Das Überwachungsparadoxon: Warum verstärkte Überwachung nützlich und doch wirkungslos ist

Bei der Diskussion des Nutzens von Überwachung steht man einem scheinbaren Widerspruch gegenüber: Einerseits können die staatlichen Behörden für jede beliebige Überwachungsbefugnis belegen, dass sie genutzt wird und mitunter auch hilfreich bei der Aufklärung von Straftaten ist. Andererseits ist nicht nachweisbar, dass die Kriminalitätsrate – und damit auch das Kriminalitätsrisiko – von den verfügbaren Überwachungsmöglichkeiten abhängt. Ein solcher Zusammenhang ist weder im zeitlichen Verlauf innerhalb Deutschlands noch im Ländervergleich mit anderen Staaten festgestellt worden. Eine US-amerikanische Vergleichsstudie hat sich zunutze gemacht, dass in den USA die Bundesstaaten bestimmen, welche Eingriffsbefugnisse sie ihren Ermittlungsbehörden einräumen, und dass sich das Ergebnis von Staat zu Staat oft stark unterscheidet (zit. bei Peter Maria Rohe: Verdeckte Informationsgewinnung mit technischen Hilfsmitteln zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Frankfurt a.M. 1998). Die ausführliche Untersuchung hat jedoch nicht feststellen können, dass eine neue Eingriffsbefugnis zu einer geringeren oder eine fehlende Eingriffsbefugnis zu einer höheren Kriminalitätsrate geführt hätte.

Wie ist dies zu erklären, obwohl die Alltagserfahrung nahe legt, dass neue Befugnisse eigentlich immer nützlich sein müssten?

Erstens bedeutet ein Ermittlungserfolg, der mithilfe einer bestimmten Überwachungsbefugnis erzielt worden ist, nicht, dass die Ermittlung ohne die Befugnis erfolglos geblieben wäre. Viele Fälle sind auch mithilfe klassischer Ermittlungsarbeit aufklärbar, also durch gezieltes Nachverfolgen von Indizien und Spuren, anstatt aus einer Masse von Daten Relevantes auszufiltern. Umgekehrt führt auch der erfolgreiche Einsatz einer Überwachungsmaßnahme nur zum Teil zur Überführung des Täters.

Zweitens kann gerade Massenüberwachung Ressourcen von der Verfolgung schwerer Straftaten abziehen. Mithilfe automatisierter Filtertechnik lassen sich relativ einfach eine Vielzahl leichter Vergehen ausfindig machen. So hat der automatisierte Kfz-Kennzeichenabgleich auf bayrischen Straßen, der monatlich 5 Mio. Fahrzeugen abgleicht, im letzten Jahr tausende gestohlener Fahrzeuge und säumiger Versicherungszahler aufgedeckt. Die Verfolgung all dieser eher leichten Delikte, deren Drahtzieher und Hintermänner dafür umso seltener zu enttarnen sind, bindet enorme Ressourcen bei den Strafverfolgern, die ansonsten zu gezielten Ermittlungen wegen schwerer Delikte und gegen Schwerkriminelle genutzt werden könnten. Dieser Effekt erklärt einen weiteren Teil des insgesamt fehlenden Nutzens.

Drittens darf der Effekt der großen Zahl nicht unterschätzt werden. 6 Mio. Straftaten werden jährlich in Deutschland registriert, davon bleiben 2,8 Mio. Taten unaufgeklärt. Werden durch eine neue Überwachungsmaßnahme nun einige hundert Fälle mehr aufgeklärt, dann wirkt sich das auf Kriminalitätsrate und -statistik nur so minimalst aus, dass keine Rede davon sein kann, der einzelne Bürger sei durch die Maßnahme einem geringeren Kriminalitätsrisiko ausgesetzt,

Viertens ist ein Zusammenhang zwischen Aufklärungsquote und Kriminalitätsrate bislang nicht festgestellt. Selbst wenn also eine Maßnahme die Aufklärungsrate steigert, geht damit keineswegs automatisch eine Senkung der Kriminalitätsrate einher. Dies kann darauf beruhen, dass die Zahl der zusätzlich überführten Straftäter klein bleibt im Verhältnis zu allen in dem entsprechenden Bereich tätigen Kriminellen. Bei Drogendelikten liegt zudem auf der Hand, dass ein festgenommener Straftäter bald durch eine andere Person ersetzt wird, die die lukrative Lücke für sich besetzt. Ähnlich ist das bei anderer gewerbsmäßiger Kriminalität, aber auch bei organisiertem Terrorismus.

Fünftens kann exzessive Kontrolle die Sicherheit beeinträchtigen, weil sie Widerstand hervorruft. Lager wie auf Guantanamo und Kriege wie in Afghanistan sollen unserer Sicherheit dienen. Die tatsächliche oder wahrgenommene Unterdrückung von Muslimen schafft aber umgekehrt ein Rekrutierungsbecken für islamistische Terroristen.

Somit ist rational erklärbar, weshalb mehr Überwachung nicht mehr Sicherheit bewirkt. In der Kriminologie ist anerkannt, dass der Einfluss der staatlichen Strafverfolgung auf die Zahl der begangenen Straftaten begrenzt ist. Alltagstheorien und vermeintliches Erfahrungswissen sind wissenschaftlich nicht haltbar. Dies verdeutlicht die Forschung auf anderen Gebieten: Intuitiv würde man meinen, dass härtere Strafen – bis hin zu Freiheitsentziehung, Todesstrafe oder Verstümmelung – abschreckend wirken. Tatsächlich ist es heute gesicherte Erkenntnis der Kriminologie, dass Art und Maß der Strafe allenfalls bei einigen leichten Straftaten präventiv wirken. Im Regelfall sind sie ohne Bedeutung auf Rückfallwahrscheinlichkeit und Tatentschluss anderer. Entsprechendes gilt für den Zusammenhang zwischen Überwachung und Sicherheit.

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1 Kommentar »


  1. Rainer Meyer — 11. Juni 2015 @ 11.49 Uhr

    Danke für den auch nach einigen Jahren noch interessanten Artikel. Was ich aber nicht verstanden habe: Wie kann eine wirkungslose Überwachung nützlich sein? Wo bleibt das Paradox?

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