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Gerichtsverhandlung über Kfz-Massenabgleich in Bayern [ergänzt am 23.11.2011]

Pressemitteilung des Beschwerdeführers vom 14.10.2011:

Am Montag, den 17.10.11 um 14 Uhr, Sitzungssaal 3 im EG, wird der Verwaltungsgerichtshof München öffentlich über die Berufungsklage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern verhandeln. Der Kläger Benjamin Erhart will verhindern, dass Autofahrer auf bayerischen Straßen massenhaft und ohne jeden Anlass von automatischen Kfz-Kennzeichenlesegeräten überwacht werden.

Durch den Massenabgleich könne er jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden, so Erhart, der Informatiker ist. Je nach Lichtverhältnissen würden bis zu 40% der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Bereits die Ausschreibung von Kennzeichen zur Fahndung erfolge oft zu Unrecht. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, etwa im Vorfeld von Demonstrationen. So seien die Kennzeichen der Teilnehmer an den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 abgeglichen worden. Erhart warnt, ein routinemäßiger Abgleich beliebiger Kfz-Kennzeichen ebne den Weg auch für eine zukünftige elektronische Gesichtskontrolle beliebiger Bürger.

Der Verwaltungsgerichtshof hat 32 detaillierte Fragen zusammengestellt [1] [1], welche der Landesanwalt in der mündlichen Verhandlung beantworten soll. Die Fragen betreffen beispielsweise Fehlerquote und Effektivität des Kfz-Massenabgleichs. Für das weitere Verfahren zieht das Gericht eine Befragung des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Thomas Petri in Betracht.

Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage 2009 in erster Instanz noch abgewiesen.[2] [2] Der ADAC unterstützt die Berufung gegen dieses Urteil finanziell. Die Vertretung des Klägers vor dem Verwaltungsgerichtshof hat der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß übernommen, der bereits für die erfolgreichen Kläger gegen den Kfz- Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht aufgetreten war.

Die im Internet veröffentlichte Berufungsschrift [3] [3] rügt, das bayerische Polizeigesetz ermögliche einen „dauerhaften, systematischen und großflächigen Abgleich aller Kraftfahrzeuge an einer unbestimmten Vielzahl von Orten und Straßen“ in Bayern. Das bayerische Gesetz umgehe die Strafprozessordnung, welche Kontrollstellen etwa zum Stellen von Autodieben nur in sehr engen Grenzen zulasse.

Hintergrund:

Bayern setzt zurzeit 25 Anlagen zum Kfz-Massenabgleich ein, für die 1 Mio. Euro ausgegeben wurde: 22 Anlagen werden an 12 festen Standorten eingesetzt, während 3 Anlagen mobil eingesetzt werden. Auf diese Weise werden in Bayern monatlich 5 Mio. Fahrzeuge abgeglichen – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. Die Erfolgsquote liegt nicht nachweislich höher als bei einer zufälligen Kontrolle beliebiger Fahrzeuge (z.B. Schleierfahndung). An konkreten Erfolgen wurde die Sicherstellung einiger gestohlener Fahrzeuge und das Aufgreifen einzelner gesuchter Personen vermeldet, wobei diese auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätten gestellt werden können. Die Maßnahme führt im statistischen Mittel stündlich zu Falschmeldungen wegen Fehlerkennungen, was einen hohen personellen Aufwand verursacht.

2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne. „Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen“, so Hay damals. Bremen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben entsprechende Regelungen seither ersatzlos gestrichen. Gegen verbleibende Gesetze in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Hessen sind Verfassungsbeschwerden bzw. Klagen anhängig.

Die Zahl der gestohlenen Fahrzeuge ist stark rückläufig: Während 1993 noch etwa 230.000 Diebstähle von Kraftfahrzeugen polizeilich registriert wurden, waren es 2010 nur noch rund 42.000 Kfz- Diebstähle, was einem Rückgang um 82% entspricht.

Der Automobilclub ADAC fordert ein „Recht auf datenfreie Fahrt“.[4] ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert: „Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt.“[5] [4] Ein vom ADAC im Frühjahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten[6] [5] des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Roßnagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen im Internet: http://www.daten-speicherung.de/index.php/category/datenschutz-im-staat/kfz-kennzeichenscanning/ [6]

Dokumente zum Verfahren:

Ergänzung vom 18.10.2011:

Nach der Verhandlung am Montag ist der Prozess zunächst vertagt worden, nachdem vier Stunden lang der Fragenkatalog des Gerichts durchgegangen worden ist. Das Land hat nun bis Ende November Zeit für eine schriftliche Beantwortung. Dann kann der Kläger bis zum 31.01.2011 erwidern.

Presseberichte gibt es von dpa [10] und dem Münchener Merkur [11].

Ergänzung vom 26.10.2011:

Einen weiteren Pressebericht gibt es von der Süddeutschen Zeitung [12].

Auch die Abendschau des Bayerischen Rundfunks hat nun berichtet [13].

tc-fm hat den Kläger am 20.10.2011 interviewt (mp3 [14]).

Ergänzung vom 23.11.2011:

Interview mit dem Kläger zur Kfz-Kennzeichen-Massenerfassung in Bayern und seiner Klage dagegen (mp3 [15])