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"Kreditkartenfahndung "Operation Mikado" bleibt datenschutzwidrig [ergänzt am 03.08.2009]" per E-Mail versenden

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8 Kommentare


  1. Anonymous — 21. April 2007 @ 13.40 Uhr

    hallo leute,
    ich würde mich nicht an irgendwelchen grammatikfehlern hochziehen, sondern einfach mal feststellen, dass fast alle banken in vorauseilendem gehorsam die gewünschten daten gescannt und herausgegeben haben – ohne gesetzliche grundlage! ich finde kinderpornografie auch zum kotzen, aber wann kommt die nächste sauerei, die angeblich nur mit neuen kreativen methoden bekämpft werden muss. die sache ist doch die, dass erstmal alles mit angeblicher bekämpfung des terrorismus durchgedrückt wird und anschließend „schwerverbrecher“ wie parksünder oder mauerpinkler damit verfolgt werden …


  2. Antwort auf diesen Brief von der Datenschutzbehörde — 24. März 2007 @ 15.50 Uhr

    Hallo,

    ich habe diesen Brief (danke übrigens dafür!!!) nun auch an meine zuständige Stelle gesandt, insbesonders mit der Bitte, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens meiner Bank festzustellen. Hier die Antwort:

    Sehr geehrter Herr …..,

    wie bereits in meiner Mail vom 12. Februar 2007 mitgeteilt, war das Auskunftsverfahren datenschutzechtlich nicht zu beanstanden.
    Rechtsgrundlage für das Auskunftsersuchen waren die §§ 160 der Strafprozeßordnung. Anhaltspunkte für eine Verletzung von
    datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die XYZ Bank bestehen nicht. Insbesondere sind nicht Daten zu Tausenden von
    unbeteiligten Kreditkarteninhabern abgefragt und schon gar nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Also bleibt wohl nur nur der Rechtsweg…. *grmbl*

    mfg


  3. Re: Welche Behörde? — 16. März 2007 @ 23.02 Uhr

    Dankeschön! Sowohl für die Hilfe als auch den Brief selbst…


  4. Re: Welche Behörde? — 16. März 2007 @ 21.36 Uhr

    Hallo, Sophie,

    zuständig ist die Aufsichtsbehörde, in deren Bezirk deine Bank ihren Sitz hat.


  5. Welche Behörde? — 16. März 2007 @ 20.38 Uhr

    Hallo!

    Ich werde diesen Brief ebenfalls weiterleiten.

    Eine Frage habe ich vorher jedoch: Welche ist denn die zuständige Aufsichtsbehörde? Die der Stadt in der ich wohne und in der sich meine Filiale befindet oder die, in der meine Bank ihren zentralen Sitz hat?

    Gruß, die Sophie


  6. Anonymous — 16. März 2007 @ 14.43 Uhr

    Hmm soweit ich weiss, ist es mittlerweile grammatikalisch korrekt, wenn auch umgangssprachlich, nach „wegen“ den Dativ zu benutzen… und wenn schon. So wie ich das sehe, kommt es hier auf den Geschmack der Suppe an und nicht auf die Farbe.


  7. Idee gut + gute Umsetzung — 15. März 2007 @ 22.30 Uhr

    Tja, „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“ von B.Sick 🙂

    Nettes Buch, nur zu empfehlen.


  8. Idee gut - Inhalt nochmal überarbeiten? — 15. März 2007 @ 19.43 Uhr

    Wirkt etwas „krude“ formuliert und enthält Grammatikfehler:
    „Wegen Datenschutzrecht und insbesondere dem Bankgeheimnis“

    Uuuuaaaah. Der Genitiv ist noch lange nicht abgeschafft. Das ist Dialekt!

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