN beim Anonymisierungsdienst einw&#228;hlen kann – wenn der Anonymisierungsdienst mit den etwas betagten Verschl&#252;sselungstechniken zurecht kommt. Grunds&#228;tzlich hat OpenVPN die Vorz&#252;ge, verbreitet, flexibel und sicher zu sein. Auch kann, wer will und dazu in der Lage ist, die FreedomRouter-Software im Quelltext auf Fehler &#252;berpr&#252;fen und m&#246;glicherweise &#228;ndern, was gerade im Sicherheitsbereich nicht unwesentlich ist.</p>
<p>F&#252;r die <strong>Vigor-Modelle</strong> spricht, dass die Router einen h&#246;heren Datendurchsatz und schnellere Reaktionszeiten schaffen, nicht wegen Speicherplatzmangel auf veraltete Verschl&#252;sselungsversionen angewiesen sind, und dass sie die Standards PPTP mit MPPE-Verschl&#252;sselung und L2TP mit IPSec-Verschl&#252;sselung unterst&#252;tzen, von denen immerhin der eine verbreitet und einfach zu bedienen und der andere sicher ist. Als Ma&#223;nahme gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die Erstellung von Nutzerprofilen eignen sich alle genannten VPN-f&#228;higen Router. Vorteil der Vigor-Router ist ferner, dass es sie in zahlreichen Varianten (mit und ohne DSL-Modem, WLAN, VoIP, ISDN, UMTS usw.) gibt, so dass f&#252;r alle Bed&#252;rfnisse etwas dabei sein sollte.</p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="1" bordercolor="#cccccc">
<tbody>
<tr>
<td width="50%"></td>
<td width="25%">
<div><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/e/ec/Vpnrouter_tabelle1.gif" alt="Linksys WRT54GL mit FreedomRouter-Firmware" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/d/df/Vpnrouter_tabelle2.gif" alt="DrayTek Vigor, z.B. 2820, 2710, 2110, 2910" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Preis unter 50 €</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Einwahl per OpenVPN</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Einwahl per PPTP mit MPPE-Verschl&#252;sselung</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Einwahl per L2TP mit IPSec-Verschl&#252;sselung inkl. Algorithmen<br />
AES/DES/3DES</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Anonymisierung des Datenverkehrs aller angeschlossenen Ger&#228;te</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Datendurchsatz &#252;ber 2.000 KBit/s m&#246;glich</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">ADSL-Modem eingebaut</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div>m&#246;glich</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">WLAN</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /><br />
(<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/IEEE_802.11#Standard_802.11_und_seine_Erweiterungen">811.11 b, g</a>)</div>
</td>
<td width="25%">
<div>m&#246;glich<br />
(<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/IEEE_802.11#Standard_802.11_und_seine_Erweiterungen">811.11 b, g, n</a>)</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">VoIP</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div>m&#246;glich</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">ISDN</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div>m&#246;glich</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">UMTS/HSPA-USB-Stick-Anschluss</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div>m&#246;glich</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="50%">Open Source</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/ja.gif" alt="ja" width="11" height="10" /></div>
</td>
<td width="25%">
<div><img src="/data/nein.gif" alt="nein" width="9" height="7" /></div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Jonas</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine EU-Pflicht zur Wiedereinf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-eu-pflicht-zur-wiedereinfuehrung-einer-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 May 2010 12:17:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 2. M&#228;rz hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r verfassungswidrig und nichtig erkl&#228;rt (Az. 1 BvR 256/08). Teile von CDU und CSU fordern nun aber die Wiedereinf&#252;hrung einer sechsmonatigen Verbindungsdatenspeicherung insbesondere mit dem Argument, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG zwinge Deutschland dazu.
In der Tat haben Europ&#228;isches Parlament und der Ministerrat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 2. M&#228;rz hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r verfassungswidrig und nichtig erkl&#228;rt (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" title="(7 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a>). Teile von <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Position_von_Michael_Grosse-Br%C3%B6mer">CDU</a> und <a href="http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu/forum/viewtopic.php?id=208">CSU</a> fordern nun aber die Wiedereinf&#252;hrung einer sechsmonatigen Verbindungsdatenspeicherung insbesondere mit dem Argument, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zwinge Deutschland dazu.</p>
<p>In der Tat haben Europ&#228;isches Parlament und der Ministerrat im Jahr 2006 auf der Grundlage von Artikel 95 EGV (jetzt: <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 AEUV</a>) eine Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsdatenspeicherung erlassen. <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 AEUV</a> erm&#228;chtigt die EG &#8222;zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben&#8220;. Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat entschieden, &#8222;dass zwischen den nationalen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung rechtliche und technische Unterschiede&#8220; bestanden h&#228;tten und eine europaweite Vereinheitlichung daher zul&#228;ssig sei (Az. C‑301/06).</p>
<p><strong>Abweichungsm&#246;glichkeit im AEU-Vertrag</strong></p>
<p><a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 AEUV</a> enth&#228;lt jedoch in seinen Abs&#228;tzen 4 und 6 ein bislang noch nicht diskutiertes Recht, von solchen Harmonisierungsma&#223;nahmen abzuweichen:</p>
<blockquote><p>(4) H&#228;lt es ein Mitgliedstaat nach dem Erlass einer Harmonisierungsma&#223;nahme [&#8230;] f&#252;r erforderlich, einzelstaatliche Bestimmungen beizubehalten, die durch wichtige Erfordernisse im Sinne des Artikels 36 [&#8230;] gerechtfertigt sind, so teilt er diese Bestimmungen sowie die Gr&#252;nde f&#252;r ihre Beibehaltung der Kommission mit.</p>
<p>(6) Die Kommission beschlie&#223;t binnen sechs Monaten [&#8230;], die betreffenden einzelstaatlichen Bestimmungen zu billigen oder abzulehnen, nachdem sie gepr&#252;ft hat, ob sie ein Mittel zur willk&#252;rlichen Diskriminierung und eine verschleierte Beschr&#228;nkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen und ob sie das Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Erl&#228;sst die Kommission innerhalb dieses Zeitraums keinen Beschluss, so gelten die [&#8230;] einzelstaatlichen Bestimmungen als gebilligt. [&#8230;]</p></blockquote>
<p>Die Kommission darf die Beibehaltung nationalen Rechts nur ablehnen, wenn eine der Voraussetzungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a> fehlt (vgl. EuGH, Az. C‑512/99).</p>
<p>Fraglich ist hier, ob <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a> eine Abweichung von der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsdatenspeicherung rechtfertigt.</p>
<p><strong>&#214;ffentliches Interesse am Verbot der Vorratsdatenspeicherung</strong></p>
<p>Nach dem Erlass der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> ist es erforderlich, entgegen stehende deutsche Bestimmungen beizubehalten, n&#228;mlich die in den <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/88.html" title="&sect; 88 TKG: Fernmeldegeheimnis">§§ 88 Abs. 3</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html" title="&sect; 96 TKG: Verkehrsdaten">96 Abs. 1 S. 3</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/97.html" title="&sect; 97 TKG: Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung">97 Abs. 3 TKG</a> seit jeher verankerte Pflicht zur fr&#252;hestm&#246;glichen L&#246;schung von Verkehrsdaten. Diese Pflicht ergibt sich auch aus dem in Deutschland als Bundesgesetz geltenden <a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" title="Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens">Artikel 8</a> der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention. Wie der Verfassungsgerichtshof Rum&#228;niens entschieden <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil">hat</a>, ist eine Vorratsdatenspeicherung mit <a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" title="Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens">Art. 8 EMRK</a> <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2009-02-23.pdf">unvereinbar</a>. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage nicht gepr&#252;ft, weil es nur &#252;ber die Anwendung des Grundgesetzes zu entscheiden hatte.</p>
<p>Die Beibehaltung des deutschen Verbots zur Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens ist durch wichtige Erfordernisse im Sinne des <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/36.html" title="Art. 36 AEUV: (ex-Artikel 30 EGV)">Artikels 36 AEUV</a> gerechtfertigt, n&#228;mlich durch Erfordernisse des Grundrechtsschutzes als Bestandteil der &#246;ffentlichen Ordnung. Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat entschieden, dass der Grundrechtsschutz Teil der &#246;ffentlichen Ordnung ist und Abweichungen von Binnenmarktrecht rechtfertigen kann (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-36/02" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">C-36/02</a>). Es sei nicht erforderlich, dass die hierzu von einem Mitgliedstaat f&#252;r erforderlich gehaltenen Mittel einer allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Auffassung entspr&#228;chen. Vielmehr sei jedem Mitgliedsstaat bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum innerhalb der durch den EG-Vertrag (jetzt: AEUV) gesetzten Grenzen zuzubilligen. Allerdings m&#252;sse die gew&#228;hlte Ma&#223;nahme zum Schutz der Belange, die sie gew&#228;hrleisten soll, erforderlich sein und sei nur insoweit zul&#228;ssig, als ihre Ziele nicht mit Ma&#223;nahmen erreicht werden k&#246;nne, die den freien Dienstleistungsverkehr weniger einschr&#228;nkten.</p>
<p>Der Schutz der Freiheit und Unbefangenheit der Telekommunikation liegt im fundamentalen Interesse des Grundrechtsschutzes in Deutschland. Eine Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde die Telekommunikationsfreiheit hierzulande unzumutbar beeintr&#228;chtigen. Eine Protokollierung des gesamten Telekommunikationsverhaltens begr&#252;ndete das Risiko, dass sensibelste Kontakte und Aktivit&#228;ten Unbefugten bekannt werden oder Strafverfolgungsma&#223;nahmen gegen Unschuldige aufgrund eines falschen Verdachts ergriffen werden. Beides ist bereits vorgekommen. In Deutschland wird eine  Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten deshalb von 70% der Bev&#246;lkerung <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/355/79/lang,de/">abgelehnt</a>. &#220;ber 43 Mio. Deutsche <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/79/lang,de/">w&#252;rden</a> unter Geltung einer Vorratsdatenspeicherung davon         absehen, per Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer                         Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer                           Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat ben&#246;tigten. Dies gef&#228;hrdete die Gesundheit Hilfs- und Behandlungsbed&#252;rftiger und die Sicherheit ihres Umfelds unzumutbar. Auch die ungest&#246;rte Aus&#252;bung von Vertrauensberufen w&#228;re nicht mehr gew&#228;hrleistet.</p>
<p>Die Beibehaltung der L&#246;schungspflichten des TKG ist zum Schutz der Telekommunikationsfreiheit in Deutschland geeignet, erforderlich und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. Das deutsche Verbot einer Vorratsdatenspeicherung stellt kein Mittel zur willk&#252;rlichen Diskriminierung ausl&#228;ndischer oder international agierender Unternehmen dar. Die EG-Richtlinie <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de">2002/58/EG</a> sieht selbst die grunds&#228;tzliche L&#246;schung von Verkehrsdaten mit Verbindungsende vor. Das deutsche Verbot einer Vorratsdatenspeicherung stellt auch keine verschleierte Beschr&#228;nkung des freien Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen in Europa dar, sondern dient dem Grundrechtsschutz.</p>
<p>Schlie&#223;lich behindert das Verbot der Vorratsdatenspeicherung nicht das Funktionieren des Binnenmarkts. Ein Interesse deutscher Unternehmen, im Sinne einheitlicher Rahmenbedingungen einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland unterworfen zu werden, besteht nicht, zumal die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen nur Mindestvorgaben macht und national sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Ausl&#228;ndische oder international agierende Unternehmen sind ohnehin auf von Land zu Land unterschiedliche Speicher- und Zugriffsvorschriften eingerichtet und werden nicht ernsthaft dadurch belastet, dass sie Verkehrsdaten in Deutschland nicht zu allein staatlichen Zwecken aufbewahren &#8222;d&#252;rfen&#8220;. Telekommunikationsanbieter speichern dem staatlichen Gebrauch vorbehaltene Vorratsdaten in der Praxis in anderen Datenbanken als betrieblich erforderliche Verkehrsdaten. Es bereitet ihnen deshalb keine Schwierigkeiten, von einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland abzusehen. Umgekehrt entlastet sie dies. Die Wirtschaft hat das Ende der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland begr&#252;&#223;t.</p>
<p><strong>Ergebnis</strong></p>
<p>Die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Deutschland nicht zur Wiedereinf&#252;hrung einer anlasslosen, fl&#228;chendeckenden Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten. Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a> hat Deutschland das Recht, seine aktuelle Rechtslage beizubehalten. Die Bundesjustizministerin ist nur verpflichtet, der Europ&#228;ischen Kommission im Namen der Bundesregierung die beibehaltenen Bestimmungen des deutschen Rechts zu melden und die Gr&#252;nde f&#252;r deren Beibehaltung mitzuteilen.</p>
<p>Die Bundesregierung sollte von diesem Recht schnellstm&#246;glich Gebrauch machen.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Initiative zur verbesserten Verfolgung von Internetdelikten ohne Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Apr 2010 11:42:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus einer E-Mail vom 5. April 2010:
An: &#8230;@eco.de
CC: &#8230;@bundestag.de, &#8230;@gdp-online.de, &#8230;@bdk.de, &#8230;@dbb.de, &#8230;@bka.de
An den Vorstandsvorsitzenden
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Marienstra&#223;e 12
10117 Berlin
Sehr geehrter Herr &#8230;,
am 2. M&#228;rz 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r verfassungswidrig und nichtig erkl&#228;rt. Damit haben B&#252;rgerrechtler, Berufsverb&#228;nde und Wirtschaft, die sich massiv gegen die anlasslose Erfassung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus einer E-Mail vom 5. April 2010:<br />
An: <a href="mailto:...@eco.de">&#8230;@eco.de</a><br />
CC: <a href="mailto:...@bundestag.de">&#8230;@bundestag.de</a>, <a href="mailto:...@gdp-online.de">&#8230;@gdp-online.de</a>, <a href="mailto:...@bdk.de">&#8230;@bdk.de</a>, <a href="mailto:...@dbb.de">&#8230;@dbb.de</a>, <a href="mailto:...@bka.de">&#8230;@bka.de</a></p>
<p>An den Vorstandsvorsitzenden<br />
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.<br />
Marienstra&#223;e 12<br />
10117 Berlin</p>
<p>Sehr geehrter Herr &#8230;,</p>
<p>am 2. M&#228;rz 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r verfassungswidrig und nichtig erkl&#228;rt. Damit haben B&#252;rgerrechtler, Berufsverb&#228;nde und Wirtschaft, die sich massiv gegen die anlasslose Erfassung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bev&#246;lkerung eingesetzt hatten, einen gro&#223;en Erfolg errungen. Nach dem Urteil haben wir ein starkes Interesse daran, dass die Vorratsdatenspeicherung <strong>nicht wieder eingef&#252;hrt </strong>wird, zumal die Kosten hierf&#252;r bei Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts au&#223;erordentlich hoch w&#228;ren &#8211; ganz zu schweigen von den Freiheitskosten.</p>
<p>In den letzten Wochen sind nun immer wieder <strong>Klagen von Seiten des Bundeskriminalamts</strong>, der Polizei und Innenpolitikern laut geworden, wonach mangels Vorratsspeicherung Straftaten im Internet nicht mehr h&#228;tten aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen. Diese Klagen betreffen insbesondere solche Internet-Zugangsanbieter, die nicht unter Berufung auf <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/100.html" title="&sect; 100 TKG: St&ouml;rungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten">§ 100 TKG</a> eine &#8222;kleine Vorratsdatenspeicherung&#8220; von einigen Tagen fortf&#252;hren, sondern im Einklang mit der Rechtslage auf jede Einwahldatenprotokollierung verzichten.</p>
<ol>
<li>Zum einen werden F&#228;lle geschildert, in denen die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse <strong>kurz nach dem Ende einer Internetverbindung </strong>mangels Vorratsdatenspeicherung nicht mehr m&#246;glich gewesen sei. Wenngleich die Identifizierung Unbekannter nach dem Ende eines pers&#246;nlichen Gespr&#228;chs oder Briefkontakts ebenfalls oftmals scheitern wird, k&#246;nnen weitere Ermittlungen teilweise zum Erfolg f&#252;hren. Dementsprechend sollte es auch im Internetbereich m&#246;glich sein, Verd&#228;chtige ggf. bei ihrer n&#228;chsten Nutzung des entsprechenden Dienstes zu identifizieren. Dazu w&#228;re es aus meiner Sicht sinnvoll, wenn die Polizei w&#228;hrend einer bestehenden Internetverbindung &#8222;auf Zuruf&#8220; die Erfassung und vorl&#228;ufige Aufbewahrung (&#8222;preservation&#8220;) der aktuellen Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse durch einen Internet-Zugangsanbieter erreichen k&#246;nnte. Die Zeit, die bis zu einer solchen Erfassung verstreicht, sollte minimiert werden, sowohl auf Seiten der Polizei wie auch auf Seiten der Provider, um auch ohne Vorratsdatenspeicherung eine angemessene, also mindestens durchschnittliche (55%) Aufkl&#228;rungsquote bei Internetdelikten zu gew&#228;hrleisten.</li>
<li>Zum anderen wurde von Herrn Binninger im Bundestag ein Fall <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/360/79/lang,de/">beschrieben</a>, in dem ein Internet-Zugangsanbieter w&#228;hrend der bestehenden Verbindung die Identifizierung des Nutzers einer dynamischen IP-Adresse verweigert habe mit der Begr&#252;ndung, er sei zur Speicherung der Zuordnung nicht verpflichtet. Nach meiner vorl&#228;ufigen Einsch&#228;tzung muss es auch <strong>ohne Protokollierung der Einwahlvorg&#228;nge </strong>w&#228;hrend einer bestehenden Internetverbindung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html">§ 100g StPO</a> m&#246;glich sein, die verwendete Anschluss- oder Kundenkennung zu ermitteln. Hier w&#228;re rechtlich und technisch zu beleuchten, wie nach Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in solchen F&#228;llen auf Seiten der Internetprovider und der Ermittlungsbeh&#246;rden zu verfahren ist.</li>
</ol>
<p>Zwar gab es nicht zuzuordnende Internetverbindungen (z.B. wegen internationaler Anonymisierungsdienste) schon von Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung in gleicher Zahl (bei einer Aufkl&#228;rungsquote von etwa 80% blieben etwa 20% der bekannt gewordenen Internetdelikte auch unter Geltung der Vorratsdatenspeicherung unaufkl&#228;rbar). Dennoch haben wir als Gegner der Vorratsdatenspeicherung ein gemeinsames Interesse daran, der &#214;ffentlichkeit zu demonstrieren, dass in Deutschland &#8211; wie z.B. bereits in &#214;sterreich, Belgien, Schweden und Kanada &#8211; Internetdelikte angemessen auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht uns jetzt ein Zeitfenster offen, in dem wir <strong>alternative Verfahren </strong>implementieren und Akzeptanz daf&#252;r schaffen k&#246;nnen. Ich bin sicher, dass auch die Bef&#252;rworter einer Vorratsdatenspeicherung ein Interesse an solchen L&#246;sungen haben.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund m&#246;chte ich anregen,</p>
<ol>
<li>dass sich die <strong>Internet-Zugangsanbieter </strong>untereinander &#252;berlegen, wie nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung mit &#8222;quick freeze&#8220; und &#8222;data preservation&#8220;-Anfragen der Ermittlungsbeh&#246;rden w&#228;hrend einer bestehenden Internetverbindung umgegangen wird,</li>
<li>dass sich <strong>Internet-Zugangsanbieter, Ermittlungsbeh&#246;rden und Internetnutzerverb&#228;nde </strong>zusammensetzen, um sich gemeinsam &#252;ber die diesbez&#252;gliche Rechtslage, die technischen M&#246;glichkeiten und Verbesserungsm&#246;glichkeiten (&#8222;best practise&#8220;) auszutauschen, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von Sachverstand aus Staaten, die schon immer ohne Vorratsdatenspeicherung operieren (z.B. &#214;sterreich).</li>
</ol>
<p>Es w&#252;rde mich freuen, wenn Sie diese Anregung aufgreifen und eine <strong>entsprechende Initiative auf den Weg bringen </strong>w&#252;rden. Ich bin sicher, dass eine solche Initiative auch auf Seiten der Politik bei deren Entscheidungen &#252;ber die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung Beachtung finden w&#252;rde.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<br />
&#8230;</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schlagabtausch &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/schlagabtausch-ueber-die-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/schlagabtausch-ueber-die-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 23 Jan 2010 19:56:09 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 15. Dezember 2009 verhandelte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe &#252;ber unsere Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtslose Erfassung unseres Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetzugangsverhaltens (Vorratsdatenspeicherung). Da ich Gelegenheit hatte, pers&#246;nlich an der Verhandlung teilzunehmen, m&#246;chte ich hier einige Eindr&#252;cke wiedergeben.
Der Pr&#228;sident
Der Pr&#228;sident des Gerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Papier, sagte in seiner Einf&#252;hrung, die Verfassungsbeschwerden w&#252;rden grundlegende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 15. Dezember 2009 verhandelte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe &#252;ber unsere <a href="http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de">Verfassungsbeschwerden</a> gegen die verdachtslose Erfassung unseres Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetzugangsverhaltens (Vorratsdatenspeicherung). Da ich Gelegenheit hatte, pers&#246;nlich an der Verhandlung teilzunehmen, m&#246;chte ich hier einige Eindr&#252;cke wiedergeben.</p>
<p><strong>Der Pr&#228;sident</strong></p>
<p>Der Pr&#228;sident des Gerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Papier, sagte in seiner Einf&#252;hrung, die Verfassungsbeschwerden w&#252;rden grundlegende Fragen zum Verh&#228;ltnis von Freiheit und Sicherheit aufwerfen. Im Mittelpunkt stehe die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar sei. Es sei ein Grundsatzproblem, ob eine anlasslose Datenspeicherung mit dem in <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html">Art. 10 GG</a> garantierten Fernmeldegeheimnis vereinbar sein k&#246;nne. Falls ja, seien die Voraussetzungen zu kl&#228;ren, unter denen eine anlasslose Datenspeicherung verfassungsgem&#228;&#223; sei; die Zugriffsnormen m&#252;ssten in diesem Fall verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sein. Es stelle sich auch die Frage, inwieweit der Bundesgesetzgeber die Modalit&#228;ten der Speicherung regeln m&#252;sse.</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Verhandlung merkte der Pr&#228;sident an, im Unterschied zu den fr&#252;heren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sei zu bedenken, dass hier nicht eine staatliche Datensammlung in Rede stehe, sondern eine private.</p>
<p>Wir vertreten allerdings die Auffassung, dass die Auslagerung (Outsourcing) der Verbindungsdatensammlung auf Private die Eingriffsintensit&#228;t nicht mindert, weil der Staat Zugriff auf die Daten hat. Auch im Fall einer staatlichen Datensammlung k&#246;nnte eine richterliche Anordnung zur Voraussetzung eines Zugriffs gemacht werden; darin liegt keine Minderung der Eingriffstiefe der privaten Vorratsdatenspeicherung. Umgekehrt gehen mit einer Speicherung bei hunderten kleiner Unternehmen h&#246;here Datensicherheitsrisiken einher.</p>
<p>Nach der Mittagspause kritisierte der Pr&#228;sident, unter den Richtern sto&#223;e es auf Verwunderung, dass sich kein politisch Verantwortlicher bereit gefunden habe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu verteidigen. Die Bundesjustizministerin sei damit nicht gemeint.</p>
<p><strong>Der Berichterstatter</strong></p>
<p>Der zust&#228;ndige Berichterstatter des Senats, Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Masing, merkte an, dass die EG-Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsdatenspeicherung keine Vorgaben hinsichtlich der Nutzung der zu speichernden Daten mache. Eine Beschwerdef&#252;hrerin halte die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Kosten f&#252;r unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig (Anm.: Tats&#228;chlich geht es dieser Beschwerdef&#252;hrerin – ein Anonymisierungsdienst – nicht nur um die Kosten; vielmehr wirkt die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r deutsche Anonymisierungsdienste ann&#228;hernd wie ein Berufsverbot).</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Verhandlung wies Prof. Dr. Masing darauf hin, dass mobile Internetdienste den Standort des Nutzers nicht speichern d&#252;rften. Nach einer <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bfdi_schreiben_2009-11-24_1-bvr-256-08.pdf">Untersuchung</a> des Bundesdatenschutzbeauftragten geschieht eben dies in der gegenw&#228;rtigen Praxis.</p>
<p><strong>Der Vertreter der Bundesregierung </strong></p>
<p>Der Vertreter der Bundesregierung Prof. Dr. M&#246;llers vertrat die Auffassung, elektronische Spuren bed&#252;rften der besonderen Sicherung, weil sie einfacher zu ver&#228;ndern und zu l&#246;schen seien als andere Spuren.</p>
<p>Dem hielt ein sp&#228;terer Redner zutreffend entgegen, dass elektronische Spuren umgekehrt schwerer von dem Betroffenen zu kontrollieren sind, weil sie bei Unternehmen anfallen und au&#223;erhalb der Kontrolle des Betroffenen gespeichert werden. Au&#223;erdem geht es bei der Vorratsdatenspeicherung nicht um Zufallsspuren, sondern um bewusst angelegte Protokolle. Die m&#252;ndliche und postalische Kommunikation hinterl&#228;sst au&#223;erhalb der Kommunikationsnetze typischerweise &#252;berhaupt keine Spuren und schon gar keine, auf die der Staat bei wenigen Unternehmen geb&#252;ndelt geheim zugreifen k&#246;nnte.</p>
<p>Herr Prof. Dr. M&#246;llers meinte weiter, durch Einf&#252;hrung von Flatrates verschw&#228;nden fr&#252;her vorhandene Verbindungsdaten zunehmend.</p>
<p>Richtig ist, dass bis in die 90er Jahre &#252;berhaupt keine Verbindungsdaten gespeichert wurden und Internetzugangsdaten auch danach nur unter Versto&#223; gegen das Gesetz erfasst wurden, welches ihre L&#246;schung mit Verbindungsende vorschreibt (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html" title="&sect; 96 TKG: Verkehrsdaten">§ 96 TKG</a>). &#220;berdies wird der Datenverlust durch Flatrates mehr als ausgeglichen durch die insgesamt zunehmende Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet. Insgesamt stehen dem Staat heute so viele Informationen &#252;ber unser Kommunikations- und Bewegungsverhalten zur Verf&#252;gung wie nie zuvor, und der Staat nutzt diese Informationen so h&#228;ufig wie noch nie.</p>
<p>Prof. Dr. M&#246;llers f&#252;hrte noch die <a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=843777&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649">Entscheidung</a> des Europ&#228;ischen Gerichtshofs gegen Finnland an. Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass jemand eine sexuelle Kontaktanzeige im Namen eines Minderj&#228;hrigen mit dessen Foto in das Internet eingestellt hatte. Der Gerichtshof entschied, dass Finnland kein Gesetz verabschieden durfte, welches die Identifizierung des Anschlussinhabers durch dessen Zugangsanbieter verbot.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Diese Entscheidung verlangt aber keine Vorratsdatenspeicherung, sondern lediglich die Herausgabe ohnehin vorhandener Daten zur Ermittlung wegen schwerer Straftaten. In dem entschiedenen Fall verf&#252;gte der finnische Internetanbieter ohnehin &#252;ber die Daten, die eine Identifizierung des mutma&#223;lichen T&#228;ters erm&#246;glicht h&#228;tten;<sup><span><span lang="de-DE"><a class="sdfootnoteanc" name="sdfootnote1anc" href="#sdfootnote1sym"></a></span></span></sup> das finnische Recht erlaubte nur die Herausgabe dieser Daten nicht.<sup><span><span lang="de-DE"><a class="sdfootnoteanc" name="sdfootnote2anc" href="#sdfootnote2sym"></a></span></span></sup> Der Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung beanstandet, dass das finnische Recht einen Zugriff auf ohnehin vorhandene Daten selbst zur Aufkl&#228;rung einer vom Gerichtshof als schwer angesehenen Straftat (sexuelle Verleumdung eines Kindes in der &#214;ffentlichkeit, welche das Kind der Gefahr sexueller &#220;bergriffe aussetzte) nicht zulie&#223;. Dass der Staat zur Aufkl&#228;rung schwerer Straftaten auf ohnehin zu betrieblichen Zwecken gespeicherte Daten zugreifen darf, stellen wir nicht in Frage. Der Gerichtshof hat in der genannten Entscheidung demgegen&#252;ber nicht gefordert oder zugelassen, zur Aufkl&#228;rung m&#246;glicher zuk&#252;nftiger Straftaten rein vorsorglich das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bev&#246;lkerung erfassen zu lassen. Gegen diese Annahme spricht auch die Anmerkung des Gerichtshofs, wonach Finnland das „Defizit“ in seinem Prozessrecht in einem sp&#228;teren „Gesetz &#252;ber die Aus&#252;bung der Meinungsfreiheit in Massenmedien“ angegangen sei.<sup><span><span lang="de-DE"><a class="sdfootnoteanc" name="sdfootnote3anc" href="#sdfootnote3sym"></a></span></span></sup> Dieses Gesetz sah eine Befugnis zur Identifizierung von Kommunikationsteilnehmern auf richterliche Anordnung vor,<sup><span><span lang="de-DE"><a class="sdfootnoteanc" name="sdfootnote4anc" href="#sdfootnote4sym"></a></span></span></sup> nicht jedoch eine anlasslose und fl&#228;chendeckende Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Schlie&#223;lich f&#252;hrte Prof. Dr. M&#246;llers an, eine abschreckende Wirkung der Vorratsdatenspeicherung sei nicht nachgewiesen. Auch ein Richter stellte sp&#228;ter einem Sachverst&#228;ndigen die Frage, ob es wissenschaftliche, empirische Nachweise f&#252;r eine abschreckende Wirkung der Vorratsdatenspeicherung gebe. Der Sachverst&#228;ndige sagte, ihm seien keine solchen Nachweise bekannt. Herr Dr. Hirsch &#228;u&#223;erte die Vermutung, das Kommunikationsverhalten &#228;ndere sich vielleicht nur deswegen nicht, weil die Betroffenen von der Vorratsdatenspeicherung nicht w&#252;ssten.</p>
<p>Leider wurde als Beleg nicht die <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/79/lang,de/">Forsa-Umfrage</a> genannt, derzufolge sieben von zehn Befragten von der Vorratsdatenspeicherung wussten und die Mehrheit der Befragten angab, sie w&#252;rde wegen der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, per Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat ben&#246;tigten. Hochgerechnet entspricht dies &#252;ber 43 Mio. Deutschen. Jede dreizehnte Person hatte wegen der Verbindungsdatenspeicherung bereits mindestens einmal darauf verzichtet, Telefon, Handy oder E-Mail zu benutzen. Hochgerechnet entspricht dies 6,5 Mio. Deutschen. Des weiteren hat der Deutsche Fachjournalistenverband eine <a href="http://www.dfjv.de/fileadmin/user_upload/pdf/DFJV_Studie_Freie_Journalisten.pdf">Online-Befragung</a> (Vollerhebung) freier Journalisten in Auftrag gegeben. Jeder vierzehnte Journalist erkl&#228;rte, die Vorratsdatenspeicherung habe sich bereits negativ auf die Kommunikation mit seinen Informanten ausgewirkt.</p>
<p>&#220;ber solche unabh&#228;ngigen Umfragen hinaus k&#246;nnte letztlich nur experimentelle Forschung dar&#252;ber Aufschluss geben, ob eine Verbindungsdatenspeicherung tats&#228;chlich von der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung abschreckt. Dass solche Nachweise f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung nicht vorliegen, liegt ausschlie&#223;lich daran, dass entsprechende Experimente mangels Finanzierung bislang nicht durchgef&#252;hrt worden sind. Dies ist ein Vers&#228;umnis der Bundesregierung, nicht der Beschwerdef&#252;hrer, die nicht &#252;ber die erforderlichen Mittel verf&#252;gen. Dort, wo Experimente durchgef&#252;hrt worden sind, konnten Auswirkungen von &#220;berwachung eindeutig nachgewiesen werden: Unter dem Eindruck eines Augenpaars <a href="http://rsbl.royalsocietypublishing.org/content/2/3/412.full.pdf">zahlen</a> Studenten etwa williger in eine Kaffeekasse ein; bei Erfassung ihrer Arbeitszeit <a href="http://www.iew.unizh.ch/wp/iewwp193.pdf">machen</a> Arbeitnehmer nur noch Dienst nach Vorschrift.</p>
<p><strong>Zahlen</strong></p>
<p>Der Pr&#228;sident der Bundesnetzagentur Kurth nannte in der Verhandlung interessante Zahlen: Seiner Beh&#246;rde l&#228;gen 550 Sicherheitskonzepte von Anbietern &#246;ffentlich zug&#228;nglicher Telekommunikationsdienste vor. Darunter bef&#228;nden sich 23 Anbieter von Telefonie, 4 Mobilfunkanbieter, 9 Anbieter von Internetzug&#228;ngen und 92 E-Mail-Anbieter. Allerdings deckten 9 Telefonieanbieter 98% des Telefoniemarktes ab und 20 E-Mail-Anbieter 95% des E-Mail-Marktes. 150 Unternehmen speicherten insgesamt Verkehrsdaten auf Vorrat. Was die Datenmenge angehe, speichere ein Festnetz- und Mobilfunkanbieter 8 TB an Festnetz-Verbindungsdaten und 12 TB an Mobilfunk-Verkehrsdaten.</p>
<p>Der Direktor am Max-Planck-Institut f&#252;r ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht Prof. Dr. Dr. Albrecht berichtete als Sachverst&#228;ndiger von seiner <a href="http://www.bmj.de/files/996762ea61b31c0bd35d3a85e90354d8/3045/MPI-GA-2008-02-13%20Endfassung.pdf">Untersuchung</a> &#252;ber „Die Auskunftserteilung &#252;ber Telekommunikationsverbindungsdaten nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html">§§ 100g</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100h.html">100h</a> StPO“. Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung komme auf 10.000 erfasste Personen eine Person, deren Verkehrsdaten sp&#228;ter tats&#228;chlich abgefragt w&#252;rden. 70% der Strafverfahren, in denen Verkehrsdaten abgefragt werden, w&#252;rden sp&#228;ter wieder eingestellt. Es handele sich haupts&#228;chlich um Strafverfahren gegen Unbekannt. Untersuchungen zeigten, dass Strafverfahren gegen Unbekannt selbst dann zumeist erfolglos blieben, wenn sehr viel in die Ermittlungen investiert werde. Von den mittels Telekommunikation begangenen Straftaten seien 80% ohne Verkehrsdaten nicht aufkl&#228;rbar (Anm.: Auch ohne Vorratsdatenspeicherung werden Abrechnungsdaten erfasst und k&#246;nnen im Verdachtsfall weitere Verbindungsdaten gespeichert werden).</p>
<p>Der Vertreter des Telekommunikationsverbands VATM berichtete von den Erfahrungen eines Mitgliedsunternehmens mit der Vorratsdatenspeicherung. Im Laufe eines Jahres seien 26mal Verbindungsdaten des Unternehmens angefordert worden, wobei s&#228;mtliche Anfragen mithilfe ohnehin gespeicherter Abrechnungsdaten h&#228;tten beantwortet werden k&#246;nnen. Ferner sei 300mal die Identit&#228;t von Internetnutzern anhand von dynamischen IP-Adressen erfragt worden, wobei nahezu s&#228;mtliche dieser Ermittlungsverfahren leichte Straftaten betroffen h&#228;tten.</p>
<p>Berichterstatter Prof. Dr. Masing fragte einen Sachverst&#228;ndigen, ob es technisch m&#246;glich sei, Verbindungen zu anonymen Beratungseinrichtungen (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/99.html" title="&sect; 99 TKG: Einzelverbindungsnachweis">§ 99 Abs. 2 TKG</a>) von der &#220;bermittlung an staatliche Stellen auszunehmen. Die Frage wurde bejaht.</p>
<p><strong>Identifizierung von Internetnutzern</strong></p>
<p>Diskutiert wurde auch die Befugnis zur Identifizierung von Kommunikationspartnern ohne richterliche Anordnung (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a>).  Pr&#228;sident Prof. Dr. Dres. h.c. Papier erkl&#228;rte dazu eingangs, Ausk&#252;nfte &#252;ber bestimmte Verbindungen w&#252;rden nach dieser Vorschrift nicht erteilt.</p>
<p>Die Praxis scheint allerdings von einem anderen Verst&#228;ndnis der Vorschrift auszugehen. Erstens wird nach dieser Vorschrift beispielsweise angefragt, wer eine bestimmte Telefonverbindung zu einer bestimmten Zeit hergestellt habe. Zweitens betreffen auch Anfragen nach der Identit&#228;t von Internetnutzern „bestimmte Verbindungen“, n&#228;mlich eine bestimmte Internetverbindung.</p>
<p>Dass es <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> erm&#246;glicht, Internetnutzer schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten anhand ihrer dynamischen IP-Adresse und der Verbindungszeit zu identifizieren, best&#228;tigte der Verfassungsrichter Prof. Dr. Masing in seinem Bericht. Er &#228;u&#223;erte die Auffassung, die Abfrage von IP-Adressen &#228;hnele der Abfrage einer Telefonnummer. Im weiteren Verlauf der Verhandlung erkl&#228;rte er, im Bereich der Vorratsdatenspeicherung erlaube es <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> ausschlie&#223;lich, eine IP-Adresse der Person des Kunden zuzuordnen. In anderen F&#228;llen sei die Identifizierung anhand von Verbindungsdaten nicht gestattet.</p>
<p>Demgegen&#252;ber findet sich in <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> meiner Ansicht nach kein Anhaltspunkt daf&#252;r, eine Internetverbindung anders zu behandeln als eine Telefonverbindung. Der Teilnehmer an einer bestimmten Telefonverbindung muss vor Identifizierung ebenso gesch&#252;tzt sein wie der Teilnehmer an einer bestimmten Internetverbindung. Die Identifizierung des Inhabers eines Festnetzanschlusses anhand der Rufnummer des Kommunikationspartners und der Zeit der Verbindung („Wer hat am 01.01.2010 um 12 Uhr den Anschluss 0161-xxxxxx angerufen?“) unterscheidet sich auch nicht darin von der Internetverbindung, dass bei dieser bereits Verbindungsdaten bekannt sind, die eine Individualisierung des Teilnehmers erm&#246;glichen (dynamische IP-Adresse und Verbindungszeit). Denn auch im Festnetzfall sind Verbindungsdaten bekannt, die eine Individualisierung des Teilnehmers erm&#246;glichen (Zielanschluss und Verbindungszeit). Es bleibt abzuwarten, wie sich das Verfassungsgericht zu dieser Frage positionieren wird.</p>
<p><strong>Die Zukunft unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung </strong></p>
<p>H&#246;hepunkt der bis zum sp&#228;ten Nachmittag dauernden Verhandlung war, als kurz vor der Mittagspause Richterin Dr. Hohmann-Dennhardt und Richter Prof. Dr. Masing den Bevollm&#228;chtigten der Bundesregierung zu der Frage ins Kreuzverh&#246;r nahmen, ob bei Zulassung der Vorratsdatenspeicherung nicht auch jegliche andere Erfassung des Verhaltens der gesamten Bev&#246;lkerung zul&#228;ssig sei und wo die Grenze zu ziehen sei. In Bedr&#228;ngnis geraten, gestand der Vertreter der Bundesregierung schlie&#223;lich ein, dass eine solche Grenze nicht zu ziehen ist.</p>
<p>In der Tat w&#228;re die Zulassung der Vorratsdatenspeicherung – selbst unter strengsten Bedingungen – ein Dammbruch mit weitreichendsten Konsequenzen f&#252;r unsere Zukunft. Die vorsorgliche Protokollierung personenbezogener Daten ist f&#252;r den Staat stets und in allen Bereichen n&#252;tzlich. Wenn eine Erfassung pers&#246;nlicher Lebenssachverhalte ins Blaue hinein selbst bei der verfassungsrechtlich besonders gesch&#252;tzten (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html">Art. 10 GG</a>) Telekommunikation verfassungsrechtlich zul&#228;ssig w&#228;re, w&#228;re sie auch &#252;berall sonst zul&#228;ssig. Die Vorratsspeicherung von Flugreisen und Nahverkehrsfahrten, von Fahrzeugbewegungen auf Autobahnen, von Aufzeichnungen privater &#220;berwachungskameras, von Eink&#228;ufen in Gesch&#228;ften und Ausleihvorg&#228;ngen in B&#252;chereien sind allesamt Beispiele einer Vorratsspeicherung, die im Ausland geplant oder bereits realisiert sind und in Deutschland auch schrittweise eingef&#252;hrt w&#252;rden. Es droht auch eine Totalerfassung von Schiffs- und Bahnreisen, des Brief- und Postverkehrs einschlie&#223;lich der bestellten Zeitschriften und Zeitungen, der Stromnutzung und von Warenbestellungen. Gestattet das Bundesverfassungsgericht dem Staat die permanente Aufzeichnung des Verhaltens s&#228;mtlicher seiner B&#252;rger ohne Anlass, werden schrittweise s&#228;mtliche Lebensbereiche in einer Weise registriert werden, wie es selbst unter fr&#252;heren totalit&#228;ren Regimes wie der DDR undenkbar war.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht wird mit seinem Urteil in Sachen Vorratsdatenspeicherung &#252;ber die Zukunft unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entscheiden.</p>
<p><strong>Anhang: Argumentationspapier</strong></p>
<p>Es folgt eine Zusammenfassung unserer Argumentation zu den einzelnen Punkten der <a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-136.html">Verhandlungsgliederung</a>:</p>
<table border="0" bgcolor="#fffacd">
<tbody>
<tr>
<td>
<h3>C. Europarecht</h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;"><span>Unsere Position</span></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Wir beantragen,dem Europ&#228;ischen 		Gerichtshof die Frage <span style="text-decoration: underline;">vorzulegen</span>, ob die Richtlinie 		<a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> g&#252;ltig ist.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Das BVerfG ist nach Artikel 267 		AEUV (ex-Artikel 234 EGV) <span style="text-decoration: underline;">zur Vorlage verpflichtet</span>. Denn 		wenn die  Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> ung&#252;ltig ist, ist unsere 		Verfassungsbeschwerde gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> insgesamt zul&#228;ssig 		und begr&#252;ndet.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> ist 		<span style="text-decoration: underline;">ung&#252;ltig</span>.</span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Richtlinie ist mit den 		Gemeinschaftsgrundrechten aus Art. 7 (Privatleben), 8 		(Datenschutz), 11 (Meinungsfreiheit), 15 (Berufsfreiheit), 17 		(Eigentum) und 20 (Gleichheitssatz) der <span style="text-decoration: underline;">Grundrechte-Charta</span> unvereinbar.</span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Sie verletzt das in Art. 52 		GRCh verankerte <span style="text-decoration: underline;">Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgebot</span></span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Der <span style="text-decoration: underline;">Verfassungsgerichtshof 		Rum&#228;niens</span> hat bereits einen Versto&#223; gegen die EMRK 		angenommen. Nach Art. 52 GRCh folgt daraus zugleich ein Versto&#223; 		gegen die Gemeinschaftsgrundrechte.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Der Europ&#228;ische 		<span style="text-decoration: underline;">Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte</span> (S. und Marper gg. das 		Vereinigte K&#246;nigreich, Urteil vom 4.12.2008) hat schon in der 		Vorratsspeicherung von Fingerabdr&#252;cken eine 		Grundrechtsverletzung gesehen, weil eine solche „umfassende 		und wahllose Befugnis zur Speicherung [&#8230;] einen 		unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Eingriff“ begr&#252;nde. 		Erst recht muss dies f&#252;r die weit tiefer eingreifende 		Totalprotokollierung des Telekommunikations-, Bewegungs- und 		Internetnutzungsverhaltens gelten.</span></li>
</ul>
</li>
</ul>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Richtlinie mangels 		<span style="text-decoration: underline;">Rechtsgrundlage</span> ung&#252;ltig.<br />
</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>E</span>ntgegen der Meinung des EuGH 		rechtfertigt <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 AEUV</a> (ex-Artikel 95 EGV) nicht den Erlass der 		Richtlinie. Das Fernmeldegeheimnis und die Strafverfolgung geh&#246;ren 		nicht zu den „Rechts- und Verwaltungsvorschriften der 		Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des 		<span style="text-decoration: underline;">Binnenmarkts</span> zum Gegenstand haben“. Andernfalls k&#246;nnte 		die EU weite Teile des Straf- und Strafprozessrechts mit der 		Begr&#252;ndung harmonisieren, Unterschiede begr&#252;ndeten 		Wettbewerbsverzerrungen.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Auch der EU-Vertrag 		rechtfertigt die Richtlinie nicht. Sie <span style="text-decoration: underline;">betrifft nicht die 		grenz&#252;berschreitende Zusammenarbeit</span> der Polizei.</span></li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;"><span>Gegenargumente widerlegt</span></span></p>
<p>„<span><strong>Die Verfassungsbeschwerde 	gegen Umsetzungsrecht ist unzul&#228;ssig. Anderweitiger 	Rechtsschutz ist durch Anrufung der <span style="text-decoration: underline;">Fachgerichte</span> er&#246;ffnet, 	die ihrerseits den EuGH befassen k&#246;nnen.“</strong></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Eine Abweisung als unzul&#228;ssig 		ist mit <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/93.html">Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html">§ 93 Abs. 3 BVerfGG</a> 		unvereinbar, wo eine unmittelbare <span style="text-decoration: underline;">Gesetzesverfassungsbeschwerde</span> ausdr&#252;cklich vorgesehen ist, weil gegen Gesetze „ein 		Rechtsweg nicht offensteht“.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Beschwerde ist „<span style="text-decoration: underline;">von 		allgemeiner Bedeutung</span>“ und daher vor Ersch&#246;pfung des 		Rechtswegs zul&#228;ssig (<a href="http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html">§ 90 Abs. 2 BVerfGG</a>).</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Vorratsdatenspeicherung 		zieht „<span style="text-decoration: underline;">schwere und unabwendbare Nachteile</span>“ (§ 		90 Abs. 2 BVerfGG) f&#252;r die Beschwerdef&#252;hrer nach sich, 		weil sie sich bei vertraulichen Aktivit&#228;ten der 		Telekommunikation nicht mehr gesch&#252;tzt vor Nachteilen bedienen 		k&#246;nnen. Falls sie auf die Fachgerichte verwiesen w&#252;rden, 		m&#252;ssten sie unzumutbar lange auf Abhilfe warten.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die lange Verfahrensdauer, die 		<span style="text-decoration: underline;">eingeschr&#228;nkte Qualit&#228;t und Autorit&#228;t</span> einer 		Vorlage durch ein Amts- oder Landgericht w&#228;re mit dem Recht 		auf effektiven Rechtsschutz unvereinbar (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html">Art. 19 Abs. 4 GG</a>).</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Das <span style="text-decoration: underline;">italienische 		Verfassungsgericht</span> hat die Zul&#228;ssigkeit von 		Verfassungsbeschwerden gegen Umsetzungsgesetze inzwischen anerkannt 		und legt in solchen F&#228;llen vor.</span></li>
</ul>
<p style="text-align: center;">
<h3>D.I.1. Gewicht der Datenspeicherung</h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;"><span>Unsere Position</span></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Vorratsdatenspeicherung 		zieht nicht wiedergutzumachende Nachteile f&#252;r die Betroffenen 		nach sich.</span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>B&#252;rger k&#246;nnen 		Beratung, Informationen und Hilfsangebote am Telefon und im 		Internet (z.B. Telefonseelsorge, Eheberatung, Suchtberatung, 		AIDS-Beratung) nicht mehr ohne das Risiko eines Bekanntwerdens 		ihres Problems in Anspruch nehmen. Dies kann schwerste Folgen nach 		sich ziehen, bis hin zu schweren Straftaten (z.B. Kindesmissbrauch 		durch P&#228;dophilen, der sich zu einer Behandlung h&#228;tte 		&#252;berzeugen lassen).</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Arbeit regierungs- und 		staatskritischer Personen und Gruppierungen wird beeintr&#228;chtigt, 		wenn sie Ermittlungen aufgrund ihrer elektronischen Kontakte 		bef&#252;rchten m&#252;ssen. Der Beschwerdef&#252;hrer zu 2 ist 		allein wegen Kontakten zu „linksradikalen Gruppen“ vom 		Verfassungsschutz beobachtet worden. Die Furcht vor staatlichen 		Ermittlungen kann etwa die Vorbereitung von Demonstrationen 		beeintr&#228;chtigen. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Informationsfreiheit im 		Internet ist nicht mehr gew&#228;hrleistet, weil man zurzeit 		Nachteile durch den Aufruf „potenziell verd&#228;chtiger“ 		Seiten oder die Verwendung „potenziell verd&#228;chtiger“ 		Suchw&#246;rter bef&#252;rchten muss. Bis 2008 ermittelte das 		Bundeskriminalamt gegen Personen, die „auff&#228;llig oft“ 		auf Internetseiten &#252;ber die „militante gruppe“ 		zugriffen, obwohl dies aus vielerlei Gr&#252;nden, etwa 		journalistischer Art, legitim sein kann. 2007 ist eine – 		ergebnislose – Wohnungsdurchsuchung bei 		Globalisierungskritikern damit begr&#252;ndet worden, der 		Betroffene habe eine „umfassende Internetrecherche“ zu 		einer Firma vorgenommen, die sp&#228;ter Ziel eines Brandanschlags 		wurde.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Journalisten verlieren 		Informanten und damit Informationen, mit deren Hilfe Missst&#228;nde 		in Staat und Gesellschaft aufgedeckt werden k&#246;nnen. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Strafverfolgungsbeh&#246;rden 		und Aufsichtsbeh&#246;rden entgehen wichtige Informationen &#252;ber 		Rechtsverletzer, weil Voraussetzung einer &#220;bermittlung solcher 		Insider-Informationen oft die absolute Anonymit&#228;t des 		Informanten ist („Whistleblower“).</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Insgesamt f&#252;hrt die 		Vorratsdatenspeicherung teilweise dazu, dass sensible Kontakte und 		Kommunikationen auf umst&#228;ndlichere Kan&#228;le verlegt werden 		m&#252;ssen und dadurch erschwert werden oder sogar insgesamt 		enden. Dies f&#252;gt nicht nur den Betroffenen, sondern auch ihren 		Mitmenschen und der Gesellschaft gravierenden Schaden zu.</span></li>
</ul>
</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;"><span>Zahlen und Fakten</span></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die mit <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-02-11_anon.pdf">Schriftsatz vom 		11.02.2008</a> vorgetragene <span style="text-decoration: underline;">Umfrage des Arbeitskreis 		Vorratsdatenspeicherung</span> ergab, dass die Vorratsdatenspeicherung 		die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet in weiten 		Teilen der Gesellschaft behindert:</span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span><span style="text-decoration: underline;">B&#252;rger</span>, die keine 		E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu 		Informanten verlieren, Unternehmer, die Unterlagen wieder per Post 		verschicken m&#252;ssen &#8211; die Vorratsdatenspeicherung f&#252;hrt in 		weiten Bereichen der Gesellschaft zur&#252;ck in die Zeit, als es 		weder Telefon noch Internet gab.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Eine B&#252;rgerin berichtet, 		ein <span style="text-decoration: underline;">Selbsthilfeforum von Missbrauchsopfern</span> im Internet werde 		nicht mehr genutzt.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Ein <span style="text-decoration: underline;">Journalist</span> berichtet, ein Informant aus einer Sicherheitsbeh&#246;rde habe ihm 		bereits in der Neujahrsnacht mitgeteilt, er m&#246;chte &#8222;ab 		heute nie mehr unter dieser Nummer&#8220; angerufen werden. Auch SMS 		mit &#8222;Sitzungsergebnissen&#8220; erhalte der Journalist seit 		Jahresbeginn nicht mehr. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Ein <span style="text-decoration: underline;">Steuerberater</span> teilt 		mit, seine Mandanten w&#252;rden seit Jahresanfang telefonische 		R&#252;ckfragen bei ihm scheuen. Er bef&#252;rchte, &#8222;dass sich 		die Mandanten mangels Beratung strafbar machen&#8220; k&#246;nnten. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Ein <span style="text-decoration: underline;">Unternehmer</span> aus 		S&#252;ddeutschland klagt, seine Kunden w&#252;rden 		&#8222;sicherheitsrelevante Beschreibungen&#8220; nur noch pers&#246;nlich 		&#252;bergeben wollen, was dem Unternehmen gro&#223;e 		Schwierigkeiten bereite. Seine Firma habe dadurch vor wenigen Tagen 		&#8222;einen Gro&#223;kunden verloren&#8220;, was den Verlust von 		2-3 Arbeitspl&#228;tzen nach sich ziehen werde. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span><span style="text-decoration: underline;">Drogenberater und 		Psychotherapeuten</span> beklagen, dass Anrufe ausbleiben oder 		inhaltslos verlaufen. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Ein <span style="text-decoration: underline;">Rettungsassistent</span> berichtet gar von einem Patienten, der nicht wollte, dass sein 		Zustand telefonisch an die Klinik durchgegeben wird, in die er 		eingeliefert werden sollte.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Berichte &#252;ber nachteilige 		Auswirkungen kamen auch von <span style="text-decoration: underline;">Anw&#228;lten, Forschern, 		betrieblichen Vertrauenspersonen, &#196;rzten, Seelsorgern und 		Geistlichen</span>.</span></li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Eine repr&#228;sentative 		<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/79/lang,de/">Umfrage</a> des Meinungsforschungsinstituts <span style="text-decoration: underline;">Forsa</span> unter 1.002 		Bundesb&#252;rgern am 27./28. Mai 2008 ergab:</span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Mehrheit der Befragten 		w&#252;rde wegen der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, per 		Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer <span style="text-decoration: underline;">Eheberatungsstelle, 		einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle</span> aufzunehmen, wenn sie deren Rat ben&#246;tigten (517 der 		Befragten). Hochgerechnet entspricht dies &#252;ber 43 Mio. 		Deutschen.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Jede dreizehnte Person hat 		wegen der Verbindungsdatenspeicherung <span style="text-decoration: underline;">bereits mindestens einmal 		darauf verzichtet</span>, Telefon, Handy oder E-Mail zu benutzen (79 		der Befragten). Hochgerechnet entspricht dies 6,5 Mio. Deutschen. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Jede sechzehnte Person hat den 		Eindruck, dass andere Menschen seit Beginn der 		Vorratsdatenspeicherung <span style="text-decoration: underline;">seltener per Telefon, Handy oder E-Mail 		Kontakt mit ihr aufnehmen</span> (62 der Befragten). Hochgerechnet 		entspricht dies 5 Mio. Deutschen. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Besonders stark ist die 		Ver&#228;nderung des Kommunikationsverhaltens unter <span style="text-decoration: underline;">Menschen mit 		geringem Bildungsniveau</span> (Haupt- oder Grundschulabschluss), die 		annehmbar besonders hohen Beratungsbedarf haben.</span></li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>96% der deutschen Haushalte 		verf&#252;gen &#252;ber mindestens einen <span style="text-decoration: underline;">Telefonanschluss</span>. 		71% der Haushalte verf&#252;gen &#252;ber einen Internetzugang. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Nach Angaben der Deutschen 		Telekom AG fallen <span style="text-decoration: underline;">j&#228;hrlich 120 Mrd. Verbindungsdaten</span> von Telefongespr&#228;chen bei ihr an, unter Einschluss von 		Fehlverbindungen 180 Mrd. Datens&#228;tze. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Laut MIT entspricht der 		<span style="text-decoration: underline;">Informationsgehalt</span> der von 95 Personen in neun Monaten 		erzeugten Verkehrsdaten dem Ergebnis einer 35-j&#228;hrigen 		Beobachtung der Personengruppe.  Im Vergleich zu den traditionellen 		Befugnissen ist der Zugriff auf Verkehrsdaten also 46mal 		eingriffsintensiver. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die Verkehrsdaten von 8% der 		Mitglieder einer Gruppe gen&#252;gen, um die Beziehungen s&#228;mtlicher 		<span style="text-decoration: underline;">Mitglieder der Gruppe</span> zueinander aufzudecken. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>In einem Versuch des 		US-amerikanischen Forschungszentrums MIT wurden 		Telekommunikations-Verbindungsdaten und auf 10m genaue 		<span style="text-decoration: underline;">Standortdaten</span> von 100 Versuchspersonen erhoben. Mithilfe 		dieser Daten gelang es mit einer 90%igen Genauigkeit, die 		Arbeitskollegen, Bekannten und Freunde einer jeden Person zu 		identifizieren. Ferner waren umfangreiche Vorhersagen m&#246;glich. 		Anhand der Bewegungsdaten einer Person w&#228;hrend eines Monats 		konnte mit einer 95%igen Genauigkeit vorhergesagt werden, wann sich 		die Person am Arbeitsplatz, zu Hause oder an einem anderen Ort 		aufhalten w&#252;rde. Weiter konnte mit einer 90%igen Genauigkeit 		vorhergesagt werden, ob sich zwei Personen innerhalb der n&#228;chsten 		Stunde begegnen w&#252;rden. Anhand der Aktivit&#228;ten einer 		Person w&#228;hrend der ersten 12 Stunden eines Tages konnten die 		Aktivit&#228;ten w&#228;hrend der verbleibenden 12 Stunden mit etwa 		80% Genauigkeit vorhergesagt werden.</span></li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;"><span>Gegenargumente widerlegt</span></span></p>
<p>„<span><strong>Durch strikte <span style="text-decoration: underline;">Begrenzung 	der Zugriffsrechte und hohe Datensicherheitsanforderungen</span> l&#228;sst 	sich das Vertrauen der B&#252;rger und damit eine unbefangene 	Telekommunikation wieder herstellen.“</strong></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Falsch. Ungeachtet striktester 		Vorkehrungen beeintr&#228;chtigt das <span style="text-decoration: underline;">mit der 		Vorratsdatenspeicherung notwendig verbundene Risiko</span> von 		Nachteilen infolge eines Bekanntwerdens vertraulicher Kontakte, 		Aktivit&#228;ten und Interessen die Fernmeldefreiheit unzumutbar.</span></li>
</ul>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Im Bereich der legalen 		Datennutzung begr&#252;nden Verkehrsdaten ein <span style="text-decoration: underline;">hohes Risiko von 		Falschverd&#228;chtigungen</span>. Immer wieder lenken sie den 		Verdacht auf Unschuldige. So wurde 2007 die Wohnung eines deutschen 		Professors durchsucht und seine Computer beschlagnahmt, weil er 		Kinderpornografie &#252;ber das Internet verbreitet haben soll. 		Tats&#228;chlich hatte sein Internet-Zugangsanbieter der Polizei 		eine falsche Auskunft erteilt. H&#228;ufig sind auch F&#228;lle, in 		denen Anschl&#252;sse von Dritten genutzt werden und der Inhaber zu 		Unrecht in Verdacht ger&#228;t.</span></li>
</ul>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Auch au&#223;erhalb des 		Bereichs der legalen Datennutzung begr&#252;ndet die 		Vorratsdatenspeicherung unzumutbare Risiken. </span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Die mit der 		Vorratsdatenspeicherung verbundenen Risiken <span style="text-decoration: underline;">&#252;bersteigen das 		allgemeine Datensicherheitsrisiko</span>, weil die 		Vorratsdatenspeicherung eine so gro&#223;e Menge an so sensiblen 		Informationen bei so vielen Unternehmen anfallen l&#228;sst. 		Dementsprechend ist die Gefahr eines unerw&#252;nschten 		Bekanntwerdens von Vorratsdaten besonders gro&#223;.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko <span style="text-decoration: underline;">illegaler 		Zugriffe durch das speichernde Unternehmen</span>. So wertete die 		Deutsche Telekom AG &#252;ber einen Zeitraum von insgesamt 		anderthalb Jahren missbr&#228;uchlich 250.000 		Telefonverbindungsdaten von Journalisten sowie von 		Arbeitnehmer-Aufsichtsr&#228;ten, Managern und Betriebsr&#228;ten 		des Unternehmens aus. Anhand von Handy-Standortdaten wurden auch 		die Bewegungen der Betroffenen nachverfolgt. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span><span style="text-decoration: underline;">Europaweit</span> erfolgten in 		den letzten Jahren wiederholt versehentliche und absichtliche 		Weitergaben und Missbr&#228;uche von Informationen &#252;ber unsere 		Telekommunikation, so in Italien, Griechenland, Lettland, 		Bulgarien, der Slowakei und in Ungarn. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko <span style="text-decoration: underline;">illegaler 		Zugriffe durch Alleing&#228;nge einzelner Mitarbeiter</span><span style="text-decoration: none;"> eines der speichernden Unternehmen</span>. </span>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Im Jahr 2006 verkaufte ein 		Mitarbeiter von <span style="text-decoration: underline;">T-Mobile</span> die Daten der 17 Mio. Prepaid- und 		Postpaid-Kunden des Mobilfunkunternehmens, darunter eine 		erstaunliche Anzahl geheimer Nummern und Privatadressen von 		bekannten Politikern, Ministern, Ex-Bundespr&#228;sidenten, 		Wirtschaftsf&#252;hrern, Milliard&#228;ren und Glaubensvertretern, 		f&#252;r die die Verbreitung ihrer Kontaktdaten in kriminellen 		Kreisen eine Bedrohung ihrer Sicherheit darstellt (etwa Charlotte 		Knobloch, Pr&#228;sidentin des Zentralrats der Juden). </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Im Jahr 2009 veranlassten zwei 		<span style="text-decoration: underline;">rheinland-pf&#228;lzische CDU-Politiker</span> Polizistinnen zu 		illegalen Datenabrufen aus dem Polizeicomputer. &#196;hnliche 		Kontakte zu TK-Unternehmen sind nicht auszuschlie&#223;en. 		Zugriffe werden zurzeit nicht einmal protokolliert; selbst dann 		aber w&#228;re keine effektive &#220;berpr&#252;fung der vielen 		Protokolle m&#246;glich.</span></li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko einer 		versehentlichen Bekanntgabe der Daten (<span style="text-decoration: underline;">Datenpanne</span>). So waren 		im Januar 2009 bei der Deutschen Telekom Vertragsdaten f&#252;r 		jedermann &#252;ber das Internet abrufbar. In der letzten Zeit sind 		immer wieder Datenpannen verschiedenster Wirtschaftsunternehmen 		bekannt geworden. </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko illegaler 		Zugriffe Dritter (<span style="text-decoration: underline;">Hacker</span>). </span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko <span style="text-decoration: underline;">illegaler 		staatlicher Datenzugriffe</span>. Oft wird die Rechtswidrigkeit erst 		nachtr&#228;glich oder nie festgestellt, denn der Betroffene kann 		Rechtsmittel erst einlegen, wenn die Informationen bereits bekannt 		geworden sind.</span></li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Es besteht das Risiko von 		<span style="text-decoration: underline;">Missbrauch durch einzelne Staatsbeamte</span>, besonders, wo kein 		Richtervorbehalt existiert (Identifizierung von Internetnutzern).</span></li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span><span style="text-decoration: underline;">Letztlich sind nur nicht 		gespeicherte Daten sichere Daten</span>. Deswegen l&#228;sst sich nur 		durch strikte Datensparsamkeit und die Aufhebung der 		Vorratsdatenspeicherung selbst eine spurenlose und furchlose 		Telekommunikation wieder herstellen.</span></li>
</ul>
<p>„<span><strong>Etwaige Beeintr&#228;chtigungen 	der unbefangenen Telekommunikation sind dem Staat nicht zuzurechnen, 	weil sie auf <span style="text-decoration: underline;">politischen Kampagnen oder unbegr&#252;ndeten 	&#196;ngsten</span> beruhen.“</strong></span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span>Falsch. Sowohl die 		B&#252;rgerinitiativen wie auch die &#196;ngste der B&#252;rger 		sind <span style="text-decoration: underline;">begr&#252;ndet</span>, wie die o.g. Beispiele zeigen.</span></li>
</ul>
<h3>D.I.3.a. Datenabruf zur Strafverfolgung</h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Unsere Position</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Eine Nutzung von Vorratsdaten zur 		Strafverfolgung muss dem Staat schon deswegen <span style="text-decoration: underline;">insgesamt 		untersagt werden</span>, weil die Vorratsdatenspeicherung selbst 		verfassungswidrig ist.
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die <span style="text-decoration: underline;">Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a></span> steht nicht 		entgegen. Sie regelt laut EuGH nicht, ob und unter welchen 		Voraussetzungen Datenzugriffe zugelassen werden.</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Vorratsdatenspeicherung ist aus 		empirischer Sicht bei der Strafverfolgung problemlos <span style="text-decoration: underline;">verzichtbar</span>. 		Eine angemessene und wirksame Strafverfolgung ist auch ohne 		Vorratsdatenspeicherung m&#246;glich.
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dies belegt die <span style="text-decoration: underline;">Situation in Deutschland</span> vor Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung (bis 2007)</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dies belegt die <span style="text-decoration: underline;">Situation in Staaten ohne 		Vorratsdatenspeicherung</span> noch heute (z.B. &#214;sterreich)</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Insbesondere gen&#252;gt die M&#246;glichkeit 		von <span style="text-decoration: underline;">Speicher- und Aufbewahrungsanordnungen</span> im Verdachtsfall.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Vorratsdatenspeicherung erh&#246;ht die 		<span style="text-decoration: underline;">Aufkl&#228;rungsrate</span> oder senkt die Kriminalit&#228;tsrate 		nicht in einem statistisch signifikanten Ma&#223;.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Umgekehrt <span style="text-decoration: underline;">gef&#228;hrdet die 		Vorratsdatenspeicherung Menschenleben</span>, indem sie Straft&#228;tern, 		Kranken und Hilfsbed&#252;rftigen die M&#246;glichkeit nimmt, sich 		anonym und ohne Furcht vor Nachteilen helfen zu lassen. So hat ein 		Sch&#252;ler, der einen Amoklauf an seiner Schule plante, vor 		Beginn der Vorratsdatenspeicherung noch ohne Furcht vor Verhaftung 		die Telefonseelsorge anrufen k&#246;nnen und konnte &#252;berzeugt 		werden, sein Vorhaben aufzugeben.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dass es der Vorratsspeicherung in der 		Telekommunikation nicht bedarf, zeigt sich daran, dass <span style="text-decoration: underline;">auch 		m&#252;ndliche und schriftliche Kontakte</span> sowie unsere 		Bewegungen noch nie nachvollziehbar gewesen sind und trotzdem 		entsprechende Straftaten ausreichend verfolgt werden k&#246;nnen.</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto; page-break-after: avoid;"><span style="color: #ffffff;">Zahlen und Fakten</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die <span style="text-decoration: underline;">durchschnittliche Aufkl&#228;rungsquote</span> unter den polizeilich registrierten Straftaten betr&#228;gt 55%. 		Mittels Telekommunikation begangene Straftaten m&#252;ssen 		ebensowenig immer aufkl&#228;rbar sein wie andere Straftaten, zumal 		es sich – wenn es bei einem einmaligen Kontakt bleibt – 		typischerweise um leichte Vergehen handelt.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Das <span style="text-decoration: underline;">Max-Planck-Institut</span> f&#252;r 		ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht hat festgestellt, 		dass schon die nach bisherigem Recht verf&#252;gbaren 		Kommunikationsdaten eine effektive Strafverfolgung sicher stellen: 		Bei nur 4% der Zielanschl&#252;sse konnten die begehrten 		Verkehrsdaten nicht erlangt werden. Selbst wenn man mit 		Rheinland-Pfalz davon ausginge, dass die Zahl das 2,5-fache 		betrage, weil gel&#246;schte Verkehrsdaten zum Teil schon nicht 		abgefragt w&#252;rden, so w&#228;ren Abfragen doch zu 90% 		erfolgreich. Das reicht vollauf, um die Aufkl&#228;rungsquote von 		55% zu sichern.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">70% der vom Max-Planck-Institut 		untersuchten, abgeschlossenen Verfahren mit Zugriffen auf 		Verkehrsdaten wurden <span style="text-decoration: underline;">trotz vorhandener Verkehrsdaten 		eingestellt</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Unter Ber&#252;cksichtigung aller Umst&#228;nde 		ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten <span style="text-decoration: underline;">zu bestenfalls 		0,006% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert 		werden kann</span> (n&#228;her <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-03-17.pdf">Schriftsatz vom 17.03.2008</a>).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Das Bundeskriminalamt nennt in einer Studie 		381 Ermittlungsverfahren, in denen den Beh&#246;rden 		Verbindungsdaten fehlten  – gemessen an den 6 Mio. pro Jahr 		begangenen Straftaten ein verschwindend geringer <span style="text-decoration: underline;">Bruchteil von 		nicht einmal 0,01%</span>.</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Gegenargumente widerlegt</span></p>
<p>„<strong>Wegen der zunehmenden Verbreitung von 	<span style="text-decoration: underline;">Flatrates</span> werden immer weniger Abrechnungsdaten gespeichert.“</strong></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Diese Entwicklung wird durch andere 		Entwicklungen <span style="text-decoration: underline;">mehr als ausgeglichen</span>:
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Im Informationszeitalter spielt sich ein 		immer gr&#246;&#223;erer Teil unseres Lebens an Telefon, Handy und 		im Internet ab. Unter dem Strich werden heute daher <span style="text-decoration: underline;">so viele 		Abrechnungsdaten gespeichert wie noch nie</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Auch die staatlichen Zugriffsm&#246;glichkeiten 		sind best&#228;ndig ausgeweitet worden. Unter dem Strich <span style="text-decoration: underline;">eignet 		sich der Staat Verkehrsdaten heute so h&#228;ufig an wie noch nie</span> (2008 in &#252;ber 8.000 Ermittlungsverfahren).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Es ist daher falsch, dass die 		<span style="text-decoration: underline;">Ermittlungsm&#246;glichkeiten heute geringer</span> w&#228;ren als 		fr&#252;her; das Gegenteil ist der Fall. Bis 1990 fielen &#252;berhaupt 		keine Telekommunikations-Verbindungsdaten an.</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Au&#223;erdem hat die Verbreitung von 		Flatrates in der Praxis <span style="text-decoration: underline;">keinerlei messbare Auswirkung auf die 		Aufkl&#228;rungsquote</span> gehabt. So hat die Zahl der 		Internet-Flatrates schon vor Einf&#252;hrung der 		Internet-Vorratsdatenspeicherung 2009 rasant zugenommen; gleichwohl 		belegen die Statistiken des Bundeskriminalamts keinen merklichen 		R&#252;ckgang der weit &#252;berdurchschnittlichen Aufkl&#228;rungsquote 		bei Internetkriminalit&#228;t.</li>
</ul>
<p>„<strong>Schwerste Straftaten (z.B. Stalking, 	Betrug, Bombendrohungen) k&#246;nnen <span style="text-decoration: underline;">ohne Vorratsdatenspeicherung 	nicht aufgekl&#228;rt</span> werden.“</strong></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Falsch. Es stehen <span style="text-decoration: underline;">mildere Mittel</span> zur 		Verf&#252;gung (Fangschaltung im Verdachtsfall).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Es ist <span style="text-decoration: underline;">nicht gesagt, ob Vorratsdaten die 		&#220;berf&#252;hrung des T&#228;ters erm&#246;glicht</span> h&#228;tten. 		70% der Verfahren werden ausweislich der Studie des 		Max-Planck-Instituts trotz vorhandener Verkehrsdaten eingestellt.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Insgesamt gesehen hat die 		Vorratsdatenspeicherung <span style="text-decoration: underline;">keinen statistisch signifikanten 		Einfluss auf die Aufkl&#228;rungsrate</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die <span style="text-decoration: underline;">Situation in Deutschland vor 		Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung</span> wie auch in 		Staaten, die bis heute keine Vorratsdatenspeicherung kennen, zeigt, 		dass die Vorratsdatenspeicherung problemlos verzichtbar ist.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die durchschnittliche Aufkl&#228;rungsrate 		liegt bei 55%, in anderen Rechtsstaaten teils erheblich darunter. 		Es ist <span style="text-decoration: underline;">normal, dass viele Straftaten nicht aufkl&#228;rbar sind</span>. 		Es gibt keinen Grund, warum gerade mittels Telekommunikation 		begangene Straftaten total aufkl&#228;rbar sein m&#252;ssten, zumal 		es sich ganz regelm&#228;&#223;ig um minderschwere Vergehen 		handelt.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Der Zugriff auf Daten &#252;ber die 		Telekommunikation von B&#252;rgern in der Vergangenheit ist 		<span style="text-decoration: underline;">ebensowenig „unverzichtbar“</span> wie Aufzeichnungen 		&#252;ber das sonstige Kommunikations-, Bewegungs- und 		Informationsverhalten der B&#252;rger.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Das Interesse an einer strafrechtlichen 		Verfolgung einzelner T&#228;ter muss hinter die 		Telekommunikationsfreiheit der unz&#228;hligen rechtm&#228;&#223;ig 		handelnden Nutzer <span style="text-decoration: underline;">zur&#252;cktreten</span>.</li>
</ul>
<p>„<strong>Ohne Vorratsdatenspeicherung ist die 	<span style="text-decoration: underline;">Sicherheit der Bev&#246;lkerung bedroht</span>.“</strong></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Falsch. Umgekehrt <span style="text-decoration: underline;">gef&#228;hrdet die 		Vorratsdatenspeicherung Menschenleben</span>, indem sie Straft&#228;tern, 		Kranken und Hilfsbed&#252;rftigen die M&#246;glichkeit nimmt, sich 		anonym und ohne Furcht vor Nachteilen helfen zu lassen. Schon 		zahlenm&#228;&#223;ig wiegt diese jeden TK-Nutzer treffende 		Gef&#228;hrdung schwerer als die von vereinzelten Straft&#228;tern 		schon immer ausgehenden Gefahren.</li>
</ul>
<h3>D.I.3.b. Datenabruf zur Gefahrenabwehr</h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Unsere Position</span></p>
<ul>
<li> Eine pr&#228;ventive Nutzung von 		Vorratsdaten muss dem Staat schon deswegen <span style="text-decoration: underline;">versagt bleiben</span>, 		weil die Vorratsdatenspeicherung selbst verfassungswidrig ist.
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die <span style="text-decoration: underline;">Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a></span> steht nicht 		entgegen. Sie regelt laut EuGH nicht, ob und unter welchen 		Voraussetzungen Datenzugriffe zugelassen werden.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Besonders <span style="text-decoration: underline;">Nachrichtendienste</span> d&#252;rfen 		keinen Zugriff erhalten:
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Sie operieren <span style="text-decoration: underline;">in Abwesenheit jeder 		Gefahr</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Sie handeln im Geheimen, ben&#246;tigen 		keine richterlichen Anordnungen und sind zur nachtr&#228;glichen 		Benachrichtigung der Betroffenen nicht verpflichtet, weswegen eine 		<span style="text-decoration: underline;">effektive Kontrolle ihres Handelns nicht zu gew&#228;hrleisten</span> ist. Dies zeigen schon die Skandale um illegale 		&#220;berwachungsma&#223;nahmen des Bundesnachrichtendienstes.</li>
</ul>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"> Die Beschwerdegegner haben in ihren 		Stellungnahmen <span style="text-decoration: underline;">nicht einen konkreten Fall aufzuzeigen vermocht</span>, 		in dem ein Nachrichtendienst &#252;ber vorhandene Abrechnungsdaten 		hinaus weitere Verkehrsdaten ben&#246;tigt h&#228;tte.</li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Vorratsdatenspeicherung ist aus 		empirischer Sicht problemlos <span style="text-decoration: underline;">verzichtbar</span>. Eine angemessene 		und wirksame Gefahrenabwehr ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung 		m&#246;glich.
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dies belegt die <span style="text-decoration: underline;">Situation in Deutschland</span> vor Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung (bis 2007)</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dies belegt die <span style="text-decoration: underline;">Situation in Staaten ohne 		Vorratsdatenspeicherung</span> (z.B. &#214;sterreich)</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Insbesondere gen&#252;gt die M&#246;glichkeit 		von <span style="text-decoration: underline;">Speicheranordnungen</span> und Ortungen im Verdachtsfall.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Vorratsdatenspeicherung <span style="text-decoration: underline;">erh&#246;ht 		die Zahl abgewehrter Gefahren nicht</span> in einem statistisch 		signifikanten Ma&#223;.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Umgekehrt <span style="text-decoration: underline;">gef&#228;hrdet die 		Vorratsdatenspeicherung Menschenleben</span>, indem sie Straft&#228;tern, 		Kranken und Hilfsbed&#252;rftigen die M&#246;glichkeit nimmt, sich 		anonym und ohne Furcht vor Nachteilen helfen zu lassen. So hat ein 		Sch&#252;ler, der einen Amoklauf an seiner Schule plante, vor 		Beginn der Vorratsdatenspeicherung noch ohne Furcht vor Verhaftung 		die Telefonseelsorge anrufen k&#246;nnen und konnte &#252;berzeugt 		werden, sein Vorhaben aufzugeben.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Dass es der Vorratsspeicherung in der 		Telekommunikation nicht bedarf, zeigt sich daran, dass <span style="text-decoration: underline;">auch 		m&#252;ndliche und schriftliche Kontakte</span> sowie unsere 		Bewegungen noch nie nachvollziehbar gewesen sind und trotzdem 		entsprechende Gefahren ausreichend abgewehrt werden k&#246;nnen.</li>
</ul>
<h3>D.I.4. Nutzung der Daten zur Auskunftserteilung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 Abs. 1 TKG</a></h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Unsere Position</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span style="text-decoration: underline;">Die <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html" title="&sect; 113b TKG: Verwendung der nach &sect; 113a gespeicherten Daten">§§ 113b</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">113 TKG</a> 		erm&#246;glichen es</span> einer Vielzahl von Sicherheitsbeh&#246;rden, 		ohne Eingriffsschwelle (schon zur Abwehr von Bagatellgefahren oder 		Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten) und ohne richterliche 		Kontrolle, das Fernmeldegeheimnis durch „Bestandsdatenanfragen“ 		der folgenden Art zu durchbrechen:
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Welcher Kunde Ihres Unternehmens hat am 		01.01.2009 um 12:01 an der <span style="text-decoration: underline;">Internetverbindung</span> mit der 		IP-Adresse 101.101.101.101 teilgenommen (&#252;ber die auf ein 		AIDS-Beratungsportal zugegriffen wurde)?</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Welche Kunden Ihres Unternehmens haben am 		01.01.2009 zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr <span style="text-decoration: underline;">in den Funkzellen 		mobil telefoniert</span>, welche den Schlo&#223;bezirk 3 in Karlsruhe 		abdecken?</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Mit welchen Kunden Ihres Unternehmens sind 		in den letzten sechs Monaten &#252;ber den Anschluss 072191010 		<span style="text-decoration: underline;">Verbindungen hergestellt</span> worden?</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Mit solche Anfragen zwingt der Staat 		Kommunikationsmittler, durch eine <span style="text-decoration: underline;">Rasterung von Verkehrsdaten</span> die Identit&#228;t der Teilnehmer an bestimmten 		Kommunikationsvorg&#228;ngen zu ermitteln und dem Staat offen zu 		legen.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Es ist offensichtlich, dass solche Anfragen 		der <span style="text-decoration: underline;">Ausforschung des Fernmeldeverkehrs</span> dienen. Das 		Fernmeldegeheimnis sch&#252;tzt n&#228;mlich nach st. Rspr. des 		BVerfG die Information, „zwischen welchen Personen oder 		Fernmeldeanschl&#252;ssen Fernmeldeverkehr stattgefunden hat“</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Information, wer kommuniziert hat, ist 		auch <span style="text-decoration: underline;">nicht weniger schutzw&#252;rdig</span> wie die Information, 		wie lange man kommuniziert hat oder wor&#252;ber. Sie ist 		integraler Bestandteil des Fernmeldevorgangs.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Deswegen m&#252;ssen solche Anfragen 		<span style="text-decoration: underline;">denselben gesetzlichen Anforderungen unterworfen werden</span> wie 		die sonstige Ausforschung der Telekommunikation.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><span style="text-decoration: underline;">&#214;sterreich</span> hat dies bereits 		erkannt und will die Bestandsdatenabfrage entsprechend regeln 		(n&#228;her <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bf_schreiben_2009-12-11_1-bvr-256-08.pdf">Schriftsatz vom 11.12.2009</a>).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Der deutsche Gesetzgeber hat den <span style="text-decoration: underline;">Eingriff 		in das Fernmeldegeheimnis verkannt</span>. Deswegen ist <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> 		verfassungswidrig.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Viele <span style="text-decoration: underline;">Anbieter von Internet-Portalen 		protokollieren</span> zurzeit dem deutschen Telemediengesetz zuwider 		anhand der Internet-Kennung (IP-Adresse), wer welche Texte gelesen 		oder geschrieben, wer welche Videos betrachtet oder welche 		Suchw&#246;rter eingegeben hat. Die Zuordnung von Internetkennungen 		muss nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> sechs Monate lang gespeichert werden.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Wer seine Zeitung statt gedruckt im Internet 		liest oder Informationen statt in der Bibliothek im Internet 		recherchiert, muss gegenw&#228;rtig – unter den l&#228;cherlich 		geringen Voraussetzungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> – sechs Monate 		lang damit rechnen, in einen <span style="text-decoration: underline;">falschen Verdacht oder unter 		Beobachtung</span> zu geraten.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Was speziell die Vorratsdatenspeicherung 		angeht, muss die Nutzung von Vorratsdaten dem Staat schon deswegen 		generell <span style="text-decoration: underline;">versagt bleiben</span>, weil die Vorratsdatenspeicherung 		selbst verfassungswidrig ist.</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Zahlen und Fakten</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="page-break-inside: auto; widows: 2; orphans: 2; page-break-before: auto;"><span style="text-decoration: underline;"><a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 Abs. 1 TKG</a> lautet</span>: „Wer gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig 		Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat im 		Einzelfall den zust&#228;ndigen Stellen auf deren Verlangen 		unverz&#252;glich Ausk&#252;nfte &#252;ber die nach den §§ 		95 und 111 erhobenen Daten zu erteilen, soweit dies f&#252;r die 		<span style="text-decoration: underline;">Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten</span>, zur 		<span style="text-decoration: underline;">Abwehr von Gefahren</span> f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit 		oder Ordnung oder f&#252;r die Erf&#252;llung der gesetzlichen 		Aufgaben der <span style="text-decoration: underline;">Verfassungsschutzbeh&#246;rden</span> des Bundes und 		der L&#228;nder, des <span style="text-decoration: underline;">Bundesnachrichtendienstes</span> oder des 		<span style="text-decoration: underline;">Milit&#228;rischen Abschirmdienstes</span> <span style="text-decoration: none;">erforderlich</span> ist. Ausk&#252;nfte &#252;ber Daten, mittels derer der Zugriff auf 		Endger&#228;te oder in diesen oder im Netz eingesetzte 		Speichereinrichtungen gesch&#252;tzt wird, insbesondere PIN oder 		PUK, hat der nach Satz 1 Verpflichtete auf Grund eines 		Auskunftsersuchens nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/161.html">§ 161 Abs. 1 Satz 1</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/163.html">§ 163 Abs. 1</a> 		der Strafprozessordnung, der Datenerhebungsvorschriften der 		Polizeigesetze des Bundes oder der L&#228;nder zur Abwehr von 		Gefahren f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit oder Ordnung, § 		8 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der entsprechenden 		Bestimmungen der Landesverfassungsschutzgesetze, § 2 Abs. 1 		des BND-Gesetzes oder § 4 Abs. 1 des MAD-Gesetzes zu erteilen; 		an andere &#246;ffentliche oder nicht &#246;ffentliche Stellen 		d&#252;rfen diese Daten nicht &#252;bermittelt werden. <span style="text-decoration: underline;">Ein 		Zugriff auf Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist nur 		unter den Voraussetzungen der hierf&#252;r einschl&#228;gigen 		gesetzlichen Vorschriften zul&#228;ssig</span>. &#220;ber die 		Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegen&#252;ber seinen 		Kundinnen und Kunden sowie Dritten gegen&#252;ber Stillschweigen zu 		wahren.“</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em"><a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> stellt wegen seiner 		unzureichenden Voraussetzungen den <span style="text-decoration: underline;">Schwerpunkt der Nutzung von 		Vorratsdaten</span> dar. Der Deutsche Telekom-Konzern hat schon 2006 		94.417 Ausk&#252;nfte nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> erteilt und rechnete f&#252;r 		2007 mit &#252;ber 210.000 Ausk&#252;nften. Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html">§ 100g StPO</a> 		erfolgten im Jahr 2008 hingegen nur knapp 14.000 Anfragen 		(Beschl&#252;sse).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">&#220;ber <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> wird im 		Internetbereich <span style="text-decoration: underline;">massenhaft Kleinkriminalit&#228;t</span> verfolgt. 		Bei der Deutschen Telekom AG erfolgten die Anfragen
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen Betrug und Computerbetrug zu 54,44%</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen Beleidigungen zu 6,19%</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen Aussp&#228;hens von Daten zu 6,18%</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen Urheberrechtsdelikten zu 3,94%</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen der Verbreitung pornographischer 		Schriften zu 3,15%</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">wegen sexuellen Missbrauchs zu 1,31%</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Laut polizeilicher Kriminalstatistik setzten 		sich die 2008 <span style="text-decoration: underline;">im Internet begangenen und registrierten 		Straftaten</span> wie folgt zusammen:
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">zu 76,7% Betrug, vor allem Warenbetrug und 		Warenkreditbetrug (Aufkl&#228;rungsquote 82%)</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">zu 5,9% Urheberrechtsdelikte 		(Aufkl&#228;rungsquote 62%)</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">zu 6,2% die Verbreitung pornografischer 		Schriften (Aufkl&#228;rungsquote 64%)</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die <span style="text-decoration: underline;">Aufkl&#228;rungsquote</span> betrug 2008 		– also vor Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung f&#252;r 		Internet-Zugangsanbieter – knapp 80% und &#252;berstieg die 		durchschnittliche Aufkl&#228;rungsquote von 54,8% in allen 		Bereichen.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Das Bundeskriminalamt ermittelte mit § 		113 TKG seit 2004 insgesamt 417 Personen, die „auff&#228;llig 		oft“ auf <span style="text-decoration: underline;">Internetseiten</span> &#252;ber die „militante 		gruppe“ zugriffen. Die Personen stellten sich haupts&#228;chlich 		als Pressemitglieder und Beh&#246;rden heraus. Ermittlungen gegen 		die &#252;brigen Personen verliefen im Sande.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">2007 ist eine – ergebnislose – 		<span style="text-decoration: underline;">Wohnungsdurchsuchung bei Globalisierungskritikern</span> damit 		begr&#252;ndet worden, der Betroffene habe eine „umfassende 		Internetrecherche“ zu einer Firma vorgenommen, die sp&#228;ter 		Ziel eines Brandanschlags wurde.</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto; page-break-after: avoid;"><span style="color: #ffffff;">Gegenargumente widerlegt</span></p>
<p>„<strong>Ohne die Speicherung von IP-Adressen 	ist die Aufkl&#228;rung schwerster Straftaten im Internet/die 	Durchsetzung des Urheberrechts im Internet <span style="text-decoration: underline;">von vornherein 	unm&#246;glich</span>.“</strong></p>
<p>Falsch. <span style="text-decoration: underline;">Auch ohne Vorratsdatenspeicherung</span> ist eine angemessen wirksame Verfolgung von Internetdelikten 	m&#246;glich.</p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Im Bereich andauernder Straftaten (z.B. 		Urheberrechtsdelikte) gen&#252;gt ein Anruf bei dem Anbieter, um 		noch w&#228;hrend der bestehenden Verbindung die Identit&#228;t des 		Anschlussinhabers gezielt zu sichern. Dieses <span style="text-decoration: underline;">Quick-Freeze-Verfahren</span> ist in der Cybercrime-Konvention des Europarats vorgesehen und in 		Deutschland vertragswidrig noch nicht umgesetzt. Ein Urteil des 		Landgerichts Hamburg zeigt, dass gerade Urheberrechtsdelikte in 		diesem Verfahren wirksam verfolgt werden k&#246;nnen.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Im Bereich von Wiederholungstaten (z.B. 		Stalking) gen&#252;gt eine <span style="text-decoration: underline;">verdachtsbezogene Fangschaltung</span>. 		Auf diese Weise konnte beispielsweise ein Erpresser in einem 		Internet-Café festgenommen werden.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Viele F&#228;lle k&#246;nnen <span style="text-decoration: underline;">trotz 		verf&#252;gbarer Daten nicht aufgekl&#228;rt</span> werden, z.B. wegen 		der vielen Verschleierungsm&#246;glichkeiten. Viele Verfahren 		werden trotz verf&#252;gbarer Daten eingestellt.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">In den verbleibenden, sehr wenigen F&#228;llen 		(weniger als 0,01% aller Straftaten) ist es <span style="text-decoration: underline;">normal, dass im 		Internet – wie sonst auch – viele Straftaten nicht 		aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen</span>. Die Aufkl&#228;rungsquote 		liegt im Schnitt bei 55%; 45% der angezeigten Straftaten k&#246;nnen 		auch au&#223;erhalb des Internet nicht aufgekl&#228;rt werden. Es 		gibt keine Gr&#252;nde, die es rechtfertigen k&#246;nnten, gerade 		das besonders grundrechtswichtige Internet zu einem Raum der 		&#220;berwachbarkeit und Nachverfolgbarkeit auszugestalten.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Deutschland vor Einf&#252;hrung der 		Vorratsdatenspeicherung und ausl&#228;ndische Staaten ohne 		Vorratsdatenspeicherung (z.B. &#214;sterreich) <span style="text-decoration: underline;">belegen, dass 		auch ohne Vorratsdatenspeicherung</span> eine angemessen wirksame 		Verfolgung von Internetdelikten m&#246;glich ist. Unternehmen, die 		nicht auf Vorrat speichern (z.B. Hansenet), und ausl&#228;ndische 		Anonymisierungsdienste erm&#246;glichen schon heute eine spurenlose 		Internetnutzung, ohne dass dies zu untragbaren Folgen gef&#252;hrt 		h&#228;tte.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Empirisch betrachtet f&#252;hrt die 		Vorratsdatenspeicherung auch im Internet <span style="text-decoration: underline;">nicht zu einer h&#246;heren 		Aufkl&#228;rungsquote</span> oder gar geringeren Kriminalit&#228;tsrate 		als wo nicht auf Vorrat gespeichert wird.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Was Urheberrechtsdelikte angeht, kann der 		Gesetzgeber au&#223;erdem eine <span style="text-decoration: underline;">pauschale Abgeltung privater 		Vervielf&#228;ltigungen</span> in Betracht ziehen. Es ist nicht 		erforderlich und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, wegen weniger 		Rechtsverletzer alle Internetnutzer erfassen zu lassen.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Das Interesse an einer zivil- oder 		strafrechtlichen Verfolgung einzelner T&#228;ter muss hinter die 		Telekommunikationsfreiheit der <span style="text-decoration: underline;">unz&#228;hligen rechtm&#228;&#223;ig 		handelnden Nutzer</span><span style="text-decoration: none;"> zur&#252;cktreten</span>.</li>
</ul>
<p>„<strong>Durch die Zunahme von Flatrates und 	eine ver&#228;nderte Speicherpraxis der Internet-Zugangsanbieter 	<span style="text-decoration: underline;">stehen immer weniger Daten</span> zur Verfolgung von 	Straft&#228;tern/&#8216;Musik-Piraten&#8216; zur Verf&#252;gung.“</strong></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Diese Entwicklung <span style="text-decoration: underline;">hat nichts mit 		Flatrates</span> zu tun. Internet-Zugangsanbieter durften die 		zugewiesene IP-Adresse noch nie zu Abrechnungszwecken speichern, 		weil sie abrechnungsirrelevant ist (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html" title="&sect; 96 TKG: Verkehrsdaten">§ 96 TKG</a>).</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Die Abnahme betrieblich gespeicherter Daten 		wird zudem durch andere Entwicklungen <span style="text-decoration: underline;">mehr als ausgeglichen</span>:
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">Im Informationszeitalter wickeln immer mehr 		Menschen einen immer gr&#246;&#223;eren Teil ihrer Aktivit&#228;ten 		im Internet ab. Unter dem Strich werden heute daher <span style="text-decoration: underline;">so viele 		Daten betrieblich gespeichert wie noch nie</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Auch die staatlichen Zugriffsm&#246;glichkeiten 		sind best&#228;ndig ausgeweitet worden. Unter dem Strich werden 		Internetnutzer heute so h&#228;ufig identifiziert <span style="text-decoration: underline;">wie noch nie</span>.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Es ist daher falsch, dass die 		<span style="text-decoration: underline;">Ermittlungsm&#246;glichkeiten heute geringer</span> w&#228;ren als 		fr&#252;her; das Gegenteil ist der Fall.</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Was <span style="text-decoration: underline;">Urheberrechtsverletzungen</span> angeht, 		ist die Benutzung eines Tonbandger&#228;ts, CD-Brenners oder 		Fotokopierger&#228;ts viel weniger nachvollziehbar als die 		Internetnutzung – selbst ohne Vorratsdatenspeicherung.</li>
</ul>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">Au&#223;erdem hat die Verbreitung von 		Flatrates in der Praxis <span style="text-decoration: underline;">keinerlei messbare Auswirkung auf die 		Aufkl&#228;rungsquote</span> gehabt. So hat die Zahl der 		Internet-Flatrates schon vor Einf&#252;hrung der 		Internet-Vorratsdatenspeicherung 2009 rasant zugenommen; gleichwohl 		belegen die Statistiken des Bundeskriminalamts keinen merklichen 		R&#252;ckgang der (&#252;berdurchschnittlichen) Aufkl&#228;rungsquote 		bei Internetkriminalit&#228;t.</li>
</ul>
<h3>D.I.5. Transparenz, Rechtsschutz, Sanktionen</h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Unsere Position</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Wirksam 		w&#228;re die Beteiligung eines unabh&#228;ngigen Repr&#228;sentanten 		des Betroffenen, also eines „<span style="text-decoration: underline;">B&#252;rgeranwalts</span>“, 		schon vor dem staatlichen Zugriff. Nur ein B&#252;rgeranwalt k&#246;nnte 		gegebenenfalls noch vor Durchf&#252;hrung der Ma&#223;nahme 		Rechtsmittel einlegen und dadurch Grundrechtsverletzungen 		verhindern. Im Ausland bestehen solche Institutionen teilweise 		bereits.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Nachschau: <span style="text-decoration: underline;">Der 		Richter sollte dar&#252;ber informiert werden</span>, zu welchem 		Ergebnis seine Anordnung gef&#252;hrt hat. Nur durch solche 		R&#252;ckmeldungen kann er die Erfolgsaussichten und damit die 		Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit etwaiger k&#252;nftiger 		Anordnungen beurteilen.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Benachrichtigung</span>: 		Die Benachrichtigungspflicht des §  <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/101.html">101 StPO</a> hat der 		Gesetzgeber so ausgeh&#246;hlt, dass sie in der Praxis fast 		durchgehend keine Wirkung mehr entfaltet; dies ist zu &#228;ndern 		(n&#228;her <a href="https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2009-06-09.pdf">Schriftsatz vom 09.06.2009</a>). Daneben ist eine Pflicht 		zur Benachrichtigung der Betroffenen auch von Ausk&#252;nften &#252;ber 		ihre Bestandsdaten zu fordern (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html" title="&sect; 112 TKG: Automatisiertes Auskunftsverfahren">§§ 112</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">113 TKG</a>, 101a 		UrhG).</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Verwertungsverbot</span>: 		Zu fordern ist eine Pflicht zur sofortigen Vernichtung sowie ein 		Verwertungsverbot f&#252;r Informationen, die durch rechtswidrige 		verdeckte Ermittlungsma&#223;nahmen erlangt worden sind.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Entsch&#228;digungsanspruch</span>: 		Zu fordern ist ein Anspruch der von rechtswidrigen 		Ermittlungsma&#223;nahmen Betroffenen auf angemessene 		Entsch&#228;digung. F&#252;r die Verletzung immaterieller Rechte 		ist wiederum eine angemessene Pauschale als Entsch&#228;digung 		vorzusehen. Nur durch solche Anreize kann eine gerichtliche 		Befassung mit dem Zugriff auf Telekommunikationsdaten erreicht 		werden.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Verbandsklagerecht</span>: 		B&#252;rgerrechtsverb&#228;nde sollten das Recht erhalten, gegen 		grundrechtsverletzende Praktiken von Beh&#246;rden als Verband zu 		klagen. Der Individualrechtsschutz l&#228;uft oft aus finanziellen 		und fachlichen Gr&#252;nden leer.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Erfolgskontrolle</span>: 		Zur rechtsstaatlichen Einhegung des Zugriffs auf 		Telekommunikationsdaten ist es geboten, fortlaufend die Wirksamkeit 		der staatlichen Zugriffspraxis auszuwerten und die Ergebnisse zu 		ver&#246;ffentlichen, zumal vor dem Hintergrund der explodierenden 		Zugriffszahlen der letzten Jahre.</p>
</li>
</ul>
<p style="text-decoration: none;">
<h3>D.II. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html">Art. 12 Abs. 1 GG</a></h3>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Unsere Position</span></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die 		nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> zur Vorratsdatenspeicherung Verpflichteten 		m&#252;ssen f&#252;r die damit verbundenen <span style="text-decoration: underline;">Anschaffungs-, 		Investitions-, Speicher-, Vorhalte- und Personalkosten</span> alleine 		aufkommen.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die Beschwerde 		f&#252;hrenden und schrifts&#228;tzlich n&#228;her beschriebenen 		Anbieter von Anonymisierungs- und Telekommunikationsdiensten haben 		die Vorratsdatenspeicherung <span style="text-decoration: underline;">bis heute nicht umgesetzt</span> – 		unter Inkaufnahme der damit verbundenen, hohen Risiken. Bliebe ihre 		Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg, k&#246;nnte ihr Dienst 		jedenfalls in Deutschland nicht fortbestehen. Dies w&#252;rde nicht 		nur die Anbieter und ihre Angestellten treffen, sondern auch f&#252;r 		die Kunden zu einer weiteren Marktkonzentration, weniger Wettbewerb 		und h&#246;heren Preisen f&#252;hren.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die 		entsch&#228;digungslose Speicherpflicht verletzt das 		<span style="text-decoration: underline;">Gleichbehandlungsgebot</span> des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html">Art. 3 GG</a>. Es existiert kein 		Grund, der nach Art und Gewicht die Belastung der beteiligten 		Unternehmen oder mittelbar ihrer Kunden mit den Kosten einer 		Kommunikationsdatenspeicherung zu staatlichen Zwecken rechtfertigen 		k&#246;nnte. Die Abwehr von Gefahren und die Ahndung von Straftaten 		ist eine Aufgabe der Allgemeinheit, deren Lasten nur die 		Allgemeinheit treffen d&#252;rfen und die deshalb im Wesentlichen 		nur aus Steuermitteln finanziert werden darf.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;"><span style="text-decoration: underline;">Besonders 		kleine Unternehmen</span> sind ohne hinreichenden Grund st&#228;rker 		belastet als gr&#246;&#223;ere Wettbewerber. Eine Umsetzung der 		Vorratsdatenspeicherung erfordert Fixkosten, die Kleinunternehmen 		&#252;berproportional viel st&#228;rker belasten als gro&#223;e 		Firmen.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Bei kleinen 		Unternehmen liegt auch ein unzumutbarer Eingriff in die 		<span style="text-decoration: underline;">Berufsfreiheit</span> (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html">Art. 12 GG</a>) vor, weil sie die hohen 		Fixkosten einer Vorratsdatenspeicherung nicht aufbringen k&#246;nnen 		und andererseits praktisch niemals Auskunftsersuchen an sie 		gerichtet werden.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die 		<span style="text-decoration: underline;">Verfassungsgerichte &#214;sterreichs und Frankreichs</span> haben 		bereits entschieden, dass eine Entsch&#228;digung von 		Telekommunikationsunternehmen f&#252;r die Erf&#252;llung 		staatlicher Aufgaben geboten ist, ebenso das VG Berlin. &#214;sterreich 		will Kleinunternehmen &#252;berhaupt von der Verpflichtung zur 		Vorratsdatenspeicherung befreien.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die <span style="text-decoration: underline;">Richtlinie 		<a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a></span> steht einer Entsch&#228;digung nicht entgegen. 		Umgekehrt spricht ihr Zweck, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, 		gerade f&#252;r eine Entsch&#228;digung, wie sie auch ausl&#228;ndische 		Staaten verbreitet gew&#228;hren.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">F&#252;r 		<span style="text-decoration: underline;">Anonymisierungsdienste</span> kommt <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> einem 		Berufsverbot nahe und verletzt <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html">Art. 12 GG</a>.</p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Ein 		Anonymisierungsdienst ist definitionsgem&#228;&#223; ein Dienst, 		der eine R&#252;ckverfolgung der Internetnutzung verhindern soll. 		Wird hinter den vorratsspeichernden Internet-Zugangsanbieter blo&#223; 		ein weiterer vorratsspeichernder Anonymisierungsdienst geschaltet, 		so wird der Dienst &#252;berfl&#252;ssig und sein <span style="text-decoration: underline;">Gesch&#228;ftsmodell 		obsolet</span>.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Wie wichtig 		die M&#246;glichkeit anonymer Kommunikation <span style="text-decoration: underline;">in vielen 		Lebenssituationen</span> ist, ist schrifts&#228;tzlich – auch im 		Parallelverfahren – umfassend ausgef&#252;hrt worden.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Die <span style="text-decoration: underline;">Richtlinie 		<a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a></span> sieht keine Speicherpflichten f&#252;r 		Anonymisierungsdienste vor, sondern setzt das Fortbestehen echter 		Anonymisierungsdienste voraus.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Mir ist <span style="text-decoration: underline;">kein 		anderes Land in Europa</span> bekannt, das Anonymisierungsdiensten 		Speicherpflichten auferlegt h&#228;tte.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Diese 		Pflichten sind auch <span style="text-decoration: underline;">nicht zielf&#252;hrend</span>, weil sich 		Dutzende oder Hunderte von Nutzern eines solchen Dienstes 		gleichzeitig eine IP-Adresse teilen und <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> daher keine 		R&#252;ckverfolgbarkeit gew&#228;hrleistet.</p>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p style="border: 1px solid #000000; padding: 0.05cm; background: #808080 none repeat scroll 0% 50%; text-decoration: none; page-break-before: auto;"><span style="color: #ffffff;">Gegenargumente widerlegt</span></p>
<p style="text-decoration: none;">„<strong>Die 	Beschwerdef&#252;hrer haben eine unzumutbare Kostenbelastung <span style="text-decoration: underline;">nicht 	ausreichend dargelegt</span>.“</strong></p>
<ul>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Wir haben zu 		den drohenden wirtschaftlichen Auswirkungen <span style="text-decoration: underline;">sehr wohl 		vorgetragen</span>.</p>
</li>
<li style="margin-bottom:0.5em">
<p style="text-decoration: none;">Au&#223;erdem 		hat es das <span style="text-decoration: underline;">OVG Berlin-Brandenburg</span> mit Beschluss vom 		02.12.2009 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 S 32.09" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">11 S 32.09</a>) im Fall eines Webhosting-Unternehmens aus Bremen f&#252;r 		glaubhaft gehalten, die Kosten einer Umsetzung der 		Vorratsdatenspeicherung w&#252;rden das Unternehmen „zur 		sofortigen Gesch&#228;ftsaufgabe zwingen“ bzw. der Betrieb 		m&#252;sse „mangels Liquidit&#228;t eingestellt werden“. 		Die Situation des Beschwerde f&#252;hrenden Anonymisierungsdienstes 		ist nicht anders.</p>
</li>
</ul>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Das Argumentationspapier als <a href="http://daten-speicherung.de/data/argumentationspapier-vds.pdf">pdf-Dokument</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>„Ein Mehr an Demokratie und ein Weniger der R&#228;te“ – Interview mit J&#246;rg Tauss</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/ein-mehr-an-demokratie-und-ein-weniger-der-raete-interview-mit-joerg-tauss/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/ein-mehr-an-demokratie-und-ein-weniger-der-raete-interview-mit-joerg-tauss/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Dec 2009 10:08:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Von 1994 bis 2009 sa&#223; J&#246;rg Tauss als Medien- und Datenschutzexperte f&#252;r die SPD im Deutschen Bundestag, bis er im Bundestagswahlkampf &#252;ber ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials stolperte. Kurz darauf lief der langj&#228;hrige Sprecher der IG Metall und Abgeordnete unter Verzicht auf die bisherigen Partei&#228;mter von der SPD zur Piratenpartei &#252;ber. Im Interview [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Von 1994 bis 2009 sa&#223; J&#246;rg Tauss als Medien- und Datenschutzexperte f&#252;r die SPD im Deutschen Bundestag, bis er im Bundestagswahlkampf &#252;ber ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials stolperte. Kurz darauf <a href="http://www.tagesschau.de/inland/tauss128.html" target="_blank">lief</a> der langj&#228;hrige Sprecher der IG Metall und Abgeordnete unter Verzicht auf die bisherigen Partei&#228;mter von der SPD zur <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Piratenpartei_Deutschland" target="_blank">Piratenpartei</a> &#252;ber. Im Interview spricht der <a href="http://twitter.com/Tauss" target="_blank">twitternde</a> Politiker, der au&#223;erdem unter <a href="http://www.tauss-gezwitscher.de/" target="_blank">www.tauss-gezwitscher.de</a> ein Blog betreibt, &#252;ber seine parlamentarische Arbeit, sein Zerw&#252;rfnis mit der SPD und die strafrechtlichen Vorw&#252;rfe gegen ihn.</em></p>
<p><strong><img src="http://www.daten-speicherung.de/wiki/images/0/08/Tauss.jpg" align="right">Herr Tauss, wie haben Sie sich als Wechsler von der SPD bei den Piraten eingelebt?</strong></p>
<p>Ich bin zur Zeit aktiv bei den Piraten Bretten-Bruchsal. Dort f&#252;hle ich mich sehr wohl. Das letzte Projekt an dem wir gearbeitet haben, war ein Nordbaden-Treffen, auch im Hinblick auf die Gr&#252;ndung unseres Bezirksverbands. Au&#223;erdem bringe ich mich beim Landtagswahlprogramm f&#252;r unsere Landtagswahl 2011 ein und habe auch bundesweit viele Einladungen.</p>
<p><strong>K&#246;nnen Sie sich vorstellen, erneut als Pirat in den Landtag oder Bundestag zu ziehen?</strong></p>
<p>Man soll niemals „nie“ sagen, aber wahrscheinlich ist es nicht. Ich bin 56 Jahre alt. Das ist zwar noch nicht zu alt f&#252;r den Bundestag, aber zu alt, um noch mal von vorne zu beginnen, besonders, wenn eine Partei viele junge qualifizierte Leute hat. Au&#223;erdem l&#228;uft noch das Strafverfahren wegen Kinderpornografie gegen mich, und solange das der Fall ist, wird das von politischen Gegnern gegen mich und meine Partei instrumentalisiert werden. So war es ja auch bei der Bundestagswahl, als drei Tage zuvor beispielsweise Report Mainz meine Akte bundesweit herumgeschickt hat. Und je nach Ausgang des Verfahrens kann die Sache in die zweite Instanz gehen, so dass eine Jahre lange politische H&#228;ngepartie droht.</p>
<p><strong>Wie kam es im Einzelnen zu Ihrem Bruch mit der SPD?</strong></p>
<p>Der Bruch begann schon im November 2008. Damals entband mich die Fraktionsf&#252;hrung von meiner Koordinatorenfunktion f&#252;r den Datenschutz, als es just darum ging, einen <a href="http://www.heise.de/ct/meldung/Expertenstreit-im-Bundestag-um-Datenschutzreform-208692.html" target="_blank">besseren Datenschutz</a> in Deutschland zu etablieren. Man <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Joerg-Tauss-spricht-in-der-SPD-Fraktion-nicht-mehr-fuer-Datenschutz-218695.html" target="_blank">ersetzte</a> mich durch Herrn B&#252;rsch, der erkennbar kein Interesse am Thema hatte. Schon seinerzeit &#252;berlegte ich kurzzeitig, mein Bundestagsmandat niederzulegen, allerdings begann dann die Vorwahlphase mit all ihrem Hype, und ich &#252;berlegte es mir noch einmal anders. Ich h&#228;tte auch noch einmal kandidiert. Der endg&#252;ltige Bruch kam mit „Zensursula“, als die SPD von ihrer Jahre langen Linie der Bundestagsfraktion gegen Internetsperren abr&#252;ckte. Auch fand ich den Umgang mit den 134.000 <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860" target="_blank">Petenten</a> gegen Internetsperrungen nicht in Ordnung.</p>
<p><strong>Es gab eine Jahre lange SPD-Linie gegen Internetsperren?</strong></p>
<p>Die gab es. Ich habe mich etwa f&#252;r die SPD Jahre lang gegen die <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bezirksregierung-Duesseldorf-ordnet-sofortige-Sperrung-von-Nazi-Websites-an-60801.html" target="_blank">Internetsperren des D&#252;sseldorfer Regierungspr&#228;sidenten B&#252;ssow</a> gewandt, mit denen das ganze &#220;bel begann. Gut – wenn man so will, gab es nur eine „Tauss-Linie“, die allerdings in der Fraktion immer mitgetragen wurde. Genau bis zum 5. M&#228;rz, dem Tag meiner Hausdurchsuchung. Da kippte die Stimmung.</p>
<p><strong>Ebenso wie gegen Internetsperren haben Sie sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, die vergangene Woche vor dem Bundesverfassungsgericht <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/345/135/lang,de/" target="_blank">verhandelt</a> wurde. Warum haben Sie an der Bundestagsabstimmung dar&#252;ber nicht teilgenommen?</strong></p>
<p>Ich war und bin ein scharfer Kritiker der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung" target="_blank">Vorratsdatenspeicherung</a>. Beispielsweise hatte ich in der vorletzten (15./Schr&#246;der II) Legislaturperiode einen fraktions&#252;bergreifenden Antrag gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht, sogar gemeinsam mit der Union, die sich wohlgemerkt in der Opposition befand. In der folgenden (16./Merkel I) Legislaturperiode folgte die <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:105:0054:0063:DE:PDF" target="_blank">Europ&#228;ische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung</a>. Bei deren Umsetzung ins deutsche Recht war ich unmittelbar beteiligt, was zu viel Krach und T&#252;renschlagen bei den Verhandlungen f&#252;hrte. Am Wochenende vor der Abstimmung verhandelte ich noch am Rande eines Parteitags mit Justizministerin Zypries, deren Beamte zu dieser Zeit nicht da waren. Dabei handelte ich nicht nur aus, dass die Europ&#228;ische Richtlinie h&#246;chstens mit den Minimalvorgaben umgesetzt wird und ein Zugriff nur bei schweren statt bei allen &#252;ber Telekommunikation begangenen Straftaten m&#246;glich ist, sondern auch ein Zeugnisverweigerungsrecht f&#252;r Journalisten, um die Pressefreiheit etwas zu schonen. Davon war bei der Abstimmung absprachewidrig pl&#246;tzlich nicht mehr viel &#252;brig geblieben. Ein weiterer Grund war, dass viele SPD-Abgeordnete ja die <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-Abgeordnete-bauen-auf-Karlsruhe-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-194412.html" target="_blank">Erkl&#228;rung</a> abgaben, sie w&#252;rden zwar f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung stimmen, hielten sie aber f&#252;r falsch und hofften, das Bundesverfassungsgericht werde sie kippen. Das fand ich eine v&#246;llig unparlamentarische, alberne Haltung dieser Kollegen meiner Fraktion, der ich mich nicht anschlie&#223;en wollte. Deshalb bin ich aus Protest der Abstimmung ferngeblieben. Kurz vor der Abstimmung hat mich die Fraktionsf&#252;hrung noch angerufen, ich sollte gleich zur Abstimmung kommen; als ich aber sagte, ich w&#252;rde entweder fernbleiben oder mit „nein“ stimmen, hie&#223; es, dann sollte ich lieber doch nicht kommen. Ich h&#228;tte mich schwer getan, mit „nein“ zu stimmen, denn wenn man einen Kompromiss selbst mit ausgehandelt hat, muss man zu dem gemeinsamen Ergebnis stehen. Andernfalls ist man politikunf&#228;hig.</p>
<p><strong>An den internen Verhandlungen zum BKA-Gesetz – Stichwort: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Durchsuchung" target="_blank">Onlinedurchsuchung</a> – waren Sie aber auch beteiligt und haben trotzdem dagegen gestimmt.</strong></p>
<p>Das stimmt, dort war ich aber mit meinen Forderungen noch weniger durchgedrungen als bei der Vorratsdatenspeicherung. Bei der Vorratsdatenspeicherung hatten die L&#228;nder ja gefordert, die Speicherdauer auf 3 Jahre auszuweiten. Wenigstens das konnte ich verhindern, ungeachtet dessen, dass ich schon die Speicherung an sich f&#252;r problematisch halte.</p>
<p><strong>Wie h&#228;tte Ihr Kompromiss zum BKA-Gesetz aussehen k&#246;nnen?</strong></p>
<p>Man h&#228;tte die Onlinedurchsuchung streichen k&#246;nnen. Software muss so gestaltet sein, dass sie gegen Trojaner abgesichert ist, alles andere ist ein unn&#246;tiges Sicherheitsrisiko.</p>
<p><strong>Halten Sie die nun behauptete <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/SPD-wendet-sich-gegen-Internet-Sperrgesetz-884257.html" target="_blank">Kehrtwende</a> der SPD im Bereich Internetsperren f&#252;r glaubw&#252;rdig?</strong></p>
<p>Die SPD wei&#223; immer noch nicht, was sie will: „L&#246;schen vor Sperren“ oder „L&#246;schen statt sperren“ oder was auch immer. Auch ich bin beim Internetsperrgesetz get&#228;uscht worden. Es war vereinbart, die Verhandlungen mit der Union mit dem Ziel zu f&#252;hren, das Gesetz in die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__125.html" target="_blank">Diskontinuit&#228;t</a> zu f&#252;hren und erst einmal auf die lange Bank zu schieben, um eine besonnene Debatte zu f&#252;hren und den Internetprovidern den R&#252;cken zu st&#228;rken. Denn die Provider gaben erst klein bei, als sich die Signale verdichteten, dass es bald ein Sperrgesetz gibt. Statt aber Druck auf die Union auszu&#252;ben, schwenkte die Fraktion nach meiner Hausdurchsuchung voll auf Frau von der Leyens Linie ein und fasste sogar einen ausdr&#252;cklichen Beschluss, sie zu unterst&#252;tzen. Wenn f&#252;hrende SPD-Politiker wie Martin D&#246;rmann, der das Gesetz mit ausgehandelt hat, nun eine Kehrtwende <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Web-Sperren-SPD-verheddert-sich-im-Prinzip-Loeschen-890026.html" target="_blank">behaupten</a>, halte ich das f&#252;r unseri&#246;s.</p>
<p><strong>Sicherheitsvorhaben kommen immer h&#228;ufiger von Seiten der EU, die leider wegen des Rats sehr <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Demokratiedefizit_der_Europ&#228;ischen_Union#Institutionelles_Demokratiedefizit" target="_blank">exekutivlastig</a> ist und daher die justizbeh&#246;rdliche Arbeit oft mehr im Blick hat als B&#252;rgerrechte. Neben der St&#228;rkung der Parlamente wird deshalb auch ein Mehr direkter Demokratie durch mehr Volksabstimmungen gefordert. Wie stehen Sie dazu?</strong></p>
<p>Ich bef&#252;rworte das. Leider war es in der Vergangenheit so, dass entsprechende Antr&#228;ge von der Union abgelehnt wurden, sobald das Wort „plebiszit&#228;r“ darin auch nur auftauchte.</p>
<p><strong>Warum hat sich Ihre Fraktion dann gegen ein Referendum zum Europ&#228;ischen Verfassungsvertrag gestellt, der das Europ&#228;ische Parlament gest&#228;rkt und so das Europ&#228;ische Demokratiedefizit gelindert h&#228;tte?</strong></p>
<p>Die Union wollte damals in Wahrheit nicht &#252;ber den Europ&#228;ischen Verfassungsvertrag oder den Lissabon-Vertrag abstimmen, sondern die Bev&#246;lkerung aufputschen und eine reine Abstimmung &#252;ber den EU-Beitritt der T&#252;rkei durchf&#252;hren, der damals im Zusammenhang mit der Europawahl diskutiert wurde. Dagegen f&#252;hrte die Union eine regelrechte Kampagne. Die SPD wollte dagegen eine generelle Abstimmungsregel durchsetzen und keine als Lissabon getarnte „T&#252;rkei-Abstimmung“. Ich halte das f&#252;r richtig.</p>
<p><strong>Sie haben dem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon#Das_Europ.C3.A4ische_Parlament" target="_blank">Lissabon-Vertrag</a> als Nachfolger des Europ&#228;ischen Verfassungsvertrags zugestimmt. Was k&#246;nnen wir uns davon f&#252;r die B&#252;rger- und Freiheitsrechte erhoffen?</strong></p>
<p>Er st&#228;rkt das Parlament, weswegen ich ihm zugestimmt habe. Die Frage ist allerdings, was das Europ&#228;ische Parlament nun aus seinen M&#246;glichkeiten macht. Macht das Parlament von seiner Macht Gebrauch, werden wir ein Mehr an Demokratie und ein Weniger der R&#228;te haben. Denn vieles im Bereich der inneren Sicherheitspolitik auf europ&#228;ischer Ebene wurde vom <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rat_der_Europ&#228;ischen_Union" target="_blank">Rat</a> initiiert, der seine Vorhaben oft genug gegen den Widerstand des Parlaments durchgesetzt hat. L&#228;sst sich das Parlament dagegen zum Spielball von Lobbyisten machen, wie etwa im Bereich des Urheberrechts geschehen, dann w&#228;re es ein Pyrrhussieg. Gleiches gilt &#252;brigens f&#252;r den Deutschen Bundestag, der durch das <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lissabon-Urteil" target="_blank">Lissabon-Urteil</a> des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls gest&#228;rkt wurde.</p>
<p><strong>Als Abgeordneter des Deutschen Bundestags haben Sie mit f&#252;r sch&#228;rfere Strafgesetze gegen die Verbreitung von Kinderpornografie gesorgt, um Missbrauch entgegenzuwirken. Bis heute ist ein Kausalzusammenhang zwischen Nachfrage an Kinderpornografie und tats&#228;chlichem Missbrauch nicht nachgewiesen. Laut Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts finden nur 0,7% aller erfassten Missbrauchsf&#228;lle zum Zweck der Produktion von zu verbreitender Kinderpornografie (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html" title="&sect; 176a StGB: Schwerer sexueller Mi&szlig;brauch von Kindern">§ 176a Abs. 3 StGB</a>) statt. Das l&#228;sst daran zweifeln, dass eine Strafbewehrung kinderpornografischer Darstellungen wirklich Missbrauch verhindert.</strong></p>
<p>Ich bin nat&#252;rlich gegen eine Freigabe von Kinderpornografie, sowohl hinsichtlich des Besitzes als auch der Verbreitung. Dieser Meinung sind auch viele Fachleute aus dem Jugendschutzbereich, mit denen ich dar&#252;ber gesprochen habe. Das gilt jedenfalls f&#252;r seri&#246;se Jugendsch&#252;tzer, nicht Unicef und andere, die auf Frau von der Leyens Zug aufgesprungen sind. Wir haben vor allem durch die &#196;nderung des Gesetzesbegriffs kinderpornografischer Schriften analoges mit digitalem Material gleichgestellt. Ich denke schon, dass das den Internetmarkt, soweit er existierte, ein St&#252;ck weit ausgetrocknet hat. Das &#228;ndert nichts daran, dass zumindest heute und entgegen der Aussage von Frau von der Leyen ein solcher Markt eine geringe Rolle spielt und die Verbreitung vielmehr derart stattfindet, dass in geschlossenen Zirkeln privat erstelltes Material getauscht wird.</p>
<p><strong>Ihre Fraktion hat 2008 auch die Strafvorschrift zur sogenannten <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html" target="_blank">Jugendpornografie</a> eingef&#252;hrt, die selbst 18-j&#228;hrige Darsteller erfasst, und das auch dann, wenn die Darsteller etwa im Rahmen eines Romans frei erfunden sind. Unter Umst&#228;nden kriminalisiert das Gesetz auch Nacktaufnahmen minderj&#228;hriger Ehepartner. War das n&#246;tig?</strong></p>
<p>In der Tat halte ich die Jugendpornografiebestimmung f&#252;r &#252;berfl&#252;ssig, suspekt und gef&#228;hrlich. Jemand, der in der christlichen Jugendarbeit Zeltlager organisiert, erz&#228;hlte mir, dass er deshalb Jugendliche inzwischen davon abh&#228;lt, sich im Schwimmbad gegenseitig zu fotografieren. Das ist eine v&#246;llige Fehlentwicklung und Ausdruck einer kaum noch nachzuvollziehenden Hysterie, die mit den tats&#228;chlichen Jugendgef&#228;hrdungen nichts mehr zu tun hat. Die Vorschrift zur Jugendpornografie war ein populistischer Schnellschuss von Frau Zypries und den Jugend- und Familienpolitikern des Bundestags. Auch hier wurde allerdings auf Grund einer Europ&#228;ischen Richtlinie des Rats gehandelt; auch hier hatte zuvor das Spiel stattgefunden „kann ich mein Anliegen national nicht durchsetzen, setze ich es &#252;ber Europa durch“.</p>
<p><strong>Wobei die gern vorgebrachte Entschuldigung der Bundesregierung „Europa hat es vorgegeben“ nicht zieht, weil die Bundesregierung ja selbst im Rat vertreten ist.</strong></p>
<p>Das ist wahr. Nicht selten nimmt die deutsche Bundesregierung dabei sogar eine treibende Funktion ein. Wie Herr Schily oder Herr Sch&#228;uble, die in Europa f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung den n&#246;tigen Druck ausge&#252;bt haben, um sich hinterher scheinheilig auf eine europ&#228;ische Regelung zu berufen.</p>
<p><strong>Nun sind Sie selbst wegen Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt. Darf ich nach dem Stand des Verfahrens fragen?</strong></p>
<p>Der Stand des Verfahrens ist, dass <em>unmittelbar vor der Bundestagswahl</em> meine Immunit&#228;t zum Zweck der Anklageerhebung aufgehoben wurde, dass <em>unmittelbar vor der Bundestagswahl</em> die sehr rei&#223;erisch geschriebene Anklageschrift publiziert wurde und man <em>nach der Bundestagswahl</em> hingegen nicht mehr sonderlich viel geh&#246;rt hat. Zuletzt wurde Anklage erhoben. Ich rechne fr&#252;hestens im Fr&#252;hjahr mit einem Verhandlungstermin beim Landgericht Karlsruhe.</p>
<p><strong>Medienberichten zufolge haben Sie einger&#228;umt, sich kinderpornografisches Material zu dienstlichen Zwecken per <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Multimedia_Messaging_Service" target="_blank">MMS</a> beschafft zu haben, um damit neue Vertriebswege der Kinderpornografie zu recherchieren. Trifft das zu, und was gibt es dort zu recherchieren?</strong></p>
<p>Das trifft zu. Ich habe im Zusammenhang mit der Internet-Sperrdebatte versucht nachzuweisen, dass der Austausch von Kinderpornografie &#252;ber MMS wesentlich leichter als &#252;ber das Internet m&#246;glich ist, um Frau von der Leyen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Frau von der Leyen behauptet bis heute f&#228;lschlich, im Internet g&#228;be es gewisserma&#223;en einen v&#246;llig freien Markt, &#252;ber den Kinderpornografie haupts&#228;chlich ausgetauscht wird, um ihr Internetsperrgesetz zu rechtfertigen. Ich denke, dieser Nachweis ist mir auch gelungen. Zu diesem Zweck stand ich in Kontakt mit einer Person, bei der eine Hausdurchsuchung stattfand. Dadurch stie&#223; man auf mich, und so wurde ich zum „Kinderpornografen Tauss“.</p>
<p><strong>Seit wann ist der Gesetzgeber f&#252;r Ermittlungsarbeit zust&#228;ndig?</strong></p>
<p>Es ging um die Auseinandersetzung &#252;ber die Rolle des Internets bei der Verbreitung von Kinderpornografie. W&#228;re mir das gelungen, w&#228;re ich ziemlich unangreifbar gewesen.</p>
<p><strong>Sie wollten also mit kinderpornografischen Fotos in Ihre Fraktion laufen und verk&#252;nden: „Seht her, diese Kinderpornos habe ich mir per MMS besorgt“?</strong></p>
<p>Das h&#228;tte ich &#246;ffentlich getan, allerdings wollte ich den kompletten Kreislauf nachweisen, dass etwa auch die Erstellung von Kinderpornografie per Mobiltelefon organisiert wird. Das konnte ich nicht mehr beenden. Dass Bilder per MMS lediglich &#252;bermittelt werden, war bekannt, das allein w&#228;re nicht so sehr spektakul&#228;r gewesen.</p>
<p><strong>Wozu haben Sie die gar nicht so spektakul&#228;ren Bilder dann abgespeichert?</strong></p>
<p>Wenn man mit dieser Szene in Kontakt kommen will, geht das nicht, indem man sagt: „Guten Tag, ich bin Bundestagsabgeordneter und recherchiere gerade“, sondern es ist ein Tauschverfahren. Man muss eine Art Eintrittskarte vorzeigen. Dazu war das Material bestimmt. Die entscheidende Frage in meinem Verfahren ist nun, ob ich als Bundestagsabgeordneter dazu berechtigt bin (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html" target="_blank">§ 184b Abs. 5 StGB</a>) oder ob nur der Pr&#228;sident des Bundeskriminalamts Kinderpornografie als Waffe in die politische Debatte einf&#252;hren darf. Insofern verspricht das Verfahren auch unter parlamentsrechtlichen Gesichtspunkten interessant zu werden.</p>
<p><strong>Herr Tauss, vielen Dank f&#252;r das Interview.</strong></p>
<p>&nbsp;<br />
Das Gespr&#228;ch fand am 22.12.2009 statt.</p>
<p>Jonas</p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Klageschrift gegen Vorratsdatenspeicherung weiterhin geheim [erg&#228;nzt am 24.02.2010]</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 14:29:58 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium weigert sich auch nach Abweisung der Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Klageschrift Irlands herauszugeben. Damit ist das Dokument, das f&#252;r die anh&#228;ngige Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung ist, weiterhin geheim.
Vorgeschichte
Im Jahr 2006 erhob Irland vor dem Europ&#228;ischen Gerichtshof Klage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Irland argumentierte, die Vorratsdatenspeicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium weigert sich auch nach <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79909789C19060301&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET">Abweisung</a> der Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Klageschrift Irlands herauszugeben. Damit ist das Dokument, das f&#252;r die anh&#228;ngige <a href="http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de">Beschwerde</a> vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung ist, weiterhin geheim.</p>
<p><strong>Vorgeschichte</strong></p>
<p>Im Jahr 2006 erhob Irland vor dem Europ&#228;ischen Gerichtshof <strong>Klage </strong>gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Irland argumentierte, die Vorratsdatenspeicherung h&#228;tte nicht gegen seine Stimme beschlossen werden d&#252;rfen, weil im Bereich der Strafverfolgung das Einstimmigkeitsprinzip gelte.</p>
<p>Im Jahr 2007 <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/94/79/lang,de/">verweigerte</a> die <strong>Europ&#228;ische Kommission</strong> die Herausgabe der irischen Klageschrift. Eine Beschwerde hiergegen beim Ombudsman f&#252;hrte nicht zum Erfolg.</p>
<p><a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/zypries-fuerchtet-diskussionen-um-vorratsdatenspeicherung/"></a></p>
<p>Wenig sp&#228;ter <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/zypries-fuerchtet-diskussionen-um-vorratsdatenspeicherung/">lehnte</a> auch das Bundesjustizministerium einen Antrag auf Herausgabe der irischen Klageschrift mit dem Argument ab, im Fall des Bekanntwerdens der Klageschrift sei das anh&#228;ngige Gerichtsverfahren gef&#228;hrdet. „Kontroverse Diskussionen“ um die Vorratsdatenspeicherung k&#246;nnten auf die Entscheidung des Gerichtshofs Einfluss nehmen – offensichtlich zuungunsten der damaligen Ministerin Brigitte Zypries, die trotz weitreichender Proteste der Totalprotokollierung unserer Kommunikation im EU-Rat zugestimmt hat. Die zust&#228;ndige Mitarbeiterin des Beauftragten f&#252;r Informationsfreiheit Peter Schaar <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/zypries-fuerchtet-diskussionen-um-vorratsdatenspeicherung/">erkl&#228;rte</a> auf eine Beschwerde, die Geheimniskr&#228;merei des Ministeriums sei <strong>zwar <strong>rechtswidrig</strong></strong><strong>, aber nicht zu beanstanden</strong>.</p>
<p>Anfang 2009 wies der <strong>Europ&#228;ische Gerichtshof </strong>die Klage Irlands ab. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung habe nicht einstimmig verabschiedet werden m&#252;ssen, weil sie lediglich wirtschaftliche Fragen regele (&#8222;Binnenmarkt&#8220;). Der Gerichtshof <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79909789C19060301&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET">stellte</a> in seinem Urteil klar, &#8222;dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie 2006/24 verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsph&#228;re.&#8220; Es ist <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/entscheidet-der-europaeische-gerichtshof-ueber-die-vorratsdatenspeicherung/">abzusehen</a>, dass sich der Gerichtshof erneut mit der Vorratsdatenspeicherung zu befassen haben wird.</p>
<p><strong>Justizministerium verweigert Herausgabe weiterhin<br />
</strong></p>
<p>Nach Erlass des Urteils habe ich bei dem Bundesjustizministerium erneut Herausgabe der irischen Klageschrift beantragt. Dieses Dokument ist in der <strong>Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung </strong>von Bedeutung. Denn das Bundesverfassungsgericht kontrolliert, ob die EU-Gremien ihre Kompetenzen &#252;berschritten haben. Die Klageschrift Irlands k&#246;nnte daf&#252;r wichtige Argumente liefern.</p>
<p>Das Bundesjustizministerium fragte nun immerhin <strong>Irland</strong>, ob Einw&#228;nde gegen die Herausgabe best&#252;nden. Irland bejahte dies mit der folgenden Begr&#252;ndung:</p>
<blockquote><p>If a request for Ireland&#8217;s submission to the European Court of Justice was submitted to this Department, it would be refused as our Freedom of Information legislation clearly states that it does not apply to a record is created by the Office of the Attorney General other than an administrative record. Section 46(1) refers. Whilst in this case the record was created on behalf of the AG, it is still the view of the section that should we receive a similar FOI then Section 4.6(1) would apply. It would not be appropriate for the record to be released on foot of an FOI request in Germany if the same request would be refused in Ireland.</p>
<p>Therefore in view of the foregoing please advise your counterparts in Germany that our view is that the record should be refused.</p></blockquote>
<p>Irland argumentiert also, das Dokument falle nicht unter sein eigenes <strong>Informationsfreiheitsgesetz</strong>. Deshalb solle auch Deutschland es nicht herausgeben.</p>
<p>Das <strong>Bundesjustizministerium </strong>lehnte meinen Herausgabeantrag daraufhin mit Schreiben vom 30.06.2009 ab:</p>
<blockquote><p>Ihrer erneuten Bitte auf &#220;bersendung der Klageschrift und des sonstigen Schriftverkehrs in der Rechtssache <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-301/06" title="(3 zugeordnete Entscheidungen)">C-301/06</a> nach Abschluss des Verfahrens vermag ich nicht zu entsprechen.</p>
<p>Dem Bundesministerium der Justiz liegt lediglich die Klageschrift der Republik Irland vor. Sonstiger Schriftverkehr der Beteiligten in dem Verfahren ist hier nicht bekannt.</p>
<p>Der Antrag auf &#220;bersendung der Klageschrift der Republik Irlands in dem zwischenzeitlich abgeschlossenen Klageverfahren vor dem EuGH, Rechtssache <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-301/06" title="(3 zugeordnete Entscheidungen)">C-301/06</a> ist abzulehnen, weil der Ausschlusstatbestand nach § 3 Nr. 1 lit. a des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorliegt. Danach besteht eine Ausnahme vom Informationszugang, wenn ein Bekanntwerden der Information <strong>nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen</strong> haben kann.</p>
<p>Die Republik Irland hat gegen&#252;ber der Bundesrepublik Deutschland ihr Einverst&#228;ndnis zu einer Weitergabe der Klageschrift verweigert. Die bilateralen Beziehungen Deutschlands zur Republik Irland und die Zusammenarbeit in der Europ&#228;ischen Union w&#252;rden bei einem gleichwohl er&#246;ffneten Informationszugang <strong>nachhaltig beeintr&#228;chtigt</strong>. Aus Gr&#252;nden des Schutzes der ausw&#228;rtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland ist demnach die Weitergabe der Klageschrift abzulehnen.</p></blockquote>
<p><strong>Beschwerde bei Beauftragtem f&#252;r Informationsfreiheit</strong></p>
<p>Ich <strong>beschwerte </strong>mich &#252;ber die Weigerung bei dem Beauftragten f&#252;r Informationsfreiheit Peter Schaar:</p>
<blockquote><p>Die Begr&#252;ndung des BMJ halte ich f&#252;r <strong>fehlerhaft</strong>. Das BMJ nimmt schon  allein deshalb, weil sich Irland mit der Ver&#246;ffentlichung nicht  einverstanden erkl&#228;rt hat, die Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf  internationale Beziehungen an (<a href="http://dejure.org/gesetze/IFG/3.html" title="&sect; 3 IFG: Schutz von besonderen &ouml;ffentlichen Belangen">§ 3 IFG</a>). Wenn der Gesetzgeber das  gewollt h&#228;tte, h&#228;tte er bestimmt, dass internationale Dokumente nur mit  Einwilligung des Urheberstaates freigegeben werden d&#252;rfen. Dies hat der  Gesetzgeber jedoch nicht bestimmt, sondern er hat lediglich ein  Anh&#246;rungsverfahren vorgesehen (<a href="http://dejure.org/gesetze/IFG/8.html" title="&sect; 8 IFG: Verfahren bei Beteiligung Dritter">§ 8 IFG</a>). Daraus ergibt sich, dass die  fehlende Zustimmung eines betroffenen Staats den Zugangsanspruch nicht  stets ausschlie&#223;en sollte. Entscheidend ist vielmehr, ob die  Zugangsgew&#228;hrung gegen den Willen des Drittstaats im konkreten  Einzelfall nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen  bef&#252;rchten l&#228;sst.</p>
<p>Im vorliegenden Fall ist nicht dargetan oder sonst ersichtlich, wie das  Bekanntwerden der irischen Klageschrift gegen die Richtlinie zur  Vorratsdatenspeicherung nachteilige Auswirkungen auf unsere  internationalen Beziehungen zu Irland haben k&#246;nnte. Die wesentlichen  Gr&#252;nde der Klage sind aus dem Urteil ohnehin bekannt. <strong>Wie soll Irland  auf die Ver&#246;ffentlichung schon reagieren? </strong>Die Gefahr, dass Irland solche  Dokumente k&#252;nftig zur&#252;ckh&#228;lt, besteht nicht, weil die Mitgliedsstaaten  zu solchen Nichtigkeitsklagen ohnehin zwingend angeh&#246;rt werden. Wenn  sich Irland an einem internationalen Gerichtsverfahren vor dem EuGH  beteiligt, muss es damit rechnen, dass die Dokumente an die  Mitgliedsstaaten weiter gereicht werden und dort den nationalen  Informationszugangsrechten unterliegen.</p>
<p>Wenn die Klageschrift irische <strong>Staatsgeheimnisse </strong>enthalten sollte, m&#246;gen  diese geschw&#228;rzt werden. Enth&#228;lt die Klageschrift dagegen keine  sensiblen Informationen, gibt es keinen Grund, weshalb ihre  Ver&#246;ffentlichung nachteilige Auswirkungen haben sollte.</p>
<p>Insbesondere ist es nicht hinnehmbar, dass das BMJ den Zugang zu der  Klageschrift <strong>auf Dauer auszuschlie&#223;en versucht</strong>, obwohl es sich um ein  Dokument handelt, das in der m&#252;ndlichen Verhandlung des EuGH bereits  &#246;ffentlich er&#246;rtert wurde und auch Gegenstand einer Zusammenfassung des  EuGH war, die der &#214;ffentlichkeit zu diesem Anlass zug&#228;nglich war. W&#252;rde  man in solchen F&#228;llen den Zugang immer von der Zustimmung des  betroffenen Staates abh&#228;ngig machen, w&#252;rde man den gesamten Bereich der  Gerichtsverfahren vor dem EuGH auf Dauer aus dem Zugangsanspruch  herausbrechen. Dies entspr&#228;che dem Zweck des IFG und dem Willen des  Gesetzgebers nicht.</p>
<p>Ich bitte Sie daher, das BMJ um Herausgabe zu ersuchen und im erneuten  Weigerungsfall eine <strong>R&#252;ge </strong>auszusprechen.</p></blockquote>
<p>Die zust&#228;ndige Mitarbeiterin des Beauftragten f&#252;r Informationsfreiheit <strong>Peter Schaar </strong>forderte das Bundesjustizministerium zur Stellungnahme auf.</p>
<p>Das Bundesjustizministerium antwortete am 21.08.2009:</p>
<blockquote><p>Der Anfrage von Herrn [&#8230;] konnte nicht entsprochen werden, weil die Bekanntgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland haben w&#252;rde. Unabh&#228;ngig von der gegebenen Verf&#252;gungsbefugnis legt das Bundesministerium der Justiz auf eine <strong>kooperative und einvernehmliche Zusammenarbeit </strong>wert. Da Irland der Weitergabe ausdr&#252;cklich widersprochen hatte (siehe Anlage zu meinem Schreiben vom 30. Juni 2009), konnte sich das BMJ dar&#252;ber nicht hinweg setzen.</p>
<p>Der Vollst&#228;ndigkeit halber sei erw&#228;hnt, dass Herr [&#8230;] weder in ein Widerspruchs- noch in ein Klageverfahren eingetreten ist und somit die M&#246;glichkeit einer <strong>gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung</strong> der Entscheidung des BMJ ungenutzt gelassen hat.</p></blockquote>
<p>Die zust&#228;ndige Mitarbeiterin des Beauftragten f&#252;r Informationsfreiheit <strong>Peter Schaar </strong>antwortete dem Bundesjustizministerium:</p>
<blockquote><p>vielen Dank f&#252;r Ihre Stellungnahme.</p>
<p>Ihre Verf&#252;gungsbefugnis &#252;ber die begehrten Dokumente sehen Sie darin zwar als gegeben an, f&#252;hren aber weiter aus, dass Sie in internationalen Beziehungen auf eine kooperative und einvernehmliche Zusammenarbeit Wert legen. Da Irland der Weitergabe ausdr&#252;cklich widersprochen habe, k&#246;nnten Sie sich nicht dar&#252;ber hinwegsetzen.</p>
<p>Bei der Prognose der Nachteilswirkung durch die Information haben Bundesbeh&#246;rden zwar einen weiten Spielraum, das im IFG normierte „nachteiligen Auswirkungen haben kann“ verpflichtet aber auf der anderen Seite die zugangsverpflichtete Beh&#246;rde zu einer <strong>gr&#252;ndlichen Prognose der m&#246;glichen Nachteilswirkung</strong> (s. auch Berger/Roth/Scheel, Informationsfreiheitsgesetz,<br />
zu § 3 Nr. 1 lit a). Eine solche Kontrolle durch das BMJ vermag ich bei der Bearbeitung der erneuten Anfrage von Herrn [&#8230;] nicht zu erkennen. Es ist aber in jedem Einzelfall zu pr&#252;fen, ob die Ablehnung des Antrags m&#246;glicherweise nur durch die allgemeine Besorgnis vor bestimmten negativen Auswirkungen auf das au&#223;enpolitische Interesse der Bundesregierung getragen wird. Insofern kann der ausdr&#252;ckliche Widerspruch Irlands gegen eine Ver&#246;ffentlichung lediglich ein Indiz sein.</p>
<p>Von einer f&#246;rmlichen Beanstandung m&#246;chte ich dennoch zum jetzigen Zeitpunkt absehen, da von Ihnen und mir unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten werden, aber <strong>noch keine Gerichtsentscheidungen</strong> zur weiteren Auslegung herangezogen werden k&#246;nnten. Im &#220;brigen ist Herr [&#8230;] weder in ein Widerspruchs- noch in ein Klageverfahren eingetreten und somit besteht auch hier keine M&#246;glichkeit einer gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung der Entscheidung. Ich behalte mir aber vor, ggf. die Eingabe des Herrn [&#8230;] zu einem sp&#228;teren Zeitpunkt nochmals aufzugreifen, wenn zu dem Ausnahmetatbestand des <a href="http://dejure.org/gesetze/IFG/3.html" title="&sect; 3 IFG: Schutz von besonderen &ouml;ffentlichen Belangen">§ 3 Nr. 1 lit a) IFG</a> und insbesondere zum Pr&#252;fungsumfang entsprechende Rechtssprechung vorliegt.</p>
<p>Gleichwohl beabsichtige ich, in meinem n&#228;chsten <strong>T&#228;tigkeitsbericht </strong>den Vorgang und meine rechtliche Bewertung darzustellen.</p></blockquote>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Ergebnis</strong></p>
<p>Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass bisher alle Versuche gescheitert sind, an die wichtige Klageschrift Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung heranzukommen. <strong>Gesucht wird daher weiterhin eine Person</strong>, der es gelingt, &#252;ber das Bundesjustizministerium &#8211; notfalls durch eine Klage &#8211;, die Europ&#228;ische Kommission, einen anderen EU-Mitgliedsstaat oder sonst die Klageschrift Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in die H&#228;nde zu bekommen. Dies w&#228;re f&#252;r die <a href="http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de">Verfassungsbeschwerde</a> gegen die Vorratsdatenspeicherung wichtig.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 13.11.2009:</p>
<p>Auch der Europ&#228;ische Datenschutzbeauftragte und die Kanzlei des Europ&#228;ischen Gerichtshofs haben es abgelehnt, den Schriftverkehr offenzulegen. Der Gerichtshof hat immerhin eine <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ecj_report_hearing_data_retention_2008-07-01.doc">Zusammenfassung </a>&#252;bersandt (englisch).</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 27.11.2009:</p>
<p>Dank der Hilfe engagierter Internetnutzer <strong>liegen die Dokumente inzwischen im Wesentlichen vor</strong>. Sie werden demn&#228;chst in der Materialiensammlung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/77/85/lang,de/#Urteile">ver&#246;ffentlicht</a>.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 12.12.2009:</p>
<p>Die Materialien sind nun im Internet verf&#252;gbar.</p>
<ul>
<li><a href="/images/ireland_2006-07-11.pdf">Klageschrift</a> Irlands vom 11.07.2006 (englisch)</li>
<li><a href="/images/council_2006-09-21.pdf">Erwiderung</a> des Rates vom 21.09.2006 (englisch)</li>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/parliament_2006-09-28.pdf">Erwiderung</a> des Europ&#228;ischen Parlaments (englisch, unvollst&#228;ndig)</li>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ireland_2006-11-28.pdf">Replik</a> Irlands vom 28.11.2006 (englisch)</li>
<li><a href="/images/council_2007-02-05.pdf">Duplik</a> des Rates vom 05.02.2007 (englisch)</li>
<li><a href="/images/ep_2007-02-07.pdf">Duplik</a> des Europ&#228;ischen Parlaments vom 07.02.2007 (englisch)</li>
<li><a href="/images/slovak_2007-04-19.pdf">Streithilfeschriftsatz</a> der Slowakei vom 19.04.2007 (englisch)</li>
<li><a href="/images/commission_2007-05-10.pdf">Streithilfeschriftsatz</a> der Europ&#228;ischen Kommission vom 10.05.2007 (englisch)</li>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/spain_2007-05-14.pdf">Streithilfeschriftsatz</a> Spaniens vom 14.05.2007 (englisch)</li>
<li><a href="/images/netherlands_2007-05-16.pdf">Streithilfeschriftsatz</a> der Niederlande vom 16.05.2007 (englisch)</li>
<li><a href="/images/edps_2007-05-16.pdf">Stellungnahme</a> des Europ&#228;ischen Datenschutzbeauftragten (englisch)</li>
<li><a href="/images/ep_2007-09-17.pdf">Schriftsatz</a> des Europ&#228;ischen Parlaments vom 17.09.2007 (englisch)</li>
<li><a href="/images/ecj_report_hearing_data_retention_2008-07-01.doc">Zusammenfassung</a> der Stellungnahmen aller Beteiligter (englisch)</li>
<li><a href="http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Court/2008/08-07-01_pleading_C301-06_EN.pdf">M&#252;ndlicher Vortrag</a> des Europ&#228;ischen Datenschutzbeauftragten (englisch)</li>
<li><a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79918985C19060301&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=CONCL">Schlussantr&#228;ge</a> des Generalanwalts vom 14.10.2008</li>
<li><a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79909789C19060301&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET">Urteil</a> des Gerichtshofs vom 10.02.2009</li>
</ul>]]></content:encoded>
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		<title>Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung gef&#228;hrdet Pressefreiheit in Deutschland</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Oct 2009 13:34:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bj</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Vorratsdatenspeicherung, nach der Telekommunikationsanbieter seit 2008 Verbindungsdaten f&#252;r 6 Monate anlassunabh&#228;ngig aufbewahren m&#252;ssen, gef&#228;hrdet die Pressefreiheit in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ in der Begr&#252;ndung zu Ihrer internationalen Rangliste der Pressefreiheit 2009, in der Deutschland Platz 18 belegt.
Die Vorratsdatenspeicherung stellt nach Auffassung der Reporter eine „Gefahr f&#252;r die Wahrung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorratsdatenspeicherung, nach der Telekommunikationsanbieter seit 2008 Verbindungsdaten f&#252;r 6 Monate anlassunabh&#228;ngig aufbewahren m&#252;ssen, <strong>gef&#228;hrdet die Pressefreiheit</strong> in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ in der Begr&#252;ndung zu Ihrer <a href="http://www.reporter-ohne-grenzen.de/ranglisten/rangliste-2009.html" target="_blank">internationalen Rangliste der Pressefreiheit 2009</a>, in der Deutschland Platz 18 belegt.</p>
<p>Die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> stellt nach Auffassung der Reporter eine „Gefahr f&#252;r die Wahrung der Vertraulichkeit journalistischer Quellen“ dar, so Pressesprecherin Anja Viohl. Gleiches gelte f&#252;r das <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/BKA-Gesetz" target="_blank">BKA-Gesetz</a>, das neben Onlinedurchsuchungen von Computern auch das heimliche <strong>Abh&#246;ren von Telefonaten und E-Mails</strong> von Journalisten erlaubt. Zugleich schr&#228;nkt es deren <strong>Zeugnisverweigerungsrecht</strong> ein. Beide Gesetze sind Gegenstand von <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/" target="_blank">Verfassungsbeschwerden</a>. Die neue Bundesregierung sollte zun&#228;chst auf Druck der FDP im Koalitionsvertrag <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Union-und-FDP-setzen-auf-offene-Standards-und-Open-Source-834219.html" target="_blank">vereinbaren</a>, Internetsperren aussetzen und die staatliche Nutzung der verfassungsrechtlich bedenklichen Vorratsdatenspeicherung zumindest einschr&#228;nken zu wollen. Das hat sich jedoch leider <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/#Aussetzung" target="_blank">nicht</a> bewahrheitet.</p>
<p>Mit in Deutschlands ausbauf&#228;higes Ergebnis eingeflossen seien auch Beschwerden von Journalisten &#252;ber <strong>k&#246;rperliche &#220;bergriffe</strong> durch die Polizei. Etwa sei es beim Einsturz des historischen Stadtarchivs K&#246;ln am 03.03.2009 zu einem Angriff eines Polizisten auf einen freien Journalisten gekommen; ein Strafverfahren gegen den Beamten sei eingeleitet, aber wieder eingestellt worden. Am 16.06.2009 habe ein Hauptkommissar in Geldern einem freien Journalisten die Kamera aus der Hand geschlagen und ihn angegriffen, als dieser &#252;ber einen Badeunfall berichten wollte.</p>
<p>Zur Abwertung f&#252;hrten au&#223;erdem <strong>Hausdurchsuchungen</strong> und <strong>Beschlagnahmen</strong> von Recherchematerial, so etwa wegen Geheimnisverrats gegen einen Koblenzer Journalisten im Juni 2009, nachdem dieser kritisch &#252;ber die &#252;berwiegend der &#246;ffentlichen Hand geh&#246;rende N&#252;rnburgring GmbH berichtet hatte. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom August 2009 waren beide Ermittlungsma&#223;nahmen rechtswidrig.</p>
<p>Negativpunkte sammele Deutschland ferner beim mangelhaften Zugang &#246;ffentlicher Informationen, der sogenannten <strong>Informationsfreiheit</strong>. Noch immer gebe es in f&#252;nf Bundesl&#228;ndern Deutschlands keine Informationsfreiheitsgesetze, in den &#252;brigen Bundesl&#228;ndern und auf Bundesebene w&#252;rden Anfragen h&#228;ufig abschl&#228;gig beschieden.</p>
<p>Zunehmend gebe es auch Klagen von Journalisten &#252;ber <strong>&#246;rtliche Zugangsbeschr&#228;nkungen</strong> der Polizei bei Gro&#223;ereignissen sowie <strong>komplizierte Akkreditierungspraktiken</strong>.</p>
<p>Eine Gefahr f&#252;r die Pressefreiheit in Deutschland seien auch mediale <strong>Konzentrationstendenzen</strong>. So seien in Mecklenburg-Vorpommern die Mantelredaktionen vom Nordkurier und der Schweriner Volkszeitung zusammengelegt worden; in Nordrhein-Westfalen seien die Mantelredaktionen der Neuen Ruhrzeitung, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung und der Westf&#228;lischen Rundschau zusammengelegt worden.</p>
<p>Positiv bewertet „Reporter ohne Grenzen“ in Deutschland die <strong>hohe Zahl von Journalisten</strong> und die im internationalen Vergleich noch immer regelm&#228;&#223;igen <strong>investigativen Medienberichte</strong>.</p>
<p>Die einzelnen Ergebnisse erhob „Reporter ohne Grenzen“ nach eigenen Angaben durch Befragungen von Beh&#246;rden und mit Hilfe des Deutschen Journalistenverbands e.V., des Netzwerks Recherche e.V. und des Vereins der ausl&#228;ndischen Presse in Deutschland e.V. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“, die das Ranking j&#228;hrlich durchf&#252;hrt, ist in Deutschland ein gemeinn&#252;tziger Verein und offizieller Berater des Europarats, der UNO und der UNESCO.</p>
<p>Jonas</p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Bundestagswahl: Vorratsdatenspeicherung als Karrierebremse</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/bundestagswahl-vorratsdatenspeicherung-als-karrierebremse/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Oct 2009 19:55:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Bundestagswahl hat die Karten im Streit um die Protokollierung unseres Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens neu gemischt. Der Stimmenanteil der &#8222;B&#252;rgerrechtsparteien&#8220;, die 2007 gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt hatten (FDP, Gr&#252;ne und Linke), ist von 27% auf 38% der Sitze im Deutschen Bundestag hinaufkatapultiert worden.
Mit der FDP kommen erstmals wieder Bef&#252;rworter einer protokollierungsfreien Kommunikation an die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundestagswahl hat die Karten im Streit um die Protokollierung unseres Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens neu gemischt. Der Stimmenanteil der &#8222;<strong>B&#252;rgerrechtsparteien</strong>&#8220;, die 2007 gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt hatten (FDP, Gr&#252;ne und Linke), ist von 27% auf 38% der Sitze im Deutschen Bundestag hinaufkatapultiert worden.</p>
<p>Mit der FDP kommen erstmals wieder Bef&#252;rworter einer protokollierungsfreien Kommunikation an die Macht. Die folgenden <strong>FDP-Bundespolitiker </strong>haben gemeinsam mit Burkhard Hirsch Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 263/08" title="BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08">1 BvR 263/08</a>):</p>
<ol>
<li><a href="http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/S/solms_hermann_otto.html">Dr. Hermann Otto Solms</a> (MdB, finanzpolitischer Sprecher der FDP und Mitglied der &#8222;<a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/FDP_nach_der_Bundestagswahl_2009#Mitglieder_der_Spitzengruppe">gro&#223;en Koalitionsrunde</a>&#8220;)</li>
<li><a href="http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/L/leutheusser_schnarrenberger_sabine.html">Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</a> (MdB, rechtspolitische Sprecherin der FDP und Mitglied der &#8222;<a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/FDP_nach_der_Bundestagswahl_2009#Mitglieder_der_Spitzengruppe">gro&#223;en Koalitionsrunde</a>&#8220;)</li>
<li><a href="http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/P/piltz_gisela.html">Gisela Piltz</a> (MdB, innenpolitische Sprecherin der FDP und Mitglied der <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/FDP_nach_der_Bundestagswahl_2009#Mitglieder_der_Arbeitsgruppe_Innen.2C_Justiz_und_Informationsgesellschaft">Arbeitsgruppe Inneres</a> der Koalitionsverhandlungen)</li>
<li><a href="http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/L/lindner_martin.html">Dr. Martin Lindner</a> (MdB, Spitzenkandidat der Berliner FDP)</li>
<li><a href="http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/V/vogel_johannes.html">Johannes Vogel</a> (MdB, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen)</li>
</ol>
<p>Auch Abgeordnete von <strong>B&#252;ndnis 90/Gr&#252;ne und der Linken </strong>sind in anderen Verfahren (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 586/08" title="BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08">1 BvR 586/08</a> und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 508/08" title="BVerfG, 22.03.2010 - 1 BvR 508/08">1 BvR 508/08</a>) Beschwerdef&#252;hrer gegen die Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Die Ministerkarriere von <strong>Brigitte Zypries (SPD)</strong>, der Hauptprotagonistin der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, hat die Bundestagswahl hingegen beendet. Frau Zypries trieb die Vorratsdatenspeicherung trotz eines ablehnenden Beschlusses des Deutschen Bundestages im EU-Ministerrat voran und setzte sie anschlie&#223;end in Deutschland um, anstatt vor dem Europ&#228;ischen Gerichtshof Klage dagegen einzureichen.</p>
<p>Auch f&#252;r die &#8222;einfachen&#8220; Bundestagsabgeordneten erwies sich eine <strong>Unterst&#252;tzung der Vorratsdatenspeicherung als Karrierebremse</strong>: 135 der 366 Abgeordneten, die 2007 f&#252;r das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung <a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140.html">stimmten</a>, sind nicht wieder in den Bundestag <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/alphabet/index.html">eingezogen</a> (37%). Von den 156 Abgeordneten, die gegen die Vorratsdatenspeicherung stimmten, sind dagegen nur 34 nicht mehr im Bundestag vertreten (22%). Gegen &#220;berwachung einzutreten, erweist sich also auch beruflich als cleverer Schachzug.</p>
<p>Die mutigen <strong>Dissidenten aus den Regierungsfraktionen </strong>&#252;brigens &#8211; also die CDU-, CSU- und SPD-Abgeordneten, die trotz der Parteilinie gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben &#8211; haben ihre Karrierechancen dadurch keineswegs verschlechtert: Nur 4 der 11 Dissidenten sind nun nicht mehr im Bundestag vertreten. Mit 36% war die Abwahlquote sogar noch etwas geringer als die der linientreuen Parteisoldaten (37%). Das sollte den eigenst&#228;ndigen Denkern unter den Abgeordneten Mut machen.</p>
<p>Ob die Bundestagswahl allerdings einen Politikwechsel hin zu einer freiheitsfreundlicheren Politik einl&#228;utet, wird vom Inhalt des Koalitionsvertrags, zu einem gro&#223;en Teil aber auch von der Person des n&#228;chsten Bundesinnen- und Bundesjustizministers abh&#228;ngen. Gerade in der Innenpolitik droht der <strong>Sicherheitsideologe Dr. Wolfgang Sch&#228;uble (CDU) </strong>seine grundrechtsfeindliche Arbeit fortzusetzen, wenn er nicht durch einen freiheitsfreundlicheren Minister ersetzt wird. Nur mit einem neuen Bundesinnenminister wird eine neue, intelligentere Innenpolitik zu machen sein.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Entscheidet der Europ&#228;ische Gerichtshof &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung? [erg&#228;nzt am 04.02.2010]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/entscheidet-der-europaeische-gerichtshof-ueber-die-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Oct 2009 09:09:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In zwei vielbeachteten Entscheidungen aus dem Februar diesen Jahres (Az.6 K 1045/08.WI und 6 K 1352/08.WI) &#252;ber die Klagen dreier Landwirte aus Hessen hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Auffassung vertreten, die Ver&#246;ffentlichung von Subventionsempf&#228;ngern im Internet sowie die Vorratsdatenspeicherung seien grundrechtswidrig; auch sei die Aufzeichnung des Surfverhaltens in &#8222;logfiles&#8220; unzul&#228;ssig. Das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In zwei vielbeachteten Entscheidungen aus dem Februar diesen Jahres (Az.<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 K 1045/08" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">6 K 1045/08</a>.WI und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 K 1352/08" title="VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1352/08">6 K 1352/08</a>.WI) &#252;ber die Klagen dreier Landwirte aus Hessen hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Auffassung vertreten, die <strong>Ver&#246;ffentlichung von Subventionsempf&#228;ngern im Internet sowie die Vorratsdatenspeicherung seien grundrechtswidrig; auch sei die Aufzeichnung des Surfverhaltens in &#8222;logfiles&#8220; unzul&#228;ssig</strong>. Das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von <a href="http://www.ffd-seminare.de/forum-fuer-datenschutz/fachbeirat.html">Hans-Hermann Schild</a> hat die Fragen dem Gerichtshof der Europ&#228;ischen Gemeinschaften (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt (Az. <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&amp;newform=newform&amp;alljur=alljur&amp;jurcdj=jurcdj&amp;jurtpi=jurtpi&amp;jurtfp=jurtfp&amp;alldocrec=alldocrec&amp;docj=docj&amp;docor=docor&amp;docop=docop&amp;docav=docav&amp;docsom=docsom&amp;docinf=docinf&amp;alldocnorec=alldocnorec&amp;docnoj=docnoj&amp;docnoor=docnoor&amp;radtypeord=on&amp;typeord=ALL&amp;docnodecision=docnodecision&amp;allcommjo=allcommjo&amp;affint=affint&amp;affclose=affclose&amp;numaff=C-92%2F09&amp;ddatefs=&amp;mdatefs=&amp;ydatefs=&amp;ddatefe=&amp;mdatefe=&amp;ydatefe=&amp;nomusuel=&amp;domaine=&amp;mots=&amp;resmax=100&amp;Submit=Submit">C-92/09</a> und <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&amp;newform=newform&amp;alljur=alljur&amp;jurcdj=jurcdj&amp;jurtpi=jurtpi&amp;jurtfp=jurtfp&amp;alldocrec=alldocrec&amp;docj=docj&amp;docor=docor&amp;docop=docop&amp;docav=docav&amp;docsom=docsom&amp;docinf=docinf&amp;alldocnorec=alldocnorec&amp;docnoj=docnoj&amp;docnoor=docnoor&amp;radtypeord=on&amp;typeord=ALL&amp;docnodecision=docnodecision&amp;allcommjo=allcommjo&amp;affint=affint&amp;affclose=affclose&amp;numaff=C-93%2F09&amp;ddatefs=&amp;mdatefs=&amp;ydatefs=&amp;ddatefe=&amp;mdatefe=&amp;ydatefe=&amp;nomusuel=&amp;domaine=&amp;mots=&amp;resmax=100&amp;Submit=Submit">C-93/09</a>).</p>
<p>In ihrer hier erstmals ver&#246;ffentlichten <a href="/data/eugh_subventionen_kommission_2009-06-23.pdf">Stellungnahme (pdf)</a> gegen&#252;ber dem EuGH vom 23.06.2009 h&#228;lt die <strong>Europ&#228;ische Kommission </strong>die Fragen f&#252;r teils unzul&#228;ssig, teils unbegr&#252;ndet. Die Ver&#246;ffentlichung von Name, Wohnort und Zuwendungsh&#246;he von Millionen Subventionsempf&#228;ngern &#8211; haupts&#228;chlich Bauern &#8211; im Internet sei aus Transparenzgr&#252;nden erforderlich und auch verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. Die Pr&#252;fung der Vereinbarkeit der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechte der betroffenen Bev&#246;lkerung habe &#8222;nichts ergeben [&#8230;], was die G&#252;ltigkeit der Richtlinie <a target="_self" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML">2006/24/EG</a> [&#8230;] in Frage stellen w&#252;rde&#8220;. Die Frage nach der Zul&#228;ssigkeit der Aufzeichnung des Surfverhaltens durch Anbieter von Internetportalen sei &#8222;unzul&#228;ssig&#8220; und &#8222;nicht zu beantworten&#8220;. Die Regierungen Griechenlands, Schwedens und der Niederlande kommen in eigenen <a href="/data/eugh_subventionen_SE_NL_GR_2009-06-23_anon.pdf">Stellungnahmen (pdf)</a> zu &#228;hnlich negativen Ergebnissen.</p>
<p>Demgegen&#252;ber unterst&#252;tzen die <strong>Kl&#228;ger </strong>in einer 57-seitigen <a href="/data/eugh_subventionen_klaeger_2009-10-11.pdf">Stellungnahme (pdf)</a> vom 11.10.2009 die Auffassung des vorlegenden Verwaltungsgerichts. Die Ver&#246;ffentlichung unz&#228;hliger Namen von Landwirten im Internet trage zur Transparenz von Agrarbeihilfen nichts bei und schaffe jedenfalls &#8222;keinen gerechten Ausgleich&#8220; mit den Grundrechten der Betroffenen. Die globale und pauschale Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bev&#246;lkerung (Vorratsdatenspeicherung) versto&#223;e gegen die in der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention garantierten Grundrechte auf Datenschutz und freie Meinungs&#228;u&#223;erung. Die &#8222;fl&#228;chendeckende und unterschiedslose&#8220; Vorratsdatenspeicherung dringe noch weit tiefer in unser Privatleben ein als die vom Menschenrechtsgerichtshof bereits verworfene britische DNA-Datenbank (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/internet2?www.menschenrechte.ac.at/docs/08_6/08_6_14">30562/04 und 30566/04</a>). Sie sei &#8222;verzichtbar f&#252;r die Strafverfolgung&#8220; und begr&#252;nde einen unzumutbaren Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Ein Verbot sei auch deshalb erforderlich, weil &#8222;die globale Speicherung von Daten allein f&#252;r eine m&#246;gliche k&#252;nftige staatliche Verwendung&#8220; sonst &#8222;allm&#228;hlich alle Lebensbereiche erfassen&#8220; w&#252;rde. In der Aufzeichnung der IP-Adressen der Benutzer einer Homepage ohne deren ausdr&#252;ckliche Einwilligung sehe das Verwaltungsgericht zu Recht einen Versto&#223; gegen die EG-Datenschutzrichtlinie. Anbieter von Internetportalen h&#228;tten kein berechtigtes Interesse an einer anlasslosen, globalen und pauschalen Surfprotokollierung. Jedenfalls m&#252;sse das Interesse der Betreiber an einem Vorgehen gegen einzelne missbr&#228;uchlich handelnde Personen &#8222;hinter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der unz&#228;hligen rechtm&#228;&#223;ig handelnden Nutzer zur&#252;cktreten&#8220;.</p>
<p>Auf Anfrage des Gerichtshofes haben die Kl&#228;ger eine <strong>m&#252;ndliche Verhandlung </strong>beantragt. Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat &#252;ber diesen Antrag noch nicht entschieden.</p>
<p>Gestern <a href="http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/loeschen-statt-sperren/">meldete</a> die taz, das <strong>Bundesverfassungsgericht </strong>werde voraussichtlich im Dezember 2009 &#252;ber die <a href="http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de">Sammelbeschwerde</a> von &#252;ber 34.000 Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung m&#252;ndlich verhandeln. Das Bundesverfassungsgericht k&#246;nne in der Folge den Europ&#228;ischen Gerichtshof mit der Frage befassen, ob die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten vereinbar ist. Mit Urteil vom 10.02.2009 (Az. C‑301/06) hatte der EuGH eine Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abgewiesen, jedoch <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79909789C19060301&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET">angemerkt</a>, &#8222;dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie 2006/24 verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsph&#228;re.&#8220;</p>
<p>Weitere Informationen:</p>
<ul>
<li>Schild: <a href="http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=282603&amp;docClass=NEWS&amp;site=MMR&amp;from=mmr.10">Transparenz oder Schutz auf Privatheit der Empf&#228;nger von EU-Agrarsubventionen?</a> (06/2009)</li>
<li><a href="http://pollux.bsz-bw.de/DB=2.1/SET=2/TTL=1/REL?PPN=177913150&amp;NOABS=Y&amp;MATC=">Weitere Fachver&#246;ffentlichungen von Hans-Hermann Schild</a></li>
</ul>
<p>Erg&#228;nzung vom 14.11.2009:</p>
<p>Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat den Schriftsatz der Beschwerdef&#252;hrer vom 11.10.2009 mit der Begr&#252;ndung <strong>zur&#252;ckgeschickt</strong>, das schriftliche Verfahren sei bereits abgeschlossen. Besch&#228;ftigen wird er sich aber mit dem Antrag auf Durchf&#252;hrung einer m&#252;ndlichen Verhandlung. In deren Rahmen k&#246;nnen die wichtigsten Argumente noch m&#252;ndlich vorgebracht werden.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 18.11.2009:</p>
<p>Mit Beschluss vom 27.10.2009 ist das Verfahren an die mit 13 Richtern besetzte <strong>Gro&#223;e Kammer </strong>des EuGH verwiesen worden. Die <a href="http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2008-09/txt5_2008-09-25_11-58-42_344.pdf">Verfahrensordnung</a> des Gerichtshofs sieht eine Entscheidung durch die Gro&#223;e Kammer vor, wenn &#8222;die Schwierigkeit oder die Bedeutung der Rechtssache oder besondere Umst&#228;nde eine Verweisung an die Gro&#223;e Kammer erfordern.&#8220;</p>
<p>Zur zust&#228;ndigen <strong>Generalanw&#228;ltin </strong>ist <a href="http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7026/">Eleanor Sharpston</a> bestimmt worden, die sich schon in anderem Zusammenhang f&#252;r eine b&#252;rgerfreundliche Auslegung des Grundrechts auf Privatsph&#228;re (<a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html" title="Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens">Art. 8 EMRK</a>) ausgesprochen <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79908984C19080028&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=CONCL">hat</a>.</p>
<p>Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat <strong>Termin zur m&#252;ndlichen Verhandlung</strong> <a href="http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/?dateDebut=2/02/2010&amp;dateFin=2/02/2010">anberaumt</a> f&#252;r Dienstag, den 02.02.2010, 9.30 Uhr (rue du Fort Niedergr&#252;newald, Luxemburg). Die m&#252;ndliche Verhandlung ist &#246;ffentlich.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 04.02.2010:</p>
<p>&#220;bersicht der ver&#246;ffentlichten Verfahrensdokumente:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&amp;doc.id=MWRE090000843%3Ajuris-r01&amp;showdoccase=1&amp;doc.part=L">Beschluss</a> des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (27.02.2009)</li>
<li><a href="/data/eugh_subventionen_kommission_2009-06-23.pdf">Stellungnahme</a> der Europ&#228;ischen Kommission (23.06.2009)</li>
<li><a href="http://daten-speicherung.de/data/eugh_subventionen_Hessen_2009-06-23.pdf">Stellungnahme</a> des Landes Hessen (23.06.2009)</li>
<li><a href="/data/eugh_subventionen_SE_NL_GR_2009-06-23_anon.pdf">Stellungnahmen</a> Griechenlands, Schwedens und der Niederlande</li>
<li><a href="http://daten-speicherung.de/data/eugh_subventionen_Rat_2009-06-24_anon.pdf">Stellungnahme</a> des EU-Rates (24.06.2009)</li>
<li><strong></strong><a href="/data/eugh_subventionen_klaeger_2009-10-11.pdf">Stellungnahme</a> der Kl&#228;ger (11.10.2009)</li>
<li><a href="http://daten-speicherung.de/data/eugh_subventionen_EuGH_2010-01-11.pdf">Sitzungsbericht</a> des EuGH (11.01.2010)</li>
<li><a href="http://daten-speicherung.de/data/eugh_muendlicher_vortrag_anon.pdf">Pl&#228;doyer</a> des Kl&#228;gervertreters (02.02.2010)</li>
</ul>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Kompromissm&#246;glichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 07:08:34 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[FDP, CDU und CSU verhandeln derzeit &#252;ber die Forderung der Liberalen, die 2007 von schwarz-rot beschlossene globale und verdachtslose Aufzeichnung aller unserer elektronischen Kontakte und Handybewegungen (Vorratsdatenspeicherung) wieder einzustellen. Die FDP stellt allerdings nur 28% (93 von 332) der Koalitionsabgeordneten im Deutschen Bundestag. F&#252;r den Fall, dass sie damit die v&#246;llige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>FDP, CDU und CSU verhandeln derzeit &#252;ber die Forderung der Liberalen, die 2007 von schwarz-rot beschlossene globale und verdachtslose Aufzeichnung aller unserer elektronischen Kontakte und Handybewegungen (Vorratsdatenspeicherung) wieder einzustellen. Die FDP stellt allerdings nur 28% (93 von 332) der Koalitionsabgeordneten im Deutschen Bundestag. F&#252;r den Fall, dass sie damit die v&#246;llige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung nicht durchsetzen kann, ist es sinnvoll, sich &#252;ber <strong>m&#246;gliche Kompromisslinien</strong> Gedanken zu machen.</p>
<p>Um die sch&#228;dlichen Wirkungen der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung einzud&#228;mmen, ohne sie abschaffen zu k&#246;nnen, bieten sich die folgenden Ma&#223;nahmen an:</p>
<ol>
<li><strong>Abschaffung des Identifizierungszwangs </strong>in der Telekommunikation (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">§ 111 TKG</a>). Dadurch k&#246;nnten etwa Prepaid-Karten wieder anonym erworben werden. Eine Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht in der anh&#228;ngigen <a href="http://www.tkg-verfassungsbeschwerde.de">Verfassungsbeschwerde</a> (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 1299/05" title="BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1299/05">1 BvR 1299/05</a>) w&#252;rde so vermieden.</li>
<li><strong>Abschaffung des Verh&#228;ngens von Bu&#223;geldern oder Zwangsmitteln</strong> gegen Unternehmen, die sich der Vorratsdatenspeicherung verweigern. Auf diese Weise w&#252;rde Wettbewerbsgleichheit hergestellt, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin zurzeit ohnehin alle Anbieter, die dies beantragen, von der Speicherpflicht <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/gericht-hansenet-muss-vorratsdatenspeicherung-zunaechst-nicht-umsetzen/">befreit</a>. Die FDP hatte bereits einen <a href="http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/deutschland/gesetze/deutscherbundestag191108.html">Gesetzentwurf</a> vorgelegt, der in diese Richtung ging.</li>
<li><strong>Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung durch deutsche Anonymisierungsdienste </strong>(<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a Abs. 5 TKG</a>), durch deutsche Reseller (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a Abs. 1 S. 2 TKG</a>) und der IP-Adressen von E-Mail-Nutzern (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a Abs. 3 TKG</a>). Es handelt sich dabei um deutsche Sonderwege, die den Rahmen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sprengen, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html">hat</a>.</li>
<li>Nutzung der anlasslos gespeicherten Telekommunikationsdaten <strong>ausschlie&#223;lich zur Verfolgung schwerer Straftaten</strong>, die eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren erwarten lassen (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html" title="&sect; 113b TKG: Verwendung der nach &sect; 113a gespeicherten Daten">§ 113b TKG</a>). Insbesondere muss die Nutzung der Protokolle &#252;ber <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> zu Bagatellzwecken und ohne richterliche Anordnung gestoppt werden.</li>
<li>Volle <strong>Entsch&#228;digung der Anbieter </strong>f&#252;r Investitions- und Vorhaltekosten, die unabh&#228;ngig von Auskunftsersuchen anfallen (vgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/110.html" title="&sect; 110 TKG: Umsetzung von &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, Erteilung von Ausk&uuml;nften">§ 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG</a>).</li>
<li><strong>Flankierende Ma&#223;nahmen</strong>: Verschl&#252;sselung der Vorratsdaten mit Schl&#252;sseln der Bedarfstr&#228;ger. Zuverl&#228;ssige Benachrichtigung aller von Zugriffen Betroffenen. Erhebungs- und Verwendungsverbot f&#252;r rechtswidrig erhobene oder gespeicherte Daten. Pauschaler Entsch&#228;digungsanspruch bei rechtswidriger Datenerhebung oder -speicherung. Verbandsklagerecht f&#252;r Datenschutzvereinigungen. Unabh&#228;ngige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, sch&#228;dlichen Nebenwirkungen und Alternativen der Vorratsdatenspeicherung.</li>
</ol>
<p>Die Umsetzung dieser Punkte entspr&#228;che einer <strong>m&#246;glichst grundrechtsfreundlichen, nicht &#252;berschie&#223;enden 1:1-Umsetzung der EG-Richtlinie </strong>zur Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Ungeachtet dieser Kompromissm&#246;glichkeit muss die unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ige, verdachtslose Aufzeichnung all unserer Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen selbst gestoppt werden. Eine fl&#228;chendeckende Protokollierung des Kommunikationsverhaltens ohne Anlass ist verfassungswidrig und <strong>behindert vertrauliche Kontakte</strong> zu Journalisten, Beratungsstellen oder Gesch&#228;ftspartnern unzumutbar. Die fl&#228;chendeckende Vorratsdatenspeicherung k&#246;nnte ersetzt werden durch eine Befugnis der Polizei, gezielt und unkompliziert die vorl&#228;ufige Nichtl&#246;schung der Verbindungsdaten von Verd&#228;chtigen anzuordnen (Art. 16, 17 Cybercrime-Convention), bis ein Richter &#252;ber die Herausgabe der Daten entschieden hat.</p>
<p>Nach dem aktuellen <strong>Verhandlungsstand </strong>w&#252;rde die Union bei der Vorratsdatenspeicherung gerne alles unver&#228;ndert <a href="http://www.br-online.de/bayern2/radiowelt/radiowelt-09-kw42-bosbach-ID1255415975508.xml">lassen</a>, solange das Bundesverfassungsgericht nicht zu Ver&#228;nderungen zwingt. Dagegen <a href="http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1223384/Deutsche-Atomkraftwerke-sollen-unbegrenzt-laufen.html">verlangt</a> die FDP zurecht, dass die Union auch bei der Vorratsdatenspeicherung zumindest ein St&#252;ck weit &#8211; dem 28%igen Koalitionsanteil der FDP angemessen &#8211; nachgibt. Im <a href="http://www.deutschlandprogramm.de/files/653/FDP-Bundestagswahlprogramm2009.pdf">FDP-Wahlprogramm</a> hei&#223;t es dazu:</p>
<blockquote><p>Seite 27:</p>
<p>Die FDP fordert [&#8230;] die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung sowie den Verzicht auf heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer.</p>
<p>Seite 30:</p>
<p>Der Staat darf in Freiheitsrechte der B&#252;rger nur dann eingreifen, wenn die Ma&#223;nahme im Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen ist. Die FDP lehnt daher die anlasslose Gefahrenabwehr ab. Die anlass- und verdachtsunabh&#228;ngige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt.</p></blockquote>
<p>Vor der Wahl <a href="http://www.guido-westerwelle.de/?wc_c=965&amp;wc_lkm=0&amp;id=12755&amp;suche=Interview%20Westerwelle">sagte</a> <strong>FDP-Parteichef Westerwelle </strong>dem SPIEGEL auf die Frage, ob die FDP die Vorratsdatenspeicherung akzeptieren werde: &#8222;Nein, die Vorratsdatenspeicherung muss auf den Verhandlungstisch.&#8220;</p>
<p>Nachdem das Versprechen, die Vorratsdatenspeicherung zu stoppen, ein <strong>zentrales Wahlkampfthema der FDP </strong>war und f&#252;hrende FDP-Mitglieder Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben haben, darf die FDP keine Koalition eingehen, die hier alles beim Alten l&#228;sst. Insbesondere ist der Vorschlag der Union inakzeptabel, man verzichte auf weitere Versch&#228;rfungen, wenn die FDP auf Ver&#228;nderungen an den bestehenden Gesetzen verzichte. Mit dieser Nulll&#246;sung w&#252;rde man Kernforderungen der B&#252;rgerrechtsbewegung f&#252;r blo&#223; virtuelle &#8222;Nichtverschlechterungen&#8220; aufgeben. Dass keine neuen Vorhaben gegen den Willen des Koalitionspartners beschlossen werden, ist eine Selbstverst&#228;ndlichkeit und kein Zugest&#228;ndnis der Union an die FDP.</p>
<p>Erkl&#228;rte sich die FDP mit der im Wesentlichen unver&#228;nderten Beibehaltung der Vorratsdatenspeicherung einverstanden, verl&#246;re sie ihre <strong>Glaubw&#252;rdigkeit </strong>auf dem zentralen Themenfeld der B&#252;rgerrechte. Insbesondere an der Vorratsdatenspeicherung wird sich entscheiden, ob die FDP &#8222;B&#252;rgerrechtspartei&#8220; genug ist, um das Zustandekommen einer Koalition von substanziellen Zugest&#228;ndnissen der Union abh&#228;ngig zu machen.</p>
<p>Eine FDP-Fraktionsmitarbeiterin empfiehlt, die verhandelnden Personen sollten &#8222;mitkriegen, dass Umfallen und Wackeln keine Option ist&#8220;. Sie meint, &#8222;dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, das von allen Seiten (<strong>[Pressemitteilungen], Namensartikel, Mails, Briefe </strong>etc.) an die entscheidenden Personen nochmals deutlich heranzutragen.&#8220; Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet fertige &#8222;<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Freiheitskarten.pdf">Freiheitskarten</a>&#8220; mitsamt der Adressen der Verhandlungsf&#252;hrer/innen von FDP, CDU und CSU an, mit denen man den Stopp der Vorratsdatenspeicherung verlangen kann.</p>]]></content:encoded>
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