- Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy - https://www.daten-speicherung.de -

Fingerabdruckaustausch: 3 Mio. Deutsche riskieren bei USA-Reisen Probleme

Ungeachtet der NSA-Spionage will die Bundesregierung den USA freiwillig Zugriff auf noch mehr unserer Daten geben: Ab Sommer sollen die USA in die Lage versetzt werden, Fingerabdrücke online mit deutschen Datenbanken abzugleichen [1]. Beim Bundeskriminalamt sind die Fingerabdrücke von 3 Mio. Personen gespeichert – auch von vielen Personen, die nie wegen einer Straftat verurteilt wurden. Was passieren wird, wenn eine US-Behörde – etwa bei der Ein- oder Ausreise – einen Eintrag beim BKA feststellt, lässt sich nur erahnen. Übliche Praktiken der USA sind das stunden- oder tagelange Festhalten von Personen samt Verhör, die Aufnahme in Flugverbotslisten und die Sperrung von Kreditkarten – all dies ohne richterliche Anordnung.

Das Abkommen ist in vielen Punkten verfassungswidrig [2], eine Verfassungsbeschwerde ist jedoch aus formalen Gründen erfolglos geblieben [3]. Damit sind nur noch Klagen von Betroffenen möglich.

Die Bundesregierung ist sich offensichtlich bewusst, dass das vom ehemaligen Bundesinnenminister Schäuble (CDU) und der damaligen Bundesjustizministerin Zypries (SPD) unterzeichnete Abkommen verfassungswidrig ist. Die nachfolgende Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den USA deshalb verschiedene Zusagen abgerungen, wie sich aus einer jetzt veröffentlichten „Erklärung“ ergibt [4]. Insbesondere soll ein Abgleich nur erfolgen, „wenn besondere tatsächliche Umstände in Bezug auf eine bestimmte Person Anlass geben zu untersuchen, ob eine [schwere] Straftat […] begangen wurde […] oder begangen werden soll“. Danach sei insbesondere ist eine Verwendung der Daten zum Zweck der allgemeinen Einreisekontrolle „nicht zulässig“, meint die Bundesregierung. Dies werde ergänzend durch die Festlegung einer Höchstzahl möglicher Abfragen pro Tag sichergestellt (Höhe nicht bekannt).

Das Problem: Festgehalten ist dies bloß in einer „Erklärung“ der USA. Weder Deutschland noch die betroffene Person haben einen Anspruch auf Einhaltung dieser „Erklärung“, gegen Verstöße kann man auch nicht klagen oder sie sonst verhindern. Im Übrigen ist offen, wann die USA „besondere Umstände“ im Sinne der Erklärung annehmen. Reicht dafür schon eine Risikoeinstufung in ihrem dubiosen Einreisesystem? Oder „auffälliges“ Verhalten? Oder politischer Widerstand gegen die Politik der US-Regierung (hat in der Vergangenheit etwa bei dem Überwachungskritiker Ilja Trojanow zur Einreiseverweigerung und bei anderen sogar zu Überflugverboten geführt [5])?

Die meisten Mängel des Abkommens spricht die „Erklärung“ nicht einmal an. So gibt es weiterhin keine Festlegung der zugriffsberechtigten US-Behörden, keine konkrete Zweckbindung für die Treffermeldungen, keine Benachrichtigung betroffener Personen von dem Abgleich, keinen Rechtsschutz gegen Verstöße und keine Geltung von Menschenrechten jenseits der unzureichenden US-Verfassung (deren Grundrechte außerhalb des US-Territoriums nicht gelten).

Fazit: Der Überwachungswahn geht trotz NSA-Skandal fast ungebremst weiter, SPD und CDU haben nichts daraus gelernt. Die Politik verweigert Abhilfe, jetzt können nur noch die Gerichte helfen.