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	<title>Kommentare zu: Datenschutzfreundliche Prepaid-Mobilfunkkarten</title>
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		<title>Von: Re: Speicherung Versandadresse und Rufnummer</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzfreundliche-prepaid-mobilfunkkarten/comment-page-1/#comment-20198</link>
		<dc:creator>Re: Speicherung Versandadresse und Rufnummer</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Mar 2010 15:31:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=667#comment-20198</guid>
		<description>&gt; 3.) Als Betreiber k&#246;nnen (nicht m&#252;ssen) wir (also kein Dritter kann das) auf 
&gt; mechanischem Weg – ausschlie&#223;lich auf Verlangen eines Richters (Beschlu&#223;, falls 
&gt; eine Straftat [z.B. Terroranschlag] vorliegt) zu einer Versandadresse (z.B. 
&gt; dieTankstelle, o.&#228;.) die herausgeschickte Rufnummer raussuchen. 

Da hat er leider Recht, der &quot;Betreiber&quot;, dadurch, dass die Karten wie bei sogenannten Gro&#223;h&#228;ndlern auf ihn registriert sind, muss er aus steuerrechtlichen Gr&#252;nden die Identit&#228;t seines Kunden bereithalten. Dann legt die bei ihm aufgehobene Beschr&#228;nkung der registrierten Prepaidkarten nahe, dass diese jederzeit abgeschaltet werden, oder dass der Mobilfunkbetreiber dies nach einem Testanruf tut.


&gt; Das ist unzutreffend. Schon Bestandsdaten im Sinne des § 111 TKG sind ohne 
&gt; richterlichen Beschluss herauszugeben. Erst recht nicht dem Fernmeldegeheimnis 

Da fehlt das &quot;nicht&quot; in deiner Antwort.

&gt; unterfallen Versandadressen. Sie k&#246;nnten schon vom Gewerbeaufsichts- oder 
&gt; Finanzamt voraussetzungslos eingesehen werden. Selbst, wenn es eines 
&gt; gerichtlichen Beschlusses bed&#252;rfte, l&#228;ge keine Anonymit&#228;t vor. Allenfalls eine rein 

Es gibt auch keine Anonymit&#228;t, es sei denn du willst einer anderen Person schaden und registrierst eine neue SIM-Karte auf diese, ohne dass sie es mitbekommt (was du aber nicht wei&#223;t, weshalb diese Praxis untersagt ist (sog. Unzumutbare Bel&#228;stigung nach §238a StGB)). Anonym bist du nur, wenn du mit der Karte etwas Verbotenes machst und die Straftat dann bestreitest. Oder wenn du #31# vor der angew&#228;hlten Nummer w&#228;hlst. Oder die Erkennung deiner Rufnummer beim WAP-Surfen im Handybrowser deaktivierst.

Ich w&#252;rde euch gerne eine SIM-Karte von mir schicken, aber nur damit ich hier die Geb&#252;hr f&#252;r den Missbrauch des Notrufs zahle (auf dem Land ruft die Polizei nicht so schnell zur&#252;ck wie in der Gro&#223;stadt) oder als sog. Handybetr&#252;ger ermittelt werde, wenn ich die Karte mitsamt ihrem Restguthaben sperren lasse, eine weitere &#252;berfl&#252;ssige SIM-Karte zu bestellen schreckt mich wirksam davon ab. Desweiteren ist mir aus eigener Erfahrung bekannt, dass es die TK-Unternehmen mit dem §206 StGB des&#246;fteren nicht so genau nehmen, besonders bei Prepaid-Karten liegt dies nahe; meine Bestandsdaten werden dem &quot;Finder&quot; mitgeteilt oder er darf diese mit den von ihm telefonisch gesammelten Daten (der EVN steht sofort r&#252;ckwirkend zur Verf&#252;gung, wenn er eingerichtet wird) &quot;erraten&quot; und bekommt dann meine Adresse, weil ja auch das wertvolle Handy drumrum noch weg zum ehrlichen Besitzer muss. &gt;;-&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&gt; 3.) Als Betreiber k&#246;nnen (nicht m&#252;ssen) wir (also kein Dritter kann das) auf<br />
&gt; mechanischem Weg – ausschlie&#223;lich auf Verlangen eines Richters (Beschlu&#223;, falls<br />
&gt; eine Straftat [z.B. Terroranschlag] vorliegt) zu einer Versandadresse (z.B.<br />
&gt; dieTankstelle, o.&#228;.) die herausgeschickte Rufnummer raussuchen. </p>
<p>Da hat er leider Recht, der &#8222;Betreiber&#8220;, dadurch, dass die Karten wie bei sogenannten Gro&#223;h&#228;ndlern auf ihn registriert sind, muss er aus steuerrechtlichen Gr&#252;nden die Identit&#228;t seines Kunden bereithalten. Dann legt die bei ihm aufgehobene Beschr&#228;nkung der registrierten Prepaidkarten nahe, dass diese jederzeit abgeschaltet werden, oder dass der Mobilfunkbetreiber dies nach einem Testanruf tut.</p>
<p>&gt; Das ist unzutreffend. Schon Bestandsdaten im Sinne des <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">§ 111 TKG</a> sind ohne<br />
&gt; richterlichen Beschluss herauszugeben. Erst recht nicht dem Fernmeldegeheimnis </p>
<p>Da fehlt das &#8222;nicht&#8220; in deiner Antwort.</p>
<p>&gt; unterfallen Versandadressen. Sie k&#246;nnten schon vom Gewerbeaufsichts- oder<br />
&gt; Finanzamt voraussetzungslos eingesehen werden. Selbst, wenn es eines<br />
&gt; gerichtlichen Beschlusses bed&#252;rfte, l&#228;ge keine Anonymit&#228;t vor. Allenfalls eine rein </p>
<p>Es gibt auch keine Anonymit&#228;t, es sei denn du willst einer anderen Person schaden und registrierst eine neue SIM-Karte auf diese, ohne dass sie es mitbekommt (was du aber nicht wei&#223;t, weshalb diese Praxis untersagt ist (sog. Unzumutbare Bel&#228;stigung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/238a.html">§238a StGB</a>)). Anonym bist du nur, wenn du mit der Karte etwas Verbotenes machst und die Straftat dann bestreitest. Oder wenn du #31# vor der angew&#228;hlten Nummer w&#228;hlst. Oder die Erkennung deiner Rufnummer beim WAP-Surfen im Handybrowser deaktivierst.</p>
<p>Ich w&#252;rde euch gerne eine SIM-Karte von mir schicken, aber nur damit ich hier die Geb&#252;hr f&#252;r den Missbrauch des Notrufs zahle (auf dem Land ruft die Polizei nicht so schnell zur&#252;ck wie in der Gro&#223;stadt) oder als sog. Handybetr&#252;ger ermittelt werde, wenn ich die Karte mitsamt ihrem Restguthaben sperren lasse, eine weitere &#252;berfl&#252;ssige SIM-Karte zu bestellen schreckt mich wirksam davon ab. Desweiteren ist mir aus eigener Erfahrung bekannt, dass es die TK-Unternehmen mit dem <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/206.html" title="&sect; 206 StGB: Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses">§206 StGB</a> des&#246;fteren nicht so genau nehmen, besonders bei Prepaid-Karten liegt dies nahe; meine Bestandsdaten werden dem &#8222;Finder&#8220; mitgeteilt oder er darf diese mit den von ihm telefonisch gesammelten Daten (der EVN steht sofort r&#252;ckwirkend zur Verf&#252;gung, wenn er eingerichtet wird) &#8222;erraten&#8220; und bekommt dann meine Adresse, weil ja auch das wertvolle Handy drumrum noch weg zum ehrlichen Besitzer muss. &gt;;-&gt;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Datenspeicherung PrePay Handy</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzfreundliche-prepaid-mobilfunkkarten/comment-page-1/#comment-20047</link>
		<dc:creator>Datenspeicherung PrePay Handy</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 21:52:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=667#comment-20047</guid>
		<description>Eine L&#246;sung um eine nicht auf den eigenen namen oder Adresse laufende SIM Karte zu bekommen ist recht einfach:Bei Vielen der billig Anbietern kann die Karte ohne Vorlage des Perso im Internet freigeschaltet werden.Niemand kann die Richtigkeit der Daten pr&#252;fen.Nur ob es besagte Adresse gibt.Eine G&#252;ltige Adresse zu finden,am besten im einen die Hochh&#228;user wo keiner den anderen kennt und 200 Leute leben ist einfach.Am besten wenn da 6 M&#252;ller und 8 Meier leben.Bei der H&#228;lfte nur z.B A. Meier oder nur Meier.Selbst dann kann es z.B noch Sohn Tochter oder sonstjemand sein der mit im Haushalt lebt.Brieftr&#228;ger stecken dann meist die Post irgendwo rein,besonders wenns Werbung ist.In der Regel f&#228;llt das nicht auf ausgenommen irgend ein Bl&#246;dsinn wird mit der Karte gemacht.DAnn wird die meist gesperrt.Macht nix,f&#252;r 12 Euro gibts ne Neue mit 10 Euro Guthaben,also kein Verlust.Sogar mt nem USB Stick kann man z.B bei ALDI f&#252;r 1.99 das Internet einen Tag nutzen.Nur bei der 30 Tage Flat w&#252;rde es auffallen da die dann glaube ne Rechnung schicken.Die Tageszulassung geht via Aufladekarte runter vom Guthaben.Zudem bekommt man in fast jedem ausl&#228;ndischen Laden oder Bastelshop freigeschaltete Karten aus den Handy Paketen.Die handys sind meist SIm Lock frei gemacht worden und teuer verkauft.&#220;ber bleiben di SIm karten (meist O2,D2 oder E+).Karte mit 10 Euro Guthaben gehen dann ab 7 Euro weg.Wenn du gleich 20 Karten kaufst gibts sogar Megenrabatt.Ist die Karte leer wegwerfen und ne neue rein.Mit nem Adapter odern nem Dual SIM handy haste immer eine Karte mit fester Nummer wenn Anrufe kommen.Zur not gibts noch Calling Cards.Per 0800 &#252;bers Ausland anrufen ohne das die Rufnummer &#252;bermittelt wird.Ist zwar etwas teurer asl direkter Anruf,aber keiner kann sagen wer da anruft.

&lt;strong&gt;Antwort des Autors: Das mit der Falschregistrierung haben wir ja schon auf der &lt;a href=&quot;http://www.daten-speicherung.de/index.php/kartentausch/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Kartentauschseite&lt;/a&gt; empfohlen. Das ist auch gesetzeskonform; ich w&#252;rde nicht existente Namen eintragen, damit keine unbeteiligten Personen behelligt werden. Man sollte sich aber nicht zu sicher f&#252;hlen: Die staatliche Vorratsdatenspeicherung findet auf jeden Fall statt, und mit Ger&#228;tenummer oder Ortung oder Gespr&#228;chsprofilen (auch der Gespr&#228;chspartner) ist eine Identifizierung nicht ausgeschlossen.

Was Callthroughdienste betrifft, wird ja insoweit in Deutschland auch vorratsgespeichert, und ausl&#228;ndische Anbieter sind erstens unerschwinglich und speichern zweitens auf freiwilliger Basis oft noch l&#228;nger oder unbefristet auf Vorrat, besonders im Datenschutz-Entwicklungsland USA. Au&#223;erdem kann man bei solchen Anbietern mangels datenschutzfreundlicher Zahlungsm&#246;glichkeiten praktisch nicht anonym bleiben. Ich habe dazu mal eine Befragung unter Prepaid-VoIP-Anbietern gemacht, mit dem Ergebnis, dass nur SimplyConnect Ukash akzeptiert, so dass man theoretisch per VoIP &#252;ber mobiles Internet telefonieren k&#246;nnte, einige Mobiltelefone unterst&#252;tzen ja SIP. Erstens wird aber auch da die IP-Adresse vorratsgespeichert, zweitens verbieten fast alle Mobilfunknetzanbieter VoIP.&lt;/strong&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine L&#246;sung um eine nicht auf den eigenen namen oder Adresse laufende SIM Karte zu bekommen ist recht einfach:Bei Vielen der billig Anbietern kann die Karte ohne Vorlage des Perso im Internet freigeschaltet werden.Niemand kann die Richtigkeit der Daten pr&#252;fen.Nur ob es besagte Adresse gibt.Eine G&#252;ltige Adresse zu finden,am besten im einen die Hochh&#228;user wo keiner den anderen kennt und 200 Leute leben ist einfach.Am besten wenn da 6 M&#252;ller und 8 Meier leben.Bei der H&#228;lfte nur z.B A. Meier oder nur Meier.Selbst dann kann es z.B noch Sohn Tochter oder sonstjemand sein der mit im Haushalt lebt.Brieftr&#228;ger stecken dann meist die Post irgendwo rein,besonders wenns Werbung ist.In der Regel f&#228;llt das nicht auf ausgenommen irgend ein Bl&#246;dsinn wird mit der Karte gemacht.DAnn wird die meist gesperrt.Macht nix,f&#252;r 12 Euro gibts ne Neue mit 10 Euro Guthaben,also kein Verlust.Sogar mt nem USB Stick kann man z.B bei ALDI f&#252;r 1.99 das Internet einen Tag nutzen.Nur bei der 30 Tage Flat w&#252;rde es auffallen da die dann glaube ne Rechnung schicken.Die Tageszulassung geht via Aufladekarte runter vom Guthaben.Zudem bekommt man in fast jedem ausl&#228;ndischen Laden oder Bastelshop freigeschaltete Karten aus den Handy Paketen.Die handys sind meist SIm Lock frei gemacht worden und teuer verkauft.&#220;ber bleiben di SIm karten (meist O2,D2 oder E+).Karte mit 10 Euro Guthaben gehen dann ab 7 Euro weg.Wenn du gleich 20 Karten kaufst gibts sogar Megenrabatt.Ist die Karte leer wegwerfen und ne neue rein.Mit nem Adapter odern nem Dual SIM handy haste immer eine Karte mit fester Nummer wenn Anrufe kommen.Zur not gibts noch Calling Cards.Per 0800 &#252;bers Ausland anrufen ohne das die Rufnummer &#252;bermittelt wird.Ist zwar etwas teurer asl direkter Anruf,aber keiner kann sagen wer da anruft.</p>
<p><strong>Antwort des Autors: Das mit der Falschregistrierung haben wir ja schon auf der <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/kartentausch/" rel="nofollow">Kartentauschseite</a> empfohlen. Das ist auch gesetzeskonform; ich w&#252;rde nicht existente Namen eintragen, damit keine unbeteiligten Personen behelligt werden. Man sollte sich aber nicht zu sicher f&#252;hlen: Die staatliche Vorratsdatenspeicherung findet auf jeden Fall statt, und mit Ger&#228;tenummer oder Ortung oder Gespr&#228;chsprofilen (auch der Gespr&#228;chspartner) ist eine Identifizierung nicht ausgeschlossen.</p>
<p>Was Callthroughdienste betrifft, wird ja insoweit in Deutschland auch vorratsgespeichert, und ausl&#228;ndische Anbieter sind erstens unerschwinglich und speichern zweitens auf freiwilliger Basis oft noch l&#228;nger oder unbefristet auf Vorrat, besonders im Datenschutz-Entwicklungsland USA. Au&#223;erdem kann man bei solchen Anbietern mangels datenschutzfreundlicher Zahlungsm&#246;glichkeiten praktisch nicht anonym bleiben. Ich habe dazu mal eine Befragung unter Prepaid-VoIP-Anbietern gemacht, mit dem Ergebnis, dass nur SimplyConnect Ukash akzeptiert, so dass man theoretisch per VoIP &#252;ber mobiles Internet telefonieren k&#246;nnte, einige Mobiltelefone unterst&#252;tzen ja SIP. Erstens wird aber auch da die IP-Adresse vorratsgespeichert, zweitens verbieten fast alle Mobilfunknetzanbieter VoIP.</strong></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Speicherung Versandadresse und Rufnummer</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzfreundliche-prepaid-mobilfunkkarten/comment-page-1/#comment-19468</link>
		<dc:creator>Speicherung Versandadresse und Rufnummer</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Jan 2009 11:19:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/?p=667#comment-19468</guid>
		<description>Als Betreiber der Anonyphone Seite m&#246;chte ich folgendes noch einmal deutlich hervorheben:

1.) Bei uns -  http://www.anonyphone.de - bekommt man Prepaid Karten um anonym zu telefonieren (anonyme Sim Karte)

&lt;b&gt;Anonymit&#228;t im von mir gemeinten Sinne liegt nicht vor, da bei Versand Rufnummer und Adresse f&#252;r eine nicht genannte Zeitspanne vorgehalten werden. Da Anonyphone sich auf Nachfrage auch nicht dazu &#228;u&#223;ern mochte, woher die Karten stammen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beh&#246;rden den Weg vom Telekommunikationsanbieter zu Anonyphone nachvollziehen k&#246;nnen oder er beispielsweise auf Grund bestimmter Muster bei den Registrierungsdaten oder Karten oder anderweitig bekannt ist.&lt;/b&gt;

2.) Es erfolgt keine elektronische Speicherung der Rufnummer, die einer Versandadresse zugeordnet ist. (Die Versandadresse mu&#223; eine Postanschrift sein, z.B. Paketstation, Firmenanschrift, die Tankstelle bei der man tankt, auf Wunsch auch postlagernd)

&lt;b&gt;Es macht weder datenschutzrechtlich noch telekommunikationsrechtlich noch f&#252;r Auskunftsersuchen noch bei Buchpr&#252;fungen noch sonst einen Unterschied, ob Daten elektronisch oder nicht elektronisch gespeichert werden. W&#228;re Anonyphone von der Nutzlosigkeit der Daten &#252;berzeugt, br&#228;uchte nicht auf ihrer Speicherung beharrt zu werden. Eine gesetzliche Speicherpflicht besteht jedenfalls nicht, insbesondere auch keine handels- oder steuerrechtliche. Im Gegenteil ist fraglich, ob die Speicherung von § 28 BDSG gedeckt ist, da die vertraglich geschuldete Leistung jedenfalls bei Vorauszahlung mit Absendung der Karte abgeschlossen ist und nicht ersichtlich ist, inwieweit eine dar&#252;ber hinausgehende Speicherung mehr als nur n&#252;tzlich sein soll.&lt;/b&gt;

3.) Als Betreiber k&#246;nnen (nicht m&#252;ssen) wir (also kein Dritter kann das) auf mechanischem Weg - ausschlie&#223;lich auf Verlangen eines Richters (Beschlu&#223;, falls eine Straftat [z.B. Terroranschlag] vorliegt) zu einer Versandadresse (z.B. dieTankstelle, o.&#228;.) die herausgeschickte Rufnummer raussuchen. 

&lt;b&gt;Das ist unzutreffend. Schon Bestandsdaten im Sinne des § 111 TKG sind ohne richterlichen Beschluss herauszugeben. Erst recht nicht dem Fernmeldegeheimnis unterfallen Versandadressen. Sie k&#246;nnten schon vom Gewerbeaufsichts- oder Finanzamt voraussetzungslos eingesehen werden. Selbst, wenn es eines gerichtlichen Beschlusses bed&#252;rfte, l&#228;ge keine Anonymit&#228;t vor. Allenfalls eine rein subjektive Anonymit&#228;t, dass der Personenbezug also nur f&#252;r einen bestimmten Personenkreis besteht. Das trifft aber auf jeden Anbieter zu, der seine Kundendaten nicht gerade ins Internet stellt.&lt;/b&gt;

4.) Unser Interesse ist das Interesse unser Kunden, wir sch&#252;tzen die Privatsph&#228;re soweit wie es irgendwie geht und in unserem RechtsraHmen zul&#228;ssig ist.

&lt;b&gt;Dann w&#228;re zumindest bei Vorkasse auf eine Adressspeicherung zu verzichten. Au&#223;erdem ist die Unterrichtung, keine elektronischen Adressdaten zu speichern, irref&#252;hrend, weil sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, es w&#252;rden keine Daten gespeichert. Jonas&lt;/b&gt;

Herzlichst, das Team von 

Anonyphone.de</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Als Betreiber der Anonyphone Seite m&#246;chte ich folgendes noch einmal deutlich hervorheben:</p>
<p>1.) Bei uns &#8211;  <a href="http://www.anonyphone.de" rel="nofollow">http://www.anonyphone.de</a> &#8211; bekommt man Prepaid Karten um anonym zu telefonieren (anonyme Sim Karte)</p>
<p><b>Anonymit&#228;t im von mir gemeinten Sinne liegt nicht vor, da bei Versand Rufnummer und Adresse f&#252;r eine nicht genannte Zeitspanne vorgehalten werden. Da Anonyphone sich auf Nachfrage auch nicht dazu &#228;u&#223;ern mochte, woher die Karten stammen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beh&#246;rden den Weg vom Telekommunikationsanbieter zu Anonyphone nachvollziehen k&#246;nnen oder er beispielsweise auf Grund bestimmter Muster bei den Registrierungsdaten oder Karten oder anderweitig bekannt ist.</b></p>
<p>2.) Es erfolgt keine elektronische Speicherung der Rufnummer, die einer Versandadresse zugeordnet ist. (Die Versandadresse mu&#223; eine Postanschrift sein, z.B. Paketstation, Firmenanschrift, die Tankstelle bei der man tankt, auf Wunsch auch postlagernd)</p>
<p><b>Es macht weder datenschutzrechtlich noch telekommunikationsrechtlich noch f&#252;r Auskunftsersuchen noch bei Buchpr&#252;fungen noch sonst einen Unterschied, ob Daten elektronisch oder nicht elektronisch gespeichert werden. W&#228;re Anonyphone von der Nutzlosigkeit der Daten &#252;berzeugt, br&#228;uchte nicht auf ihrer Speicherung beharrt zu werden. Eine gesetzliche Speicherpflicht besteht jedenfalls nicht, insbesondere auch keine handels- oder steuerrechtliche. Im Gegenteil ist fraglich, ob die Speicherung von <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html" title="&sect; 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung f&uuml;r eigene Gesch&auml;ftszwecke">§ 28 BDSG</a> gedeckt ist, da die vertraglich geschuldete Leistung jedenfalls bei Vorauszahlung mit Absendung der Karte abgeschlossen ist und nicht ersichtlich ist, inwieweit eine dar&#252;ber hinausgehende Speicherung mehr als nur n&#252;tzlich sein soll.</b></p>
<p>3.) Als Betreiber k&#246;nnen (nicht m&#252;ssen) wir (also kein Dritter kann das) auf mechanischem Weg &#8211; ausschlie&#223;lich auf Verlangen eines Richters (Beschlu&#223;, falls eine Straftat [z.B. Terroranschlag] vorliegt) zu einer Versandadresse (z.B. dieTankstelle, o.&#228;.) die herausgeschickte Rufnummer raussuchen. </p>
<p><b>Das ist unzutreffend. Schon Bestandsdaten im Sinne des <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html" title="&sect; 111 TKG: Daten f&uuml;r Auskunftsersuchen der Sicherheitsbeh&ouml;rden">§ 111 TKG</a> sind ohne richterlichen Beschluss herauszugeben. Erst recht nicht dem Fernmeldegeheimnis unterfallen Versandadressen. Sie k&#246;nnten schon vom Gewerbeaufsichts- oder Finanzamt voraussetzungslos eingesehen werden. Selbst, wenn es eines gerichtlichen Beschlusses bed&#252;rfte, l&#228;ge keine Anonymit&#228;t vor. Allenfalls eine rein subjektive Anonymit&#228;t, dass der Personenbezug also nur f&#252;r einen bestimmten Personenkreis besteht. Das trifft aber auf jeden Anbieter zu, der seine Kundendaten nicht gerade ins Internet stellt.</b></p>
<p>4.) Unser Interesse ist das Interesse unser Kunden, wir sch&#252;tzen die Privatsph&#228;re soweit wie es irgendwie geht und in unserem RechtsraHmen zul&#228;ssig ist.</p>
<p><b>Dann w&#228;re zumindest bei Vorkasse auf eine Adressspeicherung zu verzichten. Au&#223;erdem ist die Unterrichtung, keine elektronischen Adressdaten zu speichern, irref&#252;hrend, weil sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, es w&#252;rden keine Daten gespeichert. Jonas</b></p>
<p>Herzlichst, das Team von </p>
<p>Anonyphone.de</p>
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