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	<title>Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy</title>
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		<title>Saarland will Kfz-Massenabgleich stoppen</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 21:05:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Kennzeichenscanning]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>

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		<description><![CDATA[In dem neuen Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Saarland hei&#223;t es: &#8222;Dazu geh&#246;ren die R&#252;cknahme der Befugnis zum automatisierten Fahndungsdatenabgleich von Kraftfahrzeugkennzeichen sowie die den Ortspolizeibeh&#246;rden einger&#228;umte Befugnis zur Video&#252;berwachung.&#8220; Andererseits soll dem Verfassungsschutz eine Handy&#252;berwachung mithilfe von IMSI-Catchern erlaubt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dem neuen <a href="http://www.cdu-saar.de/media/downloads/246771.pdf,download" class="broken_link">Koalitionsvertrag</a> von CDU und SPD im Saarland hei&#223;t es:</p>
<p>&#8222;Dazu geh&#246;ren die R&#252;cknahme der Befugnis zum automatisierten Fahndungsdatenabgleich von Kraftfahrzeugkennzeichen sowie die den Ortspolizeibeh&#246;rden einger&#228;umte Befugnis zur Video&#252;berwachung.&#8220;</p>
<p>Andererseits soll dem Verfassungsschutz eine Handy&#252;berwachung mithilfe von IMSI-Catchern erlaubt werden.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Musterklage f&#252;r abgemahnte WLAN-Betreiber</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 15:16:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Zugangsprovider]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>

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		<description><![CDATA[Heise berichtet, Café-Besitzer plagten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen &#252;ber ihre offenen WLAN-Netze. Nach meiner &#220;berzeugung haften weder Privatpersonen noch Gewerbetreibende f&#252;r Rechtsverletzungen anderer &#252;ber offene WLAN-Netze. Dies habe ich in einem Aufsatz ausgef&#252;hrt. Eine Identifizierung von WLAN-Nutzern ist bei kostenlosen Angeboten sogar rechtswidrig, weil dies nicht &#8222;f&#252;r die Begr&#252;ndung, inhaltliche Ausgestaltung, &#196;nderung oder Beendigung eines Vertragsverh&#228;ltnisses [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heise <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Cafe-Besitzer-plagen-Abmahnungen-wegen-offenem-WLAN-1499324.html">berichtet</a>, Café-Besitzer plagten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen &#252;ber ihre offenen WLAN-Netze.</p>
<p>Nach meiner &#220;berzeugung <span style="background-color: #ffff99;">haften weder Privatpersonen noch Gewerbetreibende</span> f&#252;r Rechtsverletzungen anderer &#252;ber offene WLAN-Netze. Dies habe ich in einem <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/die-haftung-fuer-mitbenutzer-von-telekommunikationsanschluessen/">Aufsatz</a> ausgef&#252;hrt. Eine Identifizierung von WLAN-Nutzern ist bei kostenlosen Angeboten sogar rechtswidrig, weil dies nicht &#8222;f&#252;r die Begr&#252;ndung, inhaltliche Ausgestaltung, &#196;nderung oder Beendigung eines Vertragsverh&#228;ltnisses &#252;ber Telekommunikationsdienste&#8220; erforderlich ist (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">§ 95 TKG</a>).</p>
<p>Wer als WLAN-Betreiber eine Abmahnung erh&#228;lt, kann vielleicht die folgende <span style="background-color: #ffff99;">Musterklage</span> gebrauchen. Wer bereit ist, eine solche Klage durch die Instanzen durchzufechten, k&#246;nnte endlich Rechtssicherheit f&#252;r die vielen WLAN-Betreiber in Deutschland erreichen.</p>
<blockquote><p><strong>Klageschrift</strong></p>
<p>Es wird Klage erhoben mit den Antr&#228;gen,</p>
<ol>
<li>festzustellen, dass der Beklagten gegen den Kl&#228;ger keine Anspr&#252;che aus einer angeblichen Urheberrechtsverletzung zustehen,</li>
<li>festzustellen, dass der Kl&#228;ger gegen&#252;ber der Beklagten nicht verpflichtet ist, Ma&#223;nahmen zur Vorbeugung oder Verhinderung etwaiger Verletzungen von Rechten der Beklagten durch Teilnehmer des &#246;ffentlichen Internetzugangsdienstes des Kl&#228;gers (DSL-Anschluss-Nummer &#8230;) zu treffen.</li>
</ol>
<p><strong>Begr&#252;ndung</strong></p>
<p>Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kl&#228;ger die Feststellung, dass der Beklagten keine Anspr&#252;che aus einer angeblichen Urheberrechtsverletzung zustehen.</p>
<p><strong>Zum Sachverhalt</strong><strong><em></em></strong></p>
<p>Der Kl&#228;ger ist ein Unternehmer in &#8230; Im Rahmen seines Gewerbes betreibt er ein &#246;ffentliches Funknetz (WLAN), zu dem beliebige Nutzer Zugang haben. Eine Kontrolle &#252;bt er dabei nicht aus, diese ist auch technisch bei einem solchen offenen Netzzugang nicht m&#246;glich oder zumutbar. &#220;ber dieses Funknetz haben er und seine Kunden Zugang zum Internet. Der kabellose Anschluss ist dabei bewusst nicht durch ein Passwort gesch&#252;tzt, um der &#214;ffentlichkeit einen unmittelbaren &#246;ffentlichen Zugang zu erm&#246;glichen, wie er etwa auch bei Telefonzellen besteht.</p>
<p>Die Beklagte ist ein Unternehmen, das unter anderem die Verwertung fremder Urheberrechte betreibt.</p>
<p>Mit Schreiben vom &#8230; behauptete die Beklagte, Inhaberin der ausschlie&#223;lichen Verwertungsrechte an dem Musikalbum „&#8230;“ der Band „&#8230;“ zu sein, welches am &#8230; in der Zeit von &#8230; Uhr bis &#8230; Uhr &#252;ber den Internetanschluss des Kl&#228;gers einer unbeschr&#228;nkten Anzahl von Menschen zum Download bereitgestellt worden sei.</p>
<p><strong>Beweis:        </strong>        Vorlage des Schreibens vom &#8230; in Fotokopie als  <strong>        &#8211; Anlage K1- </strong></p>
<p>Der Kl&#228;ger wies daraufhin mit anwaltlichem Schreiben vom &#8230; die Forderung der Beklagten zur&#252;ck. Darin r&#252;gte er das Fehlen einer Vollmacht, wies die behauptete Urheberrechtsverletzung zur&#252;ck und berief sich zudem auf das Haftungsprivileg des <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html" title="&sect; 8 TMG: Durchleitung von Informationen">§ 8 Abs. 1 TMG</a>.</p>
<p><strong>Beweis:        </strong>        Vorlage des Schreibens vom &#8230; in Fotokopie als  <strong>        &#8211; Anlage K2- </strong></p>
<p>Hierauf erwiderte die Beklagte unter dem &#8230; und wiederholte ihre Forderung.</p>
<p><strong>Beweis:        </strong>        Vorlage des Schreibens vom &#8230; in Fotokopie als  <strong>        &#8211; Anlage K3- </strong></p>
<p>Mit weiterem anwaltlichen Schreiben vom &#8230; forderte nunmehr der Kl&#228;ger die Beklagte auf, rechtsverbindlich zu erkl&#228;ren, dass diese keine weiteren Anspr&#252;che gem&#228;&#223; des Anforderungsschreibens vom &#8230; gegen den Kl&#228;ger mehr gelten machen werde und setzte ihr hierzu eine Frist zum &#8230;</p>
<p><strong>Beweis:        </strong>        Vorlage des Schreibens vom &#8230; in Fotokopie als  <strong>        &#8211; Anlage K4- </strong></p>
<p>Nachdem hierauf keinerlei Reaktion der Beklagten erfolgte, ist nunmehr Klage geboten.</p>
<p>Der Kl&#228;ger kann aus eigener Kenntnis ausschlie&#223;en, dass er selbst die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen hat. Au&#223;er dem Kl&#228;ger hatten zum fraglichen Zeitpunkt nur Nutzer seines &#246;ffentlichen Funknetzes (WLAN) Zugang zu dem Telekommunikationsanschluss, &#252;ber welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Dass ein Dritter &#252;ber dieses Funknetz eine Rechtsverletzung begangen haben k&#246;nnte, kann der Kl&#228;ger nicht ausschlie&#223;en. Der Kl&#228;ger kann allerdings auch nicht feststellen, wer wann und zu welchen Zwecken sein Funknetz genutzt hat, weil dies &#8211; wie auch bei einer Telefonzelle oder einem Briefkasten &#8211; nicht festgehalten wird. Dementsprechend ist es dem Kl&#228;ger unm&#246;glich, zur Identit&#228;t eines etwaigen Rechtsverletzers n&#228;her vorzutragen.</p>
<p><strong>II.        Zum Rechtlichen</strong></p>
<p>Der Kl&#228;ger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Feststellung, dass dieser keinerlei Anspr&#252;che aus der angeblichen Urheberrechtsverletzung vom &#8230; oder sonst aus ihren Rechten zustehen.</p>
<p>Die Beklagte ber&#252;hmt sich mit ihrem Schreiben vom &#8230; eines Anspruchs auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl&#228;rung sowie Schadensersatzanspr&#252;che in erheblicher H&#246;he, die nur durch Abgabe der Erkl&#228;rung sowie einer zeitnahe Zahlung eines Betrages in H&#246;he von € &#8230; abgegolten werden k&#246;nnten. Trotz entsprechender Aufforderung ist die Beklagte von ihrer angeblichen Forderung nicht abger&#252;ckt, so dass die Gefahr einer unberechtigten Inanspruchnahme konkret besteht. Damit ist das geltend Feststellungsinteresse des Kl&#228;gers gegeben.</p>
<p>Der Feststellungsanspruch des Kl&#228;gers ist zudem begr&#252;ndet, weil sowohl aus rechtlichen wie auch aus tats&#228;chlichen Gr&#252;nden kein Anspruch der Beklagten gegen den Kl&#228;ger besteht.</p>
<p>Der von der Beklagten geltend gemachte Unterlassungsanspruch best&#252;nde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ungeachtet der fehlenden T&#228;terschaft des Kl&#228;gers dann, wenn der Kl&#228;ger mit seinem Angebot eine Verkehrspflicht verletzt h&#228;tte. Das &#246;ffentliche und anonyme Angebot von Telekommunikationsdiensten, sei es eines M&#252;nztelefons oder eines drahtlosen Internetzugangs, stellt indes keine Verletzung einer Verkehrspflicht dar. Insbesondere ist der Kl&#228;ger nicht verpflichtet, die Nutzung seines Angebots von einer Anmeldung oder &#228;hnlichem abh&#228;ngig zu machen, wie es auch bei Telefonzellen nicht gefordert wird. Die kostenfreie Zurverf&#252;gungstellung eines drahtlosen Internetzuganges bedarf auch nicht der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur, ohne dass es darauf f&#252;r den vorliegenden Rechtsstreit ank&#228;me.</p>
<p><strong>1. Unzul&#228;ssigkeit richterrechtlicher Pflichten zur Hinderung Dritter an Rechtsverletzungen</strong></p>
<p>Mit dem grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html" title="Art. 12 GG">Art. 12 GG</a>, des Art. 52 GRCh und, auf Seiten der betroffenen Teilnehmer, des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/5.html" title="Art. 5 GG">Art. 5 GG</a> bzw. <a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html" title="Art. 10 MRK: Freiheit der Meinungs&auml;u&szlig;erung">Art. 10 EMRK</a> ist es schon im Ausgangspunkt nicht in Einklang zu bringen, im Wege des nachkonstitutionellen Richterrechts ohne gesetzliche Grundlage weitreichende Verkehrspflichten wie eine Pflicht zur Hinderung oder Erschwerung der vors&#228;tzlichen Begehung von Straftaten durch Dritte zu schaffen (vgl. <em>BVerfG</em>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 1996, 3146" title="BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93">NJW 1996, 3146</a>; <em>Breyer</em>, MMR 2009, 14, 15). In einer freiheitlichen Demokratie darf grunds&#228;tzlich jeder auf die Rechtstreue seiner Mitmenschen vertrauen, selbst wenn er wei&#223;, dass dieses Vertrauen mitunter missbraucht wird. Die Werteordnung des Grundgesetzes beruht auf der &#220;berzeugung, dass die Freiheit des Menschen oberster Zweck allen Rechts (vgl. nur <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 7, 198" title="BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51: L&uuml;th-Urteil">BVerfGE 7, 198</a>, 205; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 33, 1" title="BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71: Strafgefangene">33, 1</a>, 10; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 72, 105" title="BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85: Lebenslange Freiheitsstrafe">72, 105</a>, 115) und Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit ist (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" title="Art. 1 GG">Art. 1 Abs. 2 GG</a>). Ihr Nutzen f&#252;r den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt &#252;bersteigt die damit verbundenen Sch&#228;den um ein Vielfaches. Dies gilt auch f&#252;r die Freiheit der Telekommunikation. Einschr&#228;nkungen und Pr&#228;ventionspflichten bed&#252;rfen einer gesetzlichen Grundlage. Daran fehlt es hier.</p>
<p><strong>2. Haftungsausschluss nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html" title="&sect; 8 TMG: Durchleitung von Informationen">§ 8 Abs. 1 TMG</a></strong></p>
<p>Eine Haftung des Kl&#228;gers ist auch deshalb ausgeschlossen, weil er im konkreten Fall lediglich als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes f&#252;r eventuelle Urheberrechtsverletzungen grunds&#228;tzlich nicht haftet, ungeachtet der Frage, ob die streitgegenst&#228;ndliche Urheberrechtsverletzung &#252;berhaupt und wenn ja, ob sie vom Internetanschluss des Kl&#228;gers aus begangen wurde.</p>
<p>Gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html" title="&sect; 8 TMG: Durchleitung von Informationen">§ 8 Abs. 1 TMG</a> sind Diensteanbieter f&#252;r fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz &#252;bermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie</p>
<ol>
<li>die &#220;bermittlung nicht veranlasst,</li>
<li>den Adressaten der &#252;bermittelten Informationen nicht ausgew&#228;hlt und</li>
<li>die &#252;bermittelten Informationen nicht ausgew&#228;hlt oder ver&#228;ndert haben.</li>
</ol>
<p>Dies gilt nur dann nicht, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Zum Kreis der Privilegierten geh&#246;rt auch der Anbieter eines offene WLAN-Anschlusses (Mantz, Rechtsfragen offener Netze, 2008, S. 291 ff; Stang/H&#252;hner, GRUR-RR 2008, 273, 275; Gietl, MMR 2007, 630, 631; Mantz/Gietl, MMR 2008, 606, 608).</p>
<p>Der Kl&#228;ger hat weder die &#220;bermittlung des angeblichen Angebotes in einer Tauschb&#246;rse angeboten, noch hat er den Adressaten der &#252;bermittelten Informationen ausgew&#228;hlt oder die &#252;bermittelten Informationen ausgew&#228;hlt oder ver&#228;ndert. Zudem ist er als Betreiber des offenen WLAN-Anschlusses Diensteanbieter im Sinne des TMG. Nach der Legaldefinition des <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/2.html" title="&sect; 2 TMG: Begriffsbestimmungen">§ 2 Ziff. 1 TMG</a> ist Diensteanbieter jede nat&#252;rliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereith&#228;lt oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Der Kl&#228;ger ist eine nat&#252;rliche Person. Er vermittelt &#252;ber das von ihm eingerichtete Funknetz den Zugang zur Nutzung fremder Telemedien. Auch hat er lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt und dabei weder die &#220;bermittlung veranlasst, den Adressaten der &#252;bermittelten Informationen ausgew&#228;hlt noch die &#252;bermittelten Informationen ausgew&#228;hlt oder ver&#228;ndert.</p>
<p>Somit greift das Haftungsprivileg des <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html" title="&sect; 8 TMG: Durchleitung von Informationen">§ 8 Abs. 1 des TMG</a> ein mit der Folge, dass eine rechtliche Verantwortlichkeit f&#252;r das Verhalten der Nutzer ausscheidet.</p>
<p>Gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/7.html" title="&sect; 7 TMG: Allgemeine Grunds&auml;tze">§ 7 Abs. 2 TMG</a> ist er zudem nicht verpflichtet, die von ihm &#252;bermittelten oder gespeicherten Informationen zu &#252;berwachen oder nach Umst&#228;nden zu forschen, die auf eine rechtswidrige T&#228;tigkeit hinweisen. Daher greifen hier auch die Grunds&#228;tze der St&#246;rerhaftung nicht ein, so dass auch eine Haftung nach diesen Grunds&#228;tzen ausgeschlossen ist.</p>
<p>Soweit die Anwendung des <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html" title="&sect; 8 TMG: Durchleitung von Informationen">§ 8 Abs. 1 TMG</a> auf Unterlassungsanspr&#252;che zuweilen ablehnt wird, f&#252;hrt dies zu einem Unterlaufen der Wertungen des Telemediengesetzes und ist abzulehnen. Der Gesetzgeber hat mehrfach erkl&#228;rt, dass Zugangsvermittler f&#252;r blo&#223; durchgeleitete Inhalte nicht einzustehen haben (BT-Dr 13/7385, S. 20; BT-Dr 14/6098, S. 24). Die Auslegung eines Gesetzes hat vorrangig den zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers zu beachten, so dass eine Nichtanwendung des <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html" title="&sect; 8 TMG: Durchleitung von Informationen">§ 8 Abs. 1 TMG</a> letztlich contra legem w&#228;re.</p>
<p>Zudem schlie&#223;t auch <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/7.html" title="&sect; 7 TMG: Allgemeine Grunds&auml;tze">§ 7 Abs. 2 TMG</a> s&#228;mtliche Vorsorgepflichten von Diensteanbietern aus, weil solche Pflichten auch im Fall eines anlassbezogenen Vorgehens auf eine &#220;berwachung oder Nachforschung im Sinne dieser Vorschrift hinausliefe. Auch w&#252;rde auf diese Weise die Legaldefinition des Diensteanbieters (<a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html" title="&sect; 8 TMG: Durchleitung von Informationen">§ 8 TMG</a>) ausgehebelt, die gerade voraussetzt, dass Informationen unkontrolliert durchgeleitet werden. §  7 Abs. 2 Satz 2 TMG l&#228;sst „Verpflichtungen […] nach den allgemeinen Gesetzen […] auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit“ nur insoweit unber&#252;hrt, wie sie auf die „Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen“ gerichtet sind – und nicht etwa auf die &#220;berpr&#252;fung von Informationen oder die Identifizierung von Nutzern. Es handelt sich dabei um eine abschlie&#223;ende Regelung. Der Gesetzgeber hat aus den m&#246;glichen Pflichten von Anbietern bewusst nur Entfernungs- und Sperrungspflichten unber&#252;hrt gelassen und die Pflichten insoweit enger gezogen als es die E-Commerce-Richtlinie erlauben mag.</p>
<p>Die Beklagte hat sich vorgerichtlich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 („Sommer unseres Lebens“, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ 185, 330" title="BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08: Haftung auf Unterlassung wegen ungesicherten W-LAN-Routers">BGHZ 185, 330</a>) berufen und versucht, hieraus eine Haftung des Kl&#228;gers entgegen der klaren gesetzlichen Regelung herzuleiten. Diese Entscheidung ist hier jedoch nicht einschl&#228;gig, weil sie einen Fall betraf, in dem das Funknetz ungewollt von Dritten genutzt worden war. Im vorliegenden Fall hingegen tritt der Kl&#228;ger bewusst und gewollt als Diensteanbieter auf. Bewusst &#246;ffentliche, anonyme Zug&#228;nge zu Telekommunikationsnetzen bleiben im kommerziellen wie im nicht-kommerziellen Bereich zul&#228;ssig.Dass Straftaten &#252;ber ein privates &#246;ffentliches Netz begangen werden k&#246;nnen, stellt entgegen der von der Beklagten sowie der gesamten Rechteverwertungsindustrie immer wieder vorgebrachten Behauptung im &#252;brigen keine Besonderheit &#246;ffentlicher Funknetze dar, sondern gilt in weiten anderen Bereichen ebenso. Dabei muss schon die rechtliche Wertung des Gesetzgebers Geltung erlangen, wonach der blo&#223; durchleitende Diensteanbieter gerade nicht f&#252;r Rechtsverletzungen haften soll. Dies kann nicht einzig deshalb negiert werden, weil es den Interessen der Beklagten entgegenlaufen k&#246;nnte.</p>
<p>Vielmehr ist zu ber&#252;cksichtigen, dass das Rechtssystem eine Haftung f&#252;r Straftaten anderer in keinem anderen vergleichbaren Rechts- und Sachgebiet kennt. Vorliegend vertritt die Beklagte die Auffassung, der Kl&#228;ger hafte f&#252;r eine Rechtsverletzung, die ein anderer begangen haben soll, nur deshalb, weil er diesem eine Kommunikations-Infrastruktur zur Verf&#252;gung gestellt hat, ohne zu wissen, dass dar&#252;ber eine Rechtsverletzung begangen werden w&#252;rde.</p>
<p>H&#228;tte beispielsweise ein Dritter &#252;ber ein &#246;ffentliches M&#252;nztelefon des Kl&#228;gers einen Betrug begangen, w&#252;rde hingegen niemand auf die Idee verfallen, den Kl&#228;ger in Haftung zu nehmen. Eine Unterscheidung je nach Nutzungsart der angebotenen Infrastruktur ist jedoch weder angebracht noch gesetzlich begr&#252;ndet.</p>
<p>Auch gibt es bis heute soweit ersichtlich keine Stimmen in Literatur und Rechtsprechung, die eine Haftung etwa der Brief- oder Paketpostbetreiber f&#252;r Rechtsverletzungen sehen, welche &#252;ber deren zur Verf&#252;gung gestellte Infrastruktur begangen werden. Auf diesem Weg wurden in der Vergangenheit immer wieder Betrugstaten begangen, Erpressungsforderungen versandt oder Brief- und Paketbomben verschickt, ohne dass jemals der Ruf nach einer Haftung des Postbetreibers laut wurde, der die entsprechende Sendung ungepr&#252;ft ausgef&#252;hrt hatte.</p>
<p>Gr&#252;nde, die im vorliegenden Fall eine abweichende Beurteilung zulassen, sind keine ersichtlich, sie w&#228;ren letztlich willk&#252;rlich und zudem mit der dargelegten Rechtslage schlicht unvereinbar. Diensteanbieter haben zudem aus rechtlichen Gr&#252;nden keine M&#246;glichkeit, eventuelle Rechtsverletzungen zu erkennen, da sie ohne richterliche Anordnung nicht berechtigt sind, Verkehrsdaten &#252;ber die Nutzer ihres Netzes zu erheben (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html" title="&sect; 96 TKG: Verkehrsdaten">§ 96 TKG</a>) oder gar das Nutzungsverhalten zu kontrollieren (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/88.html" title="&sect; 88 TKG: Fernmeldegeheimnis">§ 88 TKG</a>).</p>
<p>Aus rechtlichen Gr&#252;nden ist daher eine Haftung ausgeschlossen und die Klage begr&#252;ndet.</p>
<p>Sollte das Gericht <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/8.html" title="&sect; 8 TMG: Durchleitung von Informationen">§ 8 TMG</a> nicht anzuwenden beabsichtigen, so wird beantragt, nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AEUV/267.html" title="Art. 267 AEUV: (ex-Artikel 234 EGV)">Art. 267 AEUV</a> dem EuGH die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen:</p>
<p>&#8222;Ist die Richtlinie <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32000L0031:DE:HTML">2000/31/EG</a> oder die Europ&#228;ische Grundrechtecharta dahin auszulegen, dass sie den Mitgliedsstaaten verbietet, Anbieter &#246;ffentlich und anonym zug&#228;nglicher Internet-Zugangsdienste unabh&#228;ngig von einer gegen sie gerichteten gerichtlichen oder beh&#246;rdlichen Entscheidung und unabh&#228;ngig von konkreten Anhaltspunkten f&#252;r eine bestimmte drohende Rechtsverletzung zu verpflichten, allgemeine und permanente Ma&#223;nahmen zur Vorbeugung oder Verhinderung etwaiger zuk&#252;nftiger Rechtsverletzungen seitens Teilnehmer des &#246;ffentlichen Internetzugangsdienstes zu treffen?&#8220;</p>
<p>Art. 14 RiL 2000/31 ist zu entnehmen, dass der Kl&#228;ger f&#252;r etwaige Rechtsverletzungen nicht verantwortlich ist und nur ein Gericht oder eine Verwaltungsbeh&#246;rde von ihm verlangen darf, bei konkreten Anhaltspunkten eine bestimmte drohende Rechtsverletzung seitens Teilnehmern des &#246;ffentlichen Internetzugangsdienstes die Rechtsverletzung zu verhindern. Eine allgemeine Verkehrspflicht zu derartigen Ma&#223;nahmen, die unabh&#228;ngig von einer gegen den Kl&#228;ger gerichteten gerichtlichen oder beh&#246;rdlichen Entscheidung und  unabh&#228;ngig von konkreten Anhaltspunkten f&#252;r eine bestimmte drohende Rechtsverletzung bestehen soll, ist damit unvereinbar (vgl. EuGH, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2012, 174" title="EuGH, 24.11.2011 - C-70/10: Scarlet Extended">MMR 2012, 174</a>). Einer solchen Pflicht steht auch das in der Grundrechtecharta verankerte Recht der Anbieter auf Unternehmensfreiheit (Art. 16 GRCh) und das Recht der Teilnehmer auf ungehinderte und unbefangene Meinungs&#228;u&#223;erung und Information (Art. 11 GRCh) entgegen, an welches Deutschland im Anwendungsbereich der Richtlinie <a target="_blank" href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32000L0031:DE:HTML">2000/31/EG</a> gebunden ist (Art. 51 GRCh).</p>
<p><strong>3. Keine Er&#246;ffnung einer Gefahrenquelle</strong></p>
<p>Unabh&#228;ngig von den obigen Erw&#228;gungen ist der Kl&#228;ger nicht verkehrssicherungspflichtig, weil der Anbieter eines Telekommunikationszugangs keine Gefahrenquelle in seinem eigenen Verantwortungsbereich er&#246;ffnet und damit schon tatbestandlich nicht zur Verkehrssicherung verpflichtet sein kann. Der Austausch von Informationen ist der menschlichen Natur eigen, grundrechtlich besonders gesch&#252;tzt (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/5.html" title="Art. 5 GG">Art. 5 GG</a>) und kann f&#252;r sich genommen daher nicht als „Gefahrenquelle“ angesehen werden (vgl. <em>BGH</em>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 2000, 213" title="BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97">NJW 2000, 213</a>, 214). Die Vermittlung von Telekommunikation erh&#246;ht das Risiko einer  Rechtsgutsverletzung nicht &#252;ber das bei jeder Ware und Dienstleistung bestehende Risiko hinaus (vgl. <em>OLG Frankfurt a. M</em>., <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2008, 166" title="MMR 2008, 166 (2 zugeordnete Entscheidungen)">MMR 2008, 166</a>, 167; <em>LG D&#252;sseldorf</em>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2008, 349" title="MMR 2008, 349 (2 zugeordnete Entscheidungen)">MMR 2008, 349</a>; <em>LG Kiel</em>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2008, 123" title="LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07">MMR 2008, 123</a>, 124; <em>VG Berlin</em>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2008, 851" title="VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07">MMR 2008, 851</a>, 853; <em>Leistner</em>, GRUR-Beil. 2010, 1, 31). Dass die scheinbare Anonymit&#228;t, die M&#246;glichkeiten des Fernabsatzes oder eine „herabgesetzte Hemmschwelle” Rechtsverletzungen im Internet besonders beg&#252;nstigten (so f&#252;r eBay <em>BGHZ</em> 173, 188), trifft im Vergleich zu mindestens ebenso anonymen und gesch&#252;tzten Wohnungen, Flohm&#228;rkten, Schulh&#246;fen, Heim-CD-Brennern oder Kopierl&#228;den nicht zu. Verhinderungspflichten begr&#252;ndet ein Verhalten nur, wenn es pflichtwidrig ist, also schon als solches zu missbilligen ist (<em>Sch&#246;nke/Schr&#246;der</em>, StGB, § 13 Rdnr. 35 m. w. Nachw.). Dritten den technisch gest&#252;tzten Austausch von Informationen zu erm&#246;glichen, ist nicht pflichtwidrig (<em>Conradi</em>, NStZ 1996, 472, 476). Umgekehrt liegt das m&#246;glichst fl&#228;chendeckende Angebot von Internetzug&#228;ngen im Interesse s&#228;mtlicher Nutzer und zugleich im &#246;ffentlichen Interesse. Berufstypische, sozialad&#228;quate und daher erlaubte Lebensrisiken begr&#252;nden keine Garantenstellung, die zum Einschreiten gegen eigenverantwortliche Handlungen Dritter wie Urheberrechtsverletzungen verpflichtete.</p>
<p><strong>4. Einschr&#228;nkung des &#246;ffentlichen Internetzugangs unzumutbar</strong></p>
<p>Wollte man entgegen der vorstehenden Ausf&#252;hrungen dem Grunde nach eine Verantwortlichkeit des Kl&#228;gers f&#252;r die Handlungen von Teilnehmern seines Funknetzes annehmen, so w&#228;re in einem n&#228;chsten Schritt zu pr&#252;fen, ob und welche Ma&#223;nahmen Anbietern &#246;ffentlicher Internetzug&#228;nge zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen m&#246;glich und zumutbar sind. Die Zumutbarkeit ist im Lichte des Grundgesetzes und dabei insbesondere mit R&#252;cksicht auf die Grundrechte Dritter – hier: der Internetnutzer – zu beurteilen (vgl. <em>BGHZ</em> 42, 118). Die Annahme einer Verkehrssicherungspflicht setzt stets voraus, dass die fragliche Ma&#223;nahme die Gefahr einer Rechtsverletzung ernsthaft mindert (<em>BGHZ</em> 88, 260) und weniger eingreifende, gleicherma&#223;en geeignete Mittel nicht verf&#252;gbar sind. Auch d&#252;rfen wegen des aus Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" title="Art. 3 GG">3</a> GG  folgenden Gleichbehandlungsgebotes Zugangsanbietern keine Pflichten auferlegt werden, die Anbieter vergleichbarer Dienste au&#223;erhalb der Telekommunikation nicht treffen (n&#228;her <em>Breyer</em>, MMR 2009, 14).</p>
<p>Die M&#246;glichkeit, einen Internetzugang durch Ausschluss Dritter von der Benutzung zu „sichern“, ist danach unzumutbar, und zwar auch dann, wenn der Internetzugangs-Anbieter von Rechtsverletzungen eines Nutzers wei&#223;. Dass es gewerblichen Zugangsanbietern nicht zuzumuten ist, Kunden wegen ihres vor Kenntnisnahme gesch&#252;tzten (<a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/88.html" title="&sect; 88 TKG: Fernmeldegeheimnis">§ 88 TKG</a>), eigenverantwortlichen Nutzungsverhaltens zu k&#252;ndigen und dadurch an Wettbewerber zu verlieren, liegt auf der Hand (vgl. <em>BGH</em>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 1984, 1106" title="BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81">NJW 1984, 1106</a>, 1107; <em>BGHZ</em> 42, 118). Ein Ausschluss von der Nutzung w&#228;re zur Verhinderung vors&#228;tzlicher Verletzungen schon nicht nennenswert geeignet, weil der St&#246;rer sein Verhalten &#252;ber einen anderen Anbieter (z. B. Prepaidkarte) oder &#252;ber &#246;ffentliche Telefonzellen und Internetterminals fortsetzen k&#246;nnte (vgl. <em>BGHZ</em> 88, 260). <em></em>Weder als Sanktion noch als Vorbeugema&#223;nahme ist es verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, einen Menschen wegen mittels Telekommunikation begangener Rechtsverletzungen insgesamt von der Internetnutzung auszuschlie&#223;en (Vgl. <em>BGHZ</em> 42, 118; ebenso Frank La Rue, Besonderer UNO-Berichterstatter f&#252;r F&#246;rderung und Schutz der Meinungsfreiheit, Bericht vom 16. Mai 2011, abrufbar unter <a href="http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/17session/A.HRC.17.27_en.pdf">http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/17session/A.HRC.17.27_en.pdf</a>, Rn. 49). Die Rechtsordnung sieht f&#252;r solche F&#228;lle gezielte Ma&#223;nahmen etwa straf- und zivilrechtlicher Art gegen den Verletzer selbst vor. Dies stellt den Verletzten in der Praxis nicht schutzlos: Werden beispielsweise urheberrechtswidrig Werke im Internet zum Abruf bereit gehalten, kann die Staatsanwaltschaft auf Anzeige des Verletzten den betroffenen Anschluss in Echtzeit ermitteln und durch weitere Ermittlungen im Umkreis selbst bei drahtlosen, anonymen Verbindungen den T&#228;ter identifizieren lassen. Auch kann der Rechteinhaber das rechtswidrige Angebot l&#246;schen lassen. H&#228;lt der Gesetzgeber die bestehenden M&#246;glichkeiten im Bereich von Urheberrechtsverst&#246;&#223;en im Internet nicht f&#252;r ausreichend, kann er f&#252;r eine Entsch&#228;digung der Rechteinhaber sorgen, etwa im Wege einer Pauschalabgabe.<em></em></p>
<p>Haftet danach der gewerbliche, von der Nutzung profitierende Zugangsanbieter nicht f&#252;r Handlungen seiner Kunden, so kann erst recht keine Haftung eines Gewerbetreibenden bestehen, der einen Zugang als nicht gesondert kostenpflichtige Zusatzdienstleistung Dritten zur Verf&#252;gung stellt. &#214;ffentliche Internetzug&#228;nge bilden heutzutage einen wichtigen  Baustein der telekommunikativen Infrastruktur Deutschlands (z. B. „Freifunk“, Gastronomie- und Hotellerie-Hotspots; vgl. <em>Ernst</em>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2007, 539" title="VG K&ouml;ln, 20.12.2006 - 21 L 1413/06">MMR 2007, 539</a>). Der Kl&#228;ger erf&#252;llt durch die Bereitsstellung des Internetzugangs eine verfassungsrechtlich gew&#252;nschte Aufgabe, er gew&#228;hrleistet n&#228;mlich als Privatperson kommunikative Grundversorgung (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/87f.html" title="Art. 87f GG">Art. 87f GG</a>).<br />
Dass der konkrete Benutzer eines Anschlusses typischerweise nachtr&#228;glich nicht festgestellt werden kann, ist jeder Fernkommunikation immanent (z. B. Telefonzellen, Hotspots, Internetcafés, Briefk&#228;sten).</p>
<p>Weil der Kl&#228;ger sein &#246;ffentliches Funknetz Straft&#228;tern nicht vorenthalten muss, ist er auch nicht verpflichtet, die &#246;ffentliche Zug&#228;nglichkeit oder Unentgeltlichkeit seines Dienstes einzuschr&#228;nken, eine Verschl&#252;sselung oder Registrierungspflicht einzuf&#252;hren o.&#228;. Dies w&#252;rde das Gesch&#228;ftsmodell von Gewerbetreibenden, zur Gewinnung neuer Kunden &#246;ffentlich unmittelbar zug&#228;ngliche Internet-Zugangsdienste anzubieten, zerst&#246;ren. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass im Rahmen der &#8222;St&#246;rerhaftung&#8220; auferlegte Verkehrssicherungspflichten nicht das gesamte Gesch&#228;ftsmodell des Anbieters in Frage stellen d&#252;rfen. Sch&#252;tzenswert sind dabei nicht nur kommerzielle Gesch&#228;ftsmodelle, sondern auch nicht-kommerzielle Dienste. Auch letztere d&#252;rfen durch Verkehrspflichten nicht grundlegend in Frage gestellt werden.</p>
<p>Die Erhebung personenbezogener Daten von Teilnehmern durch den Kl&#228;ger ist im &#220;brigen rechtlich unm&#246;glich, weil unzul&#228;ssig. Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">§ 95 TKG</a> d&#252;rfen Telekommunikationsanbieter wie der Kl&#228;ger Bestandsdaten nur erheben und verwenden, soweit dieses f&#252;r die Begr&#252;ndung, inhaltliche Ausgestaltung, &#196;nderung oder Beendigung eines Vertragsverh&#228;ltnisses &#252;ber Telekommunikationsdienste erforderlich ist. Die Kenntnis der Identit&#228;t der Teilnehmer des Funknetzes des Kl&#228;gers ist weder f&#252;r die Begr&#252;ndung noch f&#252;r die inhaltliche Ausgestaltung, &#196;nderung oder Beendigung eines Vertragsverh&#228;ltnisses &#252;ber Telekommunikationsdienste erforderlich. Dabei verh&#228;lt es sich nicht anders als bei anderen &#246;ffentlichen Telekommunikationseinrichtungen wie Telefonzellen. Einschr&#228;nkungen des Rechts auf anonymes Angebot von Internetzug&#228;ngen w&#252;rde gegen das Grundrecht der Betroffenen auf Meinungsfreiheit (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/5.html" title="Art. 5 GG">Art. 5 GG</a>) versto&#223;en, schon weil es an einer gesetzlichen Grundlage daf&#252;r fehlt. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schlie&#223;t das Recht ein, seine Meinung anonym &#228;u&#223;ern zu d&#252;rfen, auch im Internet. Wegen der vebreiteten, gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 TMG</a> versto&#223;enden Erfassung der IP-Adresse von Internetnutzern durch Internet-Diensteanbieter ist eine anonyme Meinungs&#228;u&#223;erung im Internet ohne Furcht vor Nachteilen in den meisten F&#228;llen nur m&#246;glich, wenn anonyme Internetzug&#228;nge zur Verf&#252;gung stehen. Auf solche Zug&#228;nge sind Menschen in vielen Situationen angewiesen, etwa Whistleblower oder Menschen, die unter einer Krankheit oder psychischen St&#246;rung leiden.</p>
<p>Auch Versuche, die Nutzung von Tauschb&#246;rsensoftware durch Einschr&#228;nkung des Internetzugangs (z.B. Portsperrung) technisch zu verhindern, lassen sich problemlos umgehen und mindern die Gefahr einer Rechtsverletzung daher nicht ernsthaft. Das Ergreifen von leicht umgehbaren Ma&#223;nahmen ist dem Anbieter unzumutbar (LG Hamburg <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=MMR 2010, 488" title="LG Hamburg, 12.03.2010 - 308 O 640/08">MMR 2010, 488</a> m. Anm. Cichon GRURPrax 2010, 306). Angesichts der Vielzahl der existierenden Tauschb&#246;rsensoftware, die unterschiedlichste Ports benutzen und benutzen k&#246;nnen, ist es unm&#246;glich, “die f&#252;r das Filesharing erforderlichen Ports” zu sperren. Solche Ma&#223;nahmen sind den Teilnehmern weiter auch nicht zumutbar, weil „peer-to-peer“-Software zu einem erheblichen Teil legal (Mantz, Rechtsfragen offener Netze, 2008, S. 251; Backu/Hertneck, ITRB 2008, 35, 38; Gietl, ZUM 2007, 407, 409; Grosskopf, CR 2007, 122; Sieber, in: Hoeren/Sieber, Kap. I Rn. 141; Raabe/Dinger/Hartenstein, K&amp;R Beilage 1/2007, 1, 11), teilweise auch kommerziell und damit unter dem Schutz des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html" title="Art. 12 GG">Art. 12 GG</a>, teilweise auch zur Meinungs&#228;u&#223;erung und damit unter dem Schutz des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/5.html" title="Art. 5 GG">Art. 5 GG</a> eingesetzt wird. Eine Sperrpflicht besteht daher nicht (n&#228;her <em>Gietl</em>, MMR 2007, 630, 632).</p>
<p><strong>5. Ergebnis</strong></p>
<p>Es sind unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Anspr&#252;che der Beklagten ersichtlich. Dennoch beharrt sie auf auf das angebliche Bestehen vermeintlicher Forderungen. Folglich ist die Klage mit dem ersten Antrag begr&#252;ndet.</p>
<p><strong>6. Zweiter Feststellungsantrag</strong></p>
<p>Aus den oben angef&#252;hrten Gr&#252;nden ist der Kl&#228;ger f&#252;r die rechtswidrige Inanspruchnahme seines Funknetzes durch Dritte nicht verantwortlich und deswegen auch nicht verpflichtet, zu versuchen, dagegen einzuschreiten. Jede zuk&#252;nftige Geltendmachung von Anspr&#252;chen der Beklagten gegen ihn wegen der Inanspruchnahme seines &#246;ffentlichen Internetzugangs w&#228;re unberechtigt und griffe rechtswidrig in sein Recht am eingerichteten und ausge&#252;bten  Gewerbebetrieb ein. Da die Beklagte ihre Anspr&#252;che in Kenntnis des Betriebs eines &#246;ffentlichen Funknetzes &#252;ber den Anschluss des Kl&#228;gers aufrecht erh&#228;lt, hat der Kl&#228;ger ein berechtigtes Interesse an der rechtskr&#228;ftigen Feststellung, dass sein &#246;ffentlicher Internetzugang legal ist und wie bisher weiter betrieben werden darf. Nur diese Feststellung schafft Rechtssicherheit, auch f&#252;r etwaige zuk&#252;nftige Prozesse zwischen den Parteien.</p></blockquote>]]></content:encoded>
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		<title>EU Commission gives up blocking TOR and VPN services [corrected 27 March 2012]</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Mar 2012 08:31:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[English]]></category>
		<category><![CDATA[Surfprotokollierung]]></category>
		<category><![CDATA[anonymizers]]></category>

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		<description><![CDATA[In February I noticed that I could no longer access the EU Commission&#8217;s website using a VPN service. Most TOR servers and VPN services turned out to have been blocked, preventing millions of users from accessing essential official information. The blocking affected even the European Court of Justice&#8217;s website which provides access to the Court&#8217;s [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In February I noticed that I could no longer access the EU Commission&#8217;s <a href="http://europa.eu/">website</a> using a VPN service. <span style="background-color: #ffff99;">Most TOR servers and VPN services turned out to have been blocked</span>, preventing millions of users from accessing essential official information. The blocking affected even the European Court of Justice&#8217;s <a href="http://curia.europa.eu/">website</a> which provides access to the Court&#8217;s jurisprudence.</p>
<p>I filed the following complaint on 16 February:</p>
<blockquote><p>Dear Sir,</p>
<p>I have come to notice that the Commission&#8217;s website <a href="http://ec.europa.eu">ec.europa.eu</a> is no longer accessible using VPN services (error message: &#8222;Access Denied (policy_denied) Your system policy has denied access to the requested URL&#8220;).</p>
<p>This policy infringes on the <span style="background-color: #ffff99;">citizens right to access EU public information anonymously</span>. It is also for reasons of IT security, for example when using public wifi access points, that the Internet is used via VPN services. According to a representative poll, 12.8% of Germans<br />
use a VPN service (<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf</a>).</p>
<p>Probably in the course of some update an <span style="background-color: #ffff99;">anonymity blocklist</span> provided by an international manufacturer has been installed inadvertedly. Please make sure that this blocklist is disabled. If, however, you should decide not to restore VPN access, I should have to file a complaint with the European Data Protection Commissioner. I hope that this will not be necessary.</p>
<p>Yours sincerely,</p></blockquote>
<p>An Information Security Officer replied on 1 March (excerpt):</p>
<blockquote><p>We fully understand this citizen&#8217;s request and also agree that you have the right to stay anonymous when accessing the Commission europa websites. But the Commission is obliged to keep the Commission websites available for all citizens. You can only realise this objective by implementing security measures, in this case preventing <span style="background-color: #ffff99;">cyber attacks that typically use the TOR network</span>. So to satisfy the higher rights of the general public, you are forced to block the TOR network, which implicitly blocks the possibility of some individuals to use anonymous access.</p></blockquote>
<p>Despite this rebuke, the <span style="background-color: #ffff99;">blocking was ended</span> a few days later without further explanation. EU websites can once again be accessed anonymously. Obviously, blocking anonymity is not necessary to keep the websites available. The German Federal Crime Agency <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-kommission-gibt-sperrung-von-anonymisierungsdiensten-auf/">confirmed</a> last year that &#8222;anonymization services are no longer an issue in the execution of DoS or DDoS attacks&#8220;.</p>
<p>If you come across websites that cannot be accessed anonymously, do <span style="background-color: #ffff99;">complain about it</span>. Together we will hopefully end the failed blocking or blacklisting policies that punish millions of users for the acts of a tiny fraction of them.</p>
<p>Just like other liberties, the freedom to remain anonymous is too beneficial to society to be given up in reaction to sporadic abuse. The benefits of anonymity have been explained in detail by Gary Marx (&#8222;<a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Whats_in_a_name.pdf">What&#8217;s in a name?</a>&#8220;), the detriments of total traceability by AK Vorrat (<a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Dr-background-information.pdf#page=12">&#8222;Background information and facts&#8220;</a>). To find out how to protect yourself, read our <a title="Comparative test of Internet Anonymizers [updated 28/10/2011]" href="/index.php/comparative-test-of-internet-anonymizers/">Comparative test of Internet Anonymizers</a>.</p>
<p>German version of this article: <a title="EU-Kommission gibt Sperrung von Anonymisierungsdiensten auf" href="../index.php/eu-kommission-gibt-sperrung-von-anonymisierungsdiensten-auf/">EU-Kommission gibt Sperrung von Anonymisierungsdiensten auf</a> (26.3.2012)</p>
<p>Correction of 27 March 2012:</p>
<p>Although the EU Commission has given up blocking the VPN service I use, tests show that it is <span style="background-color: #ffff99;">still blocking the TOR network</span>. TOR browser comes up with the following error message:</p>
<p align="center"><a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-commission-gives-up-blocking-tor-and-vpn-services/tor-error/" rel="attachment wp-att-4300"><img class="aligncenter size-full wp-image-4300" title="tor-error" src="http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/tor-error.png" alt="" width="323" height="230" /></a></p>
<p>I have now filed a complaint with the European Data Protection Supervisor:</p>
<blockquote><p>Dear Sir,</p>
<p>I have come to notice that the Commission&#8217;s website ec.europa.eu is no longer accessible using the TOR network (error message: &#8222;Access Denied (policy_denied) Your system policy has denied access to the requested URL&#8220;).</p>
<p>This policy infringes on the citizens right to access EU public information anonymously. It prevents millions of users from accessing essential official information. The blocking affects even the European Court of Justice’s website which provides access to the Court’s jurisprudence. Apart from privacy and human rights reasons for using TOR it is also valuable for reasons of IT security, for example when using public wifi access points. According to a representative poll, 12.8% of Germans use a VPN service such as TOR (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf).</p>
<p>I have filed a complaint with the Commission. [&#8230;] (Local Information Security Officer) defended the policy with the following arguments: &#8222;But the Commission is obliged to keep the Commission websites available for all citizens. You can only realise this objective by implementing security measures, in this case preventing cyber attacks that typically use the TOR network. So to satisfy the higher rights of the general public, you are forced to block the TOR network, which implicitly blocks the possibility of some individuals to use anonymous access.&#8220;</p>
<p>This is false. A myriad of websites not blocking TOR (e.g. European Parliament, EDPS) prove that such blocking is not necessary for ensuring availability. Besides the German Federal Crime Agency has confirmed that TOR no longer plays a role in DDoS attacks.</p>
<p>In the context of its blocking policy, the EU Commission is processing personal data (IP address of Internet users) illegally as there is no legitimate interest in banning anonymous surfers.</p>
<p>Please make sure that the Commission restores TOR access to all EU websites.</p>
<p>Yours sincerely,</p></blockquote>]]></content:encoded>
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		<title>EU-Kommission gibt Sperrung von Anonymisierungsdiensten auf [korrigiert am 27.03.2012]</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-kommission-gibt-sperrung-von-anonymisierungsdiensten-auf/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Mar 2012 07:41:44 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Anonymität]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Februar 2012 sperrte die EU-Kommission Nutzer von TOR und anderen Anonymisierungsdiensten von ihrem Internetportal und damit vom Zugang zu EU-Recht und anderen wichtigen Informationen aus. Ihnen wurde die unzutreffende Fehlermeldung „Server overloaded“ (Rechner &#252;berlastet) angezeigt. Betroffen waren die allermeisten Server des TOR-Netzwerks und anderer Anonymisierungsdienste. Die Blockade schloss sogar das Portal des Europ&#228;ischen Gerichtshofs [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Februar 2012 <span style="background-color: #ffff99;">sperrte die EU-Kommission Nutzer von TOR und anderen Anonymisierungsdiensten</span> von ihrem <a href="http://europa.eu/">Internetportal</a> und damit vom Zugang zu EU-Recht und anderen wichtigen Informationen aus. Ihnen wurde die unzutreffende Fehlermeldung „Server overloaded“ (Rechner &#252;berlastet) angezeigt. Betroffen waren die allermeisten Server des TOR-Netzwerks und anderer Anonymisierungsdienste. Die Blockade schloss sogar das <a href="http://curia.europa.eu/">Portal des Europ&#228;ischen Gerichtshofs</a> ein, &#252;ber das Urteile abgerufen werden k&#246;nnen.</p>
<p>Anonymisierungsdienste sind f&#252;r Menschen in Unterdr&#252;ckungsstaaten, f&#252;r Journalisten, politische Aktivisten, Menschenrechtsorganisationen und ganz normale B&#252;rger wichtig, die sich vor einer <span style="background-color: #ffff99;">R&#252;ckverfolgung ihrer Internetnutzung</span> und daran ankn&#252;pfender &#220;berwachung oder Repressalien (oft auch infolge eines falschen Verdachts) sch&#252;tzen wollen. Sie erm&#246;glichen es auch, WLAN-Internetverbindungen zu nutzen, ohne dass die Internetnutzung (einschlie&#223;lich Passw&#246;rtern usw.) mitgelesenen werden kann.</p>
<p>Als ich die Sperrung bemerkte, beschwerte ich mich am 16.02.2012 bei der EU-Kommission. Ein „Information Security Officer“ der EU-Kommission antwortete am 01.03.2012:</p>
<blockquote><p>We fully understand this citizen&#8217;s request and also agree that you have the right to stay anonymous when accessing the Commission europa websites. But the Commission is obliged to keep the Commission websites available for all citizens. You can only realise this objective by implementing security measures, in this case <span style="background-color: #ffff99;">preventing cyber attacks that typically use the TOR network</span>. So to satisfy the higher rights of the general public, you are forced to block the TOR network, which implicitly blocks the possibility of some individuals to use anonymous access.</p></blockquote>
<p>Der Mitarbeiter behauptete also, um die Verf&#252;gbarkeit der Kommissionsportale zu gew&#228;hrleisten, m&#252;ssten Anonymisierungsdienste ausgeschlossen werden, weil „Cyberangriffe typischerweise das TOR-Netzwerk nutzen“.</p>
<p>Aus zwei Gr&#252;nden geht dieses Argument fehl: Erstens <span style="background-color: #ffff99;">gen&#252;gt eine Blockierung im Fall eines Angriffs</span>. Zweitens trifft die Behauptung nicht zu, dass Hacker f&#252;r Verf&#252;gbarkeitsangriffe typischerweise das TOR-Netzwerk nutzten.</p>
<p>Dies ergibt sich aus einer Stellungnahme des <span style="background-color: #ffff99;">Bundeskriminalamts</span>, welches im August des vergangenen Jahres ebenfalls Anonymisierungsdienste von seinem Internetportal aussperrte, die Sperre auf eine Beschwerde hin dann jedoch nach zwei Wochen wieder aufhob.</p>
<p>Die <span style="background-color: #ffff99;">Beschwerde</span> an das Bundeskriminalamt lautete wie folgt:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>leider habe ich feststellen m&#252;ssen, dass ich seit einiger Zeit nicht mehr auf das Internetangebot des BKA zugreifen kann, offensichtlich weil Sie seit Einf&#252;hrung des neuen Internetauftritts die Kommunikation &#252;ber den mir genutzten VPN-Dienst gesperrt haben. Dies betrifft beispielsweise die IP-Adresse [&#8230;].</p>
<p>Mit dieser Verfahrensweise schlie&#223;en Sie eine Vielzahl von rechtschaffenen B&#252;rgern von den Informationen des BKA, von der Kommunikation mit seinen Mitarbeitern, aber auch von elektronischen Beh&#246;rdendienstleistungen aus. Da alle B&#252;rger einen Anspruch auf gleichen Zugang zu &#246;ffentlichen Telemedien haben, ist dieser <span style="background-color: #ffff99;">Ausschluss rechtswidrig</span>. Er verst&#246;&#223;t auch gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html" title="&sect; 13 TMG: Pflichten des Diensteanbieters">§ 13 Abs. 6 TMG</a>, wonach Sie die Nutzung Ihrer Telemedien anonym zu erm&#246;glichen haben.</p>
<p>Nach einer Umfrage des Forschungsinstituts infas <span style="background-color: #ffff99;">nutzen 12,8% der Bundesb&#252;rger einen VPN-Dienst</span> (<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf</a>). An der Nutzung von VPN-Diensten zur Herstellung des Internetzugangs besteht ein legitimes Interesse. Wenn ich beispielsweise einen &#246;ffentlichen und offenen WLAN-Internetzugang nutze, kann ich nur mithilfe einer verschl&#252;sselten VPN-Verbindung verhindern, dass mein &#252;ber Funk &#252;bertragener Datenverkehr mitgelesen und dabei pers&#246;nliche Sachverhalte wie Passw&#246;rter Unbefugten bekannt werden.</p>
<p>Dass die Totalsperrung von VPN-Diensten zur Bereitstellung Ihres &#246;ffentlichen Portals <span style="background-color: #ffff99;">nicht erforderlich</span> ist, ergibt sich schon daraus, dass kein einziges Bundesland, auch nicht der Bund, selbst nicht das Bundesinnenministerium oder das Bundesamt f&#252;r Sicherheit in der Informationstechnik eine solche Ma&#223;nahme f&#252;r erforderlich h&#228;lt. Jeder Sachverst&#228;ndige wird best&#228;tigen, dass es zur Abwehr von Computerangriffen nicht erforderlich ist, s&#228;mtliche VPN-Dienste zu sperren, selbst es wenn von ihnen aus vereinzelt zu Angriffen kommen sollte; dies ist bei s&#228;mtlichen Internet-Zugangsanbietern wie auch der Deutschen Telekom der Fall. Tats&#228;chlich ist es von dem von mir oben beispielhaft angef&#252;hrten Server aus noch nie zu Angriffen gekommen. Der Server befindet sich in Deutschland und unterliegt der deutschen Rechtsordnung. Er ist auch in &#8218;Spamlisten&#8216; nicht aufgef&#252;hrt.</p>
<p>Ich gebe Ihnen Gelegenheit, bis zum 31. August 2011 die Blockade von VPN-Diensten aufzuheben. Erfolgt dies nicht, werde ich mein Recht auf gleichen Informationszugang einklagen.</p>
<p>Vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Beschwerde keineswegs allein die oben beispielhaft aufgef&#252;hrte IP-Adresse betrifft, sondern VPN-Dienste allgemein. Mein Dienst nutzt verschiedene IP-Adressen.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;,</p></blockquote>
<p>Der IT-Sicherheitsbeauftragte des Bundeskriminalamts nahm wie folgt Stellung (Schreiben vom 28.09.2011):</p>
<blockquote><p>Der Internetauftritt des BKA wird extern vom Provider &#8218;Zentrum f&#252;r Informationsverarbeitung und Informationstechnik&#8216; (ZIVIT) der Bundesfinanzverwaltung gehostet. Das BKA hat am 19.08.2011 das ZIVIT &#252;ber die behaupteten Zugangsprobleme in Kenntnis gesetzt und gebeten, den Sachverhalt aufzukl&#228;ren, da das BKA keine Vorgaben hinsichtlich Zugriffsbeschr&#228;nkungen f&#252;r Anonymisierungsdienste gemacht hatte.</p>
<p>Das ZIVIT teilte dem BKA mit, dass auch das ZIVIT selbst wissentlich keine eigenen Ma&#223;nahmen zur Blockierung von Zugriffen &#252;ber Anonymisierungsdienste einsetze, dass aber der Hersteller des vom ZIVIT eingesetzten Proxy-Servers aus Sicherheitsgr&#252;nden bereits in der Grundkonfiguration des Reverse-Proxy<span style="background-color: #ffff99;"> ab Werk bestimmte Adressbereiche aus dem TOR-Netzwerk gesperrt</span> habe, und zwar solche, die in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Denial of Service Angriffen (DoS) bekannt geworden seien. Die Sperrung betreffe nur einen Teil der IP-Adressen (exit-nodes) des TOR-Netzwerks, so dass nicht jeder TOR-Nutzer davon betroffen gewesen sei.</p>
<p><span style="background-color: #ffff99;">Heutzutage spielen Anonymisierungsdienste f&#252;r die Ausf&#252;hrung von DoS- bzw. DDoS-Angriffen keine Rolle mehr.</span> Das ZIVIT hat deshalb in Absprache mit dem BKA die &#8218;Blacklist&#8216; deaktiviert und mitgeteilt, dass der Hersteller des Proxy-Servers in der n&#228;chsten Software-Version von einer vorkonfigurierten Blacklist g&#228;nzlich absehen werde.</p>
<p>Eine Sperrung auf IP-Adress-Basis besteht seit dem 01.09.2011 nicht mehr. Weder das BKA noch das ZIVIT haben bewusst Zugriffe von IP-Adressen von Anonymisierungsdiensten gesperrt noch ist eine solche Vorgehensweise k&#252;nftig beabsichtigt.</p></blockquote>
<p>Auch die EU-Kommission hat inzwischen ihre Anonymit&#228;tssperre wieder aufgehoben.</p>
<p>Wer im Internet Portale antrifft, die &#252;ber VPN-Dienste nicht zug&#228;nglich sind, sollte den Betreiber auf die deutsche Rechtslage (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html" title="&sect; 13 TMG: Pflichten des Diensteanbieters">13 Absatz 6</a> Telemediengesetz) und auch auf die Einsch&#228;tzung des Bundeskriminalamts bez&#252;glich der &#220;berfl&#252;ssigkeit einer solchen Sperrung hinweisen. Viele solcher Beschwerden f&#252;hren zur Deaktivierung und hoffentlich letztlich auch <span style="background-color: #ffff99;">Abschaffung von Blockierlisten (Blacklists)</span>, welche alle Nutzer von VPN-Diensten daf&#252;r bestrafen wollen, dass einige wenige diese wichtigen Dienste missbrauchen.</p>
<p><span style="background-color: #ffff99;">Wie alle Freiheiten ist auch die Identifizierungsfreiheit (Anonymit&#228;t) f&#252;r unsere Gesellschaft zu wichtig, als dass sie wegen vereinzelter Missbr&#228;uche ganz aufgegeben werden d&#252;rfte.</span> Warum Anonymit&#228;t so wichtig ist, wird in der <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Ein_recht_auf_anonymitaet.pdf">Brosch&#252;re „Ein Recht auf Anonymit&#228;t?“</a> des AK Vorrat ausf&#252;hrlich erkl&#228;rt. Ein Vergleichstest von Internet-Anonymisierungsdiensten findet sich <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/test-internet-anonymisierungsdienste/">hier</a>.</p>
<p>Englische Fassung dieses Artikels: <a title="EU Commission gives up blocking TOR and VPN services" href="../index.php/eu-commission-gives-up-blocking-tor-and-vpn-services/">EU Commission gives up blocking TOR and VPN services</a> (26.3.2012)</p>
<p><span style="background-color: #ffff99;">Korrektur</span> vom 27.03.2012:</p>
<p>W&#228;hrend die EU-Kommission die Sperrung des von mir genutzten Anonymisierungsdienstes aufgehoben hat und auch weitere von mir getestete Anonymisierungsdienste nutzbar sind, ist das <span style="background-color: #ffff99;">TOR-Netzwerk weiterhin gesperrt</span>. Ich habe nun eine <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-commission-gives-up-blocking-tor-and-vpn-services/">Beschwerde</a> an den Europ&#228;ischen Datenschutzbeauftragten gerichtet.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Human rights complaint on US access to European fingerprint and DNA databases filed</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 14:02:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[English]]></category>
		<category><![CDATA[PCSC]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[Press release of 22 March 2012: A German citizen has filed a complaint to the European Court of Human Rights concerning an intergovernmental agreement which allows an undefined number of US authorities (e.g. law enforcement, border authorities, intelligence agencies) to match fingerprints and DNA with German police databases in real-time. The Court has confirmed reception [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Press release of 22 March 2012:</p>
<p>A German citizen has filed a complaint to the European Court of Human Rights concerning an intergovernmental agreement which allows an undefined number of US authorities (e.g. law enforcement, border authorities, intelligence agencies) to match fingerprints and DNA with German police databases in real-time. The Court has confirmed reception of the complaint (application no. 5095/12).</p>
<p>A 2008 &#8222;<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0331-09.pdf#page=7">Agreement</a> on enhancing cooperation in preventing and combating serious crime&#8220; for the first time allows the US to match, in real-time, any person&#8217;s fingerprints with the German Federal Crime Agency&#8217;s database in the absence of any suspicion. More than 3 mio. people&#8217;s fingerprints are currently stored in the German fingerprint database. The intergovernmental agreement came into effect last year. The matching system is not yet operational as implementation is still being discussed.</p>
<p>After having participated in protests against neo-fascists, the complainant has had his fingerprints and DNA taken and registered by German police. The complainant fears that when travelling to the US a positive fingerprint match may have negative consequences, for example being detained, being added to no-fly lists, having his assets frozen or being subjected to surveillance (e.g. by using SWIFT data or ECHELON telecommunications surveillance) without ever being notified. The agreement does not guarantee judicial redress in case of erroneous or illegal conduct by US authorities. The <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/Beschwerdeschrift_D-USA-Abkommen_EGMR_anon.pdf">complaint</a> alleges that the agreement violates the fundamental right to privacy.</p>
<p>The German Senate (Bundesrat) ratified the agreement in 2009 despite finding as follows: &#8222;It its present form the agreement does not satisfy the conditions under which the processing of personal data is in line with fundamental rights.&#8220; Hamburg&#8217;s Senator of Justice criticised in 2009: &#8222;In its present form the agreement opens the door to wanton incrimination and uncontrolled data spread. The obsessive collection of information pertaining to health, sexual life or trade union membership does not prevent any terrorist offences. This agreement does not produce extra security but extra insecurity&#8220;. Yet the agreement came into force unchanged after the social democrats came to power in Hamburg. The complainant fears that the matching system could be implemented at any time.</p>
<p>The German Federal Constitutional Court declined last year to rule on the matter for formal reasons. Because a postal service had mistakenly delivered the complaint to the wrong court, the legal period for bringing complaint to the Constitutional Court had expired.</p>
<p>Mostly unnoticed by the public, the US since 2008 have negotiated similar data sharing agreements with 18 European states (called &#8222;preventing and combating serious crime&#8220; or &#8222;PCSC&#8220; agreements), often <a href="http://www.daten-speicherung.de/?p=3598">threatening</a> to remove a country from the US visa waiver program if they did not grant access to police databases.</p>
<p>The EU Commission is currently negotiating a data protection agreement with the US which would, however, not remove the PCSC agreements&#8216; fundamental deficiencies. The absence of judicial redress in the US, the absence of an independent US data protection authority and the generally inadequate level of protection of human rights in the US would persist. For example the US routinely performs extrajudicial executions, uses courts of exception (&#8222;military commissions&#8220;) and imprisons people without charge for an indefinite period (e.g. in Guantánamo and Bagram).</p>
<p>&#8222;I warn Europe not to agree to any systematic exchange of personal data with the US before the European Court on Human Rights has ruled on the pending complaint&#8220;, declares jurist and civil liberties activist Patrick Breyer. &#8222;For as long as the US refuse to ratify the American Convention on Human Rights and to drop its reservations to the International Covenant on Civil and Political Rights, any routine co-operation with them results in a real risk of human rights violations and is prohibited under the European Convention on Human Rights. Existing PCSC agreements must be terminated immediately.&#8220;</p>
<p><a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0331-09.pdf#page=7">Full text of the US-German data sharing agreement</a></p>
<p><a href="http://www.daten-speicherung.de/data/Beschwerdeschrift_D-USA-Abkommen_EGMR_anon.pdf">Full text of the human rights complaint</a> (in German)</p>
<p><a href="http://www.daten-speicherung.de/?p=3598">Leaked cables: U.S. bullying Europe into transatlatic biometrics matching</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Klage gegen US-Zugriff auf deutsche Fingerabdr&#252;cke und DNA</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 09:05:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
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		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Deutscher aus Bayern hat bei dem Europ&#228;ischen Menschenrechtsgerichtshof Beschwerde gegen ein deutsch-amerikanisches Abkommen eingereicht, welches einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Beh&#246;rden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbeh&#246;rden und US-Geheimdienste) einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdr&#252;cken und DNA-K&#246;rperproben mit deutschen Datenbanken erm&#246;glichen soll. Der Gerichtshof hat den Eingang der Beschwerde best&#228;tigt (Beschwerdenummer 5095/12). Das von Wolfgang Sch&#228;uble (CDU) und Brigitte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Deutscher aus Bayern hat bei dem Europ&#228;ischen Menschenrechtsgerichtshof Beschwerde gegen ein deutsch-amerikanisches Abkommen eingereicht, welches einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Beh&#246;rden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbeh&#246;rden und US-Geheimdienste) einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdr&#252;cken und DNA-K&#246;rperproben mit deutschen Datenbanken erm&#246;glichen soll. Der Gerichtshof hat den Eingang der Beschwerde best&#228;tigt (Beschwerdenummer 5095/12).</p>
<p>Das von Wolfgang Sch&#228;uble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) 2008 unterzeichnete &#8222;<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/253/1/lang,de/" class="broken_link">Abkommen</a> &#252;ber die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bek&#228;mpfung schwerwiegender Kriminalit&#228;t&#8220; erlaubt den USA erstmals den verdachtslosen Abgleich der Fingerabdr&#252;cke beliebiger Personen mit BKA-Dateien in Echtzeit. &#220;ber 3 Mio. Menschen sind zurzeit in der Fingerabdruckdatei des Bundeskriminalamts gespeichert. Das Abkommen ist 2011 in Kraft getreten, ein Datenaustausch findet jedoch noch nicht statt, weil &#252;ber die technische Ausgestaltung noch verhandelt wird.</p>
<p>Der Beschwerdef&#252;hrer musste im Zusammenhang mit einer Protestveranstaltung gegen den NPD-Bundesparteitag in Bamberg seine Fingerabdr&#252;cke und DNA abgeben und einspeichern lassen. Er bef&#252;rchtet, im Fall einer Einreise in die Vereinigten Staaten Nachteile infolge eines positiven Fingerabdruckabgleichs zu erleiden, etwa festgenommen zu werden. Dar&#252;ber hinaus drohe ihm die Aufnahme in Terrorverdachtslisten, Flugverbotslisten, Finanzsperrlisten oder auch &#220;berwachungsma&#223;nahmen (z.B. SWIFT-Daten, ECHELON-Telekommunikations&#252;berwachung), ohne dass er jemals davon erfahre. Ein Recht, unabh&#228;ngige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrt&#252;mliche oder illegale Ma&#223;nahmen der US-Beh&#246;rden zu wehren, sieht das Abkommen nicht vor. Der Beschwerdef&#252;hrer sieht unter anderem sein Grundrechte auf Achtung seiner Privatsph&#228;re verletzt, so seine heute im Internet ver&#246;ffentlichte <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/Beschwerdeschrift_D-USA-Abkommen_EGMR_anon.pdf">Beschwerde</a>.</p>
<p>Bundestag und Bundesrat haben dem Abkommen 2009 zugestimmt, obwohl der Bundesrat seinerzeit feststellte: &#8222;In der derzeitigen Fassung gen&#252;gt das Abkommen nicht den Anforderungen, die an einen grundrechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu stellen sind.&#8220; Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen kritisierte 2009: &#8222;Denn das Abkommen in seiner jetzigen Form &#246;ffnet willk&#252;rlichen Verd&#228;chtigungen und unkontrollierter Datenweitergabe T&#252;r und Tor. Die Sammelwut von Informationen &#252;ber Gesundheit, Sexualleben oder Gewerkschaftszugeh&#246;rigkeit verhindert keine terroristischen Straftaten. Das Abkommen produziert kein Plus an Sicherheit, sondern ein Plus an Unsicherheit&#8220;. Ge&#228;ndert hat sich seither nichts. Der Beschwerdef&#252;hrer bef&#252;rchtet, der Datenaustausch k&#246;nne jederzeit aufgenommen werden.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde im vergangenen Jahr aus formalen Gr&#252;nden nicht zur Entscheidung an. Weil der Paketdienst die Verfassungsbeschwerde irrt&#252;mlich falsch abgeliefert hatte, war die Beschwerdefrist um einen Tag vers&#228;umt, als die Sendung das Bundesverfassungsgericht erreichte.</p>
<p>Weitgehend unbemerkt von der &#214;ffentlichkeit haben die USA seit 2008 mit den meisten EU-Staaten &#228;hnliche Datenaustauschabkommen ausgehandelt (genannt &#8222;Preventing and Combating Serious Crime&#8220; oder &#8222;PCSC&#8220;), oft verbunden mit der Drohung, deren B&#252;rgern die visumsfreie Einreise zu verweigern. Zuletzt ratifizierte &#214;sterreich ein Datenzugangsabkommen, betonte aber, &#8222;aus datenschutzrechtlicher Sicht ein weitaus g&#252;nstigeres Ergebnis&#8220; bei den Verhandlungen als Deutschland erzielt zu haben.</p>
<p>Die EU-Kommission verhandelt mit den USA gegenw&#228;rtig &#252;ber ein Datenschutz&#252;bereinkommen, das den grundlegenden M&#228;ngen der Biometrieabkommen aber nicht abhelfen w&#252;rde. Es bliebe bei dem Fehlen effektiven Rechtsschutzes in den USA, dem Fehlen einer unabh&#228;ngigen Datenschutzaufsicht in den USA und dem allgemein ungen&#252;genden Grundrechtsschutzniveau in den USA, die bis heute systematisch und ohne gerichtliche Kontrolle Methoden wie gezielte T&#246;tungen (z.B. Bin Laden), Ausnahmegerichte (&#8222;Military Commissions&#8220;) und zeitlich unbegrenzte Inhaftierung von Menschen ohne Anklage (z.B. in Guantánamo und Bagram) anwenden.</p>
<p>&#8222;Bis zur Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs warne ich Europa davor, einer Informationsauslieferung an die USA zuzustimmen&#8220;, erkl&#228;rt der Jurist und B&#252;rgerrechtler Patrick Breyer. &#8222;Solange die USA nicht der Amerikanischen Menschenrechtskonvention beitreten und ihre Vorbehalte gegen den Internationalen Pakt &#252;ber b&#252;rgerliche und politische Rechte fallen lassen, bringt jede systematische Zusammenarbeit mit ihnen Menschen in die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen und verst&#246;&#223;t gegen das Grundgesetz. Die Bundesregierung muss das Abkommen zur Datenauslieferung an die USA deshalb sofort k&#252;ndigen. Die von der Bundesjustizministerin angestrebten Ausf&#252;hrungsbestimmungen k&#246;nnen die grundlegenden Gefahren einer systematischen Zusammenarbeit mit den USA nicht beseitigen.&#8220;</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Leben kann zum Tode f&#252;hren</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 10:30:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitspolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[In ihrem Drama &#8222;Corpus Delicti&#8220; greift Juli Zeh die politische Sicherheitsideologie mit lesenswerten Worten an: Ich entziehe einer Gesellschaft das Vertrauen, die aus Menschen besteht und trotzdem auf der Angst vor dem Menschlichen gr&#252;ndet. [&#8230;] Ich entziehe einer Sicherheit das Vertrauen, die eine letztm&#246;gliche Antwort sein will, ohne zu verraten, wie die Frage lautet. Ich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In ihrem Drama &#8222;<a href="http://www.bookbutler.de/compare.html?searchFor=3442740665&amp;searchIn=de&amp;amountIn=eur&amp;shipTo=de&amp;zip=">Corpus Delicti</a>&#8220; <a href="http://www.schoeffling.de/content/buecher/leseprobe-437.html">greift</a> Juli Zeh die politische Sicherheitsideologie mit lesenswerten Worten an:</p>
<blockquote><p>Ich entziehe einer Gesellschaft das Vertrauen, die aus Menschen besteht und trotzdem auf der <strong>Angst vor dem Menschlichen</strong> gr&#252;ndet. [&#8230;] Ich entziehe einer Sicherheit das Vertrauen, die eine letztm&#246;gliche Antwort sein will, ohne zu verraten, wie die Frage lautet. Ich entziehe einer Philosophie das Vertrauen, die vorgibt, dass die Auseinandersetzung mit existentiellen Problemen beendet sei. Ich entziehe einer Moral das Vertrauen, die zu faul ist, sich dem Paradoxon von Gut und B&#246;se zu stellen und sich lieber an »funktioniert« oder »funktioniert nicht« h&#228;lt. Ich entziehe einem Recht das Vertrauen, das seine Erfolge einer vollst&#228;ndigen Kontrolle des B&#252;rgers verdankt. Ich entziehe einem Volk das Vertrauen, das glaubt, totale Durchleuchtung schade nur dem, der etwas zu verbergen hat. [&#8230;] Ich entziehe dem allgemeinen Wohl das Vertrauen, weil es Selbstbestimmtheit als untragbaren Kostenfaktor sieht. Ich entziehe dem pers&#246;nlichen Wohl das Vertrauen, solange es nichts weiter als eine Variation auf den kleinsten gemeinsamen Nenner ist. Ich entziehe einer Politik das Vertrauen, die ihre Popularit&#228;t allein auf das Versprechen eines risikofreien Lebens st&#252;tzt. Ich entziehe einer Wissenschaft das Vertrauen, die behauptet, dass es keinen freien Willen gebe. Ich entziehe einer Liebe das Vertrauen, die sich f&#252;r das Produkt eines immunologischen Optimierungsvorgangs h&#228;lt. Ich entziehe Eltern das Vertrauen, die ein Baumhaus »Verletzungsgefahr« und ein Haustier »Ansteckungsrisiko« nennen. Ich entziehe einem Staat das Vertrauen, der besser wei&#223;, was gut f&#252;r mich ist, als ich selbst. Ich entziehe jenem Idioten das Vertrauen, der das Schild am Eingang unserer Welt abmontiert hat, auf dem stand: »Vorsicht! Leben kann zum Tode f&#252;hren.«</p></blockquote>
<p>Otto Schily als Vertreter der politischen Sicherheitsideologie zitiert gerne eine Bestimmung des Grundgesetzes, derzufolge der Schutz der W&#252;rde des Menschen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Schily leitet daraus ab, dass der Staat <strong>&#8222;alles Menschenm&#246;gliche&#8220; tun m&#252;sse, um das menschliche Leben vor Straftaten zu sch&#252;tzen</strong>. Ohne Mensch keine W&#252;rde und keine Freiheit, so die Logik der Sicherheitsideologen.</p>
<p>Die W&#252;rde des Menschen aber liegt nicht in einem <strong>&#220;berleben (&#8222;vegetieren&#8220;) um jeden Preis</strong>. Wer lebensl&#228;nglich eingekerkert ist, mag (theoretisch) zwar seines Lebens absolut sicher sein, ist seiner W&#252;rde aber beraubt. Die menschliche W&#252;rde kann sogar das Recht auf einen w&#252;rdigen Tod einschlie&#223;en, also das Gegenteil von Lebensschutz. Deswegen ist es falsch, Menschenw&#252;rde mit dem &#220;berleben gleichzusetzen.</p>
<p>Ein w&#252;rdiges Leben f&#252;hrt nur, wer frei ist, <strong>nach seiner Art gl&#252;cklich</strong> zu werden und die mit der Freiheit auch seiner Mitmenschen verbundenen Lebensrisiken einzugehen. Die W&#252;rde des Menschen zu achten hei&#223;t, ihm zu gestatten, das Recht des Anderen aus freier Einsicht zu achten, anstatt dazu gezwungen zu werden. Wird der Mensch in dieser Freiheit gekr&#228;nkt, so schadet man der Ausbildung seiner F&#228;higkeiten, einschlie&#223;lich seiner F&#228;higkeit zur Rechtstreue. Die freiwillige Achtung des Rechts aber garantiert ein weit h&#246;heres Ma&#223; an Sicherheit als es staatlicher Zwang jemals k&#246;nnte.</p>
<p>Die W&#252;rde des Menschen zu achten hei&#223;t <strong>keine Angst vor seiner Natur</strong> zu haben, mit all ihren Wundern und Abgr&#252;nden.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig: Beschwerdef&#252;hrer begr&#252;&#223;en Urteil [erg&#228;nzt]</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 09:05:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Staatssektor]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[TKG-Verfassungsbeschwerde]]></category>

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		<description><![CDATA[Pressemitteilung der Beschwerdef&#252;hrer vom 24.02.2012 zu dem heute ver&#246;ffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Telekommunikationsdatenzugriff: &#8222;Es ist ein gro&#223;er Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymit&#228;t unserer Internetnutzung sch&#252;tzt&#8220;, erkl&#228;rt der Beschwerdef&#252;hrer Patrick Breyer. &#8222;Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Telekommunikationsgesetz zur Ruine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung der Beschwerdef&#252;hrer vom 24.02.2012 zu dem heute ver&#246;ffentlichten <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html">Beschluss</a> des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Telekommunikationsdatenzugriff:</p>
<p>&#8222;Es ist ein gro&#223;er Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymit&#228;t unserer Internetnutzung sch&#252;tzt&#8220;, erkl&#228;rt der Beschwerdef&#252;hrer Patrick Breyer. &#8222;Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Telekommunikationsgesetz zur Ruine rot-gr&#252;nen &#220;berwachungswahns geworden. Die Bundesjustizministerin muss jetzt klarstellen, dass Internetnutzer k&#252;nftig nur noch nur mit richterlicher Genehmigung und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben identifiziert werden d&#252;rfen. Ihr Vorhaben zur verdachtslosen Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung (IP-Adresse) muss Frau Leutheusser-Schnarrenberger endlich beerdigen.&#8220;</p>
<p>&#8222;Ein Durchbruch ist, dass das Bundesverfassungsgericht PINs und Passw&#246;rter, etwa zu E-Mail-Konten, endlich vor staatlichem Zugriff ohne jede richterliche Genehmigung sch&#252;tzt&#8220;, erkl&#228;rt der Beschwerdef&#252;hrer Jonas Breyer. &#8222;Wenn sich der Staat Zugriffscodes aush&#228;ndigen l&#228;sst, ist unkontrollierten Zugriffen auf E-Mails und Sprachnachrichten T&#252;r und Tor ge&#246;ffnet. Einen direkten staatlichen Zugriff auf E-Mails und Mailboxen darf es deshalb nicht geben.&#8220;</p>
<p>Soweit das Bundesverfassungsgericht den allgemeinen Identifizierungszwang f&#252;r Mobilfunkkarten (Prepaidkarten) unbeanstandet gelassen hat, werden wir voraussichtlich Beschwerde bei dem Europ&#228;ischen Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte einreichen. &#8222;Es ist grob unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, s&#228;mtliche Telekommunikationskunden ohne jeden Anlass zu identifizieren, nur weil ein Bruchteil dieser Daten zur &#8218;Missbrauchsbek&#228;mpfung&#8216; einmal n&#252;tzlich sein k&#246;nnte&#8220;, begr&#252;ndet Patrick Breyer. &#8222;Unsere Gesellschaft braucht anonyme Telekommunikation, damit jeder Mensch ohne Furcht vor Nachteilen telefonische Beratung oder Hilfe in Anspruch nehmen, Straftaten anzeigen und die Presse von Missst&#228;nden in Kenntnis setzen kann.&#8220;</p>
<h4>Wer sind die Beschwerdef&#252;hrer?</h4>
<p>Der Beschwerdef&#252;hrer Patrick Breyer ist B&#252;rgerrechtler, Datensch&#252;tzer und Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein (Listenplatz 4). Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Im Januar 2012 hat er vor dem Europ&#228;ischen Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte Beschwerde gegen das &#8222;Gesetz zur St&#228;rkung der Sicherheit in der Informationstechnik&#8220; erhoben.</p>
<p><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/528/79/lang,de/">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/528/79/lang,de/</a></p>
<p><a href="http://www.patrick-breyer.de">http://www.patrick-breyer.de</a></p>
<p>Der Beschwerdef&#252;hrer Jonas Breyer ist Jurist in Frankfurt (Main), Datensch&#252;tzer und Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Rechtsanwalt Meinhard Starostik in Berlin hat die Beschwerdef&#252;hrer vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Er war bereits mit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von &#252;ber 34.000 Menschen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung befasst. <a href="http://www.starostik.de">http://www.starostik.de</a></p>
<h4>Was ist das Ziel der Beschwerdef&#252;hrer?</h4>
<ol>
<li>Vorausbezahlte Mobilfunkkarten m&#252;ssen ohne Zwang zur Identifizierung wieder anonym erh&#228;ltlich sein.</li>
<li>Der Staat darf die Anonymit&#228;t der Telekommunikation und Internetnutzung nur mit richterlicher Genehmigung aufheben, und zwar nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben. Staatsbeamte d&#252;rfen keinen direkten Online-Datenzugriff haben. Geheimdienste d&#252;rfen in keinem Fall Zugriff erhalten.</li>
</ol>
<h4>Was sind die wichtigsten Argumente der Beschwerdef&#252;hrer?</h4>
<p>Kernargumente gegen das Verbot anonymer Prepaidkarten:</p>
<ul>
<li>Der Identifizierungszwang ist nutzlos, weil Straft&#228;ter ihn routinem&#228;&#223;ig umgehen (z.B. Angabe falscher Daten, Weitergabe bereits registrierter Karten, Nutzung anonymer ausl&#228;ndischer Karten). In 21 der 27 EU-Mitgliedsstaaten besteht kein Identifizierungszwang. Die EU-Kommission hat es 2010 mit der folgenden Begr&#252;ndung <a href="http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/archive/20110418_data_retention_evaluation_de.pdf#page=32">abgelehnt</a>, einen Identifizierungszwang einzuf&#252;hren: &#8222;Bislang wurden keine Nachweise f&#252;r die Wirksamkeit der einzelstaatlichenMa&#223;nahmen vorgelegt.&#8220;</li>
<li>Der Identifizierungszwang erschwert es technisch unbedarften B&#252;rgern unzumutbar, ohne Furcht vor Nachteilen telefonische Beratung oder Hilfe in Anspruch zu nehmen, Straftaten anzuzeigen oder die Presse von Missst&#228;nden in Kenntnis zu setzen. Dies kann Menschenleben kosten, z.B. wenn sich Straft&#228;ter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge werden k&#246;nnen.</li>
<li>Auf der Stra&#223;e und per Post kann man auch kommunizieren, ohne Namen und Geburtsdatum nennen zu m&#252;ssen.</li>
</ul>
<p>Kernargumente gegen den Onlinezugriff von Beh&#246;rden auf die Kundendatenbanken der Telefon-, Mobilfunk-, Internetzugangs- und E-Mail-Anbieter:</p>
<ul>
<li>Bei sensiblen Gespr&#228;chen und Nachrichten hat man ein berechtigtes Interesse daran, nicht preiszugeben, unter welcher Rufnummer oder E-Mail-Adresse man kommuniziert.</li>
<li>Der Online-Zugriff wird von deutschen Beh&#246;rden als allgemeines Bev&#246;lkerungsregister missbraucht. Die Zugriffszahlen steigen Jahr f&#252;r Jahr explosionsartig an. T&#228;glich werden &#252;ber 10.000 Kundendaten abgefragt.</li>
<li>Es stehen weitreichende Suchfunktionen zur Verf&#252;gung (z.B. &#8222;Jokersuche&#8220;, &#8222;sprachwissenschaftliche Verfahren&#8220;).</li>
<li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Presse/Berichte/2011/TaetigkeitsberichtTK20102011pdf.pdf;jsessionid=561FF65AFAB92830BB4760ACA79381B9?__blob=publicationFile#page=280">Tausende</a> von Beh&#246;rden verf&#252;gen &#252;ber den Online-Zugriff.</li>
<li>Der Zugriff unterliegt praktisch keinen Voraussetzungen und keinerlei wirksamer richterlicher Kontrolle.</li>
<li>Die Herausgabe sonstiger Kundendaten &#8211; etwa eines Versandhauses &#8211; k&#246;nnen Strafverfolger nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss erzwingen. Dagegen k&#246;nnen sie die sensiblen Telekommunikations-Kundendaten direkt einsehen.</li>
<li>Die meisten EU-Staaten kennen keinen direkten Beh&#246;rdenzugriff auf Kundendaten.</li>
</ul>
<p>Zugriffsstatistik der <a href="https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Presse/Berichte/2011/TaetigkeitsberichtTK20102011pdf.pdf;jsessionid=561FF65AFAB92830BB4760ACA79381B9?__blob=publicationFile#page=280">Bundesnetzagentur</a>:</p>
<p><a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/telekommunikationsgesetz-verfassungswidrig-beschwerdefuhrer-begrusen-urteil/113-tkg-statistik/" rel="attachment wp-att-4179"><img class="alignleft size-full wp-image-4179" title="113-TKG-Statistik" src="http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/113-TKG-Statistik.png" alt="" width="511" height="281" /></a></p>
<p>Kernargumente gegen die ausufernde Identifizierung von Internetnutzern &#252;ber die IP-Adresse:</p>
<ul>
<li>Mithilfe der Identit&#228;t des Nutzers einer IP-Adresse kann der Inhalt der Internetnutzung (z.B. gelesene Internetseiten, geschriebene E-Mails) personenbezogen nachvollzogen werden.</li>
<li>Mithilfe von IP-Adressen ist die Erstellung grober Bewegungsprofile m&#246;glich.</li>
<li>Die Identifizierung von Internetnutzern unterliegt praktisch keinen Voraussetzungen und keinerlei wirksamer richterlicher Kontrolle.</li>
<li>Alleine die Deutsche Telekom AG identifizierte 2010 21.000 Internetnutzer gegen&#252;ber Staatsbeh&#246;rden.</li>
</ul>
<h4>Was sind die Gegenargumente der Bundesregierung?</h4>
<p>Die Bundesregierung lie&#223; ihr teils verfassungswidriges Gesetz von dem Bayreuther Professor Dr. Markus M&#246;stl verteidigen. S&#228;mtliche Schrifts&#228;tze sind ver&#246;ffentlicht:</p>
<p><a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/">http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/</a></p>
<h4>Wer ist f&#252;r das verfassungswidrige Gesetz verantwortlich?</h4>
<p>Die verfassungswidrigen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes wurden vom Ministerium des damaligen SPD-Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement entworfen. Der damalige SPD-Bundesinnenminister Otto Schily nahm starken Einfluss darauf.</p>
<p>Verabschiedet wurde das Gesetz vom Bundestag mit den Stimmen von SPD, Gr&#252;nen und CDU. Nur die FDP stimmte dagegen.</p>
<h4>Kommt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts &#252;berraschend?</h4>
<p>Nein. Der Beschwerdef&#252;hrer Patrick Breyer hat dem Bundeswirtschaftsministerium schon sehr fr&#252;h, mit E-Mail vom 04.07.2003, <a href="http://www.daten-speicherung.de/Breyer_Bestandsdaten_04-07-2003.pdf">aufgezeigt</a>, dass der damalige Referentenentwurf unter anderem in den jetzt beanstandeten Punkten verfassungswidrig war. Auch dem Bundestag wurde dieses Gutachten noch vor der ersten Lesung &#252;bersandt.</p>
<p>Am 21.11.2003 <a href="http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=20299">warnte</a> die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&#228;nder vor &#8222;gravierenden Verschlechterungen des Datenschutzes im Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes&#8220; und forderte den Gesetzgeber auf, &#8222;den Entwurf bei den bevorstehenden Beratungen in diesen sensiblen Punkten zu korrigieren und den gebotenen Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses sicherzustellen&#8220;.</p>
<h4>Ist eine rasche Neuregelung erforderlich?</h4>
<p>Die Identifizierung von Internetnutzern gegen&#252;ber Eingriffsbeh&#246;rden muss neu geregelt werden. Wir fordern bei der Neuregelung, dass der Staat die Anonymit&#228;t der Telekommunikation und Internetnutzung nur mit richterlicher Genehmigung aufheben darf, und zwar nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben. Staatsbeamte d&#252;rfen keinen direkten Online-Datenzugriff haben. Geheimdienste d&#252;rfen in keinem Fall Zugriff erhalten.</p>
<p>Der staatliche Zugriff auf Zugangssicherungscodes (z.B. PINs und Passw&#246;rter) muss nicht neu geregelt werden. Diese Erm&#228;chtigung kann entfallen. Der Staat braucht solche Codes nicht, denn er kann von den Anbietern die Herausgabe gesicherter E-Mails und Nachrichten verlangen, ohne das Passwort selbst kennen zu m&#252;ssen.</p>
<p>&#220;ber Telekommunikationsnetze und das Internet begangene Straftaten sind nicht schwerer aufzukl&#228;ren, sondern leichter als andere Straftaten. W&#228;hrend die durchschnittliche Aufkl&#228;rungsquote bei 55% liegt, wurde bei Internetdelikten 2010 eine Aufkl&#228;rungsquote von 72% erzielt. Die Aufkl&#228;rungsquote bei Kinderpornografie im Internet betrug sogar 76%.</p>
<p>Neue Angriffe auf das Recht auf Anonymit&#228;t m&#252;ssen abgewehrt werden. Die FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plant eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordern wir sie auf, dieses Vorhaben sofort aufzugeben.</p>
<h4>Ist die Identifizierung einer IP-Adresse nicht nur ein geringf&#252;giger Grundrechtseingriff?</h4>
<p>Nein. Die Identifizierung von IP-Adressen bedeutet in Verbindung mit Aufzeichnungen der Diensteanbieter (einschlie&#223;lich staatlicher Internetportale) die Nachverfolgbarkeit potenziell jedes Klicks und jeder Eingabe, jeder gelesenen Seite und jeder ge&#228;u&#223;erten Meinung im Internet bedeuten &#8211; ein schwerer Eingriff in das Recht auf unbefangene Information, Meinungs&#228;u&#223;erung und Kommunikation &#252;ber das Internet.</p>
<p>N&#228;here Informationen bietet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/481/186/lang,de/">&#220;ber IP-Adressen</a></li>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Eine_IP-Vorratsdatenspeicherung_ist_ein_geringf.C3.BCgiger_Grundrechtseingriff.2C_denn_nach_einer_konkreten_Straftat_k.C3.B6nnen_Ermittlungsbeh.C3.B6rden_einzig_herausfinden.2C_wem_der_Internet-Anschluss_geh.C3.B6rt.2C_von_dem_die_Straftat_ausging">Fragen und Antworten</a></li>
</ul>
<h4>Wie k&#246;nnen verfassungswidrige Sicherheitsgesetze k&#252;nftig noch vor ihrer Verabschiedung erkannt und gestoppt werden?</h4>
<ol>
<li>Wir fordern, dass Bundesinnen- und Bundesjustizministerium k&#252;nftig jeden Vorschlag f&#252;r neue Sicherheitsgesetze noch im Entwurfsstadium von der Deutschen Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, auf seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine sch&#228;dlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lassen. Nur durch einen solchen „Gesetzes-T&#220;V“ nach dem Vorbild des Normenkontrollrats kann der zunehmenden Rechtsunsicherheit &#252;ber die Bestandskraft von Sicherheitsgesetzen, der fortschreitenden Erosion unserer Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt werden.</li>
<li>Wir fordern au&#223;erdem, einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht zu geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformit&#228;t eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespr&#228;sident muss dar&#252;ber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen.</li>
</ol>
<p><a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/sicherheit-in-freiheit-vorschlaege-aus-sicht-der-buergerrechte/">Weitere Informationen</a></p>
<h4>Wo finden sich weitere Informationen zu dem Verfahren?</h4>
<p>S&#228;mtliche Schrifts&#228;tze der Beschwerdef&#252;hrer, der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten sind <a href="http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/">ver&#246;ffentlicht</a>. Die Schrifts&#228;tze der Beschwerdef&#252;hrer umfassen &#252;ber 300 Seiten. Das Verfahren hat &#252;ber sechs Jahre in Anspruch genommen.</p>
<p>Erg&#228;nzung vom 25.02.2012:</p>
<h4>Empfehlenswerte Presseberichte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts</h4>
<ul>
<li>S&#252;ddeutsche Zeitung: <a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/zugriff-auf-passwoerter-karlsruhe-beschraenkt-ermittler-zugriff-auf-nutzerdaten-1.1292338">Karlsruhe beschr&#228;nkt Ermittler-Zugriff auf Nutzerdaten</a></li>
<li>S&#252;ddeutsche Zeitung: <a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/karlsruher-urteil-zu-nutzerdaten-nur-ab-und-zu-ein-wackliges-stoppschild-1.1293032">Nur ab und zu ein wackliges Stoppschild</a> &#8211; zu loben gibt es nicht so arg viel</li>
<li>taz: <a href="https://taz.de/Beschluss-des-Verfassungsgerichts/%2188372/">Kein Recht auf anonyme Telefonate</a></li>
<li>Netzpolitik: <a href="https://netzpolitik.org/2012/bundesverfassungsgericht-urteilt-es-gibt-kein-recht-auf-anonyme-kommunikation/">Bundesverfassungsgericht urteilt: Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation</a></li>
<li>c&#8216;t: <a href="http://www.heise.de/ct/meldung/Analyse-Teilerfolg-fuer-Buergerrechtler-in-Karlsruhe-1442785.html">Analyse: Teilerfolg f&#252;r B&#252;rgerrechtler in Karlsruhe</a></li>
<li>c&#8216;t: <a href="http://www.heise.de/ct/artikel/Sicherheit-vor-Datenschutz-1464732.html">Sicherheit vor Datenschutz</a></li>
</ul>
<p>Video:</p>
<ul>
<li>ARD Nachtmagazin: <a href="http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=9629404" class="broken_link">BVerfG zu Passw&#246;rtern</a></li>
<li>ZDF Heute: <a href="http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1578388/Karlsruher-Urteil-staerkt-Datenschutz">Karlsruher Urteil st&#228;rkt Datenschutz</a></li>
</ul>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Immer mehr Proteste gegen &#8222;intelligente Stromz&#228;hler&#8220;</title>
		<link>http://www.daten-speicherung.de/index.php/immer-mehr-proteste-gegen-intelligente-stromzahler/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 14:14:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[smart meter]]></category>

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		<description><![CDATA[In den USA, Kanada und Australien gibt es inzwischen massive Proteste gegen die zwangsweise Einf&#252;hrung elektronischer Verbrauchserfassungsger&#228;te (&#8222;intelligente Z&#228;hler&#8220;). Viele Menschen lehnen diese Ger&#228;te ab, weil sie die Privatsph&#228;re verletzen, zu h&#246;heren Kosten f&#252;hren, keinen Strom einsparen und Elektrosmog verursachen. Die B&#252;rgerinitiative &#8222;Stop Smart Meters&#8220; hat nun auf Youtube einen Film ver&#246;ffentlicht, der die Argumente [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den USA, Kanada und Australien gibt es inzwischen massive Proteste gegen die zwangsweise Einf&#252;hrung elektronischer Verbrauchserfassungsger&#228;te (&#8222;intelligente Z&#228;hler&#8220;). Viele Menschen lehnen diese Ger&#228;te ab, weil sie die Privatsph&#228;re verletzen, zu h&#246;heren Kosten f&#252;hren, keinen Strom einsparen und Elektrosmog verursachen.</p>
<p>Die B&#252;rgerinitiative &#8222;<a href="http://stopsmartmeters.org">Stop Smart Meters</a>&#8220; hat nun auf Youtube einen <a href="http://www.youtube.com/watch?v=2pcGAv4rTko"><strong>Film</strong> ver&#246;ffentlicht</a>, der die Argumente der Gegner zusammenfasst:</p>
<ul>
<li>Die &#8222;intelligenten Z&#228;hler&#8220; sollen den Z&#228;hlerstand in Kanada beispielsweise st&#252;ndlich dem Versorger mitteilen. Dadurch lie&#223;e sich <a href="http://www.sueddeutsche.de/H5D38G/416635/Der-Feind-in-meiner-Steckdose.html">feststellen</a>, ob sich zu dem Zeitpunkt jemand in einer Wohnung oder einem Haus aufh&#228;lt, wann die Personen schlafen, <strong>wann man ausgeht</strong>, wann man zur&#252;ckkommt, wann man in Urlaub f&#228;hrt und wann man mit welchem Ger&#228;t (am Herd oder in der Mikrowelle) Mahlzeiten zubereitet, wann man duscht oder der K&#252;hlschrank &#246;ffnet. Sogar das betrachtete Fernsehprogramm l&#228;sst sich <a href="http://www.sueddeutsche.de/H5D38G/416635/Der-Feind-in-meiner-Steckdose.html">ermitteln</a>. In den Niederlanden hat ein Ehepartner bereits Einsicht in die Stromverbrauchsdaten <a href="http://futurezone.at/future/7093-zwangseinfuehrung-von-smart-metern-aussetzen.php">gefordert</a>, um im Scheidungsverfahren nachzuweisen, dass sich zu einem bestimmten Zeitpunkt zwei Personen im Haushalt aufgehalten haben.</li>
<li>Variable Stromtarife f&#252;hrten zu <strong>h&#246;heren Stromkosten</strong> in der Hauptzeit, hinzu k&#228;men die Kosten der Messger&#228;te selbst (750 Mio. Euro in Kanada). In der kanadischen Provinz Ontario seien die Stromrechnungen nach Einf&#252;hrung der Ger&#228;te im Schnitt drastisch angestiegen. Die &#246;sterreichische Arbeiterkammer und Mietervereinigung lehnt eine Zwangseinf&#252;hrung deshalb <a href="http://futurezone.at/future/7093-zwangseinfuehrung-von-smart-metern-aussetzen.php">ab</a>.</li>
<li>Die Ger&#228;te f&#252;hrten zu <strong>gesundheitsgef&#228;hrdendem Elektrosmog</strong>. In &#214;sterreich <a href="http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120204_OTS0002/aerztekammer-neue-stromzaehler-fuehren-zu-mehr-elektrosmog">warnt</a> die &#196;rztekammer diese Woche vor &#8222;gesundheitlichen Folgen&#8220;. Daten aus den USA zeigten ein &#8222;erh&#246;htes Krebsrisiko&#8220;. Auch Multisystemerkrankungen mit Folgen wie Ersch&#246;pfungszust&#228;nde, Lernprobleme oder Depressionen k&#246;nnten auftreten. In Kanada <a href="http://www.sueddeutsche.de/H5D38G/416635/Der-Feind-in-meiner-Steckdose.html">klagen</a> Betroffene &#252;ber Kopfschmerzen und Schwindel.</li>
</ul>
<p>Die Aktivisten k&#246;nnen erste <strong>Erfolge</strong> verzeichnen: In Kalifornien hat sich der Stromversorger inzwischen f&#252;r ein lebenslanges Opt-Out-Recht <a href="http://futurezone.at/netzpolitik/6778-buerger-protestieren-gegen-smart-meter.php">ausgesprochen</a>. Jedoch sollten die B&#252;rger hunderte von Dollar zahlen, wenn sie davon Gebrauch machen. Inzwischen ist die Einf&#252;hrung wegen Bedenken der Gesundheitsbeh&#246;rden ganz auf Eis <a href="http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120204_OTS0002/aerztekammer-neue-stromzaehler-fuehren-zu-mehr-elektrosmog">gelegt</a>.</p>
<p>In <strong>Europa</strong> zwingt wieder einmal eine EU-Richtlinie zur Einf&#252;hrung der umstrittenen Ger&#228;te. Bis 2020 sollen 80 Prozent der Haushalte damit ausgestattet sein. In Deutschland hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition im vergangenen Jahr einen Zwang zum Einbau &#8222;intelligenter Z&#228;hler&#8220; zumindest f&#252;r neue Stromanschl&#252;sse sowie f&#252;r Altanschl&#252;sse ab 6.000 kwh Jahresverbrauch eingef&#252;hrt (<a href="http://dejure.org/gesetze/EnWG/21c.html" title="&sect; 21c EnWG: Einbau von Messsystemen">§ 21c EnWG</a>). Betroffene sind danach &#8222;nicht berechtigt, den Einbau [&#8230;] zu verhindern oder nachtr&#228;glich wieder abzu&#228;ndern.&#8220; B&#252;rgerproteste gibt es bislang nicht.</p>]]></content:encoded>
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		<title>„Internetmarke“: Post vorratsspeichert Seriennummern aller Marken bis zum Sankt-Nimmerleinstag</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 12:26:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bj</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz im Privatsektor]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Metaowl-Watchblog]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Post]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus Briefen des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Post geht hervor, dass der Dienst „Internetmarke“ offenbar unter eklatanten Datenschutzm&#228;ngeln leidet. Demnach werden die eindeutigen Seriennummern, mit denen alle Marken versehen sind und die auch im digitalen Barcode enthalten sind, von der Post unbefristet auf Vorrat gespeichert – angeblich zur Betrugsverhinderung. Das gilt auch nach Entwertung jeder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Internetmarke-Postgeh.jpg" alt="Post" /></p>
<p>Aus <a href="http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Internetmarke.pdf">Briefen</a> des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Post geht hervor, dass der Dienst „Internetmarke“ offenbar unter eklatanten Datenschutzm&#228;ngeln leidet. Demnach werden die eindeutigen Seriennummern, mit denen alle Marken versehen sind und die auch im digitalen Barcode enthalten sind, von der Post <strong>unbefristet auf Vorrat gespeichert</strong> – angeblich zur Betrugsverhinderung. Das gilt auch nach Entwertung jeder Marke, wobei dieser Vorgang gleichfalls unbefristet gespeichert wird. Auch wenn die Empf&#228;nger-Adressen jedenfalls bei Internetmarken f&#252;r Briefe nicht zum Portokauf eingetippt werden m&#252;ssen und wohl auch danach nicht erfasst und gespeichert werden, erstellt die Post doch im &#220;brigen <strong>umfassende Kauf- und Versandprofile</strong> des Internetmarke-Kunden. Damit r&#252;ckt der gl&#228;serne Postkunde n&#228;her und die Post h&#246;hlt, weil auch die Entwertung und damit Versandvorg&#228;nge gespeichert werden, das Postgeheimnis teilweise aus. Denn diesem unterliegt nicht nur der Inhalt von Sendungen, sondern schon der Versandvorgang als solcher (<a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv085386.html">BVerfGE 85, 386</a>). Es handelt sich bei den gespeicherten Informationen auch ohne Weiteres um personenbezogene Daten, da sich die Seriennummern problemlos auf den Account und somit auf die Person des angemeldeten K&#228;ufers zur&#252;ckf&#252;hren lassen, wie die mitver&#246;ffentlichte Selbstauskunft eines Kunden (siehe oben) zeigt. Eine anonyme Anmeldung und Bezahlung hat die Post bei der Internetmarke, wie bei s&#228;mtlichen Internetleistungen der Post &#252;blich, nicht vorgesehen. Dabei gibt es solche M&#246;glichkeiten, etwa <a href="http://www.paysafecard.com/">Paysafecard </a>oder <a href="http://www.ukash.com/">Ukash</a>.</p>
<p><img src="http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Internetmarke-Symb.jpg" alt="Internetmarke Foto" align="right" />Ein Mitarbeiter des <strong>Bundesbeauftragten f&#252;r Datenschutz und Informationsfreiheit</strong> teilte auf eine Beschwerde hin mit, er wolle gegen die unbefristete Vorratsspeicherung der Post nichts unternehmen. Als Begr&#252;ndung f&#252;hrt er in rechtlich abenteuerlicher Weise neben angeblichen Betrugsf&#228;llen an, dass der Dienst erst seit zwei Jahren bestehe und es der Post in dieser Zeit nicht zugemutet werden k&#246;nne, sich tiefere Gedanken zum Datenschutz zu machen. Au&#223;erdem fehle es am Personenbezug der Markennummern, weil ja theoretisch denkbar sei, dass der Kunde die Internetmarke verschenkt habe [sic!]. Mit demselben Argument k&#246;nnte man freilich auch eine unbefristete Vorratsdatenspeicherung aller Telefondaten legitimieren.</p>
<p>Das Betrugsargument &#252;berzeugt weder rechtlich (Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit) noch sonst. Es ist einer der grundlegendsten Gedanken des Datenschutzrechts &#252;berhaupt, dass selbstverst&#228;ndlich nicht alle Daten gespeichert werden d&#252;rfen, die potenziell irgendwann einmal von Bedeutung sein k&#246;nnten. Das l&#228;sst sich bei keinem Datum ausschlie&#223;en, so dass alles auf Vorrat gespeichert werden k&#246;nnte und das Datenschutzrecht obsolet w&#228;re. Dasselbe gilt, wenn man, wie anscheinend die Post, die eigenen Kunden standardm&#228;&#223;ig f&#252;r Straft&#228;ter h&#228;lt. Die Post k&#246;nnte nach Entwertung der Marken die Seriennummern einfach l&#246;schen, so dass bei einer erneuten Verwendung der Marke die Bef&#246;rderung abgelehnt werden kann und der Post kein Schaden entsteht. Wenn in einem solchen Fall die Absenderangabe fehlt, kann die Post mit ihrer Datenspeicherung ohnehin maximal den ehrlichen K&#228;ufer der Marke ermitteln, der nicht mit dem vermeintlichen Betr&#252;ger, dem Absender, identisch sein muss. Beispielsweise kommt man auch als Postempf&#228;nger an fremde Internetmarken. Bei manipulierten, erfundenen oder wegen schlechten Drucks nicht lesbaren Seriennummern und Barcodes, im &#220;brigen auch bei herk&#246;mmlichen Briefmarken, die die Post nicht in ihrer Datenbank gespeichert hat, bleibt ihr ohnehin nichts anderes &#252;brig. Es ist &#252;berzogen, dass die Post den Datenschutz s&#228;mtlicher Kunden opfert, weil sie f&#228;lschlich meint, ein Recht auf l&#252;ckenlose Aufkl&#228;rung einzelner Betrugsf&#228;lle zu haben, von denen nicht einmal die statistische Signifikanz bekannt ist.</p>
<p>Datenschutzbewussten B&#252;rgern bleibt somit nur, sich auch weiterhin in unterbesetzten Postagenturen oder an Briefmarkenautomaten gew&#246;hnliche Briefmarken zu kaufen. Bei Briefmarkenautomaten ist allerdings auch zu beachten, dass Geldkarten jedenfalls dann nicht anonym sind, wenn sie, wie fast immer, mit einer personenbezogenen Maestro- oder &#228;hnlichen Karte verbunden sind.</p>
<p>Jonas</p>]]></content:encoded>
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