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Ergebnisse der BKA-Studie zur biometrischen Fahndung mit Videokameras

Letztes Jahr testete das Bundeskriminalamt mehrere Systeme zur automatischen Gesichtserkennung gesuchter Personen mithilfe von Videoüberwachungssystemen. Im Bahnhof von Mainz sollten die Systeme 200 Freiwillige unter allen Passanten identifizieren und melden. Die Ergebnisse des Versuchs:

Im Rahmen von EU-geförderten Forschungsprojekten werden zur Zeit 3D-Gesichtserkennungssysteme getestet. Erste Ergebnisse werden für 2009 erwartet.

Der Studienbericht ist im Volltext abrufbar [1]. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die automatisierte Fahndung anhand von Kfz-Kennzeichen dürften die Mindestvoraussetzungen einer Zulassung auch von biometrischen Fahndungsmitteln zu entnehmen sein, wobei sich höhere Anforderungen daraus ergeben können, dass die biometrische Identifizierung von Personen anhand ihres Gesichts schwerer in die Grundrechte der Betroffenen eingreift als die Feststellung von Fahrzeug-Kennzeichen.