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"MeinProf.de - Meinungsfreiheit überwiegt Datenschutz [8. Ergänzung]" per E-Mail versenden

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7 Kommentare


  1. Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Deutsches Internet-Veröffentlichungsverbot rechtwidrig — 16. Dezember 2008 @ 21.52 Uhr

    [...] § 29 BDSG hat etwa der Berliner Datenschutzbeauftragte dem Anbieter MeinProf.de verboten, Bewertungen von Professoren in Form von Zahlen oder Kommentaren öffentlich in das Internet […]


  2. Meinprof.de — 6. Juli 2008 @ 14.34 Uhr

    Meinprof läst es einfach zu, dass ein Person Hunderte von Meinungsäußerungen abgibt. Jedenfalls sind dazu keine ausreichenden Sicherungen vorhanden. In meinem Fall waren mehr Bewertungen vorhanden als Studenten und Prüflinge in den Veranstaltungen. Die Staatsanwaltschaf hat in meinem Fall Beleidigungen festgestellt:“ Idiot, Fachidiot, Trägt seinen Doktortitel zu Unrecht “ , das Perfide ist nun aber das Meinprof die Daten der Täter in meinem Fall nicht preisgegeben hat und Beweismittel vorenthält. Weiter hat Meinprof Bewertungen und Kommentare geändert und trägt in meinem Fall angegebene Bewertungen und anderen Namen ein, als ursprünglich eingegeben. Bitte an alle Betroffenen. Nur Strafanträge stellen und die Täter öffentlich mit Ihren Uhrteilen ins Internet stellen. Auf keine fall per Internet oder mail mit Meinprof in Kommunikation treten, sondern nur über Rechtsanwälte und Hochschulleitungen und nur gegen Einschreiben mit Rückschein. Jeden einzelnen Fall von unwahren Behauptungen und nachgewiesenen Fehler über den Landesbeauftragten für Datenschutz Berlin einzeln bemängeln. Noch ein Hinweis: Rechtschutzversicherungen bezahlen oft keine in die Zukunft gerichteten Unterlassungsaufforderungen.
    .


  3. Bewertung von Studierenden — 6. Mai 2007 @ 9.39 Uhr

    Was ich nicht verstehe, ist, warum denn die Studierenden sich so gerne als anonyme Heckenschützen betätigen und offenbar zu feige sind, sich mit ihren Dozenten offen auseinanderzusetzen? Ich mach das jetzt auch mal so: keinen Namen nennen. Demnächst werde ich eine öffentliche Seite zur Bewertung meine Studierenden installieren, dann kann jeder Arbeitsgeber sich ganz frei orientieren, was ihr zukünftiger Mitarbeiter taugt. Ist doch ganz in Eurem Sinne, schließlich geht es ja um Leistung und freie Meinungsäußerung.


  4. Wolfgang Wiese — 1. September 2006 @ 23.53 Uhr

    Punkt 2 von „Gert“ ist nicht richtig.
    Professoren an Universitäten genießen die Freiheit von Forschung und Lehre und sind teilweise frei in ihrer Mittelbewirtschaftung.
    Die Hochschule hat auf die Art wie die Lehre durchgeführt wird, keinen Einfluß (zu nehmen).
    Deswegen sind Professoren im Allgemeinen und Lehrstuhlinhaber im Besonderen sehr wohl als Anbieter zu sehen.
    Dies übrigens auch deswegen, da die Mittelvergabe innerhalb vieler Universitäten anhand der Zahl der eingeschriebnen Studierenden pro Fachbereich berechnet wird. Somit stehen Fakultäten und Lehrstühle in Konkurrenz zueinander.

    Der in Punkt 3, letzter Absatz bemerkte Punkt, daß viele Professoren so leicht über meinProf.de zu finden sind, ist kein Argument zur Sache, sondern eher ein Hinweis darauf, daß die jeweiligen Lehrstuhlinhaber ihre Webauftritte offenbar nicht barrierefrei gestaltet haben oder dem Bekenntnis der Hochschulrektorenkonferenz zu OpenAcess ignorierten und bislang keine ihre Veröffentlichungen oder Arbeiten im Internet frei zugänglich machten.


  5. Student — 30. August 2006 @ 21.35 Uhr

    Richtig, Thomas.

    So, wie es in jedem guten „Unternehmen“ gang und gebe ist, seine Leistung gegenseitig zu bewerten und somit Entscheidungshilfen bietet, diese zu verbessern, so sehe ich meinprof.de ebenso als Entscheidungshilfe und ggf. (wenn der Professor konstruktive Kritik zu Herzen nimmt) als Verbesserungsinstrument. Schließlich werden Studenten ebenfalls nach Leistung bewertet. Gute Professoren evaluieren Ihre Lehrveranstaltungen bereits, „schlechte“ meistens nicht!


  6. Thomas — 25. August 2006 @ 1.49 Uhr

    Der Sinn von MeinProf.de besteht *nicht* darin Professoren an den Pranger zu stellen, sondern Studierenden eine Orientierungshilfe bei der Kurswahl zu bieten und insbesondere gute Lehre und Lehrveranstaltungen herauszustellen. Wenn man sich mal die Zeit nimmt, auch die Ergebnisse auf der Seite anzuschauen, sieht man auch, daß die große Mehrheit der Dozenten ziemlich gut bewertet werden und das ganze gerade nicht als Frustbewältigungsmaßnahme für durchgefallene Studierende genutzt wird.

    –Thomas


  7. Gerd — 24. August 2006 @ 14.29 Uhr

    1) Der Sinn von „MeinProf“ besteht – etwas pointiert – darin, „schlechte“ Professoren durch die öffentliche Prangerwirkung einer Negativbewertung im Internet zu erhöhten Anstrengungen in der Lehre zu motivieren. Ihre Ausführungen lassen eine überzeugende Begründung dafür vermissen, warum Sie dies für zulässig halten, die Anprangerung von Straftätern, säumigen Schuldnern etc. aber (vermutlich) nicht, obwohl hier eine wirksame und nützliche Motivierungsfunktion ja auch nicht verneint werden könnte.

    2) Dass ein Hochschullehrer als Person öffentlich eine Leistung anbietet, ist schlicht falsch. „Anbieter“ ist allenfalls die Universität; die mag man dann auch im Internet bewerten. Oder wollen Sie generell dort, wo eine „Anbieterbewertung“ stattfindet, auch die Bewertung der für den Leistungsanbieter handelnden Individuen zulassen? (Würden Sie auch eine Datenbank befürworten, in der jeder unfreundliche Oberkellner mit vollem Namen im Internet denunziert werden könnte??)

    3) Der von Ihnen empfohlene Hinweis darauf,
    „- dass im Grunde jeder die Möglichkeit hat, eine beliebige Bewertung abzugeben, auch aus sachfremden Motiven,“
    zeigt mehr als deutlich, dass die Bewertungen bei Lichte besehen wertlos sind. Dies kommt für jeden, der das sehen will, auch in dem Umstand zum Ausdruck, dass differenzierte Notengebung bzw. Kritik selten stattfindet, sondern zumeist in pauschale Vergabe der schlechtesten Note umschlägt (und damit zugleich in puncto Justiziabilität wohl als böswillige Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit hinausfällt).

    Diese Tatsache muss natürlich auch bei der (im Ansatz in der Tat erforderlichen) Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden muss auch, dass die „Prangerwirkung“ hier eine besonders intensive ist (geben Sie mal den vollständigen Namen eines beliebigen Ihnen bekannten Hochschullehrers bei Google ein – die MeinProf-Seite wird immer als eines der ersten Ergebnisse angezeigt werden.)

    4) Die von Ihnen empfohlenen salvatorischen Klauseln bzw. „Hinweise“ sind ebenfalls wertlos: Weil die angesprochene Prangerwirkung und die davon ausgehende Motivierung gerade der Sinn von MeinProf ist, kann man sich nicht im Ernst darauf berufen, jeder Kundige werde die Bewertungen schon sachgemäß zu relativieren wissen. Abgesehen davon dienen notenmäßige Bewertungen, gar „Gesamtnoten“, nun einmal der schnellen Orientierung des Betrachters; dann kann man auch nicht sagen, die seien aber gar nicht so gemeint und letztlich seien die Texterklärungen (die man nur mit mehreren Mausklicks angezeigt bekommt) viel wichtiger. Dass die MeinProf-Seiten nicht auf Dauer an den einschlägigen Stellen im Internet „gespiegelt“ würden, ist zudem erneut schlicht falsch.

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