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Mehr Videoüberwachung in Bayern

Dem bayerischen Landtag liegt ein Gesetzentwurf vor, der den Einsatz von Videoüberwachungssystemen durch sämtliche Behörden und öffentliche Stellen zulassen soll (nicht nur durch die Polizei). Der Einsatz wird quasi in jedem öffentlichen Gebäude zugelassen, solange er mit dem Schutz öffentlicher Gebäude und Verkehrsmittel vor Sachbeschädigung begründet wird. Die Aufnahmen sollen sogar aufgezeichnet werden dürfen. Erst nach zwei Monaten sollen sie gelöscht werden. Auch Strafgefangene sollen der Dauerüberwachung ausgesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor gefordert, dass für eine Videoüberwachung stets ein „hinreichender Anlass“ bestehen muss. Der bayerische Gesetzentwurf bestimmt dagegen nicht, dass ein bestimmter Anlass erforderlich ist und welche Anlässe ausreichen sollen, um ein Überwachungssystem zu installieren.

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