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Evaluierung von Überwachungsbefugnissen in Brandenburg

Das brandenburgische Innenministerium hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Bericht über Überwachungsmaßnahmen der Polizei freigegeben. Der Bericht (pdf-Datei [1]) schildert, in welchen Fällen und in welchem Ausmaß die brandenburgische Polizei im Jahr 2007 Videoüberwachung, Abhören von Wohnungen und Telefonaten und Kfz-Kennzeichenscanner eingesetzt hat.

Einen kritischen Kommentar zu dem Bericht, der die positive Einschätzung des Innenministeriums widerlegt und Rechtsverstöße aufdeckt, habe ich bereits veröffentlicht [2].

Der Landtag hatte dem Innenministerium die genannten Überwachungsbefugnisse 2006 nur vorläufig für die Dauer von zwei Jahren eingeräumt und eine Berichtspflicht auferlegt, um eine Bewertung vornehmen zu können. Der vorgelegte Bericht ist jedoch weder unabhängig erstellt worden noch inhaltlich ausreichend aussagekräftig. Dementsprechend hat der Landtag aus dem Bericht keinerlei inhaltliche Konsequenzen gezogen.

Ende 2008 haben SPD und CDU im brandenburgischen Landtag die präventiven Überwachungsbefugnisse der Polizei um drei Jahre verlängert und einen weiteren Bericht verlangt – auch diesmal wieder ohne gesetzliche Festlegung von Mindestanforderungen [3] an eine aussagekräftige und unabhängige Evaluierung.

Anforderungen an Evaluierung von Sicherheitsgesetzen

Von dem Evaluierungsverfahren abgesehen scheint man sich nicht darüber im klaren zu sein, unter welchen Voraussetzungen die Ermächtigungen überhaupt sinnvoll und gewollt sind. Die Befristung eines Gesetzes macht jedoch nur Sinn, wenn man es unter bestimmten Voraussetzungen auch auslaufen lassen will, und wenn man sich über diese Voraussetzungen im klaren ist.

Welche Anforderungen an eine Überwachungsbefugnis gestellt werden sollten, ist hier schon mehrfach dargestellt worden:

a) Auf sie kann nicht ohne Einbußen an Sicherheit verzichtet werden (hierbei ist nicht die Nützlichkeit für die Sicherheitsbehörden maßgeblich, sondern der messbare Einfluss auf die Kriminalitätsrate),

b) Die dadurch gebundenen Mittel (z.B. für Überwachungstechnik und -personal) könnten nicht an anderer Stelle mehr Schutz vor Kriminalität leisten (insbesondere im Rahmen gezielter Kriminalpräventionsprojekte),

c) Die Wirksamkeit des Instruments steht nicht außer Verhältnis zu seinen unerwünschten Nebenwirkungen. Als Nebenwirkungen kommen in Frage: staatliche Fehlurteile und falscher Verdacht (z.B. falsche Treffer), Missbrauch des Instruments zu anderen Zwecken, abschreckende Wirkung des Instruments auf die Betroffenen (z.B. Kfz-Massenabgleich vor Demonstrationen).

Wie eine aussagekräftige Evaluierung aussehen müsste, haben amerikanische Wissenschaftler bereits erarbeitet [4].

Evaluierungsauftrag in Brandenburg

In einem unverbindlichen Entschließungsantrag [5] fordert der brandenburgische Landtag auf Initiative der SPD nun, die Landesregierung solle eine „Evaluation […] unter Hinzuziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Innenausschuss bestellt wird“, vornehmen lassen. Die Evaluierung soll allerdings „in enger Kooperation zwischen dem Sachverständigen und dem Ministerium des Innern“ erfolgen, wodurch keine unabhängige Evaluierung gesichert ist.

Inhaltlich soll die Evaluierung aussagekräftiger ausfallen als der letzte Bericht: „Die wissenschaftliche Untersuchung soll die Erhebungspraxis, den Nutzen der gewonnenen Daten für die polizeiliche Arbeit sowie die Effektivität und Effizienz der verdeckten Datenerhebung, auch in Kombination mit anderen Befugnissen auswerten; dabei ist unter anderem auf Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Anzahl der Betroffenen und auf die Wirkung der Befugnisse einzugehen. Darüber hinaus sollen rechtliche und praktische Anwendungsprobleme erforscht sowie evtl. Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden.“ Leider umfasst dieser Auftrag weder die Wirksamkeit der Instrumente gemessen an der Kriminalitätsrate, noch ihre Kosten, noch ihre unerwünschten Nebenwirkungen.

Bewertung

Grundsätzlich ist der Evaluierungsvorstoß der brandenburgischen SPD sehr zu begrüßen. Brandenburg handelt damit augenscheinlich am fortschrittlichsten unter allen Ländern, was die Evaluierung von Grundrechtseingriffen angeht. Andererseits verspricht die mangelnde Unabhängigkeit der Berichtsersteller, der zu eingeschränkte Berichtsauftrag und die fehlende Klarheit über Kriterien für ein Auslaufenlassen der Regelungen keine Aufhebung überflüssiger Befugnisse.

Die SPD-Innenexpertin Britta Stark, die die Evaluierung durchgesetzt hat, befürchtete [6] noch am Tag des Beschlusses, der brandenburgische Innenminister Schönbohm werde die Evaluierung bis nach den Wahlen im September 2009 aufschieben, um sie dann – je nach Ausgang – gegebenenfalls nicht mehr durchführen zu müssen. In dem Landtagsbeschluss ist nicht festgelegt, wann die Evaluierung beginnen soll. Es zeigt sich, dass eine Evaluierung vom Parlament selbst in Auftrag gegeben werden muss, um eine unabhängige und umfassende Überprüfung sicherzustellen.

Siehe auch: