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Petition: Erst- und Zweitstimme ersetzen durch frei verteilbare Stimmen

Am 23.10.2006 habe ich die folgende öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, bei Bundestagswahlen die Erst- und Zweitstimme zu ersetzen durch mehrere Stimmen (z.B. 10), die jeder Wähler auf alle Kandidaten seines Bundeslandes verteilen kann.

Begründung:

Das derzeitige Wahlrecht belässt dem Wähler de facto nur sehr geringe Wahlmöglichkeiten, weil die meisten Kandidaten und Listen von vornherein keine realistische Chance haben, ins Parlament zu kommen. Bei der Erststimme gibt es meist nur zwei Kandidaten, die ernsthaft eine Mehrheit erhalten können. Bei der Zweitstimme gibt es nur wenige Listen, die ersthaft die 5%-Hürde überwinden können. Außerdem können Parteien die Plätze auf den Landeslisten verteilen, wodurch „sichere Listenplätze“ zugeteilt werden können. Dies widerspricht demokratischen Grundprinzipien und erhöht die Abhängigkeit der Abgeordneten von ihrer Partei weiter.

Stattdessen sollte jeder Bürger mehrere Stimmen (z.B. 10) erhalten, die er frei auf alle Kandidaten sämtlicher Landeslisten verteilen kann („kumulieren und panaschieren“). Alternativ sollte es möglich bleiben, alle Stimmen einer Liste (Partei) zu geben. Die Sitzverteilung nach der Wahl bestimmt sich nach der Anzahl der insgesamt auf eine Liste abgegebenen Stimmen.

Durch ein solches Wahlsystem wird einerseits die Entscheidungsfreiheit des Bürgers enorm gestärkt und andererseits die Abhängigkeit der Kandidaten von ihrer Partei erheblich verringert.

Der Petitionsausschluss teilte mir mit, dass meine Petition nicht als öffentliche Petition behandelt würde, weil ich bereits eine öffentliche Petition eingereicht hätte. Tatsächlich gibt es eine entsprechende Verfahrensregelung. Wer vor demselben Problem steht, sollte seine zweite öffentliche Petition von einer anderen Person einreichen lassen.