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	<title>Kommentare zu: Auskunftsrecht</title>
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		<title>Von: Sachsens Grundrechte fließen weiter elbabwärts &#124; Alternative Dresden News</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/comment-page-1/#comment-21453</link>
		<dc:creator>Sachsens Grundrechte fließen weiter elbabwärts &#124; Alternative Dresden News</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Nov 2011 21:16:17 +0000</pubDate>
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		<description>[...] betroffenen DemonstrantInnen und AnwohnerInnen dazu aufgerufen, mit einem Musterschreiben von ihrem Auskunftsrecht bei der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Dresden Gebrauch zu machen. Nach § 34 des [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] betroffenen DemonstrantInnen und AnwohnerInnen dazu aufgerufen, mit einem Musterschreiben von ihrem Auskunftsrecht bei der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Dresden Gebrauch zu machen. Nach § 34 des [&#8230;]</p>
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	<item>
		<title>Von: Kostenfalle</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/comment-page-1/#comment-21443</link>
		<dc:creator>Kostenfalle</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 18:15:47 +0000</pubDate>
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		<description>@13. Oktober 2011, 20.19 Uhr

Was hat der von Ihnen zitierte Gesetzestext mit einer vermeintlichen Kostenfalle zu tun?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@13. Oktober 2011, 20.19 Uhr</p>
<p>Was hat der von Ihnen zitierte Gesetzestext mit einer vermeintlichen Kostenfalle zu tun?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: §34 BDSG</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/comment-page-1/#comment-21381</link>
		<dc:creator>§34 BDSG</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 18:19:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/blog/?page_id=6#comment-21381</guid>
		<description>Der Teufel steckt im Detail. §34 Abs. 1 BDSG sagt aus ,,Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen &#252;ber die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.&quot;

Das heisst die Auskunft ist nur so lange kostenlos, wie auch Daten gespeichert sind.! Sind keine Daten gespeichert, kann es kosten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Teufel steckt im Detail. <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html" title="&sect; 34 BDSG: Auskunft an den Betroffenen">§34 Abs. 1 BDSG</a> sagt aus ,,Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen &#252;ber die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.&#8220;</p>
<p>Das heisst die Auskunft ist nur so lange kostenlos, wie auch Daten gespeichert sind.! Sind keine Daten gespeichert, kann es kosten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/comment-page-1/#comment-20853</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 19:50:00 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Hat Ihr Auskunftsersuchen Erfolg, so lassen Sie uns bitte eine Kopie zur Ver&#246;ffentlichung auf dieser Webseite zukommen.&quot;

Ist diese Aufforderung ernst gemeint? Wieso sollte man eine pers&#246;nliche Datensammlung an Sie weiterleiten?

&lt;strong&gt;Webmaster: Selbstverst&#228;ndlich k&#246;nnen Sie die Auskunft anonymisieren, ansonsten tun wir es vor einer Ver&#246;ffentlichung.&lt;/strong&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Hat Ihr Auskunftsersuchen Erfolg, so lassen Sie uns bitte eine Kopie zur Ver&#246;ffentlichung auf dieser Webseite zukommen.&#8220;</p>
<p>Ist diese Aufforderung ernst gemeint? Wieso sollte man eine pers&#246;nliche Datensammlung an Sie weiterleiten?</p>
<p><strong>Webmaster: Selbstverst&#228;ndlich k&#246;nnen Sie die Auskunft anonymisieren, ansonsten tun wir es vor einer Ver&#246;ffentlichung.</strong></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Häufigkeit Auskunftsanfrage</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/comment-page-1/#comment-20784</link>
		<dc:creator>Häufigkeit Auskunftsanfrage</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2011 11:20:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/blog/?page_id=6#comment-20784</guid>
		<description>Hallo,

oben im Artikel schreibt Herr Breyer:
&quot;Vorsicht: Es ist missbr&#228;uchlich, von einem Unternehmen in kurzen Zeitabst&#228;nden wiederholt Auskunft zu verlangen, obwohl sich der Datenbestand nicht ver&#228;ndert hat.&quot;

Ich habe hierbei eine Frage bez&#252;glich der H&#228;ufigkeit von Auskunftsanfragen an Unternehmen/Beh&#246;rden.

Kann man von jedem Unternehmen bzw. jeder Beh&#246;rde (also nicht nur von Auskunfteien) jedes Jahr eine Datenauskunft verlangen, vor allem dann, wenn die erste Auskunft nicht 100% vollst&#228;ndig war?

Es w&#228;re sehr sch&#246;n, wenn mir hier jemand weiterhelfen k&#246;nnte.
Vielen Dank.

Clara

&lt;strong&gt;Webmaster: Eine j&#228;hrliche Anfrage ist sicherlich nicht rechtsmissbr&#228;uchlich, solange nicht von vornherein feststeht, dass sich nichts ge&#228;ndert haben kann. Wenn die erste Auskunft unvollst&#228;ndig war, kann man nat&#252;rlich sofort Vervollst&#228;ndigung verlangen, ohne dass das missbr&#228;uchlich w&#228;re.&lt;/strong&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>oben im Artikel schreibt Herr Breyer:<br />
&#8222;Vorsicht: Es ist missbr&#228;uchlich, von einem Unternehmen in kurzen Zeitabst&#228;nden wiederholt Auskunft zu verlangen, obwohl sich der Datenbestand nicht ver&#228;ndert hat.&#8220;</p>
<p>Ich habe hierbei eine Frage bez&#252;glich der H&#228;ufigkeit von Auskunftsanfragen an Unternehmen/Beh&#246;rden.</p>
<p>Kann man von jedem Unternehmen bzw. jeder Beh&#246;rde (also nicht nur von Auskunfteien) jedes Jahr eine Datenauskunft verlangen, vor allem dann, wenn die erste Auskunft nicht 100% vollst&#228;ndig war?</p>
<p>Es w&#228;re sehr sch&#246;n, wenn mir hier jemand weiterhelfen k&#246;nnte.<br />
Vielen Dank.</p>
<p>Clara</p>
<p><strong>Webmaster: Eine j&#228;hrliche Anfrage ist sicherlich nicht rechtsmissbr&#228;uchlich, solange nicht von vornherein feststeht, dass sich nichts ge&#228;ndert haben kann. Wenn die erste Auskunft unvollst&#228;ndig war, kann man nat&#252;rlich sofort Vervollst&#228;ndigung verlangen, ohne dass das missbr&#228;uchlich w&#228;re.</strong></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ebay Auskunft</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/comment-page-1/#comment-20727</link>
		<dc:creator>Ebay Auskunft</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Dec 2010 21:28:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/blog/?page_id=6#comment-20727</guid>
		<description>Hallo, 
ich m&#246;chte gerne eine Auskunft &#252;ber meine Kauf- und Verkaufsaktivit&#228;ten auf ebay erteilt bekommen. Wie geht man da am besten vor und m&#252;ssen Sie die Auskunft mir erteilen?
Kann ich auch die K&#228;ufer sowie Verk&#228;ufer daten erlangen?

Bitte um Hilfe.
Vielen Dank

&lt;strong&gt;Webmaster: Siehe &lt;a href=&quot;http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/&quot; title=&quot;Auskunftsrecht&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Auskunftsrecht&lt;/a&gt;. Auskunft muss erteilt werden. Wenn zu Ihrer Person die Gesch&#228;ftspartner gespeichert sind, muss auch &#252;ber diese Daten Auskunft erteilt werden. Welche Daten genau, h&#228;ngt davon ab, was eBay zu den einzelnen Transaktionen speichert (ist mir nicht bekannt).&lt;/strong&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich m&#246;chte gerne eine Auskunft &#252;ber meine Kauf- und Verkaufsaktivit&#228;ten auf ebay erteilt bekommen. Wie geht man da am besten vor und m&#252;ssen Sie die Auskunft mir erteilen?<br />
Kann ich auch die K&#228;ufer sowie Verk&#228;ufer daten erlangen?</p>
<p>Bitte um Hilfe.<br />
Vielen Dank</p>
<p><strong>Webmaster: Siehe <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/" title="Auskunftsrecht" rel="nofollow">Auskunftsrecht</a>. Auskunft muss erteilt werden. Wenn zu Ihrer Person die Gesch&#228;ftspartner gespeichert sind, muss auch &#252;ber diese Daten Auskunft erteilt werden. Welche Daten genau, h&#228;ngt davon ab, was eBay zu den einzelnen Transaktionen speichert (ist mir nicht bekannt).</strong></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ficken fuer die jungfraeulichkeit &#171; fluechtige notizen</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/comment-page-1/#comment-19826</link>
		<dc:creator>ficken fuer die jungfraeulichkeit &#171; fluechtige notizen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Aug 2009 16:08:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/blog/?page_id=6#comment-19826</guid>
		<description>[...] dann drucke ich das doch selber aus und lauf zur [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] dann drucke ich das doch selber aus und lauf zur [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Schriftverkehr mit Unternehmen</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/comment-page-1/#comment-19494</link>
		<dc:creator>Schriftverkehr mit Unternehmen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 14:23:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/blog/?page_id=6#comment-19494</guid>
		<description>Sehr geehrte Nutzer dieser Seite,
um Ihr Taschengeld etwas aufzubessern, erlaube ich mir einen kleinen Hinweis: Es ist v&#246;&#246;lig zureichend und obendrein sicher, Einschreiben als Einwurfeinschreiben zu versenden. - Man bekommt den Einlieferungsnachweis bei der &#220;bergabe in der Post und ist nicht auf die Unterzeichnung des Empf&#228;ngers angewiesen.

Gru&#223; von lex</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Nutzer dieser Seite,<br />
um Ihr Taschengeld etwas aufzubessern, erlaube ich mir einen kleinen Hinweis: Es ist v&#246;&#246;lig zureichend und obendrein sicher, Einschreiben als Einwurfeinschreiben zu versenden. &#8211; Man bekommt den Einlieferungsnachweis bei der &#220;bergabe in der Post und ist nicht auf die Unterzeichnung des Empf&#228;ngers angewiesen.</p>
<p>Gru&#223; von lex</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Provider</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/comment-page-1/#comment-19177</link>
		<dc:creator>Provider</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Sep 2008 14:47:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/blog/?page_id=6#comment-19177</guid>
		<description>Also k&#246;nnte man ja ab n&#228;chstes Jahr alle 6 Monate eine Auskunft &#252;ber die Verbindungsdaten von seinem Provider verlangen, um zu sehen, welche Anonymisierungsdienste wirklich funktionieren. Da habe ich die Bef&#252;rchtung, dass das Gesetzt zur Auskunft dann angepasst werden wird, um eine Nutzung der Daten zu diesem Zweck zu unterbinden. Ansonsten k&#246;nnte das ja jeder Internetbenutzer seinem Provider zumuten (weil der Benutzer nicht gerade gl&#252;cklich &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung ist), um denen die Arbeit abermals zu erschweren (und die Kosten in die H&#246;he zu treiben). Wundert mich, dass ein Aufruf zu einer derartige Protestaktion gegen die Vorratsdatenspeicherung noch nicht im Internet gestartet wurde. 

Mal sehen, was 2009 passiert...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also k&#246;nnte man ja ab n&#228;chstes Jahr alle 6 Monate eine Auskunft &#252;ber die Verbindungsdaten von seinem Provider verlangen, um zu sehen, welche Anonymisierungsdienste wirklich funktionieren. Da habe ich die Bef&#252;rchtung, dass das Gesetzt zur Auskunft dann angepasst werden wird, um eine Nutzung der Daten zu diesem Zweck zu unterbinden. Ansonsten k&#246;nnte das ja jeder Internetbenutzer seinem Provider zumuten (weil der Benutzer nicht gerade gl&#252;cklich &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung ist), um denen die Arbeit abermals zu erschweren (und die Kosten in die H&#246;he zu treiben). Wundert mich, dass ein Aufruf zu einer derartige Protestaktion gegen die Vorratsdatenspeicherung noch nicht im Internet gestartet wurde. </p>
<p>Mal sehen, was 2009 passiert&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Fortsetzung ebay Post vom 13.12.2007</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/auskunftsrecht/comment-page-1/#comment-15287</link>
		<dc:creator>Fortsetzung ebay Post vom 13.12.2007</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Apr 2008 22:47:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.daten-speicherung.de/blog/?page_id=6#comment-15287</guid>
		<description>Nachdem ich mit letztem Post vom 13. Dezember 2007 den Stand der Dinge mit meinem Ebay-Auskunftsersuchen mitgeteilt hatte, nunmehr der Abschluss der Geschichte:

Auf viele E-mails hatte ich von Ebay lediglich &quot;von uns kriegst Du nix&quot; Antworten erhalten. Dann gings per Brief los. Erstmal gar keine Antwort erhalten. Dann Einschreiben an den Datenschutzbeauftragten von Ebay. Auch keine Antwort, hat er selbst wahrscheinlich gar nicht zu Gesicht bekommen. Dann Einschreiben an die Ebay-Gesch&#228;ftsleitung. Als Reaktion teilte man mir mit, wie ich hei&#223;e, wann ich geboren bin, welche Konto-Nr. ich habe, mein Ebay-Pseudonym und seit wann ich Nutzer bin. 

Das war&#039;s.

Dann hab ich den Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg eingeschaltet, auch per Einschreiben. Dort hat man mir mein Auskunftsrecht nach BDSG gegen&#252;ber Ebay best&#228;tigt und sich mit Ebay in Verbindung gesetzt. 
Parallel dazu hatte ich eine Klageschrift auf Auskunft zur Einreichung beim zust&#228;ndigen Amtsgericht vorbereitet, in der auch gleichzeitig die Anordnung eines Zwangsgeldes gegen Ebay, ersatzweise Haft nach Ermessen des Gerichts gegen die Gesch&#228;ftsleitung, beantragt wurde. 

Diese vorbereitete Klageschrift ging dann mit letzter Fristsetzung per Einschreiben an die Gesch&#228;ftsleitung von Ebay zur Kenntnisnahme; im Falle der Nichteinhaltung der Frist w&#252;rde die Klage von mir sofort an das zust&#228;ndige Gericht geleitet werden.

Und siehe da,
von da an ging es alles superschnell.

Der Datenschutzbeauftragte von Ebay Deutschland rief mich an. Wir f&#252;hrten ein sehr nettes Telefonat, diskutierten mein Problem, und 3 Tage sp&#228;ter hatte ich eine Ebay-&#220;bersicht aller meiner get&#228;tigten Eink&#228;ufe bei Ebay aus den Jahren 2003-2005 per Diskette vorliegen. 

Es geht also, man muss halt intensiv dranbleiben.

Auch die Mitarbeiter der Datenschutzbeauftragten f&#252;r die private Wirtschaft des Landes Brandenburg haben sich mit Ebay in Verbindung gesetzt und dort auf die bestehende Pflicht zur Auskunftserteilung hingewiesen. 

Ihnen sei auch an dieser Stelle nochmal gedankt.

Wer mal Hilfestellung braucht, kann sich mit mir unter:
casa51@jabber.org
in Verbindung setzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem ich mit letztem Post vom 13. Dezember 2007 den Stand der Dinge mit meinem Ebay-Auskunftsersuchen mitgeteilt hatte, nunmehr der Abschluss der Geschichte:</p>
<p>Auf viele E-mails hatte ich von Ebay lediglich &#8222;von uns kriegst Du nix&#8220; Antworten erhalten. Dann gings per Brief los. Erstmal gar keine Antwort erhalten. Dann Einschreiben an den Datenschutzbeauftragten von Ebay. Auch keine Antwort, hat er selbst wahrscheinlich gar nicht zu Gesicht bekommen. Dann Einschreiben an die Ebay-Gesch&#228;ftsleitung. Als Reaktion teilte man mir mit, wie ich hei&#223;e, wann ich geboren bin, welche Konto-Nr. ich habe, mein Ebay-Pseudonym und seit wann ich Nutzer bin. </p>
<p>Das war&#8217;s.</p>
<p>Dann hab ich den Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg eingeschaltet, auch per Einschreiben. Dort hat man mir mein Auskunftsrecht nach BDSG gegen&#252;ber Ebay best&#228;tigt und sich mit Ebay in Verbindung gesetzt.<br />
Parallel dazu hatte ich eine Klageschrift auf Auskunft zur Einreichung beim zust&#228;ndigen Amtsgericht vorbereitet, in der auch gleichzeitig die Anordnung eines Zwangsgeldes gegen Ebay, ersatzweise Haft nach Ermessen des Gerichts gegen die Gesch&#228;ftsleitung, beantragt wurde. </p>
<p>Diese vorbereitete Klageschrift ging dann mit letzter Fristsetzung per Einschreiben an die Gesch&#228;ftsleitung von Ebay zur Kenntnisnahme; im Falle der Nichteinhaltung der Frist w&#252;rde die Klage von mir sofort an das zust&#228;ndige Gericht geleitet werden.</p>
<p>Und siehe da,<br />
von da an ging es alles superschnell.</p>
<p>Der Datenschutzbeauftragte von Ebay Deutschland rief mich an. Wir f&#252;hrten ein sehr nettes Telefonat, diskutierten mein Problem, und 3 Tage sp&#228;ter hatte ich eine Ebay-&#220;bersicht aller meiner get&#228;tigten Eink&#228;ufe bei Ebay aus den Jahren 2003-2005 per Diskette vorliegen. </p>
<p>Es geht also, man muss halt intensiv dranbleiben.</p>
<p>Auch die Mitarbeiter der Datenschutzbeauftragten f&#252;r die private Wirtschaft des Landes Brandenburg haben sich mit Ebay in Verbindung gesetzt und dort auf die bestehende Pflicht zur Auskunftserteilung hingewiesen. </p>
<p>Ihnen sei auch an dieser Stelle nochmal gedankt.</p>
<p>Wer mal Hilfestellung braucht, kann sich mit mir unter:<br />
<a href="mailto:casa51@jabber.org">casa51@jabber.org</a><br />
in Verbindung setzen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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