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	<title>Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy &#187; Frühwarnsystem</title>
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		<title>EU-Regierungen planen grenzenlose Ermittlungsma&#223;nahmen</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 15:26:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Richtlinienvorschlag von sieben EU-Regierungen f&#252;r eine &#8222;Europ&#228;ische Ermittlungsanordnung&#8220; soll die grenz&#252;berschreitende Beschaffung von Personendaten und anderen Beweismitteln ausweiten. Polizei- oder Strafverfolgungsbeh&#246;rden k&#246;nnten dann von der Polizei in anderen EU-Staaten die Durchf&#252;hrung von Ermittlungs- und &#220;berwachungsma&#223;nahmen verlangen, ohne dass diese die verlangte Ma&#223;nahme gegebenenfalls noch ablehnen k&#246;nnte. Ausl&#228;ndische Beamte k&#246;nnten fast alle denkbaren grenz&#252;berschreitenden Ermittlungsma&#223;nahmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein <a href="http://www.statewatch.org/news/2011/dec/eu-council-eio-gen-app-18918-11.pdf" rel="nofollow">Richtlinienvorschlag</a> von sieben EU-Regierungen f&#252;r eine &#8222;Europ&#228;ische Ermittlungsanordnung&#8220; soll die <strong>grenz&#252;berschreitende Beschaffung von Personendaten</strong> und anderen Beweismitteln ausweiten. Polizei- oder Strafverfolgungsbeh&#246;rden k&#246;nnten dann von der Polizei in anderen EU-Staaten die Durchf&#252;hrung von Ermittlungs- und &#220;berwachungsma&#223;nahmen verlangen, ohne dass diese die verlangte Ma&#223;nahme gegebenenfalls noch ablehnen k&#246;nnte.</p>
<p>Ausl&#228;ndische Beamte k&#246;nnten fast <strong>alle denkbaren grenz&#252;berschreitenden Ermittlungsma&#223;nahmen</strong> in Deutschland anordnen, etwa</p>
<ul>
<li>die Identifizierung von Internetnutzern mithilfe der IP-Adresse und die Ausforschung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung,</li>
<li>die Vernehmung von Personen,</li>
<li>die &#220;bermittlung von Polizeiinformationen, z.B. DNA-Daten, Fingerabdr&#252;cke, Informationen &#252;ber Verm&#246;gensverh&#228;ltnisse oder im Fall der Wohnraum&#252;berwachung Daten aus dem h&#246;chstpers&#246;nlichen Umfeld der betroffenen Personen,</li>
<li>die Durchsuchung von Personen, Sachen oder Wohnungen,</li>
<li>die Beschlagnahme von Sachen,</li>
<li>Telefon&#252;berwachung,</li>
<li>Handy-Standortdatenauswertung,</li>
<li>Observation, z.B. mit GPS-Wanzen</li>
<li>Infiltration mit verdeckten Ermittlern,</li>
<li>&#220;berwachung von Bankkonten,</li>
<li>erkennungsdienstliche Behandlung,</li>
<li>geheimes Fotografieren, Filmen und Abh&#246;ren, auch in Wohnungen,</li>
<li>Rasterfahndung,</li>
<li>Computer&#252;berwachung oder -durchsuchung.</li>
</ul>
<p>Eine Umsetzung des Vorhabens w&#252;rde bedeuten,</p>
<ol>
<li>dass ausl&#228;ndische Beamte Ermittlungsma&#223;nahmen in Deutschland anordnen k&#246;nnten, <strong>die nach deutschen Schutzvorschriften nicht zul&#228;ssig w&#228;ren</strong>, z.B. weil keine schwere Straftat vorliegt, weil sich die Anordnung gegen Unverd&#228;chtige richtet, weil die Ma&#223;nahme unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig w&#228;re, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht, weil die Handlung in Deutschland nicht strafbar ist oder weil der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen w&#228;re,</li>
<li>dass Ermittlungsma&#223;nahmen nicht mehr im bisherigen Umfang eine <strong>richterliche Anordnung</strong> voraussetzen w&#252;rden,</li>
<li>dass Ermittlungsanordnungen nicht nur zur Ermittlung von Straft&#228;tern, sondern auch <strong>f&#252;r Verwaltungsverfahren</strong> m&#246;glich w&#252;rden,</li>
<li>dass der anordnende Mitgliedsstaat die erlangten Informationen auch <strong>zu ganz anderen Zwecken weiter verwenden</strong> und weiter geben d&#252;rfte.</li>
</ol>
<p>Zurzeit besch&#228;ftigen sich die EU-Mitgliedsstaaten im Rat mit dem <a href="http://www.statewatch.org/news/2011/dec/eu-council-eio-gen-app-18918-11.pdf" rel="nofollow">Richtlinienentwurf</a>. Wer seine Meinung dazu sagen m&#246;chte, sollte sich an das Bundesjustizministerium oder an die Mitgliedes des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages wenden.</p>
<p>Kritische Stellungnahmen zu dem Vorhaben:</p>
<ul>
<li><a href="http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/SN-29.pdf" rel="nofollow">Deutscher Anwaltverein (Mai 2011)</a></li>
<li><a href="http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/SN-29.pdf" rel="nofollow">Bundesrechtsanwaltskammer (Januar 2011)</a></li>
<li><a href="http://www.drb.de/cms/index.php?id=740" rel="nofollow">Richterbund (Oktober 2011)</a></li>
<li><a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:355:0001:0009:DE:PDF" rel="nofollow">Europ&#228;ischer Datenschutzbeauftragter (Oktober 2010)</a></li>
<li><a href="http://www.ccbe.eu/fileadmin/user_upload/NTCdocument/EN_221010_Comments_f1_1288172534.pdf" rel="nofollow">Europ&#228;ischer Anwaltsverein CCBE (Oktober 2010, englisch)</a></li>
<li><a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703234.pdf" rel="nofollow">Bundestag (Oktober 2010)</a></li>
</ul>
<p>Weitere Informationen und Hinweise dazu bitte im Wiki <a href="http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Aktuelle_Gesetzesvorhaben#Europ.C3.A4ische_Ermittlungsanordnung">eintragen</a>.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Rot-rot in Brandenburg plant dauerhaften Kfz-Massenabgleich [erg&#228;nzt am 23.01.2012]</title>
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		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/rot-rot-in-brandenburg-plant-dauerhaften-kfz-massenabgleich/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 19:32:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
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		<category><![CDATA[Kfz-Kennzeichenscanning]]></category>
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		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Die von einer schwarz-roten Koalition eingef&#252;hrte Erm&#228;chtigung zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen durch die brandenburgische Polizei sollte eigentlich zum Ende des Jahres 2011 auslaufen. Ausgerechnet die rot-rote Regierungskoalition will die Befristung jetzt ersatzlos streichen und die Ma&#223;nahmen dadurch dauerhaft zulassen. Au&#223;erdem soll die Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten in erheblich weiterem Umfang zugelassen werden als bisher. Datei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die von einer schwarz-roten Koalition eingef&#252;hrte Erm&#228;chtigung zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen durch die brandenburgische Polizei sollte eigentlich zum Ende des Jahres 2011 auslaufen. Ausgerechnet die rot-rote Regierungskoalition will die Befristung jetzt ersatzlos streichen und die Ma&#223;nahmen dadurch dauerhaft zulassen. Au&#223;erdem soll die Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten in erheblich weiterem Umfang zugelassen werden als bisher. Datei hatte der innenpolitische Sprecher der Linken im Landtag von Brandenburg Dr. Hans-J&#252;rgen Scharfenber 2008 noch selbst <a href="http://www.dielinke-fraktion.brandenburg.de/index.php?id=17&amp;no_cache=1&amp;tx_ttnews%5Bcat%5D=21&amp;tx_ttnews%5Bpointer%5D=1&amp;tx_ttnews%5BbackPid%5D=25&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=737">erkl&#228;rt</a>: „<em>Eine zwingende Notwendigkeit f&#252;r die Beibehaltung derart einschneidender Ma&#223;nahmen, wie die automatische Kennzeichenerfassung &#8230;, ist nicht ersichtlich.</em>“</p>
<p>Ich habe gegen&#252;ber dem Innenausschuss des Brandenburgischen Landtags eine Stellungnahme zu dem <a title="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_4100/4163.pdf" href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_4100/4163.pdf" rel="nofollow" target="_top">Gesetzentwurf</a> abgegeben. Sie erl&#228;utert,</p>
<ul>
<li>dass die durchgef&#252;hrte Evaluierung die Erforderlichkeit des Kfz-Massenabgleichs nicht belegt,</li>
<li>dass die geplante Erm&#228;chtigung zum Kfz-Massenabgleich in verschiedenen Punkten verfassungswidrig w&#228;re,</li>
<li>dass der gegenw&#228;rtige Einsatz des Kfz-Massenabgleichs im Vorfeld von Veranstaltungen und Versammlungen sowie zur Strafverfolgung rechtswidrig ist.</li>
</ul>
<p>Meine Stellungnahme zum Entwurf eines Achten Gesetzes zur &#196;nderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes (Drs. 5/4163) im Wortlaut:</p>
<h2>I. Eingriffe in die Telekommunikation (§ 33b bbgPolG-E)</h2>
<ol>
<li>W&#228;hrend die geplante Einf&#252;hrung eines Richtervorbehalts zu begr&#252;&#223;en ist, sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Ausweitung der Erhebung von Informationen &#252;ber die Telekommunikation vor, ohne die Notwendigkeit zu begr&#252;nden. Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis waren nach § 33b Abs. 1 i.V.m. § 33a Abs. 1 Nr. 1 bbgPolG bislang nur zugelassen, „<em>wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dadurch Erkenntnisse erlangt werden, die f&#252;r die Gefahrenabwehr von Bedeutung sind und dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit einer Person unerl&#228;sslich ist</em>“. Dass „<em>bestimmte Tatsachen</em>“ als Grundlage der polizeilichen Entscheidung k&#252;nftig nicht mehr gefordert werden sollen, eine „<em>dringende Gefahr</em>“ nicht mehr vorausgesetzt werden soll und der praxisirrelevante „<em>Bestand oder die Sicherheit des Landes</em>“ Eingriffe in vertrauliche Kommunikation rechtfertigen sollen, ist im Gesetzentwurf nicht begr&#252;ndet, aus meiner Sicht nicht notwendig und daher zu kritisieren.</li>
<li>Eigenm&#228;chtige Eingriffe der Polizei in die Telekommunikation ohne Mitwirkung der Netzbetreiber durch sog. IMSI-Catcher sind in zwei Jahren nur zweimal erfolgt. Es wird nicht mitgeteilt, ob die beiden Ma&#223;nahmen erfolgreich waren und weshalb sie gegebenenfalls nicht durch eine Inanspruchnahme des Netzbetreibers h&#228;tten ersetzt werden k&#246;nnen. In dem Fall, in dem der Verdacht einer Kindesentziehung bestand, war die Strafprozessordnung einschl&#228;gig und ausreichend. Vor diesem Hintergrund halte ich die Notwendigkeit und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit des § 33b Abs. 3 Nr. 1 und 2 bbgPolG nicht f&#252;r nachgewiesen. Diese Regelung kann auslaufen, ohne dass eine Regelungsl&#252;cke entsteht. Der Gesetzgeber sollte dabei auch bedenken, dass Anschaffung und Unterhaltung der Technik Mittel in siebenstelliger H&#246;he erfordert und dass diese Mittel, etwa in mehr Personal zur z&#252;gigeren Bearbeitung von Notrufen investiert, an anderer Stelle Menschenleben retten k&#246;nnten (alternative Effizienz).</li>
<li>&#220;ber die Verfassungsm&#228;&#223;igkeit einer Erm&#228;chtigung zur Unterbrechung oder Verhinderung von Telekommunikation ist bislang nicht entschieden. Von der brandenburgischen Erm&#228;chtigung (§ 33b Abs. 3 Nr. 3 bbgPolG) ist bislang nie Gebrauch gemacht worden. Diese Regelung kann dementsprechend auslaufen, ohne dass eine Regelungsl&#252;cke entsteht. Dem fehlenden Bedarf steht ein tiefgreifender Grundrechtseingriff gegen&#252;ber, wie schon der letzte Landesdatenschutzbeauftragte erl&#228;uterte: „<em>Durch eine Unterbrechung der Kommunikation wird auf unbestimmte Dauer einer unbestimmten Anzahl von Teilnehmern die Aus&#252;bung eines Grundrechts verwehrt. Besonders problematisch ist, dass es im Unterbrechungszeitraum nicht m&#246;glich ist, Notrufe abzusetzen, was zu weiteren schweren Beeintr&#228;chtigungen f&#252;hren kann.</em>“ Werden Notrufe vereitelt, kann dies Menschenleben kosten. Die „Kollateralsch&#228;den“ dieser Befugnis sind unabsehbar. Unter Abw&#228;gung des fehlenden praktischen Nutzens einerseits und der Gefahren der Ma&#223;nahme andererseits halte ich die Notwendigkeit und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit des § 33b Abs. 3 Nr. 3 bbgPolG nicht f&#252;r gegeben.</li>
</ol>
<p><a name="II._Massenabgleich_von_Kraftfahrzeugen_.28.C2.A7_36a_bbgPolG.29"></a></p>
<h2>II. Massenabgleich von Kraftfahrzeugen (§ 36a bbgPolG)</h2>
<p><a name="A._Sollte_die_Erm.C3.A4chtigung_auslaufen.3F"></a></p>
<h3>A. Sollte die Erm&#228;chtigung auslaufen?</h3>
<ol>
<li>Die Ma&#223;nahme des massenhaften Kfz-Kennzeichenabgleichs f&#252;r Fahndungszwecke ist wegen der gro&#223;en Streubreite &#228;u&#223;erst umstritten. Der letzte brandenburgische Datenschutzbeauftragte kritisierte die in § 36a bbgPolG vorgesehene Ma&#223;nahme, <em>„weil &#252;ber eine Vielzahl von Personen Daten erhoben werden, die dazu durch ihr eigenes Verhalten keinen Anlass gegeben haben. Sie ist wie die Rasterfahndung ein Verdachtsgewinnungsinstrument, gerichtet gegen einen unbestimmten Personenkreis, von dem zum Zeitpunkt der Datenerfassung keine Gefahr im Sinne des Polizeirechts ausgeht.</em>“ An keiner anderen Stelle erm&#228;chtigt das Polizeigesetz zu einer automatisierten Massenkontrolle beliebiger B&#252;rger, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Ein Kfz-Massenabgleich, besonders wenn er nahezu t&#228;glich eingesetzt wird, erzeugt das Gef&#252;hr st&#228;ndiger Kontrolle und wird als Pr&#228;zedenzfall f&#252;r eine immer weiter reichende Kontrolle beliebiger B&#252;rger, die mit gleicher Begr&#252;ndung k&#252;nftig etwa auch durch Gesichtserkennung erfolgen k&#246;nnte, kritisiert.</li>
<li>Eine Erm&#228;chtigung zur polizeilichen &#220;berwachung von B&#252;rgern ist nur dann zweckm&#228;&#223;ig und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, wenn sie den folgenden drei Anforderungen gen&#252;gt:<br />
a) Auf sie kann nicht ohne Einbu&#223;e an Sicherheit verzichtet werden; hierbei ist nicht die N&#252;tzlichkeit f&#252;r die Sicherheitsbeh&#246;rden ma&#223;geblich, sondern der messbare Einfluss auf die Kriminalit&#228;tsrate.<br />
b) Die dadurch gebundenen Mittel (z.B. f&#252;r &#220;berwachungstechnik und -personal) k&#246;nnten nicht an anderer Stelle mehr Schutz vor Kriminalit&#228;t leisten (insbesondere im Rahmen gezielter Kriminalpr&#228;ventionsprojekte).<br />
c) Die Wirksamkeit des Instruments steht nicht au&#223;er Verh&#228;ltnis zu seinen unerw&#252;nschten Nebenwirkungen. Als unerw&#252;nschte Nebenwirkungen kommen in Frage: staatliche Fehlurteile und falscher Verdacht (z.B. falsche Treffer), Missbrauch des Instruments zu anderen Zwecken, abschreckende Wirkung des Instruments auf die Betroffenen (z.B. Kfz-Massenabgleich vor Demonstrationen).</li>
<li>Es ist sehr zu begr&#252;&#223;en, dass der Landtag zur Kl&#228;rung dieser Fragen eine unabh&#228;ngige Untersuchung u.a. a) der Ergebnisse des Kfz-Massenabgleichs, b) der Anzahl der Betroffenen und c) der Auswirkungen der Ma&#223;nahme (Evaluierung) gefordert hat. Leider beantwortet das Gutachten des Max-Planck-Instituts diese Fragen nicht:</li>
<li>Die mitgeteilte Zahl der Treffermeldungen sagt nichts dar&#252;ber aus, a) wieviele dieser Treffermeldungen sich nach manueller &#220;berpr&#252;fung best&#228;tigten, b) in wievielen der best&#228;tigten F&#228;llen die Polizei etwas veranlasste und c) in wievielen dieser F&#228;lle tats&#228;chlich die Gefahr, wegen der der Abgleich erfolgt ist, abgewendet werden konnte. In Bayern macht die Zahl der tats&#228;chlichen &#220;bereinstimmungen, welchen die Polizei auch nachgeht, nur 1% der gemeldeten Treffer aus. Dort ist kein einziger Fall bekannt, in welchem die Gefahr, zu welcher ein Kfz-Massenabgleich erfolgt ist, tats&#228;chlich abgewendet werden konnte. Auch im Fall Brandenburgs konnten „Folgema&#223;nahmen &#8230; nicht in hinreichender Zahl erkannt werden“ (S. 146).</li>
<li>Nicht untersucht worden ist auch die Zahl der Betroffenen. Aus anderen Untersuchungen ist bekannt, dass auf einen gemeldeten (angeblichen) Treffer &#252;ber 3.000 Fahrzeuge kommen, die kontrolliert worden sind, ohne jegliche Veranlassung dazu gegeben zu haben. Dies entspricht einer gemeldeten Trefferquote von 0,03%, wenn mit dem gesamten Fahndungsbestand abgeglichen wird. Wird – wie in Brandenburg – gezielt gesucht, ist die Trefferquote noch weit geringer.</li>
<li>Nicht untersucht worden sind schlie&#223;lich die Auswirkungen der Ma&#223;nahme, insbesondere ihre sch&#228;dlichen Nebenwirkungen auf das Gebrauchmachen von der Versammlungsfreiheit. Im Vorfeld der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm wurde etwa in Mecklenburg-Vorpommern ein Kfz-Massenabgleich praktiziert. Da die Betroffenen eine Aufzeichnung oder sonstige Nachteile infolge ihres Antreffens bef&#252;rchten m&#252;ssen, geht von einem Kfz-Massenabgleich eine abschreckende Wirkung aus, welche die Aus&#252;bung der Versammlungsfreiheit behindern oder vereiteln kann.</li>
<li>Der Gutachter des Max-Planck-Instituts f&#252;r ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht l&#228;sst ausdr&#252;cklich offen, ob und welche Ma&#223;nahmen auf der Grundlage von Treffermeldungen erfolgten, und zwar entgegen dem „urspr&#252;nglichen Forschungsplan“ (S. 146). Dies macht deutlich, dass die vorliegende Evaluierung keine Grundlage f&#252;r eine unbefristete Verl&#228;ngerung der Erm&#228;chtigung bilden kann. Sie belegt keinen konkreten Nutzen der Ma&#223;nahme auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr und hat die negativen Auswirkungen nicht zum Gegenstand. Auf der Grundlage dieser Evaluierung sollte man die Regelung auslaufen lassen, allenfalls f&#252;r die Dauer einer Vervollst&#228;ndigung der Evaluierung (gesch&#228;tzt ein Jahr) nochmals befristet verl&#228;ngern.</li>
<li>F&#252;r ein Auslaufen der Regelung sprechen die Erfahrungen aus anderen Bundesl&#228;ndern. Danach rechtfertigt der praktische Nutzen eines Kfz-Massenabgleichs bei der Abwehr von Gefahren nicht den damit verbundenen Aufwand, die damit verbundenen Kosten und die Eingriffsintensit&#228;t der Ma&#223;nahme. Es ist nicht bekannt, dass ein Kfz-Massenscanning jemals konkret eine schwere Gefahr abgewendet oder eine schwere Straftat verhindert h&#228;tte. Anschaffung und Unterhaltung der Technik binden Mittel in betr&#228;chtlicher H&#246;he, die etwa in mehr Personal zur z&#252;gigeren polizeilichen Bearbeitung von Notrufen oder in Kriminalpr&#228;ventionsprojekte investiert werden k&#246;nnten (alternative Effizienz). Es ist beispielsweise wissenschaftlich belegt, dass bestimmte Kriminalpr&#228;ventionsprojekte die Straff&#228;lligkeit von Jugendlichen deutlich senken. Demgegen&#252;ber fehlt es an einem Nachweis daf&#252;r, dass ein Kfz-Massenabgleich die Zahl der begangenen Straftaten reduziere. Der damalige innenpolitische Sprecher der Linken im Landtag von Brandenburg Dr. Hans-J&#252;rgen Scharfenberg kam dementsprechend 2008 zu dem folgenden Schluss, dem ich mich anschlie&#223;e: „<em>Eine zwingende Notwendigkeit f&#252;r die Beibehaltung derart einschneidender Ma&#223;nahmen, wie die automatische Kennzeichenerfassung &#8230;, ist nicht ersichtlich.</em>“</li>
<li>Im L&#228;ndervergleich ist zu beachten, dass einige L&#228;nder wie Berlin nie &#252;ber eine entsprechende Erm&#228;chtigung verf&#252;gten, andere L&#228;nder eine fr&#252;here Erm&#228;chtigung ersatzlos gestrichen haben (Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Hamburg seine Regelung nicht anwendet und Schleswig-Holstein auf eine Neuregelung nach Nichtigerkl&#228;rung verzichtete. Der damalige Innenminister Hay (SPD) begr&#252;ndete dies damit, dass das Kfz-Scanning Personal binde, das an anderen Stellen sinnvoller f&#252;r operative Polizeiarbeit eingesetzt werden k&#246;nne. „<em>Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit erwiesen</em>“, so Hay damals. Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse gilt diese Einsch&#228;tzung bis heute.</li>
</ol>
<p><a name="B._Verfassungskonforme_Neuregelung"></a></p>
<h3>B. Verfassungskonforme Neuregelung</h3>
<ol>
<li>Falls der Gesetzgeber gleichwohl weiterhin zu einem Kfz-Massenabgleich in Brandenburg erm&#228;chtigen will, w&#228;re jedenfalls die nun geplante Neuregelung in dieser Formulierung verfassungswidrig:</li>
<li>Es fehlt an der verfassungsrechtlich gebotenen pr&#228;zisen Regelung der Frage, welche Daten erhoben werden d&#252;rfen. Erhoben und verarbeitet wird n&#228;mlich nicht nur ein Kfz-Kennzeichen, sondern eine Bildaufnahme, die Fahrtrichtung, Ort und Zeit des Antreffens.</li>
<li>Es fehlt an der verfassungsrechtlich gebotenen pr&#228;zisen Regelung, ob die Suche anhand unvollst&#228;ndiger Zeichenfolgen (&#8222;Jokersuche&#8220;, z.B. &#8222;B-A 1???&#8220;) zugelassen oder ausgeschlossen werden soll. Materiell w&#228;re eine solche Suche nur unter erh&#246;hten Anforderungen zul&#228;ssig, weil sie die Trefferzahl vervielfacht.</li>
<li>Es fehlt an der verfassungsrechtlich gebotenen pr&#228;zisen Regelung der Verwendung von Treffermeldungen. Zu regeln w&#228;re, ob und ggf. in welchen F&#228;llen und zu welchem Zweck Treffermeldungen gespeichert werden d&#252;rfen, etwa zum Zweck der polizeilichen Beobachtung oder zur Erstellung von Bewegungsprofilen. Materiell ist dies nur unter hohen Voraussetzungen zul&#228;ssig. Es w&#228;re die Dauer der weiteren Speicherung, die Verwendungsm&#246;glichkeiten der gespeicherten Bewegungsdaten (Zweckbindung) und ihre L&#246;schung pr&#228;zise zu regeln. Die Verwendung der in Trefferf&#228;llen gewonnenen Informationen darf nur zu dem Zweck zugelassen werden, zu dem die jeweilige Kontrolle eingerichtet worden ist (Zweckbindung). Die allgemeine Zweckbindungsvorschrift des Polizeigesetzes, die vielfach durchbrochen ist, wird der Eingriffsintensit&#228;t des Kfz-Massenabgleichs nicht gerecht. Eine enge und konkrete Zweckbindung von Trefferdaten aus dem Kfz-Massenabgleich sieht § 36a bbgPolG nicht vor und schr&#228;nkt die weitere Verwendung der Trefferdaten in keiner Weise ein, was mit dem Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgebot nicht vereinbar ist. Um die Zweckbindung l&#228;nger gespeicherter Daten zu gew&#228;hrleisten, muss der Zweck der Speicherung festgehalten werden. Entf&#228;llt der Zweck der zugrunde liegenden Fahndungsausschreibung, m&#252;ssen auch die dazu erhobenen Daten gel&#246;scht werden.</li>
<li>Weil die dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Regelungen schon das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzten, musste das Bundesverfassungsgericht &#252;ber die Vereinbarkeit mit <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" title="Art. 19 GG">Artikel 19 Abs. 4 GG</a> – dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes – noch nicht entscheiden. Aus anderen Urteilen sind die daraus abzuleitenden Anforderungen aber bekannt. Die Betroffenen m&#252;ssen danach von dem Kfz-Massenabgleich in Kenntnis gesetzt werden, damit sie sich gegen unzul&#228;ssige Kontrollen zur Wehr setzen k&#246;nnen. Dazu sind entsprechende Hinweisschilder erforderlich, die hinter der Kontrollstelle aufgestellt werden k&#246;nnen, um den Zweck der Ma&#223;nahme nicht zu gef&#228;hrden. Die blo&#223; offene Datenerhebung gen&#252;gt nicht, weil die Betroffenen die entsprechenden Ger&#228;te von blo&#223;en Geschwindigkeitsmessungen nicht unterscheiden k&#246;nnen. Auch Prof. Alexander Ro&#223;nagel, der im Auftrag des ADAC bundesweit alle Erm&#228;chtigungen zur Vornahme eines Kfz-Massenabgleichs untersucht hat, stellt in diesem Punkt einen Verfassungsversto&#223; der brandenburgischen Regelung fest: „<em>Diese Regelung l&#228;sst den Kontrolleingriff zwar nur unter erheblich engeren Voraussetzungen als in Bayern zu, enth&#228;lt aber keine spezifischen Anforderungen an die Heimlichkeit der Ma&#223;nahme, sondern sieht die Kontrolle &#8218;ohne Wissen der Person&#8216; als Regelfall vor. Somit stellt diese Vorschrift nicht sicher, dass die Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit der zus&#228;tzlichen Eingriffsintensit&#228;t durch Heimlichkeit der Ma&#223;nahme in jedem Anwendungsfall gewahrt ist</em>“.</li>
<li>Ohne dass dies verfassungsrechtlich zwingend geboten w&#228;re, sollte man die Grundrechte nicht bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zul&#228;ssigen einschr&#228;nken. Wenn das Instrument &#252;berhaupt beibehalten werden soll, sollte es schon aus Effizienzgr&#252;nden auf die gezielte Suche nach bestimmten Kennzeichen zur Abwendung einer gegenw&#228;rtigen Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit beschr&#228;nkt werden.</li>
<li>Ein Formulierungsvorschlag, welcher den verfassungsrechtlichen Anforderungen gen&#252;gen d&#252;rfte, wird unten unterbreitet.</li>
</ol>
<p><a name="C._Exkurs:_Legalit.C3.A4t_der_Praxis_des_Kfz-Massenabgleichs_in_Brandenburg"></a></p>
<h3>C. Exkurs: Legalit&#228;t der Praxis des Kfz-Massenabgleichs in Brandenburg</h3>
<ol>
<li>Der in Brandenburg praktizierte Kfz-Massenabgleich im Vorfeld von Versammlungen (z.B. Sportveranstaltungen) und Treffen (z.B. von Rockergruppen), auf denen es zu Ausschreitungen kommen k&#246;nnte, ist nach meiner Ansicht rechtswidrig. In diesem F&#228;llen fehlt es an einer gegenw&#228;rtigen Gefahr. Die auf blo&#223;e Erfahrungss&#228;tze und Wahrscheinlichkeiten gest&#252;tzte Annahme, Personen k&#246;nnten gewaltt&#228;tig werden, ersetzt nicht konkrete, einzelfallbezogene Anhaltspunkte f&#252;r das Bestehen einer gegenw&#228;rtigen Gefahr, die von bestimmten Personen ausgeht. Gegenw&#228;rtige Gefahr ist nur eine solche, die gegenw&#228;rtig besteht und sich jederzeit realisieren kann (nicht erst auf einer sp&#228;teren Versammlung). Es gen&#252;gt bei § 36a bbgPolG nicht, dass anl&#228;sslich eines allgemeinen Abgleichs mit Fahndungsdateien gegenw&#228;rtige Gefahren erst festgestellt werden k&#246;nnten. Unmittelbar bevor steht eine Straftat nur, wenn sie bereits geplant ist, nicht aber, wenn nur m&#246;glicherweise der Entschluss zu einer Straftat (K&#246;rperverletzung usw.) erst noch gefasst werden k&#246;nnte. Von § 36a bbgPolG gedeckt ist sodann nur die gezielte Suche nach einem (tats&#228;chlichen und bekannten) St&#246;rer. Es darf kein allgemeiner Abgleich mit polizeilichen Dateien erfolgen. Die „zur Abwehr der Gefahr gespeicherten Daten“ d&#252;rfen nur Kfz-Kennzeichen von Personen sein, von denen tats&#228;chlich eine im Einzelfall bestehende Gefahr ausgeht oder die eine Straftat vorhaben.</li>
<li>Die Kennzeichen s&#228;mtlicher passierender Kraftfahrzeuge aufzuzeichnen („Aufzeichnungsmodus“), ist rechtswidrig. Es gibt daf&#252;r keine gesetzliche Erm&#228;chtigung. Im Vorfeld von Demonstrationen wie etwa in Finsterwalde verst&#246;&#223;t diese Praxis gegen die Versammlungsfreiheit (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/8.html" title="Art. 8 GG">Art. 8 GG</a>).</li>
<li>Die Auffassung, § <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100h.html" title="&sect; 100h StPO">100h</a> der Strafprozessordnung k&#246;nne den Einsatz von Kfz-Kennzeichenscannern zur Verfolgung von Diebstahl und anderen Straftaten legitimieren, halte ich f&#252;r falsch. Die Vorschrift erm&#228;chtigt nicht zur Vornahme eines Kfz-Massenabgleichs und sollte dies nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht. Sie erf&#252;llt auch nicht ansatzweise die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an eine entsprechende Erm&#228;chtigung. Entgegen der Auffassung von Dr. Kilchling sind die L&#228;nder auch nicht befugt, selbst einen Kfz-Massenabgleich zur Suche nach entwendeten Fahrzeugen zuzulassen. Die Fahndung nach entwendeten Fahrzeugen, deren Sicherstellung und Herausgabe an den Eigent&#252;mer sind in der Strafprozessordnung abschlie&#223;end geregelt. Der Bundesgesetzgeber hat bewusst keinen Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen in F&#228;llen eines blo&#223;en Diebstahls zugelassen, was von den L&#228;ndern zu respektieren ist. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts &#252;ber die Frage steht an. Aus anderen Bundesl&#228;ndern ist im &#220;brigen bekannt, dass nur sehr wenige gestohlene Fahrzeuge mithilfe eines Kfz-Massenabgleichs sichergestellt werden k&#246;nnen.</li>
<li>Bei Einhaltung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen h&#228;tte sich in Brandenburg kein Anwendungsfall des Kfz-Massenscanning ergeben, so dass die Ma&#223;nahme verzichtbar ist.</li>
</ol>
<p><a name="III._Formulierungsvorschl.C3.A4ge"></a></p>
<h2>III. Formulierungsvorschl&#228;ge</h2>
<p><a name=".C2.A7_33b_Datenerhebung_durch_Eingriffe_in_die_Telekommunikation"></a></p>
<h3>§ 33b Datenerhebung durch Eingriffe in die Telekommunikation</h3>
<p>(6) Die Polizei kann <span style="text-decoration: underline;">unter den Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 Nr. 1</span> Diensteanbieter verpflichten, unverz&#252;glich Auskunft &#252;ber vorhandene Verkehrsdaten der in Absatz 2 genannten Personen sowie &#252;ber die f&#252;r die Ermittlung des Standortes eines Mobilfunkendger&#228;tes dieser Personen erforderlichen spezifischen Kennungen, insbesondere die Ger&#228;te- und Kartennummer sowie die Zellinformation, zu erteilen. Eine Auskunftsanordnung &#252;ber k&#252;nftig anfallende Verkehrs- oder Standortdaten ist nach Ma&#223;gabe des Absatzes 5 Satz 5 Nummer 1 zu befristen. Eine Verl&#228;ngerung um jeweils den gleichen Zeitraum ist zul&#228;ssig, sofern die Anordnungsvoraussetzungen fortbestehen. Die Ma&#223;nahme darf nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch den Beh&#246;rdenleiter oder seinen Vertreter im Amt, angeordnet werden; in diesem Fall ist unverz&#252;glich eine richterliche Best&#228;tigung einzuholen; Gefahr im Verzug ist insbesondere anzunehmen, wenn f&#252;r die</p>
<p>1. Beseitigung einer Suizidgefahr,</p>
<p>2. Suche nach gef&#228;hrdeten Vermissten,</p>
<p>3. Suche nach minderj&#228;hrigen Vermissten oder</p>
<p>4. die Befreiung aus einer hilflosen Lage</p>
<p>aufgrund einer Pr&#252;fung im Einzelfall die Zeit fehlt, vor dem Auskunftsersuchen einen Richter zu erreichen. Im &#220;brigen gelten die Bestimmungen des Absatzes 5 zur Zust&#228;ndigkeit und zum Verfahren entsprechend.</p>
<p><a name=".C2.A7_36a_Anlassbezogene_automatische_Kennzeichenfahndung"></a></p>
<h3>§ 36a Anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung</h3>
<p>(1) Die Polizei kann <span style="text-decoration: underline;">auf &#246;ffentlichen Stra&#223;en und Pl&#228;tzen</span> die Kennzeichen von Fahrzeugen <span style="text-decoration: underline;">sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung</span> durch den Einsatz technischer Mittel automatisiert erheben, wenn <span style="text-decoration: underline;">dies zur Abwehr einer gegenw&#228;rtigen Gefahr f&#252;r Leib oder Leben einer Person erforderlich ist</span>.</p>
<p>(2) Die erhobenen Daten <span style="text-decoration: underline;">sind</span> mit zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 gespeicherten <span style="text-decoration: underline;">vollst&#228;ndigen Fahrzeugkennzeichen unverz&#252;glich</span> automatisch <span style="text-decoration: underline;">abzugleichen</span>. <span style="text-decoration: underline;">Bleibt der Abgleich ohne Ergebnis, so sind die erhobenen Daten sofort automatisch zu l&#246;schen.</span> Im Trefferfall ist unverz&#252;glich die Daten&#252;bereinstimmung zu &#252;berpr&#252;fen. <span style="text-decoration: underline;">Bei fehlender &#220;bereinstimmung sind die erhobenen Daten sofort zu l&#246;schen.</span> Bei Daten&#252;bereinstimmung k&#246;nnen die Daten polizeilich <span style="text-decoration: underline;">ausschlie&#223;lich zu dem Zweck, zu dem sie erhoben worden sind, </span>verarbeitet und im Falle des Absatzes 1 Nummer 3 zusammen mit den gewonnenen Erkenntnissen an die ausschreibende Stelle &#252;bermittelt werden. <span style="text-decoration: underline;">Der Zweck der Datenerhebung ist festzuhalten. Sind die Daten zu dem Zweck, zu dem sie erhoben worden sind, nicht mehr erforderlich, sind sie unverz&#252;glich zu l&#246;schen. Die Erstellung von Bewegungsprofilen ist unzul&#228;ssig. Der Umstand des Abgleichs und die verantwortliche Stelle sind f&#252;r die Betroffenen durch geeignete Ma&#223;nahmen erkennbar zu machen.</span></p>
<p>(3) Das f&#252;r Inneres zust&#228;ndige Mitglied der Landesregierung erstattet dem Ausschuss f&#252;r Inneres des Landtages j&#228;hrlich einen Bericht &#252;ber jede Ma&#223;nahme, der Angaben enth&#228;lt &#252;ber deren Anlass, Ort und Dauer.</p>
<p><a name="IV._Zusammenfassende_Beantwortung_der_Fragen"></a></p>
<h2>IV. Zusammenfassende Beantwortung der Fragen</h2>
<ol>
<li><strong>Inwieweit entst&#252;nde eine Regelungsl&#252;cke, wenn die Regelungen zum Jahresende ausliefen?</strong><br />
Lie&#223;e man die befristeten Regelungen der §§ 33b Abs. 3 und 36a bbgPolG auslaufen, entst&#252;nde keine Regelungsl&#252;cke.</li>
<li><strong>Wie beurteilen Sie die f&#252;r die Entfristung vorgesehenen Regelungen in Bezug auf Eingriffstiefe und Eingriffsanlass?</strong><br />
Die Erm&#228;chtigung zum Kfz-Massenabgleich weist mit die gr&#246;&#223;te Streubreite unter allen polizeirechtlichen Ma&#223;nahmen auf. Auch die Erm&#228;chtigung zur Verhinderung von Telekommunikation greift tief in B&#252;rgerrechte ein.</li>
<li><strong>Wie bewerten Sie den Nutzen der Ma&#223;nahmen im Verh&#228;ltnis zur Eingriffsintensit&#228;t in die Rechte der betroffenen B&#252;rger?</strong><br />
Ich gehe hier nur auf den Kfz-Massenabgleich ein. Der praktische Nutzen eines Kfz-Massenabgleichs bei der Abwehr von Gefahren rechtfertigt nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht den damit verbundenen Aufwand, die damit verbundenen Kosten und die Eingriffsintensit&#228;t der Ma&#223;nahme. Es ist nicht bekannt, dass ein Kfz-Massenscanning in Brandenburg jemals konkret eine schwere Gefahr abgewendet oder eine schwere Straftat verhindert h&#228;tte. Anschaffung und Unterhaltung der Technik bindet Mittel in betr&#228;chtlicher H&#246;he, die etwa in mehr Personal zur z&#252;gigeren Bearbeitung von Notrufen oder in Kriminalpr&#228;ventionsprojekte investiert, an anderer Stelle Menschenleben retten k&#246;nnten (alternative Effizienz). Es ist wissenschaftlich belegt, dass bestimmte Kriminalpr&#228;ventionsprojekte die Straff&#228;lligkeit von Jugendlichen deutlich senken. Demgegen&#252;ber fehlt es an einem Nachweis daf&#252;r, dass ein Kfz-Massenabgleich die Zahl der begangenen Straftaten reduziere.</li>
<li><strong>Sind die Ma&#223;nahmen der automatischen Kennzeichenfahndung, Handy-Ortung und Verkehrsdatenabfrage f&#252;r die pr&#228;ventive Polizeiarbeit notwendig?</strong><br />
Die Verkehrsdatenabfrage bei Netzbetreibern kann in F&#228;llen einer dringenden Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit einer Person als notwendig angesehen werden. Demgegen&#252;ber ist nicht belegt, dass die §§ 33b Abs. 3 und 36a bbgPolG zur Abwehr von Gefahren erforderlich w&#228;ren.</li>
<li><strong>Wie hoch ist der mit den Ma&#223;nahmen verbundene Personaleinsatz?</strong><br />
Es w&#228;re Aufgabe der Evaluierung gewesen, zu ermitteln, welchen Zeitaufwand insbesondere der Kfz-Massenabgleich nach sich zieht.</li>
<li><strong>Wie sch&#228;tzen Sie den erwarteten Erkenntnisgewinn der Beh&#246;rden im Verh&#228;ltnis zum Datenerhebungsaufwand ein?</strong><br />
Es w&#228;re Aufgabe der Evaluierung gewesen, zu ermitteln, a) wieviele der Treffermeldungen sich nach manueller &#220;berpr&#252;fung best&#228;tigten, b) in wievielen der best&#228;tigten F&#228;llen die Polizei etwas veranlasst hat und c) in wievielen dieser F&#228;lle tats&#228;chlich die Gefahr, welche die Ma&#223;nahme veranlasst hat, abgewendet werden konnte. Nachdem diese Fragen nicht untersucht worden sind, ist nicht nachgewiesen, dass ein Kfz-Massenabgleich auch nur in einem Fall dazu gef&#252;hrt hat, dass die Gefahr, welche den Anlass f&#252;r die Einrichtung gebildet hat, tats&#228;chlich abgewendet worden w&#228;re.</li>
<li><strong>Welche Alternativen gibt es, die genauso wirksam sind?</strong><br />
Diese Fragestellung setzt voraus, dass die Ma&#223;nahmen &#252;berhaupt wirksam sind, was bislang nicht belegt ist. W&#252;rden die durch den Kfz-Massenabgleich gebundenen Mittel und der dadurch verursachte Zeitaufwand in die z&#252;gigere Bearbeitung von Notrufen oder in Kriminalpr&#228;ventionsprojekte investiert, k&#246;nnten sie Menschenleben retten. Es ist wissenschaftlich belegt, dass bestimmte Kriminalpr&#228;ventionsprojekte die Straff&#228;lligkeit von Jugendlichen deutlich senken. Demgegen&#252;ber fehlt es an einem Nachweis daf&#252;r, dass ein Kfz-Massenabgleich die Zahl der begangenen Straftaten reduziere.</li>
<li><strong>Wie bewerten Sie die Missbrauchsgefahr?</strong><br />
Sch&#228;dliche Nebenwirkungen des Kfz-Massenabgleichs sind insbesondere staatliche Fehlurteile und falscher Verdacht (z.B. falsche Treffer), Missbrauch des Instruments zu anderen Zwecken und abschreckende Wirkung des Instruments auf die Betroffenen (z.B. Kfz-Massenabgleich vor Demonstrationen).</li>
<li><strong>Die Einf&#252;hrung der Ma&#223;nahmen wurde 2006 mit der Bek&#228;mpfung des internationalen Terrorismus und der Bek&#228;mpfung der organisierten Kriminalit&#228;t begr&#252;ndet – inwiefern d&#252;rfen die Ma&#223;nahmen auch f&#252;r andere Zwecke verwendet werden?</strong><br />
Keine der Erm&#228;chtigungen ist auf die Abwehr von Gefahren beschr&#228;nkt, die von internationalem Terrorismus oder organisierter Kriminalit&#228;t ausgehen.</li>
<li><strong>In welchen Bundesl&#228;ndern stehen diese Befugnisse der Polizei nicht (mehr) zur Verf&#252;gung? Gibt es dort wegen der fehlenden Befugnisse Probleme bei der Gefahrenabwehr?</strong><br />
Unter anderem Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein erm&#228;chtigen nicht zu einem Kfz-Massenabgleich oder wenden bestehende Regelungen nicht an. Es ist nicht bekannt, dass dies die Abwehr von Gefahren beeintr&#228;chtigte. Umgekehrt kann es der Abwehr von Gefahren dienen, wenn Zeit und Mittel nicht durch den ineffizienten Kfz-Massenabgleich gebunden werden.</li>
<li><strong>Wie bewerten Sie die Tatsache, dass die automatische Kennzeichenfahndung mittlerweise fast t&#228;glich eingesetzt wird? Wie bewerten Sie die Tatsache, dass sie zu ca. 94% bei Kfz-Diebst&#228;hlen (also im Rahmen der Strafverfolgung) eingesetzt wird? Wie bewerten Sie die Trefferquote von 2,62%?</strong><br />
Der Einsatz des Kfz-Massenabgleichs zur Suche nach gestohlenen Kraftfahrzeugen ist mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Der Ertrag steht nach meiner Einsch&#228;tzung &#252;berdies au&#223;er Verh&#228;ltnis zu dem mit einem Kfz-Massenabgleich verbundenen Aufwand und Nachteilen. Der fr&#252;here schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay (SPD) erkl&#228;rte, dass das Kfz-Scanning Personal binde, das an anderen Stellen sinnvoller f&#252;r operative Polizeiarbeit eingesetzt werden k&#246;nne. „<em>Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit erwiesen</em>“, so Hay. Der damalige innenpolitische Sprecher der Linken im Landtag von Brandenburg Dr. Hans-J&#252;rgen Scharfenberg erkl&#228;rte 2008: „<em>Eine zwingende Notwendigkeit f&#252;r die Beibehaltung derart einschneidender Ma&#223;nahmen, wie die automatische Kennzeichenerfassung &#8230;, ist nicht ersichtlich.</em>“ Diesen Einsch&#228;tzungen schlie&#223;e ich mich an.</li>
</ol>
<p>01.12.11</p>
<p><strong>Weitere Informationen:</strong></p>
<ul>
<li>Gr&#252;ne Fraktion Landtag Brandenburg: <a href="https://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&amp;n_firmanr_=124849&amp;sektor=pm&amp;detail=1&amp;r=475868&amp;sid=&amp;aktion=jour_pm&amp;quelle=0">Anh&#246;rung zur Polizeigesetznovelle hat unsere Bedenken best&#228;tigt</a> (02.12.2011)</li>
<li>M&#228;rkische Allgemeine Zeitung: <a href="http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12214463/62249/Der-Innenminister-will-mehr-Polizeibefugnisse-doch-es-gibt.html">Der Innenminister will mehr Polizeibefugnisse – doch es gibt Widerstand</a> (10.11.2011)</li>
</ul>
<p>Erg&#228;nzung vom 07.01.2012:</p>
<p>Der Brandenburgische Landtag hat die Polizeibefugnisse zur Telekommunikations&#252;berwachung und zum Kfz-Massenabgleich nicht auslaufen lassen, sondern &#8211; gegen die Stimmen von FDP und Gr&#252;nen &#8211; um weitere vier Jahre verl&#228;ngert. Im &#220;brigen sind SPD und Linke auf die Kritik der Sachverst&#228;ndigen in der Anh&#246;rung nicht eingegangen. Dass die Verl&#228;ngerung der &#220;berwachungsma&#223;nahmen befristet erfolgt, ist sinnlos, weil innerhalb der Frist keine n&#228;here Evaluierung vorgesehen ist, die n&#228;here Erkenntnisse liefern k&#246;nnte.</p>
<p>Der Innenexperte Dr. Scharfenberg der Linken sagte bei der zweiten Lesung, es sei kaum m&#246;glich, eine einmal eingef&#252;hrte Befugnis wieder zu streichen. Einer Streichung h&#228;tte es aber auch nicht bedurft, sondern blo&#223; eines Auslaufenlassens. Die Linke h&#228;tte eine Verl&#228;ngerung einfach ablehnen k&#246;nnen. Dass sie nun das Gegenteil von dem entschieden hat, was noch in der Opposition gepredigt worden war, macht sie unglaubw&#252;rdig.</p>
<p>Weitere Informationen</p>
<ul>
<li><a href="https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/16__dezember_2011/16__Dezember_2011_-_47__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags.html">Video der Landtagsdebatte &#252;ber das Gesetz am 16.12.2011</a></li>
<li><a href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_4400/4411.pdf">&#196;nderungsantrag der Gr&#252;nen, den Kfz-Massenabgleich zu streichen</a></li>
</ul>
<p>Erg&#228;nzung vom 20.01.2012:</p>
<p>Kritische <a href="/data/StN-GI-BbgPolG-rev.pdf">Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Dr. Heiko Stamer</a>, Gesellschaft f&#252;r Informatik (pdf)</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 23.01.2012:</p>
<p>Das Protokoll der Sachverst&#228;ndigenanh&#246;rung und die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverst&#228;ndigen zum Gesetzentwurf sind jetzt <a href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w5/apr/AI/25-1.pdf">abrufbar (pdf)</a>.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EU will Ein- und Ausreisende aus Nicht-EU-Staaten zentral erfassen</title>
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		<pubDate>Sun, 30 Oct 2011 12:30:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die EU-Kommission will, dass k&#252;nftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden (sog. &#8222;intelligente Grenzen&#8220; oder &#8222;smart borders&#8220;). Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangeh&#246;rigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum ben&#246;tigen (z.B. Schweizer, Kanadier, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU-Kommission will, dass k&#252;nftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden (sog. &#8222;intelligente Grenzen&#8220; oder &#8222;smart borders&#8220;). Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangeh&#246;rigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum ben&#246;tigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung k&#246;nnte die Grundlage f&#252;r ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.</p>
<p>Au&#223;erdem sollen Vielreisende wie Gesch&#228;ftsleute oder deren Familienangeh&#246;rige in einem freiwilligen &#8222;Registrierungsprogramm&#8220; die M&#246;glichkeit erhalten, &#252;ber automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorpr&#252;fung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.</p>
<p>Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.</p>
<p>Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.</p>
<p>Der Europ&#228;ische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008</p>
<ul>
<li>die Vielzahl von Einzelvorschl&#228;gen der EU-Kommission zur &#8222;Sicherung der Au&#223;engrenzen&#8220; statt der Pr&#228;sentation einer Gesamtstrategie,</li>
<li>das Fehlen zuverl&#228;ssiger Belege f&#252;r die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,</li>
<li>das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA &#8211; so h&#228;tte das US-System f&#252;r 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen gef&#252;hrt),</li>
<li>die Verwendung biometrischer Daten f&#252;r das System,</li>
<li>die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.</li>
</ul>
<p>2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm h&#228;lt er f&#252;r &#252;berfl&#252;ssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.</p>
<p>Das Europ&#228;ische Parlament bezweifelte 2009, &#8222;ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist&#8220;.</p>
<p>Die Gr&#252;nen im Europaparlament kritisieren: &#8222;Die EU versucht, f&#252;r viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa &#252;berhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das &#8218;Smart-Borders&#8216;-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – au&#223;er mehr &#220;berwachung und B&#252;rokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung.&#8220;</p>
<p>Weitere Informationen im <a href="http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Aktuelle_Gesetzesvorhaben#Elektronisches_System_zur_Aufzeichnung_der_Ein-_und_Ausreisenden_.28.22Smart_Borders.22.29">Wiki</a>.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-will-ein-und-ausreisende-aus-nicht-eu-staaten-zentral-erfassen/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Besch&#228;ftigtendatenschutzgesetz: Umfassende &#220;berwachung am Arbeitsplatz droht</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/beschaftigtendatenschutzgesetz-umfassende-uberwachung-am-arbeitsplatz-droht/</link>
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		<pubDate>Sat, 22 Oct 2011 08:52:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch&#228;ftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Video&#252;berwachung am Arbeitsplatz gegenw&#228;rtig nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zul&#228;ssig sein. Nach dem geplanten &#8222;Besch&#228;ftigtendatenschutzgesetz&#8220; k&#246;nnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass video&#252;berwacht werden. Zudem w&#252;rde der anlass- und verdachtslose Abgleich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Besch&#228;ftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Video&#252;berwachung am Arbeitsplatz gegenw&#228;rtig nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zul&#228;ssig sein. Nach dem geplanten &#8222;Besch&#228;ftigtendatenschutzgesetz&#8220; k&#246;nnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass video&#252;berwacht werden. Zudem w&#252;rde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Besch&#228;ftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzusp&#252;ren, erstmals legalisiert werden (&#8222;Screening&#8220;). Dies w&#252;rde gro&#223;fl&#228;chige, verdachtsunabh&#228;ngige Datenabgleiche &#252;ber alle Besch&#228;ftigten zulassen. Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.</p>
<p>&#8222;Im Ergebnis w&#252;rden die vorgesehenen &#196;nderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes f&#252;r die Besch&#228;ftigten zur Folge haben&#8220;, <a href="http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/1103732/publicationFile/88799/220610_Entschlie%C3%9Fung%20BeschaeftigtenDS.pdf">warnen</a> die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&#228;nder. Die Gewerkschaften laufen schon seit Monaten Sturm gegen das Vorhaben.</p>
<p><strong>Bundestag will noch mehr &#220;berwachung zulassen</strong></p>
<p>In der &#214;ffentlichkeit nahezu unbekannt ist, dass Union und FDP im Bundestag die Arbeitnehmer&#252;berwachung durch &#196;nderungen an dem Regierungsentwurf noch einmal deutlich ausweiten wollen. Dies geht aus bislang wenig beachteten &#8222;<a title="http://www.aus-portal.de/media/BeschDS_FV.pdf" href="http://www.viewdocsonline.com/download/z9xyd5" rel="nofollow" target="_top">Formulierungsvorschl&#228;gen</a>&#8220; des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011 hervor:</p>
<ul>
<li>Danach soll das Fernmeldegeheimnis f&#252;r <strong>private Gespr&#228;che und E-Mails</strong> am Arbeitsplatz insgesamt abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespr&#228;che mith&#246;ren und E-Mails lesen d&#252;rfen &#8211; um zu &#252;berpr&#252;fen, ob sie wirklich privat sind.</li>
<li>Das <strong>Mith&#246;ren dienstlicher Telefongespr&#228;che</strong> und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und st&#228;ndig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeitr&#228;umen.</li>
<li>Die permanente <strong>Video&#252;berwachung von Besch&#228;ftigten</strong> soll ganz allgemein &#8222;zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen&#8220; zugelassen werden.</li>
<li>Der anlass- und verdachtslose <strong>Abgleich von Besch&#228;ftigtendaten</strong> (&#8222;Screening&#8220;) soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose K&#252;ndigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufsp&#252;ren minder schwerer &#8222;Pflichtverletzungen&#8220;.</li>
<li>Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschr&#228;nkte <strong>&#220;bermittlung von Arbeitnehmerdaten</strong> zugelassen werden.</li>
<li><strong>Eignungs- und Einstellungstests</strong> nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.</li>
<li><strong>Betriebsvereinbarungen und Tarifvertr&#228;ge</strong> sollen k&#252;nftig Vorrang vor den gesetzlichen &#220;berwachungsgrenzen erhalten und dadurch selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau g&#228;nzlich aufheben d&#252;rfen. [aktualisiert am 28.10.2011]</li>
</ul>
<p>Nutzt ein Arbeitgeber seine neuen Spielr&#228;ume, wird das geplante Gesetz &#8211; in den Worten der Datenschutzbeauftragten &#8211; &#8222;zu einer st&#228;ndigen Kontrolle der Besch&#228;ftigten f&#252;hren oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden &#220;berwachung am Arbeitsplatz vermitteln &#8211; etwa durch st&#228;ndige Video&#252;berwachung oder regelm&#228;&#223;ige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mith&#246;ren von Ferngespr&#228;chen&#8220;. Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsr&#228;te <a title="http://www.dgb.de/themen/++co++289c3c00-f57c-11e0-4ff5-00188b4dc422" href="http://www.dgb.de/themen/++co++289c3c00-f57c-11e0-4ff5-00188b4dc422" rel="nofollow" target="_top">wollen</a> den Gesetzentwurf stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta D&#228;ubler-Gmelin (SPD) best&#228;tigt in dem <a title="http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=8717838/1fnhqc6/index.html" href="http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=8717838/1fnhqc6/index.html" rel="nofollow" target="_top">SWR-Fernsehbeitrag &#8222;Ausgesp&#228;hte Mitarbeiter &#8211; Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern&#8220;</a> vom 11.10.2011, dass es f&#252;r Besch&#228;ftigte deutlich besser w&#228;re, wenn dieser Gesetzentwurf &#252;berhaupt nicht beschlossen w&#252;rde. Den Namen &#8222;Besch&#228;ftigtendatenschutzgesetz&#8220; hat er nicht verdient.</p>
<p><strong>Aktueller Stand</strong></p>
<p>Im Bundestag ist der Innenausschuss federf&#252;hrend mit dem Gesetzentwurf befasst. Er k&#246;nnte die endg&#252;ltige Fassung schon in der n&#228;chsten Woche beschlie&#223;en.</p>
<p><strong>Wer etwas gegen die drohende Zulassung umfassender Arbeitnehmer&#252;berwachung tun will, sollte sich an <a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/#einstieg">seine schwarz-gelben Abgeordneten</a> wenden.</strong> Als Textvorlage eignet sich der <a href="http://www.dgb.de/themen/++co++e64161ca-64f6-11e0-77ab-00188b4dc422/@@dossier.html">DGB-Aufruf zum Stopp des Gesetzesvorhabens</a>.</p>
<p>Hintergrundinformationen:</p>
<ul>
<li><a title="http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_16992.htm" href="http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_16992.htm" rel="nofollow" target="_top" class="broken_link">Dokumente und Texte zum Gesetzgebungsverfahren von &#8222;Arbeit und Soziales&#8220;</a></li>
<li>DGB: <a href="http://einblick.dgb.de/themen/++co++528ff9fa-f64e-11e0-6eb9-00188b4dc422">Arbeitnehmerdatenschutz: Entwurf f&#252;r den M&#252;lleimer </a>(14.10.2011)</li>
</ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorlage: Freunde um Unterst&#252;tzung der Petition gegen Vorratsdatenspeicherung bitten [erg&#228;nzt am 09.09.2011]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/vorlage-freunde-um-unterstuetzung-der-petition-gegen-vorratsdatenspeicherung-bitten/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/vorlage-freunde-um-unterstuetzung-der-petition-gegen-vorratsdatenspeicherung-bitten/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 03 Sep 2011 14:09:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der folgenden Mail habe ich meine Freunde und Bekannte um Unterst&#252;tzung der Sammelpetition gegen Vorratsdatenspeicherung gebeten. Vielleicht kann der/die ein oder andere den Text auch gebrauchen. Hallo &#8230;, die Bundesregierung plant eine neuerliche Vorratsspeicherung aller Internet-Verbindungsdaten. In Verbindung mit Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, w&#252;rde deine gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der folgenden Mail habe ich meine Freunde und Bekannte um<br />
Unterst&#252;tzung der <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143">Sammelpetition gegen Vorratsdatenspeicherung</a> gebeten. Vielleicht kann der/die ein oder andere den Text auch gebrauchen.</p>
<blockquote><p>Hallo &#8230;,</p>
<p><strong>die Bundesregierung plant eine neuerliche Vorratsspeicherung aller Internet-Verbindungsdaten. </strong>In Verbindung mit Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, w&#252;rde deine gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also potenziell jede deiner Eingaben, jeder deiner Klicks, jeder deiner Downloads, jeder deiner Beitr&#228;ge/Posts im Netz &#8211; egal welchen Anbieter du nutzt. Damit w&#252;rden wir unter Generalverdacht gestellt und massiv in unsere Pers&#246;nlichkeitsrechte eingegriffen! Die Bundeskanzlerin will eine Einigung noch im Herbst durchsetzen (<a href="http://akvorrat.de/s/zeitplan">http://akvorrat.de/s/zeitplan</a>) und fordert sogar eine Vorratsspeicherung auch aller Telefon- und Handyverbindungsdaten sowie Standortdaten.</p>
<p><strong>Wir vom AK Vorrat wollen den Bundestagsabgeordneten unsere Einw&#228;nde pers&#246;nlich aufzeigen</strong> und haben dazu eine Petition eingereicht. Wenn die Petition bis zum 14. September von 50.000 Menschen unterzeichnet wird, haben wir Anspruch darauf, im Bundestag pers&#246;nlich angeh&#246;rt zu werden und zu den Abgeordneten zu sprechen. Im Fall von Netzsperren hat eine solche Petition schon dazu gef&#252;hrt, dass das Vorhaben wieder aufgegeben wurde. Unserer Petition fehlen zurzeit noch 37.000 Unterschriften.</p>
<p><strong>Bitte unterst&#252;tze uns</strong>, indem du unsere Petition unterzeichnest (das ist auch unter Pseudonym m&#246;glich):</p>
<p><a href="http://akvorrat.de/s/petition">http://akvorrat.de/s/petition</a></p>
<p><strong>Wenn du schon unterzeichnet hast, leite diese E-Mail bitte an interessierte Freunde und Bekannte weiter.</strong></p>
<p><strong>Es ist wichtig, dass wir diese Chance nutzen</strong>, unsere Argumente gegen eine Totalprotokollierung aller Verbindungsdaten den Abgeordneten vorzutragen. Danke f&#252;r deine Unterst&#252;tzung dabei!</p>
<p>Beste Gr&#252;&#223;e,<br />
&#8230;</p></blockquote>
<p>Erg&#228;nzung vom 09.09.2011:</p>
<p>Zweite Vorlage von aprica, Betreff: &#8222;Bitte mitzeichnen: Petition gegen Vorratsdatenspeicherung&#8220;</p>
<blockquote><p>Hallo,</p>
<p>Wo Du warst und wann.<br />
Mit wem Du redest.<br />
Was Dich interessiert.</p>
<p>Das alles geht niemanden etwas an. Ob Pfarrer, Journalist oder unbescholtener B&#252;rger… Vorratsdatenspeicherung hei&#223;t:</p>
<p>- &#220;ber Dich und jeden anderen B&#252;rger wird gespeichert,<br />
- wo Du mit deinem Mobiltelefon warst,<br />
- mit wem Du dich unterhalten hast und<br />
- wann du mit welcher Adresse im Internet gesurft hast.</p>
<p>Und das alles mindestens sechs Monate.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nach unserer Massenverfassungsbeschwerde schon einmal die rote Karte hierf&#252;r gezeigt.</p>
<p>Aber offensichtlich haben es nicht alle verstanden. Wir B&#252;rger m&#252;ssen ihnen daher zeigen, dass wir das nicht wollen.</p>
<p>Zeichne unsere Petition gegen Vorratsdatenspeicherung JETZT mit. Fast die H&#228;lfte der n&#246;tigen Mitzeichnenden haben wir bereits. Es fehlen zur Zeit nur noch 27.004 Unterschriften bis 14. September, damit Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat unser Anliegen pers&#246;nlich im Bundestag vortragen darf.</p>
<p>Hier klicken:</p>
<p><a href="http://zeichnemit.de">http://zeichnemit.de</a></p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e<br />
&#8230;</p></blockquote>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/vorlage-freunde-um-unterstuetzung-der-petition-gegen-vorratsdatenspeicherung-bitten/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Verhindere, dass die Bundesregierung dich ausspionieren l&#228;sst: Sprich dich gegen den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung aus! [erg&#228;nzt am 27.07.2011]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/verhindere-dass-die-bundesregierung-dich-ausspionieren-laesst-sprich-dich-gegen-den-gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung-aus/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/verhindere-dass-die-bundesregierung-dich-ausspionieren-laesst-sprich-dich-gegen-den-gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung-aus/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 08:04:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Frühwarnsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[IP-Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung ber&#228;t zurzeit &#252;ber einen Gesetzentwurf, der alle Internet-Zugangsanbieter verpflichten w&#252;rde, neue Protokolle &#252;ber unsere Internetnutzung zu f&#252;hren, die den Beh&#246;rden die Ermittlung der von uns besuchten Internetseiten und der von uns im Internet ver&#246;ffentlichten Inhalte erm&#246;glichen sollen. Dieser weitreichende Vorschlag einer neuen Vorratsdatenspeicherung behandelt jeden Internetnutzer wie einen m&#246;glichen Verbrecher und ist eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung ber&#228;t zurzeit &#252;ber einen <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/DiskE_.pdf">Gesetzentwurf</a>, der alle Internet-Zugangsanbieter verpflichten w&#252;rde, neue Protokolle &#252;ber unsere Internetnutzung zu f&#252;hren, die den Beh&#246;rden die Ermittlung der von uns besuchten Internetseiten und der von uns im Internet ver&#246;ffentlichten Inhalte erm&#246;glichen sollen. <strong>Dieser weitreichende Vorschlag einer neuen Vorratsdatenspeicherung behandelt jeden Internetnutzer wie einen m&#246;glichen Verbrecher</strong> und ist eine klare und gegenw&#228;rtige Gefahr f&#252;r die Rechte Millionen unbescholtener Menschen in Deutschland auf freie Meinungs&#228;u&#223;erung und Privatsph&#228;re im Internet.</p>
<p><strong>Fordere jetzt deinen Abgeordneten auf, diesen gef&#228;hrlichen Gesetzentwurf abzulehnen, bevor die Koalition <a href="http://www.sueddeutsche.de/K5s38n/97183/Sehnsucht-nach-Kompromisse.html">nach der Sommerpause</a> eine Entscheidung dar&#252;ber trifft.</strong></p>
<p>Der Gesetzentwurf &#8222;zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gew&#228;hrleistung von Bestandsdatenausk&#252;nften im Internet&#8220; w&#252;rde eine gro&#223;e Zahl von Internet-Zugangsanbietern zur F&#252;hrung neuer Aufzeichnungen &#252;ber alle ihre Kunden verpflichten, allein f&#252;r den Fall, dass die Polizei jemals gegen einen von ihnen ermitteln sollte. Konkret w&#252;rde der Gesetzentwurf alle Anbieter &#8222;&#246;ffentlich zug&#228;nglicher Internetzugangsdienste&#8220; ab einer bestimmten Gr&#246;&#223;e verpflichten, sieben Tage lang Aufzeichnungen dar&#252;ber aufzubewahren, welchem Internetanschluss zu welcher Zeit welche Netzwerkadresse (IP-Adresse) zugewiesen war.</p>
<p>Die Internet-Protokolladresse, die dein Internet-Zugangsanbieter deinem Computer zuweist, kann genutzt werden, um dich als Besucher bestimmter Internetseiten oder als Verfasser bestimmter Beitr&#228;ge im Internet zu identifizieren, <strong>was dein Recht auf vertrauliches Surfen und auf anonymes Lesen und Schreiben im Internet gef&#228;hrdet</strong>.</p>
<p>Ein Zwang zur Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde deinen Internet-Zugangsanbieter, deine B&#252;cherei, deinen Coffee-Shop mit kostenlosem WLAN-Zugang und jede andere Person, die dir einen Zugang zum Internet anbietet, zwingen, <strong>gro&#223;e und teure, neue Datenbanken mit sensiblen Informationen &#252;ber dich anzulegen</strong>. Diese Informationen sollen dann Beh&#246;rden zur Verf&#252;gung stehen, zu geheimem und richterlich nicht genehmigtem Zugriff, auf der Grundlage schwacher und &#252;berholter Datenschutzregelungen.</p>
<p>Dieselben Daten k&#246;nnten auch Rechteinhabern zug&#228;nglich gemacht werden, etwa der Musikindustrie zur Identifizierung von Tauschb&#246;rsennutzern, wobei niemand &#252;berpr&#252;ft, ob jede einzelne abgefragte IP-Adresse tats&#228;chlich zur Tauschb&#246;rsennutzung genutzt wurde oder ob Internetnutzer missbr&#228;uchlich <a href="http://www.danisch.de/blog/2011/07/23/internet-abmahnungen-misbrauch-der-vorratsdatenspeicherung/">zu ganz anderen Zwecken </a>identifiziert werden. Die Datenbanken w&#252;rden ein neues und verletzliches Ziel f&#252;r &#8222;Black Hat&#8220;-Hacker bilden, seien es Kriminelle, die Identit&#228;ten stehlen wollen, oder ausl&#228;ndische Regierungen, die anonyme Regierungskritiker enttarnen wollen.</p>
<p><strong>Die Bundesregierung will in K&#252;rze entscheiden</strong>, ob und in welcher Form dieses gef&#228;hrliche Vorhaben einer Massenspionage im Bundestag zur Abstimmung gebracht wird. <strong>Verlange jetzt, dass <a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-360-0.html#einstieg">dein Abgeordneter</a> deine Rechte auf Privatsph&#228;re und Meinungsfreiheit im Internet sch&#252;tzt und den Gesetzentwurf ablehnt.</strong></p>
<p>Beispiel einer Nachricht (m&#246;glichst individuell ab&#228;ndern):</p>
<p style="padding-left: 30px;">Betreff: Bitte lehnen Sie den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ab!</p>
<p style="padding-left: 30px;">Sehr geehrte&#8230;,</p>
<p style="padding-left: 30px;">ich geh&#246;re Ihrem Wahlkreis an und fordere Sie dringend auf, den Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums eines &#8222;Gesetzes zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gew&#228;hrleistung von Bestandsdatenausk&#252;nften im Internet&#8220; abzulehnen. Dieser Gesetzentwurf w&#252;rde eine gro&#223;e Zahl von Internet-Zugangsanbietern zur F&#252;hrung neuer Aufzeichnungen &#252;ber alle ihre Kunden verpflichten und dadurch die Rechte Millionen unbescholtener Deutscher auf freie Meinungs&#228;u&#223;erung und Privatsph&#228;re im Internet kompromittieren, aber auch Innovation und Wachstum der Telekommunikationswirtschaft gef&#228;hrden.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Niemand lehnt das Ziel des Schutzes von Kindern gegen Missbrauch ab, aber dieser Gesetzentwurf w&#252;rde jeden Internetnutzer wie einen Verbrecher behandeln. Er w&#252;rde ab einer bestimmten Gr&#246;&#223;e meinen Internet-Zugangsanbieter, meine B&#252;cherei, meinen Coffee-Shop mit  kostenlosem WLAN-Zugang und jede andere Person, die mir einen  Zugang zum Internet anbietet, verpflichten, sehendes Auges meine Privatsph&#228;re im Internet zu untergraben. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde meine und jedermanns pers&#246;nliche Daten &#252;bereifrigen Ermittlern, Hackern und versehentlichen Datenpannen preisgeben, Kindern jedoch kaum bis &#252;berhaupt nicht helfen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Durch die geplante Pflicht &#246;ffentlich zug&#228;nglicher Internetzugangsdienste zur siebent&#228;gigen Vorratsspeicherung der Zuweisung von Netzwerkadressen gef&#228;hrdet der Gesetzentwurf meine Grundrechte auf freie Meinungs&#228;u&#223;erung und freie Information im Internet. Zugleich w&#252;rde er Internet-Zugangsanbieter mit neuen Kosten belasten, die zu Preiserh&#246;hungen, zur Verhinderung von Innovationen und zur Erschwerung des Zugangs zum Internet f&#252;hren k&#246;nnten, indem die Kosten von gemeinn&#252;tzigen Anbietern kostenfreier Internetzug&#228;nge erh&#246;ht w&#252;rden.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Es handelt sich nicht um eine parteipolitische Auseinandersetzung. Abgeordnete aller Fraktionen haben sich in der Vergangenheit gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der gesamten Bev&#246;lkerung ausgesprochen. So sagte die Vorsitzende des CSU-Netzrates, Dorothee B&#228;r, Anfang des Jahres: &#8222;Es w&#228;re mir lieber, man w&#252;rde das Ganze auf  Verdacht machen und nicht verdachtsunabh&#228;ngig von jedem Einzelnen&#8220;. Die FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erkl&#228;rte vor einem Jahr: &#8222;Zur Kriminalit&#228;tsbek&#228;mpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose  Speicherung jeder Benutzung von [&#8230;] Internet  gen&#252;gend Verbindungsdaten verf&#252;gbar&#8220;. Ich h&#228;tte es nicht besser ausdr&#252;cken k&#246;nnen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Von Internet-Zugangsanbietern zu verlangen, ihre Systeme umzugestalten, um die beh&#246;rdliche &#220;berwachung der Meinungs&#228;u&#223;erung von B&#252;rgern zu erleichtern, entspricht schlichtweg nicht unseren Werten. Die M&#252;tter und V&#228;ter unseres Grundgesetzes h&#228;tten dieses Ansinnen ebenso zur&#252;ckgewiesen wie sonstige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis. Ich wende mich an Sie als meinen gew&#228;hlten Abgeordneten, damit Sie meine verfassungsm&#228;&#223;igen Rechte sch&#252;tzen und dieses privatsph&#228;ren-, meinungsfreiheits- und innovationsfeindliche Vorhaben zur&#252;ckweisen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Bitte sch&#252;tzen Sie meine digitalen B&#252;rgerrechte, indem Sie den Gesetzentwurf ablehnen und jeden Vorschlag unterst&#252;tzen, die darin vorgesehene, gef&#228;hrliche und unseren Werten widersprechende anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu streichen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,<br />
(Name, Anschrift)</p>
<p>Handele jetzt:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-360-0.html#einstieg">Ermittle die Kontaktdaten deiner/deines Wahlkreisabgeordneten</a> bei abgeordnetenwatch.de, um ihr/ihm zu schreiben</li>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/abstimmen/index.php?sid=55364&amp;lang=de">Finde mehr &#252;ber die geplante IP-Vorratsdatenspeicherung heraus </a>bei diesem Quiz des AK Vorrat</li>
</ul>
<p>Quelle: Inspiriert von der EFF-Kampagne &#8222;<a href="https://secure.eff.org/site/Advocacy?cmd=display&amp;page=UserAction&amp;id=497">Don&#8217;t Let Congress Order Internet Companies to Spy on You</a>“</p>
<p><strong>Erg&#228;nzung vom 27.07.2011:</strong></p>
<p>Nach Hinweisen aus Abgeordnetenkreisen hat dein Brief die gr&#246;&#223;ten Erfolgsaussichten, wenn du ihn <strong>per Post </strong>versendest (nicht per E-Mail) und ihn <strong>selbst formulierst </strong>(nicht das Beispiel oben kopierst).</p>
<p>Eine entsprechende <strong>Briefvorlage </strong>kannst du hier herunterladen: <a href="/data/vds-aktion.doc">Word (doc)</a>, <a href="/data/vds-aktion.odt">OpenOffice (odt)</a>, <a href="/data/vds-aktion.rtf">RichText (rtf)</a>. Du brauchst nur noch die/den Abgeordnete/n, deine Begr&#252;ndung und den Absender einzusetzen.</p>
<p>Meine beiden Wahlkreisabgeordneten haben bereits Post im Briefkasten. Wegen der Detailfragen habe ich meinem Brief die ausf&#252;hrliche <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/AK-Vorrat-Stellungnahme-Eckpunktepapier.pdf">Stellungnahme des AK Vorrat</a> beigef&#252;gt.</p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daten-speicherung.de/index.php/verhindere-dass-die-bundesregierung-dich-ausspionieren-laesst-sprich-dich-gegen-den-gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung-aus/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Intelligente Strategien f&#252;r ein sicheres Netz &#8211; IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen! [aktualisiert am 08.09.2011]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/intelligente-strategien-fuer-ein-sicheres-netz-ip-vorratsdatenspeicherung-stoppen/</link>
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		<pubDate>Sun, 17 Jul 2011 16:11:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Frühwarnsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[IP-Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Juni haben vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, &#8222;Netzgemeinde&#8220;, Journalismus, Recht und Wissenschaft einen Offenen Brief an die Abgeordneten der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages zum Thema Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten geschickt. Hintergrund ist, dass das Bundesjustizministerium einen &#8222;Gesetzentwurf zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gew&#228;hrleistung von Bestandsdatenausk&#252;nften im Internet&#8220; vorgelegt hat. Darin ist neben einer anlassbezogenen Speicherung von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Juni haben vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, &#8222;Netzgemeinde&#8220;, Journalismus, Recht und Wissenschaft einen Offenen Brief an die Abgeordneten der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages zum Thema Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten geschickt. Hintergrund ist, dass das Bundesjustizministerium einen &#8222;<a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/DiskE_.pdf">Gesetzentwurf </a>zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gew&#228;hrleistung von Bestandsdatenausk&#252;nften im Internet&#8220; vorgelegt hat. Darin ist neben einer anlassbezogenen Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten eine Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten ohne jeden Anlass, f&#252;r jede Internetverbindung jeder B&#252;rgerin und jedes B&#252;rgers in Deutschland vorgesehen. Dieses Vorhaben h&#228;tte nach unserer &#220;berzeugung katastrophale Auswirkungen.</p>
<p>Es folgt der Offene Brief im Wortlaut (auch als <a href="http://daten-speicherung.de/data/ip-vorratsdatenspeicherung_stoppen.pdf">pdf-Dokument</a> verf&#252;gbar):</p>
<p>An die<br />
Abgeordneten der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages<br />
Platz der Republik 1<br />
11011 Berlin</p>
<div style="text-align: right;">20. Juli 2011</div>
<p><strong>Intelligente Strategien f&#252;r ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen! </strong></p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,</p>
<p>die FDP betrachtet sich als Partei der Grundrechte und des Rechtsstaats. Eine freiheitliche Politik muss sicherstellen, dass Straftaten wirksam verfolgt werden – im Internet wie in der realen Welt. Gleichzeitig muss liberale Politik die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die pers&#246;nlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entfaltungsm&#246;glichkeiten in unserer Informationsgesellschaft ber&#252;cksichtigen.</p>
<p>Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, auf dessen Grundlage ein Kompromiss mit der Union in Sachen Vorratsdatenspeicherung erarbeitet werden soll, enth&#228;lt einerseits den Vorschlag einer schnellen anlassbezogenen Sicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten, wenn diese voraussichtlich zur Aufkl&#228;rung des konkreten Verdachts einer Straftat ben&#246;tigt werden („Quick Freeze“). Andererseits wird dann aber vorgeschlagen, Internet-Zugangsanbieter zu verpflichten, fl&#228;chendeckend und ohne Anlass f&#252;r die Dauer von sieben Tagen auf Vorrat zu speichern, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war. Solche Protokolle sollen es Staatsbeamten erm&#246;glichen, schon bei dem Verdacht einer Bagatellstraftat die Identit&#228;t des Nutzers einer IP-Adresse ohne richterliche Anordnung offenlegen zu lassen. Alleine die Deutsche Telekom AG musste 2010 t&#228;glich &#252;ber 50 Staatsanfragen nach der Identit&#228;t des Nutzers einer IP-Adressen beantworten.</p>
<h3>1.  IP-Vorratsdatenspeicherung schafft den gl&#228;sernen Internetnutzer</h3>
<p>Bei der Information, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war, handelt es sich um Telekommunikations-Verkehrsdaten, die – nicht anders als Telefon-Verbindungsdaten – dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterliegen. Eine kompetente Netzpolitik begreift IP-Adressen nicht als „Telefonnummer“ oder „Kfz-Kennzeichen des Internets“. Mit dem Telefon oder dem Pkw lesen wir keine Zeitung, recherchieren wir keine Informationen, schauen uns keine Produkte an und ver&#246;ffentlichen wir keine Kommentare. Normalerweise schreibt niemand mit, von welchen Rufnummern er angerufen oder von welchen Pkws er aufgesucht wird. Genau diese minuzi&#246;se Verhaltensprotokollierung wird aber im Internet praktiziert. Insofern trifft die Annahme des Bundesverfassungsgerichts, das Telemediengesetz verhindere grunds&#228;tzlich die Rekonstruierbarkeit der Internetnutzung, in der Praxis bei den meisten deutschen und bei fast allen internationalen Internetdiensten nicht zu.</p>
<p>Eine identifizierte IP-Adresse erm&#246;glicht zwar f&#252;r sich genommen noch keinen unmittelbaren R&#252;ckschluss auf Gespr&#228;chspartner. In Verbindung mit Internet-Nutzungsdaten, die staatliche Stellen ohne richterliche Anordnung bei Internetanbietern wie Google anfordern k&#246;nnen (<a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 5 S. 4 TMG</a>), l&#228;sst sich mit einer identifizierten IP-Adresse aber sogar der Inhalt der Telekommunikation einer Person nachvollziehen, also wer wonach im Internet gesucht, sich wof&#252;r interessiert und welchen Beitrag ver&#246;ffentlicht hat. Information und Meinungs&#228;u&#223;erung ohne Furcht vor Nachteilen werden durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung unm&#246;glich. Ist ein Pseudonym (Benutzerkonto) &#252;ber die IP-Adresse des Nutzers erst einmal identifiziert, erm&#246;glichen Nutzungsdaten des Anbieters oft die R&#252;ckverfolgung jedes Klicks und jeder Eingabe des Inhabers &#252;ber Tage, Wochen oder Monate hinweg. Daneben wird in die meisten E-Mails die IP-Adresse des Absenders aufgenommen, ohne dass man einfach eine Unterdr&#252;ckung dieser „Rufnummern&#252;bermittlung“ w&#228;hlen k&#246;nnte. Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung werden Meinungs&#228;u&#223;erungen per E-Mail ohne Furcht vor Nachteilen unm&#246;glich. Schlie&#223;lich erm&#246;glichen es IP-Adressen gerade beim mobilen Internetzugang, Bewegungsprofile zu erstellen, weil aus der jeweiligen IP-Adresse der ungef&#228;hre Standort des Nutzers ermittelt werden kann.</p>
<p>Derzeit speichern nur einzelne Internet-Zugangsanbieter die Zuordnung von IP-Adressen einige Tage lang auf Vorrat. Die Zul&#228;ssigkeit dieser Praxis ist Gegenstand laufender Gerichtsverfahren und bereits von mehreren Gerichten rechtskr&#228;ftig verneint worden. Jedenfalls kann man sich derzeit vor einem Bekanntwerden sensibler Informationen &#252;ber die eigene Internetnutzung durch Inanspruchnahme eines nicht auf Vorrat speichernden Internet-Zugangsanbieters (z. B. Freenet, Hansenet) sch&#252;tzen. Im Fall einer allgemeinen Zwangsspeicherfrist w&#228;re dies nicht mehr m&#246;glich. Datenschutz durch marktwirtschaftlichen Wettbewerb ist eine liberale L&#246;sung, die ein Speicherzwang ausl&#246;schen w&#252;rde.</p>
<p>Eine allgemeine IP-Vorratsdatenspeicherung tr&#228;fe junge Menschen und zuk&#252;nftige Generationen, deren privater und beruflicher Alltag sich zu einem immer gr&#246;&#223;eren Teil im Internet abspielt, in ungleich gewaltigerem Ausma&#223; als internetfernere Generationen. Sie erm&#246;glichte es Staatsbeamten, einen bislang ungeahnten Teil unseres Privat- und Berufslebens aufzudecken. In den Worten des Bundesverfassungsgerichts: Es handelte sich um einen „besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Die anlasslose Speicherung von Internet-Verbindungsdaten ist „geeignet, ein diffus bedrohliches Gef&#252;hl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeintr&#228;chtigen kann“, n&#228;mlich in allen Bereichen, in denen das Internet zum Einsatz kommt.</p>
<h3>2.  Strafverfolgung funktioniert ohne Vorratsdatenspeicherung</h3>
<p>Der von dem Bundesjustizministerium erarbeitete Vorschlag einer fl&#228;chendeckenden Internet-Verbindungsdatenspeicherung, der auch f&#252;r viele FDP-Abgeordnete v&#246;llig &#252;berraschend kam, basiert auf einem Bericht des Bundeskriminalamts, wonach im vergangenen Jahr 830 von 983 (84,4%) durch das BKA angeforderte Ausk&#252;nfte &#252;ber die Identit&#228;t des hinter einer IP-Adresse stehenden Anschlussinhabers nicht erteilt worden seien, weil Internet-Zugangsanbieter nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Verbindungsdaten mehr speicherten.</p>
<p>Diese Zahl des Bundeskriminalamts wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet: Inwieweit beruhten erfolglose Anfragen auf Verz&#246;gerungen seitens des Bundeskriminalamts bei der Anforderung von Ausk&#252;nften? Waren Anfragen des Bundeskriminalamts zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung nicht ebenso h&#228;ufig erfolglos? Wie h&#228;ufig wurden Ermittlungsverfahren trotz erfolgreicher Datenabfrage folgenlos eingestellt und sind erteilte Ausk&#252;nfte mithin im Ergebnis ohne Nutzen? Diese und sieben weitere Fragen richtete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium – nicht eine Frage wurde beantwortet. Ohne Antworten auf die genannten Fragen k&#246;nnen relevante Schl&#252;sse aus den Zahlen des Bundeskriminalamts nicht gezogen werden.</p>
<p>Die Angaben des Bundeskriminalamts sind nicht aussagekr&#228;ftig. So betrafen 147 der ergebnislosen Auskunftsersuchen des BKA Internetverbindungen, die im Zeitpunkt der Anfrage (25.05.2010) l&#228;nger als sechs Monate zur&#252;ck lagen (Zeitstempel: 29.05.2009-11.09.2009) und deswegen selbst im Fall einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung ergebnislos geblieben w&#228;ren. Dr. Michael Kilchling vom Max-Planck-Institut f&#252;r ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht in Freiburg hat die BKA-Zahlen mit den Worten kommentiert: „F&#252;r eine seri&#246;se wissenschaftliche Stellungnahme fehlt jede Basis“.</p>
<p>Die BKA-Zahlen betreffen nur einen sehr kleinen und nicht repr&#228;sentativen Ausschnitt aus der Kriminalit&#228;tswirklichkeit. 74,4% der in die BKA-Zahlen eingeflossenen, erfolglosen Anfragen zu IP-Adressen galten der Verfolgung der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften, weil sich die Recherchestelle ZaRD des BKA schwerpunktm&#228;&#223;ig damit befasst. Nur 3% der insgesamt an staatliche Stellen erteilten Ausk&#252;nfte zu IP-Adressen werden aber zur Strafverfolgung wegen pornografischer Schriften erteilt. Nicht mehr als 5.200 von 5.933.278 im Jahr 2010 polizeilich registrierten Straftaten betrafen die Verbreitung pornografischer Schriften im Internet, also weniger als 0,1% aller bekannten Straftaten. Die FDP darf vor dem Totschlagargument „Kinderpornografie“ nicht kapitulieren, sondern ist den 51 Mio. Internetnutzern in Deutschland eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema schuldig.</p>
<p>Der Vorschlag einer fl&#228;chendeckenden Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten l&#228;sst die Eigenheiten des Internets v&#246;llig au&#223;er Acht. Aus einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundesjustizministeriums ist bekannt, dass 72% der Ermittlungsverfahren mit erfolgreicher Verbindungsdatenabfrage gleichwohl eingestellt wurden. Bei IP-Adressen ist selbst im Fall einer Vorratsdatenspeicherung eine Identifizierung des T&#228;ters h&#228;ufig nicht m&#246;glich. In vielen F&#228;llen verwenden Straft&#228;ter Internet-Cafés, offene Internetzug&#228;nge (WLAN), Anonymisierungsdienste, &#246;ffentliche Telefone, unregistrierte Handykarten usw., so etwa die mutma&#223;liche D&#252;sseldorfer Qaida-Zelle. Laut einer Umfrage nutzen schon 12,8% der Internetnutzer einen Anonymisierungsdienst, weitere 33,6% beabsichtigten dies in Zukunft. Ein Anonymisierungsdienst ersetzt die IP-Adresse des Kunden durch eine andere, nicht r&#252;ckverfolgbare IP-Adresse. Solche Dienste werden f&#252;r ein geringes monatliches Pauschalentgelt in Deutschland, Europa und weltweit legal angeboten. Eine seri&#246;se Rechtspolitik setzt auf Strafverfolgungsma&#223;nahmen, die einen ernsthaften Beitrag zur Aufkl&#228;rung von Straftaten leisten. Damit muss eine Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern, die auf vielf&#228;ltige Weise schon mit geringem Aufwand umgangen werden kann, ausscheiden.</p>
<p>Eine moderne und zukunftsf&#228;hige Internetpolitik setzt Internetnutzer keinen &#220;berwachungsma&#223;nahmen aus, die bei vergleichbaren T&#228;tigkeiten au&#223;erhalb des Internet unbekannt sind. Wer au&#223;erhalb des Internets B&#252;cher liest, fernsieht oder CDs tauscht, hinterl&#228;sst keine identifizierbaren Spuren. Es gibt keinen Grund, weshalb dies im Internet anders sein sollte. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Anrufe mit unterdr&#252;ckter Rufnummernanzeige bei Telefon-Flatrates ebenso spurenlos m&#246;glich bleiben sollen wie postalische Meinungs&#228;u&#223;erungen ohne Absender und m&#252;ndliche &#196;u&#223;erungen gegen&#252;ber Unbekannten, dass einzig im Internet aber potenziell jede E-Mail und jeder Kommentar anhand einer auf Vorrat gespeicherten IP-Adresse identifizierbar bleiben soll.</p>
<p>Im Internet begangene Straftaten werden auch ohne Vorratsspeicherung von Internet-Zugangsdaten deutlich h&#228;ufiger aufgekl&#228;rt als au&#223;erhalb des Internet begangene Straftaten. Die Kriminalstatistik f&#252;r das Jahr 2010, also im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung, belegt: Im Jahr 2010 wurden auch ohne Vorratsdaten fast drei von vier Internetdelikten aufgekl&#228;rt (71%). Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung deutlich h&#228;ufiger aufzukl&#228;ren als au&#223;erhalb des Internet begangene Straftaten (55%). Auch die Verbreitung von „Kinderpornografie“ wurde nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung deutlich h&#228;ufiger aufgekl&#228;rt (79%) als au&#223;erhalb des Internet begangene Straftaten. Vor diesem Hintergrund besteht keinerlei Rechtfertigung f&#252;r ein Anonymit&#228;tsverbot gerade im Internet.</p>
<p>Dass die Speicherung nur der Daten von Verd&#228;chtigen eine wirksame Verfolgung auch von Internetdelikten erm&#246;glicht, zeigt die Praxis vieler Staaten weltweit. Sicherlich will niemand ernsthaft behaupten, dass in Staaten wie &#214;sterreich, Schweden oder Kanada das Internet ein rechtsfreier Raum sei, weil Internet-Verbindungsdaten dort wie in Deutschland mit Verbindungsende zu l&#246;schen sind.</p>
<p>Umgekehrt droht eine IP-Vorratsdatenspeicherung die Strafverfolgung im Internet massiv zu beeintr&#228;chtigen. Schon die Einf&#252;hrung der letzten Internet-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 f&#252;hrte dazu, dass 46,4% aller Internetnutzer Anonymisierungsdienste nutzten oder nutzen wollten und 24,6% &#246;ffentliche Internet-Cafés. Im Ergebnis war trotz sechsmonatiger IP-Vorratsdatenspeicherung nur ein geringerer Teil der registrierten Internetdelikte (75,7%) aufzukl&#228;ren als noch im Vorjahr ohne IP-Vorratsdatenspeicherung (79,8%)! Eine IP-Vorratsdatenspeicherung f&#246;rdert Vermeidungsverhalten, welches die Verhinderung und Verfolgung selbst schwerer Straftaten erschwert. Denn Vermeidungsma&#223;nahmen k&#246;nnen zugleich verdachtsabh&#228;ngige Telekommunikations&#252;berwachungsma&#223;nahmen vereiteln, wie sie ohne Vorratsdatenspeicherung noch m&#246;glich sind. Dadurch entfaltet eine Vorratsdatenspeicherung auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung kontraproduktive Wirkungen und verkehrt den erhofften Nutzen der Ma&#223;nahme in sein Gegenteil.</p>
<h3>3.  IP-Vorratsdatenspeicherung ist sch&#228;dlich f&#252;r Deutschland</h3>
<p>Auf der anderen Seite h&#228;tte eine verdachtslose Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten massive Nachteile f&#252;r B&#252;rger, aber auch f&#252;r Unternehmen, &#196;rzte, Rechtsanw&#228;lte, Psychologen, Beratungsstellen und viele mehr zur Folge: Im Zuge einer IP-Vorratsdatenspeicherung w&#252;rden ohne jeden Verdacht einer Straftat Informationen gesammelt, die die R&#252;ckverfolgung praktisch jeden Klicks und jeder Eingabe im Internet von &#252;ber 80 Millionen Bundesb&#252;rgerinnen und Bundesb&#252;rgern erm&#246;glichen w&#252;rden. Dies w&#252;rde Datenpannen und -missbrauch beg&#252;nstigen. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde daneben das permanente Risiko schaffen, unschuldig einer Straftat verd&#228;chtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen oder abgemahnt zu werden, denn Verbindungsdaten lassen nur auf den Inhaber eines Anschlusses r&#252;ckschlie&#223;en und nicht auf dessen Benutzer.</p>
<p>Diese Risiken w&#252;rden eine enorme Abschreckungswirkung entfalten und eine unbefangene Internetnutzung in sensiblen Situationen vereiteln (z.B. anonyme Information von Journalisten per E-Mail, anonyme Meinungs&#228;u&#223;erung im Internet, vertraulicher Austausch von Gesch&#228;ftsgeheimnissen, vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung und Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten). Eine IP-Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde den Schutz journalistischer Quellen untergraben und damit die Pressefreiheit im Kern besch&#228;digen. Sie w&#252;rde auch Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aush&#246;hlen. Wenn gef&#228;hrliche oder gef&#228;hrdete Menschen nicht mehr ohne Furcht vor Nachteilen Hilfe suchen k&#246;nnen, verhindert dies eine sinnvolle Pr&#228;vention und kann sogar Leib und Leben Unschuldiger gef&#228;hrden. Insgesamt stehen grundlegende Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens auf dem Spiel.</p>
<p>Jede massenhafte Erfassung des Informations- und Kommunikationsverhalten vollkommen Unschuldiger verst&#246;&#223;t gegen die EU-Grundrechtecharta und die Europ&#228;ische Menschenrechtskonvention. Der EU-Gerichtshof, der Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte und der Rum&#228;nische Verfassungsgerichtshof haben fl&#228;chendeckende Ver&#246;ffentlichungen, Erfassungen oder Aufzeichnungen pers&#246;nlicher Daten bereits als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig verworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung nur das Grundgesetz angewandt, nicht aber die ebenfalls zu beachtende EU-Grundrechtecharta und die Europ&#228;ische Menschenrechtskonvention gepr&#252;ft.</p>
<p>Der Vorschlag einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen l&#228;sst auch vollkommen die technische Entwicklung au&#223;er Acht. Mit der ab Ende 2011 geplanten Umstellung des Internets auf das neue Adress-System „IPv6“ droht die individuelle Verfolgbarkeit jedes unserer Online-Schritte &#252;ber lange Zeitr&#228;ume hinweg. Denn die neuen Internet-Adressen ver&#228;ndern sich fast nie – im Gegensatz zu der derzeitigen, ver&#228;nderlichen Nummernzuteilung. Mit einer einzigen polizeilichen Abfrage der IP-Adresszuordnung und nachfolgenden Anfragen an die privaten Anbieter nach Logdateien kann k&#252;nftig auf Monate hinaus ein Online-Leben nachvollzogen werden. Aus Gr&#252;nden des Datenschutzes ist es dringend geboten, weiterhin eine h&#228;ufig wechselnde Vergabe vorzuschreiben. Der Vorschlag einer Vorratsdatenspeicherung geht genau in die falsche Richtung.</p>
<p>Besonders Sorgen macht uns, dass die FDP im Bereich des Internetzugangs erstmals eine Abkehr von dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verdachtsabh&#228;ngigkeit von Ermittlungsma&#223;nahmen und einen Einstieg in die Logik einer vorsorglichen Massenerfassung Unschuldiger ins Blaue hinein vollziehen w&#252;rde, indem sie eine fl&#228;chendeckende Informationssammlung &#252;ber Verhalten der gesamten Bev&#246;lkerung erstmals als notwendig und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig anerkennen w&#252;rde. Ist dieser Damm einmal gebrochen und ein Pr&#228;zedenzfall geschaffen, dann k&#246;nnte die FDP dem uners&#228;ttlichen Hunger von Sicherheitsideologen nach immer weiteren potenziell n&#252;tzlichen Informationen &#252;ber die gesamte Bev&#246;lkerung (z. B. Telefonverbindungsdaten und -standortdaten bei Flatrates, Reisedaten, B&#252;chereidaten, Bestelldaten, Internet-Nutzungsdaten) zuk&#252;nftig keinen grunds&#228;tzlichen Einwand mehr entgegen setzen.</p>
<p>Eine IP-Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben w&#252;rde die &#252;ber 6.000 betroffenen Telekommunikationsunternehmen und deren Kunden schon wegen der hohen Sicherheitsanforderungen Millionen von Euro kosten. Dies z&#246;ge Preiserh&#246;hungen nach sich, f&#252;hrte zur Einstellung von Angeboten und belastete mittelbar auch die Verbraucher. Um Kosten zu vermeiden, best&#252;nde die Gefahr, dass die Anbieter einfach auf der Grundlage des <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/100.html" title="&sect; 100 TKG: St&ouml;rungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten">§ 100 TKG</a> ohne Sicherheitsvorkehrungen auf Vorrat speichern w&#252;rden, um die Daten auch f&#252;r eigene Zwecke und zur millionenfachen Auskunfterteilung an Private (<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101a.html" title="&sect; 101a UrhG: Anspruch auf Vorlage und Besichtigung">§ 101a UrhG</a>) verwenden zu k&#246;nnen. Ungel&#246;st ist auch die Frage, wie f&#252;r die vom Bundesverfassungsgericht angesprochenen, auf besondere Vertraulichkeit angewiesenen Verbindungen im Internetbereich ein grunds&#228;tzliches &#220;bermittlungsverbot vorgesehen werden soll. Internetanbieter k&#246;nnen nicht wissen, ob eine Internetverbindung der anonymen Kontaktaufnahme zu Beratungsstellen oder Journalisten gedient hat.</p>
<p>Dementsprechend ist der Vorsto&#223; des Bundesjustizministeriums unter anderem bei dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Deutschen Journalistenverband, dem Chaos Computer Club, der Neuen Richtervereinigung, dem LSVD und dem Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) auf Ablehnung gesto&#223;en.</p>
<h3>4.  Sexuellem Kindesmissbrauch wirksam begegnen</h3>
<p>Dem Bundesjustizministerium zufolge soll eine R&#252;ckverfolgbarkeit jeder Internetnutzung „insbesondere zum Vorgehen gegen Kinderpornografie“ geschaffen werden. Das Ziel, Kinder zu sch&#252;tzen und sowohl ihren Missbrauch als auch dessen Dokumentation zu verhindern, stellen wir keineswegs in Frage. Alle hierzu geeigneten, erforderlichen und angemessenen Mittel, die nicht mehr schaden als sie nutzen, m&#252;ssen eingesetzt werden. Gerade wegen der hohen Bedeutung der Rechte von Kindern und der Abscheulichkeit ihres Missbrauchs aber d&#252;rfen dringend ben&#246;tigte Ressourcen nicht f&#252;r wirkungslose oder gar kontraproduktive Ma&#223;nahmen verschleudert werden. Sexuell missbrauchte Kinder d&#252;rfen nicht politisch ein zweites Mal f&#252;r Vorhaben missbraucht werden, die in Wahrheit keinen Beitrag zum Kinderschutz leisten. Nach unserer &#220;berzeugung ist genau dies bei einer generellen und pauschalen Vorratsspeicherung der Identit&#228;t vollkommen unverd&#228;chtiger Internetnutzer der Fall.</p>
<p><strong>IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet zum Schutz von Kindern</strong></p>
<p>Eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen Unverd&#228;chtiger ist zum Schutz von Kindern denkbar ungeeignet, wie an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach best&#228;tigt worden ist. Eine Vorratsdatenspeicherung hatte weder in Deutschland noch hat sie im Ausland irgend einen messbaren Einfluss auf die k&#246;rperliche und seelische Unversehrtheit missbrauchter Kinder.</p>
<p>Zun&#228;chst einmal geht die strafrechtliche Verfolgung von „Kinderpornografie“ von vornherein an dem gr&#246;&#223;ten Teil des Problems sexuellen Kindesmissbrauchs vorbei. Der Anteil von Kinderpornografiedelikten an allen polizeilich bekannten Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist mit 7% gering. Nur ausnahmsweise kann Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs durch Ermittlungen wegen kinderpornografischer Darstellungen geholfen werden. Laut Kriminalstatistik werden nicht mehr als 1% der polizeilich registrierten F&#228;lle von Kindesmissbrauch &#252;berhaupt fotografisch dokumentiert, meist von Familienmitgliedern oder nahen Verwandten. Den Hauptteil der Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs begehen nicht P&#228;dophile, die sich f&#252;r Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs interessieren k&#246;nnen, sondern T&#228;ter, die sich an ihrem Opfer als Ersatz f&#252;r Sexualkontakt mit Erwachsenen vergehen. &#220;berdies werden 90% aller F&#228;lle von Kindesmissbrauch und sogar 98% der F&#228;lle famili&#228;ren Missbrauchs von Kindern der Polizei nie bekannt. Im Dunkelfeld kann Strafverfolgung von vornherein nicht weiter helfen. Es kommt hinzu, dass Kindesmissbrauch nicht identisch ist mit Strafbarkeit. Vernachl&#228;ssigung und nicht-sexuelle Misshandlung kann ebenso schwerwiegende Folgen f&#252;r Kinder haben, auch wo sie nicht strafbar sind.</p>
<p>In der Medienwirkungsforschung und sonstigen Wissenschaft ist umstritten, ob die Verf&#252;gbarkeit von Darstellungen sexuellen Missbrauchs das Risiko eigener &#220;bergriffe der Konsumenten erh&#246;ht. Nach Angaben des renommierten Berliner Krankenhauses Charité kann nach gegenw&#228;rtigem Stand der Forschung nicht abschlie&#223;end beurteilt werden, inwiefern der Konsum kinderpornografischer Materialien den Wunsch nach Realisierung eines tats&#228;chlich direkten sexuellen Kontaktes mit einem Kind und dessen Umsetzung verst&#228;rkt. Der Klinik zufolge ist P&#228;dophilie fester Bestandteil der Pers&#246;nlichkeit von gesch&#228;tzt 200.000 Menschen in Deutschland und nicht „wegzutherapieren“. Therapieziel der Charité ist vielmehr, dass die p&#228;dophile Neigung der Betroffenen nur noch in deren Fantasie ausgelebt wird – dies kann um der Sicherheit von Kindern willen nicht verboten oder ge&#228;chtet werden. In der Praxis soll es nach der Aufhebung oder Lockerung von Kinderpornografieverboten in Tschechien, D&#228;nemark und Japan zu einem R&#252;ckgang der Kindesmissbrauchsf&#228;lle gekommen sein. Die faktisch erh&#246;hte Verf&#252;gbarkeit von Darstellungen sexuellen Missbrauchs durch das Internet in Deutschland ist ebenfalls mit einem R&#252;ckgang der registrierten F&#228;lle von Kindesmissbrauch einher gegangen. 2010 registrierte die Polizei die zweitniedrigste Zahl von Kindesmissbrauchsf&#228;llen seit 1987. Die H&#228;ufigkeit solcher F&#228;lle geht bereits seit den 1950er Jahren deutlich zur&#252;ck.</p>
<p>Noch zweifelhafter ist, ob der Versuch einer Intensivierung der schon heute wirksamen strafrechtlichen Verfolgung des Austauschs kinderpornografischer Darstellungen den Schutz von Kindern vor sexuellen &#220;bergriffen erh&#246;hen kann. Jedenfalls ist nicht belegt oder auch nur plausibel, dass gerade eine IP-Vorratsdatenspeicherung auch nur ein Kind vor sexuellem Missbrauch sch&#252;tzen k&#246;nnte. Weder aus Deutschland noch aus einem anderen Staat der Welt ist bekannt, dass die Zahl von Missbrauchsf&#228;llen nach Einf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung st&#228;rker zur&#252;ckgegangen w&#228;re. Bei den ausf&#252;hrlichen Diskussionen des Runden Tisches der Bundesregierung zu sexuellem Kindesmissbrauch ist eine Vorratsdatenspeicherung zu Recht von keiner Arbeitsgruppe empfohlen worden.</p>
<p>Wir sind zwar der Meinung, dass der Staat zum Schutz von Kindern f&#252;r ein ernsthaftes Entdeckungsrisiko sorgen muss, um potenzielle T&#228;ter von entsprechenden Straftaten abzuschrecken. Werden auch ohne Vorratsdatenspeicherung die meisten F&#228;lle sexuellen Kindesmissbrauchs und des Austauschs von „Kinderpornografie“ aufgekl&#228;rt, ist diese Abschreckungswirkung aber ausgesch&#246;pft. Es gibt keinen Beleg daf&#252;r und ist kriminologisch unwahrscheinlich, dass eine – unterstellt – um einige Prozentpunkte h&#246;here Aufkl&#228;rungsquote die Entscheidung potenzieller T&#228;ter f&#252;r oder gegen einen Kindesmissbrauch beeinflussen k&#246;nnte. Tats&#228;chlich ist eine h&#246;here Aufkl&#228;rungsquote nicht zu erwarten. Die Berliner Charité hat festgestellt, dass Konsumenten von „Kinderpornografie“ im Umgang mit Computern ge&#252;bt sind. Ge&#252;bte Computernutzer k&#246;nnen eine IP-Vorratsspeicherung bei ihrem Internet-Zugangsanbieter aber jederzeit durch Zwischenschaltung eines in- oder ausl&#228;ndischen Anonymisierungsdienstes ausschalten, weshalb eine IP-Vorratsspeicherung gerade in diesem Bereich aussichtslos ist. Nach Einf&#252;hrung einer sechsmonatigen IP-Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zum 01.01.2009 ist die Aufkl&#228;rungsquote im Bereich der Verbreitung pornografischer Schriften &#252;ber das Internet sogar von zuvor 87,5% auf 83,8% gefallen.</p>
<p><strong>Anonyme Internetnutzung sch&#252;tzt Kinder</strong></p>
<p>Anonyme Internetnutzung ist nicht Ursache sexuellen Missbrauchs, sondern wichtige Voraussetzung f&#252;r dessen Bew&#228;ltigung. Gerade f&#252;r Missbrauchsbetroffene ist es h&#228;ufig hilfreich, im Schutz der Anonymit&#228;t ohne Angst vor Blo&#223;stellung relativ frei &#252;ber den erlittenen Missbrauch sprechen und sich austauschen zu k&#246;nnen. Eine unterschiedslose IP-Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde Opfern und potenziellen Opfern sexuellen Missbrauchs massiv schaden, indem sie tausenden von Opfern und auch T&#228;tern den Zugang zu anonymen Beratungs-, Selbsthilfe- und Therapieangeboten verschlie&#223;en w&#252;rde. Gerade im Bereich des sexuellen Missbrauchs sind Opfer und T&#228;ter meist nur im Schutz absoluter Anonymit&#228;t bereit, sich zu informieren und Hilfe anzunehmen, da sie andernfalls soziale &#196;chtung oder – bei T&#228;tern – strafrechtliche Verfolgung bef&#252;rchten. Beispielsweise bietet die Berliner Charité nicht justizbekannten, hilfesuchenden P&#228;dophilen die M&#246;glichkeit einer vollkommen anonymen Therapie, um (weitere) &#220;bergriffe zu verhindern. Therapiewillige k&#246;nnen sich unter anderem per Internet informieren und per E-Mail anonym melden. Eine R&#252;ckverfolgbarkeit jedes Interessenten anhand der IP-Adresse w&#252;rde die Therapie potenzieller T&#228;ter und damit den Schutz deren potenzieller Opfer auf das Spiel setzen. Eine Einschr&#228;nkung der M&#246;glichkeiten anonymer Hilfe vertieft das Leiden von Opfern und f&#252;hrt, wo die Therapie von T&#228;tern vereitelt wird, zu weiterem Kindesmissbrauch. Es ist unverantwortlich, den Wunsch von Strafverfolgern nach &#220;berf&#252;hrung m&#246;glichst noch des letzten Delinquenten &#252;ber den Schutz und das Wohl von Kindern zu stellen.</p>
<p>Auch der Strafverfolgung selbst w&#252;rde eine IP-Vorratsdatenspeicherung schaden: Nicht ohne Grund erm&#246;glichen die meisten Internet-Beschwerdestellen in Europa anonyme Anzeigen kinderpornografischer Inhalte. Wer auf solche Inhalte st&#246;&#223;t, ist wegen des Risikos sozialer &#196;chtung oder strafrechtlicher Verfolgung meist nur im Schutz absoluter Anonymit&#228;t bereit, dies zu melden. Die Anonymit&#228;t als zentrale Voraussetzung von Anzeigen kinderpornografischer Darstellungen im Internet entfiele durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p><strong>Wirksamer Kinderschutz: Retten statt Mitschreiben!</strong></p>
<p>Der richtige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Dokumentation wirksam entgegen zu treten, ist nach unserer &#220;berzeugung die F&#246;rderung von Pr&#228;ventionsma&#223;nahmen und -projekten, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist. Der Fokus sollte dabei auf Ma&#223;nahmen gegen Missbrauch gelegt werden, der vor Ort im eigenen Umfeld der Zielgruppe geschieht. Sexueller Missbrauch findet in Schulen, in Kinderg&#228;rten, in Kinderheimen, in Internaten, in Sportvereinen, in Jugendvereinen und in den Familien der Opfer statt, so dass dort zuerst angesetzt werden muss. Angebote einer qualifizierten Therapie sowie eine angemessene Entsch&#228;digung der Opfer sexuellen Missbrauchs m&#252;ssen selbstverst&#228;ndlich sein.</p>
<p>Daneben sind anonyme Beratungs- und Therapieangebote f&#252;r potenzielle T&#228;ter im Vorfeld sexueller &#220;bergriffe ein wirksames Mittel zum Kinderschutz. Es ist ein Skandal, dass etwa die Berliner Charité gegenw&#228;rtig nur der H&#228;lfte der P&#228;dophilen, die sich freiwillig einer anonymen Therapie unterziehen m&#246;chten, einen Platz anbieten kann, dass Krankenkassen diese Behandlung nicht zahlen und dass das Therapieangebot in zwei Jahren mangels Finanzierung ganz auslaufen muss. Dass sich das politische und finanzielle gesellschaftliche Engagement bisher nahezu ausschlie&#223;lich auf rechtsbekannte und rechtskr&#228;ftig verurteilte Sexualstraft&#228;ter, also auf T&#228;ter aus dem Hellfeld richtet, ist ein Fehler. Klinische Erfahrungen zeigen, dass rechtskr&#228;ftig verurteilte Sexualstraft&#228;ter f&#252;r therapeutische Angebote oft nur noch schwer zug&#228;nglich sind, da sie ihr Innenleben aus Angst vor rechtlichen Nachteilen im Strafvollzug vor Therapeuten abschirmen. Kontraproduktiv ist auch das gegenw&#228;rtige Klima einer Verteufelung der als solchen unheilbaren P&#228;dophilie, weil dies die Betroffenen von einer Therapie mit dem Ziel eines gefahrlosen Lebens mit ihrer Neigung abh&#228;lt.</p>
<p>Werden neue Darstellungen sexuellen Missbrauchs aufgefunden, so muss die Identifikation der abgebildeten Opfer an erster Stelle stehen. Daneben sollten die Anstrengungen zur L&#246;schung kinderpornografischen Materials verst&#228;rkt werden. Im Zeitalter des Internet ist dazu nur eine internationale Zusammenarbeit aussichtsreich. Die grenz&#252;berschreitende L&#246;schung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs bereitet derzeit offensichtlich Probleme. Ziel einer internationalen Zusammenarbeit muss es daher sein, sich v&#246;lkerrechtlich darauf zu verst&#228;ndigen, die Verbreitung von Inhalten, die den universellen Menschenrechten widersprechen, allgemein zu unterbinden. Insbesondere erscheint ein internationales Abkommen zur grenz&#252;berschreitenden L&#246;schung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sinnvoll. Selbst das 2000 von der UN erarbeitete Fakultativprotokoll zum &#220;bereinkommen &#252;ber die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie ist gegenw&#228;rtig aber von vielen europ&#228;ischen Staaten noch nicht ratifiziert worden.</p>
<p>An diesen Problemen muss gearbeitet werden, anstatt eine untaugliche und grundrechtswidrige Vorratsspeicherung der Identit&#228;t zu 99,6% vollkommen unverd&#228;chtiger Internetnutzer voranzutreiben, die das Risiko von Kindesmissbrauch sogar erh&#246;hen k&#246;nnte. Zu Recht spielt eine Vorratsdatenspeicherung bei der ausf&#252;hrlichen Expertendiskussion am Runden Tisch der Bundesregierung zu sexuellem Kindesmissbrauch keine Rolle. St&#228;ndige Forderungen nach einer Vorratsdatenspeicherung lenken von den eigentlichen Defiziten bei dem Schutz von Kindern ab, die sich nicht durch plakative Forderungen und f&#252;r den Staat kostenlose Paragrafen beseitigen lassen. Die Forderung einer Vorratsdatenspeicherung verringert den Antrieb f&#252;r wirksames Handeln und schadet damit dem Kinderschutz.</p>
<p>Insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte um Internetsperren ersch&#252;ttert uns, dass nun ein FDP-gef&#252;hrtes Ministerium mit demselben Totschlagargument „Kinderpornografie“ erneut einen massenhaften Grundrechtseingriff rechtfertigen will. Inzwischen ist man sich einig, dass das L&#246;schen von Missbrauchsdarstellungen h&#228;ufiger als erwartet zum Erfolg f&#252;hrt und Sperren deshalb verzichtbar sind. Auch die Aufkl&#228;rung des Austauschs kinderpornografischer Darstellungen &#252;ber das Internet ist nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung in den meisten F&#228;llen erfolgreich. Bef&#252;rchtungen eines weitgehend „rechtsfreien Raums Internet“ haben sich nicht best&#228;tigt. Die Politik muss daher auf das von den B&#252;rgern abgelehnte Mittel einer massenhaften Vorratsspeicherung der Identit&#228;t vollkommen unverd&#228;chtiger Internetnutzer verzichten.</p>
<h3>5.  Internetkriminalit&#228;t – Intelligente Strategien f&#252;r ein sicheres Netz</h3>
<p>Bei 97,9% der im Internet begangenen Straftaten und 99,9% der insgesamt in Deutschland registrierten Kriminalit&#228;t handelt es sich nicht um den Austausch kinderpornografischer Darstellungen. Auch jenseits von „Kinderpornografie“ kann die Politik viel tun, um den Schutz vor Kriminalit&#228;t im Internet zu optimieren. Einige L&#246;sungsans&#228;tze existieren bereits, viele neue k&#246;nnen erarbeitet werden. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung ist allerdings keiner davon: weder f&#252;r die zu sch&#252;tzenden Internetnutzer noch f&#252;r unsere Informationsgesellschaft insgesamt.</p>
<p>Dies unterstreicht auch die 2010 eingesetzte Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages. Diese wurde nicht zuletzt wegen schlechter netzpolitischer Erfahrungen zu den Zeiten der Gro&#223;en Koalition im Bund einberufen, um in Zukunft Fehlentscheidungen zu vermeiden. Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde, das Zugangserschwerungsgesetz („Netzsperren“), das inzwischen allgemein als nicht zielf&#252;hrend angesehen wird und als Hauptgrund f&#252;r das Erstarken der Piratenpartei gedeutet werden kann, und auch die Online-Durchsuchung („Bundestrojaner“), die ebenfalls von Karlsruhe einkassiert worden ist, sind Negativbeispiele der Vergangenheit. Die FDP-Bundestagsfraktion hat es nun in der Hand, ob diese unselige Liste erweitert werden muss.</p>
<p><strong>Wie ein besseres Vorgehen gegen Netzkriminalit&#228;t jetzt schon m&#246;glich ist</strong></p>
<p>Es gibt bereits gute Beispiele f&#252;r modernen Schutz vor Internetkriminalit&#228;t. Eine Schl&#252;sselrolle spielt hierbei die Pr&#228;vention, denn 82% aller polizeilich registrierten Internetdelikte sind Betrugsdelikte zulasten von Personen, die sich haben t&#228;uschen lassen. Hinzu kommt zunehmend Daten- und Identit&#228;tsdiebstahl unter Ausnutzung ungesicherter IT-Systeme (z.B. Trojaner) oder der Sorglosigkeit von Nutzern (z.B. Phishing) zur Vorbereitung von Betrug und anderer Straftaten.</p>
<p>Leicht verst&#228;ndliche Tipps und Anleitungen zum Schutz vor Netzkriminalit&#228;t und zur Sicherung des eigenen Computers sind bereits entwickelt und ver&#246;ffentlicht worden. Sie erreichen aber bislang nur sehr wenige Menschen. Wir k&#246;nnten uns vorstellen, kurze Verhaltensempfehlungen f&#252;r Erwachsene und Jugendliche als „Beipackzettel“ jedem neu verkauften Computer und Smartphone beizulegen.</p>
<p>Software zur Gew&#228;hrleistung der Sicherheit des eigenen Computers ist bereits entwickelt und ver&#246;ffentlicht worden. Sie aufzufinden, zu installieren und in Stand zu halten &#252;berfordert aber viele Menschen. Sinnvoll erschiene uns eine Hotline, die kostenfreie Beratung bei der Absicherung der eigenen Computer und bei der Beseitigung von Schadprogrammen anbietet. Wir k&#246;nnten uns auch vorstellen, Hersteller und Anbieter kommerzieller Internetdienste zu verpflichten, gebrauchsfertige Ger&#228;te zur Internetnutzung sowie &#246;ffentliche Internetdienste so voreinzustellen und in Stand zu halten, dass die Vertraulichkeit, Verf&#252;gbarkeit und Unversehrtheit des Systems und der darauf gespeicherten Nutzerdaten dauerhaft nach den anerkannten Regeln der Technik gew&#228;hrleistet ist (z.B. automatische Sicherheitspatches, Firewall, Schadprogrammerkennung). Der Nutzer muss allerdings stets die volle Kontrolle &#252;ber Vorkehrungen zu seinem Schutz behalten und diese auch abschalten k&#246;nnen.</p>
<p>Bestehende Datenschutzgesetze enthalten wichtige Vorgaben, die die Verf&#252;gbarkeit pers&#246;nlicher Daten f&#252;r Straftaten reduzieren und dadurch Identit&#228;tsdiebstahl und sonstigen Datenmissbrauch verh&#252;ten k&#246;nnen. Leider l&#228;uft die Durchsetzung dieser Vorgaben im Internet weitgehend leer. Wir hielten es f&#252;r sinnvoll, wenn Wettbewerbern, Verbraucherzentralen und Datenschutzverb&#228;nden das Recht gegeben w&#252;rde, Datenschutzverst&#246;&#223;e kommerzieller Anbieter von Internetdiensten abzumahnen. Auch sollte der Verlust pers&#246;nlicher Daten durch kommerzielle Anbieter von Internetdiensten einen Anspruch der Betroffenen auf pauschale Entsch&#228;digung nach sich ziehen (z.B. 200 Euro pro Person). Schlie&#223;lich sollte unterbunden werden, dass kommerzielle informationstechnische Produkte zur Verarbeitung personenbezogener Daten so vertrieben werden, dass der Verwender in der Voreinstellung „automatisch“ gegen deutsches Datenschutzrecht verst&#246;&#223;t („privacy by design“).</p>
<p>Die Aufkl&#228;rung von Internetkriminalit&#228;t gelingt bereits jetzt in den meisten F&#228;llen. Gleichwohl bestehen vielf&#228;ltige M&#246;glichkeiten f&#252;r eine effizientere Strafverfolgung im Netz: Die Einrichtung leistungsf&#228;higer Spezialdienststellen der Polizei und von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Computerkriminalit&#228;t erscheint sinnvoll. Gefordert werden auch besonders qualifizierte Polizeibeamte und Staatsanw&#228;lte f&#252;r diese Aufgaben, die Entwicklung eines Berufsbildes „Computerkriminalist“, die Entwicklung standardisierter Sachbearbeitungsverfahren auf nationaler und die Entwicklung von Standards f&#252;r IT-Forensik auf internationaler Ebene.</p>
<p>Laut periodischem Sicherheitsbericht ist bei ca. 80% der Ermittlungen wegen Internetdelikten ein Zugriff auf im Ausland vorhandene Informationen notwendig. Sinnvoller als jede nationale Ma&#223;nahme erschiene es daher, in rechtsstaatlichem Rahmen und nicht nur auf dem Papier eine unverz&#252;gliche, schnelle Sicherung im Ausland gespeicherter Computer- und Verkehrsdaten f&#252;r nachfolgende &#220;bermittlungsersuchen zu erm&#246;glichen. Solange die M&#246;glichkeiten des gegenw&#228;rtigen Rechtsrahmens aus personellen, organisatorischen und finanziellen Gr&#252;nden nicht ann&#228;hernd ausgesch&#246;pft sind, darf es keinen Masseneingriff in die Rechte Unschuldiger geben.</p>
<p>Bef&#228;higung ist besser als &#220;berwachung, Dialoge vermeiden Paragrafen, informationelle Selbstbestimmung braucht keine Totalprotokollierung. Sich mutig f&#252;r neue Wege zu &#246;ffnen ist der beste Schritt nach vorne, um sich von nicht-funktionalen Wunschvorstellungen zu verabschieden und chancenorientiert das Internet als Zukunft unserer Gesellschaft zu begreifen. Internetnutzer und Strafverfolger, die ernst genommen werden, werden selbstgew&#228;hlte Sicherheitsvorkehrungen und Verbesserungen mit hoher Akzeptanz aufnehmen. Damit ist die eigentliche Absicht, einen gesellschaftlich getragenen Diskurs &#252;ber die Information und Kommunikation der Zukunft zu er&#246;ffnen, konstruktiv angegangen. Der Schutz von Internetnutzern bekommt endlich die stabile Basis, die den Forderungen nach totaler R&#252;ckverfolgbarkeit abhanden gekommen ist.</p>
<p><strong>Medienkompetenzland Deutschland</strong></p>
<p>Medienkompetenz ist der Schl&#252;ssel zu Partizipation an der digitalen Gesellschaft und verlangt heute mehr als Medienwissen, Medienkritik und gestaltende Medienproduktion. Die neue Dimension der zu st&#228;rkenden Medienkompetenz ist die verantwortungsvolle Mitwirkung an der gesellschaftlichen Entwicklung mittels Medien. Dazu geh&#246;rt auch das Verst&#228;ndnis und Kommunizieren bew&#228;hrter Ma&#223;nahmen zum Schutz vor und zur Verfolgung von Internetdelikten.</p>
<p>Es gilt, eine Offensive f&#252;r aufgekl&#228;rte Internetnutzung zu starten. Ziel muss hierbei vorrangig die Qualifizierung von Lehrenden, P&#228;dagogen und (politischen) Entscheidern sein. Nur so kann schon den Ursachen von Kriminalit&#228;t entgegengewirkt werden. Es ist ratsam, auf eine breite Beteiligung zu setzen und die bereits von Bund und L&#228;ndern gef&#246;rderten Einrichtungen in die Pflicht zur Mitentwicklung von Konzepten und Inhalten zu nehmen. Dazu sollten Best-Practice-Beispiele aus der bisherigen medienp&#228;dagogischen Arbeit aufgegriffen werden. Ein runder Tisch „Medienkompetenz“, der sich auch online transparent abbildet, tr&#228;gt die besten Ideen f&#252;r das Medienkompetenzland zusammen. Die gef&#246;rderten, erfahrenen Institutionen sollten federf&#252;hrend diesen Prozess moderieren. Ergebnis wird ein inhaltlicher Fahrplan sein, der das „Netzpferdchen“ zum Galopp bringen wird und Deutschland mit seiner Bildungsoffensive f&#252;r ein sicheres digitales Zeitalter verdient herausstellt.</p>
<p>Strafverfolgungsinteressen d&#252;rfen nicht zur Chancen-Bremse im Internet werden. Eine einseitig an Gef&#228;hrdungsszenarien ausgerichtete Politik verhindert eine Verbesserung der M&#246;glichkeiten und zementiert Risiken.</p>
<h3>6.  Gemeinsam f&#252;r ein freies und sicheres Netz</h3>
<p>Die Idee einer R&#252;ckverfolgbarkeit jeder Internetnutzung „insbesondere zum Vorgehen gegen Kinderpornografie“ zeigt, dass &#252;ber Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten des Vorhabens nicht transparent mit Internetnutzern als Betroffenen gesprochen worden ist. Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vom Januar 2011 und der Gesetzentwurf vom Juni 2011 sind in einer intransparenten Weise zustande gekommen. Das Ministerium hat bis heute nicht zu einer Anh&#246;rung von Vertretern der Betroffenen in Beruf und Gesellschaft eingeladen. Von Anfang an waren wenige (oder gar keine) Personen aus dem Netzpolitik- oder Informatikspektrum beteiligt. Doch das ist elementar, bevor Politik so grundlegend in eine Technikentwicklung eingreift. Entscheidungen d&#252;rfen nicht ohne fr&#252;hestm&#246;gliche Beteiligung derjenigen gef&#228;llt werden, die sie betreffen.</p>
<p>Von europ&#228;ischen Verfassungsgerichten und auf EU-Ebene wird die Erforderlichkeit und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit einer systematischen Vorratsdatenspeicherung zurzeit neu diskutiert. Nach Nichtigerkl&#228;rungen in Rum&#228;nien, Deutschland und Tschechien bestehen gute Aussichten, dass auch der Europ&#228;ische Gerichtshof 2012 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r unvereinbar mit der Grundrechtecharta und ung&#252;ltig erkl&#228;ren wird. Eine vorauseilende Teilumsetzung der Richtlinie in Deutschland w&#228;re verfehlt. Sie beseitigte das Risiko eines mit Sanktionen verbundenen EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland nicht. Ohnehin ist die Festsetzung von Sanktionen nicht vor Ablauf eines Jahres zu erwarten. Es ist vollkommen offen, ob und in welcher Form die EU-Richtlinie zur Vorratdatenspeicherung zu diesem Zeitpunkt noch existieren wird. Vor allem hat die Bundesregierung die M&#246;glichkeit, aus wichtigen Gr&#252;nden des Grundrechtsschutzes eine Befreiung von der Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu beantragen und dies n&#246;tigenfalls einzuklagen (<a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html" title="Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)">Art. 114 Abs. 4 AEUV</a>). Dadurch kann eine Verurteilung wegen Vertragsverletzung auf absehbare Zeit ausgeschlossen werden.</p>
<p>Bislang ist die FDP zutreffend ihrem inneren Kompass gefolgt und hat jede anlasslose und massenhafte Aufzeichnung von Telefon- oder Internetverbindungen „auf Vorrat“ kategorisch abgelehnt. Ein erfreulich klarer Beschluss der FDP aus dem vergangenen Jahr betont zum Thema „Vorgehen gegen Internetkriminalit&#228;t“, es d&#252;rfe</p>
<p style="padding-left: 30px;">„nicht vom Grundsatz abger&#252;ckt werden, der f&#252;r den Rechtsstaat konstitutiv ist, dass mit staatlicher &#220;berwachung und Verfolgung nur derjenige rechnen muss, gegen den ein Verdacht vorliegt. Eine anlasslose &#220;berwachung aller B&#252;rgerinnen und B&#252;rger unabh&#228;ngig von einem Verdacht wie durch die Vorratsdatenspeicherung widerspricht diesem Grundsatz.“</p>
<p>„Die anlass- und verdachtsunabh&#228;ngige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt“, hei&#223;t es auch im Wahlprogramm der FDP aus dem Jahr 2009, auf dessen Grundlage 14,6% der W&#228;hlerinnen und W&#228;hler ihre Stimme der FDP gegeben haben. In Umsetzung dieses Auftrags hat die FDP-Bundestagsfraktion am 9.11.2010 beschlossen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Ma&#223;nahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass f&#252;r diese Ma&#223;nahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabh&#228;ngige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.“</p>
<p>Noch 2011 erkl&#228;rte der damalige Bundesvorsitzende Dr. Guido Westerwelle:</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Wir sollten nicht ohne Anlass die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller B&#252;rger speichern.“</p>
<p>W&#252;rden Sie nunmehr doch einer Erfassung s&#228;mtlicher Internetverbindungen Deutschlands auf Vorrat ohne jeden Verdacht und Anlass zustimmen, w&#252;rden Sie den eigenen Grunds&#228;tzen der FDP zuwider handeln und das Vertrauen der Netzgemeinde endg&#252;ltig verlieren.</p>
<p>Wie funktionierende Wege zu einem freien und sicheren Internet aussehen, haben wir oben aufzeigt. Wir – und auch viele weitere Sachverst&#228;ndige – wollen gerne die politischen Prozesse begleiten, so dass kurz- und mittelfristig gute, funktionierende und sinnvolle gesetzliche Regelungen entstehen k&#246;nnen und langfristig Medienp&#228;dagogik, Pr&#228;ventionsarbeit und Technikgestaltung Weg und Ziel zugleich bilden k&#246;nnen. Bis diese Prozesse zu Ergebnissen f&#252;hren, ist die derzeitig g&#252;ltige Rechtslage eindeutig die bessere Alternative.</p>
<p><strong>Wir bitten Sie, die klare Linie der FDP beizubehalten und jede anlasslose Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten strikt abzulehnen. Die Freiheit und Sicherheit von 51 Mio. Internetnutzern in Deutschland darf f&#252;r die FDP als „B&#252;rgerrechtspartei“ nicht verhandelbar sein. Einen „Kompromiss“ mit der Union zulasten der Gesamtheit der Internetnutzer Deutschlands auszuhandeln, ist weder sachlich sinnvoll noch politisch klug. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde weit mehr Schaden anrichten als nutzen.</strong></p>
<p>Mit den besten Gr&#252;&#223;en,</p>
<p>Christian Bahls<br />
1. Vorsitzender MOGiS e. V. – Eine Stimme f&#252;r Betroffene</p>
<p>Markus Beckedahl<br />
Vorstand der Digitalen Gesellschaft e. V. und  Mitglied der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des  Deutschen Bundestages</p>
<p>Dr. Patrick Breyer<br />
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</p>
<p>Joerg Heidrich<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt f&#252;r IT-Recht</p>
<p>Michael Konken<br />
Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands e. V.</p>
<p>Constanze Kurz<br />
Sprecherin des Chaos Computer Club e. V. und  Mitglied der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des  Deutschen Bundestages</p>
<p>Ulrike Maercks-Franzen<br />
Bundesgesch&#228;ftsf&#252;hrerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union dju in ver.di</p>
<p>Annette M&#252;hlberg<br />
Vorstandsmitglied der europ&#228;ischen  Internetnutzerorganisation der Internet Corporation for Assigned Names  and Numbers (ICANN) und Mitglied der Enquête-Kommission Internet und  digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages</p>
<p>Andy M&#252;ller-Maguhn<br />
Chaos Computer Club e. V.</p>
<p>Christine Nordmann<br />
Vorstandsmitglied und Sprecherin der Neuen Richtervereinigung e. V.</p>
<p>Anne Roth<br />
Bloggerin</p>
<p>Prof. Dr. Volkmar Sigusch<br />
Direktor em., Institut f&#252;r Sexualwissenschaft im Klinikum der Goethe-Universit&#228;t Frankfurt/Main</p>
<p>Thomas Stadler<br />
Fachanwalt f&#252;r IT-Recht</p>
<p>Udo Vetter<br />
Fachanwalt f&#252;r Strafrecht und Lehrbeauftragter f&#252;r Medienrecht an der Fachhochschule D&#252;sseldorf</p>]]></content:encoded>
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		<title>Bahn plant Video&#252;berwachung aller Bahnsteige</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Mar 2011 18:39:53 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Im Zuge einer Automatisierung ihrer Bahnh&#246;fe plant die Deutsche Bahn offenbar, bundesweit alle Bahnsteige mit Kameras zu &#252;berwachen.  Die Kamerabilder sollen in zentrale Ansagestellen &#252;bertragen werden &#8211; inklusive privater Abschiedsszenen. Vor einiger Zeit habe ich am Bahnhof von Itzehoe (Schleswig-Holstein) eine Videokamera am Bahnsteig entdeckt. Wie diese Bahnsteigkameras und die von ihnen &#252;bertragenen Bilder aussehen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Zuge einer <a href="http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,579054,00.html">Automatisierung</a> ihrer Bahnh&#246;fe plant die Deutsche Bahn offenbar, bundesweit alle Bahnsteige mit Kameras zu &#252;berwachen.  Die Kamerabilder sollen in zentrale Ansagestellen &#252;bertragen werden &#8211; inklusive privater Abschiedsszenen.</strong></p>
<p>Vor einiger Zeit habe ich am Bahnhof von Itzehoe (Schleswig-Holstein) eine Videokamera am Bahnsteig entdeckt. Wie diese Bahnsteigkameras und die von ihnen &#252;bertragenen Bilder aussehen, zeigt der Hersteller <a href="http://www.webcitation.org/5xHXgFO8Z">hier</a>. Auf eine Beschwerde meinerseits dar&#252;ber antwortet die DB Station&amp;Service AG nun:</p>
<blockquote><p>vielen Dank f&#252;r Ihre Eingabe hinsichtlich der Kamera im Bahnhof Itzehoe auf dem Bahnsteig. Es ist f&#252;r uns immer gut, wenn die Reisenden aufmerksam und &#8222;wachen Auges&#8220; auf unseren Stationen unterwegs sind und uns Hinweise geben. Das gibt uns die M&#246;glichkeit, noch besser zu werden.</p>
<p>Wir m&#246;chten Ihnen gern einige n&#228;here Informationen zum technischen Standard der Station Itzehoe geben:</p>
<p>Der Bahnhof Itzehoe wurde im vergangenen Jahr <strong>automatisiert</strong>, d.h. dass die Steuerung der Zugzielanzeiger automatisch durch Abgriff von Daten aus dem Gleisbereich passiert. Zeitgleich wurden Zughaltsensoren auf den Bahnsteigen installiert, die automatische Ansagen ausl&#246;sen, wenn ein Zug gehalten hat etc. Die Steuerung der Anlage erfolgt aus dem Ansagezentrum Kiel heraus (vorher: Fahrdienstleiter Itzehoe).</p>
<p>Weil durch den MA, der die Anlage steuert, kein direkter Sichtkontakt mehr auf den Bahnsteig besteht, erh&#228;lt dieser die <strong>elektronische Sicht, um Umsteigevorg&#228;nge zu sehen</strong>. Er wird damit in die Lage versetzt, situationsbezogene zus&#228;tzliche Ansagen zu machen usw. Die Bilder der Kameras werden nicht aufgezeichnet. <strong>Automatisierte Stationen werden bundesweit in diesem Standard ausgestattet.</strong></p>
<p>Wir hoffen, mit unseren Aussagen nicht zu techniklastig geworden zu sein.</p>
<p>Gern erl&#228;utern wir Ihnen telefonisch noch weitere Fragen. Bitte rufen Sie uns an.</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e von</p></blockquote>
<p>Aus meiner Antwort:</p>
<blockquote><p>danke f&#252;r Ihre aufschlussreiche Mitteilung. Es freut mich, dass ich nun <strong>endlich die zust&#228;ndige Stelle f&#252;r diese Kamera festgestellt</strong> habe.</p>
<p>Gegen eine automatisierte Steuerung der Zugzielanzeiger habe ich nat&#252;rlich <strong>nichts einzuwenden</strong>, ebensowenig gegen Zughaltsensoren. Auch die Steuerung der Anlage aus dem Ansagezentrum Kiel mag angehen.</p>
<p>All dies &#228;ndert aber nichts daran, dass ein <strong>Filmen von Fahrg&#228;sten weder erforderlich noch rechtm&#228;&#223;ig</strong> ist.</p>
<p>Die Video&#252;berwachung des Bahnsteigs ist bereits deshalb rechtswidrig, weil <strong>an keiner Stelle darauf hingewiesen </strong>wird. § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html" title="&sect; 6b BDSG: Beobachtung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume mit optisch-elektronischen Einrichtungen">6b</a> Bundesdatenschutzgesetz bestimmt: &#8222;Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Ma&#223;nahmen erkennbar zu machen.&#8220; Der juristische Kommentar von Simitis schreibt dazu: &#8222;Der Betroffene muss aber eine Vorstellung bekommen k&#246;nnen, welcher Raum von der Video&#252;berwachung erfasst wird, um dieser ausweichen zu k&#246;nnen. [&#8230;] Auf gesonderte optische Hinweise kann nur in Ausnahmef&#228;llen verzichtet werden, wenn die Kamera f&#252;r den Betroffenen deutlich sichtbar angebracht ist. [&#8230;] Soweit der Betroffene die Videokamera aber erst als solche erkennt, wenn er sich in ihrem Erfassungsfeld befindet, ist ein zus&#228;tzlicher Hinweis im r&#228;umlichen Vorfeld erforderlich.&#8220; Im Fall Itzehoe fehlt jeder optische Hinweis (Schild) auf die Kamera. Man kann die Kamera auch sonst nicht deutlich erkennen, jedenfalls aber erst, wenn man schon gefilmt wird. Zudem ist nicht erkennbar, welcher Bereich von der Kamera erfasst wird. Au&#223;erdem ist keinerlei Hinweis auf die verantwortliche Stelle angebracht. Schon aus diesen Gr&#252;nden ist die Anlage rechtswidrig.</p>
<p>Aber auch im Falle eines Hinweises w&#228;re die &#220;berwachung rechtswidrig, weil <strong>nicht erforderlich</strong>. Schon der Fahrdienstleiter Itzehoe hatte keinen direkten Sichtkontakt auf die Fahrg&#228;ste am Bahnsteig, jedenfalls wenn zwischen Bahnsteig und Fahrdienstleiter ein Zug stand. Das Ansagezentrum braucht dementsprechend ebensowenig direkten Sichtkontakt auf den Bahnsteig. Dies zeigen Dutzende von Bahnh&#246;fen in Schleswig-Holstein ohne direkten Sichtkontakt des Ansagers. Die Funktionst&#252;chtigkeit und Sicherheit dieser Bahnsteige ist unzweifelhaft in vollem Umfang gew&#228;hrleistet. Das Ansagezentrum muss allenfalls wissen, ob ein Zug am Bahnsteig steht. Dazu reichen aber schon Sensoren. In jedem Fall aber w&#252;rde es reichen, den Gleis und damit die Z&#252;ge zu filmen anstelle der Fahrg&#228;ste auf dem Bahnsteig. Was &#8222;situationsbezogene Ansagen&#8220; angeht: Ich habe als langj&#228;hriger Bahnkunde noch nie eine Ansage geh&#246;rt, die sich auf das Verhalten der Fahrg&#228;ste am Bahnsteig bezogen hat. Mit der Kamera in Itzehoe haben Sie ohnehin nur einen Ausschnitt des Bahnsteigs im Blick.</p>
<p>Selbst wenn es theoretisch f&#252;r &#8222;situationsbezogene Ansagen&#8220; n&#252;tzlich sein k&#246;nnte, die Fahrg&#228;ste zu sehen, ist es doch <strong>evident unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, wegen solcher seltenen Ausnahmef&#228;lle</strong> dauerhaft s&#228;mtliche vollkommen unschuldige und unverd&#228;chtige Fahrg&#228;ste fl&#228;chendeckend zu &#252;berwachen. Von den Personen, die den &#252;berwachten Bereich betreten, geht keinerlei Gefahr f&#252;r Dritte aus. Die Video&#252;berwachung erfasst nahezu ausschlie&#223;lich Personen, die keinen Anlass f&#252;r eine &#220;berwachung geben (vgl. BVerfGK 10, 330). Eine gleichwohl permanent erfolgende Video&#252;berwachung des Bahnsteigs muss in dieser Situation als exzessiv und unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig angesehen werden.</p>
<p>In der <strong>Rechtsprechung </strong>ist anerkannt, dass private Fl&#228;chen, die zu betreten Dritte (z.B. Mieter) berechtigt sind, nicht unter Berufung auf das Eigentum oder Hausrecht (vgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html" title="&sect; 6b BDSG: Beobachtung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume mit optisch-elektronischen Einrichtungen">§ 6b BDSG</a>) mit technischen Mitteln &#252;berwacht werden d&#252;rfen (BGH, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 1995, 1955" title="BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94">NJW 1995, 1955</a>: &#246;ffentlicher Zugangsweg zu Nachbargrundst&#252;ck; OLG M&#252;nchen, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NZM 2005, 668" title="OLG M&uuml;nchen, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05">NZM 2005, 668</a>: Zugangsweg zu anderen Wohneinheiten; OLG D&#252;sseldorf, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=FGPrax 2007, 165" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">FGPrax 2007, 165</a>, Rn. 17 ff.: Garagenhof in Gemeinschaftseigentum; KG, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NZM 2009, 736" title="KG, 04.08.2008 - 8 U 83/08: Mietrecht - Video&uuml;berwachung eines Aufzugs">NZM 2009, 736</a>: Mietshausaufzug). Die Rechtsprechung unterscheidet nicht zwischen Fl&#228;chen, die wie Eingangsbereiche, Zugangswege (BGH a.a.O.; OLG M&#252;nchen a.a.O.; OLG D&#252;sseldorf a.a.O.) oder Fahrst&#252;hle (KG a.a.O.) dem &#246;ffentlichen Durchgangsverkehr dienen und Fl&#228;chen, die dem l&#228;ngeren Aufenthalt von Personen bestimmt sind, ihnen etwa als Arbeitsplatz zugewiesen sind.</p>
<p>Im vorliegenden Fall sind Fahrg&#228;ste zum Betreten des Bahnsteigs berechtigt. In eine Video&#252;berwachung haben sie <strong>nicht eingewilligt</strong>. Der Bahnsteig dient nicht nur dem Durchgang, sondern auch l&#228;ngerem Aufenthalt bei dem Warten auf (&#246;fters auch versp&#228;tete) Z&#252;ge. Auf dem Bahnsteig kann es zu privatem bis intimem Verhalten kommen (z.B. Verabschiedung/Begr&#252;&#223;ung von Paaren).</p>
<p>F&#252;r zul&#228;ssig h&#228;lt die Rechtsprechung eine Video&#252;berwachung &#246;ffentlich zug&#228;nglicher Fl&#228;chen ohne Einwilligung der Betroffenen einzig, wenn gerade auf dem &#252;berwachten Grundst&#252;ck (KG a.a.O.: nicht auf Nachbargrundst&#252;cken) <strong>schwerwiegende Rechtsverletzungen</strong>, etwa Angriffe gegen eine Person oder ihre unmittelbare Wohnsph&#228;re, begangen worden sind und ihnen ohne Video&#252;berwachung nicht zumutbar begegnet werden k&#246;nnte (BGH, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 1995, 1955" title="BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94">NJW 1995, 1955</a> m.w.N.); selbst in diesem Fall darf die &#220;berwachungsma&#223;nahme nur zielgerichtet und zeitlich befristet zur Identifizierung des T&#228;ters dieser Handlungen und zur Durchsetzung der gegen ihn bestehenden Anspr&#252;che eingesetzt werden. Ein solcher Fall liegt in Itzehoe offenkundig nicht vor. Die dauerhafte Bahnsteig&#252;berwachung ist infolgedessen rechtswidrig.</p>
<p>Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund, die Videokamera(s) unverz&#252;glich zu entfernen, da andernfalls ein <strong>Bu&#223;geld wegen Versto&#223;es gegen das Bundesdatenschutzgesetz </strong>droht. Ich mache Ihnen keinen pers&#246;nlichen Vorwurf wegen der Angelegenheit, aber im Zuge der Automatisierung von Bahnh&#246;fen ist offensichtlich keine ausreichende Pr&#252;fung der datenschutzrechtlichen Erforderlichkeit und Zul&#228;ssigkeit einer Video&#252;berwachung erfolgt. Deswegen muss jetzt nachtr&#228;glich die Anlage wieder entfernt werden. Ich bin sicher, dass diejenigen Fahrg&#228;ste, die die Kamera bemerkt haben, dies begr&#252;&#223;en werden, denn als Fahrgast wird man nicht gerne von einem Kameraauge beobachtet.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;,</p></blockquote>
<p>Es w&#252;rde mich freuen, wenn sich auch andere Bahnfahrer <strong>gegen die v&#246;llig unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ige &#220;berwachung aller Bahnsteige beschweren</strong> w&#252;rden. Die zust&#228;ndige DB Station&amp;Service AG erreicht man &#252;ber die <a href="http://www.bahn.de/p/view/home/info/impressum.shtml?dbkanal_007=L01_S01_D001_KIN0001_footer-impressum_LZ01">Kontaktdaten</a> des Reiseportals der Bahn. Au&#223;erdem ist eine Beschwerde beim <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/">Berliner Landesdatenschutzbeauftragten</a> sinnvoll, der den Datenschutz bei der in Berlin ans&#228;ssigen Bahn beaufsichtigt. Ich habe das f&#252;r den Standort Itzehoe bereits veranlasst.</p>
<p>Siehe auch:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.sicherheit.info/si/cms.nsf/si.ArticlesByDocID/2103396?Open">sicherheit.info &#8211; Kameras allein verhindern keine Straftaten im &#214;PNV</a></li>
<li><a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Folder_cctv.pdf">AK-Vorrat Infofolder „Video&#252;berwachung“</a> (<a href="https://shop.foebud.org/product_info.php?pName=folder-videoueberwachung-p-241">bestellen</a>)</li>
</ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EU-&#220;berwachungsforschung au&#223;er Kontrolle</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 15:59:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[EU]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EU finanziert die Entwicklung von &#220;berwachungs- und Kontrolltechnologien mit 1,4 Milliarden Euro, darunter das ber&#252;chtigte Projekt INDECT (&#8222;Intelligentes Informationssystem zur Unterst&#252;tzung von &#220;berwachung, Suche und Entdeckung f&#252;r die Sicherheit von B&#252;rgern in st&#228;dtischer Umgebung&#8220;). Mit EU-Mitteln entwickelt werden selbst Technologien, deren Einsatz illegal w&#228;re. In welche Projekte Gelder flie&#223;en, entscheiden Beamte und Industrievertreter im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU <a href="http://cordis.europa.eu/fp7/security/home_en.html">finanziert</a> die <strong>Entwicklung von &#220;berwachungs- und Kontrolltechnologien</strong> mit 1,4 Milliarden Euro, darunter das ber&#252;chtigte Projekt <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/INDECT">INDECT</a> (&#8222;Intelligentes Informationssystem zur Unterst&#252;tzung von &#220;berwachung,  Suche und Entdeckung f&#252;r die Sicherheit von B&#252;rgern in st&#228;dtischer  Umgebung&#8220;). Mit EU-Mitteln entwickelt werden selbst Technologien, deren Einsatz illegal w&#228;re. In welche Projekte Gelder flie&#223;en, entscheiden Beamte und Industrievertreter im Wesentlichen alleine.</p>
<p>2011 soll das EU-Parlament zum achten Mal Milliarden f&#252;r diese Art von &#8222;Sicherheitsforschung&#8220; abnicken. Doch diesmal <strong>schl&#228;gt ein <a href="http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/studies/download.do?language=de&amp;file=32851">Bericht</a> des Europ&#228;ischen Parlaments vom 15.10.2010 Alarm</strong>. Da der Bericht nur in englischer Sprache verf&#252;gbar ist, hier eine &#220;bersetzung der aufschlussreichen Ergebnisse:</p>
<blockquote><p>Was den &#246;ffentlich-privaten Dialog angeht: Hinter EU-Sicherheitsforschung und ihrer Vorbereitung steht haupts&#228;chlich das Anliegen, Vertreter der Verteidigungs- und Innenministerien der EU-Staaten und Vertreter gro&#223;er Verteidigungs- und Sicherheitsunternehmen zusammenzubringen. Dabei sind Vertreter der Zivilgesellschaft und Parlamentarier sowie Einrichtungen und Organisationen zum Schutz b&#252;rgerlicher Freiheiten und der Grundrechte, einschlie&#223;lich Datenschutzbeh&#246;rden und Grundrechtseinrichtungen, gr&#246;&#223;tenteils au&#223;en vor gelassen worden. Ergebnis dieses Verfahrens ist ein eingeschr&#228;nkter Dialog, der <strong>Sicherheitsforschung aus der Perspektive von Sicherheitsbeh&#246;rden und der Industrie behandelt, ohne Anforderungen zu ber&#252;cksichtigen, die sich aus dem EU-Freiheitsraum ergeben.</strong></p>
<p>Was die Sicherheitsforschung unter dem 7. Rahmenprogramm angeht: Ein &#220;berblick &#252;ber laufende Sicherheitsforschungsprojekte unter dem 7. Rahmenprogramm zeigt eine ungleichm&#228;&#223;ige Verteilung der Finanzmittel, die sich auf eine kleine Zahl teilnehmender Staaten und eine kleine Zahl von Organisationen konzentriert, haupts&#228;chlich gro&#223;e Verteidigungs- und Sicherheitsunternehmen und Einrichtungen f&#252;r angewandte Forschung. <strong>Au&#223;erdem ist ein gro&#223;er Teil [40,1%] dieser Projekte auf die Entwicklung von &#220;berwachungstechnologien angelegt, zu Lasten einer umfassenderen Ber&#252;cksichtigung der Auswirkungen solcher Technologien</strong> auf B&#252;rger und andere von EU-Sicherheitspolitik Betroffene.</p>
<p>Was die zuk&#252;nftigen Entwicklungen im Bereich der EU-Sicherheitsforschung angeht: Pl&#228;ne zur Weiterentwicklung der EU-Sicherheitsforschung, einschlie&#223;lich der von kurzem von ESRIF vorgeschlagenen Europ&#228;ischen Forschungs- und Innovationsagenda, wirken den oben genannten Entwicklungen nicht grundlegend entgegen. Zwar zeigen die Vorschl&#228;ge ein wachsendes Bewusstseit f&#252;r Fragen der Grundfreiheiten und Grundrechte. Ihr <strong>Ausgangspunkt sind aber weiterhin Interessen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie sowie nationaler und europ&#228;ischer Sicherheitsbeh&#246;rden.</strong></p>
<p><strong>Wichtigste Empfehlungen:</strong></p>
<p>Auf kurze Sicht sollte haupts&#228;chlich eine <strong>eingehende Evaluierung</strong> EU-gef&#246;rderter Sicherheitsforschung stattfinden. Wir schlagen vier M&#246;glichkeiten vor: [&#8230;]</p>
<p>Die wichtigste mittelfristige Empfehlung &#8211; vor dem Hintergrund, dass das erste Diskussionspapier der EU-Kommission &#252;ber die Zukunft des 8. Rahmenprogramms f&#252;r Anfang 2011 erwartet wird &#8211; geht darin, dass das Europ&#228;ische Parlament darauf bestehen sollte, dass</p>
<p>1. EU-Sicherheitsforschung unter der Verantwortung der Generaldirektion f&#252;r Forschung und <strong>nicht der Generaldirektion f&#252;r Wirtschaft </strong>durchgef&#252;hrt wird,</p>
<p>2. ein bestimmter Teil zuk&#252;nftiger Mittel der <strong>Sicherheitsforschung im Bereich der Grundfreiheiten und Grundrechte </strong>vorbehalten werden sollte (10-15%),</p>
<p>3. die Entwicklung eines speziellen <strong>Forschungsfeldes &#252;ber Grundfreiheiten und Grundrechte, auch im Bereich der EU-Ma&#223;nahmen zum Schutz der inneren und &#228;u&#223;eren Sicherheit</strong>, f&#252;r das 8. Rahmenprogramm in Betracht gezogen wird.</p>
<p>[Seite 34] Es sollte sichergestellt werden, dass Forschung fachbereichs&#252;bergreifend durchgef&#252;hrt wird, indem man verlangt, dass <strong>alle Vorhaben zur Entwicklung von Technologien eine rechtliche, politische und soziale Komponente einschlie&#223;en</strong>. Falls das Projekt die Verwendung oder die Entwicklung datenintensiver Technologien vorsieht (z.B. data mining, data fusion, Erstellung von Verhaltensprofilen), dann sollte die Beteiligung von Experten f&#252;r Privatsph&#228;re und Datenschutz, besonders von Praktikern aus Datenschutzbeh&#246;rden, vorgeschrieben sein.</p></blockquote>
<p><strong>Bewertung</strong></p>
<p>Auch wenn der Parlamentsbericht f&#252;r offizielle Verh&#228;ltnisse sehr progressiv ist, gehen mir die Schlussfolgerungen nicht weit genug. Ich habe schon 2009 <a href="http://daten-speicherung.de/index.php/sicherheit-in-freiheit-vorschlaege-aus-sicht-der-buergerrechte/">gefordert</a>:</p>
<ul>
<li>Die europ&#228;ische 	Sicherheitsforschung aus Steuergeldern  wollen wir 	demokratisieren und an den Bed&#252;rfnissen und Rechten der 	 B&#252;rgerinnen und B&#252;rger ausrichten. In beratenden Gremien 	wie dem  Europ&#228;ischen Forum f&#252;r Sicherheitsforschung und 	Innovation (ESRIF)  sollen k&#252;nftig neben Verwaltungs- und 	Industrievertretern <strong>in gleicher  Zahl auch Volksvertreter</strong> s&#228;mtlicher 	Fraktionen, Kriminologen,  Opferverb&#228;nde und 	Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der  Freiheitsrechte und 	Privatsph&#228;re vertreten sein.</li>
<li>Eine Entscheidung &#252;ber  die 	Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine  	&#246;ffentliche <strong>Untersuchung der Europ&#228;ischen 	Grundrechtsagentur &#252;ber die  Auswirkungen des jeweiligen 	Forschungsziels auf unsere Grundrechte</strong> (impact assessment) vorliegt.</li>
<li>Die Entwicklung von <strong>Technologien zur  verst&#228;rkten &#220;berwachung</strong>, 	Erfassung und Kontrolle von B&#252;rgerinnen und  B&#252;rgern lehnen 	wir ab.</li>
<li>Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf  s&#228;mtliche 	Optionen zur Kriminal- und Ungl&#252;cksverh&#252;tung erstreckt 	 werden und eine <strong>unabh&#228;ngige Untersuchung von Wirksamkeit, 	Kosten,  sch&#228;dlichen Nebenwirkungen und Alternativen</strong> zu den 	einzelnen  Vorschl&#228;gen zum Gegenstand haben.</li>
<li>Weil auch die 	gef&#252;hlte Sicherheit  eine wichtige Voraussetzung f&#252;r unser 	Wohlbefinden ist, wollen wir  zudem erforschen lassen, wie das 	<strong>&#246;ffentliche Sicherheitsbewusstsein</strong> gest&#228;rkt und wie 	verzerrten Einsch&#228;tzungen und Darstellungen der  Sicherheitslage 	entgegen gewirkt werden kann.</li>
</ul>
<p>Ich bin gespannt, ob das EU-Parlament Fortschritte durchsetzen wird, damit Big-Brother-Fantasien wie INDECT nie wieder aus &#246;ffentlichen Mitteln finanziert werden.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geplantes US-EU-Datenabkommen beg&#252;nstigt Menschenrechtsverletzungen [erg&#228;nzt am 04.11.2011]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/geplantes-us-eu-datenabkommen-beguenstigt-menschenrechtsverletzungen/</link>
		<comments>http://www.daten-speicherung.de/index.php/geplantes-us-eu-datenabkommen-beguenstigt-menschenrechtsverletzungen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 18:45:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Frühwarnsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[US-EU-Datenabkommen]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EU-Mitgliedsstaaten beraten zurzeit dar&#252;ber, ob und mit welchen Vorgaben sie der EU-Kommission erlauben, mit den USA ein Abkommen &#252;ber die Auslieferung pers&#246;nlicher Daten zu polizeilichen Zwecken zu schlie&#223;en. Statewatch hat diese Woche den Inhalt des geheimen Vorschlags der EU-Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen enth&#252;llt: pdf-Dokument KOM(2010)252 (englisch) Das geplante Abkommen soll danach zwar nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU-Mitgliedsstaaten beraten zurzeit dar&#252;ber, ob und mit welchen Vorgaben sie der EU-Kommission erlauben, mit den USA ein <strong>Abkommen &#252;ber die Auslieferung pers&#246;nlicher Daten zu polizeilichen Zwecken </strong>zu schlie&#223;en. Statewatch hat diese Woche den Inhalt des geheimen Vorschlags der EU-Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen enth&#252;llt: <a href="http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-usa-dp-general-em.pdf">pdf-Dokument KOM(2010)252</a> (englisch)</p>
<p>Das geplante Abkommen soll danach zwar nur den Datenschutz f&#252;r anderweitig bereits vereinbarte Datenlieferungen (z.B. Flugreisedaten, Bankdaten) regeln. Nach <a href="http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-usa-dp-general-em.pdf">Meinung</a> der EU-Kommission w&#252;rde es die Auslieferung von B&#252;rgerdaten &#8222;zur Verhinderung, Untersuchung, Feststellung oder Verfolgung von Straftaten&#8220; in Zukunft aber <strong>faktisch &#8222;erleichtern&#8220;</strong>.</p>
<p>Im Ansatz zutreffend erkennt die EU-Kommission, dass die <strong>hinter verschlossenen T&#252;ren</strong> von einer nicht demokratisch legitimierten &#8222;High Level Contact Group (HLCG)&#8220; erarbeiteten &#8222;<a href="http://daten-speicherung.de/index.php/eu-plant-breite-datenauslieferung-an-die-usa/">gemeinsamen Datenschutzprinzipien</a>&#8220; der USA und EU &#8222;f&#252;r sich genommen nicht ausreichen&#8220;. Das verwundert nicht weiter: Da die USA im Datenschutzbereich ein Entwicklungsland sind, k&#246;nnen die wenigen Gemeinsamkeiten denknotwendig nur unzureichend sein &#8211; anders <a href="http://www.statewatch.org/news/2009/dec/eu-usa-hlg-dp-14574-09.pdf">sieht</a> das allerdings Schweden, das bis Ende 2009 den EU-Ratsvorsitz stellte. Die Kommission kritisiert jedoch zutreffend, dass die HLCG-Prinzipien &#8222;sehr allgemein formuliert&#8220; seien und der Pr&#228;zisierung bed&#252;rften.</p>
<p>Was die Kommission dann selbst vorschl&#228;gt, ist allerdings ebenfalls v&#246;llig unzureichend und menschenrechtswidrig:</p>
<ul>
<li>Am wichtigsten ist, was in dem geplanten EU-US-Datenabkommen nicht stehen soll: Das Abkommen soll keinerlei Schutz davor bieten, dass die USA europ&#228;ische Informationen unmittelbar oder mittelbar <strong>zum Vollzug der Todesstrafe</strong> an Menschen, zur Ermordung von Zivilisten ohne Gerichtsverfahren (&#8222;Drohnen&#8220;), zur  zeitlich unbegrenzten Gefangennahme von Zivilisten ohne Anklage wie  beispielsweise in Guantánamo und Bagram, zur Aburteilung von Personen  vor nicht rechtsstaatlichen Sondergerichten (&#8222;Military Commissions&#8220;), zur Verschleppung von Personen in Folterstaaten, zur  Verh&#228;ngung von Flugverboten und Finanzsperren, zur Aufnahme in  Verdachtslisten ohne gerichtliche Genehmigung und  &#220;berpr&#252;fungsm&#246;glichkeit u.v.m. verwenden. Kurzum: Das  Inkrafttreten des Abkommens soll nicht davon abh&#228;ngig gemacht werden, dass die USA  den Internationalen Pakt &#252;ber B&#252;rgerliche Rechte und die Amerikanische  Menschenrechtskonvention endlich so ratifizieren, dass man sich vor US-amerikanischen Gerichten darauf berufen kann. Eine europ&#228;ische Informationsauslieferung darf aber keine Verletzung in der EMRK garantierter <strong>Menschenrechte </strong>(z.B.    Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender    Behandlung; Recht auf Leben und Verbot der Todesstrafe; Recht auf ein    faires Verfahren einschlie&#223;lich des Schutzes vor ungesetzlicher    Freiheitsentziehung) nach sich ziehen, weil sich Europa sonst an den schlimmen Menschenrechtsverletzungen der USA im Zuge ihres <a href="http://www.hrw.org/en/news/2010/01/14/counterterrorism-and-human-rights-report-card-president-obama-s-first-year">Kreuzzugs</a> &#8222;<a href="http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/feature/us-continues-look-other-way-war-terror-abuses-20100120">gegen</a> <a href="http://www.aclu.org/human-rights-national-security/aclu-letter-urges-president-obama-reject-targeted-killings-outside-co">Terror</a>&#8220; mitschuldig macht. Eine Zusammenarbeit mit den USA darf es nicht geben, solange dort keine internationalen Menschenrechtsgarantien gelten.</li>
<li>Einmal von der EU ausgeliefert, sollen die USA laut Kommissionsvorschlag  beliebig mit pers&#246;nlichen Daten verfahren d&#252;rfen, solange das nicht mit  dem Zweck der Strafverfolgung &#8222;unvereinbar&#8220; ist &#8211; wann ist das schon der  Fall? Die Kommission plant keine &#8222;enge und konkrete&#8220; Zweckbindung, wie  sie das Bundesverfassungsgericht fordert. Richtigerweise d&#252;rfen die  ausgelieferten Informationen nur zu dem konkreten  Zweck  (Ermittlungsverfahren) verwendet werden, zu dem sie erhoben worden  sind  (enge und konkrete <strong>Zweckbindung</strong>).</li>
<li>Laut Europ&#228;ischem Menschenrechtsgerichtshof darf eine Identifizierung des Betroffenen  nur solange m&#246;glich sein, wie es der Zweck der Speicherung verlangt (<a href="http://www.webcitation.org/5g6FzdBr4">Marper, Abs. 103</a>). Personenbezogene Daten sind also sofort zu <strong>vernichten</strong>,  wenn sie zu dem Erhebungszweck nicht oder nicht mehr erforderlich sind.  Die Kommission will dies von den USA indes nicht verlangen. Die USA m&#252;ssen laut Kommission  nur &#8222;angemessene L&#246;schungsfristen&#8220; vorsehen, was den Vorgaben von  Grundrechtecharta und Menschenrechtskonvention nicht gen&#252;gt.</li>
<li>Die EU-Kommission will den USA bei der &#8222;Verhinderung, Untersuchung, Feststellung oder Verfolgung von Straftaten&#8220; mithilfe europ&#228;ischer Daten keinerlei konkreten Grenzen setzen. Das ist mit dem <strong>Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgebot</strong>, welches in den USA <a href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P5-TA-2003-0239+0+DOC+XML+V0//DE">nicht</a> gilt, unvereinbar. Die USA k&#246;nnten nach dem Vorschlag der Kommission auf blo&#223;e Mutma&#223;ungen hin europ&#228;ische Daten ins Blaue hinein massenhaft abrufen, nutzen und weitergeben, wann immer sie dies f&#252;r n&#252;tzlich halten. Um den Grundrechten der Betroffenen gerecht zu werden, m&#252;sste festgelegt werden, dass die Vertragsparteien nur Informationen &#252;ber Personen verarbeiten d&#252;rfen, die aufgrund konkreter Tatsachen im Verdacht stehen, eine schwere Straftat (Definition: im Einzelfall zu erwartende Freiheitsstrafe von &#252;ber vier Jahren) begangen zu haben. Auch d&#252;rfen nur Informationen verarbeitet werden, die zur Aufkl&#228;rung des Tatverdachts geeignet, erforderlich und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sind. Informationen &#252;ber Menschen an einen Staat wie die USA zu &#252;bermitteln, ist ein so tiefer Grundrechtseingriff, dass er engen Grenzen unterworfen werden muss.</li>
<li>Nach dem Vorschlag der Kommission k&#246;nnten Informationen &#252;ber das Sexualleben einer Person unter denselben Voraussetzungen &#252;bermittelt werden wie ein Name oder Geburtsdatum aus dem Telefonbuch. Dabei m&#252;sste die &#220;bermittlung und Verwendung <strong>besonders schutzw&#252;rdiger personenbezogener Daten</strong> ausgeschlossen werden, allerwenigstens aber besonders hohen Anforderungen unterworfen werden. Dies gilt f&#252;r sensible Daten &#252;ber Herkunft, politische Meinung, religi&#246;se oder philosophische  &#220;berzeugung oder Gewerkschaftszugeh&#246;rigkeit, Gesundheit, Sexualleben,  f&#252;r Daten aus Eingriffen in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in das  Fernmeldegeheimnis, in berufliche Vertrauensverh&#228;ltnisse (z.B. Anwaltsgeheimnis) und in pers&#246;nliche  Vertrauensverh&#228;ltnisse (z.B. Familie).</li>
<li>Das Abkommen soll zwar ein Recht auf eine unabh&#228;ngige Aufsichtsbeh&#246;rde vorsehen, wie es die EU-Grundrechtecharta verlangt (in Europa sind dies <strong>Datenschutzbeauftragte</strong>). Es fehlt aber an einer Definition des Begriffs &#8222;unabh&#228;ngig&#8220;. In Europa wird eine &#8222;v&#246;llige Unabh&#228;ngigkeit&#8220; der Datenschutzbeauftragten <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/kein-unabhaengiger-datenschutz-in-deutschland-und-den-usa/">gefordert</a>, was in dem Kommissionsvorschlag f&#252;r die USA nicht vorgesehen ist. Damit ist keineswegs gew&#228;hrleistet, dass die US-Aufsichtsbeh&#246;rde institutionell, funktional und materiell von der Staatsverwaltung unabh&#228;ngig sein wird, die sie beaufsichtigen soll. Es ist nicht einmal gew&#228;hrleistet, dass die Aufsichtsbeh&#246;rde &#8222;au&#223;erhalb des Polizeisektors&#8220; angesiedelt sein muss (Empfehlung <a href="http://www.coe.int/t/dghl/cooperation/economiccrime/organisedcrime/Rec_1987_15.pdf">R (87) 15</a> des Europarats).</li>
<li>Das <strong>Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz</strong> (Art. 47 EU-Grundrechtecharta) soll in den USA <a href="http://www.statewatch.org/news/2009/dec/eu-usa-hlg-dp-14574-09.pdf">weiterhin</a> nicht gelten. Die Kommission will Europ&#228;ern, deren Daten an die USA ausgeliefert werden, nur &#8222;durchsetzbare Rechte&#8220; auf &#8222;gerichtlichen Rechtsschutz&#8220; aushandeln, was vollkommen unklar formuliert ist. Nach europ&#228;ischem Recht muss jedem Menschen gegen jede Verletzung seiner Rechte effektiver Rechtsschutz vor  unabh&#228;ngigen Gerichten zustehen (etwa gegen die Zweckentfremdung von Daten, gegen  Verletzungen des Benachrichtigungs-, Auskunfts-, Berichtigungs- und  L&#246;schungsanspruchs sowie des Anspruchs auf eine unabh&#228;ngige  Kontrollstelle). Diesem Anspruch k&#246;nnen die USA schon deshalb nicht gen&#252;gen, weil die US-Regierung Gerichtsverfahren systematisch mit dem Argument der &#8222;nationalen Sicherheit&#8220; verhindern kann und das auch <a href="http://www.hrw.org/en/news/2010/01/14/counterterrorism-and-human-rights-report-card-president-obama-s-first-year">tut</a> (&#8222;State Secrets Privilege&#8220;), und weil US-Gerichte au&#223;erhalb des Territoriums der USA begangene Rechtsverletzungen nicht voll &#252;berpr&#252;fen. Die Kommissionsempfehlung bietet keinerlei L&#246;sung f&#252;r diese Probleme.</li>
<li>Dem Kommissionsvorschlag zufolge m&#252;ssten innerhalb von drei Jahren s&#228;mtliche <strong>mit den USA bislang vereinbarte Datenschutzregelungen </strong>dem neuen Abkommen &#8222;angepasst&#8220; werden &#8211; selbst, wenn sie &#8211; z.B. wegen der Eigenart der jeweiligen Daten &#8211; unsere Daten besser sch&#252;tzen. Das muss ge&#228;ndert werden.</li>
<li>Das Abkommen soll &#8222;Schl&#252;sselbegriffe&#8220; <strong>definieren</strong> &#8211; die Kommission sagt aber nicht, wie. Wenn beispielsweise der Begriff des personenbezogenen Datums unzureichend definiert wird, gew&#228;hrleistet das Abkommen kein angemessenes Datenschutzniveau mehr. Die Definitionen m&#252;ssen deshalb im Einklang mit europ&#228;ischem Recht stehen.</li>
<li>Das Abkommen soll nach einiger Zeit &#252;berpr&#252;ft werden. Dem <strong>Pr&#252;fkommittee </strong>sollen aber nur Vertreter von Polizei, Justiz und Datenschutzbeh&#246;rden angeh&#246;ren, keine demokratisch gew&#228;hlte Abgeordnete, unabh&#228;ngigen Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen. Das muss ge&#228;ndert werden.</li>
<li>Das Abkommen soll regeln, auf welchem <strong>Staatsgebiet </strong>es gelten soll. Die Kommission sagt aber nicht, wie dies geregelt werden soll. Grundrechtecharta und Menschenrechtskonvention erlauben eine Beschr&#228;nkung auf bestimmte Staatsgebiete nicht. Deshalb muss festgelegt werden, dass das Abkommen die Vertragsstaaten weltweit bindet, wenn sie pers&#246;nliche Daten verarbeiten.</li>
<li>Die Kommission bringt die M&#246;glichkeit eines <strong>zeitlich unbegrenzten Abkommens </strong>ins Gespr&#228;ch. Es muss aber sicher gestellt sein, dass das Abkommen von jeder Seite gek&#252;ndigt werden kann, schon f&#252;r den &#8211; wahrscheinlichen &#8211; Fall, dass europ&#228;ische Gerichte es f&#252;r menschenrechtswidrig erkl&#228;ren.</li>
</ul>
<p>Es ist sehr zu hoffen, dass der EU-Rat kein Verhandlungsmandat erteilen wird, jedenfalls aber die genannten M&#228;ngel nachbessern wird. Noch im Oktober 2009 <a href="http://www.statewatch.org/news/2009/dec/eu-usa-hlg-dp-14574-09.pdf">schrieb</a> der EU-Ratsvorsitz den USA zutreffend ins Stammbuch: &#8222;In der EU hat jeder Mensch ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vor einem unparteiischen und unabh&#228;ngigen Gericht, unabh&#228;ngig von seiner Staatsangeh&#246;rigkeit und seinem Wohnsitz. In den USA existiert keine vergleichbare generelle Regelung.&#8220;</p>
<p><a href="http://daten-speicherung.de/index.php/tag/us-eu-datenabkommen/">Weitere Informationen</a></p>
<p>Erg&#228;nzung vom 04.11.2011:</p>
<p>Siehe auch meinen <a href="http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Ver%C3%B6ffentlichungen_von_und_%C3%BCber_den_Autor#Video">Redebeitrag im Rahmen des Anh&#246;rung des Europ&#228;ischen Parlaments am 25.10.2010</a></p>]]></content:encoded>
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