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Hessen lehnt Kfz-Massenabgleich ab [ergänzt]

Der neue Koalitionsvertrag von SPD und Grünen in Hessen sieht vor, den vom Bundesverfassungsgericht verworfenen [1] Massenabgleich von Kraftfahrzeugen mit Polizeidateien nicht wieder einzuführen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf [2] der FDP wollen die Fraktionen insoweit nicht zustimmen. Einen maßgeblichen Anteil hieran dürfte die Linksfraktion haben, die schon vor Wochen erklärt hat, sie werde einer Wiedereinführung des Kfz-Massenabgleichs auf keinen Fall zustimmen.

Nach Schleswig-Holstein und Bremen [3] ist Hessen damit das dritte Land, das bewusst auf die Technik verzichtet. Weitere Länder haben sie noch nie eingesetzt. Die Entscheidung Hessens ist aus kriminalpolitischer Sicht sehr zu begrüßen. Der automatisierte Massenabgleich kostet Zeit und Geld, die an anderer Stelle fehlen, und weist doch keine nennenswerten Ergebnisse auf.

Wörtlich heißt es in dem hessischen Koalitionsvertrag [4]:

Wir werden das hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen und praktikabel gestalten. DNA-Tests für unter Vierzehnjährige sind unverhältnismäßig und werden ebenso wieder abgeschafft wie die automatische Kennzeichenerfassung.

Anstelle von Überwachung will die neue Landesregierung darauf fokussieren, den massiven Personalabbau bei der Polizei rückgängig zu machen. Vielversprechend ist der Wille, verstärkt auf Prävention zu fokussieren, die tatsächlich an den Wurzeln von Kriminalität ansetzt:

In Zusammenarbeit mit den Präventionsräten werden wir die Präventionsarbeit neu konzipieren und ein Präventionsgesetz verabschieden. Wir wollen einen Schwerpunkt auf die Ursachenbekämpfung von Kriminalität legen, ohne eine konsequente Strafverfolgung zu vernachlässigen.

Die geplante Rechtspolitik im Bereich der Innenpolitik wird wie folgt beschrieben:

Eine von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Landesregierung sichert die Balance von Freiheit und Sicherheit und lehnt unverhältnismäßige Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden ab.

Die Koalition will weiter dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten und unseren Freiheitsrechten zum Schutz vor unveranlasster Beobachtung wieder besser zur Geltung verhelfen:

Darüber hinaus hat das Trennungsgebot von Verfassungsschutz und Polizei für uns einen hohen Stellenwert. Wir werden daher dem Trennungsgebot bei der Ausgestaltung und Anwendung des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz besondere Aufmerksamkeit widmen. Außerdem werden wir das Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen, um den Schutz privater Lebensgestaltung in verfassungsgemäßer Weise sicherzustellen.

Als eines der letzten Länder soll nun auch in Hessen ein Anspruch auf Unterlageneinsicht geschaffen werden (Informationsfreiheitsgesetz). Besonders interessant sind die Pläne zur Organisation des Datenschutzes. Anders als in anderen Ländern plant Hessen nicht nur, die private Datenschutzaufsicht dem Datenschutzbeauftragten zu übertragen. Man hat vielmehr erkannt, dass die europarechtlich geforderte [5] Unabhängigkeit institutioneller Schritte bedarf:

Den Datenschutz in Hessen werden wir stärken, indem wir den öffentlichen und den privaten Bereich in einem unabhängigen Zentrum zusammenführen. Wir wollen damit erreichen, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte auch für die Kontrolle des Datenschutzes im privatrechtlichen Bereich zuständig ist, und damit die europarechtlichen Datenschutzvorgaben in Hessen umsetzen. Die Stelle des Hessischen Datenschutzbeauftragten werden wir in eine hauptamtliche Position aufwerten.

Ergänzung vom 05.11.2008:

Nachdem die Regierungsbildung in Hessen gescheitert ist, kommt der rot-grüne Koalitionsvertrag zunächst nicht zur Geltung. Die Wählerinnen und Wähler in Hessen entscheiden, ob sie mit CDU und FDP die Wiedereinführung des Kfz-Massenscanning wählen. Ausweislich der Landtagsdebatte vom 14.05.2008 lehnt auch die SPD das Kfz-Massenscanning nicht ab, so dass auch im Fall einer „großen Koalition“ von CDU und SPD die Rasterung des Autoverkehrs wieder zu befürchten wäre (die CDU will der Polizei darüber hinaus sogar das präventive, geheime Ausspionieren von Computern erlauben). Nur die Grünen und die Linke sprechen sich grundsätzlich gegen ein Kfz-Massenscanning aus.

Die Redebeiträge zur Novelle des Hessischen Polizeirechts können als Video betrachtet werden: Wolfgang Greilich (FDP) [6], Peter Beuth (CDU) [7], Günter Rudolph (SPD) [8], Hermann Schaus (Linke) [9], Mürvet Öztürk (Grüne) [10], Volker Bouffier (CDU) [11].