Beitrag per E-Mail versenden

"Gericht: Creditreform darf nicht aussagekräftige Score-Werte nicht übermitteln" per E-Mail versenden

* Required Field






E-Mail Image Verification

Loading ... Loading ...

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (5 Bewertungen, durchschnittlich: 3,60 von 5)
Loading...
28.729mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

3 Kommentare


  1. schufa eintrag löschen durch amtsgericht | bruinrow — 26. September 2016 @ 9.37 Uhr

    […] Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Gericht …Sep 3, 2011 – Dies hat das Amtsgericht Neuss in einem Erledigungsbeschluss entschieden (AG … fehlerhaften bzw. rechtswidrigen Einträge zu dessen Person löschen musste, … Sie werden von Auskunfteien wie der Schufa oder Creditreform berechnet … Die Unternehmen wollen sich durch Score-Werte vor illiquiden … […]


  2. Löschung von Zahlenbestand von Unternehmen — 27. August 2012 @ 12.31 Uhr

    Die hohe Fehlerrate von CR betrifft nicht nur den privaten, sondern auch den geschäftlichen Bereich. Obwohl im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, murkst CR mit falschen Zahlen rum.
    Interessant wäre, inwieweit es eine Löschungspflicht von falschen Unternehmenszahlen gibt; also nicht nur die herausgabe der Daten untersagt.


  3. Der Beschluss ist wenig aussagekräftig — 3. September 2011 @ 16.56 Uhr

    Die Entscheidung sieht sehr interessant aus. Interessant wäre, die Klageschrift zu sehen und die Erwiderungen von Creditreform sowie Äusserungen des Gerichtes während des Verfahrens (Terminsprotokolle?). Ist damit das Thema damit nicht endgültig wieder auf dem Tisch? Zumindest die Schufa operiert auch mit Scoring-Daten, die ungefähr genau so wenig nachvollziehbar und transparent sein dürften.

RSS-feed für Kommentare zu diesem Beitrag · TrackBack-URI

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: