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Geheimdienste-Spionageskandal: Peter Schaar, übernehmen Sie!

Folgende Nachricht habe ich an den Bundesdatenschutzbeauftragten und die Bundesnetzagentur geschickt:

auf der Grundlage aktueller Berichterstattung stellt sich für mich folgende Frage betreffend die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses:

Kommen in Deutschland operierende Telekommunikations- und Internetanbieter (einschließlich Übertragungsnetzbetreiber), besonders Anbieter mit Sitz oder Muttergesellschaft im Ausland, Anordnungen ausländischer Stellen (z.B. ausländischer Nachrichtendienste) auf Übermittlung von Inhalt oder näheren Umständen von Telekommunikation nach, welche nicht über das Territorium der anordnenden Stelle geleitet wird (also z.B. Offenlegung innerdeutscher oder kontinentaleuropäischer Kommunikation gegenüber NSA oder GCQH)?

Können Sie diese Frage bereits beantworten oder gehen Sie ihr nach (und wie)?

Konkret wären aus meiner Sicht z.B. die Unternehmen British Telecom, Verizon, Vodafone, Level 3, Interoute und Viatel zu befragen, von denen zumindest generell bekannt ist, dass sie der GCHQ die Überwachung von Telekommunikation ermöglichen.

Meines Erachtens läge eine strafbare Verletzung des Fernmeldegeheimnisses vor, wenn sich der Verdacht bestätigte, dass das Territorialitätsprinzip nicht eingehalten wird.

Außerdem ist in Anbetracht der Massenüberwachungspraktiken Großbritanniens und der USA meines Erachtens aus § 109 TKG [1] abzuleiten, dass Anbieter – soweit zumutbar – keine Telekommunikation über diese Staaten (UK/USA) leiten dürfen, die nicht für diese Länder bestimmt ist. Sehen Sie dies ebenso und wie setzen Sie dies durch?

Mit freundlichem Gruß,

Über eingehende Antworten werde ich berichten.