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"Gericht: Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung [ergänzt am 19.09.2009]" per E-Mail versenden

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9 Kommentare


  1. LG Hamburg, Urt. v. 11.03.2009 – 308 O 75/09 – Vorhalten von Verkehrsdaten “auf Zuruf” « Offene Netze und Recht — 12. August 2009 @ 16.54 Uhr

    [...] Eingehend bei Daten-Speicherung.de [...]


  2. Re: Quelle eines Faktes? — 15. Juli 2009 @ 9.45 Uhr

    Vielleicht einfach mal ins Urteil schauen?

    „So habe die Antragsgegnerin nach Erlass der Verfügung allein im Zeitraum vom 03. März 2009 bis zum 09. März 2009 über 750 Telefaxschreiben mit Speicherungsverlangen von der durch die Antragstellerin beauftragten L. AG erhalten.“


  3. Sabine Engelhardt (atarifrosch) 's status on Tuesday, 14-Jul-09 22:29:29 UTC - Identi.ca — 15. Juli 2009 @ 0.33 Uhr

    [...] http://www.daten-speicherung.de/index.php/gericht-quick-freeze-statt-vorratsdatenspeicherung/ […]


  4. Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe - Seite 207 - netzwelt.de Forum — 14. Juli 2009 @ 23.17 Uhr

    [...] Auch andere ISP sind verpflichtet IP Verbindungsdaten vorzuhalten imho für mind. 30Tage Irrtum, die Provider sind NICHT dazu verpflichtet, verdachtsunabhängig Verbindungsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen vorrätig zu halten. Aus der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung dürfen keine Daten an die zivilrechtlichen Musik- und Pornoabmahner herausgegeben werden, sondern nur an Strafverfolgungsbehörden. Recht passend hierzu: Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung [...]


  5. chris — 14. Juli 2009 @ 22.17 Uhr

    qsc speichert auch nicht

    Webmaster: QSC speichert eine Woche.


  6. Einziger Zugangsprovider — 14. Juli 2009 @ 21.25 Uhr

    Das Hansenet „Alice“ der einzige Internetzugangsanbieter wäre, der keine Vorratsdatenspeicherung betreibt, ist nicht richtig. Manitu macht damit Reklame, nicht zu speichern.

    Webmaster: manitu vergibt jedem Kunden eine dauerhafte (statische) IP-Adresse. Diese Zuordnung muss schon aus technischen Gründen gespeichert bleiben.


  7. @1: Quelle — 14. Juli 2009 @ 19.54 Uhr

    Quelle: http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=ha&nr=2467

    „So habe die Antragsgegnerin nach Erlass der Verfügung allein im Zeitraum vom 03. März 2009 bis zum 09. März 2009 über 750 Telefaxschreiben mit Speicherungsverlangen von der durch die Antragstellerin beauftragten L. AG erhalten.“


  8. Quelle eines Faktes? — 14. Juli 2009 @ 19.31 Uhr

    #Dabei meldet die Firma allein über 100 Hansenet-Nutzer pro Tag.

    Quelle?


  9. Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung « Verschlusssache — 12. Juli 2009 @ 7.35 Uhr

    [...] Auch wenn das Urteil vielleicht keinen Bestand hat, so ist es doch interessant, dass das Gericht die Quick Freeze Lösung als sinnvoll erachtet hat. Damit wäre auch keine Vorratsdatenspeicherung notwendig. (via Daten-Speicherung.de) [...]

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