Archiv zur Kategorie Frühwarnsystem

Polizeizugriff auf Asylbewerber-Fingerabdrücke geplant

Wer sich in der EU um Asyl bewirbt, dessen Fingerabdrücke und Daten werden in einer EU-Datenbank auf Vorrat gespeichert (EURODAC). Gerechtfertigt wurde dies mit dem Argument, wiederholte Asylanträge vermeiden zu wollen. Deswegen war die Nutzung der Daten bisher auf diesen Zweck beschränkt.

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 10.09.2009 sollen künftig die Polizeien der EU-Staaten und Europol das Recht erhalten, Fingerabdrücke gegen die EURODAC-Datenbank abzugleichen, und zwar „zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung“ von Straftaten.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Europäische Datenschutzbeauftragte:

  • Die Polizei soll Zugriff auf Daten auch von Personenen erhalten, die nicht im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Die Daten wurden auch nicht zum Zweck der Strafverfolgung gesammelt.
  • Die Nützlichkeit und Notwendigkeit des Vorstoßes ist nicht belegt. Es gibt keine Belege für eine Verbindung zwischen Asylsuchenden und schwerer Kriminalität. Es ist nicht nachgewiesen, dass die bisherigen Möglichkeiten zum Zugriff auf Fingerabdrücke nicht ausreichen.
  • Die Vorratsspeicherung der Fingerabdrücke von Asylsuchenden selbst ist schon problematisch.

Die EU-Innenminister können den Vorschlag nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig annehmen. Sie beraten den Vorschlag am 30.11.2009. Wird er an diesem Tag nicht angenommen, kann er nur noch mit Zustimmung des Europäischen Parlaments, dafür aber schon mit einer Mehrheit der Ratsstimmen angenommen werden.

Kommentare sollten in Deutschland gerichtet werden an Bundesinnenminister Dr. de Maizière, der Deutschland im EU-Rat vertreten wird.

Weitere Informationen und Dokumente im Wiki…

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Bundesinnenministerium plant hochgerüsteten Sicherheitstaat

Wenige Tage vor der Bundestagswahl wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium eine Wunschliste (pdf) erweiterter Überwachungs- und Kontrollbefugnisse ausgearbeitet hat – fertig formuliert, um als Textbaustein in den nächsten Koalitionsvertrag übernommen zu werden. Einige Überwachungspläne waren schon aus dem CDU-Wahlprogramm oder aus öffentlichen Äußerungen bekannt. Die jetzt veröffentlichten Bestrebungen sprengen aber alles bisher Bekannte:

  1. Das verdeckte Durchsuchen und Überwachen von Computern (Online-Durchsuchung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung) soll künftig nicht mehr nur zur Verhinderung terroristischer Anschläge, sondern bereits zur Ermittlung wegen vergangener Straftaten zugelassen werden.
  2. Das Abhören von Wohnungen zur Strafverfolgung soll künftig kein menschliches Mithören mehr voraussetzen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hatte, um die Stasi-artige Erfassung intimer Vorgänge (z.B. Sex) verhindern zu können.
  3. Zur Strafverfolgung soll künftig das verdeckte Anbringen von Videokameras in und vor Privatwohnungen zugelassen werden.
  4. Künftig soll von jeder Person, die – schuldig oder nicht – von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt wird, eine DNA-Probe genommen und das DNA-Profil aufbewahrt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine vergleichbare Praxis in Großbritannien im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt.
  5. Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, Wohnungen ohne Kenntnis des Inhabers zu betreten, um vorhandene Computer zu infiltrieren.
  6. Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, Personen zum Tragen eines Peilsenders zu verpflichten („elektronische Fußfessel“).
  7. Die Polizei soll Zugriff auf Informationen über die Nutzung des Internet (Surfprotokolle) und von Straßen (Mautdaten) erhalten. In diesem Jahr wurde eine Regelung zur Surfprotokollierung durch das BSI mit der Zusicherung beschlossen, eine Nutzung zu Zwecken der Strafverfolgung werde es im Grundsatz nicht geben.
  8. In den Knoten der Telekommunikationsnetze sollen – wie in den USA – Filter installiert werden, um unsere Kommunikation nach bestimmten Merkmalen zu durchsuchen. Allgemein soll das Abhören unserer Telekommunikation ausgeweitet werden, obwohl es schon jetzt von Jahr zu Jahr dramatisch zunimmt.
  9. Die nationalen Geheimdienste (Verfassungsschutzämter) sollen künftig nicht mehr nur gegen unsere Grundordnung gerichtete Personen, sondern auch Straftäter im Bereich der „organisierten Kriminalität“ beobachten. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat dies für Sachsen bereits als verfassungswidrig verworfen.
  10. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll künftig für die „Terrorismus-Vorfeldaufklärung“ in ganz Deutschland zuständig werden.
  11. Die nationalen Geheimdienste (Verfassungsschutzämter) sollen Zugriff auf die Kommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) und auf das elektronische Verzeichnis aller Bankkonten und Depots erhalten. Dagegen will die FDP nach ihrem Wahlprogramm Vorratsdatenspeicherung und Bankregister insgesamt abschaffen.
  12. Die nationalen Geheimdienste (Verfassungsschutzämter) sollen künftig Computer verdeckt überwachen (Online-Durchsuchung) und Wohnungen abhören dürfen – ohne richterliche Genehmigung.
  13. Die nationalen Geheimdienste (Verfassungsschutzämter) sollen künftig die Telekommunikation von Einzelpersonen gezielt abhören dürfen und Erkenntnisse für andere Zwecke verwenden dürfen.
  14. Mitarbeiter und Zuträger von Geheimdiensten sollen straflos Straftaten begehen dürfen, wenn dies typischem Verhalten in der Szene, in der sie eingeschleust sind, entspricht.
  15. Das europäische Polizeiamt Europol, das vor allem Informationen über Bürger sammelt und weitergibt, soll weiterentwickelt werden.
  16. Der anonyme Erwerb von Prepaidkarten soll in ganz Europa verboten werden. Bisher ist er nur in Deutschland verboten, wobei es einfache Umgehungsmöglichkeiten gibt und eine Verfassungsbeschwerde dagegen zur Entscheidung ansteht.
  17. Aus der Haft entlassene Sexualstraftäter sollen polizeilich registriert werden. Hierzu muss man wissen, dass eine Entlassung aus der Haft schon heute nur bei ungefährlichen Personen erfolgt.
  18. Ein Seesicherheitsgesetz soll die Gefahrenabwehr auf See regeln.
  19. Soldaten der Bundeswehr sollen künftig in Deutschland eingesetzt werden dürfen (Bundeswehreinsatz im Landesinneren).
  20. Zur verstärkten Überwachung und Kontrolle der Bürger soll neue Technologie aus Steuergeldern entwickelt werden („Sicherheitsforschung“). Das Bundesinnenministerium will künftig die Kontrolle über diese Gelder erlangen, um „an den praktischen Bedürfnissen der Sicherheitsbehörden“ ausgerichtete Überwachungstechnik in Auftrag geben zu können.
  21. Straftäter sollen nach Verbüßung ihrer Strafe häufiger in Haft verbleiben (Sicherungsverwahrung).
  22. § 129a StGB (terroristische Vereinigung) soll ausgeweitet werden, so dass eine Gruppierung leichter als „terroristische Vereinigung“ eingestuft werden kann. Die Werbung für terroristische Vereinigungen soll unter Strafe gestellt werden.
  23. Das vorsätzliche Auslösen einer Wirtschaftskrise soll unter Strafe gestellt werden (sic!).

FDP, CDU und CSU werden ihren Koalitionsvertrag in den nächsten Tagen aushandeln. Im Wiki des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wird zu Briefen an die Verhandlungsführer aufgerufen.

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Bundesregierung will Überweisungsdaten an USA ausliefern [ergänzt am 07.11.2009]

Seit dem 11.09.2001 forschen US-amerikanische Behörden ohne richterliche Anordnung systematisch und massenhaft den internationalen Überweisungsverkehr aus – auch Überweisungen zwischen EU-Staaten. Diese Massen-Rasterfahndung der USA soll angeblich dem Auffinden von Terroristen oder ihrer Finanzierung dienen.

Auf öffentliche Proteste entschied das europäische Bankenkonsortium SWIFT, ab Oktober 2009 keine Daten über innereuropäische Überweisungen mehr in den USA zu speichern. Damit haben die USA keine Handhabe mehr, Herausgabe der Daten zu fordern.

Die USA wünschen aber weiterhin Zugriff auf unsere Überweisungdaten. Die EU-Außenminister haben die schwedische Ratspräsidentschaft am 27.07.2009 einstimmig ermächtigt, bis September 2009 ein Abkommen auszuhandeln, welches den USA weiterhin Zugriff auf den innereuropäischen Zahlungsverkehr gewähren soll – nach wie vor ohne richterliche Anordnung und nicht nur im Rahmen gezielter Ermittlungen. Dieser Beschluss wurde mit der Stimme von Außenminister Steinmeier (SPD) gefasst.

Das geplante Abkommen soll nun erstmals sämtliche europäische Finanzunternehmen zur Herausgabe verpflichten, nicht nur SWIFT. Es ist schon deswegen illegal, weil es ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments geschlossen werden soll.

Die EU-Kommission plant, dass künftig auch europäische Behörden ohne richterliche Anordnung auf Bankdaten zugreifen sollen. Bei Fluggastdaten hat ein Abkommen mit den USA bereits dazu geführt, dass eine ähnliche Massendatenbank für Europa vorgeschlagen worden ist.

Das Abkommen bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Der Bundestag hat auch jetzt schon die Möglichkeit, „rote Linien“ zu beschließen, die bei den Verhandlungen nicht überschritten werden dürfen. Eine Petition gegen das Vorhaben kann zurzeit unterzeichnet werden.

Die wesentlichen Kritikpunkte an dem geplanten Abkommen ergeben sich aus der Pressemitteilung vom 04.05.2009:

Solche Informationsauslieferungen könnten eine weitere Überwachung, eine Aufnahme in Flugverbotslisten oder Terrorverdachtslisten, eine Vernehmung oder Festnahme bei der Einreise oder eine Bestrafung bis hin zur Todesstrafe oder Folterung nach sich ziehen, etwa im Zuge des US-amerikanischen „Krieges gegen Terror“. Die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit den USA habe bereits dazu geführt, dass der Deutsche Zammar im Jahr 2001 in ein syrisches Foltergefängnis verbracht worden sei.

Die 93-seitige Beschwerdeschrift kritisiert das Abkommen […] als verfassungswidrig, weil es Deutschen keinerlei Schutz vor Verletzungen ihrer Menschenrechte im Ausland biete. Informationen aus Deutschland dürften im Ausland […] auf Vorrat gespeichert und nach Gutdünken zweckentfremdet werden, ohne dass eine Aufsicht durch unabhängige Datenschutzbeauftragte bestehe und gerichtlicher Rechtsschutz gegen illegale Maßnahmen in Anspruch genommen werden könne. Deutsche würden von einer Übermittlung ihrer Daten an das Ausland nicht einmal benachrichtigt. Ausländische Stellen könnten private Handydaten oder Wohnungsdurchsuchungen ohne Anlass „ins Blaue hinein“ fordern, selbst wenn der Betroffene mit der angeblichen Straftat nichts zu tun habe. […]

Besonders scharf kritisiert die Beschwerdeschrift die Zusammenarbeit mit den USA. Die USA seien auf dem Gebiet des Schutzes der Grundrechte anderer Staatsangehöriger ein Entwicklungsland. Die USA inhaftierten Einreisende aus Europa ohne Angabe von Gründen, überwachten unbescholtene Europäer anhand ihres Zahlungsverkehrs (SWIFT) und ihrer Telekommunikation (ECHELON), verhängten Flugverbote und Finanzsperren ohne gerichtliche Verfahren, verschleppten Menschen aus Europa in Lager außerhalb der USA und vollstreckten die Todesstrafe an Europäern. Jede deutsche Auslieferung von Informationen über Europäer stelle eine „Beihilfe zu nachfolgenden Verletzungen ihrer Menschenrechte im Wege der beschriebenen US-Praktiken dar“. Von 47 Staaten weltweit schützten nur Singapur, Malaysia, Russland und China persönliche Daten schlechter als die USA.

Weitere Informationen:

Aktuelle Informationen im Wiki…

Ergänzung vom 04.09.2009:

Das Europäische Parlament hat das geplante Abkommen am 03.09.2009 diskutiert und Experten dazu angehört.

Ergänzung vom 07.11.2009:

Im Wiki finden sich aktualisierte Informationen zum Verhandlungsstand.

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EU plant Zweckentfremdung von biometrischen Merkmalen

Die EU-Kommission plant den Aufbau einer Zentralstelle zur Datensammlung. Damit bekämen Polizei- und andere Sicherheitsbehörden Zugriff auf Informationsbereiche, die ihnen bislang gesetzlich versperrt sind:

  1. Informationen über Personen und Sachen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, aus dem „Schengener Informationssystem“ (SIS);
  2. biometrische Merkmale von Visa-Antragstellern („Visa-Informationssystem“);
  3. Fingerabdrücke von Asylbewerbern („Eurodac“);
  4. später sollen weitere Informationssammelstellen angegliedert werden.

Für über 100 Millionen Euro soll die „Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz“ errichtet werden, umschreibt ein Kommissions-Papier vom 24. Juni das Vorhaben.

Der Vorschlag bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Besorgte Bürger sollten sich an die dortigen Abgeordneten im Innenausschuss werden.

Weitere Informationen:

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FDP will hessische Polizei aufrüsten

Mit einem am 30.06.2009 eingereichten Gesetzentwurf planen FDP und CDU in Hessen, die Eingriffsrechte der Polizei weiter auszudehnen.

1. Wiedereinführung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 die von der hessischen CDU eingeführte Ermächtigung zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten verworfen hat und die damalige rot-grüne Koalition auf das ineffiziente Instrument verzichten wollte, haben sich FDP und CDU nun entschieden, erneut den Straßenverkehr rastern zu lassen. In das hessische Gesetz soll die baden-württembergische Ermächtigung, gegen die in Kürze Verfassungsbeschwerde eingereicht werden wird, wortgleich übernommen werden.

Hessen will mit der ineffizienten Maßnahme des Kfz-Massenabgleichs Straftaten verfolgen, wofür die Länder schon nicht zuständig sind. Geplant ist auch nicht etwa nur eine gezielte Suche aus besonderem Anlass, sondern eine dauerhaftes und praktisch landesweites Stochern im Nebel in der Hoffnung auf Zufallstreffer. Die geplante Ermächtigung ist daher sowohl verfassungswidrig als auch ineffizient.

Siehe auch: Weitere Beiträge zum Thema Kfz-Kennzeichenscanning

2. Heimlicher Einbau von Wanzen und Kameras

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, Wohnungen heimlich in Abwesenheit des Inhabers zu betreten, um Wanzen und Videokameras einzubauen. Nicht einmal das maßlose schwarz-rote BKA-Gesetz aus dem vergangenen Jahr erlaubt dies.

3. Nutzung anlasslos gespeicherter Verbindungs- und Standortdaten

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, auf anlasslos und flächendeckend gespeicherte Telekommunikationsdaten („Vorratsdaten“) präventiv zuzugreifen. Dabei ist die sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“ verfassungswidrig und zurzeit Gegenstand der größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.

4. Unterbrechung des Mobilfunks

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei künftig erlauben, die Handynutzung technisch zu blockieren. Dies kann dazu führen, dass sämtliche Mobiltelefone im Umfeld eines Blockiergeräts lahmgelegt werden – auch für Notrufe.

5. Bundestrojaner für Skype-Nutzer

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei künftig erlauben, Spionageprogramme in Privatcomputer einzuschleusen, um Internettelefonate, E-Mails, Chats und Messager wie ICQ abzuhören.

6. Datenauslieferung an das Ausland

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, Informationen über Personen in Deutschland an Behörden im europäischen Ausland weiterzugeben. Bisher war eine Auslieferung von Informationen an das Ausland nur „zur Abwehr einer erheblichen Gefahr“ zulässig und ausgeschlossen, wenn im Ausland „gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen“ würde oder „schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt“ würden. Gestrichen werden soll auch die Auflage, wonach das Ausland die ausgelieferten Informationen bislang nur zu dem Zweck nutzen darf, zu dem sie ausgeliefert werden.

7. Körperliche Zwangsuntersuchung und -behandlung

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, künftig auch ungefährdete Personen zwangsweise an ihrem Körper untersuchen und behandeln zu lassen. Beispielsweise sollen Personen, die Polizeibeamte verletzt haben, auf eine HIV-Infektion untersucht werden.

8. Mehr Videoüberwachung

FDP und CDU in Hessen wollen die erwiesenermaßen unwirksame Videoüberwachung öffentlicher Plätze auch dann bis zu zwei Jahre lang fortsetzen, wenn sich herausstellt, dass der überwachte Bereich keinen Kriminalitätsschwerpunkt mehr darstellt.

9. Vorsorgliche Erleichterung der Strafverfolgung

Obwohl die Länder dafür nicht zuständig sind, wollen FDP und CDU in Hessen die Polizei auch ohne jede Gefahr beauftragen, eine etwaige künftige, noch nicht abzusehende Verfolgung möglicher Straftaten zu erleichtern. Belegt wird dies mit dem martialischen Begriff der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“.

10. Schwacher Schutz von Intimitäten

FDP und CDU wollen die Fehler des schwarz-roten BKA-Gesetzes, über welches eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ansteht, wiederholen und uns nur unzureichend vor einem Eindringen der Polizei in unsere Privatsphäre („Kernbereich privater Lebensgestaltung“) schützen.

Das Lauschen und Ausspähen soll der hessischen Polizei nur verboten werden, wenn als Ergebnis nichts als Intimitäten zu erwarten sind. Könnte hingegen beispielsweise während eines Geschlechtsverkehrs auch etwas relevantes gestöhnt werden, soll sich ein Richter die Aufzeichnung anhören.

Die FDP, deren Abgeordnete zu einem nicht geringen Teil Rechtsanwälte sind, hat zwar darauf bestanden, dass Rechtsanwälte und Journalisten künftig zuverlässig vor Ausforschung geschützt werden. Nicht mehr gereicht hat der Wille aber für einen zuverlässigen Schutz von Ärzten, Psychotherapeuten, Apothekern, Notaren, Steuerberatern, Schwangerschaftsberatern und Drogenberatungen vor Überwachung. Dadurch müssen auch die Patienten und Mandanten dieser Berufe mit einem Bekanntwerden ihrer Nöte rechnen.

11. Beibehaltung der untauglichen Rasterfahndung

Die FDP will die von der CDU unmäßig ausgeweitete Rasterfahndung beibehalten und lediglich auf Situationen einer „konkreten Gefahr“ beschränken. Nicht wieder hergestellt werden soll dagegen die Voraussetzung einer „gegenwärtigen“ – also akuten – Gefahr und das Erfordernis einer richterlichen Anordnung. Beides hatte die CDU gestrichen, nachdem die hessischen Gerichte die – später auch tatsächlich ohne Erfolg gebliebene – Rasterfahndung nach „Schläfern“ untersagt hatten.

Es ist bis heute kein einziger Fall bekannt, in dem eine präventive Rasterfahndung zur Abwendung einer Gefahr geführt hätte. Demgegenüber binden Rasterfahndungen erhebliche Ressourcen und behindern die gezielte Polizeiarbeit. Lehren daraus wollen die schwarz-gelben Abgeordneten in Hessen nicht ziehen.

Fazit

Wer bei der letzten hessischen Landtagswahl gehofft hat, die FDP in Hessen werde nicht nur den freiheitsrechtlichen Amoklauf der CDU stoppen, sondern eine Wende der Innenpolitik weg von Symbolgesetzen hin zu Wirksamkeit und Freiheit durchsetzen, den enttäuscht der vorliegende Gesetzentwurf. Anders als der vielversprechende rot-grüne Koalitionsvertrag scheint die hessische FDP einer abgeschwächten Schäuble-Doktrin zu folgen, wonach die Machtbefugnisse des Staates so weit auszudehnen sind, wie es unsere Verfassung gerade noch zulässt. Da der jetzige Gesetzentwurf selbst diese Grenzen in vielen Punkten sprengt, müssen sich Hessens Politiker auf eine weitere Aufhebung ihres Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einrichten.

Siehe auch:

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Zugriff der USA auf Fingerabdrücke und DNA von Deutschen geplant

Ohne parlamentarische Beteiligung, hinter verschlossenen Türen und im deutschen Alleingang haben Wolfgang Schäuble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) mit den USA ein Abkommen ausgehandelt, welches einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbehörden und US-Geheimdienste) einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken ermöglichen soll. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen. Bisher erlaubt das Rechtshilfegesetz eine Weitergabe persönlicher Daten nur an Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau (§ 61a IRG).

Noch vor der Bundestagswahl im Herbst soll der Bundestag nun dem Abkommen zustimmen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. April 2009 vor.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat bereits im letzten Jahr erläutert, weshalb das Abkommen verfassungswidrig ist.

Weitere Informationen:

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Bundesverfassungsgericht prüft Informationsweitergabe an das Ausland

Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 637/09 prüft das Bundesverfassungsgericht zurzeit die Verfassungsbeschwerde zweier Juristen gegen die Weitergabe persönlicher Informationen über Deutsche an das Ausland. Die Beschwerdeführer wollen die deutsche Zusammenarbeit etwa mit den USA stoppen, weil sie darin eine „Beihilfe zu nachfolgenden Menschenrechtsverletzungen“ im Ausland sehen.

Die am 23. März eingereichte Verfassungsbeschwerde richtet sich konkret gegen die Entscheidung des Bundestages, dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität beizutreten. Entgegen seines Titels ist dieses Abkommen weder auf Europa noch auf Computerkriminalität beschränkt. Mit dem Beitritt im Jahre 2008 hat sich Deutschland vielmehr verpflichtet, einer Vielzahl von Staaten „im größtmöglichen Umfang […] Beweismaterial in elektronischer Form für eine Straftat“ zu verschaffen. Auf Anforderung eines der zurzeit 25 Vertragsstaaten muss die deutsche Polizei beispielsweise Computer beschlagnahmen und Aufzeichnungen über Telefonverbindungen oder Handybewegungen sichern und an das Ausland weitergeben.

Die Beschwerdeführer befürchten, im Zuge dieser weitreichenden Zusammenarbeit könnten jederzeit sie betreffende Daten an unsichere Drittstaaten wie die USA oder Albanien gelangen, selbst wenn sich die Ermittlungen gegen ganz andere Personen richteten. Solche Informationsauslieferungen könnten eine weitere Überwachung, eine Aufnahme in Flugverbotslisten oder Terrorverdachtslisten, eine Vernehmung oder Festnahme bei der Einreise oder eine Bestrafung bis hin zur Todesstrafe oder Folterung nach sich ziehen, etwa im Zuge des US-amerikanischen „Krieges gegen Terror“. Die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit den USA habe bereits dazu geführt, dass der Deutsche Zammar im Jahr 2001 in ein syrisches Foltergefängnis verbracht worden sei.

Die 93-seitige Beschwerdeschrift kritisiert das Abkommen vom 23.11.2001 als verfassungswidrig, weil es Deutschen keinerlei Schutz vor Verletzungen ihrer Menschenrechte im Ausland biete. Informationen aus Deutschland dürften im Ausland unbegrenzt auf Vorrat gespeichert und nach Gutdünken zweckentfremdet werden, ohne dass eine Aufsicht durch unabhängige Datenschutzbeauftragte bestehe und gerichtlicher Rechtsschutz gegen illegale Maßnahmen in Anspruch genommen werden könne. Deutsche würden von einer Übermittlung ihrer Daten an das Ausland nicht einmal benachrichtigt. Ausländische Stellen könnten private Handydaten oder Wohnungsdurchsuchungen ohne Anlass „ins Blaue hinein“ fordern, selbst wenn der Betroffene mit der angeblichen Straftat nichts zu tun habe. Das Abkommen erlaube es ausländischen Staaten auch, von international tätigen Unternehmen wie SWIFT oder Vodafone beliebig Informationen über deutsche Kunden anzufordern.

Besonders scharf kritisiert die Beschwerdeschrift die Zusammenarbeit mit den USA. Die USA seien auf dem Gebiet des Schutzes der Grundrechte anderer Staatsangehöriger ein Entwicklungsland. Die USA inhaftierten Einreisende aus Europa ohne Angabe von Gründen, überwachten unbescholtene Europäer anhand ihres Zahlungsverkehrs (SWIFT) und ihrer Telekommunikation (ECHELON), verhängten Flugverbote und Finanzsperren ohne gerichtliche Verfahren, verschleppten Menschen aus Europa in Lager außerhalb der USA und vollstreckten die Todesstrafe an Europäern. Jede deutsche Auslieferung von Informationen über Europäer stelle eine „Beihilfe zu nachfolgenden Verletzungen ihrer Menschenrechte im Wege der beschriebenen US-Praktiken dar“. Von 47 Staaten weltweit schützten nur Singapur, Malaysia, Russland und China persönliche Daten schlechter als die USA.

Insgesamt möchten die Beschwerdeführer mit dem Verfahren erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die deutsche Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz verbietet. „Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warne ich den Deutschen Bundestag davor, einer noch weiter gehenden Informationsauslieferung an das Ausland zuzustimmen“, erklärt der Jurist Patrick Breyer als einer der Beschwerdeführer. „Insbesondere muss der neueste Vorstoß der Bundesregierung gestoppt werden, im europäischen Alleingang einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden und Geheimdienste einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen. Jede derartige Zusammenarbeit bringt Menschen in Deutschland in die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen und verstößt gegen das Grundgesetz.“

Weitere Informationen:

Ergänzung vom 05.05.2009

Die Zusammenfassung der Verfassungsbeschwerde im Wortlaut:

a) Die Grundrechte schützen davor, dass die deutsche Staatsgewalt internationale Verpflichtungen eingeht, die sie ganz oder teilweise nur unter Verletzung der Grundrechte erfüllen kann. Die Grundrechte schützen außerdem davor, dass die deutsche Staatsgewalt Grundrechtsverletzungen durch ausländische Staaten zurechenbar herbeiführt.

b) Als Grundrechtseingriff der deutschen Staatsgewalt zuzurechnen sind solche Maßnahmen ausländischer Staaten, welche die typische und vorhersehbare Folge von Handlungen der deutschen Staatsgewalt sind oder in denen sich ein von Anfang an bestehendes „echtes Risiko“ einer solchen Folgemaßnahme verwirklicht.

c) Die Besonderheiten der internationalen Zusammenarbeit rechtfertigen es nicht, zurechenbare Folgemaßnahmen ausländischer Staaten an einem – im Vergleich zu unmittelbaren innerdeutschen Grundrechtseingriffen – von vornherein minderen Grundrechtsstandard zu messen.

d) In keinem Fall darf die deutsche Staatsgewalt Grundrechtseingriffe durch ausländische Staaten zurechenbar herbeiführen, die gegen Deutschlands bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte verstoßen, namentlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

e) Interessen der Allgemeinheit rechtfertigen eine grundrechtseingreifende Zusammenarbeit mit Staaten, welche ihrerseits die Grundrechte schützen – und zwar sowohl durch materielle Regeln als auch durch ein Verfahren zur Kontrolle ihrer Einhaltung – in einer Art, die wenigstens als gleichwertig zu dem vom Grundgesetz gewährten Schutz anzusehen ist, soweit nicht trotz des generell gleichwertigen Schutzniveaus im Einzelfall gleichwohl eine Grundrechtsverletzung durch den ausländischen Staat zu befürchten ist.

f) Grundrechtspositionen Dritter rechtfertigen eine Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz im Notstandsfall zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit, soweit nicht eine Verletzung der Menschenwürde durch den ausländischen Staat zu besorgen ist.

g) Im Übrigen ist eine Zusammenarbeit mit Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz nicht gerechtfertigt.

h) Das hier angefochtene Zustimmungsgesetz verletzt das Zitiergebot (Art. 19 GG), weil es das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung einschränkt, ohne diese ausdrücklich zu benennen.

i) Das Zustimmungsgesetz verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2, 1 GG), das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), das Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) und weitere Grundrechte, weil es Grundrechtsverletzungen zurechenbar nach sich zieht, die sich auch durch eine möglichst grundrechtsschonende Umsetzung und Anwendung des Abkommens vom 23.11.2001 nicht vermeiden lassen. Eine zweite Grundrechtsverletzung liegt darin, dass der Gesetzgeber nicht einmal seine wenigen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, für eine möglichst grundrechtsschonende Anwendung des Abkommens Sorge zu tragen.

j) Das angefochtene Zustimmungsgesetz beschränkt die genannten Grundrechte unverhältnismäßig weit gehend, indem es die deutschen Rechtshilfestellen zur unmittelbaren Vornahme (mangelnde Eingriffsschwelle für deutsche Rechtshilfehandlungen) und zur mittelbaren Herbeiführung (Informationsweitergabe an Staaten ohne Eingriffsschwelle, Zweckbindung, Protokollierung, Benachrichtigung, Auskunftsanspruch, Berichtigungsanspruch, Beaufsichtigung, Rechtsweg) unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe ohne die gebotenen Sicherungsvorkehrungen zwingt und ermächtigt sowie die übrigen Vertragsstaaten zu unmittelbaren Grundrechtsverletzungen ermächtigt.

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Computerspionage zur Strafverfolgung geplant

Als dem BKA im letzten Jahr gegen viel Widerstand erlaubt wurde, Computer auszuspionieren, begründete man dies damit, dass es nur um die Verhinderung terroristischer Anschläge gehe.

SPD und Union wollen die Ergebnisse solcher Maßnahmen nun aber auch zur Verfolgung von Straftaten einsetzen, auch wo es nicht um Terrorismus geht („Zufallsfunde“).

Außerdem soll der Polizei erlaubt werden, verschlüsselte Internet-Telefonate mithilfe von Spionageprogrammen abzuhören („Quellen-TKÜ“).

Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.

Weitere Informationen…

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Aufrüstung der Geheimdienste geplant

Nachdem das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen ist, will das von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Bundesinnenministerium den Geheimdiensten BND und Verfassungsschutz weitgehende Befugnisse einräumen:

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll – wie das BKA – in Wohnungen heimlich filmen dürfen. Nachrichtendienste operieren allerdings – im Unterscheid zum Bundeskriminalamt – im Geheimen, ohne richterliche Kontrolle und auch dort, wo eine konkrete Gefahr nicht vorliegt. Der SPD-Innenpolitiker Klaus-Uwe Benneter kritisiert das Vorhaben: Der „tiefste Eingriff“ in die Unverletzlichkeit der Wohnung setze ganz konkrete Verdachtsmomente voraus. „Bei solchen ganz konkreten Verdachtsmomenten aber ist nicht mehr der Geheimdienst, sondern die Polizei zuständig“.
  • Die Datenbanken des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollen mit dem Verfassungsschutz und den deutschen Polizeibehörden verknüpft werden. Damit möchte der BND seine Erkenntnisse aus abgehörten internationalen Gesprächen automatisch mit Personaldaten im Inland abgleichen.
  • Die Union will die Datensammlung des Verfassungsschutzes ausweiten und das bisherige Fundstellenregister Nadis zu einer umfangreichen Datenbank ausbauen.
  • Der skandalgebeutelte BND soll künftig das Recht erhalten, gezielt Telefonanschlüsse von Deutschen im Ausland abzuhören, wenn eine „Gefahr für Leib und Leben“ besteht sowie bei „besonders schweren und strategisch bedeutsamen Fällen der illegalen Schleuserkriminalität“.
  • Personenbezogene Daten sollen statt ab 16 Jahren künftig schon von Minderjährigen ab 14 Jahren gespeichert werden.
  • Die Geheimdienste sollen Zugriff auf anlasslos erfasste Verbindungsdaten erhalten (Vorratsdaten) – ohne richterliche Kontrolle.
  • Von einer effektiveren Kontrolle der Geheimdienste sowie verbessertem Datenschutz ist bei alldem nicht die Rede.

Die SPD will die Neuregelungen erst nach der Bundestagswahl vornehmen.

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Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Laut Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Zuständig für die Beratung des Gesetzentwurfs ist der Innenausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Siehe auch:

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.01.2009
  • Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 20.01.2009
  • Protestkampagne des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, enthält die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen

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