Archiv zur Kategorie Links

Datenschutzfreundliche Prepaid-Mobilfunkkarten

Nicht nur die Vorratsdatenspeicherung bedroht die Privatsphäre telekommunizierender Bürger. Auch Datenabgleiche und -übermittlungen von und an zentrale Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa führen zu einer immer lückenloseren Überwachung durch Wirtschaftsunternehmen, zu Missbrauchs- und Fehlerpotenzial sowie zu Mehrkosten, die letztlich der Kunde zahlt. Speziell bei einem Benutzerwechsel, etwa bei Teilnahme am Kartentausch, können durch die Auswahl datenschutzfreundlicher Anbieter Risiken reduziert werden. Daten-speicherung.de hat deshalb das „Kleingedruckte“ 42 deutscher Prepaidanbieter überprüft.

Keine Kooperation mit Auskunfteien wie Schufa, Bürgel, FPP, Infoscore, Creditreform, Informa oder Solventec und keine anlasslosen Ausweiskontrollen lassen demnach erwarten:

  • Aldi Talk (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Anonyphone (verwendet freigeschaltete Karten im Vodafone-D2-Netz, E-Plus-E1-Netz und O2-E2-Netz sowie auf Wunsch dänischer Netze)
  • Avantaje (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Congstar (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Conrad Fairpay Prepaid (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • E-Plus Prepaid (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • igge & ko (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • ja!mobil (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Ortel Mobile (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Penny Mobil (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Pluskom (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • PTT Mobile (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Simply Free (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Simyo (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Solomo (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Tchibo Prepaid (verwendet O2-E2-Netz)
  • TouristMobile (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Viva Prepaid (verwendet E-Plus-E1-Netz)

Nicht erfüllt werden diese Voraussetzungen von:

  • Alphatel (verwendet T-Mobile-D1-Netz, Vodafone-D2-Netz und E-Plus-E1-Netz)
  • Ay Yildiz (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • BildMobil (verwendet Vodafone-D2-Netz)
  • BiTel (verwendet Vodafone-D2-Netz)
  • Blau (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Callmobile (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Crash Prepaid (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Debitel (verwendet T-Mobile-D1-Netz, Vodafone-D2-Netz und E-Plus-E1-Netz)
  • Edeka Mobil (verwendet Vodafone-D2-Netz)
  • Fonic (verwendet O2-E2-Netz)
  • Freenet (verwendet O2-E2-Netz)
  • MaXXim (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • O2 Prepaid (verwendet O2-E2-Netz)
  • Phone House (verwendet T-Mobile-D1-Netz, Vodafone-D2-Netz und E-Plus-E1-Netz)
  • Ring (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Schlecker Prepaid (verwendet O2-E2-Netz)
  • Simply, alle anderen (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Smobil (verwendet Vodafone-D2-Netz)
  • Sunsim (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Sven (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Talkline (verwendet T-Mobile-D1-Netz, Vodafone-D2-Netz und E-Plus-E1-Netz)
  • T-Mobile Prepaid (verwendet T-Mobile-D1-Netz)
  • Tourist Mobile (verwendet E-Plus-E1-Netz)
  • Weißfunk (verwendet E-Plus-E1-Netz)

Beachten Sie, dass damit allein nicht unbedingt anonymes Telefonieren möglich ist, soweit der Anbieter eine Versandadresse speichert. Es ist zu vermuten, dass viele Anbieter dies verknüpft mit Ruf- und/oder SIM-Kartennummer tun. Dies gilt selbst für Anonyphone, auf dessen Internetseite zwar steht, die Rufnummer sei nicht mit der Versandadresse in Verbindung zu bringen. Einem Interessenten soll Anonyphone jedoch mitgeteilt haben, Versandadresse und Rufnummer doch zu speichern. Auf Nachfrage von Daten-speicherung.de im Dezember 2008 dementierte Anonyphone dies nicht, sondern teilte lediglich mit, es erfolge keine elektronische Speicherung. Keine Datenspeicherung findet beim Kartentausch statt, wo Sie auch nähere Informationen und Links zu empfohlenen Anbietern finden.

Jonas

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Personalausweisnummern-Hacks

Einige Internet-Anbieter verlangen bei der Anmeldung für Dienste die Angabe der eigenen Personalausweisnummer, obwohl sie diese nicht benötigen. Ebenso verhalten sich einige Anbieter von Prepaid-Handykarten.

Man kann sich gegen diese Erhebung unnötiger Daten wehren, indem man eine zufällige Personalausweisnummer angibt. Dazu gibt es einige Werkzeuge im Internet:

Übrigens: Lügen ist erlaubt bei unnötigen Datenabfragen.

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Pressefreiheit und Telekommunikationsdaten

Einige Links zu der Frage, wie sich Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung auf die Arbeit der Medien auswirken:

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Fernsehdokumentation „Alltag Überwachung“

Seit Juni 2006 gibt es eine 45-minütige Fernsehdokumentation mit dem Titel „Alltag Überwachung – Zwischen Terror, Sicherheit und digitaler Kontrolle“. In dem Dokumentarfilm lassen die Autoren Befürworter wie Gegner von Überwachung zu Wort kommen, darunter August Hanning (Bundesinnenministerium), Michael Arzt (Leipziger Kamera), Alexander Alvaro (FDP), Ralf Stegner (SPD), Rena Tangens (Foebud), Konrad Freiberg (Gewerkschaft der Polizei) und Thilo Weichert (Landesdatenschutzbeauftragter).

Eine andere Fernsehdokumentation mit dem Titel „Wer hat meine Daten?“ steht hier zum Download bereit. Diese Dokumentation untersucht die Praktiken von Adresshändlern und anderen privaten Datensammlern.

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Das Parlament: 45 Artikel über Datenschutz, Überwachung und Terrorismus

Die Wochenzeitung Das Parlament hat im August 2006 zwei Ausgaben den Themen Datenschutz und Terrorismus gewidmet. Hochkarätige Autoren haben dazu sehr lesenswerte Beiträge verfasst, die im Internet nachgelesen werden können:

Inhaltsverzeichnisse: Datenschutz Teil 1, Datenschutz Teil 2, Terrorismus

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Springer-Kampagne: Privatsphäre ist nichts, Sicherheit ist alles

Springer betreibt derzeit eine wahrhafte Kampagne gegen das Recht auf Privatsphäre und unsere Grundrechte.

In einem Bild-Kommentar vom 11. August heißt es:

Wir, die mündigen Bürger, müssen aber nun akzeptieren, dass Geheimdienste, Polizei und andere Staatsorgane bis an die Grenze ihrer Möglichkeiten gehen dürfen.

Datenschutz ist gut, Menschenleben retten und den Terror eindämmen ist viel wichtiger.

In einem Bild-Kommentar vom 19. August heißt es:

Innenminister Schäuble fordert nun viel mehr Überwachungskameras in Deutschland. Ja, sofort, was sonst.

Aber vor der Sicherheit kommt bei uns immer noch der Datenschutz. Persönlichkeitsrecht, Schutz der Intimsphäre und andere Argumente.

Aufhören damit, bitte, aufhören! Straßen, Bahnsteige, Busse, Tunnel, Einkaufspassagen, Parkplätze oder Stadien sind öffentliche Plätze. Wer was zu verbergen hat, darf da eben nicht hin. […]

Wir müssen uns die Freiheit nehmen, unser Leben mit allen Mitteln zu schützen. Alles andere wäre ein tödlicher Fehler.

Jetzt schreibt ein ehemaliger Kriminaloberrat des Landeskriminalamts Hamburg in der Welt:

[Über Datenschützer:] Wie ein Gen-Defekt gehört zu ihrem Selbstverständnis, dass unsere Bürger ständig durch Polizei und Verfassungsschutz bedroht sind und nur durch sie, die Datenschützer, verteidigt werden. Deshalb nehmen sie sich das Recht heraus, in allen Fragen der Inneren Sicherheit mitzubestimmen. Sie verhindern die konsequente Nutzung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts im Dienste der Kriminalistik. Und sie erzwingen unsinnigen bürokratischen Aufwand, zum Beispiel durch Richtervorbehalte bei Alltagsroutinen der kriminalistischen Arbeit. […]

Die „Vorratsdatenspeicherung“ von Telekommunikationsdaten, das „Einfrieren“ dieser Daten für begrenzte Zeit, kann ein entscheidender Beitrag zur Aufklärung schwerster Straftaten und damit auch zur Verhinderung weiterer Taten sein, ohne die Interessen der Normalbürger überhaupt nur zu berühren. Selbstverständlich sind die Datenschützer dagegen und behaupten, dass damit alle Bürger zu Verdächtigen gemacht würden. […]

Doch auch das Karlsruher Verfassungsgericht hat zum „Lauschangriff“ und zur „Rasterfahndung“ katastrophale Urteile gefällt, von denen die rechtstreuen Bürger nicht den geringsten Vorteil haben, die aber die Verbrechensbekämpfung gravierend beeinträchtigen. Ein Trost bleibt: Die Mehrheit der Bürger hat ein sehr viel realistischeres Bild von unserer Gesellschaft. Sie hat besser verstanden, dass der „amtliche Datenschutz“ immer die schützt, die sich in unserer Gesellschaft unsolidarisch verhalten.

Bis auf die Überschrift dieses Beitrags (Privatsphäre ist nichts, Sicherheit ist alles) enthalte ich mich eines Kommentars zu den demagogischen Springer-Artikeln.

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Bundesdatenschutzbeauftragter über das „ziellose Erheben und Auswerten von Daten“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte im Interview mit der Netzeitung:

  • Gerade die Tatsache, dass man die Verdächtigen so schnell ausfindig machen konnte, sagt aus, dass die Befugnisse der Sicherheitsbehörden so sind, dass effizient gehandelt werden kann. Deshalb leuchtet mir nicht ein, wenn angesichts des Fahndungserfolgs der Behörden zusätzliche Befugnisse gefordert werden, zumal zweifelhaft ist, dass ein Mehr an Befugnissen mehr Sicherheit bringen würde.
  • Die Verdächtigen der gescheiterten Anschläge bei uns und auch in Großbritannien haben ihre Identität ja überhaupt nicht verschleiert. Insofern frage ich mich, was mit dem Abnehmen von Fingerabdrücken gewonnen werden kann.
  • Wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, in der immer mehr Überwachung stattfindet. Ich habe den Eindruck, dass die Diskussion vielfach verkürzt geführt wird. Bisweilen wird ausgeblendet, was die jeweilige Maßnahme bewirken kann und ob es Alternativen gibt, die angestrebten Ziele, insbesondere mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, zu erreichen. Das sehe ich außerordentlich kritisch, zumal die Überwachung ganz überwiegend Unverdächtige betrifft. Das ziellose Erheben und Auswerten von Daten halte ich nicht nur für einen wenig effizienten, sondern auch für einen verfassungsrechtlich höchst problematischen Weg.
  • Es kann nicht sein, dass nach jedem geglückten oder vereiteltem Anschlag an der Gesetzesschraube gedreht wird.

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Prantl: Der Präventionsstaat

Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung:

  • Merkel fordert: „Wir brauchen mehr Sicherheit, wir brauchen mehr Staat“.
  • Es gehört zu den Kennzeichen der Politik der inneren Sicherheit, dass stets just von dem Gesetz, an dem man gerade arbeitet, angeblich die Zukunft der inneren Sicherheit abhängt.
  • Der Guerillero besetzt das Land; der Terrorist besetzt das Denken in den staatlichen Apparaten mit der Folge, dass jede staatliche Maßnahme, so sie nur mehr Sicherheit verspricht, allgemeine Billigung findet.
  • Ohne Sicherheit, so heißt es zur Begründung, sei ja die Freiheit nichts wert. Dieses Argument wird benutzt wie ein Generalschlüssel, mit dem man Grundrechte aufsperren kann.
  • Es geht den neuen Sicherheitsgesetzen um die Ausschaltung des Gefährlichen. Für die neuen Sicherheitsgesetze ist grundsätzlich jeder Einzelne ein Risikofaktor.
  • Präventive Logik ist expansiv: Wer vorbeugen will, weiß nie genug!

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Bundesdatenschutzbeauftragter: Gesellschaftliche Freiheit in Gefahr

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz im Interview mit der Nachrichtenagentur AP:

  • Die Erfahrungen, die mit Befugniserweiterungen in der Vergangenheit gemacht wurden, belegen nicht die Notwendigkeit weiterer Erweiterungen.
  • Die Rasterfahndung hat ihre Ziele, nämlich Schläfer ausfindig zu machen, nicht erreicht.
  • Diejenigen, die schlimme Verbrechen begehen wollen, sind auch mit einer Vorratsdatenspeicherung in der Lage, diese Mechanismen zu unterlaufen. Die wirklich unbedarften Tätergruppen und die Unschuldigen werden demgegenüber in großem Umfang von dieser Speicherung betroffen sein.
  • Weil man nicht weiß, von wem eine terroristische Gefahr ausgeht, gibt es die Tendenz, immer weiter im Vorfeld zu kontrollieren. Das würde aber letztlich den Generalverdacht gegen alle bedeuten – nicht nur gegen Muslime. Das wiederum hätte zur Folge, dass man sich nicht mehr frei betätigen und bewegen würde.

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