Nackt im Netz durch Surfprotokollierung? Klage geht nach BGH-Urteil in neue Runde

Im Grundsatz-Rechtsstreit gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) hat der Bundesgerichtshof gestern eine Entscheidung verkündet (Az. VI ZR 135/13). Danach muss sich das Landgericht Berlin erneut mit dem Fall befassen.

Als Kläger freue ich mich, dass der Bundesgerichtshof die Erforderlichkeit der verdachtslosen und flächendeckenden Protokollierung unseres Surfverhaltens hinterfragt und dass er die Betreiberwünsche gegen die Grundrechte der Internetnutzer auf Informations- und Meinungsfreiheit abwägen will. Der Bundesgerichtshof betont zurecht, dass diverse Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden.

Warum die bisherigen Erkenntnisse für eine endgültige Entscheidung nicht ausgereicht haben sollen, verstehe ich nicht. Das gerichtliche Sachverständigengutachten hat bereits ergeben, dass – unabhängig vom ‚Angriffsdruck‘ – ‘für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden’ existieren.[1] Im Zeitalter internationaler Netzwerke auf IT-Sicherheit durch Abschreckung (‚Generalprävention‘) oder Strafverfolgung zu setzen, ist illusorisch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Ein effektiver Schutz vor Angriffen ist alleine durch technische Absicherung der Systeme möglich.

Ob das Datenschutzrecht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und, wenn ja, wie lange, lässt das heutige Urteil offen und unentschieden. Ich hoffe deshalb, dass ich im weiteren Verfahren ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wieder und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!

Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Frage: IP-Adressen sind doch nicht besonders sensibel?
Antwort: Die Betreiber von Internetportalen speichern nicht nur die IP-Adresse, sondern auch die URL der aufgerufenen Seiten. Anhand unserer IP-Adresse lässt sich jeder Klick, jede Sucheingabe und jeder geschriebene Kommentar auf unseren Anschluss zurückführen. Ich verlange die Löschung der IP-Adresse, um die Surfprotokolle zu anonymisieren.

Frage: IP-Adressen sind für Betreiber von Internetportalen doch nicht zu identifizieren?
Antwort: IP-Adressen lassen sich über „Bestandsdatenauskünfte“ der Zugangsanbieter leicht identifizieren. § 113 des Telekommunikationsgesetzes erlaubt Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten die nahezu hürdenlose Identifizierung von Internetnutzern ohne richterlichen Beschluss. Der eco-Verband geht von jährlich 3,6 Mio. IP-Identifizierungen aus. Alleine die Deutsche Telekom identifizierte 2016 über 400.000 IP-Adressen zur Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen.

Frage: Sind Befürchtungen eines Missbrauchs dieser Daten realistisch?
Antwort: Recherchen des Magazins „Panorama“ ergaben, dass Werbenetzwerke mit Surfprotokollen handeln und daraus z.B. sexuelle Vorlieben eines hohen Richters oder die Recherchen von Bundestagsabgeordneten ablesbar waren. Vor einigen Jahren hat das Bundeskriminalamt gegen Personen ermittelt, die sich für eine kriminelle Vereinigung interessierten, darunter viele Journalisten.

Weitere Fragen und Antworten zur IP-Speicherung

Quellen:

[1] Sachverständigengutachten (Seite 10)

[2] Heutige Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil

[3] Prozessdokumentation des Klägers

Beitrag der Tagesschau (Video)

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