Der vzbv [1] (Verbraucherzentrale) hat versucht, gegen die Ebay-Datenverarbeitungsklauseln [2] vorzugehen. Ich begrüße das sehr, auch wenn es bislang keinen Erfolg hatte (http://www.jurpc.de/rechtspr/20060047.htm). Der vzbv [1] hat aber gegen das ablehnende Urteil Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Update:
Der Bundesgerichtshof hat die Revision aus formellen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen (zu geringer Streitwert).