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	<title>Kommentare zu: Das hat die Deutsche Telekom zu verbergen: Illegale Staatsausk&#252;nfte [erg&#228;nzt]</title>
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		<title>Von: Arbeitskreis rät zu Anonymisierungsdiensten und verschenkt Zugangsdaten &#124;</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/das-hat-die-deutsche-telekom-zu-verbergen-illegale-staatsauskuenfte/comment-page-1/#comment-19492</link>
		<dc:creator>Arbeitskreis rät zu Anonymisierungsdiensten und verschenkt Zugangsdaten &#124;</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Jan 2009 12:25:24 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Fu&#223;note: 1. http://www.daten-speicherung.de/index.php/das-hat-die-deutsche-telekom-zu-verbergen-illegale-staatsa... [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Fu&#223;note: 1. <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/das-hat-die-deutsche-telekom-zu-verbergen-illegale-staatsa.." rel="nofollow">http://www.daten-speicherung.de/index.php/das-hat-die-deutsche-telekom-zu-verbergen-illegale-staatsa..</a>. [&#8230;]</p>
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		<title>Von: Stoppt diesen Mist!</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/das-hat-die-deutsche-telekom-zu-verbergen-illegale-staatsauskuenfte/comment-page-1/#comment-19183</link>
		<dc:creator>Stoppt diesen Mist!</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 17:27:05 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe absolut kein Verst&#228;ndnis daf&#252;r, dass nach § 113 TKG &#252;berhaupt keine Eingriffsschwelle f&#252;r die &#220;bermittlung von Telekommunikationsdaten an Beh&#246;rden besteht. 

Ich kann viele Details der Diskussion ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. F&#252;r mich ist es recht praktisch und simpel: Wenn 2 Menschen &#252;ber das Internet kommunizieren (und sei es auch, dass sie &#252;ber eine Tauschb&#246;rse Daten austauschen oder der eine die Internetseite des anderen aufsucht), gehen sie selbstverst&#228;ndlich von einem geh&#246;rigen Ma&#223; an Anonymit&#228;t aus. Nicht umsonst agieren nur die wenigsten im Internet (etwa in Diskussionsforen) unter ihrem wirklichen Namen. Die Identifizierung der Person auf Grundlage dynamischer IP-Adressen greift daher selbstverst&#228;ndlich in Kommunikationsgrundrechte und Pers&#246;nlichkeitsrechte dieser Personen ein!

Dann ist aber der Grundrechtsschutzbereich (sei es von Art. 10, sei es von Art. 2 I iVm 1 I) er&#246;ffnet. Und es gilt das Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsprinzip. Dieses aber schreit geradezu nach einer Erheblichkeitsschwelle und einem Richtervorbehalt. Nat&#252;rlich m&#252;ssen schwere Straftaten auch unter Eingriff in die genannten Grundrechte aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen. Aber bei Bagatellkriminalt&#228;t bzw. Straftaten, die nicht § 100a II StpO unterfallen, sieht das ganz anders aus. Hier gewinnt der Schutz der Privatsph&#228;re enorm an Bedeutung.  

§ 113 TKG ist daher eindeutig verfassungswidrig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe absolut kein Verst&#228;ndnis daf&#252;r, dass nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> &#252;berhaupt keine Eingriffsschwelle f&#252;r die &#220;bermittlung von Telekommunikationsdaten an Beh&#246;rden besteht. </p>
<p>Ich kann viele Details der Diskussion ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. F&#252;r mich ist es recht praktisch und simpel: Wenn 2 Menschen &#252;ber das Internet kommunizieren (und sei es auch, dass sie &#252;ber eine Tauschb&#246;rse Daten austauschen oder der eine die Internetseite des anderen aufsucht), gehen sie selbstverst&#228;ndlich von einem geh&#246;rigen Ma&#223; an Anonymit&#228;t aus. Nicht umsonst agieren nur die wenigsten im Internet (etwa in Diskussionsforen) unter ihrem wirklichen Namen. Die Identifizierung der Person auf Grundlage dynamischer IP-Adressen greift daher selbstverst&#228;ndlich in Kommunikationsgrundrechte und Pers&#246;nlichkeitsrechte dieser Personen ein!</p>
<p>Dann ist aber der Grundrechtsschutzbereich (sei es von Art. 10, sei es von Art. 2 I iVm 1 I) er&#246;ffnet. Und es gilt das Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsprinzip. Dieses aber schreit geradezu nach einer Erheblichkeitsschwelle und einem Richtervorbehalt. Nat&#252;rlich m&#252;ssen schwere Straftaten auch unter Eingriff in die genannten Grundrechte aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen. Aber bei Bagatellkriminalt&#228;t bzw. Straftaten, die nicht § 100a II StpO unterfallen, sieht das ganz anders aus. Hier gewinnt der Schutz der Privatsph&#228;re enorm an Bedeutung.  </p>
<p><a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html" title="&sect; 113 TKG: Manuelles Auskunftsverfahren">§ 113 TKG</a> ist daher eindeutig verfassungswidrig.</p>
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	<item>
		<title>Von: Demokratie ade</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/das-hat-die-deutsche-telekom-zu-verbergen-illegale-staatsauskuenfte/comment-page-1/#comment-19181</link>
		<dc:creator>Demokratie ade</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Oct 2008 09:47:20 +0000</pubDate>
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		<description>F&#252;r Nicht-Juristen etwas schwierig zu lesen. Hab&#039;s aber doch verstanden und komme zur Demo. Die weiteren Auswirkungen dieser Speicher- und Herausgabethematik kann nicht schwarz genug ausgemalt werden: Demokratie ade.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r Nicht-Juristen etwas schwierig zu lesen. Hab&#8217;s aber doch verstanden und komme zur Demo. Die weiteren Auswirkungen dieser Speicher- und Herausgabethematik kann nicht schwarz genug ausgemalt werden: Demokratie ade.</p>
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