Nackt im Netz durch Surfprotokollierung? Surfer haben ein Recht auf Privatsphäre!

Im Grundsatz-Rechtsstreit von Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) hat heute vor dem Bundesgerichtshof die mündliche Verhandlung stattgefunden (Az. VI ZR 135/13).[1] Das Urteil wird am 16. Mai verkündet.

„Die von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere praktizierte totale Surfprotokollierung macht uns alle nackt im Netz. Ich hoffe auf ein abschließendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das Surfer vor einer permanenten Ausspähung, Aufzeichnung und Nachverfolgung ihrer Internetnutzung schützt. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne permanent die Internetnutzung von Millionen unbescholtener Surfer verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking“, kommentiert Breyer das Ergebnis der Verhandlung.

„Es ist gut, dass sich der Bundesgerichtshof die Zeit nimmt, um z.B. das EuGH-Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Personen, die nichts mit Straftaten zu tun haben, noch einmal genau zu lesen. Hoffentlich wird der Bundesgerichtshof auch das gerichtliche Sachverständigengutachten noch einmal nachlesen, demzufolge ‘für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden’ existieren.[2] Angriffe durch Mitschreiben abwehren zu wollen, ist ungefähr so sinnvoll wie wenn man zum Brandschutz eine Überwachungskamera aufhängen wollte.

Was wir im Netz lesen, schreiben und wonach wir suchen, spiegelt unsere privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider. In den falschen Händen kann solches Wissen höchste Amtsträger erpressbar machen. Damit sich Menschen in Not etwa bei Drogen- oder Eheproblemen unbefangen informieren und beraten lassen können, damit Journalisten beispielsweise im terroristischen Umfeld recherchieren und Whistleblower Missstände aufdecken können – dazu braucht unsere Gesellschaft Anonymität. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!“

Zum Schutz der Privatsphäre beim Surfen empfiehlt Breyer die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Und damit Privatpersonen auch ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können, nennt die Aktion „Wir speichern nicht!“[3] Webhoster, die auf eine Protokollierung von IP-Adressen verzichten.

Quellen:
[1] Prozessdokumentation
[2] Sachverständigengutachten (Seite 10)
[3] Wir speichern nicht!

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